"Bodenschätzung" ist die kleinste Einheit einer bodengeschätzten Fläche nach dem Bodenschätzungsgesetz für die eine Ertragsfähigkeit im Liegenschaftskataster nachzuweisen ist (Bodenschätzungsfläche). "Kulturart" ist die bestandskräftig festgesetzte landwirtschaftliche Nutzungsart, welche die Differenzierung in Ackerland (A), Acker-Grünland (AGr), Grünland (Gr), Grünland-Acker (GrA) enthält. Die Differenzierung der Bodenarten erfolgt entsprechend den Durchführungsbestimmungen zum Bodenschätzungsgesetz. Die Zustandsstufe oder Bodenstufe kann geführt werden. Die Entstehungsart oder Klimastufe / Wasserverhältnisse können geführt werden. Die Bodenzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Die Ackerzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Sonstige Angaben der bodengeschätzten Fläche können geführt werden. Die "Jahreszahl" in dem die Neu- oder Teilkultur angelegt wurde, kann geführt werden.
Die Liegenschaftskarte (auch als Flurkarte bezeichnet) ist neben dem Liegenschaftsbuch Bestandteil des Liegenschaftskatasters. Dargestellt werden u.a. Flurstücke, Flurstücksnummern, Gebäude, Tatsächliche Nutzung, Lagebezeichnungen, öffentlich-rechtliche Festlegungen, Verwaltungseinheiten, Katasterbezirke, Straßennamen, Hausnummern sowie geotopografische Elemente, z. B. Böschungen und Gewässerbegrenzungen. Sie enthält keine Eigentümer- und kommunale Angaben. Die Liegenschaftskarte ist für Flurstücks- und bauwerksbezogene Planungen geeignet. Ausgabe: farbig, grau Hinweis: Aufgrund der unterschiedlichen Aktualität können WMS-Dienst und Datendownload von einander abweichen. Aktualisierungsturnus WMS-Dienst: monatlich Aktualisierungsturnus Datendownload: quartalsweise Datendownload: NAS Datensätze: inklusive Bodenschätzung AdV-Shapefiles: ohne Bodenschätzung
Die natürlichen Funktionen des Bodens sind im Bodenschutzgesetz (BBodSchG 1998 § 2 Abs. 2 Pkt. 1) definiert. Ihre Bewertung ist in Sachsen im Bodenbewertungsinstrument (LfULG 2022) normiert. Die vorliegende Darstellung ist eine Zusammenfassung der natürlichen Funktionen (natürliche Bodenfruchtbarkeit incl. besondere Standorteigenschaften, Wasserspeichervermögen, Filter- und Pufferfunktion und der Archivfunktion) zu einer Gesamtbewertung. Grundlage der Zusammenfassung ist das arithmetische Mittel der einzelnen Teilfunktionen, dargestellt im Abschlussbericht der Bodenbewertung 2024.
Alle landwirtschaftlich nutzbaren Flächen unterliegen aus Gründen einer einheitlichen Besteuerung der Bodenschätzung. Die Ertragsmesszahl (EMZ) ist ein Index für die natürliche Ertragsfähigkeit einer bodengeschätzten Fläche und wird aus der Fläche und der Acker- bzw. Grünlandzahl berechnet. Gegebenenfalls ist die Gesamtertragsmesszahl eines Flurstückes ein Produkt aus mehreren Ertragsmesszahlen. In dem Dienst werden zu allen Flurstücken, für die Bodenschätzungsergebnisse vorliegen, die Gesamtertragsmesszahlen bereitgestellt. Da die EMZ einerseits einer laufenden Überprüfung und Nachschätzung unterliegen und andererseits abhängig sind von der Flächengröße, werden sie stichtagsbezogen berechnet und so zur Verfügung gestellt. Die Datensätze werden in jedem Jahr mit einem Zeitreihe fortgeführt. Der Stichtag ist jeweils der 01. Januar eines jeden Jahres. Der Datensatz Basis der Grundsteuerreform und steht in Absprache mit der Steuerverwaltung.
Ertragsmesszahl der Bodenschätzung - Acker- bzw. Grünlandzahl gemäß Bodenflächendaten Hessen 1:5000 für landwirtschaftliche Nutzflächen (BFD5L) - Die natürlichen Ertragsbedingungen werden in der Bodenschätzung durch die Höhe der Bodenzahl im Klassenzeichen in einer Spanne von 7 bis 100 eingestuft.Auf der Basis der Bodenzahl wird die Ertragsfähigkeit eines Bodens unter Berücksichtigung der Auswirkungen von Klima und Relief (Bewirtschaftungserschwernisse etc.) durch Zu- und Abschläge bei den Bodenzahlen ermittelt und als Acker-, Gründlandzahl bzw. Ertragsmesszahl ausgewiesen.
Im Rahmen des vorsorgenden Bodenschutzes werden zur Kennzeichnung und Beobachtung von Veränderungen in Böden in Schleswig-Holstein seit 1989 37 Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDF) betrieben. Das Untersuchungsprogramm umfasst bodenkundliche Feldaufnahmen, bodenphysikalische und bodenchemische Untersuchungen, Wasserstandsmessungen und die Dokumentation betriebsbezogener Daten (Schlagkarteien) sowie vegetationskundliche, flechtenkundliche, bodenzoologische und bodenmikrobiologische Untersuchungen. Die Ziele der Boden-Dauerbeobachtung sind · die Beschreibung des aktuellen Zustandes der Böden, · die langfristige Überwachung der Veränderung der Böden und · die Ableitung von Prognosen für die zukünftige Entwicklung.
Waldökosysteme sind vielfältigen Belastungen ausgesetzt. Um rechtzeitig ungünstigen Entwicklungen entgegensteuern zu können, ist eine fortlaufende Überwachung des Waldzustandes notwendig. Dieses forstliche Umweltmonitoring erfolgt in Rheinland-Pfalz mit Hilfe von landesweiten Übersichtserhebungen (Level-I: Kronenzustandserhebung, Bodenzustandserhebung oder Waldernährungserhebung auf einem systematischen Raster) und anhand von Intensivuntersuchungen an Waldökosystem-Dauerbeobachtungsflächen (Level-II kontinuierliche Messungen der Luftschadstoffbelastung und der Witterungsverläufe sowie eine fortlaufende Beobachtung der Reaktionen der Waldökosysteme auf natürliche und anthropogene Stresseinflüsse an ausgewählten für die wichtigsten Waldstandorte in Rheinland-Pfalz charakteristischen Flächen). Erfasst werden u.a.: Kronenzustand (terrestrisch und aus IRC-Luftbildern); Waldwachstum; Nährstoffversorgung; Bodenvegetation; Bodenzustand; Baumflechten; Feinwurzeln; Mykorrhiza; Streufall; Ozonschadsymptome; Phänologie; Klima; Witterung; Luftschadstoffimmission; Luftschadstoffdeposition; Bodenwasser; Quellwasser. Anhand dieser Ergebnisse erfolgen Bewertungen zu den Themen: Wasserhaushalt, Bioelementhaushalt, Bodenversauerung, Stickstoffsättigung, Überschreitungen der ökologischen Belastungsgrenzen durch Luftschadstoffe (critical loads, AOT 40 etc.). Alle wesentlichen Befunde und umfangreiche Bewertungen können auch unter www.fawf.wald-rlp.de und hier unter: Forschungsschwerpunkte/Forstliches Umweltmonitoring eingesehen werden.
GLÖZ 2 Kulisse Die Gebietskulisse zum „Mindestschutz von Feuchtgebieten und Mooren“ gemäß § 11 Abs. 1 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) umfasst Böden nach § 11 Abs. 3 Nr. 1 GAPKondV, die jeweils eine zusammenhängende Fläche von mindestens 1.000 m2 aufweisen. Bei der Erstellung der Gebietskulisse wurden Böden zugrunde gelegt, die den vom Bund festgelegten Klassenzeichen der Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz entsprechen.
Alle landwirtschaftlich nutzbaren Flächen unterliegen aus Gründen einer einheitlichen Besteuerung der Bodenschätzung. Die Ergebnisse der Bodenschätzung werden im ALKIS Liegenschaftskataster geführt. Um den Bezug zum Flurstücksbestand herzustellen, ist eine Darstellung der Bodenschätzungswerte auf den Daten des Amtlichen Liegenschaftskatasters im Maßstab 1:500 - 1:2000 sinnvoll. Skalierung Min/Max nur bei digitalem Kartenbestand. Erfassungsgrad: Analog: 100% Digital: 100% (ca. 1520 Halbblätter)
Hinweis: Seit dem 9. Dezember erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) werden alle Daten des Liegenschaftskatasters zusammengeführt und integriert gepflegt. Damit sind Daten der ehemaligen Liegenschaftskarte, des ehemaligen Liegenschaftsbuches und des Grenznachweises in ALKIS enthalten. Basis für ALKIS® ist ein von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickeltes Fachkonzept zur Führung aller Basisdaten des amtlichen Vermessungswesens (siehe Verweis). Zusätzlich werden besondere Themenbereich in Objektartengruppen zusammengefasst und innerhalb von ALKIS als Objekt abgelegt. Dazu gehören u.a. die Abgrenzungen der Sanierungs- und Umlegungsgebiete, Hinweise auf Denkmalschutz u.ä. Alle Bundesländer haben sich verpflichtet einen ALKIS-Grunddatenbestand nach diesem Konzept zu führen. Zusätzlich gibt es entsprechend dem Datenmodell länderspezifische Daten. Daten zu folgende Objektartenbereichen (OAB) sind im Datenmodell enthalten: Flurstücke/Lage/Punkte, Tatsächliche Nutzung, Gebäude, Bauwerke/Einrichtungen/sonstige Angaben, Eigentümer, Gesetzliche Festlegungen/Gebietseinheiten/Kataloge, Relief, Nutzerprofile, Migration. Die OAB sind weiter unterteilt und enthalten u.a. Angaben zu Adressen, Eigentümern, Flurstücksnummern, Flurstücksgrenzen, Flurstücksflächen, Grenzpunkten, Verwaltungseinheiten, Gewässer, Bauwerken, Baublöcken, Straßenbegrenzungslinien, Schutzgebieten, Bodennutzung, Bodenschätzung, Nummer der Baulastenakten, gesetzliche Festlegungen, öffentlich-rechtliche Verfahren, Topographie, Signaturen und geografische Namen. Eine exakte Beschreibung des Datenmodells (GeoinfoDok) ist unter www.adv-online.de zu entnehmen.
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