Downloaddienst Web Feature Service (WFS) Bodenrichtwerte Land Bremen. Der Dienst für die Bodenrichtwerte des Landes Bremen wird durch Niedersachsen bereitgestellt. Die Bodenrichtwerte werden als Jahrgangsdienste zur Verfügung gestellt. https://www.geobasisdaten.niedersachsen.de/doorman/noauth/WMS_borisHB_2024? (Stichtag: 01.01.2024 Land Bremen) https://www.geobasisdaten.niedersachsen.de/doorman/noauth/WMS_borisHB_2022? (Stichtag: 01.01.2022 Land Bremen) https://www.geobasisdaten.niedersachsen.de/doorman/noauth/WMS_borisHB_2021? (Stichtag: 31.12.2020 Stadt Bremen) https://www.geobasisdaten.niedersachsen.de/doorman/noauth/WMS_borisHB_2020? (Stichtag: 31.12.2019 Stadt Bremerhaven) https://www.geobasisdaten.niedersachsen.de/doorman/noauth/WMS_borisHB_2019? (Stichtag: 31.12.2018 Stadt Bremen) https://www.geobasisdaten.niedersachsen.de/doorman/noauth/WMS_borisHB_2018? (Stichtag: 01.01.2018 Stadt Bremerhaven) https://www.geobasisdaten.niedersachsen.de/doorman/noauth/WMS_borisHB_2017? (Stichtag: 31.12.2016 Stadt Bremen) https://www.geobasisdaten.niedersachsen.de/doorman/noauth/WMS_borisHB_2016? (Stichtag: 01.01.2016 Stadt Bremerhaven) https://www.geobasisdaten.niedersachsen.de/doorman/noauth/WMS_borisHB_2015? (Stichtag: 01.01.2015 Stadt Bremen) https://www.geobasisdaten.niedersachsen.de/doorman/noauth/WMS_borisHB_2013? (Stichtag: 01.01.2013 Stadt Bremen)
Die 10-Jahres-Immobilienmarktberichte stellen eine Zusammenfassung der wichtigsten Daten aus einer Dekade bereit. Der aktuellste 10-Jahresbericht betrachtet die Jahre 2010-2020 und ist bereits die dritte langjährige Darstellung. Der erste Bericht dieser Art beschreibt den Hamburger Grundstücksmarkt der Jahre 1991-2001, der zweite 10-Jahresbericht deckt den Zeitraum 2000-2010 ab. Inhaltlich sind die Berichte an die jährlichen Immobilienmarktberichte Hamburg angelehnt. Datengrundlage: Auswertungen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Hamburg.
Um die Wirtschafts- und Lohnpolitik durch die zunehmende Inflation nicht zu gefährden, führten die Nationalsozialisten 1936 einen Preis-Stopp u. a. auch für den Grund und Boden ein. Mit dieser Regelung wurden die Preise von 1936 festgehalten, so dass der Grundstückshandel der marktwirtschaftlichen Systematik entzogen wurde. Jeder Kaufvertrag musste nunmehr bei den Gemeinden vorgelegt werden. Diese sogenannte "Preis-Stopp" - Behörde entschied dann in jedem Einzelfall über die Zulassung des Kaufvertrages. Der Preis-Stopp brachte im Augenblick Hilfe, aber der Stopp ließ sich nicht halten und wurde vielfach umgangen. Ohne zusätzliches Schwarzgeld bekam man bald keinen Boden mehr. Dennoch wurde die Verordnung bis 1960 nur schrittweise und nicht vollends zurückgenommen. Erst mit der Einführung des Bundesbaugesetzes (BBauG) am 23. Juni 1960 wurde der Preis-Stopp gänzlich aufgehoben. Der gewollte Wegfall der Preisbindung für Grundstücke ließ ein heftiges, von Spekulationen getragenes Ansteigen der Grundstückspreise befürchten. Zur Preisdämpfung führte der Gesetzgeber deshalb eine Baulandsteuer ein; das war eine erhöhte Grundsteuer für liegengebliebenes Bauland ( Baulücken etc. ). Außerdem wollte der Gesetzgeber dem "unbedarften" Marktteilnehmer die Chance geben sich objektiv über das Marktgeschehen und das Preisniveau zu unterrichten. Der Begriff der "Transparenz auf dem Immobilienmarkt" war geboren. Konsequent umgesetzt wurde dieser Gedanke der Markttransparenz durch die Aufnahme von Vorschriften zu einer amtlichen Werteermittlung in das im Entstehen begriffene Bundesbaugesetz. Institutionen sollten geschaffen werden, die einerseits den Immobilienmarkt beobachten und Grundlagendaten wie Bodenrichtwerte ermitteln, andererseits auch in bestimmten Fällen selbst Wertgutachten erstellen sollen. Gleichzeitig wurde diesen die Schaffung von Kaufpreissammlungen übertragen, die sich bald als wesentlichstes Informationsmedium herausstellen sollten.
BORIS.HH ist die interaktive Bodenrichtwertkarte für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. Das erstellte Portal bietet eine benutzerfreundliche Oberfläche zur Abfrage von Bodenrichtwerten, sowohl zum aktuellen Stichtag (Jahresende des Vorjahres) als auch zu allen zurückliegenden Stichtagen einschließlich der Bodenrichtwerte zum 1.1.1964. BORIS.HH ist die Anwendung, mit der die Bodenrichtwerte gemäß §196 Absatz 3 Satz 1 BauGB und § 10 Absatz 2 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung veröffentlicht werden.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Abweichungen der Eigenschaften des einzelnen Grundstücks von den dargestellten Grundstücksmerkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Abweichungen der Eigenschaften des einzelnen Grundstücks von den dargestellten Grundstücksmerkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Abweichungen der Eigenschaften des einzelnen Grundstücks von den dargestellten Grundstücksmerkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Abweichungen der Eigenschaften des einzelnen Grundstücks von den dargestellten Grundstücksmerkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Abweichungen der Eigenschaften des einzelnen Grundstücks von den dargestellten Grundstücksmerkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Abweichungen der Eigenschaften des einzelnen Grundstücks von den dargestellten Grundstücksmerkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Origin | Count |
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Bund | 33 |
Land | 33 |
Type | Count |
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unbekannt | 33 |
License | Count |
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geschlossen | 30 |
offen | 2 |
unbekannt | 1 |
Language | Count |
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Deutsch | 33 |
Resource type | Count |
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Dokument | 1 |
Keine | 30 |
Webdienst | 1 |
Webseite | 1 |
Topic | Count |
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Boden | 2 |
Lebewesen & Lebensräume | 1 |
Mensch & Umwelt | 33 |
Weitere | 33 |