Schrägluftbilder: 2018 wurde erstmals für ganz Hamburg ein Bildflug durchgeführt, bei dem hochaufgelöste Oblique-Luftbilder entstanden. Die eingesetzte Kamera nimmt zeitgleich sowohl Senkrechtbilder als auch Schrägbilder nach allen 4 Seiten auf. Der aktuelle Datensatz ist aus dem Frühjahr 2022 (März). Die Schrägbilder dienen als Quelle für die Analyse von städtebaulichen Situationen innerhalb des gesamten Stadtgebietes. Sie werden als Dienst in den Geoportalen im LGV bereitgestellt.
Gebäudecharakteristik und Konzeption der Anlagentechnik: Die Jugendbildungsstätte 'Kührener Brücke' ist eine Einrichtung mit 36 Betten und Vollverpflegung, überwiegend für Kinder- und Jugendgruppen. Es ist ein massives Haus mit Satteldach, Bruttogeschossfläche: 1.220 qm. Die Kollektorfläche beträgt 17,6 qm. Die 8 Kollektoren sind in das Süddach des Anbaus integriert, bei einer Dachneigung von 40 Grad. Die Anlage dient zur Deckung des Warmwasserverbrauchs der Hausgäste und der Familie der Hauswirtschaftsleiterin, die ganzjährig im Hause wohnen. 1 Solarspeicher mit Schichtenladevorrichtung und einem Gesamtvolumen von 750 l. Geplante Maßnahmen zur Verbreitung: - In unserer Neuen Kirchenzeitung ist ein Artikel über die Solaranlage erschienen. - Ein neuer Hausprospekt mit Darstellung der Solaranlage ist erstellt worden. - Ein Wochenende für Jugendliche zur Solarenergie in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring Plön fand im März 2001 statt. - Im Dezember 2000 feierte die Kührener Brücke 25jähriges Bestehen und auch bei dieser Gelegenheit wurde unseren Gästen die Solaranlage vorgestellt. - Die Kührener Brücke mit der Solaranlage wurde an unserem Stand auf dem Katholikentag in Hamburg vorgestellt. - Beim Landeskindertag im Jahr 2001 in der Kührener Brücke wurde die Solarenergie vorgestellt. Fazit: Wir haben hundert Kinder und Jugendliche mit dem Thema Sonnenenergie zumindest in Berührung gebracht. Wir haben viele Multiplikatoren aus den Kirchengemeinden mit dem Thema Solarenergie und erneuerbare Energien vertraut gemacht. Weiterhin durchlaufen viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene die 'Kührener Brücke' und stoßen auf die Solarenergie. Das Bewusstsein für die Umwelt ist bei Kindern und Jugendlichen zur Zeit nicht sehr groß. Gerade deshalb ist die finanzielle Unterstützung für Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden sehr wichtig und die Maßnahmen zur Verbreitung ein wichtiger Baustein um die Menschen für erneuerbare Energien zu sensibilisieren. Unter den gleichen finanziellen Bedingungen würden wir es wieder machen. Gerade die begleitenden Maßnahmen haben auch zu einer Profilierung der Landesstelle der katholischen Jugend geführt.
Most soils develop distinct soil architecture during pedogenesis and soil organic carbon (SOC) is sequestered within a hierarchical system of mineral-organic associations and aggregates. Permafrost soils store large amounts of carbon due to their permanently frozen subsoil and a lack of oxygen in the active layer, but they lack complex soil structure. With permafrost thaw more oxidative conditions and increasing soil temperature presumably enhance the build-up of more complex units of soil architecture and may counterbalance, at least partly, SOC mineralization. We aim to explore the development of mineral-organic associations and aggregates under different permafrost impact with respect to SOC stabilization. This information will be linked to environmental control factors relevant for SOC turnover at the pedon and stand scale to bridge processes occurring at the aggregate scale to larger spatial dimensions. We will combine in situ spectroscopic techniques with fractionation approaches and identify mechanisms relevant for SOC turnover at different scales by multivariate statistics and variogram analyses. From this we expect a deeper knowledge about soil architecture formation in the transition of permafrost soils to terrestrial soils and a scale-spanning mechanistic understanding of SOC cycling in permafrost regions.
Minimierung der Fahrstreifenbreite nicht-spurgefuehrter oeffentlicher Nahverkehrssysteme in Innenstadtbereichen. Welche Technologien koennen angewandt werden, um die Pendelbewegungen personengelenkter Fahrzeuge zu begrenzen, wie lassen sie sich integrieren in frei benutzbare Verkehrsflaechen, wie in speziell reservierte Fahrstreifen und wie in Tunnels und auf Bruecken? Mechanische und elektronische Systeme begrenzen die notwendige Breite auf 2,60 m bei Fahrzeugbreiten bis 2,50 m.
Denkmäler und Museen mit Informationen zur Industriegeschichte der Metropolregion werden über diese Inhalte dargestellt. Dem technikinteressiertem Publikum stehen an diesen Standorten unterschiedliche "Zeitzeugen" der Industriegeschichte zur Besichtigung bereit. Alle zwei Jahre werden dabei die Tage der Industriekultur durch ein Projekt der Metropolregion organisiert und von der Stiftung Denkmalpflege Hamburg unterstützt.
Planungsphase Die Dunckerbrücke befindet sich im Stadtbezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg und überführt die Dunckerstraße über zwei S-Bahn und zwei Fernbahngleise der DB AG. Sie ist Bestandteil des untergeordneten Straßennetzes und dient im Zuge der Dunckerstraße der Verbindung zum angrenzenden Straßennetz. Die Dunckerbrücke wurde 1926 als Stahlkonstruktion erbaut. 1976 erfolgte der Ersatzneubau als Fertigteilbrücke vom Typ BT 70, die eine weitverbreitete Standardbauweise für Straßenbrücken in dieser Zeit darstellte. Dieser Brückentyp besteht aus mehreren Spannbetonfertigteilträgern, die als Überbau der Brücke nebeneinandergelegt wurden und durch eine oberhalb verbindende Ortbetonplatte ergänzt bzw. verbunden wurden. In den Spannbetonfertigteilbrücken wurde Henningsdorfer Spannstahl verbaut. Diese Spannstahldrähte sind als spannungsrisskorrosionsgefährdet einzustufen. Das Bauwerk liegt in einem dicht bebauten Gebiet zwischen den denkmalgeschützten Schulgebäuden des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums und des Heinrich-Schliemann-Gymnasiums. Der schlechte Bauzustand erfordert den Rückbau des bestehenden Bauwerks und einen Ersatzneubau der Dunckerbrücke. Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Zahlen und Daten Im Zuge des Ersatzneubau der Dunckerbrücke wird neben der Erneuerung der Brückenkonstruktion auch eine Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten für den Fuß- und Radverkehr erzielt. Derzeit befindet sich das Projekt in der Ausschreibungsphase. Voraussichtliche Bauzeit: 2.Quartal 2026 bis 3. Quartal 2028 Konkrete Angaben zum Bau können erst nach Abschluss der Ausschreibungsphase erfolgen. Aufgrund von Schäden an den Bauteilen der Straßenbrücke, wurde das Bauwerk bereits im Jahr 2017 mit einer Gewichtsbeschränkung von 12 Tonnen versehen. Im Dezember 2025 mussten zunächst die Parkmöglichkeiten auf der Dunckerbrücke eingeschränkt werden. Dies geht auf die Feststellung von Schadenserweiterungen am Bestandsbauwerk im Zuge der Bauwerksprüfung am 20.11.2025 zurück. Es handelte sich um eine verkehrsrechtliche Maßnahme zur Entlastung der Brücke. Der Rückbau und Ersatzneubau wird im Rahmen einer Vollsperrung der Dunckerstraße zwischen der Ahlbecker Straße und der Kanzowstraße erfolgen. Dies ist bedingt durch die nur begrenzt zur Verfügung stehenden Sperrpausen der hochfrequentierten S- und Fernbahngleise in den Jahren 2026/27/28 in Verbindung mit der zunehmenden Verschlechterung des Bauwerkszustands der Bestandsbrücke. Die Umleitung des Fußverkehrs erfolgt über Ahlbecker Straße – Prenzlauer Allee – Kanzowstraße. Die Umleitung des Radverkehrs erfolgt über die Stargarder Straße – Pappelallee – Wichertstraße. Der Fuß- und Radverkehr wird dann schnellstmöglich bauzeitlich über den Rohbau des neuen Brückenbauwerkes geführt werden. Dies wird voraussichtlich bereits im 3. Quartal 2027 möglich sein. Die Zugänglichkeit zu den angrenzenden Schul- und Wohngebäuden sowie dem Dunckerclub wird während der gesamten Bauzeit sichergestellt werden.
Zukünftige Explorationen für metallische Ressourcen werden auf größere Tiefen und untermeerische Bereiche abzielen, was kostspielig und technisch herausfordernd ist. Für diese Entwicklung benötigen wir belastbare Vorhersagemodelle, welche die entscheidenden Prozesse innerhalb ganzer lagerstättenbildender Systeme abbilden können. Magmatisch-hydrothermale Lagerstätten bilden unsere größten Ressourcen für Cu, Mo, Sn und W und entstehen durch Fluidentmischung aus magmatischen Intrusionen in ein Hydrothermalsystem im Umgebungsgestein. Das Potential, riesige ('world-class') Lagerstätten bilden zu können, hängt wesentlich von Fluidflüssen über diese magmatisch-hydrothermale Grenzschicht hinweg ab, welche jedoch die größte Unbekannte in unserem derzeitigen Verständnis dieser Lagerstätten darstellten und bislang in numerischen Simulationen lediglich parameterisiert werden können. Um diese Grenzprozesse abbilden zu können, benötigt es einen fundamental neuen Modellieransatz mit einem Kontinuum, das über die Tiefenbereiche von Hydrothermalsystemen hinaus reicht und die Lücke zwischen Fluidfluss und Magmadynamik überbrückt. Das Projekt CROWN wird neue Wege beschreiten, indem es eine konsistente Formulierung für Fluidgenese und -transport in einem gekoppelten Modell für viskoses Fliessen gemäß der Navier-Stokes-Gleichungen und poröses Fliessen nach dem Darcy Gesetz entwickelt. Außerdem, und sehr wichtig für die geologische Realitätsnähe, simuliert das Modell dynamische Permeabitätsänderungen und fokussiertes Fliessen entlang von Störungsbahnen. Die Simulationen richten sich an konzeptuellen Modellen aus der Literatur aus - darunter auch neue eigene Arbeit. Der Projektantrag hebt auch angedachte direkte Zusammenarbeiten mit anderen Projekten, die sich mit magmatisch-hydrothermalen Lagerstätten beschäftigen und für das DOME SPP beantragt wurden, hervor. Das Thema hat auch Verbindungen zu anderen SPP-Anträgen, welche sich mit Laborexperimenten beschäftigen, was noch weitere Möglichkeiten zur Zusammenarbeit eröffnet.
Der Datensatz enthält die Bauwerke in und an Gewässern der Freien und Hansestadt Hamburg im INSPIRE Zielmodell.
Hinweis: Seit Dezember 2o24 erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Das Digitale Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM) orientiert sich am Basismaßstab 1: 25 000. Es wird für alle Objekte eine Lagegenauigkeit von ± 3 m angestrebt. Es hat eine Informationstiefe, die über die Darstellung der Digitalen Stadtkarte von Hamburg (1: 20 000) hinausgeht. Der Inhalt und die Modellierung der Landschaft des Basis-DLM sind im ATKIS®-Objektartenkatalog (ATKIS®-OK Basis-DLM) beschrieben. Die Erfassung der Objektarten, Namen, Attribute und Referenzen erfolgte in drei aufeinander folgenden Realisierungsstufen, die im ATKIS®-OK Basis-DLM ausgewiesen sind. In Hamburg stehen die Realisierungsstufen für die gesamte Landesfläche seit 2007 aktuell zur Verfügung. Seit Oktober 2009 wird das Basis-DLM im bundeseinheitlichen AAA-Modell geführt. Die Objektarten sind ATKIS-OK enthalten (siehe Verweis). Besonders geeignet als geometrische und semantische Bezugsgrundlage für den Aufbau von Geoinformationssystemen und zur Verknüpfung mit raumbezogenen fachspezifischen Daten für Fachinformationssysteme, zur rechnergestützten Verschneidung und Analyse mit thematischen Informationen, für Raumplanungen aller Art und zur Ableitung von topographischen und thematischen Karten. Anwendungsgebiete sind alle Aufgabenbereiche, für deren Fragestellungen ein Raumbezug erforderlich ist, unter anderem Energie-, Forst- und Landwirtschaft, Verwaltung, Demographie, Wohnungswesen, Landnutzungs-, Regional- und Streckenplanung, Straßenbau und Bewirtschaftung, Facility Management, Verkehrsnavigation und Flottenmanagement, Transport, Bergbau, Gewässerkunde und Wasserwirtschaft, Ökologie, Umweltschutz, Militär, Geologie und Geodäsie, aber auch Kultur, Erholung und Freizeit sowie Kommunikation.
Der Landkreis Lüneburg, Betrieb Straßenbau- und Unterhaltung (nachfolgend: Vorhabenträger), hat am 30.04.2024 für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 38 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei dem Landkreis Lüneburg, Regional und Bauleitplanung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) beantragt. Die vorliegende Planung umfasst den Neubau einer Straßenbrücke über die Elbe bei Darchau (Gemeinde Amt Neuhaus, Landkreis Lüneburg) und Neu Darchau (Samtgemeinde Elbtalaue, Landkreis Lüchow-Dannenberg) mit einem begleitenden Fuß- und Radweg. Gegenstand des Vorhabens ist zudem eine an das Brückenbauwerk anschließende nördliche Ortsumfahrung von Neu Darchau, die in Katemin an die L 231 anschließt. Bei der geplanten festen Elbbrücke handelt es sich um eine große freitragende Stabbogenbrücke über den Schifffahrtsweg mit anschließenden Vorlandbrücken. Die Gesamtlänge der Brücke umfasst rund 1.100 m. Zum Maßnahmenumfang gehören weiterhin die erforderlichen Anbindungen an die innerörtlichen Straßen L 231 und K 61 sowie die dort erforderlichen Umbaumaßnahmen für die verkehrstechnischen Anschlüsse. Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Katemin, Popelau und Darchau beansprucht. Der Vorhabenträger hat einen UVP-Bericht sowie sonstige das Vorhaben betreffende entscheidungserhebliche Unterlagen vorgelegt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind und öffentlich zugänglich gemacht werden: · Erläuterungsbericht (U 1.0) · Übersichtskarte (U 2.0) · Übersichtslageplan (U 3.0) · Lagepläne (U 5.0) · Höhenplan (U 6.0) · Lagepläne der Entwässerungsmaßnahmen (U 8.0) · Landschaftspflegerische Maßnahmen (U 9.0-9.5) · Grunderwerb (U 10.0-10.2) · Regelungsverzeichnis (U 11.0) · Kostenermittlung (U 13.0) · Straßenquerschnitt (U 14.0-14.2) · Bauwerksskizzen (U 15.0-15.4) · Sonstige Pläne (U 16.0-16.6) · Immissionstechnische Untersuchungen (U 17.0-17.3) einschließlich Luftschadstoffgutachten (U 17.1), Schalltechnische Untersuchungen (U 17.2), Stellungnahme zu den baubedingten Lärmimmissionen (U 17.2.1), Treibhausgasbilanz (U 17.3), · Wassertechnische Untersuchung (18.0) · Umweltfachliche Untersuchungen (19.0 bis 19.5) einschließlich Landschaftspflegerischer Begleitplan (U 19.1), Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (U 19.2), FFH-Verträglichkeitsprüfung (U 19.3), FFH-Ausnahmeprüfung (U 19.4), UVP-Bericht (19.5), · Baugrunduntersuchung (U 20), · Sonstige Gutachten (U 21) einschließlich hydraulische Gutachten inkl. Eis (U 21a), Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie (U 21b), Fachbeitrag Klimaschutz (U 21c), Gutachten Regionalwirtschaftliche Effekte (U 21d), Verkehrsuntersuchung (U 21e), Floristische und faunistische Kartierungen (U 21f), Visualisierung zur Unterstützung der Landschaftsbildanalyse (U 21g), · Verkehrsqualität (U 22), · Verkehrssicherheitsaudit (U 23) Die vorliegende FFH-Verträglichkeitsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass eine Zulassung des Projekts nur im Rahmen eines FFH-Ausnahmeverfahrens gemäß § 34 Abs. 3, Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) möglich ist (U 19.3 und 19.4), da das Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets DE 2528-331 „Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht“ (landesinterne Nr. 74) in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann. Hinsichtlich des EU-Vogelschutzgebiet V37 „Niedersächsische Mittelelbe“ ergibt sich, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung von Schadensbegrenzungsmaßnahmen mit den Erhaltungszielen des EU-Vogelschutzgebiets V37 verträglich ist. Mit dem Vorhaben ist die erlaubnispflichtige Benutzung von Gewässern verbunden. Über deren Gestattung entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss oder durch gesonderten Bescheid. Allgemeine Einsichtnahmen 1. Der Plan für das o.g. Bauvorhaben wird in der Zeit vom 27.08.2024 bis 26.09.2024 zur allgemeinen Einsichtnahme während der ortsüblichen Öffnungszeiten an folgenden Standorten ausgelegt: Landkreis Lüneburg, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg Stadt Bleckede, Lüneburger Str. 2 A, 21354 Bleckede Gemeinde Amt Neuhaus, Am Markt 4, 19273 Neuhaus Samtgemeinde Dahlenburg, Am Markt 17, 21368 Dahlenburg Landkreis Lüchow-Dannenberg, Königsberger Straße 10, 29439 Lüchow (Wendland) Samtgemeinde Elbtalaue, Rosmarienstraße 3, 29451 Dannenberg (Elbe) Gemeinde Neu Darchau, Hauptstraße 15, 29490 Neu Darchau Stadt Lübtheen, Amtsstraße 3, 19249 Lübtheen und außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung. Ihnen wird unter Hinweis auf § 73 Abs. 4 VwVfG Gelegenheit gegeben bis zum 07.11.2024 zu dem Plan Stellung zu nehmen oder, soweit Ihre Belange berührt werden, Einwand zu erheben. Die Planunterlagen können unter https://entera9.de/224_darchau eingesehen, heruntergeladen sowie Stellungnahmen bis zum 07.11.2024 dort abgegeben werden. Um eine Stellungnahme über den genannten Link zu verfassen, ist eine kurze Registrierung notwendig. Darüber hinaus können Ihre Stellungnahmen und Einwende per E-Mail an: planfeststellung_elbbruecke_darchau_neu_darchau@landkreis-lueneburg.de oder per Post an den Landkreis Lüneburg, Regional und Bauleitplanung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg zugeschickt werden.
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|---|---|
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