Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermitteln jedes Jahr aus gezahlten Kaufpreisen Bodenrichtwerte für Bauland und land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen. Als Bodenrichtwert bezeichnet man den durchschnittlichen Lagewert (Preis) des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Bodenrichtwerte Saarland, Stichtag der Ermittlung ist der 31.12.2018:Bodenrichtwerte Saarland, Stichtag der Ermittlung ist der 31.12.2018
Flaechendeckende Beschreibung der Angaben zu den Layern "Bodenrichtwertgrundstück", "Bodenrichtwertzone", "Entwicklungsmaßnahme" und "Sanierungsgebiet" Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Der Gutachterausschuss in der Stadt Leipzig hat am 27.02.2020 die zonalen Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2019 für die Stadt Leipzig beschlossen.Der WMS umfasst die Bodenrichtwerte der Jahre 2010, 2012, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 für die Stadt Leipzig
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte in Euro pro m² Grundstücksfläche. Sie gelten für eine Mehrzahl von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre flächendeckend auf der Basis der Kaufpreissammlung von den Gutachterausschüssen festgelegt. Die Bodenrichtwerte werden in dem Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen zur Online-Recherche der Öffentlichkeit bereitgestellt.
Bodenrichtwertzonen fuer 1.Bauland, 2.land- und forstwirtschaftlich genutzte Flaechen, 3.Verfahrensgebiete
Nach § 196 BauGB erfolgt die Ermittlung der Bodenrichtwerte auf der Grundlage der Kaufpreissammlungen. Aus dieser Kaufpreissammlung werden Richtwertzonen gebildet, die jeweils Gebiete umfassen, die in Art und Maß der Nutzung weitestgehend übereinstimmen.
steuerliche Bodenrichtwerte Saarland, Stichtag der Ermittlung ist der 01.01.2022:steuerliche Bodenrichtwerte Saarland, Stichtag der Ermittlung ist der 01.01.2022
Dieser Kartendienst visualisiert Bodenrichtwerte im Freistaat Sachsen mit Stichtagen aus dem Zeitraum 02.01.2024 bis 01.01.2025. Bodenrichtwerte mit dem Stichtag 01.01.2025 sind nur für die Gebiete der kreisfreien Städte Chemnitz und Leipzig besetzt, da nur für diese Gebiete Bodenrichtwerte zum Stichtag flächendeckend ermittelt wurden. Die Bodenrichtwerte werden von den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen ermittelt und bereitgestellt. Weitergehende Informationen, wie die konkreten Ansprechpartner, sind über die Sachdatenabfrage abrufbar. Die Daten der Bodenrichtwerte entsprechen im Freistaat Sachsen der AdV-Konzeption VBORIS 2.0 mit geringen Anpassungen entsprechend ImmoWertV, u. a. Erweiterung der Feldinhalte bei NUTA, ERGNUTA.
steuerliche Bodenrichtwerte Saarland, Stichtag der Ermittlung ist der 01.01.2022:steuerliche Bodenrichtwerte des Saarlandes 2024
Bodenrichtwerte ohne Angaben der wertbeeinflussenden Merkmale, Stichtag der Ermittlung ist der 31.12.2010:Grundstückswerte für den Landkreis St. Wendel
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