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INSPIRE SN Bodenbedeckung - InVeKoS LPIS, GSA

Der Darstellungsdienst präsentiert Informationen zu InVeKoS LPIS, GSA im Freistaat Sachsen. Im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) werden in Sachsen die Feldblöcke und Landschaftselemente als Referenzflächen zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) gepflegt und bereitgestellt. Die punktförmig bereitgestellten GSA-Daten werden nach Einreichung aus den Antragsparzellen (= Schläge/GSA-Daten) im Rahmen der Antragstellung abgeleitet.

Bebauungsplan Nr. 58 2. Änderung der Stadt Brake (Unterweser) (Teilbereich P+R)

Das ist der Bebauungsplan Nr. 58 2. Änderung der Stadt Brake (Unterweser) über den Teilbereich P+R.

Örtliche Bauvorschrift (ÖBV) der Stadt Gifhorn über die Gestaltung baulicher Anlagen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12/64 "Drei Eichen" 3. Änderung, Teilbereich II

Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.

Örtliche Bauvorschrift (ÖBV) über die Gestaltung baulicher Anlagen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 68/90 "Roteriedsberg", Teilbereich 1

Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.

INSPIRE SN - InVeKoS LPIS, GSA

Im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) werden in Sachsen die Feldblöcke und Landschaftselemente als Referenzflächen zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) gepflegt und bereitgestellt. Die punktförmig bereitgestellten GSA-Daten werden nach Einreichung aus den Antragsparzellen (= Schläge/GSA-Daten) im Rahmen der Antragstellung abgeleitet.

Örtliche Bauvorschrift (ÖBV) über die Gestaltung baulicher Anlagen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 51/81 "Vor dem Eyßel" Teilbereich 3

Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 "Heckenstraße" der Stadt Freren

Bebauungsplan Nr. 17 „Freiflächen-PV Lichtenmoor“ Urschrift, Gemeinde Heemsen im OT Lichtenmoor

Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.

Bebauungsplan Samtgemeinde Bevensen - Ebstorf

Bebaungspläne der Samtgemeinde Bevensen - Ebstorf

Bebauungsplan Nr. 219/I "Am Turmkanal" Stadt Papenburg

Die Bebauungspläne der Stadt Papenburg mit den Ortsteilen Papenburg, Bokel, Tunxdorf, Nenndorf, Aschendorf und Herbrum.

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