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Xylocoris lativentris (J. Sahlberg, 1870) Wanzen Vom Aussterben bedroht

Das Areal reicht im Norden von Dänemark und Schweden und im Süden von Sizilien über den Balkan bis weit in den Osten über die europäischen Grenzen hinaus. Die Art erreicht mit den isolierten Funden in Deutschland ihre westliche Verbreitungsgrenze. Nachsuche und Wiederfunde in Sachsen-Anhalt und Sachsen. Die Angabe von Trends ist nicht möglich. Hier handelt es sich um den Wiederfund einer Reliktart am westlichen Arealrand. Der Fundort in Sachsen-Anhalt, an dem die Art in Deutschland wieder nachgewiesen werden konnte, hat keinen konkreten Flächenschutz. Er liegt am Rande eines FFH- und Landschaftsschutzgebietes. Die Fundstelle, 20 qm einer Windschutzhecke in direkter Nachbarschaft zu einer aufgegebenen Streuobstwiese, einem Halbtrockenrasen und einer intensiv genutzten Ackerfläche, ist sehr kleinflächig. In dieser Hecke stehen drei alte Pyramidenpappeln, die zusammenzubrechen drohen. Es ist zu vermuten, dass das Vorkommen von X. lativentris dort am Boden mit den Pappeln und ggf. wie bei der Schwesterart X. formicetorum mit dort vorhandenen Ameisenkolonien assoziiert ist. Durch einen erfolgten Besitzerwechsel droht die Fläche in intensive Bewirtschaftung genommen zu werden, was ein Fällen der Pappeln mit sich bringen würde. Trotz intensiver Nachsuche in der unmittelbaren und weiteren Umgebung der Fundstelle konnten keine weiteren Nachweise der Art geführt werden. Der Fundort in Sachsen ist recht ähnlich charakterisiert. Er liegt am Rande einer Wiederaufforstungsfläche, umgeben von intensiv genutzen Äckern. Wiederfund für Deutschland: 1999, nach über 50 Jahren ( Jung 2009). Péricart (1972) gibt Funde aus dem Harz und von Borkum an, die er selbst nicht geprüft hat. Hätte in der Vorgängerliste in Kategorie 0 geführt werden müssen. Aus Niedersachsen liegen keine gesicherten Nachweise für die alten Meldungen vor.

Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes "Borkum Riffgrund" (NSGBRgV)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Eingangsformel Auf Grund des § 57 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 und 3, § 56 Absatz 1, § 32 Absatz 2 und 3, § 20 Absatz 2, § 22 Absatz 1 sowie § 23 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), von denen § 57 Absatz 2 durch Artikel 421 Nummer 7 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit:

Errichtung und Betrieb des Offshore Windparks „Windbostel West“ in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee

ID: 5296 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Bekanntmachung des BSH im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens nach WindSeeG zur Errichtung und zum Betrieb des OWP „Windbostel West“ in der deutschen AWZ der Nordsee Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Vorhabengebiet für den Offshore-Windpark „Windbostel West“ liegt im Westen der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der  Nordsee an der Grenze zur niederländischen ausschließlichen Wirtschaftszone mit einer Entfernung von etwa 100 km zur nächstgelegenen Insel Ameland in den Niederlanden und etwa 110 km zur nächstgelegenen deutschen Insel Borkum. Die Errichtung und der Betrieb von insgesamt 136 Offshore-Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von max. 148,6 m LAT und einem Rotordurchmesser von 236 m (Gesamthöhe 267 m bis LAT bis Rotorblattspitze) sind beantragt. Die gesamt einzuspeisende Netzkapazität beträgt 2.000 MW. Die Anbindung der Offshore-Windenergieanlagen erfolgt über eine im Meeresboden verlegte parkinterne Verkabelung, welche mit einer Betriebsspannung von 66 kV betrieben wird. Auf die Errichtung einer Umspannplattform wird im OWP „Windbostel West“ verzichtet, da die Offshore-Windenergieanlagen über eine 66 kV-Direktanbindung an die künftige Konverterplattform „BalWin gamma“ angeschlossen werden. Die von den Offshore-Windenergieanlagen produzierte Energie wird somit direkt auf der Konverterplattform gesammelt und über das Exportkabel des Offshore-Netzanbindungssystems (ONAS) „BalWin3“ / NOR-9-2 an Land transportiert. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 30.07.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Plangenehmigungsverfahren gemäß § 66 Abs. 1 Satz 2, 69 Abs. 3 WindSeeG i.d.F. vom 23.12.2025 UVP-Kategorie: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland http://www.bsh.de Telefonnummer: 040/3190-63410 E-Mailadresse der Kontaktperson: katharina.koehler@bsh.de Zuständige Organisationseinheit: Ordnung des Meeres, Referat: Windparkverfahren zentral voruntersuchte Flächen Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Einwendungen, Stellungnahmen und Äußerungen sind schriftlich oder zur Niederschrift an einen der folgenden Dienstsitze des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie zu übersenden oder abzugeben: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Abteilung O Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg oder Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Abteilung O Neptunallee 5 18057 Rostock. Die Einwendungen müssen Namen und Anschrift der Einwenderin/des Einwenders enthalten, das betroffene Rechtsgut bzw. Interesse benennen und die befürchtete Beeinträchtigung darlegen. Mit Ablauf der Einwendungs-/Äußerungsfrist sind für dieses Plangenehmigungsverfahren alle Einwendungen/Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Vorhabenträger Windbostel West GmbH RWE Platz 4 45141 Essen Deutschland Homepage: https://www.windbostel.de/Home/about Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung in der Bibliothek des BSH in Hamburg Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie -Bibliothek- Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag             09:00–15:00 Uhr Dienstag                                                            09:00–16:00 Uhr Freitag                                                               09:00–14:30 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 15.12.2025 Enddatum der Auslegung 14.01.2026 Auslegung in der Bibliothek des BSH in Rostock Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie -Bibliothek- Neptunallee 5 18057 Rostock Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag             08:30–11:30 Uhr und 13:00–15:00 Uhr Freitag                                                               08:30–11:30 Uhr und 13:00–14:00 Uhr Dienstag                                                           geschlossen Eröffnungsdatum der Auslegung 15.12.2025 Enddatum der Auslegung 14.01.2026 Erörterung: Online Konsultation nach § 105 Abs. 1 WindSeeG Ort der Erörterung Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Hinweise / Ankündigungen / Erläuterungen: Bereits mit der Bekanntmachung für die Auslegung der Planunterlagen wurde die Durchführung einer Online-Konsultation ab dem 20.03.2026 bekanntgemacht. Die diesbezüglichen Termine wurden mit Mitteilung vom 19.03.2026 aufgehoben. Die Online-Konsultation findet nunmehr ab Freitag, 10.04.2026, 00:00 Uhr bis einschließlich Donnerstag, 23.04.2026, 24:00 Uhr statt. Zu den rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen sowie den dazu erfolgten Erwiderungen der Vorhabenträgerin besteht die Möglichkeit einer Gegenstellungnahme bis einschließlich Donnerstag, 23.04.2026, 24:00 Uhr. Für weitere Informationen verweisen wir auf die heutige Bekanntmachung auf dem Antrags- und Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore-Vorhaben: https://beteiligung.bund.de/DE/VorhabenFindenUndBeteiligen/Details/Vorhaben.html?id=V-O100010 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 16.02.2026 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 15.01.2026 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Antrags- und Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore-Vorhaben

Errichtung und Betrieb des Offshore Windparks „Windbostel Ost“ in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee

ID: 5300 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Bekanntmachung des BSH im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens nach WindSeeG zur Errichtung und zum Betrieb des OWP „Windbostel Ost“ in der deutschen AWZ der Nordsee Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Vorhabengebiet für den Offshore-Windpark „Windbostel Ost“ liegt im Westen der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee an der Grenze zur niederländischen ausschließlichen Wirtschaftszone mit einer Entfernung von etwa 98 km zur nächstgelegenen Insel Ameland in den Niederlanden und etwa 107 km zur nächstgelegenen deutschen Insel Borkum. Die Errichtung und der Betrieb von insgesamt 136 Offshore-Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von max. 148,6 m LAT und einem Rotordurchmesser von 236 m (Gesamthöhe 267 m bis LAT bis Rotorblattspitze) sind beantragt. Die gesamt einzuspeisende Netzkapazität beträgt 2.000 MW. Die Anbindung der Offshore-Windenergieanlagen erfolgt über eine im Meeresboden verlegte parkinterne Verkabelung, welche mit einer Betriebsspannung von 66 kV betrieben wird. Auf die Errichtung einer Umspannplattform wird im OWP „Windbostel Ost“ verzichtet, da die Offshore-Windenergieanlagen über eine 66 kV-Direktanbindung an die künftige Konverterplattform „BalWin alpha“ angeschlossen werden. Die von den Offshore-Windenergieanlagen produzierte Energie wird somit direkt auf der Konverterplattform gesammelt und über das Exportkabel des Offshore-Netzanbindungssystems (ONAS) „BalWin1“ / NOR-9-1 an Land transportiert. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 30.07.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Plangenehmigungsverfahren gemäß § 66 Abs. 1 Satz 2, 69 Abs. 3 WindSeeG i.d.F. vom 23.12.2025 UVP-Kategorie: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland http://www.bsh.de Telefonnummer: 040/3190-63402 E-Mailadresse der Kontaktperson: lasse.steenken@bsh.de Zuständige Organisationseinheit: Ordnung des Meeres, Referat: Windparkverfahren zentral voruntersuchte Flächen Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Einwendungen, Stellungnahmen und Äußerungen sind schriftlich oder zur Niederschrift an einen der folgenden Dienstsitze des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie zu übersenden oder abzugeben: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Abteilung O Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg oder Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Abteilung O Neptunallee 5 18057 Rostock. Die Einwendungen müssen Namen und Anschrift der Einwenderin/des Einwenders enthalten, das betroffene Rechtsgut bzw. Interesse benennen und die befürchtete Beeinträchtigung darlegen. Mit Ablauf der Einwendungs-/Äußerungsfrist sind für dieses Plangenehmigungsverfahren alle Einwendungen/Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Vorhabenträger Windbostel Ost GmbH RWE Platz 4 45141 Essen Deutschland Homepage: https://www.windbostel.de/Home/about Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung in der Bibliothek des BSH in Hamburg Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie -Bibliothek- Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag             09:00–15:00 Uhr Dienstag                                                            09:00–16:00 Uhr Freitag                                                               09:00–14:30 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 15.12.2025 Enddatum der Auslegung 14.01.2026 Auslegung in der Bibliothek des BSH in Rostock Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie -Bibliothek- Neptunallee 5 18057 Rostock Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag             08:30–11:30 Uhr und 13:00–15:00 Uhr Freitag                                                               08:30–11:30 Uhr und 13:00–14:00 Uhr Dienstag                                                           geschlossen Eröffnungsdatum der Auslegung 15.12.2025 Enddatum der Auslegung 14.01.2026 Erörterung: Online Konsultation nach § 105 Abs. 1 WindSeeG Ort der Erörterung Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Hinweise / Ankündigungen / Erläuterungen: Bereits mit der Bekanntmachung für die Auslegung der Planunterlagen wurde die Durchführung einer Online-Konsultation ab dem 20.03.2026 bekanntgemacht. Die diesbezüglichen Termine wurden mit Mitteilung vom 19.03.2026 aufgehoben. Die Online-Konsultation findet nunmehr ab Freitag, 10.04.2026, 00:00 Uhr bis einschließlich Donnerstag, 23.04.2026, 24:00 Uhr statt. Zu den rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen sowie den dazu erfolgten Erwiderungen der Vorhabenträgerin besteht die Möglichkeit einer Gegenstellungnahme bis einschließlich Donnerstag, 23.04.2026, 24:00 Uhr. Für weitere Informationen verweisen wir auf die heutige Bekanntmachung auf dem Antrags- und Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore-Vorhaben: https://beteiligung.bund.de/DE/VorhabenFindenUndBeteiligen/Details/Vorhaben.html?id=V-O100009 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 16.02.2026 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 15.01.2026 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Antrags- und Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore-Vorhaben

Geodatensatz Flächennutzungplan Borkum (Zusammenzeichnung)

Dieser Geodatensatz beinhaltet den Flächennutzungsplan der in der Überschrift angegebenen Kommune des Landes Niedersachsen in einem standardisierten Format. Eine rechtlich verbindliche Auskunft zur Flächennutzungsplanung erteilt jedoch ausschließlich die zuständige Einheits- oder Samtgemeinde als Trägerin der Flächennutzungsplanung. Die Daten beinhalten mindestens einen Layer pro XPlanung-Klasse, basierend auf dem Datenaustauschformat XPlanGML. Die hier vorliegende Zusammenzeichnung beinhaltet den aktuellen Stand der rechtswirksamen Flächennutzungsplanung, der gegebenenfalls in den ursprünglich aufgestellten Flächennutzungsplan alle inzwischen rechtswirksam erfolgten Änderungen und Berichtigungen einarbeitet, so dass es ein Gesamtplanwerk ergibt. Die XPlanGML-Dateien wurden im Rahmen des Projektes PlanDigital erstellt bzw. veröffentlicht und werden über die Plattform PlanDigital (https://testportal-plandigital.de/kvwmap/index.php) für die Träger der Flächennutzungsplanung zugangsbeschränkt bereitgestellt. Das angegebene Datum der kontinuierlichen Aktualisierung bezieht sich auf die letzte technische Aktualisierung des Geodatensatzes bzw. der Dienste, die möglicherweise keine Änderung der Inhalte bedeutet. Die Veröffentlichung aktualisierter Daten sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. In der Plattform/Testportal PlanDigital wurde in den Dienstmetadaten von der zuständigen Kommune folgende Aktualität angegeben: Flächennutzungsplan Borkum inkl Änderungen und Berichtigungen bis 18.01.2013. Das angegebene Veröffentlichungsdatum soll das Datum der Rechtskraft des Plans oder der letzten Änderung sein; diese Information wird der XPlanGML entnommen.

Errichtung und Betrieb des Offshore Windparks „NC 2“ (ehemals OWP N-3.8) in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee

ID: 3351 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Öffentliche Bekanntmachung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie über den Erlass und die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und Betrieb des Offshore-Windparks „NC 2“ (ehemals OWP N-3.8). Kurzbeschreibung des Vorhabens: Am 12.06.2024 ist der Planfeststellungsbeschluss für den Offshore-Windpark „ NC 2 “ (ehemals OWP N-3.8) erlassen worden. Das Vorhabengebiet liegt in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Bundesrepublik Deutschland in der Nordsee. Das Vorhaben „ NC 2 “ (ehemals OWP N-3.8) liegt innerhalb des im Raumordnungsplan 2021 festgelegten Vorranggebietes für Windenergie „ EN 3 " und innerhalb der durch den Flächenentwicklungsplan festgelegten Fläche N-3.8. Die Entfernung zu den nächstgelegenen Inseln beträgt bis Norderney ca. 37 km und bis Borkum ca. 46 km. Das Vorhaben liegt außerhalb gesetzlicher Schutzgebiete. Mit dem Planfeststellungsbeschluss ist die Errichtung von 29 Offshore-Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 145 m MSL / 146,2 m SKN, einem Rotordurchmesser von 236 m (Gesamthöhe bis Rotorblattspitze 263 m MSL bzw. 264,2 m SKN) und einer Leistung von jeweils 15 MW genehmigt worden. Die einzuspeisende Netzkapazität beträgt 433 MW. Das Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb des Offshore-Windparks „ NC 2 “ (ehemals OWP N-3.8) wurde am 08.09.2022 eingeleitet. Die Antrags- und Planunterlagen standen gemäß §§ 2, 3 PlanSiG online auf der BSH-Internetseite und im UVP-Portal des Bundes in der Zeit vom 26.06.2023 bis einschließlich 25.07.2023 zur Verfügung. Zusätzlich lagen die Planfeststellungsunterlagen in Papierform gemäß § 73 VwVfG in demselben Zeitraum in den Bibliotheken der beiden Dienstsitze des BSH Hamburg und Rostock zur Einsichtnahme aus. Die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung erfolgte am 23.06.2023 in den Nachrichten für Seefahrer (NfS) sowie in den Zeitungen Frankfurter Allgemeine Zeitung und  DIE WELT. Statt eines Erörterungstermins fand nach den Vorschriften des PlanSiG eine Online-Konsultation statt. In der Bekanntmachung des Vorhabens wurden auch die ersatzweise Durchführung und die Termine zur Durchführung einer Online-Konsultation gem. § 5Abs. 2, § 5 Abs. 4  PlanSiG anstelle eines Präsenz-Erörterungstermins angekündigt. Im Rahmen der Online-Konsultation wurden die zusammengefassten Stellungnahmen und Einwendungen und die dazu erfolgten Erwiderungen der TdV in einer Synopse vom 13.09.2023 den zur Teilnahme an der Online-Konsultation Berechtigten, einschließlich des Königreichs Dänemark, am 14.09.2023 per E-Mail übersandt. Hierzu wiederum bestand die Möglichkeit einer Gegenstellungnahme bis einschließlich 29.09.2023. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 08.09.2022 Datum der Entscheidung: 12.06.2024 Art des Zulassungsverfahrens: : Planfeststellungsverfahren gem. §§ 45 Abs. 1, 48 Abs. 4 WindSeeG vom 13.10.2016 (BGBl. I S. 2258, 2310) in der Fassung vom 31.12.2022 i.V.m. § 74 VwVfG UVP-Kategorie: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland http://www.bsh.de Telefonnummer: 040/3190-6366 E-Mailadresse der Kontaktperson: lara-katharina.burandt@bsh.de Zuständige Organisationseinheit: Ordnung des Meeres Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht (Anschrift: Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg) erhoben werden. Die Anfechtungsklage gegen diesen Planfeststellungsbeschluss hat keine aufschiebende Wirkung (§ 54a Absatz 2 WindSeeG in der Fassung vom 31. Dezember 2022 in Verbindung mit § 43e Absatz 1 Satz 1 EnWG). Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen diesen Planfeststellungsbeschluss nach § 80 Absatz 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses gestellt und begründet werden (§ 54a Absatz 2 WindSeeG in Verbindung mit § 43e Absatz 1 Satz 2 EnWG). Vorhabenträger Nordseecluster A GmbH Nordseecluster A GmbH Ludwig-Erhard-Straße 22 20459 Hamburg Deutschland Homepage: Nordseecluster A GmbH Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung in der Bibliothek des BSH in Hamburg Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie -Bibliothek- Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag             09:00–15:00 Uhr Dienstag                                                            09:00–16:00 Uhr Freitag                                                               09:00–14:30 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 29.07.2024 Enddatum der Auslegung 12.08.2024 Auslegung in der Bibliothek des BSH in Rostock Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie -Bibliothek- Neptunallee 5 18057 Rostock Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag             08:30–11:30 Uhr und 13:00–15:00 Uhr Freitag                                                               08:30–11:30 Uhr und 13:00–14:00 Uhr Dienstag                                                           geschlossen Eröffnungsdatum der Auslegung 29.07.2024 Enddatum der Auslegung 12.08.2024 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 12.08.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 29.07.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Hinweis zur BSH-Homepage: Der Beschluss kann auf der BSH-Internetseite unter "… Dokumente 01_Planfeststellungsbeschluss 02_1.1_Darstellung_der_räumlichen_Lage_des_Vorhabens_in_der_AWZ_Seekarte_DINA3 03_1.2_Darstellung des Vorhabens NC 2_A3 04_1.4_Zeichnerische Darstellung USP_A3 05_2.1_Bauwerksverzeichnis NC 2_A4

Ortsdosisleistung (ODL): 26757 Borkum (in Betrieb)

Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Borkum.

Messstelle BORKUM SÜDSTRAND, NORDSEE

Messstelle betrieben von STANDORT EMDEN.

Darstellungsdienst Flächennutzungplan Borkum (Zusammenzeichnung)

Dieser Darstellungsdienst (Web Map Service oder kurz WMS) stellt die Zusammenzeichnung des Flächennutzungsplans der in der Überschrift angegebenen Kommune des Landes Niedersachsen in einer landesweit einheitlichen Visualisierung bereit. Eine rechtlich verbindliche Auskunft erteilt jedoch ausschließlich die zuständige Einheits- oder Samtgemeinde als Trägerin der Flächennutzungsplanung. Hierbei handelt es sich um einen Gebrauchsdienst der Zusammenzeichnungen von Planelementen des Flächennutzungsplans der in der Überschrift angegebenen Kommune mit mindestens einem Layer pro XPlanung-Klasse, basierend auf dem Datenaustauschformat XPlanGML. Es handelt sich explizit nicht um einen XPlanung-konformen Dienst, da er nicht dem XPlanung-Schema entspricht. Stattdessen wird ein eigenes, abgeflachtes Schema verwendet. Die Zusammenzeichnung beinhaltet den aktuellen Stand der rechtswirksamen Flächennutzungs-planung, der in den ursprünglich aufgestellten Flächennutzungsplan alle inzwischen rechtswirksam erfolgten Änderungen und Berichtigungen einarbeitet, so dass es ein Gesamtplanwerk ergibt. Die Grenzen der Geltungsbereiche von Flächennutzungsplan-Änderungen und Berichtigungen sind im Layer „Geltungsbereiche“ zusammengefasst. Die Daten wurden im Rahmen des Projektes PlanDigital erstellt bzw. veröffentlicht und werden durch die Plattform PlanDigital (https://testportal-plandigital.de/kvwmap/index.php) für die Träger der Flächennutzungsplanung zugangsbeschränkt bereitgestellt. Das angegebene Datum der kontinuierlichen Aktualisierung bezieht sich auf die letzte technische Aktualisierung des Geodatensatzes bzw. der Dienste, die möglicherweise keine Änderung der Inhalte bedeutet. Die Veröffentlichung aktualisierter Daten sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. In der Plattform/Testportal PlanDigital wurde in den Dienstmetadaten von der zuständigen Kommune folgende Aktualität angegeben: Flächennutzungsplan Borkum inkl Änderungen und Berichtigungen bis 18.01.2013. Das angegebene Veröffentlichungsdatum soll das Datum der Rechtskraft des Plans oder der letzten Änderung sein; diese Information wird der XPlanGML entnommen.

Flächennutzungspläne im Landkreis Leer

Flächennutzungspläne der Städte und Gemeinden im Landkreis Leer: Stadt Leer, Stadt Weener, Stadt Borkum, Gemeinde Bunde, Gemeinde Jemgum, Gemeinde Moormerland, Gemeinde Uplengen, Gemeinde Westoverledingen, Gemeinde Rhauderfehn, Gemeinde Ostrhauderfehn, Samtgemeinde Jümme, Samtgemeinde Hesel

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