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Pflanzenstärkungsmittel zur Regulierung tierischer Schadorganismen an Kräutern

Saugende Schaderreger wie Zikaden, Thripse, Spinnmilben und Blattläuse zählen an Kräutern zu den wichtigsten Schädlingen. Durch die Saugtätigkeit können punktförmige Chlorosen, Verformungen und damit Wuchsbeeinträchtigungen auftreten. In den Jahren 2006 bis 2008 wurden am Standort des Pflanzenschutzamtes Berlin Versuche zur Eignung von Pflanzenstärkungsmitteln bei der Reduzierung von Schadsymptomen durch saugende Schaderreger durchgeführt. Dafür wurde eine randomisierte Blockanlage in vier Wiederholungen mit den Kulturen Oregano, Thymian und Zitronenmelisse auf einer Parzellengröße von je 2 m² angelegt. Die Anzahl der Schadorganismen wurde mittels Auswaschen von Probematerial, durch Farbfallen und durch visuelle Bonitur der Schadsymptome mehrmals in der Saison ermittelt. Es werden einzelne Ergebnisse aus dem umfangreichen Untersuchungsprogramm vorgestellt (siehe Abbildungen). Im Jahr 2006 konnte nach einer einmaligen Applikation die Schädlingspopulation von Thrips und Zikaden nicht reduziert werden, nur die Spinnmilbenpopulation wurde durch BioRepell kurzfristig gesenkt, erreichte aber nach 21 Tagen wieder das Niveau der Kontrolle. Im Jahr 2008 konnte in der 21. Kalenderwoche, nach der dritten Applikation, in den Varianten Quassia-Extrakt-MD und NeemAzal-T/S im Vergleich zur Kontrolle bei Zikaden und bei Thripsen ein Populationsrückgang festgestellt werden, die Blattläuse wurden nicht dezimiert. Die Wirkungsgrade nach Abbott betragen bei Zikaden für Quassia-Extrakt-MD 49 %, für NeemAzal-T/S 76 %. Nach der abschließenden visuellen Bonitur (24. Kalenderwoche) zeigte nur NeemAzal-T/S anhaltende Effekte an Zitronenmelisse und an Oregano. Die in Vorversuchen erzielten positiven Ergebnisse zur Reduzierung von Schadsymptomen durch tierische Schadorganismen nach Anwendung von Steinmehl und Knoblauchextrakten an Einzelpflanzen konnten in diesem langjährigen und umfangreichen Versuch nicht nachgewiesen werden.

Tierische Schaderreger

Irreversible Schäden an Pflanzen bis hin zum Ausfall von ganzen Pflanzungen kann die Folge einer unkontrollierten Ausbreitung von Schadorganismen sein. Zur Erarbeitung von rechtzeitigen Prognosen und zum Stadtgebiet passenden Bekämpfungsstrategien, werden relevante tierische Schadorganismen im Stadtgebiet Berlin überwacht. Dazu werden für ein aussagekräftiges Monitoring Lockstoff- und Alkoholfallen, aber auch Lichtfallen eingesetzt und visuelle Bonituren an ausgewählten Standorten durchgeführt. Auffällige Veränderungen im Schaderregerauftreten werden somit frühzeitig erkannt und bei der Beratung berücksichtigt. Auffällige Schaderreger in den letzten Jahren Überwachung von Schaderregern im Stadtgebiet Berlin Methoden zur Überwachung Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Buchsbaumzünsler Und plötzlich war der Buchsbaum kahl und abgefressen. Der Buchsbaumzünsler kann ganze Bestände vernichten. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Eichenprozessions­spinner Die Haare der Raupen des Eichenprozessions­spinners können zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Frostspanner Löchrige Blätter und angeknabberte Knospen hinterlassen die Raupen des Frostspanners. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Kastanienminiermotte Die zugeflogene Kastanienminiermotte ist geblieben und kann durch das Laubsammeln reduziert werden. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Maulbeerschildlaus Dünnrindige Baumarten sind durch die Saugtätigkeit der Maulbeerschildlaus besonders betroffen. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Wollige Napfschildlaus Die wollige Napfschildlaus tritt zwar flächendeckend auf, führt aber nur zu geringen Saugschäden. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Apfelwickler Die Raupen des Apfelwicklers, landläufig meist als Maden bezeichnet, durchhöhlen den Apfel und hinterlassen braune Kotkrümmel. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Pflaumenwickler Gummiartige Tropfen an der Frucht sind meist Hinweise auf die Raupen des Pflaumenwicklers. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Großer Waldgärtner Abgeknickte Triebe, trockene Nadeln und verbräunte Kronen weisen auf den Befall mit dem Großen Waldgärtner hin. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Kupferstecher All gegenwärtig und besonders nach Trockenphasen schädigt der Kupferstecher an Nadelgehölzen. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Thuja- und Wacholder­borkenkäfer Werden die Triebe von Thuja, Wacholder, Scheinzypressen und Co. braun und trocken sind oftmals Thuja- oder Wacholder­borkenkäfer die Verursacher. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Ungleicher Holzbohrer Geschwächte und gestresste Laubgehölze werden häufig durch den Ungleichen Holzbohrer besiedelt. Weitere Informationen Visuelle Bonituren werden zur Einschätzung aktueller Schaderreger zu Hilfe genommen. Entweder werden die Fraßschäden in Schadensstufen eingeteilt oder das Auftreten der Schaderreger selbst wird bewertet. Je nach Schwerpunkt erfolgen kurzfristige bzw. einmalige Aufnahmen, wie sie u.a. schon beim Auftreten der Birnbaumprachtkäfer, Eichenzwerglaus, Ulmenschildlaus, Andromedanetzwanze und auch den Pilzerkrankungen Birnengitterrost, Echter Mehltau an Kastanie erfolgt sind. Als langfristige Bonitur wurde seit dem erstmaligen Auftreten der Wolligen Napfschildlaus ( Pulvinaria regalis ) im Jahr 2000 die weitere Ausbreitung gezielt überwacht. Erste flächige visuelle Bonituren erfolgten von 2002 bis 2021. Leimringe können immer dort zum Einsatz kommen, wo Schaderreger am Stamm hinauf klettern/kriechen, wie Raupen, Käfer und viele andere. Als klassischer Schädling in Obstanlagen, aber auch durch seinen Lochfraß an Laubbäumen in städtischen Anlagen auffallend, wird der Frostspanner schon seit Jahrzehnten überwacht. Die Bedeutung des Kleinen Frostspanners ( Operophtera brumata ) ist im Berliner Stadtgebiet eher abnehmend, schwankt jährlich je nach Witterung des Jahres. Nach dem Erstauftreten der Kastanienminiermotte ( Cameraria ohridella ) 1999 in Berlin waren im Jahr 2002 alle Kastanien im Stadtgebiet sehr stark befallen. Ab 2003 wurden zur Überwachung des Flugverlaufs Lockstofffallen eingesetzt. Schon seit 1993 wird im Stadtwald der Nonnenfalter ( Lymantria dispar ) überwacht. Im urbanen Grün befinden sich sehr viele Obstgehölze mit ihren speziellen Schädlingen. Die beiden Hauptschädlinge Apfelwickler ( Cydia pomonella ) und Pflaumenwickler ( Cydia funebrana ) werden seit 2005 überwacht. Mit den steigenden Jahresdurchschnittstemperaturen wurden auch Weinbauschädlinge wie der Bekreutzte Traubenwickler Lobesia botrana im Stadtgebiet auffällig. Die Kontrolle findet seit 2011 statt. Die extremen Wetterverhältnisse ab 2002 haben zu auffälligen Schäden durch Borkenkäfer geführt. Stellvertretend werden deshalb ab 2004 der Kupferstecher ( Pityogenes chalcographus ) und der Ungleiche Holzbohrer ( Xyleborus dispar ) überwacht, letzterer mittels Alkohol. Neue Schädlinge wie der Buchsbaumzünsler ( Cydalima perspectabilis ), der seit 2017 flächig im Stadtgebiet auftritt und zu großen Ausfällen an Buchsbaumbeständen führt, werden zur Feststellung optimaler Kontroll- und Behandlungszeiten überwacht.

LSA VERM

43 Frank Reichert Die Gründung der Königlichen Generalkommission der Provinz Sachsen zu Stendal vor 200 Jahren LSA VERM 1/2022 Die Gründung der Königlichen Generalkommission der Provinz Sachsen zu Stendal vor 200 Jahren und ihr erster Direktor Friedrich von Bismarck (1771-1847) Von Frank Reichert, Dessau-Roßlau Zusammenfassung Zur Ausführung der vielfältigen Aufgaben im Zusammenhang mit den preußischen Agrarreformen wurde am 10. Juli 1821 die Generalkommission Stendal errichtet.Ausgehend von den Rechtsgrundlagen, die den Rahmen für die Tätigkeit und die Organisation der Generalkommissionen bildeten, widmet sich der Beitrag der Gründungsgeschichte der für die preußische Provinz Sachsen zuständigen Auseinandersetzungsbehörde. 1 Einleitung Von besonderer Bedeutung für die Katastereinrichtung in den östlichen Provinzen Katastereinrichtung Preußens waren die im Rahmen der Separationen im 19. Jahrhundert entstandenen und Separationskarten großmaßstäbigen Karten. Als das „Gesetz, betreffend die anderweite Regelung der Grundsteuer“ vom 21. Mai 1861 [GS, S. 253] ein einheitliches Grundsteuerkataster für die gesamte Monarchie anordnete, zwang der knappe Vorlauf bis zum Inkrafttreten am 1. Januar1865 regelrecht dazu, anstelle einer Neuaufnahme auf sämtliche vorhan- denen Spezialkarten zurückzugreifen. Noch heute bilden die vor 1865 aufgenomme- nen Separationskarten eine bedeutsame Grundlage unseres Liegenschaftskatasters, so dass deren Entstehungsumstände eine nähere Betrachtung verdienen. Zur Durchführung der Separation bestanden in den einzelnen preußischen Provinzen Königliche Generalkommissionen. Neben der Anleitung der von ihnen vor Ort be- schäftigten Spezialkommissare und Separationsgeometer waren sie zur Herausgabe von Grundsätzen zur Anfertigung der Separationskarten und Rezesse zuständig [Stichling 1937, S. 20]. In Fachkreisen weithin bekannt ist die „Geschäfts-Instruction für die Special-Commissarien und Feldmesser im Ressort der Königlich-Preußischen General-Commission zu Merseburg“, die 1856 vom Präsidenten der Generalkom- mission Emil von Reibnitz (* Erfurt 15. April 1805; † Merseburg 16. Dezember 1868) herausgegeben wurde. Daher ist zumindest hierzulande jedem Katasterpraktiker die Generalkommission zu Merseburg ein Begriff. Weitaus weniger im Bewusstsein ist dagegen deren unmittelbare Vorgängereinrichtung. Abb. 1: Merseburger Instruktion, 1.Aufl. 1856 Wäre die „Merseburger Instruktion“ nur ein paar Jahre eher erschienen – sie müsste Generalkommissionen als „Stendaler Instruktion“ bezeichnet werden. Denn in Stendal war die Generalkom- Merseburg und Stendal mission der Provinz Sachsen seit 1821 ursprünglich ansässig. Erst aufgrund des sich mehr und mehr im südlichen Teil der Provinz abspielenden Separationsgeschäfts wur- de sie zum 1. Oktober 1853 [MBliV, S. 237] zunächst teilweise und dann mit Erlass vom 7. August 1865 [GS, S. 940] gänzlich nach Merseburg verlagert. Dort wirkte die Generalkommission 68 weitere Jahre lang; seit der Umbenennung durch das „Gesetz über Landeskulturbehörden“ vom 3. Juni 1919 [GS, S. 101] als Landeskulturamt Mer- seburg. Die Eingliederung in die allgemeine Provinzialverwaltung mittels Verordnung vom 17. März 1933 [GS, S. 43] beendete ihre behördliche Selbständigkeit, während die bestehen bleibenden landeskulturellen und agrarstrukturellen Aufgaben unter wech- Abb. 2: Siegelmarke um 1880 selnden Strukturen bis in die Gegenwart fortgeführt werden [Rakow 1995]. LSA VERM 1/2022 Frank Reichert Die Gründung der Königlichen Generalkommission der Provinz Sachsen zu Stendal vor 200 Jahren 44 Traditionen Absehbar war das anfangs nicht. 1846 hatte der langjährige Präsident von Reibnitz anlässlich des 25-jährigen Bestehens noch geglaubt, dass die Generalkommission Stendal „nimmermehr aber ein 50jähriges feiern könne“ und noch bei der dann doch stattfindenden 50-Jahrfeier war der spätere Präsident Otto Gabler (* Ansbach 6. Juni 1815; † Merseburg 3. September 1891) überzeugt, dass die mittlerweile nach Merseburg verlegte Generalkommission „nicht noch 25 Jahre bestehen werde“ [Gabler 1873]. Gabler schloss seine Festrede mit dem frommen Wunsch, dass man seiner Behörde, wenn sie „dereinst nicht mehr besteht, … ein ehrendes Andenken“ bewahren möge. 150 Jahre später ist dieses Andenken weithin verblasst. Und des- halb soll im Folgenden der Entstehungsgeschichte der Stendaler Generalkommission nachgespürt werden, gerade noch rechtzeitig zu dem im Juli 2022 zu Ende gehenden 200. Jubiläumsjahr. 2 Die preußische Agrargesetzgebung bis 1817 Separation Mit dem „amtspreußischen“ Sammelbegriff der von den Generalkommissionen be- arbeiteten „Separationen“ verbinden sich zwei eng verzahnte unterschiedliche agrarpolitische Maßnahmen. Auf der einen Seite sorgte die sogenannte „Gemein- heitsteilung“, auf der anderen Seite die „Regulierung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse“ für tiefgreifende und nachhaltige Veränderungen der Agrarstruktur. 2.1 Gemeinheitsteilungen Die in Preußen seit den 1760-er Jahren systematisch geförderte Gemeinheitsteilung bezweckte die Aufhebung gemeinschaftlicher Nutzungsrechte an einem landwirt- schaftlichen Grundstück durch Verteilung unter die einzelnen Nutzungsberechtigten. Dabei spielte es keine Rolle, ob es sich um Grundstücke im kollektiven Eigentum (Allmende) oder lediglich um wechselseitige Nutzungsberechtigungen insbesondere zur Weide oder Hutung handelte (Servituten). Abb. 3: Frontispiz des Allgemeinen Landrechts Bis zur eingehenden Neuregelung in der Gemeinheitsteilungsordnung vom 7. Juni 1821 [GS, S. 53] enthielt das Allgemeine Landrecht von 1794 dafür die materi- ellen Rechtsgrundlagen. Das Verfahrensrecht war in der Allgemeinen Gerichtsordnung von 1793/1795 niedergelegt. Danach sollte die „gemeinschaftlich ausgeübte Benut- zung der Grundstücke … zum Besten der allgemeinen Landescultur, so viel als mög- lich“ aufgehoben werden (§ 311 ff. I 17 ALR). Und schon damals war für die Aufhebung der „schädlichen Gemeinheiten“ eine Vermessung und Bonitierung erforderlich (§ 20 I 43 AGO), damit „die Separation auf die leichteste, schicklichste, und sämmtli- chen Interessenten vortheilhafteste Art regulirt werden könne“ (§ 25 I 43 AGO). 2.2 Regulierung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse Bauernbefreiung Einen entscheidenden Impuls für den Fortgang der Separationen im Preußischen Staat setzte die sogenannte „Regulierung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse“ im Zuge der Bauernbefreiung Anfang des 19. Jahrhunderts. Oktoberedikt über Erster Schritt dieses Reformwerks war das als Oktoberedikt bekannte „Edict den die Bauernbefreiung erleichterten Besitz und den freien Gebrauch des Grundeigentums so wie die per- sönlichen Verhältnisse der Land-Bewohner betreffend“ vom 9. Oktober 1807 [GS, S. 170]. Mit dem Ziel der Rechtsgleichheit aller Staatsbürger hob es nicht nur die ständischen Schranken beim Erwerb von Grundeigentum auf (§ 1), sondern be- 45 Frank Reichert Die Gründung der Königlichen Generalkommission der Provinz Sachsen zu Stendal vor 200 Jahren LSA VERM 1/2022 seitigte vor allem die Erbuntertänigkeit. Die Bauern gewannen die persönliche Frei- heit für alle Entscheidungen bezüglich ihres Wohnsitzes, ihrer Berufswahl, Heirat usw. und auch der Gesindezwangsdienst entfiel. Bei erblichen Bauerngütern erfolgte die entschädigungslose Aufhebung der personenrechtlichen Bindung an den Grund- herrn mit Inkrafttreten des Edikts (§ 11), bei Gutsuntertanen mit dem Martinitag 1810 (§ 12). Die auf dem Besitz eines Grundstücks lastenden Feudalrenten in Form von Frondiensten und Grundabgaben blieben hingegen vorläufig bestehen. Ungeachtet der eben errungenen persönlichen Freiheit war der bäuerliche Landbe- sitz noch immer lehnsrechtlich definiert. Die Bauern besaßen zumeist nur ein vom Feudalherrn verliehenes Nutzungsrecht, für das im Gegenzug Frondienste sowie Geld- und Naturalabgaben zu leisten waren. Art und Umfang der bäuerlichen Leis- tungen hingen dabei vom vielfältig abgestuften Besitzrecht ab, das vom eigentums- ähnlichen Recht bis hin zu reinen Zeitpachtverhältnissen reichen konnte [Schissler 1978, S. 91]. Das beste Besitzrecht besaßen die Erbzinsbauern, denen ein nur mit Abb. 4: Oktoberedikt dem Erbzins belastetes Eigentum zustand (§ 680 ff. I 18 ALR). Die zahlenmäßig stärkste Gruppe der sogenannten Lassbauern verfügte dagegen über keine Eigen- Feudale Besitzrechte tumsrechte (§ 626 ff. I 21 ALR). Als die eigentlichen Gutsbauern waren sie erbun- tertänig und stark mit Diensten belastet (§ 87 ff. II 7 ALR). Dazwischen standen die Erbpachtbauern mit einem „immerwährenden“ Nutzungsrecht (§ 187 ff. I 21 ALR). Mit dem Edikt vom 14. September 1811, „die Regulierung der gutsherrlichen und Regulierungsedikt bäuerlichen Verhältnisse betreffend“ [GS, S. 281] und der dazu ergangenen Deklara- tion vom 29. Mai 1816 [GS, S. 154] sollte nun für die große Gruppe der Lassbauern die Umwandlung der von ihnen bewirtschafteten Besitzungen in freies Privateigen- tum erfolgen, stets unter der Prämisse, dass die Bauern ihren Gutsherrn für die Auf- hebung der auf den Grundstücken ruhenden feudalen Lasten entschädigten. Abgelei- tet wurde dieser Grundsatz aus den §§ 74 und 75 der Einleitung des ALR, wonach wohlerworbene Rechte nur gegen Entschädigung entzogen werden konnten [Ipsen 2021, S. 24]. Zur Verfahrensvereinfachung sah das Regulierungsedikt dazu pau- schale Grundabtretungen für die Abgeltung der gutsherrlichen Rechte vor: Erbliche Lassbauern sollten ein Drittel, nichterbliche die Hälfte ihres Lands abtreten (§§ 10, 37). Unangetastet bleiben sollte aber in jedem Fall die Hofstelle (§ 16). Auch war statt einer Entschädigung in Land eine Ablösung in Kapital oder Rente möglich (§ 12). 2.3 Förderung der Landeskultur Einen weiteren Baustein der Agrarreformgesetzgebung bildete das ebenfalls am Änderung der 14. September 1811 erlassene „Edikt zur Beförderung der Land-Cultur“ [GS, S. 300]. Flurverfassung Mit ihm sollten weitere Hindernisse beseitigt werden, die der Verbesserung der Lan- deskultur entgegenstanden. Zielsetzung war die Aufhebung aller öffentlich-rechtli- chen Beschränkungen des Grundeigentums. Auch wenn dies nicht ausdrücklich er- wähnt wird, führten die mit dem Edikt eingeräumten absoluten Verfügungsrechte der Grundbesitzer über ihre Grundstücke (§ 1) letztlich zur Aufhebung des altherge- brachten Flurzwangs, der es bisher erfordert hatte, dass alle Parzellen eines Feldes gleichzeitig mit einer Frucht bestellt sowie Brach- und Stoppelweidezeiten eingehal- ten wurden [Rakow 2003, S. 16]. Des Weiteren sah das Landeskulturedikt vor, dass der „dritte Theil der Ackerlände- Anregung der rei“ von gemeinschaftlicher Hutung befreit werden sollte (§ 10), während die übrigen Separation zwei Drittel der Feldmark bis zu einer Gemeinheitsteilung, auf die speziell hingewie- sen wurde (§ 16), weiterhin zur gemeinsamen Weide genutzt werden durften (§ 17).

Stellenangebot

Stellenangebot Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) schreibt die Besetzung der Stelle Landwirtschaftlich-technischer Angestellter (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet in Vollzeit am Dienstort Beetzendorf aus. Der in Rede stehende Arbeitsplatz ist innerhalb der LLG wie folgt organisatorisch zugeordnet: Abteilung 2 Dezernat 22 Zentrum für Acker- und Pflanzenbau Regionale Feldversuche, Sortenprüfung Die Einstellung in den Landesdienst erfolgt bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Vorausset- zungen und richtet sich bei Beschäftigten (m/w/d) nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die auf dem Arbeitsplatz wahrzunehmenden Tätigkeiten sind nach Entgeltgruppe 9a TV-L bewertet. Aufgaben: • Planung, Durchführung und Auswertung von Versuchen • Bonituren des Krankheits- und Schädlingsbefalls • Mitwirkung bei der Fortschreibung der Arbeitsanweisungen und bei der Kontrolle der Einhal- tung der Guten Experimentellen Praxis (GEP) im Versuchswesen des amtlichen Pflanzen- schutzdienstes Sachsen-Anhalt • Unterstützung und Sicherstellung des allgemeinen technischen Betriebsablaufs • Mitarbeit bei der Organisation und Durchführung von Feldtagen und Projekten zwingende Voraussetzungen: • abgeschlossene Berufsausbildung als landwirtschaftlich–technischer Assistent (m/w/d) mit staatlicher Anerkennung oder Pflanzentechnologe (m/w/d) oder Landwirt (m/w/d) oder Ab- schluss als staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt (m/w/d) • deutsche Sprachkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau oder gemäß C2 des Gemeinsa- men Referenzrahmens • Sachkunde nach § 9 PflSchG oder die Bereitschaft zum Erwerb • Führerschein Klasse B, LKW-Führerschein oder T • Bereitschaft zum Führen von Dienst-Kfz und zur Durchführung von Dienstreisen • Eignung zur ganzjährigen Arbeit im Freien • Bereitschaft und Eignung zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln wünschenswerte Voraussetzungen: • Kenntnisse im angewandten Pflanzenschutz • Erfahrungen im Feldversuchswesen wünschenswert • anwendungsbereite Kenntnisse von Standardsoftware, sowie Datenbanksoftware wün- schenswert • Erfahrungen in der phytopathologischen Diagnostik (anwendungsbereite Kenntnisse und Fertigkeiten im Untersuchungswesen) Schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX besonders berücksichtigt. Im Bewerbungsschreiben ist auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung hinzuweisen. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befä- higung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie des Frauenfördergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (FrFG LSA) besonders be- rücksichtigt. Ansprechpartner/innen: Frau Dr. Schimpf Frau Müller Frau Brömme Abteilungsleiterin 2 Personaldezernat Personaldezernat 03471/334-200 03471/334-125 03471/334-103 Unser Angebot an Sie: Wir bieten eine interessante, anspruchsvolle und unbefristete Tätigkeit mit • einer regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Wochenstunden in Form von Gleitzeit, • einem regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr • regelmäßigen Entgeltsteigerungen durch festgelegte Stufenaufstiege und durch regelmäßige Tarifverhandlungen • Jahressonderzahlung • Zusatzrentenversorgung sowie • individuellen und umfassenden Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 22.09.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de Stellenangebots-ID: 1187682, Kennung: LTA22.041 Der LLG liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Wir arbeiten des- halb mit Interamt.de, dem Stellenportal für den öffentlichen Dienst. Dort können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form als über das Internetportal Interamt ab. Diese Bewer- bungen werden nicht berücksichtigt und nicht zurück geschickt. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den Button "Online bewerben" anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung ent- nehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch: • • • • • • Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis(se) Berufs- bzw. Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) Arbeitszeugnisse und ggf. sonstige Zertifikate ggf. Sprachzertifikat ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Be- schäftigte des öffentlichen Dienstes (Land Sachsen-Anhalt)) • ausländische Bildungsabschlüsse mit entsprechendem Nachweis über die Gleichwertigkeit gem. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwen- det und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Kosten, insbesondere Reisekosten, die aus Anlass Ihrer Bewerbung entstehen, werden von der LLG nicht erstattet. Weitere Informationen über die LLG finden Sie unter: https://llg.sachsen-anhalt.de/llg/ser- vice/stellenausschreibungen-ausbildungsplatzangebote Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise für Bewerberinnen/ Bewerber gem. Art. 13 DSGVO zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (im Folgenden: LLG) möchte Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Daten- schutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden können. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) vertreten durch den Präsidenten, Herrn Prof. Dr. Falko Holz Strenzfelder Allee 22 06406 Bernburg Deutschland Tel.: 03471/334-0 E-Mail: personalstelle@llg.mule.sachsen-anhalt.de Website: www.llg.sachsen-anhalt.de/

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Stellenangebot Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) schreibt die Besetzung der Stelle Landwirtschaftlich-technischer Angestellter (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet in Vollzeit am Dienstort Gadegast aus. Der in Rede stehende Arbeitsplatz ist innerhalb der LLG wie folgt organisatorisch zugeordnet: Abteilung 2 Dezernat 22 Zentrum für Acker- und Pflanzenbau Regionale Feldversuche, Sortenprüfung Die Einstellung in den Landesdienst erfolgt bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Vorausset- zungen und richtet sich bei Beschäftigten (m/w/d) nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die auf dem Arbeitsplatz wahrzunehmenden Tätigkeiten sind nach Entgeltgruppe 9a TV-L bewertet. Aufgaben: • Planung, Durchführung und Auswertung von Versuchen • Bonituren des Krankheits- und Schädlingsbefalls • Mitwirkung bei der Fortschreibung der Arbeitsanweisungen und bei der Kontrolle der Einhal- tung der Guten Experimentellen Praxis (GEP) im Versuchswesen des amtlichen Pflanzen- schutzdienstes Sachsen-Anhalt • Unterstützung und Sicherstellung des allgemeinen technischen Betriebsablaufs • Mitarbeit bei der Organisation und Durchführung von Feldtagen und Projekten zwingende Voraussetzungen: • abgeschlossene Berufsausbildung als landwirtschaftlich–technischer Assistent (m/w/d) mit staatlicher Anerkennung oder Pflanzentechnologe (m/w/d) oder Landwirt (m/w/d) oder Ab- schluss als staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt (m/w/d) • Sachkunde nach § 9 PflSchG oder die Bereitschaft zum Erwerb • Deutsche Sprachkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau oder gemäß C2 des Gemeinsa- men Referenzrahmens • Führerschein Klasse B, LKW-Führerschein oder T • Bereitschaft zum Führen von Dienst-Kfz und zur Durchführung von Dienstreisen • Eignung zur ganzjährigen Arbeit im Freien • Bereitschaft und Eignung zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln wünschenswerte Voraussetzungen: • Kenntnisse im angewandten Pflanzenschutz • Erfahrungen im Feldversuchswesen wünschenswert • anwendungsbereite Kenntnisse von Standardsoftware, sowie Datenbanksoftware wün- schenswert • Erfahrungen in der phytopathologischen Diagnostik (anwendungsbereite Kenntnisse und Fertigkeiten im Untersuchungswesen) Schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX besonders berücksichtigt. Im Bewerbungsschreiben ist auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung hinzuweisen. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befä- higung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie des Frauenfördergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (FrFG LSA) besonders be- rücksichtigt. Ansprechpartner/innen: Frau Dr. Schimpf Frau Müller Frau Brömme Abteilungsleiterin 2 Personaldezernat Personaldezernat 03471/334-200 03471/334-125 03471/334-103 Unser Angebot an Sie: Wir bieten eine interessante, anspruchsvolle und unbefristete Tätigkeit mit • einer regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Wochenstunden in Form von Gleitzeit, • einem regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr • regelmäßigen Entgeltsteigerungen durch festgelegte Stufenaufstiege und durch regelmäßige Tarifverhandlungen • Jahressonderzahlung • Zusatzrentenversorgung sowie • individuellen und umfassenden Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 22.09.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de Stellenangebots-ID: 1187720, Kennung: LTA22.031 Der LLG liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Wir arbeiten des- halb mit Interamt.de, dem Stellenportal für den öffentlichen Dienst. Dort können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form als über das Internetportal Interamt ab. Diese Bewer- bungen werden nicht berücksichtigt und nicht zurück geschickt. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den Button "Online bewerben" anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung ent- nehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch: • • • • • • Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis(se) Berufs- bzw. Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) Arbeitszeugnisse und ggf. sonstige Zertifikate ggf. Sprachzertifikat ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Be- schäftigte des öffentlichen Dienstes (Land Sachsen-Anhalt)) • ausländische Bildungsabschlüsse mit entsprechendem Nachweis über die Gleichwertigkeit gem. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwen- det und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Kosten, insbesondere Reisekosten, die aus Anlass Ihrer Bewerbung entstehen, werden von der LLG nicht erstattet. Weitere Informationen über die LLG finden Sie unter: https://llg.sachsen-anhalt.de/llg/ser- vice/stellenausschreibungen-ausbildungsplatzangebote Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise für Bewerberinnen/ Bewerber gem. 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Stellenangebot

Stellenangebot Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) schreibt die Besetzung der Stelle Saatbauinspektor (m/w/d) Saatgutverkehrskontrolle zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet in Vollzeit am Dienstort Halle aus. Der in Rede stehende Arbeitsplatz ist innerhalb der LLG wie folgt organisatorisch zugeordnet: Abteilung 4 Dezernat 42 Landwirtschaftliches Untersuchungswesen Saatgutprüfung und -anerkennung Die Einstellung in den Landesdienst erfolgt bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzun- gen und richtet sich bei Beschäftigten (m/w/d) nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die auf dem Arbeitsplatz wahrzunehmenden Tätigkeiten sind nach Entgelt- gruppe 10 TV-L bewertet. Aufgaben: • Wahrnehmung der Saatgutverkehrskontrolle, insbesondere Durchführung von Kontrollen, Auswertung von Kontrolldaten, sowie Vollzug im Fall von Rechtsverletzungen • Betreuung, Bonitur und Auswertung des Nachkontrollanbaus • Durchführung der amtlichen Feldanerkennung • Anleitung, Schulung und Kontrolle von verpflichteten Probenehmern und nebenberuflichen und privaten Feldbestandsprüfern zwingende Voraussetzungen: • abgeschlossene Hochschulausbildung (Bachelor bzw. Diplom (FH)) Saatgutwirtschaft, Pflan- zenbau, Agrarwissenschaften oder eine den Aufgaben entsprechende Fachrichtung • nachgewiesene Fahrerlaubnis der Klasse B und erklärte Bereitschaft zum Führen von Dienst-Kfz und zur Durchführung von Dienstreisen • sehr gute Deutschkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau/C2 wünschenswerte Voraussetzungen: Fachkenntnisse im Saatgutrecht Kenntnisse über landwirtschaftliche Pflanzenarten und der Begleitflora Kenntnisse im Verwaltungsrecht Kenntnisse in der Saatguterzeugung und im Feldversuchswesen sichere IT-Kenntnisse (MS-Office), auch im Umgang mit Datenbanken • Organisationstalent und Kommunikations- und Teamfähigkeit • • • • • Die Stelle umfasst Dienstreisen im Land Sachsen-Anhalt. Eine teilweise Verlegung des Dienstortes nach Quedlinburg wäre möglich. Schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX besonders berücksichtigt. Im Bewerbungsschreiben ist auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung hinzuweisen. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie des Frauenfördergesetzes des Landes Sachsen- Anhalt (FrFG LSA) besonders berücksichtigt. Ansprechpartner/innen: Herr Iffland Frau Müller Frau Brömme Abteilungsleiter 4 Personaldezernat Personaldezernat  0345/5584-100  03471/334-125  03471/334-103 Unser Angebot an Sie: Wir bieten eine interessante, anspruchsvolle und unbefristete Tätigkeit mit • einer regelmäßigen Arbeitszeit in Form von Gleitzeit, • einem regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Tagen sowie • individuellen und umfassenden Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 18.08.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID: 1162957, Kennung: S-42.02 Der LLG liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Wir arbeiten deshalb mit Interamt.de, dem Stellenportal für den öffentlichen Dienst. Dort können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form als über das Internetportal Interamt ab. Diese Bewerbungen werden nicht berücksichtigt und nicht zurück geschickt. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den Button "Online bewerben" anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch: • Tabellarischer Lebenslauf • Zeugnis(se) Berufs- bzw. Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) • Arbeitszeugnisse und ggf. sonstige Zertifikate • ggf. Sprachzertifikat • ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung • ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Beschäftigte des öffentlichen Dienstes (Land Sachsen-Anhalt)) • ausländische Bildungsabschlüsse mit entsprechendem Nachweis über die Gleichwertigkeit gem. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Kosten, insbesondere Reisekosten, die aus Anlass Ihrer Bewerbung entstehen, werden von der LLG nicht erstattet. Weitere Informationen über die LLG finden Sie unter: anhalt.de/service/stellenausschreibungen-ausbildungsplatzangebote/ https://llg.sachsen- Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise für Bewerberinnen/ Bewerber gem. Art. 13 DSGVO zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (im Folgenden: LLG) möchte Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden können. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) vertreten durch den Präsidenten, Herrn Prof. Dr. Falko Holz Strenzfelder Allee 22 06406 Bernburg Deutschland Tel.: 03471/334-0 E-Mail: personalstelle@llg.mule.sachsen-anhalt.de Website: www.llg.sachsen-anhalt.de/

Stellenangebot

Stellenangebot Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) schreibt die Besetzung der Stelle Biologielaborant (m/w/d) zum 15.12.2023 befristet in Vollzeit am Dienstort Bernburg aus. Die Befristung erfolgt im Rahmen einer Elternzeitvertretung voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2024, längstens jedoch bis zur Wiederkehr der zu Vertretenden. Der in Rede stehende Arbeitsplatz ist innerhalb der LLG wie folgt organisatorisch zugeordnet:   Abteilung 4 Dezernat 41 Landwirtschaftliches Untersuchungswesen Laborkomplex Bernburg Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Arbeitsplatz ist nach Entgeltgruppe 7 TV-L bewertet. Die Einstellung erfolgt dementsprechend bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Vorausset- zungen nach der vorgenannten Entgeltgruppe. Aufgaben:  Durchführung von Bonituren an Pflanzen (Schädlings- und Krankheitsbefall sowie pflanzenbauliche Parameter) mit entsprechender Aufzeichnung der Ergebnisse  Durchführung von Untersuchungen zum Nachweis und zur Bestimmung freilebender und zystenbildender Nematoden im Boden und an Pflanzenteilen  Vorbereitung und Durchführung von Diagnosen an Pflanzen und Pflanzenteilen mittels biochemischer, serologischer und molekularbiologischer Nachweisverfahren o Herstellung von Nährmedien, genaues Arbeiten unter sterilen Bedingungen, Anlegen einer feuchten Kammer, Durchführung von Immunfloureszenztests  Diagnose und Umgang mit Quarantäneschaderregern o exaktes Arbeiten nach Diagnoseprotokollen, z.B. nach RL 93/85/EWG zur Bekämpfung der bakteriellen Ringfäule der Kartoffel Voraussetzungen:  abgeschlossene Berufsausbildung als Biologielaborant (m/w/d) oder Pflanzentechnologe (m/w/d) oder gleichwertiger Abschluss  Kenntnisse im Bereich Pflanzengesundheit und Phytopathologie  Fähigkeiten zum Mikroskopieren  Verwaltungskenntnisse wünschenswert  Englischkenntnisse mindestens der Niveaustufe B1 des Europäischen Referenzrahmens entsprechend, bzw. Fachenglisch (Lesen und Verstehen von Diagnoseprotokollen und Bedienungsanleitungen für Laborgeräte und Laborsoftware)  PC-Kenntnisse (Standardsoftware, Datenbanksoftware)  Führerschein Klasse B, Bereitschaft zur Nutzung von Dienst-Kfz und zu Dienstreisen  Selbständigkeit, Teamgeist, Durchsetzungsvermögen und Belastbarkeit Schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX besonders berücksichtigt. Im Bewerbungsschreiben ist auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung hinzuweisen. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Ansprechpartner/innen: Herr Dr. Aßmann Herr Dr. Hobert Frau Brömme Abteilungsleiter 4 Dezernatsleiter 41 Personaldezernat  0345/5584-100  03417/334-107  03471/334-103 Unser Angebot an Sie: Wir bieten eine interessante und anspruchsvolle Tätigkeit mit • einer regelmäßigen Arbeitszeit in Form von Gleitzeit, • einem regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Tagen sowie • individuellen und umfassenden Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 30.11.2023 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1049952; Kennung L-41.101a-EV-2) Der LLG liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Wir arbeiten deshalb mit Interamt.de, dem Stellenportal für den öffentlichen Dienst. Dort können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form als über das Internetportal Interamt ab. Diese Bewerbungen werden nicht berücksichtigt und nicht zurück geschickt. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informatio- nen, wenn Sie den Button "Online bewerben" anklicken. Nähere Informationen zur Registrie- rung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie dort den Bewer- bungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch: • • • • • • Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis(se) Berufs- bzw. Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) Arbeitszeugnisse und ggf. sonstige Zertifikate ggf. Sprachzertifikat ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Be- schäftigte des öffentlichen Dienstes (Land Sachsen-Anhalt)) • ausländische Bildungsabschlüsse mit entsprechendem Nachweis über die Gleichwertigkeit gem. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens ver- wendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtli- chen Bestimmungen vernichtet. Kosten die aus Anlass Ihrer Bewerbung entstehen, sind nicht erstattungsfähig. Weitere Informationen über die LLG finden Sie unter: https://llg.sachsen-anhalt.de/ser- vice/stellenausschreibungen-ausbildungsplatzangebote/ Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise für Bewerberinnen/ Bewerber gem. Art. 13 DSGVO zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (im Folgenden: LLG) möchte Sie dar- über informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden kön- nen. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) vertreten durch den Präsidenten, Herrn Prof. Dr. Falko Holz Strenzfelder Allee 22 06406 Bernburg Deutschland Tel.: 03471/334-0 E-Mail: personalstelle@llg.mule.sachsen-anhalt.de Website: www.llg.sachsen-anhalt.de Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die LLG und den Daten- schutzbeauftragten der LLG richten. Die entsprechenden Kontaktdaten für den Datenschutzbeauftragten lauten: Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Roland Krause Strenzfelder Allee 22 06406 Bernburg Tel.: 03471/334-150 E-Mail: Roland.Krause@llg.mule.sachsen-anhalt.de Zudem besteht für Sie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Otto-von Guericke-Straße 34a, 39104 Magdeburg.

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Stellenangebot Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) schreibt die Besetzung der Stelle Versuchsfeldarbeiter (m/w/d) zum 01.06.2024 als unbefristeten Saisonarbeitsplatz in saisonaler Vollzeit am Dienstort Walbeck aus. Hierbei handelt es sich um einen unbefristeten Saisonarbeitsplatz mit einer Vollzeit-Beschäf- tigung während des jährlichen Saisoneinsatzes vom 01.04.-30.11. des Jahres (8 Monate) und Ruhen der Hauptleistungspflicht ab 01.12. des laufenden Jahres – 31.03. des Folgejahres (4 Monate). Der in Rede stehende Arbeitsplatz ist innerhalb der LLG wie folgt organisatorisch zugeordnet:  Abteilung 2  Dezernat 22 Zentrum für Acker- und Pflanzenbau Regionale Feldversuche, Sortenprüfung, Versuchsstation Walbeck / Hayn Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Arbeitsplatz ist nach Entgeltgruppe 3 TV-L bewertet. Die Einstellung erfolgt dementsprechend bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Vorausset- zungen nach der vorgenannten Entgeltgruppe. Aufgaben:  Mitwirkung bei der Versuchsvorbereitung und -durchführung  Bonituren von Pflanzenmerkmalen, Pflanzenkrankheiten, Beikräutern etc.  mechanische Unkrautbekämpfung und bei Bedarf Einsatz von Pflanzenschutzmitteln  Arbeiten zur Vor- und Nachbereitung der Ernte, Beschriftung des Verpackungsmaterials  Aufarbeitung und Einlagerung der Ernteproben  Mitwirkung bei der Datenerfassung  Maschinenpflege  Unterstützung bei Veranstaltungen zwingende Voraussetzungen:  abgeschlossene Berufsausbildung vorzugsweise in der Landwirtschaft oder im Gartenbau  körperliche Leistungsfähigkeit und Bereitschaft zu schwerer körperlicher Arbeit bei allen Witterungsbedingungen  Führerschein Klasse T  Bereitschaft zum Führen von Dienst-KfZ sonstige Voraussetzungen:  Kenntnisse im Feldversuchswesen  Führerschein Klasse B  aktueller Sachkundenachweis im Pflanzenschutz nach § 9 PfSchG bzw. Bereitschaft zum Erwerb Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX besonders berücksichtigt. Schwerbehinderte Menschen werden deshalb gebeten, bereits ihren Bewerbungsunterlagen eine Fotokopie des Schwerbe- hindertenausweises beizufügen und im Bewerbungsschreiben auf ihre Schwerbehinderung hinzuweisen. Ansprechpartner/innen: Frau Dr. Schimpf Frau Dr. Fritzsch Frau Brömme Abteilungsleiterin 2 Dezernatsleiterin 22 Personaldezernat  03471/334-200  03471/334-220  03471/334-103 Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 29.März 2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1091369, Kennung Saison-Walbeck-2024) Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informatio- nen, wenn Sie den Button "Online bewerben" anklicken. Nähere Informationen zur Registrie- rung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie dort den Bewer- bungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als PDF-Dokument hoch: • • • • • • Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis(se) Berufs- bzw. Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) Arbeitszeugnisse und ggf. sonstige Zertifikate ggf. Sprachzertifikat ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Be- schäftigte des öffentlichen Dienstes (Land Sachsen-Anhalt)) • ausländische Bildungsabschlüsse mit entsprechendem Nachweis über die Gleichwertigkeit gem. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Sie haben außerdem die Möglichkeit sich schriftlich oder per E-Mail zu bewerben. Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf in chronologischer Abfolge, Zeugnisse etc.) richten Sie bitte schriftlich bis zum 29.03.2024 an die: Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt Kennwort: Saison-Walbeck-2024 Strenzfelder Allee 22 06406 Bernburg oder per E-Mail an: personalstelle@llg.mule.sachsen-anhalt.de Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens ver- wendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtli- chen Bestimmungen vernichtet. Kosten die aus Anlass Ihrer Bewerbung entstehen, sind nicht erstattungsfähig. Weitere Informationen über die LLG finden Sie unter: https://llg.sachsen-anhalt.de/ser- vice/stellenausschreibungen-ausbildungsplatzangebote/ Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise für Bewerberinnen/ Bewerber gem. Art. 13 DSGVO zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (im Folgenden: LLG) möchte Sie dar- über informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden kön- nen. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) vertreten durch den Präsidenten, Herrn Prof. Dr. Falko Holz Strenzfelder Allee 22 06406 Bernburg Deutschland Tel.: 03471/334-0 E-Mail: personalstelle@llg.mule.sachsen-anhalt.de Website: www.llg.sachsen-anhalt.de Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die LLG und den Daten- schutzbeauftragten der LLG richten. Die entsprechenden Kontaktdaten für den Datenschutzbeauftragten lauten: Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Roland Krause Strenzfelder Allee 22 06406 Bernburg Tel.: 03471/334-150 E-Mail: Roland.Krause@llg.mule.sachsen-anhalt.de Zudem besteht für Sie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Otto-von-Guericke-Straße 4a, 39104 Magdeburg. 2. Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten Bei der Online-Bewerbung und bei der Übersendung von Bewerbungsunterlagen per Post oder per E-Mail werden die folgenden für das Bewerbungsverfahren erforderlichen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO elektronisch erfasst und gespeichert: • Personendaten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum) • Kommunikationsdaten (Telefonnr., Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse) • Behinderung/Gleichstellung • Daten zur Ausbildung und Weiterbildung • Daten zum bisherigen beruflichen Werdegang, Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse • Angaben zu sonstigen Qualifikationen • Datum der Bewerbung Bei einer Bewerbung per E-Mail werden auch die mitgesandten Unterlagen gespeichert. In- formationen über eine Schwerbehinderung werden im Rahmen des Art. 9 Abs. 2 Buchst. b) DSGVO in Verbindung mit § 164 SGB IX erhoben und verarbeitet.

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Stellenangebot Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) schreibt die Besetzung der Stelle Projektmitarbeiter (m/w/d) für das Demonstrationsvorhaben „Demonstrationsbetriebe Integrierter Pflanzenbau“ (MuD IPB), Modellregion Sachsen-Anhalt „Vielfalt im Ackerbau im Trockengebiet“ (ACKTROCK) zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet in Vollzeit am Dienstort Bernburg aus. Die Befristung erfolgt im Rahmen der Projektbewilligung zunächst bis zum 31.08.2026. Im MuD IPB sollen in Anlehnung an die fachlichen und produktionsbezogenen Handlungsfelder der Ackerbaustrategie innovative und praktikable neue Maßnahmen und Verfahren auf Praxis- ebene umgesetzt und demonstriert werden. Das geplante Vorhaben der Modellregion Sachsen-Anhalt beinhaltet die Etablierung von De- monstrationsbetrieben Integrierter Pflanzenbau in Sachsen-Anhalt (insgesamt 10), in denen Verfahren und Konzepte in drei Handlungsfeldern umzusetzen sind, die bei einer hohen Wir- kung u. a. für einen verbesserten Ressourcen- und Umweltschutz sowie eine höhere Vielfalt im Ackerbau sorgen können: Handlungsfeld Pflanzenschutz/Digitalisierung  Optimierung der Entscheidungsfindung für eine nachhaltige Reduzierung des Pflanzen- schutzmitteleinsatzes durch digitale Vernetzung von betrieblichen Daten mit Entschei- dungshilfesystemen und Warndienstinformationen im Trockengebiet Handlungsfeld Biodiversität  Rand- und Blühstreifenkonzepte unter besonderer Berücksichtigung von regionalen Wildpflanzen im Trockengebiet Handlungsfeld Kulturpflanzenvielfalt und Fruchtfolge  verstärkte Integration von Zwischenfrüchten im Trockengebiet (Verfahrensvergleich, Saatgutumstellung) Die teilnehmenden Betriebe demonstrieren die Umsetzbarkeit der Maßnahmen für ihre Berufs- kollegen. Das MuD IPB soll sich nach Möglichkeit auf drei unterschiedliche Ackerbauregionen Sachsen-Anhalts (Querfurter Platte, Köthener Ackerland, Südöstliche Altmark) konzentrieren. Das Vorhaben ist Teil eines Verbundes. Für die Modellregion Sachsen-Anhalt ist die LLG der verantwortliche Regionalkoordinator. Das Julius Kühn-Institut, Institut für Strategien und Folgen- abschätzung, übernimmt die übergeordnete Koordination und Auswertung des MuD IPB. Die Beobachtung und Beschreibung der Fortschritte und Erfolge der Maßnahmen wird in Form ge- eigneter Kennziffern/Indikatoren erfolgen, die vom Betrieb selbst, ggf. unterstützt durch die LLG, unter Praxisbedingungen erfasst und mit geeigneten Werkzeugen bewertet werden können. Der in Rede stehende Arbeitsplatz ist innerhalb der LLG wie folgt organisatorisch zugeordnet: Abteilung 2 Dezernat 21 Dezernat 23 Zentrum für Acker- und Pflanzenbau Pflanzenbau, ökologischer Landbau Allgemeiner Pflanzenschutz, Pflanzengesundheit Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung richtet sich nach den auszuübenden Tätigkeiten und perso- nenbezogenen Voraussetzungen und ist bei Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen, u.a. bei Vorliegen eines Fachschulabschlusses bis E 9b TV-L möglich. Aufgaben:  Akquise von Demonstrationsbetrieben, Erfassung des betrieblichen Ist-Zustandes zur Umset- zung der drei Handlungsfelder  Unterstützung der Demonstrationsbetriebe bei der Schaffung der Voraussetzungen zur Pro- jektdurchführung  kontinuierliche Begleitung und Betreuung der Demonstrationsbetriebe bei der Maßnah- menumsetzung  eigenverantwortliche Durchführung von Bonituren, Datenerfassungen und Beprobungen  Datenaufbereitung und -auswertung  Gewährleistung der Zusammenarbeit mit dem übergeordneten Koordinator und anderen Ver- bundpartnern/Modellregionen, Teilnahme an Projekttreffen u. ä.  intensive Öffentlichkeitsarbeit/Umsetzung des regionalen Wissenstransfers u. a. Organisation und Durchführung von regionalen Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit den Demonstrati- onsbetrieben; Vorbereitung von Veröffentlichungen, Pflege einer projektbezogenen Internet- präsentation  verantwortliche Dokumentation des MuD sowie Vorbereitung der Berichterstattung an die Projektkoordination und den Projektträger zwingende Voraussetzungen:  abgeschlossene Berufsausbildung als Landwirt (m/w/d), Landwirtschaftlich-technischer- Assistent (m/w/d), staatlich geprüfter Techniker Landwirtschaft (m/w/d) oder Landwirtschaftsmeister (m/w/d) oder vergleichbarer Abschluss  erklärte Bereitschaft zum Arbeiten im Freien  Fahrerlaubnis Klasse B und Bereitschaft zu Dienstreisen und zur Nutzung von Dienst-KfZ wünschenswerte Voraussetzungen:  mehrjährige Erfahrungen im Pflanzenbau und/oder Pflanzenschutz  Erfahrungen im Umgang mit Prognosemodellen im Pflanzenschutz, bei der Anlage von Blühflächen/-streifen und/oder beim Anbau von Zwischenfrüchten  Beherrschung der üblichen Standardsoftware (Access, Word, Excel, PowerPoint)  ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit  hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Organisationsvermögen, Eigeninitiative und Selbständigkeit Schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX besonders berücksichtigt. Im Bewerbungsschreiben ist auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung hinzuweisen. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befä- higung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des AGG sowie des FrFG LSA besonders berück- sichtigt. Ansprechpartner/innen: Frau Dr. Schimpf Herr Wolff Frau Brömme Abteilungsleiterin 2 Dezernatsleiter 23 Personaldezernat  03471/334-277  03471/334-345  03471/334-103 Unser Angebot an Sie: Wir bieten eine interessante und anspruchsvolle Tätigkeit mit • einer regelmäßigen Arbeitszeit in Form von Gleitzeit • einem regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Tagen sowie • individuellen und umfassenden Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 19.04.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1112071, Kennung Projekt-ACKTROCK-3-2) Der LLG liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Wir arbeiten des- halb mit Interamt.de, dem Stellenportal für den öffentlichen Dienst. Dort können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form als über das Internetportal Interamt ab. Diese Bewer- bungen werden nicht berücksichtigt und nicht zurück geschickt. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den Button "Online bewerben" anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung ent- nehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch: • • • • • • Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis(se) Berufs- bzw. Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) Arbeitszeugnisse und ggf. sonstige Zertifikate ggf. Sprachzertifikat ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Be- schäftigte des öffentlichen Dienstes (Land Sachsen-Anhalt)) • ausländische Bildungsabschlüsse mit entsprechendem Nachweis über die Gleichwertigkeit gem. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwen- det und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Kosten, insbesondere Reisekosten, die aus Anlass Ihrer Bewerbung entstehen, werden von der LLG nicht erstattet. Weitere Informationen über die LLG finden Sie unter: https://llg.sachsen-anhalt.de/service/stel- lenausschreibungen-ausbildungsplatzangebote/

Stellenangebot

Stellenangebot Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) schreibt die Besetzung der Stelle Projektmitarbeiter (m/w/d) für das Demonstrationsvorhaben „Demonstrationsbetriebe Integrierter Pflanzenbau“ (MuD IPB), Modellregion Sachsen-Anhalt „Vielfalt im Ackerbau im Trockengebiet“ (ACKTROCK) zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet in Vollzeit am Dienstort Bernburg aus. Die Befristung erfolgt im Rahmen der Projektbewilligung zunächst bis zum 31.08.2026. Im MuD IPB sollen in Anlehnung an die fachlichen und produktionsbezogenen Handlungsfelder der Ackerbaustrategie innovative und praktikable neue Maßnahmen und Verfahren auf Praxis- ebene umgesetzt und demonstriert werden. Das geplante Vorhaben der Modellregion Sachsen-Anhalt beinhaltet die Etablierung von De- monstrationsbetrieben Integrierter Pflanzenbau in Sachsen-Anhalt (insgesamt 10), in denen Verfahren und Konzepte in drei Handlungsfeldern umzusetzen sind, die bei einer hohen Wir- kung u. a. für einen verbesserten Ressourcen- und Umweltschutz sowie eine höhere Vielfalt im Ackerbau sorgen können: Handlungsfeld Pflanzenschutz/Digitalisierung  Optimierung der Entscheidungsfindung für eine nachhaltige Reduzierung des Pflanzen- schutzmitteleinsatzes durch digitale Vernetzung von betrieblichen Daten mit Entschei- dungshilfesystemen und Warndienstinformationen im Trockengebiet Handlungsfeld Biodiversität  Rand- und Blühstreifenkonzepte unter besonderer Berücksichtigung von regionalen Wildpflanzen im Trockengebiet Handlungsfeld Kulturpflanzenvielfalt und Fruchtfolge  verstärkte Integration von Zwischenfrüchten im Trockengebiet (Verfahrensvergleich, Saatgutumstellung) Die teilnehmenden Betriebe demonstrieren die Umsetzbarkeit der Maßnahmen für ihre Berufs- kollegen. Das MuD IPB soll sich nach Möglichkeit auf drei unterschiedliche Ackerbauregionen Sachsen-Anhalts (Querfurter Platte, Köthener Ackerland, Südöstliche Altmark) konzentrieren. Das Vorhaben ist Teil eines Verbundes. Für die Modellregion Sachsen-Anhalt ist die LLG der verantwortliche Regionalkoordinator. Das Julius Kühn-Institut, Institut für Strategien und Folgen- abschätzung, übernimmt die übergeordnete Koordination und Auswertung des MuD IPB. Die Beobachtung und Beschreibung der Fortschritte und Erfolge der Maßnahmen wird in Form ge- eigneter Kennziffern/Indikatoren erfolgen, die vom Betrieb selbst, ggf. unterstützt durch die LLG, unter Praxisbedingungen erfasst und mit geeigneten Werkzeugen bewertet werden können. Der in Rede stehende Arbeitsplatz ist innerhalb der LLG wie folgt organisatorisch zugeordnet: Abteilung 2 Dezernat 21 Dezernat 23 Zentrum für Acker- und Pflanzenbau Pflanzenbau, ökologischer Landbau Allgemeiner Pflanzenschutz, Pflanzengesundheit Die Beschäftigungsverhältnisse richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Arbeitsplätze sind nach Entgeltgruppe 11 TV-L bewertet. Die Einstel- lung erfolgt dementsprechend bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraus- setzungen nach der vorgenannten Entgeltgruppe. Aufgaben:  Akquise von Demonstrationsbetrieben, Erfassung des betrieblichen Ist-Zustandes und Erstel- lung betriebsindividueller Konzepte zur Umsetzung der drei Handlungsfelder  Organisation und Unterstützung der Demonstrationsbetriebe bei der Schaffung der Voraus- setzungen zur Projektdurchführung  selbständige Organisation, Koordination und Umsetzung der geplanten Verfahren/Vorhaben auf Grundlage der erstellten betriebsindividuellen Konzepte  kontinuierliche Begleitung und Betreuung der Demonstrationsbetriebe bei der Maßnah- menumsetzung  eigenverantwortliche Organisation und Durchführung von Bonituren, Datenerfassung, Be- probungen und Auswertung  Gewährleistung der Zusammenarbeit mit dem übergeordneten Koordinator und anderen Ver- bundpartnern/Modellregionen, Teilnahme an Projekttreffen u. ä.  intensive Öffentlichkeitsarbeit/Umsetzung des regionalen Wissenstransfers u. a. Organisation und Durchführung von regionalen Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit den Demonstrati- onsbetrieben; Vorbereitung von Veröffentlichungen, Pflege einer projektbezogenen Internet- präsentation,  verantwortliche Dokumentation des MuD sowie Vorbereitung der Berichterstattung an die Projektkoordination und den Projektträger zwingende Voraussetzungen:  abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom (FH)) der Agrarwissenschaften, Nutzpflanzenwissenschaften, Landwirtschaft oder eines anderen Studiengangs mit Fachbezug zur Stelle  erklärte Bereitschaft zum Arbeiten im Freien  Fahrerlaubnis Klasse B und Bereitschaft zu Dienstreisen und zur Nutzung von Dienst-KfZ wünschenswerte Voraussetzungen:  mehrjährige Erfahrungen im Pflanzenbau und/oder Pflanzenschutz  Erfahrungen im Umgang mit Prognosemodellen im Pflanzenschutz, bei der Anlage von Blühflächen/-streifen und/oder beim Anbau von Zwischenfrüchten  Beherrschung der üblichen Standardsoftware (Access, Word, Excel, PowerPoint)  ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit  hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Organisationsvermögen, Eigeninitiative und Selbständigkeit Schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX besonders berücksichtigt. Im Bewerbungsschreiben ist auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung hinzuweisen. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befä- higung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des AGG sowie des FrFG LSA besonders berück- sichtigt. Ansprechpartner/innen: Frau Dr. Schimpf Herr Wolff Frau Brömme Abteilungsleiterin 2 Dezernatsleiter 23 Personaldezernat  03471/334-277  03471/334-345  03471/334-103 Unser Angebot an Sie: Wir bieten eine interessante und anspruchsvolle Tätigkeit mit • einer regelmäßigen Arbeitszeit in Form von Gleitzeit • einem regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Tagen sowie • individuellen und umfassenden Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 19.04.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1112028, Kennung Projekt-ACKTROCK-3-1) Der LLG liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Wir arbeiten des- halb mit Interamt.de, dem Stellenportal für den öffentlichen Dienst. Dort können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form als über das Internetportal Interamt ab. Diese Bewer- bungen werden nicht berücksichtigt und nicht zurück geschickt. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den Button "Online bewerben" anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung ent- nehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch: • • • • • • Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis(se) Berufs- bzw. Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) Arbeitszeugnisse und ggf. sonstige Zertifikate ggf. Sprachzertifikat ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Be- schäftigte des öffentlichen Dienstes (Land Sachsen-Anhalt)) • ausländische Bildungsabschlüsse mit entsprechendem Nachweis über die Gleichwertigkeit gem. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwen- det und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Kosten, insbesondere Reisekosten, die aus Anlass Ihrer Bewerbung entstehen, werden von der LLG nicht erstattet. Weitere Informationen über die LLG finden Sie unter: https://llg.sachsen-anhalt.de/service/stel- lenausschreibungen-ausbildungsplatzangebote/

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