Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 26490028 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Frankfurt. Sie befindet sich in Prenzlau, UNI-Center (Stadtgebiet Prenzlau, Zufahrt über Parkplatz Einkaufszentrum in Richtung Bahnlinie ca. 20m hinter zwei Pollern). Die Messstation gehört zum Beschaffenheitsmessnetz. Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Nummer des Bohrloches: LUA 06/2000. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: GWLK 2 (weitgehend bedeckt). Der Zustand des Grundwassers wird beschrieben als: keine Angabe. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_ODR_OF_6. Der Messzyklus ist 4 x monatlich. Die Anlage wurde im Jahr 2000 erbaut. Ein Schichtverzeichnis liegt vor. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 29.97 m Geländehöhe: 29.10 m Filteroberkante: 4.93 m Filterunterkante: 3.93 m Sohle (letzte Einmessung): 3.69 m Sohle bei Ausbau: 3.93 m Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN16 eingemessen.
Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 33502241 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Frankfurt. Sie befindet sich in Reichenow (Zuchtbetriebsgelände mit Umzäunung, Begeherlaubnis). Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: GWLK 1 (weitgehend unbedeckt). Der Zustand des Grundwassers wird beschrieben als: keine Angabe. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_ODR_OD_2. Der Messzyklus ist täglich. . Ein Schichtverzeichnis liegt vor. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 70.3 m Geländehöhe: 70.00 m Filteroberkante: (keine Angabe) Filterunterkante: (keine Angabe) Sohle (letzte Einmessung): 59.54 m Sohle bei Ausbau: 59.1 m Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN92 eingemessen.
Das Projekt "Data and value-based decision-making for a sustainable land use - Datenbasierte Bewertung der multifunktionalen und digitalen Transformation eines Landwirtschaftsbetriebs anhand des Beispiels von Gut & Bösel in Alt Madlitz, Teilprojekt D" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für Ökologische Chemie, Pflanzenanalytik und Vorratsschutz.Der Zukunftsbetrieb schafft es die Daten seines Betriebs und der Umwelt so zu erfassen, zu bündeln und als Entscheidungsgrundlage zu nutzen, dass er das ökologische, soziale und regionalökonomische Optimum erreicht. Dafür möchten wir mit diesem Projekt die Grundlage schaffen. Ziel ist es, auf dem potenziellen Zukunftsbetrieb, welcher mit seinem Standort in Brandenburg bereits jetzt spürbar vom Klimawandel betroffen ist, einen Prototypen für die integrierte Datenerhebung, -vernetzung und -auswertung zu entwickeln, welcher zukünftig auf andere Betriebe übertragbar ist. Dieses Ziel erreichen wir, indem wir die komplexen Zusammenhänge von Boden, Wasser, Biodiversität, (Mikro-)Klima, Tieren und Bewirtschaftungsformen mithilfe von digitalen Instrumenten messen, mittels Mobilfunks verfügbar machen, die Messungen u.a. durch künstliche Intelligenz (KI) auswerten und mithilfe geeigneter Bewertungssystematiken monetär bewerten. Die Erkenntnisse sollen für die zukünftige Landnutzung in Deutschland zugänglich gemacht und darüber hinaus öffentlich diskutiert werden, um die Basis für die weitere Transformation hin zu einer nachhaltigen Landwirtschaft zu schaffen. Derzeit gehen viele negative und positive Effekte der Land- und Ernährungswirtschaft als Externalitäten nicht in die betriebliche Kostenrechnung der Produzenten ein. So bilden die Marktpreise nicht die Realität für Mensch und Umwelt ab. Eine monetäre Bewertung der Externalitäten und die integrierte Darstellung mit allen wesentlichen Daten des Betriebs und seiner Umwelt hilft LandwirtInnen gute Entscheidungen zu treffen und gibt VerbraucherInnen die notwendige Transparenz bei der Kaufentscheidung, da zukünftig ein Preis alle wesentlichen Kosten und Wertbeiträge abbilden könnte. Das Projekt nutzt die Digitalisierung, um ökologisch vorteilhafte Anbausysteme bewert-, plan- und umsetzbar zu machen. Ein solcher integrativer Ansatz zahlt direkt auf die Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft ein.
Der Datensatz Environmental Monitoring Facilities / Schaderregermonitoring in Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): - Schaderregermonitoring in Brandenburg - INSPIRE View-Service AM (WMS-EF-SEM) - Schaderregermonitoring in Brandenburg - INSPIRE Download-Service AM (WFS-EF-SEM) Der Dienst stellt die punktuellen Standorte des Schaderregermonitorings in Brandenburg zum Download bereit. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute.
Mit dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) werden in der Umgebung von Flugplätzen bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulicher Schallschutz sowie die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen und Bauverbote geregelt. Hierfür wird mit verbindlich vorgegebenen Ermittlungsverfahren ein Lärmschutzbereich für alle Verkehrsflughäfen mit Fluglinien- oder Pauschalflugreiseverkehr, für alle militärischen Flugplätze mit Strahlflugzeugbetrieb und für einige andere Flugplätze ermittelt. Dieser besteht aus zwei Schutzzonen für den Tag und für Flugplätze mit Nachtflugbetrieb (22 bis 6 Uhr) auch einer separaten Nacht-Schutzzone. Der Lärmschutzbereich wird durch Rechtsverordnungen der Bundesländer festgesetzt [§ 4 FluLärmG]. Unabhängig von der Festsetzung eines Lärmschutzbereiches findet eine Erfassung der Fluglärmbelastung in Berlin regelmäßig im Rahmen der Umsetzung der EU-Umgebungslärm-Richtlinie statt. Die umfangreichen Ergebnisse sind in den Einzelkarten zum Thema „Strategische Lärmkarten“ (07.05, SenStadtWohn 2017) veröffentlicht. Hierfür ist die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) zur Umsetzung der EU-Umgebungslärm-Richtlinie relevant. Deren Ergebnisse fließen u. a. in die Bewertungen zum jeweils aktuellen Mietspiegel des Landes Berlin ein. Durch die Eröffnung des Verkehrsflughafens Berlin Brandenburg (BER) am 31.10.2020 und die endgültige Schließung des Verkehrsflughafens Berlin-Tegel am 05.05.2021 konzentriert sich der Berliner Flugverkehr nun auf den Standort des BER. Auf den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) sind zwei voneinander unabhängige Regelungen anzuwenden: Zum einen die Schutz- und Entschädigungsgebiete nach der Planfeststellung 2004 einschließlich der Planergänzung 2009 und zum anderen der Lärmschutzbereich nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm 2007. Sie unterscheiden sich u. a. in den Anspruchsgebieten und den Schutzzielen. Obwohl die Schutzgebiete und Ansprüche aus dem Planfeststellungs- und Planergänzungsbeschluss meist größer sind, können in Einzelfällen in Abhängigkeit von der Definition der Raumnutzungen Erstattungsansprüche für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem FluLärmG weitergehend sein. Der Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld (SXF) zum Flughafen Berlin Brandenburg (BER) ist aufgrund des Zeitpunktes seiner Planfeststellung rechtlich betrachtet nicht die Erstellung eines neuen Flughafens bzw. die wesentliche bauliche Erweiterung eines Flugplatzes (§ 1 (1) FluLärmG). Vielmehr ist § 2 (2) des Gesetzes für bestehende zivile Flugplätze anzuwenden. Mit den der Planfeststellung zugrundeliegenden Flugrouten, aber mit neuer Prognose zu den Flugbewegungen, wurde zusätzlich 2013 ein neuer Lärmschutzbereich für den ausgebauten Flughafen Berlin Brandenburg festgesetzt. Die vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung für den BER festgelegten Flugrouten weichen teilweise deutlich von denen der Planfeststellung ab. Es sind auch neue Flugverfahren berücksichtigt worden, die sicher und flugtechnisch möglich sind, aber sich in der Praxis erst bewähren sollen. Dazu werden nach der Inbetriebnahme des BER die tatsächlich geflogenen Routen und Verfahren der ersten zwei vollen aufeinanderfolgenden Flugplanperioden ausgewertet. Die Brandenburger Genehmigungsbehörde wird anschließend die bisher nach der Planfeststellung festgelegten Schutz- und Entschädigungsgebiete (in der Karte hier nicht dargestellt) auf Grundlage der Daten des ersten vollständigen Betriebsjahres (zwei aufeinanderfolgende Flugplanperioden) insgesamt neu ausweisen. Unabhängig davon wird auf gleicher Grundlage auch der Lärmschutzbereich nach dem FluLärmG neu festgesetzt. Hinweis : Weitere Ausführungen z. B. zur Ermittlung des Lärmschutzbereichs oder zur Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem FluLärmG finden Sie beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg . Zur Planfeststellung und zum Lärmschutzkonzept um den Flughafen BER finden sich weitere Ausführungen beim Landesamt für Bauen und Verkehr . Verordnung der Landesregierung Berlin über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (FlugLärmBERV Bln) vom 30. Juli 2013, GVBl. Nr. 21 S. 430. Brandenburgische Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (FlugLärmSBBbgV) vom 7. August 2013, GVBl. II Nr. 61 S. 1. Der Lärmschutzbereich eines Flugplatzes wird gemäß dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm nach der Lärmbelastung in zwei Schutzzonen für den Tag und eine Schutzzone für die Nacht gegliedert. Schutzzonen sind jeweils diejenigen Gebiete außerhalb des Flughafengeländes, in denen der durch Fluglärm hervorgerufene äquivalente Dauerschallpegel L A eq sowie bei der Nacht-Schutzzone auch der fluglärmbedingte Maximalpegel L A max die nachfolgend genannten Werte übersteigt, wobei die Häufigkeit aus dem Mittelwert über die sechs verkehrsreichsten Monate des Prognosejahres bestimmt wird [§ 2 (2) FluLärmG]. Um den Flughafen BER betragen diese Werte für die Tag-Schutzzone 1 L A eq Tag = 65 dB(A), Tag-Schutzzone 2 L A eq Tag = 60 dB(A), Nacht-Schutzzone L A eq Nacht = 55 dB(A) und L A max = 6 mal 57 dB(A) innen. Bauverbote im Lärmschutzbereich grundsätzlich sowie in der Tag-Schutzzone 1 und in der Nacht-Schutzzone sind im § 5, Beschränkungen der baulichen Nutzung im § 6 FluLärmG, geregelt. Diese genannten äquivalenten Dauerschallpegel sind nicht mit denen der Strategischen Lärmkarten nach EU-Umgebungslärmrichtlinie vergleichbar. Zusätzlich ist die Planungszone Siedlungsbeschränkung als raumordnerisches Ziel im Gemeinsamen Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) dargestellt: hier wird festgelegt, dass in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen neue Flächen bzw. Gebiete für Wohnnutzungen oder besonders lärmschutzbedürftige Einrichtungen im Sinne des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm [§ 5 (1)] grundsätzlich nicht dargestellt oder festgesetzt werden dürfen. Die Kontur dieser Zone ist als nachrichtliche Übernahme „Nutzungsbeschränkungen zum Schutz der Umwelt“ in den Flächennutzungsplan übernommen worden (vgl. Ausführungsvorschriften AV-FNP 2021, 12.4 ). Karte im Geoportal Berlin Bild: Umweltatlas Berlin / Fluglärmschutzbereich BER Karten zum Fluglärmschutzbereich BER Die nachfolgenden Karten stellen die Lärmschutzbereiche für den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) in Übersichtskarten im Maßstab 1 : 50.000 sowie in Detailkarten im Maßstab 1 : 5.000 dar. Zur besseren Lesbarkeit sind die Darstellungen im Maßstab 1 : 5.000 in mehrere Kartenblätter aufgeteilt. Weitere Informationen
Die Daten resultieren aus der digitalen Erfassung der Waldflächen, differenziert nach 8 Kategorien. Grundlage war das Schmettau'sche Kartenwerk, entstanden zwischen 1767 und 1787. Das Kartenwerk umfasst das Gebiet Preußens östlich der Weser auf insgesamt 270 Blättern. Davon sind alle Karten des Territoriums Brandenburg digital ausgewertet worden. Die Kartierung erfolgte im Maßstab 1:50000 ohne trigonometrische Grundlage. Die Originale befinden sich im Besitz der Staatsbibliothek zu Berlin (Preußischer Kulturbesitz).
Die Daten resultieren aus der digitalen Erfassung der Waldflächen, differenziert nach 16 Kategorien. Grundlage waren 298 Kartenblätter der zweiten Preußischen Landesaufnahme und der Topographische Karte (Äquidistantenkarte) Sachsen (Territorium Brandenburgs). Der Erfassungsmaßstab ist 1:25000. Die Aufnahme erfolgte durch die Königliche Preußische Landesaufnahme bzw. das Topographische Bureau des Königlichen Generalstabes. Der Aufnahmezeitraum der erfassten Kartenblätter liegt zwischen 1879 und 1902. Besonders hervorzuheben sind die Höhenschichtlinien zur Geländedarstellung und die relativ hohe Genauigkeit nach Einführung des metrischen Systems. Die Karten verfügen über Koordinatenangaben im Rahmen (geographische Koordinaten). Die Originalkarten befinden sich im Besitz der Staatsbibliothek zu Berlin (Preußischer Kulturbesitz) bzw. der Sächsische Landesbibliothek (Staats- und Universitätsbibliothek Dresden).
Forstliche Versuchsflächen des Landesbetriebes Forst Brandenburg mit 50 abrufbaren Layern zu einzelnen Parametern; Angelegt seit 1875; Digitalisiert auf der Basis von Lageskizzen; Verknüpft mit Sachdaten; Digitale Erfassung: 2013
Der interoperable INSPIRE-WMS ist ein Darstellungsdienst, der Daten im Annex-Schema Existierende Bodennutzung (abgeleitet aus dem originären Datensatz: Digitales Feldblock Kataster Brandenburg) bereitstellt. Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation Land Use (D2.8.III.4_v3.1.1) liegen die Inhalte INSPIRE-konform vor. Der WMS beinhaltet den folgenden Layer: • LU.ExistingLandUse: Ein Objekt zur existierenden Bodennutzung beschreibt die Bodennutzung in einem Gebiet miteinheitlicher Bodennutzungskategorie oder homogener Kombination verschiedener Bodennutzungen. --- The compliant INSPIRE-WFS is a view service that delivers data in the Annex-Schema Existing Land Use (derived from the original data set: Land Parcel Information System LPIS). The content is compliant to the INSPIRE data specification for the annex theme Land Use (D2.8.III.4_v3.1.1). The WMS includes the following layer: • LU.ExistingLandUse: An existing land use object describes the land use of an area having a homogeneous combination of land use types. Maßstab: 1:2400; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null
Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) ist ein landwirtschaftliches Flächenkataster. Es enthält alle landwirtschaftlich genutzten und förderfähigen Flächen der Länder Brandenburg und Berlin mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Das DFBK dient als Referenzsystem zur Kontrolle von flächenbezogenen Agrarförderanträgen und besteht aus Feldblöcken und Landschaftselementen. Ein Feldblock (FB) kann von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und bildet eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche mit überwiegend einheitlicher Hauptbodennutzung ab. Landschaftselemente (LE) sind Landschaftsmerkmale wie z.B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Lesesteinhaufen, die sich im oder am Feldblock befinden. Enthält ein Feldblock Flächen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar und kein förderfähiges Landschaftselement sind, so werden diese als nicht-beihilfefähige-Flächen (NBF) gekennzeichnet. Die Digitalisierung der Feldblöcke, Landschaftselemente und NBF-Flächen erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos) in den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des EU-InVeKoS-Verfahrens (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die hier in Form der FB und LE bereitgestellten Daten enthalten zusätzlich numerische Angaben zu Flächenanteilen in förderrelevanten Gebietskulissen (z.B. Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete und andere).
Origin | Count |
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Bund | 1899 |
Land | 3342 |
Wissenschaft | 3 |
Zivilgesellschaft | 6 |
Type | Count |
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Ereignis | 27 |
Förderprogramm | 1059 |
Messwerte | 2057 |
Taxon | 160 |
Text | 921 |
Umweltprüfung | 119 |
unbekannt | 658 |
License | Count |
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geschlossen | 1193 |
offen | 3566 |
unbekannt | 239 |
Language | Count |
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Deutsch | 4995 |
Englisch | 247 |
Resource type | Count |
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Archiv | 115 |
Bild | 16 |
Datei | 275 |
Dokument | 489 |
Keine | 1586 |
Unbekannt | 7 |
Webdienst | 268 |
Webseite | 2813 |
Topic | Count |
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Boden | 1539 |
Lebewesen & Lebensräume | 2551 |
Luft | 1057 |
Mensch & Umwelt | 3003 |
Wasser | 3272 |
Weitere | 4998 |