Die Bebauungspläne der Stadt Papenburg mit den Ortsteilen Papenburg, Bokel, Tunxdorf, Nenndorf, Aschendorf und Herbrum.
Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Geplante Bodennutzung den saarländischen Landesentwicklungsplan bereit.:Dieser Layer visualisiert die Vorschriften zur Ergänzung der flächenhaften bodennutzungsrelevanten Zonierung des saarländischen Landesentwicklungsplans. Die Datengrundlage erfüllt die INSPIRE Datenspezifikation.
Die neue Datenbank der Bodenübersichtskarte 1:250.000 (BÜK250) in der Version 1.0 hat ihren Ursprung in der vorläufigen Sachdatenbank der BÜK200 (Version 0.8), die in Kooperation mit den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder erarbeitet wurde. Sie enthält die bodenkundlichen Informationen der 2171 Legendeneinheiten der BÜK250, die über das Datenfeld GEN_ID mit den Flächen des Grafikdatensatzes der BÜK250 verbunden werden können. Sämtliche Profil- und Horizontdaten der Leit- und Begleitböden sind diesen Legendeneinheiten zugeordnet. Dementsprechend erfolgen thematische Auswertungen über die Datenfelder der entsprechenden Datenbanktabellen PROFIL und HORIZONT. Die Tabelle LEGENDENEINHEIT beinhaltet u. a. die textlichen Beschreibungen der BÜK250-Legendeneinheiten. Über zwei zusätzliche Tabellen (GL_EINHEIT, GL_BAG_FLAECHENTYP) ist die Zuordnung der Legendeneinheiten zu Generallegendeneinheiten und zu hierarchisch gegliederten Flächentypen des Bodenausgangsgesteins möglich.
Die Gemeinde Nienhagen weist neue Wohnflächen im Ortsteil Nienhagen auf der Höhe des "Roggenkamp", im Anschluss an die vorhandene Bebauung, in Richtung der Aue, aus.
Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.
Die Gemeinde Nienhagen überplant ein bereits bestehendes Wohngebiet mit Festsetzungen zum Erhalt der Siedlungsstruktur. WA, GRZ 0,3, GFZ 0,4, Zweigeschossigkeit, offene Bauweise
„Holzhäuser“ 1. Änderung
Geltungsbereich der Kompensationsflächen, der städtebauliche Verträge und der K-Flächen der Ergänzungssatzung. Digitalisiergrundlage sind die Bebauungspläne, die auf Grundlage der ALK bzw ALKIS digitalisiert wurden
Dieser Datensatz enthält die Bebauungspläne der Stadt Osnabrück als geoplot-Datei. Die Geoplots sind Rasterdateien mit Raumbezug und beinhalten die Darstellung der Bebauungsplan-Festsetzungen.
Origin | Count |
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Bund | 1421 |
Kommune | 7629 |
Land | 25397 |
Schutzgebiete | 2 |
Wirtschaft | 14 |
Wissenschaft | 142 |
Zivilgesellschaft | 2 |
Type | Count |
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Daten und Messstellen | 1 |
Ereignis | 3 |
Förderprogramm | 1013 |
Text | 74 |
Umweltprüfung | 161 |
unbekannt | 25202 |
License | Count |
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geschlossen | 2989 |
offen | 14102 |
unbekannt | 9363 |
Language | Count |
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Deutsch | 26347 |
Englisch | 218 |
Resource type | Count |
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Archiv | 3862 |
Bild | 91 |
Datei | 1614 |
Dokument | 4879 |
Keine | 3658 |
Unbekannt | 4 |
Webdienst | 9334 |
Webseite | 13857 |
Topic | Count |
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Boden | 26454 |
Lebewesen und Lebensräume | 10073 |
Luft | 945 |
Mensch und Umwelt | 26454 |
Wasser | 1375 |
Weitere | 26421 |