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KBU empfiehlt Novellierung des Bundesbodenschutzgesetzes

Die Kommission Bodenschutz beim UBA (KBU) empfiehlt, das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) mit Blick auf den Bodenschutz auszubauen. Nur dann kann den Herausforderungen in den Bereichen Klimawandel, Landschaftswasserhaushalt, Nährstoffkreisläufe und Biodiversität begegnet werden. Nötig sind Instrumente zum Schutz bzw. der Regeneration der Böden und ihrer Funktionen, damit deren nachhaltige Nutzung zur Aufrechterhaltung der Ernährungssicherheit und der Produktion von ⁠ Biomasse ⁠ sichergestellt wird, der Verlust an Bodenmaterial und Treibhausgasemissionen aus Böden reduziert (insbesondere bei entwässerten Moor- und Auenböden) und die Senkenfunktion der Böden für organischen Kohlenstoff erhalten und verbessert wird, die Vielfalt der Bodenorganismen als Genreservoir und Motor vieler im Boden ablaufender Prozesse erkannt, geschützt und, falls erforderlich, wiederhergestellt und nachhaltig genutzt wird und die Auswirkungen des Klimawandels in Deutschland für Land- und Forstwirtschaft, Ökosysteme, für Siedlungen und Infrastrukturen sowie für den Hochwasserschutz und die Wasserversorgung der Bevölkerung und Industrie abgemildert werden. Die KBU-Empfehlungen stehen im Zusammenhang mit einer dringend empfohlenen Novellierung des BBodSchG. Zu diesen gehören beispielsweise: die Erweiterung der Vorsorgepflichten, so dass Bodenschädigungen wie Versiegelung, ⁠ Erosion ⁠, Verdichtung oder der Eintrag persistenter Schadstoffe minimiert werden. Maßnahmenprogramme des Bundes und der Länder zur Begrenzung der Flächenneuinanspruchnahme sowie ein erforderliches Maßnahmenprogramm der Bundesregierung zur Verringerung der Schadstoffeinträge durch langlebige und schwer abbaubare Chemikalien wie zum Beispiel Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, kurz ⁠ PFAS ⁠. Sie sind in Böden, Trinkwasser, Futtermitteln und in Bedarfsgegenständen (unter anderem in Verpackungen) sowie im Menschen nachweisbar.

Gesetzliche Grundlagen und Arbeitshilfen für den Bodenschutz

Rechtsvorschriften Grundlagen und Arbeitshilfen PFAS-Leitfaden Vollzugshilfe §§ 6 – 8 BBodSchV Weiteres Die geltenden Rechtsvorschriften im Bereich Bodenschutz gliedern sich auf in Bundesrecht und Landesrecht und werden ergänzt um dazugehörige Arbeitshilfen und Merkblätter. Das “Merkblatt zur Verhaltensweise beim Auffinden von Boden- und Grundwasserverunreinigungen” ist hier nachstehend zusätzlich erreichbar: Bis vor wenigen Jahren war der Bodenschutz, sofern keine besonderen Regelungen bestanden (z.B. im Wasser- oder Baurecht), Sache der allgemeinen Gefahrenabwehr und wurde nur im allgemeinen Ordnungsrecht behandelt. Im Land Berlin hatte sich dies bereits durch das Berliner Bodenschutzgesetz (BlnBodSchG vom 10. Oktober 1995) als spezielle Regelung geändert. Das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenverunreinigungen und zur Sanierung von Altlasten ( Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG ) ist am 17. März 1998 verkündet worden und materiell am 01. März 1999 in Kraft getreten. Damit war das Berliner Bodenschutzgesetz von 1995 weitestgehend obsolet geworden. Durch das Bundes-Bodenschutzgesetz wurden die Voraussetzungen für einen wirksamen Bodenschutz und die Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen geschaffen. Zweck des Gesetzes ist, bundesweit nachhaltig die Funktion des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und schädliche Bodenveränderungen sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte soweit wie möglich vermieden werden. Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 09. Juli 2021 rundete als untergesetzliches Regelwerk das Bundesgesetz ab. Da dem Bundesgesetzgeber für den Bodenschutz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG eine konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis zusteht, hatte das Land Berlin die Befugnis zur Gesetzgebung solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht Gebrauch gemacht hatte. Der Spielraum für die Länder ist nunmehr in § 21 BBodSchG (aber auch in §§ 9 Abs. 2 Satz 3, 10 Abs. 2, 11 und 18 Satz 2 BBodSchG) festgelegt. Am 18.09.2019 ist die Novelle des Berliner Bodenschutzgesetzes vom 24.06.2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.09.2019, in Kraft getreten. Das Gesetz füllt seit 2004 den verbleibenden Regelungsrahmen des BBodSchG aus und regelt insbesondere folgende Bereiche: Melde-, Auskunfts- und Duldungspflichten, Ordnungswidrigkeiten, Bodeninformationssysteme. Mit der Novelle zum Berliner Bodenschutzgesetz hat der Berliner Landesgesetzgeber die Einführung einer Ermächtigungsgrundlage (vgl. § 1 Abs. 4 Bln BodSchG) zur Erstellung einer Bodenschutzkonzeption und zur Einrichtung von Bodendauerbeobachtungsflächen geschaffen. Nach § 18 Satz 2 BBodSchG in Verbindung mit § 8 BlnBodSchG ist das Land Berlin vertreten durch die für Bodenschutz zuständige Senatsverwaltung ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Anforderungen an die Sachkunde, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung der Sachverständigen und Untersuchungsstellen, die Aufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz oder nach dem Berliner Bodenschutzgesetz und den Rechtsverordnungen wahrnehmen, zu regeln. Die erlassene Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen im Sinne von § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2006 wurde zuletzt mit der Verordnung vom 24.05.2024 geändert.. Im Vollzug des Bodenschutzrechts ergeben sich zahlreiche Aufgaben, mit denen Sachverständige bzw. Untersuchungsstellen betraut werden können, wie z. B. die Gefährdungsabschätzung nach § 9 Abs. 2 BBodSchG, das Erstellen von Sanierungsuntersuchungen und Sanierungsplänen gemäß § 13 Abs. 2 BBodSchG und das Durchführen von Eigenkontrollmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 Satz 1 BBodSchG. Im Bedarfsfall können sich weitere Tätigkeitsfelder für die Sachverständigen und Untersuchungsstellen ergeben. Die erlassene Verordnung soll gewährleisten, dass im Land Berlin im Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts einheitliche Anforderungen für die Sachverständigen und Untersuchungsstellen sowie deren Aufgabenerfüllung gelten, die von fachkundiger Stelle kontrolliert werden. Dies dient der Sicherung einer gleichmäßig hohen Qualität der Arbeiten zur Umsetzung des Bodenschutzrechts und trägt dazu bei, unnötige Kosten durch unsachgemäße Sachverständigentätigkeit bzw. Laborarbeit zu vermeiden. Das Zulassungsverfahren für die Sachverständigen wird von der Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK) übernommen; Untersuchungsstellen bedürfen einer entsprechenden Akkreditierung. Für die Beurteilung stofflicher Belastungen von Grundwasser in Berlin hat die Senatsverwaltung die Berliner Liste erarbeitet. Der “Leitfaden zur PFAS-Bewertung – Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFAS-haltigen Bodenmaterials” wurde im Amtsblatt von Berlin mit Datum vom 17. Juni 2022 bekannt gegeben. Als gemeinsame Arbeits- und Vollzugshilfe der sachlich zuständigen Behörden des Landes Berlin sowie aller privaten Akteure enthält der PFAS-Leitfaden wichtige Hinweise zu gesetzlichen Grundlagen, zur Erkundung, zu spezifizierten Analyseverfahren, zu wirkungspfadbezogenen Gefahrenbeurteilungen und repräsentative Fallbeispiele der Sanierung/Sicherung bei bestehenden Boden- und Gewässerverunreinigungen. Mit der Neufassung der BBodSchV (Artikel 2 der Mantelverordnung, BGBl. 2021 Teil I, S. 2716) ist das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden in den §§ 6 – 8 neu geregelt und um den Bereich „unterhalb und außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht“ erweitert worden. Im Auftrag der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) wurde eine LABO-Vollzugshilfe erarbeitet, die die neue Struktur der BBodSchV und die erweiterten und zum Teil geänderten materiellen Anforderungen sowie den erweiterten Anwendungsbereich der §§ 6 – 8 BBodSchV berücksichtigt. Die „LABO-Vollzugshilfe zu §§ 6 – 8 BBodSchV Anforderungen an das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden“ mit Stand vom 10. August 2023 wird im Land Berlin zur Anwendung empfohlen. Die Vollzugshilfe steht auf der LABO-Homepage zum Download zur Verfügung. Gem. § 6 Abs. 7 und 8 BBodSchV muss für das Auf- oder Einbringung von Materialien mit einem Volumen > 500 m³ auf oder in eine durchwurzelbare Bodenschicht sowie unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht eine Anzeige und eine Dokumentation erfolgen. Dafür wurde ein kombiniertes Musterformular entwickelt. Das Musterformular wird im Land Berlin zur Anwendung empfohlen. Boden wird in verschiedenen Zusammenhängen sehr unterschiedlich definiert. Für den Bodenschutz gilt die Definition des § 2 Abs. 1 BBodSchG : Generelles Ziel nach § 1 BBodSchG ist die Sicherung aller Bodenfunktionen bei Schutz der natürlichen und der Archivfunktion . Die einzelnen Nutzungsfunktionen gem. § 2 Abs. 2 Ziffer 3 BBodSchG schließen sich gegenseitig aus. Welche Nutzung gewählt wird, bestimmt sich zunächst nicht nach dem Anliegen des Bodenschutzes, sondern dem der Raum- und Stadtplanung. Die verschiedenen Nutzungen üben unterschiedlichen Einfluss auf die natürlichen und Archivfunktionen des Bodens aus, so dass der vorsorgende Bodenschutz in die abwägende Nutzungsentscheidung einbezogen werden muss. Bodenschutz ist grundsätzlich Aufgabe der Länder, die allerdings durch das Bodenschutzgesetz und durch die Bodenschutzverordnung des Bundes gebunden sind. Zur Koordination der Länder, auch mit dem Bund, gibt es die “ Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz ” (LABO). Wichtiges Instrument der LABO ist das Länderfinanzierungsprogramm (LFP), aus dem Projekte zur Forschung und Entwicklung für Bodenschutz und Altlastensanierung finanziert werden. Die Ergebnisse dieser Projekte können bei der Geschäftsstelle des LFP heruntergeladen werden. Die EU arbeitet an einer europaweiten Strategie zum Bodenschutz und hat dafür ein Konzept entwickelt.

Waldfunktionen des Landes Brandenburg: WF 7720 Wald mit hoher geologischer Bedeutung

Unter dieser Schutzfunktion sind Waldbestände zu verstehen, die aufgrund hoher ökologischer Wertigkeit oder Wirkung auf zu erhaltende und zu fördernde edaphische (den Boden betreffende) Gegebenheiten sich deutlich von ihrer Umgebung unterscheiden oder die aufgrund seltener oder beachtenswerter forstlicher Standorte und glazialer Ausprägungen oder postglazialer Entwicklungen vor Schäden und nachhaltigen Eingriffen in den Boden zu bewahren sind.

Projekt Waldkalkung

Zweck der Waldkalkungen ist, der zum Teil tief reichenden Versauerung der Waldböden entgegenzuwirken. Die fortschreitende Versauerung der Böden geht mit erheblichen Schädigungen des Ökosystems Wald einher. So werden mit sinkenden pH-Werten (Säuregradmesser) das giftige Aluminium und Schwermetalle ausgewaschen, die die Wurzeln der Bäume schädigen und ins Grundwasser verlagert werden. Auch Nährstoffe werden dem Boden entzogen und stehen damit den Pflanzen nicht mehr zur Verfügung. Durch die Kalkungsmaßnahmen werden die Waldböden sozusagen mit einer Schutzhülle aus Kalk bedeckt. Der Kalk soll die über die Niederschläge eingetragenen Säuremengen in den obersten Bodenschichten über einen gewissen Zeitabschnitt neutralisieren, um damit den Bodenzustand zu stabilisieren und ggfs. auch wieder zu verbessern. Die Kalkung dient zudem auch dem Grundwasser- und damit letztlich dem Trinkwasserschutz. Besonders kalkungsbedürftig sind die Waldflächen der Buntsandsteingebiete im Saarland, da deren Böden von Natur aus ein nur geringes Pufferungsvermögen gegenüber Säureeinträgen aufweisen. Den Kalkungsmaßnahmen vorausgegangen waren bodenchemische Analysen durch das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA), um zuverlässige Aussagen über den Bodenzustand zu erhalten. Im Anschluss an die Kompensationskalkung wird es weitere Untersuchungen im Sinne einer Wirkungskontrolle geben. Von der Kalkung ausgeschlossen werden einerseits aus Naturschutzgründen sensible Flächen (z.B. Naturschutzgebiete, Naturwaldzellen u.ä.). Anderseits werden Verkehrsflächen und siedlungsnahe Flächen ausgeschlossen. Die Kompensationskalkung erfolgt ausschließlich in der vegetationsarmen Zeit, da nur dann sichergestellt ist, dass eine möglichst große Kalkmenge den Boden auch erreicht. Ausgebracht wird der Magnesiumkalk per Hubschrauber. Bei einer Menge von etwa 3 Tonnen pro Hektar können so pro Tag zwischen 60 und 75 Hektar Wald behandelt werden.

Integrating GIS and Remote Sensing for Multi-Scale Analysis of Degradation in the African Sahel

Das Projekt "Integrating GIS and Remote Sensing for Multi-Scale Analysis of Degradation in the African Sahel" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Dresden, Fakultät Forst-, Geo- und Hydrowissenschaften, Institut für Photogrammetrie und Fernerkundung, Bereich Fernerkundung-Geoinformatik.Multi-level monitoring of destabilized Sahelian regions connects field work in situ with detailed to semi-detailed analysis of vegetation structure (aerial photography), vegetation functional types and units of rational landcover (satellite images). Human impact on Sahelian vegetation in its regional variations is a main reason for continous destruction of former grazing lands. Regional dynamics of impact patterns are analysed by means of multi-stage remote sensing techniques and multi-spectral image classification. Integration of remotely sensed as well as of socio-economic data with geo-information systems is an important tool for modelling regional dynamics of degradation and desertification due to multi-thematic and multi-temporal input parameters. Intersection of geo-informations creates change detection databasas of Sahelian regions. Planning sustainable development will urgently need the appropriate use of the presented facilities of IGIS technology.

Evaluation von praktischer Anwendung und Wirksamkeit der öffentlich-rechtlichen Haftung für Umweltschäden sowie Vorschläge für die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens nebst fachrechtlicher Bezüge auf nationaler und europäischer Ebene

Das Projekt "Evaluation von praktischer Anwendung und Wirksamkeit der öffentlich-rechtlichen Haftung für Umweltschäden sowie Vorschläge für die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens nebst fachrechtlicher Bezüge auf nationaler und europäischer Ebene" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Götze & Müller-Wiesenhaken Rechtsanwälte Partnerschaft.Das Vorhaben wird das Umweltressort vor allem bei der Erhebung und Auswertung statistischer Daten zu Umweltschadensfällen in Deutschland wissenschaftlich unterstützen. Erhebungsrelevante Daten sind dabei: - Art des Umweltschadens, Datum des Eintretens und /oder der Aufdeckung des Schadens. Die Art des Umweltschadens wird als Schädigung geschützter Arten und natürlicher Lebensräume, der Gewässer und des Bodens gemäß Art. 2 Nr. 1 EWG-RL 2004/35 eingestuft; - Beschreibung der Tätigkeiten gemäß Anhang III EWG-RL 2004/35. Sonstige relevante Informationen über die bei der Durchführung der genannten RL gewonnenen Erfahrungen. Das Vorhaben soll sich auf die gemeldeten Umweltschäden und deren Begleitumstände für den Berichtszeitraum ab 26.06.2019 bis 30.04.2022 stützen und soweit fachlich geeignet und sachlich sinnvoll auswerten. Für einige ausgewählte Fälle soll zudem eine vertiefte Analyse unterlegt mit ExpertInnen-Interviews (Behörden, Anlagenbetreiber, Versicherer, Umweltverbände, Wissenschaft) durchgeführt werden. Zusätzlich soll die seit Bestehen des USchadG ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung (D, EU) rechtswissenschaftlich ausgewertet werden und Handlungsvorschläge erarbeitet werden, um etwaige bestehende Rechtslücken und Vollzugshemmnisse auf nationaler oder europäischer Ebene zu beseitigen.

Landmanagement: Förderung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung durch Produkt-, Prozess- und KMU-Entwicklung in Wertschöpfungsketten von Wald- und agroforstlichen Produkten in Zentralasien, Teilprojekt 4: Produkt- und Prozessentwicklung Vermahlung Abfallstoffe

Das Projekt "Landmanagement: Förderung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung durch Produkt-, Prozess- und KMU-Entwicklung in Wertschöpfungsketten von Wald- und agroforstlichen Produkten in Zentralasien, Teilprojekt 4: Produkt- und Prozessentwicklung Vermahlung Abfallstoffe" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Abel und Schäfer GmbH & Co. KG.

Insektenfördernde Region Nördlicher Oberrhein

Das Projekt "Insektenfördernde Region Nördlicher Oberrhein" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bodensee-Stiftung, Internationale Stiftung für Natur und Kultur.Zielsetzung und Anlass Die erste globale Studie über den weltweiten Rückgang von Insekten - basierend auf 73 Studien aus den USA und Europa - kommt zu dem Schluss, dass 40 % der Insektenarten bedroht sind. Der dramatische Rückgang der Insekten wird vor allem auf die Ausweitung der intensiven Landwirtschaft und den Klimawandel zurückgeführt. Auch der IPBES-Bericht 2019 identifiziert die intensive Landwirtschaft als Hauptursache für den Verlust an Biodiversität und Insekten. Gegenwärtig hat die Bodendegradation die Produktivität auf 23 % der weltweiten Landfläche verringert, und zwischen 235 Milliarden und 577 Milliarden Dollar jährlicher weltweiter Ernteerträge sind durch den Verlust von Bestäubern gefährdet. Alle EU-Mitgliedsstaaten verzeichnen einen massiven Rückgang von Insekten. In Deutschland beträgt der Biomasseverlust bei Insekten bis zu 76,7 % (Vegetationsperiode April bis Oktober). 90 % der Untersuchungsgebiete haben eine intensive Landwirtschaft in der Umgebung und sind damit typisch für Schutzgebiete in Deutschland. Der Rückgang der Insektenpopulationen ist ein globales Phänomen, das laut Fachliteratur vor allem durch vier Ursachenkomplexe ausgelöst wird: • Veränderungen der Lebensräume • Fragmentierung der Lebensräume • Zunehmende Mechanisierung der Landwirtschaft • Umweltbelastungen durch Stoffeinträge wie Pflanzenschutzmittel oder Düngemittel. Der Insektenschwund hat negative Folgen. Neben einer zunehmenden allgemeinen Artenarmut und einem Rückgang an Biodiversität kommt es v.a. zu einem Rückgang der Bestäubungsleistung. In Deutschland sind ~ 80 % der heimischen Wild- und Kulturpflanzen auf die Bestäubung durch Insekten angewiesen. Zum anderen sind Insekten wichtige Nahrungsquelle für eine Vielzahl von Vögeln, Fledermäusen, anderen Kleinsäugern und Amphibien. Die Populationsentwicklung vieler Vogelarten hängt direkt vom Vorkommen geeigneter Nahrungsinsekten ab. Insekten leisten als Gegenspieler von Schädlingen in landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Kulturen wichtige Beiträge im System des integrierten Pflanzenschutzes. Insekten übernehmen damit zentrale Ökosystem-Dienstleistungen und sind für das Funktionieren der Ökosysteme unverzichtbar. Die Studien über Insektenverluste und die damit verbundenen Bedrohungen haben viele Landwirt*innen und Lebensmittelunternehmen in Deutschland und Europa alarmiert. Immer mehr Unternehmen initiieren Bestäuber-Initiativen und immer mehr Landwirt*innen sind bereit, sich daran zu beteiligen. Es besteht jedoch nach wie vor ein massives Defizit bzgl. des Know-hows der Landwirtschaft und Lebensmittelfirmen insbesondere in Bezug auf Insekten sowie der flächendeckenden Umsetzung entsprechender Maßnahmen. Es ist dringend erforderlich, dass die Lebensbedingungen für Insekten und die biologische Vielfalt in Deutschland verbessert werden, um dem Insektenschwund entgegenzuwirken. Das Projekt unterstützt den Schutz der Biodiversität und speziell der Insekten auf der regionalen Ebene. Der Anspruch besteht darin, nicht nur gängige Maßnahmen zur Förderung von bestäubenden Insekten in der Landwirtschaft zu propagieren, sondern zusätzlich die ökologische Wirksamkeit und Praktikabilität von weitergehenden Anbaupraktiken zu testen. Kleine ökologische Trittsteine in der Flur und ökologisch vorteilhafte Streifen mit Blühaspekten sind wichtig. Für eine dauerhaft wirksame Förderung von Insekten und der Biodiversität insgesamt auf landwirtschaftlichen Flächen braucht es jedoch eine deutlich stärkere Flächenwirkung als bisher. Dazu müssen die Anbauflächen nicht nur mit Streifen am Rand flankiert, sondern insgesamt insekten- und biodiversitätsfreundlicher bewirtschaftet werden. Mit dem Konzept der insektenfördernden Regionen können Landwirtschaft und Lebensmittelbranche zu einer Trendwende beim Insektenschwund beitragen. (Text gekürzt)

Landmanagement: Förderung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung durch Produkt-, Prozess- und KMU-Entwicklung in Wertschöpfungsketten von Wald- und agroforstlichen Produkten in Zentralasien, Teilprojekt 3: Produkt- und Prozessentwicklung Kosmetikprodukt

Das Projekt "Landmanagement: Förderung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung durch Produkt-, Prozess- und KMU-Entwicklung in Wertschöpfungsketten von Wald- und agroforstlichen Produkten in Zentralasien, Teilprojekt 3: Produkt- und Prozessentwicklung Kosmetikprodukt" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: bb med. product GmbH.

Kostentragungspflicht für dokumentierende Maßnahmen bei der Zerstörung von Boden- und Baudenkmälern

Das Projekt "Kostentragungspflicht für dokumentierende Maßnahmen bei der Zerstörung von Boden- und Baudenkmälern" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Münster, Kommunalwissenschaftliches Institut.Wer ist für die Finanzierung von Dokumentation und/oder Ausgrabung verantwortlich, wenn ein Boden- oder Baudenkmal zerstört wird? Herleitung der Kostentragungspflicht aus den speziellen Vorschriften der Denkmalschutzgesetze, soweit dort geregelt. Was aber darüber hinaus? Heranziehung des Verursacherprinzips, von Rechtsinstituten des Allgemeinen Verwaltungsrechts. Einbettung der Finanzierungsregelung in die Umweltverträglichkeitsprüfung und in Planfeststellungsverfahren. Umfang und Reichweite der Kostentragungspflicht.

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