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Liste der IVU und EPER-Anlagen

IVU steht für eine Richtlinie der EU zur integrierten Vermeidung von Umwelteinwirkungen (d.h. sowohl Luft, als auch Abwasser); dies betrifft bestimmte Anlagenarten und bestimmte emittierte Stoffe (auch Klimagase). Wenn solche Anlagen bei Emissionen bestimmte Massenströme überschreiten, kommen sie in das EPER (European Pollution Emissions Register) und müssen nach Brüssel gemeldet werden und werden von der EU öffentlich bekannt gemacht.

Austausch von Erfahrungen zwischen am Umweltschutz interessierten Experten (Industrie und Oeffentlichkeit)

In der 2. Auflage des Saguf-Katalogs wurde unter A26 die I.A.E.C. aufgefuehrt,die inzwischen unbenannt wurde. Statt Dr.Hans Gysin, CH-4102 Binningen ist nun R.K. Hewstone, Esso Research Center, Abingdon, U.K., Praesident. Ziele sind weiterhin Kontakte zwischen Umweltkoordinatoren, Austausch und Diskussion von Studien, sowie die Durchfuehrung von Arbeitssitzungen. Es werden insbesondere Fragen des Umweltrechtes, der Umweltoekonomie und des Risk Assesment behandelt, z.B. 1984 an zwei Symposien: 5./6. April 1984 in Genf: Managing our environment today and tomorrow und 11./12. Oktober 1984 in Bruessel: Atmospheric Pollution - The current challenges. Die Vortraege und die Ergebnisse liegen fuer die Mitglieder (wie die Newletters) gedruckt vor.

Die Wende zu geRechten und ErreichbAren 15-Minuten-Städten, Teilprojekt: Empfehlungen und Wissensverbreitung

Recommendations towards the EU Plastics Strategy

Kurzbeschreibung Die Interest Group Plastics (IG Plastics) ist eine europäische Arbeitsgruppe des Netzwerks der Europäischen Umweltämter (http://epanet.pbe.eea.europa.eu/). Fokus der interdisziplinären Arbeit ist die Vermeidung landbasierter Kunststoffeinträge in die Umwelt. 2017 hat die Gruppe ein Papier mit sieben Empfehlungen zur Ende 2017 erwarteten EU Plastics Strategy entwickelt (http://epanet.pbe.eea.europa.eu/fol249409/ig-plastics/recommendations-towards-eu-plastics-strategy), das am 8.6.2017 in Brüssel im Rahmen einer Konferenz vorgestellt und diskutiert wurde. Die Konferenz wurde in Zusammenarbeit mit dem EPA-Netzwerk, der Europäischen Kommission (DG ENV) und dem UBA Österreich organisiert. Auf Maßnahmenseite wurden insbesondere Recycling und Pfandsysteme angesprochen. Ergebnisse Diskussionspapier ,,Recommendations towards the EU Plastics Strategy", Conference Paper

Veranstaltungen der Fachstelle Freiwilliges Ökologisches Jahr

Am 10. Mai 2026 hieß es für 25 junge FÖJ-Teilnehmende: Auf nach Brüssel! Die erfolgreiche Seminarreise unter dem Titel „Europa erleben“ hat in diesem Jahr bereits zum vierten Mal stattgefunden. Am Sonntag fanden sich die Teilnehmenden am frühen Morgen auf dem Berliner Hauptbahnhof ein, um ihre dreitägige Exkursion zu starten. Ziel dieser Reise ist es, den Freiwilligen die Europäische Union und deren Bedeutung für die nationale Politik der einzelnen Mitgliedsstaaten sowie für jede Europäerin und jeden Europäer zu vermitteln. Auch der Frage, woher ein Teil der Fördergelder zur Finanzierung des FÖJ kommen, wurde nachgegangen: So wird das FÖJ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+) mitfinanziert. Die Reise wurde von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr Klimaschutz und Umwelt organisiert, finanziert und begleitet. Von den drei Berliner FÖJ-Trägern JAO gGmbH, Stiftung Naturschutz Berlin und Vereinigung Junger Freiwilliger e.V. war jeweils eine Pädagogin mit dabei. Die Freiwilligen erwarteten drei sehr intensive Tage, die gefüllt waren mit einer Stadtführung gleich am Ankunftstag, einem Besuch im EU-Parlament, verbunden mit einem Gespräch mit der Berliner EU-Abgeordneten Hildegard Bentele, Einblicken in die Aufgaben und Struktur der EU-Kommission und die Arbeit einer Lobbyorganisation wie dem NABU. Die Gruppe konnte in diesem Jahr nicht im Büro des Landes Berlin bei der EU willkommen geheißen werden, da in dieser Zeit der Besprechungsraum nicht zur Verfügung stand, aber die Vertretung des Landes Brandenburg hat die FÖJlerinnen und FÖJler an zwei Tagen sehr freundlich aufgenommen. Hier konnten auch die Beiträge zu verschiedenen Themen rund um das Thema EU von den Freiwilligen vorgetragen und anschließend diskutiert werden. Die Themen haben sie vorher eigenständig recherchiert und vorbereitet. Einen Eindruck in die Arbeit der Berliner Landesvertretung bekamen die Freiwilligen von dem Spiegelreferenten des Landes Berlin, Moritz Theloe. Bei allen Programmpunkten fand ein reger Austausch statt – es wurden viele Fragen gestellt und angeregt diskutiert. Die jungen Teilnehmenden tragen die gewonnenen Erkenntnisse nun in die Seminare und können sie an die anderen FÖJ-Freiwilligen weitergeben. Politische Bildung ist neben Seminaren zu Natur-, Klima- und Umweltschutz und der ökologisch orientierten Arbeit in den Einsatzstellen ein wichtiger Bestandteil des Freiwilligen Ökologischen Jahrs. Am 30. April 2026 hatten 17 interessierte Freiwillige die Gelegenheit, das Abgeordnetenhaus und die Arbeit der Abgeordneten in den Ausschüssen kennen zu lernen. Das Programm begann mit einer Hausführung und vielen Informationen über die Historie des Abgeordnetenhauses und des Landes Berlin. Beim Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, der an diesem Tag seine monatliche Sitzung hatte, konnte die Gruppe sich einen Eindruck über die Prozesse der politischen Entscheidungsfindung verschaffen. In dem anschließenden Gespräch mit den umweltpolitischen Sprecherinnen und Sprechern einiger im Berliner Abgeordnetenhaus vertretenen Fraktionen hatten die jungen Menschen die Gelegenheit Fragen zu stellen. Die Politikerinnen und Politiker beantworteten diese ausführlich und lernten dabei etwas über die Themen und Herausforderungen, die die Freiwilligen beschäftigen. Der Besuch im Abgeordnetenhaus ist seit letztem Jahr fester Bestandteil des FÖJ-Projektjahrs. Eines der Highlights im FÖJ-Projektjahr ist der jährliche Neujahrsempfang der FÖJ-Sprecherinnen und -Sprecher in der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Die Fachstelle FÖJ der Senatsverwaltung lud die engagierten jungen Freiwilligen am 16. Januar 2026 in die Räumlichkeiten der Senatsverwaltung ein, um miteinander Ideen auszutauschen und über Projekte und Ziele für das weitere FÖJ-Jahr zu sprechen. Nach der Begrüßung und einer Vorstellungsrunde informierte die Fachstelle über ihre Arbeit in der Verwaltung, die Finanzierung des FÖJs und geplante Highlights im Projektjahr. Im Anschluss haben alle Anwesenden an Thementischen unter den vier Überschriften „Einsatzstellen“, „Träger/Seminarfahrten“, „Zusammenarbeit mit der Fachstelle“ und „Eure Ideen“ rege diskutiert. Jedes Jahr werden in den insgesamt 13 Seminargruppen jeweils zwei Sprecherinnen und Sprecher und ein bis zwei Stellvertretungen gewählt. Als Interessenvertretung des gesamten Berliner Freiwilligenjahrgangs im FÖJ wurden unter den über 30 Sprechenden 5 Landessprechende gewählt, die auf Landes- bzw. Bundesebene aktiv werden. Mit dem Neujahrsempfang wird dieses zusätzliche Engagement, mit dem die Sprecherinnen und Sprecher wertvolle Arbeit für die Weiterentwicklung und Bekanntmachung des FÖJs leisten, gewürdigt. Zusätzlich ist er eine Gelegenheit, sich über die Möglichkeiten der Zusammenarbeit auszutauschen. Welche Themen akut sind und wo Handlungsbedarf besteht, wurde gemeinsam besprochen und in der Abschlussrunde zusammengefasst. Danke an die Freiwilligen für ihr großes Engagement. Bei schönstem Sonnenwetter wurde am 3. September 2025 auf der Sommerbühne der ufaFabrik der neue Jahrgang des Freiwilligen Ökologischen Jahrs empfangen. Der neue Staatssekretär für Klimaschutz und Umwelt, Andreas Kraus, begrüßte die 360 jungen Menschen zum Auftakt ihres FÖJs. Neben den neuen Freiwilligen waren Pädagoginnen und Pädagogen, Mitarbeitende der Trägerorganisationen, ehemalige Freiwillige, Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie dem FÖJ verbundene Gäste gekommen. Staatssekretär Kraus betonte in seiner Begrüßungsrede, wie wichtig der Einsatz der Freiwilligen für Berlin ist – nicht zuletzt, um das Ziel unserer Stadt zu erreichen, bis 2045 klimaneutral zu werden – und würdigte das Engagement der Sprecherinnen und Sprecher des vorherigen Jahrgangs, die eine Urkunde als Auszeichnung erhielten. Er bedankte sich bei allen Projektbeteiligten, insbesondere den drei FÖJ-Trägern im Land Berlin: Vereinigung Junger Freiwilliger e.V., Stiftung Naturschutz Berlin und JAO gGmbH. Dank der finanziellen Unterstützung von EU (Europäischer Sozialfonds – ESF+), dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Land Berlin und den Einsatzstellen, können auch in diesem Jahr wieder 360 FÖJ-Plätze angeboten werden. Die Moderatorin Britta Steffenhagen führte locker und schwungvoll durch das bunte Programm. Für die Musik sorgten in diesem Jahr Joey Aronskind und Luiza Fomina und Band – wieder begleitet von Bassist*in Minh Kloth, FÖJler*in des Jahrgangs 2019/20. Werner Wiartalla und Ruth Kösters von der ufaFabrik stellten mit einigen ehemaligen Freiwilligen die ufaFabrik als Einsatzstelle vor, begleitet von dem Beet/ Song, den Philomena Metzger getextet hat. Zum Ausklang tauschten sich die Freiwilligen und Gäste aus und lernten sich kennen. Pressemitteilung vom 03.09.2025 In diesem Jahr war die FÖJ Fachstelle erstmalig mit einem Stand beim Umweltfestival *am 1. Juni 202*5 am Brandenburger Tor vertreten. Das Umweltfestival wurde in diesem Jahr zum 30. Mal von der Grünen Liga Berlin e. V. veranstaltet. An dem Informationsstand wurden von den Mitarbeiterinnen der Fachstelle und Vertreterinnen von unseren Trägerorganisationen JAO und VJF alle beraten, die Interesse am FÖJ zeigten: Junge Menschen, die sich das für sich selber vorstellen können, Eltern und Großeltern, die Informationsmaterial für ihre Kinder und Enkel mitgenommen haben oder Personen, die mit Jugendlichen arbeiten und diesen das FÖJ als Möglichkeit für den weiteren Lebensweg vorschlagen wollen. Wer Lust hatte, das Glücksrad zu drehen und eine Quizfrage zum FÖJ zu beantworten, wurde mit einem kleinen Preis belohnt. Auf jeden Fall hatten alle am Stand viel Spaß und wir konnten dem Ziel, das FÖJ weiter bekannt zu machen, ein Stück näher kommen. Ob wir auch mehr potentielle Freiwillige für ein Engagement im Umweltschutz begeistern konnten, wird die Zukunft zeigen.

Rechtliche Regelungen und Grenzwerte für den Bereich der niederfrequenten Felder im europäischen Vergleich

Rechtliche Regelungen und Grenzwerte für den Bereich der niederfrequenten Felder im europäischen Vergleich Im Jahr 1999 hat der Rat der Europäischen Union ( EU ) eine Empfehlung zum Schutz der Bevölkerung bei Einwirken elektromagnetischer Felder (1999/519/EG) verabschiedet. Diese stützt sich auf die EMF -Guidelines for limiting exposure to time-varying electric, magnetic and electromagnetic fields (up to 300 GHz ) der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection ( ICNIRP ) aus dem Jahr 1998. Die EU -Ratsempfehlung enthält unter anderem Empfehlungen bezüglich der einzuhaltenden Grenzwerte und daraus abgeleiteter Referenzwerte für die Stromversorgung. Als Referenzwerte für die Stromversorgung (50 Hertz ) sind festgelegt: für elektrische Felder : 5 Kilovolt pro Meter (5 kV/m) für Magnetfelder: 100 Mikrotesla (100 µT ) ICNIRP hat die Guidelines im Jahr 2010 geändert und empfiehlt für die Frequenz 50 Hz einen Referenzwert von 200 µT für Magnetfelder. Die EU -Ratsempfehlung wurde aber nicht geändert, es bleibt bei dem Referenzwert von 100 µT . Innerhalb der Europäischen Union ( EU ) und in angrenzenden Ländern gibt es einen uneinheitlichen Umgang mit den Ratsempfehlungen. In den nachfolgenden Tabellen sind die verschiedenen Herangehensweisen dargestellt. Gruppe 1 In Gruppe 1 wurden die Empfehlungen des Europäischen Rats in bindende nationale Regelungen umgesetzt. Es gelten die von der EU festgelegten Referenzwerte, wobei teilweise noch Zusatzregelungen angewandt werden. Gruppe 1 Land Grenzwert / Referenzwert 50 Hz elektrisches Feld (kV/m) Grenzwert / Referenzwert 50 Hz Magnetfeld ( µT ) Umsetzung / Regelung Estland 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Griechenland 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Österreich 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung (umgesetzt in ÖNORM (Vornorm) S1119) Portugal 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Rumänien 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Slowakei 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Tschechien 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Ungarn 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Zypern 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Zusätzliche Beschränkungen Deutschland 5 100 Es gilt die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ( BImSchV ) novelliert im August 2013 (Grenzwerte wie EU -Ratsempfehlung) Für bestimmte Anlagen der Stromversorgung und der Bahn gilt: keine Überschreitung der Grenzwerte unter Höchstlast kurzfristige (5 % des Tages) und kleinräumige Überschreitungen um das Doppelte bleiben außer Betracht Vorsorge: Emissionen sind zu minimieren. Keinerlei Überschreitung der Grenzwerte in der Nähe von Wohnungen, Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten, Kinderhorten, Spielplätzen oder ähnlichen Einrichtungen Bei Neubau einer Höchstspannungstrasse (>220 kV , 50 Hz ): keine Überspannung von zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und Gebäudeteilen. Belgien (Brüssel) 5 100 kurzfristige Überschreitungen bis 1000 µT erlaubt, neue Transformatorstationen: Richtwert 0,4 µT Grenzwert für Wohnbereiche, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser: 10 µT Belgien - 10 Für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung Belgien (Wallonien) 5 7 10 - Wohngebiete Straßen sonstige Orte Belgien (Flandern) 0,2 - 10 Innenräume Finnland 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung elektrische und magnetische Felder in der Nähe von Menschen möglichst gering halten kurzfristige Überschreitungen bis 15 kV/m und 500 µT erlaubt Frankreich 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung: gelten nur für neue beziehungsweise geänderte Anlagen Kroatien 5 2 100 40 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung Luxemburg 5 - 100 1 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung Abstandsregelung bei Neuanlagen: für 65-Kilovolt-Stromleitungen mindestens 20 Meter, für 100- beziehungsweise 220-Kilovolt-Stromleitungen mindestens 30 Meter San Marino 5 - 100 0,4 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung 24-Stunden-Vorsorgewert nach oben Gruppe 2 In der zweiten Gruppe ist die Empfehlung des Europäischen Rats nicht in rechtliche Regelungen umgesetzt. Es gelten höhere Referenzwerte im Vergleich zur EU -Ratsempfehlung, beziehungsweise lediglich Empfehlungen oder andere oder gar keine Regelungen. Gruppe 2 Land Grenzwert / Referenzwert 50 Hz elektrisches Feld (kV/m) Grenzwert / Referenzwert 50 Hz Magnetfeld ( µT ) Umsetzung / Regelung Bulgarien - - Keine gesetzliche Regelung betriebsspannungsabhängige Abstandsregelung für Leitungen in Wohnbebauung Großbritannien - - Keine gesetzliche Regelung. National Radiological Protection Board (NRPB) empfahl 5 kV/m für das elektrische Feld und 100 µT für das Magnetfeld Schutz der Bevölkerung vor Mikroschocks durch Referenzwert von 5 kV/m Irland - - Keine gesetzliche Regelung Island - - Keine gesetzliche Regelung Lettland - - Keine gesetzliche Regelung Malta - - Keine gesetzliche Regelung Monaco - - Keine gesetzliche Regelung Norwegen 5 200 Gesetzliche Regelung beruht auf der aktuellen ICNIRP -Empfehlung zusätzlich gilt: Magnetfeld >0,4 µT --> ALARA Schweden 5 100 Keine gesetzliche Regelung Empfehlungen der schwedischen Strahlenschutzbehörde von 2009 entsprechen der EU -Ratsempfehlung Spanien - - Keine gesetzliche Regelung Errichtungsverbot für neue Hochspannungsleitungen in der Nähe von Wohnbebauungen, Schulen und öffentlichen Plätzen. nach oben Gruppe 3 Die dritte Gruppe hat strengere Grenzwerte und/oder Referenzwerte, die auf dem Vorsorgeprinzip beruhen oder aufgrund der Forderung der Bevölkerung nach niedrigeren Grenzwerten eingesetzt wurden. Gruppe 3 Land Grenzwert / Referenzwert 50 Hz elektrisches Feld (kV/m) Grenzwert / Referenzwert 50 Hz Magnetfeld ( µT ) Umsetzung / Regelung Dänemark - - Keine gesetzliche Regelung Magnetfeldmessung durch Stromversorger bei Neuanlagen: Ziel, Jahresdurchschnitt soll 0,4 µT nicht überschreiten keine Kindergärten und Neubauten in der Nähe einer Hochspannungsleitung Italien 5 100 Dekret vom 8. Juli 2003 (elektrische und magnetische Felder von Stromleitungen): Eingreifwert/Schwellenwert 10 µT für bestehende Anlagen bei Kinderspielplätzen, Wohnungen, Schulen und Gebieten, in denen sich Menschen 4 Stunden und länger pro Tag aufhalten. Qualitätsziel = 3 µT für neue Leitungen und für Planungen. Strengere Richtlinien in drei Regionen: 0,2 µT Liechtenstein 5 100 Umweltschutzgesetz vom 29. Mai 2008 ( bzw. geänderte Version von 2010) Verordnung vom 9. Dezember 2008 über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Es wird zwischen alten (vor 2010 errichtet) und neuen Anlagen unterschieden. Auch alte Anlagen müssen Grenzwerte einhalten oder binnen fünf Jahren saniert werden - 1 Anlagegrenzwert für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung maximale Überschreitung um das 1,5-fache an höchstens fünf Tagen im Jahr; systematische und periodische Überschreitungen nicht zulässig sensible Bereiche sind extra auszuweisen Litauen 0,5 20 Innerhalb von Wohnungen, öffentlichen Gebäuden und Büros 1 40 Außerhalb darf die Feldstärke maximal um das Zweifache höher sein Niederlande 8 120 Empfehlung des Gezondheitsraads für Begrenzung der Exposition gegenüber niederfrequenten Feldern - 0,4 Empfehlung des Ministeriums für Bau, Raumplanung und Umwelt zu Hochspannungsfreileitungen von 2005, bekräftigt 2008: an Orten, an denen sich Kinder für lange Zeit aufhalten, sollen bei neu geplanten Leitungen 0,4 µT nicht überschritten werden. für bestehende Leitungen gilt diese Regelung nicht Polen 1 75 Referenzwerte unterscheiden sich von EU -Ratsempfehlung: Wohnbereiche 10 75 Allgemein zugängliche Bereiche Schweiz 5 100 Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV vom 1. Februar 2000) Immissionsgrenzwerte entsprechen der EU -Ratsempfehlung. Unterscheidung zwischen neuen und alten Anlagen. - 1 Vorsorgliche Grenzwerte für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung: nach dem 1. Februar 2000 installierte Anlagen werden als neu bezeichnet und haben vorsorgliche Emissionsbegrenzungen (Anlagegrenzwert). Serbien 2 40 Referenzwerte niedriger als EU -Ratsempfehlung Slowenien 0,5 10 für neue und modifizierte Anlagen in der Nähe von Wohnungen, Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Sanatorien, Spielplätzen, Parks, Erholungszonen, öffentlichen Gebäuden und Ausflugzielen 10 100 Allgemein zugängliche Bereiche Stand: 19.03.2026

Kernenergiegipfel in Brüssel: Potenzial der Nuklearenergie voll ausschöpfen

Bewertung der verabschiedeten Erklärung auf dem Gipfel vom 21. März 2024 sowie Konsequenzen, Haltung der Landesregierung zur Kernernergie; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Europa und Eine Welt

Meteogramm bis H+78 06451 Brüssel - Meteogram up to H+78 06451 Brussels

3 Tage Vorhersage. Wind, Temperatur, Bodendruck, Bedeckung, Konvektionswolken und Niederschlag. - 3 days forecast. Wind, temperature, pressure mean sea level, cloud cover, convective clouds and precipitation.

GTS Bulletin: SABX60 EDZW - Surface data (details are described in the abstract)

The SABX60 TTAAii Data Designators decode as: T1 (S): Surface data T1T2 (SA): Aviation routine reports A1A2 (BX): Belgium, Luxembourg (The bulletin collects reports from stations: ELLX;LUXEMBOURG-FINDEL INT ;EBBR;BRUSSELS ;) (Remarks from Volume-C: COMPILATION FOR REGIONAL EXCHANGE)

Raeumliche Auswirkungen veraenderter agrarpolitischer Programme und Massnahmen. Teilprojekt: Oekonomische und oekologische Auswirkungen von Massnahmen zum Abbau der Uberschussproduktion

Im Zusammenhang mit der Aenderung der 'Effizienzverordnung'hat die EG-Kommission ihre Vorschlaege fuer die zunaechst vorgesehenen Massnahmen zur Vorruhestandsregelung erweitert. Danach koennten Landwirte im Alter von 55 Jahren und mehr im Falle einer freiwilligen Teilnahme an der Vorruhestandsregelung entweder ihren Betrieb stillegen oder aber verpachten. Der Beschluss dieses Vorschlages ist von dem EG-Agrarministerrat zunaechst zurueckgestellt worden (hauptsaechlich aufgrund der Einwaende der Bundesrepublik Deutschland). Gegenwaertig wird ueber den Vorschlag in Bruessel verhandelt. Es ist zu erwarten, dass in irgend einer Form eine Vorruhestandsregelung noch in diesem Jahr beschlossen wird. Nach vorliegenden Untersuchungen koennten Betriebsstillegungen - je nach Ausgestaltung des Programmes - unerwuenschte raeumliche Entwicklungsprozesse einleiten. Forschungsfragen sind: Welche Merkmale sollen Regionen aufweisen, in die Betriebsstillegungen hineingelenkt werden sollten und wo sollten diese nicht stattfinden ? In welchen Raeumen sind ggf. Betriebsverpachtungen im Zusammenhang mit Vorruhestand vor Betriebsstillegung vorzuziehen ? Ist aus raumordnerischer Sicht eine Beschleunigung oder eine Verzoegerung des Strukturwandels anzustreben ? Arbeitsschritte sind: Identifikation von Raeumen zu Fragen eins und zwei; Szenarien zu Frage drei; Durchfuehrung eines Expertengespraeches zu dem gesamten Fragenkomplex.

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