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Entdecke die Vielfalt! Berlins Artenvielfalt entdecken, erforschen und unterstützen

Die Senatsumweltverwaltung möchte mehr Menschen dafür begeistern, sich für die Natur in der Stadt und biologische Vielfalt zu engagieren. Dafür unterstützt sie verschiedene Projekte, die Kinder, Jugendliche, Erwachsene und ältere Menschen aktiv einbinden. Ziel ist es, alle Altersgruppen für die Umsetzung der Berliner Strategie zur biologischen Vielfalt zu gewinnen und zu begeistern. Grünflächen, Parks und Naturschutzgebiete bieten nicht nur Erholung. Sie speichern auch Wasser und schaffen Lebensräume für zahlreiche Tiere, Pflanzen und Pilze. Trotzdem fehlt uns oft das nötige Wissen, um diese Gebiete optimal erhalten und weiterentwickeln zu können. Genau hier setzt das Projekt „Vielfalt Verstehen“ vom Museum für Naturkunde Berlin an. Im Fokus stehen hierbei Forschung und Bildungsprogramme rund um die Stadtnatur. Forscherinnen und Forscher untersuchen Daten zur Artenvielfalt, um wichtige Gebiete für Tiere und Pflanzen zu finden. Und um zu sehen, wie sich diese Gebiete mit der Zeit verändern. Das Bildungsteam lädt Menschen aus allen Altersgruppen ein, durch verschiedenste Angebote die „Natur vor der Haustür“ zu entdecken und zu erleben. Weitere Informationen Im Rahmen eines Pilotprojekts gestaltet die Stiftung für Mensch und Umwelt entlang der Grünen Hauptwege in Reinickendorf und Mitte verschiedene Trittsteinbiotope. Auf ausgewählten Flächen entstehen Wildpflanzenbeete, Blumenwiesen und ein kleiner „PikoPark“ – ein naturnaher Park von 300 bis 500 Quadratmetern. All diese kleinen Biotope tragen zur Vernetzung der Berliner Grünflächen bei. Diese Flächen sind mehr als einfache Blühinseln. Durch die Kombination aus Trockenmauern, Wildstauden und Totholz entstehen kleine Naturparadiese. Sie bieten Tieren Rückzugsorte zum Verstecken, Aufwärmen und Überwintern und schaffen wichtige Verbindungen zu weiteren Trittsteinbiotopen in der Stadt. Das Projekt zeigt, dass sich solche Biotop-Inseln auf vielen Freiflächen in der Stadt umsetzen lassen. Zahlreiche Akteure sind daran beteiligt: Auszubildende des Ausbildungszentrums OTA gGmbH unterstützen die praktische Umsetzung, während Initiativen wie das himmelbeet, die NaturFreunde e.V., Schulgemeinschaften oder Kleingartenvereine bei der Bepflanzung und späteren Betreuung und Pflege helfen. Die Trittsteinbiotope sind frei zugänglich und dienen darüber hinaus das ganze Jahr über als naturnahe Begegnungsorte für Menschen jeden Alters. Das Projekt arbeitet mit „Vielfalt verstehen – Natur erforschen und erleben“ vom Museum für Naturkunde zusammen, um zukünftig an diesen Grünflächen umweltpädagogische Angebote zu schaffen. Weitere Informationen Von der städtischen Grünanlage bis zur Kleingarten-Parzelle: Die Beratungsstelle am Botanischen Garten Berlin ist ab sofort für alle Bürgerinnen, Bürger und Bezirke da, denen Biodiversität am Herzen liegt. Wie lässt sich Berlin naturnah begrünen? Was können wir alle tun, damit unsere Grünflächen biodiverser werden? Welche Rolle spielen dabei regionales Saatgut und gebietseigene Pflanzen? Diesen Fragen widmet sich der neue kostenlose Service. Die Beratung verbindet das gärtnerische Wissen des Botanischen Gartens mit neuesten Erkenntnissen aus der Wissenschaft – und wird dringend benötigt. Denn: Obwohl Berlin zu den grünsten Hauptstädten Europas zählt, steht es um die heimische Pflanzenwelt nicht allzu gut. Von den über 1.500 heimischen Farn- und Blütenpflanzen gilt ein Sechstel als ausgestorben oder verschollen. Ein Drittel der restlichen Arten ist gefährdet. Die neue Beratungsstelle möchte hier ansetzten und gemeinsam mit Hobbygärtnerinnen, -gärtnern und Bezirken im Rahmen eines ersten Pilotprojektes Wissenschaft und Praxis zusammenbringen. Neben der generellen Beratung sind dazu mehrere Workshops mit unterschiedlichen Zielgruppen im Sommer und Herbst 2025 geplant. Weitere Informationen Wer zwitschert, pfeift und trillert? Aktiv in der tierischen Umweltforschung! Vögel sind beliebte Sympathieträger und zählen zu den am besten erforschten Tierartengruppen. Sie sind zudem wichtige Bioindikatoren für Umweltveränderungen und spielen eine zentrale Rolle bei der Bewertung der biologischen Vielfalt und dem bundesweiten Nachhaltigkeitsindikator. Seit 2011 werden in Berlin alle brütenden Vogelarten auf 30 statistisch ausgewählten Flächen (jeweils 1 km²) systematisch erfasst. Auf einer festgelegten, über Jahre unveränderten Route von etwa 3 bis 4 km Länge sind Beobachtungsgabe und Geduld gefragt: Mit Fernglas, Klemmbrett oder Smartphone werden alle sicht- und hörbaren Brutvögel punktgenau „kartiert“ – durch Sichtung und Erkennen ihrer Rufe und Gesänge. Wer mitmachen möchte, sollte Interesse und zumindest grundlegende Kenntnisse in der Vogelerkennung und -bestimmung mitbringen. Nachwuchs ist ebenfalls willkommen – ob jung oder alt. Alle, die Begeisterung für Vögel und den Schutz ihrer Lebensräume mitbringen, können einen wertvollen Beitrag leisten. In Berlin koordiniert die Berliner Ornithologischen Arbeitsgemeinschaft (BOA e.V.) das Monitoring häufiger Brutvögel. Interessierte können sich dort melden und bei Bedarf auch erfahrene Mentoren finden. Die oberste Naturschutzbehörde der Senatsverwaltung finanziert die Koordination und Aufwandsentschädigungen der Erfassungen. Weitere Informationen Berlin bietet eine riesige Vielfalt unterschiedlicher Lebensräume, in der unzählige Arten zuhause sind. Mit einem eigens entwickelten Domino lässt sich die Stadtnatur spielerisch kennenlernen. Hier müssen fünf beispielhafte Lebensräume, 12 Berliner Pflanzen und 14 Wirbellose richtig aneinander angelegt werden. Wer lebt wo, was haben Tiere und Pflanzen miteinander zu tun und wer frisst was (oder wen)? Begleitende Arten- und Lebensraumporträts sowie eine Handreichung liefern dafür die nötigen Informationen. Auf Führungen für Erwachsene und Schulklassen an verschiedene grüne Orte in Berlin können die Berlinerinnen und Berliner die Natur vor ihrer Tür und deren Bewohner unter fachkundiger Anleitung hautnah erleben. Das Domino steht in einer großen Version ab 2025 an verschiedenen Orten zum Ausleihen zur Verfügung. Eine kleine Version kann heruntergeladen und selbst ausgedruckt werden. Darüber hinaus wird mit einem Fotowettbewerb 2025 die Vielfalt der Stadtnatur sichtbar gemacht. Weitere Informationen Auf dem Weltacker dreht sich alles um Agrobiodiversität. Es summt, brummt und blüht, duftet und stinkt für alle, die auf dem Acker stehen. Diese Vielfalt wird durch Böden ermöglicht, weswegen sie unverzichtbar für Leben und Wachstum, sauberes Wasser, gutes Klima, langfristige Speicherung von Informationen, die Pufferung und Umwandlung von Schadstoffen sind. Sie ernähren nicht nur uns, sondern alle landbasierten Bewohner und sind somit die lebendige Haut unserer Erde. Auf dem 2.000 m² großen Weltacker im Botanischen Volkspark in Pankow können Besucherinnen und Besucher in die globale Landwirtschaft eintauchen. Wir beantworten anschaulich Fragen, zum Beispiel: Warum wächst auf der Hälfte der globalen Ackerfläche Getreide, wenn laut der planetaren Gesundheitsdiät (Planetary Health Diet) die Hälfte unseres Tellers mit Gemüse gefüllt sein sollte? Unsere Boden-Bildungsangebote reichen von Ackertouren zum Thema Bodenbiodiversität über Mikroskopierkurse für alle Altersgruppen, Online-Seminare, Multiplikator-Workshops bis zum innovativen mobilen Forschungslabor, dem sogenannten Wurmloch. Dort können Besucherinnen und Besucher den Boden mit allen Sinnen erleben. Weitere Informationen

Vorhaben: 'Einfluss von Trockenperioden und Dürren auf die Bodenbiodiversität befahrener Waldböden (insb. Rückegasse) und ihre Regenerationsfähigkeit'

PRIMA - Kooperationsprojekt ReMe-diation: Schaffung eines nachhaltigen Mittelmeerraums durch einen ganzheitlichen Ansatz für eine umweltverträgliche Landwirtschaft: Bewältigung der Herausforderungen in den Bereichen Wasser, Boden, Energie und Artenvielfalt

Pyrogener Kohlenstoff und Mineralien-Verwitterung (PyMiCCS) für beschleunigtes Pflanzenwachstum und Kohlenstoffentnahme und Speicherung

Schwerpunktprogramm (SPP) 1158: Antarctic Research with Comparable Investigations in Arctic Sea Ice Areas; Bereich Infrastruktur - Antarktisforschung mit vergleichenden Untersuchungen in arktischen Eisgebieten, Biological soil crust algae in the polar regions - biodiversity, genetic diversity and ecosystem resilience under global change scenarios

Terrestrial green algae and cyanobacteria are typical and abundant components of biological soil crusts in the Polar Regions. These communities form water-stable aggregates that have important ecological roles in primary production, nitrogen fixation, nutrient cycling, water retention and stabilization of soils. Although available data on green algae and cyanobacteria are generally very limited for the Arctic and Antarctica, their functional importance as ecosystem developers in nutrient poor environments is regarded as high. Therefore, the main goal of the interdisciplinary project is, for the first time, a precise evaluation of their 1.) Biodiversity as well as of 2.) The infra-specific genetic diversity, 3.) ecophysiological performance and 4.) transcriptomics of the most abundant taxa in biological soil crusts isolated from the Antarctic Peninsula and Arctic Svalbard. Biodiversity will be investigated using a classical culture approach in combination with molecular-taxonomical methods as well as with metagenomics. The infra-specific genetic diversity of the most abundant green algae and cyanobacteria will be studied using fingerprinting techniques, and a range of selected populations characterized in relation to their physiological plasticity. Temperature and water availability, two key environmental factors for terrestrial organisms, are currently changing in Polar Regions due to global warming, and hence their effect on growth and photosynthesis response patterns will be comparatively investigated. The data will indicate whether and how global change influence population structure and ecological performance of key organisms in polar soil crusts, and help to make predictions on the future significance of the ecological functions of these pioneer communities. Such a multiphasic approach has never been applied before to soil algae and cyanobacteria in both Polar Regions, and hence represents one of the key innovations of this proposal.

Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland

<b>Öffentliche Bekanntmachung Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland gemäß § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes Bek. d. MU v. 28. 3. 2022 — PT-KKE-40311/09/93/30 —</b> Gemäß § 7 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 Satz 3 des Atomgesetzes i. d. F. vom 15.7.1985 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.8.2021 (BGBl. I S. 3530), — im Folgenden: AtG — und § 4 Abs. 1 AtVfV i. d. F. vom 3.2.1995 (BGBl. I S. 180), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 11.11.2020 (BGBl. I S. 2428), wird bekannt gemacht: Die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), hat mit Schreiben vom 22.12.2016, den Antrag auf Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE) gemäß § 7 Abs. 3 AtG gestellt. Der Standort des KKE befindet sich rechtsseitig der Ems und südlich der Stadt Lingen (Ems) im Gebiet der Stadt Lingen (Ems) im Landkreis Emsland im Bundesland Niedersachsen. Der Antrag zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage beinhaltet Folgendes: a) Beantragt wird die Stilllegung der atomrechtlich genehmigten Anlage KKE. b) Beantragt wird die Ergänzung der Regelungen und Gestattungen der Betriebsgenehmigung für das KKE durch eine Stilllegungs- und Abbaugenehmigung, wobei die erforderlichen Regelungen und Gestattungen für den Weiterbetrieb von Systemen und Komponenten im Restbetrieb der Anlage unberührt und wirksam bleiben sollen, soweit diese nicht durch Regelungen der beantragten Stilllegungs- und Abbaugenehmigung ersetzt oder geändert werden. c) Beantragt wird die Aufhebung bzw. die Feststellung der Erledigung aller Nebenbestimmungen/Auflagen aus den gültigen atomrechtlichen Genehmigungen, mit Ausnahme der in einer Antragsunterlage einzeln aufgelisteten Nebenbestimmungen/Auflagen, die für Stilllegung und Abbau erforderlich sind. d) Beantragt werden der Restbetrieb und die fortschreitende Veränderung des Restbetriebs. Vor Beginn von Stilllegung und Abbau werden die dafür notwendigen Regelungen in das für das KKE maßgebliche Betriebshandbuch (BHB) integriert. e) Beantragt werden neue Genehmigungswerte für die Ableitung radioaktiver Stoffe über die Fortluft. f) Beantragt wird der Abbau der zur atomrechtlich genehmigten Anlage KKE gehörenden Anlagenteile (z. B. Systeme, Systembereiche, Komponenten, Hilfseinrichtungen und Gebäude/-strukturen). Dies umfasst sämtliche Maßnahmen einschließlich technischer Veränderungen der Anlage, die erforderlich sind, um die Anlage KKE abzubauen oder ihren Restbetrieb anzupassen sowie sämtliche Maßnahmen, die erforderlich sind, um Anlagenteile und Gelände aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen zu können. g) Beantragt wird der im Rahmen von Stilllegung und Abbau nach § 7 StrlSchV genehmigungsbedürftige Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen. Die Stilllegung des KKE sowie der Abbau der atomrechtlich genehmigten Anlagenteile bedürfen gemäß § 7 Abs. 3 AtG der Genehmigung. Das MU ist die zuständige Genehmigungsbehörde. Es handelt sich um ein umweltverträglichkeitsprüfungspflichtiges Vorhaben. Gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 i. V. m. Nummer 11.1 der Anlage 1 UVPG i. d. F. vom 18.3.2021 (BGBl. I S. 540), geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10.9.2021 (BGBl. I S. 4147), sowie § 19 b AtVfV ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage oder von Anlagenteilen durchzuführen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach § 2 a Abs. 1 Satz 1 AtG ein unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens. Sie umfasst gemäß § 1 a AtVfV die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Auswirkungen auf 1. Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, 2. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 3. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 4. kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie 5. die Wechselwirkungen zwischen den in den Nummern 1 bis 4 genannten Schutzgütern. Ein UVP-Bericht mit Angaben, die nach § 16 UVPG erforderlich sind, wurde gemäß § 3 Abs. 2 AtVfV vorgelegt. Es wird auf die Durchführung einer grenzüberschreitenden Beteiligung der Niederlande nach § 7 a AtVfV hingewiesen. Eine mögliche Entscheidung i. S. des § 5 Abs. 4 Nr. 2 AtVfV zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens ist die Erteilung der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung nach § 7 Abs. 3 AtG. Das MU ist die Behörde, bei der weitere Informationen gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 6 AtVfV über das Vorhaben erhältlich sind und der Fragen übermittelt werden können. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 6 Abs. 1 und 2, § 19 b AtVfV und § 6 UVPG werden folgende Anträge und Unterlagen ausgelegt: — der Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG vom 22.12.2016, — die Kurzbeschreibung „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE), Kurzbeschreibung“ (Stand März 2022), — der Sicherheitsbericht „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE), Sicherheitsbericht“ (Stand März 2022), — der UVP-Bericht „Kernkraftwerk Emsland, Stilllegung und Abbau der Anlage KKE“, ERM GmbH (Stand: 21.3.2022). Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG i. d. F. vom 20.5.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.3.2021 (BGBl. I S. 353), erfolgt die Auslegung durch Veröffentlichung im Internet. Der Antrag und die o. g. Auslegungsunterlagen sind im Internet auf folgenden Internetseiten vom 21.4. bis einschließlich 20.6.2022 einsehbar: — www.umwelt.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Themen > Atomaufsicht & Strahlenschutz > Kerntechnische Anlage > Kernkraftwerk Emsland > Auslegung von Antrag und Unterlagen der Genehmigungsverfahren zu — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. — www.lingen.de und dort über den Pfad „Startseite > Politik, Rathaus & Service > Veröffentlichungen > Bekanntmachungen — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. Daneben liegen der Antrag und die o. g. Auslegungsunterlagen im o. g. Zeitraum auch im Dienstgebäude — des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Archivstraße 2, 30169 Hannover, Pförtnerloge, Tel. 0511 120-3599, montags bis freitags in der Zeit von 7.00 bis 16.00 Uhr sowie — der Stadt Lingen (Ems), Bürgerbüro, Elisabethstraße 14 — 16, 49808 Lingen (Ems), Tel. 0591 9144-333, montags bis mittwochs in der Zeit von 9.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr, freitags in der Zeit von 9.00 bis 12.30 Uhr, samstags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr zur Einsichtnahme aus. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminabsprache und unter Beachtung der vor Ort geltenden Schutzmaßnahmen möglich. Soweit infolge der COVID-19-Pandemie behördliche Auslegungsstellen vorübergehend für den Publikumsverkehr geschlossen werden müssen oder aufgrund einer angeordneten Ausgangssperre ein Zugang nicht möglich sein sollte, erfolgt währenddessen die Offenlegung ausschließlich im Internet gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG. In einem solchem Fall können Personen, denen kein Internetzugang zur Verfügung steht, Unterlagen in Papierform beim MU anfordern. Bek., Antrag und Unterlagen werden auch im zentralen Internetportal des Landes nach § 20 UVPG i. V. m. § 4 NUVPG i. d. F. vom 18.12.2019 (Nds. GVBl. S. 437) unter der Adresse https://uvp.niedersachsen.de in der Kategorie „Kernenergie“ veröffentlicht (§ 6 Abs. 5 AtVfV). Es wird gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und, § 7 Abs. 1 Satz 1 AtVfV dazu aufgefordert, etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben bei einer der vorgenannten Dienststellen innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Einwendungen können auch auf elektronischem Wege erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: — Die Einwendung kann durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, erhoben werden. Dieses Dokument ist an die E-Mail-Adresse KKE-TLE@mu.niedersachsen.de zu richten. Hinweis: Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, zu denen unter www.bundesnetzagentur.de/QES weitere Informationen abgerufen werden können. — Daneben kann die Einwendung auf elektronischem Weg auch durch Übermittlung über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erhoben werden. Mit Ablauf der Auslegungsfrist werden gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 AtVfV alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e DSGVO die bei der Erhebung von Einwendungen übermittelten personenbezogenen Daten im Rahmen der Gesetze soweit erforderlich verarbeitet werden. Ein Informationsblatt zu den Datenschutzhinweisen, die für das Genehmigungsverfahren gelten, wird zusammen mit den Verfahrensunterlagen ausgelegt und ebenfalls auf der o. g. Internetseite des MU bereitgestellt. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass bei Vorliegen von rechtzeitig erhobenen Einwendungen ein Erörterungstermin stattfinden wird. Im Erörterungstermin werden die Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder einer oder eines anderen Beteiligten erörtert. Gegebenenfalls finden die Regelungen des PlanSiG Anwendung. Der Termin und die Einzelheiten zur Durchführung werden in der gleichen Weise wie das Vorhaben bekannt gemacht werden. Gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 AtVfV wird die Entscheidung über den Genehmigungsantrag der Antragstellerin und den Personen, die Einwendungen erhoben haben zugestellt. Außerdem wird die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht. Sollten außer an die Antragstellerin mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sein, wird die Zustellung der Entscheidung durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), für die Errichtung und den Betrieb des Technologie- und Logistikgebäudes Emsland (TLE) separate Anträge für Baugenehmigungen sowie eine Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen gestellt hat. Die Bekanntmachung und die Auslegung von Anträgen und Unterlagen erfolgen separat.

BL Antons GbR, Gereonsweiler Variante 2 Voranfrage

Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids für den Neuaufschluss einer Abgrabung zur Gewinnung von Kies, Sand und Lehm in Linnich, Gemarkung Gereonsweiler, Flur 17, Flurstücke 62, 63 und Flur 16, Flurstücke 7, 8 tlw., 9, 10, 16, 17, 20-23, 24 tlw., 25 tlw., 29 tlw., 33 tlw., 34, 94, 136 ("Abgrabung Gereonsweiler – Variante 2") Die BL Antons GbR, Linnich, plant in Linnich, Gemarkung Gereonsweiler, den Neuaufschluss einer ca. 36,95 Hektar großen Trockenabgrabung zur Gewinnung von Kies, Sand und Lehm. Für dieses Vorhaben wurde vorab ein Vorbescheid gemäß § 5 Abgrabungsgesetz NRW hinsichtlich der baupla-nungsrechtlichen Zulässigkeit beantragt. Mit dem Antrag wurde ein UVP-Bericht vorgelegt. Die Zulassungsentscheidung (Vorbescheid) bezieht sich nur auf die bauplanungsrechtlichen Standortkriterien. Die Erschließung, die Belange des Naturhaushaltes, der Landschaft und der Erholung, des Bodendenkmalschut-zes, der Wasserwirtschaft, des Immissionsschutzes, alle in § 35 (3) Satz 1 Nrn. 3 bis 8 Baugesetzbuch genannten öffentliche Belange und alle unbenannten "sonstigen öffentliche Belange" wurden ausgeschlossen. Die bloße planungsrechtliche Standortentscheidung wirkt sich nicht auf die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen, biolo-gische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima und kulturelles Erbe aus. Der Vorbescheid berechtigt nicht zur Abgrabung.

LSG Zerbster Nuthetäler

Kurzbeschreibung Das LSG liegt am westlichen Rand der Landschaftseinheit Rosslau-Wittenberger Vorfläming im Übergang zum Zerbster Ackerland. Es ergänzt die geschützten Flächen des LSG „Fläming“ über die Nuthetäler nach Westen bzw. Südwesten. Das LSG vereint drei Täler bzw. Niederungen. Im Norden erstreckt sich die Lindauer Nuthe zwischen Linda und Deetz mit einem Nuthearm aus Lietzo kommend. Das Nuthetal setzt sich westlich von Lindau nach Süden fort, wo es sich bei Strinum mit dem Dobritzer Nuthetal vereint. Das Tal der Dobritzer Nuthe ist zwischen Dobritz im Osten und Strinum im Westen gelegen. Das vereinigte Nuthetal weitet sich nach Süden gegen Zerbst auf. Getrennt von diesen beiden Tälern liegt südlich davon das Talder Bornumer Nuthe, das sich im LSG von Kleinleitzkau im Osten bis Pulspforde im Westenerstreckt. Auch die südlich gelegenen Niederungen des Teichgrabens und des Hauptgrabens bis Jütrichau sind in das Gebiet eingeschlossen. Die verschiedenen Nuthen und ihre Nebenbäche bilden in Zerbst die Nuthe. Die Täler im LSG werden von den Mittelläufen der Nuthen durchflossen, die Oberläufe liegen im LSG „Fläming“, der vereinigte Unterlauftritt bei Walternienburg in das LSG „Mittlere Elbe“ ein. An den Ufern stocken Erlen und andere Gehölze. Die Täler werden von Grünland eingenommen, während sich von den Talrändern Ackerland in die Täler zieht. Hinsichtlich der Ausbildung des Grünlandes überwiegen mesophile Wiesen und Weiden. Feuchtwiesen und Seggenrieder sind kleinflächig ausgebildet. Den besonderen Wert des Gebietes bestimmen auch die Quellbereiche an den Flanken. Standgewässer sind i. d. R. als Stauteiche ausgebildet. Das Landschaftsbild der Niederungen wird durch Feldgehölze, Baumreihen und Hecken gegliedert. Insbesondere im Übergangsbereich zu den Oberläufen kommen Niederungswälder vor. Im sachsen-anhaltischen Teil des Flämings befindet sich ein Naturpark in Planung, in dem auch das LSG „Zerbster Nuthetäler“ liegen wird. In Brandenburg existiert bereits der Naturpark „Hoher Fläming“. Das Landschaftsschutzgebiet dient mit besonderer Schwerpunktsetzung auf den Wasserhaushalt und den Boden der Sicherung, Pflege und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes. Ein Ziel ist die Sicherung und Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer, da das Gebiet eine hohe Bedeutung im Biotopverbund zwischen der Mittelelbe und dem Fläming hat. Zum Schutz der Gewässer ist Grünland vor Umbruch zu sichern und durch extensive Nutzung zu pflegen. Gehölze und Wälder sind naturnah zu entwickeln. veröffentlicht in: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 31.07.2019

KBU empfiehlt Novellierung des Bundesbodenschutzgesetzes

Die Kommission Bodenschutz beim UBA (KBU) empfiehlt, das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) mit Blick auf den Bodenschutz auszubauen. Nur dann kann den Herausforderungen in den Bereichen Klimawandel, Landschaftswasserhaushalt, Nährstoffkreisläufe und Biodiversität begegnet werden. Nötig sind Instrumente zum Schutz bzw. der Regeneration der Böden und ihrer Funktionen, damit deren nachhaltige Nutzung zur Aufrechterhaltung der Ernährungssicherheit und der Produktion von ⁠ Biomasse ⁠ sichergestellt wird, der Verlust an Bodenmaterial und Treibhausgasemissionen aus Böden reduziert (insbesondere bei entwässerten Moor- und Auenböden) und die Senkenfunktion der Böden für organischen Kohlenstoff erhalten und verbessert wird, die Vielfalt der Bodenorganismen als Genreservoir und Motor vieler im Boden ablaufender Prozesse erkannt, geschützt und, falls erforderlich, wiederhergestellt und nachhaltig genutzt wird und die Auswirkungen des Klimawandels in Deutschland für Land- und Forstwirtschaft, Ökosysteme, für Siedlungen und Infrastrukturen sowie für den Hochwasserschutz und die Wasserversorgung der Bevölkerung und Industrie abgemildert werden. Die KBU-Empfehlungen stehen im Zusammenhang mit einer dringend empfohlenen Novellierung des BBodSchG. Zu diesen gehören beispielsweise: die Erweiterung der Vorsorgepflichten, so dass Bodenschädigungen wie Versiegelung, ⁠ Erosion ⁠, Verdichtung oder der Eintrag persistenter Schadstoffe minimiert werden. Maßnahmenprogramme des Bundes und der Länder zur Begrenzung der Flächenneuinanspruchnahme sowie ein erforderliches Maßnahmenprogramm der Bundesregierung zur Verringerung der Schadstoffeinträge durch langlebige und schwer abbaubare Chemikalien wie zum Beispiel Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, kurz ⁠ PFAS ⁠. Sie sind in Böden, Trinkwasser, Futtermitteln und in Bedarfsgegenständen (unter anderem in Verpackungen) sowie im Menschen nachweisbar.

Nachhaltige Wälder

Nur wenn wir das, was wir verbrauchen auch ohne Raubbau an der Natur erzeugen, können wir die Vielfalt des Lebens auf unserem Planeten erhalten. Dazu bedarf es aber der Zusammenarbeit der gesamten Gesellschaft, z.B. durch die Einführung sogenannter Öko-Siegel. Ein Beispiel für eine erfolgreiche Zusammenarbeit von Wirtschaft, Konsumenten und öffentlicher Hand unter einem solchen Label ist der FSC ® . So lautet das Motto des Forest Stewardship Council. Der FSC ® wurde 1993 gegründet und setzt sich seitdem in über 80 Ländern dafür ein, dass unsere Wälder auch für unsere Kinder und Kindeskinder erhalten bleiben – jetzt und für immer! Für den FSC ® heißt das, dass der Umgang mit dem Wald auf drei Ebenen nachhaltig sein muss: Ökologisch, sozial und ökonomisch. Unter dem internationalen Siegel des FSC ® müssen Unternehmen und Organisationen, die Wälder bewirtschaften oder Waldprodukte verarbeiten, zehn universell gültigen Prinzipien folgen. So wurde festgelegt, dass die biologische Vielfalt und alles, was damit zusammenhängt, d. h. der Wasserhaushalt, Böden, spezielle Ökosysteme und Landschaften, also auch die Unversehrtheit des Waldes als Ganzes, erhalten werden muss. Die Berliner Forsten verwalten Wälder mit einer Fläche von 28.500 Hektar. Etwa 16.000 Hektar befinden sich innerhalb Berlins. Weitere 12.500 Hektar Wald besitzt Berlin auf angrenzenden Flächen in Brandenburg. Berlin zählt damit zu den waldreichsten Metropolen Europas. Und da die Menschen der Stadt ihre Wälder mögen und sie am liebsten möglichst gesund, natürlich und vielfältig sehen möchten, werden etwa 25.000 Hektar des Berliner Waldes bereits seit 15 Jahren nach den Richtlinien des FSC ® und des Naturland-Verbandes bewirtschaftet. Dies bedeutet vor allem die Einhaltung der folgenden Richtlinien: nachhaltige Entwicklung des Berliner Waldes unter Berücksichtigung der sozialen, ökologischen und ökonomischen Interessen Nutzung der Naturkräfte und Lernen von der Natur, Dokumentation der Waldentwicklung für alle Interessierten, wertschöpfende Nutzung des nachwachsenden Rohstoffes “Holz”. Und im Einzelnen für den Waldbau: Naturverjüngung hat Vorrang vor Pflanzung, Förderung heimischer Baumarten, Aufbau strukturreicher Mischwälder, Verzicht auf Chemikalien wie Pestizide und Düngemittel, Regulierung des Wildbestandes auf ein waldverträgliches Maß. Für die Holzernte bedeutet das: Ernte einzelner Bäume, Verzicht auf Kahlschläge, schonender Umgang mit dem Waldboden. Für den Naturschutz bedeutet das: Erhaltung und Förderung der naturraumtypischen biologischen Vielfalt, Schutz seltener, gefährdeter sowie gesetzlich geschützter Arten und deren Lebensräume, Erhaltung und Förderung gesetzlich besonders geschützter Biotope, Erhalt von Biotop- und Totholz. Die Einhaltung der Richtlinien wird regelmäßig von externen Fachleuten überprüft. Ein Zehntel des gesamten Waldes darf darüber hinaus überhaupt nicht genutzt werden, damit man sehen und vergleichen kann, wie sich der Wald ohne die menschliche Einwirkung von alleine entwickeln würde. Das Land Berlin achtet sehr genau darauf, dass beim Bau ausschließlich Holz und Holzprodukte aus nachweislich legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung verwendet werden. Alle vom Land Berlin beauftragten Betriebe, die mit Holz arbeiten, müssen mit dem entsprechenden Siegel ausgezeichnet sein – vom Sägewerk bis zum Tischler. Wie es in Berlin üblich und auch gesetzlich vorgeschrieben ist, wird hier ausschließlich FSC ® -zertifiziertes Holz von FSC ® -zertifizierten Betrieben verwendet. Jeder kann beim Kauf von Produkten auf Öko-Siegel achten. Bei Holz und Holzprodukten (z.B. Papier) garantieren Siegel wie das des FSC ® , dass die Produkte aus verantwortungsvoll genutzten Wäldern stammen – der Vielfalt unserer Wälder zuliebe Zertifizierung der Berliner Wälder Für das Land Berlin geltenden Beschaffungs­hinweise

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