Epiphyte stellen eine wichtige Komponente tropischer Wälder dar, und es wird angenommen, dass diese mehr als andere Lebensformen unter Klimaveränderungen leiden werden. Da Epiphyten viele Prozesse tropischer Wälder beeinflussen, könnte sich dies seinerseits negativ auf das ganze Ökosystem auswirken. Publizierte Langzeitstudien, die sich dieser Hypothese widmen und die Dynamik und Zusammensetzung epiphytischer Gefäßpflanzen in situ dokumentieren, gab es bis vor kurzem nicht. Deswegen wurden im Jahr 1997 in Zentralpanama verschiedene plots eingerichtet, die 1) auf Populations- und Gemeinschaftsebene durch wiederholte Zensus die Langzeitdynamik im natürlichen Lebensraum direkt dokumentieren und 2) dadurch die Grundlagen für experimentelle Analysen schaffen. Die bisherigen, teilweise bereits publizierten Ergebnisse belegen eine überraschende Dynamik, zeigen aber auch, dass als zeitlicher Horizont für aussagekräftige Ergebnisse sicher mehrere Jahrzehnte avisiert werden müssen.
Unwetter richten in der Schweiz jährlich Schäden von rund 360 Millionen an (Mittel der Jahre 1972 bis 2007, teuerungsbereinigt). Diese Schäden werden von der WSL, im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt BAFU, seit 1972 aufgrund von Zeitungsmeldungen systematisch erfasst und analysiert. Berücksichtigt werden Schäden durch auf natürliche Weise ausgelöste Hochwasser, Murgänge, Rutschungen und (seit 2002) Felsbewegungen. Die vorgeherrschten Witterungsbedingungen werden, wenn möglich, als Ursache ebenfalls aufgenommen. Die Datenbank wird in Bezug auf Ort, Ausmass und Ursache, aber auch im Hinblick auf die zeitliche und räumliche Verteilung der Unwetterereignisse ausgewertet und analysiert. Die Ergebnisse werden jährlich in der Zeitschrift Wasser Energie Luft publiziert. Die Schadensdaten werden öffentlichen Institutionen auf Anfrage zur Verfügung gestellt und dienen somit als breite Informationsbasis für die Gefahrenbeurteilung.
Ministerin besucht 1.900 Hektar großes Areal DBU-Naturerbefläche Stegskopf „Rund 95 Prozent der Moore in Deutschland werden entwässert. Sie sind für rund sieben Prozent der Treibhausgase in Deutschland verantwortlich. Indem wir Moore wiederherstellen, leisten wir einen relevanten Beitrag zum Klimaschutz und Erhalten beziehungsweise stellen Biotope für viele seltene Tier- und Pflanzenarten wieder her, die an diesen Lebensraum gebunden sind“, erläuterte Umweltministerin Katrin Eder bei einem Besuch der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU)-Naturerbefläche Stegskopf. Das rund 1.900 Hektar große Areal der gemeinnützigen DBU, dem DBU Naturerbe, ist seit 2013 Teil des Nationalen Naturerbes und dem Naturschutz gewidmet. Auf einer eineinhalbstündigen Tour über den ehemaligen Truppenübungsplatz im Westerwald erläuterten ihr Alexander Bonde, DBU-Generalsekretär und Geschäftsführer im DBU Naturerbe, sowie Susanne Belting als Fachliche Leiterin im DBU Naturerbe und Revierleiter Christof Hast vom Bundesforstbetrieb Rhein-Mosel aktuelle Planungen zum Wasserrückhalt im Übergangsmoor Derscher Geschwemm sowie den Rückbau der Drainagen auf den zahlreichen ehemaligen Schießbahnen im Rahmen des Modellprojekts „NaturErbeKlima“. Außerdem stand die Kampfmittelbelastung und die daraus resultierend schwierige und kostenintensive Pflege der Offenlandflächen im Fokus. In dem europäisch geschützten NATURA 2000-Gebiet „Feuchtgebiete und Heiden des Hohen Westerwaldes“ müssten die Tallagen Naturerbefläche ihrem Ursprung nach deutlich feuchter sein – doch aufgrund kilometerlanger unterirdischer Drainagen werden den ehemals nassen Lebensräumen auf hunderten Hektar sehr viel Wasser entzogen. Für Tier- und Pflanzenarten, die sich auf das Leben an nassen Standorten spezialisiert haben wie die Bekassine oder das Sumpf-Blutauge als „Blume des Jahres 2025“, bedeutet das den Verlust ihres Lebensraums. Ein Zustand, den das DBU Naturerbe über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) ändern möchte. Das Naturschutz-Team plant im Modellprojekt „NaturErbeKlima“, das durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) unterstützt wird, die Wiedervernässung im Übergangsmoor Derscher Geschwemm sowie der 14 Schießbahnen. Teil des Projekts sind auch der Rückbau oder Verschluss der Drainagen und der Entwässerungsgräben. Die ersten Messpegel zur Bestandsaufnahme von Grundwasserständen und Wasserabfluss sind gesetzt. „Das unterirdische System ist beachtlich: Teilweise durchziehen alle zehn Meter solide ausgebaute Drainagen mit vielen Verästelungen die Fläche“, erläuterte Bonde. Derzeit rauschen große Mengen der Niederschläge durch die Entwässerungsstrukturen in die nachgeordneten Fließgewässer. Durch die geplanten Renaturierungen soll in der Fläche – einem Schwamm gleich – wieder mehr Wasser gehalten werden oder langsamer aus ihr herausfließen. Die rund 1.900 Hektar große Naturerbefläche könnte hierdurch einen nicht unerheblichen Beitrag zum Hochwassermanagement leisten. Durch die 100-jährige militärische Nutzung ist die DBU-Naturerbefläche von intensiver Landwirtschaft, Siedlungs- und Straßenbau weitgehend verschont geblieben. Besucherinnen und Besucher können auf der rund 35 Kilometer langen Wegeführung magere Wiesen und Weiden oder auch Borstgrasrasen mit Besenheide und Arnika sehen. 250 Hektar werden von Schafen offengehalten, auf 30 Hektar sind Rinder und Ziegen unterwegs, um die Lebensräume zu erhalten. Doch auf rund 450 Hektar kann nur mit kampfmittelgeschützter Technik teils über eine ferngesteuerte Raupe gearbeitet werden, damit die Fahrzeugführenden bei einer möglichen Detonation nicht verletzt werden. „Auf dem Stegskopf haben wir trotz der Kampfmittelbelastung ein gutes Pflegemanagement aufbauen können mit engagierten Pächterinnen und Pächtern“, betonte Bonde und dankte für das Engagement auch des betreuenden Bundesforstbetriebs.
Klimaschutzstaatssekretär Dr. Erwin Manz eröffnet die Abschlusstagung des Artenschutzprojekts „Wiesenknopf-Ameisenbläulinge“. Sind die beiden Tagfalterarten Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling vorhanden, ist das ein Indiz, dass ökologisch alles im Gleichgewicht ist „Der Zustand der beiden Tagfalterarten Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling spiegelt den Zustand einer ganzen Lebensgemeinschaft wider und dient als Frühwarnsystem für den Zustand vieler anderer Arten. Der Helle und Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling leben in extensiv genutzten Feuchtwiesen, den artenreichsten Lebensräumen unserer Kulturlandschaft. Feuchtwiesen haben beim Erhalt der Biodiversität eine Schlüsselrolle, da hier viele spezialisierte Arten leben, wie etwa die beiden gefährdeten Tagfalterarten. Sie dienen außerdem der Wasserfilterfunktion, dem Hochwasserschutz sowie als CO 2 -Senke. Deshalb ist es so wichtig, sie zu erhalten und Artenschutzprojekte wie dieses zu fördern“, so Klimaschutzstaatssekretär Dr. Erwin Manz am heutigen Freitag auf der Abschlusstagung des Artenschutzprojektes Wiesenknopf-Ameisenbläulinge in Oberlahr im Landkreis Altenkirchen. Der einzigartige Lebenszyklus der Wiesenknopf-Ameisenbläulinge zeigt deutlich, wie komplex die Natur ist und wie stark Tiere und Pflanzen in einem Ökosystem miteinander vernetzt sein können. Damit die Schmetterlingsarten Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris teleius und P. nausithous) überleben können, brauchen sie mindestens zwei Voraussetzungen: Die Blume „Großer Wiesenknopf“ (Blume des Jahres 2021), die als Nektarpflanze, Ruhe- und Paarungsplatz, einziger Eiablageort und Raupenfutterpflanze dient und zusätzlich jeweils eine bestimmte Ameisenart, die Rote Gartenameise bzw. die Trockenrasen-Knotenameise. Die Ameisen tragen die Raupen nach einem komplexen Adoptionsritual in ihr Nest, wo die Raupen überwintern und sich räuberisch von der Ameisenbrut ernähren. Durch Tarnung mit Gerüchen und Geräuschen fällt den Ameisen der Parasit nicht auf. Die Kombination aus Wiesenknopf und Ameisen gibt es oft nur auf Wiesen, die extensiv bewirtschaftet werden. Um die beiden gefährdeten Ameisenbläulingsarten zu schützen und deren Lebensräume zu erhalten, wurde seit März 2020 ein Artenschutzprojekt von der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) in den Landkreisen Ahrweiler, Altenkirchen, Neuwied und dem Westerwaldkreis durchgeführt. Durch die Projektgelder in Höhe von rund 910.000 Euro wurde sowohl die Umsetzung von Maßnahmen als auch projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit gefördert. Die Projektmittel stammen zu jeweils 50 Prozent aus dem ELER-Entwicklungsprogramm „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“, kurz „EPLR EULLE“ sowie aus Landesmitteln. Damit konnten rund 70 Hektar als Lebensraum für die seltenen Falterarten aufgewertet werden. Denn Überdüngung, Pestizideintrag, aber auch Verbuschung führen dazu, dass Arten, wie der Helle und der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling verschwinden. Bei den beiden spezialisierten Faltern kommt hinzu, dass auch eine gängige Wiesennutzung in der Landwirtschaft, nämlich die Mahd oder Beweidung im Sommer, schädlich sein kann. Denn zur Flugzeit der Wiesenknopf-Ameisenbläulinge im Juli und August muss der Große Wiesenknopf blühen, damit die Falter überleben können. Um die Bestände zu finden und die Vorkommen gezielt zu fördern, wurden zudem insgesamt 7.000 Hektar kartiert. Ein weiteres wesentliches Ziel des fünfjährigen Projektes war es außerdem, die Öffentlichkeit für die Art und deren Lebensraum zu begeistern. Daher fanden zahlreiche Informationsveranstaltungen wie Exkursionen, Ferien- und Schulklassenveranstaltungen, Aktionstage und Online-Veranstaltungen statt. Die beiden Tagfalterarten Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling leben nur in extensiv genutzten Feuchtwiesen. Auf diese sind auch viele Säugetiere, Vögel, Amphibien, Reptilien, Spinnen, Insekten und Pflanzen angewiesen. Damit profitiert eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren von den Schutzmaßnahmen für den Wiesenknopf-Ameisenbläuling. „Geht es den beiden Falterarten gut, können wir davon ausgehen, dass hier ökologisch alles im Gleichgewicht ist. Verschwinden sie jedoch, ist das ein Frühwarnsystem, das anzeigt, dass auch andere Arten gefährdet sind. Das Artensterben ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Vor dem Hintergrund der rasant fortschreitenden Biodiversitätskrise sind Artenschutzprojekte wie dieses von herausragender Bedeutung“, so Manz weiter. Auf der Tagung nahmen viele ehren- und hauptamtliche Personen aus der Region teil, die sich teilweise schon seit vielen Jahren mit den Ameisenbläulingen beschäftigen. Auch Vertreterinnen und Vertreter von Schutzprojekten aus anderen Bundesländern waren vor Ort. Denn international sind Deutschland und insbesondere Rheinland-Pfalz Schwerpunktregionen, in denen die Falter noch vorkommen.
Seit November 2024 führt die Will und Liselott Masgeik-Stiftung eine Maßnahme aus Ersatzzahlungen zum Schutz des Blauschillernden Feuerfalters im Hohen Westerwald durch. Im November vergangenen Jahres begann die Will und Liselott Masgeik-Stiftung aus Molsberg zusammen mit ihren Partnern ein umfängliches Artenschutzprojekt zum Blauschillernden Feuerfalter ( Lycaena helle) im Hohen Westerwald. Nun besuchte die Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder die Region rund um die Fuchskaute, um sich selbst ein Bild vom Projektraum und vor allem von den anvisierten Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung des Lebensraumes der seltenen Schmetterlingsart zu machen. Das Projekt wird mit Mitteln aus Ersatzzahlungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung finanziert, die von der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz verwaltet werden, deren Vorsitzende die Staatsministerin ist. Im Rahmen des Kooperationsprojektes, das die Masgeik-Stiftung federführend zusammen mit der Universität Koblenz und der Biotopbetreuung des Westerwaldkreises vor Ort umsetzt, sollen u.a. Brachflächen gemäht, Feldgehölze zurückgeschnitten und Feuchtbrachen wiedervernässt bzw. zusammen mit den örtlichen Landwirten neue Brachen entwickelt werden. Ein wichtiges Anliegen der Masgeik-Stiftung und ihrer Partner ist es die Umsetzung der Maßnahmen eng mit den zuständigen Behörden, den privaten und kommunalen Flächeneigentümern und -eigentümerinnen, den Akteuren aus der Forst- und Landwirtschaft sowie der Jagd und den Naturschutzverbänden abzustimmen. Daher lud der stellvertretende Vorsitzende der Masgeik-Stiftung, Manfred Braun, zahlreiche Gäste aus den unterschiedlichen Interessensgruppen zur Auftaktveranstaltung und Projekteröffnung am 31.01.2025 ins Dorfgemeinschaftshaus von Liebenscheid ein. Den Begrüßungsworten von M. Braun schloss sich der Ortsbürgermeister von Liebenscheid Michael Seyfarth an. "Nachdem offene Fragen im Rahmen der Projektgenese von der Masgeik-Stiftung geklärt und erläutert wurden, hat sich die Ortsgemeinde Liebenscheid, genauso wie die umliegenden Ortschaften, gerne für die Unterstützung des Projektes ausgesprochen" erklärt der Ortschef. "Durch die Bereitstellung ihrer ortseigenen Flächen möchte sich die Ortsgemeinde aktiv für den Schutz des seltenen Schmetterlings und dessen Lebensraum einbringen" so Seyfarth weiter. Die Bereitschaft der Ortsgemeinden griff Umweltministerin Katrin Eder lobend in ihrer anschließenden Rede auf und betonte, dass Natur- und Artenschutz nur in enger Abstimmung mit den Menschen vor Ort möglich ist und sie sich wünscht, dass auch weitere lokale Akteurinnen und Akteure und Gemeinden dem Beispiel der bereits involvierten Ortsgemeinden folgen. „Neben den so wichtigen Maßnahmen zur Lebensraumverbesserung des Blauschillernden Feuerfalters bietet das noch junge Projekt eine gute Chance ein Praxisbeispiel dafür zu werden, wie sich Arten- und Lebensraumschutz auch positiv auf den Hochwasserschutz auswirken können. Denn die anvisierten 1,8 Millionen Euro für Maßnahmen zur Wiedervernässung, die den schwindenden Lebensraum des Blauschillernden Feuerfalters verbessern sollen, können zugleich einen wichtigen Beitrag zum Wasserrückhalt in der Fläche und somit zum Hochwasserschutz beitragen“ so die Ministerin. Die 1,8 Millionen Euro stammen aus Ersatzzahlungen aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, die die Stiftung Natur und Umwelt im Auftrag der Landesregierung verwaltet. Das Projekt hat eine Laufzeit von 15 Jahren. Wie diese Maßnahmen konkret in der Fläche umgesetzt werden sollen und welche artspezifischen Ansprüche der seltene Schmetterling an seinen Lebensraum stellt, wurden anschließend von Prof. Klaus Fischer von der Universität Koblenz zusammen mit dem Naturschutzreferenten der Masgeik-Stiftung Philipp Schiefenhövel vorgestellt. Hierbei wurden der hohe naturschutzfachliche und überregionale Stellenwert der nährstoffarmen Feuchtwiesen und Feuchtbrachen des Hohen Westerwaldes deutlich. Diese Feuchtwiesen und Brachen sind nicht nur für die Leitart des Projektes, sondern auch für etliche andere Charakterarten des Westerwaldes, wie Braunkehlchen, Wiesenpieper, Silberscheckenfalter, der selten gewordenen Trollblume, Fieberklee und Sumpfblutauge als Blume des Jahres 2025 u.v.m. essentiell. Das Projekt ergänzt damit die Pflegemaßnahmen der Biotopbetreuung, die der Biotopbetreuer Markus Kunz im Auftrag der SGD Nord bereits seit mehreren Jahren zusammen mit den Landwirten im Projektraum umsetzt. Des Weiteren erhoffen sich die Akteure durch die angedachte Öffentlichkeitsarbeit, durch Freilandexkursionen mit Kindergarten- und Schulgruppen und der örtlichen Bevölkerung, diesen sensiblen Schatz vor der eigenen Haustür erlebbarer zu machen und stärker ins Bewusstsein zu bringen. Wie dies mit Leben gefüllt werden kann, zeigte der Malwettbewerb der Grundschule Hoher Westerwald, in dem die SchülerInnen zum Projektstart zahlreiche Bilder des so wunderschön schillernden Falters gemalt hatten.
Das LfU hat eine neue Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen in Rheinland-Pfalz veröffentlicht. „Von den planetaren Grenzen ist die der Biosphäre, zu der auch die Artenvielfalt zählt, am stärksten überschritten. Die biologische Vielfalt ist unsere Lebensgrundlage, die wir erhalten müssen. Jede dritte Pflanzenart in Rheinland-Pfalz gilt heute als bestandsgefährdet. In den Kategorien der Roten Liste heißt das: gefährdet, stark gefährdet, vom Aussterben bedroht oder ausgestorben. Von den etwa 2000 heimischen Pflanzenarten können weniger als die Hälfte – nämlich nur 900 Arten – wirklich als ungefährdet eingestuft werden. Das zeigt uns: Die Biodiversitätskrise ist alarmierend, es herrscht dringender Handlungsbedarf“, sagte Klimaschutz- und Umweltministerin Katrin Eder angesichts der neu erschienenen Roten Liste der Farn- und Blütenpflanzen. Die Ministerin betonte, dass ein Rückgang der Pflanzenvielfalt unmittelbare Folgen auf die Tierwelt zeigt, insbesondere bei den Insekten. Viele Insektenarten sind auf das Vorhandensein bestimmter Pflanzen angewiesen, manchmal sogar auf eine einzige Art. Das gilt insbesondere für Schmetterlinge, die sie zur Eiablage und somit als Nahrungspflanze für ihre Raupen benötigen. Um den Bestand bedrohter Pflanzenarten zu stärken, setzt das Land Rheinland-Pfalz auf zahlreiche Maßnahmen, wie den Vertragsnaturschutz, den Einsatz von Biotoppflegerinnen und -pflegern und die Durchführung verschiedener Aktion-Grün-Projekte. In der neuen Roten Liste „Farn- und Blütenpflanzen Rheinland-Pfalz“ hat das Autorenteam um Hauptautor Dennis Hanselmann im Auftrag des Landesamtes für Umwelt (LfU) rund 2000 heimische Pflanzen nach ihrem Gefährdungsgrad bewertet. Beim LfU sind zudem weitere Rote Listen wie beispielsweise Geradflügler, Großschmetterlinge, Libellen oder Brutvögel verfügbar. „Rote Listen sind ein wichtiges Instrument des Naturschutzes. Sie dienen beispielsweise als Grundlage für Umweltplanungen, Bewertung von Eingriffen oder auch der Einrichtung von Pflegemaßnahmen“, verdeutlichte Dr. Frank Wissmann, Präsident des LfU. Vier Prozent aller heimischen Arten ausgestorben oder verschollen In der aktuellen Publikation werden rund vier Prozent aller heimischen Farn- und Blütenpflanzen als ausgestorben oder verschollen eingestuft. Vom Aussterben bedroht sind circa sieben Prozent aller bewerteten Arten. Dazu zählen beispielsweise die Sand-Lotwurz (Onosma arenaria) oder die Gewöhnliche Wassernuss (Trapa natans). Stark gefährdet sind elf Prozent, darunter beispielsweise die Bopparder Schleifenblume (Iberis linifolia subsp. boppardensis), die ausschließlich nur in Rheinland-Pfalz vorkommt. „Insgesamt hat die Zahl der bisher ungefährdeten Arten deutlich abgenommen. Das entspricht dem bundesweiten Trend, der ebenfalls eine Abnahme ungefährdeter Arten verzeichnet“, so LfU-Präsident Dr. Frank Wissmann. Auch sind mehr Arten inzwischen auf der sogenannten Vorwarnliste zu finden. Das betrifft auch einige allgemein bekannte und früher sehr weit verbreitete Arten wie die Kornblume (Centaurea cyanus) und den Gewöhnlichen Teufelsabbiss (Succisa pratensis), die 1996 noch als ungefährdet galten. Vielfältige Ursachen für Artenrückgang Die Ursachen für die Gefährdung von Farn- und Blütenpflanzen in Rheinland-Pfalz sind vielfältig und haben sich seit der letzten Listenerstellung 1996 auch kaum geändert. Zu ihnen zählen der Landnutzungswandel (zum Beispiel Aufforstung oder Trockenlegung von Mooren) und auch die Intensivierung der Landwirtschaft, damit einhergehend der Einsatz von Herbiziden sowie die Überdüngung, die Ackerwildkräuter oder Magerkeitszeiger weiter zurückdrängen. Auch die zunehmende Versiegelung von Flächen bedroht verschiedene Pflanzenarten. Hinzu kommen dann noch gebietsfremde Pflanzen, sogenannte Neophyten, die einheimische Arten verdrängen und auch der Klimawandel, der gerade das Verbreitungsgebiet von kälte- und feuchteliebenden Pflanzen, wie beispielweise in Mooren, weiter verschmälert. „Viele der Gefährdungsursachen für Farn- und Blütenpflanzen sind auf Eingriffe durch den Menschen in die Natur zurückzuführen – das heißt aber auch: Es gibt eine Möglichkeit gegenzusteuern“, so Umweltministerin Katrin Eder. Auch positive Entwicklungen zu verzeichnen Es gibt aber auch gute Nachrichten: 20 Arten gelten nach der neuen Roten Liste nicht mehr als verschollen. Dazu zählen die Gewöhnliche Grasnelke (Armeria maritima subsp. elongata), die Blume des Jahres 2024, oder die Sumpf-Gladiole (Gladiolus palustris), die auch nach einer Europäischen Naturschutzrichtlinie geschützt ist und einem Monitoring in Rheinland-Pfalz unterliegt. Die Kugelfrucht-Binse (Juncus sphaerocarpus) konnte sogar so zahlreich gefunden werden, dass sie nun von ehemals verschollen als ungefährdet eingestuft werden konnte. Erholen konnten sich auch wärmeliebende Orchideen wie beispielsweise die Bienen-Ragwurz (Ophrys apifera). Auch Schutzmaßnahmen haben sich positiv auf den Bestand ausgewirkt wie beim Gewöhnlichen Schwimmfarn (Salvinia natans). Hier haben Wiederansiedlungsmaßnahmen in über zehn Gewässern zwischen Wörth und Altrip zu einer Verbesserung der Bestandssituation geführt. Er gilt aber weiterhin als stark gefährdet. „Dass 20 Arten, die als verschollen galten, dabei sind sich zu erholen, zeigt, dass sich unsere Anstrengungen und Bemühungen im Natur- und Biodiversitätsschutz auszahlen. Mein Dank gilt deshalb ausdrücklich allen, die sich in ihrer täglichen Arbeit oder ehrenamtlich in diesen beiden Bereichen engagieren. Dazu zählt auch das Autorenteam sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LfU, die uns mit der Erstellung der Roten Liste ein wichtiges Entscheidungsinstrument an die Hand geben“, so Eder. Hintergrundinformationen zur Roten Liste In Rheinland-Pfalz werden seit den 1980er Jahren Rote Listen erstellt und regelmäßig aktualisiert. Hierfür werden Kartierungen und Literaturquellen ausgewertet und Expertinnen und Experten befragt, um nach standardisierter Methodik eine Aussage zur Gefährdung von einzelnen Arten in Rheinland-Pfalz treffen zu können. Diese resultieren in einer Einstufung in Kategorien nach einem bestimmten Zahlensystem von 0 (ausgestorben oder verschollen) über 1 (vom Aussterben bedroht), 2 (stark gefährdet), bis hin zu 3 (gefährdet). Höhere Zahlen entsprechen dabei einer geringeren Gefährdungsstufe. Eine wichtige weitere Kategorie ist die sogenannte Vorwarnliste. In dieser werden Arten eingestuft, die einen merklichen Rückgang erfahren haben, aber noch nicht als gefährdet gelten. Sie dient damit als Übergangsstufe zwischen den ungefährdeten und den als gefährdet eingestuften Arten und soll darauf hinweisen, dass bei Fortbestand der Risikofaktoren in absehbarer Zeit eine Einstufung in die Kategorie 3 (gefährdet) erfolgen wird. Hinzu kommt auch noch die Einschätzung kurzfristiger sowie langfristiger Trends, die ebenfalls in den Tabellen aufgeführt werden. Die Bewertungen einer Roten Liste sind auch immer eine Momentaufnahme und stellen den Datenstand bis zu einem bestimmten Zeitpunkt dar. Sie muss regelmäßig aktualisiert werden, um weiterhin in der Naturschutzarbeit nützlich zu sein und aktuelle Bestandsentwicklungen aber auch Artenkonzepte darstellen zu können. Dies erfolgt im Rahmen von Aktion-Grün-Projekten, die vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität ermöglicht und gefördert werden. Die nun veröffentlichte Fassung der Roten Liste Farn- und Blütenpflanzen entstand im Auftrag des Landesamtes für Umwelt durch den Hauptautor Dennis Hanselmann und weiterer Autoren sowie unter der Mitarbeit zahlreicher versierter Botaniker. Auch die ehrenamtlich Tätigen, die mit ihrem Wissen und ihren Erfassungen zu diesem Werk beigetragen haben, sollten nicht unerwähnt bleiben. Sie alle haben dazu beigetragen, ein möglichst umfassendes Bild zum Artbestand und dessen Verbreitung als Grundlage für die anschließende Bewertung zu erhalten. Bei Farn- und Blütenpflanzen ist die Abgrenzung von Arten nicht immer ganz einfach, sodass häufig, wie auch in dieser Publikation, von Sippen gesprochen wird. Dies ist eine Bezeichnung nicht nur für Arten, sondern auch Unterarten aber auch übergeordnete Gruppen. Der Einfachheit halber wird hier aber von Arten gesprochen. Zur Roten Liste (Broschüre) Zur Themenseite "Rote Liste Farn- und Blütenpflanzen" Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität vom 15.12.23
Neue Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen in Rheinland-Pfalz erschienen – Lediglich 900 von 2000 bewerteten Arten können als ungefährdet eingestuft werden „Von den planetaren Grenzen ist die der Biosphäre, zu der auch die Artenvielfalt zählt, am stärksten überschritten. Die biologische Vielfalt ist unsere Lebensgrundlage, die wir erhalten müssen. Jede dritte Pflanzenart in Rheinland-Pfalz gilt heute als bestandsgefährdet. In den Kategorien der Roten Liste heißt das: gefährdet, stark gefährdet, vom Aussterben bedroht oder ausgestorben. Von den etwa 2000 heimischen Pflanzenarten können weniger als die Hälfte – nämlich nur 900 Arten – wirklich als ungefährdet eingestuft werden. Das zeigt uns: Die Biodiversitätskrise ist alarmierend, es herrscht dringender Handlungsbedarf“, sagte Klimaschutz- und Umweltministerin Katrin Eder angesichts der neu erschienenen Roten Liste der Farn- und Blütenpflanzen. Die Ministerin betonte, dass ein Rückgang der Pflanzenvielfalt unmittelbare Folgen auf die Tierwelt zeigt, insbesondere bei den Insekten. Viele Insektenarten sind auf das Vorhandensein bestimmter Pflanzen angewiesen, manchmal sogar auf eine einzige Art. Das gilt insbesondere für Schmetterlinge, die sie zur Eiablage und somit als Nahrungspflanze für ihre Raupen benötigen. Um den Bestand bedrohter Pflanzenarten zu stärken, setzt das Land Rheinland-Pfalz auf zahlreiche Maßnahmen, wie den Vertragsnaturschutz, den Einsatz von Biotoppflegerinnen und -pflegern und die Durchführung verschiedener Aktion-Grün-Projekte. In der neuen Roten Liste „Farn- und Blütenpflanzen Rheinland-Pfalz“ hat das Autorenteam um Hauptautor Dennis Hanselmann im Auftrag des Landesamtes für Umwelt (LfU) rund 2000 heimische Pflanzen nach ihrem Gefährdungsgrad bewertet. Beim LfU sind zudem weitere Rote Listen wie beispielsweise Geradflügler, Großschmetterlinge, Libellen oder Brutvögel verfügbar. „Rote Listen sind ein wichtiges Instrument des Naturschutzes. Sie dienen beispielsweise als Grundlage für Umweltplanungen, Bewertung von Eingriffen oder auch der Einrichtung von Pflegemaßnahmen“, verdeutlichte Dr. Frank Wissmann, Präsident des LfU. Vier Prozent aller heimischen Arten ausgestorben oder verschollen In der aktuellen Publikation werden rund vier Prozent aller heimischen Farn- und Blütenpflanzen als ausgestorben oder verschollen eingestuft. Vom Aussterben bedroht sind circa sieben Prozent aller bewerteten Arten. Dazu zählen beispielsweise die Sand-Lotwurz (Onosma arenaria) oder die Gewöhnliche Wassernuss (Trapa natans). Stark gefährdet sind elf Prozent, darunter beispielsweise die Bopparder Schleifenblume (Iberis linifolia subsp. boppardensis), die ausschließlich nur in Rheinland-Pfalz vorkommt. „Insgesamt hat die Zahl der bisher ungefährdeten Arten deutlich abgenommen. Das entspricht dem bundesweiten Trend, der ebenfalls eine Abnahme ungefährdeter Arten verzeichnet“, so LfU-Präsident Dr. Frank Wissmann. Auch sind mehr Arten inzwischen auf der sogenannten Vorwarnliste zu finden. Das betrifft auch einige allgemein bekannte und früher sehr weit verbreitete Arten wie die Kornblume (Centaurea cyanus) und den Gewöhnlichen Teufelsabbiss (Succisa pratensis), die 1996 noch als ungefährdet galten. Vielfältige Ursachen für Artenrückgang Die Ursachen für die Gefährdung von Farn- und Blütenpflanzen in Rheinland-Pfalz sind vielfältig und haben sich seit der letzten Listenerstellung 1996 auch kaum geändert. Zu ihnen zählen der Landnutzungswandel (zum Beispiel Aufforstung oder Trockenlegung von Mooren) und auch die Intensivierung der Landwirtschaft, damit einhergehend der Einsatz von Herbiziden sowie die Überdüngung, die Ackerwildkräuter oder Magerkeitszeiger weiter zurückdrängen. Auch die zunehmende Versiegelung von Flächen bedroht verschiedene Pflanzenarten. Hinzu kommen dann noch gebietsfremde Pflanzen, sogenannte Neophyten, die einheimische Arten verdrängen und auch der Klimawandel, der gerade das Verbreitungsgebiet von kälte- und feuchteliebenden Pflanzen, wie beispielweise in Mooren, weiter verschmälert. „Viele der Gefährdungsursachen für Farn- und Blütenpflanzen sind auf Eingriffe durch den Menschen in die Natur zurückzuführen – das heißt aber auch: Es gibt eine Möglichkeit gegenzusteuern“, so Umweltministerin Katrin Eder. Auch positive Entwicklungen zu verzeichnen Es gibt aber auch gute Nachrichten: 20 Arten gelten nach der neuen Roten Liste nicht mehr als verschollen. Dazu zählen die Gewöhnliche Grasnelke (Armeria maritima subsp. elongata), die Blume des Jahres 2024, oder die Sumpf-Gladiole (Gladiolus palustris), die auch nach einer Europäischen Naturschutzrichtlinie geschützt ist und einem Monitoring in Rheinland-Pfalz unterliegt. Die Kugelfrucht-Binse (Juncus sphaerocarpus) konnte sogar so zahlreich gefunden werden, dass sie nun von ehemals verschollen als ungefährdet eingestuft werden konnte. Erholen konnten sich auch wärmeliebende Orchideen wie beispielsweise die Bienen-Ragwurz (Ophrys apifera). Auch Schutzmaßnahmen haben sich positiv auf den Bestand ausgewirkt wie beim Gewöhnlichen Schwimmfarn (Salvinia natans). Hier haben Wiederansiedlungsmaßnahmen in über zehn Gewässern zwischen Wörth und Altrip zu einer Verbesserung der Bestandssituation geführt. Er gilt aber weiterhin als stark gefährdet. „Dass 20 Arten, die als verschollen galten, dabei sind sich zu erholen, zeigt, dass sich unsere Anstrengungen und Bemühungen im Natur- und Biodiversitätsschutz auszahlen. Mein Dank gilt deshalb ausdrücklich allen, die sich in ihrer täglichen Arbeit oder ehrenamtlich in diesen beiden Bereichen engagieren. Dazu zählt auch das Autorenteam sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LfU, die uns mit der Erstellung der Roten Liste ein wichtiges Entscheidungsinstrument an die Hand geben“, so Eder. Hintergrundinformationen zur Roten Liste In Rheinland-Pfalz werden seit den 1980er Jahren Rote Listen erstellt und regelmäßig aktualisiert. Hierfür werden Kartierungen und Literaturquellen ausgewertet und Expertinnen und Experten befragt, um nach standardisierter Methodik eine Aussage zur Gefährdung von einzelnen Arten in Rheinland-Pfalz treffen zu können. Diese resultieren in einer Einstufung in Kategorien nach einem bestimmten Zahlensystem von 0 (ausgestorben oder verschollen) über 1 (vom Aussterben bedroht), 2 (stark gefährdet), bis hin zu 3 (gefährdet). Höhere Zahlen entsprechen dabei einer geringeren Gefährdungsstufe. Eine wichtige weitere Kategorie ist die sogenannte Vorwarnliste. In dieser werden Arten eingestuft, die einen merklichen Rückgang erfahren haben, aber noch nicht als gefährdet gelten. Sie dient damit als Übergangsstufe zwischen den ungefährdeten und den als gefährdet eingestuften Arten und soll darauf hinweisen, dass bei Fortbestand der Risikofaktoren in absehbarer Zeit eine Einstufung in die Kategorie 3 (gefährdet) erfolgen wird. Hinzu kommt auch noch die Einschätzung kurzfristiger sowie langfristiger Trends, die ebenfalls in den Tabellen aufgeführt werden. Die Bewertungen einer Roten Liste sind auch immer eine Momentaufnahme und stellen den Datenstand bis zu einem bestimmten Zeitpunkt dar. Sie muss regelmäßig aktualisiert werden, um weiterhin in der Naturschutzarbeit nützlich zu sein und aktuelle Bestandsentwicklungen aber auch Artenkonzepte darstellen zu können. Dies erfolgt im Rahmen von Aktion-Grün-Projekten, die vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität ermöglicht und gefördert werden. Die nun veröffentlichte Fassung der Roten Liste Farn- und Blütenpflanzen entstand im Auftrag des Landesamtes für Umwelt durch den Hauptautor Dennis Hanselmann und weiterer Autoren sowie unter der Mitarbeit zahlreicher versierter Botaniker. Auch die ehrenamtlich Tätigen, die mit ihrem Wissen und ihren Erfassungen zu diesem Werk beigetragen haben, sollten nicht unerwähnt bleiben. Sie alle haben dazu beigetragen, ein möglichst umfassendes Bild zum Artbestand und dessen Verbreitung als Grundlage für die anschließende Bewertung zu erhalten. Bei Farn- und Blütenpflanzen ist die Abgrenzung von Arten nicht immer ganz einfach, sodass häufig, wie auch in dieser Publikation, von Sippen gesprochen wird. Dies ist eine Bezeichnung nicht nur für Arten, sondern auch Unterarten aber auch übergeordnete Gruppen. Der Einfachheit halber wird hier aber von Arten gesprochen. Weitere Informationen, wie Steckbriefe ausgewählter Arten sowie die Rote Liste Farn- und Blütenpflanzen zum Download, sind zu finden unter https://lfu.rlp.de/de/startseite/2023/rote-liste
SNU und NABU Hundsangen stärken bei einer gemeinsamen Pflanzaktion die Population des Großen Wiesenknopfs zum Schutz gefährdeter Schmetterlinge Stellen Sie sich vor Sie sind ein Schmetterling und ihr ganzes Leben hängt von einer einzigen Pflanzenart ab. Sie können nur den Nektar dieser Pflanze trinken und können auch Ihre Eier nur hier ablegen. Ihre Nachkommen als Raupen fressen ebenfalls ausschließlich an dieser Pflanze und sind zusätzlich vom Vorkommen bestimmter Ameisenarten abhängig. Ganz schön eingeschränkt, oder? So geht es den beiden Schmetterlingsarten Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling, deren Überleben an das Vorkommen gleich mehrerer Wirtsarten gebunden ist. Der Große Wiesenknopf (Blume des Jahres 2021) bietet den erwachsenen Faltern Nahrung sowie einen Ruhe-, Paarungs- und Eiablageplatz und auch die Raupen ernähren sich in den ersten Wochen ausschließlich von der Blüte des Wiesenknopfs. Später ziehen die Raupen zur Überwinterung in ein Ameisennest um, müssen dafür aber erst einmal von bestimmten Ameisen gefunden und „adoptiert“ werden. Da die Wiesenknopf-Bestände zurückgehen, nicht zur rechten Zeit blühen oder die richtigen Ameisen nicht (mehr) vorkommen, ist das Überleben der beiden Falterarten gefährdet. Um dem entgegenzuwirken, haben der NABU Hundsangen und die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) am vergangenen Freitag gemeinsam eine Pflanzaktion durchgeführt. In Hundsangen konnte der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling im letzten Sommer auf einer Fläche mit geringem Wiesenknopf-Bestand nachgewiesen werden, weshalb die Pflanzen-Population durch die Aktion von NABU und SNU gestärkt wurde. 8 Freiwillige, ausgerüstet mit Setzlingen, Pflanzmessern und Gießkannen, konnten innerhalb von einer Stunde mehr als 70 Pflanzen in die Erde bringen. Marcel Weidenfeller, Vorsitzender der NABU Gruppe Hundsangen und Eigentümer der bepflanzten Fläche ist begeistert: „Trotz meiner schon über 30-jährigen Arbeit für den NABU hier vor Ort, freue ich mich bei jeder Aktion aufs Neue, wenn wir etwas für die Natur erreichen können.“ und weiter „Da ist es für mich selbstverständlich, dass ich auch ganz persönlich mit meiner Fläche einen Beitrag für die Artenvielfalt leiste.“ Die Fläche wurde bereits in den vergangenen Jahren vom NABU zu einem Mosaik verschiedener Kleinstlebensräume für Arten wie Wildbienen und Amphibien eingerichtet. Organisiert wurde die Aktion vom Artenschutzprojekt Wiesenknopf-Ameisenbläulinge der SNU. Das Projekt ist seit 2020 in den Landkreisen Ahrweiler, Altenkirchen, Neuwied und im Westerwaldkreis aktiv um die gefährdeten Falter ausfindig zu machen und ihre Lebensumstände zu verbessern. Dabei liegt ein Schwerpunkt des Projektes auf der Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft. „Ohne die Unterstützung der Landwirtschaft könnten wir das Projekt nicht durchführen. Wir sind sehr dankbar, dass wir einige Landwirt:innen für das Projekt gewinnen konnten.“ so Leah Nebel, Projektleitung des Artenschutzprojektes. Die Landwirt:innen passen dabei ihre Flächennutzung so an, dass die Schmetterlingspopulationen überleben können. Dafür nehmen sie Nutzungseinschränkungen in Kauf, die über Projektmittel finanziell ausgeglichen werden. „Wir wissen, dass wir mit unseren Einschränkungen viel verlangen. Daher sind besonders kleine Flächen wichtig, die oft einfacher erübrigt werden können.“ führt Nebel aus. Da die Schmetterlinge auch auf kleinen Flächen gute Populationen bilden können, reichen bereits Randstreifen, kleinere ungenutzte oder weniger ertragreiche Bereiche aus. Hauptsache der Große Wiesenknopf und die Ameisen sind ausreichend vorhanden. So wie jetzt auch auf der Fläche bei Hundsangen, die mit knapp 5.000 m² zu den größeren Flächen im Projekt gehört. „Wenn die neuen Pflanzen in den kommenden Jahren blühen, kann die Fläche mehr Schmetterlingen einen Lebensraum bieten. Und auch andere Insektenarten können von dem zusätzlichen Nahrungsangebot profitieren.“ freut sich Linda Müller, ebenfalls Mitarbeiterin im Artenschutzprojekt der SNU. Wer jetzt Lust bekommen hat, die Schmetterlinge und ihre Wirtspflanze in echt zu sehen, kann an einer der geplanten Projektveranstaltungen teilnehmen oder im Herbst beim Pflanzen oder Saatgut sammeln helfen: https://snu.rlp.de/de/projekte/wiesenknopf-ameisenblaeulinge Hintergrund: Die Förderung des Artenschutzprojektes erfolgt über EU- und Landesmittel aus dem ELER-Förderprogramm „Entwicklungsprogramm EULLE“. Das Projekt verfolgt einen kooperativen Ansatz, wobei der Fokus auf der Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft liegt. Mit einem Budget von ca. 1,2 Mio. € sollen im Norden von Rheinland-Pfalz zahlreiche Habitate für die Schmetterlinge verbessert oder wiederhergestellt werden. Die noch vorhandenen Populationen sollen ausfindig gemacht und langfristig gesichert werden. Begleitet wird das Projekt durch Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung. Bis Sommer 2023 sollen bis zu 200 ha Flächen in geeignete Habitate mit einer angepassten Nutzung überführt werden. Fast zeitgleich startete im Nachbarland Nordrhein-Westfalen ein ähnliches Projekt in den Landkreisen Euskirchen und Rhein-Sieg-Kreis. Besonders grenzübergreifende Populationen werden von der engen Zusammenarbeit der beiden Projekte profitieren können. Das NRW-Projekt wird federführend von der Biologischen Station im Rhein-Sieg-Kreis e.V. für die beiden Biologischen Stationen der beteiligten Kreise durchgeführt.
Artenschutzprojekt pflanzt die ersten Großen Wiesenknöpfe in länderübergreifender Kooperation. Den <link internal-link>Großen Wiesenknopf ( Sanguisorba officinalis ) würden viele Menschen wahrscheinlich gar nicht als klassische Blume wahrnehmen. Trotzdem hat die Hamburger Loki-Schmidt-Stiftung die Pflanze zur Blume des Jahres 2021 gekürt. Die über der Wiese wippenden rotbraunen Blütenköpfe bieten nämlich vielen Insekten eine Nahrungsgrundlage und die Pflanze steht stellvertretend für ihren Lebensraum. Extensiv bewirtschaftete Feuchtwiesen werden in unserer Kulturlandschaft immer seltener und damit auch die Großen Wiesenknöpfe. Für viele Insekten mag es andere Nektarpflanzen geben, nicht jedoch für die beiden gefährdeten Schmetterlingsarten <link internal-link>Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling ( Maculinea teleius und M. nausithous ). Die Falter sind so eng an ihre Wirtspflanze gebunden, dass sie ohne deren Vorkommen nicht überleben können. Mit dem Rückgang der extensiven Grünländer verschwindet so auch die Nahrungsgrundlage für die Bläulinge und ihre Raupen. Um dem entgegenzuwirken und die Bestände der Schmetterlinge wieder zu stärken hat die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) im März 2020 mit der Umsetzung eines <link internal-link>Artenschutzprojekts für die Wiesenknopf-Ameisenbläulinge begonnen. In den Landkreisen Ahrweiler, Altenkirchen, Neuwied und dem Westerwaldkreis sollen verschiedene Maßnahmen zum Schutz der unscheinbaren Falter umgesetzt werden. Der kooperative Ansatz des Projektes erfreut auch Staatsministerin Anne Spiegel: „Nur in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft und weiteren regionalen Akteurinnen und Akteuren wie den Naturschutzverbänden können die Bestände der Schmetterlinge ausreichend gesichert werden.“ Nicht nur die beiden Schmetterlinge, sondern auch viele weitere Arten könnten von den Maßnahmen profitieren, so Spiegel weiter. Die SNU führt das Projekt innerhalb der Umsetzung der Bewirtschaftungspläne in den NATURA 2000-Gebieten des Landes durch. Die Maßnahmenumsetzung wird zum größten Teil aus Mitteln des rheinland-pfälzischen „Entwicklungsprogramms Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ (EULLE) auch durch die Europäische Union gefördert. Im Rahmen des Projektes wurden am vergangenen Sonntag erste Pflanzen des Wiesenknopfes auf einer Wiese nahe des bedeutendsten Vorkommens im Landkreis Neuwied gepflanzt. Die Fläche gehört dem Arbeitskreis Natur- und Umweltschutz Asbacher Land e.V. (ANUAL e.V.). Der Verein ist schon seit Jahrzehnten im regionalen Natur- und Umweltschutz mit zahlreichen Projekten sehr erfolgreich aktiv und unterstützt das Artenschutzprojekt seit der ersten Stunde. „Wir sind sehr froh in Neuwied einen so aktiven und kompetenten Partner an unserer Seite zu haben“ so Leah Nebel, Projektleitung des SNU-Projektes. Auch die Pflanzen haben eine regionale Herkunft. Sie wurden über Jahre von der Biologischen Station im Rhein-Sieg-Kreis e.V. gezogen und konnten kurzfristig für die Pflanzaktion bereitgestellt werden. Die Biostation arbeitet bereits seit vielen Jahren zum Schutz der beiden Bläulingsarten, regte die länderübergreifende Initiative an und führt das Partnerprojekt auf nordrhein-westfälischer Seite durch, sodass wie hier grenzübergreifende Vorkommen in enger Zusammenarbeit gesichert werden können. Das nordrhein-westfälische Projekt wird von der Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege gefördert. Mit Spaten und Setzlingen ausgerüstet, konnten die Vertreter*innen der beteiligten Institutionen so am vergangenen Sonntag in einer gemeinsamen Aktion die ersten Pflanzen in die Erde bringen. „Vielleicht muss in den nächsten Tagen noch ein wenig mit Wasser nachgeholfen werden, damit die Pflanzen erfolgreich anwachsen können.“ erklärt Linda Müller, ebenfalls Projektmitarbeiterin der SNU. Schon im Sommer wird zu sehen sein, ob die Pflanzaktion erfolgreich war. Vielleicht wandern in einigen Monaten auch schon die ersten Bläulinge von der nahe gelegenen Population an der B8 zur neu bepflanzten Fläche und krönen damit den Erfolg der Aktion. Hintergrund Arten Die beiden Tagfalterarten Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling ( Maculinea teleius und M. nausithous ) kommen in wechselfeuchten Wiesen vor und pflegen einen sehr komplexen Lebenszyklus, der sich um ihre Wirtsarten dreht. Das Vorkommen ihrer Wirtspflanze, dem Großen Wiesenknopf ( Sanguisorba officinalis ) und ihrer Wirtsameisenarten, der Rotgelben- und der Trockenrasen-Knotenameise ( Myrmica rubra und M. scabrinodis ) ist für die beiden Schmetterlinge überlebenswichtig. Zum einen ernähren sich die erwachsenen Falter überwiegend vom Wiesenknopf-Nektar, paaren sich auf seiner Blüte und legen ausschließlich hier ihre Eier ab, zum anderen ernährt sich auch die frisch geschlüpfte Raupe von der Wiesenknopfblüte. Anschließend wird sie von den Ameisen eingesammelt, in den Ameisenbau gebracht und kann hier überwintern indem sie sich im geschützten Bau von der Ameisenbrut ernährt. Sie verpuppt sich schließlich noch im Ameisennest und der Falter verlässt nach dem Schlupf im Sommer den Bau um in die sehr kurze Phase als adulter Schmetterling zu starten. Aufgrund dieser äußerst spezialisierten Lebensweise sind die Wiesenknopf-Ameisenbläulinge auf eine extensive Bewirtschaftung von Mähwiesen und -weiden angewiesen. Diese ist in der Vergangenheit allerdings vielerorts intensiviert worden, wodurch die Bestände der Bläulinge in unserer Kulturlandschaft oft stark zurückgegangen sind. Damit sind nicht nur sie (stark) gefährdet, sondern auch viele weitere Tier- und Pflanzenarten, die ebenfalls auf extensive Grünlandflächen angewiesen sind. In Deutschland - unter anderem im nördlichen Rheinland-Pfalz - befinden sich noch europäische Schwerpunktvorkommen der bedrohten Tagfalter.
Sicher sind Sie in der Presse schon einmal über den Baum des Jahres, den Vogel des Jahres oder die Blume des Jahres gestolpert. Im Jahr 1971 hat der damalige Bund für Vogelschutz, der inzwischen Naturschutzbund (NABU) heißt, zum ersten Mal den Vogel des Jahres gekürt: den Wanderfalken. Ab 1980 kam die Blume des Jahres dazu, und inzwischen gibt es über 20 Tiere, Pflanzen und Lebensräume, die von verschiedenen Naturschutzverbänden in den Mittelpunkt eines Jahres gestellt werden. Warum macht man das überhaupt? Mit der Wahl der Pflanzen, Tiere und Lebensräume des Jahres wird auf die Gefährdung von Natur und Umwelt aufmerksam gemacht und darüber informiert, warum es lohnenswert ist, Artenvielfalt und Lebensräume zu erhalten. Meist haben die gewählten Arten und Lebensräume eine besondere ökologische Bedeutung oder sind in ihrer Existenz bedroht. Sie sollen einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.
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