Das Bewusstsein für den einzigartigen und kostbaren Naturkörper Boden, mit seinen verschiedenen Schutzfunktionen für Klima und Wasser sollte schon frühzeitig Kindern und Jugendlichen vermittelt werden. So kann ein Verständnis für die Ausnahmestellung von Boden als lokale und globale Lebensressource allmählich wachsen. Böden haben für die Stadtbewohner meist keine direkte Bedeutung mehr. Sie werden als versiegelte und bebaute Oberflächen erlebt und angesehen. Als Basis für unsere Nahrungsmittelerzeugung und somit Existenzsicherung und als ein mit vielen Lebewesen in Wechselbeziehung stehendes Ökosystem werden Böden dagegen meist nicht wahr genommen. Unsere Einstellung zur Natur und den natürlichen Umweltmedien wie Wasser, Luft und Boden wird bereits in der Familie und in der Schule geweckt und geprägt. Berliner Bildungseinrichtungen bringen den Kindern und Jugendlichen altersgerecht, anschaulich und heimatkundlich-regional das Medium Boden näher. Daneben bestehen auch für eine interessierte Öffentlichkeit zahlreiche Angebote zur Vermittlung bodenkundlichen Wissens und zur Sensibilisierung für den Schutz des Bodens. Umweltmedium Boden im Berliner Schulunterricht Um das Thema Boden insbesondere jungen Menschen näher zu bringen, bietet es sich an, dies in den Schulunterricht in den Berliner Gartenarbeitschulen zu integrieren. Grüner Lernort – Gartenarbeitsschule In Berlin gibt es 15 Gartenarbeitsschulen . Hier können Kinder und Schüler mit allen Sinnen lernen und Naturerfahrungen mit Pflanzen und Tieren sammeln. „Lebenslanges Lernen im Garten“: Dieser Slogan wird in den Berliner Gartenarbeitsschulen mit Leben erfüllt und soll auch für das aktive Boden-Begreifen gelten. Dabei wird dem Boden als Mikrokosmos, mit seinen wichtigen Wechselwirkungen mit der belebten und unbelebten Umwelt und als das Fundament terrestrischer Ökosysteme die nötige Aufmerksamkeit gewidmet. Bild: Dr. Mohsen Makki Gesprächskreis Bodenschutz „Berliner Böden – wir stehen drauf“ Der Gesprächskreis Bodenschutz wurde 2012 gegründet. Er stellt für unterschiedliche Einrichtungen ein Gesprächsforum zum Thema Boden dar. Weitere Informationen Bild: www.umweltconsulting.biz Der Bodengarten "Der Bodengarten" ist ein gestalteter Außenbereich innerhalb der Gartenarbeitsschulen. Er existiert seit 2013 und setzt sich speziell mit dem Thema Boden in seinen vielen Facetten auseinandersetzt. Weitere Informationen
Ziel des Vorsorgegedankens ist es, die natürlichen Ressourcen und Lebensgrundlagen zu schützen, bevor Gefährdungen auftreten. Auch das Bundes-Bodenschutzgesetz zielt darauf, bereits das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen durch Vorsorge zu verhindern. Vorsorgender Bodenschutz konzentriert sich auf Gefahrvermeidung, auf Maßnahmen, die schon das Entstehen von schädlichen Bodenveränderungen ausschließen. Vorsorgemaßnahmen setzen bereits dann ein, wenn die Besorgnis einer schädlichen Bodenveränderung besteht. Besorgnis beinhaltet den begründeten Verdacht des Entstehens einer schädlichen Bodenveränderung, falls durch Einwirkung auf den Boden langfristig eine Änderung der Bodenfunktion zu erwarten ist. Diese ist also noch nicht eingetreten, wird aber bei Anhalten des aktuellen Zustandes wahrscheinlich eintreten. Nachsorgender Bodenschutz hingegen beseitigt bereits eingetretene schädliche Bodenveränderungen und damit verbundene konkrete und definierte Gefahren (zum Beispiel Altlastensanierung). Vor allem in der Stadt besteht der vorsorgende Bodenschutz zunächst und wesentlich darin, möglichst viel Bodenfläche unversiegelt zu lassen. Als weitere Aufgabe kommt das Vermeiden von stofflichen Belastungen, von Bodenschadverdichtungen und von Bodenerosionen dazu. Generell ist für vorsorgende Maßnahmen kennzeichnend, dass sie möglichen Schäden vorbeugen sollen, für die oft weder die Eintrittswahrscheinlichkeit noch die Schadenshöhe im Einzelnen bekannt sind. So lässt sich kein exakter Grad der Versiegelung angeben, ab dem zum Beispiel die Hochwassergefahr definiert bedrohliche Ausmaße annimmt. Eine vergleichende Betrachtung von Aufwand (an Maßnahmen) und Wirkung (Vermeidung von Schäden) bleibt deswegen nur vage und hängt auch davon ab, welches Risiko man nicht mehr bereit ist zu tragen. Trotzdem sollte diese Risikoeinschätzung nicht nur auf Vermutungen oder Hoffnungen sondern auf Kenntnis der Schadensmöglichkeiten beruhen. Wichtige Informationen dafür liefern u.a. flächendeckende Karten der Böden und ihrer Nutzung. Über die Informationen für ein Fachpublikum hinaus gehört dabei auch das Bewusst machen von Nutzen und Gefährdungen des Bodens durch Öffentlichkeitsarbeit zum vorsorgenden Bodenschutz; ein Bereich, der sich zunehmend entwickelt. Wegen der ökologischen Besonderheiten des Bodens ist die Vorsorge beim Bodenschutz besonders bedeutend: Böden sind im Gegensatz zu Luft und Wasser ortsfest, zeigen nur einen minimalen horizontalen Stoffaustausch und weisen deswegen kleinräumig stark wechselnde Eigenschaften (und Belastungen) auf. Viele Belastungen (zum Beispiel durch umweltgefährdende Stoffe , Verdichtungen sind somit nur bei sehr engmaschiger Beprobung überhaupt erkennbar. Darüber hinaus entziehen Böden sich überwiegend einer direkten Beobachtung, so dass ein Überblick über den aktuellen Zustand extrem erschwert ist. Sie weisen eine große Pufferwirkung gegenüber stofflichen Veränderungen auf, so dass sie träge und spät auf diese Veränderungen reagieren, dann jedoch mit starken Änderungen. Wichtige Veränderungen (zum Beispiel Versauerung, Eutrophierung) der Böden sind nicht unmittelbar sichtbar. Auch nach Ende einer Belastung erholen sie sich – wiederum wegen der Pufferwirkung – nur extrem langsam. Sie sind flächenmäßig nicht erweiterbar und nach Zerstörung praktisch nicht wieder herstellbar. Zusammenfassend lässt sich feststellen: vorsorgender Bodenschutz schützt Böden gebietsbezogen unmittelbar vor zu erwartenden schädlichen Bodenveränderungen, schützt vor schädlichen Bodenveränderungen, die sowohl ökosystemar als auch volkswirtschaftlich nachteilige, häufig nur schwer oder nicht mehr umkehrbare Auswirkungen zur Folge haben, beinhaltet die Erarbeitung von Informationsgrundlagen zur Abschätzung der Auswirkungen von unmittelbaren Änderungen der Nutzungen von Böden sowie von unmittelbaren und mittelbaren nachteiligen Einwirkungen auf Böden und steht kaum in der öffentlichen Diskussion und Wahrnehmung, weil schädliche Bodenveränderungen auf den Boden bezogen meist nur unspezifisch und mittelbar zur Wirkung kommen (im Gegensatz zu Altlasten, die punktuell ausgeprägt häufig eine direkte Gefahr für die Gesundheit des Menschen darstellen). Entsprechend den Gefährdungen wird zwischen Vorsorge gegen stoffliche Belastungen (chemische Veränderungen) und Vorsorge gegen nichtstoffliche Belastungen (Versiegelung, Verdichtung, Erosion) unterschieden. In beiden Fällen gibt es zahlreiche Fachaufgaben, die am vorsorgenden Bodenschutz beteiligt sind. Der (ehemalige) “Wissenschaftliche Beirat Bodenschutz beim BMU” hat im Jahr 2000 ein umfassendes Konzept Wege zum vorsorgenden Bodenschutz (pdf; 1,8 MB) vorgelegt. Informationsgrundlagen für den vorsorgenden Bodenschutz Bodenschutz ist eine Querschnittsaufgabe und erfordert fachübergreifende Handlungsansätze. Für die Berücksichtigung von Belangen des Bodenschutzes in der räumlichen Planung und den Vollzug von Bodenschutzmaßnahmen werden daher Daten aus verschiedenen Bereichen benötigt. Weitere Informationen Beteiligtes Fachrecht für den vorsorgenden Bodenschutz Das Bundes-Bodenschutzgesetz findet immer dann Anwendung, wenn andere Fachrechte keine bodenbezogenen Regelungen enthalten. Weitere Informationen Vorsorge gegen stoffliche Bodenbelastungen Belastungen des Bodens durch schädigende Substanzen sollen schon im Voraus verhindern werden. Solche Belastungen können durch Unfälle oder unsachgemäßen Umgang mit den Stoffen und Abfällen in Betrieben, Landwirtschaft, Haushalten, Tankstellen oder durch luftbürtigen Schadstoffeintrag entstehen. Weitere Informationen Vorsorge gegen nichtstoffliche Bodenbelastungen Vorsorgender Bodenschutz ist gerade beim nichtstofflichen Bodenschutz eine fach-, behörden- und medienübergreifende Aufgabe. Die Fachaufgabe beinhaltet für die Bodenschutzbehörde vor allem Planung und Koordination. Weitere Informationen Bodenschutz in der Umweltbildung Das Bewusstsein für den einzigartigen und kostbaren Naturkörper Boden, mit seinen verschiedenen Schutzfunktionen sollte Kindern und Jugendlichen schon frühzeitig vermittelt werden. So kann das Verständnis für die Ausnahmestellung von Boden als lokale und globale Lebensressource wachsen. Weitere Informationen
Konzepte (auch der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz) zur Bekämpfung von Bodenverlust durch Flächenverbrauch, Bodenversiegelung und Erosion und zur Förderung des Bodenbewusstseins
Aüsgabe vom 07. 02. 2019 Landesamt für Umweltschütz Sachsen-Anhalt Newsletter Sonderaüsgabe 20 Jahre Gentechniklabor S2-Labor: Arbeiten mit Tollwut-Viren in der Sicherheitswerkbank (Foto: D. Horn) Die Gentechnik ist mit 45 Jahren eine sehr junge Technologie. Als es 1973 Stanley INHALT Cohen in Kalifornien erstmals gelang, im Reagenzglas zusammengebastelte – soge- SÖNDERAUSGABE nannte rekombinante – DNA in ein E. coli Bakterium zu schleusen und danach die zusätzlich entstandene Antibiotika-Resistenz nachzuweisen, war die Gentechnik ge- boren. Damals arbeiteten Wissenschaftler im Labor noch kaum im Kittel oder mit Handschuhen. Bereits 1975 aber hielten mehr als 140 Wissenschaftler die Asilomar-Konferenz zu Editorial…..…………………...................1 Leitgedanken……………………………..…2 Zur Geschichte des Labors….……….3 rekombinanter DNA ab, um mögliche Gefahren der neuen Technologie zu diskutie- ren. Sie erlegten sich freiwillig Regeln auf, nach denen sie künftig arbeiten wollten.Sicherer Betrieb gentechnischer Oberstes Gebot ist dabei das Containment – das Arbeiten im geschlossenen System.Anlagen…………………………….………….4 Die Asilomar-Richtlinien führten zu entsprechenden gesetzlichen Regelungen welt- weit. In Deutschland wurden 1990 das Gesetz zur Regelung der Gentechnik (GenTG)Qualitätsgesicherte Analytik…………4 und die Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) erlassen.Aufgabenschwerpunkte des Labors……………………………….………….5 Entsprechend ihrer Gefährlichkeit sind alle Organismen in vier Risikogruppen (RG) eingeteilt, von RG1 für Pflanzen, Tiere und viele unschädliche Mikroorganismen über RG2 (z.B. Schnupfenviren), RG3 (z.B. Pestbakterien) bis hin zu RG4 (z.B. Ebola-Virus). Wer einen Organismus gentechnisch verändern will, muss zunächst einschätzen, ob dadurch dessen Risikogruppe erhöht wird. Entsprechend dieser Einschätzung muss er Aus der Arbeit des Gentechnischen Labors…………………………….…….…..6/7 Bereit für die Herausforderungen der Zukunft…………………………………………8 im Labor - der gentechnischen Anlage - geeignete Sicherheitsmaßnahmen einhalten und seine Arbeiten dokumentieren. Mitarbeiterinnen……….……..………….8 Gentechnische Anlagen werden in Deutschland (adäquat zu den RG) in die Sicher- heitsstufen S1 bis S4 eingeteilt. Eine S1-Anlage muss bei der zuständigen Überwa- chungs- und Genehmigungsbehörde (in Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt) nur angezeigt werden. Wird mit gentechnisch veränderten Organismen der RG2-4 gearbeitet, muss die Behörde Anlagen und Arbeiten erst genehmigen. Das Gentechniklabor des LAU in der Reilstraße (selbst eine S2-Anlage) unterstützt das LVwA bei der Überwachung durch Entnahme und Analytik von Proben. Von Anke Belter Redaktionsschlüss: 31. 01. 2019 Redaktion: PÖ -LAU Manfred Unglaübe, Ines Wahl Tel.: (0345) 5704-160 www.lau.sachsen-anhalt.de EDITÖRIAL Leitgedanken Kerstin KochDie Biotechnologie ist in Sachsen-Anhalt seit Fachbereichsleiterinlangem ein wichtiger Innovationsmotor. Mit einer Biotechnologie-Offensive wurde ins- „Medienübergreifender Umweltschutz“ besondere die Weiterentwicklung der Hoch- schullandschaft als wichtiger Schwerpunkt gese- hen, aber auch die Unterstützung bei der Grün- dung von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Die Umsetzungsstrategie legte dabei konkrete Aktivitäten in den Themenbereichen Pharma- und Neurotech- nologie sowie Pflanzenbiotechnologie fest. Heute stellt die Biotechnologie mit dem Teilgebiet Gentechnik eine medienübergreifende Aufgabe dar und zählt zu den Schlüsseltechnologien. In dem Bewusstsein des Risikopotentials dieser Technologie wurden in Sachsen- Anhalt handlungsfähige behördliche Strukturen zur Überwachung von gentechnischen Anlagen und Arbeiten, von Freisetzun- gen und zur Überwachung des Inverkehrbringens von GVO geschaffen. Im Interesse eines effizienten Vollzugs auf dem Gebiet der Gentechniksicherheit arbeitet das gentechnische Labor im LAU deshalb eng mit dem Landesverwaltungsamt als zuständiger Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde zusammen. Es über- nimmt dabei die experimentelle Überwachung. Mit ihrem herausragenden Fachwissen unterstützen die Mitarbeiterinnen des Labors das Landesverwaltungsamt bei Sicherheitseinstufungen gentechnischer Arbeiten sowie bei der Bewertung von Sicherheitsmaßnahmen. Diese fachliche Unterstützung und personelle Beteiligung bei Aufsichtsmaßnahmen hat sich be- währt. Mit der stetigen Fortentwicklung gentechnischer Anlagen in Sachsen-Anhalt, vorwiegend in der medizinischen Forschung, hat sich auch das gentechnische Labor weiter entwickelt, um die gestiegenen Anforderungen bei der Durchführung von mo- lekularbiologischen Analysen zu erfüllen. Die überaus anspruchsvollen Aufgaben werden mit großem Engagement erledigt, wofür ich mich herzlich bedanke. 2 Zür Geschichte des Labors „Eine wirksame Umweltpolitik setzt die Kenntnis des Zustandes der natürlichen Um- welt sowie dessen ständige Kontrolle voraus. Dazu müssen den Fachbehörden für Um- weltschutz leistungsfähige Laboratorien zur Verfügung stehen, die die entsprechenden Kontrollen in den Medien Wasser, Boden und Luft nach physikalischen, chemischen, biologischen und radiologischen Kriterien sowohl planmäßig als auch operativ durch- ZUR GESCHICHTE DES LABÖRS Bericht: Dr. Christian Schütz Fotos: LAU führen können.“ Präambel zur Laborkonzeption vom 28. Dezember 1994 Am 26.06.1991 erteilte das Umweltministerium den Auftrag zur Erarbeitung einer ersten „Konzeption zur Koordinierung der Laborkapazitäten des LAU und der drei STAU“. Bereits damals wurde ein Labor für die experimentelle gentechnische Überwachung der Sicherheitsstufe 3 als Bestandteil eines Laborneubaus konzipiert. Ursprünglich war sogar eine gemeinsa- me Nutzung mit benachbarten Bundesländern angedacht. Im Jahre 1996 sollte das LAU Alternativvorschläge machen, da die Errichtung des gentechnischen Überwachungslabors als integrierter Bestandteil des zentralen LAU-Laborneubaus nicht absehbar war. Als Alternative und Übergangslösung wurde sogar die Anmietung von Laborräumen in der künftigen Bio- Zentrum GmbH in Halle am Weinbergweg vorgeschlagen. Die Realisierung scheiterte vordergründig am Personalstellenbe- darf. Am 23.06.1997 erteilte dann die Oberfinanzdirektion Mag- deburg den Planungsauftrag zur „Einrichtung eines gen- technischen Labors im Raum 6 des Kellergeschosses” mit dem Ziel des Baubeginns noch im IV. Quartal 1997. Nach über einjähriger Bauzeit erfolgte am 11.12.1998 die Überga- be des mikrobiologischen und gentechnischen Bereiches. Mit Bescheid vom 11.03.1999 genehmigte die zuständige Behörde die Errichtung und den Betrieb einer gentechni- schen Anlage der Sicherheitsstufe 2 im LAU. Durch Erlass vom 22.05.2001 wurde das LAU mit der Untersuchung von Saatgut auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) beauftragt. Ein weiterer wichtiger Schritt war die erfolgreiche Akkredi- tierung am 25.08.2005 für die Analyse von gentechnisch veränderten Anteilen in konventionellem Saat- und Ernte- gut. Seit 2009 ist der gesamte Bereich der experimentellen Gentechniküberwachung im LAU akkreditiert. Mit der Um- setzung des neuen Raumkonzepts im FG 13 (Neubau Dio- xinlabor und Verlagerung Abfall/Bodenanalytik) erfolgte auch eine Modernisierung des gentechnischen Labors im letzten Jahr. Damit wurden die labortechnischen Vorausset- zungen geschaffen, den gestiegenen Anforderungen an die Qualitätssicherung molekularbiologischer Analysen weiter- hin gerecht zu werden. 3
<p>Rohstoffe und Abfälle sollten sachgerecht entsorgt oder recycelt werden.</p><p> Generell müssen alle Formen von Bauschutt, Schadstoffe oder Elektrogeräte fachgerecht entsorgt werden. Eine vereinzelte „wilde“ Entsorgung birgt große Risiken für die eigene Gesundheit und die Umwelt. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/tipp/rohstoffe-abfaelle-sollten-sachgerecht-entsorgt">weiterlesen <i></i></a> </p><p>Wenn Sie den eigenen Garten bewirtschaften, bedenken Sie, dass „weniger mehr ist“.</p><p> Wenn Sie im eigenen Garten Nahrungsmittel anbauen, verzichten Sie generell auf chemische Pflanzenschutzmittel. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/tipp/wenn-sie-den-eigenen-garten-bewirtschaften-bedenken">weiterlesen <i></i></a> </p><p>Boden nicht überbauen, sonst verlieren wir seine Nutzungsmöglichkeiten.</p><p> Obwohl die Bevölkerungsentwicklung stagniert, werden unsere Böden nach wie vor in großem Ausmaß überbaut und versiegelt. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/tipp/boden-nicht-ueberbauen-sonst-verlieren-wir-seine">weiterlesen <i></i></a> </p><p>Genießen Sie “Bio-Lebensmittel“ und freuen Sie sich über leckere Pasta- und Gemüsegerichte.</p><p> Unsere Böden bekommen zu viele Nährstoffe zugeführt. Die konzentrierte Tierhaltung in großen Beständen führt leider häufig dazu, dass zu viel Gülle auf zu wenig Boden verteilt werden muss. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/tipp/geniessen-sie-bio-lebensmittel-freuen-sie-sich">weiterlesen <i></i></a> </p><p>Boden ist unsere wichtigste Lebensgrundlage. Tauchen Sie einmal in seine Geheimnisse ein!</p><p> Wenn Sie mehr über die Welt unter Ihren Füßen wissen möchten, machen Sie den Boden doch mal zum Reiseziel. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/tipp/boden-ist-unsere-wichtigste-lebensgrundlage-tauchen">weiterlesen <i></i></a> </p><p>Bodenschutz in Deutschland findet auf vielen Ebenen statt. Der Bund legt die gesetzlichen Grundlagen fest, die Bundesländer führen sie aus. Das UBA sammelt, bewertet und liefert Informationen zum Zustand der Böden. Es entwickelt und beurteilt Maßnahmen, um den Bodenzustand zu erhalten oder zu verbessern. Dabei ist uns eine Zusammenarbeit über die Landesgrenzen hinaus wichtig.</p><p>Wie können Bodenfunktionen geschützt werden?</p><p>Bodenschutz bedeutet vor allem Schutz der Bodenfunktionen. Hierunter werden die natürlichen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-flaeche/kleine-bodenkunde/bodenfunktionen">Bodenfunktionen </a>als Lebensraum, Filter und Puffer sowie Regelgröße beim Ab- und Umbau von Stoffen im Naturhaushalt verstanden. Sie stehen in enger Beziehung zu der Nutzung der Böden und zu den Nutzungsfunktionen, allen voran der landwirtschaftlichen Nutzung.</p><p>Indem alle stofflichen (z.B. durch Lufteintrag und Baustoffe) und nicht-stofflichen Belastungen (z. B. durch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Erosion#alphabar">Erosion</a>/Verdichtung) auf ein nötiges Minimum reduziert werden sowie bereits bestehende Belastungen behoben werden. Natürliche Funktionen des Bodens und Nutzungsfunktionen stehen in einem Spannungsverhältnis. Dieses ist ein wesentliches Merkmal des Bodenschutzes. Jahrhundertelang schon wirkt der Mensch auf Böden ein, indem er zum Beispiel den Nährstoffgehalt und die Durchwurzelung verändert oder ihren Wasserhaushalt reguliert. Auch die Grundbelastung der Böden mit Schadstoffen (Hintergrundgehalte) ist teilweise deutlich von der Nutzung beeinflusst. Letztendlich bestimmt auch die Vielfalt der Böden ihre Eignung für bestimmte Nutzungen. Mit anderen Worten: Bodenschutz ist immer auch Abwägung der verschiedenen Interessen zwischen Nutzung und Schutz.</p><p>Bodenschutz ist eine umweltpolitische Querschnittsaufgabe. Denn Böden als Schadstoffsenke sind Gradmesser der Umweltpolitik. Der Erfolg von Maßnahmen zum Beispiel der Luftreinhaltung, Abwasserbehandlung, der Abfallpolitik kann Böden beeinflussen. Denn Restbelastungen der Luft sammeln sich in Böden an, die Qualität von Klärschlamm beeinflusst die Bodengüte, Abfälle zur Verwertung werden in und auf Böden eingebracht oder gelagert und beeinflussen ebenfalls die Bodenqualität.</p><p>1985 wurde die Bodenschutzkonzeption der Bundesregierung verabschiedet. Zum ersten Mal formuliert diese Konzeption einen ganzheitlichen Ansatz für den Bodenschutz. In den Folgejahren wurde aber deutlich, dass Boden immer noch nicht gleichrangig mit Luft und Wasser geschützt werden konnte. Vor allem die Probleme im Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten machten eine bundesgesetzliche Grundlage erforderlich. Daher wurde 1998 das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) verabschiedet.</p><p>Mit dem Gesetz wird die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-flaeche/altlasten/sanierungstechnik">Altlastensanierung</a> praxisgerechter gestaltet. Gegen das Entstehen künftiger Bodenbelastungen legt das Gesetz Vorsorgegrundsätze und Anforderungen an das Ein- und Aufbringen von Material in und auf Böden fest. Als „programmatische“ Aussage enthält Paragraf 1 BBodSchG die Anforderung, bei Einwirkungen auf den Boden die Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte soweit wie möglich zu vermeiden.</p><p>Es hat im Wesentlichen zwei Stoßrichtungen: die Gefahrenabwehr bei bestehenden Belastungen und die Vorsorge gegen das Entstehen zukünftiger Belastungen. Beide werden maßgeblich durch die Bodenschutz- und Altlastenverordnung umgesetzt. Sie enthält für besonders wichtige Schadstoffe Bodenwerte zur Vorsorge. Auch Prüf- und Maßnahmenwerte zur Gefahrenabwehr bei schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten sowie Konkretisierungen zur Untersuchung und Bewertung von Böden wurden festgelegt. Zurzeit wird diese Verordnung novelliert. Ziel ist eine noch bessere Verzahnung mit anderen rechtlichen Regelungen, um den Bodenschutz auch in anderen Rechtsbereichen noch stärker zu verankern.</p><p>Bodenschutz wird von sehr unterschiedlichen Akteuren betrieben. Es sind zum Beispiel die Altlastensanierer oder die Land- und Forstwirte. Aber auch Raumplaner setzen sich für den sparsamen Umgang mit der Ressource Boden ein. Gewerbeaufsichtsbeamte vertreten den Bodenschutz bei der Genehmigung einer emittierenden Anlage. Auch Biogärtner gestalten den Bodenschutz mit. Alle tragen zum Bodenschutz bei, ziehen aber häufig nicht am gleichen Strang. Hier und in der Öffentlichkeit muss das Bewusstsein für die Ressource Boden gestärkt werden. Beginnen sollte die Sensibilisierung in den Kindergärten und Schulen: zum Beispiel im fachübergreifenden Unterricht oder naturwissenschaftlichen Profil. Lehrmaterialien stehen zur Verfügung.</p><p>Für den Bodenschutz auf fachlicher Ebene spielt die Zusammenarbeit mit den Ländern und Kommunen, Vereinigungen und europäischen Organisationen eine große Rolle. Es werden in verschiedenen Projekten und Forschungsarbeiten Daten zum Boden gesammelt und bewertet. Neue, für den Boden und den Menschen schädliche Stoffe werden untersucht. Sie finden sich in der Wertesystematik der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung, aber auch in anderen rechtlichen Regelungen wieder. Die Ergebnisse der Projekte führen zu Empfehlungen und Leitlinien zum Umgang mit dem Interessenskonflikt zwischen Schutz und Nutzung des Bodens. Der Bodenschutz bleibt in seiner Vielfalt und Komplexität spannend und unabdingbar.</p>
Dieser Beitrag stellt die folgende Frage in dem Mittelpunkt: "Bodenbewusstsein - Darf es noch ein bisschen mehr sein?". Wir nehmen die Antwort gleich vorweg und sagen: Ja, es muss sogar. Aber wie kann uns das gelingen? In den vergangenen Jahren fanden zahlreiche Aktionen und Aktivitäten statt, die darauf abzielen, den Boden stärker in das Blickfeld der Gesellschaft zu rücken. Gelungen ist dies vor allem durch das große ungebrochene Engagement unzähliger Akteure an unterschiedlichsten Stellen. Demgegenüber steht die Tatsache, dass Politik und Öffentlichkeit die steigenden Bodenbelastungen und Bodengefährdungen immer noch unzureichend wahrnehmen. Das belegen aktuelle Zahlen zur Flächenneuinanspruchnahme und zur Bodendegradation. Wo stehen wir also heute im Ringen um mehr Bodenbewusstsein? Auf welche Erfahrungen können wir aufbauen? Welche in den letzten Jahren entstandenen Werkzeuge und Instrumente können uns unterstützen? Wo werden wichtige Ansatzpunkte für die weitere Arbeit gesehen? In diesem Beitrag stellen wir die aus unserer Sicht bewährten sieben Schlüssel zum Erfolg vor. Quelle: https://eprints.dbges.de/
Aüsgabe vom 07. 02. 2019 Landesamt für Umweltschütz Sachsen-Anhalt Newsletter Sonderaüsgabe 20 Jahre Gentechniklabor S2-Labor: Arbeiten mit Tollwut-Viren in der Sicherheitswerkbank (Foto: D. Horn) Die Gentechnik ist mit 45 Jahren eine sehr junge Technologie. Als es 1973 Stanley INHALT Cohen in Kalifornien erstmals gelang, im Reagenzglas zusammengebastelte – soge- SÖNDERAUSGABE nannte rekombinante – DNA in ein E. coli Bakterium zu schleusen und danach die zusätzlich entstandene Antibiotika-Resistenz nachzuweisen, war die Gentechnik ge- boren. Damals arbeiteten Wissenschaftler im Labor noch kaum im Kittel oder mit Handschuhen. Bereits 1975 aber hielten mehr als 140 Wissenschaftler die Asilomar-Konferenz zu Editorial…..…………………...................1 Leitgedanken……………………………..…2 Zur Geschichte des Labors….……….3 rekombinanter DNA ab, um mögliche Gefahren der neuen Technologie zu diskutie- ren. Sie erlegten sich freiwillig Regeln auf, nach denen sie künftig arbeiten wollten.Sicherer Betrieb gentechnischer Oberstes Gebot ist dabei das Containment – das Arbeiten im geschlossenen System.Anlagen…………………………….………….4 Die Asilomar-Richtlinien führten zu entsprechenden gesetzlichen Regelungen welt- weit. In Deutschland wurden 1990 das Gesetz zur Regelung der Gentechnik (GenTG)Qualitätsgesicherte Analytik…………4 und die Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) erlassen.Aufgabenschwerpunkte des Labors……………………………….………….5 Entsprechend ihrer Gefährlichkeit sind alle Organismen in vier Risikogruppen (RG) eingeteilt, von RG1 für Pflanzen, Tiere und viele unschädliche Mikroorganismen über RG2 (z.B. Schnupfenviren), RG3 (z.B. Pestbakterien) bis hin zu RG4 (z.B. Ebola-Virus). Wer einen Organismus gentechnisch verändern will, muss zunächst einschätzen, ob dadurch dessen Risikogruppe erhöht wird. Entsprechend dieser Einschätzung muss er Aus der Arbeit des Gentechnischen Labors…………………………….…….…..6/7 Bereit für die Herausforderungen der Zukunft…………………………………………8 im Labor - der gentechnischen Anlage - geeignete Sicherheitsmaßnahmen einhalten und seine Arbeiten dokumentieren. Mitarbeiterinnen……….……..………….8 Gentechnische Anlagen werden in Deutschland (adäquat zu den RG) in die Sicher- heitsstufen S1 bis S4 eingeteilt. Eine S1-Anlage muss bei der zuständigen Überwa- chungs- und Genehmigungsbehörde (in Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt) nur angezeigt werden. Wird mit gentechnisch veränderten Organismen der RG2-4 gearbeitet, muss die Behörde Anlagen und Arbeiten erst genehmigen. Das Gentechniklabor des LAU in der Reilstraße (selbst eine S2-Anlage) unterstützt das LVwA bei der Überwachung durch Entnahme und Analytik von Proben. Von Anke Belter Redaktionsschlüss: 31. 01. 2019 Redaktion: PÖ -LAU Manfred Unglaübe, Ines Wahl Tel.: (0345) 5704-160 www.lau.sachsen-anhalt.de EDITÖRIAL Leitgedanken Kerstin KochDie Biotechnologie ist in Sachsen-Anhalt seit Fachbereichsleiterinlangem ein wichtiger Innovationsmotor. Mit einer Biotechnologie-Offensive wurde ins- „Medienübergreifender Umweltschutz“ besondere die Weiterentwicklung der Hoch- schullandschaft als wichtiger Schwerpunkt gese- hen, aber auch die Unterstützung bei der Grün- dung von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Die Umsetzungsstrategie legte dabei konkrete Aktivitäten in den Themenbereichen Pharma- und Neurotech- nologie sowie Pflanzenbiotechnologie fest. Heute stellt die Biotechnologie mit dem Teilgebiet Gentechnik eine medienübergreifende Aufgabe dar und zählt zu den Schlüsseltechnologien. In dem Bewusstsein des Risikopotentials dieser Technologie wurden in Sachsen- Anhalt handlungsfähige behördliche Strukturen zur Überwachung von gentechnischen Anlagen und Arbeiten, von Freisetzun- gen und zur Überwachung des Inverkehrbringens von GVO geschaffen. Im Interesse eines effizienten Vollzugs auf dem Gebiet der Gentechniksicherheit arbeitet das gentechnische Labor im LAU deshalb eng mit dem Landesverwaltungsamt als zuständiger Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde zusammen. Es über- nimmt dabei die experimentelle Überwachung. Mit ihrem herausragenden Fachwissen unterstützen die Mitarbeiterinnen des Labors das Landesverwaltungsamt bei Sicherheitseinstufungen gentechnischer Arbeiten sowie bei der Bewertung von Sicherheitsmaßnahmen. Diese fachliche Unterstützung und personelle Beteiligung bei Aufsichtsmaßnahmen hat sich be- währt. Mit der stetigen Fortentwicklung gentechnischer Anlagen in Sachsen-Anhalt, vorwiegend in der medizinischen Forschung, hat sich auch das gentechnische Labor weiter entwickelt, um die gestiegenen Anforderungen bei der Durchführung von mo- lekularbiologischen Analysen zu erfüllen. Die überaus anspruchsvollen Aufgaben werden mit großem Engagement erledigt, wofür ich mich herzlich bedanke. 2 Zür Geschichte des Labors „Eine wirksame Umweltpolitik setzt die Kenntnis des Zustandes der natürlichen Um- welt sowie dessen ständige Kontrolle voraus. Dazu müssen den Fachbehörden für Um- weltschutz leistungsfähige Laboratorien zur Verfügung stehen, die die entsprechenden Kontrollen in den Medien Wasser, Boden und Luft nach physikalischen, chemischen, biologischen und radiologischen Kriterien sowohl planmäßig als auch operativ durch- ZUR GESCHICHTE DES LABÖRS Bericht: Dr. Christian Schütz Fotos: LAU führen können.“ Präambel zur Laborkonzeption vom 28. Dezember 1994 Am 26.06.1991 erteilte das Umweltministerium den Auftrag zur Erarbeitung einer ersten „Konzeption zur Koordinierung der Laborkapazitäten des LAU und der drei STAU“. Bereits damals wurde ein Labor für die experimentelle gentechnische Überwachung der Sicherheitsstufe 3 als Bestandteil eines Laborneubaus konzipiert. Ursprünglich war sogar eine gemeinsa- me Nutzung mit benachbarten Bundesländern angedacht. Im Jahre 1996 sollte das LAU Alternativvorschläge machen, da die Errichtung des gentechnischen Überwachungslabors als integrierter Bestandteil des zentralen LAU-Laborneubaus nicht absehbar war. Als Alternative und Übergangslösung wurde sogar die Anmietung von Laborräumen in der künftigen Bio- Zentrum GmbH in Halle am Weinbergweg vorgeschlagen. Die Realisierung scheiterte vordergründig am Personalstellenbe- darf. Am 23.06.1997 erteilte dann die Oberfinanzdirektion Mag- deburg den Planungsauftrag zur „Einrichtung eines gen- technischen Labors im Raum 6 des Kellergeschosses” mit dem Ziel des Baubeginns noch im IV. Quartal 1997. Nach über einjähriger Bauzeit erfolgte am 11.12.1998 die Überga- be des mikrobiologischen und gentechnischen Bereiches. Mit Bescheid vom 11.03.1999 genehmigte die zuständige Behörde die Errichtung und den Betrieb einer gentechni- schen Anlage der Sicherheitsstufe 2 im LAU. Durch Erlass vom 22.05.2001 wurde das LAU mit der Untersuchung von Saatgut auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) beauftragt. Ein weiterer wichtiger Schritt war die erfolgreiche Akkredi- tierung am 25.08.2005 für die Analyse von gentechnisch veränderten Anteilen in konventionellem Saat- und Ernte- gut. Seit 2009 ist der gesamte Bereich der experimentellen Gentechniküberwachung im LAU akkreditiert. Mit der Um- setzung des neuen Raumkonzepts im FG 13 (Neubau Dio- xinlabor und Verlagerung Abfall/Bodenanalytik) erfolgte auch eine Modernisierung des gentechnischen Labors im letzten Jahr. Damit wurden die labortechnischen Vorausset- zungen geschaffen, den gestiegenen Anforderungen an die Qualitätssicherung molekularbiologischer Analysen weiter- hin gerecht zu werden. 3
Klimaschutzministerin Anne Spiegel besucht Gartenprojekt der Realschule Plus im Aartal in Hahnstätten / Gemeinsame Pflanzaktion mit Schülerinnen und Schülern. „An Orten wie dem Schulacker in Hahnstätten wird ein wertvoller Beitrag geleistet, um bei Kindern und Jugendlichen die oft verloren gegangene Verbindung zur Natur, zu Boden, Wasser, Klima und zur Herkunft von Nahrungsmitteln wiederaufzubauen. Hier wird auch ein Bewusstsein geschaffen für die natürlichen Lebensgrundlagen von Menschen, Tieren und Pflanzen und für eine gesundheitsförderliche und nachhaltige Ernährung“, sagte Klimaschutzministerin Anne Spiegel heute beim Besuch der Realschule Plus im Aartal in Hahnstätten. Dort informierte sie sich über das von der Herzenssache e.V. geförderte Projekt, nahm an einer „Ackerführung“ mit Schülerinnen und Schülern teil, startete mit ihnen eine Pflanzaktion und verköstigte mit den Kindern frisch geerntetes Gemüse. Mit tatkräftiger Unterstützung durch die „GemüseAckerdemie“ ist das Thema Umwelt an der Realschule Plus seit Jahren ein zentrales Bildungsangebot. Auf dem Stundenplan stehen Themen wie gesunde Ernährung, Wertschätzung von Lebensmitteln und der Erhalt der Artenvielfalt. Ihr Lernort dafür ist der eigene „Acker“ an der Schule. „Der Garten oder Schulacker als Bildungs- bzw. Lernort hat eine vielfältige Bedeutung: für den Erhalt der Artenvielfalt, für den Klimaschutz und die Klimaanpassung sowie als Grundlage für eine gesunde Ernährungsweise. Er ist der Ort, wo dieses Wissen wirkungsvoll im ‚Live-Labor Garten‘ vermittelt wird. Deswegen beraten und fördern wir bei der Anlage von Schulgärten“, betonte die Ministerin. Mit der Aktion Grün die biologische Vielfalt erhalten Spiegel wies weiter darauf hin, dass durch die fortschreitende Zerschneidung von Lebensräumen, Umweltbelastungen und zunehmend durch den Klimawandel zahlreiche heimische Tier- und Pflanzenarten bedroht würden. So seien etwa die Hälfte der Brutvogelarten im Land sowie 65 Prozent der Schmetterlinge in ihrem Bestand gefährdet. „Um die biologische Vielfalt zu erhalten, müssen wir das Artensterben stoppen, müssen wir Lebensräume erhalten und verbinden. Schulgärten schaffen hierfür Kenntnisse, Bewusstsein und Kompetenzen. Diesem Ziel dient auch unsere Landesinitiative ‚Aktion Grün‘. Gemeinsam mit Partnerinnen und Partnern aus Naturschutz und Landwirtschaft, Gesellschaft und Kommunen wollen wir damit das Aussterben von Tier- und Pflanzenarten aufhalten und unsere Naturräume, also Wiesen, Wälder und Gewässer, schützen. Denn nur was wir kennen, werden wir auch schützen. Deshalb ist das Wissen über die grundlegende Bedeutung der biologischen Artenvielfalt und darauf bezogene Umweltbildung so wichtig“, betonte die Klimaschutz- und Umweltministerin. „GemüseAckerdemie“ steigert Wertschätzung von Lebensmitteln Schließlich dankte die Ministerin der unlängst mit dem Bundespreis Verbraucherschutz 2020 in der Kategorie „Projekt“ ausgezeichneten „GemüseAckerdemie“ für ihre praktische und alltagsnahe Bildungsarbeit. Ins Leben gerufen wurde das Projekt vom Verein Ackerdemia und ihrem Gründer Christoph Schmitz. Ziel des Vereins ist es, bis 2030 jedes Kind zu erreichen und ein Ackerjahr vom Samen bis zur Ernte zu ermöglichen. „Das Projekt leistet einen Beitrag, damit sich die Zusammenhänge nachhaltigen Konsums im Bewusstsein und Handeln junger Menschen verankern. Die Angebote und besonders die kontinuierliche Vor-Ort-Begleitung der ‚GemüseAckerdemie‘ an Schulen unterstützen unseren Ansatz der Förderung von Schulgärten und der damit verbundenen Bildungsarbeit in sinnvoller Weise und ergänzen auch die im Klimaschutz- und Umweltministerium vorhandenen Informations-, Förder-, Beratungs- und Fortbildungsangebote.“
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 21 |
| Land | 22 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 8 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Text | 24 |
| unbekannt | 10 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 34 |
| offen | 10 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 43 |
| Englisch | 3 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 2 |
| Datei | 1 |
| Dokument | 19 |
| Keine | 14 |
| Unbekannt | 2 |
| Webseite | 20 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 42 |
| Lebewesen und Lebensräume | 37 |
| Luft | 26 |
| Mensch und Umwelt | 44 |
| Wasser | 28 |
| Weitere | 41 |