Teil der Statistik "Erh. der Güter und Leistungen für den Umweltschutz"
Raum: Deutschland insgesamt
1 Allgemeine Angaben zur Statistik
===================================
1.1 Bezeichnung der Statistik
Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz
(EVAS-Nr. 32531).
1.2 Grundgesamtheit
Zum Berichtskreis der Erhebung gehören nach der
Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ
2008) alle Wirtschaftszweige. Ausgenommen von der Erhebung
sind Betriebe und Einrichtungen, die ausschließlich
Entsorgungsdienstleistungen im Bereich Abfall- und
Abwassermanagement sowie in der Behandlung von Boden,
Grund- und Oberflächenwasser erbringen oder dem Bereich
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei angehören. Des
Weiteren sind Betriebe und Einrichtungen ausgenommen, die
dem Produzierenden Gewerbe angehören und weniger als 20
tätige Personen beschäftigen oder dem Dienstleistungssektor
zugeordnet sind und wenn der Umsatz des Unternehmens, dem
diese Betriebe und Einrichtungen jeweils angehören, weniger
als 1 Million Euro im Jahr beträgt.
1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und
Erhebungseinheiten)
Erfasst werden höchstens 15 000 Betriebe und Einrichtungen
der Erhebungsgesamtheit, die Güter herstellen bzw.
Leistungen für den Umweltschutz erbringen.
1.4 Räumliche Abdeckung
Die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz
wird als dezentrale Erhebung für das gesamte Bundesgebiet
durchgeführt (NUTS-O); NUTS = Nomenclature des unités
territorales statistique (Systematik der Gebietseinheiten
für die Statistik). Die Ergebnisse werden vom Statistischen
Bundesamt nach Bundesgebiet ausgewiesen. Die Statistischen
Ämter der Länder stellen die Ergebnisse auf Länderebene
dar.
1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt
Der Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. Deckt sich das
Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr, werden die
Angaben jenes Geschäftsjahres zugrunde gelegt, welches im
Berichtsjahr endet.
1.6 Periodizität
Die Erhebung wird jährlich durchgeführt.
1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen
- Europäische Union: VERORDNUNG (EU) Nr. 691/2011 DES
EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Juli 2011 über
europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen in der
jeweils geltenden Fassung.
- Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG)
vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils
geltenden Fassung. Erhoben werden die Angaben zu § 12
UStatG.
- Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG)
vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils
geltenden Fassung.
1.8 Geheimhaltung
1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften
Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG
grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich
gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben
übermittelt werden.
Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich
zulässig an:
- öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des
Statistischen Verbunds, die mit der Durchführung einer
Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z. B. die
Statistischen Ämter der Länder, die Deutsche Bundesbank,
das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat)),
- Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (z.
B. ITZBund, Rechenzentren der Länder).
Nach § 16 Absatz 1 UStatG dürfen an die fachlich zuständigen
obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung
gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke
der Planung, jedoch nicht für die Regelung von
Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den
statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen
Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder
nur einen einzigen Fall ausweisen.
Nach § 16 Absatz 5 UStatG übermitteln die statistischen
Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt die von ihnen
erhobenen Einzelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes
und für die Erfüllung von über- und zwischenstaatlichen
Aufgaben.
Nach § 16 Absatz 6 UStatG übermittelt das Statistische
Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder dem
Umweltbundesamt für eigene statistische Auswertungen
insbesondere zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher
Pflichten der Bundesrepublik Deutschland, jedoch nicht zur
Regelung von Einzelfällen, unentgeltlich Tabellen mit
statistischen Ergebnissen, auch soweit Tabellenfelder nur
einen einzigen Fall ausweisen.
Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen
oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger
wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung
wissenschaftlicher Vorhaben
1.) Einzelangaben dann zur Verfügung zu stellen, wenn die
Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem
unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und
Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet
werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben),
2.) innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des
Statistischen Bundesamtes und der Statistischen Ämter der
Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Namen und Anschrift
(formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn
wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung
getroffen werden.
Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die
Empfänger von Einzelangaben sind.
1.8.2 Geheimhaltungsverfahren
Geheim gehalten werden Angaben in Tabellen, die einzelnen
Betrieben und Einrichtungen zugerechnet werden könnten
(primäre Geheimhaltung). Hierunter fallen Tabellenfelder,
die nur Angaben von einem oder zwei Betrieben und
Einrichtungen enthalten (Fallzahlregel) sowie
Tabellenfelder, bei denen das Ergebnis entweder von einem
oder von zwei Betrieben und Einrichtungen maßgeblich
bestimmt wird (Dominanzregel). Außerdem werden ab dem
Berichtsjahr 2022 die zu sperrenden Tabellenfelder auch
nach der p%-Regel festgelegt. Die p%-Regel besagt, dass
Angaben gesperrt werden, bei denen die Differenz zwischen
dem Tabellenwert und dem zweitgrößten Einzelwert den
größten Einzelwert um weniger als p% übersteigt. Die
Ergebnisse der geheim gehaltenen Betriebe und Einrichtungen
sind in den Gesamtsummen enthalten. Um eine rechnerische
Ermittlung dieser Angaben zu verhindern, werden die dazu
erforderlichen Zellen in den Tabellen geheim gehalten
(sekundäre Geheimhaltung).
Ab dem Berichtsjahr 2022 wird die Geheimhaltung
automatisiert mit der Geheimhaltungssoftware TauArgus
durchgeführt. Dies erfolgt anhand der im Statistischen
Verbund abgestimmten Tabellen für alle Bundesländern.
1.9 Qualitätsmanagement
1.9.1 Qualitätssicherung
Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige
Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der
Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3
(Methodik) erläutert.
Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen
Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf
angepasst und um standardisierte Methoden der
Qualitätsbewertung und -sicherung ergänzt.
Zudem wird in Arbeitsgruppensitzungen "AG Umweltökonomie"
mit den Statistischen Ämter der Länder zweimal im Jahr an
der Weiterentwicklung der Umweltökonomischen Statistiken
gearbeitet.
1.9.2 Qualitätsbewertung
Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebung als
präzise einzustufen. Geringfügige Fehlerquellen können sich
durch die Art der Fragestellung sowie dem Aufbau des
Fragebogens ergeben. Diese können sich in falschen Aussagen
infolge von Fehlinterpretationen der Erläuterungen und des
Verzeichnisses widerspiegeln. Möglichen Fehlerquellen wird
in der Phase der Aufbereitung durch gründliche
Sichtkontrollen, verbunden mit einer sorgfältigen
Datenerfassung sowie maschineller Plausibilitätsprüfung,
entgegengewirkt.
Eine weitere Fehlerquelle ist die Vollständigkeit des
Berichtskreises. Um den Berichtskreis zu vervollständigen
wird jährlich überprüft, ob neue Berichtseinheiten aus dem
Unternehmensregister für die Erhebung relevant sind.
2 Inhalte und Nutzerbedarf
===========================
2.1 Inhalte der Statistik
2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik
Seit dem Berichtsjahr 1997 liefert die Erhebung der Güter
und Leistungen für den Umweltschutz Informationen über den
Umfang und die Struktur der in Deutschland erstellten und
erbrachten Umweltschutzgüter und -leistungen.
Im Rahmen der Erhebung werden von jedem Berichtspflichtigen
die folgenden Merkmale erfragt: Umsatz mit
Umweltschutzleistungen (Güter und Leistungen) sowie
Beschäftigte für den Umweltschutz. Unter Umweltschutz ist
im Rahmen dieser Erhebung die Vermeidung, Verminderung bzw.
Beseitigung von schädigenden Einflüssen auf die Umwelt aus
Produktion und Konsum zu verstehen. Mit der Neugestaltung
des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) wurde ab Berichtsjahr
2006 der Begriff Umweltschutz um den Bereich
Ressourcenschonung erweitert, insbesondere in Zusammenhang
mit den erneuerbaren Energien.
Das Erhebungsmerkmal Umsatz wird getrennt nach inländischen
und ausländischen Abnehmern erfasst. Die Umsätze sind mit
Hilfe eines Verzeichnisses nach den dort gelisteten
Maßnahmen für den Umweltschutz zu differenzieren. Anhand
der dafür vergebenen Schlüsselnummern können die Umsätze
mit Gütern und Leistungen für den Umweltschutz nach den
Umweltbereichen Abfallwirtschaft, Abwasserwirtschaft,
Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung, Arten- und
Landschaftsschutz, Schutz und Sanierung von Boden, Grund-
und Oberflächenwasser sowie Klimaschutz ausgewiesen werden.
Das Erhebungsmerkmal Anzahl der Beschäftigten für den
Umweltschutz wird lediglich für den Betrieb bzw. die
Einrichtung insgesamt erhoben. Daher kann diese Angabe nur
differenziert nach Wirtschaftszweigen dargestellt werden,
allerdings nicht nach Umweltbereichen.
2.1.2 Klassifikationssysteme
Der Erhebung liegen folgende Klassifikationssysteme zu
Grunde:
- Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der
Europäischen Gemeinschaft NACE Rev. 2 und der daraus
abgeleiteten Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe
2008 (WZ 2008)
- Klassifikation der Umweltschutzaktivitäten und -ausgaben
(CEPA 2000) und Klassifikation der
Ressourcenmanagementaktivitäten (CReMA 2008) und dem darauf
basierenden Verzeichnis der Güter und Leistungen für den
Umweltschutz
2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen
Umweltschutz: Darunter sind Güter und Leistungen zu
verstehen, die der Emissionsminderung dienen. Unter
Emissionsminderung ist dabei die Vermeidung, Verminderung
bzw. Beseitigung von schädigenden Einflüssen auf die Umwelt
aus Produktion und Konsum zu verstehen. Schädigende
Einflüsse können in den Umweltbereichen Abfallwirtschaft,
Abwasserwirtschaft, Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung, Arten-
und Landschaftsschutz, Schutz und Sanierung von Boden,
Grund- und Oberflächenwasser sowie Klimaschutz auftreten.
Nicht in diese Erhebung fallen Güter und Leistungen, die
dem Arbeitsschutz dienen, Energieerzeugnisse,
Entsorgungsdienstleistungen oder reine Handelsleistungen
sind. Für Umweltschutzleistungen, die nicht immer nur einem
Umweltbereich zugeordnet werden können, gibt es zudem eine
umweltbereichsübergreifende Kategorie.
Die in der Erhebung der Güter und Leistungen für den
Umweltschutz verwendeten Definitionen für die
Umweltbereiche orientieren sich an dem Rahmen der
funktionalen Klassifikation der Umweltschutzaktivitäten und
-ausgaben (CEPA 2000) und Klassifikation der
Ressourcenmanagementaktivitäten (CReMA 2008).
Abfallwirtschaft umfasst die Vermeidung, Verwertung und
Beseitigung von Abfällen und sonstige Maßnahmen der
Abfallwirtschaft im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
(KrWG). Ausgenommen sind Entsorgungsdienstleistungen
(Umsätze, die direkt mit der Abfallsammlung, -behandlung
und/oder -beseitigung erzielt werden).
Die Abwasserwirtschaft umfasst Maßnahmen, die zur
Verminderung der Abwassermenge und der Abwasserfracht
(Verringerung oder Beseitigung von Feststoffen und gelösten
Stoffen) sowie zur Verringerung der Wärmemenge bestimmt
sind. Einzubeziehen sind auch Technologien für die
Wasserkreislaufführung. Ausgenommen sind
Entsorgungsdienstleistungen (Umsätze, die direkt mit der
Abwassersammlung, -behandlung und/oder -beseitigung erzielt
werden).
Der Lärmbekämpfung dienen Maßnahmen, die Geräusche
verringern oder vermeiden sowie deren Ausbreitung
verhindern. Einzubeziehen sind auch Maßnahmen zum Schutz
vor Erschütterungen. Ausgenommen ist der Lärm- und
Erschütterungsschutz, der dem Arbeitsschutz dient.
Der Luftreinhaltung dienen Maßnahmen und Aktivitäten zur
Beseitigung, Verringerung oder Vermeidung von luftfremden
Stoffen (Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder
Geruchsstoffe) in Abgas und Abluft. Ausgenommen sind
Maßnahmen, die dem Arbeitsschutz dienen. Ab Berichtsjahr
2019 umfasst die Luftreinhaltung zusätzlich die
Elektromobilität.
Der Arten- und Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen und
Aktivitäten, die auf den Schutz und die Wiederansiedlung
von Tier- und Pflanzenarten, den Schutz und die
Wiederherstellung von Ökosystemen und Lebensräumen sowie
den Schutz und die Wiederherstellung von natürlichen und
semi-natürlichen Landschaften abzielen.
Der Schutz und die Sanierung von Boden, Grund- und
Oberflächenwasser umfassen Maßnahmen und Aktivitäten,
welche darauf abzielen, das Eindringen von Schadstoffen zu
verhindern, Böden und Gewässer zu reinigen und den Boden
vor Erosion und anderweitiger physischer Degradation sowie
vor Versalzung zu schützen. Hierzu zählen auch die
Überwachung und Kontrolle der Boden- und
Grundwasserverschmutzung. Ausgenommen sind
Entsorgungsdienstleistungen.
Dem Klimaschutz dienen Maßnahmen und Aktivitäten zur
Vermeidung oder Verminderung der Emissionen von
Treibhausgasen (nach Kyoto-Protokoll: Kohlendioxid (CO2),
Methan (CH4), Distickstoffoxid (N20), teilfluorierte
Kohlenwasserstoffe (H-FKW), vollfluorierte
Kohlenwasserstoffe (FWK), Schwefelhexafluorid (SF6),
Stickstofftrifluorid (NF3)). Zum Klimaschutz gehören
Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbaren Energien sowie
Maßnahmen zum Einsparen von Energie oder zur Steigerung der
Energieeffizienz. Ausgenommen sind Umsätze aus
Elektrizitäts- bzw. Wärmeerzeugung.
Umsatz mit Umweltschutzleistungen:
Verarbeitendes Gewerbe (einschließlich Bergbau und Gewinnung
von Steinen und Erden): Zu melden ist die Summe der
Rechnungsendbeträge (ohne Umsatzsteuer) der im Berichtsjahr
abgerechneten Lieferungen und Leistungen an Dritte
-unabhängig vom Zahlungseingang- einschließlich
Verbrauchssteuern und getrennt in Rechnung gestellter
Kosten für Fracht, Porto, Verpackung usw. Erlöse aus
Lieferungen und Leistungen an rechtlich selbstständige
Konzern- und Verkaufsgesellschaften werden einbezogen.
Unmittelbare gewährte Preisnachlässe werden abgesetzt.
Baugewerbe: Erfasst werden die dem Finanzamt für die
Umsatzsteuer zu meldenden steuerbaren (steuerpflichtigen
und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen einschließlich
der Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und aus der Vergabe
von Teilleistungen an Subunternehmer.
Dienstleistungsgewerbe: Betrachtet wird der Gesamtbetrag
(ohne Umsatzsteuer) der abgerechneten Lieferungen und
sonstigen Leistungen (auch Eigenverbrauch) aus der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (ohne reine
Handelsumsätze). Forschungsprojekte werden im Falle der
Erstellung einer Rechnung als Dienstleistung für den
Umweltschutz einbezogen. Drittmittel geförderte
Forschungsprojekte werden als Dienstleistung für den
Umweltschutz einbezogen, wenn sie umsatzsteuerpflichtig
sind und der Mittelgeber die Nutzungsrechte der
Forschungsergebnisse besitzt.
Deckt sich das Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr,
wird das Geschäftsjahr zugrunde gelegt, das im Berichtsjahr
endet. Bei Einrichtungen der öffentlichen Hand wird das
Haushaltsjahr zugrunde gelegt.
Beschäftigte für den Umweltschutz sind die in den
Erhebungseinheiten mit der Herstellung von Gütern oder der
Erbringung von Leistungen für den Umweltschutz
Beschäftigte. Die Beschäftigung im Bereich Umweltschutz
wird in Vollzeitäquivalenten gemessen. Ein
Vollzeitäquivalent entspricht dabei der vertraglichen
Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten.
2.2 Nutzerbedarf
Zu den Hauptnutzern der Umweltstatistiken zählen die
Europäische Kommission (Eurostat und weitere
Generaldirektionen), Bundesministerien und -behörden,
insbesondere das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie die
jeweiligen Länderressorts. Daneben zählen auch
Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft
(Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte
Öffentlichkeit zu den Nutzern.
Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) nutzt
unter anderem die Daten aus Deutschland zur Erfassung des
Umweltschutzmarktes in der EU.
2.3 Nutzerkonsultation
Die Interessen der Hauptnutzer finden auf verschiedenen
Wegen Berücksichtigung. Die von Seiten der Ministerien
gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsprogramm
lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene
mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind
die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder,
die kommunalen Spitzenverbände sowie Beauftragte aus
Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat
vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt
in Grundsatzfragen berät. Fachspezifische Fragen oder
Anregungen werden dabei in den vom Statistischen Beirat
eingesetzten Fachausschüssen beraten.
Um den technischen Entwicklungsstand der
Umweltschutzwirtschaft richtig wiederzugeben, hat das
Statistische Bundesamt verschiedene Verbände und Institute
konsultiert. Als Ergebnis wurde im Berichtsjahr 2011 ein
neu gegliederter Waren- und Leistungskatalog -analog zur
Klassifikation der Umweltbereiche in CEPA 2000-
implementiert.
3 Methodik
===========
3.1 Konzept der Datengewinnung
Die jährliche dezentrale Erhebung der Güter und Leistungen
für den Umweltschutz wird bundesweit bei höchstens 15 000
Betrieben und Einrichtungen durchgeführt, die Güter oder
Leistungen herstellen bzw. erbringen. Da der spezielle
Berichtskreis der Umweltschutzwirtschaft in Deutschland in
keinem System in seiner Gänze abgebildet ist, basiert die
Berichtskreisfindung der Statistischen Landesämter auf
intensiven Recherchen in den gängigen Medien wie Internet,
Messelisten, sowie verschiedenen Foren zum Thema
Umweltschutz. Die Produktion von Umweltschutzgütern ist in
fast allen Wirtschaftsbereichen möglich.
Zusätzlich ist es möglich, potentielle Erhebungseinheiten
gemäß § 13 Bundesstatistikgesetz (BStatG) im Rahmen von
Vorbefragungen von Betrieben ausgewählter Wirtschaftszweige
zu ermitteln.
Konkret sind folgende Maßnahmen erfolgt:
- Vorbefragung von Betrieben in den umweltökonomisch
relevanten Wirtschaftsabteilungen (WZ 20, 22, 23, 25, 26,
27, 28 und 29 lt. NACE Rev.2) des Verarbeitenden Gewerbes.
- Berichtsjahr 2008: Betriebe der Größenklasse 100 und mehr
Beschäftigte, Berichtsjahr 2009: Betriebe der Größenklasse
50 - 99 Beschäftigte, Berichtsjahr 2010: Betriebe der
Größenklasse 20 - 49 Beschäftigte.
- Berichtsjahre 2008 und 2009: Vorbefragung von Betrieben
des Baugewerbes in der Größenklasse 20 und mehr tätige
Personen.
- Berichtsjahre 2010 und 2011: Vorbefragung von Betrieben
des Dienstleistungsgewerbes mit einem Jahresumsatz von
mindestens 1 Million EUR in den umweltökonomisch relevanten
Wirtschaftsabteilungen (WZ 71, 72 und 74.9 lt. NACE Rev.
2).
- Ab Berichtsjahre 2012: Erweiterung des Berichtskreises
mithilfe der Umweltgüterliste (Abgleich von Einzeldaten aus
der Vierteljährlichen Produktionserhebung mit einer Liste,
die umweltschutzrelevante GP-Nummern enthält).
- Ab Berichtsjahr 2016: Erweiterung des Berichtskreises
anhand einer URS-Recherche nach Neugründungen von Betrieben
in umweltökonomisch relevanten Wirtschaftszweigen.
- Ab Berichtsjahr 2019: Erweiterung des Berichtskreises
anhand jährlicher URS-Recherche nach Neugründungen von
Betrieben in umweltökonomisch relevanten Wirtschaftszweigen
und Betrieben, die mit der Herstellung von
Umweltschutzgütern betraut sind.
- Berichtsjahre 2019 bis 2022: Sukzessive Erweiterung des
Berichtskreises anhand von URS-Recherchen zu
umweltökonomisch relevanten Wirtschaftszweigen in den
Bereichen des Verarbeitenden Gewerbes (ab 100 tätigen
Personen) und im Baugewerbe (ab 50 tätigen Personen).
Im Berichtsjahr 2011 wurde ein neuer nach Umweltbereichen
gegliederter Güter- und Leistungskatalog implementiert.
Durch den neuen aktualisierten Katalog wird ab Berichtsjahr
2011 der technische Entwicklungsstand der
Umweltschutzwirtschaft besser wiedergegeben. Da die
Zuordnung der Leistungen zu einzelnen Kategorien durch den
auskunftspflichtigen Betrieb selbst vorgenommen wird, war
es für einige Betriebe in der Vergangenheit manchmal
schwierig sich mit einem konkreten Produkt zu
identifizieren. Durch die neu eingeführten Positionen
"Sonstige" hat der berichtspflichtige Betrieb jetzt
zusätzlich die Möglichkeit auch ohne konkrete
Produktzuordnung Angaben zu machen.
Im Berichtsjahr 2016 wurde das Umweltstatistikgesetz u. a.
dahingehend geändert, dass Abschneidegrenzen für den
Berichtskreis definiert wurden. Diese wirken sich auf das
Konzept der Datengewinnung aus. Ab 2016 sind von der
Erhebung Betriebe und Einrichtungen ausgenommen,
- die dem Produzierenden Gewerbe angehören mit weniger als
20 tätigen Personen,
- die ausschließlich Dienstleistungen erbringen und damit
weniger als 1 Million Euro Gesamtumsatz im Jahr erzielen.
- die ausschließlich Entsorgungsdienstleistungen im Bereich
Abfall- und Abwassermanagement sowie in der Behandlung von
Boden, Grund- und Oberflächenwasser erbringen,
- die dem Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
angehören.
Durch eine weitere Änderung des Umweltstatistikgesetzes
wurde die Abschneidegrenze für Dienstleistungen nochmals
angepasst, so dass ab dem Berichtsjahr 2021 Betriebe und
Einrichtungen von der Erhebung ausgenommen sind, die dem
Dienstleistungssektor zugeordnet sind und wenn der Umsatz
des Unternehmens, dem diese Betriebe und Einrichtungen
jeweils angehören, weniger als 1 Million Euro im Jahr
beträgt.
Die Erhebung wird dezentral, d. h. durch die Statistischen
Ämter der Länder durchgeführt, die die zu befragenden
Einheiten ermitteln. Das Statistische Bundesamt ist für die
methodische Weiterentwicklung der Statistik zuständig und
erstellt die Erhebungsunterlagen.
3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung
Die Befragung wird mittels Internet Datenerhebung im Verbund
(IDEV) durch die Statistischen Ämter der Länder
durchgeführt. Ab April können die Heranziehungsbescheide
mit den IDEV-Zugangsdaten per Post an die
berichtspflichtigen Betriebe versandt werden. Die
berichtspflichtigen Betriebe und Einrichtungen füllen den
Onlinefragebogen (IDEV) aus und übermittelt ihn an die
Statistischen Ämter der Länder. Die elektronisch erfassten
Daten werden in eine fachspezifische Datenbank
(Fachanwendung) importiert und bearbeitet.
3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung)
Nachdem die berichtspflichtigen Betriebe und Einrichtungen
den Onlinefragebogen ausgefüllt haben, erfolgt in den
Statistischen Ämtern der Länder ein einheitliches
Prüfverfahren in Form einer Plausibilitätskontrolle.
Fehlende und unplausible Angaben werden bei den
auskunftspflichtigen Betrieben nachgefragt. Das
Statistische Bundesamt prüft die Länderdaten und stellt aus
diesen das Bundesergebnis zusammen. Es werden keine
Hochrechnungsverfahren eingesetzt.
3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren
Entfällt.
3.5 Beantwortungsaufwand
Alle berichtspflichtigen Betriebe erhalten einmal jährlich
einen einheitlich gestalteten Onlinefragebogen. Die
verständliche Gliederung und der geringe Umfang der
Merkmale erleichtern den Betrieben und Einrichtungen das
Ausfüllen des Fragebogens.
4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit
==================================
4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit
Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebung als
präzise einzustufen. Unschärfen ergeben sich primär durch
fehlende Hilfsmerkmale zur eindeutigen Abgrenzung der
Grundgesamtheit.
Die Erhebung war zu Beginn als Stichprobenerhebung angelegt.
Da im ersten Erhebungsjahr 1997 die Anzahl der für die
Erhebung in Frage kommenden Einheiten (Grundgesamtheit)
5000 überstieg, wurde anfänglich der Bau- und
Dienstleistungsbereich nur repräsentativ erfasst. Im
Verarbeitenden Gewerbe wurden alle in einer Vorbefragung
ermittelten Betriebe in die Erhebung einbezogen.
Seit dem Erhebungsjahr 2006 dürfen 15 000 Betriebe und
Einrichtungen für die Erhebung angeschrieben werden. Eine
Grundgesamtheit zur Stichprobenziehung kann mithilfe des
Unternehmensregisters nicht eindeutig erstellt werden. Die
Produktion von Umweltschutzgütern ist in fast allen
Wirtschaftsbereichen möglich. Die zu erfassenden Einheiten
dieser Erhebung werden in den Statistischen Ämtern der
Länder sehr aufwendig ermittelt (siehe 3.1).
4.2 Stichprobenbedingte Fehler
Entfällt.
4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler
Systematische Fehler durch Mängel in der Erfassungs-/
Auswahlgrundlage:
Auswahlgrundlage ist das statistische Unternehmensregister.
Im Idealfall sind darin alle Einheiten enthalten, über die
statistische Aussagen getroffen werden sollen
(Grundgesamtheit). Tatsächlich können aber z. B. Einheiten
der Grundgesamtheit nicht im statistischen
Unternehmensregister enthalten sein (Untererfassung), oder
Einheiten sind einem falschen Wirtschaftszweig zugeordnet.
Verzerrungen durch Antwortausfälle auf Ebene der Merkmale
(Item-Non-Response);
Zunächst findet eine Sichtkontrolle der eingegangenen
Online-Meldungen statt. Eine Ergebnisverzerrung kann durch
bewusste oder unbewusste Falschangaben verursacht werden.
Die erfassten Daten werden in den Statistischen Ämtern der
Länder zudem maschinell auf Unplausibilitäten, fehlende
Informationen und die Qualität der Angaben überprüft. Bei
fehlenden bzw. unplausiblen Angaben wird grundsätzlich bei
den auskunftspflichtigen Erhebungseinheiten nachgefragt.
Auf diese Weise werden versehentliche oder fehlende
Eintragungen weitgehend erkannt und korrigiert.
Verzerrungen durch Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten
(Unit-Non-Response):
Zu den nicht-stichprobenbedingten Fehlern gehören auch die
Antwortausfälle (= so genannte echte Ausfälle). Hierzu
zählen alle Betriebe und Einrichtungen, die nicht oder
nicht rechtzeitig melden, obwohl sie auskunftspflichtig
sind. Zu den unechten Antwortausfällen zählen z. B.
erloschene Einheiten, Einheiten, die einen wirtschaftlichen
Schwerpunkt außerhalb des Erfassungsbereiches dieser
Statistik ausüben, im Dienstleistungssektor zugeordnet sind
und einem Unternehmen angehören, die mit ihrem Gesamtumsatz
1 Million Euro unterschreiten bzw. im Produzierenden
Gewerbe weniger als 20 tätige Personen angehören.
Sofern die auskunftspflichtigen Betriebe und Einrichtungen
ihrem betrieblichen Rechnungswesen o. ä. keine exakten
Angaben zu ihren Umweltschutzumsätzen entnehmen können,
sind qualifizierte Schätzungen gestattet. Dies kann zu
weiteren Unschärfen in der Statistik führen.
4.4 Revisionen
Laufende Revisionen, ausgelöst etwa durch die
Berücksichtigung verspätet eingegangener Erhebungsdaten,
sieht diese Statistik nicht vor. Es werden keine
vorläufigen Ergebnisse veröffentlicht. Daher gelten
veröffentlichte Daten als endgültig.
5 Aktualität und Pünktlichkeit
===============================
5.1 Aktualität
Die endgültigen Bundesergebnisse werden in der Regel 18
Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht.
Erfahrungsgemäß entnehmen die Betriebe und Einrichtungen
die meisten Angaben ihren Jahresabschlüssen. Aus diesem
Grund erfolgt die jährliche Erhebung der Güter und
Leistungen für den Umweltschutz ab April des auf das
Berichtsjahr folgenden Jahres. Ab diesem Zeitraum erfolgt
innerhalb der nächsten 13 Monate in den einzelnen
Statistischen Ämtern der Länder u. a. der Rücklauf der
Onlinefragebogen, d. h. die eingegangenen Daten werden
erfasst, geprüft und fehlerbereinigt, wobei z. T. auch
schriftliche und/oder mündliche Rückfragen erforderlich
sind.
5.2 Pünktlichkeit
Die Ergebnisse wurden fristgerecht 18 Monate nach Ende des
Berichtsjahres veröffentlicht.
6 Vergleichbarkeit
===================
6.1 Räumliche Vergleichbarkeit
Eine räumliche Vergleichbarkeit ist auf Ebene der
Bundesländer gegeben. Bei Eurostat wird auf EU-Ebene der
Sektor der Umweltgüter und -dienstleistungen abgebildet
(Environmental Goods and Services Sector, kurz EGSS), wofür
unter anderen die bereitgestellten Daten aus der Erhebung
der Güter und Leistungen für den Umweltschutz verwendet
werden. Da die Erhebung in den EU-Staaten nicht nach einer
einheitlichen Methode durchgeführt wird, sind die Daten
international nur eingeschränkt vergleichbar. Für
detaillierte Informationen siehe auch die Metadaten der
EGSS (unter ec.europa.eu/eurostat).
6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit
Die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz
wird seit dem Berichtsjahr 1997 durchgeführt und unterlag
bezüglich der Erhebungsmerkmale bis in das Jahr 2006
geringen Veränderungen, sodass bis dahin eine zeitliche
Vergleichbarkeit eingeschränkt gegeben ist. Die Erhebung
unterliegt einer gewissen Dynamik und wurde hinsichtlich
der erweiterten Ansprüche der Datennutzer angepasst und
technisch weiterentwickelt.
Des Weiteren wurden Anpassungen für verschiedene Merkmale
bzgl. den der Umweltstatistik zu Grunde liegenden
Rechtsgrundlagen durchgeführt. Grundlage der Erhebung der
Güter und Leistungen für den Umweltschutz ist das
Umweltstatistikgesetz (UStatG) sowie die korrespondierende
Verordnung des Europäischen Parlaments (EU Nr. 691/2011).
Ab dem Berichtsjahr 2006 wurde die Erhebung der Güter und
Leistungen für den Umweltschutz wie folgt geändert:
- Ausdehnung des Berichtskreises von 5 000 auf 15 000
Einheiten
- Neues Erhebungsmerkmal "für den Umweltschutz Beschäftigte"
- Unterscheidung lediglich nach in- und ausländischen
Abnehmern
- Klimaschutz als neuer, siebter Umweltbereich
- erweiterte Fassung des Begriffes "Umweltschutz" (z. B.
inklusive Ressourcenschonung und Erneuerbarer Energien).
Zudem wurden für die Berichtsjahre 2003 und 2008 die
Wirtschaftszweige neu abgegrenzt (Änderung der
Wirtschaftszweigklassifikation). Bei der zeitlichen
Vergleichbarkeit ist zudem zu beachten, dass sich von einem
Berichtsjahr zum nächsten der Wirtschaftszweig eines
Betriebes ändern kann.
Die aufgeführten Änderungen führen zu großen Einschränkungen
in der Vergleichbarkeit der Berichtsjahre von 1997 bis
2005.
Im Berichtsjahr 2011 wurde außerdem ein neuer, nach
Umweltbereichen gegliederter Güter- und Leistungskatalog
implementiert (siehe Ausführungen unter Punkt 3.1). Durch
den aktualisierten Katalog wird ab Berichtsjahr 2011 der
technische Entwicklungsstand der Umweltschutzwirtschaft
besser wiedergegeben. Dies führt in einigen Bereichen zu
Einschränkungen in der Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen
der Vorjahre, da der neue Katalog weitergefasst ist.
Teilweise wurden die Umweltbereiche im Berichtsjahr 2011
anders abgegrenzt. Besonders sichtbar wird die
Systemänderung in den neu abgegrenzten Umweltbereichen
"Abwasserwirtschaft" (vormals Umweltbereich
"Gewässerschutz" einschließlich Schutz und Sanierung von
Grund- und Oberflächenwasser) und "Schutz und Sanierung von
Boden, Grund- und Oberflächenwasser" (vormals nur
Umweltbereich "Bodensanierung").
Im Berichtsjahr 2014 wurde das Verzeichnis der
Umweltschutzleistungen um die Positionen "Wärmedämmung und
Kälteisolierung im industriellen Bereich" und
"Energieeffiziente Antriebs- und Steuerungstechnik"
erweitert.
Für das Berichtsjahr 2015 wurden die Kapitel
"Speichertechnologien" und "Effiziente Netze" neu
aufgenommen.
Im Berichtsjahr 2019 wurde der Bereich Luftreinhaltung um
die Position "Elektromobilität" erweitert.
Im Berichtsjahr 2020 wurde das Verzeichnis der Güter und
Leistungen für den Umweltschutz in allen Umweltbereichen
für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (FuE) für den
Umweltschutz von anderen Umweltmaßnahmen getrennt
dargestellt. Der Themenbereich Energieeffizienz von
Gebäuden im Umweltbereich Klimaschutz wurde inhaltlich
überarbeitet und neu strukturiert. Damit wird die
energetische Sanierung von Bestandsgebäuden und der Neubau
energieeffizienter Gebäude abgebildet und die übrigen
Positionen im Verzeichnis sind um bisherige
Energieeffizienzmaßnahmen an Gebäuden bereinigt.
Zum Berichtsjahr 2023 wurde das Verzeichnis der Güter und
Leistungen für den Umweltschutz im Umweltbereich
Abfallwirtschaft überarbeitet, so dass Technologien nach
"Entsorgung" und "Verwertung" abgeleitet werden können.
Durch diese Überarbeitung liegt eine weitere eingeschränkte
Vergleichbarkeit für die Berichtsjahre von 2006 bis 2010
vor.
Im Berichtsjahr 2016 wurde das Umweltstatistikgesetz
dahingehend geändert, dass Abschneidegrenzen für den
Berichtskreis definiert wurden. Ausgenommen von der
Erhebung sind Betriebe und Einrichtungen,
- die dem Produzierenden Gewerbe angehören mit weniger als
20 tätigen Personen,
- die ausschließlich Dienstleistungen erbringen und damit
weniger als 1 Million Euro Gesamtumsatz im Jahr erzielen.
Des Weiteren werden Betriebe und Einrichtungen ausgenommen,
- die ausschließlich Entsorgungsdienstleistungen im Bereich
Abfall- und Abwassermanagement sowie in der Behandlung
von Boden, Grund- und Oberflächenwasser erbringen,
- die dem Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
angehören.
Ab dem Berichtsjahr 2016 wurde daher eine Vielzahl an
Einheiten nicht mehr befragt. Dies hat zwar zu einem
starken Rückgang der Fallzahlen geführt, aber die monetären
Auswirkungen waren vergleichsweise gering.
Ab Berichtsjahr 2017 werden Betriebe, die in den
Wirtschaftszweigen 37 bis 39 angesiedelt sind, nicht mehr
befragt.
Zum Berichtsjahr 2021 wurde die Abschneidegrenze für
Dienstleistungen erneut angepasst. Seitdem sind Betriebe
und Einrichtungen von der Erhebung ausgenommen, die dem
Dienstleistungssektor zugeordnet sind und wenn der Umsatz
des Unternehmens, dem diese Betriebe und Einrichtungen
jeweils angehören, weniger als 1 Million Euro im Jahr
beträgt.
7 Kohärenz
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7.1 Statistikübergreifende Kohärenz
Die vorliegenden Ergebnisse geben den Umsatz und die
Beschäftigten wieder, die mit der Produktion von Gütern,
Technologien und Dienstleistungen zum Beseitigen und
Vermeiden von Umweltschäden sowie zur Ressourcenschonung
verbunden sind. Diese bilden eine Teilmenge zu den
Gesamtumsätzen und Beschäftigten dieser Einheiten und
werden mit den relevanten Daten anderer amtlicher
Statistiken abgeglichen.
Dazu zählen die Statistik der Investitionserhebung bei
Unternehmen und Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes sowie
des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden, die
Statistik der Investitions- und Kostenstrukturerhebung im
Baugewerbe, die Konjunkturstatistik im Ausbaugewerbe, die
Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe sowie die jährliche
Erhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern.
Die Ergebnisse der Erhebung der Güter und Leistungen für den
Umweltschutz dienen als Grundlage für die Berichterstattung
an Eurostat im Rahmen des Moduls "Environmental Goods and
Services Sector (EGSS)" auf Basis der EU-Verordnung
691/2011. Seit 2017 werden jährlich Daten zu Output,
Wertschöpfung, Exporten sowie Beschäftigten im Zusammenhang
mit Maßnahmen zum Erhalt der Umwelt bereitgestellt. Die
Daten zu den Bereichen Ökolandbau, Waldmanagement,
erneuerbare Energie und Wärme, Biokraftstoffe,
Wasserwirtschaft sowie Entsorgungsdienstleistungen werden
auf Basis anderer Statistiken berechnet, beispielsweise
mittels der Agrarstrukturerhebung, der
volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, der Preisstatistik,
der Energiestatistik und den konjunkturellen und
strukturellen Statistiken des Verarbeitenden Gewerbes.
7.2 Statistikinterne Kohärenz
Die Ergebnisse der Erhebung der Güter und Leistungen für den
Umweltschutz sind in sich kohärent.
7.3 Input für andere Statistiken
Entfällt.
8 Verbreitung und Kommunikation
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8.1 Verbreitungswege
Pressemitteilungen:
Die jährliche Pressemitteilung wird über die Homepage des
Statistischen Bundesamtes veröffentlicht. In der
Pressemitteilung werden die wichtigsten Ergebnisse
zusammengefasst.
Die Pressematerialien sind kostenlos erhältlich auf der
Internetseite des Statistischen Bundesamtes
(www.destatis.de) unter "Presse, Pressemitteilungen".
Veröffentlichungen:
Die jährlichen Ergebnisse und Daten der Erhebung der Güter
und Leistungen für den Umweltschutz werden im Internet
unter www.destatis.de > Themen > Gesellschaft und Umwelt >
Umwelt, Umweltökonomische Gesamtrechnungen > Umweltökonomie
auf der entsprechenden Themenseite mit ausgewählten
Tabellen und Grafiken zur Verfügung gestellt.
Bis zum Berichtsjahr 2020 sind detaillierte Ergebnisse in
Form der Fachserie 19, Reihe 3.3 veröffentlicht. Ältere
Ausgaben der Fachserie 19, Reihe 3.3 werden online in der
Statistischen Bibliothek des Statistischen Bundesamtes
kostenlos als PDF-Datei zum Download zur Verfügung
gestellt.
Ab dem Berichtsjahr 2021 werden zur Datenbank GENESIS-Online
ergänzende Ergebnisse im Statistischen Bericht – Güter und
Leistungen für den Umweltschutz – veröffentlicht. Die
genannten Veröffentlichungen stehen zum kostenlosen
Download zur Verfügung.
Ergebnisse zum Thema Klima, Klimawandel und Klimaschutz
bietet auch die Klima-Sonderseite (www.destatis.de).
Online-Datenbank:
Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online
(www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32531
abgerufen werden.
Zugang zu Mikrodaten:
Anonymisierte
Mikrodaten
zur
On-Site-Nutzung
(Gastwissenschaftler,
Datenfernverarbeitung)
gemäß
§
16
Absatz
6
BStatG
stehen
über
das
Forschungsdatenzentrum
zur
Verfügung
(www.forschungsdatenzentrum.de/de/umwelt/afid-modul-umweltschutzgueter).
Sonstige Verbreitungswege:
Entfällt.
8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik
"Die Erhebungen nach dem neuen Umweltstatistikgesetz von
2005" erschienen in der Monatszeitschrift des Statistischen
Bundesamtes "Wirtschaft und Statistik (WiSta) 5/2006" und
"Die umweltökonomischen Statistiken bis 2010" erschienen in
Wirtschaft und Statistik (WiSta) 10/2012.
8.3 Richtlinien der Verbreitung
Veröffentlichungskalender:
Entfällt.
Zugriff auf den Veröffentlichungskalender:
Entfällt.
Zugangsmöglichkeiten:
Die Ergebnisse sind nach Veröffentlichung frei zugänglich.
8.4 Kontaktinformation
Statistisches Bundesamt
Zweigstelle Bonn
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
Tel: +49 (0) 611 / 75 2405
www.destatis.de/kontakt
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