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Wiesenvogelschutzprogramm Kulisse (Niedersächsischer Weg)

Die dargestellten Gebiete bilden die Schwerpunktvorkommen der Zielarten des Wiesenvogelschutzprogramms (Uferschnepfe, Kiebitz, Brachvogel, Rotschenkel, Bekassine, Austernfischer, Braunkehlchen und Wachtelkönig) auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ab. Vor dem Hintergrund der Schirmartenfunktion der ausgewählten Arten bilden sie die prioritäre Kulisse für die Umsetzung des Wiesenvogelschutzprogramms im Rahmen des Niedersächsischen Wegs. Es sind zum einen die für die ausgewählten Wiesenvogelarten wichtigen EU-Vogelschutzgebiete (EU-VSG) und zum anderen Gebiete außerhalb der EU-VSG mit noch signifikanten Brutvorkommen abgebildet. Es handelt sich dabei um keine vollständige Verbreitungskarte, da nicht sämtliche Vorkommen aller Zielarten abgedeckt sind. Brutvorkommen auf Flächen außerhalb landwirtschaftlicher Nutzung (Moore, Heiden, Salzwiesen, Truppenübungsplätze) sind hier nicht dargestellt. Die Identifizierung der Landnutzung erfolgte auf Basis der Daten aus ATKIS-DLM (2017) sowie auf Basis der landwirtschaftlichen Feldblöcke (SLA, 2021).Die Darstellung differenziert nach Besiedlung durch die Zielarten (Brutvorkommen Limikolen - Brutvorkommen Braunkehlchen - Vorkommen von Limikolen und Braunkehlchen). Die landesweit wichtigsten Brutvorkommen der Zielart Wachtelkönig werden dadurch mit abgedeckt und werden nicht gesondert dargestellt.

Vogel des Jahres 1982 ist der Große Brachvogel

Vogel des Jahres 1982 ist der Große Brachvogel (Numenius arquata).

Kreis Gütersloh: Großer Brachvogel

Der Große Brachvogel ist eine von 6 Arten der sogenannten Wiesenvogelkartierungen, die im Auftrag der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Gütersloh durch die Biologische Station Gütersloh/Bielefeld regelmäßig durchgeführt werden. Die Vorkommen werden alle drei Jahre flächendeckend erfasst, in den übrigen Jahren werden teilweise Beobachtungen im Rahmen anderer Kartierungen erfasst. Zur Zeit liegen Daten aus den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006, 2009, 2012, 2015 und 2017 vor.

Holter Hammrich: Brut trotz Bau

Aurich/ Leer – Einen erfolgreichen Balanceakt vollführen derzeit die Arbeiter am Entlastungspolder Holter Hammrich: Trotz der umfangreichen Bautätigkeiten haben sich dort zahlreiche Vögel zum Brüten niedergelassen. "In unmittelbarer Nähe des Arbeitsbereiches finden sich die Gelege von seltenen Vogelarten wie Uferschnepfe oder Brachvogel", erläutert Peter Pauschert, von der Betriebsstelle Aurich des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz), der für die ökologische Baubegleitung zuständig ist. "Darüber hinaus haben sich eine kleine Säbelschnäbler- und eine große Lachmöwenkolonie in unmittelbarer Nähe eines Sandlagers niedergelassen", ergänzte Pauschert. Das Problem hierbei: Das Material wird gebraucht, um den für den Polderdeich notwendigen Sandkern zu erstellen. "Wir mussten einiges umorganisieren und andere Sandlager vorrangig in Anspruch nehmen, damit wir den Vögeln die notwendige Ruhe für ihr Brutgeschäft gewährleisten können", berichtet Pauschert. Die Stars im Polder sind jedoch die Uferschwalben, die sich die Steilwände des neu angelegten Polderkanals zur Anlage von Bruthöhlen ausgesucht haben. Auch hier wurden die Arbeitspläne so umgestellt, dass die Höhlen während der Brutdauer unberührt bleiben. Dem Baufortschritt tut diese Rücksichtnahme keinen Abbruch: "Dank der trockenen Frühlingswitterung sind wir sehr gut vorangekommen", bestätigte Arnold Hensmann vom NLWKN in Aurich. "Der für den Polderdeich notwendige Sandkern ist bereits auf mehr als zwei Drittel der Strecke fertig gestellt". Bis zum Jahr 2010 entsteht zwischen der Leda, dem Hauptfehnkanal und dem Holter Sieltief ein Speicherbecken, das im Hochwasserfall bis zu 3,8 Millionen Kubikmeter Wasser aufnehmen kann. Die 230 Hektar große Fläche wird zudem für den Naturschutz entwickelt: Unter anderem ist vorgesehen, den Leyßer Hammrich – eine 143 Hektar großes Areal innerhalb des Polders – im Winter teilweise zu überstauen, um einen Lebensraum für Brut- und Rastvögel zu schaffen. Des Weiteren entstehen im "Alten Tief" auf rund 80 Hektar ganzjährig hohe Wasserstände mit Flachwasserzonen, Röhrichten und Auenlandschaften. Der Abschluss der Gesamtmaßnahme ist für 2010 vorgesehen, die Kosten belaufen sich auf circa 5,5 Millionen Euro.

Im Ochsenmoor tobt zu Ostern das Leben

Die Freunde langer schlanker Beine kommen im Ochsenmoor in diesen Tagen voll auf ihre Kosten: Uferschnepfen, Brachvögel und Kampfläufer sind jetzt sehr aktiv und im noch kurzen Gras der Vernässungsflächen besonders gut zu beobachten. Vor allem die Uferschnepfen mit ihren langen geraden Schnabel bilden jetzt die Brutreviere. Dabei wird heftig um die Weibchen gebuhlt und unliebsame Konkurrenten werden mit Nachdruck und Gezeter verjagt. Die Kiebitze als eher kurzbeinige Vertreter der Wiesenvögel beeindrucken mit waghalsigen Flugmanövern. Dieses Spektakel lässt sich mit etwas Ruhe und Geduld sehr gut von der asphaltierten Strecke zwischen der Kreisstraße und der kleinen Brücke über den Randkanal beobachten. Hier kommen Gäste nahe an die Vernässungsflächen heran. Diese Bereiche des Ochsenmoores hält der NLWKN (Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) besonders lange nass, um einen hohen Bruterfolg der Wiesenvögel zu gewährleisten. Heinrich Belting, Biologe der Naturschutzstation Dümmer, empfiehlt ein Fernglas mitzubringen und sich ruhig zu verhalten: „Dadurch haben Interessierte optimale Beobachtungsmöglichkeiten. An späten Nachmittagen hat man zudem die Sonne im Rücken, so dass die Fotobedingungen auf dem Weg optimal sind“. Nicht nur die Wiesenvögel laufen in diesen Tagen im Ochsenmoor zur Höchstform auf, auch die Pflanzenwelt der Feuchtwiesen zündet gerade ihr kleines Farbspektakel. Allen voran leuchten die gelben Blüten der Sumpfdotterblumen von Grabenrändern und nassen Wiesen. Ihre Dichte ist am asphaltierten Querweg zwischen der Randkanalbrücke und dem Aussichtsturm am Südufer besonders hoch. Den Sumpfdotterblumen folgt das Wiesenschaumkraut, das viele Flächen in Kürze mit einem rosa Schleier überziehen wird.

Wie die Nadel im Heuhaufen….

Landkreis Diepholz/Dümmer. Ende Mai kamen Ornithologen aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern und aus den Niederlanden ins Vogelschutzgebiet Dümmer, stülpten Regenhosen über Jeans und Gummistiefel und lauschten um fünf Uhr morgens der Einweisung Heinrich Beltings von der Naturschutzstation des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) am Dümmer. Die „Ornis“ waren gekommen, um an einer einzigartigen Aktion teilzunehmen: der Suche nach Bekassinen-Nestern. Bekassinen sind wie alle Wiesenvögel Bodenbrüter. Ihre Nester legen sie gerne in Bulten, horstartig wachsenden Grasinseln, oder in flachen selbst gedrehten Mulden an. Je nach Wiesenvogelart sind die Nester mehr oder weniger versteckt: Während Kiebitze sehr offen und sichtbar brüten, sind die Nester von Rotschenkel und Bekassine in höheren Pflanzenbeständen verborgen. Bekassinen suchen gezielt dichtere und oft gleichmäßig hoch aufgewachsene Vegetation für ihr Nest aus, um es besonders gut zu verstecken. Wenn die Vegetation es zulässt, verdreht der brütende Vogel die Grashalme über dem Nest so, dass ein blickdichtes „Dach“ entsteht und bahnt sich einen Seiteneingang. In Kombination damit, dass Bekassinen zur Brutzeit ohnehin ein vergleichsweise heimliches Leben führen, ist es praktisch unmöglich, Nester allein durch Beobachtung zu finden. Gemeinsam mit leider zu vielen anderen Arten muss die Bekassine in der aktuellen Roten Liste der Brutvögel in der Kategorie 1 geführt werden. Wie der Brachvogel oder der Kampfläufer gilt auch die Bekassine als „vom Aussterben bedroht“. Um zu verhindern, dass die Bekassine tatsächlich in Niedersachsen ausstirbt, ist es erforderlich, ihre Brutbiologie besser zu verstehen. „Das ist die Grundlage, um effektive Schutzmaßnahmen entwickeln und umsetzen zu können“, sagt Heinrich Belting, Projektleiter des EU-LIFE-Projekts „GrassBirdHabitats“. Dafür sei es unverzichtbar, einzelne Neststandorte zu kennen und zu analysieren. Und um die gut versteckten Nester zu finden, gibt es nur eine erfolgversprechende Möglichkeit: geeignete Flächen lückenlos absuchen. Zu diesem Zweck stiefelten jetzt bereits zum dritten Mal Menschenketten auf ausgewählten Teilflächen durch das Vogelschutzgebiet Dümmer. Die jeweils außen laufenden Personen der Kette überwachen mit GPS-Geräten, dass auch die ganze Fläche erfasst wird, während alle anderen ihren Blick ständig gen Boden gerichtet halten, um kein Nest zu verpassen. Brütende Bekassinen fliegen von ihrem Gelege, mit den üblicherweise vier dunkel gefleckten Eiern, erst dann auf, wenn ein Mensch sich auf ein oder zwei Meter angenähert hat. Dann gilt es, am Abflugort vorsichtig nach dem Nest zu suchen. Wenn das nicht sofort gelingt, ist das Gelege schnell mithilfe einer Wärmebilddrohne gefunden und wichtige Brutparameter können erhoben werden. Die Brutbiologie der Bekassine birgt noch viele Geheimnisse. So führen wohl beide Partner die Jungvögel, aber nur das Weibchen, so steht es jedenfalls in der Literatur, soll brüten. Nun wurde aber eine Bekassine vermessen, die demnach auf ein Männchen schließen ließ – und einen Brutfleck ausgebildet hatte. Den haben aber nur Vögel, die auch tatsächlich auf den Gelegen sitzen und brüten. Eine genetische Analyse wird demnächst Aufschluss über das Geschlecht geben – und der Wissenschaft vielleicht ein kleiner Baustein an neuem Wissen hinzugefügt werden können. Nun, am Ende des Tages hatten die Vogelkundler viele Kilometer Seggenried, Nassgrünland und Weidefläche abgelaufen und sage und schreibe zwei Gelege gefunden. Ein mühsames Geschäft, das aber immerhin von einer Besonderheit gekrönt war: ein Gelege hatte fünf Eier, was nur sehr selten zu finden ist. Information zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Information zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Der Schutz von Wiesenvögeln wie Uferschnepfe, Kiebitz und Brachvogel und deren Lebensräumen stehen im Fokus des von der Europäischen Union im Rahmen des LIFE-Programms geförderten Projekts. Ziel ist es, optimale Brutgebiete zu schaffen und zu verbinden. Hierfür gilt es, die Flächennutzung zu extensivieren und die Wasserstände zu optimieren. Um die Aktivitäten künftig stärker zu vernetzen und Maßnahmen für erfolgreichen Wiesenvogelschutz abzustimmen, wird ein strategisches Schutzkonzept für Wiesenvogellebensräume in Westeuropa entwickelt. In 27 Projektgebieten in Niedersachsen werden wiesenvogelfreundliche Maßnahmen umgesetzt. Das Gesamtbudget des über zehn Jahre laufenden Projekts beträgt rund 27 Millionen Euro, darin 12 Millionen Anteil des Landes Niedersachsen. Das Niedersächsische Umweltministerium als Projektträger hat die Staatliche Vogelschutzwarte im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit der Umsetzung des Projekts beauftragt. Partner in Niedersachsen sind die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer und das Büro BioConsultOS. Projektpartner in den Niederlanden sind die Provinz Friesland, die Universität Groningen sowie die landwirtschaftliche Kooperative Collectief Súdwestkust (SWK) und der Naturschutzverband BondFrieseVogelWachten (BFVW). Seit 2018 werden Uferschnepfen am Dümmer mit Satellitensendern ausgestattet, 2020 kamen Gebiete an der Unterelbe hinzu. Mit den Besenderungen wurde im LIFE+ „Wiesenvögel“ gestartet, seit 2021 erfolgt dies im Rahmen des LIFE IP Projektes „GrassBirdHabitats“. Von 2018-2021 wurden insgesamt 72 Uferschnepfen mit Satellitensendern ausgestattet. Die Zugrouten lassen sich über www.globalflywaynetwork.org nachverfolgten.

Amtsblatt ALO, 12. 07.

Amtsblatt für den Landkreis Stendal Jahrgang 16 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 12. Juli 2006 Nummer 14 Inhaltsverzeichnis Seite Landkreis Stendal – Verordnung des Landkreises Stendal über das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Tanger-Elbeniederung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137 – Bekanntmachung über den Verzicht auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des Erlaubnisverfahrens für die beantragte Grundwasserförderung der Gemeinde Wust . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 – Bekanntmachung über den Verzicht auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 – Haushaltssatzung und deren Bekanntmachung des Landkreises Stendal für das Haushaltsjahr 2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141 – Bekanntmachung über die deklatorische Außerbetriebsetzung von Stauanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141 Stadt Stendal Planungsamt – Bebauungsplan Nr. 20/94 „Quartier Brüder-/Deichstr. im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Altstadt“ . . . . . 142 Vgem. Bismark-Kläden – Tagesordnung der Gemeinschaftsausschusssitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142 Vgem. Tangerhütte-Land – 2. Änderungssatzung über die Nutzung kommunaler Einrichungen der Gemeinde Demker . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143 Evangelisches Pfarramt Neulingen – Schließung des kircheneigenen Friedhofs in Groß Garz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143 Landesamt für Vermessung und Geoinformation – Bekanntgabe der Offenlegung VuKV LSA 605 und Übersichtskarte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143 VGem. Elbe-Havel-Land – Bekanntmachung über die Genehmigung des Bebauungsplanes „Erholungsgebiet am Kamernschen See“ vom 22.06.2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143 Landkreis Stendal Verordnung des Landkreises Stendal über das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Tanger-Elbeniederung“ Auf der Grundlage der §§ 29 und 32 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) vom 23.07.2004 (GVBl. LSA Nr. 41/2004), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2005 (GVBl. LSA S.769 Nr. 67/2005), und unter Einhaltung des Verfahrens nach § 39 Abs. 5 sowie § 56 Abs. 4 Ziffer 1 NatSchG LSA wird verordnet: § 1 - Schutzgegenstand (1) Das in § 2 im Landkreis Stendal festgelegte Gebiet wird zum Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Tanger-Elbeniederung“ erklärt. (2) Das Schutzgebiet ist ca. 49 km2 groß. § 2 - Geltungsbereich (1) Die Fläche des Landschaftsschutzgebietes „Tanger-Elbeniederung“ ist übersichtsweise in einer Karte des Maßstabes 1:50.000, die als Anlage, Blatt 01, zu dieser Verordnung veröffentlicht ist, dargestellt. Die Grenze ist durch eine Punktreihe dargestellt. Der genaue Grenzverlauf ist in einem Satz Topographischer Karten im Maßstab 1:10.000 Blatt 2.1 bis 2.15 sowie die gemeindliche Ausgrenzung in den entsprechenden Auszügen der Liegenschaftskarte, Blatt 3.1 bis 3.24, die bei dem Landkreis Stendal hin- terlegt sind und während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden können, ausge- wiesen und Bestandteil dieser Verordnung. Die Grenzfestlegung erfolgte auf der Basis des amtlichen Liegenschaftskatasters. Bei Unstimmigkeiten in den Kartendarstellungen gilt die auf den nicht veröffentlichten Lie- genschaftskarten eingetragene Grenze. (2) Die Grenze des Landschaftsschutzgebietes „Tanger-Elbeniederung“ wird im Osten von Tangermünde bis Bittkau durch die Strommitte der Elbe (Elbkilometer 371,8 bis 388,2) gebildet, erstreckt sich ab Bittkau entlang der Kreisstraße K 1195 über Grieben nach Jer- chel und zieht sich nachfolgend entlang des Weges nach Weißewarte bis zum Wege- kreuz Richtung Bölsdorf. Ab hier folgt die Grenze zunächst dem Weg und im Weiteren der Landesstraße L 31 bis nach Bölsdorf, wo sie auf den Elbdeich stößt und diesem bis Köckte folgt. Ab Köckte bildet der Weg über Elversdorf bis zur Landstraße nach Tan- germünde die Grenze. Von dort verläuft sie über Grobleben nach Tangermünde. Sofern Gräben, Dämme oder Deiche die Grenze bilden, gehören diese zum Landschafts- schutzgebiet. Wird der Grenzverlauf hingegen durch Straßen oder Wege beschrieben, sind diese nicht Bestandteil des Schutzgebietes. (3) Weitere Kartensätze sind bei den jeweiligen Kommunen und Verwaltungsgemeinschaf- ten insoweit hinterlegt, als sie Flächenanteile an dem Landschaftsschutzgebiet „Tanger- Elbeniederung“ haben. Sie können dort kostenlos von jedermann während der Dienst- bzw. Sprechzeiten eingesehen werden. § 3 - Schutzzweck (1) Das Landschaftsschutzgebiet „Tanger-Elbeniederung“ wurde durch pleistozäne und ho- lozäne Vorgänge geprägt. Das Gebiet ist gekennzeichnet durch die Elbaue und den Rückstaubereich der Elbe in die Tangerniederung hinein. Der Charakter des geschützten Gebietes wird nachhaltig durch die unterschiedlichen natürlichen Bedingungen und die daran gebundene Artenvielfalt bestimmt. 1. Wesentliche bestimmende Elemente für die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sind: a) die Elbe in ihrer Dynamik und mit ihren noch weitgehend naturnahen Uferbe- reichen und ihren hochsommerlich trockenfallenden Sand- und Schlammbänken sowie Ufersaumgesellschaften, b) naturnahe und natürliche Überflutungsverhältnisse und daran gebundene tem- poräre Flutrinnen, hohe Grundwasserstände und Qualmwasserbereiche, c) eine Vielzahl von Gewässern, wie Altarme, Kolke, nährstoffreiche Stillgewässer und die daran gebundenen unterschiedlichen Schwimmblatt- und Verlandungs- zonen, d) naturnahe Fließgewässerabschnitte des Tangers und seiner Nebenflüsse, e) Dauergrünland, welches u.a. durch Nasswiesen und mesophile Stromtalwiesen geprägt wird, f) Reste von Auwäldern und -gehölzen, g) hecken-, feldgehölz- und alleenstrukturierte Bereiche, h) Sandtrocken- und Halbtrockenrasen, i) Lebens- und Vermehrungsräume sowie Nahrungshabitate von zahlreichen Tier- arten, insbesondere von besonders geschützten und streng geschützten Arten wie des Weißstorches, des Großen Brachvogels, des Fischadlers und Seeadlers, von Watvögeln sowie des Bibers, des Fischotters, der Rotbauchunke, des Ei- chen-Heldbockkäfers und von Blattfußkrebsen, j) Rast- und Überwinterungsgebiete für verschiedene Vogelarten wie Sing- und Zwergschwan, zahlreiche Gänse- und Entenarten sowie von Goldregenpfeifern, k) Refugien für gefährdete Pflanzengesellschaften wie Pioniergesellschaften auf Sand- und Schlickbänken, Weide-Pappel-Weichholzauen am Flussufer, Sand- magerrasen auf Binnendünen, Eschen-Ulmen-Hartholzauen, hochstaudenreiche Nasswiesen, Wasserpflanzen- und Verlandungsgesellschaften in Altwässern. 2. Landschaftlich prägend für dieses reich strukturierte Schutzgebiet sind insbesonde- re: a) die Elbe mit ihrer offenen, strukturierten Aue und deren partielle, natürliche Überflutungsdynamik, b) das Mündungsgebiet des Tangers in die Elbe mit seinen großräumigen Retenti- onsflächen, c) die Talsandterrassen mit Flutrinnen, dem „Schelldorfer See“, dem „Elsholz“ und dem „Bölsdorfer Haken“, nebst Verlandungszonen, d) die Tangerniederung, e) die unverbaute, durch dörfliche Siedlungsstrukturen bestimmte Landschaft, f) die Sichtbeziehungen von exponierten Standorten, g) die Gehölzstrukturen, h) die zusammenhängenden Grünlandflächen. 3. Besondere Bedeutung für die Erholung haben: a) die Elbe für Wasserwanderer und Angler, b) die Tangermünder Elbwiesen für die individuelle Naherholung, c) das Kellerwiehl bei Bittkau als Zelt- und Campingplatz, d) die intakte Natur in ihrer Schönheit der Landschaft für Wanderer und Radwan- derer. (2) Zweck des Landschaftsschutzgebietes ist es, den bestehenden landschaftlichen Charak- ter grundsätzlich zu erhalten. Schutzziele sind insbesondere: 1. die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter durch: a) den Schutz des Bodens, des vorherrschenden Wasserhaushalts und des Klimas, b) den Fortbestand der Wald- und Grünlandflächen, c) den gezielten Schutz von Biotopen und auentypischen Lebensräumen, d) die Entwicklung von Auwäldern (auch zu Lasten von Grünland), e) die Bewahrung von Lebens- und Vermehrungsräumen und von Ruhe-, Rast- und Überwinterungsgebieten, 2. die Pflege, Belebung und Gliederung des Landschaftsbildes sowie Bewahrung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaftsräume durch: a) Freihaltung des Gebietes von Bebauung und die landschaftliche Einbindung von Ortsrändern und sonstigen genehmigten baulichen Anlagen, b) Erhaltung und Wiederherstellung von Strukturelementen zur Gliederung der Landschaft, c) Erhaltung der Gehölzstrukturen, d) Bewahrung der Sichtbeziehungen von exponierten Standorten und e) Erhalt des natürlichen Reliefs der Landschaft, 3. die Erhaltung bzw. Verbesserung der Ruhe und Eignung des Gebietes für die unge- störte Erholung in Natur und Landschaft, Seite 137 Amtsblatt für den Landkreis Stendal vom 12. Juli 2006, Nr. 14 4. die Erhaltung und der Schutz der im Landschaftsschutzgebiet enthaltenen Gebiete, die als Teile des kohärenten europäischen ökologischen Netzes besonderer Schutz- gebiete mit dem Namen „NATURA 2000“ gemäß der „Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild- lebenden Tiere und Pflanzen“ (Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie) ausgewiesen wurden: - FFH-Gebiet DE 3437 302 „Elbaue zwischen Derben und Schönhausen“, - FFH-Gebiet DE 3536 302 „Tanger-Mittel- und Unterlauf“ 5. die Erhaltung und der Schutz des im Landschaftsschutzgebiet vorhandenen Teilbe- reiches des Europäischen Vogelschutzgebietes DE 3437 401 „Elbaue Jerichow“ im Sinne der Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie), 6. die Sicherung des im Landschaftsschutzgebiet enthaltenen Teilbereiches des Feucht- gebietes Internationaler Bedeutung (Ramsar-Gebiet) mit der Bezeichnung „Aland- Elbe-Niederung und Elbaue Jerichow“, 7. die Funktion des Gebietes als Pufferzone für die Naturschutzgebiete „Schelldorfer See“, „Bucher Brack - Bölsdorfer Haken“ und „Elsholzwiesen“, für Naturdenkmale und gesetzlich geschützte Biotope, 8. die Entwicklung des Gebietes als Bestandteil des Biosphärenreservates „Mittelelbe“. § 4 - Verbote (1) Es sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. (2) Im Landschaftsschutzgebiet sind insbesondere folgende Handlungen verboten: 1. bauliche Anlagen zu errichten oder wesentlich zu verändern; dies gilt unabhängig von baurechtlichen Vorschriften, 2. Gewässer und Feuchtflächen aller Art, wie z.B. Teiche, Tümpel, Altgewässer, Nass- stellen, Röhrichte, Sümpfe, Moore, Fließgewässer mit Ausuferungen und Auen so- wie die hieran gebundene Pflanzen- oder Tierwelt zu beeinträchtigen oder zu besei- tigen, 3. die Bodengestalt zu verändern, wenn dadurch die Funktionsfähigkeit des Naturhaus- haltes oder des Landschaftsbildes erheblich beeinträchtigt wird, 4. außerhalb von Straßen oder Wegen mit Kraftfahrzeugen zu fahren oder Fahrzeuge oder Anhänger dort abzustellen, soweit dieses nicht zur ordnungsgemäßen land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Bewirtschaftung oder zur ordnungsgemäßen Jagdausübung erforderlich ist, 5. den Ruhe- und Naturgenuss durch unnötigen Lärm zu stören, insbesondere durch Modellflugzeuge und -rennboote, Motocross und Offroadfahrten sowie Wassermo- torräder, 6. im Außenbereich die Bodendecke auf nicht bewirtschafteten Grundflächen zu besei- tigen oder zu verändern, 7. Feldraine zu beseitigen, 8. nicht einheimische Gehölze, außer in Land- und Forstwirtschaft sowie in Gärten und Parks anzupflanzen, 9. landschaftsgliedernde Elemente wie Einzelbäume, Baumgruppen, Sträucher und Gebüsche zu beseitigen, zu beeinträchtigen oder zu zerstören, 10. das Befahren der Elbe mit Wasserski, 11. die Grundräumung von Gewässern mit Sohlvertiefung, soweit sie einem Ausbau gleichsetzbar ist, 12. der Neubau von Entwässerungsanlagen, soweit sie nicht unter die §§ 6 oder 7 dieser Verordnung fallen. § 5 - Gebote Im Landschaftsschutzgebiet sind folgende Handlungen geboten: 1. Bei Erst- und Wiederaufforstungen sind vorrangig standortheimische Gehölzarten zu verwenden. 2. Die Jagdausübungsberechtigten haben im Landschaftsschutzgebiet: a) die Jagd an den Schlafgewässern der Wildgänse und in deren 200 Meter breiten Randbereichen in der Zeit von einer Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang ruhen zu lassen, b) sich in einem 200 Meter breiten Streifen entlang der Außengrenze der Naturschutz- gebiete bei der Wasservogeljagd auf die Einzeljagd zu beschränken, c) die jagdlichen Einrichtungen dem Landschaftsbild anzupassen. § 6 - Erlaubnisvorbehalt (1) Im Landschaftsschutzgebiet „Tanger-Elbeniederung“ bedürfen folgende Handlungen der vorherigen Erlaubnis durch den Landkreis Stendal, sofern sie nicht nach § 7 freige- stellt sind: 1. die Errichtung oder wesentliche Veränderung von Leitungen, Großbehältern und Si- los, Tierunterständen, Einfriedungen (außer die im § 7 Abs. 1 unter Ziffer 11 ge- nannten), Stützmauern, Brücken und Durchlässen, Anlagen der Freizeitgestaltung sowie Schutzhütten, 2. das Anlegen oder Verbreitern von Reit-, Radwander- und Wanderwegen, 3. das Wiederherstellen, Anlegen oder Erweitern von Gewässern, 4. das Aufstellen von Zelten für mehr als 10 Personen oder für eine Dauer von mehr als 3 Tagen sowie das Aufstellen von Wohnwagen, Verkaufseinrichtungen oder von sonstigen transportablen Unterkünften und Anlagen außerhalb zugelassener Plätze, 5. die Gewährung eines Notwege- oder Befahrungsrechtes abseits der Wege, soweit dies auf Grund unzureichender Infrastruktur zur Ausübung rechtmäßiger Nutzungen erforderlich ist, 6. der Straßenausbau und die -erweiterung sowie das Anlegen und der Ausbau von Pri- vatwegen, 7. das Aufstellen und Anbringen von Hinweisschildern und Werbeträgern aller Art ab einer Größe vom 0,25 m2, soweit dieses nicht durch andere Rechtsvorschriften gere- gelt ist, 8. die Durchführung organisierter oder öffentlicher Veranstaltungen in Feld und Wald außerhalb von Wegen sowie auf Gewässern (als Veranstalter einer Veranstaltung gilt auch, wer für eine Veranstaltung mit oder in seinem Namen wirbt, werben lässt oder auf andere Weise dazu einlädt), Seite 138 9. das Anlegen von Modellsportstätten, Betreiben von motorgetriebenen Modellgerä- ten außerhalb von zugelassenen Modellsportstätten, 10. der Umbruch von Grünland, 11. die Errichtung von Verbauungen in Fließgewässern und 12. die Errichtung von Festmacheinrichtungen für Wasserfahrzeuge und andere schwimmende Anlagen außerhalb der dafür zugelassenen Plätze. (2) Die Erlaubnis wird auf Antrag beim Landkreis Stendal erteilt, wenn der Charakter des Landschaftsschutzgebietes „Tanger-Elbeniederung“ oder der besondere Schutzzweck (§ 3) nicht beeinträchtigt werden können. § 7 - Freistellung (1) Von den Verboten und Erlaubnisvorbehalten dieser Verordnung sind freigestellt: 1. die Fortführung der bisher zulässigen Nutzung in der bisherigen Art und Weise, einschließlich der ordnungsgemäßen Unterhaltung und Instandsetzung baulicher Anlagen sowie eine Nutzung, auf deren Ausübung bei In-Kraft-Treten dieser Ver- ordnung ein gesetzlicher oder durch behördliche Zulassung begründeter Anspruch bestand; 2. die ordnungsgemäße land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung, die entsprechend den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis im Sinne von § 5 Abs. 3 bis 6 NatSchG LSA und im Einklang mit den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erfolgt; 3. die Errichtung baulicher Anlagen in Kleingartenanlagen im Sinne des Bundesklein- gartengesetzes; 4. das Fahren mit Kraftfahrzeugen in Ausübung hoheitlicher Aufgaben; 5. die widmungsgemäße Nutzung der Elbe als Bundeswasserstraße; 6. die ordnungsgemäße mechanische Unterhaltung der vorhandenen Fließgewässer und Gräben in der Zeit vom 01. September bis 15. März eines jeden Jahres bzw. gemäß der von der Naturschutzbehörde bestätigten Unterhaltungspläne; 7. Pflege- und Unterhaltungsarbeiten an Deichen sowie die Sanierung bzw. der Neubau von Deichabschnitten auf der vorhandenen Trasse; 8. Maßnahmen, die im akuten Hochwasserfall zum Hochwasserschutz erforderlich sind; 9. die Untersuchungen und Maßnahmen, die im dienstlichen, vertraglichen oder son- stigen Auftrage einer Behörde zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes durchgeführt werden; 10. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, die dem Schutzzweck dienen, unter Beach- tung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen; 11. ortsübliche Einfriedungen von land- und forstwirtschaftlichen Kulturen, soweit die- se für die Bewirtschaftung notwendig sind, sowie ortsübliche Einfriedungen von Haus-, Nutz- und Kleingärten; 12. offene und geschlossene Kanzeln mit einer Grundfläche (für Aufbauten) bis 2,25 m2. (2) Es besteht eine Anzeigepflicht für die Freistellungstatbestände Nummer 9 und 10 vor Beginn der beabsichtigten Maßnahmen. § 8 - Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen (1) Im Sinne von § 57 Abs. 1 NatSchG LSA können Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie weitere Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege angeordnet werden. (2) Die Kenntlichmachung der Grenzen des Landschaftsschutzgebietes mittels hierfür vor- gesehener amtlicher Schilder sowie das Aufstellen sonstiger Hinweistafeln, die sich auf den Landschaftsschutz beziehen, sind von den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Flächen zu dulden. § 9 - Befreiungen (1) Von den Verboten und den Geboten dieser Verordnung kann die Naturschutzbehörde auf Antrag eine Befreiung gemäß § 58 NatSchG LSA gewähren, wenn: 1. die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall a) zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vereinbaren ist oder b) zu einer nicht gewollten Beeinträchtigung von Natur und Landschaft führen würde oder 2. überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern; dies gilt insbesondere für Maßnahmen des Hochwasserschutzes. (2) Die Befreiung nach Abs. 1 ersetzt keine nach sonstigen Vorschriften erforderlichen Ge- nehmigungen, Zulassungen, Ausnahmen oder andere begünstigende Verwaltungsakte. § 10 - Verfahren für Erlaubnisse und Befreiungen (1) Die Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 6 oder Befreiung gemäß § 9 dieser Verordnung ist beim Landkreis Stendal schriftlich unter Darlegung der Gründe und Beifügung eines La- geplanes zu beantragen. Von der Vorlage eines Lageplanes kann im Einzelfall abgesehen werden, wenn dies aus sachlichen Gründen nicht erforderlich ist oder der örtliche Bezug der beantragten Er- laubnis oder Befreiung auch ohne Lageplan zweifelsfrei zu erkennen und klar abzugren- zen ist. (2) Die Erlaubnis oder Befreiung wird schriftlich erteilt und kann mit Nebenbestimmungen versehen werden. § 11 - Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 65 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 NatSchG LSA handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig: 1. den Verboten des § 4 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 12 zuwiderhandelt, 2. den Geboten des § 5 Ziffer 2 zuwiderhandelt, 3. Handlungen im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 12 ohne Erlaubnis vornimmt, 4. Handlungen im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 9 und Nr. 10 vornimmt, ohne zuvor die nach § 7 Abs. 2 erforderliche Anzeige gemacht zu haben, 5. einer nach § 8 Abs. 1 und 2 dieser Verordnung bestehenden Duldungspflicht oder vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt. (2) Diese Ordnungswidrigkeiten können gemäß § 65 Abs. 2 NatSchG LSA mit einer Geld- buße geahndet werden. Amtsblatt für den Landkreis Stendal vom 12. Juli 2006, Nr. 14 (3) Zwangsmaßnahmen nach sonstigen Vorschriften bleiben hiervon unberührt. § 12 - Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften (1) Für die im Landschaftsschutzgebiet gelegenen Naturschutzgebiete (NSG) „Schelldorfer See“, „Bucher Brack-Bölsdorfer Haken“ und „Elsholzwiesen“ gehen die Vorschriften der jeweils gültigen Naturschutzgebietsverordnung den Vorschriften der Landschafts- schutzgebietsverordnung „Tanger-Elbeniederung“ vor, soweit der Schutzzweck dieser Verordnung gewährleistet ist. (2) Der Gemeingebrauch im Sinne des § 75 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-An- halt (WG LSA) vom 21. April 1998 (GVBl. LSA S. 186), zuletzt geändert durch das Vierte Gesetz zur Änderung des WG LSA vom 15.04.2005 (GVBl. LSA Nr. 23/2005 S. 208 ff), an den zum Landschaftsschutzgebiet gehörenden Gewässern kann insbesondere nach Maßgabe des § 8 Abs. 1 dieser Verordnung eingeschränkt werden. § 13 - In-Kraft-Treten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Landkreises Sten- dal in Kraft.Blatt 3.15 Blatt 3.16 Blatt 3.17 Blatt 3.18 Blatt 3.19Jerchel Schelldorf Schelldorf Schelldorf Tangermünde Blatt 3.20 Blatt 3.21 Blatt 3.22 Blatt 3.23 Blatt 3.24Tangermünde Tangermünde Tangermünde Tangermünde Tangermünde Tangermünde Tangermünde (Pappelhof) Tangermünde Tangermünde (Viererbenhof) Tangermünde Stendal, den 03. Juli 2006Stendal, den 03. Juli 2006 Jörg Hellmuth Landrat Jerchel Schelldorf Schelldorf Schelldorf Tangermünde 1, 3, 4 1, 2, 3 1, 2, 3 2, 3 12, 13, 29, 30, 31, 32, 33 12, 33, 34, 36 3, 11, 12, 36 2, 3, 11 1, 2 1 1 : 2.500 1 : 2.500 1 : 2.500 1 : 2.500 1 : 2.500 1 : 2.500 1 : 2.500 1 : 2.500 1 : 2.500 1 : 1.000 Abgeschlossen mit der Nummer - 3.24 - Jörg Hellmuth Landrat Siegel Siegel Bekanntmachung des Landkreises Stendal Anlage - Übersichtskarte - Topographische Karten DTK 10 - Liegenschaftskarten (s. S. 140) Anlage : Maßstab 1:50.000 Maßstab 1:10.000 Maßstab Lfd. Nr. 1 Lfd. Nr. 2.1 bis 2.15 Lfd. Nr. 3.1 bis 3.24 Karten der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Tanger-Elbeniederung“ vom 03. Juli 2006 Topographische Karte im Maßstab 1 : 50.000 Blatt 1 Topographische Karten im Maßstab 1 : 10.000 Blatt 2 Blattübersicht Gebietsbereiche der Gemeinden Blatt 2.1 Tangermünde Blatt 2.2 Grobleben; Tangermünde (Pappelhof; Vier- erbenhof) Blatt 2.3 Tangermünde; Buch Blatt 2.4 Bölsdorf; Buch; Tangermünde Blatt 2.5 Demker (Ortsteil Elversdorf), Grobleben; Bölsdorf; Tangermünde Blatt 2.6 Buch Blatt 2.7Buch; Bölsdorf Blatt 2.8Bölsdorf (Ortsteil Köckte); Demker; Buch Blatt 2.9 Blatt 2.10 Blatt 2.11 Blatt 2.12Schelldorf; Grieben; Buch Jerchel; Buch; Schelldorf Buch Schelldorf; Grieben Blatt 2.13 Jerchel; Grieben Blatt 2.14 Grieben; Bittkau Blatt 2.15 Bittkau; Grieben Liegenschaftskarten zur Ausgrenzung der Ortslagen Gemeinde Ortsteil Gemarkung Blatt 3.1 Bittkau Bittkau Blatt 3.2 Bittkau Bittkau Blatt 3.3 Bölsdorf Bölsdorf Blatt 3.4 Bölsdorf Bölsdorf Blatt 3.5 Bölsdorf Köckte Bölsdorf Blatt 3.6 Buch Buch Blatt 3.7 Buch Buch Blatt 3.8 Buch Buch Blatt 3.9 Buch Buch Blatt 3.10 Demker Elversdorf Demker Blatt 3.11 Grieben Grieben Blatt 3.12 Grieben Grieben Blatt 3.13 Grieben Grieben Blatt 3.14 Grobleben Grobleben Übersichtskarte Kartenbezeichnung DTK10 3437SO DTK10 3437SW/ 3437SO DTK10 3437SO DTK10 3437SW/ 3437SO DTK10 3437SW/ 3437SO DTK10 3437SO/ 3537NO/ 3538NW DTK10 3437SW/ 3437SO/ 3537NW/ 3537NO DTK10 3437SO/ 3437SW/ 3537NW/ 3537NO DTK10 3537NO/ 3538NW DTK10 3537NW/ 3537NO DTK10 3537NW DTK10 3537SO/ 3537NO/ 3538NW DTK10 3537SO/ 3537NO DTK10 3537SO DTK10 3537SO Flur 3, 5 3, 5, 6 1, 3 1, 3 4 2, 3, 4, 6 3, 4, 6, 7 4, 5, 11 4, 5, 11 4, 5 1 1, 4 4, 5 1, 2 Maßstab 1 : 2.500 1 : 2.500 1 : 2.500 1 : 2.500 1 : 2.500 1 : 2.500 1 : 2.500 1 : 2.500 1 : 2.500 1 : 2.500 1 : 2.500 1 : 2.500 1 : 2.500 1 : 2.500 Bekanntmachung gemäß § 3 a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.2005 (BGBl. I Nr. 37 S. 1757), zu- letzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.06.2005 (BGBl. S.1794) i.V.m. § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Sachsen-Anhalt (UVPG LSA) und die Anpassung des Landesrechts vom 27.08.2002 (GVBl. LSA Nr. 47/02), geän- dert durch § 70 Abs. 1 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.07.2004 (GVBl. LSA S. 454) über den Verzicht auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung Folgendes Vorhaben wurde beantragt: Antrag vom Antragsteller Antrag auf Brunnenstandorte 14.05.2001 Melkower Agrar GmbH Wasserrechtliche Erlaubnis Gemarkung Wust und Änderungs- Domäne 1 zur Grundwasserförderung Flur 17 antrag vom 39319 Jerichow aus 1 Bohrbrunnen für Flurstücksnr. 69 05.04.2006 die Beregnung von ca. 39,5 ha Grünland mit einer Fördermenge von Q a = 35,55 m3/a Bei der beantragten Fördermenge von Q a = 35,55 m3/a handelt es sich um ein Vorhaben gemäß Nummer 1.5.2 der Anlage 1 zum § 1 Abs. 1 UVPG LSA. Gemäß § 2 Abs. 2 UVPG LSA wurde die erforderliche standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3 c Abs.1 Satz 2 UVP-G nach den Kriterien der Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 UVPG LSA durchgeführt. Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass für die beantragte Grundwas- serförderung in der Größenordnung von bis zu Q a = 35,55 m3/a keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben hat nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschläglicher Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 UVPG LSA aufgeführten Kriterien sowie spezifischer Standortgegebenheiten keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Hinweis: Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig durch Rechtsmittel an- fechtbar. Stendal, den 22.06.2006 Jörg Hellmuth Landrat Siegel Bekanntmachung des Landkreises Stendal Bekanntmachung gemäß § 3 a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) i. d . F. d. B.v. 25.6.2005 (BGBl. Teil I Nr. 37 S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.06.2005 (BGBl. Teil I S. 1794) i.V.m § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Sachsen-Anhalt (UVPG LSA) vom 27.08.2002 (GVBl. LSA Nr. 47 vom 30.08.2002, S. 372-374), geändert durch § 70 Abs. 1 des Gesetzes vom 23.07.2004 (GVBl. LSA S. 454) über den Verzicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung Folgendes Vorhaben wurde beantragt, das folgende Grundstücke berührt: Antrag vom Antragsteller Vorhaben Gemarkung Flur Flurstück 12.04.2006 GP Papenburg AG Sandtagebau Stendal Stendal 76 11 Niederlassung (Größe 9,1 ha 12 Stendal Betriebsfläche, 17 7 ha Abbaufläche) Es handelt sich hier um ein Vorhaben gemäß Nummer 2.1.2 der Anlage 1 zum UVPG LSA. Seite 139

„Für das Überleben der Wiesenvogelarten hier im Nordwesten steht es Fünf vor Zwölf!“

Wesermarsch/Friesland – Silke Haack hat ein Herz für „Langstreckenzieher“: Als Gebietsbetreuerin kümmert sie sich im Auftrag des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in den Marschen und Salzwiesen der Landkreise Wesermarsch und Friesland um Uferschnepfen und andere bedrohte Wiesenvogelarten. Diese brüten von Februar bis Juli und prägen dort die Landschaft mit markanten Flugmanövern und ihren typischen Rufen. Doch das Leben der Wiesenvögel ist gefährlich, auch abseits des Flugs in die Winterquartiere. Anlässlich der aktuell laufenden 15. Zugvogeltage gibt die Diplom-Biologin einen Einblick in ein außergewöhnliches Arbeitsfeld in der Region. Über rückläufige Brutvogelzahlen – und das Engagement von knapp 50 Mitarbeitenden im internationalen Projekt LIFE IP GrassBirdHabitats , hieran etwas zu ändern. Silke Haack hat ein Herz für „Langstreckenzieher“: Als Gebietsbetreuerin kümmert sie sich im Auftrag des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in den Marschen und Salzwiesen der Landkreise Wesermarsch und Friesland um Uferschnepfen und andere bedrohte Wiesenvogelarten. Diese brüten von Februar bis Juli und prägen dort die Landschaft mit markanten Flugmanövern und ihren typischen Rufen. Doch das Leben der Wiesenvögel ist gefährlich, auch abseits des Flugs in die Winterquartiere. Anlässlich der aktuell laufenden 15. Zugvogeltage gibt die Diplom-Biologin einen Einblick in ein außergewöhnliches Arbeitsfeld in der Region. Über rückläufige Brutvogelzahlen – und das Engagement von knapp 50 Mitarbeitenden im internationalen Projekt LIFE IP GrassBirdHabitats , hieran etwas zu ändern. Frau Haack, welche Wiesenvogelarten gibt es bei Ihnen in den Landkreisen Wesermarsch und Friesland? Und wie ging es ihnen während der Brutsaison 2024? Frau Haack, welche Wiesenvogelarten gibt es bei Ihnen in den Landkreisen Wesermarsch und Friesland? Und wie ging es ihnen während der Brutsaison 2024? Aktuell pendeln Schwärme verschiedener Zugvogelarten – Kiebitze und Goldregenpfeifer, aber auch Möwenarten, zum Beispiel Sturm- und Lachmöwe – zwischen den Wattflächen an Küste und Jadebusen und den Grünländern binnendeichs hin und her. Aber auch Bekassinen, Brachvögel sowie Grün- und Rotschenkel sind zu beobachten. Enten und Gänsearten fressen sich tagsüber im Grünland ausreichend Speck für ihre Zugstrecken an und übernachten dann im Watt. Im Frühjahr 2024 profitierten Wiesenbrüter wie Kiebitz, Rotschenkel, Austernfischer und Uferschnepfe von der nassen Witterung, die vom Winter bis in den Sommer anhielt. Auf nassen Böden konnten die Vögel viel Nahrung finden. Zusätzlich sorgten nasse Flächen mit spärlichem Pflanzenbewuchs für gute Brutbedingungen. Das reichte in den wenigen geeigneten Brutgebieten jedoch trotzdem nicht für eine positive Bilanz. Einige Gelege und Küken fielen den kühlen Temperaturen zum Opfer. Aber noch viel mehr Gelege und Küken waren ein willkommenes Fressen für Beutegreifer, die in diesem nassen Jahr wenig Mäuse fanden. Die genauen Zahlen, wie viele Küken flügge werden konnten, ermitteln die Spezialisten aktuell noch. Grundsätzlich gibt es in den beiden Vogelschutzgebieten aber viel zu wenig geeignete Brutgebiete, so dass der Bruterfolg der Wiesenvögel seit Jahren deutlich unter den Zahlen liegt, die notwendig wären, um die Bestände langfristig zu erhalten. In dem seit fast vier Jahren laufenden Projekt LIFE IP GrassBirdHabitats setzen Sie gemeinsam mit vielen Partnern Maßnahmen zum Schutz der bedrohten Wiesenvogelarten um. Welche Schutzmaßnahmen konnten für die bedrohten Wiesenvögel hier vor Ort bereits realisiert werden? In dem seit fast vier Jahren laufenden Projekt LIFE IP GrassBirdHabitats setzen Sie gemeinsam mit vielen Partnern Maßnahmen zum Schutz der bedrohten Wiesenvogelarten um. Welche Schutzmaßnahmen konnten für die bedrohten Wiesenvögel hier vor Ort bereits realisiert werden? – Sind erste Erfolge in der Region bereits sichtbar? Sind erste Erfolge in der Region bereits sichtbar? Eine neu entstandene großflächige Blänke – das ist eine flache Senke, die während der Brutzeit Wasser führt – wurde innerhalb kurzer Zeit von Kiebitzen und Uferschnepfen sehr gut angenommen. Dieser Erfolg zeigt, wie wichtig flach überstaute Flächen im Frühjahr zur Brutzeit sind. Auf anderen NLWKN-Flächen wird ein geeignetes Zusammenspiel von Vernässung und Bewirtschaftung noch erprobt und eng von mir als Gebietsbetreuerin begleitet. Außerdem fehlt aktuell noch ein effektives Management der Beutegreifer, etwa durch Bejagung, Fallen oder Zäunung. Sie sind seit 2018 beim NLWKN tätig und hier in der Region aktiv, seit 2021 im Rahmen des LIFE IP GrassBirdHabitats. Wie kann man sich Ihren Arbeitsalltag mit den gefiederten Schützlingen vorstellen? Sie sind seit 2018 beim NLWKN tätig und hier in der Region aktiv, seit 2021 im Rahmen des LIFE IP GrassBirdHabitats. Wie kann man sich Ihren Arbeitsalltag mit den gefiederten Schützlingen vorstellen? Nur ein kleiner Teil meiner Arbeit findet draußen in den Brutgebieten statt –leider! Vor allem vor und während der Brutzeit stehen regelmäßige Gebietskontrollen auf dem Programm. Den größten Teil meiner Arbeitszeit verbringe ich mit Büroarbeit, etwa dem Schreiben von Fördermittelanträgen, Umsetzungsplänen und Genehmigungsanträgen oder der Vergabe und Begleitung von Bau- und Wartungsarbeiten an Stauanlagen. Wichtig ist natürlich auch die Kommunikation mit den betroffenen Akteuren vor Ort: Pächter, Flächennachbarn, die Wasserwirtschaft und Naturschutzvertreter. Ein regelmäßiger Austausch mit meinen Fachkollegen im Projekt LIFE IP GrassBirdHabitats und in anderen Projekten in Wiesenvogelschutzgebieten in Niedersachsen oder in den Niederlanden hilft bei der Entwicklung von Ideen und Konzepten. Ich lerne dabei immer wieder Neues über die Landschaft, deren Nutzung und den Wiesenvogelschutz. Welche besonderen Herausforderungen und Ziele gibt es in den beiden Vogelschutzgebieten zu bewältigen – auch im Vergleich zu anderen Regionen? Welche besonderen Herausforderungen und Ziele gibt es in den beiden Vogelschutzgebieten zu bewältigen – auch im Vergleich zu anderen Regionen? Wie Wiesenvogelschutz erfolgreich funktionieren kann, zeigen Erfahrungen aus niedersächsischen Vogelschutzgebieten wie dem Dümmer, der Unterelbe oder den Huntewiesen: Hier gibt es weiträumige, offene Landschaften mit einem hohen Anteil feuchter bis nasser, krautreicher Grünländer, die extensiv und an den Brutverlauf angepasst bewirtschaftet werden. Auch ein geringer Druck durch Beutegreifer ist ein wichtiger Erfolgsfaktor. Alle diese Faktoren sind gleichermaßen von Bedeutung. Diese Bedingungen werden vorwiegend auf großflächigen, zusammenhängenden Naturschutzflächen in öffentlicher Hand erreicht. In den beiden Vogelschutzgebieten, in denen ich tätig bin, befindet sich der überwiegende Teil der Flächen in privatem Eigentum. Somit besteht für alle Akteure des Wiesenvogelschutzes vor Ort die Herausforderung Maßnahmen für einen effektiven Wiesenvogelschutz so umzusetzen, dass die noch bestehenden Wiesenvogelflächen zu gut vernetzten, ausreichend großen, nassen Hotspots werden. Ein Instrument dafür sind die sogenannten Natura2000-Managementpläne, die aktuell für beide Gebiete erarbeitet werden. Im Rahmen des laufenden Projekts LIFE IP GrassBirdHabitats kann ich diesen Prozess begleiten und die Umsetzung unterstützen, indem ich zum Beispiel Fördermittel zur Umsetzung von Maßnahmen beschaffe. Ein entsprechender Projektantrag ist aktuell auf dem Weg. Was macht die Arbeit mit Zugvögeln so faszinierend? Was macht die Arbeit mit Zugvögeln so faszinierend? Zugvögel sind wahre Orientierungs- und Überlebenskünstler, die nicht nur auf ihrem Zug und in den Rastgebieten vielen Gefahren ausgesetzt sind. Die meist ortstreuen Wiesenvogelarten sind in ihren Brutgebieten an einen Lebensraum gebunden, der durch die Vereinheitlichung und Intensivierung der Arbeitsgänge in der Agrarlandschaft stark bedroht ist. Für das Überleben der Wiesenvogelarten hier in Nordwesteuropa steht es Fünf vor Zwölf! Nur durch die gemeinsame Anstrengung aller betroffenen Akteure kann dieser Trend umgekehrt werden. Dabei geht es nicht nur um die Umsetzung bewährter Pflegemaßnahmen, sondern auch um eine neue Herangehensweise. Die nachhaltige „Produktion“ von Wiesenvögeln zum Beispiel. Soll heißen: Artenschutz muss sich wirtschaftlich lohnen und die herkömmlichen, seit Jahrzehnten positiv besetzten Bewirtschaftungsziele – etwa die Entwässerung oder Intensivierung der Bewirtschaftung – müssen in den Wiesenvogelgebieten durch neue Ziele ersetzt werden. Das ist ein spannender Prozess, der viel Kommunikation und Kreativität von allen Seiten erfordert. Zum Abschluss bitte noch ein persönlicher Tipp: Gibt es einen idealen Zeitpunkt und Ort, um Zugvögel bei uns in Niedersachsen zu beobachten? Zum Abschluss bitte noch ein persönlicher Tipp: Gibt es einen idealen Zeitpunkt und Ort, um Zugvögel bei uns in Niedersachsen zu beobachten? Anziehungspunkt für Wiesenvögel: Extensives Grasland mit hohem Wasserstand im Frühjahr am Abbehauser Wischweg (Bild: S. Haack/ NLWKN). Das Vorbeiziehen von Zugvögeln wie hier über der Stollhammerwisch im Frühjahr 2024 ist immer wieder ein spektakulärer Anblick. Nicht nur auf dem Flug in die Winterquartiere lauern auf sie viele Gefahren (Bild: S. Haack/ NLWKN). Hintergrundinformation zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Hintergrundinformation zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Der Schutz von Wiesenvögeln wie Uferschnepfe, Kiebitz und Brachvogel und deren Lebensräumen stehen im Fokus des von der Europäischen Union im Rahmen des LIFE-Programms geförderten Projekts. Ziel ist es, ein strategisches Schutzkonzept für Wiesenvogellebensräume in Westeuropa zu entwickeln, um Aktivitäten zu vernetzen und gezielte Schutzmaßnahmen abzustimmen. In Niedersachsen werden hierfür in 27 Projektgebieten, wie beispielweise am Dümmer, der Unterelbe oder der Hunteniederung, wiesenvogelfreundliche Maßnahmen umgesetzt. Hier gilt es beispielsweise, die Flächennutzung zu extensivieren und die Wasserstände zu optimieren. Das Gesamtbudget des über zehn Jahre laufenden Projekts beträgt rund 27 Millionen Euro, darin 12 Millionen Anteil des Landes Niedersachsen. Das Niedersächsische Umweltministerium als Projektträger hat die Staatliche Vogelschutzwarte im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit der Umsetzung des Projekts beauftragt . Partner in Niedersachsen sind die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer und das Büro BioConsultOS. Projektpartner in den Niederlanden sind die Provinz Friesland, die Universität Groningen sowie die landwirtschaftliche Kooperative Collectief Súdwestkust (SWK) und der Naturschutzverband BondFrieseVogelWachten (BFVW). Im Rahmen des Projektes werden über 40 Arbeitsplätze der einzelnen Projektpartner finanziert.

Wiesenvogelschutz für Kiebitze in Ostfriesland: Wie geht es dem Vogel des Jahres bei uns in der Region?

Landkreis Leer/Aurich - "Wasser marsch!" - mit diesem Wahlslogan hat der Kiebitz, ein Wiesenvogel, der zum Brüten viel Wasser benötigt, in der nun zum vierten Mal öffentlich ausgetragenen Wahl zum Vogel des Jahres überzeugt. Von den knapp 120.000 eigegangenen Stimmen entfielen rund 28 Prozent auf den Kiebitz, der sich damit nach 1996 zum zweiten Mal Vogel des Jahres nennen darf. Bereits 1996 galt die Bestandsentwicklung des Kiebitzes als besorgniserregend. In Niedersachsen nahm der Brutbestand zwischen 1961 und 1993 um 70 Prozent ab. Zwar konnte dieser Trend seitdem abgemildert werden; eine Trendumkehr wurde bisher aber nicht erreicht. Dem Kiebitz widmen sich im April zwei Veranstaltungen des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). "Wasser marsch!" - mit diesem Wahlslogan hat der Kiebitz, ein Wiesenvogel, der zum Brüten viel Wasser benötigt, in der nun zum vierten Mal öffentlich ausgetragenen Wahl zum Vogel des Jahres überzeugt. Von den knapp 120.000 eigegangenen Stimmen entfielen rund 28 Prozent auf den Kiebitz, der sich damit nach 1996 zum zweiten Mal Vogel des Jahres nennen darf. Bereits 1996 galt die Bestandsentwicklung des Kiebitzes als besorgniserregend. In Niedersachsen nahm der Brutbestand zwischen 1961 und 1993 um 70 Prozent ab. Zwar konnte dieser Trend seitdem abgemildert werden; eine Trendumkehr wurde bisher aber nicht erreicht. Dem Kiebitz widmen sich im April zwei Veranstaltungen des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Am 18. April stellen Mitarbeitende der Naturschutzstation Ems und des EU-Projekts „GrassBirdHabitats“ den Vogel des Jahres 2024 in einem rund einstündigen Vortrag vor und thematisieren die Gefährdungsursachen, aber auch Schutzmöglichkeiten. Start ist um 17.30 Uhr in der Naturschutzstation Ems, Schöpfwerkstraße 10, 26802 Moormerland. Wie sieht Kiebitzschutz vor Ort in der Fläche aus? Darüber informiert eine Exkursion am 20. April am Großen Meer. Erwartet werden balzende und erste brütende Kiebitz-Paare. Erfahrungsgemäß wird die Fläche zu dieser Jahreszeit auch von vielen weiteren Wiesenvögeln und Enten besucht, die gemeinsam mithilfe bereitgestellter Spektive beobachtet und bestimmt werden. Hinzu kommen Hintergrundinformationen zu den Flächen und dem Wasserstandsmanagement. Treffpunkt ist um 14 Uhr am Hof Groß Sande - Landwirtschaft Gloger, Marscher Weg 33, 26624 Südbrookmerland. Die Exkursion wird rund zwei Stunden dauern. Wenn vorhanden, bitte eigene Ferngläser und Spektive mitbringen. Bei schlechtem Wetter kann eine kurzfristige Absage erfolgen. Information zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Information zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Der Schutz von Wiesenvögeln wie Uferschnepfe, Kiebitz und Brachvogel und deren Lebensräumen stehen im Fokus des von der Europäischen Union im Rahmen des LIFE-Programms geförderten Projekts. Ziel ist es, ein strategisches Schutzkonzept für Wiesenvogellebensräume in Westeuropa zu entwickeln, um Aktivitäten zu vernetzen und gezielte Schutzmaßnahmen abzustimmen. In Niedersachsen werden hierfür in 27 Projektgebieten, wie beispielweise am Dümmer, der Unterelbe oder der Hunteniederung, wiesenvogelfreundliche Maßnahmen umgesetzt. Hier gilt es beispielsweise, die Flächennutzung zu extensivieren und die Wasserstände zu optimieren. Das Gesamtbudget des über zehn Jahre laufenden Projekts beträgt rund 27 Millionen Euro, darin 12 Millionen Anteil des Landes Niedersachsen. Das Niedersächsische Umweltministerium als Projektträger hat die Staatliche Vogelschutzwarte im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit der Umsetzung des Projekts beauftragt . Partner in Niedersachsen sind die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer und das Büro BioConsultOS. Projektpartner in den Niederlanden sind die Provinz Friesland, die Universität Groningen sowie die landwirtschaftliche Kooperative Collectief Súdwestkust (SWK) und der Naturschutzverband BondFrieseVogelWachten (BFVW). Im Rahmen des Projektes werden über 40 Arbeitsplätze der einzelnen Projektpartner finanziert.

Geschlüpft am Dümmer – geschossen in Frankreich

Dümmer/Landkreis Diepholz - Christopher Marlow beringt Wiesenvögel im Rahmen des Projekts GrassBirdHabitats der Staatlichen Vogelschutzwarte Niedersachsen im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Einer davon, ein Kiebitzküken am Dümmer, hatte im Frühjahr 2023 die kritischen ersten Lebenstage gemeistert, war bei der Beringung am 22. Mai 2023 in guter körperlicher Verfassung und etwa 26 Tage alt. Der Vogel wurde im Ochsenmoor flügge und zog im Sommer, wahrscheinlich mit einigen Artgenossen, in Richtung Winterquartier. Doch schon am 23. September wurde der Kiebitz mit der Ringnummer 64 20 421 in Nordfrankreich legal geschossen. Denn in Frankreich ist die Jagd auf Kiebitze und viele andere Arten, die in weiten Teilen Europas geschützt werden, nach wie vor erlaubt. „Das verdeutlicht, wie wichtig ein umfassender Schutz von Vogelarten über deren Brutgebiete hinaus tatsächlich ist“, erklärt Dr. Markus Nipkow, Leiter der Staatlichen Vogelschutzwarte Niedersachsen im NLWKN. Christopher Marlow beringt Wiesenvögel im Rahmen des Projekts GrassBirdHabitats der Staatlichen Vogelschutzwarte Niedersachsen im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Einer davon, ein Kiebitzküken am Dümmer, hatte im Frühjahr 2023 die kritischen ersten Lebenstage gemeistert, war bei der Beringung am 22. Mai 2023 in guter körperlicher Verfassung und etwa 26 Tage alt. Der Vogel wurde im Ochsenmoor flügge und zog im Sommer, wahrscheinlich mit einigen Artgenossen, in Richtung Winterquartier. Doch schon am 23. September wurde der Kiebitz mit der Ringnummer 64 20 421 in Nordfrankreich legal geschossen. Denn in Frankreich ist die Jagd auf Kiebitze und viele andere Arten, die in weiten Teilen Europas geschützt werden, nach wie vor erlaubt. „Das verdeutlicht, wie wichtig ein umfassender Schutz von Vogelarten über deren Brutgebiete hinaus tatsächlich ist“, erklärt Dr. Markus Nipkow, Leiter der Staatlichen Vogelschutzwarte Niedersachsen im NLWKN. Die Koordinaten des gefundenen Kiebitzes bezeichnen ein kleines Dorf etwa 150 Kilometer nördlich von Paris. Die Umgebung ist von Landwirtschaft geprägt, aber das Flüsschen vor Ort ist umgeben von Auenstrukturen mit vielen offenen Wasserflächen - offenbar ein gutes Rastgebiet für durchziehende Kiebitze. Für den Kiebitz endete hier seine Reise und sein Leben. Dass das kein Einzelfall ist, berichtet Olaf Geiter, Leiter der Beringungszentrale in der Vogelwarte Helgoland. Bei ihm seien in den letzten zehn Jahren einige Meldungen aus Frankreich eingegangen. Die Dunkelziffer nicht gemeldeter, geschossener Kiebitze, die individuell beringt sind, dürfte aber deutlich höher liegen . In fünf EU-Ländern dürfen Kiebitze noch legal bejagt werden. Der Naturschutzverband „Komitee gegen den Vogelmord e.V.“ recherchiert seit Jahren Abschusszahlen an Zugvögeln. Artgenaue Zahlen liegen aus Frankreich, Malta und Spanien vor. Demnach wurden in der Jagdsaison 2013/2014 in den drei genannten Staaten 107.802 Kiebitze geschossen. Allein in Frankreich wurden 96.361 Vögel getötet. Aktuellere Zahlen sind nicht verfügbar. Niedersachsen ist das wichtigste Wiesenvogelland Deutschlands. Die hiesigen Brutbestände machen einen hohen Anteil der gesamtdeutschen Population aus. „Daraus resultiert eine besondere Verantwortung für deren Schutz, nicht nur in Deutschland, sondern auch in ganz Europa und in den Überwinterungsgebieten“, sagt Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer. „Während wir zeigen, dass mit Projekten wie dem „GrassBirdHabitats“ durch gezielte Maßnahmen bedrohte Wiesenvogelarten geschützt und gestärkt werden können, werden die Tiere etwa in Frankreich weiterhin großflächig bejagt. Die Jagd auf Zugvögel gefährdet damit die aufwendigen und kostenintensiven Schutzbemühungen des NLWKN. Die Jagd auf gefährdete Zugvögel im Mittelmeerraum gehört abgeschafft.“ Der ehemals in nahezu allen offenen Landschaften Deutschlands häufige Kiebitz gilt mit seinen kaum noch 50.000 Brutpaaren in Deutschland inzwischen laut Roter Liste als „stark gefährdet“. Trotzdem werden in der EU jährlich ungefähr genauso viele Kiebitze geschossen und damit die hiesigen Schutzbemühungen ebenso wie die in anderen Ländern untergraben. Hilger Lemke, Mitarbeiter im LIFE Projekt GrassBirdHabitats und Gebietsbetreuer an der Naturschutzstation Unterelbe im gleichnamigen Vogelschutzgebiet, weiß um die Bedeutung solcher Verluste: „Die hohe Anzahl der Abschüsse macht einem Sorgen und erschwert die Erholung der Brutpaarzahlen. Das Wichtigste bleibt aber die Sicherstellung einer nachhaltigen Fortpflanzung der Population und damit die Wiederherstellung der Bruthabitate innerhalb und außerhalb der Schutzgebiete.“ Die französische Jagdstrecke ist in den letzten 20 Jahren der französischen Verwaltung zwar um mehr als 75 Prozent zurückgegangen, doch fragen sich Naturschützer in Deutschland, wann die Jagd auf Zugvögel in Frankreich endgültig und vollständig verboten wird. Die Gruppe der Wiesenvögel zählt in Niedersachsen zu den am stärksten gefährdeten unter allen Vögeln. In der Roten Liste Deutschlands gelten Brachvogel, Uferschnepfe, Kampfläufer, Alpenstrandläufer und Bekassine bereits als „vom Aussterben bedroht“. Landesweit wurden 2020 gerade noch 20.000 Kiebitzpaare festgestellt. Damit hat die Art seit den 1980er Jahren mehr als 80 Prozent ihres Brutbestands verloren. Deutschlandweit ist die Zahl brütender Kiebitze seitdem sogar um 93 Prozent zurückgegangen. Hauptursache ist und bleibt der Verlust ihrer Lebensräume durch eine immer intensivere landwirtschaftliche Nutzung, vor allem durch die Entwässerung, aber auch die Überbauung von Nahrungsflächen und Brutgebieten. Hinzu kommt die Prädation, also der Verlust von Gelegen, Küken und Altvögeln durch Beutegreifer, und eben die Bejagung in den Rast- und Überwinterungsgebieten. Alle diese Ursachen tragen in signifikantem Ausmaß zum Rückgang der Art bei. Nicht zuletzt, um auf diese entscheidenden Gefahren hinzuweisen, wurde der Kiebitz zum Vogel des Jahres 2024 gewählt. Das LIFE IP-Projekt „GrassBirdHabitats“ läuft über zehn Jahre und hat ein Fördervolumen von 27 Millionen Euro. Das Land Niedersachsen ist mit einem zweistelligen Millionenbetrag an der Förderung beteiligt. Neben der Finanzierung von konkreten Maßnahmen werden im Rahmen des Projektes über 40 Arbeitsplätze finanziert. Hintergrundinformation zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Hintergrundinformation zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Der Schutz von Wiesenvögeln wie Uferschnepfe, Kiebitz und Brachvogel und deren Lebensräumen stehen im Fokus des von der Europäischen Union im Rahmen des LIFE-Programms geförderten Projekts. Ziel ist es, optimale Brutgebiete zu schaffen und zu verbinden. Hierfür gilt es, die Flächennutzung zu extensivieren und die Wasserstände zu optimieren. Um die Aktivitäten künftig stärker zu vernetzen und Maßnahmen für erfolgreichen Wiesenvogelschutz abzustimmen, wird ein strategisches Schutzkonzept für Wiesenvogellebensräume in Westeuropa entwickelt. In 27 Projektgebieten in Niedersachsen werden wiesenvogelfreundliche Maßnahmen umgesetzt. Das Gesamtbudget des über zehn Jahre laufenden Projekts beträgt rund 27 Millionen Euro, darin 12 Millionen Anteil des Landes Niedersachsen. Das Niedersächsische Umweltministerium als Projektträger hat die Staatliche Vogelschutzwarte im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit der Umsetzung des Projekts beauftragt. Partner in Niedersachsen sind die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer und das Büro BioConsultOS. Projektpartner in den Niederlanden sind die Provinz Friesland, die Universität Groningen sowie die landwirtschaftliche Kooperative Collectief Súdwestkust (SWK) und der Naturschutzverband BondFrieseVogelWachten (BFVW). Seit 2018 werden Uferschnepfen am Dümmer mit Satellitensendern ausgestattet, 2020 kamen Gebiete an der Unterelbe hinzu. Mit den Besenderungen wurde im LIFE+ „Wiesenvögel“ gestartet, seit 2021 erfolgt dies im Rahmen des LIFE IP Projektes „GrassBirdHabitats“. Von 2018-2021 wurden insgesamt 72 Uferschnepfen mit Satellitensendern ausgestattet. Die Zugrouten lassen sich über www.globalflywaynetwork.org nachverfolgten.

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