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Betrieb-FINO1 - Betrieb der Forschungsplattform FINO1

Geodatensatz Flächennutzungplan Borkum (Zusammenzeichnung)

Dieser Geodatensatz beinhaltet den Flächennutzungsplan der in der Überschrift angegebenen Kommune des Landes Niedersachsen in einem standardisierten Format. Eine rechtlich verbindliche Auskunft zur Flächennutzungsplanung erteilt jedoch ausschließlich die zuständige Einheits- oder Samtgemeinde als Trägerin der Flächennutzungsplanung. Die Daten beinhalten mindestens einen Layer pro XPlanung-Klasse, basierend auf dem Datenaustauschformat XPlanGML. Die hier vorliegende Zusammenzeichnung beinhaltet den aktuellen Stand der rechtswirksamen Flächennutzungsplanung, der gegebenenfalls in den ursprünglich aufgestellten Flächennutzungsplan alle inzwischen rechtswirksam erfolgten Änderungen und Berichtigungen einarbeitet, so dass es ein Gesamtplanwerk ergibt. Die XPlanGML-Dateien wurden im Rahmen des Projektes PlanDigital erstellt bzw. veröffentlicht und werden über die Plattform PlanDigital (https://testportal-plandigital.de/kvwmap/index.php) für die Träger der Flächennutzungsplanung zugangsbeschränkt bereitgestellt. Das angegebene Datum der kontinuierlichen Aktualisierung bezieht sich auf die letzte technische Aktualisierung des Geodatensatzes bzw. der Dienste, die möglicherweise keine Änderung der Inhalte bedeutet. Die Veröffentlichung aktualisierter Daten sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. In der Plattform/Testportal PlanDigital wurde in den Dienstmetadaten von der zuständigen Kommune folgende Aktualität angegeben: Flächennutzungsplan Borkum inkl Änderungen und Berichtigungen bis 18.01.2013. Das angegebene Veröffentlichungsdatum soll das Datum der Rechtskraft des Plans oder der letzten Änderung sein; diese Information wird der XPlanGML entnommen.

Geologische Übersichtskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 (GÜK200) - CC 3102 Emden

Blatt Emden erfasst die deutsche und niederländische Nordseeküste mit den Inseln Norderney, Juist, Memmert, Borkum, Rottumerplaat, Simonszand, Schiermonnikoog und Engelsmanplaat sowie das festländische Tiefland im Süden. Der Kartenausschnitt wird vom Quartär des Norddeutschen Tieflandes dominiert, wobei zwischen pleistozänen und holozänen Ablagerungen zu unterscheiden ist. Die glazialen Ablagerungen der Elster-, Saale- und Weichselkaltzeit sind speziell in der Südhälfte des Kartenblattes erfasst: Geschiebelehm der Grundmoränen, glazilimnische Beckenschluffe, fluviatile bzw. glazifluviatile Sande und Schotter sowie äolische Flugsande. Nach Norden werden diese mehr und mehr von holozänen Sedimenten überlagert, z. B. von marin-brackischen Ablagerungen der Watt- und Marschgebiete, marin-litoralen Strandsanden oder äolischen Dünensanden der vorgelagerten Nordseeinseln. Der präquartäre Untergrund tritt aufgrund der enormen Mächtigkeit der känozoischen Deckschicht nicht zu Tage. Im Profilschnitt, der das Kartenblatt von Ost nach West quert, wird die Mächtigkeit der tertiären und quartären Sedimentdecke (bis 1000 m Tiefe) deutlich.

Flächennutzungspläne im Landkreis Leer

Flächennutzungspläne der Städte und Gemeinden im Landkreis Leer: Stadt Leer, Stadt Weener, Stadt Borkum, Gemeinde Bunde, Gemeinde Jemgum, Gemeinde Moormerland, Gemeinde Uplengen, Gemeinde Westoverledingen, Gemeinde Rhauderfehn, Gemeinde Ostrhauderfehn, Samtgemeinde Jümme, Samtgemeinde Hesel

Ortsdosisleistung (ODL): 26757 Borkum (in Betrieb)

Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Borkum.

Messstelle BORKUM SÜDSTRAND, NORDSEE

Messstelle betrieben von STANDORT EMDEN.

Messstelle BORKUM FISCHERBALJE, NORDSEE

Messstelle betrieben von STANDORT EMDEN.

Entgelt der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung für Liegen, Umschlag und Lagerung in bundeseigenen Häfen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung

Sie sind hier: ELWIS Schifffahrtsrecht Seeschifffahrtsrecht Entgeltbedingungen Entgelt der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung für Liegen, Umschlag und Lagerung in bundeseigenen Häfen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung vom 31. März 2021 Entgeltbedingungen für die Hafennutzung § 1 Anwendungsbereich § 2 Arten der Entgelte § 3 Berechnungsgrundlagen § 4 Entgelterhebung und Fälligkeit § 5 Befreiungen und Ermäßigungen § 6 Pauschalen § 7 Anmeldung § 8 Schlussbestimmungen Anlagen Stand: 01. September 2025 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Sie sind hier: ELWIS Schifffahrtsrecht Seeschifffahrtsrecht Entgeltbedingungen §1 § 1 Anwendungsbereich (1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Entgelt für die Inanspruchnahme bundeseigener Wasser- und Uferflächen zum Liegen, zu Umschlags- oder Lagerzwecken gelten in den bundeseigenen Häfen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung a. im Binnenhafen Kiel-Holtenau (zwischen den Schleusen und NOK-km 96,75) und den Liegestellen Kiel-Holtenau, b. im Binnenhafen Brunsbüttel (zwischen den Schleusen und NOK-km 5,27) und der Sportbootliegestelle Brunsbüttel, c. im Hafen Hörnum, d. an den Lösch- und Ladeplätzen im Nord-Ostsee-Kanal zwischen den Schleusen Brunsbüttel und Kiel-Holtenau und im Außenhafen Holtenau, e. am Eider-Sperrwerk, f. an der Eiderkaje in Tönning, g. auf Borkum, h. auf Helgoland und i. im Seezeichenhafen Wittdün. (2) Dieses Entgelt fällt nicht an, soweit Entgelte aufgrund von besonderen Nutzungs-, Miet- oder Pachtverträgen erhoben werden. Stand: 01. Mai 2021 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Sie sind hier: ELWIS Schifffahrtsrecht Seeschifffahrtsrecht Entgeltbedingungen §2 § 2 Arten der Entgelte Nach Maßgabe der Anlagen 1 und 2 werden erhoben: 1. Liegegeld, 2. Kaigeld für alle über die bundeseigenen Kai- oder Brückenanlagen an oder von Bord gehenden Fahrgäste von Fahrgastschiffen und sonstigen Fahrzeugen, die gegen Entgelt Personenbeförderung durchführen, sowie für die über diese Anlagen umgeschlagenen Güter, 3. Überladegeld für alle ohne Benutzung der bundeseigenen Kai- und Brückenanlagen an oder von Bord gehenden Fahrgäste von Fahrgastschiffen und sonstigen Fahrzeugen, die gegen Entgelt Personenbeförderung durchführen, sowie für alle ohne Benutzung dieser Anlagen umgeschlagenen Güter, 4. Lagergeld für das Lagern von Gütern (einschließlich Paletten und Leergut) und Ballaststoffen auf den bundeseigenen Kai- und Brückenanlagen. Stand: 01. Mai 2021 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

GTS Bulletin: IUPD40 EDZW - Observational data (Binary coded) - BUFR (details are described in the abstract)

The IUPD40 TTAAii Data Designators decode as: T1 (I): Observational data (Binary coded) - BUFR T1T2 (IU): Upper air T1T2A1 (IUP): Profilers A2 (D): 90°E - 0° northern hemisphere(The bulletin collects reports from stations: 10103;Borkum (ASB);) (Remarks from Volume-C: RADAR DATA OF BORKUM)

Schreiben von Olaf Lies zu geplante Gasbohrungen vor Borkum

1. Das Schreiben von Ministerpräsident Olaf Lies an Carsten Schneider zu den geplanten Gasbohrungen vor Borkum. 2. Die Antwort von Carsten Schneider an Olaf Lies.

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