Nach § 196 BauGB erfolgt die Ermittlung der Bodenrichtwerte auf der Grundlage der Kaufpreissammlungen. Aus dieser Kaufpreissammlung werden Richtwertzonen gebildet, die jeweils Gebiete umfassen, die in Art und Maß der Nutzung weitestgehend übereinstimmen.
Dieser Kartendienst visualisiert Bodenrichtwerte im Freistaat Sachsen mit Stichtagen aus dem Zeitraum 02.01.2024 bis 01.01.2025. Bodenrichtwerte mit dem Stichtag 01.01.2025 sind nur für die Gebiete der kreisfreien Städte Chemnitz und Leipzig besetzt, da nur für diese Gebiete Bodenrichtwerte zum Stichtag flächendeckend ermittelt wurden. Die Bodenrichtwerte werden von den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen ermittelt und bereitgestellt. Weitergehende Informationen, wie die konkreten Ansprechpartner, sind über die Sachdatenabfrage abrufbar. Die Daten der Bodenrichtwerte entsprechen im Freistaat Sachsen der AdV-Konzeption VBORIS 2.0 mit geringen Anpassungen entsprechend ImmoWertV, u. a. Erweiterung der Feldinhalte bei NUTA, ERGNUTA.
Downloaddienst Web Feature Service (WFS) Bodenrichtwerte Land Bremen. Der Dienst für die Bodenrichtwerte des Landes Bremen wird durch Niedersachsen bereitgestellt. Die Bodenrichtwerte werden als Jahrgangsdienste zur Verfügung gestellt. https://www.geobasisdaten.niedersachsen.de/doorman/noauth/WMS_borisHB_2024? (Stichtag: 01.01.2024 Land Bremen) https://www.geobasisdaten.niedersachsen.de/doorman/noauth/WMS_borisHB_2022? (Stichtag: 01.01.2022 Land Bremen) https://www.geobasisdaten.niedersachsen.de/doorman/noauth/WMS_borisHB_2021? (Stichtag: 31.12.2020 Stadt Bremen) https://www.geobasisdaten.niedersachsen.de/doorman/noauth/WMS_borisHB_2020? (Stichtag: 31.12.2019 Stadt Bremerhaven) https://www.geobasisdaten.niedersachsen.de/doorman/noauth/WMS_borisHB_2019? (Stichtag: 31.12.2018 Stadt Bremen) https://www.geobasisdaten.niedersachsen.de/doorman/noauth/WMS_borisHB_2018? (Stichtag: 01.01.2018 Stadt Bremerhaven) https://www.geobasisdaten.niedersachsen.de/doorman/noauth/WMS_borisHB_2017? (Stichtag: 31.12.2016 Stadt Bremen) https://www.geobasisdaten.niedersachsen.de/doorman/noauth/WMS_borisHB_2016? (Stichtag: 01.01.2016 Stadt Bremerhaven) https://www.geobasisdaten.niedersachsen.de/doorman/noauth/WMS_borisHB_2015? (Stichtag: 01.01.2015 Stadt Bremen) https://www.geobasisdaten.niedersachsen.de/doorman/noauth/WMS_borisHB_2013? (Stichtag: 01.01.2013 Stadt Bremen)
Nach § 196 BauGB erfolgt die Ermittlung der Bodenrichtwerte auf der Grundlage der Kaufpreissammlungen. Aus dieser Kaufpreissammlung werden Richtwertzonen gebildet, die jeweils Gebiete umfassen, die in Art und Maß der Nutzung weitestgehend übereinstimmen.
Dieser Kartendienst visualisiert Bodenrichtwerte im Freistaat Sachsen mit Stichtagen aus dem Zeitraum 02.01.2023 bis 01.01.2024. Die Bodenrichtwerte werden von den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen ermittelt und bereitgestellt. Weitergehende Informationen, wie die konkreten Ansprechpartner, sind über die Sachdatenabfrage abrufbar. Die Daten der Bodenrichtwerte entsprechen im Freistaat Sachsen der AdV-Konzeption VBORIS 2.0 mit geringen Anpassungen entsprechend ImmoWertV, u. a. Erweiterung der Feldinhalte bei NUTA, ERGNUTA.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Abweichungen der Eigenschaften des einzelnen Grundstücks von den dargestellten Grundstücksmerkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
BORIS.HH ist die interaktive Bodenrichtwertkarte für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. Das erstellte Portal bietet eine benutzerfreundliche Oberfläche zur Abfrage von Bodenrichtwerten, sowohl zum aktuellen Stichtag (Jahresende des Vorjahres) als auch zu allen zurückliegenden Stichtagen einschließlich der Bodenrichtwerte zum 1.1.1964. BORIS.HH ist die Anwendung, mit der die Bodenrichtwerte gemäß §196 Absatz 3 Satz 1 BauGB und § 10 Absatz 2 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung veröffentlicht werden.
Nach § 196 BauGB erfolgt die Ermittlung der Bodenrichtwerte auf der Grundlage der Kaufpreissammlungen. Aus dieser Kaufpreissammlung werden Richtwertzonen gebildet, die jeweils Gebiete umfassen, die in Art und Maß der Nutzung weitestgehend übereinstimmen.
Dieser Kartendienst visualisiert Bodenrichtwerte im Freistaat Sachsen mit Stichtagen aus dem Zeitraum 02.01.2022 bis 01.01.2023. Die Bodenrichtwerte werden von den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen ermittelt und bereitgestellt. Weitergehende Informationen, wie die konkreten Ansprechpartner, sind über die Sachdatenabfrage abrufbar. Die Daten der Bodenrichtwerte entsprechen im Freistaat Sachsen der AdV-Konzeption VBORIS 2.0.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Abweichungen der Eigenschaften des einzelnen Grundstücks von den dargestellten Grundstücksmerkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.