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Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz in Brandenburg - View-Service (WMS-LFU-BIMSCHG)

Der View Service stellt Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg dar. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3). Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden. Windkraftanlagen werden nicht dargestellt! Maßstab: 1:500000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null

Interoperabler INSPIRE View-Service: Production And Industrial Facilities / Anlagen nach Industrieemissions-Richtlinie in Brandenburg (WMS-PF-IED)

Der interoperable INSPIRE-Darstellungsdienst (WMS) Production and Industrial Facilities gibt einen Überblick über die Anlagen nach Industrieemissions-Richtlinie (IED) in Brandenburg. Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu den betriebenen und nach IE-Richtlinie relevanten Anlagen aus dem Anlageninformationssystem LIS-A. Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation "Production and Industrial Facilities" (D2.8.III.8_v3.0) liegen die Inhalte der IED-Anlagen INSPIREkonform vor. Der WMS beinhaltet 2 Layer: "ProductionFacility" (Betriebsstätte) und "ProductionInstallation" (Anlage). Der ProductionFacility-Layer wird gem. INSPIRE-Vorgaben nach Wirstschaftszweigen (NACE-Kategorien) untergliedert in: - PF.AgricultureForestryAndFishing: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (NACE-Kategorie "A") - PF.MiningAndQuarrying: Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden (NACE-Kategorie "B") - PF.Manufacturing: Verarbeitendes Gewerbe/ Herstellung von Waren (NACE-Kategorie "C") - PF.ElectricityGasSteamAndAirConditioningSupply: Energieversorgung (NACE-Kategorie "D") - PF.WaterSupplySewageWasteManagementAndRemediationActivities: Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (NACEKategorie "E") - PF.Construction: Baugewerbe/Bau (NACE-Kategorie "F") - PF.WholesaleAndRetailTradeRepairOfMotorVehiclesAndMotocycles: Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (NACE-Kategorie "G") - PF.TransportationAndStorage: Verkehr und Lagerei (NACE-Kategorie "H") - PF.AdministrativeAndSupportServiceActivities: Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (NACE-Kategorie "N") - PF.OtherServiceActivities: Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (NACE-Kategorie "S") Maßstab: 1:500000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null

Interoperabler INSPIRE Download-Service: Production And Industrial Facilities / Anlagen nach Industrieemissions-Richtlinie in Brandenburg (WFS-PF-IED)

Der interoperable INSPIRE-Downloaddienst (WFS) Production and Industrial Facilities gibt einen Überblick über die Anlagen nach Industrieemissions-Richtlinie (IED) in Brandenburg. Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu den betriebenen und nach IE-Richtlinie relevanten Anlagen aus dem Anlageninformationssystem LIS-A. Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation "Production and Industrial Facilities" (D2.8.III.8_v3.0) liegen die Inhalte der IED-Anlagen INSPIRE-konform vor. Der WFS beinhaltet die FeatureTypes ProductionFacility und ProductionInstallation.

Area Management, Restriction, Regulation Zones and Reporting Units / Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren in Brandenburg

Der Datensatz Area Management, Restriction, Regulation Zones and Reporting Units / Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren in Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): - Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren in Brandenburg - INSPIRE View-Service AM (WMS-AM-VFG) - Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren in Brandenburg - INSPIRE Download-Service AM (WFS-AM-VFG) Der Dienst stellt die Flächen der Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren Brandenburgs zum Download bereit. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute. Der Datensatz Area Management, Restriction, Regulation Zones and Reporting Units / Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren in Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): - Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren in Brandenburg - INSPIRE View-Service AM (WMS-AM-VFG) - Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren in Brandenburg - INSPIRE Download-Service AM (WFS-AM-VFG) Der Dienst stellt die Flächen der Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren Brandenburgs zum Download bereit. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute.

Verbandsgebiete der Gewässerunterhaltungsverbände (historisch)

Die Verbandsgebiete der Gewässerunterhaltungsverbände (GUV) des Landes Brandenburg werden aus dem Datensatz ezg25 (Oberirdische Einzugsgebiete des Landes Brandenburg) flurstücksbezogen abgeleitet. Die Ableitung erfolgt gemäß den in den Verbandssatzungen genannten Einzugsgebieten. Maßgeblich für die Verbandsgebietsgrenzen sind die Einzugsgebiete, die durch das Wasserwirtschaftsamt erstmals am 1. November des jeweiligen Jahres und danach jeweils mit dem Stichtag 1. Juni des Vorjahres für das Folgejahr ausgewiesen und öffentlich zugänglich gemacht worden sind. Folgende Einschränkungen gelten für den Datensatz GUV-Grenzen 2014. Die Landesgrenze Brandenburgs ist in diesem Datensatz nicht berücksichtigt. Die enthaltenen Polygone reichen wie die zu Grunde liegenden Einzugsgebiete über die Landesgrenze hinaus. Die außerhalb Brandenburgs liegenden Flächen gehören nicht zu den Verbandsgebieten. Der Abgleich mit der flurstücksgenauen Landesgrenze erfolgte zum gesetzlichen Stichtag und liegt den Verbänden in Form einer Flurstücksliste vor. Die Daten der GUV-Grenzen 2014 und 2015 können auf Nachfrage beim Datenherrn angefordert werden. Datensatz; Genutzte Einzugsgebietsdaten; Genutzte Liegenschaftsdaten GUV Grenzen 2016; ezg25.shp Version 4.0; ALKIS Stand 01.06.2015 GUV-Grenzen 2017; ezg25.shp Version 4.1; ALKIS Stand 01.06.2016 GUV-Grenzen 2018; ezg25.shp Version 4.2; ALKIS Stand 01.06.2017 GUV-Grenzen 2019; ezg25.shp Version 4.2; ALKIS Stand 01.06.2018 GUV-Grenzen 2020; ezg25.shp Version 4.2; ALKIS Stand: 01.06.2019 GUV-Grenzen 2021; ezg25.shp Version 4.2; ALKIS Stand: 01.06.2020 GUV-Grenzen 2022; ezg25.shp Version 4.2; ALKIS Stand: 01.06.2021 GUV-Grenzen 2023; ezg25.shp Version 4.3; ALKIS Stand: 01.06.2022 GUV-Grenzen 2024; ezg25 shp Version 4.3; ALKIS Stand: 01.06.2023

Grundwasserabhängige Landökosysteme

Die vorliegenden grundwasserabhängigen Landökosysteme sind für den 3. Bewirtschaftungsplan der EU Wasserrahmenrichtlinie gültig. Nach Anhang V WRRL ist eine Voraussetzung zur Erreichung eines guten chemischen und guten mengenmäßigen Zustandes eines Grundwasserkörpers die Vermeidung einer signifikanten Schädigung der Landökosysteme, die unmittelbar von diesem Grundwasserkörper abhängen. Die Bestandsaufnahme der grundwasserabhängigen Landökosysteme Brandenburgs erfolgte nach LAWA Arbeitshilfe (LAWA 2013) und –Handlungsempfehlung (LAWA 2012) sowie in Anlehnung an die beiden vorhergehenden Bewirtschaftungspläne. Die teilweise oder vollständige Grundwasserabhängigkeit wurde anhand der Grundwasserstände überprüft. Die Datengrundlage bilden Ökosystem- und Schutzgebietsdaten sowie Grundwasserflurabstände und Bodendaten. Die vorliegenden grundwasserabhängigen Landökosysteme sind für den 3. Bewirtschaftungsplan der EU Wasserrahmenrichtlinie gültig. Nach Anhang V WRRL ist eine Voraussetzung zur Erreichung eines guten chemischen und guten mengenmäßigen Zustandes eines Grundwasserkörpers die Vermeidung einer signifikanten Schädigung der Landökosysteme, die unmittelbar von diesem Grundwasserkörper abhängen. Die Bestandsaufnahme der grundwasserabhängigen Landökosysteme Brandenburgs erfolgte nach LAWA Arbeitshilfe (LAWA 2013) und –Handlungsempfehlung (LAWA 2012) sowie in Anlehnung an die beiden vorhergehenden Bewirtschaftungspläne. Die teilweise oder vollständige Grundwasserabhängigkeit wurde anhand der Grundwasserstände überprüft. Die Datengrundlage bilden Ökosystem- und Schutzgebietsdaten sowie Grundwasserflurabstände und Bodendaten.

BUND und NABU bewerten die Anstrengungen zum Artenschutz in Deutschland

In einer am 21. März 2014 veröffentlichten Kurzanalyse, betrachten die Naturschutzverbände BUND und NABU die Anstrengungen von 13 Bundesländern (ausgenommen die Stadtstaaten) zum Erhalt der Artenvielfalt. Dazu wurden Maßnahmen und Entwicklungen zum Schutz der Biodiversität in Deutschland ausgewertet. Die drei Länder Brandenburg, Hessen und das Saarland schneiden mit der Ampelfarbe Gelb zwar nicht gut, im Vergleich jedoch noch am besten ab. Die Ampeln der restlichen Bundesländer zeigen Rot. Die Länder setzten beschlossene Schutzmaßnahmen nur unzureichend um und stellten für den Artenschutz zu wenig Geld bereit, kritisierten die beiden Verbände. Vor allem versagten sie beim Schutz von naturbelassenen Wäldern und bei der Einrichtung neuer, streng geschützter Wildnisgebiete.

UNESCO nimmt deutsche Buchenwälder in Welterbeliste auf

Das UNESCO-Welterbekomitee hat am 25. Juni 2011 fünf Buchenwaldgebiete in Deutschland in die Liste des Welterbes aufgenommen. Damit wird das grenzüberschreitende Weltnaturerbe Buchenwälder, zu dem auch Gebiete in der Slowakei und der Ukraine zählen, um einen deutschen Teil erweitert. Die Welterbestätte heißt jetzt "Buchenurwälder in den Karpaten und alte Buchenwälder in Deutschland". Fünf deutsche Buchenwaldgebiete wurden in die Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt aufgenommen: der Grumsiner Forst in Brandenburg, der Nationalpark Kellerwald-Edersee in Hessen, der Nationalpark Jasmund und der Müritz-Nationalpark in Mecklenburg-Vorpommern sowie der Nationalpark Hainich in Thüringen. Sie repräsentieren die wertvollsten verbliebenen Reste großflächiger naturnaher Buchenbestände in Deutschland.

Klimawandel: Durchschnittstemperaturen steigen, mehr heiße Tage

Gemeinsame Presseinformation mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) Allgemeiner Erwärmungstrend zwingt zur frühzeitigen Anpassung an extreme Wetterereignisse Sie sind hier: Deutscher Wetterdienst und Umweltbundesamt sehen die Prognosen der Klimaforschung durch die Entwicklung der Wetterdaten bestätigt. Extremwetterereignisse wie Starkniederschläge oder Hitzeperioden haben in den letzten Jahrzehnten messbar zugenommen. Aller Voraussicht nach wird ihre Anzahl und Intensität weiter ansteigen. „Die aktuellen Überschwemmungen in Pakistan, die lang anhaltenden Hitzewellen in Russland und Japan und das Hochwasser in Sachsen entsprechen den Erwartungen der Klimaforschung über die Zunahme von Extremwetterereignissen. Sie alle verdeutlichen, wie wichtig es ist, uns auf die Folgen vorzubereiten“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Zwar lässt sich keines der extremen Wettereignisse allein dem globalen ⁠ Klimawandel ⁠ zuordnen.  Gleichwohl bestätigt sich der Trend einer Zunahme solcher Wetterextreme. Von 1881 bis 2009 ist die Jahresdurchschnittstemperatur in Deutschland um 1,1 °C gestiegen. Sie könnte am Ende dieses Jahrhunderts nochmals um 2 bis 4 °C höher liegen als heute. Die steigenden Temperaturen bringen voraussichtlich mehr und stärkere Hitzeperioden. Messungen an einzelnen Stationen des Deutschen Wetterdienstes zeigen: Seit 1950 hat sich die Anzahl von Sommertagen (Tage mit einem Temperaturmaximum von 25° C und darüber) mehr als verdoppelt. Prof. Dr. Gerhard Adrian, Präsident des Deutschen Wetterdienstes: „Bis zur Mitte des Jahrhunderts rechnen wir zum Beispiel mit einer Zunahme von etwa 15 bis 27 zusätzlichen Sommertagen pro Jahr für die Regionen Sachsen-Anhalt und Brandenburg.“ Schon heute belasten die Hitzeperioden die Gesundheit vieler Menschen. So können in Bürogebäuden gesundheitsbelastende Situationen entstehen, wenn große Glasfassaden oder zu kleine Klimaanlagen vorhanden sind.  Insbesondere bei langfristigen Investitionen sollten Normen und Richtlinien - etwa beim Bau von Gebäuden, Straßen oder Kraftwerken - die künftigen Klimaverhältnisse daher stärker berücksichtigen. Was es bedeutet, wenn Klimaanlagen nicht für heftige Hitzeperioden ausgelegt sind, konnte die Öffentlichkeit in diesem Sommer in zahlreichen ICE-Zügen erleben. Aufgabe von Umweltbundesamt und Deutschem Wetterdienst ist es, die Bundesregierung dabei zu beraten, Anpassungsmaßnahmen, Normen und technischen Regelwerken festzulegen. Das Umweltbundesamt und der Deutsche Wetterdienst werden extremen Wetterereignissen und ihren Folgen in Zukunft noch größere Aufmerksamkeit schenken. Im Vordergrund der gemeinsamen Konferenz „Forschung des Bundes zur Anpassung an den Klimawandel“ am 2. und 3. September in Dessau stehen die Fragen: Wie werden sich Extremwetterereignisse zukünftig verteilen und auswirken? Wie sollen wir damit umgehen und vorsorgen? ⁠ Klimaschutz ⁠ und ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠ sind zwei Seiten einer Medaille. Am 17. Dezember 2008 hat das Bundeskabinett die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel beschlossen. Für 15 Handlungsfelder und ausgewählte Regionen skizziert die Bundesregierung darin mögliche ⁠ Klimafolgen ⁠ und erste Handlungsoptionen. Ziel der Strategie ist es, Risiken für die Bevölkerung, Umwelt und Wirtschaft vorzubeugen, aber auch Chancen zu nutzen. Der nächste Schritt in der Umsetzung der Anpassungsstrategie ist der „Aktionsplan Anpassung“ der Bundesregierung, der für Sommer 2011 vorgesehen ist.

Waldbedeckung im Land Brandenburg - WMS

Der Dienst stellt die Waldflächen nach §2 LWaldG Brandenburgs dar.

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