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Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland

<b>Öffentliche Bekanntmachung Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland gemäß § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes Bek. d. MU v. 28. 3. 2022 — PT-KKE-40311/09/93/30 —</b> Gemäß § 7 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 Satz 3 des Atomgesetzes i. d. F. vom 15.7.1985 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.8.2021 (BGBl. I S. 3530), — im Folgenden: AtG — und § 4 Abs. 1 AtVfV i. d. F. vom 3.2.1995 (BGBl. I S. 180), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 11.11.2020 (BGBl. I S. 2428), wird bekannt gemacht: Die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), hat mit Schreiben vom 22.12.2016, den Antrag auf Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE) gemäß § 7 Abs. 3 AtG gestellt. Der Standort des KKE befindet sich rechtsseitig der Ems und südlich der Stadt Lingen (Ems) im Gebiet der Stadt Lingen (Ems) im Landkreis Emsland im Bundesland Niedersachsen. Der Antrag zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage beinhaltet Folgendes: a) Beantragt wird die Stilllegung der atomrechtlich genehmigten Anlage KKE. b) Beantragt wird die Ergänzung der Regelungen und Gestattungen der Betriebsgenehmigung für das KKE durch eine Stilllegungs- und Abbaugenehmigung, wobei die erforderlichen Regelungen und Gestattungen für den Weiterbetrieb von Systemen und Komponenten im Restbetrieb der Anlage unberührt und wirksam bleiben sollen, soweit diese nicht durch Regelungen der beantragten Stilllegungs- und Abbaugenehmigung ersetzt oder geändert werden. c) Beantragt wird die Aufhebung bzw. die Feststellung der Erledigung aller Nebenbestimmungen/Auflagen aus den gültigen atomrechtlichen Genehmigungen, mit Ausnahme der in einer Antragsunterlage einzeln aufgelisteten Nebenbestimmungen/Auflagen, die für Stilllegung und Abbau erforderlich sind. d) Beantragt werden der Restbetrieb und die fortschreitende Veränderung des Restbetriebs. Vor Beginn von Stilllegung und Abbau werden die dafür notwendigen Regelungen in das für das KKE maßgebliche Betriebshandbuch (BHB) integriert. e) Beantragt werden neue Genehmigungswerte für die Ableitung radioaktiver Stoffe über die Fortluft. f) Beantragt wird der Abbau der zur atomrechtlich genehmigten Anlage KKE gehörenden Anlagenteile (z. B. Systeme, Systembereiche, Komponenten, Hilfseinrichtungen und Gebäude/-strukturen). Dies umfasst sämtliche Maßnahmen einschließlich technischer Veränderungen der Anlage, die erforderlich sind, um die Anlage KKE abzubauen oder ihren Restbetrieb anzupassen sowie sämtliche Maßnahmen, die erforderlich sind, um Anlagenteile und Gelände aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen zu können. g) Beantragt wird der im Rahmen von Stilllegung und Abbau nach § 7 StrlSchV genehmigungsbedürftige Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen. Die Stilllegung des KKE sowie der Abbau der atomrechtlich genehmigten Anlagenteile bedürfen gemäß § 7 Abs. 3 AtG der Genehmigung. Das MU ist die zuständige Genehmigungsbehörde. Es handelt sich um ein umweltverträglichkeitsprüfungspflichtiges Vorhaben. Gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 i. V. m. Nummer 11.1 der Anlage 1 UVPG i. d. F. vom 18.3.2021 (BGBl. I S. 540), geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10.9.2021 (BGBl. I S. 4147), sowie § 19 b AtVfV ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage oder von Anlagenteilen durchzuführen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach § 2 a Abs. 1 Satz 1 AtG ein unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens. Sie umfasst gemäß § 1 a AtVfV die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Auswirkungen auf 1. Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, 2. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 3. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 4. kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie 5. die Wechselwirkungen zwischen den in den Nummern 1 bis 4 genannten Schutzgütern. Ein UVP-Bericht mit Angaben, die nach § 16 UVPG erforderlich sind, wurde gemäß § 3 Abs. 2 AtVfV vorgelegt. Es wird auf die Durchführung einer grenzüberschreitenden Beteiligung der Niederlande nach § 7 a AtVfV hingewiesen. Eine mögliche Entscheidung i. S. des § 5 Abs. 4 Nr. 2 AtVfV zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens ist die Erteilung der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung nach § 7 Abs. 3 AtG. Das MU ist die Behörde, bei der weitere Informationen gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 6 AtVfV über das Vorhaben erhältlich sind und der Fragen übermittelt werden können. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 6 Abs. 1 und 2, § 19 b AtVfV und § 6 UVPG werden folgende Anträge und Unterlagen ausgelegt: — der Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG vom 22.12.2016, — die Kurzbeschreibung „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE), Kurzbeschreibung“ (Stand März 2022), — der Sicherheitsbericht „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE), Sicherheitsbericht“ (Stand März 2022), — der UVP-Bericht „Kernkraftwerk Emsland, Stilllegung und Abbau der Anlage KKE“, ERM GmbH (Stand: 21.3.2022). Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG i. d. F. vom 20.5.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.3.2021 (BGBl. I S. 353), erfolgt die Auslegung durch Veröffentlichung im Internet. Der Antrag und die o. g. Auslegungsunterlagen sind im Internet auf folgenden Internetseiten vom 21.4. bis einschließlich 20.6.2022 einsehbar: — www.umwelt.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Themen > Atomaufsicht & Strahlenschutz > Kerntechnische Anlage > Kernkraftwerk Emsland > Auslegung von Antrag und Unterlagen der Genehmigungsverfahren zu — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. — www.lingen.de und dort über den Pfad „Startseite > Politik, Rathaus & Service > Veröffentlichungen > Bekanntmachungen — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. Daneben liegen der Antrag und die o. g. Auslegungsunterlagen im o. g. Zeitraum auch im Dienstgebäude — des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Archivstraße 2, 30169 Hannover, Pförtnerloge, Tel. 0511 120-3599, montags bis freitags in der Zeit von 7.00 bis 16.00 Uhr sowie — der Stadt Lingen (Ems), Bürgerbüro, Elisabethstraße 14 — 16, 49808 Lingen (Ems), Tel. 0591 9144-333, montags bis mittwochs in der Zeit von 9.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr, freitags in der Zeit von 9.00 bis 12.30 Uhr, samstags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr zur Einsichtnahme aus. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminabsprache und unter Beachtung der vor Ort geltenden Schutzmaßnahmen möglich. Soweit infolge der COVID-19-Pandemie behördliche Auslegungsstellen vorübergehend für den Publikumsverkehr geschlossen werden müssen oder aufgrund einer angeordneten Ausgangssperre ein Zugang nicht möglich sein sollte, erfolgt währenddessen die Offenlegung ausschließlich im Internet gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG. In einem solchem Fall können Personen, denen kein Internetzugang zur Verfügung steht, Unterlagen in Papierform beim MU anfordern. Bek., Antrag und Unterlagen werden auch im zentralen Internetportal des Landes nach § 20 UVPG i. V. m. § 4 NUVPG i. d. F. vom 18.12.2019 (Nds. GVBl. S. 437) unter der Adresse https://uvp.niedersachsen.de in der Kategorie „Kernenergie“ veröffentlicht (§ 6 Abs. 5 AtVfV). Es wird gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und, § 7 Abs. 1 Satz 1 AtVfV dazu aufgefordert, etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben bei einer der vorgenannten Dienststellen innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Einwendungen können auch auf elektronischem Wege erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: — Die Einwendung kann durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, erhoben werden. Dieses Dokument ist an die E-Mail-Adresse KKE-TLE@mu.niedersachsen.de zu richten. Hinweis: Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, zu denen unter www.bundesnetzagentur.de/QES weitere Informationen abgerufen werden können. — Daneben kann die Einwendung auf elektronischem Weg auch durch Übermittlung über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erhoben werden. Mit Ablauf der Auslegungsfrist werden gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 AtVfV alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e DSGVO die bei der Erhebung von Einwendungen übermittelten personenbezogenen Daten im Rahmen der Gesetze soweit erforderlich verarbeitet werden. Ein Informationsblatt zu den Datenschutzhinweisen, die für das Genehmigungsverfahren gelten, wird zusammen mit den Verfahrensunterlagen ausgelegt und ebenfalls auf der o. g. Internetseite des MU bereitgestellt. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass bei Vorliegen von rechtzeitig erhobenen Einwendungen ein Erörterungstermin stattfinden wird. Im Erörterungstermin werden die Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder einer oder eines anderen Beteiligten erörtert. Gegebenenfalls finden die Regelungen des PlanSiG Anwendung. Der Termin und die Einzelheiten zur Durchführung werden in der gleichen Weise wie das Vorhaben bekannt gemacht werden. Gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 AtVfV wird die Entscheidung über den Genehmigungsantrag der Antragstellerin und den Personen, die Einwendungen erhoben haben zugestellt. Außerdem wird die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht. Sollten außer an die Antragstellerin mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sein, wird die Zustellung der Entscheidung durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), für die Errichtung und den Betrieb des Technologie- und Logistikgebäudes Emsland (TLE) separate Anträge für Baugenehmigungen sowie eine Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen gestellt hat. Die Bekanntmachung und die Auslegung von Anträgen und Unterlagen erfolgen separat.

Schwerpunktprogramm (SPP) 1374: Biodiversitäts-Exploratorien; Exploratories for Long-Term and Large-Scale Biodiversity Research (Biodiversity Exploratories), Sub project: Core Project 9 'Soil' Linking biodiversity and land use to soil functions

Böden sind als Standort für Pflanzen und Lebensraum für eine Vielzahl von Mikroorganismen ein integraler Bestandteil von Ökosystemen. Das Kernprojekt Boden stellt grundlegende Daten über Bodeneigenschaften und Bodenfunktionen bereit. Wir organisieren zudem koordinierte Bodenprobenahmen auf den Experimentier-Flächen (EP) und beteiligen uns an der Synthese in den Biodiversitäts Exploratorien (BE). Im Vordergrund steht dabei die Fragestellung, wie sich Landnutzung und Biodiversität auf den Eintrag, die Speicherung und die Stabilität von Kohlenstoff und Nährstoffen im Boden auswirken. In der vergangenen Projektphase der BE haben wir 2017 die koordinierte Bodenprobenahme auf allen EP wiederholt und grundlegende Bodenparameter für weitere Projekte zur Verfügung gestellt. Wir haben zudem das Monitoring des Streufalls auf allen Waldflächen fortgesetzt. Wir konnten zeigen, dass der Streufall in den ungenutzten Wäldern größer als in genutzten Wäldern war, wozu insbesondere die größere Menge an Zweigen, Ästen und Früchten im ungenutzten Wald beitrug. Die Umsatzzeiten von Kohlenstoff in der organischen Auflage zeigen, dass diese sowohl durch den Standort (z.B. pH Wert, Nährstoffverfügbarkeit) als auch durch die Qualität der Streu beeinflusst werden. Der Abbau von organischer Substanz wurde auf allen Experimentier-Flächen in situ durch Messung der Bodenatmung bestimmt. Durch die Trockenheit im Sommer 2018 waren die gemessenen Bodenatmungsraten gering. Trotzdem konnten im Wald Effekte der Untersuchungsregion, der Landnutzung und der Hauptbaumart nachgewiesen werden. Die Nährstoffauswaschung wurde mit Austauscherharzen im Jahr 2018/19 kumulativ bestimmt, so dass die Analyse noch nicht abgeschlossen ist. In der kommenden Projektphase werden wir das Bodenmonitoring auf allen EP fortsetzen. In enger Kooperation mit anderen Projekten werden wir eine weitere Bodenprobenahme auf allen 300 EP organisieren. Diese Probenahme wird dann auch die neu etablierten Wald- und Grünlandexperimente einschließen. Auf allen Flächen werden wir grundlegende Bodeneigenschaften und Indikatoren für die Bodenqualität bestimmen, auch um die Vergleichbarkeit der neuen Versuchsflächen mit den bisherigen Untersuchungsflächen (den Kontrollflächen) sicherzustellen. Wir werden das Bodenprobenarchiv sowie das Streufall-Monitoring in den BE fortführen. Da die zentrale Frage des Waldexperiments ist, inwiefern ein Lückenschlag durch geänderte Resourcenverfügbarkeit die Biodiversität beeinflusst, werden wir in den neu etablierten Lücken sowohl den Streueintrag, als auch die Nährstoffverfügbarkeit im Boden bestimmen. Wir werden überprüfen, ob diese Änderungen in der Nährstoffverfügbarkeit durch den Abbau von organischer Bodensubstanz bedingt werden. Dazu werden wir die Bodenatmung, Enzymaktivitäten, den Streuabbau und die Aktivität der Bodenfauna bestimmen. Zusätzlich zu unseren bisherigen Synthese-Aktivitäten werden wir dann zur gemeinsamen Bewertung des Waldexperimentes beitragen.

Entsiegelungspotenziale 2025

Die Inanspruchnahme von Böden durch Überbauung und Versiegelung führt zum Verlust der Bodenfunktionen mit dauerhaft negativen Folgen für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Böden weisen vielfältige und schützenswerte Funktionen auf: Als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, als Speicher und Filter für das Grundwasser, als Puffer gegenüber Schadstoffen, als Basis für die Landwirtschaft und gesundes Wohnen sowie als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte (§ 2 BBodSchG). Diese grundlegenden Funktionen des Bodens sind durch eine adäquate Berücksichtigung der Bodenschutzbelange in der Planung für die Zukunft zu sichern. Die Bedeutung des Bodens erlangt zunehmende gesellschaftliche und umweltpolitische Beachtung insbesondere mit Blick auf die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, die Kohlenstoff- und Wasserspeicherfähigkeit des Bodens und die Biodiversität. Dies mündet in bundesweite Maßnahmen und Regelungen zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und der Versiegelung und in die Notwendigkeit eines nachhaltigen Flächenmanagement in Städten und Gemeinden. „Die Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) in Deutschland ist im vierjährigen Mittel der Jahre 2019 bis 2022 durchschnittlich um rund 52 Hektar pro Tag gewachsen. Der tägliche Anstieg nahm damit gegenüber dem Vorjahresindikatorwert ab (55 Hektar pro Tag in den Jahren 2018 bis 2021).“ (Destatis, 2024a, 2024b, 2024c, vgl. UBA, 2024). International und national greifen ambitionierte Zielsetzungen und Maßnahmen die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme auf. Sowohl das globale Nachhaltigkeitsziel 15 der Vereinten Nationen als auch die daran angelehnte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie greifen den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Ressource Boden auf und weisen die Degradationsneutralität als wichtiges Ziel aus (UN, 2015; Bundesregierung, 2021). Mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 hat die Bundesregierung das 30 Hektar-Ziel des Jahres 2020 auf das Jahr 2030 auf „unter 30 Hektar pro Tag“ festgeschrieben (Bundesregierung, 2017; Destatis, 2018). In der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung 2021 wird ergänzend bis zum Jahr 2050 eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, das heißt, es sollen netto keine weiteren Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke beansprucht werden (Bundesregierung, 2021). Der Unterschied zwischen Flächenneuinanspruchnahme und Versiegelung: Unter Flächenneuinanspruchnahme wird die Netto-Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche verstanden. Der Indikator „Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche“ bezieht sich auf die Umwandlung land- und forstwirtschaftlich genutzter Fläche in Siedlungs- und Verkehrsfläche und umfasst damit auch nicht versiegelte Areale wie Stadtparks, Hofflächen, Verkehrsbegleitgrün, Friedhöfe, Kleingärten etc. Insbesondere in urbanen Räumen ist der Indikator oft unzureichend, um den tatsächlichen Zustand der Böden sowie den nachhaltigen Umgang mit dieser Ressource bewerten zu können. Die Flächenversiegelung einer Stadt kann auch bei gleichbleibender Flächenneuinanspruchnahme ansteigen (z. B. durch Innenentwicklung und bauliche Nachverdichtung). Der Grad der Versiegelung und seine Entwicklung gibt daher i.d.R. den. detaillierteren Aufschluss über die Inanspruchnahme der natürlichen Ressource Boden im urbanen Raum (LABO, 2020). Einer von 16 Kernindikatoren, an denen die nachhaltige Entwicklung im Land Berlin gemessen wird, ist daher die Flächenversiegelung (AfS Berlin-Brandenburg, 2021). Dieser Indikator ermöglicht im Land Berlin, auf der Grundlage gesetzlich verankerter Regelungsmöglichkeiten, die Einbeziehung der begrenzten Ressource Boden in das Spannungsfeld von Bau- und Planungsprozessen und die Stärkung des Schutzes und der Wiederherstellung wertvoller Bodenfunktionen. Das Anliegen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen besteht somit darin, Instrumente für ein aktives, praxisorientiertes Flächenmanagement zur Verfügung zu stellen. Diese erleichtern es insbesondere den Bodenschutzbehörden, ihre Aufgaben als Träger öffentlicher Belange z. B. im Rahmen der Bauleitplanung wahrzunehmen sowie im Rahmen von Umweltprüfungen eine qualifizierte Integration bodenschutzfachlicher Aspekte im Prüfungsprozess vornehmen zu können. Ein regelmäßig in der Planungspraxis auftretendes Problem besteht darin, dass sich die bei einer baulichen Entwicklung eines Gebietes notwendigen Versiegelungen materiell kaum ausgleichen lassen. Der fachlich beste Ausgleich besteht prinzipiell in der Entsiegelung anderer Flächen. Das Auffinden versiegelter Flächen, die tatsächlich entsiegelt werden können, gestaltet sich in Berlin aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit der meisten Flächen als schwierig und lässt sich im Rahmen der Umweltprüfung mangels eines adäquaten Flächenangebots vielfach nicht realisieren. Entsiegelungsvorschläge haben jedoch meist dann eine Realisierungschance, wenn Entsiegelungsflächen bereits bekannt sind und als geeignet geprüft in einem Verzeichnis vorliegen. In einem ersten Schritt wurde mit der Umweltatlaskarte Planungshinweise zum Bodenschutz ein wichtiges planerisches Instrument für die bodenschutzfachliche Bewertung erarbeitet. Die Wichtung der unterschiedlichen Funktionen und Empfindlichkeiten der Berliner Böden ermöglicht eine differenzierte Bewertung im Rahmen der Bauleitplanung. So wird z. B. für Böden, die aus bodenschutzfachlicher Sicht als besonders wertvoll eingestuft wurden, die Suche von Standortalternativen für bauplanungsrelevante Vorhaben empfohlen (vgl. SenStadt, 2020). Um eine verbesserte Verfügbarkeit von Entsiegelungsflächen zu erreichen, wurde in einem zweiten Schritt das Projekt „Entsiegelungspotenziale in Berlin“ ins Leben gerufen. Das Projekt hat die Erfassung und Bewertung von Flächen mit Entsiegelungspotenzial zum Inhalt und soll dazu dienen, Flächen im Land Berlin aufzufinden, die in absehbarer Zukunft dauerhaft entsiegelt werden können. Soweit möglich, sollen die Funktionsfähigkeit des Bodens wiederhergestellt und naturschutzfachlich wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere entwickelt werden. Außerdem soll es gelingen, eine räumliche Entkopplung zwischen den Orten der Beeinträchtigung und der Aufwertung durch eine gesamtstädtische Erfassung und einheitliche Systematik bei der Bewertung der erfassten Flächen zu unterstützen. Hierfür kommt im Einzelfall das Instrument der Eingriffsregelung (nach Baurecht und Naturschutzrecht) in Betracht. Die erfassten Flächen dienen grundsätzlich als Flächenangebot für die Kompensation von Eingriffen in den Boden und bei dauerhaftem Verlust von Bodenfunktionen sowie für Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen von Fördermaßnahmen. Im Rahmen mehrerer Projektphasen werden seit 2010 Recherchen in allen Berliner Bezirken, in den vier Berliner Forstämtern, in den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) und Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) sowie bei privaten Eigentümern durchgeführt. Die letzte Aktualisierung erfolgte im August 2025. Die bei diesen Recherchen gewonnenen Daten werden in einer Datenbank zusammengeführt. Im Rahmen des in der Entwicklung befindlichen Berliner Entsiegelungsprogramms wird perspektivisch eine Zusammenführung vorhandener Potenzialerfassungen angestrebt. Hierbei sind partizipative Möglichkeiten zur Einbringung bisher unbekannter Entsiegelungspotenziale durch verschiedenste Akteure in der Stadt denkbar. Um die Umsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen zu unterstützen, wurde zudem eine Arbeitshilfe zur Ableitung vereinfachter Kostenansätze für die zu erwartenden Rückbaukosten erstellt (inklusive Excel-Eingabedatei für vereinfachte Kostenschätzung von Entsiegelungsmaßnahmen). Außerdem wird die Arbeitshilfe zur Wiederherstellung von Bodenfunktionen nach einer Entsiegelung online bereitgestellt. Darüber hinaus wird in Form regelmäßiger Newsletter über aktuelle Geschehnisse zum Thema Entsiegelung berichtet. In 2021 wurde eine Dokumentation einer Entsiegelungsmaßnahme veröffentlicht, die überblickshaft den Projektablauf, die Finanzierung sowie die Beteiligten aufzeigt. Im Jahr 2025 soll mit einem Bericht über die Entsiegelung der ehemaligen Bezirksgärtnerei Marienfelde eine weitere Dokumentation eines aktuellen Entsiegelungsprojekts veröffentlicht werden. Für den Newsletter, die Dokumentation, sowie die genannten Arbeitshilfen siehe Entsiegelungspotenziale in Berlin – Berlin.de .

Strahlendosis durch natürliche Radioaktivität in der Nahrung

Strahlendosis durch natürliche Radioaktivität in der Nahrung Mit dem Verzehr von Nahrungsmitteln nehmen wir Menschen immer auch natürlich vorkommende radioaktive Stoffe zu uns. In welchem Maße wir dadurch Strahlung ausgesetzt sind, lässt sich errechnen – aus dem Radionuklidgehalt, seiner altersabhängigen biologischen Wirkung im Organismus sowie den Verzehrsraten. Bei durchschnittlichen Ernährungsgewohnheiten ergibt sich eine natürliche Strahlenbelastung der Bevölkerung durch Nahrungsaufnahme von etwa 0,27 Millisievert pro Jahr. Alle unsere Nahrungsmittel enthalten natürliche Radioaktivität Alle Nahrungsmittel (Lebensmittel) enthalten natürlich vorkommende radioaktive Stoffe. Pflanzen und Tiere nehmen sie aus Böden oder Gewässern auf. So gelangen sie in die menschliche Nahrungskette. Mit dem Verzehr ( Ingestion ) von pflanzlichen und tierischen Nahrungsmitteln nehmen wir Menschen daher immer auch natürlich vorkommende radioaktive Stoffe zu uns - fachlich auch Radionuklide genannt. Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) hat in verschiedenen Studien untersucht, in welchen Mengen natürliche radioaktive Stoffe in unserer Nahrung vorkommen. Aus den Studienergebnissen lässt sich ableiten, welcher Strahlendosis wir dadurch ausgesetzt sind. Untersuchungen zu natürlicher Radioaktivität in Nahrungsmitteln Wie wird die Strahlendosis durch natürliche Radionuklide in der Nahrung ermittelt? Bei durchschnittlichen Ernährungsgewohnheiten liegt die natürliche Strahlenbelastung durch Nahrungsaufnahmen bei etwa 0,27 Millisievert pro Jahr. Das Maß für die Wirkung der ionisierenden Strahlung , die auf menschliche Organe und Gewebe einwirkt, wenn man etwas isst oder trinkt ( Ingestion ), ist die effektive Dosis . Sie wird in der Einheit Sievert angegeben. Die verschiedenen Arten und Energien von Strahlung wirken unterschiedlich auf menschliche Organe und Gewebe. Ionisierende Strahlung ist besonders energiereich. Um die durchschnittliche jährliche Strahlendosis (genauer: die mit den Nahrungsmitteln aufgenommene Aktivität pro Jahr) zu berechnen, benötigt man die mit dem Nahrungsmittel aufgenommene spezifische Aktivität eines Radionuklid s, die Verzehrsmenge des Nahrungsmittels sowie die für das Radionuklid geltenden Dosiskoeffizienten (diese Koeffizienten geben die effektive Folgedosis pro Becquerel aufgenommener Aktivität in Abhängigkeit vom Alter der Personen in der Einheit " Sievert pro Becquerel " an). Daraus lässt sich die ernährungsbedingte Strahlendosis für verschiedene Altersgruppen der Bevölkerung errechnen, aus der sich ein jährlicher Durchschnittswert bilden lässt. Bei durchschnittlichen Ernährungsgewohnheiten ergibt sich eine natürliche Strahlendosis von etwa 0,27 Millisievert pro Jahr durch Strahlung, der unser Körper durch Nahrungsaufnahme von innen ausgesetzt ist. Strahlung aus natürlich und zivilisatorisch bedingten Strahlenquellen ist jeder Mensch ausgesetzt. Zum Vergleich: In Deutschland erhalten wir durch Strahlung aus natürlichen Quellen insgesamt eine Strahlendosis von durchschnittlich 2,1 Millisievert pro Jahr. Die Strahlendosis durch natürliche Strahlung, der unser Körper von außen ausgesetzt ist, beträgt circa 0,7 Millisievert im Jahr. Das Einatmen des natürlich vorkommenden radioaktiven Gases Radon mit seinen Folgeprodukten bewirkt im Durchschnitt pro Jahr eine Strahlendosis von 1,1 Millisievert. Die Strahlendosis durch Nahrungsaufnahme ist natürlicherweise durch die Eigenschaften der Gesteine und Böden bedingt, auf denen landwirtschaftliche Produkte erzeugt werden. Die Lebensmitteleigenschaften unterscheiden sich regional nur geringfügig und sind unveränderlich. Stand: 14.02.2025

Nützlinge

<p>Mit Nützlingen naturnah gärtnern</p><p>Insbesondere nach der Winterruhe ist das ihre wichtigste Nahrungsquelle. Bieten Sie Marienkäfern geeignete Plätze für die Winterruhe an: Laubhaufen, Totholz, Steinhaufen, kleine trockene Hohlräume oder spezielle Nistkästen.</p><p>So gärtnern Sie nachhaltig mit Nützlingen</p><p><ul><li>Gestalten Sie Ihren Garten vielfältig und naturnah, so dass Nützlinge angelockt werden und darin Nahrung und Wohnraum finden.</li><li>Tolerieren Sie Schädlinge als Teil des Nahrungsnetzes, solange sie nicht massenhaft vorkommen.</li><li>Ein Verzicht auf chemisch-synthetische Dünger und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pestizide#alphabar">Pestizide</a>⁠ ist gut für die Umwelt und für Ihre Gartenmitbewohner.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p><strong>Respekt vor jedem Lebewesen:</strong>Alle Organismen sind Teil eines komplexen Nahrungsnetzes und erfüllen wichtige ökologische Funktionen. Nur aus der Perspektive des Menschen erscheint der eine als "nützlich" und der andere als "schädlich". Bedenken Sie, dass Lebewesen nicht nur "schlechte" oder nur "gute" Eigenschaften haben. Zum Beispiel verursachen nur wenige Arten der Gallmücke Schäden an Ihrer Ernte. Dagegen sind viele Gallmücken-Arten nützlich. Weil ihre Larven Blattläuse vertilgen, werden sie gezielt im biologischen Pflanzenschutz eingesetzt. Zudem bestäuben sie Pflanzen und dienen Vögeln als Futter. Reißt der Mensch ein kleines Loch in das komplexe Netz der Natur, hat das also weitreichende Auswirkungen.</p><p><strong>Jeder Quadratmeter zählt:</strong>Nützlinge können sich nur dann im Garten ansiedeln und vermehren, wenn sie langfristig Futter und Wohnraum finden. Selbst wenn Ihnen nur kleine Flächen zur Verfügung stehen, lohnt sich die Anlage eines Mini-Biotops. Da viele Arten nur einen relativ kleinen Bewegungsradius haben, können solche Trittsteine für die weitere Ausbreitung sehr wertvoll sein. Vielleicht können Sie auch Ihre Nachbarn von einer naturnahen Gartengestaltung überzeugen, so entsteht in der Summe ein vernetzter, artenreicher Lebensraum.</p><p>Tipps zur Bepflanzung</p><p>Eine Vielfalt an heimischen Stauden und Gehölzen bietet Vögeln, aber auch Fledermäusen und Kleinsäugern, Nahrung und Lebensraum. Insbesondere dichte Hecken und stachelige Sträucher bieten Vögeln Schutz vor Katzen und anderen Beutegreifern. Auch Vogelfutter sollte nicht gekauft, sondern selbst angepflanzt werden.</p><p>Bei gefüllten Blüten haben sich die Staub- und / oder Fruchtblätter zu Blütenblättern umgebildet. Dadurch produzieren diese Blüten weniger oder gar keinen Nektar und keinen Pollen mehr. Zudem können solche Blütenblätter den Tieren den Weg zu den Staubgefäßen und zum Nektar versperren.</p><p>Das sind zum Beispiel Frühblüher wie Schneeglöckchen, Winterlinge und Krokusse (siehe Foto), und Spätblüher wie Fette Henne, Sonnenblume und Ringelblume. Frühblüher bieten vielen Nützlingen, z.B. Schwebfliegen und Florfliegen, ein erstes Nahrungsangebot und sind somit entscheidend für deren weitere Entwicklung.</p><p>Das gleiche Prinzip gilt auch für Vögel. Im Winter fressen sie zum Beispiel gern Hagebutten sowie Früchte vom Holunder und Weißdorn. Besonders wertvoll ist der Efeu: er blüht im Herbst, wenn Insekten wenig andere Nahrung finden, und trägt Früchte im zeitigen Frühjahr, was Amseln, Drosseln und Stare anlockt. Um zu blühen und Früchte zu tragen muss der Efeu aber mindestens acht Jahre alt sein.</p><p>Mit der Wahl von ganz bestimmten Pflanzen können Sie ganz bestimmte Tiere anlocken, da diese sich über Jahrmillionen aneinander angepasst haben. Pflanzen Sie zum Beispiel ein Pfaffenhütchen (siehe Foto), dann können Sie bestimmt im Herbst Rotkehlchen an den rot leuchtenden Früchten beobachten. Pflanzen Sie einen Blasenstrauch, werden dessen große gelbe Blüten bald die Blauschwarze Holzbiene anlocken.</p><p>Solche Pflanzen öffnen ihre Blüten erst abends und verströmen einen besonderen Duft. Beispiele hierfür sind die Nachtkerze, Borretsch, Wegwarte und Schnittlauch (siehe Foto). Nahrungspflanzen für Nachtfalter oder deren Raupen sind zum Beispiel Himbeeren, Brombeeren, Berberitze und Hartriegel. Finden nachtaktive Insekten ausreichend Nahrungspflanzen, dann profitieren davon auch die Fledermäuse.</p><p>Viele Insekten, wie auch Eier und Puppen von Schmetterlingen, überwintern in oder an den Stängeln. Dagegen dürfen Hecken, Büsche und Bäume nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 28. Februar zurückgeschnitten werden. Diese Regelung dient dem Schutz brütender Vögel und ist im Bundesnaturschutzgesetz § 39 festgelegt.</p><p>Nutzen Sie dafür schneidende Werkzeuge (z.B. Balkenmäher, Sensen) statt rotierender Werkzeuge (z.B. Rasenmäher, Freischneider). So reduzieren Sie die Anzahl der getöteten Insekten um ein Vielfaches. Eine Schnitthöhe von 14 Zentimetern lässt auch Amphibien und Reptilien eine Überlebenschance. Mähen Sie nie alle Flächen gleichzeitig. Lassen Sie immer einige Rückzugsräume, indem Sie Flächen zeitlich oder räumlich versetzt mähen. Sie können beispielsweise um besonders nützliche Pflanzen drumherum mähen oder hübsche Muster in die Fläche hineinschneiden. Oder Sie mähen einfach nach dem Prinzip „Vokuhila (vorne kurz, hinten lang) statt Glatze“.</p><p>Besonders im Winter sind ungemähte Flächen wichtig, denn dort überdauern viele Insekten bzw. deren Larven, Eier oder Puppen. Wertvoll sind auch Altgrasstreifen, also Teilflächen, die ein Jahr lang gar nicht gemäht werden. Das Mähgut sollte nach zwei Tagen von der Fläche entfernt werden. Sie können es kompostieren, als Mulch auf Beeten, unter Gebüschen oder auf Baumscheiben ausbringen, oder als Tierfutter verwenden. Verzichten Sie auf eine Düngung Ihrer Wiese - je magerer desto artenreicher!</p><p>Laub dient Bäumen und Bodenlebewesen langfristig als Nahrung, trägt zur Humusbildung bei, schützt den Boden vor Austrocknung und bietet vielen Tieren einen Lebensraum. Soll Laub von bestimmten Flächen, wie z.B. Wegen und Einfahrten, entfernt werden, kann es an anderer Stelle wieder ausgebracht werden. Zum Beispiel als Mulch auf Beete, unter Hecken und Sträuchern, als Haufen zur Überwinterung von Igeln und Amphibien, oder auch als Einstreu und Winterfutter für Haustiere.</p><p>Insekten und Vögel finden hierin Futter und Wohnraum. Vertikales Gärtnern hat auch viele andere Vorteile. Es kann die Wärmedämmung von Gebäuden verbessern und als Lärmschutzbarriere dienen, es spart Platz und sorgt für Abkühlung im Sommer. Bei richtiger Pflanzenwahl und intaktem Mauerwerk sind keine Gebäudeschäden zu erwarten. Lassen Sie sich vorher von Experten beraten!</p><p>Mulch kann aus den verschiedensten Materialien bestehen und unterschiedlichen Zwecken dienen. Beispielweise als Düngung: durch Mist und Rasenschnitt wird viel Stickstoff zugeführt. Oder zum Pflanzenschutz: Schafwolle und Sägespäne halten Schnecken fern. Oder als Lebensraum: Holzhackschnitzel zur Befestigung der Wege zwischen den Beeten dienen als Brutstätte für Käfer.</p><p>Mit Rindenmulch oder Tannennadeln kann der pH-Wert des Bodens gesenkt werden, zum Beispiel für den Anbau von Heidelbeeren. Mulch dient außerdem als Verdunstungsschutz, reguliert die Bodentemperatur, schützt vor Erosion und hält unerwünschten Bewuchs fern.</p><p>Sie werden viele Vorteile entdecken, z.B. eine verbesserte Bodenfruchtbarkeit und eine erhöhte Widerstandsfähigkeit der Pflanzen. Der Begriff Permakultur leitet sich von "permanent agriculture" ab und steht für eine nachhaltige Landwirtschaft und Lebensweise. Diese Philosophie nimmt natürliche Ökosysteme als Vorbild und leitet daraus Bewirtschaftungsweisen ab, die zu langfristig stabilen, sich selbst erhaltenden Systemen führen.</p><p>Kaufen Sie nur solche Erden und Substrate, die als „torffrei“ oder „ohne Torf“ gekennzeichnet sind. Sogar Heidelbeeren, die in saurer Erde angebaut werden müssen, kann man torffrei anbauen. Im Gartenfachhandel finden Sie torffreie Erden speziell für Heidelbeeren und andere Moorbeetpflanzen.</p><p><strong>Weitere Informationen und Tipps zur Bepflanzung:</strong></p><p></p><p>Kleine Biotope gestalten</p><p>Integrieren Sie wertvolle Elemente in Ihren Naturgarten: Trockenmauern, viel Totholz, Steinhaufen, Laubhaufen, ein Sandarium, dichtes Gestrüpp und ein paar „ungepflegte“ Ecken. Diese Elemente bieten vielen Tierarten Nahrung und Wohnraum.</p><p>Hier entsteht nicht nur wertvolle Gartenerde, sondern auch ein Biotop für zahlreiche Kleinstlebewesen. Auch Igel, Ringelnattern und Erdkröten mögen Komposthaufen. Nicht nur wegen des reichen Nahrungsangebotes, sondern auch wegen der Wärme, die bei der Verrottung entsteht.</p><p>Dort finden z.B. Fledermäuse und Höhlenbrüter Nahrung und Wohnraum. Totholz ist auch für viele gefährdeten Insektenarten sehr wertvoll. Die wertvollsten ökologischen Nischen bietet besonntes, aufrechtstehendes Totholz (mit Rinde) von Laubbäumen. Abgestorbene Gehölze lassen sich auch mit Kletterpflanzen verschönern. Mit den richtigen Schnitttechniken können so über die Jahre kreative Figuren entstehen. Auch die Wurzelballen abgestorbener Bäume sind ein wertvoller Lebensraum, z.B. für Käfer. Als Ersatz dafür können Sie einen Käferkeller anlegen.</p><p>Verzichten Sie dabei auf den Besatz mit Fischen, denn die fressen den Laich von Amphibien sowie zahlreiche Insekten und deren Larven. Ein naturnah gestalteter Teich zieht auch Fledermäuse an: sie kommen in der Dämmerung, um Beute zu jagen und ihren Durst zu stillen.</p><p>So können Sie die Folgen extremer Wetterereignisse wie Starkregen und Dürre über das Jahr etwas abfedern. Außerdem mögen Pflanzen Regenwasser viel lieber als das Wasser aus dem Hahn.</p><p>Ein Waldgarten ist ein Garten, der, wie ein Wald, in mehreren Höhenstufen aufgebaut ist. Waldgärten dienen der Nahrungserzeugung, leisten aber auch einen großen Beitrag zum Klimaschutz und zum Schutz der Biodiversität. Durch die Vielfalt eines Waldgartens entwickelt sich ein stabiles System, in dem Nahrungsmittel auch unter zukünftigen schwierigen Bedingungen angebaut werden können.</p><p><strong>Weitere Informationen und Tipps zur klimafreundlichen Gartengestaltung:</strong></p><p></p><p>Hilfe für tierische Gartenbewohner</p><p>Eine größere Schale auf dem Boden dient Igeln als Tränke und Vögeln als Badestelle. Für Vögel besteht allerdings eine hohe Ansteckungsgefahr an stark frequentierten Wasserstellen. Deshalb muss das Wasser täglich gewechselt und das Gefäß gereinigt werden. Hängende Tränkeflaschen sind für Vögel eine keimarme Alternative. Und auch Insekten haben Durst! Legen Sie Steine, Muscheln oder Moos in eine kleine Wasserschale, damit die Insekten darin nicht ertrinken.</p><p>Beachten Sie dabei genau die Bauanleitungen und die Empfehlungen zum Aufhängen der Kästen. Laut Bundesnaturschutzgesetz sind alle heimischen Vogelarten „besonders geschützt“ und alle Fledermausarten „streng geschützt“. Der Schutz bezieht sich auch auf ihre Nester. Es ist also verboten, sie zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.</p><p>Katzen töten jährlich viele Millionen Vögel und andere Kleintiere wie z.B. Eidechsen. Insbesondere verwilderte Hauskatzen sind problematisch, weil sie ihren Nahrungsbedarf ausschließlich über die Jagd decken müssen. Lassen Sie Ihre Hauskatze kastrieren und unterstützen Sie Tierschutzverbände bei Kastrationsprogrammen für verwilderte Katzen. Eine unkontrollierte Vermehrung zu verhindern hilft nicht nur den Vögeln, sondern auch den Katzen.</p><p>Sorgen Sie dafür, dass sich Ihre Katze zumindest von Mitte Mai bis Mitte Juli in den Morgenstunden nicht im Freien aufhält, denn dann sind die meisten hilflosen Jungvögel unterwegs. Bäume mit Vogelnestern können durch katzenabweisende Manschettenringe gesichert werden.</p><p>Das sind z.B. Kellertreppen, Lichtschächte, Gruben, Gullys, Teiche und Swimmingpools. Verschließen Sie die Zugänge oder bauen Sie kleine Ausstiegshilfen für die Tiere. Auch Fledermäuse können in Regentonnen ertrinken oder sich durch angekippte Fenster in Räume verirren, aus denen sie nicht mehr herausfinden.</p><p>Manche Insekten werden davon magisch angezogen und umkreisen die Lichtquellen bis zur völligen Erschöpfung. Dabei werden sie von der Nahrungsaufnahme und Partnersuche abgehalten. Beispielsweise können Glühwürmchen bei künstlichem Licht ihre leuchtenden Partner nicht finden, stattdessen fliegen sie orientierungslos von Lampe zu Lampe. Nutzen Sie im Freiland auch keine UV-Insektenkillerlampen.</p><p>Auch nützliche Insekten, kleine Singvögel und Fledermäuse bleiben daran kleben und verenden. Wenn Sie nicht auf Klebefallen verzichten wollen, dann nutzen Sie diese nur kurzzeitig in der jeweiligen Aktivitätsphase des Schädlings. Entfernen Sie die Fallen danach umgehend. Mit dem Anbringen einer Gittermanschette über dem Leimring verhindern Sie, dass Vögel und Fledermäuse kleben bleiben. Im besten Fall verzichten Sie auf den Einsatz von Leimfallen.</p><p>Igel brauchen mehrere Sommerschlafplätze und einen geeigneten Platz für den Winterschlaf. Dafür nutzen sie gerne Komposthaufen, Reisighaufen, große Laubhaufen oder dichtes Gebüsch. Im Handel angebotene Igelhäuser sind dagegen nicht ohne Weiteres als Winterschlafplatz geeignet. Igel sind reine Insektenfresser, am liebsten fressen sie Käfer. Diese finden sie unter anderem im Totholz, unter Laub und unter Holzhackschnitzeln.</p><p>Schnecken werden von Igeln nur in Ermangelung von geeigneter Nahrung gefressen. Sie übertragen Innenparasiten auf den Igel, die in Verbindung mit weiteren Stressoren zum Tod führen können. Die Nahrungssuche gestaltet sich für den Igel immer schwieriger. Seit 2024 gilt der westeuropäische Igel laut der Internationalen Roten Liste erstmals als "potenziell gefährdet". Die Gründe sind vielfältig: Klimawandel, Insektensterben, Pestizideinsatz, naturferne Gartengestaltung und der Straßenverkehr.</p><p>In den letzten Jahren gab es auch sehr viele schwerstverletzte Igel durch Mähgeräte, insbesondere durch Mähroboter. Mähen Sie nicht unter dichten Hecken und Gebüschen, dort richten die Igel sich gern ihre Sommerschlafplätze ein und ziehen ihre Jungen auf. Schalten Sie Mähroboter unbedingt ab, sobald der Abend dämmert und Igel auf Futtersuche gehen.</p><p>Igel müssen weite Strecken zurücklegen um Nahrung und Partner zu finden. Gestalten Sie deshalb Ihre Grundstücksgrenzen so, dass Igel hindurchwandern können. In Zäune können Sie beispielsweise ein Igeltor einbauen.</p><p>Wichtig: Immer, wenn Sie tagsüber Igel finden, immer, wenn Sie verletzte Igel finden, und immer, wenn Sie im Herbst Igel finden, die weniger als 600 Gramm wiegen, brauchen diese fachkundige Hilfe! Wenden Sie sich an Igelstationen, Wildtierauffangstationen oder an einen auf Wildtiere spezialisierten Tierarzt!</p><p>Maulwürfe sind nach Bundesnaturschutzgesetz „besonders geschützt“ und dürfen somit weder gestört, gefangen noch getötet werden. Auch ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten dürfen nicht zerstört werden. Es können Geldstrafen bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Die Vergrämung von Maulwürfen ist rechtlich zwar noch erlaubt. Weil er aber in vielen Gärten vertrieben und illegal getötet wird, findet er inzwischen in Deutschland kaum noch Lebensraum. Experten gehen von einem starken Bestandsrückgang aus, verlässliche Daten werden durch ein bundesweites Monitoring erhoben.</p><p>Dabei sind Maulwürfe sehr nützlich. Sie belüften den Boden und fressen z.B. Schnecken, Engerlinge, Schnakenlarven und Wühlmausbabys. Dulden Sie das kleine Tier bei sich und freuen Sie sich, denn seine Anwesenheit zeigt, dass Ihr Boden gesund und lebendig ist.</p><p>Sie fressen keine Wurzeln oder Blumenzwiebeln, sondern Insekten, Spinnen, Würmer und Schnecken. Sie suchen den ganzen Tag über nach Nahrung, durch das ganze Jahr hinweg. Wenn sie nur zwei Stunden keine Nahrung finden, verhungern sie. Spitzmäuse leben in Stein- und Laubhaufen. Den Winter verbringen sie gern im warmen Kompost.</p><p>Errichten Sie Burgen aus Totholz oder Steinen an einer sonnigen, ruhigen, vegetationsarmen Stelle. Eidechsen brauchen diese zum Sonnenbaden. Katzen sind gefährliche Eidechsen-Jäger. Als Schutz dienen viele kleine Versteck-Nischen, Sie können auch Dornenäste oder notfalls Maschendraht verwenden. Zur Eiablage brauchen Eidechsen eine sonnige Sandstelle. Diese sollte ganz in der Nähe der Wohnstätte liegen, denn Eidechsen sind ortstreu und bewegen sich nur wenige Meter. Schaffen Sie Lebensraum für Insekten, denn davon ernähren sich Eidechsen.</p><p>Beim Mähen besteht eine hohe Verletzungsgefahr. Mähen Sie deshalb zu den Zeiten, in denen Eidechsen inaktiv sind und sich in ihren Verstecken aufhalten (morgens oder abends, nach Niederschlägen, an kalten Tagen). Reptilien und Amphibien reagieren aufgrund ihrer speziellen Haut besonders empfindlich auf Chemikalien in der Umwelt. Ein Verzicht auf chemisch-synthetische Dünger und Pestizide hilft den Tieren.</p><p>Viele im Handel angebotenen Insektenhotels sind aufgrund des verwendeten Materials oder der Bauweise ungeeignet. Informieren Sie sich deshalb vor dem Kauf oder Bau von Insektennisthilfen. Die Mehrheit der Wildbienenarten nistet übrigens gar nicht in Insektenhotels. Für Wildbienen können Sie ein Sandarium an einem sonnigen Platz anlegen.</p><p>Hummeln sind schon im zeitigen Frühjahr unterwegs. Sie brauchen deshalb von Februar bis September geeignete Nahrungspflanzen. Pflanzen Sie beispielsweise eine Kornelkirsche, denn sie blüht bereits im Februar. Klee und Taubnesseln bieten dagegen bis weit in den Herbst hinein Pollen und Nektar. Finden Sie im Februar oder März eine erschöpfte Hummel, dann ist das vielleicht eine Königin, die gerade aus dem Winterschlaf erwacht ist und noch kein Futter findet. Mit einem Löffel lauwarmen Zuckerwasser können Sie das Tier in so einem Notfall retten - und damit auch ihr ganzes Volk.</p><p>Insbesondere nach der Winterruhe ist das ihre wichtigste Nahrungsquelle. Bieten Sie Marienkäfern geeignete Plätze für die Winterruhe an: Laubhaufen, Totholz, Steinhaufen, kleine trockene Hohlräume oder spezielle Nistkästen.</p><p>Schmetterlinge locken Sie in Ihren Garten, wenn Sie nicht nur den erwachsenen Faltern geeignete Nahrungspflanzen anbieten, sondern vor allem auch deren Raupen. Die Falter ernähren sich hauptsächlich von Nektar und anderen süßen Flüssigkeiten. Sie saugen auch gern an fauligem Obst. Schmetterlingsfreundliche Pflanzen sind beispielsweise Löwenzahn, Fetthenne, Ampfer, Weiden, Schlehen und Heidelbeeren. Die wichtigste Futterpflanze für die Raupen vieler Schmetterlingsarten ist jedoch die Brennnessel. Einige Raupen sind aber auch Nahrungsspezialisten. So sind die Raupen des Schwalbenschwanzes beispielsweise auf Doldenblütler wie Wilde Möhre, Fenchel, Dill und Petersilie spezialisiert.</p><p>Sie lockern den Boden, sind an der Humusbildung beteiligt und vertilgen Aas. Außerdem dienen sie vielen Tieren als proteinreiche Nahrung. So ist beispielsweise der auf Obstwiesen vorkommende Grünspecht auf Ameisen spezialisiert. Einige Pflanzen sind sogar bei ihrer Vermehrung auf Ameisen angewiesen, zum Beispiel Schneeglöckchen. Die Ameisen tragen die Samen in ihr Nest und vertilgen dort deren fetthaltige Anhängsel, die sogenannten Elaiosome. Die Samen selbst werden danach von den Arbeiterinnen als Abfall in der Umgebung entsorgt – und so entstehen neue Schneeglöckchen.</p><p>Die geselligen Tiere lieben die Samen von Linden und Malven und sonnen sich gerne unter diesen Pflanzen. Auch das Paarungsritual, bei dem zwei Tiere an den Hinterteilen viele Stunden zusammenhängen, vollziehen sie gerne in großer Gesellschaft. Die Mütter kümmern sich intensiv um ihren Nachwuchs. Feuerwanzen ernähren sich von abgestorbenen Pflanzen und Tieren und kommunizieren über Duftstoffe. Laub, Totholz und Steinhaufen bieten ihnen Unterschlupf.</p><p><strong>Weitere Informationen und Tipps für mehr Artenvielfalt im Garten:</strong></p><p><u>Vogel, Igel, Maulwurf, Reptilien:</u></p><p><u>Wildbienen, Hummeln und Insekten im Allgemeinen:</u></p><p><br>Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln kann negative Auswirkungen auf Ihre Gartenmitbewohner haben. Insektizide können nicht nur Schädlinge, sondern auch Nützlinge töten. Zudem schaden sie Lebewesen auch indirekt, indem sie ihnen die Nahrungsgrundlage nehmen. Beispielsweise können Marienkäfer durch bestimmte Insektizide nicht nur direkt getötet werden, sondern sie werden auch durch den Nahrungsmangel gefährdet, wenn Blattläuse vernichtet werden. In der Folge fehlen die Marienkäfer als Schädlingsbekämpfer wieder an anderer Stelle, ein Teufelskreislauf.Deshalb sollten Sie grundsätzlich alternative pflanzenbauliche Maßnahmen bevorzugen, bevor Sie ⁠Pflanzenschutzmittel⁠ einsetzen.<p>Auch chemisch-synthetische Düngemittel können negative Auswirkungen haben, indem sie beispielsweise Bodenlebewesen beeinträchtigen. Zudem resultiert aus der Herstellung und dem Transport synthetischer Düngemittel eine schlechte Klimabilanz.<strong>Nutzen Sie stattdessen organischen Dünger, der Ihnen vor Ort zur Verfügung steht,</strong>z.B. Kompost, Mist, Grünschnitt oder Laub. Organisches Material "füttert" die Bodenlebewesen, welche wiederum an der Humusbildung beteiligt sind. Lebendiger, humoser Boden bietet Ihren Pflanzen wertvolle Nährstoffe und ist somit ein bedeutender Baustein für die Pflanzengesundheit.</p><p>Kommerzieller Einsatz von Nützlingen im Gewächshaus und Garten</p><p>Zusätzlich zu den Nützlingen, die sich von selbst im Garten ansiedeln, können Sie einige Arten auch im Fachhandel kaufen und gezielt zum Schutz der Pflanzen ausbringen. Viele Nützlinge lassen sich gegen mehrere Schädlingsarten einsetzen und vermehren sich oft selbst weiter, solange noch Schädlinge als Nahrungsgrundlage vorhanden sind. Fast 90 Nützlings-Arten (2016) stehen in Deutschland zum kommerziellen Einsatz im Pflanzenbau (insbesondere Obst, Gemüse und Zierpflanzen) zur Verfügung. Die meisten Arten werden im Gewächshaus eingesetzt. Der Einsatz im Freiland ist vergleichsweise dazu teurer und weniger effizient.</p><p><p><strong>Doch Vorsicht:</strong>Setzen Sie gekaufte Nützlinge nur ein, wenn Sie sicher sind, dass die jeweiligen Arten und Unterarten hier heimisch sind und wenn die Tiere frei von Krankheiten sind. Das ist wichtig, damit natürlich vorkommende Arten nicht beeinträchtigt oder verdrängt werden. Das gilt nicht nur für den Einsatz im Garten sondern auch für den Einsatz im Haus und im Gewächshaus, weil die Tiere unter Umständen daraus entweichen können.<strong>Bestenfalls verzichten Sie ganz auf den Kauf von Nützlingen.</strong>Fördern Sie stattdessen die natürlich vorkommenden Arten indem Sie Lebensraum schaffen. Das schont den Geldbeutel, verursacht weniger Aufwand und ist langfristig die sinnvollste Methode.</p></p><p><strong>Doch Vorsicht:</strong>Setzen Sie gekaufte Nützlinge nur ein, wenn Sie sicher sind, dass die jeweiligen Arten und Unterarten hier heimisch sind und wenn die Tiere frei von Krankheiten sind. Das ist wichtig, damit natürlich vorkommende Arten nicht beeinträchtigt oder verdrängt werden. Das gilt nicht nur für den Einsatz im Garten sondern auch für den Einsatz im Haus und im Gewächshaus, weil die Tiere unter Umständen daraus entweichen können.<strong>Bestenfalls verzichten Sie ganz auf den Kauf von Nützlingen.</strong>Fördern Sie stattdessen die natürlich vorkommenden Arten indem Sie Lebensraum schaffen. Das schont den Geldbeutel, verursacht weniger Aufwand und ist langfristig die sinnvollste Methode.</p><p>Am Beispiel des<strong>Asiatischen Marienkäfers</strong>(<em>Harmonia axyridis</em>, auch Harlekin-Marienkäfer) wird deutlich, wie gut gemeinter Nützlingseinsatz langfristig großen Schaden an der heimischen Tierwelt anrichten kann. In den 80er Jahren wurde er zur biologischen Schädlingsbekämpfung gegen Blattläuse in Gewächshäusern eingesetzt. Doch er konnte den Gewächshäusern entkommen und vermehrt sich seitdem rasant im Freiland – sowohl in den USA, wie auch in Europa und vor allem auch in Deutschland. In der USA ist er inzwischen die am häufigsten vorkommende Marienkäferart und auch in Deutschland hat er sich flächendeckend ausgebreitet. Dabei verdrängt er heimische Marienkäfer und andere Käferarten. Was macht ihn so "erfolgreich"? Wissenschaftler*innen haben herausgefunden,<a href="https://www.mpg.de/7245718/asiatische-Marienkaefer">dass die Hämolymphe (eine Flüssigkeit, welche die Käfer bei Bedrohung absondern) des Asiatischen Marienkäfers besondere Inhaltsstoffe enthält</a>. Diese machen ihn nicht nur resistent gegen Parasiten, sondern können zudem heimische Käferarten infizieren und zu deren Tod führen. Außerdem hat der Asiatische Marienkäfer eine viel höhere Vermehrungsrate als heimische Marienkäfer und kann zudem bei Blattlausmangel auf andere Beute umstellen.</p><p>Ein weiteres Beispiel für die Problematik des kommerziellen Nützlingseinsatzes sind<strong>Zuchthummeln</strong>. Diese werden im professionellen Obst- und Gemüsebau zur Bestäubung eingesetzt und sind inzwischen auch für Hobbygärtner*innen erhältlich. Die Vorfahren der Zuchthummeln stammen aus der Türkei und aus Griechenland (z.B. die Unterart<em>Bombus terrestris dalmatinus</em>). In der Natur können die speziell gezüchteten Tiere nachhaltig Schaden anrichten. Zum einen konkurrieren die Zuchthummeln mit heimischen Hummelarten und verdrängen diese langfristig.<a href="https://www.researchgate.net/publication/51422333_Does_Pathogen_Spillover_from_Commercially_Reared_Bumble_Bees_Threaten_Wild_Pollinators">Zum anderen können sie ihre wilden Verwandten mit Krankheitserregern infizieren.</a>In der kommerziellen Hummelzucht werden tausende Tiere auf engstem Raum gehalten, dadurch wird die Ausbreitung von Krankheitserregern begünstigt. Gelangen die Zuchthummeln dann ins Freiland, können sie auf ihre Artgenossen Krankheiten übertragen, gegen die letztere nicht gewappnet sind.</p><p>Hintergrund</p><p><strong>Gesetzeslage</strong></p><p>Das Ausbringen von Tieren wird in Deutschland im<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__40.html">Bundesnaturschutzgesetz § 40</a>geregelt. Grundsätzlich bedarf das Ausbringen von Tieren, mit einigen Ausnahmen, der Genehmigung der zuständigen Behörde. Werden Tiere zum Zweck des biologischen Pflanzenschutzes ausgebracht, ist keine Genehmigung notwendig, wenn die Arten "in dem betreffenden Gebiet in freier Natur in den letzten 100 Jahren vorkommen oder vorkamen". Für nicht-einheimische Arten ist eine Genehmigung des Bundesamtes für Naturschutz (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BfN#alphabar">BfN</a>⁠) notwendig. Die Genehmigung wird jedoch versagt, wenn durch die beantragte Art eine Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten nicht auszuschließen ist.</p><p>Eine Zulassungspflicht, so wie sie für ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a>⁠ besteht, gibt es für Nützlinge derzeit nicht. Auch besondere Auflagen oder Vorschriften für die Anwendung von Nützlingen bestehen nicht. Anbieter von Nützlingen sind auch nicht verpflichtet, ihre Absatzmengen zu melden. Somit fehlt den Behörden eine Übersicht über die tatsächlich eingesetzten Mengen und Arten von Nützlingen.</p><p>In regelmäßigen Abständen erhebt das Julius Kühn-Institut (JKI) in Zusammenarbeit mit den Pflanzenschutzdiensten der Länder Daten zur Anwendung biologischer Pflanzenschutzverfahren und veröffentlicht diese in einem Statusbericht. Darin enthalten sind auch Informationen zur kommerziellen Anwendung von Nützlingen. Aus den oben beschriebenen Gründen sind die Daten jedoch lückenhaft. Der aktuellste Statusbericht ist von 2018 und kann<a href="https://www.nap-pflanzenschutz.de/integrierter-pflanzenschutz/pflanzenschutzmassnahmen/biologischer-pflanzenschutz">HIER</a>eingesehen werden.</p>

Zutagefördern von Grundwasser aus den Brunnen I, II, III und IV (Grundstücke mit den Flur Nrn. 862/2, 863/1 und 1619/1, Gemarkung Mallersdorf, Markt Mallersdorf-Pfaffenberg) für die öffentliche Wasserversorgung des Versorgungsgebietes des Wasserzweckverbandes Mallersdorf durch den Wasserzweckverband Mallersdorf, Ettersdorf 3, 84066 Mallersdorf-Pfaffenberg

Dem Wasserzweckverband Mallersdorf, Ettersdorf 3, 84066 Mallersdorf-Pfaffenberg, wurde mit dem Bescheid des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 18.12.2006, Az.: 42-6421/11, die Bewilligung zum Entnehmen von Grundwasser aus den Brunnen 1 (Flur Nr. 863/1, Gemar-kung Mallersdorf), 2 und 3 (Flur Nr. 1619/1, Gemarkung Mallersdorf) erteilt. Die bewilligten Gewässerbenutzungen dienen in Verbindung mit den Wassergewinnungsanlagen Sallach, Hofdorf, Geiselhöring und Lengthal der Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung einschließlich der Löschwasserversorgung im Verbandsgebiet. Dieses besteht im Landkreis Straubing-Bogen aus dem Markt Mallersdorf-Pfaffenberg, der Stadt Geiselhöring und der Gemeinde Laberweinting. Die Bewilligung ist bis zum 01.12.2026 befristet. Zum Schutz dieser öffentlichen Wasserversorgung wurde mit der Verordnung des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 18.12.2006 (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Straubing-Bogen Nr. 32 vom 20.12.2006) für die Brunnen I, II und III für die öffentliche Wasserversorgung des Wasserzweckverbandes Mallersdorf ein Wasserschutzgebiet festgesetzt. Mit dem Schreiben vom 29.10.2018 beantragte der Wasserzweckverband Mallersdorf, Ettersdorf 3, 84066 Mallersdorf-Pfaffenberg, die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für das Entnehmen und Zutagefördern von Grundwasser aus den Brunnen I, II, III und IV (Grundstücke mit den Flur Nrn. 862/2, 863/1 und 1619/1, Gemarkung Mallersdorf, Markt Mallersdorf-Pfaffenberg) für die öffentliche Wasserversorgung des Versorgungsgebietes des Wasserzweckverbandes Mallersdorf sowie Festsetzung von Wasserschutzzonen für den Brunnen IV im bestehenden Trinkwasserschutzgebiet für die Brunnen I, II und III für diese Wasserversorgung (Verordnung vom 18.12.2006). Der Brunnen IV wurde im Jahr 2015 errichtet. Entnommen werden sollen: aus dem Brunnen Brunnen I Brunnen II Brunnen III Brunnen IV auf dem Grundstück Flur Nr., Gemarkung Mallersdorf 863/1 1619/1 1619/1 862/2 max. Momentanentnahme (l/s) 46 50 56 15 max. Tagesentnahme (m3/d) 2.000 2.160 2.420 864 maximale Jahresentnahme (m3/Jahr) 730.000 780.000 880.000 300.000 Die maximale Jahresentnahmemenge aus den Brunnen I, II, III und IV des Gewinnungsgebietes Ettersdorf darf dabei jedoch die maximale Jahresentnahmemenge von 1,75 Mio. m³/a nicht überschreiten. Über die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung muss in einem förmlichen Verwaltungsverfahren entschieden werden (§§ 15 Abs. 2 i. V. m. 11 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz – WHG -, Art. 69 Bayer. Wassergesetz - BayWG - i. V. m. Art. 72 bis 78 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz - BayVwVfG -). Ferner hat das Verfahren den Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (UVPG) zu entsprechen, wenn die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung festgestellt wird (§ 11 Abs. 1 WHG). Gemäß der Anlage 1 Nr. 13.3.2 UVPG ist für das Vorhaben im Rahmen der allgemeinen Vorprüfung als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien festzustellen, ob für das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind und deshalb die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Da die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach §§ 10 i. V. m. 7 Abs. 1 UVPG ergeben hat, dass durch das Vorhaben, unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien, keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter (Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Schutzgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern) zu erwarten sind, ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen (§ 5 Abs. 1 UVPG). Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls erfolgte unter Beteiligung des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf und des Landratsamtes Straubing-Bogen, Sachgruppe fachlicher Naturschutz sowie der Abteilung Gesundheitswesen. Die vier Brunnen im Erschließungsgebiet „Ettersdorf“ befinden sich auf den Grundstücken Flur Nrn. 862/2 Brunnen IV), 863/1 (Brunnen I) und 1619/1 Brunnen II und III, Gemarkung Mallersdorf, Markt Mallersdorf-Pfaffenberg. Das Wasserschutzgebiet, in dem sich die vier Brunnen befinden, dient dem Schutz dieser Brunnen. In der Vergangenheit wurden aus dem Betrieb der Brunnen I, II und III keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter des § 2 Abs. 1 UVPG festgestellt. Da sich der jährlich bewilligte Benutzungsumfang nicht ändert, ist auch künftig (trotz des zusätzlichen Brunnens IV) nicht mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter des § 2 Abs. 1 UVPG zu rechnen. Dies wurde auch inhaltlich in den Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf (amtlicher Sachverständiger) und des Landratsamtes Straubing-Bogen, fachlicher Naturschutz, bestätigt. Erst bei einer jährlichen Entnahme von 10 Mio. m3 oder mehr ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend. Im vorliegenden Fall sollen aus den Brunnen I, II, III und IV insgesamt 1.750.000 m3 Grundwasser entnommen werden, sodass auch der Abstand zum Schwellenwert bereits ein Indiz für die Entbehrlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung darstellt. Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG bekannt gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.

Boden

Böden sind im wahrsten Sinne des Wortes die Grundlage für unser Leben. Und noch mehr als das: Sie sind Zeitzeugen von Natur- und Kulturgeschichte. Lesen Sie im Themenbereich „Boden“, was das Berliner Erdreich über den Werdegang der Stadt verrät und erfahren Sie, worauf Sie stehen und gehen. Bild: Umweltatlas Berlin Bodengesellschaften Welche Bodentypen gibt es in Berlin und aus welchem Ausgangsmaterial bestehen die Böden, auf denen wir uns durch Berlin bewegen? Werfen Sie einen Blick in das Thema „Bodengesellschaften“. Hier lernen Sie mehr zur Verteilung und Häufigkeit der unterschiedlichen Bodengesellschaften. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Bodenkundliche Kennwerte Was unterscheidet einen Boden mit hoher Wertigkeit von einem Boden mit geringer Wertigkeit? Erfahren Sie im Thema „Bodenkundliche Kennwerte“, welche Aspekte dabei eine Rolle spielen und was sie über die Böden der Stadt verraten. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Bodenfunktionskriterien Einen Boden bewertet man nicht nur anhand seiner Beschaffenheit, von Interesse sind auch die Kriterien zur Bewertung seiner Funktionen für den Naturhaushalt und den Klimaschutz. Welche verschiedenen Eigenschaften den Boden ausmachen und wie sie zu bewerten sind, erfahren Sie hier. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Bodenfunktionen Der Boden erfüllt für Menschen, Tiere, Pflanzen und Organismen viele Funktionen. Unter „Bodenfunktionen“ erfahren Sie, welche – von den Möglichkeiten den Boden zu nutzen bis zu natürlichen Funktion wie dem Grundwasserschutz. Sechs Karten zeigen, wie diese Eigenschaften in Berlin ausgeprägt sind. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Planungshinweise Bodenschutz Um den Bedarf an neuem Wohnraum und Infrastruktur zu bedienen und gleichzeitig die Böden zu schützen, helfen die „Planungshinweise zum Bodenschutz“. Eine Karte zeigt, wo Berlin besonders schützenswerte Böden aufweist. Dazu werden Planungsanforderungen und Maßnahmen für den Bodenschutz dargestellt. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Versiegelung Ob Häuser, Straßen oder Industriegebiete – durch Baumaßnahmen werden immer wieder Böden versiegelt. Sie werden betoniert, asphaltiert, gepflastert oder bebaut. Um Natur und Mikroklima zu schonen, soll der Flächenverbrauch gering gehalten werden. Hier finden Sie alle Versiegelungsdaten für Berlin. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Entsiegelungspotenziale Für eine ausgeglichenere Flächenbilanz, sollten bei Neuversiegelungen versiegelte Flächen, wo es möglich ist, entsiegelt werden, um sie zu renaturieren und die natürlichen Bodenfunktionen wiederherzustellen. Welche Flächen in Frage kommen und wo sich diese befinden, erfahren Sie hier. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Moore Hätten Sie es gewusst? Die größte zusammenhängende Moorfläche in Berlin, mit einer Fläche von fast 200 Hektar, sind die Gosener Wiesen in Treptow-Köpenick. Weitere Fakten rund um diese besonderen Biotope sowie Hintergründe, warum Moore so wichtig für das Klima sind, lesen Sie hier. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Geologische Skizze Ihre Form hat die Berliner Landschaft im Eiszeitalter erhalten. Auch der Untergrund setzt sich aus Ablagerungen aus dieser Zeit und anderen Erdzeitaltern zusammen. Mehr über die geologischen Einheiten der Stadt entnehmen Sie der „Geologischen Skizze“. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Geologische Karte Das Berliner Stadtgebiet wurde erstmals zwischen 1875 und 1883 geologisch kartiert. Die Daten sind stellenweise aktuell wie nie: Sie zeigen Landschaftszusammenhänge, die im Stadtbild zum Teil schon seit Jahrzehnten nicht mehr sichtbar sind. Erfahren Sie hier mehr zum Thema. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Ingenieurgeologische Karte Wussten Sie, dass Teile Berlins auf Dünensand fußen? Und, dass der Untergrund der Stadt unterschiedliche Baugrundeigenschaften hat? Diese und weitere Fakten gibt die „Ingenieurgeologische Karte“ preis. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Ehemalige Rieselfelder Kaum zu glauben: Rund 10.000 Hektar Land in und um Berlin dienten im Jahr 1928 als Rieselfelder, also als Flächen zur Abwasserverrieselung. Mehr zum Wirkprinzip der Felder, ihrer Geschichte und was sich heute auf den ehemaligen Nutzflächen befindet, lesen Sie im Kapitel „Ehemalige Rieselfelder“. Weitere Informationen

Informationen zu ausgewählten Abfallarten Mineralische Abfälle Textilabfälle POP-haltige Abfälle Verpackungsabfälle Bioabfälle Lebensmittelabfälle Abfälle aus Behandlungsanlagen Elektroaltgeräte Altmedikamente

Abfälle sind nach Herkunft und Zusammensetzung verschieden, wodurch ihre Entsorgungsmöglichkeiten wesentlich beeinflusst werden. Mineralische Abfälle stellen mit ca. 55 % (ca. 230 Mio. Tonnen) den mit Abstand größten Abfallstrom in Deutschland dar. Im Kontext nachhaltiger Wirtschafts- und Lebensweise ist ihre verstärkte Nutzung als Roh- oder Baustoff ein Schlüsselelement gelungener Kreislaufwirtschaft. Sie bieten ein hohes Potenzial wiederverwendet, recycelt oder stofflich verwertet und als Mineralische Ersatzbaustoffe eingesetzt zu werden. Seit dem 1. Januar 2025 gilt deutschlandweit eine Getrenntsammlungspflicht fürTextilabfälle. Das Bundesumweltministerium hat hierzu Fragen und Antworten veröffentlicht. Informationen über Entsorgungsmöglichkeiten vor Ort können auch die jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Sachsen-Anhalts geben. Abfälle, die persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten, unterliegen besonderen Anforderungen an die Entsorgung nach Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 2019/1021 . Danach sind die POP in Abfällen bei Überschreiten der Grenzwerte des Anhangs IV dieser Verordnung grundsätzlich zu zerstören. Die Einstufung POP-haltiger Abfälle als gefährlich richtet sich nach Nr. 2.2.3 der Einleitung zur Abfallverzeichnis-Verordnung . Für bestimmte als nicht gefährlich eingestufte POP-haltige Abfälle regelt die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung Getrennthaltungs-, Nachweis- und Registerpflichten. Damit können die Anforderungen an die Zerstörung der POP-Bestandteile im Abfall nachvollzogen werden. Für die Einstufung HBCD-haltiger Abfälle gelten zusätzliche Hinweise des LVwA . Hilfreiche Informationen zu POP-haltigen Abfällen sind auch auf den Seiten des Umweltbundesamts verfügbar. Informationen des LAU Untersuchungen zur Relevanz von neuen persistenten organischen Schadstoffen in Abfällen und deren Auswirkungen auf die Abfalleinstufung und die Entsorgungswege in Sachsen-Anhalt (Kurzbericht) Hersteller, Importeure und Vertreiber von gebrauchten Verpackungen haben im Rahmen der Produktverantwortung Rücknahme- und Verwertungspflichten für ihre Verpackungen. Insbesondere bei Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, besteht eine Systembeteiligungspflicht. Für Anfallstellen, die den privaten Haushalten gleichgestellt sind, kann die Pflicht zur Beteiligung an dualen Systemen entfallen, wenn sie an einer Branchenlösung teilnehmen. Die in Sachsen-Anhalt festgestellten Dualen Systeme finden Sie hier . Die zuständige Behörde für die Genehmigung ist das Landesamt für Umweltschutz . Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister übernimmt die in § 26 VerpackG genannten Aufgaben. Dazu gehören u.a. die Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in einem Verpackungsregister zu führen, Datenmeldungen wie die bisherigen Vollständigkeitserklärungen und weitere Meldungen von Herstellern und dualen Systemen zu plausibilisieren, Anzeigen von Branchenlösungen entgegen zu nehmen und Marktanteile der dualen Systeme und Branchenlösungen zu berechnen und zu veröffentlichen. Bestimmte Verpackungen für Einweggetränke unterliegen seit 2005 bzw. 2006 der Pfandpflicht. Fachinformation des LAU "Pfand- und Rücknahmepflichten für Einweggetränkeverpackungen" Bei der Verwertung von Bioabfall sind Vorgaben zur Hygiene der Komposte und Gärrückstände sowie zur Güteüberwachung zu beachten. Um einen bundesweit einheitlichen Vollzug der Bioabfallverordnung zu gewährleisten, wurden Hinweise für die Vollzugsbehörden erarbeitet und veröffentlicht. Aktion Biotonne Deutschland Warum Plastiktüten oder -teile, Gummibänder oder ähnliche Fremdstoffe nicht in die Biotonne gehören? Diese Materialien, meist aus Erdöl hergestellt, benötigen viel Zeit um sich zu zersetzen. Sie werden aber kaum biologisch abgebaut. Übrig bleiben Reste und Mikrobestandteile, die über den Boden oder Tiere in die Nahrungskette gelangen, das Grundwasser oder die Weltmeere verunreinigen. Mehr Informationen Lebensmittelabfälle und -verluste zu reduzieren, ist ein erklärtes Ziel auf globaler, europäischer und nationaler Ebene. Initiativen und Projekte, die zu einer Verringerung der Lebensmittelverschwendung beitragen, werden in der Initiative "Zu gut für die Tonne" vorgestellt. Studie zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen in Sachsen-Anhalt Zur besseren Überwachung der Entsorgung von Abfällen aus der mechanischen Behandlung wurden Recherchen und Untersuchungen an Abfallbehandlungsanlagen in Sachsen-Anhalt durchführt. Bewertungskriterien zur Optimierung der behördlichen Überwachung wurden herausgearbeitet. Ausgediente Elektro- und Elektronikaltgeräte, Batterien und Akkumulatoren gehören nicht in den Müll sondern in die Sammel- oder Rücknahmestelle. Sie enthalten viele Wertstoffe (Metalle, Kunststoffe, Glas), die wiederverwendet werden können. In ihnen können sich aber auch Schadstoffe wie Schwermetalle, bromierte Flammschutzmittel, FCKW oder Asbest befinden. Diese müssen getrennt gesammelt und umweltgerecht entsorgt werden. Kommunale Sammelstellen oder Rücknahmestelle im Handel sichern ein hochwertiges Recycling in dafür spezialisierten Entsorgungsunternehmen. Faltblatt des LAU "Wohin mit dem Elektroschrott" (pdf 5 MB) Sammelstellenfinder Altbatterien und Akkumulatoren richtig entsorgen: Informationen des Umweltbundesamts (UBA) Hinweise zur richtigen Entsorgung von Altmedikamenten finden Sie in diesem Flyer . (2 MB) Das Bundesumweltministerium, das Bundeslandwirtschaftsministerium sowie 13 Bundesländer, Verbände und Unternehmen haben eine Gemeinsame Erklärung zum Ausbau der Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm verabschiedet. Ziel ist, den Ausbau der Anlagenkapazitäten zu forcieren und die den Fortschritt bei der Phosphor-Rückgewinnung zu begleiten. mehr Informationen des Landesamtes für Umweltschutz Der Stand zu Klärschlammaufkommen, Klärschlammentsorgung und den Möglichkeiten einer Phosphorrückgewinnung wurden in einem Projekt des LAU erfasst. Die zukünftige Entwicklung des Aufkommens und der Entsorgung von Klärschlämmen in Sachsen-Anhalt wurden prognostiziert. Die Ergebnisse sind im Bericht "Klärschlammentsorgung in Sachsen-Anhalt - Stand und Prognose 2022" (pdf-Dateien, 9,5 MB, barrierefrei) dargestellt.

Die Kleintierzusammensetzung anthropogen beeinflusster Wirtschaftsboeden

Unter den 'Agrobiozoenosen' sind die Felder und Aecker jene Kulturflaechen bei denen der anthropogene Einfluss ausserordentlich nachhaltig ist. Im Zuge der Bearbeitungsmassnahmen erfolgt mehrmals im Jahr ein wiederholter Eingriff Seitens des Menschen in den Strukturaufbau des Bodens. Es ist zu untersuchen, wie die Bodenfauna auf alle Massnahmen reagiert.

The role of soil fauna for plant performance and ecosystem functioning in a plant diversity gradient

The soil fauna affects soil structure, nutrient mineralization, decomposition processes, and the activity and composition of the microbial community in soil. These effects likely also modify plant performance, plant competition and the use of plant tissue by above-ground herbivores. The proposed project investigates effects of earthworms and soil insects on the above-ground system in grassland communities of different diversity. Earthworm and soil insect density is manipulated in experimental plots differing in plant diversity. The manipulations include the combined exclusion of below-ground insects and above-ground herbivores. It is expected that the response of the above-ground plant and animal community to manipulations of soil animal populations depends on plant species, plant diversity and plant functional group. The differential response is expected to propagate into the herbivore system thereby affecting the structure of the above-ground animal community.

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