Das Projekt "Analyse von Schadstoffen in Humanproben im Rahmen der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit von Erwachsenen (GerES V/VI), Teil 2 - Schwermetalle in Vollblut" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.Zielstellung: Ziel des Vorhabens ist es, die in GerES VI gewonnenen HBM-Proben der Erwachsenen auf Schadstoffe zu analysieren, die besondere Gesundheitsrelevanz aufweisen und denen die erwachsene Bevölkerung im nennenswerten Maße ausgesetzt ist (wie beispielsweise Metalle, Weichmacher, polyaromatische Kohlenwasserstoffe, Pyrrolidone, umweltrelevante Phenole). Darüber hinaus sollen im Vorhaben Substanzen, für die im Rahmen der BMU/VCI-Kooperation zur Förderung des Human-Biomonitorings analytische Methoden entwickelt wurden, in den HBM-Proben sowohl des aktuellen GerES VI, als auch in den archivierten HBM-Proben von GerES V analysiert werden. Output: Zusammen mit den Ergebnissen der Befragung der teilnehmenden Personen liefern die Analysen der Blut- und Urinproben belastbare, repräsentative Informationen zur Belastung der in Deutschland lebenden Bevölkerung mit zahlreichen gesundheitsrelevanten Substanzen.
Das Projekt "PAK-Belastung am Arbeitsplatz - Reduzierung hoher innerer Belastungen durch betriebliche Maßnahmen anhand von Ambient und Biological Monitoring" wird/wurde gefördert durch: Hauptverband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften. Es wird/wurde ausgeführt durch: Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg - Medizinische Fakultät - Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin.Betreuung eines deutschlandweiten Forschungsprojektes zur PAK-Belastung am Arbeitsplatz: Planung, Durchführung und Auswertung von betrieblichen Probenahmen (Urin, Blut, personengebundene Raumluftmessungen), Analyse der Proben sowie Diskussion der Ergebnisse im Rahmen regelmäßiger Sitzungen des PAK-Projektarbeitskreises am HVBG.
Das Projekt "Schwerpunktprogramm (SPP) 1158: Antarctic Research with Comparable Investigations in Arctic Sea Ice Areas; Bereich Infrastruktur - Antarktisforschung mit vergleichenden Untersuchungen in arktischen Eisgebieten, Schadstoffe und Mikroplastik-Residuen in Antarktischen Sturmschwalben und Walvögeln" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Justus-Liebig-Universität Gießen, Institut für Tierökologie und Spezielle Zoologie - Tierökologie.Die globale Industrieproduktion und das Konsumentenverhalten führen zu einer immer stärkeren Verschmutzung der Ozeane. Daher ist ein Verständnis der Verbreitung von Schadstoffen und ihrer Auswirkungen auf Ökosysteme zunehmend wichtig. Das betrifft auch besonders entlegene, bisher als weitgehende unbelastet geltende Gebiete wie die Antarktis und den Südlichen Ozean. Um die Belastung mit Plastikrückständen von Antarktischen und Subantarktischen Seevögeln zu vergleichen, werden wir Weichmacher-Rückstände im Bürzeldrüsensekret mit einem kürzlich etablierten GC-MS Protokoll bestimmen. Zusätzlich werden wir von den gleichen Vögeln Quecksilber bestimmen, und dazu einerseits Federn nutzen, welche die Monate vor und während der Mauser repräsentieren, und andererseits Blutproben, um die Belastung während der Brutperiode zu erfassen. Wir werden unsere Analysen auf kleine Röhrennasen (Procellariiformes: Sturmschwalben, Walvogel und Blausturmvögel) fokussieren, und vergleichend ebenfalls Proben eines bekanntlich hoch mit Plastikmüll belasteten Gebiets im Nordost-Pazifik untersuchen. Wir werden daher Unterschiede in der Schadstoffexposition zwischen verschiedenen Verbreitungsgebieten und in Abhängigkeit von der trophischen Stufe (durch komponentenspezifische Stabilisotopenanalysen). Weiterhin werden wir die Weichmacher-Konzentrationen in der zeitigen und späten Antarktischen Brutsaison (November versus März) vergleichen, um Carry-Over-Effekte aus dem Überwinterungsgebiet in die Antarktis zu erfassen.
Das Projekt "Ressortforschungsplan 2024, Humanbiomonitoring-Analytik GerES VI: Persistente organische Schadstoffe (POP) im Blut" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: RWTH Aachen University, Universitätsklinikum Aachen, Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin.Ziel des Vorhabens ist die Humanbiomonitoring-Analytik von GerES VI Proben. Gemessen werden sollen persistente Schadstoffe ('persistent organic pollutants', POPs) im Blut von 1500 GerES VI Teilnehmenden. Es sollen fünf polychlorierte Biphenylether (PCB), sowie sechs Organochlorpestizide (OCP) gemessen werden. Das Monitoring der POPs trägt zur Einhaltung des Stockholmer Übereinkommens bei, daher werden aktuelle, für Deutschland repräsentative Erwachsenendaten benötigt.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) berichtete Anfang 2024 und im Februar 2025 zum Fund von Mono-n-hexylphthalat in Urinproben von Kindern. Die Substanz wurde ebenfalls in Erwachsenen-Urinproben im Rahmen der sechsten Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit (GerES VI) nachgewiesen. Hier gibt das Umweltbundesamt (UBA) Antworten auf die häufigsten Fragen. FAQ vom 06.02.2024, zuletzt aktualisiert am 28.02.2025 1. Was sind Phthalate? Stoffe aus der Gruppe der Phthalate werden als Weichmacher verwendet, um spröden Kunststoff, insbesondere PVC, die gewünschte Elastizität zu verleihen. Weitere Informationen zu Phthalaten haben das UBA das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zusammengestellt. 2. Was ist Mono-n-hexylphthalat? Mono-n-hexylphthalat kann als ein Abbauprodukt im Körper (als sogenannter Metabolit) aus verschiedenen Stoffen, etwa aus Di-n-hexylphthalat, entstehen. Di-n-hexylphthalat wurde 2013 als besonders besorgniserregender Stoff im Rahmen der REACH-Verordnung (REACH-VO) identifiziert , da es die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen gefährden kann. 2020 erfolgte dann die Aufnahme in den Anhang XIV der REACH-VO . Damit darf der Stoff in der EU seit 2023 ohne Zulassung grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. Zulassungsanträge wurden für Di-n-hexylphthalat bislang nicht gestellt. Da es für den Stoff keine Registrierung gemäß REACH-VO gibt, ist davon auszugehen, dass der Stoff wirtschaftlich in der EU keine große Rolle spielt bzw. in der Vergangenheit gespielt hat. Möglich sind Gehalte von Di-n-hexylphthalat als Verunreinigung in anderen Stoffen, zum Beispiel durch eine Entstehung im Herstellungsprozess, aus Altlasten sowie aus Di-n-hexylphthalat-haltigen Importerzeugnissen. Die SCIP-Datenbank bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) listet eine größere Anzahl von Erzeugnissen, für die Di-n-hexylphthalat als Bestandteil angegeben wird. 3. Wie wurde die Substanz entdeckt? Das LANUV veranlasste im Herbst 2023 eine Untersuchung der Urinproben von Kindern, die es im Rahmen seiner regelmäßigen Human-Biomonitoring-(HBM)-Untersuchungen sammelt ( Info ). Ergebnisse des LANUV zur Belastung von Kindern mit Mono-n-hexylphthalat wurden in einer Pressemitteilung veröffentlicht. Das UBA und das LANUV stehen zu diesen Ergebnissen in Austausch. Das Umweltbundesamt selbst führte von Mai 2023 bis Juli 2024 die sechste bevölkerungsrepräsentative Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit ( GerES VI ) durch. Deutschlandweit wurden zufällig ausgewählte Erwachsene zwischen 18 und 79 Jahren um ihre Teilnahme gebeten, um unter anderem auf ihre körperliche Belastung mit Umweltschadstoffen hin untersucht zu werden. Unter den im Rahmen dieses Human-Biomonitoring-(HBM)-Programms untersuchten Stoffen befindet sich auch das Mono-n-hexylphthalat. 4. Wie groß ist das Ausmaß der Belastung? Vorläufige Ergebnisse aus GerES VI zeigen, dass in 29 Prozent der rund 1.600 untersuchten Urinproben Mono-n-hexylphthalat nachweisbar ist. Endergebnisse der Studie werden im Laufe des Jahres 2025 erwartet. Der reine Nachweis von (Einzel-)Substanzen im Körper deutet nicht zwangsläufig auf ein gesundheitliches Risiko hin. Die Kommission Human-Biomonitoring (HBM-Kommission) hat einen toxikologischen Beurteilungswert (HBM-Wert) von 60 Mikrogramm pro Liter (µg/L) Urin abgeleitet. Alle Proben aus GerES VI liegen unterhalb dieses Beurteilungswerts. Auch die im Januar 2024 vom LANUV berichteten Daten liegen darunter. Die im Februar 2025 vom LANUV veröffentlichten Daten der Querschnittsstudie 2023/2024 liegen für über 99 Prozent der 250 untersuchten Kinder ebenfalls unterhalb dieses Wertes. Zwei der untersuchten 250 Kinder wiesen eine Überschreitung des HBM-I-Wertes auf. Eine Überschreitung des HBM-I-Wertes bedeutet, dass der Messwert kontrolliert, nach Quellen für die Belastung gesucht und diese minimiert werden sollten. Darüber hinaus sollte eine Mehrfachbelastung durch ähnlich wirkende Substanzen bei der Bewertung der HBM-Messergebnisse berücksichtigt werden. Zusätzlich hat das Umweltbundesamt Proben aus GerES V von 361 Kindern und Jugendlichen aus den Jahren 2015 bis 2017 nachträglich auf Mono-n-hexylphthalat untersuchen lassen. In 24 Prozent dieser Proben war Mono-n-hexylphthalat nachweisbar. Die Gehalte lagen deutlich unter dem HBM-I-Wert. 5. Worauf sind die Belastungen mit Mono-n-hexylphthalat im menschlichen Körper zurückzuführen? Vorläufige Auswertungen von GerES VI deuteten bereits frühzeitig auf einen möglichen Zusammenhang zwischen der Belastung mit Mono-n-hexylphthalat und der Nutzung von kosmetischen Mitteln, insbesondere Sonnenschutzmitteln, hin. Im Folgenden geriet ein bestimmter UV-Filter (DHHB, Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoate) in den Fokus, da bei dessen Herstellung Di-n-hexylphthalat als Verunreinigung entstehen kann. Die vorläufigen Ergebnisse zu Mono-n-hexylphthalat aus GerES VI zeigen deutliche saisonale Schwankungen: In den Wintermonaten wurde Mono-n-hexylphthalat in weniger als 10 Prozent der Proben gefunden, im Sommerhalbjahr stieg der Anteil an mit Mono-n-hexylphthalat belasteten Proben dagegen auf teils über 50 Prozent. Dies macht Sonnencreme als Hauptquelle der Belastung plausibel. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe hat in Untersuchungen Di-n-hexylphthalat in DHHB-haltigen Sonnenschutzmitteln nachgewiesen. Gleichzeitig zeigte sich aber auch, dass nicht alle Produkte, die den UV-Filter DHHB enthielten, mit Di-n-hexylphthalat belastet waren. Die im Februar 2025 veröffentlichten Untersuchungen des LANUV der Querschnittsstudie 2023/2024 zeigen einen klaren Zusammenhang zwischen dem Nachweis von DHHB-Abbauprodukten im Urin und der Belastung mit MnHexP. Auch dies konnte durch vorläufige Ergebnisse aus den bevölkerungsrepräsentativen Studien GerES V und VI bestätigt werden. In allen drei HBM-Studien zeigt sich aber auch, dass nicht alle Menschen, in deren Urin DHHB-Abbauprodukte nachgewiesen wurden, ebenfalls mit DnHexP belastet sind. UBA hatte zusammen mit BfR und BVL 2024 eine technische Arbeitsgruppe zur weiteren Ursachenaufklärung eingerichtet, an der auch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) beteiligt wurde. Bislang hatten sich aus den Auswertungen – außer für Sonnenschutzmittel – keine weiteren möglichen Zusammenhänge zu anderen Produkten ergeben. 6. Was unternimmt das Umweltressort? Zur Beurteilung der gefundenen Belastung mit Mono-n-hexylphthalat hat das UBA die Kommission Human-Biomonitoring um eine Bewertung gebeten. Dies wurde durch die Ableitung eines toxikologischen Beurteilungswertes (HBM-I-Wert) umgesetzt. Das UBA führt seit den 1980er Jahren die Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit (GerES) durch. Im Rahmen dieser Studien werden unter anderem Urin- und Blutproben der Teilnehmenden auf verschiedene Umweltschadstoffe untersucht und Befragungen durchgeführt. Mithilfe der Daten dieser Studien können Rückschlüsse auf die Belastung der gesamten Bevölkerung in der jeweils untersuchten Altersgruppe (Kinder, Erwachsene) in Deutschland gezogen werden. Aufgrund des Stichprobendesigns und der anschließenden Gewichtung der Daten sind Ergebnisse aus GerES repräsentativ für die in Deutschland lebende Bevölkerung. Die Qualitätssicherung und Gewichtung der Daten für GerES VI (2023-2024, Erwachsene) erfolgt aktuell. Die nachträgliche Untersuchung von Proben aus GerES V (2015-2017, Kinder und Jugendliche) wurde umgehend nach Bekanntwerden der in NRW beobachteten Belastung von Kindern veranlasst. Aktuell wertet das UBA auch weitere Urinproben der Umweltprobenbank des Bundes aus. Die Untersuchungen sollen aufzeigen, ob ein Trend in der zeitlichen Entwicklung der Belastung nachweisbar ist. Um das Ausmaß der Belastung mit Mono-n-hexylphthalat auch in anderen Ländern Europas abschätzen zu können, tauscht sich das UBA mit der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und der europäischen Umweltagentur (EEA) aus. Auch wurde das Thema an die Europäische Partnerschaft für die Bewertung von Risiken durch Chemikalien ( Partnership for the Assessment of Risks from Chemicals; PARC ) kommuniziert und wird im Rahmen des sogenannten „Rapid Response Mechanism“ des Projektes bearbeitet. In Kürze wird damit begonnen, DnHexP in EU-weiten HBM-Studien, den PARC Aligned Studies, zu messen. Für den Nachweis von Chemikalien im Menschen werden sensitive und spezifische Methoden benötigt. Das Umweltbundesamt hatte bereits 2017 im Rahmen eines REFOPLAN-Projektes die Weiterentwicklung einer analytischen Methode beauftragt, mit der auch nicht zugelassene fortpflanzungsschädigende Weichmacher im Urin nachgewiesen werden können (unter anderem die Abbauprodukte von DnHexP). Eine Belastung der Menschen mit diesen Chemikalien ist aufgrund der strengen Regulierung nicht zu erwarten. Um dies überprüfen zu können, werden diese Stoffe dennoch in HBM-Studien untersucht. Die Methodenentwicklung wurde im Auftrag des UBA vom Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IPA) in Bochum durchgeführt. Seit 2020 steht die Methode zur Anwendung bereit und wurde für die HBM-Untersuchungen des LANUV und in GerES eingesetzt. Seit 2010 werden in der Kooperation zur Förderung des Human-Biomonitorings (HBM) zwischen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und dem Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) neue chemisch-analytische Nachweismethoden entwickelt. Das UBA trägt als Mitglied des Lenkungsausschusses und mit HBM-Expert*innen signifikant zum Gelingen der Kooperation bei. Die Methode zur Bestimmung von Abbauprodukten des UV-Filters DHHB im Urin wurde in der Kooperation durch das Analytisch-Biologisches Forschungslabor GmbH (ABF) bereits 2019 entwickelt und für die HBM-Untersuchungen des LANUV und in GerES eingesetzt. 7. Was wird auf EU-Ebene unternommen? Der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit der Europäischen Kommission (Scientific Committee on Consumer Safety; SCCS) bewertet auf Bitte des BMUV und im Auftrag der EU-Kommission aktuell die Sicherheit des UV-Filters DHHB hinsichtlich der Verunreinigung mit DnHexP. In einer vorläufigen Bewertung vom 17.02.2025 kommt das SCCS zu dem Schluss, dass eine Verunreinigung von 1 Milligramm DnHexP pro Kilogramm DHHB (entspricht 1 ppm ) als Höchstwert für eine technisch unvermeidbare Verunreinigung anzusetzen ist. Zum Vergleich: das LANUV berichtet in seiner Pressemitteilung vom 25.02.2025 von DnHexP-Gehalten im Rohstoff in Höhe von 9,9 bis über 100 Milligramm pro Kilogramm DHHB. Eine Einhaltung des vom SCCS vorgeschlagenen Zielwerts von 1 ppm sollte somit zu einer signifikanten Reduktion der DnHexP-Belastung in kosmetischen Mitteln und in Folge dessen auch in den Menschen führen.
Bernburg (Brandermittlungen) Am Montagnachmittag wurde der Brand eines Einfamilienhauses in der Straße Am Stadtbad gemeldet. Zeugen hatten gegen 14:53 Uhr, die starke Rauchentwicklung auf dem Grundstück bemerkt und sofort als Ersthelfer mit Evakuierungs- und Löscharbeiten begonnen. Die Feuerwehr traf wenig später am Brandort ein und begann zügig mit den Löscharbeiten. In Gänze waren 63 Kameraden mit 16 Fahrzeugen am Einsatz beteiligt. Nach Übernahme der Löscharbeiten wurden die Ersthelfer im Rettungswagen untersucht und ohne Hinweise auf Verletzungen entlassen. Das Kind der Eigentümer, was sich aktiv an den Löscharbeiten beteiligt hatte, wurde mit einer Brandverletzung ins Klinikum eingeliefert und dort vorerst stationär aufgenommen. Das Feuer konnte gelöscht werden, hatte allerdings zwischenzeitlich auf das Nachbarhaus übergegriffen und dort ebenfalls Schäden verursacht. Die Brandausbruchsstelle befand sich in einem angrenzenden Nebengelass. Der Brandort wurde zur weiteren Untersuchung beschlagnahmt. Ein genauer Sachschaden kann derzeit nicht beziffert werden, dürfte aber im oberen fünfstelligen Bereich liegen. Die Ermittlungen zur Brandursache wurden aufgenommen und dauern an. Calbe (Taschendiebstahl) Am Montagvormittag wurde, im Aldi-Markt in der Ziegeleistraße, das Portmonee einer 66-Jährigen aus ihrer Handtasche entwendet. Die Rentnerin hatte die Tasche, während des Einkaufs, zwischen 10:30 und 11:30 Uhr, am Rollator befestigt und offenbarkurz aus den Augen gelassen. Als sie den Einkauf im Kassenbereich bezahlen wollte, bemerkte sie den Diebstahl des Portmonees. Einen Tatverdächtigen konnte sie während und nach dem Einkauf nicht ausmachen. In der Geldbörse befanden sich neben persönlichen Dokumenten auch etwas Bargeld und die EC-Karte. Eine Anzeige wurde aufgenommen und erste Fahndungsmaßnahmen eingeleitet. Die Polizei weist darauf hin, dass Handtaschen oder sonstige Wertgegenstände nicht im oder am Einkaufswagen (oder Rollator) transportiert werden sollten. Diese Gegenstände gehören immer an die Person und sollten gerade im Gedränge nicht aus den Augen gelassen werden. Die Öffnung der Handtaschen sollte dabei stets zum Körper zeigen und natürlich verschlossen sein. Transportieren sie Wohnungs- oder Hausschlüssel nicht unbedingt zusammen mit ihren Personaldokumenten, dass könnte den Dieb dazu ermuntern nach dem Diebstahl der Handtasche auch die Wohnanschrift aufzusuchen. In diesem Zusammenhang auch gleich noch ein Hinweis an die Besitzer von EC-oder sonstigen Kreditkarten, die PIN sollte nicht zusammen mit der Karte verwahrt werden. Könnern (Kontrolle Fahrtüchtigkeit) Am Montagabend kontrollierte die Polizei einen 47-Jährigen, der mit einem Pkw in der Nordstraße unterwegs war. Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und sich das Fahrzeug geborgt hatte. Weiterhin zeigt er deutliche Anzeichen für den Konsum von Betäubungsmitteln. Ein freiwilliger Test reagierte positiv. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen, inklusive der zur Beweissicherung erforderlichen Entnahme einer Blutprobe, wurde er wieder entlassen. Bernburg (Kontrolle Fahrtüchtigkeit) Am Montagabend kontrollierte die Polizei einen 41-Jährigen, der mit einem Pkw in der Kustrenaer Straße unterwegs war. Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und sich das Fahrzeug geborgt hatte. Weiterhin wurde deutlicher Atemalkoholgeruch bei ihm wahrgenommen. Ein freiwilliger Atemalkoholtest erbrachte einen vorläufigen Wert von 0,61 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen, inklusive der zur Beweissicherung erforderlichen Entnahme einer Blutprobe, Verdacht auf Mischkonsum, wurde er wieder entlassen. Aschersleben (Kontrolle Fahrtüchtigkeit) Am Montagabend kontrollierte die Polizei einen 23-Jährigen, der mit einem Pkw auf dem Hangelsberg unterwegs war. Die Beamten hatten dort eine Kontrollstelle eingerichtet, da der Hangelsberg derzeit aufgrund der Baustelle im Bereich der Hoymer Chaussee als illegale Umleitungsstrecke genutzt wird. Auch dieser Fahrer war nicht Anwohner und befuhr den Bereich verbotswidrig. Weiterhin zeigt er deutliche Anzeichen für den Konsum von Betäubungsmitteln. Ein freiwilliger Test reagierte positiv. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen, inklusive der zur Beweissicherung erforderlichen Entnahme einer Blutprobe, wurde er wieder entlassen. Während der heutigen Kontrolle Am Hangelsberg wurden durch die Beamten bis zum Mittag weitere 9 Fahrzeugführer angehalten, welche nicht durchfahrtberechtigt diese Strecke benutzten. Sie müssen für dieses Fehlverhalten ein Verwarngeld in Höhe von 50.-€ entrichten. Die ausgeschilderte Umleitungsstrecke über die A36, Abfahrt Anschlussstelle Aschersleben West und anschließend über die L85 bis zum Kaufland wäre bei entsprechender Nutzung auf jeden Fall preiswerter zu fahren. Aschersleben (Kontrolle Fahrtüchtigkeit) Am Montagnachmittag kontrollierte die Polizei einen 60-jährigen, der mit einem PKW am Carl-von-Ossietzky-Platz unterwegs war. Im Rahmen der Gesprächsführung wurde Atemalkoholgeruch wahrgenommen. Ein freiwilliger Test erbrachte einen vorläufigen Wert von 0,75 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt und die Durchführungen eines beweissicheren Atemalkoholtests in der Dienststelle angeboten. Im Falle einer Ablehnung wäre eine kostenpflichtige Blutprobenentnahme zur Beweissicherung erforderlich. Im Rahmen dieser Kontrolle konnte dann ein gerichtsverwertbarer Wert von 0,62 Promille (0,31 mg/l) gemessen und dokumentiert werden. Ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet, der Mann konnte anschließend die Dienststelle verlassen. (koma) Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg Polizeirevier Salzlandkreis Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Franzstraße 35 06406 Bernburg Tel: +49 3471 379 402 Fax: +49 3471 379 210 mail: presse.prev-slk@polizei.sachsen-anhalt.de
Brand eines Pkw Danstedt – Am 07.03.2025 kam es gegen 10:30 Uhr zu einem Brand eines Pkw. Nach eigenen Angaben hatte der 70-jährige Fahrzeugeigentümer gerade seinen Skoda auf einem Hof geparkt. Dabei stellte er eine Rauchentwicklung im Motorraum fest. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 6.000 €. Der Brandort wurde beschlagnahmt. Ermittlungen zur Brandursache erfolgen am 10.03.2025. Verstoß gegen das Waffengesetz Halberstadt – Am 07.03.2025 kam es gegen 20:45 Uhr zu einer Schussabgabe auf dem Parkplatz eines Lebensmittelmarktes in der Klusstraße. Nach Hinweis einer Passantin soll eine männliche Person mittels eines pistolenähnlichen Gegenstandes mehrere Male in die Luft geschossen haben. Danach soll er sich fußläufig in Richtung der Westerhäuser Straße entfernt haben. Durch Beamte des Polizeireviers Harz erfolgten umgehend Ermittlungen und Fahndungsmaßnahmen zu dem Schützen. Die polizeilichen Einsatzmaßnahmen führten schließlich zu einem 45-jährigen Mann aus Halberstadt. Dieser konnte in seiner Wohnung in der Westerhäuser Straße angetroffen werden. Der Mann händigte seine Schreckschusspistole samt Zubehör aus. Der polizeilich bekannte 45-Jährige räumte ein, nach Streitigkeiten zweimal mit seiner Schreckschusspistole in die Luft geschossen zu haben. Die Beamten leiteten gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. E-Bike Fahrer nach Sturz schwer verletzt Wernigerode – Am 07.03.2025 befuhr ein 63-jähriger Mann aus Wernigerode mit seinem E-Bike die Straße Lange Hecke aus Richtung Heinrich-Heine-Straße kommend in Richtung Ilsenburger Straße. Gegen 21:05 Uhr kam der 63-jährige nach rechts von der Fahrbahn ab und stürzte. Er verletzte sich schwer und wurde stationär in einem Klinikum aufgenommen. Während der Unfallaufnahme, stellten die Beamten des Revierkommissariats Wernigerode Atemalkoholgeruch bei dem E-Bike Fahrer fest. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab dabei einen Wert von 1,08 Promille. Die Beamten leiteten gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ein und ließen ihm eine Blutprobe entnehmen. B rand in einem Mehrfamilienhaus Halberstadt – Am 07.03.2025 kam es gegen 23:55 Uhr zu einem Brand in einem Mehrfamilienhaus in der Schmiedestraße. Aus bisher ungeklärter Ursache kam es im Keller des Mehrfamilienhauses zu einem Schwelbrand. Durch die starke Rauchentwicklung mussten die 14 Bewohner des Hauses evakuiert werden. Zwei der Bewohner, ein 25-jähriger Mann und ein 43-jähriger Mann, wurden dabei leicht verletzt. Beide Personen wurden zur ambulanten Behandlung in ein Klinikum verbracht. Alle Wohnungen sind derzeit nicht bewohnbar. Die Unterbringung der Bewohner wurde durch den Bereitschaftsdienst der Stadt Halberstadt geregelt. Der Brandort wurde beschlagnahmt. Ein Brandermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Ermittlungen zur Brandursache erfolgen im Verlauf der elften Kalenderwoche. Eine Schadenshöhe ist derzeit nicht bezifferbar. Insgesamt waren 48 Kameraden der Feuerwehr mit 14 Fahrzeugen sowie 10 Rettungswagen mit 20 Rettungssanitätern sowie sechs Einsatzkräfte des Polizeireviers Harz im Einsatz. Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg Polizeirevier Harz Pressebeauftragter Plantage 3 38820 Halberstadt Tel: 03941/674 - 204 Fax: 03941/674 - 130 Mail: presse.prev-hz@polizei.sachsen-anhalt.de
Welsleben (Betrug durch angebliche Bankmitarbeiter) Am Donnerstag, gegen 11:00 Uhr, wurde eine 64-Jährige durch einen angeblichen Bankmitarbeiter angerufen. Er stellte sich als ein Herr Bergmann vor und erklärte der Frau, dass von ihrem Konto ein großer Bargeldbetrag abgehoben wurde. Es handelt sich vermutlich um einen Betrug und er könnte die Abbuchung rückgängig machen. Die Stornierung könnte aber nur durch eine persönliche Freigabe erfolgen. Nach einigem Zögern erteilte die Frau die Freigabe (Art der Freigabe wurde hier noch nicht dokumentiert). Als die Frau wenig später Einsicht in ihren Kontoverlauf (Onlinebanking) nahm, stellte sie eine unerlaubte Buchung im mittleren fünfstelligen Bereich fest. Eine Stornierung war durch einen tatsächlichen Sachbearbeiter der Bank leider nicht möglich. Daraufhin informierte sie die Polizei und erstattete eine Strafanzeige wegen Betruges. Die Ermittlungen wurden aufgenommen. Präventionshinweis zum Schutz vor Betrug am Telefon In dem geschilderten Fall handelt es sich um einen typischen Betrugsversuch durch telefonische Kontaktaufnahme , bei dem sich der Täter als Bankmitarbeiter ausgibt. Dieser Trick wird auch als "Phishing" bezeichnet. Um sich vor solchen Betrugsversuchen zu schützen, sollten Sie folgende Maßnahmen beachten: Durch das Bewusstsein für solche Betrugsmaschen können Sie sich besser schützen und verhindern, dass Ihnen finanzieller Schaden entsteht. Bleiben Sie wachsam und handeln Sie immer vorsichtig, wenn es um sensible Daten geht. Nienburg (Fahrzeugdiebstahl) Am Freitagmorgen wurde der Diebstahl eines Ford Kuga in der Ortslage Nienburg gemeldet. Die Eigentümerin hatte das Fahrzeug am Donnerstagabend vor ihrer Wohnanschrift abgestellt und ordnungsgemäß verschlossen. Als sie das Fahrzeug am Freitagmorgen wieder nutzen wollte war es verschwunden. Über die für das Fahrzeug freigeschaltete App wurde der Standort Schönebeck festgestellt. Weiterhin wurde erkannt, dass das Fahrzeug betankt wurde. Wenig später, als die Eigentümerin bezüglich einer Anzeige bei der Polizei anrief, wurde die App bereits vom Fahrzeug aus deaktiviert. Die Anzeige wurde aufgenommen und weiterführende Fahndungsmaßnahmen eingeleitet. Aschersleben (Unfall unter Alkoholeinwirkung) Am Donnerstagnachmittag ereignete sich im Einmündungsbereich Lindenstraße / Lange Gasse ein Verkehrsunfall, bei dem zum Glück niemand verletzt wurde. Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen war das Fahrzeug einer 56-Jährigen beim Abbiegen aus der Lindenstraße mit dem Fahrzeug einer in der Langen Gasse verkehrsbedingt wartenden 20-Jährgen kollidiert. Die Unfallverursacherin setzte ihre Fahrt unerlaubt fort und stellte ihr Fahrzeug vor ihrer Wohnanschrift ab. Die 20-Jährige folgte dem Fahrzeug und informierte die Polizei. Während der Unfallaufnahme wurde bei der 56-Jährigen starker Atemalkoholgeruch festgestellt. Ein freiwilliger Test erbtrachte einen vorläufigen Wert von 2,22 Promille. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Im Rahmen dessen erfolgte im Klinikum Aschersleben die Entnahme einer Blutprobe zur Beweissicherung. Der Führerschein wurde sichergestellt. Anschließend wurde die Frau aus der Maßnahme entlassen. (koma) Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg Polizeirevier Salzlandkreis Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Franzstraße 35 06406 Bernburg Tel: +49 3471 379 402 Fax: +49 3471 379 210 mail: presse.prev-slk@polizei.sachsen-anhalt.de
Verdacht des Fahrens unter Drogen (Halberstadt) - Geschwindigkeitsmessungen auf der B81 (Oberharz am Brocken OT Hasselfelde) - Radfahrer mit 1,59 Promille unterwegs (Thale) - Brand zweier Abfallbehälter (Gemeinde Nordharz OT Wasserleben) Verdacht des Fahrens unter Drogen Halberstadt – Am 06. Februar 2025 kontrollierten Polizeibeamte im Rahmen ihrer Streifentätigkeit gegen 18:30 Uhr einen PKW VW in der Straße Hoher Weg. Im Zuge der Verkehrskontrolle begründete sich der Verdacht, dass der 29-jährige Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Ein durchgeführter Drogentest reagierte positiv auf Amphetamin. Nach eigenen Angaben habe der Fahrer letztmalig vor zwei Tagen Amphetamin konsumiert. Die Polizeibeamten ordneten eine Blutprobenentnahme an und untersagten dem Fahrer die Weiterfahrt. Sollte sich der Verdacht im Ergebnis der Blutuntersuchungen bestätigen, muss der 29-Jährige mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Die Polizei warnt … … eindringlich vor dem Fahren unter dem Einfluss von Drogen und anderen berauschenden Mitteln. Der Konsum von Drogen beeinträchtigt nicht nur die eigene Fahrtüchtigkeit, sondern gefährdet auch das Leben und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Bereits geringe Mengen von Substanzen wie Amphetamin können zu erheblichen Einschränkungen der Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit und nicht selten zu Fehleinschätzungen der Verkehrssituation und sogar zum Kontrollverlust über das Fahrzeug führen – mit fatalen Folgen. Wer unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wird, riskiert nicht nur den Verlust der Fahrerlaubnis. Im Falle eines Unfalls kann auch der Versicherungsschutz erlöschen. Schützen Sie Ihre Gesundheit und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, indem Sie auf den Konsum von Drogen und anderen berauschenden Mitteln verzichten! Weiterführende Informationen erhalten Sie unter: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/drogen/drogen-im-strassenverkehr/ Geschwindigkeitsmessungen auf der B81 Oberharz am Brocken OT Hasselfelde – Am 06. Februar 2025 führten Beamte in der Zeit von etwa 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr Geschwindigkeitskontrollen auf der Bundesstraße 81 auf Höhe der Harzköhlerei Stemberghaus durch. Hierbei überschritten 8 Fahrzeugführer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Davon fallen drei Verstöße in den Bereich des Verwarngeldes. Fünf Verstöße liegen im Bußgeldbereich. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 97 km/h. Nach Abzug der Toleranz fuhr der Fahrzeugführer eines PKW Opel mit Nordhäuser Kennzeichen somit 24 km/h zu schnell. Dieser muss mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt rechnen. Radfahrer mit 1,59 Promille unterwegs Thale – Am späten Abend des 06. Februars 2025 kontrollierten Beamte gegen 22:45 Uhr einen Radfahrer in der Neinstedter Straße, welcher im Verdacht steht, unter dem Einfluss von Alkohol gefahren zu sein. Zeugen alarmierten die Polizei, da sie den Radfahrer mit auffallend unsicherer Fahrweise beobachteten. Ein im Rahmen der Verkehrskontrolle durchgeführter Atemalkoholtest bei dem betreffenden Radfahrer ergab einen Wert von 1,59 Promille. Die Beamten ordneten die Entnahme einer Blutprobe an und untersagten dem 34-Jährigen die Weiterfahrt. Des Weiteren leiteten sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr ein. Brand zweier Abfallbehälter Gemeinde Nordharz OT Wasserleben - Am 07. Februar 2025 kam es im Zeitraum von 03:30 Uhr bis 03:45 Uhr in der Straße Am Graben aus bislang ungeklärter Ursache zum Brand zweier Abfallbehälter. Nach gegenwärtigem Ermittlungsstand nahmen Zeugen den Brand wahr und wählten den Notruf. Dank sofortigen Löscheinsatzes wurde das Übergreifen des Feuers auf eine nahegelegene Scheune verhindert. Es entstand ein Sachschaden von circa 1.000 Euro. Personen verletzten sich nicht. Eingesetzte Polizeibeamte sicherten Spuren, beschlagnahmten den Brandort und leiteten Brandursachenermittlungen ein . S achdienliche Hinweise zum Brand erbittet das Polizeirevier Harz in Halberstadt unter der Telefonnummer 03941/674-293 oder online über das elektronische Polizeirevier: https://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/e-revier/hinweis-geben . Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg Polizeirevier Harz Pressebeauftragter Plantage 3 38820 Halberstadt Tel: 03941/674 - 204 Fax: 03941/674 - 130 Mail: presse.prev-hz@polizei.sachsen-anhalt.de
Das Projekt "Strahlenschutz in der Klinik - Expositionen von Klinikpersonal bei nuklearmedizinischen Therapien, Teilprojekt C" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München, Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 275 |
Land | 123 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 68 |
Messwerte | 189 |
Text | 136 |
unbekannt | 5 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 325 |
offen | 73 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 397 |
Englisch | 209 |
Resource type | Count |
---|---|
Datei | 189 |
Dokument | 11 |
Keine | 174 |
Unbekannt | 1 |
Webseite | 218 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 113 |
Lebewesen & Lebensräume | 384 |
Luft | 130 |
Mensch & Umwelt | 398 |
Wasser | 75 |
Weitere | 316 |