Der Plan umfasst den Umbau der Straßenbahnhaltestelle „Karl-Marx-Straße“ in der Stadt Brandenburg a. d. H. zu einer barrierefreien, kombinierten Bus- und Straßenbahnhalte-stelle einschließlich der Herstellung barrierefreier Zuwegungen. In diesem Zusammenhang werden Anpassungen und Anschlüsse im gesamten Straßenraum zwischen den Knotenpunkten Karl-Marx-Straße/Fouquéstraße/Harlungerstraße/Venise-Gosnat-Straße und Karl-Marx-Straße/August-Bebel-Straße notwendig. Folgende Teilmaßnahmen sind u. a. geplant: 1) Umfangreiche Maßnahmen im Gleisober- und unterbau auf einer Länge von 277 m mit Verschiebung der Gleisanlagen (tlw. um bis zu 2 m) in östliche Richtung und Aufweitung des Gleisachsabstands im Bereich der neuen Haltestelle von 2,60 m auf 4,10 m infolge der gemeinsamen Nutzung durch Tram und Bus, 2) Umsetzung und Erneuerung bestehender Fahrleitungsmasten, 3) Ausstattung der neuen Haltestellen mit Fahrgastunterstand, Fahrgast-Informationsanzeiger und Beleuchtung, 4) Herstellung barrierefreier Zuwegungen, 5) Herstellung einer Gleisquerung für zu Fuß Gehende, 6) Verlegung und Zusammenführung der bisher getrennten Fahrbahnen stadtauswärts und stadteinwärts für den motorisierten Individualverkehr westlich der Haltestelle, 7) Herstellung eines Zweirichtungsradweges im östlichen Seitenbereich sowie 8) Wiederherstellung und Anpassung der östlich und westlich gelegenen Seitenbereiche der Karl-Marx-Straße, u. a. mit Herstellung von Längsstellflächen für den ruhenden Verkehr und Pflanzinseln auf westlicher Seite.
Fragestellung In diesem Projekt soll die Frage beantwortet werden, wie groß der Beitrag der Abriebemissionen der Straßenbahnen an der gesamten PM 10 -Belastung an Hauptverkehrsstraßen ist. Grund für diese Studie ist die Vermutung, dass in Luftschadstoffgutachten verwendete Emissionsfaktoren für Straßenbahnen zu hoch angesetzt sind, da sie aus Messungen zu bedeutend schwereren, längeren und schnelleren Schienenfahrzeugen abgeleitet wurden. Straßenbahnen im Strombetrieb emittieren keine Partikel durch Verbrennung, jedoch werden durch mechanischen Abrieb der Bauteile sowie Verwirbelungen Partikel freigesetzt. Dies geschieht hauptsächlich an den Bremsen, den Schienen, den Radreifen und dem Stromabnehmer. Aus Studien zu Abrieben von Zügen ist bekannt, dass die Bremsen mit Abstand die stärksten Emittenten sind. Ziel dieser Studie ist es, den Gesamtbeitrag der Straßenbahnen zur Luftschadstoffbelastung mit PM 10 zu ermitteln. Dies wurde mittels eines Ansatzes aus der Kombination von statistischen Bewertungen und chemischer Analytik durchgeführt. Kurzbeschreibung Im Zeitraum von Ende Oktober 2020 bis Anfang Januar 2021 wurden tägliche PM 10 -Filterproben an drei Luftgütemessstationen genommen und auf Inhaltsstoffe analysiert. Eine Messstation lag in der Nähe einer Straßenbahnhaltestelle an einer Verkehrsstraße mit Straßenschluchtcharakter im Zentrum von Brandenburg an der Havel (Neuendorfer Straße), eine zweite Messstation lag an einer Hauptverkehrsstraße an der Schildhornstraße in Berlin-Steglitz, die dritte Messstation an der Brückenstraße in Berlin-Mitte, die die Hintergrundbelastung im Innenstadtbereich Berlins sehr gut widergibt. Da sich keine der Berliner Luftgütemessstationen in der Nähe einer Straßenbahnlinie befindet, wurden in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umwelt, Brandenburg, PM 10 -Messungen von der Luftgütemessstation an der Neuendorfer Straße verwendet. Die PM 10 -Filter wurden mittels Totalreflexions-Röntgenfluoreszenz auf Metalle und mittels Ionenchromatographie auf Ionen analysiert. Zudem wurden die Filter anhand eines Transmissionsmeters auf „back carbon“ untersucht. Um Einblicke in die Materialzusammensetzung der Straßenbahnen und der Schienen zu erlangen, wurden des Weiteren Abstriche an abriebrelevanten Kontaktflächen einer Straßenbahn genommen. Zunächst wurden alle Daten nach Windrichtung, Stabilität der Atmosphäre und nach Werktagen bzw. Feier- und Ferientagen stratifiziert, um meteorologische und anthropogene Einflüsse zu quantifizieren. Mittels der statistischen Rezeptormodellierung „Positive Matrix Factorisation (PMF)“ wurden dann für das gesamte Ensemble an Filtern und für ausgewählte meteorologische und verkehrliche Situationen Profile mit charakteristischen chemischen Zusammensetzungen erstellt. Diese wurden mit Profilen aus der Datenbasis der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) der Europäischen Kommission sowie den Abstrichen an der Straßenbahn und den Schienen verglichen und entsprechend zugeordnet. Ergebnisse Wie groß der Beitrag der Abriebemissionen der Straßenbahnen an der gesamten PM 10 -Belastung an Hauptverkehrsstraßen ist, konnte durch diese Untersuchung nicht eindeutig geklärt werden. Die Studie schätzt – über die regionale Differenzenbildung der Mittelwerte der Zeitreihen an den drei Untersuchungsstandorten – den Beitrag einzelner Straßenbahnen an der 24-Stunden PM 10 -Konzentration auf etwa 0,025 Mikrogramm pro Kubikmeter. Je nach der Anzahl der Straßenbahnen und der jeweiligen Vor-Ort-Verhältnisse wären hiermit weiterhin signifikante Beiträge zur Partikelbelastung möglich. Dennoch ist weiterhin zu erwarten, dass bisherige Emissionsfaktoren für Straßenbahnen überarbeitet werden sollten. Für die Bestimmung eines verwertbaren Emissionsfaktors sind noch weitere genauere Untersuchungen erforderlich.
Aktenzeichen: BASE21102/04#0035 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrungen in Brandenburg an der Havel, Gemarkung Brandenburg Die Stadt Brandenburg an der Havel hat mit Schreiben vom 08.11.2024 (Zeichen: 241-2024) für zwanzig Geothermiebohrungen in Brandenburg an der Havel, Gemarkung Brandenburg (Flur 57, Flurstücke 1 und 3) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit geplanten Bohrungsteufen von jeweils 150 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Dienst des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) kommt in seiner Stellungnahme vom 11.04.2024 zur GRT-Bohrung auf demselben Grundstück zum Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Nach eigener Prüfung des BASE befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 188_00IG_T_f_ju (Tongestein). Der Stellungnahme des LBGR ist weiterhin zu entnehmen, dass durch das Vorhaben keine Gesteinsschichten erheblich geschädigt würden, die langfristig als zusätzliche Barriere für ein Endlager wirken könnten oder die einen langfristigen Schutz darunterliegender, für die Endlagerung geeigneter Schichten bewirken könnten. Auf Grundlage der Ausführungen der Stadt Brandenburg an der Havel und des LBGR sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für das oben genannte Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 14.11.2024 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag
Amtliche Befähigungsnachweise und Berechtigungsscheine nach § 3 Absatz 3 Nummer 1 und 3 und § 4 Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 3 der Sportbootführerscheinverordnung ( SpFV ) 1. Befähigungsnachweise nach § 3 Absatz 3 Nummer 1 SpFV Abschnitt I. - Bundesweit tätige Behörden Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Fährführerschein und Fahrerlaubnis der Klasse F, ausgestellt auf Zonen 1 bis 4, sofern nicht beschränkt auf seil- oder kettengebundene Fähren Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt 2 Befähigungszeugnis nach § 11 Absatz 1, 2 oder 4 BinSchPersV Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt 3 Befähigungszeugnis für Besatzungsmitglieder auf Führungsebene gemäß § 11 Absatz 5 BinSchPersV Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt 4 Dienstberechtigungsschein der Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, die zum Führen eines Dienstfahrzeugs auf den Zonen 3 und 4 der Bundeswasserstraßen berechtigen (erteilt bis 20. Mai 2019) Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt 5 Bootsführerschein des Katastrophenschutzes für Binnenwasserstraßen (erteilt ab 01. Juli 1993) Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ( THW ) 6 Bootsfahrlehrerschein, Bootsführerschein - Binnen und Bootsführerschein - See/ Binnen der Bundespolizei und der Bereitschaftspolizeien der Länder Bundesministerium des Innern (zuständig für den Bereich der Bundespolizei) Ministerium des Innern der Länder (zuständig für den Bereich der Bereitschaftspolizei) 6.1 Ausbildungsnachweis mit Prüfungszeugnis und dem Vermerk: "Der Inhaber hat die Bootsführerscheinprüfung bestanden und ist berechtigt, motorisierte Wasserfahrzeuge des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizeien der Länder zu führen (erteilt bis 31. März 1978) Bundesministerium des Innern (zuständig für den Bereich der Bundespolizei) Ministerium des Innern der Länder (zuständig für den Bereich der Bereitschaftspolizei) 7 Bescheinigung über die Erfolgreiche Teilnahme an einem Einweisungslehrgang für Beamte des Wasserzolldienstes über die Berechtigung zum Führen von Zollbooten auf Binnenwasserstraßen oder anderen Binnengewässern außerhalb der Seeschifffahrtsstraßen Oberfinanzdirektion 8 Lehr- und Prüfberechtigung für befähigungsnachweispflichtige Maschinen und Geräte mit der Erweiterung auf "Wasserfahrzeuge" der Gerätegruppe BwH.2; Untergruppe Buchstabe A bis D, beschränkt auf den jeweiligen Gültigkeitsbereich für den der Inhaber einen Berechtigungsschein ( BBS ) besitzt Bundesministerium der Verteidigung 8.1 Betriebsberechtigungsschein für Pioniermaschinen der Gruppe I für den Gültigkeitsbereich "Binnenschifffahrtsstraßen" Bundesministerium der Verteidigung 8.2 Lehrberechtigungsschein für Ausbilder und Prüfberechtigungsschein für Prüfer der Pioniermaschinenfahrer der Gruppe I für den Gültigkeitsbereich "Binnenschifffahrtsstraßen" Bundesministerium der Verteidigung 9 Führerschein der Marine für Segelboote und Kraftboote mit der erteilten Erlaubnis für Kraftboote inkl. Binnenfahrt mit der Reviererweiterung (erteilt ab 01. Oktober 2011) Bundesministerium der Verteidigung 9.1 Auch der bis zum 30. September 2011 erteilte Führerschein der Marine für Segelboote und Kraftboote mit der erteilten Erlaubnis für Kraftboote und der erteilten Erlaubnis für Segelboote Klasse A Binnenfahrt mit Reviererweiterung Bundesministerium der Verteidigung 10 Berechtigungsschein für das Führen von Motor Wasserfahrzeugen des Katastrophenschutzes auf Binnenschifffahrtstraßen (erteilt bis 30. Juni 1993) Bundesamt für Zivilschutz Abschnitt II - Baden Württemberg Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Bootsführerzeugnis Wasserschutzpolizeidirektion Baden-Württemberg 1.1 Auch das durch die Wasserschutzpolizei Baden-Württemberg erteilte Bootssteuer- und Bootsführerzeugnis Wasserschutzpolizeidirektion Baden-Württemberg 2 Feuerwehr Motorbootführerschein-Binnen Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg 3 Feuerwehrmotorboot-Führerschein für Binnenfahrt Stadt Mannheim 4 Amtlicher Berechtigungsschein zum Führen von Wasserrettungsfahrzeugen der Branddirektion Stuttgart (erteilt ab 01. März 2019) Landeshauptstadt Suttgart, Branddirektion Stuttgart Abschnitt III - Bayern Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Schiffsführerschein B für Fahrgastschiffe Kreisverwaltungen des Freistaates Bayern 2 Bodenseeschifferpatent Kategorie A und D 3 Schiffsführerpatent der bayerischen Wasserschutzpolizei Wasserschutzpolizeizentralstelle Bayern 4 Befähigungszeugnis zum Führen von Dienstbooten Wasserschutzpolizeidirektion Bayern 5 Ermächtigungen zum Führen von offenen Streifenbooten der Wasserschutzpolizei in Bayern Wasserschutzpolizei in Bayern 6 Bootsführerschein Berufsfeuerwehr Augsburg (erteilt ab 01. Juli 2019) Stadt Augsburg, Amt für Brand und Katastrophenschutz, Leitender Branddirektor 7 Berechtigungsschein zum Führen von Motorbooten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes auf Binnenschifffahrtsstraßen (erteilt ab 01. Juli 2022) Die Schulleiter der Feuerwehrschulen Regensburg und Würzburg Abschnitt IV - Berlin Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Berechtigungsschein zum Führen von Dienstbooten der Wasserschutzpolizei Polizeipräsidium Berlin 1.1 Bescheinigung zum Führen von motorgetriebenen Wasserfahrzeugen der technischen Einsatzabteilung ( TEA ) der Polizei Polizeipräsidium Berlin 1.2 Berechtigungsschein zum Führen von Dienstbooten der Wasserschutzpolizei mit der Eintragung "Teilnehmer an einer Segelausbildung der Wasserschutzpolizei Berlin" Polizeipräsidium Berlin 2 Berechtigungsschein zum Führen von Dienstfahrzeugen Berliner Feuerwehr Abschnitt V - Brandenburg Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Motorboot-Führerschein für Binnenfahrt Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz des Landes Brandenburg 2 POLIZEI Bootsführerschein - WSP Land Brandenburg laminierte Karte - ausgestellt ab 01. November 2022 Stabsbereich 1E-1.4 - WSP-Angelegenheiten (Polizeipräsidiums Brandenburg) 2.1 Auch der bis zum 30. Oktober 2022 ausgestellte POLIZEI Bootsführerschein Land Brandburg Stabsbereich 1E-1.4 - WSP-Angelegenheiten (Polizeipräsidiums Brandenburg) 2.2 Auch die bis zum 30. Juni 2002 erteilten Polizeibootsführerscheine ausgestellt vom Polizeipräsidium Wasserschutzpolizei Brandenburg Stabsbereich 1E-1.4 - WSP-Angelegenheiten (Polizeipräsidiums Brandenburg) 2.3 Auch die bis zum 01. November 2011 erteilten Polizei Bootsführerscheine ausgestellt vom Polizeipräsidium Frankfurt Oder oder Polizeipräsidium Potsdam Stabsbereich 1E-1.4 - WSP-Angelegenheiten (Polizeipräsidiums Brandenburg) 3 Dienstberechtigungsschein für Wasserfahrzeuge der Feuerwehr Brandenburg an der Havel auf Binnenwasserstraßen (erteilt ab 01. März 2022) Leiter der nautischen Feuerwehrfachschule der Feuerwehr Brandenburg an der Havel 4 Bootsführerschein der Feuerwehr für Binnenfahr Stadt Fürstenwalde/Spree, Bürgermeisterbereich/Brandschutz Abschnitt VI - Bremen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Berechtigungsschein zum Führen von Polizeibooten Wasserschutzpolizei des Landes Bremen 2 Berechtigungsschein Feuerwehr Bremerhaven Abschnitt VII - Hamburg Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem WSP-Fachlehrgang-Binnen Wasserschutzpolizeischule Hamburg Wasserschutzpolizei Hamburg 1.1 Auch die bis 31. Dezember 1991 erteilte Bescheinigung (Zeugnis) über die erfolgreiche Teilnahme an einem wasserschutzpolizeilichen Einweisungslehrgang Wasserschutzpolizeischule Hamburg Wasserschutzpolizei Hamburg 2 Bescheinigung über den Nachweis praktischer und theoretischer Kenntnisse zum eigenverantwortlichen Führen von Dienstbooten der Wasserschutzpolizei Hamburg, Fahrtgebiet Obere Tiedeelbe Wasserschutzpolizeischule Hamburg Wasserschutzpolizei Hamburg 3 Nachweiskarte über die Eignung und Befähigung zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen und Dienstbooten Landespolizeischule Hamburg oder Polizei Hamburg Abschnitt VIII - Hessen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Berechtigung zum Führen von Hilfsstreifenbooten (erteilt ab 01. November 2023) Hessisches Polizeipräsidium Einsatz, Wasserschutzpolizei 1.1 Berechtigung zum Führen von leichten Streifenbooten (erteilt ab 01. November 2023) Hessisches Polizeipräsidium Einsatz, Wasserschutzpolizei 1.2 Berechtigung zum Führen von motorisierten Wasserfahrzeugen (erteilt ab 01. November 2023) Hessisches Polizeipräsidium Einsatz, Wasserschutzpolizei 1.3 Auch die bis zum 01. Juni 1997 erteilten Bootsführer- und Maschinenleiterzeugnisse des Hessischen Wasserschutzpolizeiamtes Hessisches Bereischaftspolizeipräsidium - Wasserschutzpolizeiabteilung 1.4 Auch die bis zum 31. Oktober 2023 erteilten Berechtigungen zum Führen von Hilfsstreifenbooten; Streifenbooten und motorisierten Wasserfahrzeugen durch das Hessische Bereitschaftspolizeipräsidium Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium - Wasserschutzpolizeiabteilung 2 Motorbootführerschein (erteilt ab 01. Januar 2021) Magistrat der Stadt Frankfurt am Main - Branddirektion 3 Feuerwehr-Bootsführerschein (erteilt ab 01. Juli 2020) Hessische Landesfeuerwehrschule 3.1 Auch der bis 30. Juni 2019 erteilte Motorboot-Führerschein für Binnenfahrt Hessische Landesfeuerwehrschule 4 Berechtigungsschein zum Führen von Motorbooten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes auf Binnenschifffahrtsstraßen (erteilt ab 01. September 2022) Leiter der Feuerwehr Rüsselsheim 5 Feuerwehrmotorboot-Führerschein für Binnenschifffahrt Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden - Feuerwehr- 6 Dienstberechtigungsschein für Wasserfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Bürgermeister der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg, Brandinspektor 7 Motorboot-Führerschein Feuerwehr Kassel Abschnitt IX - Mecklenburg-Vormpommern Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Bootsführerzeugnis für Streifenbootsführer Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern (zuvor) Wasserschutzpolizeidirektion 1.1 Bootsführerschein für Küstenstreifenbootsführer Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern (zuvor) Wasserschutzpolizeidirektion 1.2 Prüfungszeugnis nach der Prüfungsordnung zum Erwerb von Bootsführerzeugnissen für das Führen von Dienstbooten (PrOBoote) Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern (zuvor) Wasserschutzpolizeidirektion Abschnitt X - Niedersachsen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Fahrerlaubnisschein für Motorboote nach der Verordnung über den Verkehr auf dem Steinhuder Meer 2 Befähigungszeugnis für Strecken- oder Streifenboote Leiter der Wasserschutzpolizei Niedersachsen 3 Befähigungszeugnis für Hafenboote und Hilfsboote Leiter der Wasserschutzpolizei Niedersachsen 4 Berechtigungsschein zum Führen eines Dienstbootes der Feuerwehr Hannover (erteilt ab 01. Juli 2019) Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich Feuerwehr 5 Amtlicher Berechtigungsschein Stadt Wolfsburg - Feuerwehr Abschnitt XI - Nordrhein-Westfahlen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Bootsführerschein (erteilt bis 17. Januar 2022) Feuerwehrschule Stadt Beckum 2 Polizei Bootssteuer- oder Bootsführerschein Wasserschutzpolizeidirektor Nordrhein-Westfahlen 3 Polizei oder Feuerwehr Bootsführerschein Polizeipräsidium Duisburg - Direktion Wasserschutzpolizei 4 Amtlicher Berechtigungsschein zum Führen von Dienstfahrzeugen der Feuerwehr Stadt Bochum, der Oberbürgermeister 5 Dienstberechtigungsschein für Feuerwehrboote Bundesstadt Bonn, Amt für Feuer- und Katastrophenschutz 6 Feuerwehr Bootsführerschein Feuerwehr der Stadt Duisburg, Leiter der Feuerwehr 7 Feuerwehr-Bootsführerschein Feuerwehr der Stadt Essen, Direktor der Berufsfeuerwehr 8 Amtlicher Berechtigungsschein Stadt Gelsenkirchen, Feuerwehr 9 Bootsführerschein Feuerwehr für Binnenfahrt Stadt Hattingen, Feuerwehr und Rettungsdienst 9.1 Auch die bis zum 01. Juni 2012 erteilte o. g. Berechtigungen des Feuerschutzamtes der Stadt Hattingen 10 Dienstberechtigungsschein Stadt Köln, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz 11 Bootsführerschein der Feuerwehr für Binnenfahrt Stadt Mühlheim an der Ruhr, Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz (Berufsfeuerwehr) 12 Feuerwehr-Bootsführerschein Stadt Meerbusch 13 Dienstberechtigungsschein für Wasserfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr (erteilt seit 01. Mai 2018) Bürgermeister der Gemeinde Beverungen, Leiter der Feuerwehr 14 Bootsführerschein der Feuerwehr für Binnenfahrt (erteilt seit 01. Januar 2019) Oberbürgermeister Stadt Hamm, Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz 15 Dienstberechtigungsschein für Wasserfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Höxter (erteilt seit 01. April 2017) Bürgermeister der Stadt Höxter, Leiter der freiwilligen Feuerwehr 16 Feuerwehr Bootsführerschein (erteilt seit 01. März 2021) Stadt Bay Oeynhausen, Leiter der Feuerwehr 17 Feuerwehr Dortmund (erteilt seit 01. November 2021) Stadt Dortmund, Leiter der Feuerwehr 18 Ruhrschifferpatent Bezirksregierung Düsseldorf (-bis 2007) erteilt vom Staatlichem Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft des Landes NRW ) 19 Amtlicher Berechtigungsschein Stadt Minden - Feuerwehr Abschnitt XII - Rheinland-Pfalz Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Bootsführerzeugnis der Wasserschutzpolizei Wasserschutzpolizeiamt Rheinland-Pfalz 2 Berechtigungsschein für das Führen von Motorbooten der Feuerwehr auf Binnenschifffahrtsstraßen Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie Rheinland-Pfalz zuvor Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz Abschnitt XIII - Saarland Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Berechtigungsschein für das Führen von Motorbooten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes auf Binnenschifffahrtsstraßen Landkreis Merzig-Wadern, Kreisordnungsbehörde Brand- und Bevölkerungsschutz 2 Dienstberechtigungsschein Stadt Völklingen, Freiwillige Feuerwehr, Rechts- und Ordnungsamt 3 Berechtigungsschein zum Führen von Einsatzbooten der Feuerwehr auf Binnenschifffahrtsstraßen Landeshauptstadt Saarbrücken, Amt für Brand- und Zivilschutz Abschnitt XIV - Sachsen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Amtlicher Berechtigungsschein Präsidium der Bereitschaftspolizei Sachsen, Fachdienst Wasserschutzpolizei (zuvor) Landespolizeidirektion 2 Dienstberechtigungsschein der Berufsfeuerwehr Landeshauptstadt Dresden, Direktor der Feuerwehr Abschnitt XV - Sachsen-Anhalt Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Amtlicher Berechtigungsschein der Feuerwehr und Freiwilligen Feierwehr Dessau-Roßlau Stadtverwaltung der Stadt Dessau-Roßlau, Berufsfeuerwehr Abschnitt XVI - Thüringen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Dienstführerschein (mit der Eintragung "Berechtigung zum Führen von Wasserschutzbooten der Thüringer Polizei") Thüringer Polizeiverwaltungsamt 2. Befähigungsnachweise nach § 3 Absatz 3 Nummer 3 SpFV Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Bootsführerschein für Motorrettungsboote der DLRG Deutsche Lebensrettungsgesellschaft e. V. 2 Bootsführerschein der DLRG 3 Dienstführerschein Bootsführer/Bootsführerin Binnen a) der Wasserwacht des DRK oder b) der Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes Deutsches Rotes Kreuz Landesverband (Ortsname) e. V. oder Bayerisches Rotes Kreuz Landesverband (Ortsname) e. V. 3.1 Motorboot-Führerschein für Binnenfahrt des DRK-Wasserwacht oder Dienstführerschein für Bootsführer/Bootsführerin Binnen der Wasserwacht des DRK -erteilt bis 01. Januar 2021- Deutsches Rotes Kreuz Landesverband (Ortsname) e. V. oder Wasserwacht Bayern 3.2 Dienstführerschein zum Führen von Motorrettungsbooten der BRK Wasserwacht -erteilt bis 01. Januar 2021- Bayerisches Rotes Kreuz 4 Rettungsbootführerschein-Binnen (Interner Link) Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V.; Köln 5 Dienstführerschein zum Führen von Motorrettungsbooten auf Binnenschifffahrtsstraßen der BRK Wasserwacht Bayerisches Rotes Kreuz 6 Verbandsführerschein "Wasserretungsboot" der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Johanniter Akademie, Bildungsinstitut Essen 3. Amtliche Befähigungsnachweise nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 SpFV Abschnitt I Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Befähigungszeugnis der Gruppen A und B der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung vom 11. Februar 1985 ( BGBl. I Seite 323) 2 Befähigungszeugnisse der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zum Führen von Sportmotorbooten für den Fahrtbereich Seewasserstraßen, Küstenfahrt, Seefahrt 3 Zeugnis über die Überprüfung zum Sporthochseeschiffer nach der Bekanntmachung über die Einführung von Sportseeschiffer- und Sporthochseeschifferprüfungen an den Seefahrtschulen vom 06. Juni 1934 (BGBl. III 9513-3-1) Abschnitt II - Bundesweit tätige Behörden Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Bootsführerschein des Katastrophenschutzes der von der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ausgestellt wurde und zum Führen motorisierter Wasserfahrzeuge des Katastrophenschutzes auf Seeschifffahrtsstraßen berechtigt Bundesanstalt Technisches Hilfswerk 2 Kraftbootführerschein der Bundespolizei See sowie Bootführerschein See/Binnen und Bootsfahrlehrerschein der Bundespolizei und der Bereitschaftspolizei der Länder ( BPdL ) Bundesministerium des Innern (zuständig für den Bereich der Bundespolizei) Ministerium des Innern der Länder (zuständig für den Bereicht der Bereitschaftspolizei) 2.1 Entsprechende Ausbildungsnachweise des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizei der Länder mit dem darauf vermerkten Prüfungsergebnis, dass der Inhaber die Bootsführerprüfung bestanden hat und berechtigt ist, "motorisierte Wasserfahrzeuge" des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizei der Länder ( BPoL ) zu führen (erteilt bis zum 31. Dezember 1980) Bundesministerium des Innern (zuständig für den Bereich der Bundespolizei) Ministerium des Innern der Länder (zuständig für den Bereicht der Bereitschaftspolizei) 3 Führerscheine der Marine für Segelboot und Kraftboote mit der erteilten Erlaubnis für "Kraftboot" (Kraftbootführerschein der Marine) Sind die Voraussetzungen für die Ausstellung des Kraftbootführerscheins der Marine erfüllt, ohne dass der Schein ausgestellt worden ist, kann die Berechtigung durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Marineamtes in Rostock nachgewiesen werden Bundesministerium der Verteidigung 3.1 Lehr- und Prüfberechtigung für befähigungsnachweispflichtige Maschinen und Geräte mit der Erweiterung auf Wasserfahrzeuge der Gerätegruppe Buchstabe E, beschränkt auf den Gültigkeitsbereich, für den der Inhaber einen Betriebsberechtigungsschein (BBS) besitzt Bundesministerium der Verteidigung 3.2 Lehr-, Betriebs- und Prüfberechtigungsschein für Pioniermaschinen der Gruppe I mit Zusatzprüfung für Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässer und NOK Bundesministerium der Verteidigung 3.3 Lehr-, Betriebs- und Prüfberechtigungsschein für Pioniermaschinen der Gruppe I für den Gültigkeitsbereich "Seeschifffahrtsstraßen und Küstengewässer" (erteilt ab 01. Januar 1994) Bundesministerium der Verteidigung Sind die Voraussetzungen für die Erteilung eines der unter Nummer 3.2 und 3.3 genannten Berechtigungsscheine erfüllt ohne dass sich der Schein im Besitz des Antragsstellers befindet, kann die Berechtigung durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Kommandeurs LGB der Pionierschule und Fachschule des Heeres für Bautechnik nachgewiesen werden 3.4 Leistungsnachweise II für Wachoffiziere Bundesministerium der Verteidigung 3.5 Dokumente zur Kommandanteneignung Bundesministerium der Verteidigung Abschnitt III Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Befähigungszeugnis für Schiffsführer oder Schiffsführerinnen gemäß § 78 BinSchPersV--Binnenschiffspersonalverordnung vom 26. November 2021 (BGBl. I Seite 4982) sofern der Nachweis der Berechtigung den Hinweis gem. § 79 BinSchPersV auf die Besondere Berechtigung "maritime Wasserstraßen" ( M ) enthält. Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt 1.1 Fahrerlaubnis der Klasse A, C1, D1 oder F (mit Gültigkeit für eine an einer Wasserstraße der Zone 1 und 2 gelegenen Fährstelle) nach der Binnenschifferpatentverordnung vom 15.12.1997 (BGBl. I Seite 3066) Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt 1.2 Befähigungszeugnis nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 oder 2, § 28 Absatz 2 mit Geltung für wenigstens eine Seeschiffahrtsstraße der Binnenschifferpatentverordnung vom 15.12.1997 (BGBl. I Seite 3066) Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt 2 Befähigungszeugnis für Schiffsführerinnen oder Schiffsführer, die nach den Bestimmungen der Rheinschiffspersonalverordnung (Anlage 1 zu Artikel 1 Nummer 1 der Rheinschiffspersonaleinführungsverordnung vom 05. April 2023 ausgestellt worden sind) sofern der Nachweis der Berechtigung den Hinweis gem. § 13.04 RheinSchPersV auf die Besondere Berechtigung "maritime Wasserstraßen" (M) enthält. Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt 2.1 Fahrerlaubnisse oder Befähigungszeugnisse, die nach den Bestimmungen der Schiffspersonalverordnung-Rhein (Anlage 1 zu Artikel 1 Nummer 1 der Rheinschiffspersonaleinführungsverordnung vom 16. Dezember 2011 (BGBl. 2011 II Seite 1300m Anlageband)) ausgestellt worden sind Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt 2.2 Fahrerlaubnisse oder Befähigungszeugnisse, die nach den Bestimmungen der Rheinpatentverordnung (BGBl. 1997 II Seite 2174) nach dem 30. September 2002 ausgestellt worden sind Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt 3 Dienstberechtigungsschein der Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung für den Geltungsbereich mind. einer Seeschifffahrtsstraße Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Abschnitt IV - Brandenburg Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Dienstberechtigungsschein für Wasserfahrzeuge der Feuerwehr Brandenburg an der Havel auf Seeschifffahrtsstraßen Leiter der nautischen Feuerwehrfahrschule der Feuerwehr Brandenburg an der Havel Abschnitt V - Hamburg Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde Zeugnisse der Wasserschutzpolizeischule Hamburg über die erfolgreiche Teilnahme an einem WSP Fachlehrgang - Küste - in Verbindung mit einem Ausweis über die Zulassung zur selbstständigen Führung von Wasserfahrzeugen der Wasserschutzpolizei oder Kraftbooten der Polizei sowie Ausweise über die Zulassung zum Führen von Dienstbooten der Wasserschutzpolizei, der von der zuständigen Stelle der Küstenländer Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein erteilt worden ist oder Nachweiskarte über die Eignung und Befähigung zum Führen von Dienst- Kfz und Dienstbooten der Wasserschutzpolizei Abschnitt VI - Hessen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Berechtigung zum Führen von leichten Streifenbooten auf Seeschifffahrtsstraßen (erteilt ab 01. November 2023) Hessisches Polizeipräsidium Einsatz, Direktion Wasserschutzpolizei 1.1 Auch die bis zum 31. Oktober 2023 ausgestellten Berechtigungen zum Führen von leichten Streifenbooten auf Seeschifffahrtsstraßen ausgestellt durch das Hessische Bereitschaftspolizeipräsidium Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium - Wasserschutzpolizeiabteilung Abschnitt VII - Mecklenburg-Vorpommern Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Bootsführerzeugnis für Küsten- oder Streifenbootsführer Landeswasserschutzpolizeiamt (zuvor ausgestellt durch) Wasserschutzpolizeidirektion) 2 Prüfungszeugnis nach der Prüfungsordnung zum Erwerb von Bootsführerzeugnissen für das Führen von Dienstbooten Landeswasserschutzpolizeiamt (zuvor ausgestellt durch) Wasserschutzpolizeidirektion) 4. Amtliche Berechtigungsscheine nach § 4 Absatz 3 SpFV Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Rettungsbootführerschein-See (Interner Link) Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V.; Köln 2 Bootsführerschein A/B oder Bootsführerschein B Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V., Bad Nenndorf 3 Dienstführerschein Bootführer/Bootsführerin See a) der Wasserwacht des DRK (Interner Link) oder b) der Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes (Interner Link) Deutsches Rotes Kreuz Landesverband (Ortsname) e. V. oder Bayerisches Rotes Kreuz Landesverband (Ortsname) e. V. Stand: 15. August 2024
Das Info-Mobil ist ein mobiles Ausstellungs- und Informationsangebot des BASE , Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für Fragen und Gespräche zur Verfügung. Für die hochradioaktiven Abfälle soll ein dauerhaft sicheres Endlager in tiefen geologischen Schichten gefunden werden. Die Ausstellung vermittelt einen schnellen Überblick über das Suchverfahren und wie sich Bürgerinnen und Bürger daran beteiligen können. Besucherinnen und Besucher sind eingeladen, sich mithilfe von Exponaten, Filmen und digitalen Inhalten über dieses wichtige Umweltprojekt zu informieren. Die Ausstellung ist am 9.7. (von 12.00 bis 19.00 Uhr) und am 10.7. (von 10.00 bis 17.00 Uhr) in Brandenburg an der Havel auf dem Neustädtischen Markt zu sehen. Online-Informationen Wer keine Zeit hat, das Info-Mobil persönlich zu besuchen: Das BASE bietet regelmäßig digitale Infoveranstaltungen zum Thema Endlagersuche für Einsteigerinnen und Einsteiger an. Hier werden grundlegende Informationen zum Standortauswahlverfahren und den Möglichkeiten, sich am Verfahren zu beteiligen, vermittelt. Nähere Informationen dazu finden Sie hier . Stand des Suchverfahrens 2017 begann in Deutschland die Suche nach einem Endlager für die hochradioaktiven Abfälle aus der Nutzung der Atomenergie. Das mit der Suche beauftragte Unternehmen, die Bundesgesellschaft für Endlagerung ( BGE ), hat im Jahr 2020 einen ersten Zwischenstand seiner Arbeit veröffentlicht. In seinem Zwischenbericht hat das Unternehmen 90 zum Teil sehr großflächige Gebiete (sogenannte Teilgebiete ) benannt, die auf Basis der bereits vorhandenen geologischen Daten in der Bundesrepublik grundsätzlich günstige geologische Voraussetzungen für ein Endlager erwarten lassen. Die Gebiete umfassen zusammen 54 Prozent der Fläche der Bundesrepublik. Die BGE engt ihr Suchfeld derzeit weiter ein, indem sie aus den Teilgebieten wenige Regionen herausfiltert, sogenannte Standortregionen , die vor Ort näher untersucht werden sollen. Der Vorschlag für diese Regionen ist Grundlage für eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung in den Regionen und eine Prüfung durch das BASE . Abschließend entscheidet der Bundestag über die Festlegung, in welchen Regionen weitere vertiefende Erkundungen für die Endlagersuche stattfinden sollen. Die Akteure Das BASE überwacht die Suche nach dem Endlager für die hochradioaktiven Abfälle . Es sorgt zudem dafür, dass die Öffentlichkeit an dem Verfahren beteiligt wird. Die BGE ist mit der Endlagersuche beauftragt. Sie wertet Daten aus, erkundet den Untergrund und baut später das Endlager . 25.06.2024 Zum Info-Mobil in Brandenburg an der Havel BASE-Info-Mobil auf Tour: Brandenburg an der Havel 09.07.2024 - 10.07.2024 Weitere Termine der Info-Tour Endlagersuche vor Ort: Info-Angebote des BASE
Aktenzeichen: BASE21102/04#0028 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Erdwärmebohrung zur Durchführung eines Thermal Response Tests in Brandenburg an der Havel, Gemarkung Brandenburg Die Stadt Brandenburg an der Havel hat mit Schreiben vom 29.04.2024 und 08.05.2024 für eine Erdwärmebohrung zur Durchführung eines Thermal Response Tests in Brandenburg an der Havel, Gemarkung Brandenburg (Flur 57, Flurstück 3) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit einer geplanten Bohrungsteufe von 150 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Dienst des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) kommt in seiner dem Schreiben der Stadt Brandenburg an der Havel beigefügten Stellungnahme vom 11.04.2024 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Nach eigener Prüfung des BASE befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 188_00IG_T_f_ju (Tongestein). Der Stellungnahme des LBGR ist weiterhin zu entnehmen, dass durch das Vorhaben keine Gesteinsschichten erheblich geschädigt würden, die langfristig als zusätzliche Barriere für eine Endlager wirken könnten oder die einen langfristigen Schutz darunterliegender, für die Endlagerung geeigneter Schichten bewirken könnten. Auf Grundlage der Ausführungen der Stadt Brandenburg an der Havel und des LBGR sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für das oben genannte Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 23.05.2024 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag
Liebe Leser*innen, der Dialog KlimaAnpassung vom BMUV und UBA geht in die zweite Runde: Bürger*innen entwickeln in fünf Regionen Zukunftsbilder für ein klimaangepasstes Deutschland . Neben Kommunen und Regionen sind auch Unternehmen zunehmend von Extremwetterereignissen betroffen und entwickeln Anpassungsstrategien. Wie sie bei der Bewertung der Klimarisiken und Auswahl von Anpassungsoptionen am besten vorgehen, beschreibt unser Schwerpunktartikel. Auch in diesem Newsletter: UBA startet Interessenbekundungsverfahren für Projekt zu Potenzialen naturbasierter Lösungen für Klimaanpassung , UBA führt repräsentative Kommunalbefragung zur Klimaanpassung durch, BMUV fördert kommunale naturbasierte Lösungen zur Klimaanpassung . Eine spannende Lektüre wünscht das KomPass-Team Klimarisiken in Unternehmen analysieren und managen Physische Klimarisiken managen Quelle: istock.com; Denis Shevchuk Die Folgen von Überschwemmungen, Niedrigwasser oder Hitzestress bekommen viele Unternehmen schon heute zu spüren. Alle Unternehmensbereiche können betroffen sein. Es bestehen Risiken für Mitarbeitende, für Standorte bis hin zu globalen Lieferketten. Daher ist es wichtig, aktuelle und zukünftige Klimarisiken regelmäßig zu analysieren und ein Klimarisikomanagement in die Unternehmensorganisation zu integrieren. Das Umweltbundesamt hat hierzu methodische Vorschläge erarbeitet, die sich an internationalen Normen orientieren und Anforderungen der europäischen Sustainable Finance Regulierungen, wie die EU-Taxonomie und die Nachhaltigkeitsberichterstattung, berücksichtigen. Unser Schwerpunktartikel stellt diese Empfehlungen für Klimarisikoanalysen in Unternehmen vor. Regionale Dialoge zur Klimaanpassung starten in Dessau-Roßlau Das Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt haben den Startschuss für eine Reihe an regionalen Dialogveranstaltungen zur Klimaanpassung gegeben. Den Auftakt machen etwa 80 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger aus der Region Mittelelbe. An zwei Tagen entwickeln sie ein gemeinsames Zukunftsbild für die Vorsorge und Anpassung an die Folgen der Klimakrise in ihrer Region. Weitere Dialoge folgen in Wismar, Duisburg, Worms und Zwiesel. Mit dieser Reihe startet die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im „Dialog KlimaAnpassung – Leben im Klimawandel gemeinsam meistern“. Die Empfehlungen aus den Dialogen ergänzen die Erkenntnisse aus der ersten Phase der Beteiligung, die bundesweit als Online-Dialog durchgeführt wurde. Alle Ergebnisse fließen schließlich in die Arbeit der Bundesregierung an der neuen, vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie ein. Interessenbekundungsverfahren für FuE-Projekt zu Potenzialen naturbasierter Lösungen für Klimaanpassung Das Umweltbundesamt fördert im Rahmen des Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) ein angewandtes Forschungsprojekt, in dem Methoden und Instrumente zur Abschätzung von Potenzialen und Grenzen von Naturbasierten Lösungen (NbS) für die Klimaanpassung entwickelt werden sollen. Ziel ist die Quantifizierung und die Bewertung des Nutzens von NbS mit einem besonderen Augenmerk auf die Klimawirkungen Hitze und Dürre und Stadt-Umland-Beziehungen kleiner Großstädte. Projektskizzen können bis zum 7.12.2023 eingereicht werden. Repräsentative Kommunalbefragung zur Klimaanpassung gestartet Wie angepasst sind Deutschlands Kommunen an die Folgen des Klimawandels? Welche Maßnahmen setzen sie bereits um und wo sehen sie Herausforderungen? Um Städte, Gemeinden und Landkreise zukünftig noch besser bei der Klimaanpassung unterstützen zu können, wurde im Auftrag des UBA die „Kommunalbefragung Klimaanpassung 2023“ gestartet. Die Kommunalbefragung wird vom Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund unterstützt. Die etwa 4700 zur Online-Befragung aufgeforderten Kommunen haben noch bis Anfang November 2023 die Möglichkeit, daran mitzuwirken. Die Ergebnisse der Befragung werden im zweiten Quartal 2024 veröffentlicht. BMBF Fördermaßnahme RegIKlim stellt neue Forschungsergebnisse zur Anpassung an den Klimawandel in deutschen Kommunen und Regionen vor Da die Auswirkungen des Klimawandels regional sehr unterschiedlich sind, müssen die Städte und Regionen verschiedenartige Maßnahmen ergreifen. Die BMBF-Fördermaßnahme „RegIKlim – Regionale Informationen zum Klimahandeln" unterstützt sechs Modellregionen und zwei Querschnittsprojekte bei der Anpassung an den Klimawandel. Welche Rolle Klimadienste dabei in der Anpassungspraxis spielen, wurde auf der vom Umweltbundesamt organisierten RegIKlim-Veranstaltung am 19. und 20. September diskutiert. In einer zweiten Forschungs- und Entwicklungsphase sollen nun die erarbeiteten Informationen und Daten aufbereitet und auf einer Internetplattform gebündelt werden. Das sogenannte Klimakataster soll dann Akteur*innen helfen, die jeweilige Region auf die Herausforderungen des Klimawandels vorzubereiten. UBA-Abschlussbericht zum Vorhaben „Kommunen vernetzen“ Kommunalen Austauschplattformen sollen kleineren und mittelgroßen Kommunen helfen, sich besser mit den nötigen Klimaanpassungsmaßnahmen auseinanderzusetzen. Dazu hat das Umweltbundesamt (UBA) das Vorhaben „Kommunen vernetzen“ ins Leben gerufen. Ziel war es, drei kommunale Austauschplattformen zur Verstetigung von Lern- und Austauschprozessen zu schaffen. In dem nun veröffentlichten Abschlussbericht wurden die Erkenntnisse des Projektes aufbereitet. Untersuchte Fragen waren etwa: Welche Ansätze des Peer-Learning sind geeignet, um kommunale Anpassungsprozesse zu fördern? Wie kann der Mentoring-Ansatz Kommunen zur Klimaanpassung motivieren und befähigen und wie lassen sich Netzwerkstrukturen verstetigen? Studie: Welche Politikinstrumente eigenen sich für die Klimaanpassung? Welche Politikinstrumente eigenen sich für die Anpassung an den Klimawandel und wie lässt sich ihre Wirksamkeit vorab feststellen? Dieser Frage geht die Studie „Qualitative und quantitative Modellierungen der Wirksamkeit von Politikinstrumenten“ des Umweltbundesamts nach. Das Dokument fasst die Ergebnisse einer ausgiebigen Recherche qualitativer und quantitativer Modellierungsansätze zur Ex-ante Analyse der Wirksamkeit von Politikinstrumenten zusammen. Unter anderem werden verschiedene Modellierungsansätze und die Möglichkeiten und Grenzen der Übertragbarkeit der gefundenen Ansätze auf das Politikfeld der Klimawandelanpassung erläutert. BMUV fördert kommunale Projekte mit naturbasierten Lösungen zur Klimaanpassung Mit insgesamt 65 Millionen Euro fördert das Bundesumweltministerium (BMUV) Kommunen bei der Ausarbeitung von Anpassungskonzepten an den Klimawandel – und fördert dabei insbesondere Projekte mit einem inhaltlichen Schwerpunkt auf naturbasierte Lösungen. Für diese Förderrichtlinie "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" (DAS) stehen Mittel aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz zur Verfügung. Kommunen können bis 31. Januar eine Förderung für die Ausarbeitung ihrer Anpassungskonzepte beantragen. Eine Online-Informationsveranstaltung zum Förderaufruf findet am Donnerstag, 9. November 2023 von 10.00 bis 12.00 Uhr statt. Bitte melden Sie sich über das Anmeldeformular an, wenn Sie teilnehmen möchten. Anmeldeschluss ist Dienstag, 7. November 2023. BMUV unterstützt Klimaanpassung in der öffentlichen Ausbildung Die Hochschule Darmstadt entwickelt für den Studiengang Public Management neue Standardmodule zum Thema Klimafolgenanpassung. Mit den Lerninhalten sollen die Mitarbeitenden im öffentlichen Sektor schon bei der hochschulischen Grundausbildung Wissen und Kompetenzen im Bereich Klimawandel und Klimafolgenanpassung vermittelt bekommen. Unterstützt wird die Hochschule dabei vom Bundesumweltministerium, das für die Pläne 193.000 Euro aus der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ zur Verfügung stellt. Die Lerninhalte werden über fünf Semester angeboten; gestartet wird mit der Vermittlung von Grundlagenwissen zum Klimawandel und zu Nachhaltigkeitszielen. Gutachten zu Auswirkungen des Klimawandels auf die Arbeitswelt Die Folgen des Klimawandels – etwa übermäßige Hitze – machen auch vor Bürotürmen und Fabrikgebäuden nicht Halt. Welche konkreten Auswirkungen der Klimawandel auf die Arbeitswelt hat, wurde in einem Gutachten im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums untersucht. Erstellt wurde das Papier mit dem Titel „Klimawandel und Gesundheit – Auswirkungen auf die Arbeitswelt“ vom Centre for Planetary Health Policy (CPHP) und der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit. Zu den zentralen Fragen gehörten: Welche Risikogruppen gibt es? Welche Branchen und Arbeitsstätten sind besonders betroffen? Welche Klimaschutz- und Anpassungspotentiale gibt es in Unternehmen und wie werden sie umgesetzt? „Let's play Klimaanpassung“: Brandenburg wird Modellstadt Brandenburg an der Havel wird zur Modellstadt für Klimaanpassungsmaßnahmen. Als eine von sieben Städten und Gemeinden wurde Brandenburg für die Landesinitiative „Meine Stadt der Zukunft“ ausgewählt. Die Initiative unterstützt Modellvorhaben, die sich mit nachhaltiger Stadtentwicklung auseinandersetzen. In Brandenburg wird im Projekt „Let’s play Klimaanpassung“ nun in einem digitalen und analogen Beteiligungsprozess am Beispiel der Bauhofstraße die klimaangepasste Gestaltung des öffentlichen Raumes in einer Art Reallabor mit kleinteiligen Maßnahmen erprobt. Ein darauf aufbauender Kriterien- und Maßnahmenkatalog soll dann auf das gesamte Stadtgebiet übertragbar sein. Klimawandel treibt Baumsterben im Schwarzwald voran Die Folgen des Klimawandels tragen maßgeblich zum Baumsterben im Schwarzwald bei. Insbesondere die trockenen und heißen Sommer reduzieren das Wachstum und erhöhen die Mortalität der Bäume, zeigt eine Langzeitstudie zum Einfluss von Klimaveränderungen auf die Bäume im Schwarzwald. Erstellt wurde sie von zwei Professoren für Waldwachstum und Dendroökologie an der Universität Freiburg. Die Daten zeigen unter anderem, dass etwa aufgrund von Borkenkäferbefall etwa maximal zwölf Prozent des nachhaltigen jährlichen Zuwachses absterben, nach extrem trockenen Sommern aber lag dieser Quote bei mehr als 40 Prozent. Extremwetterkongress: neues Faktenpapier Rapide schmelzende Gletscher, brennende Wälder, extreme Hitze und starke Überschwemmungen: Die Klimaextreme in diesem Jahr sind eine Wendemarke. Zu diesem Schluss kamen Wissenschaftler*innen und Expert*innen auf dem 13. ExtremWetterKongress Ende September in Hamburg. Demnach haben die extremen Wetterereignisse ein Maß erreicht, in dem der Klimawandel und seine menschlichen Ursachen nicht mehr geleugnet werden können. Die Vortragenden mahnten in dem Zusammenhang zu mehr Klimaschutz, aber auch zu entschlossenerem Handeln im Bereich der Anpassung an die nicht mehr umkehrbaren Folgen der Klimaerwärmung. Allianz „Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung“ fordert schnelle Umsetzung des Schwammstadt-Prinzips Die Allianz „Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung“ plädiert dafür, den klimaresilienten Umbau der Städte voranzutreiben und dabei vor allem mit Wasser nachhaltiger umzugehen. In dem Positionspapier „Wasserbewusste Stadtentwicklung jetzt für die Zukunft“ fordern unter anderem die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) und die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) etwa die Verankerung der wasserbewussten Stadt in Gesetze und Verordnungen. Außerdem müssten laut Papier unter anderem Sanierungs- und Städtebauförderungsgebiete „Klima“ eingeführt und Überschwemmungsbereiche von Überbauung freigehalten werden. Naturgefahrenreport 2023 erstmals mit ausführlichem Datenservice Einmal im Jahr veröffentlicht der Gesamtverband der Versicherer (GDV) den sogenannten Naturgefahrenreport und bilanziert dabei Unwetterschäden an Gebäuden, Gewerbe, Industrie und Fahrzeugen. Seine aktuelle Ausgabe hat der Verband nun erstmals mit einem ausführlichen Datenservice ergänzt. In dem online zugänglichen Statistikteil zum Report sind alle Graphiken, Tabellen und Karten interaktiv hinterlegt. Der Verband möchte mit den Daten den Entscheidern bei ihren Aktivitäten im Bereich Naturgefahren, Prävention und Klimafolgenanpassung unterstützen. Laut Bericht hat die deutsche Versicherungswirtschaft in den vergangenen 50 Jahren rund 233 Milliarden Euro für die Beseitigung von Schäden durch Naturkatastrophen ausgegeben. Hessisches Landesamt hilft bei Auswahl klimaresilienter Begrünung Pflanzen können helfen, die Klimawandelfolgen in Städten abzumildern: Als natürliche Klimaanlagen spenden sie Schatten und kühlen. Wichtig dabei ist die Auswahl der richtigen Pflanzen. Hilfe bietet hier das Fachzentrum Klimawandel und Anpassung im Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) mit einem Online-Tool zu Stadtgrün im Klimawandel. In den drei Modulen „klimaresiliente Baumarten finden“, „Antworten, Informationen, Handlungshilfen“ und „Bauwerksbegrünung aussuchen“ finden sowohl Stadtplaner*innen als auch kommunale Entscheidungsträger*innen und Privatpersonen Unterstützung bei der Planung und Auswahl klimaresilienter Begrünung. Projekt zu blau-grüner Infrastruktur in Gewerbegebieten Da Gewerbe- und Industrieparks meist stark versiegelt sind, sind sie besonders anfällig für die Folgen des Klimawandels – etwa bei Hitze und Überschwemmungen. Um bei der Um- und Neugestaltung der Gewerbegebiete mehr unversiegelte Parkplätze, begrünte Hallen und Straßenbegleitgrün zu ermöglichen, hat der Wissenschaftsladen Bonn (WILA Bonn) das Projekt „Industrie- und Gewerbeparks – klimaresilient & fit für die Zukunft“ gestartet. Gemeinsam mit Projektpartnern aus sechs europäischen Ländern soll in den Gewerbegebieten mehr blau-grüne Infrastruktur geschaffen werden. Ein besonderer Projektschwerpunkt liegt dabei auf Arealen aus dem vergangenen Jahrhundert. Dabei werden auch dort ansässige Unternehmen eingebunden, etwa durch Trainings. Faktor Grün-Projekt abgeschlossen: So werden Unternehmen klimafit Ob mit Pflanzaktionen, Fortbildungen der Mitarbeitenden oder der Schaffung von schattigen Plätzen für die Mittagspause: Um Unternehmen und deren Gebäude besser an die Folgen des Klimawandels anzupassen, gibt es eine ganze Reihe von Maßnahmen. Ein Teil davon wurde im Projekt „Faktor Grün“ über zwei Jahre gemeinsam mit vier Unternehmen umgesetzt. Das vom Bundesumweltministerium und dem Umweltbundesamt geförderte Projekt ging im Sommer dieses Jahres zu Ende. Auf der Abschlussveranstaltung gaben die Projektteilnehmenden unter anderem Einblicke wie Unternehmensflächen „klimafit“ gestaltet und die Belegschaft in Planung und Umsetzung mit einbezogen werden kann. Eine erarbeitete Toolbox soll nun weiteren Unternehmen helfen, ihre Firmengelände klimagerecht umzugestalten. Konferenz: „Klimaschutz und Klimaanpassung in Kommunen verankern“ am 07.12.2023 Kommunen spielen bei der Bewältigung der Klimakrise eine zentrale Rolle. Dennoch sind Klimaschutz und Klimaanpassung bislang freiwillige Aufgaben der Städte, Gemeinden und Landkreise. Um den Austausch zwischen Bundes- und Landespolitik und kommunalen Akteuren zu fördern und die Sichtbarkeit der Kommunen zu verbessern, findet am 7. Dezember in Berlin die Veranstaltung „Klimaschutz und Klimaanpassung in Kommunen verankern“ statt. Ausrichter sind das Klimabündnis und der Konvent der Bürgermeister für Energie & Klima. Angeschlagene Volkswirtschaften reagieren härter auf Klimaextreme Wetterextreme wie Überschwemmungen und Hitzewellen setzten bereits angeschlagene Volkswirtschaften deutlich stärker unter Druck als solche mit voller Wirtschaftskapazität. Denn lokale wirtschaftliche Schocks, wie sie durch Klimaextreme verursacht werden, können besser kompensiert werden, wenn die Produktionsausfälle durch nicht betroffene Standorte im Wirtschaftsnetz ausgeglichen werden. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie “Stressed economies respond more strongly to climate extremes”, für die Forschenden des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) in den beiden Szenarien „gestresste" Wirtschaft und „nicht gestresste“ Wirtschaft jeweils Klimaextreme simuliert haben. Studie: Jedem zweiten Skigebiet in Europa droht Schneemangel Schreitet der Klimawandel weiter voran, werden künftig mindestens die Hälfte der europäischen Skigebiete nicht ausreichend Schnee zur Verfügung haben. Bei einer globalen Erwärmung um 2 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau wären rund 50 Prozent der Skigebiete vom Schneemangel betroffen, bei 4 Grad wären es 98 Prozent, haben Forschende um Samuel Morin vom Centre National de Recherches Météorologiques in Grenoble errechnet. Ihre Ergebnisse wurden im Fachjournal „Nature Climate Change“ veröffentlicht. Zwar könnte künstliche Beschneidung teilweise den Skibetrieb aufrechterhalten; die Autor*innen geben aber die Umweltauswirkungen durch Strom und Wasserverbrauch zu Bedenken – diese kurbelten den Klimawandel weiter an. Bericht: So steht es um die Anpassungspolitiken der EU-Mitglieder Die Europäische Umweltagentur (EEA) hat einen neuen Bericht zum aktuellen Stand der nationalen Klimaanpassungspolitiken der EU-Mitgliedsstaaten veröffentlicht. Das Briefing „Is Europe on track towards climate resilience? Status of reported national adaptation actions in 2023“ ist die zweite Einordnung der nationalen Maßnahmen durch die EEA. Demnach werden zunehmend Klimarisikobewertungen eingesetzt, um die nationalen Anpassungsmaßnahmen zu verbessern. Rund die Hälfte der Berichtsländer habe seit 2021 neue nationale Klimarisikobewertungen vorgelegt. In den meisten Staaten spielen laut Bericht EU-Mittel eine wichtige Rolle bei der Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen – nur wenige nutzen einen eigenständigen nationalen Fond. Stadtgrün wirkt! - Broschüre zur Auswahl klimawirksamer Pflanzen Eine Stadtbegrünung ist wichtig, um die Siedlungen resilienter gegen die Auswirkungen des Klimawandels zu gestalten. Doch längst nicht alle Pflanzenarten können im sich wandelnden Stadtklima überleben, andere sind nicht klimawirksam. Hilfestellung bietet hier die Publikation „Stadtgrün wirkt! Aspekte der Pflanzenauswahl für eine leistungsfähige Vegetation für Klimaanpassung und Klimaschutz in der Stadt“, die das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wissenschaftlich begleitet hat. Die Broschüre richtet sich vor allem an Fachpersonen in Wissenschaft und Kommunalverwaltung, die Pflanzungen klimaresilient und kosteneffizient, auch in baulicher Verdichtung, erwägen. DWD-Fachzeitschrift mit Schwerpunkt „Stadtklima im Wandel“ Rund um das Thema „Stadtklima im Wandel“ dreht sich die aktuelle Ausgabe der meteorologischen Fortbildungszeitschrift „promet“, die der Deutsche Wetterdienst (DWD) zweimal pro Jahr herausgibt. Die Fachartikel thematisieren unter anderem Wind, Hitze und Temperatur in der Stadt, geben Beispiele zu blau-grüner Infrastruktur sowie weitere Anpassungsbeispiele an den Klimawandel und behandeln lokalklimatische Auswirkungen der urbanen Energieversorgung. Forscherteam entwickelt Kompass für erfolgreiche Klimaanpassung Einige Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel haben sich nicht nur als wirkungslos, sondern als schädlich herausgestellt. Da die negativen Folgen einer Fehlanpassung meistens erst im Nachhinein sichtbar werden, hat ein internationales Forscherteam ein Rahmenwerk namens „Navigating the Adaptation-Maladaptation Continuum“ (NAM) entwickelt. NAM soll durch die Analyse von Anpassungsmaßnahmen anhand von sechs verschiedenen Kriterien als eine Art Kompass dienen und sowohl erfolgreiche Anpassungspraktiken als auch potenzielle Fehlanpassungsrisiken identifizieren. Die Ergebnisse der Forschenden – zu denen auch Mitarbeitende der Uni Bonn gehören – wurden im Journal Nature Climate Change veröffentlicht. Klimaanpassung von Fachwerkgebäuden Klimaanpassung in historischen Fachwerkstädte Quelle: Uwe Ferber StadtLand GmbH Viele Fachwerkgebäude sind bis heute nicht energetisch saniert. Das zu ändern und Fachwerkstädte damit auch resilienter gegen die Folgen des Klimawandels zu gestaltet, war das Ziel des zweijährigen Projekts „KliFa - Klimaanpassung in historischen Fachwerkstädten“, das im Förderschwerpunkt „Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ im BMUV mit rund 96.000 Euro gefördert wurde. Auch wenn die Corona-Pandemie die Umsetzung und besonders Vor-Ort-Termine erschwerte, stand am Ende der Projektlaufzeit ein frei verfügbares und digitales Weiterbildungsmodul für die Sanierung und Klimaanpassung der teils auch denkmalgeschützten Gebäuden. Dazu wurde in einem ersten Schritt unter Federführung des Maßnahmenträgers – der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Fachwerkstädte (ADF) – der Stand der Wissenschaft bei der Klimaanpassung von historischen Fachwerkstädten zusammengetragen und durch praktische Beispiele ergänzt. Anschließend wurden Schwerpunktthemen mit der methodischen Herangehensweise und dem praktischem Anwendungswissen für ein digitales Kursmodul generiert, das nun auf der Klima-Homepage der ADF zur freien Verfügung steht.
Die StWB Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG beantragte beim LBGR die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für die Errichtung und den Betrieb einer Fernwärmetrasse gem. § 65 Abs. 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. 19.7.1 UVPG. Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens sind Errichtung und Betrieb der Fernwärmeleitung von Premnitz nach Brandenburg a.d. Havel bis zu den Anbindepunkten im Netz inklusive aller notwendigen Nebenanlagen. Die Leitung dient der Anbindung des Fernwärmenetzes der StWB an eine thermische Abfall-verwertungsanlage der Firma EEW Energy Waste GmbH in Premnitz. In dieser Abfallverwertungsanlage wird in einer Dampfturbine ein Teil des im Verbrennungsprozess entstehenden Dampfs in Strom umgewandelt. Die überschüssige Abwärme soll zukünftig in großen Teilen über die beantragte Fernwärmesystemanbindung in das Fernwärmenetz der Stadt Brandenburg an der Havel eingespeist werden, um die dortige derzeitige Fernwärmeerzeugung mittels gasbefeuerter Anlagen zu ersetzen. Die beantragte Fernwärmesystemanbindung hat eine Länge von 20,3 km und eine Nennweite (DN) von 350 mm. Für Errichtung und Betrieb der Leitung müssen Grundstücke der Gemarkungen der amtsfreien Stadt Premnitz, der amtsangehörigen Stadt Havelsee, der Gemeinde Beetzsee und der kreisfreien Stadt Brandenburg in Anspruch genommen werden. Die Leitung wird überwiegend in einer Mindesttiefe von 1,20 m erdverlegt. Nur im Bereich des Feuchtgebietes Elslaake erfolgt über eine Strecke von etwa 1 km eine oberirdische Verlegung auf Sockeln. Für das Neuvorhaben besteht gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 UVPG eine UVP-Pflicht. Die ausgelegten Planunterlagen enthalten die nach § 16 Abs. 1 UVPG notwendigen Unterla-gen für die Umweltverträglichkeitsprüfung.
Berichtsjahr: 2022 Adresse: Am Piperfenn 6 B 14776 Brandenburg an der Havel Bundesland: Brandenburg Flusseinzugsgebiet: Elbe/Labe Betreiber: Beucke Flexodruck GmbH Haupttätigkeit: Oberflächenbehandlung mit organischen Lösungsmitteln >150 kg/h oder >200 t/a
Berichtsjahr: 2022 Adresse: Am Lokwerk 11 14774 Brandenburg an der Havel Bundesland: Brandenburg Flusseinzugsgebiet: Elbe/Labe Betreiber: BBV Feuerverzinkung Brandenburg GmbH & Co. KG Haupttätigkeit: Aufbringen v. schmelzfl. metall. Schutzschichten bei Eisenmetallen > 2t/h
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Type | Count |
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Förderprogramm | 5 |
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Umweltprüfung | 6 |
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