Moore sind der wichtigste langfristige Kohlenstoffspeicher in der terrestrischen Biosphäre. Torf ist eine endliche und übernutzte Ressource. Der Torfabbau führt zu einer Freisetzung des gespeicherten CO2 und hat damit hohe Klimarelevanz. Die Entwicklung torffreier Gartensubstrate gewinnt daher an Bedeutung. Ziel dieses Vorhabens ist die Entwicklung und Prüfung torffreier Substrate für den Gartenbau. Grüngut mit 4,2 Mio t/a und Blühstreifen sind erfolgversprechende Basismaterialien für die Produktion von Torfersatzstoffen. Durch hydrothermale Carbonisierung (HTC) lassen sich diese Materialien in torfähnliche, mikrobiell abbauresistente Materialien umwandeln. Im Laborversuch werden zehn Varianten aus Grüngut bei 150-190 Grad C für 30-60 Minuten hydrothermal carbonisiert. Die Varianten werden geprüft (chemisch, biologisch, hydro-physikalisch) und bewertet und die gartenbaulich beste Variante für einen Großversuch ausgewählt. Durch einen Erdenhersteller werden drei Zuschlagsmischungen i) Holzwolle, Kokosfaser, Perlite; ii) Grünschnittkompost, Rindenkompost, Holzwolle und iii) Rindenkompost, Grünschnittkompost, Holzfaser, Kokosfaser hergestellt und jeweils mit zwei unterschiedlichen Zumischraten von hydrothermal behandelten Material aus den Großversuchen gemischt. Zusätzlich zur umfangreichen Charakterisierung wird das Lagerungsverhalten dieser Substratmischungen untersucht und bewertet. In (Langzeit-)Anbauversuchen werden die pflanzenbauliche Eignung und das Alterungsverhalten geprüft und bewertet. Die gealterten Substrate werden wiederholt chemisch, biologisch und hydro-physikalisch geprüft und bewertet. Anhand der techno-ökonomischen und ökologischen Bewertung des Torfersatzstoffes auf Basis der HTC von Grüngut und der Ergebnisse aus den Untersuchungen werden entsprechende Handlungsempfehlungen abgeleitet.
Moore sind der wichtigste langfristige Kohlenstoffspeicher in der terrestrischen Biosphäre. Torf ist eine endliche und übernutzte Ressource. Der Torfabbau führt zu einer Freisetzung des gespeicherten CO2 und hat damit hohe Klimarelevanz. Die Entwicklung torffreier Gartensubstrate gewinnt daher an Bedeutung. Ziel dieses Vorhabens ist die Entwicklung und Prüfung torffreier Substrate für den Gartenbau. Grüngut mit 4,2 Mio t/a und Blühstreifen sind erfolgversprechende Basismaterialien für die Produktion von Torfersatzstoffen. Durch hydrothermale Carbonisierung (HTC) lassen sich diese Materialien in torfähnliche, mikrobiell abbauresistente Materialien umwandeln. Im Laborversuch werden zehn Varianten aus Grüngut bei 150-190 Grad C für 30-60 Minuten hydrothermal carbonisiert. Die Varianten werden geprüft (chemisch, biologisch, hydro-physikalisch) und bewertet und die gartenbaulich beste Variante für einen Großversuch ausgewählt. Durch einen Erdenhersteller werden drei Zuschlagsmischungen i) Holzwolle, Kokosfaser, Perlite; ii) Grünschnittkompost, Rindenkompost, Holzwolle und iii) Rindenkompost, Grünschnittkompost, Holzfaser, Kokosfaser hergestellt und jeweils mit zwei unterschiedlichen Zumischraten von hydrothermal behandelten Material aus den Großversuchen gemischt. Zusätzlich zur umfangreichen Charakterisierung wird das Lagerungsverhalten dieser Substratmischungen untersucht und bewertet. In (Langzeit-)Anbauversuchen werden die pflanzenbauliche Eignung und das Alterungsverhalten geprüft und bewertet. Die gealterten Substrate werden wiederholt chemisch, biologisch und hydro-physikalisch geprüft und bewertet. Anhand der techno-ökonomischen und ökologischen Bewertung des Torfersatzstoffes auf Basis der HTC von Grüngut und der Ergebnisse aus den Untersuchungen werden entsprechende Handlungsempfehlungen abgeleitet.
Das ArL Weser-Ems hat dem ML die Neugestaltungsgrundsätze nach § 38 FlurbG für das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Simonswolde, Landkreis Aurich, vorgelegt. Aus diesen Neugestaltungsgrundsätzen ist der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG zu entwickeln, auf dessen Grundlage der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen erfolgt. Folgende Maßnahmen sind u.a. vorgesehen: - Ausbau unzureichend befestigter Wirtschaftswege auf vorhandener Trasse - Anlage von Blänken, Kleingewässern, Blühstreifen - Anpflanzung von Obstbäumen, Gehölzstreifen - Anlage eines Krebsscherengewässers
Bestäuber sind für die Biodiversität und auch für unsere Ernährung unverzichtbar. Aus diesem Grund wurde 2018 die Bestäuberstrategie ausgearbeitet und ihre Umsetzung gestartet. Die Wildbienen dienen dabei als Schirmartengruppe, denn: Was für sie gut ist, hilft auch allen anderen Bestäubern. Im Rahmen der Projekte „Berlin blüht auf“ und „Berlin wird bunt“ wurden in der ganzen Stadt etwa 100 Blühflächen angelegt und Kooperationen mit Flächeneigentümern abgeschlossen. Auf diesen Flächen steht in der Vegetationsperiode durchgängig Nahrung für die Tiere bereit. Listen für standortgerechte Pflanzenauswahl, die auf den Berliner Raum zugeschnitten sind, helfen die Lebensbedingungen für Bestäuber zu verbessern. Wenn es ein vielfältiges Nahrungsangebot gibt, ist für Wildbienen und Honigbienen gleichermaßen etwas dabei. Die gegenseitige Einflussnahme oder auch Konkurrenz zwischen ihnen hat ein Forschungsprojekt der Technischen Universität Berlin untersucht. Um Lebensbedingungen einzelner Arten zu verbessern, braucht es entsprechende Kenntnisse sowie Interesse und Engagement. Die Erfahrungen aus dem Projekt Berlin wird bunt sollen helfen, die Berliner Grünflächenpflege in Zukunft insektenfreundlicher zu gestalten. Innerhalb des Projekts „Berlin wird bunt“ werden digitale Bestäuber-Rallyes entwickelt. Mit ihrer Hilfe kann die spannende Welt der Insekten mitten in der Hauptstadt spielerisch erlebt werden. Es gibt bereits „Die Wildbienenralley“ in Mitte, „Den Nachtfaltern hinterher“ in Friedrichshain und in Neukölln „Den Schmetterlingen hinterher“. Weitere Ralleys folgen bis 2027. Die etwa 90-minütigen digitalen Schnitzeljagden sind über die kostenlose Quiz-App “Actionbound” abrufbar. Hier geht es zu den Rallyes: Berliner Wildbienenrallyes Wenn wir Bestäuberinsekten hören, denken wir zuerst an die Biene: Sie ist der Shooting-Star der Insektenwelt. Das Team der Bestäuber ist aber viel größer – und Biene ist nicht gleich Biene. Allein in Deutschland gibt es Hunderte verschiedene Wildbienenarten. Dazu gesellen sich Schmetterlinge, Schwebfliegen und Käfer und viele mehr. Sie alle sorgen für mehr biologische Vielfalt in Ökosystemen, auch in Großstädten wie Berlin. Genau aus diesem Grund ist der Schutz von Bestäuberinsekten wichtig. Das Gute dabei: Vieles ist nicht aufwändig, hilft den Tieren aber enorm. So lohnt es sich beispielsweise bei der Bepflanzung von Balkon und Garten auf Arten zu achten, die Nahrung für Bestäuber bieten. Schmetterlinge lieben unter anderem Thymian und Lavendel und auch dem Natternkopf und der Wiesen-Flockenblume können sie nicht widerstehen. Und nicht nur die richtige Pflanzenauswahl hilft: Bestäuber haben es gern etwas unordentlich. Wer den Rasen seltener mäht und Blühstreifen stehen lässt, schafft ein echtes Feinschmeckerbuffet. Gerade an heißen Tagen freuen sich Insekten außerdem über eine Schale mit Wasser. Wichtig dabei: Immer auch kleine Steine darin platzieren, damit die faszinierenden Tiere nicht ertrinken. Und faszinierend sind sie wirklich: Einige Schmetterlinge können zum Beispiel mit den Füßen schmecken. Hummeln sind manchmal so fleißig, dass sie in Blüten ein Nickerchen machen. Bienen erwischen ab und zu den Nektar von vergorenen Blüten – und taumeln dann etwas angeschwipst durch die Luft. Wer Lust hat, tiefer in die Welt der Insekten einzutauchen, kann das mit diesen nützlichen Links tun. Viel Spaß! Weitere Informationen Warum Bestäuber wichtig sind (SenMVKU – Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) Tipps zu Schmetterlingen und ihren Lieblingspflanzen (BUND – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) Bestäuber , Schmetterlinge und Tipps zu naturnahen Gärten (Deutsche Wildtier Stiftung) Steckbriefe zu Bestäubern (GRÜNE LIGA) Bestäuber-Arten und Pflanztipps für Bestäuber (NABU – Naturschutzbund Deutschland) VielFalterGarten: Schmetterlinge bestimmen und zählen Termine für Schmetterlingsspaziergänge (SenMVKU) Unsere Kampagne „Lass Berlin aufleben“ (SenMVKU) Bild: Paul Westrich Bestäuberstrategie Berlin hat sich das Ziel gesetzt, seiner besonderen Verantwortung für Bestäuber nachzukommen und eine „Strategie für Bienen und Bestäuber“ erarbeitet. Hierbei stehen sowohl die Wildbienen, als auch die Honigbiene im Mittelpunkt der Betrachtung. Weitere Informationen Bild: Christoph Künast Mehr Bienen für Berlin – Aus Grün wird Bunt! „Mehr Bienen für Berlin – Berlin blüht auf" ist ein Projekt in Kooperation mit der Deutschen Wildtier Stiftung und verfolgt das Ziel, die Stadt bestäuberfreundlicher zu gestalten. Das Wildbienen-Projekt setzt neben praktischen Maßnahmen auch auf Öffentlichkeitsarbeit, Beratungen und Wissenstransfer. Weitere Informationen Bild: Deutsche Wildtier Stiftung / Stella Weweler TU-Forschungsprojekt Unterstützung der Berliner Bestäuberstrategie Erfolg und Akzeptanz der Bienenstrategie hängen von der Klärung wichtiger Fragen, wie der Konkurrenz von Honig- und Wildbiene und Verbesserung des Nahrungsangebots ab, das durch gezielte Pflanzung verbessert werden soll. Um welche bestäuberfreundlichen Pflanzen es sich handelt, erfahren Sie hier. Weitere Informationen
Von 2011 bis 2020 ist Berlin um mehr als 300.000 Menschen gewachsen – auf 3,8 Millionen. Um trotz knapper werdender Flächen eine grüne, lebenswerte und artenreiche Stadt zu schaffen, muss das Wachstum durchdacht gelenkt werden. Dann sind die Veränderungen sogar eine Chance. Laut Baugesetzbuch müssen Eingriffe in Natur und Landschaft vermieden oder zumindest gering gehalten und ausgeglichen werden. Bei größeren Bauvorhaben geht das häufig nicht vor Ort. Der Eingriff muss anderswo ausgeglichen werden. Anderswo – das sind einige Flächen, die besonders viel Potenzial in Sachen Naturschutz haben. Sie aufzuwerten, fördert die Biodiversität. Deshalb stellt das Land Berlin Mittel zur Verfügung, um einen Vorrat an Flächen und Maßnahmen bereitzuhalten, die sich für einen solchen Ausgleich an anderem Ort eignen. Weitere Informationen zum Berliner Ökokonto (bauleitplanerisches Ökokonto des Landes Berlin) Das erste Berliner Ökokonto-Projekt hat der Senat im Dezember 2019 beschlossen; erste Maßnahmen sind bereits umgesetzt. Die Basis, um mit dem Ökokonto zu arbeiten, schafft die Gesamtstädtische Ausgleichkonzeption (GAK). Sie ergänzt schon seit 2004 das Landschaftsprogramm (LaPro) und wurde 2016 eigens dafür aktualisiert. Weitere Informationen zur Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption Seit 2017 benennt die GAK sechs Leitprojekte, mit denen Berlin Ausgleichsmaßnahmen vorwegnehmen und bündeln kann, damit sie möglichst viel Wirkung zeigen. Zu diesen Leitprojekten zählen nicht nur große Natur- und Kulturlandschaften. Entlang von Gewässern und entlang des Mauerstreifens sollen auch Biotopverbünde gestärkt werden, um Lebensräume für Tiere und Pflanzen nicht nur aufzuwerten, sondern auch besser zu vernetzen. Eins der sechs Leitprojekte ist die Malchower Aue. Landwirtschaft hat die weite Kulturlandschaft in Pankow und Lichtenberg geprägt. Hier soll die Feldlerche gefördert werden, indem Blühstreifen und „Feldlerchenfenster“ angelegt werden. Das ist indes bei weitem nicht alles: Die offene Landschaft wird auch mit Gehölzstrukturen angereichert, und der Wasserhaushalt der Auenlandschaft stabilisiert, indem stehende Gewässer, Fließgewässer und Gräben naturnah umgestaltet werden.
Städte wie Berlin erzeugen überregionale, teils sogar global wirksame Stoffströme und nutzen Ressourcen aus aller Welt – ihre Umweltwirkungen reichen weit über die Stadtgrenzen hinaus. Immer mehr Unternehmen setzten sich damit auseinander. Neben Ressourceneffizienz und Klimaschutz ist auch die Förderung biologischer Vielfalt Teil einer nachhaltigen Unternehmensführung. Bei Investitionen können Unternehmen auf Umweltstandards achten, ihre Aktivitäten in Umwelt- und Nachhaltigkeitsberichten reflektieren und so ihrer Verantwortung gerecht werden. Nicht zuletzt verfügen einige Unternehmen über große Flächen – und damit über ein erhebliches Potenzial: Wie man diese Flächen gestaltet und pflegt, wirkt sich unmittelbar auf die biologische Vielfalt der Stadt aus. Auch bei durch Baumaßnahmen bedingten Eingriffen in Natur und Landschaft können sie auf hohe Standards achten. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz – Vorgängerin der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – hat gemeinsam mit der IHK Berlin einen Leitfaden erarbeitet. Er zeigt, was Unternehmen tun können, um Biodiversität zu fördern: Auf dem Firmengelände mit gebietseigenem Saatgut Blühstreifen und artenreiche Wiesen anzulegen, ist ein möglicher Baustein. Für Trockenmauern, Miniwildnisse, neue Hecken und Bäume zu sorgen oder Dächer und Fassaden zu begrünen, sind andere. Besonders gelungene Beispiele zeichnet die IHK Berlin seit 2016 in einem Wettbewerb aus: Sie kürt Berlins beste Firmengärten. Die Schaffung eines schönen Arbeitsumfeldes und die Förderung der Biodiversität gehen Hand in Hand. Biologische Vielfalt / Business in Berlin Supports Biodiversity. Vorschläge zum Handeln – ein Leitfaden Die Berliner Wasserbetriebe haben in der Stadt mehr als 270 Grundstücke. Um dieses große Flächenreservoir kümmert sich ein Team eigener Fachleute. Sie betreuen naturschutzfachlich bedeutsame Flächen, wie z.B. die Wasserwerke mit zahlreichen gesetzlich geschützten Biotopen sowie seltenen und gefährdeten Pflanzen- und Tierarten. Doch auch kleinere Einrichtungen der technischen Infrastruktur werden teilweise so gestaltet, dass ein Mehrwert für die biologische Vielfalt entsteht. Ein Beispiel ist die Oberflächenwasseraufbereitungsanlage (kurz: OWA) Tegel. Um das Gebäude und auf seinem Dach wurden Wiesen mit gebietseigenen Pflanzen angelegt. Auch eine kleine Sanddüne mit typischer Trockenrasenvegetation ist entstanden. Das Bundesamt für Naturschutz hat das Vorhaben im Bundesprogramm Biologische Vielfalt mit Mitteln des Bundesumweltministeriums gefördert; Heinz-Sielmann-Stiftung, Bodensee-Stiftung und Global Nature Fund haben es umgesetzt, und die Koordinierungsstelle Florenschutz und das Projekt Urbanität und Vielfalt haben es unterstützt. Die Malzfabrik in Berlin-Schöneberg zeigt, wie vielfältig sich Unternehmen engagieren können. Das Industriedenkmal wird seit Jahren revitalisiert. Leitgedanke dabei ist eine umweltgerechte und nachhaltige Entwicklung. So wurden auf dem heute naturnah gestalteten Gelände zwei große Teiche angelegt, um Regenwasser zu versickern. Sie sind zugleich Lebensraum vieler Insekten und Amphibien. Auch die Firmen, die sich angesiedelt haben, folgen dem Leitgedanken. Eine der bekannteren sind die ECF Farmsystems. Sie koppeln in ihrer ECF Farm Berlin die Produktion von Fisch und Basilikum nach dem Kreislaufprinzip „Fisch düngt Pflanze“. Malzfabrik Berlin-Schöneberg IHK Berlin über biologische Vielfalt in Unternehmen
Städte gewinnen als Lebensraum für Insekten und Bestäuber immer mehr an Bedeutung. Infolge der Intensivierung der Landwirtschaft, des Einsatzes schädigender Pflanzenschutzmittel und zunehmender Bodenversiegelung haben sich die Lebensbedingungen für Bienen und andere Bestäuber in ländlichen Gebieten dramatisch verschlechtert. Insbesondere die Wildbienen sind stark gefährdet. Aber auch die Honigbienen sind gestresst. In Deutschland sind circa 590 Wildbienenarten bekannt. Ungefähr die Hälfte der Arten kommen in Berlin vor. Somit ist Berlin ein Hotspot der Wildbienenvielfalt. Aber auch in Berlin ist nahezu jede zweite Wildbienenart im Bestand gefährdet. Eine zentrale Rolle für Biodiversität und Ernährung nehmen die Bestäuber ein. Berlin hat 2018 eine Strategie für Bienen und Bestäuber – die sogenannte Bestäuberstrategie – erarbeitet. Übergeordnete Ziele sind die Förderung von Honigbienen und Qualifizierung der Imkerei in der Stadt, die Förderung von Wildbienen und anderen Bestäubern und die Zusammenarbeit der relevanten Stakeholder. Dies schließt ein, die Lebensbedingungen der Arten in ihren (potenziellen) Lebensräumen zu verbessern sowie eine fundierte Öffentlichkeitsarbeit zu gewährleisten. Die „Strategie zum Schutz und zur Förderung von Bienen und anderen Bestäubern in Berlin“ wurde am 17. Mai 2018 im Abgeordnetenhaus beschlossen. Die Erarbeitung der Strategie erfolgte durch vier Bausteine: eine umfassende und berlinspezifische Analyse der Situation der Wild- und Honigbienen, Gespräche mit relevanten Akteuren, die Fachtagung „Mehr Bienen für Berlin – Berlin blüht auf“ mit Vorträgen über die aktuelle Situation sowie zu internationalen und nationalen Beispielen, welche Strategien andere Städte verfolgen, um die biologische Vielfalt zu stärken, die Identifizierung von Handlungsfeldern und Konzeptionierung von Maßnahmen. An ihrer Umsetzung wird intensiv gearbeitet. Die Lebensbedingungen einzelner Arten zu verbessern, setzt entsprechende Kenntnisse, Interesse und Engagement voraus. Berlinweit wurden im Projekt „Berlin blüht auf“ und werden im Nachfolgeprojekt „Berlin wird bunt“ systematisch Blühflächen angelegt und Kooperationen mit Flächeneigentümern abgeschlossen, womit durchgängig während der Vegetationsperiode Nahrung für Bestäuber bereitsteht. Auf den Berliner Raum angepasste Listen für die standortgerechte Pflanzenauswahl helfen dabei. Wenn es ein vielfältiges Nahrungsangebot gibt, ist auch für Wildbienen und Honigbienen gleichermaßen etwas dabei. Die gegenseitige Einflussnahme oder auch Konkurrenz zwischen ihnen untersuchte ein Forschungsprojekt der Technischen Universität Berlin. Zu den Publikationen
Imker, die ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und ihre Bienen in Sachsen-Anhalt betreuen, können gemäß Artikel 55 ff. der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Dezember 2013 eine Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse erhalten. Antragsteller sind der Imkerverband Sachsen-Anhalt e.V., der Verband Buckfastimker Sachsen-Anhalt-Thüringen e.V., Imkervereine sowie Imker, die ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und ihre Bienen in Sachsen-Anhalt betreuen. Antragsbearbeitende Stelle ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte. Förderfähige Maßnahmen im Rahmen dieser Förderung sind: technische Hilfe für Imker und Imkervereinigungen, Bekämpfung der Varroose, Maßnahmen zur Förderung der Analyse von Honig und Bienenwachs, Wiederauffüllung des gemeinschaftlichen Bienenbestands, Zusammenarbeit mit Organisationen, die auf die Durchführung von Programmen der angewandten Forschung auf dem Gebiet der Bienenzucht und der Bienenzuchterzeugnisse spezialisiert sind (außerhalb der Richtlinie). Weiterführende Informationen sind auf der Seite zur EU-Bienenförderung eingestellt. Imker können eine Förderung für Investitionen gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms beantragen. Der Antrag ist bei dem für den Betriebssitz des Antragstellers zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten zu stellen. Antragsunterlagen können über ELAISA abgerufen werden. Zusammenschlüsse von Imkern, die nach dem Agrarmarktstrukturgesetz in Verbindung mit der Agrarmarktstrukturverordnung anerkannt und Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 sind können gemäß der Richtlinie Marktstrukturverbesserung Zuwendungen beantragen. Antragsbearbeitende Stelle ist das Landesverwaltungsamt in Halle. Das Land fördert Direktvermarkter über verschiedene Marketing- und Fortbildungsmaßnahmen. Genauere Angaben sind der Internetseite zum Agrarmarketing zu entnehmen. Wer als Imker oder Imkerverein Interesse an Marketingaktionen hat bzw. teilnehmen möchte, kann sich zudem an die Agrarmarketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH wenden. Viele Maßnahmen mit dem Ziel, biologische Vielfalt zu erhalten und zu fördern, haben positive Effekte auf eine Vielzahl von Organismen, auch auf Insekten. Dazu zählen z.B. die Anlage von Blühflächen und Blühstreifen sowie Schon- und Schutzstreifen oder die Anlage, Pflege und Unterhaltung von Hecken, Knicks, Baumreihen und Feldgehölzen. Mit dem Blühstreifenprogramm werden in Sachsen-Anhalt seit 2010 Landwirte gefördert, die Blühstreifen auf Ackerland anlegen. Damit soll sichergestellt werden, dass während der gesamten Vegetationsperiode blühende Pflanzen zu finden sind. Die Blühstreifen bleiben fünf Jahre lang erhalten. In der aktuellen Förderperiode werden einjährige und mehrjährige Blühstreifen und Blühflächen sowie Schonstreifen als fünfjährige Maßnahmen angeboten, auch als ökologischen Vorrangfläche. Förderanträge können von Landwirten bis zum 15.5. gestellt werden. Mit den Zuwendungen wird das Ziel verfolgt, die Umsetzung von Vorhaben zur Neuanlage von Hecken und Feldgehölzen sowie den Umbau von Hecken zu unterstützen, welche die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme mit Schwerpunkt im Bereich Verminderung der Bodenerosion zum Ziel haben. Neben dem Neu- und Umbau der Hecken sind die notwendigen Planungsleistungen, die Entwicklungspflege bis zum Abschluss des dritten Standjahres sowie die Erosionsschutzwirkung der Hecken sichernde Maßnahmen (Faschinen, Mulden oder Erdverwallungen) förderfähig. Die Förderung aus Mitteln des Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) erfolgt in Höhe von 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Antragstellung erfolgt fortlaufend. Aufrufe zu konkreten Auswahlstichtagen erfolgen regelmäßig und werden über ELAISA veröffentlicht. Nach erfolgreicher Antragsprüfung werden zentral die zu fördernden Vorhaben anhand von Auswahlkriterien ermittelt. Daran schließt sich die Bewilligung der ausgewählten Anträge an.
Zwischen 2013 und 2019 wurde das Projekt "Summendes Rheinland" von der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt (BPBV) durchgeführt, wobei in enger Zusammenarbeit mit Landwirtinnen und Landwirten Naturschutzmaßnahmen für Bestäuber in einer intensiv genutzten Agrarlandschaft entwickelt wurden. Hierbei handelte es sich um blühende Zwischenfrüchte, mehrjährige Blühstreifen aus regionalem Wildpflanzen-Saatgut sowie eine spezielle Bestäubernisthilfe für die Aufstellung in der freien Feldflur. Neben naturschutzfachlichen Gesichtspunkten wurden hierbei auch immer landbauliche Erfordernisse berücksichtigt. Im Rahmen einer faunistischen Kartierung und mehrerer Abschlussarbeiten wurde die Diversität von Wildbienen, Tagfaltern und Laufkäfern erfasst. Hierbei wurden insgesamt 76 Wildbienen, 13 Tagfalter sowie 44 Laufkäferarten in den Maßnahmenflächen gefunden, wobei u. a. ein Erstnachweis für Nordrhein-Westfalen sowie eine zuvor als ausgestorben gelistete Art kartiert werden konnten. Die Ergebnisse zeigen eine deutliche Steigerung der Diversität dieser Gruppen auf den Maßnahmenflächen und bei der Kombination unterschiedlich alter Blühstreifen. Im Rahmen der Informationsarbeit wurden die Erkenntnisse auf Tagungen und in Publikationen veröffentlicht und es wurde ein 7-Punkte-Plan für die Entwicklung neuer Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft vorgeschlagen.
Mit § 10 ThürGAPVO werden Ausschlussgebiete definiert, auf deren Flächen eine Förderung wegen Inanspruchnahme von Ökoregelungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GAPDZG aus entgegenstehenden Gründen des Naturschutzes ausgeschlossen ist. Für die Öko-Regelung 1 b Begrünung mit zulässigen Blühmischungen gilt eine Ausschlusskulisse, auf der Blühstreifen und -flächen gemäß Nummer 1.2 der Anlage 5 GAPDZV nicht ausgebracht werden dürfen. Die Ausschlusskulisse dient dem Schutz der in Ackerrändern vorkommenden Arten besonders wertvoller Segetalflora und soll vermeiden, dass ein Eintrag gebietsfremder Ackerwildkräuter mit möglichen negativen Auswirkungen auf die Segetalflora (Ackerbegleitflora) erfolgt. Grundlage für die Ermittlung dieser Ausschlussgebiete bilden die auf Grund besonderer regionaler Gegebenheiten zu referenzierten Flächendaten umgebildeten Fundpunkte von Arten der Ackerbegleitflora, die in den Rote Listen Thüringens oder Deutschlands der Kategorie 1, 2, 3 oder R vorkommen. Die Verfahrensbeschreibung zur Kulissenerzeugung und die -erstellung wurde vom Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) und dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) erstellt. Die Aktualisierung soll jeweils zum 1. Februar eines jeden Jahres erfolgen.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 63 |
| Land | 64 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 33 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Text | 66 |
| Umweltprüfung | 10 |
| unbekannt | 14 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 83 |
| offen | 39 |
| unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 125 |
| Englisch | 9 |
| Resource type | Count |
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| Archiv | 3 |
| Bild | 4 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 36 |
| Keine | 41 |
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| Webseite | 56 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 72 |
| Lebewesen und Lebensräume | 125 |
| Luft | 46 |
| Mensch und Umwelt | 125 |
| Wasser | 49 |
| Weitere | 125 |