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Bodenrichtwerte Sachsen-Anhalt

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche des Bodenrichtwertgrundstücks. Die Bodenrichtwerte werden in Sachsen-Anhalt flächendeckend zum Stichtag 01. Januar eines jeden zweiten Jahres für Bauland sowie für land- und forstwirtschaftliche Flächen ermittelt und veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte sind als Datensätze, Dienste und als Präsentationsausgaben verfügbar.

Baugesetzbuch (BauGB)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht Erster Teil Bauleitplanung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften §   1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung §   1a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz §   2 Aufstellung der Bauleitpläne §   2a Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht §   3 Beteiligung der Öffentlichkeit §   4 Beteiligung der Behörden §   4a Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung §   4b Einschaltung eines Dritten §   4c Überwachung Zweiter Abschnitt Vorbereitender Bauleitplan (Flächennutzungsplan) §   5 Inhalt des Flächennutzungsplans §   6 Genehmigung des Flächennutzungsplans §   6a Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet §   7 Anpassung an den Flächennutzungsplan Dritter Abschnitt Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan) §   8 Zweck des Bebauungsplans §   9 Inhalt des Bebauungsplans §   9a Verordnungsermächtigung §  10 Beschluss, Genehmigung und Inkrafttreten des Bebauungsplans §  10a Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan; Einstellen in das Internet Vierter Abschnitt Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren §  11 Städtebaulicher Vertrag §  12 Vorhaben- und Erschließungsplan §  13 Vereinfachtes Verfahren §  13a Bebauungspläne der Innenentwicklung Zweiter Teil Sicherung der Bauleitplanung Erster Abschnitt Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen §  14 Veränderungssperre §  15 Zurückstellung von Baugesuchen §  16 Beschluss über die Veränderungssperre §  17 Geltungsdauer der Veränderungssperre §  18 Entschädigung bei Veränderungssperre Zweiter Abschnitt Teilung von Grundstücken; Gebiete mit Fremdenverkehrsfunktionen §  19 Teilung von Grundstücken §  20 (weggefallen) §  21 (weggefallen) §  22 Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen §  23 (weggefallen) Dritter Abschnitt Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde §  24 Allgemeines Vorkaufsrecht §  25 Besonderes Vorkaufsrecht §  26 Ausschluss des Vorkaufsrechts §  27 Abwendung des Vorkaufsrechts §  27a Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter §  28 Verfahren und Entschädigung Dritter Teil Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung Erster Abschnitt Zulässigkeit von Vorhaben §  29 Begriff des Vorhabens; Geltung von Rechtsvorschriften §  30 Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans §  31 Ausnahmen und Befreiungen §  32 Nutzungsbeschränkungen auf künftigen Gemeinbedarfs-, Verkehrs-, Versorgungs- und Grünflächen §  33 Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung §  34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile §  35 Bauen im Außenbereich §  36 Einvernehmen der Gemeinde und Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde §  36a Zustimmung der Gemeinde §  37 Bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder §  37a Außenbereichsvorhaben zur Herstellung oder Lagerung von Produkten zur Landesverteidigung §  38 Bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung auf Grund von Planfeststellungsverfahren; öffentlich zugängliche Abfallbeseitigungsanlagen Zweiter Abschnitt Entschädigung §  39 Vertrauensschaden §  40 Entschädigung in Geld oder durch Übernahme §  41 Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten und bei Bindungen für Bepflanzungen §  42 Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung §  43 Entschädigung und Verfahren §  44 Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche Vierter Teil Bodenordnung Erster Abschnitt Umlegung §  45 Zweck und Anwendungsbereich §  46 Zuständigkeit und Voraussetzungen §  47 Umlegungsbeschluss §  48 Beteiligte §  49 Rechtsnachfolge §  50 Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses §  51 Verfügungs- und Veränderungssperre §  52 Umlegungsgebiet §  53 Bestandskarte und Bestandsverzeichnis §  54 Benachrichtigungen und Umlegungsvermerk §  55 Umlegungsmasse und Verteilungsmasse §  56 Verteilungsmaßstab §  57 Verteilung nach Werten §  58 Verteilung nach Flächen §  59 Zuteilung und Abfindung §  60 Abfindung und Ausgleich für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen §  61 Aufhebung, Änderung und Begründung von Rechten §  62 Gemeinschaftliches Eigentum; besondere rechtliche Verhältnisse §  63 Übergang von Rechtsverhältnissen auf die Abfindung §  64 Geldleistungen §  65 Hinterlegung und Verteilungsverfahren §  66 Aufstellung und Inhalt des Umlegungsplans §  67 Umlegungskarte §  68 Umlegungsverzeichnis §  69 Bekanntmachung des Umlegungsplans, Einsichtnahme §  70 Zustellung des Umlegungsplans §  71 Inkrafttreten des Umlegungsplans §  72 Wirkungen der Bekanntmachung §  73 Änderung des Umlegungsplans §  74 Berichtigung der öffentlichen Bücher §  75 Einsichtnahme in den Umlegungsplan §  76 Vorwegnahme der Entscheidung §  77 Vorzeitige Besitzeinweisung §  78 Verfahrens- und Sachkosten §  79 Abgaben- und Auslagenbefreiung Zweiter Abschnitt Vereinfachte Umlegung §  80 Zweck, Anwendungsbereich, Zuständigkeiten §  81 Geldleistungen §  82 Beschluss über die vereinfachte Umlegung §  83 Bekanntmachung und Rechtswirkungen der vereinfachten Umlegung §  84 Berichtigung der öffentlichen Bücher Fünfter Teil Enteignung Erster Abschnitt Zulässigkeit der Enteignung §  85 Enteignungszweck §  86 Gegenstand der Enteignung §  87 Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Enteignung §  88 Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen §  89 Veräußerungspflicht §  90 Enteignung von Grundstücken zur Entschädigung in Land §  91 Ersatz für entzogene Rechte §  92 Umfang, Beschränkung und Ausdehnung der Enteignung Zweiter Abschnitt Entschädigung §  93 Entschädigungsgrundsätze §  94 Entschädigungsberechtigter und Entschädigungsverpflichteter §  95 Entschädigung für den Rechtsverlust §  96 Entschädigung für andere Vermögensnachteile §  97 Behandlung der Rechte der Nebenberechtigten §  98 Schuldübergang §  99 Entschädigung in Geld § 100 Entschädigung in Land § 101 Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte § 102 Rückenteignung § 103 Entschädigung für die Rückenteignung Dritter Abschnitt Enteignungsverfahren § 104 Enteignungsbehörde § 105 Enteignungsantrag § 106 Beteiligte § 107 Vorbereitung der mündlichen Verhandlung § 108 Einleitung des Enteignungsverfahrens und Anberaumung des Termins zur mündlichen Verhandlung; Enteignungsvermerk § 109 Genehmigungspflicht § 110 Einigung § 111 Teileinigung § 112 Entscheidung der Enteignungsbehörde § 113 Enteignungsbeschluss § 114 Lauf der Verwendungsfrist § 115 Verfahren bei der Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte § 116 Vorzeitige Besitzeinweisung § 117 Ausführung des Enteignungsbeschlusses § 118 Hinterlegung § 119 Verteilungsverfahren § 120 Aufhebung des Enteignungsbeschlusses § 121 Kosten § 122 Vollstreckbarer Titel Sechster Teil Erschließung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 123 Erschließungslast § 124 Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot § 125 Bindung an den Bebauungsplan § 126 Pflichten des Eigentümers Zweiter Abschnitt Erschließungsbeitrag § 127 Erhebung des Erschließungsbeitrags § 128 Umfang des Erschließungsaufwands § 129 Beitragsfähiger Erschließungsaufwand § 130 Art der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands § 131 Maßstäbe für die Verteilung des Erschließungsaufwands § 132 Regelung durch Satzung § 133 Gegenstand und Entstehung der Beitragspflicht § 134 Beitragspflichtiger § 135 Fälligkeit und Zahlung des Beitrags Siebter Teil Maßnahmen für den Naturschutz § 135a Pflichten des Vorhabenträgers; Durchführung durch die Gemeinde; Kostenerstattung § 135b Verteilungsmaßstäbe für die Abrechnung § 135c Satzungsrecht Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht Erster Teil Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 136 Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen § 137 Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen § 138 Auskunftspflicht § 139 Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Zweiter Abschnitt Vorbereitung und Durchführung § 140 Vorbereitung § 141 Vorbereitende Untersuchungen § 142 Sanierungssatzung § 143 Bekanntmachung der Sanierungssatzung, Sanierungsvermerk § 144 Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge § 145 Genehmigung § 146 Durchführung § 147 Ordnungsmaßnahmen § 148 Baumaßnahmen § 149 Kosten- und Finanzierungsübersicht § 150 Ersatz für Änderungen von Einrichtungen, die der öffentlichen Versorgung dienen § 151 Abgaben- und Auslagenbefreiung Dritter Abschnitt Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften § 152 Anwendungsbereich § 153 Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreise, Umlegung § 154 Ausgleichsbetrag des Eigentümers § 155 Anrechung auf den Ausgleichsbetrag, Absehen § 156 Überleitungsvorschriften zur förmlichen Festlegung § 156a Kosten und Finanzierung der Sanierungsmaßnahme Vierter Abschnitt Sanierungsträger und andere Beauftragte § 157 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde § 158 Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger § 159 Erfüllung der Aufgaben als Sanierungsträger § 160 Treuhandvermögen § 161 Sicherung des Treuhandvermögens Fünfter Abschnitt Abschluss der Sanierung § 162 Aufhebung der Sanierungssatzung § 163 Fortfall von Rechtswirkungen für einzelne Grundstücke § 164 Anspruch auf Rückübertragung Sechster Abschnitt Städtebauförderung § 164a Einsatz von Städtebauförderungsmitteln § 164b Verwaltungsvereinbarung Zweiter Teil Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen § 165 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen § 166 Zuständigkeit und Aufgaben § 167 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde; Entwicklungsträger § 168 Übernahmeverlangen § 169 Besondere Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich § 170 Sonderregelung für Anpassungsgebiete § 171 Kosten und Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme Dritter Teil Stadtumbau § 171a Stadtumbaumaßnahmen § 171b Stadtumbaugebiet, städtebauliches Entwicklungskonzept § 171c Stadtumbauvertrag § 171d Sicherung von Durchführungsmaßnahmen Vierter Teil Soziale Stadt § 171e Maßnahmen der Sozialen Stadt Fünfter Teil Private Initiativen § 171f Private Initiativen zur Stadtentwicklung, Landesrecht Sechster Teil Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote Erster Abschnitt Erhaltungssatzung § 172 Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) § 173 Genehmigung, Übernahmeanspruch § 174 Ausnahmen Zweiter Abschnitt Städtebauliche Gebote § 175 Allgemeines § 176 Baugebot § 176a Städtebauliches Entwicklungskonzept zur Stärkung der Innenentwicklung § 177 Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot § 178 Pflanzgebot § 179 Rückbau- und Entsiegelungsgebot Siebter Teil Sozialplan und Härteausgleich § 180 Sozialplan § 181 Härteausgleich Achter Teil Miet- und Pachtverhältnisse § 182 Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen § 183 Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen über unbebaute Grundstücke § 184 Aufhebung anderer Vertragsverhältnisse § 185 Entschädigung bei Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen § 186 Verlängerung von Miet- oder Pachtverhältnissen Neunter Teil Städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur § 187 Abstimmung von Maßnahmen; Bauleitplanung und Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur § 188 Bauleitplanung und Flurbereinigung § 189 Ersatzlandbeschaffung § 190 Flurbereinigung aus Anlass einer städtebaulichen Maßnahme § 191 Vorschriften über den Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken Drittes Kapitel Sonstige Vorschriften Erster Teil Wertermittlung § 192 Gutachterausschuss § 193 Aufgaben des Gutachterausschusses § 194 Verkehrswert § 195 Kaufpreissammlung § 196 Bodenrichtwerte § 197 Befugnisse des Gutachterausschusses § 198 Oberer Gutachterausschuss § 199 Ermächtigungen Zweiter Teil Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 200 Grundstücke; Rechte an Grundstücken; Baulandkataster § 200a Ersatzmaßnahmen § 201 Begriff der Landwirtschaft § 201a Verordnungsermächtigung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt § 202 Schutz des Mutterbodens Zweiter Abschnitt Zuständigkeiten § 203 Abweichende Zuständigkeitsregelung § 204 Gemeinsamer Flächennutzungsplan, Bauleitplanung bei Bildung von Planungsverbänden und bei Gebiets- oder Bestandsänderung § 205 Planungsverbände § 206 Örtliche und sachliche Zuständigkeit Dritter Abschnitt Verwaltungsverfahren § 207 Von Amts wegen bestellter Vertreter § 208 Anordnungen zur Erforschung des Sachverhalts § 209 Vorarbeiten auf Grundstücken § 210 Wiedereinsetzung § 211 Belehrung über Rechtsbehelfe § 212 Vorverfahren § 212a Entfall der aufschiebenden Wirkung § 213 Ordnungswidrigkeiten Vierter Abschnitt Planerhaltung § 214 Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen; ergänzendes Verfahren § 215 Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften § 215a Beendigung von Bebauungsplanverfahren und ergänzendes Verfahren für Bebauungspläne nach § 13b in der bis zum Ablauf des 22. Juni 2021 oder bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 geltenden Fassung § 216 Aufgaben im Genehmigungsverfahren § 216a Unwirksamkeit von Bebauungsplänen mit Abweichungen von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm Dritter Teil Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen § 217 Antrag auf gerichtliche Entscheidung § 218 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand § 219 Örtliche Zuständigkeit der Landgerichte § 220 Zusammensetzung der Kammern für Baulandsachen § 221 Allgemeine Verfahrensvorschriften § 222 Beteiligte § 223 Anfechtung von Ermessensentscheidungen § 224 Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung § 225 Vorzeitige Ausführungsanordnung § 226 Urteil § 227 Säumnis eines Beteiligten § 228 Kosten des Verfahrens § 229 Berufung, Beschwerde § 230 Revision § 231 Einigung § 232 Weitere Zuständigkeit der Kammern (Senate) für Baulandsachen Viertes Kapitel Überleitungs- und Schlussvorschriften Erster Teil Überleitungsvorschriften § 233 Allgemeine Überleitungsvorschriften § 234 Überleitungsvorschriften für das Vorkaufsrecht § 235 Überleitungsvorschriften für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen § 236 Überleitungsvorschriften für das Baugebot und die Erhaltung baulicher Anlagen § 237 (weggefallen) § 238 Überleitungsvorschrift für Entschädigungen § 239 Überleitungsvorschrift für die Grenzregelung § 240 (weggefallen) § 241 (weggefallen) § 242 Überleitungsvorschriften für die Erschließung § 243 Überleitungsvorschriften für das Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch und das Bundesnaturschutzgesetz § 244 Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz Bau § 245 Überleitungsvorschriften für den Stadtumbau, die Soziale Stadt und die Förderung städtebaulicher Maßnahmen § 245a Überleitungsvorschriften und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts § 245b Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich § 245c Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt § 245d Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland § 245e Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land § 245f Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften sowie aus Anlass der Einführung des § 249c; Evaluierung Zweiter Teil Schlussvorschriften § 246 Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte § 246a Überschwemmungsgebiete, überschwemmungsgefährdete Gebiete § 246b Sonderregelungen für Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Zuge der COVID-19-Pandemie § 246c Abweichungen vom Baugesetzbuch für den Wiederaufbau im Katastrophenfall; Verordnungsermächtigung § 246d Sonderregelungen für Biogasanlagen § 246e Befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau § 247 Sonderregelungen für Berlin als Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland § 248 Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie § 249 Sonderregelungen für Windenergieanlagen an Land § 249a Sonderregelung für Vorhaben zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien § 249b Verordnungsermächtigungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Abbaubereichen des Braunkohletagebaus § 249c Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land § 250 Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten Anlage 1 (zu § 2 Absatz 4 und den §§ 2a und 4c) Anlage 2 (zu § 13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2) Anlage 3 (zu § 249c Absatz 3 Satz 3)

Das Liegenschaftskataster

Das Liegenschaftskataster Liegenschaftsbuch und Liegenschaftskarte Geodatendienst Liegenschaftskataster Landesamt für Vermessung und Geoinformation Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt informiert. Bezugsmöglichkeiten: Aufgabe des Liegenschaftskatasters Das Liegenschaftskataster ist das öffentlich- rechtliche Register, in dem alle Liegenschaf- ten (Flurstücke und Gebäude) des Landes- gebietes nachgewiesen, dargestellt und beschrieben werden. Es dient vor allem der Sicherung des Grundeigentums, dem Grund- stücksverkehr und der Ordnung von Grund und Boden. Das Liegenschaftskataster hat zwei grundle- gende Zweckbestimmungen: • Es ist amtliches Verzeichnis der Grund- stücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grund- buchordnung und weist die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach. • Es übt Basisfunktionen für andere Be- reiche aus. So soll es den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft gerecht werden und insbe- sondere die Bedürfnisse der Landes- und Bauleitplanung, der Bodenordnung, der Ermittlung von Grundstückswerten sowie des Umwelt- und Naturschutzes angemes- sen berücksichtigen. LVermGeo Stand: 03/2026 Das Liegenschaftskataster als Basisinfor- mationssystem mit den zugehörigen Dokumenten wird zusammen mit dem Geotopographischen Informationssystem im Geobasisinformationssystem des Landes Sachsen-Anhalt geführt. Das Geobasisinformationssystem des Landes dient als Raumbezugs- und Organisations- grundlage und wird als Grundlage für die Führung raumbezogener Fachinformations- systeme bereitgestellt (Geodateninfra- strukur). Das Liegenschaftskataster enthält insbeson- dere nachfolgende Daten. Inhalt des Liegenschaftskatasters Geometrische Daten: • Angaben über Flurstücksgrenzen und Grenzmarken • Angaben über Gebäudegrundrisse EigentümerInnen, Behörden und andere Personen und Stellen, die ein berechtigtes Interesse darle- gen, können auf Antrag Auszüge und Auskunft aus dem Liegenschaftskataster beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt erhalten. Ansprechpartner: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen als Ansprechpartner gern zur Verfügung und geben weitere Informationen zu den Dienstleistungen unserer Behörde. Bezeichnende Daten: • Gemarkungsname • Flurnummer • FlurstücksnummerLandesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt E-Mail: poststelle.lvermgeo@sachsen-anhalt.de Beschreibende Daten: • Lagebezeichnung • Flächeninhalt der Flurstücke • Tatsächliche Nutzung • Bodenschätzungsergebnisse und weitere Klassifizierungen • öffentlich-rechtliche Festlegungen • Zugehörigkeit zu GebietskörperschaftenScharnhorststraße 89 39576 Stendal Telefon: 03931 252-106* Telefax: 03931 252-499 Eigentumsangaben: • Namen der Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten mit ergänzenden Anga- ben • Inhaber der im Grundbuch eingetragenen grundstücksgleichen Nutzungsrechte an staatlichen oder genossenschaftlichen Liegenschaften mit ergänzenden Angaben Grundbuchangaben: • Grundbuchkennzeichen • laufende Nummer des Grundstückes im Bestandsverzeichnis • Buchungsart Standorte der Geokompetenz-Center: Otto-von-Guericke-Str. 15 39104 Magdeburg Telefon: 0391 567-7864* Telefax: 0391 567-7821 Kühnauer Straße 164 a-b 06846 Dessau-Roßlau Telefon: 0340 50250-333* Telefax: 0340 50250-320 Neustädter Passage 15 06122 Halle (Saale) Telefon: 0345 6912-481* Telefax: 0345 6912-133 * Telefonnummer des Geokompetenz-Centers Öffnungszeiten der Geokompetenz-Center: Mo, Di, Do, Fr 8:00 - 13:00 Uhr sowie individuelle Terminvereinbarung online und telefonisch Internet: geodatenportal.sachsen-anhalt.de www.sachsen-anhalt.de Das Liegenschaftsbuch Der Nachweis „Liegenschaftsbuch“ ist der beschreibende Teil des Liegenschaftskatasters. Kleinste Buchungseinheit ist das Flurstück. Mehrere Flurstücke werden zu einer Flur, mehrere Fluren wiederum zu einer Gemarkung zusammen- gefasst. Das Liegenschaftsbuch enthält zu jedem Flurstück des Landes die beschreibenden und die bezeichnenden Daten sowie Eigentums- und Grundbuchangaben, die über- einstimmend mit dem Grundbuch geführt werden. Amtliches Liegenschaftskataste- rinformationssystem - ALKIS® Verfahren Die Führung des Liegenschaftskatasters erfolgt in Sachsen- Anhalt mit dem Verfahren ALKIS®. ALKIS® wurde aufgrund der gestiegenen Anforderungen aus Verwaltung und Wirtschaft sowie der technischen Entwicklung von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungs- verwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) basierend auf internationalen Normen und Standards bundeseinheitlich konzipiert. Daten im ALKIS® Im Verfahren ALKIS® werden die raumbezogenen und die nicht raumbezogenen Daten des Liegenschaftskatasters gemeinsam geführt. Die historisch gewachsene Trennung bei der Datenführung zwischen den beschreibenden Daten und den geometrischen Daten wird damit aufgehoben. Zusätzlich enthält ALKIS® auch nachrichtlich Daten anderer Stellen, z. B. aus Justiz-, Finanz- und Agrarstrukturverwal- tung sowie der kommunalen Gebietskörperschaften. Die Daten werden objektbezogen landesweit vorgehalten. Die Objekte werden mit Attributen beschrieben und die Beziehungen untereinander in Relationen abgebildet. Die Modellierung der Objekte ist durch die AdV in der Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens (GeoInfoDok) beschrieben und im ALKIS®-Objektartenkatalog-Profil Sachsen-Anhalt konkretisiert. Beide Dokumente können unter www.lverm- geo.sachsen-anhalt.de heruntergeladen werden. Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Liegenschaftskarte Die Liegenschaftskarte Der Nachweis „Liegenschaftskarte“ ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters. Sie ist die maßstäblich verklei- nerte Darstellung der Liegenschaften im Maßstab 1:1 000. Die Liegenschaftskarte liegt in Sachsen-Anhalt flächende- ckend digital vor. Die Liegenschaftskarte stellt die geometrischen und be- zeichnenden Daten sowie die beschreibenden Daten zu den Flurstücken und Gebäuden dar. Sie wird im amtlichen Bezugssystem ETRS89/UTM geführt. Flurstück und Gebäude LVermGeo Stand: 03/2026 Darstellung in der Liegenschaftskarte Führung im Bezugssystem Raumbezug Soweit die Daten des Liegenschaftskatasters einen Raum- bezug aufweisen, beziehen sie sich auf das amtliche Lagebezugssystem - Europäisches Terrestrisches Referenz- system 1989 mit der Universalen Transversalen Mercator Abbildung (ETRS89/UTM). Nutzerspezifische Fachdaten, die auf der Liegenschafts- karte basieren, können mit dem Programm LSA_TRANS aus dem Gauß-Krüger-Koordinatensystem in das Amtliche Bezugssystem der Lage (ETRS89/UTM) überführt werden. Das Programm kann unter www.lvermgeo.sachsen-anhalt. de kostenfrei heruntergeladen werden. Datenaustausch Der Datenaustausch erfolgt für die ALKIS®-Datensätze stan- dardmäßig über die bundesweit einheitliche Normbasierte Austauschschnittstelle – NAS. Die Aktualisierung von Sekundärdatenbeständen des Lie- genschaftskatasters erfolgt durch die Nutzerbezogene Bestandsdatenaktualisierung - NBA. Auszüge aus dem Liegenschaftskataster Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sind als Präsen- tationsausgaben und als Datensätze erhältlich. Sie haben eine Gewährleistungsfunktion (amtliche Auszüge). Als Präsentationsausgaben werden die bezeichnenden und beschreibenden Daten des Liegenschaftskatasters sowie die Grundbuch- und Eigentumsangaben mit verschiedenen Inhalten angeboten. Für Auszüge aus der Liegenschaftskar- te ist der Maßstab 1:1 000 festgelegt. Auszüge aus dem Geobasisinformationssystem Auszüge aus dem Geobasisinformationssystem haben eine Gewährleistungsfunktion und werden nach §§ 19 bis 21 VermGeoG LSA als LSA-Ausgaben mit weiteren Wahl- möglichkeiten hinsichtlich verschiedener Kombinationen amtlicher, historischer und zusätzlicher Daten des Liegen- schaftskatasters bereitgestellt. Weiterhin sind Maßstabsänderungen, reduzierter bzw. er- weiterter Inhalt oder kombinierte Geobasisdaten möglich. Bezugsmöglichkeiten Der Eigentümer und der Inhaber eines grundstücksgleichen Rechts erhalten auf Antrag Auskunft über ihre Liegenschaf- ten sowie Auszüge aus dem Liegenschaftskataster. Aus- kunft und Auszüge erhalten auch andere Personen, soweit sie ein berechtigtes Interesse darlegen und öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen. Für Auszüge und Auskünfte mit Beratungen stehen die Geokompetenz-Center an den Standorten des LVermGeo zur Verfügung. Hier werden Bestellungen von Auszügen entgegengenommen und Auskünfte erteilt. Bei den Gemeinden und Landkreisen und den Öffentlich be- stellten Vermessungsingenieuren können Auszüge über den Geodatendienst Liegenschaftskataster (GDD LiKat) beim LVermGeo beantragt und gleich mitgenommen werden. LVermGeo Stand: 03/2026 Schutz und Benutzung Die Angaben des Liegenschaftskatasters unterliegen den Anforderungen und dem Schutz des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA) und sind durch das Gesetz über Urhe- berrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) geschützt. Die Benutzung des Liegenschaftskatasters unterliegt den Bestimmungen des VermGeoG LSA. Weiterhin unterliegen die Daten des Liegenschaftskatasters den Nutzungsbedingungen des LVermGeo. Der Geodatendienst Liegenschaftskataster Das Liegenschaftskataster steht landesweit flächen- ​deckend digital zur Verfügung. Das LVermGeo stellt mit dem Geodatendienst Liegenschaftskataster (GDD LiKat) in Sachsen-Anhalt einen Service im Rahmen der eGovern- ment-Initiative des Landes bereit. Mit diesem Dienst können von Gemeinden, Landkreisen, Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, Bundes- und Landesbehörden sowie sonstigen Nutzern über das Internet aktuelle Daten aus dem Liegenschaftskataster abgerufen und amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch und der Liegenschaftskarte gedruckt werden. Dabei haben die Nutzer die Möglichkeit, Flurstücke nach verschiedenen Kriterien zu selektieren und Auswahllisten zu erstellen. Voraussetzung ist das flächendeckende berechtig- te Interesse des Antragsstellers. Auf der Grundlage des VermGeoG LSA kann der Dienst in verschiedenen Varianten eingesetzt werden: a. Gemeinden und Landkreise können den GDD LiKat für alle Liegenschaften ihres territorialen Zuständigkeitsbe- reiches zur Wahrnehmung von eigenen Aufgaben zur internen Verwendung nutzen. b. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei den Gemein- den, Landkreisen oder Öffentlich bestellten Vermessungs- ingenieuren mit dem Dienst Auszüge aus dem Geobasi- sinformationssystem und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster zur Abgabe an Dritte als Service für den Bürger zu erstellen. Hierbei sind die Auszüge aus dem Liegenschaftskataster auf die Darstellung in 1:1 000 beschränkt, wo hingegen die Auszüge aus dem Geobasi- sinformationssystem auch in anderen Maßstäben erzeugt und mit topographischen Informationen verschnitten werden können. c. Bundes- und Landesbehörden können den GDD LiKat für ihren territorialen Zuständigkeitsbereich zur Wahr- nehmung ihrer gesetzlich zugewiesenen, eigenen, nicht gewerblichen Aufgaben zur internen Verwendung nutzen. Sonstige öffentlich-rechtliche Fachnutzer (z. B. ÖbVerm- Ing als Aufgabenträger, Notare) und privatwirtschaftliche Anwender mit flächendeckend berechtigtem Interesse für das beantragte Gebiet können den Geodatendienst Liegenschaftskataster zur Erfüllung ihrer eigenen, nicht gewerblichen Aufgaben zur internen Verwendung nutzen. Für die Nutzung des GDD LiKat werden Gebühren erho- ben. Wird der Dienst bei den Gemeinden und Landkreisen zur Abgabe von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster als Service für den Bürger angeboten, ist gleichfalls die interne Verwendung des GDD LiKat zur Wahrnehmung eigener

Führung des Liegenschaftskatasters - Tatsächliche Nutzung

Führung des Liegenschaftskatasters - Tatsächliche Nutzung - Landesamt für Vermessung und Geoinformation Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt informiert. Das Landesamt für Vermessung und Geoinforma- tion Sachsen-Anhalt (LVermGeo) möchte Sie mit folgenden Hinweisen zum Nachweis der Tatsäch- lichen Nutzung Ihrer Flurstücke im Liegenschafts- kataster informieren. Das Liegenschaftskataster Das Liegenschaftskataster ist das öffentlich-recht- liche Register, in dem alle Liegenschaften (Flur- stücke und Gebäude) des Landesgebietes nach- gewiesen, dargestellt und beschrieben werden. Es dient vor allem zur Sicherung des Grundeigentums, dem Grundstücksverkehr und der Ordnung von Grund und Boden. Die Führung des Liegenschaftskatasters er- folgt in Sachsen-Anhalt mit dem Verfahren Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssy- stem (ALKIS®) In den Nachweisen Liegenschaftsbuch (beschrei- bender Teil) und Liegenschaftskarte (darstellender Teil) werden u. a. Gemarkungsname, Flurnummer, Flurstücksnummer, Flurstücksgrenzen, Grenz- punkte, Gebäudegrundrisse mit Gebäudefunktion geführt. Weiterhin sind Eigentumsangaben wie Name des Grundstückseigentümers bzw. des Erb- bauberechtigten und Angaben des Grundbuches z. B. Grundbuchkennzeichen zu finden. Die beschreibenden Daten wie Lagebezeichnung, Tatsächliche Nutzung, Bodenschätzungsergeb- nisse und Flächeninhalt der Flurstücke werden ebenso wie alle Daten der Nachweise flächende- ckend und aktuell vorgehalten. So wird das Liegenschaftskataster auch den An- forderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft gerecht und berücksichtigt die Bedürfnisse der Landesplanung, der Bauleit- planung, der Bodenordnung, der Ermittlung von Grundstückswerten sowie des Umwelt- und Natur- schutzes. • mit vergleichbarer Zweckbestimmung des vor- gefundenen Gebäudebestandes bei bebauten Grundstücken. Die Daten der Tatsächlichen Nutzung werden objektbezogen landesweit vorgehalten und gliedern sich in die Objektartengruppen Siedlung, Verkehr, Vegetation und Gewässer mit den dazugehörigen jeweiligen Objektarten. Siedlung Wohnbaufläche Industrie- und Gewerbefläche Halde Bergbaubetrieb Tagebau, Grube, Steinbruch Fläche gemischter Nutzung LVermGeo Stand: 03/2026 Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen als Ansprechpartner gern zur Verfügung und geben weitere Informationen zu den Dienstleistungen unserer Behörde. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt E-Mail: poststelle.lvermgeo@sachsen-anhalt.de Standorte der Geokompetenz-Center: Scharnhorststraße 89 39576 Stendal Telefon: 03931 252-106* Telefax: 03931 252-499 Otto-von-Guericke-Str. 15 39104 Magdeburg Telefon: 0391 567-7864* Telefax: 0391 567-7821 Kühnauer Straße 164 a-b 06846 Dessau-Roßlau Telefon: 0340 50250-333* Telefax: 0340 50250-320 Sport-, Freizeit- und ErholungsflächeNeustädter Passage 15 06122 Halle (Saale) Telefon: 0345 6912-481* Telefax: 0345 6912-133 Friedhof* Telefonnummer des Geokompetenz-Centers Fläche besonderer funktionaler Prägung Verkehr Öffnungszeiten der Geokompetenz-Center: Straßenverkehr Weg Mo, Di, Do, Fr 8:00 - 13:00 Uhr sowie individuelle Terminvereinbarung online und telefonisch Platz Bahnverkehr FlugverkehrInternet: Schiffsverkehrgeodatenportal.sachsen-anhalt.de www.sachsen-anhalt.de Vegetation Landwirtschaft Wald Gehölz Heide Moor Sumpf Die Tatsächliche Nutzung Die tatsächliche Nutzung beschreibt Flächen der Erdoberfläche • mit gleichem Bewuchs oder gleicher Bodende- ckung und Funktionalität bei unbebauten Grund- stücken sowie Ansprechpartner: Unland/ Vegetationslose Fläche Gewässer Fließgewässer Hafenbecken Stehendes Gewässer Meer Erläuterungen zur Darstellung der Objektarten finden Sie im ALKIS®-Signaturenkatalog der Doku- mentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens (GeoInfoDok) unter www.adv-online.de. Ablauf der Erfassung Nach einer örtlichen Ersterfassung der im Jahr 2003 eingeführten bundesweit vergleichbaren Nutzungsarten erfolgt nunmehr eine turnusmäßige Überprüfung insbe- sondere unter Zuhilfenahme von Luftbildern. Das Liegenschaftskataster wird fortgeführt und damit aktualisiert. Die Information über die Aktualisierung beschreibender Angaben im Liegenschaftskataster erfolgt ortsüblich. Die Verarbeitung der Daten im Liegenschaftskataster ist ausschließlich Aufgabe des LVermGeo und kostenfrei. Ergeben sich bei einer beantragten Liegenschafts- vermessung Änderungen der Tatsächlichen Nutzung, werden diese auch in das Liegenschaftskataster über- nommen und dem Antragsteller mit der Fortführungs- mitteilung zur Liegenschaftsvermessung zur Kenntnis gegeben. Auszug aus dem Geobasisinformationssystem - Liegenschaftskataster (darstellende Anga- ben) Liegenschaftskarte Rechtliche Bedeutung Die Tatsächliche Nutzung gehört zu den beschreibenden Daten des Liegenschaftskatasters mit Informationscharakter. Diese Daten fallen nicht unter die sogenannte Richtigkeitsvermutung und den Öffentlichen Glauben nach dem Bürgerlichen Gesetz- buch. Die Eintragung der Nutzung in das Liegenschaftskataster entfal- tet keine Rechtswirkung. Ebenso können weder die Bebaubarkeit noch der Kaufpreis eines Flurstückes von den Angaben zur tatsächlichen Nutzung abgeleitet werden. Letztgenannter ergibt sich - als Verkehrswert eines Grundstückes - vielmehr aus der bestmöglichen, (bau) rechtlich zulässigen Nutzung. Auch in steuerrechtlicher Hinsicht geht von der eingetragenen tatsächlichen Nutzung keine Rechtswirkung aus. Weitere Informationen Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geokompetenz- Center des LVermGeo gern zur Verfügung. Darüber hinaus finden Sie weitere Informationen im Internet unter: geodatenportal.sachsen-anhalt.de. Auszug aus dem Geobasisinformationssystem - Liegenschaftskarte mit Orthophoto LVermGeo Stand: 03/2026 Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Flurstücks- und Eigentumsnachweis (Ausschnitt) Digitales Orthophoto Erläuterungen zum Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Ausschnitt)

Sachsen-Anhalt-Viewer

Sachsen-Anhalt-Viewer Landesamt für Vermessung und Geoinformation Visualisierung von amtlichen Geobasisdaten und Geofachdaten im Internet Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt informiert. Ansprechpartner: Was ist der Sachsen-Anhalt-Viewer? Der Sachsen-Anhalt-Viewer ist ein Darstel- lungsdienst für Wirtschaft, Verwaltung und die Öffentlichkeit zur webbasierten Visualisierung und kombinierten Darstellung der amtlichen Geobasisdaten und verschiedener Geofach- daten Sachsen-Anhalts im Geodatenportal. Er zeichnet sich durch Einfachheit, Effizienz und Anwenderfreundlichkeit aus. Die Benutzung des Sachsen-Anhalt-Viewers ist kostenfrei. Was kann der Sachsen-Anhalt-Viewer? Der Sachsen-Anhalt-Viewer verfügt über eine benutzerfreundliche Oberfläche mit einer übersichtlichen Menüführung und leicht auf- findbaren Funktionen. Weitere Funktionalitäten: • Reihenfolge der angezeigten Layer der Geobasis- und Geofachdaten kann dyna- misch verändert werden • Suchfunktion nach Orten oder Adressen • Druckfunktion • Analyse-, Zeichen- und Beschriftungswerk- zeuge, Höhenprofile erstellen • aktuelles Kartenbild mit aktiven Karten- ebenen, Zoomstufe und räumlichem Ausschnitt lässt sich als Link mit anderen Nutzern teilen • hinzuladen von Karten über Web Service Schnittstellen oder eigene Geodaten in verschiedenen Formaten (z. B. Shape) hinzufügen LVermGeo Stand: 03/2026 Grundkarten • basemap.de Web Raster (Farbe und Grau) • Digitale Orthophotos (DOP) • basemap.de Web Raster Schummerung, Höhenschichten Themenkarten Ausbildung • Ausbildungs- und Praktikumsstätten Topographische Karten (TK) z. B. • TK 1:10 000, 1:25 000, 1:50 000, 1:100 000 (farbig und Graustufen) • Top. Übersichtskarte 1:250 000 (farbig und Graustufen) • Blattschnitte der TK Luft- und Satellitenbilder z. B. • Satellitenbilder Sentinel-2 (verschiedene Jahrgänge) • Aktualität Orthophotos (TrueDOP) Liegenschaftskataster u. Grundstückswerte z. B. • Bodenrichtwerte • Flurstücke, Gebäude • Flur- und Gemarkungsübersichten Natur und Umwelt z. B. • Schutzgebiete Naturschutz • Denkmalbestand • Emissionskataster Geologie, Bergbau und Rohstoffe z. B. • Bodendaten • Geophysik-Untersuchungsgebiete • Bergbau und Rohstoffe Planen und Bauen z. B. • Bauleitplanung Sport und Freizeit z. B. • touristischen Themen des Landes (z. B. Straße der Romanik) Verkehr z. B. • Straßennetz, Straßenbrücken • Radwege Verwaltung z. B. • Digitale Verwaltungsgrenzen Gewässer z. B. • Gewässerfachdaten • Wasserschutzgebiete • Überschwemmungsgebiete Landwirtschaft und Forst z. B. • ALFF • InVeKoS • Flurneuordnung Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen als Ansprechpartner gern zur Verfügung und geben weitere Informationen zu den Dienstleistungen unserer Behörde. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt E-Mail: poststelle.lvermgeo@sachsen-anhalt.de Standorte der Geokompetenz-Center: Scharnhorststraße 89 39576 Stendal Telefon: 03931 252-106* Telefax: 03931 252-499 Otto-von-Guericke-Str. 15 39104 Magdeburg Telefon: 0391 567-7864* Telefax: 0391 567-7821 Kühnauer Straße 164 a-b 06846 Dessau-Roßlau Telefon: 0340 50250-333* Telefax: 0340 50250-320 Neustädter Passage 15 06122 Halle (Saale) Telefon: 0345 6912-481* Telefax: 0345 6912-133 * Telefonnummer des Geokompetenz-Centers Öffnungszeiten der Geokompetenz-Center: Mo, Di, Do, Fr 8:00 - 13:00 Uhr sowie individuelle Terminvereinbarung online und telefonisch Internet: geodatenportal.sachsen-anhalt.de www.sachsen-anhalt.de Sachsen-Anhalt-Viewer Darstellungsdienst der amtlichen Geobasisdaten und verschiedener Geofachdaten im Geodatenportal Sachsen-Anhalts webbasierte Visualisierung kombinierte Darstellung kostenfrei Vielzahl von Werkzeugen eigene Geodaten hinzuladen basemap.de Web Raster Grau und Bodenlandschaften Topographische Karte und Gewässerfachdaten basemap.de Web Raster Grau und Schutzgebiete Naturschutz Digitales Orthophoto und Flurstücke Schummerung und Topographische. Karte LVermGeo Stand: 03/2026 Den Sachsen-Anhalt-Viewer finden Sie unter geodatenportal.sachsen-anhalt.de basemap.de Web Raster Grau und Bodenrichtwerte Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

10-Jahres Immobilienmarktberichte in Hamburg

Die 10-Jahres-Immobilienmarktberichte stellen eine Zusammenfassung der wichtigsten Daten aus einer Dekade bereit. Der aktuellste 10-Jahresbericht betrachtet die Jahre 2010-2020 und ist bereits die dritte langjährige Darstellung. Der erste Bericht dieser Art beschreibt den Hamburger Grundstücksmarkt der Jahre 1991-2001, der zweite 10-Jahresbericht deckt den Zeitraum 2000-2010 ab. Inhaltlich sind die Berichte an die jährlichen Immobilienmarktberichte Hamburg angelehnt. Datengrundlage: Auswertungen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Hamburg.

Klimakrise in Städten: Parkplatz mit Aussicht auf Hitzschlag

<p><p>Versiegelte Parkplätze heizen die Städte auf. Bäume könnten dem entgegenwirken. Doch unsere Datenrecherche zeigt: Städte kümmern sich kaum darum – obwohl sie es könnten.</p></p><p>Die wichtigsten Punkte in Kürze:<ul><li>Bäume funktionieren wie natürliche Klimaanlagen und können Städte deutlich kühlen.</li><li>In Bebauungsplänen fehlen oft Vorgaben, wie viele Bäume auf Parkplätzen gepflanzt werden müssen.&nbsp;</li><li>Die Städte könnten auch auf bestehenden Parkplätzen Bäume pflanzen lassen, tun dies allerdings nicht.</li><li>Dort, wo Bäume vorgeschrieben sind, werden sie nicht immer ausreichend gepflanzt – und nicht ausreichend kontrolliert.&nbsp;</li><li>Viele Bäume, die gepflanzt werden, sind so klein, dass sie weder Schatten spenden noch kühlen.&nbsp;</li></ul><p><a href="https://fragdenstaat.de/newsletter/">Keine Recherche verpassen und hier den Newsletter abonnieren!</a></p><p><em>„36 Grad und es wird immer heißer / unser Beat wird nie mehr leiser / nur ein halbes Grad noch bis zur Katastrophe / die Welt singt schon die letzte Strophe.“</em></p><p>Als die Band 2raumwohnung den Song <a href="https://www.youtube.com/watch?v=wIRyoh5TClI&amp;list=RDwIRyoh5TClI&amp;start_radio=1">„36grad“</a>&nbsp;in den 2000er Jahren veröffentlichte, waren Sommertage mit Temperaturen über 30 Grad noch etwas Besonderes. Mittlerweile hat die Band den Refrain umgeschrieben. Denn was einst nach Freibad, Eis und lauen Nächten klang, steht heute für aufgeheizte Wohnungen, glühenden Asphalt – und Hitzetote.&nbsp;</p><p>Allein 2024 starben in Deutschland <a href="https://www.mdr.de/wissen/medizin-gesundheit/rki-schaetzt-zahl-der-jaehrlichen-hitzetoten-100.html#:~:text=Das%20Robert%20Koch%2DInstitut%20(RKI,Sachsen%20war%20am%20st%C3%A4rksten%20betroffen.&amp;text=Die%20Analyse%20des%20RKI%20basiert,vergangenen%20Sommer%20der%20Nordwesten%20Deutschlands.">rund 3.000 Menschen</a> an den Folgen extremer Hitze.&nbsp;Unser Planet heizt sich auf. <a href="https://www.zdfheute.de/panorama/hitze-hitzetage-wetter-deutschland-100.html">Hitzetage sind häufiger</a> – und belasten vor allem das Leben in den Städten. Dort ist der Boden stark versiegelt: Asphalt, Beton und Pflastersteine lassen kein Wasser versickern, speichern die Hitze und geben sie nachts wieder ab. Dabei gäbe es eine einfache und wirksame Methode, um entgegenzusteuern: Bäume. Sie spenden Schatten, senken die Umgebungstemperatur und verbessern so das Mikroklima. Doch sie fehlen, weil Städte versäumen, sie vorzuschreiben – obwohl sie es könnten.&nbsp;</p><p>Gemeinsam mit der <a href="https://www.ardmediathek.de/video/story/wie-schuetzen-wir-staedte-vor-hitze/swr/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzIyNTk0NzA">ARD Story</a>&nbsp;haben wir uns die am stärksten versiegelten Parkplätze in sechs Städten angesehen, in denen es besonders heiß wird: Mannheim, Stuttgart, Frankfurt am Main, Hannover, Braunschweig und Köln. Wir wollten wissen, auf welchen Parkplätzen die Städte Bäume vorgeschrieben haben und auf welchen nicht. Anschließend haben wir mithilfe von Satellitenbildern und Luftaufnahmen überprüft, ob Bäume den Vorgaben entsprechend gepflanzt wurden. Das Ergebnis: Die Städte tun zu wenig. Sie machen kaum Vorgaben, obwohl sie das könnten. Und wo es Vorgaben gibt, werden sie oft nicht umgesetzt – ohne dass es bislang aufgefallen ist.&nbsp;</p>Vorgaben? Fehlanzeige<p><a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Bebauungsplan_(Deutschland)">Ein Bebauungsplan</a> ist ein wichtiges Instrument. Darin steht, wie eine Fläche bebaut und genutzt werden darf. So ein Plan prägt das Stadtbild – und das Stadtklima. Wenn eine Supermarktkette eine neue Filiale bauen möchte, steht im Bebauungsplan, ob auf dem Grundstück überhaupt ein Supermarkt gebaut werden darf, wie hoch das Gebäude sein darf – und meist auch, wie viele Bäume auf dem Parkplatz gepflanzt werden sollen. Ausgestellt wird der Bebauungsplan von der Stadt selbst.&nbsp;</p><p>Unsere Analyse der Bebauungspläne der Parkplätze zeigt: In vielen Fällen schreiben die Städte gar nicht vor, wie viele Bäume auf den Parkplätzen zu pflanzen sind. In Köln gab es bei&nbsp;mehr als zwei Dritteln der von uns untersuchten Parkplätze keine Vorgaben. In Mannheim und Braunschweig betraf dies knapp die Hälfte. In Stuttgart gab es bei fast keinem der Parkplätze Vorgaben.&nbsp;<br> &nbsp;</p><p><br> Ein Grund dafür: Viele der Bebauungspläne stammen aus einer Zeit, in der Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise noch kein Thema waren. Erst in den letzten zehn Jahren ist das Thema auch bei der Stadtplanung angekommen. Dies ist vor allem der <a href="https://difu.de/projekte/klimaschutz-in-der-verbindlichen-bauleitplanung">Klimaschutznovelle des Baugesetzbuches von 2011</a> zu verdanken. Sie hat Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel im Städtebau gesetzlich verankert. Dadurch haben Kommunen mehr Möglichkeiten, Begrünung, wie Bäume auf Parkplatzflächen, vorzuschreiben. Doch die Möglichkeit nutzen die Städte zu wenig, wie unsere Recherche zeigt.&nbsp;</p>Dranbleiben<p>Abonniere jetzt unseren Newsletter, um keine Recherche mehr zu verpassen!</p>Bitte geben Sie hier nichts einE-MailAbonnierenBäume bleiben Nebensache&nbsp;<p>„Die Klimaschutznovelle 2011 hat den Kommunen nochmals zusätzliche Handlungsmöglichkeiten im Bereich der Bauleitplanung gegeben“, erklärt Philipp Schulte. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht. „Auch bei bestehenden Bebauungsplänen ist es rechtlich zulässig, diese nachträglich zu ändern und die Begrünung des jeweiligen Plangebietes vorzuschreiben.“ Wenn es durch den vielen Asphalt auf Parkplatzflächen zu heiß wird, können dort beispielsweise die Anpflanzung und der Erhalt von Bäumen oder die Begrünung der angrenzenden Gebäude von der Gemeinde verbindlich festgesetzt werden.&nbsp;</p><p>Als Orientierungswert für die Zumutbarkeit solcher Klimaschutzmaßnahmen müssten die Interessen der Eigentümer*innen abgewogen werden, sagt Schulte. Dabei gelte, dass die Kosten der Maßnahmen den Wert des Grundstücks nicht überschreiten sollen. Einen Laubbaum zu kaufen, zu pflanzen und drei Jahre zu pflegen <a href="https://www.berlin.de/sen/uvk/natur-und-gruen/stadtgruen/stadtbaeume/stadtbaumkampagne/fragen-und-antworten/?utm_source=chatgpt.com">kostet etwa 3.000 Euro</a>. In den meisten deutschen Großstädten kann man damit nur <a href="https://www.deutschlandatlas.bund.de/DE/Karten/Wie-wir-wohnen/043-Baulandpreise.html#_lfw8r58u4">wenige Quadratmeter Grundstücksfläche</a> kaufen. Am Geld dürfte es also nicht scheitern.</p><p>Unsere Analyse zeigt: Viele Kommunen haben seit 2011 ihre Bebauungspläne angepasst. Doch Klimaschutz war dabei selten das Ziel. Meist geht es darum, Spielhallen, Bordelle oder neue Discounter aus bestimmten Vierteln auszuschließen. Das war vor allem in Stuttgart der Fall. Das Grün bleibt Nebensache.&nbsp;</p><p>Wir haben die Städte dazu befragt und sie haben ausführlich geantwortet. Zusammenfassend lässt sich sagen: Bebauungspläne seien sehr komplex. Es sei sehr kompliziert, Bäume bei bestehenden Parkflächen vorzuschreiben. Mannheim beispielsweise setzt auf Freiwilligkeit und versucht vor allem auf den eigenen Flächen zu entsiegeln – also Asphalt und Beton gegen Grün zu tauschen. Ob die Vorgaben regelmäßig kontrolliert werden? Dazu antworteten alle sechs Städte: Nein, dafür fehle Personal. Manche prüfen nach Hinweisen aus der Bevölkerung.&nbsp;</p>Zu klein, zu mickrig<p>Für diese Recherche hat das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) erstmals ausgewertet, wo in den sechs Städten Bäume stehen – und wo nicht. Dazu wurde ein Deep-Learning-Modell&nbsp;verwendet, das bestimmen kann, ob sich an einer bestimmten Stelle Asphalt, ein Dach oder ein Baum befindet. Fast die Hälfte der Stadtflächen sind komplett versiegelt. Nicht einmal ein Viertel der Flächen sind Bäume. Dabei könnten mehr Bäume Leben retten: Laut <a href="https://www.eurekalert.org/news-releases/978104">einer Studie</a>&nbsp;mit Daten aus 93 europäischen Städten würde ein Drittel weniger Menschen an Folgen der Hitze sterben, wenn 30 Prozent der Fläche mit Bäumen bepflanzt wäre. Davon sind die untersuchten Städte weit entfernt.<br> &nbsp;</p><p><br> Bäume kühlen auf zwei Arten: Wenn es heiß ist, <a href="https://www.wsl.ch/de/news/stadtbaeume-kuehlen-auch-bei-extremer-hitze/">verdunstet Wasser über die Blätter</a>.&nbsp;Außerdem spenden ihre Kronen Schatten, der die Umgebung um <a href="https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/stadtentwicklung/hitzeschutzstrategie.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=3">bis zu 10 Grad abkühlen</a> kann. Ein <a href="https://gruene-stadt-der-zukunft.de/wp-content/uploads/Steckbrief_Baeume-als-Hitzeschutz_Feder_Welling_2023.pdf">80 Jahre alter Baum</a> kühlt das fast zehnmal besser als ein 20 Jahre alter Baum. Um wachsen zu können, muss der Baum allerdings gepflegt werden.</p><p>Wie wichtig das ist, zeigt sich in Hannover. Bei den Vorschriften ist die niedersächsische Stadt ein positives Beispiel. Schon 1995 wurde festgelegt, dass Bäume auf Parkplätzen gepflanzt werden müssen. In fast jedem Bebauungsplan steht, dass je vier Stellplätze ein großkroniger Laubbaum gepflanzt werden soll. Beim Abgleich mit den Satellitenbildern und Luftaufnahmen fällt jedoch auf, dass viele der gepflanzten Bäume alles andere als großkronig sind. Eher zart und mickrig – weshalb sie auch schlechter kühlen.&nbsp;</p><p>„Häufig werden Städtbäume, nachdem sie angepflanzt wurden, sich selbst überlassen und von Billiganbietern gepflegt und kaputt geschnitten“, erklärt Daniela Antoni. Sie ist Baumsachverständige für Stadtbäume und klärt auf ihrem Instagram-Kanal <a href="https://www.instagram.com/baumkontrolle_im_netz/?hl=de"><em>Baumkontrolle im Netz</em></a> darüber auf, was ein Baum wirklich braucht, um gesund zu bleiben. Vor allem Jungbäume müssten regelmäßig und häufig gegossen werden, um wachsen zu können. „Es werden Jungbäume gekauft, aber nicht gepflegt. Wenn sie absterben, werden sie durch neue ersetzt“, berichtet Antoni. So sei die gesetzliche Pflicht laut Bebauungsplan erfüllt. Einen tatsächlichen Nutzen, um das Stadtklima zu verbessern, brächten solche Bäume allerdings nicht.&nbsp;<br> &nbsp;</p>Datenauswertung im Detail<p>Wir haben für unsere Analyse sechs Städte ausgewählt, in denen Menschen besonders stark hitzebelastet sind – also besonders betroffen von Hitze, Versiegelung und fehlendem Grün. Als Grundlage haben wir den <a href="https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Pressemitteilungen/Kommunal/Hitze-Check_2025/Hitze-Check_Staedte-Deutschland_Uebersicht_2025.pdf">Hitze-Check</a> der Deutschen Umwelthilfe herangezogen, der bewertet, wie gut Städte auf die zunehmenden Hitzewellen vorbereitet sind. Alle Parkplätze, die wir analysiert haben, sind größer als 1.000 m2 und laut dem KI-Modell des Karlsruher Institut für Technologie (KIT) stark versiegelt.&nbsp;Insgesamt haben wir 220 Parkplätze analysiert.&nbsp;<br> &nbsp;</p>Wie wir vorgegangen sind:<ol><li><strong>Parkplätze identifizieren</strong></li></ol><p>Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) hat gemeinsam mit der ci-tec GmbH für uns alle Parkplätze größer als 1.000 m2 markiert und analysiert, wie stark diese Flächen versiegelt sind. Dafür nutzten die Wissenschaftlerinnen den sogenannten <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Normalized_Difference_Vegetation_Index">NDVI</a> – das steht für Normalized Difference Vegetation Index. Der NDVI wird anhand von Satellitenbildern und Luftaufnahmen berechnet und gibt an, wie viel Vegetation auf einer Fläche vorhanden ist. Ein niedriger Wert zeigt versiegelte oder unbepflanzte Flächen.&nbsp;</p><ol><li><strong>Bebauungspläne recherchieren&nbsp;</strong></li></ol><p>Wir haben städtische Webseiten nach Bebauungsplänen gescrapt und diese den Parkplatzflächen zugeordnet. Dabei haben wir auch das Jahr dokumentiert, wann die Pläne erstellt oder geändert wurden.&nbsp;</p><ol><li><strong>Sortieren und filtern&nbsp;</strong></li></ol><p>Wir haben die Parkplätze nach dem NDVI sortiert, also danach wie wenig grün sie sind. Dann haben wir nach dem Jahr, in dem die Bebauungspläne erstellt oder geändert wurden, gefiltert. Zuerst haben wir uns nur auf Bebauungspläne, die nach der Klimaschutz-Novelle im Baugesetzbuch im Jahr 2011 erstellt wurden, konzentriert.</p><p>Diesen Filter haben wir im Lauf der Recherche für einzelne Städte angepasst:</p><ul><li>In Hannover haben wir Bebauungspläne ab 1995 berücksichtigt – ab dem Jahr der Baumschutzsatzung.</li><li>In Mannheim und Frankfurt am Main haben wir den Stichtag auf das Jahr 2000 gelegt, weil uns aufgefallen ist, dass bereits vor 2011 Vorschriften zur Pflanzung von Bäumen gemacht wurden.&nbsp;</li></ul><ol><li><strong>Vorgaben suchen&nbsp;</strong></li></ol><p>In den Bebauungsplänen haben wir nach sogenannten Grünfestsetzungen für die Parkplätze gesucht – also behördlichen Vorgaben für das Pflanzen von Bäumen.&nbsp;</p><ol><li><strong>Vorgaben überprüfen</strong></li></ol><p>Wenn wir Vorgaben gefunden haben, haben wir sie mit Satellitenbildern und Luftaufnahmen abgeglichen. Wir haben die Bäume gezählt und uns die Größe der Baumkronen angesehen. Dafür haben wir auf die Satellitenbilder und Luftaufnahmen zurückgegriffen, mit denen auch das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und die ci-tec GmbH ihre Analysen aufgebaut haben. Diese basierten nicht nur auf den Bilddaten selbst, sondern vor allem auf den Ergebnissen eines Deep-Learning-Modells, das die Bäume automatisch erkannt und vermessen hat. Die Satellitenbilder stammen von Google Satellite; die Luftaufnahmen aus den Beflugsdaten der Landesämter. Die Aufnahmen wurden 2022, 2023 oder 2024 erstellt. Ergänzend haben wir uns auch Google-Street-View-Bilder angeschaut. Die Größe haben wir anhand der Breite des Parkplatzes geschätzt und mit dem vermuteten Alter verglichen.</p><ol><li><strong>Konfrontieren</strong></li></ol><p><strong>​​​​​​​​​​​​​​</strong>Wir haben alle Unternehmen, Kaufhäuser, Hochschulen und Händler kontaktiert, die an die untersuchten Parkplätze angrenzen und wo es erscheint, als wären Vorgaben nicht eingehalten worden – und sie um Informationen zum Baujahr und zur Pflanzung der Bäume gebeten. Nicht alle haben geantwortet. Einige verwiesen darauf, dass sie lediglich Mieter*innen seien und keine Verantwortung für die Flächen tragen. Die Eigentümer*innen oder Bauherr*innen konnten wir nicht kontaktieren, da nicht öffentlich einsehbar ist, wem welcher Parkplatz gehört. Letztlich ist es aber nicht möglich, festzustellen, wer die Verantwortung für die Bepflanzung und Pflege der Bäume trägt.</p><p><br> &nbsp;</p><ul><li> Braunschweig </li><li> Frankfurt am Main </li><li> Hannover </li><li> Köln </li><li> Mannheim </li><li> Stuttgart </li></ul>versiegeltDachunversiegeltniedriges Grün (Wiese)mittelhohes Grün (Büsche)hohes Grün (Bäume)GewässerVergleich des Satellitenbildes von Braunschweig mit der Versiegelungsanalyse. Rote Flächen zeigen versiegelte Bereiche, während grüne und blaue Flächen unversiegelte Naturflächen darstellen.<br>Das KIT weist darauf hin, dass Modellunsicherheiten aufgrund der Referenzdatenlage und der Komplexität gegeben sind.Quelle: <a href="https://www.kit.edu">KIT &amp; ci-tec GmbH</a>•Erstellt mit: <a href="https://github.com/NUKnightLab/juxtapose">JuxtaposeJS</a><p>46 Prozent der Menschen in Braunschweig sind laut dem <a href="https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Pressemitteilungen/Kommunal/Hitze-Check_2025/Hitze-Check_Staedte-Deutschland_Uebersicht_2025.pdf">Hitze-Check</a> stark hitzebelastet. Die Oberflächentemperatur beträgt im Sommer durchschnittlich 35,08 Grad.&nbsp;</p><p>Wir haben 47 Parkplätze analysiert:</p><ul><li>Bei 19 Parkplätzen stehen in den Bebauungsplänen keine Vorgaben zu Bäumen auf Parkplätzen.</li><li>Bei 28 Parkplätzen gibt es hingegen Vorgaben, dass Bäume auf den Parkplätzen gepflanzt werden müssen.&nbsp; <ul><li>Auf 10 Parkplätzen wurden Bäume entsprechend dieser Vorgaben gepflanzt.&nbsp;</li><li>Auf 14 Parkplätzen sind laut Satellitenbildern weniger Bäume als vorgegeben sichtbar.&nbsp;</li><li>Auf 2 Parkplätzen wurden zwar so viele Bäume gepflanzt, wie im Bebauungsplan vorgesehen, allerdings scheinen die Kronen auf den Satellitenbildern sehr klein.&nbsp;</li><li>Auf 2 Parkplätzen gibt es zwar Vorgaben im Bebauungsplan, diese greifen jedoch nicht. Die Vorgabe gilt nur für Neu- und Zubau; die Parkflächen sind allerdings älter – also Bestand.&nbsp;</li></ul></li></ul><p><strong>Was sagt die Stadt dazu?&nbsp;</strong><br> Die Stadt Braunschweig schreibt, dass Entsiegelung ein wichtiger Bestandteil ihrer Klimaanpassungsstrategie sei. Man prüfe seit Jahren in allen Bebauungsplanverfahren, ob Klimaanpassungsmaßnahmen – etwa die Begrünung von Parkplätzen – umsetzbar seien. Wenn möglich, würden entsprechende Vorgaben gemacht. Ob Vorgaben eingehalten werden, wird nur bei Projekten mit städtebaulichen Verträgen mit Investoren überprüft. &nbsp;<br> &nbsp;</p>versiegeltDachunversiegeltniedriges Grün (Wiese)mittelhohes Grün (Büsche)hohes Grün (Bäume)GewässerVergleich des Satellitenbildes von Frankfurt am Main mit der Versiegelungsanalyse. Rote Flächen zeigen versiegelte Bereiche, während grüne und blaue Flächen unversiegelte Naturflächen darstellen.<br>Das KIT weist darauf hin, dass Modellunsicherheiten aufgrund der Referenzdatenlage und der Komplexität gegeben sind.Quelle: <a href="https://www.kit.edu">KIT &amp; ci-tec GmbH</a>•Erstellt mit: <a href="https://github.com/NUKnightLab/juxtapose">JuxtaposeJS</a><p>61 Prozent der Menschen in Frankfurt am Main sind laut dem <a href="https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Pressemitteilungen/Kommunal/Hitze-Check_2025/Hitze-Check_Staedte-Deutschland_Uebersicht_2025.pdf">Hitze-Check</a> stark hitzebelastet. Die Oberflächentemperatur beträgt im Sommer durchschnittlich 36,14 Grad.&nbsp;</p><p>Wir haben 31 Parkplätze analysiert:&nbsp;</p><ul><li>Bei 6 Parkplätzen stehen in den Bebauungsplänen keine Vorgaben zu Bäumen auf Parkplätzen.</li><li>Bei 25 Parkplätzen gibt es hingegen Vorgaben, dass Bäume auf den Parkplätzen gepflanzt werden müssen.&nbsp; <ul><li>Auf 6 Parkplätzen wurden Bäume entsprechend dieser Vorgaben gepflanzt.&nbsp;</li><li>Auf 8 Parkplätzen sind laut Satellitenbildern und Luftaufnahmen weniger Bäume als vorgegeben sichtbar.&nbsp;</li><li>Auf 1 Parkplatz wurden zwar so viele Bäume gepflanzt, wie im Bebauungsplan vorgesehen, allerdings scheinen die Kronen auf den Satellitenbildern und Luftaufnahmen sehr klein.</li><li>Auf 10 Parkplätzen gibt es zwar Vorgaben im Bebauungsplan, diese greifen jedoch nicht. Die Vorgabe gilt nur für Neu- und Zubau; die Parkflächen sind allerdings älter – also Bestand.&nbsp;</li></ul></li></ul><p><strong>Was sagt die Stadt dazu?&nbsp;</strong><br> Die Stadt Frankfurt am Main hat die teilweise Daten überprüft und in einem Fall Maßnahmen wegen eines Verstoßes eingeleitet. Kontrolliert werde üblicherweise im Rahmen einer Besichtigung kurz vor der Fertigstellung einer Bebauung. Danach kontrolliere die Stadt nicht regelmäßig.&nbsp;<br> &nbsp;</p>versiegeltDachunversiegeltniedriges Grün (Wiese)mittelhohes Grün (Büsche)hohes Grün (Bäume)GewässerVergleich des Satellitenbildes von Hannover mit der Versiegelungsanalyse. Rote Flächen zeigen versiegelte Bereiche, während grüne und blaue Flächen unversiegelte Naturflächen darstellen.<br>Das KIT weist darauf hin, dass Modellunsicherheiten aufgrund der Referenzdatenlage und der Komplexität gegeben sind.Quelle: <a href="https://www.kit.edu">KIT &amp; ci-tec GmbH</a>•Erstellt mit: <a href="https://github.com/NUKnightLab/juxtapose">JuxtaposeJS</a><p>43 Prozent der Menschen in Hannover gelten laut dem <a href="https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Pressemitteilungen/Kommunal/Hitze-Check_2025/Hitze-Check_Staedte-Deutschland_Uebersicht_2025.pdf">Hitze-Check</a> als stark hitzebelastet. Die Oberflächentemperatur erreicht im Sommer durchschnittlich 35,75 Grad. Die Stadt hat bereits 1995 eine Baumschutzsatzung eingeführt, die Bäume auf Parkplätzen vorschreibt.&nbsp;</p><p>Wir haben 37 Parkplätze analysiert:</p><ul><li>Bei 5 Parkplätzen stehen in den Bebauungsplänen keine Vorgaben zu Bäumen auf Parkplätzen.</li><li>Bei 32 Parkplätzen gibt es hingegen Vorgaben, dass Bäume auf den Parkplätzen gepflanzt werden müssen.&nbsp; <ul><li>Auf 7 Parkplätzen wurden Bäume entsprechend dieser Vorgaben gepflanzt.&nbsp;</li><li>Auf 21 Parkplätzen sind laut Satellitenbildern und Luftaufnahmen weniger Bäume als vorgegeben sichtbar.&nbsp;</li><li>Auf 4 Parkplätzen wurden zwar so viele Bäume gepflanzt, wie im Bebauungsplan vorgesehen, allerdings scheinen die Kronen auf den Satellitenbildern und Luftaufnahmen sehr klein.&nbsp;</li></ul></li></ul><p><strong>Was sagt die Stadt dazu?&nbsp;</strong><br> Hannover erklärt, dass mögliche Verstöße nur bei Hinweisen geprüft werden. Für präventive Kontrollen fehle das Personal. Zusätzliche Stellen seien beantragt worden.<br> &nbsp;</p>versiegeltDachunversiegeltniedriges Grün (Wiese)mittelhohes Grün (Büsche)hohes Grün (Bäume)GewässerVergleich des Satellitenbildes von Köln mit der Versiegelungsanalyse. Rote Flächen zeigen versiegelte Bereiche, während grüne und blaue Flächen unversiegelte Naturflächen darstellen.<br>Das KIT weist darauf hin, dass Modellunsicherheiten aufgrund der Referenzdatenlage und der Komplexität gegeben sind.Quelle: <a href="https://www.kit.edu">KIT &amp; ci-tec GmbH</a>•Erstellt mit: <a href="https://github.com/NUKnightLab/juxtapose">JuxtaposeJS</a><p>43 Prozent der Menschen in Köln gelten laut dem <a href="https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Pressemitteilungen/Kommunal/Hitze-Check_2025/Hitze-Check_Staedte-Deutschland_Uebersicht_2025.pdf">Hitze-Check</a> als stark hitzebelastet. Die Oberflächentemperatur erreicht im Sommer durchschnittlich 33,93 Grad.&nbsp;</p><p>Wir haben 41 Parkplätze analysiert:</p><ul><li>Bei 32&nbsp;Parkplätzen stehen in den Bebauungsplänen keine Vorgaben zu Bäumen auf Parkplätzen.</li><li>Bei 9 Parkplätzen gibt es hingegen Vorgaben, dass Bäume auf den Parkplätzen gepflanzt werden müssen. <ul><li>Auf 4 Parkplätzen wurden Bäume entsprechend dieser Vorgaben gepflanzt.&nbsp;</li><li>Auf 2 Parkplätzen sind laut Satellitenbildern weniger Bäume als vorgegeben sichtbar.&nbsp;</li><li>Auf 3 Parkplätzen wurden zwar so viele Bäume gepflanzt, wie im Bebauungsplan vorgesehen, allerdings scheinen die Kronen auf den Satellitenbildern sehr klein.&nbsp;</li></ul></li></ul><p><strong>Was sagt die Stadt dazu?&nbsp;</strong><br> Die Stadt Köln sagt, dass die Begrünung von Parkplätzen im Einzelfall verhandelt werde. Bei privaten Parkplätzen – etwa im Einzelhandel – sei oft zu wenig Platz, um Bäume zu pflanzen. Bei manchen Bebauungsplänen ohne Vorgaben habe es lediglich Nutzungsänderungen gegeben, etwa zum Ausschluss bestimmter Händler. Aktuell arbeite die Stadt an einem Entsiegelungskataster. Die Einhaltung von Begrünungsvorgaben werde stichprobenartig geprüft.<br> &nbsp;</p>versiegeltDachunversiegeltniedriges Grün (Wiese)mittelhohes Grün (Büsche)hohes Grün (Bäume)GewässerVergleich des Satellitenbildes von Mannheim mit der Versiegelungsanalyse. Rote Flächen zeigen versiegelte Bereiche, während grüne und blaue Flächen unversiegelte Naturflächen darstellen.<br>Das KIT weist darauf hin, dass Modellunsicherheiten aufgrund der Referenzdatenlage und der Komplexität gegeben sind.Quelle: <a href="https://www.kit.edu">KIT &amp; ci-tec GmbH</a>•Erstellt mit: <a href="https://github.com/NUKnightLab/juxtapose">JuxtaposeJS</a><p>88 Prozent der Menschen in Mannheim sind laut dem <a href="https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Pressemitteilungen/Kommunal/Hitze-Check_2025/Hitze-Check_Staedte-Deutschland_Uebersicht_2025.pdf">Hitze-Check</a> stark hitzebelastet. Die Oberflächentemperatur beträgt im Sommer durchschnittlich 38,38 Grad.&nbsp;</p><p>Wir haben 36 Parkplätze analysiert:</p><ul><li>Bei 15 Parkplätzen stehen in den Bebauungsplänen keine Vorgaben zu Bäumen auf Parkplätzen.</li><li>Bei 21 Parkplätzen gibt es hingegen Vorgaben, dass Bäume auf den Parkplätzen gepflanzt werden müssen.&nbsp; <ul><li>Auf 3 Parkplätzen wurden Bäume entsprechend dieser Vorgaben gepflanzt.&nbsp;</li><li>Auf 7 Parkplätzen sind laut Satellitenbildern und Luftaufnahmen weniger Bäume als vorgegeben sichtbar.&nbsp;</li><li>Auf 4 Parkplätzen wurden zwar so viele Bäume gepflanzt, wie im Bebauungsplan vorgesehen, allerdings scheinen die Kronen auf den Satellitenbildern und Luftaufnahmen sehr klein.&nbsp;</li><li>Auf 7 Parkplätzen gibt es zwar Vorgaben im Bebauungsplan, diese greifen jedoch nicht. Die Vorgabe gilt nur für Neu- und Zubau; die Parkflächen sind allerdings älter – also Bestand.</li></ul></li></ul><p><br><strong>Was sagt die Stadt dazu?</strong><br> Die Stadt Mannheim erklärt, dass neue Bebauungspläne in der Regel Begrünungsvorgaben enthalten. In Wohngebieten würden zudem gezielt Pläne zum Schutz und zur Weiterentwicklung von Grünflächen aufgestellt. Wenn Vorgaben fehlen, liege das meist daran, dass die betroffenen Parkplätze bereits vor Erlass des Bebauungsplans bestanden und neue Regelungen daher “keine unmittelbare Wirkung” gehabt hätten. Ob Vorgaben eingehalten werden, prüfe die Stadt bei allgemeinen Kontrollfahrten und bei Hinweisen aus der Bevölkerung.&nbsp;<br> &nbsp;</p>versiegeltDachunversiegeltniedriges Grün (Wiese)mittelhohes Grün (Büsche)hohes Grün (Bäume)GewässerVergleich des Satellitenbildes von Stuttgart mit der Versiegelungsanalyse. Rote Flächen zeigen versiegelte Bereiche, während grüne und blaue Flächen unversiegelte Naturflächen darstellen.<br>Das KIT weist darauf hin, dass Modellunsicherheiten aufgrund der Referenzdatenlage und der Komplexität gegeben sind.Quelle: <a href="https://www.kit.edu">KIT &amp; ci-tec GmbH</a>•Erstellt mit: <a href="https://github.com/NUKnightLab/juxtapose">JuxtaposeJS</a><p>50 Prozent der Menschen in Stuttgart gelten laut <a href="https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Pressemitteilungen/Kommunal/Hitze-Check_2025/Hitze-Check_Staedte-Deutschland_Uebersicht_2025.pdf">Hitze-Check</a> als stark hitzebelastet. Die Oberflächentemperatur beträgt im Sommer durchschnittlich 35,02 Grad.&nbsp;</p><p>Wir haben 29 Parkplätze analysiert:&nbsp;</p><ul><li>Bei 25 Parkplätzen stehen in den Bebauungsplänen keine Vorgaben zu Bäumen auf Parkplätzen.</li><li>Bei 4 Parkplätzen gibt es hingegen Vorgaben, dass Bäume auf den Parkplätzen gepflanzt werden müssen. <ul><li>Auf 2 Parkplätzen wurden Bäume entsprechend dieser Vorgaben gepflanzt.&nbsp;</li><li>Bei 2 gibt es zwar eine Vorgabe, Bäume zu pflanzen. Allerdings nennt der Bebauungsplan keine Zahl.&nbsp;</li></ul></li></ul><p><strong>Was sagt die Stadt dazu?</strong><br> Die Stadt Stuttgart erklärt, dass aktuelle Bebauungspläne grundsätzlich Begrünung und wasserdurchlässige Beläge vorschreiben, um das Stadtklima zu verbessern. Viele der untersuchten Pläne seien jedoch keine klassischen Bebauungspläne, sondern Pläne zur Nutzungssteuerung. Damit könne man etwa festlegen, ob dort eine Spielhalle sein darf oder nicht. Diese enthalten keine Regeln zur Begrünung oder Flächengestaltung<br> &nbsp;</p></p>

WFS Bodenrichtwerte Übersichtskarte über normierte Bodenrichtwerte Hamburg

Web Feature Service (WFS) der Übersichtskarte über normierte Bodenrichtwerte auf Bruttobaublöcke bezogen für Hamburg Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WMS Bodenrichtwerte Übersichtskarte über normierte Bodenrichtwerte Hamburg

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WFS Bodenrichtwerte Hamburg

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