Das Südchinesische Meer ist das größte Randmeer der Erde und ausschließlich von stark besiedelten Ländern wie China, Indonesien, Philippinen oder Vietnam umgeben. Klimaänderung und menschliche Einflüsse im Einzugsgebiet des Mekong (18 geplante Stauseen zu Stromgewinnung und Intensivierung der Aquakultur) werden die Flusseinträge drastisch verändern und in der Folge die Biogeochemie der Küstengewässer. Die Geschwindigkeit und Größenordnung dieser Veränderungen lassen es wahrscheinlich erscheinen, dass das hier geplante Feldprogramm eine der wenigen Gelegenheiten sein wird, dieses Meeresgebiet zu erfassen, bevor es sich grundlegend verändert hat. Die gegenwärtige Rolle der Nährstoffeinträge des Mekong für die Produktivität des Südchinesischen Meeres soll im Vergleich zu den Nährstoffeinträgen durch den Auftrieb während des SW Monsuns untersucht werden. Ergebnisse früherer Arbeiten von uns lassen vermuten, dass die Stickstofffixierung von Cyanobakterien, die in Symbiose mit Diatomeen vorkommen, eine zentrale Rolle spielt. Zudem gibt es einzellige und koloniebildende N-Fixierer wie Trichodesmium in der Flussfahne. Die Interaktion von stickstofffixierenden Organismen, die von den Einträgen des Mekong abzuhängen scheinen, ist bislang nicht verstanden und steht im Fokus dieses Projektes. Die Nährstoffzusammensetzung in Wasser und die Aufnahme von markierten Kohlenstoff und Stickstoffverbindungen wird in der Flussfahne und im Auftriebsgebiet quantifiziert. Zudem wird auf Zellebene der Austausch von Stickstoff und Kohlenstoff zwischen Diatomeen und ihren stickstofffixierenden Symbionten mittels NanoSIMS analysiert. Zeitgleich wird die Gemeinschaft der Stickstofffixierer entlang der Flussfahne und im offenen südchinesischen Meer von amerikanischen und vietnamesischen Kollegen durch genomische, molekularbiologische und taxonomische Methoden erfasst. In der Synthesephase des Projektes soll durch die Zusammenführung aller Ergebnisse ein tiefgreifendes Verständnis des menschlichen Einflusses auf die Biogeochemie des Küstenmeeres vor Vietnam erreicht werden. Zwei Expeditionen in das Gebiet des Mekongausstroms sind bereits durch einen genehmigten Antrag des Schmidts Oceanographic Institute aus den USA abgesichert, so dass Probennahmen und Experimente an Board geplant werden können. Aufgrund des früheren, sehr erfolgreichen DFG finanzierten Vorhabens bestehen enge Kontakte zum Institute of Oceanography in Nha Trang, Vietnam, auf die hier aufgebaut wird.
Differenzierte Bewertung der Bodenfunktionen Zur Lösung der beiden Aufgaben – differenzierte Bewertung der Bodenfunktionen und Umsetzung der Bodenfunktionsbewertung in Planungshinweise – werden in der Karte 01.13 folgende Überlegungen und Arbeitsschritte umgesetzt: Zunächst werden die Bodenfunktionen ( Karten 01.12.1 bis 01.12.5 ) in ihrer Bedeutung entsprechend den besonderen Bedingungen in Berlin unterschiedlich gewichtet (ausführlich erläutert in der Dokumentation der Bodendatenbank des Landes Berlin ): Archivböden und Böden, die Standortpotenziale für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften aufweisen, werden wegen ihrer Unwiederbringlichkeit als überaus schützenswert eingestuft. Leistungsfähige Böden in Bezug auf die Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt und auf die Puffer- und Filterfunktion sind generell schützenswert; die Bedeutung steigt an den Standorten noch an, wo diese beiden Funktionen zusammen mit hoher Bewertung auftreten. Böden, die eine hohe Ertragsfunktion für Kulturpflanzen aufweisen, sind auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu erhalten. Damit wird eine Priorisierung bezüglich Bedeutung und Empfindlichkeit der Bodenfunktionen getroffen. Darüber hinaus werden Böden mit deutlichen Potentialen für stoffliche Belastungen (z.B. Rieselfelder) bezüglich der Regelungs-, Filter- und Pufferfunktion sowie der Ertragsfunktion für Kulturpflanzen aus der Bewertung herausgenommen, da sie eine mögliche Belastungsquelle für das Grundwasser und die Nahrungskette darstellen. Zur Bewertung der Böden hinsichtlich ihrer Schutzwürdigkeit werden fünf Schutzkategorien gebildet; diese zeigen eine Staffelung vom höchsten bis zum geringen Schutzstatus, woraus Konsequenzen für Handlungshinweise und -empfehlungen bei Eingriffen in den Boden durch Planungen und Bauvorhaben abgeleitet werden können. Die Schutzbedürftigkeit der Böden wird in folgende Bodenschutzkategorien differenziert: Höchste Schutzwürdigkeit Sehr hohe Schutzwürdigkeit Hohe Schutzwürdigkeit Mittlere Schutzwürdigkeit Geringe Schutzwürdigkeit (Böden ohne besondere Anforderungen) Wie bei allen Umweltatlaskarten des Themenbereichs Boden (mit Ausnahme der Versiegelung) beziehen sich die dargestellten Informationen und Bewertungen auf den unversiegelten Teil des Bodens. Da das Ausmaß der Versiegelung jedoch von großer Bedeutung ist, wird der Versiegelungsgrad nicht nur in der Sachdatenanzeige dargestellt, sondern die farbliche Darstellung der Schutzkategorie nimmt in ihrer Farbintensität mit dem Versiegelungsgrad in drei Stufen ab. Als Stufen wurden hier die Grenzen von 5 % und 30 % Versiegelung gewählt: Bis 5 % kann praktisch von einer unversiegelten Fläche gesprochen werden, die nur durch einzelne Bauten, Wege o.ä. unterbrochen wird. Hierzu zählen Wälder, Äcker und Grünland. In der mittleren Kategorie mit einem Versiegelungsgrad von mehr als 5 % bis weniger als 30 % dominieren Kleingärten, Einzelhausbebauung, Parkanlagen und sonstige Freiflächen, die auch noch naturnahe Böden aufweisen können. Mehr als 30 % Versiegelung weisen vor allem Wohn- und Gewerbegebiete sowie Verkehrsflächen auf, die meist keine natürlichen Bodengesellschaften mehr erkennen lassen. Diese Kategorie leitet sich aus hohen Bewertungen für die “Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften” und / oder für die “Archivfunktion für die Naturgeschichte” ab. Diese Kategorie weist den höchsten Schutzstatus auf und umfasst lediglich ca. 5 % der bewerteten Fläche. Mit Blick auf mögliche Planungen bestehen besondere Anforderungen an die Prüfung von Standortalternativen und die Vermeidung von Eingriffen, da die Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzenarten kaum und die Archivfunktion für die Naturgeschichte gar nicht wiederherstellbar sind (Smettan und Litz 2006). Daher sollten Projekte oder Vorhaben, bei denen Eingriffe in Böden mit höchster Schutzwürdigkeit nicht vermieden werden können, nur im Einvernehmen mit der Bodenschutzbehörde genehmigt werden ( Leitbild und Maßnahmenkatalog, 2021 ). Die Kategorie „Sehr hohe Schutzwürdigkeit“ leitet sich aus mehreren Bewertungsmöglichkeiten ab: Die „Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften“ und gleichfalls die „Archivfunktion für die Naturgeschichte“ sind mittel, oder die „Ertragsfunktion für Kulturpflanzen“ ist auf Flächen mit landwirtschaftlicher Nutzung (Acker, Grünland oder Baumschule / Gartenbau) hoch oder die „Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt“ und gleichfalls die „Puffer- und Filterfunktion“ sind hoch bewertet worden. Die Mehrheit der Flächen in dieser Schutzkategorie wurde wegen der Lebensraum- und Archivfunktion dort eingeordnet, ein etwas kleinerer Teil wegen der Regelungs- bzw. Puffer- und Filterfunktion und nur ganz wenige Flächen wegen der Ertragsfunktion für Kulturpflanzen. Bei der Flächenkategorie „Sehr hohe Schutzwürdigkeit“ sollten aus Bodenschutzsicht geplante Eingriffe prioritär vermieden bzw. in Vereinbarkeit mit anderen Anforderungen geeignete Standortalternativen gesucht werden. Weiterhin sollte kein Nettoverlust an unversiegeltem Boden und an Funktionen zugelassen werden. Die Kategorie „Hohe Schutzwürdigkeit“ leitet sich aus einer hohen Bewertung für die „Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt“ oder für die „Puffer- und Filterfunktion“ ab. Die Abschwächung des Schutzstatus zur sehr hohen Schutzwürdigkeit ergibt sich durch eine deutlich geringere Anzahl betroffener Bodenfunktionen. Es wird nur ein Kriterium (entweder Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt oder Puffer- und Filterfunktion) als hoch bewertet. Trotz des geringeren Schutzstatus sollte auch hier versucht werden, im Benehmen mit der Bodenschutzbehörde einen Nettoverlust an Flächen und Funktionen möglichst zu vermeiden oder auszugleichen ( Leitbild und Maßnahmenkatalog, 2021 ). Die Kategorie „Mittlere Schutzwürdigkeit“ leitet sich aus jeweils einer mittleren Bewertungen sowohl für die „Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt“ als auch für die „Puffer- und Filterfunktion“ ab. Die betroffenen Funktionen lassen sich in dieser Ausprägung ggf. auch mit technischen Maßnahmen, wie z.B. Niederschlagswasserretention oder der Verwendung wasser- und luftdurchlässiger Bodenbeläge, verbessern, so dass hier der Fokus darauf liegt, unter Beteiligung der Bodenschutzbehörde einen Nettoverlust an Funktionen zu vermeiden und den Nettoverlust an Flächen so gering wie möglich zu halten ( Leitbild und Maßnahmenkatalog, 2021 ). Die restlichen Böden werden der Kategorie „Geringe Schutzwürdigkeit“ zugeordnet. Hier gelten ohne weitere besondere Anforderungen lediglich die allgemeinen gesetzlichen Anforderungen des Bodenschutzes (Bundes-Bodenschutzgesetz 1998, Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung 1999, Berliner Bodenschutzgesetz 2004, BauGB 2017, Leitbild und Maßnahmenkatalog, 2021 ). Die Planungshinweise zum Bodenschutz sind die aus Bodenschutzsicht relevanten Anforderungen und Maßgaben für die einzelnen Kategorien des Bodenschutzes. Sie beziehen sich auf die Ebene der Bauleitplanung , lassen sich inhaltlich sinngemäß aber auch auf andere raumwirksame Planungen oder Vorhaben übertragen. Die Darstellung erfolgt aus methodischen Gründen in der Karte selbst nur in sehr allgemeiner Form in der Legende. Detaillierte Informationen sind für jede Einzelfläche in der Sachdatenanzeige für die Karte über das Geoportal Berlin verfügbar. Die gewählten Fachausdrücke wie Vermeidung und Ausgleich sind nicht als Rechtsbegriffe zu verstehen, sondern stellen fachliche Maßgaben des Bodenschutzes dar. Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang daran, dass sich die bewerteten Bodenfunktionen ausschließlich auf die unversiegelten Anteile der Blöcke beziehen. In der Sachdatenanzeige wird u. a. die Bodenschutzkategorie, die der Beurteilung zugrunde liegende Bodengesellschaft und Flächennutzung, die Bewertung der fünf einzelnen Bodenfunktionen (aus den Karten 01.12.01 bis 01.12.05 ) sowie der Versiegelungsgrad angezeigt. Von zentralem Interesse ist jedoch die Tabelle Planungsanforderungen, die ebenfalls für jede Fläche individuell angezeigt werden kann. Aufbau und Inhalt der Tabelle Planungsanforderungen: Zeile 1 nennt die Bodenschutzkategorie . Zeile 2 nennt das bodenschutzfachliche generelle Ziel . Zeile 3 gibt die Gründe für die Einstufung in Kurzform wieder (vgl. hierzu “Methoden Punkt 1”). Die Aussagen in den weiteren Zeilen begründen sich jeweils durch diese wertgebenden Bodenfunktionen. Zeile 4 zeigt detailliert die grundsätzlich anzustrebenden Vermeidungs- und Minderungsschritte auf. Eine Unterscheidung zwischen Vermeidung und Minderung erfolgte nicht, da eine Zuordnung im gestellten Kontext je nach Akteurssicht anders getroffen wird. Im Kern kommt es auf die Verhinderung von Eingriffen in schutzwürdige Böden und nicht auf die sprachliche Feinabstufung der Begriffe an. Zeile 5 gibt Vorschläge für einen (möglichst) funktionsbezogenen Ausgleich . Hierbei werden zunächst solche Anforderungen benannt, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs bedingt festsetzbar sind. Zeile 6 enthält z. T. weitere Maßnahmen , die aus Bodenschutzsicht zum Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen sinnvoll sind. Zeile 7 enthält sonstige Hinweise oder Erläuterungen.
<p> <p>In der EU haben Menschen den weltweit besten, gesetzlich vorgeschriebenen Zugang zu Informationen über besonders besorgniserregende Chemikalien in Alltagsprodukten. Wenn Kunden*Kundinnen nachfragen, müssen Hersteller mitteilen, ob in ihrem Produkt ein besonders besorgniserregender Stoff in einer Konzentration über 0,1 Gewichtsprozent enthalten ist.</p> </p><p>In der EU haben Menschen den weltweit besten, gesetzlich vorgeschriebenen Zugang zu Informationen über besonders besorgniserregende Chemikalien in Alltagsprodukten. Wenn Kunden*Kundinnen nachfragen, müssen Hersteller mitteilen, ob in ihrem Produkt ein besonders besorgniserregender Stoff in einer Konzentration über 0,1 Gewichtsprozent enthalten ist.</p><p> <p>Anlässlich des Internationalen Tages für den allgemeinen Zugang zu Informationen am 28. September möchte das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> darauf aufmerksam machen, dass wir alle unseren Alltag mit dem uns gewährten Informationsrecht gesünder und umweltfreundlicher gestalten können. Das UBA empfiehlt Smartphonenutzer*innen die <a href="https://www.youtube.com/watch?v=lvTb4fnafqU">Scan4Chem-App</a>. Mithilfe dieser App lässt sich vor einer Kaufentscheidung herausfinden, ob ein Produkt als besonders besorgniserregend gelistete Stoffe enthält, also beispielsweise solche mit krebserzeugenden, hormonstörenden oder besonders umweltschädlichen Eigenschaften. Für Menschen ohne Smartphone ist Scan4Chem als Web-App verfügbar.</p> <p>Aus Sicht der potenziellen Käufer*innen ist die gesetzlich gewährte Antwortfrist der Hersteller von 45 Tagen allerdings recht lang.</p> <p>Mit dem Aufruf zur Aktion anlässlich des Internationalen Tages für den allgemeinen Zugang zu Informationen will das UBA die schnelle Verfügbarkeit von Informationen zu Chemikalien verbessern. Wenn Scan4Chem viel genutzt wird, ist das ein Anreiz für Firmen, ihre Informationen in die europäische Datenbank einzustellen, die mit der Scan4Chem-App verbunden ist. Chemikalieninformationen aus der Datenbank stehen uns allen über die Scan4Chem-App sofort zur Verfügung.</p> <p>Heute ruft das UBA dazu auf, Scan4Chem insbesondere für Bauprodukte zu verwenden. Denn Bauprodukte verbleiben über einen langen Zeitraum in der Wohnumwelt. Insbesondere in der Wohnumwelt von Kindern und Jugendlichen gilt es aus Vorsorgegründen, besonders besorgniserregende Stoffe zu vermeiden. Wir bitten alle Baumarktbesucher*innen, bei ihrem nächsten Besuch drei Produkte mit Scan4Chem zu scannen und Anfragen an die zugehörigen Firmen zu stellen (Hersteller, Händler). Dazu eignen sich beispielsweise Bodenbeläge, Tapeten und Dämmstoffe oder andere feste Bauprodukte. Flüssige oder pulverförmige Produkte wie Wandfarben oder Trockenmörtel haben ihre eigenen Kennzeichnungsregeln und werden in Scan4Chem nicht erfasst.</p> <p>Alle EU-Länder rund um die Ostsee nehmen an dieser Aktion teil. Initiiert wird die Aktion durch das Interreg-Projekt NonHazCity-3, an dem das UBA als Projektpartner beteiligt ist. Ziel des Projekts ist es, den Einsatz gefährlicher Stoffe beim Bauen zu minimieren.</p> </p><p>Informationen für...</p>
1. Viele Fußbodenbeläge auf Basis von Linoleum und Kautschuk, die im 'Vorgängerprojekt' gemäß DIN ISO 16000-28 untersucht wurden, weisen hohe Geruchswerte in Bezug auf die empfundene Intensität auf. Da es nicht Ziel des Blauen Engels ist, Produkte auf Basis natürlicher Rohstoffe auszuschließen, der Geruch jedoch beim Ansetzen des vorläufigen Beurteilungsmaßstabes des AgBB von 7 pi ein Ausschlusskriterium wäre, sollen diese Produkte weiter untersucht werden. Im Rahmen des 'Vorgängerprojekts wird der Vorschlag unterbreitet, die problematischen Produkte im DE-UZ 120 bis auf Weiteres von der Geruchsbewertung auszunehmen. Sie würden damit den Blauen Engel weiterhin erhalten können, jedoch ohne die Auszeichnung 'geruchsarm'. Im nächsten Schritt (neues Projekt) soll ein Vorschlag erarbeitet werden, wie eine Bewertung der Produkte erfolgen kann. 2. Holzbasierte Fußbodenbeläge (DE-UZ 176) weisen wie auch andere Holzprodukte häufig eine neutrale oder sogar positive Hedonik auf (ca. 0 . . . 1). Üblicherweise werden Bauprodukte mit einer negativen Hedonik (ca. -0,5 . . . -2,0) bewertet. Im Rahmen des aktuellen Projektes und der daran angekoppelten Promotion zeigte sich, dass sich die eher positiv empfundene Hedonik auf die Bewertung der empfundenen Intensität auswirkt. Dieses Phänomen soll näher untersucht werden, um eine Bewertung holzbasierter Produkte zukünftig besser zu gewährleisten. Bei beiden Forschungsthemen spielt die Zumutbarkeitsschwelle eine bisher nicht hinreichend untersuchte Rolle. Zusätzlich soll im Projekt auch untersucht werden, welchen Einfluss die Auswahl der Probanden hat.
Ziel ist die werkstoffliche oder rohstoffliche Verwertung von Kunststoff enthaltenden Verbundmaterialien (Kunststoff-Metall, Kunststoff-Papier, Kunststoff-Kunststoff) sowie von Kunststoffgemischen. Fuer die werkstoffliche Wiederverwertung muessen hierzu die einzelnen Komponenten voneinander separiert und sodann sortenrein zu neuen Werkstoffen verarbeitet werden. Wird die Separierung der Verbunde oder Gemische zu aufwendig, werden diese in eine Form mit vorgegebener Spezifikation gebracht, die den Einsatz in der rohstofflichen Wiederverwertung erlaubt (Hochofen, Pyrolyse etc.). Ergebnisse: Verbundmaterialien werden a) werkstofflich verwertet, indem die Verbundkomponenten voneinander abgeloest und anschliessend voneinander getrennt werden. Die Abloesung wird entweder durch Aufloesen einer Verbundkornponente oder durch Anloesen des die Schichten verbindenden Klebers erreicht. Waessrige Abloesemittel garantieren oekologische und oekonomische Verfahren. Beispiele sind Getraenkeverbundverpackungen und Arzneimittelblister sowie beflockte Materialien. b) Verbundmaterialien werden rohstofflich verwertet, indem die Kunststoffverbundmaterialien durch Verfahrenstechniken wie Agglomeratoren und Pelletpressen in eine fuer den Einsatz im Hochofen oder in der Pyrolyse geeignete Granulatform gebracht werden. Einzuhaltende Spezifikationen wie Metallanteile, Chlorgehalte etc. werden durch vorgeschaltete physikalische Abscheidevorrichtungen erreicht und in einer Qualitaetskontrolle gesichert. Aufbereitete Materialien sind die Mischfraktion aus dem DSD-Muell, Teppichboedenabfaelle und Kunststoffe aus dem Elektronikschrott Die Trennung von Kunststoffgemischen wird mit einem Freifallscheider auf elektrostatischer Basis optimiert und Sortenreinheiten oberhalb 99 Prozent erzielt. Beispiele sind PET und PVC-Getraenkeflaschen.
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