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Rechtliche Regelungen und Grenzwerte für den Bereich der niederfrequenten Felder im europäischen Vergleich

Rechtliche Regelungen und Grenzwerte für den Bereich der niederfrequenten Felder im europäischen Vergleich Im Jahr 1999 hat der Rat der Europäischen Union ( EU ) eine Empfehlung zum Schutz der Bevölkerung bei Einwirken elektromagnetischer Felder (1999/519/EG) verabschiedet. Diese stützt sich auf die EMF -Guidelines for limiting exposure to time-varying electric, magnetic and electromagnetic fields (up to 300 GHz ) der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection ( ICNIRP ) aus dem Jahr 1998. Die EU -Ratsempfehlung enthält unter anderem Empfehlungen bezüglich der einzuhaltenden Grenzwerte und daraus abgeleiteter Referenzwerte für die Stromversorgung. Als Referenzwerte für die Stromversorgung (50 Hertz ) sind festgelegt: für elektrische Felder : 5 Kilovolt pro Meter (5 kV/m) für Magnetfelder: 100 Mikrotesla (100 µT ) ICNIRP hat die Guidelines im Jahr 2010 geändert und empfiehlt für die Frequenz 50 Hz einen Referenzwert von 200 µT für Magnetfelder. Die EU -Ratsempfehlung wurde aber nicht geändert, es bleibt bei dem Referenzwert von 100 µT . Innerhalb der Europäischen Union ( EU ) und in angrenzenden Ländern gibt es einen uneinheitlichen Umgang mit den Ratsempfehlungen. In den nachfolgenden Tabellen sind die verschiedenen Herangehensweisen dargestellt. Gruppe 1 In Gruppe 1 wurden die Empfehlungen des Europäischen Rats in bindende nationale Regelungen umgesetzt. Es gelten die von der EU festgelegten Referenzwerte, wobei teilweise noch Zusatzregelungen angewandt werden. Gruppe 1 Land Grenzwert / Referenzwert 50 Hz elektrisches Feld (kV/m) Grenzwert / Referenzwert 50 Hz Magnetfeld ( µT ) Umsetzung / Regelung Estland 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Griechenland 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Österreich 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung (umgesetzt in ÖNORM (Vornorm) S1119) Portugal 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Rumänien 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Slowakei 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Tschechien 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Ungarn 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Zypern 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Zusätzliche Beschränkungen Deutschland 5 100 Es gilt die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ( BImSchV ) novelliert im August 2013 (Grenzwerte wie EU -Ratsempfehlung) Für bestimmte Anlagen der Stromversorgung und der Bahn gilt: keine Überschreitung der Grenzwerte unter Höchstlast kurzfristige (5 % des Tages) und kleinräumige Überschreitungen um das Doppelte bleiben außer Betracht Vorsorge: Emissionen sind zu minimieren. Keinerlei Überschreitung der Grenzwerte in der Nähe von Wohnungen, Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten, Kinderhorten, Spielplätzen oder ähnlichen Einrichtungen Bei Neubau einer Höchstspannungstrasse (>220 kV , 50 Hz ): keine Überspannung von zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und Gebäudeteilen. Belgien (Brüssel) 5 100 kurzfristige Überschreitungen bis 1000 µT erlaubt, neue Transformatorstationen: Richtwert 0,4 µT Grenzwert für Wohnbereiche, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser: 10 µT Belgien - 10 Für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung Belgien (Wallonien) 5 7 10 - Wohngebiete Straßen sonstige Orte Belgien (Flandern) 0,2 - 10 Innenräume Finnland 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung elektrische und magnetische Felder in der Nähe von Menschen möglichst gering halten kurzfristige Überschreitungen bis 15 kV/m und 500 µT erlaubt Frankreich 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung: gelten nur für neue beziehungsweise geänderte Anlagen Kroatien 5 2 100 40 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung Luxemburg 5 - 100 1 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung Abstandsregelung bei Neuanlagen: für 65-Kilovolt-Stromleitungen mindestens 20 Meter, für 100- beziehungsweise 220-Kilovolt-Stromleitungen mindestens 30 Meter San Marino 5 - 100 0,4 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung 24-Stunden-Vorsorgewert nach oben Gruppe 2 In der zweiten Gruppe ist die Empfehlung des Europäischen Rats nicht in rechtliche Regelungen umgesetzt. Es gelten höhere Referenzwerte im Vergleich zur EU -Ratsempfehlung, beziehungsweise lediglich Empfehlungen oder andere oder gar keine Regelungen. Gruppe 2 Land Grenzwert / Referenzwert 50 Hz elektrisches Feld (kV/m) Grenzwert / Referenzwert 50 Hz Magnetfeld ( µT ) Umsetzung / Regelung Bulgarien - - Keine gesetzliche Regelung betriebsspannungsabhängige Abstandsregelung für Leitungen in Wohnbebauung Großbritannien - - Keine gesetzliche Regelung. National Radiological Protection Board (NRPB) empfahl 5 kV/m für das elektrische Feld und 100 µT für das Magnetfeld Schutz der Bevölkerung vor Mikroschocks durch Referenzwert von 5 kV/m Irland - - Keine gesetzliche Regelung Island - - Keine gesetzliche Regelung Lettland - - Keine gesetzliche Regelung Malta - - Keine gesetzliche Regelung Monaco - - Keine gesetzliche Regelung Norwegen 5 200 Gesetzliche Regelung beruht auf der aktuellen ICNIRP -Empfehlung zusätzlich gilt: Magnetfeld >0,4 µT --> ALARA Schweden 5 100 Keine gesetzliche Regelung Empfehlungen der schwedischen Strahlenschutzbehörde von 2009 entsprechen der EU -Ratsempfehlung Spanien - - Keine gesetzliche Regelung Errichtungsverbot für neue Hochspannungsleitungen in der Nähe von Wohnbebauungen, Schulen und öffentlichen Plätzen. nach oben Gruppe 3 Die dritte Gruppe hat strengere Grenzwerte und/oder Referenzwerte, die auf dem Vorsorgeprinzip beruhen oder aufgrund der Forderung der Bevölkerung nach niedrigeren Grenzwerten eingesetzt wurden. Gruppe 3 Land Grenzwert / Referenzwert 50 Hz elektrisches Feld (kV/m) Grenzwert / Referenzwert 50 Hz Magnetfeld ( µT ) Umsetzung / Regelung Dänemark - - Keine gesetzliche Regelung Magnetfeldmessung durch Stromversorger bei Neuanlagen: Ziel, Jahresdurchschnitt soll 0,4 µT nicht überschreiten keine Kindergärten und Neubauten in der Nähe einer Hochspannungsleitung Italien 5 100 Dekret vom 8. Juli 2003 (elektrische und magnetische Felder von Stromleitungen): Eingreifwert/Schwellenwert 10 µT für bestehende Anlagen bei Kinderspielplätzen, Wohnungen, Schulen und Gebieten, in denen sich Menschen 4 Stunden und länger pro Tag aufhalten. Qualitätsziel = 3 µT für neue Leitungen und für Planungen. Strengere Richtlinien in drei Regionen: 0,2 µT Liechtenstein 5 100 Umweltschutzgesetz vom 29. Mai 2008 ( bzw. geänderte Version von 2010) Verordnung vom 9. Dezember 2008 über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Es wird zwischen alten (vor 2010 errichtet) und neuen Anlagen unterschieden. Auch alte Anlagen müssen Grenzwerte einhalten oder binnen fünf Jahren saniert werden - 1 Anlagegrenzwert für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung maximale Überschreitung um das 1,5-fache an höchstens fünf Tagen im Jahr; systematische und periodische Überschreitungen nicht zulässig sensible Bereiche sind extra auszuweisen Litauen 0,5 20 Innerhalb von Wohnungen, öffentlichen Gebäuden und Büros 1 40 Außerhalb darf die Feldstärke maximal um das Zweifache höher sein Niederlande 8 120 Empfehlung des Gezondheitsraads für Begrenzung der Exposition gegenüber niederfrequenten Feldern - 0,4 Empfehlung des Ministeriums für Bau, Raumplanung und Umwelt zu Hochspannungsfreileitungen von 2005, bekräftigt 2008: an Orten, an denen sich Kinder für lange Zeit aufhalten, sollen bei neu geplanten Leitungen 0,4 µT nicht überschritten werden. für bestehende Leitungen gilt diese Regelung nicht Polen 1 75 Referenzwerte unterscheiden sich von EU -Ratsempfehlung: Wohnbereiche 10 75 Allgemein zugängliche Bereiche Schweiz 5 100 Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV vom 1. Februar 2000) Immissionsgrenzwerte entsprechen der EU -Ratsempfehlung. Unterscheidung zwischen neuen und alten Anlagen. - 1 Vorsorgliche Grenzwerte für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung: nach dem 1. Februar 2000 installierte Anlagen werden als neu bezeichnet und haben vorsorgliche Emissionsbegrenzungen (Anlagegrenzwert). Serbien 2 40 Referenzwerte niedriger als EU -Ratsempfehlung Slowenien 0,5 10 für neue und modifizierte Anlagen in der Nähe von Wohnungen, Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Sanatorien, Spielplätzen, Parks, Erholungszonen, öffentlichen Gebäuden und Ausflugzielen 10 100 Allgemein zugängliche Bereiche Stand: 19.03.2026

Austausch von Erfahrungen zwischen am Umweltschutz interessierten Experten (Industrie und Oeffentlichkeit)

In der 2. Auflage des Saguf-Katalogs wurde unter A26 die I.A.E.C. aufgefuehrt,die inzwischen unbenannt wurde. Statt Dr.Hans Gysin, CH-4102 Binningen ist nun R.K. Hewstone, Esso Research Center, Abingdon, U.K., Praesident. Ziele sind weiterhin Kontakte zwischen Umweltkoordinatoren, Austausch und Diskussion von Studien, sowie die Durchfuehrung von Arbeitssitzungen. Es werden insbesondere Fragen des Umweltrechtes, der Umweltoekonomie und des Risk Assesment behandelt, z.B. 1984 an zwei Symposien: 5./6. April 1984 in Genf: Managing our environment today and tomorrow und 11./12. Oktober 1984 in Bruessel: Atmospheric Pollution - The current challenges. Die Vortraege und die Ergebnisse liegen fuer die Mitglieder (wie die Newletters) gedruckt vor.

POP Inventory - II - Sources and Releases of POPs and POP candidates into Air, Water and Waste in the Brussels Capital Region

Meteogramm bis H+78 06451 Brüssel - Meteogram up to H+78 06451 Brussels

3 Tage Vorhersage. Wind, Temperatur, Bodendruck, Bedeckung, Konvektionswolken und Niederschlag. - 3 days forecast. Wind, temperature, pressure mean sea level, cloud cover, convective clouds and precipitation.

GTS Bulletin: SABX60 EDZW - Surface data (details are described in the abstract)

The SABX60 TTAAii Data Designators decode as: T1 (S): Surface data T1T2 (SA): Aviation routine reports A1A2 (BX): Belgium, Luxembourg (The bulletin collects reports from stations: ELLX;LUXEMBOURG-FINDEL INT ;EBBR;BRUSSELS ;) (Remarks from Volume-C: COMPILATION FOR REGIONAL EXCHANGE)

GTS Bulletin: SAEU30 EDZW - Surface data (details are described in the abstract)

The SAEU30 TTAAii Data Designators decode as: T1 (S): Surface data T1T2 (SA): Aviation routine reports A1A2 (EU): Europe (The bulletin collects reports from stations: LGAT;ATHINAI AP HELLINIKON;EFHK;HELSINKI VANTAA ;EGCC;MANCHESTER ;ESMS;MALMOE STURUP ;EKCH;COPENHAGEN KASTRUP ;EGSS;LONDON STANSTED ;EBBR;BRUSSELS ;ENFB;STATFJORD B;LGTS;THESSALONIKI MACEDONIA INT ;LGEL;ELEFSIS ;LOWW;VIENNA INT ;EGKK;LONDON GATWICK ;EGPK;GLASGOW PRESTWICK ;EGLL;LONDON HEATHROW ;ESSA;STOCKHOLM-ARLANDA ;ESGG;GOTHENBURG-LANDVETTER ;) (Remarks from Volume-C: COMPILATION FOR REGIONAL EXCHANGE)

Kernenergiegipfel in Brüssel: Potenzial der Nuklearenergie voll ausschöpfen

Bewertung der verabschiedeten Erklärung auf dem Gipfel vom 21. März 2024 sowie Konsequenzen, Haltung der Landesregierung zur Kernernergie; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Europa und Eine Welt

2026-02-01 Organisationsplan MWL.cdr

Organisationsplan Minister Michael Richter Leitungsstab (LS) Vera Auerbach 4207 Vorzimmer 4280/4260 Brita Gebauer 4408 Zuständige Behörde EGFL/ELER gem. VO (EU) Nr. 2021/2116 Ministerbüro (MB), Kabinett, Landtag, Bundesrat (KLB) Vera Auerbach 4207 Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation (ÖK) Nancy Eggeling 1105 Staatssekretär Stefanie PötzschGert Zender - Ressort CIO -- Amtschef - Vorzimmer Heike Timm 4351/4377Vorzimmer Annett Kroon 4310/4455 Stabsstelle Wirtschaftspolitik Pressesprecherin Nancy Eggeling Staatssekretärin Philipp Prange 4205 1105 Informationssicherheits- beauftragter Gleichstellungsbeauftragte 4275 Annette Dölle Matthias Götzky Stabsstelle Agrar- und Forst- politik, AMK-Koordinierung N. N. Grundsatz-u.Koordinierungsaufgaben Julia Scheffler 4407 4253 Landesvertretung Brüssel Sabine Hildebrandt +32 27410918 Abteilung 1Abteilung 2Abteilung 3Abteilung 4Abteilung 5* Zentrale DiensteWirtschaftsförderung, Innovation, Industrie und AußenwirtschaftWirtschaftspolitik, Tourismus, WirtschaftsordnungLandwirtschaft, Forsten, Agrarmärkte, Veterinärwesen und LebensmittelsicherheitLändlicher Raum, Agrarpolitik; Zahlstelle für EGFL und ELER, IRD / Leitung der Zahlstelle Dr. Andreas TyrpeVolker Rost Silke Bartsch 4401 Andreas Höfflin 4297 Andreas Höfflin m.d.W.d.G.b 4297 4333 1806 Referat 11Referat 21Referat 31Referat 41Referat 51 Organisation, Innerer DienstInstrumente der Unternehmens- finanzierung, Existenzgründungen, Start-ups, BeihilfeWirtschaftspolitik, Energiefragen der Wirtschaft, StatistikGrundsatzangelegenheiten der Jagd- und Fischereipolitik, Fischerei, Forst-, Fischerei- und JagdrechtAgrarpolitik, Fördermaßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes, Agrarmarketing, Koordinierung ELER/ESF Wibke Hanzlik m.d.W.d.G.b.Markus Rensch Elisabeth Erasmi 4371 Klaus-Henning Damm 4394 Sandra Schulze 4286 Projektgruppe Strukturwandel in der Braunkohleregion 4202 . Referat 12Referat 22Referat 32PersonalStv. AL 1Regionale Innovationsstrategie, Innovations- und Transferpolitik und Innovationsförderung, Digitale Wirtschaft, ClusterthemenAltlasten, Umweltfragen der Wirtschaft, Standort- und Flächenpolitik, Ansiedlungsprojekte „High-Tech-Park“, MikroelektronikKerstin Heitmann m.d.W.d.G.b. 4725Reno PaulReferat 13Referat 23Referat 33Referat 43Referat 53 Haushalt, Finanzplanung, Finanzcontrolling, StrukturfondsRegionale Wirtschaftsförderung, Branchendialoge, Industriebetreuung, IndustrieansiedlungWettbewerbsrecht, Bankwesen, Landeskartellbehörde, Wirtschafts- und Gewerberecht, Handwerk, KammeraufsichtTierische Erzeugung, Pflanzliche und Tierische Märkte, Technik und Bauwesen, Imkerei, Berufliche BildungEU-Zahlstellenreferat für die Agrarfonds EGFL und ELER, Beihilfeangelegenheiten Stv. AL 4Stephan Hähnlein Oliver Schulz m.d.W.d.G.b. 4292 Matthias Bönecke 4265 4295 Henry Körner m.d.W.d.G.b. Lutz Jäger Referat 42 4230 4478 Referat 52 Pflanzliche Erzeugung, Bio- und Gentechnik, Agrarökonomie/ Beratung, Digitalisierung in der Landwirtschaft, Ernährungssicher- stellung, Garten-, Obst- und Weinbau Annette von Sayn-Wittgenstein 4311 Flurneuordnung, LEADER und andere Aufgaben der ländlichen Entwicklung, Ländliches Flächenmanagement, Bodenmarkt 1823 Ulf Wöckener Stv. AL 5 Kerstin Petsch 4288 Referat 24Referat 34Referat 44Referat 54 Justitiariat, Öffentliches Auftragswesen, VersicherungenAußenwirtschaft, Europäische Angelegenheiten, EntwicklungszusammenarbeitTourismus, StandortmarketingLebensmittelsicherheit, Bedarfsgegenstände, Gesundheits- bezogener VerbraucherschutzDirektzahlungen im InVeKoS/ Konditionalität Gabriele JohnGerald Buhl Stv. AL 2 4742 Catrin Gutowsky 1740 Leiter der Zahlstelle Referat 14 Lydia Sell m.d.W.d.G.b. 3243 Stv. AL 3 4452 Elmar Heisterkamp 4246 4700 1936 Referat 15Referat 35Referat 45Referat 55 Bürokommunikation, IT-Service, IntranetBergbau, Geologie, Rohstoffsicherung, Mess- und EichwesenVeterinärwesen, Tierseuchenbe- kämpfung, Tierschutz, Tierarzneimittel, TierschutzbeauftragterIT-Koordinierung in der Zahlstelle / Zahlstellenumsetzung der Flächen- maßnahmen im ländlichen Raum Dr. Lutz Kattein Jörg Meyer 4210 Frank Ranneberg 4453 4343 Tierschutzbeauftragter Dr. Marco König 4211 Christian Löblich 3475 Referat 16Referat 36Referat 46Referat 56 Digitalisierungskoordination EVA, OZG und FIMKreativwirtschaft, Handel, DienstleistungenBiodiversität, Nachhaltigkeit, Klimaschutz in der LandwirtschaftAgrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Ausgleichszahlungen, Ökologischer Landbau, Allgemeine und Rechts- angelegenheiten der Abteilung Annette ZietlowAnke Busse Chief Digital Officer (CDO) Norbert Lühe 4290 Sylke Schünemann 4484 4491 Referat 47** Interner Revisionsdienst (IRD) Wald- und Holzwirtschaft, Forstpolitik, Landesforstbetrieb, Forstliche Förderung Behördliche Datenschutzbeauftragte Ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte Hauptpersonalrat Personalrat Hauptschwerbehindertenvertretung Schwerbehindertenvertretung 4261 4454 4770 1819 4360 4360 Andreas Kriebel 1819 4439 Rainer Kloß 3472 Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Hasselbachstraße 4, 39104 Magdeburg Postfach 391144, 39135 Magdeburg Telefon 0391/567-0; Telefax 0391/615072 poststelle@mw.sachsen-anhalt.de www.mwl.sachsen-anhalt.de intranet.mw.lsa-net.de * Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Leipziger Straße 58, 39112 Magdeburg ** Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Kantstraße 3, 39104 Magdeburg Stand - 01. Mai 2026

Raeumliche Auswirkungen veraenderter agrarpolitischer Programme und Massnahmen. Teilprojekt: Oekonomische und oekologische Auswirkungen von Massnahmen zum Abbau der Uberschussproduktion

Im Zusammenhang mit der Aenderung der 'Effizienzverordnung'hat die EG-Kommission ihre Vorschlaege fuer die zunaechst vorgesehenen Massnahmen zur Vorruhestandsregelung erweitert. Danach koennten Landwirte im Alter von 55 Jahren und mehr im Falle einer freiwilligen Teilnahme an der Vorruhestandsregelung entweder ihren Betrieb stillegen oder aber verpachten. Der Beschluss dieses Vorschlages ist von dem EG-Agrarministerrat zunaechst zurueckgestellt worden (hauptsaechlich aufgrund der Einwaende der Bundesrepublik Deutschland). Gegenwaertig wird ueber den Vorschlag in Bruessel verhandelt. Es ist zu erwarten, dass in irgend einer Form eine Vorruhestandsregelung noch in diesem Jahr beschlossen wird. Nach vorliegenden Untersuchungen koennten Betriebsstillegungen - je nach Ausgestaltung des Programmes - unerwuenschte raeumliche Entwicklungsprozesse einleiten. Forschungsfragen sind: Welche Merkmale sollen Regionen aufweisen, in die Betriebsstillegungen hineingelenkt werden sollten und wo sollten diese nicht stattfinden ? In welchen Raeumen sind ggf. Betriebsverpachtungen im Zusammenhang mit Vorruhestand vor Betriebsstillegung vorzuziehen ? Ist aus raumordnerischer Sicht eine Beschleunigung oder eine Verzoegerung des Strukturwandels anzustreben ? Arbeitsschritte sind: Identifikation von Raeumen zu Fragen eins und zwei; Szenarien zu Frage drei; Durchfuehrung eines Expertengespraeches zu dem gesamten Fragenkomplex.

Die Wende zu geRechten und ErreichbAren 15-Minuten-Städten, Teilprojekt: Empfehlungen und Wissensverbreitung

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