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BEK 2030 – Umsetzung 2022 bis 2026

Berlin hat sich das Ziel gesetzt bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden und bis 2030 die CO 2 Emissionen um 70 % zu reduzieren. Zentrales Instrument zur Erreichung der Berliner Klimaziele ist das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030). Am 20.12.2022 hat der Berliner Senat die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms für die Umsetzungsphase 2022-2026 beschlossen und zur Beschlussfassung an das Abgeordnetenhaus überwiesen. Pressemitteilung zum Senatsbeschluss vom 20.12.2022 BEK 2030 Umsetzungsphase 2022-2026 ( Austauschseiten 66, 162 und 163 ) Die Fortschreibung des Klimaschutzteils des BEK 2030 erfolgte seit Herbst 2021 im Rahmen eines partizipativen Prozesses unter Beteiligung unterschiedlichster Stakeholder und der Stadtgesellschaft sowie unter Einbindung eines koordinierenden Fachkonsortiums, das im Juni 2022 seine Ergebnisse vorgestellt hatte. Weitere Informationen zum Beteiligungsprozess inklusive des Abschlussberichts finden sich auf der Seite Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess . Auf Grundlage des Endberichts des Fachkonsortiums hat die für das BEK fachzuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz eine Vorlage erarbeitet, in der auch die Empfehlungen des Berliner Klimabürger*innenrates berücksichtigt wurden. Im Berliner Klimabürger:innenrat hatten parallel im Zeitraum von April bis Juni 2022 einhundert zufällig ausgeloste Berlinerinnen und Berliner in acht wissenschaftlich begleiteten Sitzungen stellvertretend für die Stadtgesellschaft Herausforderungen beim Klimaschutz diskutiert und 47 konkrete Handlungsempfehlungen an den Senat erarbeitet. Auch die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms vereint die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung, wobei der Klimaanpassungsteil parallel in einem verwaltungsinternen Prozess von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt unter Einbeziehung zahlreicher Senatsverwaltungen sowie nachgelagerten Behörden entwickelt wurde. Mit der Fortschreibung des BEK 2030 für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 wurden erstmals Sektorziele zur Emissionsminderung für die Handlungsfelder Energie, Gebäude, Verkehr und Wirtschaft festgelegt. Als weitere Neuerung wurden zur besseren Bewertung und zeitnahen Nachsteuerung für die Maßnahmen weitestgehend konkrete, quantitative Ziele und Indikatoren bzw. Umsetzungszeitpunkte definiert. Im Bereich Klimaschutz wurden 71 Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und identifiziert, die der Senat in den nächsten Jahren umsetzen soll, um die CO 2 -Emissionen zu verringern. Im Klimaschutzbereich kommt im Handlungsfeld Energie der Umstellung auf fossilfreie Energieträger in der Strom- und Wärmeversorgung eine zentrale Rolle zu. Es gilt, alle verfügbaren Potentiale an erneuerbaren Energien in den Bereichen Solar, Wind, Abwärme, Geothermie und Bioenergie bestmöglich zu erschließen und entsprechende Infrastrukturen für Speicherlösungen aufzubauen. Wichtige Maßnahmen sind die Weiterentwicklung und Umsetzung des Masterplans Solarcity und die kommunale Wärmeplanung. Im Handlungsfeld Gebäude sind die Steigerung der energetischen Sanierungsrate im Bestand, der klimaneutrale Neubau sowie der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen für die Versorgung der Gebäude als zentrale Schlüsselfaktoren benannt. Wichtige Maßnahmen sind hier die Entwicklung einer räumlichen Wärmeplanung sowie der Ausbau von Beratungsangeboten und Landesförderprogrammen für Gebäudeeigentümer*innen. Das Land Berlin wird zudem die sozialverträgliche Umsetzung von Sanierungspflichten im Gebäudebestand auf der Bundesebene befürworten. Im Handlungsfeld Verkehr gilt es, Maßnahmen für eine Mobilitätswende zu implementieren und umzusetzen. Dies ist im Personenverkehr der Ausbau von Rad- und Fußverkehrsinfrastrukturen oder die qualitative Verbesserung und quantitative Ausweitung des Angebotes öffentlicher Verkehrsmittel. Die Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotte auf klimaschonende Antriebe soll dabei beispielgebend sein. Als neue Maßnahmen werden u.a. die Einrichtung einer Null-Emissionszone innerhalb des S-Bahn-Rings und eine Neuaufteilung des öffentlichen Straßenraums, die dem Umweltverbund, aber auch Stadtgrün und Aufenthaltsmöglichkeiten, Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr einräumt, angegangen. Die Klimaanpassung wurde im Zuge der Fortschreibung des BEK 2030 inhaltlich gestärkt und umfasst nun 53 Maßnahmen. Hier wurden die bisherigen acht Handlungsfelder Gesundheit, Stadtentwicklung und Stadtgrün, Wasser, Boden, Forstwirtschaft, Mobilität, Industrie und Gewerbe und Bevölkerungsschutz um die zwei neuen Handlungsfelder Biologische Vielfalt sowie Tourismus, Sport und Kultur erweitert. Im Handlungsfeld (HF) Gesundheit liegt der Fokus auf der Entwicklung und Etablierung eines Hitzeaktionsplanes (HAP) für das Land Berlin, verbunden mit Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung und einer Stärkung der Eigenvorsorge sowie die Schaffung zielgruppenspezifischer Informationen zu Hitze und UV-Strahlung. Im HF Stadtentwicklung sollen neben der Klimaanpassung in der Planung und bei der Errichtung neuer Stadtquartiere auch die Klimaanpassung im Gebäudebestand entsprechend berücksichtigt werden. Eine klimatische Qualifizierung der Stadtoberfläche soll zudem im HF Boden durch massive Entsieglung vorangetrieben werden. Als strategisches Ziel wird dabei eine Netto-Null-Versiegelung bis 2030 angestrebt. Dem gleichermaßen massiv vom Klimawandel betroffenen Stadtgrün kommt ebenfalls eine Schlüsselrolle zu, da es essentielle Ökosystemleistungen (Verschattung und Verdunstungskühlung, Luft- und Wasserfilterung, Bodenneubildung und Erhöhung der Biodiversität) erbringt. Deshalb muss das Stadtgrün klimaresilient gestaltet, entsprechend gepflegt und geschützt werden. Dafür sollen neben einer nachhaltigen Grünanlagenentwicklung u.a. das Berliner Mischwald-Programm (HF Forstwirtschaft) und die Stadtbaumkampagne konsequent fortgeführt werden. In Ergänzung dazu wird im HF Wasser eine Neuausrichtung der Regenwasserbewirtschaftung im öffentliche Raum angestrebt. Neben den spezifischen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen gibt es ein neues Handlungsfeld, in dem übergreifende Themen und Herausforderungen wie Fachkräftemangel, bezirklicher Klimaschutz, Klimabildung oder bürgerschaftliches Engagement adressiert werden. Bild: SenMVKU Klimabürger:innenrat Hintergrundinformationen zum Verfahren des „Berliner Klimabürger:innenrats“. Weitere Informationen Bild: Thomas Imo (photothek) Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess Hintergrundinformationen zum Erarbeitungsprozess des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK 2030) (Umsetzungszeitraum 2022-2026) Weitere Informationen Bild: SenUMVK Berichte Berichte zu Monitoring und Umsetzung des BEK 2030 sowie zur Sektorzielerreichung Weitere Informationen

Vegetationsvitalität - Vegetationsvitalität im Sommer

Die Vitalität beschreibt die Vitalitätsveränderung von städtischer Vegetation im Vergleich zum Referenzzeitraum 2016 bis Mitte 2018. Die Vitalität ist ein wichtiger Indikator zur Erhaltung des bestehenden Stadtgrüns. Nur vitale Vegetation erfüllt auch die Funktion der Kühlleistung – gleichzeitig können Vitalitätseinbußen auf Gefahren, beispielsweise durch geschädigte Bäume hinweisen. Der Indikator kann hier bei der Planung von Überprüfungen vor Ort unterstützen. Eine reduzierte Vitalität kann indirekt auf Anpassungsbedarf, z. B. klimaangepasste Baumarten oder Bewässerung hinweisen. Die Daten basieren auf einer Analyse von Sentinel-2-Daten. Räumliche Auflösung: 10 m. Textquelle: LUP - Luftbild Umwelt Planung GmbH. Es liegen jeweils Daten für das Frühjahr (März-Mai), den Sommer (Jun-Aug) und den Herbst (Sept-Nov) jährlich vor. Die Daten sind als vorläufig zu betrachten. Die finalen Daten kommen voraussichtlich im Sommer 2026. Weitere Informationen zum Datensatz: https://urbangreeneye.de/infoblaetter-zu-den-indikatoren/ Für RVR-Kommunen steht dieser Datensatz auf Anfrage beim RVR bereit zum Download. Link zum Katalog Grüne Infrastruktur Ruhrgebiet: https://www.rvr.ruhr/fileadmin/user_upload/01_RVR_Home/02_Themen/Umwelt_Oekologie/Offensive_GI/Dokumente/Katalog_Gruene_Infrastruktur.pdf#page=49 Verfügbarkeit im Atlas Grüne Infrastruktur: 2019-2025 Aktualisierungszyklus im Atlas Grüne Infrastruktur: jährlich Datenquelle: LUP - Luftbild Umwelt Planung GmbH. Gefördert im Rahmen der Förderrichtlinie “Entwicklung und Implementierungsvorbereitung von Copernicus Diensten für den öffentlichen Bedarf zum Thema Klimaanpassungsstrategien für kommunale Anwendungen in Deutschland” des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV, Förderkennzeichen: 50EW2201A). Bearbeitet durch LUP - Luftbild Umwelt Planung GmbH in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Berlin und der Stadt Leipzig.

Vegetationsstruktur des Grünvolumens 2009

Die vorliegende Vegetationsstruktur des Grünvolumens basiert auf einem Zwischenergebnis aus dem durch das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V. (IÖR) erstellten Gutachten "Grünvolumenbestimmung der Stadt Dresden auf der Grundlage von Laserscandaten" vom August 2014. Dieses ist unter dem zugeordneten Dokument einsehbar. Einleitung: Städtisches Grün ist aus stadtökologischer und sozialer Sicht unverzichtbar und erfüllt wichtige Funktionen wie Staubbindung, Temperaturminderung, Winddämpfung oder Grundwasserneubildung. Darüber hinaus bilden öffentliche Grünanlagen Oasen der Ruhe, die der Erholung, Freizeitgestaltung und Kommunikation dienen und wichtige soziale Funktionen erfüllen. Die ökologische Wirksamkeit des städtischen Grüns ist im besonderen Maße von der vorliegenden Vegetionsstruktur abhängig. So besitzt niedrige Vegetation (Rasen und Wiesen) vor allem in den Abend- und Nachtstunden eine abkühlende Wirkung, während hohe Vegetation (mittlere bis große Bäume) vorwiegend am Tag zu einer Absenkung der klimatischen Belastung beiträgt, aber zugleich die Belüftung negativ beeinträchtigen kann. Mittlere Vegetation (Sträucher, Stauden, Hecken und kleine Bäume) verfügt ebenso wie die hohe Vegetation über ein hohes Maß an Staubbindevermögen aus der Luft, während niedrige Vegetation vorwiegend Staub- und Gasteile aus den Niederschlägen bindet und aufgrund der hohen Versickerungsleistung einen großen Anteil zur Grundwasserneubildung beiträgt (siehe auch Metadaten zur Planungshinweiskarte Stadtklima). Hintergrund: Für die Grünvolumenbestimmung war es zwingend erforderlich, Vegetation von anthropogenen Objekten mit einer relevanten Höhe über dem Boden, wie Gebäuden, Laternen, Fahrzeugen etc. zu trennen. Gleichzeitig war für die Anwendung der Kronenformkorrektur (nur auf Laubbäume) und des pauschalen Aufschlages für Rasen und Ackerflächen eine weitere Differenzierung nach Vegetationstypen erforderlich. Folgende Vegetationstypen sollten voneinander getrennt werden: - Laubbaum - Nadelbaum - Sträucher - Rasen - Acker. Datengrundlage/Methodik: Grundlage der Bestimmung der Vegetationsstruktur (als Zwischenergebnis der Grünvolumenbestimmung) sind Laserscandaten, RGBI-Bilddaten sowie Gebäudedaten. Klassifizierung der Vegetationsstruktur des Grünvolumens: - Value 0: vegetationslos => (farblos oder weiß) - Value 1: Laubbaum => (grün) - Value 2: Nadelbaum => (dunkelgrün) - Value 3: Sträucher => (braungrün) - Value 4: Rasen, Wiesen und sonstige niedrige Vegetation => (gelbgrün/hellgrün) - Value 5: Acker => (gelbgrün/hellgrün)

Hecken - der Grünunterhaltung Hamburg-Mitte

In diesem Dienst werden die zu pflegenden Hecken des Bezirks Hamburg-Mitte in den Grünanlagen und im Straßenbegleitgrün, die in der Zuständigkeit der Abteilung Stadtgrün liegen, angezeigt. Hierbei handelt es sich um georeferenzierte Polygone, welche im Rahmen der behördlichen Grünunterhaltung gepflegt werden. Jede Fläche beinhaltet fachliche Informationen: - Inhalt der Fläche: Um was für eine Fläche handelt es sich (Hecke, Gehölzfläche, Pyracantha-Gehölz/Hecke, Weide/Hängebirke)? - Fremdeigentum und Patenschaft: Ist die Fläche in der Verantwortung anderer (ja) oder der FHH (nein)? - Bemerkungen zu der Fläche - Grünpflege: Wird die Fläche von der FHH gepflegt (ja) oder nicht (nein)? - Pflegekategorie: Wie wird die Fläche/ das Objekt geschnitten (Hecken-/Gehölzschnitt, Weiden-/Hängebirkenschnitt, Seitenprofil) - Schnittmaßnahme: Spezifische Schnittangaben - Angestrebte Höhe in Metern der zuschneidenden Fläche/ des zuschneidenden Objektes - Umfang der Fläche/des Objekts - Vergabe: Wer führt die Pflegemaßnahmen durch?

Vertrag für Hamburgs Stadtgrün/Schutz und Kompensation

Die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung für das innerstädtische Grüne Netz wird in der Drucksache 21/16980 vom 24. April 2019 (Einigung mit der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“) festgelegt und ist in der Anlage ergänzend zu Petitum I.4. als stark verkleinerte und vereinfachte Karte enthalten. Da die Karte als Arbeitsgrundlage zur Beurteilung der Lage von geplanten Bebauungsplänen und Bauvorhaben im Grünen Netz dienen soll, wurde eine präzisere Fassung dieser Karte zur Drucksache 21/01547 vom 17. Juni 2021 (Vertrag für Hamburgs Stadtgrün) erstellt. Die Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 (Grünes Netz) bezieht sich gemäß der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ nur auf das Grüne Netz in der inneren Stadt bis zum äußeren Rand des 2. Grünen Rings. Der räumliche Geltungsbereich für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 wird somit durch die Außengrenze des 2. Grünen Ringes definiert. Innerhalb dieses Bereiches gehören zur Flächenkulisse des Grünen Netzes: • die Abschnitte der Landschaftsachsen, • beide Grüne Ringe, • gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen, • alle öffentlichen Parkanlagen (alle Kategorien, auch die nicht typisierten Parkanlagen) sowie Spielplätze. Außerhalb des 2. Grünen Ringes gilt ein Schutzstatus nach Pet. I.5 („öffentliche Grün- und Erholungsanlagen“) für alle öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze. Die im Pet. I.4 verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Wohnen und Gewerbe ohne Kompensation) findet sich in einer Anlage der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“. Diese „geeinten Flächen“ sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. Ausgenommen von der Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes sind darüber hinaus Bauvorhaben zur Verwirklichung von Hafenentwicklungszielen im Hafennutzungs- und Hafenerweiterungsgebiet. Ausgenommen sind auch die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbarten Verkehrsanlagen sowie Radverkehrsrouten. Wegen der Vielfalt und vor allem Kleinräumlichkeit dieser Maßnahmen sind sie nicht in der Karte dargestellt. Folgende sonstige Darstellungen der Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung werden in diesem Geodatensatz „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“, da bereits im FHH-Atlas / Geoportal vorhanden, nicht dargestellt: • „Bauflächen in Baustufenplänen und Bebauungsplänen“ sind im Fachdienst „XPlanung Bebauungspläne – Vektordarstellung“ enthalten. • „Bezirksgrenzen“ und „Landesgrenzen“ sind im Fachdienst „ALKIS Verwaltungsgrenzen Hamburg“ enthalten. • „Hafennutzungsgebiet“ und „Hafenerweiterungsgebiet“ den sind im Fachdienst „Hafengebietsgrenzen“ enthalten. Die Darstellung der „Gewässer“ wurde für die Kartenfassung zur Drucksache zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün nachrichtlich zur besseren Orientierung aus dem Landschaftsprogramm übernommen. Diese können im FHH-Atlas / Geoportal nicht einzeln eingeblendet werden. Zur besseren Orientierung lassen sich diverse Kartengrundlagen bzw. Luftbilder einblenden.   Die Fachdienste des Geodatensatzes „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“ werden wie folgt präzisiert: 1 Hauptwegenetz des Freiraumverbundes Die Hauptwege sollen die Vernetzung und Nutzbarkeit des übergeordneten Grünen Netzes – in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen – für Fuß- und Radverkehr sicherstellen. Sie sind insbesondere für den beabsichtigten Verlauf der gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen von Bedeutung. 2 Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen Das System der Landschaftsachsen und Grünen Ringe wird durch Grünverbindungen ergänzt und das Netz dadurch engmaschiger. Die Grünverbindungen übernehmen als stadtteilbezogene „Grüne Zubringer“ wichtige Verbindungsfunktionen insbesondere durch die verdichteten Stadtquartiere und Gewerbegebiete zu den Landschaftsachsen und zu den weiter entfernten Parkanlagen und Naherholungsgebieten. Die hierzu dargestellten Abgrenzungen kennzeichnen symbolisch den Verlauf der Grünverbindungen und müssen durch die Bezirke konkretisiert werden. In der Regel bestehen die einzelnen Grünverbindungen aus unterschiedlichen Abschnitten und werden durch grüne Elemente geprägt. Die Grünverbindungen verlaufen • zum Teil in breiten Grünzügen abseits vom Straßenverkehr (autofrei) und werden durch öffentliche Grünanlagen und andere Grünflächen geprägt, z.B. Alster-Bille-Elbe-Grünzug, • zum Teil im Straßenraum an wenig befahrenen, ruhigen Straßen oder befahrenen aber breiten Straßen, wo der grüne Charakter durch schmale, begleitende Grünflächen sowie Baumreihen und –alleen vorhanden ist oder entwickelt werden kann. Neben der freizeitbezogenen Funktion und der Verbindungsfunktion für den Fuß- und Fahrradverkehr können die Grünverbindungen auch weitere Funktionen haben, z.B. für Regenwasserrückhaltung und/oder als ökologischer Trittstein für den Biotopverbund. Zudem weisen manche Grünverbindungen einen kulturhistorischen Hintergrund auf (z.B. alte Postwege, Dorfwege, Alleen und städtebauliche Achsen) und können somit zur Lesbarkeit der Stadt- und Landschaftsgeschichte beitragen. 3 Potenzialflächen ohne Kompensation Die im Pet. I.4 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ findet sich in der Anlage dieser Drucksache. Diese „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Gewerbe und Wohnungsbau) sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. 4 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze bis inkl. 2. Grüner Ring Die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sind gemäß Pet. I.4 Teil der kompensationspflichtigen Flächenkulisse. Innerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für den vollständigen Bestand der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, die als solche bekannt gemacht werden und im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht werden. Das sind die Kategorien öffentliche Parkanlagen, öffentliche Spielplätze, öffentliche Grünflächen an Kleingärten, Schutzgrünflächen, Sportplätze. Auch Kleingärten und Friedhöfe gehören bei Lage in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und Grünverbindungen zur Flächenkulisse des Grünen Netzes, in der die Schutz- und Kompensationsregelung gilt. Außerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung (in „Streulage“) ist die Darstellung und somit die Anwendung der Schutz- und Kompensationsregelung auf die für das Grüne Netz besonders wichtigen Flächenkategorien beschränkt worden. Von besonderer Bedeutung sind alle gewidmeten, bestehenden öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Ausgenommen von der Kompensationsregelung sind somit Sportplätze, Kleingärten und Friedhöfe in Streulage. 5 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze außerhalb des 2. Grüner Ring Gemäß Pet. I.5 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ darf der „vorhandene Bestand an öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen“ grundsätzlich nicht für bauliche Entwicklung in Anspruch genommen werden. Wie unter Punkt 4 ausgeführt, beschränkt sich diese Aussage und somit die Darstellung auf die Grünflächenkategorien mit einer hohen Bedeutung für die quartiersbezogene Erholungsnutzung, nämlich die öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Sofern diese innerhalb der Flächenkulisse des Grünen Netzes der inneren Stadt bis inkl. 2. Grüner Ring liegen, sind sie in der Karte dunkelgrün dargestellt und es gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für das Grüne Netz für diese Flächen (siehe oben). Davon grafisch unterschieden sind die öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze, die jenseits des 2. Grünen Rings bis zur Landesgrenze vorhanden sind; sie sind in der Karte grün schraffiert dargestellt. Der Schutz dieser Flächen vor Bebauung ist in Pet. I.5 festgelegt. Bei Inanspruchnahmen von öffentlichen Grünflächen jenseits des 2. Grünen Rings muss die Anforderung des funktionalen Ersatzes in die Abwägung eingestellt werden. Sollte beispielsweise ein Spielplatz bebaut werden, ist dieser in der Abwägung zu berücksichtigen und ggf. zu ersetzen. 6 Grüne Ringe Die beiden Grünen Ringe stellen zusammen mit Hamburgs Landschaftsachsen das grüne Grundgerüst der Stadt dar und sind deshalb für sämtliche Schutzgüter von großer Bedeutung. Für sie gilt die Schutz- und Kompensationsregelung uneingeschränkt. 7 Landschaftsachsen bis inkl. 2- Grüner Ring Mit den Landschaftsachsen werden alle empfindlichen Landschaftsräume Hamburgs erfasst und zu einem für die Erholungsnutzung und die Stadtökologie wichtigen Verbundsystem zusammengeführt. Die Lage der Achsen ist wesentlich durch die noch erhaltenen naturräumlichen und kulturlandschaftlichen Strukturen wie Gewässerläufe, Kanäle, Marsch und Geest bestimmt. Das Spektrum ihrer Ausprägungen reicht von schmalen, grüngeprägten Straßen von nur geringer Breite als Verbindungsglied isoliert liegender städtischer Grünräume bis hin zum weiten Elbe-Urstromtal. In Teilbereichen der Landschaftsachsen liegen auch Siedlungsflächen, die durch möglichst hohe Begrünung die Grünvernetzung bis zur nächsten Grünfläche ermöglichen sollen. Für die Landschaftsachsen gilt die Schutz- und Kompensationsregelung in der Innenstadt, daher sind nur die innerstädtischen Landschaftsachsen dargestellt. Hinweise: Die Karte „Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung“ zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün liegt sowohl im Maßstab 1:20.000 (Hamburg dargestellt in 6 Blättern) als auch im Zusammenschnitt im Maßstab 1:60.000 vor. Die Abgrenzungen sind nicht immer parzellenscharf, so dass über die konkrete Abgrenzung im Zweifel einzelfallbezogen im Einvernehmen mit der Fachbehörde (Umweltbehörde) entschieden werden muss. In der Regel ist die Außenkante der Abgrenzungslinie maßgebend. Zu beachten ist, dass die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung Grünes Netz Abweichungen in der Darstellung der Landschaftsachsen im Vergleich zu den im geltenden Landschaftsprogramm dargestellten Landschaftsachsen aufweist. Bei der Abgrenzung der Grünen Ringe gibt es sehr geringfügige Abweichungen. Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen sind im geltenden Landschaftsprogramm gekennzeichnet; Teilbereiche davon sind dort allerdings als Milieus „Parkanlage“ oder „Grünanlage eingeschränkt nutzbar“ oder als „Grüne Wegeverbindung“ dargestellt. Weitere Informationen zur Volksinitiative Hamburgs Grün erhalten und zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün können unter www.hamburg.de entnommen werden z.B. https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/15204244/2021-06-22-bukea-vertrag-fuer-hamburgs-stadtgruen/ https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/aktuelles/pressemeldungen/wie-steht-es-um-hamburgs-gruen-1084932

Grünes Hamburg in 3D

Der Datensatz „Grünes Hamburg in 3D“ ergänzt das „3D-Straßenbaumkataster Hamburg“ um eine anschauliche Darstellung der höheren städtischen Vegetation. Er zeigt Bäume und anderes Hochgrün ab einer Höhe von etwa 3 Metern. Im Unterschied zum 3D-Straßenbaumkataster liegen hier keine exakten Standortdaten einzelner Bäume vor. Die Informationen wurden stattdessen aus einer klassifizierten Laserscan-Punktwolke abgeleitet, die im April 2022 durch eine Befliegung aufgenommen wurde. Straßenbäume aus dem offiziellen Baumkataster werden in diesem Datensatz nicht angezeigt. Die Vegetation wird mit standardisierten Baumformen dargestellt. Höhe und Position der Bäume werden rechnerisch bestimmt und können daher von der tatsächlichen Situation vor Ort abweichen. Der Datensatz dient ausschließlich der anschaulichen Visualisierung des städtischen Grüns. Er ist nicht für fachliche Analysen geeignet – etwa zur Berechnung von Schattenwurf, zur Bestimmung von Baumzahlen, Kronenflächen, Volumina oder für Monitoring-Zwecke.

Woche der Klimaanpassung: Veranstaltungen bundesweit & online

<p> <p>Hitzewellen und Trockenheit in diesem Sommer zeigen es erneut: Auch in Deutschland müssen wir uns an die Folgen des Klimawandels anpassen. Wie das geht, zeigen vom 14. bis 20. September zahlreiche Veranstaltungen bundesweit und online. Ob fürs Eigenheim, die Mietwohnung, Kita, Schule, Unternehmen oder Kommune – hier finden Sie tolle Ideen und Aktionen. Auch das Umweltbundesamt (UBA) ist mit dabei.</p> </p><p>Hitzewellen und Trockenheit in diesem Sommer zeigen es erneut: Auch in Deutschland müssen wir uns an die Folgen des Klimawandels anpassen. Wie das geht, zeigen vom 14. bis 20. September zahlreiche Veranstaltungen bundesweit und online. Ob fürs Eigenheim, die Mietwohnung, Kita, Schule, Unternehmen oder Kommune – hier finden Sie tolle Ideen und Aktionen. Auch das Umweltbundesamt (UBA) ist mit dabei.</p><p> <p>Vom 14. bis 20. September 2026 findet in Deutschland zum mittlerweile fünften Mal die Woche der Klimaanpassung statt: Bundesweit und digital machen Kommunen, Verbände, soziale Einrichtungen und andere Akteure sichtbar, wie Klimaanpassung vor Ort gelingt. Organisiert wird die Aktionswoche vom Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) auf Initiative des Bundesumweltministeriums.</p> Welche Veranstaltungen gibt es? <p>Ob Aktionstag für Starkregenvorsorge in der Stadt Nettetal, Pflanzaktion mit Kita-Kindern im Kreis Coesfeld oder Vortrag zu Fördermöglichkeiten für Gebäudebegrünung in Hanau – das Angebot ist breit gefächert. Auf der Website des Zentrums KlimaAnpassung können Sie über eine Karte, Suche oder Filter nach für Sie passenden&nbsp;<a href="https://zentrum-klimaanpassung.de/wdka26/veranstaltungen">Veranstaltungen recherchieren</a>.</p> Welche Veranstaltungen bietet das UBA an? <p>Das Umweltbundesamt (UBA) beteiligt sich mit zwei Veranstaltungen:</p> <p>Auf der&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/termine/preisverleihung-bundespreis-blauer-kompass-2026">Preisverleihung des Blauen Kompass</a> am 17. September 2026 werden vorbildliche Projekte zur Klimavorsorge &amp; Anpassung vorgestellt und ausgezeichnet. Sie können die Veranstaltung per Livestream verfolgen.</p> <p>Im&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/termine/das-klivo-portal-stellt-vor-neues-tool-fuer-mehr">Webinar im Namen des Deutschen Klimavorsorgeportals „Stadtgrün für Klimaresilienz – Das überarbeitete Tool „Stadtgrün wertschätzen"“</a> am 18. September 2026 wird ein datenbankgestütztes Bewertungstool vorgestellt, mit dem der Nutzen von Stadtgrün abgebildet und monetarisiert werden kann. Das Tool ermöglicht es Kommunen, Verwaltungen und Entscheidungsträgern, Szenarien durchzuspielen und zu berechnen, wie sich Änderungen bei Straßenbäumen, Grünflachen oder Gründächern konkret auf verschiedene <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/oekosystemleistungen">Ökosystemleistungen</a> auswirken. Mitveranstalter ist der Deutsche Wetterdienst (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/dwd">DWD</a>).&nbsp;</p> Eigene Veranstaltungen melden <p>Auch Sie wollen sich mit einer Veranstaltung an der Woche der Klimaanpassung beteiligen? Auf der Website vom Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) können Sie Ihre&nbsp;<a href="https://zentrum-klimaanpassung.de/wdka26/partner/partner-werden">Aktion kostenlos&nbsp;eintragen</a> oder sich zunächst in der&nbsp;<a href="https://zentrum-klimaanpassung.de/wdka26/faq">FAQ-Sammlung</a> häufig gestellter Fragen und Antworten informieren.</p> Informationen des UBA und anderer Institutionen zur Klimaanpassung <p>Nicht nur während der Woche der Klimaanpassung, sondern das ganz Jahr über finden Sie im Internetangebot des Umweltbundesamtes und anderer Institutionen zahlreiche Informationen für verschiedene Zielgruppen. Hier eine Auswahl:</p> Allgemeine Information zu den Auswirkungen und Risiken des Klimawandels in Deutschland <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/monitoringbericht-2023">Monitoringbericht 2023 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimafolgen-anpassung/folgen-des-klimawandels/risiken-anpassungspotential">Risiken und Anpassungspotential</a></li> </ul> &nbsp;Praxisbeispiele verschiedener Akteure/Zielgruppen <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimafolgen-anpassung/werkzeuge-der-anpassung/tatenbank">Tatenbank</a></li> </ul> Für Bürger*innen <p>Schutz vor Hitze:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/gegen-die-hitze-das-koennen-sie-im-sommer-fuer#gewusst-wie">Gegen die Hitze: Das können Sie im Sommer für kühle Räume tun</a></li> <li>Verhalten bei Hitze: Ratgeber&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/der-hitzeknigge">Der Hitzeknigge</a> und&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/hitze-ratgeber">Hitze-Ratgeber in Leichter Sprache</a></li> <li><a href="https://www.klivoportal.de/SharedDocs/Steckbriefe/DE/hitzewarnung/hitzewarnung_steckbrief.html">KLiVO Portal – Dienste: Hitzewarnung</a></li> </ul> <p>Schutz vor <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/starkregen">Starkregen</a> / Extremwetter / Hochwasser:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/656/dokumente/checkliste_zur_gefaehrdungsabschaetzung_des_eigenen_hauses.pdf">Starkregenvorsorge: Gefährdungsabschätzung des eigenen Hauses</a></li> <li><a href="https://verbraucher.org/media/file/3991.Verbraucherratgeber_Klimaanpassung-(fuer)-zuhause_2024.pdf">Ratgeber „Klimaanpassung (für) zuhause“ zum Schutz vor Extremwetter</a>&nbsp;</li> <li><a href="https://www.klivoportal.de/SharedDocs/Steckbriefe/DE/leitfaden-fuer-starkregenvorsorge/leitfaden-fuer-starkregenvorsorge_steckbrief.html">KLiVO Portal – Dienste: Leitfaden für Starkregenvorsorge für Hauseigentümer*innen, Bauwillige und Architekt*innen</a></li> <li><a href="https://www.klivoportal.de/SharedDocs/Steckbriefe/DE/hochwasserpass/hochwasserpass_steckbrief.html">KLiVO Portal – Dienste: Hochwasser-Pass</a></li> <li><a href="https://www.klivoportal.de/SharedDocs/Steckbriefe/DE/notfallvorsorge/notfallvorsorge_steckbrief.html">KLiVO Portal – Dienste: Für den Notfall vorsorgen</a></li> <li><a href="https://www.klivoportal.de/SharedDocs/Steckbriefe/DE/warnapp_nina/warnapp_nina_steckbrief.html">KLiVO Portal – Dienste: Warn-App NINA und warnung.bund.de</a></li> </ul> &nbsp;Für Kommunalverwaltungen <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimafolgen-anpassung/anpassung-an-den-klimawandel/werkzeuge-der-anpassung/klimalotse">Klimalotse: Leitfaden zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels für Kommunen</a></li> <li><a href="https://www.klivoportal.de/">Deutsches Klimavorsorge-Portal: Ihr Wegweiser zu Klimavorsorgediensten in Deutschland</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimarisikoanalysen-auf-kommunaler-ebene">Klimarisikoanalysen auf kommunaler Ebene: Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der ISO 14091</a></li> <li><a href="https://zentrum-klimaanpassung.de/">Zentrum Klimaanpassung: Beratung für Kommunen</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/Anpassungsscanner">Anpassungsscanner: Wie weit ist Ihre Kommune bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels?</a></li> <li>Naturbasierte Klimaanpassung in Kommunen</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimafolgen-anpassung/anpassung-an-den-klimawandel/anpassung-auf-kommunaler-ebene/schattenspender-die-mitmach-kampagne-des-uba">Schattenspender: Die Mitmach-Kampagne des UBA</a></li> </ul> &nbsp;Für Unternehmen <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimafolgen-anpassung/anpassung-an-den-klimawandel/klimarisikoanalyse-anpassung-in-unternehmen">Klimarisikoanalyse und Anpassung in Unternehmen</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/durchfuehrung-einer-robusten-klimarisiko">Durchführung einer robusten Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse nach EU-Taxonomie</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/physische-klimarisiken-managen">Physische Klimarisiken managen</a></li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>

Durchschnittliche Oberflächentemperatur der Gebäude in Stadt und Umland

Dieser Datensatz zeigt die durchschnittliche Oberflächentemperatur der Gebäude in Hamburg und seinem Umland für die Sommermonate Juni bis August. Maßgeblichen Einfluss auf das städtische Lokalklima haben Versiegelung, Bebauungsdichte und der Anteil grüner Infrastruktur. Dunkle Oberflächen wie Asphalt speichern die Wärmeenergie des Tages und geben sie langsam wieder ab, wodurch lokale Oberflächentemperaturen von weit über 50 °C möglich sind. Ursprüngliche Darstellungsform im Atlas:
 Der Datensatz wurde im Stadt-Umland-Atlas als Rasterkarte zur Oberflächentemperatur der Gebäudestruktur dargestellt. Diese wurde im Atlas fünf Temperatur-Kategorien für die durchschnittliche Oberflächentemperatur der Gebäude (Juni–August) unterteilt: 22 °C, 27 °C, 32 °C, 37 °C und 42 °C. Zusätzlich wurden in der Karte Gewerbegebiete hervorgehoben. Datenformat:
 Der Datensatz besteht aus einem Rasterbild (GeoTIFF), das die Oberflächentemperatur der Gebäudestrukturen darstellt.

Wie grün sind bundesdeutsche Städte? - Fernerkundliche Erfassung und stadträumlich-funktionale Differenzierung der Grünausstattung von Städten in Deutschland (Erfassung der urbanen Grünausstattung)

Mit dem Weißbuch Stadtgrün 2017 hat sich der Bund den Arbeitsauftrag gegeben, urbanes Grün durch eine integrierte und nachhaltige Stadtentwicklungspolitik zu stärken. Valide, zeitreihenfähige und qualifizierte Informationen zur Grünausstattung und zum Grünvolumen fehlen aber bundesweit. Das Projekt zielt darauf ab, die Grünausstattung flächendeckend für alle deutschen Städte mittels Fernerkundung zu erfassen und ein Konzept für ein dauerhaftes Grünmonitoring zu definieren und umzusetzen. Ausgangslage: Zum urbanen Grün zählen grüne Freiräume innerhalb der Städte wie Parkanlagen, Friedhöfe, Kleingärten, Brachflächen, Spielbereiche und Spielplätze, Sportflächen, Straßenbegleitgrün und Straßenbäume. Hinzu kommen Grünflächen an öffentlichen Gebäuden, Naturschutzflächen, Wald und weitere Freiräume, die zur Gliederung und Gestaltung der Städte entwickelt, erhalten und gepflegt werden müssen. Auch private Gärten und landwirtschaftliche Nutzflächen sind ein wesentlicher Teil des städtischen Grünsystems. Bund, Länder und Kommunen benötigen fundierte Informationen, um sachlich-räumliche Defizite und kritische Entwicklungen beobachten und Handlungsbedarfe empirisch untermauern zu können. Grünflächen machen Städte für deren Bewohner attraktiv und steigern die allgemeine Umwelt- und Lebensqualität. Bei Fragen der sozialen Gerechtigkeit in der Stadt wird der Freiraumqualität im Wohnumfeld eine erhebliche Bedeutung beigemessen. Denn gerade Bewohnern sozial benachteiligter Quartiere stehen häufig weniger wohnungsnahe Grünflächen und damit weniger Erholungsmöglichkeiten im direkten Wohnumfeld zur Verfügung. Während einige Städte seit Jahren ein Monitoring ihres Stadtgrüns betreiben und wiederkehrende Erhebungen des städtischen Grünvolumens und Biotopkartierungen durchführen, fehlen auf der bundesweiten Ebene zuverlässige und flächendeckende Informationen zu diesem Thema. Mit diesem Projekt sollen grundlegende Fragen zur Ausstattung deutscher Städte mit urbanem Grün beantwortet werden. Bisher sind gesamtstaatliche Aussagen dazu nur auf der Grundlage von geotopographischen Daten zu treffen. Satellitendaten (Sentinel-2) aus dem europäischen Erdbeobachtungsprogramm Copernicus bieten sich hier als vielversprechende alternative Informationsquelle an. Neben bundesweiten Auswertungen auf Basis der Satellitenbilder wird in diesem Projekt untersucht, welche weiteren Datenquellen zur Informationsgewinnung zum urbanen Grün zur Verfügung stehen und wie stabile Zeitreihen (unterschiedliche Phänologie zum Aufnahmezeitpunkt usw.) aufgebaut werden können. Dazu werden Testgebiete in sieben Fallstudienstädten definiert. Die Betrachtung erfolgt dabei auf unterschiedlichen Maßstabsebenen (Städte, Stadtteile, Quartiere etc.).

ReKultivierung von Iris Sibirica Wiesen für Artenvielfalt und nachhaltige ökologische Landwirtschaft (ReKult-Iriswiesen)

Bedeutung des Projekts für die Praxis: Landwirtschaft: Das Projekt ist für den Erhalt der traditionellen Kulturlandschaft in der Region, dem Erhalt der Artenvielfalt und der (geschützten) Lebensräume von sehr großer Bedeutung. Der Nutzen für die Landwirtschaft ist durch die Verwertung des Mähgutes in den Ställen gegeben. Forstwirtschaft: Auwaldreste werden erhalten und gepflegt (Beseitigung invasiver Neophyten) und dienen als Schutzzone zu Infrastruktureinrichtungen (Straße, Bahn) Wasserwirtschaft: Natürliche Retentionsflächen, Ausgleich Wasserhaushalt Umwelt: erhalt und Pflege wertvoller geschützter Lebensraumtypen, grüne Infrastruktur an der Grenze zu Natura 2000 Gebieten; Nutzung als Naherholungsraum und für Forschungs- und Bildungszwecke im Umkreis von vielen Schulen (Exkursionen, Freiluftklassenzimmer, Praktika, Aktivworkshops, Monitoring, Maturaarbeiten, Projektunterricht, etc.) Die HBLFA Raumberg-Gumpenstein ist Netzwerknoten für die Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Institutionen. Förderpragramme zielen auf den Erhalt und Erweiterung von Feuchtflächen (als grüne und blaue Infrastruktur) hin. Das Projekt soll als Best Practice dienen und weitere Landbewirtschafter motivieren, in Iriswiesen zu investieren (mit entspr. Unterstützung). Die Feuchtwiesen rund um den Grimming sind als Intensivackerfläche nicht geeignet denn alle 5-10 Jahre werden diese trotz Regulierungsmaßnahamen regelmäßig überflutet. Verbesserung des Flächenmanagements, Koordination der Maßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit Körperschaften öffentl. Rechts wie z.B. Berg- und Naturwacht, Wassergenossenschaften, Naturschutzbund: Mitwirkung Pflege und Betreuung (insbes. Neophyten) Landbewirtschafter der Umgebung: Wissenstransfer Best Practice, Anleitungen, Erfahrungsaustausch, Bewusstseinsbildung Öffentlichkeit. Zielsetzung: Erweiterung bzw. Revitalisierung der Iriswiesen und standortsprägende Naturlebensraumtypen Grüne und blaue Korridore innerhalb und außerhalb der Natura 2000 Schutzgebiete (ca. 4 Hektar) (Gemeinde Stainach-Pürgg) Verlust der Artenvielfalt entgegen durch verbesserte nachhaltig ökologische Landnutzung und Best Practice Management für Feuchtwiesen im Oberen Steirischen Ennstal Erhalt, die Wiederherstellung und die Verbesserung der Artenvielfalt und die für die Region prägenden Lebensraumtypen. Unterstützung der Grundbesitzer durch Best Practice und Motivation sowie Hilfestellung bei ähnlichen Umsetzungsideen. Zusammenarbeit aller Interessengruppen, Motivation zu ehrenamtliches, gemeinsames Arbeiten für die Natur Schaffung eines Bioinventars zum Anschauen (Grüne Insel als Naherholung für den sanften Tourismus und als Freiluftlabor). Gemeinsame regionale Strategie zur Verbesserung und Erweiterung der Feuchtlebensräume Bewusstseinsbildung bei Landnutzern und Bevölkerung zum Erhalt und Aufwertung der Artenvielfalt in den Schutzgebieten und außerhalb. Aktive Beteiligung der Öffentlichkeit.

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