Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermitteln jedes Jahr aus gezahlten Kaufpreisen Bodenrichtwerte für Bauland und land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen. Als Bodenrichtwert bezeichnet man den durchschnittlichen Lagewert (Preis) des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte in Euro pro m² Grundstücksfläche. Sie gelten für eine Mehrzahl von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre flächendeckend auf der Basis der Kaufpreissammlung von den Gutachterausschüssen festgelegt. Die Bodenrichtwerte werden in dem Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen zur Online-Recherche der Öffentlichkeit bereitgestellt.
Die Immobilienwertdatenauskunft Hamburg (IDA.HH) gibt Verbrauchern und Sachverständigen eine kostenpflichtige Auskunft über Immobilienwerte in Hamburg (z.B. vorläufiger Vergleichswert, welcher ein Näherungswert an den Verkehrswert ist) und über die zur Wertermittlung erforderlichen Daten (z.B. Liegenschaftszinssatz, Sachwertfaktor).
Bodenrichtwertzonen fuer 1.Bauland, 2.land- und forstwirtschaftlich genutzte Flaechen, 3.Verfahrensgebiete
steuerliche Bodenrichtwerte Saarland, Stichtag der Ermittlung ist der 01.01.2022:steuerliche Bodenrichtwerte Saarland, Stichtag der Ermittlung ist der 01.01.2022
steuerliche Bodenrichtwerte Saarland, Stichtag der Ermittlung ist der 01.01.2022:steuerliche Bodenrichtwerte des Saarlandes 2024
Bodenrichtwerte ohne Angaben der wertbeeinflussenden Merkmale, Stichtag der Ermittlung ist der 31.12.2010:Grundstückswerte für den Landkreis St. Wendel
steuerliche Bodenrichtwerte Saarland, Stichtag der Ermittlung ist der 01.01.2022:steuerliche Bodenrichtwerte Saarland, Stichtag der Ermittlung ist der 01.01.2022
Bodenrichtwerte Saarland, Stichtag der Ermittlung ist der 01.01.2024:Bodenrichtwerte Saarland, Stichtag der Ermittlung ist der 01.01.2024
steuerliche Bodenrichtwerte Saarland, Stichtag der Ermittlung ist der 01.01.2022:steuerliche Bodenrichtwerte des Saarlandes 2022
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