Schutzwald nach §12 LWaldG ist Wald, der zur Abwehr von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit, zur Durchführung von Forschungen sowie zur Erhaltung schutzwürdiger Biotope, insbesondere Naturwälder, notwendig ist.
Zu den Schutzgebieten zählen Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete (LSG) und NNL (Nationale Naturlandschaften, frühere Bezeichnung Großschutzgebiete - GSG) bestehend aus Biosphärenreservaten, Naturparken und Nationalpark. Weiterhin finden sich in diesem Datenbestand die Grenzen der Erhaltungszielverordnungen (EZV) und Bewirtschaftungserlasse (BE) für FFH-Gebiete. Seit Stand 2007 erfolgt die Bereitstellung der digitalen Geodaten zu Schutzgebieten in thematisch aggregierten Shape-Dateien: "aaa" (Schutzgebietstyp - NSG, GSG, LSG) "_999" (Suffix für Aggregationstyp) "std" (Art der Sichtweise - Standard). Als Download werden zwei Varianten angeboten: Die Dateien der Form "aaa_sfl_std" enthalten die Grenzen der Schutzgebiete und entsprechen den Festlegungen in der jeweils zugehörigen rechtsgültigen Schutzanordnung. Beinhaltet ein Schutzgebiet Flächen der Geltungsbereiche von zwei oder mehreren Schutzanordnungen, so werden deren Grenzen innerhalb des Schutzgebietes ebenfalls dargestellt. Flächen außerhalb der NSG, in denen Handlungen verboten sind, die in das Schutzgebiet hineinreichen, sind nicht enthalten. Die Dateien der Form "aaa_mz_std" enthalten zusätzlich zu den genannten Informationen auch die Grenzen von Zonierungen (z.B. Naturentwicklungsgebiete, Totalreservate, Flächen mit besonderen Regelungen) innerhalb sowie Flächen außerhalb von Schutzgebieten, in denen Handlungen verboten sind, die in das Schutzgebiet hineinreichen. Bitte beachten Sie, dass noch nicht alle Zonierungen in den Bestand übernommen wurden. Das betrifft insbesondere die Landschaftsschutzgebiete sowie Biosphärenreservate. Detaillierte Informationen zum Aufbau der Attributtabellen und Inhalte sind den downloadbaren Daten beigefügt. Bitte beachten Sie die Angaben zur fachlichen Grundlage bzw. Verwendung und Herkunft. Stand der Daten: 31.12.2020 (EZV, BE), 30.09.2023 (NSG, LSG, GSG) Stand der Listen: Dezember 2022 (NSG), Dezember 2019 (LSG) Zu den Schutzgebieten zählen Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete (LSG) und NNL (Nationale Naturlandschaften, frühere Bezeichnung Großschutzgebiete - GSG) bestehend aus Biosphärenreservaten, Naturparken und Nationalpark. Weiterhin finden sich in diesem Datenbestand die Grenzen der Erhaltungszielverordnungen (EZV) und Bewirtschaftungserlasse (BE) für FFH-Gebiete. Seit Stand 2007 erfolgt die Bereitstellung der digitalen Geodaten zu Schutzgebieten in thematisch aggregierten Shape-Dateien: "aaa" (Schutzgebietstyp - NSG, GSG, LSG) "_999" (Suffix für Aggregationstyp) "std" (Art der Sichtweise - Standard). Als Download werden zwei Varianten angeboten: Die Dateien der Form "aaa_sfl_std" enthalten die Grenzen der Schutzgebiete und entsprechen den Festlegungen in der jeweils zugehörigen rechtsgültigen Schutzanordnung. Beinhaltet ein Schutzgebiet Flächen der Geltungsbereiche von zwei oder mehreren Schutzanordnungen, so werden deren Grenzen innerhalb des Schutzgebietes ebenfalls dargestellt. Flächen außerhalb der NSG, in denen Handlungen verboten sind, die in das Schutzgebiet hineinreichen, sind nicht enthalten. Die Dateien der Form "aaa_mz_std" enthalten zusätzlich zu den genannten Informationen auch die Grenzen von Zonierungen (z.B. Naturentwicklungsgebiete, Totalreservate, Flächen mit besonderen Regelungen) innerhalb sowie Flächen außerhalb von Schutzgebieten, in denen Handlungen verboten sind, die in das Schutzgebiet hineinreichen. Bitte beachten Sie, dass noch nicht alle Zonierungen in den Bestand übernommen wurden. Das betrifft insbesondere die Landschaftsschutzgebiete sowie Biosphärenreservate. Detaillierte Informationen zum Aufbau der Attributtabellen und Inhalte sind den downloadbaren Daten beigefügt. Bitte beachten Sie die Angaben zur fachlichen Grundlage bzw. Verwendung und Herkunft. Stand der Daten: 31.12.2020 (EZV, BE), 30.09.2023 (NSG, LSG, GSG) Stand der Listen: Dezember 2022 (NSG), Dezember 2019 (LSG) Zu den Schutzgebieten zählen Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete (LSG) und NNL (Nationale Naturlandschaften, frühere Bezeichnung Großschutzgebiete - GSG) bestehend aus Biosphärenreservaten, Naturparken und Nationalpark. Weiterhin finden sich in diesem Datenbestand die Grenzen der Erhaltungszielverordnungen (EZV) und Bewirtschaftungserlasse (BE) für FFH-Gebiete. Seit Stand 2007 erfolgt die Bereitstellung der digitalen Geodaten zu Schutzgebieten in thematisch aggregierten Shape-Dateien: "aaa" (Schutzgebietstyp - NSG, GSG, LSG) "_999" (Suffix für Aggregationstyp) "std" (Art der Sichtweise - Standard). Als Download werden zwei Varianten angeboten: Die Dateien der Form "aaa_sfl_std" enthalten die Grenzen der Schutzgebiete und entsprechen den Festlegungen in der jeweils zugehörigen rechtsgültigen Schutzanordnung. Beinhaltet ein Schutzgebiet Flächen der Geltungsbereiche von zwei oder mehreren Schutzanordnungen, so werden deren Grenzen innerhalb des Schutzgebietes ebenfalls dargestellt. Flächen außerhalb der NSG, in denen Handlungen verboten sind, die in das Schutzgebiet hineinreichen, sind nicht enthalten. Die Dateien der Form "aaa_mz_std" enthalten zusätzlich zu den genannten Informationen auch die Grenzen von Zonierungen (z.B. Naturentwicklungsgebiete, Totalreservate, Flächen mit besonderen Regelungen) innerhalb sowie Flächen außerhalb von Schutzgebieten, in denen Handlungen verboten sind, die in das Schutzgebiet hineinreichen. Bitte beachten Sie, dass noch nicht alle Zonierungen in den Bestand übernommen wurden. Das betrifft insbesondere die Landschaftsschutzgebiete sowie Biosphärenreservate. Detaillierte Informationen zum Aufbau der Attributtabellen und Inhalte sind den downloadbaren Daten beigefügt. Bitte beachten Sie die Angaben zur fachlichen Grundlage bzw. Verwendung und Herkunft. Stand der Daten: 31.12.2020 (EZV, BE), 30.09.2023 (NSG, LSG, GSG) Stand der Listen: Dezember 2022 (NSG), Dezember 2019 (LSG)
Wald in Ballungsräumen, in der Nähe von Städten sowie größeren Siedlungen, als Teil von Gemeinden und in Erholungsgebieten und Kurorten, der zum Zwecke der Erholung besonders zu schützen, zu pflegen und zu gestalten ist, kann gemäß §12 LWaldG per Rechtsverordnung zu Erholungswald erklärt werden.
Naturwälder sind Waldflächen, die nach repräsentativen, standörtlichen und vegetationskundlichen Kriterien ausgewählt werden und ihrer natürlichen Entwicklung überlassen bleiben. Die wissenschaftliche Beobachtung ihrer Entwicklung dient der Erforschung von Waldlebensgemeinschaften, ihrer Böden, ihrer Vegetation, Waldstruktur und Fauna sowie der Ableitung und Veranschaulichung von Erkenntnissen für die Waldbaupraxis.
Saatgutbestände sind Waldbestände, die zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut zugelassen sind. Samenplantagen sind Anpflanzungen ausgelesener Klone oder Sämlinge, die so abgeschirmt oder bewirtschaftet werden, dass eine von außerhalb der Anpflanzung kommende Fremdbestäubung weitgehend vermieden wird. Beide sind für die Saatguternte zugelassen.
Waldbrandschutzstreifen sind in der Regel 15 bis 25m breite, mit Wald bestockte Streifen, die in Verbindung mit einem Wundstreifen stehen. Vorzugsweise sind sie an Verkehrswegen gelegen. Sie dienen dem direkten Schutz an Gefahrenquellen, unter anderem gegen Entstehungsfeuer und Bodenbrände.
Die angepasste Bewirtschaftung auf Grünland in der AUKM-Förderkulisse „Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung mit Verzicht auf jegliche Düngung (Beweidung erlaubt) oder Nutzungspause“ (NatGDue) zielt auf den Schutz folgender Gebiete: FFH-und Naturschutzgebiete, wertvolle Grünlandbiotope wie Moorbiotope, Feuchtwiesen, Feuchtweiden, wechselfeuchtes Auengrünland, Binnensalzstellen, artenreiche Frischwiesen, Trockenrasen, feuchte Grünlandbrachen, artenreiche frische Grünlandbrachen, trockene Grünlandbrachen mit FFH-relevanten Trockenrasenarten, wiedervernässte Grünlandbrachen sowie FFH-Lebensraumtypen (LRT) 1340, 5130, 6120, 6210 (6212, 6214), 6230, 6240, 6410, 6440, 6510, 7140, 7150, 7210 und 7230 und deren Entwicklungsflächen, Flächen zum Wiesenbrüter, Insekten- und Amphibienschutz
Die angepasste Bewirtschaftung auf Grünland in der AUKM-Förderkulisse „Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung durch spezielle Mahdverfahren oder Beweidung mit Schafen/ Ziegen“ (NatGlMad) zielt auf den Schutz folgender Gebiete: FFH-, SPA- und Naturschutzgebiete, wertvolle Grünlandbiotope wie Moorbiotope, Feuchtwiesen, Feuchtweiden, wechselfeuchtes Auengrünland, Binnensalzstellen, artenreiche Frischwiesen, Trockenrasen, feuchte Grünlandbrachen, artenreiche frische Grünlandbrachen, trockene Grünlandbrachen mit FFH-relevanten Trockenrasenarten, wiedervernässte Grünlandbrachen sowie FFH-Lebensraumtypen (LRT) 1340, 5130, 6120, 6210 (6212, 6214), 6230, 6240, 6410, 6440, 6510, 7140, 7150, 7210 und 7230 und deren Entwicklungsflächen, Flächen zum Wiesenbrüter, Insekten- und Amphibienschutz
Die angepasste Bewirtschaftung auf Grünland in der AUKM-Förderkulisse „Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung durch späte Nutzung“ (NatspN) zielt auf den Schutz folgender Gebiete: FFH-, SPA- und Naturschutzgebiete, wertvolle Grünlandbiotope der Wiesenbrüterkulisse.
Wald auf erosionsgefährdeten Standorten, dessen Boden je nach Standortmerkmalen zu wasserbedingter Erosion und Bodenbewegung neigt. Der Bodenschutzwald dient hier dem Schutz des Standortes sowie benachbarter Flächen vor Wassererosion, Rutschungen und Bodenkriechen.