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Programm 'Schutz fuer Wiesenbrueter'. Programmbegleitendes Forschungsvorhaben Haarmoos (Landkreis Berchtesgadener-Land)

Untersuchungen ueber die Wirkung des Wiesenbrueterprogrammes auf Lebensraeume und Bestandsentwicklung wiesenbruetender Vogelarten unter besonderer Beruecksichtigung des Grossen Brachvogels. Untersuchungen der Gemeinschafts- und Populationsstrukturen wiesenbruetender Vogelarten. Untersuchungen zur Entomo- und Amphibienfauna. Vegetationskundliche Untersuchungen.

Wiesenvogelschutzprogramm Kulisse (Niedersächsischer Weg)

Die dargestellten Gebiete bilden die Schwerpunktvorkommen der Zielarten des Wiesenvogelschutzprogramms (Uferschnepfe, Kiebitz, Brachvogel, Rotschenkel, Bekassine, Austernfischer, Braunkehlchen und Wachtelkönig) auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ab. Vor dem Hintergrund der Schirmartenfunktion der ausgewählten Arten bilden sie die prioritäre Kulisse für die Umsetzung des Wiesenvogelschutzprogramms im Rahmen des Niedersächsischen Wegs. Es sind zum einen die für die ausgewählten Wiesenvogelarten wichtigen EU-Vogelschutzgebiete (EU-VSG) und zum anderen Gebiete außerhalb der EU-VSG mit noch signifikanten Brutvorkommen abgebildet. Es handelt sich dabei um keine vollständige Verbreitungskarte, da nicht sämtliche Vorkommen aller Zielarten abgedeckt sind. Brutvorkommen auf Flächen außerhalb landwirtschaftlicher Nutzung (Moore, Heiden, Salzwiesen, Truppenübungsplätze) sind hier nicht dargestellt. Die Identifizierung der Landnutzung erfolgte auf Basis der Daten aus ATKIS-DLM (2017) sowie auf Basis der landwirtschaftlichen Feldblöcke (SLA, 2021).Die Darstellung differenziert nach Besiedlung durch die Zielarten (Brutvorkommen Limikolen - Brutvorkommen Braunkehlchen - Vorkommen von Limikolen und Braunkehlchen). Die landesweit wichtigsten Brutvorkommen der Zielart Wachtelkönig werden dadurch mit abgedeckt und werden nicht gesondert dargestellt.

Bingo für den Wiesenvogelschutz

Hannover. Die Bingo-Umweltstiftung hat ihre Förderung für ein internationales Naturschutzprojekt zum Schutz von Wiesenvögeln zugesagt. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) setzt das Projekt gemeinsam mit Partnern aus dem Senegal um. Er stärkt damit den Schutz wandernder Vogelarten, die in Niedersachsen brüten und in Westafrika überwintern. Die Bingo-Umweltstiftung hat ihre Förderung für ein internationales Naturschutzprojekt zum Schutz von Wiesenvögeln zugesagt. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) setzt das Projekt gemeinsam mit Partnern aus dem Senegal um. Er stärkt damit den Schutz wandernder Vogelarten, die in Niedersachsen brüten und in Westafrika überwintern. „Niedersachsen unterstreicht mit diesem Engagement – unterstützt durch die Bingo-Umweltstiftung – seine besondere Verantwortung als wichtigstes Wiesenvogelland Deutschlands und setzt ein deutliches Zeichen für einen global denkenden Naturschutz“, kommentiert Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer die Fördermittelzusage. Im Mittelpunkt der internationalen Anstrengungen stehen der Aufbau lokaler Fachkompetenzen in dem westafrikanischen Land, der gezielte Wissenstransfer im Bereich Wasser- und Ökosystemmanagement sowie eine enge wissenschaftliche Begleitung. Die Auswirkungen der für den Zeitraum 2026 bis 2028 geplanten Maßnahmen können mithilfe satellitengestützter Telemetrie unmittelbar an den Wanderbewegungen der Vögel nachvollzogen werden. Das Vorhaben ist Teil des größeren EU-Projekts „LIFE IP GrassBirdHabitats“, an dem sich Niedersachsen umfassend beteiligt. Zentraler Projektstandort ist der Nationalpark Djoudj im Norden des Senegals. Der Nationalpark ist eines der bedeutendsten Feuchtgebiete Westafrikas – und ein Schlüsselgebiet für den globalen Zugvogelschutz. Der Grund: Der rund 20.000 Hektar große Park ist einer der ersten Rastplätze für Zugvögel südlich der Sahara. Er beherbergt jährlich etwa 1,5 Millionen Vögel sowie mehr als 400 Arten, darunter zahlreiche in Deutschland heimische Wiesenvögel. „Der Djoudj spielt deshalb eine entscheidende Rolle für den Erhalt der biologischen Vielfalt entlang des afrikanisch-europäischen Zugvogelflugwegs“, betont NLWKN-Projektkoordinator Dr. Alain Maasri. Arten wie die Uferschnepfe verbringen einen Großteil ihres Lebens in diesem Gebiet. „Veränderungen der ökologischen Bedingungen im Djoudj wirken sich daher unmittelbar auf die Brutbestände auch in Niedersachsen aus“, so Maasri. Die Experten des NLWKN erblicken im Schutz des Parks einen zentralen Baustein für den Wiesenvogelschutz in Deutschland. Umsetzung in Afrika – direkte Auswirkungen in Niedersachsen Umsetzung in Afrika – direkte Auswirkungen in Niedersachsen Neben seiner Bedeutung für die Artenvielfalt ist der Djoudj aber auch für den globalen Klimaschutz relevant. Feuchtgebiete regulieren den Wasserhaushalt und erhöhen die Klimaresilienz. Gleichzeitig sind sie besonders anfällig für die Folgen des Klimawandels. Das Projekt, für das jetzt eine Förderung in Höhe von rund 42.000 Euro durch die Bingo-Umweltstiftung zugesagt wurde, verbindet daher Naturschutz, Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung. „Der Schutz von Wiesenvögeln endet nicht an Landes- oder Kontinentalgrenzen. Mit dem Vorhaben können wir einen entscheidenden Beitrag leisten, um die Überwinterungslebensräume unserer heimischen Arten langfristig zu sichern“, unterstreicht Maasri. Das Projekt wird von einem internationalen Konsortium aus der Université Gaston Berger, der Naturschutzorganisation Nature Communauté Développement, der senegalesischen Nationalparkbehörde und dem NLWKN umgesetzt. Für den Landesbetrieb handelt es sich nicht um das erste große Wiesenvogelprojekt: Er ist seit Jahren im niedersächsischen Wiesenvogelschutz aktiv und hat sich dabei bereits in der Vergangenheit auch in internationalen EU-LIFE-Projekten engagiert. Hintergrundinformation zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Hintergrundinformation zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Der Schutz von Wiesenvögeln wie Uferschnepfe, Kiebitz und Brachvogel und deren Lebensräumen stehen im Fokus des von der Europäischen Union im Rahmen des LIFE-Programms geförderten Projekts. Ziel ist es, ein strategisches Schutzkonzept für Wiesenvogellebensräume in Westeuropa zu entwickeln, um Aktivitäten zu vernetzen und gezielte Schutzmaßnahmen abzustimmen. In Niedersachsen werden hierfür in 27 Projektgebieten, wie beispielweise am Dümmer, der Unterelbe oder der Hunteniederung, wiesenvogelfreundliche Maßnahmen umgesetzt. Hier gilt es beispielsweise, die Flächennutzung zu extensivieren und die Wasserstände zu optimieren. Das Gesamtbudget des über zehn Jahre laufenden Projekts beträgt rund 27 Millionen Euro, darin 12 Millionen Anteil des Landes Niedersachsen. Das Niedersächsische Umweltministerium als Projektträger hat die Staatliche Vogelschutzwarte im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit der Umsetzung des Projekts beauftragt. Partner in Niedersachsen sind die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer und das Büro BioConsultOS. Projektpartner in den Niederlanden sind die Provinz Friesland, die Universität Groningen sowie die landwirtschaftliche Kooperative Collectief Súdwestkust (SWK) und der Naturschutzverband BondFrieseVogelWachten (BFVW). Im Rahmen des Projektes werden über 40 Arbeitsplätze der einzelnen Projektpartner finanziert.

Förderkulisse Grünland M-V (Änderung 2015)

Für die Bewirtschaftung von Grünlandflächen können Fördermittel nach folgenden Förderrichtlinien des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern beantragt werden: • Richtlinie zur Förderung der naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Grünlandflächen (Naturschutzgerechte Grünlandnutzungrichtlinie) http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?doc.id=VVMV-VVMV000008471&st=vv&doctyp=vvmv&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint • Richtlinie zur Förderung der extensiven Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen (Extensive Dauergrünlandrichtlinie) http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?doc.id=VVMV-VVMV000008469&st=vv&doctyp=vvmv&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint Voraussetzung für die Förderungen ist die Lage der Grünlandfläche in der entsprechenden Förderkulisse. Diese Förderkulisse wird mit dem vorliegenden Datenbestand festgelegt. Im Folgenden beziehen sich die Aussagen zu „NGGN“ auf die „Naturschutzgerechte Grünlandnutzungrichtlinie“, die Aussagen zu „GAK“ auf die „Extensive Dauergrünlandrichtlinie“. Gesamtdatenbestand aller Förderklassen für die extensive Grünlandnutzung Mecklenburg – Vorpommern (Stand: Übergabe der Endfassung für die Veränderungsmeldungen 2015 an die Landwirtschaftsabteilung im LU am 28.10.2015) Förderklassen: 1.) NGGN (Naturschutzgerechte Grünlandnutzung) - Konkrete Darstellung der Auswahlflächen, Kriterienflächen sind in die Feldblockgeometrie eingeschnitten - Bei einer Flächenüberlagerung von >= 70% NGGN, wurde der gesamte Feldblock als NGGN ausgewählt - konkrete Parzellierung bei Flächenbeantragung 2.) GAK_B2 (Kernflächen GAK Basisvariante 2) - Flächen sind nur für die GAK Basisvariante 2 zugelassen 3.) GAK_B21 (Vorrangflächen GAK Basisvariante 2) - Flächen sind vorrangig für Basisvariante 2 vorgesehen, Basisvariante 1 ist zulässig 4.) GAK_B12 - Flächen sind für Basisvariante 1 vorgesehen, Basisvariante 2 ist nur bei verfügbaren Mitteln und Ausschöpfung der Variante GAK_B2 und GAK_B21 zulässig 5.) Löschen - Flächen, welche im Rahmen der Beteiligung der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt als nicht landwirtschaftliche Flächen identifiziert wurden oder Flächen, auf denen aufgrund des rechtlichen Status keine Förderung zulässig ist Grundgeometrien stellen die Feldblöcke (Stand 07/2015) mit der Bodennutzung Dauergrünland dar. Naturschutzfachliche Inhalte wurden mit den Feldblöcken überlagert. Der entsprechende Flächenanteil ist auf die Grundgeometrie der Feldblöcke übertragen worden. Die Begründung für die Klassenauswahl ist im Feld Kategorie dargestellt. Kulissenflächen mit einem Flächenanteil von >10% Polder werden nicht höherwertigeren Förderklassen zugeordnet und sind in der Klasse GAK_B12 eingeordnet. Der Flächenanteil der Polder ist an den Teilflächen (NGGN/GAK) berechnet. Die Ausschlussflächen sind die Polderflächen der Schöpfwerkstudie BIOTA (Stand 2014) abzüglich der dem LUNG bekannten Flächen aus Moorprojekten mit ausgewiesener Pflegenutzung. Folgend die Auswahl der Kriterien für die Zuordnung der Förderklassen: NGGN: Küstenvogelbrutgebiet (NGGN): - Küstenvogelbrutgebiete (LUNG, 2013) - Halophile Pionierfluren und Salzgrünland: KGQ, KGS, KGM, KGO, KGA, KGD ( Biotopkartierung , LUNG, 1996 – 2011) Nassgrünland (NGGN): - Historische Handmahdflächen auf Moorprojektflächen - Kulisse Spezialtechnik Dr. Hennicke (NP Peenetal, 2013) Feuchtgrünland (NGGN): - Pfeifengraswiesen auf kalkreichen Boden - L RT6410; Kalkreiche Niedermoore - LRT 7230 (Binnendifferenzierung; ILN, 2004) - Pfeifengraswiesen (GFP); Brenndolden-Auenwiesen (GFB); Sonstiges Auengrünland ( GFS) / ( Biotopkartierung , LUNG, 1996 – 2011) Magergrünland und Heiden (NGGN): - Pioniersandfluren saurer Standorte (TFP), Pioniersandfluren kalkreicher Standorte (TPB), Sandmagerrasen (TMS), Ruderalisierter Sandmagerrasen (TMD), Basiphiler Halbtrockenrasen (TKH) Ruderalisierter Halbtrockenrasen (TKD), Steppen- und Trockenrasen (TTK), Ruderalisierter Steppen- und Trockenrasen (TTD), Borstgrasrasen (TBB), Trockene Zwergstrauchheiden (TZT), Feuchte Zwergstrauchheiden (TZF), Trock. Zwergstrauchheiden mit hohem Gehölzanteil (TZG), Sumpfbärlapp-Feuchtheide (TFB), Wachholderheide (TWW) / ( Biotopkartierung , LUNG, 1996 – 2011) - Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista (LRT 2310), Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis (LRT 2330), Feuchte Heiden des nordatlantischen Raumes (LRT 4010), Trockene europäische Heiden (LRT4030), Formation von Juniperus communis auf Heiden und Kalkrasen (LRT 5130), Trockene, kalkreiche sandrasen (LRT 6120), Naturnahe Kalktrockenrasen (LRT 6210), Artenreiche montane Borstgrasrasen (LRT6230), Subpannonische Steppen- Trockenrasen (LRT 6240) Renaturierungsgrünland –Potentialflächen (NGGN): - Flächenkonkrete Selektion durch Experten, Quellenangabe in Feld [Quelle] GAK- Kulissen: [AGL1] Salzstellen des Binnenlandes - Salzwiesen im Binnenland (LRT 1340) - Salzgrünland des Binnenlandes (BK: GHG) - Sonstige Salzwiesen des Binnenlandes (BK: (GHS) [AGL2] Florenschutzkonzept - Schwerpunkträume des Florenschutzkonzeptes (GLRP, 2008 -2011) [AGL3] Moorprojekte - umgesetzte Moorprojekte M-V mit Pflegeziel (Ausschluss von Sukzessionsflächen; LUNG, 2011) [AGL4] Magere Flachlandmähwiesen - LRT 6510 (Binnendifferenzierung; ILN, 2004) [AGL5] Eutrophe Nasswiesen: - GFR (Biotopkartierung , LUNG, 1996 – 2011) [AGL6] sonstiges Feuchtgrünland / Flutrasen - GFD, GFF ( Biotopkartierung , LUNG, 1996 – 2011) [AGL7]naturnaher Wasserhaushalt - Konzeptbodenkarte Moor (LUNG Abt.4, 2011) - Studie Art und Intensität künstlicher Entwässerung landwirtschaftlicher Nutzflächen (BIOTA, 2010) [AGL10] langjährige Extensivierung - Naturschutzgerechte Grünlandnutzung Förderung (1996 – 2000) - Naturschutzgerechte Grünlandnutzung Förderung (2012) [AGL8] Steinigkeit / Blockgehalt - Mittelmaßstäbige Landwirtschaftliche Standortkartierung – MMK (1991) - Auswahl: stark / sehr stark steinig und Blockgehalt Kategorie 2 [AGL9] Hangneigung (LUNG Abt.4, 2013) [nawGL1] Nahrungsflächen Vögel - Offenlandkulisse (LUNG, 2012) - Artauswahl: Weißstorch, Schwarzstorch, Schreiadler, Bekassine, Brachpieper, Großer Brachvogel, Knäkente, Ortolan, Rotschenkel, Seggenrohrsänger, Uferschnepfe, Wachtelkönig, Wiedehopf, Wiesenweihe, Ziegenmelker [nawGL2] Gewässernahes Grünland - Seen und Fließgewässer (Fluss/Bach) mit 30m Puffer (DLM, 2012) [nawGL3] Nationales Naturerbe - Naturschutzeigentum (LUNG, 2009) Nationalparke, Naturschutzgebiete, Biosphärenreservate (LUNG, 2012)

Förderkulisse Grünland M-V ab 2015

Für die Bewirtschaftung von Grünlandflächen können Fördermittel nach folgenden Förderrichtlinien des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern beantragt werden: • Richtlinie zur Förderung der naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Grünlandflächen (Naturschutzgerechte Grünlandnutzungrichtlinie) http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?doc.id=VVMV-VVMV000008471&st=vv&doctyp=vvmv&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint • Richtlinie zur Förderung der extensiven Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen (Extensive Dauergrünlandrichtlinie) http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?doc.id=VVMV-VVMV000008469&st=vv&doctyp=vvmv&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint Voraussetzung für die Förderungen ist die Lage der Grünlandfläche in der entsprechenden Förderkulisse. Diese Förderkulisse wird mit dem vorliegenden Datenbestand festgelegt. Im Folgenden beziehen sich die Aussagen zu „NGGN“ auf die „Naturschutzgerechte Grünlandnutzungrichtlinie“, die Aussagen zu „GAK“ auf die „Extensive Dauergrünlandrichtlinie“. Gesamtdatenbestand aller Förderklassen für die extensive Grünlandnutzung Mecklenburg – Vorpommern (Stand: Übergabe der Endfassung an die Landwirtschaftsabteilung im LU am 15.12.2014) Förderklassen: 1.) NGGN (Naturschutzgerechte Grünlandnutzung) - Konkrete Darstellung der Auswahlflächen, Kriterienflächen sind in die Feldblockgeometrie eingeschnitten - Bei einer Flächenüberlagerung von >= 70% NGGN, wurde der gesamte Feldblock als NGGN ausgewählt - konkrete Parzellierung bei Flächenbeantragung 2.) GAK_B2 (Kernflächen GAK Basisvariante 2) - Flächen sind nur für die GAK Basisvariante 2 zugelassen 3.) GAK_B21 (Vorrangflächen GAK Basisvariante 2) - Flächen sind vorrangig für Basisvariante 2 vorgesehen, Basisvariante 1 ist zulässig 4.) GAK_B12 - Flächen sind für Basisvariante 1 vorgesehen, Basisvariante 2 ist nur bei verfügbaren Mitteln und Ausschöpfung der Variante GAK_B2 und GAK_B21 zulässig 5.) Löschen - Flächen, welche im Rahmen der Beteiligung der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt als nicht landwirtschaftliche Flächen identifiziert wurden oder Flächen, auf denen aufgrund des rechtlichen Status keine Förderung zulässig ist Grundgeometrien stellen die Feldblöcke (Stand 11/2014) mit der Bodennutzung Dauergrünland dar. Naturschutzfachliche Inhalte wurden mit den Feldblöcken NGGN_GAK_14.doc Seite 2 04.07.2016 überlagert. Der entsprechende Flächenanteil ist auf die Grundgeometrie der Feldblöcke übertragen worden. Die Begründung für die Klassenauswahl ist im Feld Kategorie dargestellt. Kulissenflächen mit einem Flächenanteil von >10% Polder werden nicht höherwertigeren Förderklassen zugeordnet und sind in der Klasse GAK_B12 eingeordnet. Der Flächenanteil der Polder ist an den Teilflächen (NGGN/GAK) berechnet. Die Ausschlussflächen sind die Polderflächen der Schöpfwerkstudie BIOTA (Stand 2014) abzüglich der dem LUNG bekannten Flächen aus Moorprojekten mit ausgewiesener Pflegenutzung. Folgend die Auswahl der Kriterien für die Zuordnung der Förderklassen: NGGN: Küstenvogelbrutgebiet (NGGN): - Küstenvogelbrutgebiete (LUNG, 2013) - Halophile Pionierfluren und Salzgrünland: KGQ, KGS, KGM, KGO, KGA, KGD ( Biotopkartierung , LUNG, 1996 – 2011) - Polder Leopoldshagen Nassgrünland (NGGN): - Historische Handmahdflächen auf Moorprojektflächen - Kulisse Spezialtechnik Dr. Hennicke (NP Peenetal, 2013) Feuchtgrünland (NGGN): - Pfeifengraswiesen auf kalkreichen Boden - L RT6410; Kalkreiche Niedermoore - LRT 7230 (Binnendifferenzierung; ILN, 2004) - Pfeifengraswiesen (GFP); Brenndolden-Auenwiesen (GFB); Sonstiges Auengrünland ( GFS) / ( Biotopkartierung , LUNG, 1996 – 2011) Magergrünland und Heiden (NGGN): - Pioniersandfluren saurer Standorte (TFP), Pioniersandfluren kalkreicher Standorte (TPB), Sandmagerrasen (TMS), Ruderalisierter Sandmagerrasen (TMD), Basiphiler Halbtrockenrasen (TKH) Ruderalisierter Halbtrockenrasen (TKD), Steppen- und Trockenrasen (TTK), Ruderalisierter Steppen- und Trockenrasen (TTD), Borstgrasrasen (TBB), Trockene Zwergstrauchheiden (TZT), Feuchte Zwergstrauchheiden (TZF), Trock. Zwergstrauchheiden mit hohem Gehölzanteil (TZG), Sumpfbärlapp-Feuchtheide (TFB), Wachholderheide (TWW) / ( Biotopkartierung , LUNG, 1996 – 2011) - Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista (LRT 2310), Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis (LRT 2330), Feuchte Heiden des nordatlantischen Raumes (LRT 4010), Trockene europäische Heiden (LRT4030), Formation von Juniperus communis auf Heiden und Kalkrasen (LRT 5130), Trockene, kalkreiche sandrasen (LRT 6120), Naturnahe Kalktrockenrasen (LRT 6210), Artenreiche montane Borstgrasrasen (LRT6230), Subpannonische Steppen- Trockenrasen (LRT 6240) Renaturierungsgrünland –Potentialflächen (NGGN): - Flächenkonkrete Selektion durch Experten GAK- Kulissen: [AGL1] Salzstellen des Binnenlandes - Salzwiesen im Binnenland (LRT 1340) - Salzgrünland des Binnenlandes (BK: GHG) - Sonstige Salzwiesen des Binnenlandes (BK: (GHS) [AGL2] Florenschutzkonzept - Schwerpunkträume des Florenschutzkonzeptes (GLRP, 2008 -2011) NGGN_GAK_14.doc Seite 3 04.07.2016 [AGL3] Moorprojekte - umgesetzte Moorprojekte M-V mit Pflegeziel (Ausschluss von Sukzessionsflächen; LUNG, 2011) [AGL4] Magere Flachlandmähwiesen - LRT 6510 (Binnendifferenzierung; ILN, 2004) [AGL5] Eutrophe Nasswiesen: - GFR (Biotopkartierung , LUNG, 1996 – 2011) [AGL6] sonstiges Feuchtgrünland / Flutrasen - GFD, GFF ( Biotopkartierung , LUNG, 1996 – 2011) [AGL7]naturnaher Wasserhaushalt - Konzeptbodenkarte Moor (LUNG Abt.4, 2011) - Studie Art und Intensität künstlicher Entwässerung landwirtschaftlicher Nutzflächen (BIOTA, 2010) [AGL10] langjährige Extensivierung - Naturschutzgerechte Grünlandnutzung Förderung (1996 – 2000) - Naturschutzgerechte Grünlandnutzung Förderung (2012) [AGL8] Steinigkeit / Blockgehalt - Mittelmaßstäbige Landwirtschaftliche Standortkartierung – MMK (1991) - Auswahl: stark / sehr stark steinig und Blockgehalt Kategorie 2 [AGL9] Hangneigung (LUNG Abt.4, 2013) [nawGL1] Nahrungsflächen Vögel - Offenlandkulisse (LUNG, 2012) - Artauswahl: Weißstorch, Schwarzstorch, Schreiadler, Bekassine, Brachpieper, Großer Brachvogel, Knäkente, Ortolan, Rotschenkel, Seggenrohrsänger, Uferschnepfe, Wachtelkönig, Wiedehopf, Wiesenweihe, Ziegenmelker [nawGL2] Gewässernahes Grünland - Seen und Fließgewässer (Fluss/Bach) mit 30m Puffer (DLM, 2012) [nawGL3] Nationales Naturerbe - Naturschutzeigentum (LUNG, 2009) Nationalparke, Naturschutzgebiete, Biosphärenreservate (LUNG, 2012)

Uferabflachung des Grabens 220c

Das Vorhaben ist auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1421/13 in der Gemarkung Ehekirchen geplant. Im Südosten des Grundstücks verläuft der Graben 220c. Die Planung sieht die Anlage einer temporär wasserführenden Uferabflachung mit einer Länge von etwa 45 m und einer maximalen Breite von 10 m vor. Die ökologische Qualität des Gewässers sowie des unmittelbaren Umfelds soll verbessert werden. In direkter Nähe zum geplanten Maßnahmenbereich wurden mehrere streng geschützte Vogelarten, Großer Brachvogel und Kiebitz, nachgewiesen. Diese Arten profitieren besonders von der Maßnahme, da Ihnen das flache Ufer als geeignete Stocherfläche zur Nahrungssuche dient. Die zeitweise wasserführenden Uferzonen stellen zudem optimale Laichgewässer für Amphibien dar.

Artenhilfsprogramme – Maßnahmen zum Schutz windenergiesensibler Vogelarten

Für acht exemplarisch ausgewählte Vogelarten mit verschiedenen Lebensräumen – Baumfalke, Großer Brachvogel, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzstorch, Seeadler, Weißstorch und Wespenbussard – hat ein BfN-Forschungsprojekt insgesamt 54 FCS-Maßnahmen zusammengestellt. Diese können auch auf andere Arten mit ähnlichen Lebensraumansprüchen übertragen werden. Die Maßnahmen können verschiedenen Formen von Beeinträchtigungen wie z. B. Lebensraumverlusten entgegenwirken und bieten sich daher sowohl für das Nationale Artenhilfsprogramm (nAHP) als auch für Artenhilfsprogramme der Bundesländer an. Die Maßnahmen reichen von Schutzkonzepten für Horste über die Pflege von Streuobstwiesen und das Anlegen von Brache- bzw. Blühstreifen im Ackerland bis zur Wiedervernässung von Waldfeuchtgebieten.

Auswärtige Kabinettssitzung in Salzwedel – Investitionen für einen lebenswerten Altmarkkreis

Die Landesregierung ist heute unter der Leitung von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff zu einer auswärtigen Kabinettssitzung in der Hansestadt Salzwedel zusammenkommen. Auf der Tagesordnung standen neben allgemeinen auch regionale Themen wie die infrastrukturelle, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Entwicklung in der Hansestadt Salzwedel und im Altmarkkreis Salzwedel. Haseloff: „Dem Land liegt eine gute Entwicklung ländlicher Räume am Herzen. Deswegen haben wir auch Vorhaben im Altmarkkreis und der Stadt Salzwedel in den vergangenen Jahren intensiv gefördert und werden dies auch künftig tun: Von Investitionen in die Infrastruktur über die Wirtschaftsförderung bis hin zu den Bereichen Soziales und Kultur.“ Für einen lebenswerten Altmarkkreis Salzwedel In den zurückliegenden fünf Jahren sind rund 7,7 Mio. € Städtebaufördermittel in die Hansestadt Salzwedel geflossen; in die Kommunen des Altmarkkreises insgesamt knapp 18 Mio. €. In diesem sind weitere Fördermittel in Höhe von rund 4,6 Mio. € eingeplant. Für die Sicherung des historischen Speichergebäudes Lohteich 24 in der Hansestadt Salzwedel sind rund 2,2 Mio. € vorgesehen. Die Sicherung von historischen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden im Stadtkern soll mit fast 215.000 € finanziell unterstützt werden. In Klötze ist der Neubau eines Verwaltungsgebäudes geplant: dort sind neben dem Einzeldenkmal Rathaus ein Trauzimmer, das Büro des Standesamtes sowie das Stadtarchiv vorgesehen. Aus Städtebaufördermitteln wird das Vorhaben mit 940.000 € unterstützt. Für attraktive Bahnhöfe Dank der REVITA-Förderung, sowie Mitteln aus dem Städtebau haben im vergangenen Jahr die Arbeiten an der Verkehrsstation Gardelegen begonnen. Im Erdgeschoss soll ein Wartebereich samt Gastronomie, Shop für Fahrkarten und Reisebedarf sowie öffentlichen Toilettenanlagen gebaut werden. Darüber hinaus wird eine sichere Abstellmöglichkeit für Fahrräder im Bahnhofsgebäude geschaffen. Außerdem sollen im Obergeschoss des Bahnhofsgebäudes Büroflächen entstehen. Das Land stellt im Rahmen des REVITA-Programmes seit dem vergangenen Jahr rund 870.000 € bereit. Außerdem stehen im Rahmen der Städtebauförderung knapp 2,4 Mio. € zu Verfügung. Für digitale Netze und Verfahren Eine positive Entwicklung ist sowohl im Altmarkkreis als auch in der Hansestadt bei den Festnetzquoten zu verzeichnen. Durch den geförderten und eigenwirtschaftlichen Ausbau liegt die Versorgungsquote mit 50 Mbit/s in der Hansestadt inzwischen bei 98,8 Prozent, im Altmarkkreis nahezu ebenso hoch bei 98,7 Prozent. Auch beim Mobilfunkausbau mit 5G wurden deutliche Verbesserungen erreicht: der Altmarkkreis verfügt inzwischen über eine Abdeckung von 94,6 Prozent, die Hansestadt liegt aktuell bei 99,2 Prozent. Nur noch vereinzelt gibt es sogenannte „weiße“ Mobilfunkflecken, die erschlossen werden müssen. Die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes (MIG) setzt dazu im Altmarkkreis zwei Förderverfahren um: in Apenburg-Winterfeld und Gardelegen-Wannefeld entstehen neue Mobilfunkstandorte. Auch der Glasfaserausbau geht gut voran: im Rahmen einer Zuwendung des Landes wurde die Hansestadt Salzwedel mit mehr als vier Mio. € für den geförderten Ausbau von 387 unterversorgten Adressen unterstützt. Daneben wurden eigenwirtschaftlich weitere 3.900 Adressen mit Glasfaserinfrastruktur erschlossen. Mit dem kürzlich abgeschlossenen Großprojekt des Zweckverbandes Breitband Altmark konnten in der gesamten Altmark rund 30.000 Anschlüsse geschaffen werden. Land (ca. 30 Mio. €) und Bund (ca. 115 Mio. €) haben dafür in großem Umfang Fördermittel beigesteuert. Im Rahmen der WLAN- und Freifunkförderung wurden zwei Projekte realisiert. Das WLAN auf den Caravan-Stellplätzen und im Freibad in der Hansestadt Salzwedel wurde mit gut 7.000 € gefördert, das WLAN im Bereich des Stadtbades und auf dem Campingplatz in Arendsee mit knapp 100.000 €. Wirtschaftsentwicklung und zukunftsorientierte Perspektiven für den Altmarkkreis Salzwedel Die Wirtschaftsförderung durch das Land Sachsen-Anhalt unterstützt den Landkreis erheblich. So wurden im Zeitraum von 2000 bis 2025 insgesamt 221 Projekte im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) mit rund 124,7 Mio. € bezuschusst. Diese Fördermittel trugen zur Schaffung von fast 2.100 neuen Arbeitsplätzen und zur Sicherung von rund 7.240 Arbeitsplätzen bei. Ein weiteres Beispiel für die Wirtschaftsförderung ist das Programm „Sachsen-Anhalt investiert“ , das seit seiner Einführung im Februar 2022 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kleinstunternehmen unterstützt. Im Altmarkkreis wurden seitdem 14 Projekte mit einem Investitionsvolumen von rund 1,01 Mio. € bewilligt. Zusätzlich wurden im Bereich Digitalisierung rund 118.000 € in der Strukturfondsperiode 2021-2027 bewilligt. Bergbauliche Abfallentsorgungsanlage Brüchau und Lithiumvorkommen Die Sanierung der bergbaulichen Abfallentsorgungsanlage Brüchau kann fortgesetzt werden: Das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) hat im August 2025 den abgeänderten Abschlussbetriebsplan des Unternehmens Neptune Energy genehmigt. Neptune Energy besitzt zudem eine Bewilligung zur Gewinnung von Lithium sowie drei Aufsuchungserlaubnisse auf Lithium im Norden Sachsen-Anhalts. Das Unternehmen führt derzeit Pilotprojekte durch, die keine zusätzliche bergbauliche Zulassung benötigen. Inwieweit die Lithiumvorkommen jedoch wirtschaftlich erschlossen werden können, ist noch nicht abschließend geklärt. Schätzungen zufolge könnten ab 2032 jährliche Wertschöpfungseffekte von rund 550 Mio. € und etwa 1.500 Arbeitsplätze entstehen. Eine Aussage zur wirtschaftspolitischen Bedeutung ist aber erst in einer späteren Projektphase möglich. Land- und Forstwirtschaft als tragende Säulen des Altmarkkreises Salzwedel Die landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Förderung, insbesondere durch das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) und Projekte zur Flurneuordnung, trägt maßgeblich zur Weiterentwicklung im Altmarkkreis Salzwedel bei. Im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung über das AFP wurden rund 7,0 Mio. €an landwirtschaftliche Betriebe im Altmarkkreis ausgezahlt. Junglandwirteim Landkreis wurden mit rund 650.000 € gefördert. Investitionen in die soziale Infrastruktur Von 2023 bis 2024 sind insgesamt mehr als 22,5 Mio. € aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln in die Hansestadt Salzwedel und den Altmarkkreis Salzwedel geflossen. So wurden unter anderem die Krankenhäuser im Landkreis im Rahmen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes mit insgesamt rund 1,1 Mio. € unterstützt. Weitere Bundes- und Landesmittel erhielten die Krankenhäuser aufgrund der Sonderbelastung durch das Coronavirus sowie der durch den Anstieg der Energiepreise verursachten Kostensteigerungen. Im Bereich der ambulanten medizinischen Versorgung wird seit 2024 ein Modellprojekt zur Etablierung von Telemedizinischen Versorgungseinheiten (TE) am Beispiel der augenärztlichen Versorgungsstruktur der Region Altmark mit 2 Mio. € gefördert. Im Rahmen von REGIO AKTIV erhält der Landkreis zur Unterstützung der Integration von benachteiligten und armutsgefährdeten Personen in Arbeit sowie beim Übergang von Schule zu Beruf insgesamt 8,9 Mio. € an Landes-, Bundes- und kommunalen Mitteln. Für die Umsetzung des Berufsorientierungsprogramms BRAFO im Altmarkkreis hat das Land in den Jahren 2023 und 2024 insgesamt 771.800 € bereitgestellt, davon 363.200 € aus Mitteln des ESF. Dynamischer Zubau bei sauberen Energien Beim Ausbau der erneuerbaren Energien sind im Altmarkkreis Salzwedel gerade beim Bau von Windrädern in den nächsten Jahren starke Impulse zu erwarten: Aktuell werden im Landkreis 51 neue Anlagen mit einer Gesamtleistung von 318 Megawatt geplant; dadurch würde sich die aktuell installierte Leistung von 412 MW fast verdoppeln. Vom geplanten dynamischen Zubau werden auch die Menschen vor Ort profitieren: Durch das im September beschlossene Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz fließen für jedes moderne 6-Megawatt-Windrad künftig mindestens 33.000 € pro Jahr direkt in die Gemeindekassen – für Kitas, Sportplätze, Vereine und mehr. Millionenschwere Unterstützung für Naturschutz Der Altmarkkreis Salzwedel profitiert stark von der Naturschutzförderung des Landes. In der derzeit laufenden EU-Strukturfondsperiode 2021-2027 werden im Landkreis aktuell sechs größere Vorhaben mit insgesamt gut 4,2 Mio. € unterstützt; der Großteil davon kommt aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Die Naturschutzprojekte sollen den Wasserhaushalt im Cheiner Torfmoor stärken und die dortige Wiedervernässung voranbringen, Brachvögel im Drömling und Kreuzottern am „Grünen Band“ schützen sowie Moorwiesen-Lebensräume in der Gemeinde Rohrberg verbessern und zur Fortschreibung des Pflege- und Entwicklungsplans für das UNESCO-Biosphärenreservat Drömling dienen. Kommunaler Finanzausgleich ist wichtiges Instrument Mit dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) stellt das Land den Kommunen Mittel in Ergänzung ihrer eigenen Erträge und Einzahlungen zur Verfügung. Die Hansestadt Salzwedel erhält im Jahr 2025 insgesamt rund 9,2 Mio. € an Zuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz und damit knapp 0,1 Mio. € mehr Zuweisungen als im Jahr zuvor. Der Altmarkkreis Salzwedel erhält im Jahr 2025 insgesamt rund 51,7 Mio. € an Zuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz. Das sind gut 3,0 Mio. € mehr als im Jahr zuvor. Sondervermögen „Infrastruktur“ Nach dem Entwurf eines Gesetzes über das Sondervermögen „Infrastruktur“, das zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll, erhalten die Kommunen insgesamt rund 1,56 Mrd. €. Für die kreisangehörigen Gemeinden im Altmarkkreis Salzwedel ergibt sich insgesamt ein Förderbudget in Höhe von 43,1 Mio. €. Der Altmarkkreis Salzwedel erhält ein pauschales Förderbudget in Höhe von 36,8 Mio. €. Schulbaumaßnahmen im Altmarkkreis Salzwedel Nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz II können im Altmarkkreis Salzwedel insgesamt 14 Maßnahmen von kommunalen und freien Schulträgern mit einem Gesamtvolumen von ca. 5,05 Mio. € gefördert werden. Acht Maßnahmen sind bereits abgeschlossen. Förderung von Kunst und Kultur In den Jahren 2024, 2025 und 2026 profitiert die Hansestadt Salzwedel und der Altmarkkreis Salzwedel auf vielen Ebenen vom kulturpolitischen Engagement der Landesregierung.  Allein für das Jahr 2024 belief sich die Förderung im Bereich Kultur auf über 970.000 €. Mit insgesamt 23 Konzerten und Lesungen an 16 Orten konnten die Altmark Festspiele in 2025 einen Publikumsrekord erzielen. Das Land förderte das Festival mit 20.000 €. Das Musikfest Altmark und die Aktion Musik/local heroes e.V. werden ebenfalls regelmäßig mit Landesmitteln unterstützt. Diese Veranstaltungen sind im Land etabliert und verfügen über einen exzellenten Ruf über die Landesgrenzen hinaus. Für Kunstschaffende in Literatur, Bildender Kunst sowie Musik/Komposition werden im Altmarkkreis Salzwedel durch das Land jährlich vier Stipendien mit einer Gesamthöhe von 18.000 € gefördert. Unter dem Dach der Stiftung Gedenkstätten befindet sich mit der Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe Gardelegen die älteste Gedenkstätte für die Opfer des Nationalsozialismus in Sachsen-Anhalt. Das Dokumentations- und Besucherzentrum mit der Dauerausstellung wurde im Jahr 2020 eröffnet. Das jährliche Haushaltsvolumen liegt durchschnittlich bei rund 290.000 €. In der Denkmalpflege förderte das Land in 2024 denkmalgerechte Sanierungsarbeiten am Gutshof Schenkenhorst und im Kloster Dambeck sowie in 2025 Maßnahmen an der Dorfkirche Dambeck, der St. Marienkirche Gardelegen, an Schloss Kunrau und an der Schlossanlage Isenschnibbe. Das in der Hansestadt Stendal beheimatete Theater der Altmark bedient mit seinem schauspielerischen Angebot die gesamte Altmark. Durch die Theater- und Orchesterverträge sichert das Land die Finanzierung des Hauses bis 2028. Das BRUCCA! Festival für Theater, Zirkus und Musik in der Künstlerstadt Kalbe erhielt 2025 eine Einzelförderung des Landes Höhe von 26.000 €. Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , YouTube und LinkedIn sowie über WhatsApp Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Geteiltes Sorgerecht für Wiesenvögel

Diepholz / Dümmer. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz empfing im Oktober eine Delegation von Umweltexperten und Naturschützern aus dem Senegal. An der Naturschutzstation am Dümmer tauschten sich die Experten unter anderen über bewährte Verfahren im Bereich Feuchtgebietsmanagement und Erhaltung der biologischen Vielfalt aus. Der Besuch war Teil einer laufenden Zusammenarbeit zwischen dem EU-Projekt „LIFE IP GrassBirdHabitats“, der senegalesischen Universität Gaston Berger (UGB) und der NGO Nature Communautés Développement (NCD) Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz empfing im Oktober eine Delegation von Umweltexperten und Naturschützern aus dem Senegal. An der Naturschutzstation am Dümmer tauschten sich die Experten unter anderen über bewährte Verfahren im Bereich Feuchtgebietsmanagement und Erhaltung der biologischen Vielfalt aus. Der Besuch war Teil einer laufenden Zusammenarbeit zwischen dem EU-Projekt „LIFE IP GrassBirdHabitats“, der senegalesischen Universität Gaston Berger (UGB) und der NGO Nature Communautés Développement (NCD) „Während viele Zugvögel bereits im Senegal und anderen westafrikanischen Gebieten angekommen sind, schauten sich unsere senegalesischen Besucher an, wo Uferschnepfen und andere Wiesenvogelarten zwischen März und Juni zu Hause sind“, berichtet Heinrich Belting, Projektleiter von LIFE IP GrassBirdHabitats von dem Treffen. „Dabei nutzen wir die Möglichkeit, um uns über Hydrologie, Lebensraummanagement und den Schutz von Zugvögeln auszutauschen“, so Belting. Die senegalesischen Besucher stellten hierbei ihre umfangreichen Erfahrungen im Wassermanagement im Senegal-Flussdelta und im Djoudj-Nationalpark (Parc National des Oiseaux du Djoudj - PNOD) vor. Der Park ist ein UNESCO-Weltnaturerbe und für seine reiche Vogelvielfalt bekannt. Sie berichteten auch über den aktuellen Stand des Mbawar-Projekts, einem gemeinsamen Projekt zur Sanierung des großen Feuchtgebiets Mbawar in der Nähe des PNOD. Der Austausch bot beiden Seiten die Gelegenheit, innovative Ansätze zur Wiederherstellung von Lebensräumen, zum Schutz von Zugvögeln und zu den Herausforderungen des Klimawandels zu diskutieren. „Wir teilen uns das Zuhause der Wiesenvögel – darum hat der Austausch auch gezeigt, wie wichtig die internationale Zusammenarbeit ist, um ökologisch sensible Ökosysteme entlang der atlantischen Zugroute zu erhalten“, betont Belting. Hintergrundinformation zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Hintergrundinformation zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Der Schutz von Wiesenvögeln wie Uferschnepfe, Kiebitz und Brachvogel und deren Lebensräumen stehen im Fokus des von der Europäischen Union im Rahmen des LIFE-Programms geförderten Projekts. Ziel ist es, ein strategisches Schutzkonzept für Wiesenvogellebensräume in Westeuropa zu entwickeln, um Aktivitäten zu vernetzen und gezielte Schutzmaßnahmen abzustimmen. In Niedersachsen werden hierfür in 27 Projektgebieten, wie beispielweise am Dümmer, der Unterelbe oder der Hunteniederung, wiesenvogelfreundliche Maßnahmen umgesetzt. Hier gilt es beispielsweise, die Flächennutzung zu extensivieren und die Wasserstände zu optimieren. Das Gesamtbudget des über zehn Jahre laufenden Projekts beträgt rund 27 Millionen Euro, davon 12 Millionen als Anteil des Landes Niedersachsen. Das Niedersächsische Umweltministerium als Projektträger hat die Staatliche Vogelschutzwarte im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit der Umsetzung des Projekts beauftragt. Partner in Niedersachsen sind die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer und das Büro BioConsultOS. Projektpartner in den Niederlanden sind die Provinz Friesland, die Universität Groningen sowie die landwirtschaftliche Kooperative Collectief Súdwestkust (SWK) und der Naturschutzverband BondFrieseVogelWachten (BFVW). Im Rahmen des Projektes werden über 40 Arbeitsplätze der einzelnen Projektpartner finanziert.

Wiedervernässung am Großen Meer stärkt Schutz für Wiesenvögel

Landkreis Aurich – Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat für die kommenden Wochen Bauarbeiten beauftragt, um das Niedermoor im Herrenmeeder Meer südlich des Großen Meeres zu vernässen. Das Projekt verfolgt den Zweck, die Lebensraumbedingungen für bedrohte Wiesenbrüter wie Uferschnepfe, Kiebitz und Brachvogel in der Region zu verbessern. Von der Vernässung sollen zudem weitere Arten und Biotope der für die Region eigentlich typischen feuchten Niederungslandschaften profitieren. Auch der Klimaschutz steht im Fokus. Eine Rodung des mit dem Projekt in Verbindung stehenden Erlenwäldchens im Herrenmeeder Meer stehe nach wie vor nicht unmittelbar bevor, betont der NLWKN. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat für die kommenden Wochen Bauarbeiten beauftragt, um das Niedermoor im Herrenmeeder Meer südlich des Großen Meeres zu vernässen. Das Projekt verfolgt den Zweck, die Lebensraumbedingungen für bedrohte Wiesenbrüter wie Uferschnepfe, Kiebitz und Brachvogel in der Region zu verbessern. Von der Vernässung sollen zudem weitere Arten und Biotope der für die Region eigentlich typischen feuchten Niederungslandschaften profitieren. Auch der Klimaschutz steht im Fokus. Eine Rodung des mit dem Projekt in Verbindung stehenden Erlenwäldchens im Herrenmeeder Meer stehe nach wie vor nicht unmittelbar bevor, betont der NLWKN. Im EU-Vogelschutzgebiet „Ostfriesische Meere“ rund um das Große Meer brüten verschiedene Wiesenbrüter wie Uferschnepfe, Kiebitz und Brachvogel. „Der Schutz dieser bedrohten Arten gelingt nur, wenn mehrere wichtige Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind“, betont Joachim Schwane von dem Projekt LIFE-IP GrassBirdHabitats im NLWKN. „Sie benötigen eine großräumig offene und durch Feuchtgrünland geprägte Landschaft, in der die Vögel weit sehen und möglichst störungsfrei brüten können. Ein sehr wichtiger Faktor sind zudem hohe Wasserstände, die im späten Winter und Frühling den Boden feucht oder sogar teilweise überflutet halten“, so Schwane. Ebenso wichtig sei es, dass das Gras im Frühjahr kurz und niedrig bleibe, was im Grünland nur durch eine angepasste landwirtschaftliche Nutzung erreicht werden könne. Zudem spiele auch eine Reduzierung der Beutegreifer eine Rolle, damit die Jungvögel sicher aufwachsen können. „Nur wenn all diese Faktoren zusammenkommen, können sich die Bestände der Wiesenbrüter erholen und stabil bleiben“, betont der Fachmann. Wiesenvogelbestände stark unter Druck Wiesenvogelbestände stark unter Druck Landesweit sind diese derzeit gefährdet oder stark rückläufig. Manche Arten wie die Bekassine sind an bestimmten Orten bereits vollständig verschwunden, so die Daten der Staatlichen Vogelschutzwarte im NLWKN. „Deshalb ist es wichtig, ihre Lebensräume gezielt zu verbessern und zu schützen“, unterstreicht Schwane. Die Europäische Union unterstützt diese Bestrebungen und finanziert die Umsetzung der Vorhaben im Rahmen des Projektes LIFE-IP GrassBirdHabitats mit entsprechenden Fördermitteln. Auf Naturschutzflächen des Landes Niedersachsen im Herrenmeeder Meer sollen in den kommenden Wochen dabei Bauarbeiten umgesetzt werden, um den Wasserstand in dem Gebiet insbesondere in der Brutzeit und im Winter zu erhöhen. Dafür wird eine alte abgängige Stauanlage durch eine neue ersetzt. Diese soll es ermöglichen, den Wasserstand nach den Erfordernissen der Wiesenvögel zu regulieren: Insbesondere im späten Winter sowie im weiteren Verlauf des Frühjahres sind die Wiesenbrüter auf hohe Wasserstände angewiesen. In der frühen Brutsaison zwischen März und Anfang April benötigen die meisten Wiesenbrüter jedoch auch eine kurzrasige Grünlandnarbe in Form von Weiden oder Wiesen mit unterschiedlichen Pflanzenarten. „Die dafür notwendige landwirtschaftliche Nutzung ist oftmals aufgrund nasser Verhältnisse schwierig umzusetzen“, weiß Joachim Schwane. Die neue Stauanlage ermöglicht daher auch das zeitweise Absenken des Wasserstandes im Sommer, um eine Befahrbarkeit der Flächen gewährleisten zu können. Zu diesem Zweck müssen zusätzlich Gräben instandgesetzt werden, damit das Wasser aus dem Gebiet abgeführt werden kann. Hierfür werden die Gräben geräumt und Gehölze entlang der Grabenstrukturen entnommen, welche den Abfluss des Wassers beeinträchtigen. Landesbetrieb stellt klar: Rodung steht nicht unmittelbar bevor Landesbetrieb stellt klar: Rodung steht nicht unmittelbar bevor Die diskutierte Rodung eines kleinen Erlenwäldchens im Herrenmeeder Meer ist dagegen ausdrücklich nicht Teil der jetzt bevorstehenden Bauarbeiten. Zwar wird die Beseitigung des Wäldchens von den Fachleuten aus naturschutzfachlichen Gründen weiterhin als notwendig angesehen. „Hierzu sind allerdings noch weitere Vorarbeiten erforderlich. Nicht zuletzt geht es dabei auch darum, den Interessen des Schutzes von Fledermäusen, die bisher das Wäldchen im Sommerhalbjahr als Balz- und Jagdrevier nutzen, umfassend Rechnung zu tragen“, betont Joachim Schwane. Der Naturschützer stellt klar: Das Erlenwäldchen werde bei den jetzt bevorstehenden Arbeiten nicht entfernt. Die Arbeiten erfolgen im Auftrag des von der EU geförderten Projektes LIFE-IP GrassBirdHabitats im NLWKN. Über das Projekt wurden zur Umsetzung der Naturschutzmaßnahmen ELER-Mittel aus der Förderrichtlinie "Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt (BiolV)" des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) akquiriert.

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