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WMS - Hochwasserrisikogebiete im Land Brandenburg

Dieser WMS-Dienst zeigt die Hochwasserrisikogebietskulisse im Land Brandenburg. Der Dienst beinhaltet drei Hochwasserszenarien, jeweils als einzelne Layer. HQ-hoch (Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit): Hochwasser mit einem Wiederkehrintervall von 10 oder 20 Jahren. HQ-mittel (Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit): Hochwasser mit einem Wiederkehrintervall von 100 Jahren. HQ-extrem (Extremereignis): Hochwasser mit einem Wiederkehrintervall von 200 Jahren und angenommenen Versagen vorhandener Hochwasserschutzanlagen. Die Daten werden vom Landesamt für Umwelt Brandenburg (Referat W16) bereit gestellt.

Mittlere Wärmeleitfähigkeit BB

Die Serie beinhaltet Daten des LBGR über die Mittlere Wärmeleitfähigkeit Brandenburgs und wird über je einen Darstellungs- und Downloaddienst bereitgestellt. Die Karten basieren auf den Legendeneinheiten der Bodenübersichtskarte (BÜK300) mit entsprechender Zuordnung von parametrisierten Flächenbodenformen. Diese stellen je Legendeneinheit eine Bodenformengesellschaft dar. Die einzelnen Flächenbodenformen (FBF) wurden mit bodenphysikalischen Kennwerten belegt, die durch Gelände-und Laboruntersuchungen bestimmt wurden. Dazu wurden für gleiche Horizont-Substrat-Kombinationen (HSK) die Kennwerte Bodenart Trockenrohdichte, Gesamtporenvolumen, Wassergehalt bei Feldkapazität (FK) und Permanentem Welkepunkt (PWP), Humusgehalt statistisch abgeleitet (i.d.R. Medianwerte). Die Wärmeleitfähigkeit (λ) bestimmt die Eigenschaft des Bodens, thermische Energie durch Konduktion zu transportieren. Sie ist die entscheidende Kenngröße für die Nutzung des Bodens als Wärmequelle und -speicher und muss u.a. bei der Anwendung oberflächennaher Geothermie (Erdwärmekollektoren) oder beim Bau erdverlegter Stromkabel berücksichtigt werden. Zur Berechnung der Wärmeleitfähigkeit wurde die Pedotransferfunktion (PTF) nach Markert et al. (2017) unter Berücksichtigung der oben genannten Kennwerte verwendet. Diese PTF basiert auf umfangreichen Messungen der Wärmeleitfähigkeit für ein weites Spektrum der in Brandenburg vorkommenden Böden. Für jede HSK ist die Wärmeleitfähigkeit für die Wassergehalte bei FK und PWP bis in eine Tiefe von 2m berechnet worden. Bei HSK im Einflussbereich des Grundwassers (Gr-Horizonte) wurde die Wärmeleitfähigkeit für volle Wassersättigung veranschlagt. Auf Grund der Parametrisierung der PTF für ausschließlich mineralische Böden wurden folgende Anpassungen vorgenommen: für organische HSK (Torfe) wurde mit einer Wärmeleitfähigkeit von λFK = 0,4 W/m*K und λPWP = 0,2 W/m*K gerechnet (Vgl. Messwerte von Markert et al. 2017; VKR 1.32 AG Boden 2010), für tonige Böden sind auf Grund der geringen Datenlage die Parameter der lehmigen Böden verwendet worden, der Humusgehalt wurde durch λhumos = λmineralisch – Humusgehalt*0,05 berücksichtigt. Für HSK mit anthropogenem Ausgangsgestein war auf Grund unzureichender Messwerte und fehlender Angaben in der Literatur keine Berechnung der Wärmeleitfähigkeit möglich. Die Wärmeleitfähigkeit je Flächenbodenform ist in diesem Fall als gewichtetes harmonisches Mittel unter Berücksichtigung der Mächtigkeit aller Horizonte ermittelt worden. Zur besseren Übersichtlichkeit und Interpretierbarkeit der Ergebnisse wurden die gewichteten harmonischen Mittelwerte der Wärmeleitfähigkeiten in die folgenden 6 Klassen eingeteilt: Wärmeleitfähigkeit [W/m*K] extrem gering ≤ 0,4 sehr gering 0,41 - 0,90 gering 0,91 - 1,40 mittel 1,41 - 1,90 hoch 1,91 - 2,40 sehr hoch 2,41 - 2,90 Für die grafische Darstellung als Karte wurden je Legendeneinheit (LE) die Flächenbodenformen mit gleicher Wärmeleitfähigkeitsklasse zusammengefasst, deren Flächenanteile nach Tab. 66 (AG Boden 2005) je LE addiert und als eine aggregierte dominante, sowie eine aggregiert subdominante λ-FBF ausgewiesen. Bei einigen wenigen Flächen mit sehr heterogener Zusammensetzung der Flächenbodenformen sind drei λ-FBF angegeben.

Relative Bindungsstärke für Schwermetalle für den grundwasserfreien Bodenraum BB

Der Datensatz beinhaltet Daten des LBGR über die relative Bindungsstärke für Schwermetalle für den grundwasserfreien Bodenraum Brandenburgs und wird über je einen Darstellungs- und Downloaddienst bereitgestellt. Diese Karte basiert auf den Legendeneinheiten der Bodenübersichtskarte mit entsprechender Zuordnung von parametrisierten Flächenbodenformen. Diese stellen je Legendeneinheit eine Bodenformengesellschaft dar. Die einzelnen (Flächen-)Bodenformen wurden mit Parametern belegt, auch jenen zur Berechung der Bindungsstärke für Schwermetalle (s. Hennings 2000, Kap. 2), die durch Gelände- und Laboruntersuchungen bestimmt wurden. Dazu wurden für gleiche Horizont-Substrat-Kombinationen die entsprechenden Parameter (Bodenart, Humusgehalt, pH-Wert) statistisch abgeleitet (i.d.R. der Medianwert). Die Abfolge von Horizont-Substrat-Kombinationen in den Flächenbodenformen mit ihren Parametern (Bodenart, Humusgehalt, pH-Wert, Obergrenze des Go-Horizontes) bildeten die Grundlage für die Berechnung der relativen Bindungsstärke gegenüber Schwermetallen (s. Hennings 2000, Verknüpfungsregel 7.1 bis 7.3). Die folgenden Themenkarten weisen jeweils für die Schwermetalle Fe(III), Hg, Pb, Cr(III), Cu, Al, Zn, Co, Ni, Cd und Mn die metallspezifische relative Bindungsstärke für verschiedene Tiefenbereiche aus. Diese Karte stellt die relative Bindungsstärke für das jeweilige Schwermetall im grundwasserfreien Bodenraum bzw. bis zur Obergrenze eines Go-Horizontes oder bis 2 m unter GOF für die beteiligten Flächenbodenformen dar. Dazu werden Oberboden (einschließlich der Auflagehorizonte bis 3 dm unter GOF) und Unterboden getrennt behandelt. Für den Oberboden wird der Kennwert wie oben bis zum Schritt der Ordinalskalierung ermittelt. Für den Kennwert des folgenden Tiefenbereiches bis 2 m unter GOF bzw. bis zur Obergrenze des Go-Horizontes je Bodenform wird der Horizont mit der höchsten pH-abhängigen Bindungsstärke betrachtet, wenn dieser > 3 dm mächtig ist. Anderenfalls wird von dem unmittelbar hangenden bzw. liegenden Horizont derjenige nach seiner Mächtigkeit gewichtet zur Mittelung des Kennwertes herangezogen, der von diesen beiden Horizonten die höhere pH-abhängige Bindungsstärke aufweist. Anschließend werden Zuschläge für entsprechende Humus- und Tongehalte hinzugerechnet. Die so ermittelten Kennwerte für Ober- und Unterboden werden addiert und ordinal in den Stufen 0 bis 5 skaliert, wobei der maximale Wert auf 5 begrenzt wird. Bei unterschiedlichen Ergebnissen für die Bodenformen einer Legendeneinheit wurden die flächenhaft dominierenden und die subdominierenden ordinal skalierten klassifizierten Kennwerte angegeben (s. Hennings 2000, VKR 7.3).

Digitales Feldblock Kataster

Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) ist ein landwirtschaftliches Flächenkataster. Es enthält alle landwirtschaftlich genutzten und förderfähigen Flächen der Länder Brandenburg und Berlin mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Das DFBK dient als Referenzsystem zur Kontrolle von flächenbezogenen Agrarförderanträgen und besteht aus Feldblöcken und Landschaftselementen. Ein Feldblock (FB) kann von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und bildet eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche mit überwiegend einheitlicher Hauptbodennutzung ab. Landschaftselemente (LE) sind Landschaftsmerkmale wie z.B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Lesesteinhaufen, die sich im oder am Feldblock befinden. Enthält ein Feldblock Flächen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar und kein förderfähiges Landschaftselement sind, so werden diese als nicht-beihilfefähige-Flächen (NBF) gekennzeichnet. Die Digitalisierung der Feldblöcke, Landschaftselemente und NBF-Flächen erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos) in den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des EU-InVeKoS-Verfahrens (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die hier in Form der FB und LE bereitgestellten Daten enthalten zusätzlich numerische Angaben zu Flächenanteilen in förderrelevanten Gebietskulissen (z.B. Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete und andere). Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) ist ein landwirtschaftliches Flächenkataster. Es enthält alle landwirtschaftlich genutzten und förderfähigen Flächen der Länder Brandenburg und Berlin mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Das DFBK dient als Referenzsystem zur Kontrolle von flächenbezogenen Agrarförderanträgen und besteht aus Feldblöcken und Landschaftselementen. Ein Feldblock (FB) kann von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und bildet eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche mit überwiegend einheitlicher Hauptbodennutzung ab. Landschaftselemente (LE) sind Landschaftsmerkmale wie z.B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Lesesteinhaufen, die sich im oder am Feldblock befinden. Enthält ein Feldblock Flächen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar und kein förderfähiges Landschaftselement sind, so werden diese als nicht-beihilfefähige-Flächen (NBF) gekennzeichnet. Die Digitalisierung der Feldblöcke, Landschaftselemente und NBF-Flächen erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos) in den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des EU-InVeKoS-Verfahrens (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die hier in Form der FB und LE bereitgestellten Daten enthalten zusätzlich numerische Angaben zu Flächenanteilen in förderrelevanten Gebietskulissen (z.B. Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete und andere).

Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz in Brandenburg - Download-Service (WFS-LFU-BIMSCHG)

Der Download Service ermöglicht das Herunterladen von Geodaten zu Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3) Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden.

Relative Bindungsstärke für Schwermetalle im Oberboden BB

Der Datensatz beinhaltet Daten des LBGR über die relative Bindungsstärke für Schwermetalle im Oberboden Brandenburg und wird über je einen Darstellungs- und Downloaddienst bereitgestellt. Diese Karte basiert auf den Legendeneinheiten der Bodenübersichtskarte mit entsprechender Zuordnung von parametrisierten Flächenbodenformen. Diese stellen je Legendeneinheit eine Bodenformengesellschaft dar. Die einzelnen (Flächen-)Bodenformen wurden mit Parametern belegt, auch jenen zur Berechung der Bindungsstärke für Schwermetalle (s. Hennings 2000, Kap. 2), die durch Gelände- und Laboruntersuchungen bestimmt wurden. Dazu wurden für gleiche Horizont-Substrat-Kombinationen die entsprechenden Parameter (Bodenart, Humusgehalt, pH-Wert) statistisch abgeleitet (i.d.R. der Medianwert). Die Abfolge von Horizont-Substrat-Kombinationen in den Flächenbodenformen mit ihren Parametern (Bodenart, Humusgehalt, pH-Wert, Obergrenze des Go-Horizontes) bildeten die Grundlage für die Berechnung der relativen Bindungsstärke gegenüber Schwermetallen (s. Hennings 2000, Verknüpfungsregel 7.1 bis 7.3). Die folgenden Themenkarten weisen jeweils für die Schwermetalle Fe(III), Hg, Pb, Cr(III), Cu, Al, Zn, Co, Ni, Cd und Mn die metallspezifische relative Bindungsstärke für verschiedene Tiefenbereiche aus. Diese Karte stellt die relative Bindungsstärke für das jeweilige Schwermetall im gesamten Oberboden (einschließlich der Auflagehorizonte bis 3 dm unter GOF) für die beteiligten Flächenbodenformen dar. Für jeden Horizont des Oberbodens wird die metallspezifische pH-abhängige Bindungsstärke ermittelt und Zuschläge bei entsprechenden Humus- und Tongehalten hinzugerechnet. Die so ermittelten Kennwerte werden für die beteiligten Horizonte nach ihrer Mächtigkeit gewichtet, gemittelt und ordinal in den Stufen 0 bis 5 skaliert, wobei der maximale Wert auf 5 begrenzt wird. Bei unterschiedlichen Ergebnissen für die Bodenformen einer Legendeneinheit wurden die flächenhaft dominierenden und die subdominierenden ordinal skalierten klassifizierten Kennwerte angegeben (s. Hennings 2000, VKR 7.1, Stufen 0 bis 5).

Datensammlung 3. Bewirtschaftungszyklus der Wasserrahmenrichtlinie Land Brandenburg 2022-2027 - Daten

Gemäß Europäischer Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurden die Daten, die dem aktualisierten Bewirtschaftungsplan (2016-2021) zugrunde liegen, für die zweite Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans (2022-2027) überprüft und aktualisiert. Diese überarbeiteten Bewirtschaftungspläne, Maßnahmenprogramme und Daten werden nach Verabschiedung zum 22.12.2021 veröffentlicht. Begleitend stehen die zugrundeliegenden Fachdaten des Landesamtes für Umwelt Brandenburg über das Downloadportal zur Verfügung. Die Daten beinhalten Informationen zu: - Wasserkörpergrenzen, - Typen und Kategorien der Oberflächenwasserkörper, - Risikobewertung, - Messstellen, - Zustandsbewertung, - Bewirtschaftungsziele. Die Datensammlung beinhaltet nachfolgende Dateien: Geometrien und Tabellen zu folgenden Themen werden jeweils in den entsprechenden Dokumentationen beschrieben. Geometrien: Rwbody_debb - Fließgewässerwasserkörper, Geometrie mit Charakteristik und Zustandsbewertung Lwbody_debb - Seewasserkörper, Geometrie mit Charakteristik und Zustandsbewertung Gwbody_debb - Grundwasserkörper, Geometrie mit Charakteristik und Zustandsbewertung Wfd_parea_d_debb - Wasserschutzgebiete Parea_n_debb - Nährstoffsensible Gebiete Wfd_parea_b_debb - wasserabhängige SPA-Gebiete Wfd_parea_h_debb - wasserabhängige FFH - Gebiete Wfd_parea_r_debb - Badestellen Wfd_compath_debb - Koordinierungsräume Planunit_debb - Planungseinheiten Wfd_swstn_debb - Messstellen Oberflächengewässer Wfd_gwstn_debb - Messstellen Grundwasser TABELLEN: QE_ECO_SWSTN_DEBB - Messprogramm - Ökologie CHEM_MON_DEBB - Messprogramm - Chemie WFD_CHEMSTSW_DEBB - Begründung chemischen Ausnahmen Oberflächenwasserkörper substanzscharf WFD_CHEMSTGW_DEBB - Begründung chemische Ausnahmen Grundwasserkörper substanzscharf WFD_L_CHEMSTSW_DEBB - Begründung chemische Ausnahmen der Oberflächenwasserkörper nach LAWA WFD_MSRPROG_DEBB - Maßnahmenprogramm 3. BWZ WFD_WBEXEMPT_DEBB - Umweltziele 3. BWZ WFD_PAREA_DEBB - Zustandsbewertung Schutzgebiete WFD_MRPUQN_DEBB - Überschreitung der Umweltqualitätsnormen bei Maßnahmen CHEM_MON_UQN - Überschreitung der Umweltqualitätsnorm bei chemischen Parametern in Messstellen LMSRSTATUS_DEBB - Stand der Maßnahmenumsetzung nach LAWA Die Tabellen können mit den zugehörigen Geometrien unter Nutzung der nachfolgenden Feldern verknüpft werden: EU_CD_RW, EU_CD_LW, EU_CD_GW bzw. EU_CD_WB Gemäß Europäischer Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurden die Daten, die dem aktualisierten Bewirtschaftungsplan (2016-2021) zugrunde liegen, für die zweite Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans (2022-2027) überprüft und aktualisiert. Diese überarbeiteten Bewirtschaftungspläne, Maßnahmenprogramme und Daten werden nach Verabschiedung zum 22.12.2021 veröffentlicht. Begleitend stehen die zugrundeliegenden Fachdaten des Landesamtes für Umwelt Brandenburg über das Downloadportal zur Verfügung. Die Daten beinhalten Informationen zu: - Wasserkörpergrenzen, - Typen und Kategorien der Oberflächenwasserkörper, - Risikobewertung, - Messstellen, - Zustandsbewertung, - Bewirtschaftungsziele. Die Datensammlung beinhaltet nachfolgende Dateien: Geometrien und Tabellen zu folgenden Themen werden jeweils in den entsprechenden Dokumentationen beschrieben. Geometrien: Rwbody_debb - Fließgewässerwasserkörper, Geometrie mit Charakteristik und Zustandsbewertung Lwbody_debb - Seewasserkörper, Geometrie mit Charakteristik und Zustandsbewertung Gwbody_debb - Grundwasserkörper, Geometrie mit Charakteristik und Zustandsbewertung Wfd_parea_d_debb - Wasserschutzgebiete Parea_n_debb - Nährstoffsensible Gebiete Wfd_parea_b_debb - wasserabhängige SPA-Gebiete Wfd_parea_h_debb - wasserabhängige FFH - Gebiete Wfd_parea_r_debb - Badestellen Wfd_compath_debb - Koordinierungsräume Planunit_debb - Planungseinheiten Wfd_swstn_debb - Messstellen Oberflächengewässer Wfd_gwstn_debb - Messstellen Grundwasser TABELLEN: QE_ECO_SWSTN_DEBB - Messprogramm - Ökologie CHEM_MON_DEBB - Messprogramm - Chemie WFD_CHEMSTSW_DEBB - Begründung chemischen Ausnahmen Oberflächenwasserkörper substanzscharf WFD_CHEMSTGW_DEBB - Begründung chemische Ausnahmen Grundwasserkörper substanzscharf WFD_L_CHEMSTSW_DEBB - Begründung chemische Ausnahmen der Oberflächenwasserkörper nach LAWA WFD_MSRPROG_DEBB - Maßnahmenprogramm 3. BWZ WFD_WBEXEMPT_DEBB - Umweltziele 3. BWZ WFD_PAREA_DEBB - Zustandsbewertung Schutzgebiete WFD_MRPUQN_DEBB - Überschreitung der Umweltqualitätsnormen bei Maßnahmen CHEM_MON_UQN - Überschreitung der Umweltqualitätsnorm bei chemischen Parametern in Messstellen LMSRSTATUS_DEBB - Stand der Maßnahmenumsetzung nach LAWA Die Tabellen können mit den zugehörigen Geometrien unter Nutzung der nachfolgenden Feldern verknüpft werden: EU_CD_RW, EU_CD_LW, EU_CD_GW bzw. EU_CD_WB

Wasserkörpersteckbriefe aus dem 3. Zyklus der WRRL (2022-2027)

Dieser Datensatz zu den Wasserkörpersteckbriefen stellt standardisiert Informationen zu den Eigenschaften, Belastungen, Zustand, Zielerreichung und Maßnahmen aller deutschen Oberflächen- und Grundwasserkörper des 3. WRRL-Bewirtschaftungsplans (2022-2027) zur Verfügung. Die in den Wasserkörpersteckbriefen dargestellten Inhalte basieren auf den Daten der zuständigen Behörden der Länder in der WasserBLIcK-Datenbank, der Bund-Länder-Informations- und Kommunikationsplattform zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, und stellen ein zusätzliches Angebot zu den Bewirtschaftungsplänen und Länderinformationen dar. Aufgrund von Korrekturen der Ländermeldungen können die Daten in den Steckbriefen und Bewirtschaftungsplänen bzw. Länderinformationen voneinander abweichen.

Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz in Brandenburg - View-Service (WMS-LFU-BIMSCHG)

Der View Service stellt Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg dar. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3). Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden. Windkraftanlagen werden nicht dargestellt! Maßstab: 1:500000

Vipera berus (Linnaeus, 1758) Kreuzotter Reptilien Stark gefährdet

In Deutschland liegen die Verbreitungsschwerpunkte der Kreuzotter in den Moor- und Heidegebieten der Norddeutschen Tiefebene, in den östlichen Mittelgebirgen sowie im südlichen Schwarzwald, auf der Schwäbischen Alb, im südlichen Alpenvorland und im Alpenraum. Große Teile Brandenburgs, Nordrhein-Westfalens, Hessens, Baden-Württembergs sowie Bayerns sind nicht besiedelt. In den Bundesländern Bremen, Rheinland-Pfalz und Saarland fehlt die Kreuzotter vollständig. Die Kreuzotter weist aktuell eine TK25-Q-Rasterfrequenz von 11,90 % (Zeitraum 2000 – 2018) auf und gilt damit als selten. Langfristig ist von einem sehr starken Rückgang auszugehen, der insbesondere durch Prämienzahlungen für getötete Kreuzottern zu Beginn des 20. Jahrhunderts gut dokumentiert ist (Schiemenz 1985, Podloucky 1993). Der sehr starke Negativtrend der Art lässt sich aber auch an den massiven Verlusten an Lebensräumen (z. B. Moore, Heiden) festmachen. Aufgrund der weiter unten aufgeführten, auch in den vergangenen zwei Jahrzehnten wirkenden Gefährdungsursachen wird für den kurzfristigen Bestandstrend eine starke Abnahme angenommen. Die Einschätzung der aktuellen Bestandssituation und der Bestandstrends führt zur Rote-Liste-Kategorie „Vom Aussterben bedroht“. Da es jedoch Teilbestände der Art gibt, die ausreichend gesichert sind, fällt die Kreuzotter in die Kategorie „Stark gefährdet“. Viele Kreuzotterpopulationen sind in ihren Vorkommensgebieten bereits zunehmend von Naturschutzmaßnahmen abhängig. Im Gegensatz zur Roten Liste 2009 wird die aktuelle Bestandssituation der Kreuzotter nicht mehr als mäßig häufig, sondern als selten eingestuft. Trotz der Verschärfung dieses Kriteriums ergibt sich aufgrund der stabilen Teilbestände der Kreuzotter keine Änderung der Rote-Liste-Kategorie gegenüber der Roten Liste 2009. Im Einzelnen handelt es sich um Gefährdungsfaktoren, die entweder den Lebensraum zerstören oder zu hohen Tierverlusten führen: (Erst-)Aufforstung halboffener Lebensräume im Wald (Lichtungen, Windwurfflächen, Wegränder) und angrenzender Flächen; Änderungen in der Forstwirtschaft (Fehlen von Kahlschlägen); Verbuschung bzw. Bewaldung halboffener Lebensräume und lichter Waldstandorte infolge Sukzession; Intensivierung landwirtschaftlicher Nutzung; Umbruch von Ödland; Wiederaufnahme der landwirtschaftlichen Nutzung von Grünlandbrachen; Verlust von Feld-/Wegrainen; Zerstörung von Randzonen; Beseitigung von Habitatstrukturen (Hecken, Totholz, Steinhaufen etc.); Entwässerung und Abtorfung von Hochmooren durch industrielle Torfgewinnung; aus Artenschutzsicht unsachgemäß durchgeführte Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen u. a. in Heiden und Mooren (Zeitpunkt und Flächengröße bei Mahd, Plaggen, Brennen, Beweidung, Wiedervernässung, Renaturierungsmaßnahmen in degenerierten Hochmooren); zunehmende Eutrophierung; Habitatfragmentierung und Isolation sowie dadurch bedingte verringerte Habitatfläche der einzelnen Vorkommen.; Verluste durch Tötung bei Mahd von Säumen und Grabenböschungen entlang von Straßen und Wegen, durch Verkehr auf Straßen, Forst- und Wirtschaftswegen; verstärkte Prädation durch gebietsweise erhöhte Wildschweindichten, u. a. begünstigt durch Kirrungen; fehlende junge Braunfrösche als Nahrungsgrundlage für junge Kreuzottern durch Mangel an Laichgewässern; Austrocknen von Mooren durch den Klimawandel und ungünstige Jahreswitterungsverläufe. Folgende Maßnahmen sollten zum Schutz der Kreuzotter umgesetzt werden: Erhaltung und Entwicklung besonnter Freiflächen und Wegsäume in Wäldern; Förderung lichter Waldformen; Offenhalten von Zwergstrauchheiden und Moorrändern, Abbaugruben, südexponierten Dämmen und Böschungen; Erhaltung und Förderung von Kleinstrukturen wie Baumstubben, Totholz-, Reisig-, Steinhaufen oder Steinriegeln als Versteckmöglichkeiten und Winterquartiere; Lebensraumvernetzung durch Pflege und Entwicklung von „Trittsteinen“ und linienförmigen Landschaftsstrukturen wie Wald- und Wegsäumen, Waldschneisen, Gehölzen, Hecken, Ruderalflächen, Stromtrassen; ggf. Querungshilfen an Straßen; zeitliche und flächenmäßige Berücksichtigung der Lebensraumansprüche der Kreuzotter bei der Pflege und Entwicklung von Heidegebieten und Hochmooren; Einbeziehung des Kreuzotterschutzes bei Verkehrssicherungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Straßen, Schienen und Wasserstraßen sowie bei der Unterhaltung von Gräben auf Moorstandorten; notwendige Mäharbeiten von Randstreifen in Kreuzotter-Habitaten nur unter Einsatz von Freischneidern und Balkenmähern (Schnitthöhe 10 – 15 cm); effektives Wildschweinmanagement; keine Kirrungen; bei Mangel an Kleingewässern Neuanlage von Laichgewässern für Braunfrösche als wichtige Nahrungsgrundlage für junge Kreuzottern; Aufklärungsarbeit.

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