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Flurbereinigungsverfahren im Saarland - Flurbereinigungsverfahren im Saarland

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abgeschlossene Flurbereinigungsverfahren im Saarland - Verfahrensname

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abgeschlossene Flurbereinigungsverfahren im Saarland - Verfahrensgebiet

Web Map Service: Landesamt fuer Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL) des SAARLANDES:Gebiete abgeschlossener Flurbereinigungsverfahren im Saarland

abgeschlossene Flurbereinigungsverfahren im Saarland - abgeschlossene Flurbereinigungsverfahren im Saarland

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Baugesetzbuch (BauGB)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht Erster Teil Bauleitplanung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften §   1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung §   1a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz §   2 Aufstellung der Bauleitpläne §   2a Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht §   3 Beteiligung der Öffentlichkeit §   4 Beteiligung der Behörden §   4a Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung §   4b Einschaltung eines Dritten §   4c Überwachung Zweiter Abschnitt Vorbereitender Bauleitplan (Flächennutzungsplan) §   5 Inhalt des Flächennutzungsplans §   6 Genehmigung des Flächennutzungsplans §   6a Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet §   7 Anpassung an den Flächennutzungsplan Dritter Abschnitt Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan) §   8 Zweck des Bebauungsplans §   9 Inhalt des Bebauungsplans §   9a Verordnungsermächtigung §  10 Beschluss, Genehmigung und Inkrafttreten des Bebauungsplans §  10a Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan; Einstellen in das Internet Vierter Abschnitt Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren §  11 Städtebaulicher Vertrag §  12 Vorhaben- und Erschließungsplan §  13 Vereinfachtes Verfahren §  13a Bebauungspläne der Innenentwicklung Zweiter Teil Sicherung der Bauleitplanung Erster Abschnitt Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen §  14 Veränderungssperre §  15 Zurückstellung von Baugesuchen §  16 Beschluss über die Veränderungssperre §  17 Geltungsdauer der Veränderungssperre §  18 Entschädigung bei Veränderungssperre Zweiter Abschnitt Teilung von Grundstücken; Gebiete mit Fremdenverkehrsfunktionen §  19 Teilung von Grundstücken §  20 (weggefallen) §  21 (weggefallen) §  22 Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen §  23 (weggefallen) Dritter Abschnitt Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde §  24 Allgemeines Vorkaufsrecht §  25 Besonderes Vorkaufsrecht §  26 Ausschluss des Vorkaufsrechts §  27 Abwendung des Vorkaufsrechts §  27a Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter §  28 Verfahren und Entschädigung Dritter Teil Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung Erster Abschnitt Zulässigkeit von Vorhaben §  29 Begriff des Vorhabens; Geltung von Rechtsvorschriften §  30 Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans §  31 Ausnahmen und Befreiungen §  32 Nutzungsbeschränkungen auf künftigen Gemeinbedarfs-, Verkehrs-, Versorgungs- und Grünflächen §  33 Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung §  34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile §  35 Bauen im Außenbereich §  36 Einvernehmen der Gemeinde und Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde §  36a Zustimmung der Gemeinde §  37 Bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder §  37a Außenbereichsvorhaben zur Herstellung oder Lagerung von Produkten zur Landesverteidigung §  38 Bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung auf Grund von Planfeststellungsverfahren; öffentlich zugängliche Abfallbeseitigungsanlagen Zweiter Abschnitt Entschädigung §  39 Vertrauensschaden §  40 Entschädigung in Geld oder durch Übernahme §  41 Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten und bei Bindungen für Bepflanzungen §  42 Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung §  43 Entschädigung und Verfahren §  44 Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche Vierter Teil Bodenordnung Erster Abschnitt Umlegung §  45 Zweck und Anwendungsbereich §  46 Zuständigkeit und Voraussetzungen §  47 Umlegungsbeschluss §  48 Beteiligte §  49 Rechtsnachfolge §  50 Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses §  51 Verfügungs- und Veränderungssperre §  52 Umlegungsgebiet §  53 Bestandskarte und Bestandsverzeichnis §  54 Benachrichtigungen und Umlegungsvermerk §  55 Umlegungsmasse und Verteilungsmasse §  56 Verteilungsmaßstab §  57 Verteilung nach Werten §  58 Verteilung nach Flächen §  59 Zuteilung und Abfindung §  60 Abfindung und Ausgleich für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen §  61 Aufhebung, Änderung und Begründung von Rechten §  62 Gemeinschaftliches Eigentum; besondere rechtliche Verhältnisse §  63 Übergang von Rechtsverhältnissen auf die Abfindung §  64 Geldleistungen §  65 Hinterlegung und Verteilungsverfahren §  66 Aufstellung und Inhalt des Umlegungsplans §  67 Umlegungskarte §  68 Umlegungsverzeichnis §  69 Bekanntmachung des Umlegungsplans, Einsichtnahme §  70 Zustellung des Umlegungsplans §  71 Inkrafttreten des Umlegungsplans §  72 Wirkungen der Bekanntmachung §  73 Änderung des Umlegungsplans §  74 Berichtigung der öffentlichen Bücher §  75 Einsichtnahme in den Umlegungsplan §  76 Vorwegnahme der Entscheidung §  77 Vorzeitige Besitzeinweisung §  78 Verfahrens- und Sachkosten §  79 Abgaben- und Auslagenbefreiung Zweiter Abschnitt Vereinfachte Umlegung §  80 Zweck, Anwendungsbereich, Zuständigkeiten §  81 Geldleistungen §  82 Beschluss über die vereinfachte Umlegung §  83 Bekanntmachung und Rechtswirkungen der vereinfachten Umlegung §  84 Berichtigung der öffentlichen Bücher Fünfter Teil Enteignung Erster Abschnitt Zulässigkeit der Enteignung §  85 Enteignungszweck §  86 Gegenstand der Enteignung §  87 Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Enteignung §  88 Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen §  89 Veräußerungspflicht §  90 Enteignung von Grundstücken zur Entschädigung in Land §  91 Ersatz für entzogene Rechte §  92 Umfang, Beschränkung und Ausdehnung der Enteignung Zweiter Abschnitt Entschädigung §  93 Entschädigungsgrundsätze §  94 Entschädigungsberechtigter und Entschädigungsverpflichteter §  95 Entschädigung für den Rechtsverlust §  96 Entschädigung für andere Vermögensnachteile §  97 Behandlung der Rechte der Nebenberechtigten §  98 Schuldübergang §  99 Entschädigung in Geld § 100 Entschädigung in Land § 101 Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte § 102 Rückenteignung § 103 Entschädigung für die Rückenteignung Dritter Abschnitt Enteignungsverfahren § 104 Enteignungsbehörde § 105 Enteignungsantrag § 106 Beteiligte § 107 Vorbereitung der mündlichen Verhandlung § 108 Einleitung des Enteignungsverfahrens und Anberaumung des Termins zur mündlichen Verhandlung; Enteignungsvermerk § 109 Genehmigungspflicht § 110 Einigung § 111 Teileinigung § 112 Entscheidung der Enteignungsbehörde § 113 Enteignungsbeschluss § 114 Lauf der Verwendungsfrist § 115 Verfahren bei der Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte § 116 Vorzeitige Besitzeinweisung § 117 Ausführung des Enteignungsbeschlusses § 118 Hinterlegung § 119 Verteilungsverfahren § 120 Aufhebung des Enteignungsbeschlusses § 121 Kosten § 122 Vollstreckbarer Titel Sechster Teil Erschließung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 123 Erschließungslast § 124 Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot § 125 Bindung an den Bebauungsplan § 126 Pflichten des Eigentümers Zweiter Abschnitt Erschließungsbeitrag § 127 Erhebung des Erschließungsbeitrags § 128 Umfang des Erschließungsaufwands § 129 Beitragsfähiger Erschließungsaufwand § 130 Art der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands § 131 Maßstäbe für die Verteilung des Erschließungsaufwands § 132 Regelung durch Satzung § 133 Gegenstand und Entstehung der Beitragspflicht § 134 Beitragspflichtiger § 135 Fälligkeit und Zahlung des Beitrags Siebter Teil Maßnahmen für den Naturschutz § 135a Pflichten des Vorhabenträgers; Durchführung durch die Gemeinde; Kostenerstattung § 135b Verteilungsmaßstäbe für die Abrechnung § 135c Satzungsrecht Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht Erster Teil Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 136 Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen § 137 Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen § 138 Auskunftspflicht § 139 Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Zweiter Abschnitt Vorbereitung und Durchführung § 140 Vorbereitung § 141 Vorbereitende Untersuchungen § 142 Sanierungssatzung § 143 Bekanntmachung der Sanierungssatzung, Sanierungsvermerk § 144 Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge § 145 Genehmigung § 146 Durchführung § 147 Ordnungsmaßnahmen § 148 Baumaßnahmen § 149 Kosten- und Finanzierungsübersicht § 150 Ersatz für Änderungen von Einrichtungen, die der öffentlichen Versorgung dienen § 151 Abgaben- und Auslagenbefreiung Dritter Abschnitt Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften § 152 Anwendungsbereich § 153 Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreise, Umlegung § 154 Ausgleichsbetrag des Eigentümers § 155 Anrechung auf den Ausgleichsbetrag, Absehen § 156 Überleitungsvorschriften zur förmlichen Festlegung § 156a Kosten und Finanzierung der Sanierungsmaßnahme Vierter Abschnitt Sanierungsträger und andere Beauftragte § 157 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde § 158 Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger § 159 Erfüllung der Aufgaben als Sanierungsträger § 160 Treuhandvermögen § 161 Sicherung des Treuhandvermögens Fünfter Abschnitt Abschluss der Sanierung § 162 Aufhebung der Sanierungssatzung § 163 Fortfall von Rechtswirkungen für einzelne Grundstücke § 164 Anspruch auf Rückübertragung Sechster Abschnitt Städtebauförderung § 164a Einsatz von Städtebauförderungsmitteln § 164b Verwaltungsvereinbarung Zweiter Teil Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen § 165 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen § 166 Zuständigkeit und Aufgaben § 167 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde; Entwicklungsträger § 168 Übernahmeverlangen § 169 Besondere Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich § 170 Sonderregelung für Anpassungsgebiete § 171 Kosten und Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme Dritter Teil Stadtumbau § 171a Stadtumbaumaßnahmen § 171b Stadtumbaugebiet, städtebauliches Entwicklungskonzept § 171c Stadtumbauvertrag § 171d Sicherung von Durchführungsmaßnahmen Vierter Teil Soziale Stadt § 171e Maßnahmen der Sozialen Stadt Fünfter Teil Private Initiativen § 171f Private Initiativen zur Stadtentwicklung, Landesrecht Sechster Teil Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote Erster Abschnitt Erhaltungssatzung § 172 Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) § 173 Genehmigung, Übernahmeanspruch § 174 Ausnahmen Zweiter Abschnitt Städtebauliche Gebote § 175 Allgemeines § 176 Baugebot § 176a Städtebauliches Entwicklungskonzept zur Stärkung der Innenentwicklung § 177 Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot § 178 Pflanzgebot § 179 Rückbau- und Entsiegelungsgebot Siebter Teil Sozialplan und Härteausgleich § 180 Sozialplan § 181 Härteausgleich Achter Teil Miet- und Pachtverhältnisse § 182 Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen § 183 Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen über unbebaute Grundstücke § 184 Aufhebung anderer Vertragsverhältnisse § 185 Entschädigung bei Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen § 186 Verlängerung von Miet- oder Pachtverhältnissen Neunter Teil Städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur § 187 Abstimmung von Maßnahmen; Bauleitplanung und Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur § 188 Bauleitplanung und Flurbereinigung § 189 Ersatzlandbeschaffung § 190 Flurbereinigung aus Anlass einer städtebaulichen Maßnahme § 191 Vorschriften über den Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken Drittes Kapitel Sonstige Vorschriften Erster Teil Wertermittlung § 192 Gutachterausschuss § 193 Aufgaben des Gutachterausschusses § 194 Verkehrswert § 195 Kaufpreissammlung § 196 Bodenrichtwerte § 197 Befugnisse des Gutachterausschusses § 198 Oberer Gutachterausschuss § 199 Ermächtigungen Zweiter Teil Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 200 Grundstücke; Rechte an Grundstücken; Baulandkataster § 200a Ersatzmaßnahmen § 201 Begriff der Landwirtschaft § 201a Verordnungsermächtigung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt § 202 Schutz des Mutterbodens Zweiter Abschnitt Zuständigkeiten § 203 Abweichende Zuständigkeitsregelung § 204 Gemeinsamer Flächennutzungsplan, Bauleitplanung bei Bildung von Planungsverbänden und bei Gebiets- oder Bestandsänderung § 205 Planungsverbände § 206 Örtliche und sachliche Zuständigkeit Dritter Abschnitt Verwaltungsverfahren § 207 Von Amts wegen bestellter Vertreter § 208 Anordnungen zur Erforschung des Sachverhalts § 209 Vorarbeiten auf Grundstücken § 210 Wiedereinsetzung § 211 Belehrung über Rechtsbehelfe § 212 Vorverfahren § 212a Entfall der aufschiebenden Wirkung § 213 Ordnungswidrigkeiten Vierter Abschnitt Planerhaltung § 214 Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen; ergänzendes Verfahren § 215 Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften § 215a Beendigung von Bebauungsplanverfahren und ergänzendes Verfahren für Bebauungspläne nach § 13b in der bis zum Ablauf des 22. Juni 2021 oder bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 geltenden Fassung § 216 Aufgaben im Genehmigungsverfahren § 216a Unwirksamkeit von Bebauungsplänen mit Abweichungen von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm Dritter Teil Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen § 217 Antrag auf gerichtliche Entscheidung § 218 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand § 219 Örtliche Zuständigkeit der Landgerichte § 220 Zusammensetzung der Kammern für Baulandsachen § 221 Allgemeine Verfahrensvorschriften § 222 Beteiligte § 223 Anfechtung von Ermessensentscheidungen § 224 Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung § 225 Vorzeitige Ausführungsanordnung § 226 Urteil § 227 Säumnis eines Beteiligten § 228 Kosten des Verfahrens § 229 Berufung, Beschwerde § 230 Revision § 231 Einigung § 232 Weitere Zuständigkeit der Kammern (Senate) für Baulandsachen Viertes Kapitel Überleitungs- und Schlussvorschriften Erster Teil Überleitungsvorschriften § 233 Allgemeine Überleitungsvorschriften § 234 Überleitungsvorschriften für das Vorkaufsrecht § 235 Überleitungsvorschriften für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen § 236 Überleitungsvorschriften für das Baugebot und die Erhaltung baulicher Anlagen § 237 (weggefallen) § 238 Überleitungsvorschrift für Entschädigungen § 239 Überleitungsvorschrift für die Grenzregelung § 240 (weggefallen) § 241 (weggefallen) § 242 Überleitungsvorschriften für die Erschließung § 243 Überleitungsvorschriften für das Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch und das Bundesnaturschutzgesetz § 244 Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz Bau § 245 Überleitungsvorschriften für den Stadtumbau, die Soziale Stadt und die Förderung städtebaulicher Maßnahmen § 245a Überleitungsvorschriften und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts § 245b Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich § 245c Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt § 245d Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland § 245e Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land § 245f Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften sowie aus Anlass der Einführung des § 249c; Evaluierung Zweiter Teil Schlussvorschriften § 246 Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte § 246a Überschwemmungsgebiete, überschwemmungsgefährdete Gebiete § 246b Sonderregelungen für Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Zuge der COVID-19-Pandemie § 246c Abweichungen vom Baugesetzbuch für den Wiederaufbau im Katastrophenfall; Verordnungsermächtigung § 246d Sonderregelungen für Biogasanlagen § 246e Befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau § 247 Sonderregelungen für Berlin als Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland § 248 Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie § 249 Sonderregelungen für Windenergieanlagen an Land § 249a Sonderregelung für Vorhaben zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien § 249b Verordnungsermächtigungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Abbaubereichen des Braunkohletagebaus § 249c Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land § 250 Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten Anlage 1 (zu § 2 Absatz 4 und den §§ 2a und 4c) Anlage 2 (zu § 13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2) Anlage 3 (zu § 249c Absatz 3 Satz 3)

Flurbereinigungsverfahren im Saarland - Verfahrensname

Web Map Service: Landesamt fuer Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL) des SAARLANDES:Namen laufender Flurbereinigungsverfahren im Saarland

Land-Atmosphäre Feedback Analyse (LAFA)

Das Land-Atmosphäre Feedback Experiment (LAFE) kombiniert eine Vielzahl von passiven und abtastenden, aktiven Fernerkundungssystemen am Southern Great Plains (SGP)-Messstandort des US Atmospheric Radiation Measurement (ARM)-Programms. Diese Geräte erweitern die ARM-Messungen in eine Weise, dass Rückkopplungsprozesse zwischen der Landoberfläche und der Atmosphäre erforscht werden können. Die neuartige Synergie von Fernerkundungssystemen erfasst gleichzeitig Austauschprozesse an der Landoberfläche sowie horizontale und vertikale, turbulente Transportprozesse in der konvektiven atmosphärischen Grenzschicht (CBL). Der Einfluss der Heterogenität des Bodens und der Landbedeckung auf die Rückkopplungsprozesse wird mittels vertikaler Abtastungen untersucht. Das Experiment wird im August 2017 durchgeführt, da in diesem Zeitraum große Unterschiede zwischen den Flüssen über Feldern und unbewachsenem Boden beobachtet werden können. Insbesondere können aufgrund der hohen vertikalen und zeitlichen Auflösung dieser Gerätesynergie simultan mittlere Profile der Temperatur, der Feuchte und des Horizontalwinds, deren Gradienten, die Profile turbulenter Momente bis zur vierten Ordnung sowie fühlbare und latente Wärmeflussprofile nahe vom Boden bis zur Inversionsschicht gemessen werden. Im Rahmen dieses Land Atmosphären Feedback Analyse (LAFA)-Projekts soll der LAFE-Datensatz ausgewertet und für bestimmte Zeitperioden mit dem WRF-NOAHMP-Modellsystem um Ensemble-Simulationen in Bezug auf die Turbulenzparametrisierung bis zur Grobstruktur oder Large Eddy Simulation (LES)-Skala ergänzt werden. Basierend auf dieser Kombination von Beobachtungen und Modellsimulationen hat LAFA zwei Ziele: 1) Die Bestimmung von Profilen der turbulenten Momente der Feuchte, der Temperatur und des Vertikalwinds sowie von latenten Wärmeflussprofilen zur Erforschung neuer Ähnlichkeitsbeziehungen für Entrainmentflüsse und -varianzen. Dazu werden Zusammenhänge zwischen Flüssen, Varianzen und Gradienten untersucht. 2) Verifikation von LES und die Verbesserung von Turbulenzparametrisierungen in mesoskaligen Modellen. Dazu werden die LES direkt mit den LAFE-Daten in bisher unerreichter Detailliertheit verglichen. Die Resultate werden zeigen, unter welchen Bedingungen LES zur Analyse turbulenter Prozesse und für die Ableitung von Turbulenzparametrisierungen genutzt werden kann. Aus den Modellsimulationen auf der konvektiven Skala werden die Parameter und Variablen für die Turbulenzparametrisierung herausgezogen. Verschiedene lokale und nicht-lokale Parametrisierungen aus dem WRF-Physik-Paket werden verifiziert, spezifiziert und Verbesserungen vorgeschlagen bzw. entwickelt. Damit liefert LAFA neue Beiträge zum Prozessverständnis und zur genaueren Darstellung von Austauschprozessen und der Turbulenz in der nächsten Generation von Wettervorhersage-, Klima- und Erdsystemmodellen.

Projekte der Ländlichen Entwicklung in Bayern

Der Datenbestand stellt die laufenden Projekte der Ämter für Ländliche Entwicklung dar. Diese entsprechen dabei dem jeweiligen Bearbeitungsstand zum Zeitpunkt der Datenableitung für den WMS-Dienst. Abweichungen gegenüber dem rechtlich verbindlichen Stand sind somit möglich und mit dem zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung zu klären. Weitere Informationen zu den einzelnen Projekten werden in der Objekt-Information bereitgestellt. Der Dienst dient der Information und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Allgemeine Datenschutzerklärung des LVermGeo ST (Version 3.3)

Seite 1 von 3 Allgemeine Datenschutzerklärung Stand: 01.08.2025 (Version 3.3) Präambel Diese Datenschutzerklärung gilt für die Verarbeitung personenbezogener Da- ten durch das Landesamt für Vermessung und Geoinformation (LVermGeo) und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt. Dabei ist ein verantwortungsbewusster Umgang mit personenbezogenen Daten von hoher Priorität. Es wurden daher technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl vom LVermGeo als auch von dessen externen Dienstleister beachtet werden. Für eine bessere Transparenz informiert diese Datenschutzerklärung darüber, welche personenbezogenen Daten im LVermGeo zu welchem Zweck, auf wel- cher Rechtsgrundlage und wie lange verarbeitet werden. Jedoch werden die hier genannten personenbezogenen Daten im Sinne der Datensparsamkeit überhaupt nur dann verarbeitet, wenn es im Einzelfall zur Aufgabenerledigung notwendig ist. Weiterhin können dieser Datenschutzerklärung die Kontaktdaten der für den Datenschutz im LVermGeo zuständigen Personen und insbeson- dere eine Zusammenfassung der Rechte der betroffenen Personen entnom- men werden. 1. Rechtsgrundlagen zum Datenschutz Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Daten- schutz-Grundverordnung - DS-GVO). Die Bestimmungen der DS-GVO werden insbesondere durch das Gesetz zur Ausfüllung der Verordnung (EU) 2016/679 und zur Anpassung des allgemeinen Datenschutzrechts in Sachsen-Anhalt (Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt - DSAG LSA), das Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (Telekommunikation-Telemedien- Datenschutz-Gesetz - TTDSG) sowie durch in dieser Datenschutzerklärung aufgeführten weiteren Gesetze und Verordnungen ergänzt. 2. 3.Name und Kontaktdaten der für die Verarbeitung Verantwortli- chen sowie des Datenschutzbeauftragten des LVermGeo 3.1Verantwortliche Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt vertreten durch die Präsidentin Otto-von-Guericke-Straße 15, 39014 Magdeburg, Deutschland Telefon 0391 567 8585 E-Mail: poststelle.lvermgeo@sachsen-anhalt.de 3.2Datenschutzbeauftragter Der Datenschutzbeauftragte des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt Elisabethstraße 15, 06847 Dessau-Roßlau, Deutschland Telefon: 0340 6503 1100 E-Mail: datenschutzbeauftragter.lvermgeo@sachsen-anhalt.de 4.Verarbeitung personenbezogener Daten mit Rechtsgrundlagen und Zwecken sowie Dauer der Speicherung 4.1Liegenschaftskataster (auch als Teil des Geobasisinformationssystems) Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten  Vornamen, Nachnamen, Firmennamen,  Postadressen,  Geburtsdaten  Grundbuchangaben sowie  Flurstückskennzeichen (Gemarkungsname, Flur- und Flurstücksnummern) von Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten und Inhabern anderer grund- stücksgleicher Rechte erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e und Abs. 3 DS-GVO im Rahmen der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben Liegenschaftskatas- ter und Geobasisinformationssystem nach dem Vermessungs- und Geoinforma- tionsgesetz Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA) in Verbindung mit der Durchfüh- rungsverordnung zum Vermessungs- und Katastergesetz Sachsen-Anhalt. Die Verarbeitung dieser Daten dient  der Führung des Liegenschaftskatasters,  der Sicherung des Grundeigentums und dem Grundstücksverkehr,  der Ordnung von Grund und Boden,  als Grundlage für raumbezogene Informationssysteme,  dem Rechtsverkehr, der Verwaltung und der Wirtschaft,  der Landesplanung, der Bauleitplanung und der Bodenordnung,  der Ermittlung von Grundstückswerten sowie  Zwecken des Umwelt- und des Naturschutzes. Die für die Aufgaben Liegenschaftskataster und Geobasisinformationssystem verarbeiteten personenbezogenen Daten werden dauerhaft gespeichert. 4.2Grundstückswertermittlung Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten  Vornamen, Nachnamen, Firmennamen,  Postadressen, Telefon- / Faxnummern, E-Mail-Adressen  Grundbuchangaben und Flurstückskennzeichen von Eigentümern, von ihnen gleichstehenden Berechtigten, von Inhabern ande- rer Rechte am Grundstück, von Pflichtteilsberechtigten, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist, von Sachverständigen und von Per- sonen, die Angaben über das Grundstück machen können, erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e und Abs. 3 DS-GVO im Rahmen der Wahrnehmung der ge- setzlichen Aufgaben zur Ermittlung von Grundstückswerten und der sonstigen Wertermittlung nach dem Baugesetzbuch in Verbindung mit der Verordnung über den Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Die Verarbeitung dieser Daten dient  der Führung der Kaufpreissammlung,  der Ermittlung von Bodenrichtwerten sowie  der Erstellung von Grundstücksmarktberichten. Die für die Aufgaben der Grundstückswert- und sonstigen Wertermittlung verar- beiteten personenbezogenen Daten werden 2 Jahre gespeichert. 4.3Geodateninfrastruktur Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten  Vornamen, Nachnamen sowie  Postadressen, Telefon- / Faxnummern und E-Mail-Adressen von Administratoren / Ansprechpartnern für die Bereitstellung von Meta- / Geo- datensätzen und Geodatendiensten erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e und Abs. 3 DS-GVO infolge des Einverständnisses von Betroffenen im Rahmen der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben zum Ausbau und Betrieb der Geoda- teninfrastruktur Sachsen-Anhalts als Bestandteil der nationalen Geodateninfra- struktur nach dem Geodateninfrastrukturgesetz für das Land Sachsen-Anhalt. Die Verarbeitung dieser Daten dient  der Bereitstellung von Metadaten, Geodaten, Geodaten- und Netzdiensten als Bestandteile einer landesweiten Geodateninfrastruktur, so dass die In- teroperabilität und eine Verknüpfung über ein elektronisches Netzwerk, das europäischen Normen und Standards entspricht, gegeben sind. Die für die Aufgaben zum Ausbau und Betrieb der Geodateninfrastruktur Sach- sen-Anhalts verarbeiteten personenbezogenen Daten werden solange gespei- chert, bis die Betroffenen ihre Einwilligung beim Verantwortlichen widerrufen. Begriffe DS des LVermGeo V 3.3 Stand: 08/2025 Im Sinne der DS-GVO bezeichnen folgende Ausdrücke: 2.1Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare na- türliche Person (nachfolgend: „Betroffene“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren beson- deren Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürli- chen Person sind, identifiziert werden kann. 2.2Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung. 2.3Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftli- che Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Ver- halten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysie- ren oder vorherzusagen. 2.4Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitglied- staaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden. 2.5Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbei- tet. 2.6Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsver- arbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Ver- antwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezoge- nen Daten zu verarbeiten. 2.7Einwilligung der betroffenen Person ist jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist. Seite 2 von 3 4.4 Antrags- und Rechtsbehelfsverfahren Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten  Vornamen, Nachnamen, Firmennamen,  Postadressen, Telefon- / Faxnummern, E-Mail-Adressen,  Bankverbindungen,  Grundbuchangaben, Flurstückskennzeichen,  Zugangsdaten für Benutzerkonten sowie  Standortdaten bei Satellitenpositionierungsdiensten von natürlichen Personen, die an solchen Verfahren beteiligt sind, erfolgt ent- weder auf deren Veranlassung oder von Amts wegen nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e und Abs. 3 DS-GVO insbesondere in Verbindung mit  dem Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt,  dem Geodateninfrastrukturgesetz für das Land Sachsen-Anhalt,  dem Baugesetzbuch,  der Verordnung über den Gutachterausschuss für Grundstückswerte,  Verordnung über die Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch,  dem Bodensonderungsgesetz und dem Vermögenszuordnungsgesetz,  dem Gesetz über Unschädlichkeitszeugnisse im Grundstücksverkehr,  dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte,  dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt,  dem E-Government-Gesetz Sachsen-Anhalt,  dem Bürgerlichen Gesetzbuch,  der Grundbuchordnung,  dem Verwaltungsverfahrensgesetz beziehungsweise dem Verwaltungsver- fahrensgesetz Sachsen-Anhalt sowie  der Verwaltungsgerichtsordnung. Die Verarbeitung dieser Daten dient zur  Identifizierung von Beteiligten in Verwaltungsverfahren,  Erledigung der Verfahren und damit verbundenen Rechtsstreitigkeiten,  Korrespondenz mit den Beteiligten in Verfahren,  Erhebung von Verfahrenskosten sowie  Auszahlung von nicht berechtigt vereinnahmten Verfahrenskosten. Die in Antrags- und Rechtsbehelfsverfahren erhobenen personenbezogenen Daten werden in gerichtlichen Verfahren 20 Jahre bis zum Ablauf des Kalen- derjahres, in dem die Akte geschlossen wurde, gespeichert, in allen weiteren Verfahren 10 Jahre nach Schließung der Akten. Danach werden diese perso- nenbezogenen Daten gelöscht, es sei denn, dass das LVermGeo nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DS-GVO aufgrund von gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist. 4.5 DS des LVermGeo V 3.3 Stand: 08/2025 4.6 Aufsicht über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten  Vornamen, Nachnamen, Geburtsdaten, Geburtsorte, Familienstände,  Postadressen, Telefon- / Faxnummern, E-Mail-Adressen,  Lebensläufe, Arbeitsverträge, Beurteilungen, Zeugnisse,  Führungszeugnisse, Gesundheitszeugnisse, Versicherungsdaten sowie  Kraftfahrzeugnummern und Kraftfahrzeugscheine. von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVermIng), deren Vertre- tern, Verwesern, Hilfskräften und Beteiligten bei Aufsichtsverfahren (z.B. An- wälte und Zeugen) erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e und Abs. 3 DS-GVO im Rahmen der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben zur Aufsicht über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure nach dem Gesetz über die Öffent- lich bestellten Vermessungsingenieure im Land Sachsen-Anhalt in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Öffentlich bestell- ten Vermessungsingenieure im Land Sachsen-Anhalt. Die Verarbeitung dieser Daten dient der  Bestellung von ÖbVermIng und deren Vertretern,  Personalaktenführung der ÖbVermIng,  Bearbeitung von Dienstaufsichtsbeschwerden über ÖbVermIng,  Durchführung von Aufsichtsmaßnahmen und Disziplinarangelegenheiten,  Verfahrensbearbeitung beim Erlöschen des Amtes von ÖbVermIng,  Bestellung von Hilfskräften der ÖbVermIng sowie  Befreiung von verkehrsrechtlichen Vorschriften. Die für die Aufgaben der Aufsicht über die ÖbVermIng verarbeiteten personen- bezogenen Daten der ÖbVermIng werden 30 Jahre gespeichert. Die personen- bezogenen Daten der übrigen Personen werden bis zu 10 Jahren gespeichert. Verkehrsdaten von Telemedien Die Verarbeitung der personenbeziehbaren Daten  des Browsertyps, der Browserversion, des verwendeten Betriebssystems,  der Referrer-URL (die zuvor besuchte und von der verlinkten Webseite),  der IP-Adresse des zugreifenden Rechners (Netzes),  des Datums und der Uhrzeit der Serveranfrage,  des übermittelten Status-Codes,  der Suchbegriffe, die in das Suchformular eingetragen wurden,  der Log-Files sowie  des abgerufenen Dokuments / der abgerufenen Webseite erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e und Abs. 3 DS-GVO in Verbindung mit den unter Nr. 4.4 dieser Datenschutzerklärung verzeichneten Rechtsgrundla- gen infolge des konkludenten Einverständnisses der Aufrufenden und im Rah- men der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgabe der bedarfsgerechten Erfül- lung der gebündelten Sicherungs- und Fachfunktionen des Geobasisinformati- onssystems nach § 20 VermGeoG LSA. Die Verarbeitung dieser Daten dient  zum Betrieb der Webseite „Geodatenportal des Landes Sachsen-Anhalt“,  zur Information über die Aufgaben und Leistungen des LVermGeo,  zur Präsentation von Geodaten,  zur Bereitstellung von Inhalten des Geobasisinformationssystems,  zur Entgegennahme von Anträgen,  zur Unterstützung der Abgabe von Grundsteuerwerterklärungen,  zur Reichweitenermittlung von Open Data-Telemedien per Fingerprinting ohne Cookies oder per Logfileanalyse,  zur Optimierung des Internetauftritts und der dafür verwendeten Technik,  zur Abwehr möglicher Angriffe durch Hacker auf das System und sowie zur Fehleranalyse. Die Webseiten des LVermGeo werden auf Webservern betrieben, die entspre- chende Logfiles anlegen und in denen die Zugriffe mit IP (Access-Logfiles) pro- tokolliert werden. Diese Daten werden nach 90 Tagen automatisch gelöscht. Zugriff auf die Logfiles haben auch Systemadministratoren der Auftragsverar- beiter nach Nr. 5 dieser Datenschutzerklärung. 4.7Geoshop Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten  Vornamen, Nachnamen, Firmennamen,  Geburtsdatum,  Postadressen, Telefon- / Faxnummern, E-Mail-Adressen,  Umsatzsteueridentifikationsnummern,  Zahlungsangaben bei Kreditkartenzahlungen sowie  Zugangsdaten zum Benutzerkonto von Nutzern des Geoshops erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e und Abs. 3 DS- GVO in Verbindung mit den unter Nr. 4.4 dieser Datenschutzerklärung verzeich- neten Rechtsgrundlagen infolge der Nutzerregistrierung. Die Verarbeitung dieser Daten dient  zur Einrichtung eines Nutzerkontos sowie  zur Abwicklung der Kostenerhebung durch externe Bezahldienste. Die für das Nutzerkonto im Geoshop verarbeiteten personenbezogenen Daten werden solange gespeichert, bis die Nutzer ihre Registrierung beim Verantwort- lichen widerrufen. 4.8Infobrief und Newsletter Die Verarbeitung des personenbezogenen Datums  E-Mail-Adresse von Nutzenden des Infobriefs / Newsletters erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e und Abs. 3 DS-GVO in Verbindung mit den unter Nr. 4.4 dieser Datenschutzer- klärung verzeichneten Rechtsgrundlagen infolge der Nutzerregistrierung. Die Verarbeitung dieser Daten dient  zur ausdrücklichen Zustimmung bei der Registrierung zum Empfang der Newsletter mittels „Double-opt-in“-Verfahren,  dem Übersenden der Newsletter sowie  zum jederzeitigen Widerruf der Einwilligung zur Speicherung Ihrer persönli- chen Daten und deren Nutzung für den Versand der Newsletter. Die für den Infobrief / Newsletter verarbeiteten personenbezogenen Daten wer- den solange gespeichert, bis die Nutzenden ihre Registrierung beim Verantwort- lichen widerrufen. 4.9Kontaktformular und Online-Terminbuchung Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten  Vornamen, Nachnamen, Firmennamen,  Geburtsdatum sowie  Postadressen, Telefon- / Faxnummern und E-Mail-Adressen von Kontaktsuchenden erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e und Abs. 3 DS- GVO in Verbindung mit den unter Nr. 4.4 dieser Datenschutzerklärung verzeich- neten Rechtsgrundlagen infolge der Kontaktaufnahme. Die Verarbeitung dieser Daten dient der  Bearbeitung und Beantwortung von Anfragen. Die für das Kontaktformular und die Online-Terminbuchung verarbeiteten per- sonenbezogenen Daten werden bis zur Erledigung einer Anfrage gespeichert. 4.10 Cookies Cookies sind personenbeziehbare Informationen und / oder Datensätze, die bei der elektronischen Kommunikation nach den Nrn. 4.6 bis 4.9 dieser Datenschut- zerklärung an den Internetbrowser eines Endgerätes gesendet sowie dort ge- speichert und ausgelesen werden können. Aufgabe dieser Cookies ist beispiels- weise die Identifizierung von Personen, das Abspeichern eines Logins bei einer Webanwendung oder das Erleichtern der Navigation auf einer Webseite. Die Verarbeitung von Cookies erfolgt nach § 25 TTDSG in Verbindung mit der DS-GVO auf Grundlage der erteilten Einwilligung von Nutzern der Endgeräte. Folgende Cookies sind zur Funktionsfähigkeit der Webseite erforderlich; sie werden gesetzt und bis zum Ende der jeweiligen Sitzung (Session) gespeichert: NameFunktion Geocms_sidSpeicherung der Sitzungs-ID des Nutzers (Geodatenportal) XTCsidSpeicherung der Sitzungs-ID des Nutzers (GeoShop) JSESSIONIDSpeicherung der Sitzungs-ID des Nutzers (Geodatendienst) asweb_serverTimeSetzen der aktuellen Zeit / Sessionbeginn (Geodatendienst) asweb_sessionExpirationTimeAblaufzeit der Session (Geodatendienst) AGS_RolesAuthentifizierung am Portal for ArcGIS zur Nutzung abgesicherter ArcGIS for Server Dienste (map.apps, Portal for ArcGIS) JSESSIONIDSpeicherung der Sitzungs-ID des Nutzers (SAPOS) css_cookieSpeicherung von Einstellungen seitens SAPOS tsaidSpeicherung der Sitzungs-ID des Nutzers (zFinder) testSessionCookie Testcookie (zFinder) ASP.NET_SessionIdSessioncookie Anwendung ERICH-Online Seite 3 von 3  auf Verlangen unterrichtet zu werden (Art. 19 DS-GVO) vom Verantwortli- chen, dass allen Empfängern, denen personenbezogenen Daten offengelegt wurden, jede Berichtigung oder Löschung der personenbezogenen Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 16, 17 Abs. 1 und Art. 18 DS-GVO mitgeteilt wurde, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden;  die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen (Art. 18 DS-GVO), sofern ▫ die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von den Betroffenen bestrit- ten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen, ▫ die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die Betroffenen die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen, ▫ der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Ver- arbeitung nicht länger benötigt, Betroffene sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, ▫ Betroffene Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DS- GVO eingelegt haben, solange noch nicht feststeht, ob berechtigte Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der Betroffenen überwiegen;  ihre personenbezogenen Daten zu erhalten (Art. 20 DS-GVO), die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format;  ihre personenbezogenen Daten zu übermitteln (Art. 20 DS-GVO) an einen an- deren Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, sofern die Verarbeitung ▫ auf einer Einwilligung oder auf einem Vertrag beruht und ▫ mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sowie zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Ver- antwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist;  auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO) unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn Betroffene der Ansicht sind, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gegen diese Ver- ordnung verstößt;  jederzeit Widerspruch einzulegen (Art. 21 DS-GVO) aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben gegen die Verarbeitung ihrer perso- nenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e in Verbin- dung mit Abs. 3 DS-GVO erfolgt. Dieses gilt auch für ein auf diese Bestim- mungen gestütztes Profiling. Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Ge- brauch machen, genügt eine E-Mail an: poststelle.lvermgeo@sachsen-anhalt.de. Folgende Cookies können für statistische Zwecke gesetzt werden: NameFunktion Lebensdauer _pk_idSetzen einer Besucher-ID6 Monate _pk-refInformationen über einen Referrer6 Monate _pk_sesSetzen einer Session-ID30 Minuten _pk_testcookieTest, ob Browser Cookies unterstütztbis Sessionende Auf sämtliche unter Nr. 4.10 genannten Cookies erhalten Dritte keinen Zugriff. 4.11 Social Media Plug-Ins Das LVermGeo bindet auf seinen Webseiten keine Social Media Plug-Ins ein. 5. Auftragsverarbeitung Das LVermGeo bedient sich externer Dienstleister, die im Auftrag personenbe- zogene Daten verarbeiten. Die Datenbanken des Liegenschaftskatasters und der Antragsverfahren sowie die Webseite des LVermGeo mit Geoshop, Infobrief / News-letter und Kontakt- formular werden in dem vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstech- nik zertifizierten Rechenzentrum dataport, Altenholzer Straße 10-14, 24161 Al- tenholz, verarbeitet. Die Kostenerhebung bei Antragstellung im Geoshop erfolgt im Fall der Kredit- kartenzahlung durch den Bezahldienst Bargeldlose Zahlungs- und Abrech- nungssysteme AG, Bürenstraße 3, CH-8558 Raperswilen. 6. Automatische Entscheidungsfindung Betroffene haben das Recht gemäß Art. 22 DS-GVO, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung - einschließlich Profiling - beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Das LVermGeo führt Entscheidungsfindungen nicht automatisiert durch. 7.Weitergabe von Daten 7.1Im Fall nach Nr. 4.1 dieser Datenschutzerklärung Nach den §§ 13 und 21 VermGeoG LSA erhalten auf Antrag Eigentümer, Erb- bauberechtigte und Inhaber sonstiger grundstücksgleicher Rechte ihre perso- nenbezogenen Daten des Liegenschaftskatasters ebenso wie Gemeinde und Landkreise für alle Liegenschaften ihres Gebietes. Andere Personen erhalten auf Antrag personenbezogene Daten des Liegenschaftskatasters, soweit sie ein berechtigtes Interesse daran darlegen und öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen. Flurstückskennzeichen werden dem vorgenannten Personenkreis zur Verbrei- tung und öffentlichen Wiedergabe für Zwecke der Nachweisführung lizenziert, sofern die Authentizität (Echtheit, Gewähr der Urheberschaft) und der Integrität (Vollständigkeit, inhaltliche Unversehrtheit) sicherzustellen ist. Zudem werden personenbezogenen Daten des Liegenschaftskatasters an Öf- fentlich bestellte Vermessungsingenieure und andere behördliche Vermes- sungsstellen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach den §§ 1 und 12 Verm- GeoG LSA weitergegeben. 7.2 8. In Fällen nach den Nrn. 4.2 bis 4.10 dieser Datenschutzerklärung Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Rechte der betroffenen Personen DS des LVermGeo V 3.3 Stand: 08/2025 Betroffene Personen haben das Recht,  Auskunft zu verlangen (Art. 15 DS-GVO) über ihre verarbeiteten personen- bezogenen Daten und folgende Informationen: ▫ die Verarbeitungszwecke, ▫ die Kategorien der personenbezogenen Daten, ▫ die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, vor denen personenbe- zogene Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, ▫ die geplante Speicherdauer oder die Kriterien für deren Festlegung, ▫ das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch dagegen, ▫ das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde, ▫ alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die per- sonenbezogenen Daten nicht bei den Betroffenen erhoben werden, sowie ▫ über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung inklusive Profiling und aussagekräftigen Informationen darüber;  unverzüglich die Berichtigung zu verlangen (Art. 16 DS-GVO) der sie betref- fenden unrichtigen personenbezogener Daten;  die Vervollständigung zu verlangen (Art. 16 DS-GVO) unvollständiger perso- nenbezogener Daten unter Berücksichtigung der Verarbeitungszwecke;  unverzüglich die Löschung zu verlangen (Art. 17 DS-GVO) ihrer personenbe- zogenen Daten und der Verantwortliche zur Löschung verpflichtet ist, weil ▫ die personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, ▫ Betroffene ihre Einwilligung widerrufen haben und es an einer anderweiti- gen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung fehlt, ▫ Betroffene gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verar- beitung einlegen und keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Ver- arbeitung vorliegen, oder Betroffene gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Wi- derspruch gegen die Verarbeitung einlegen, ▫ personenbezogene Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, ▫ die Löschung der personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer rechtli- chen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitglied- staaten erforderlich ist, dem der Verantwortliche unterliegt, ▫ die personenbezogenen Daten in Bezug auf angebotene Dienste der In- formationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben wurden; 9. Datensicherheit Das LVermGeo verwendet innerhalb des Webseitenbesuchs das verbreitete SSL-Verfahren (Secure Socket Layer) in Verbindung mit der jeweils höchsten Verschlüsselungsstufe, die vom Browser unterstützt wird. In der Regel handelt es sich dabei um eine 256 Bit Verschlüsselung. Falls der Browser keine 256-Bit Verschlüsselung unterstützt, greift das LVermGeo stattdessen auf 128-Bit v3 Technologie zurück. Ob eine einzelne Seite des Internetauftrittes verschlüsselt übertragen wird, ist an der geschlossenen Darstellung des Schüssel- bezie- hungsweise Schloss-Symbols in der unteren Statusleiste des Browsers zu er- kennen. Das LVermGeo bedient sich im Übrigen geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Daten gegen zufällige oder vor- sätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Die Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert. 10. Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand 01.08.2025. Durch die Weiterentwicklung der Datenbanken des Liegenschaftskatasters und der Antragsverfahren sowie der Webseite des LVermGeo oder aufgrund geän- derter gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Die jeweils aktuelle Daten- schutzerklärung kann auf der Webseite des LVermGeo abgerufen und ausge- druckt werden. 11. Weitere Datenschutzerklärungen / -hinweise des LVermGeo Zur Verarbeitung personenbezogener Daten in  Bewerberauswahlverfahren,  der Ausbildung und  Bußgeldverfahren hat das LVermGeo auf seiner Webseite separate Datenschutzerklärungen und Datenschutzhinweise veröffentlicht.

Bodenkundliche Übersichtskarte von Niedersachsen und Bremen 1 : 500 000

In der Bodenübersichtskarte im Maßstab 1 : 500 000 (BÜK500) werden die wichtigsten Bodentypen und ihre Vergesellschaftung auf Basis der Bodenlandschaften, Bodengroßlandschaften und Bodenregionen dargestellt. Die räumliche Verteilung von Böden zeigt in der Regel ein engräumiges Mosaik unterschiedlicher Erscheinungen und Eigenschaften. Die Verbreitung lässt sich auch bei großen Maßstäben in der Regel nur als Bodenvergesellschaftung darstellen. Die pedoregionale Gliederung soll den Rahmen für eine systematische Ordnung des räumlichen Nebeneinanders von Böden geben. Die Bodenregionen und Bodengroßlandschaften geben einen Überblick zur bodenkundlichen Gliederung des Landes und bilden die oberen Ebenen der pedoregionalen Gliederung von Niedersachsen. Die Verbreitung der Böden in Niedersachsen ist dabei nicht zufällig. Es ist leicht nachvollziehbar, dass die Böden im Bereich der ebenen Marschlandschaften sich grundsätzlich von denen der Geest, des Bergvorlandes, des Berglandes oder des Mittelgebirges (Harz) unterscheiden. Die Böden und Bodengesellschaften im Bereich der ebenen Marschlandschaften finden keine Entsprechung in der Geest, dem Bergvorland, dem Bergland oder dem Mittelgebirge (Harz). Die vorstehend angeführten Kategorien beschreiben deshalb auch bodenkundlich bedeutsame Großstrukturen und werden als die Bodenregionen Niedersachsens bezeichnet. Innerhalb der Bodenregionen lassen sich jeweils durch Einengung der Geofaktoren (Gestein, Relief, Wasserhaushalt, Klima) zunehmend homogenere Bodenareale bilden. Die Gliederung der Bodengroßlandschaften richtet sich nach der geologischmorphologischen Struktur. In der Geest beruht diese im Wesentlichen auf der Abfolge in der glazialen Serie und dem maritim-kontinentalen Klimawandel. In der Bergvorlandregion werden lössfreie und lössbedeckte Großlandschaften unterschiedlicher Reliefausprägung (eben bis flachwellig, hügelig) abgetrennt. Die Bodengroßlandschaften des Berglandes unterscheiden sich aufgrund der Reliefausprägung. Die Bodenregionen des Mittelgebirges und der Küste werden nicht in Bodengroßlandschaften unterteilt.

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