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Three-dimensional hydrochemical data of Lake Runstedt (Germany) for three campaigns in 2023

Lake Runstedt, around 30 km west of Leipzig, is a post-mining lake created by the flooding of the former Großkayna open-cast mine. After the end of the lignite mining, the pit was partially filled with industrial waste and fly ash for several decades. With high concentrations of ammonium in the sediment, oxygen consumption due to nitrification of ammonium released into the lake is a major challenge to the lake’s water quality. To ensure the oxygen supply in the hypolimnion (i.e. the bottom lake layer that is not affected by wind mixing) in summer, three aerators are operated in the lake by the Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV). In 2023, the Freiberg University of Mining and Technology was commissioned by the BGR to carry out three measurement campaigns (end of July/beginning of August, mid-September, mid-October) on the lake using an autonomous surface vehicle (here: a catamaran-shaped robotic device) to assess the spatial effects of the aeration on lake water quality. The data set provided contains the collected three-dimensional data of water temperature, oxygen content, pH, electrical conductivity, turbidity and chlorophyll. In addition, laboratory analyses of water samples obtained with a Ruttner sampler are included. The data reflect the conditions before and after operation of the aerators. Detailed explanations can be found in the publication “Spatial heterogeneity of dissolved oxygen and sediment fluxes revealed by autonomous robotic lakewater profiling” (2025) by Röder et al. in the journal Limnology and Oceanography (http://doi.org/10.1002/lno.70174).

Gründungen von Windenergieanlagen auf jungen Tagebaukippen, Teilvorhaben: Innovative Tragwerksplanung

Rekultivierte Flächen ehemaliger Braunkohletagebaue sind für die Errichtung von Windparks aus verschiedenen Gründen attraktiv, setzt jedoch bisher eine Wartezeit von 10 bis 15 Jahren voraus. Ziel des Projekts ist es, die Gründung von WEA auf rekultivierten Flächen von Tagebaukippen deutlich früher als bisher zu ermöglichen. Auf der Basis eines Feldversuchs und numerischer Simulationen wird ein Konzept entwickelt, mit Hilfe dessen die Eignung eines Standortes für eine frühzeitige WEA-Gründung zuverlässig eingeschätzt werden kann. Kern dieses Konzepts ist eine zielführende optimierte Erkundung des Kippenuntergrundes sowie dessen Abbildung in einem adäquaten numerischen Modell, welches Prognosen der zeitlichen Entwicklung der Setzungen und Schiefstellungen unter Berücksichtigung aller relevanten Prozesse im Kippenkörper erlaubt. Neben den Konsolidierungs- und Kriechverformungen ist insbesondere die aus der dynamischen Windeinwirkung resultierende akkumulierte Verdichtung des Bodens im Nahbereich der Gründung zu nennen, die nur durch spezielle Akkumulationsmodelle abgebildet werden kann. Des Weiteren wird im Rahmen des Projekts numerisch untersucht, inwiefern Monopile-Gründungskonzepte aus dem Offshore-Bereich herangezogen werden können. JBO beteiligt sich an dem Vorhaben mit seinen Kompetenzen im Bereich der Offshore-Tragwerksplanung (z.B. Monopiles). JBO untersucht die Möglichkeit einer Gründung (z.B. Monopfahl) auf jungen Tagebaukippen unter den Gesichtspunkten der Standsicherheit, der Schiefstellungsbegrenzung und Aspekten der Umsetzbarkeit. Zuden bereitet JBO generische Markov-Matrizen von einer Windenergieanlage für die speziellen Standortbedingungen auf.

Freiland- und Laboruntersuchungen des Planktons in extrem sauren Bergbaurestseen

Durch den Braunkohletagebau entstanden bzw. entstehen geogen extrem versauerte Restseen (pH 2-4), die auch hinsichtlich weiterer abiotischer Parameter ein Extremhabitat darstellen. Wir untersuchen die Konsequenzen, die dies fuer die Struktur und Funktionsweise der planktischen Nahrungsnetze hat.

Sanierungsrahmenplan Tagebaubereich Borna-Ost/Bockwitz

Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegtenTagebaubereich Borna-Ost/Bockwitz Planungsstand: verbindlicher Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan seit 08.08.1998 Inhalt: * Die bergbauliche Sanierung ist weitestgehend abgeschlossen. Noch bestehende Handlungsschwerpunkte beschränken sich auf Voraussetzungen zur Vorbereitung von Folgenutzungen. * Im Zuge der Restlochflutung durch Eigenaufgehen (Grundwasserzufluss), d. h. ohne Einleitung von Flutungswasser aus dem aktiven Bergbau bzw. von Flussläufen, entsanden bis Ende 2005 der 1,7 km² große Bockwitzer See, der ca. 0,3 km² große Restsee Südkippe und der ca. 0,2 km² große Restsee Hauptwasserhaltung. Der ca. 0,1 km² große Restsee Feuchtbiotop entsteht durch Ansammlung von Oberflächenwasser in einer Geländesenke im Kippenmassiv. Der ca. 0,8 km² große, im Tagebaubereich Borna-Ost gelegene Harthsee war bereits Ende 1995 endgeflutet (Einleitung von Sümpfungswasser aus dem Tagebau Bockwitz bzw. Eigenflutung durch Grundwasserzufluss). Die Vorflutgestaltung schließt im Tagebaubereich Bockwitz den Verbund der Restseen mit Anbindung an die Eula und im Tagebaubereich Borna-Ost die Anbindung des Harthsees an den Harthbach zur Regulierung der Endwasserstände ein. * Die in den Kippenbereichen etablierte Landwirtschaft verfügt über einen Bestandsschutz (Anlage von Alleen und Flurgehölzen zur Landschaftsaufwertung). Prioritäre Handlungsfelder der Forstwirtschaft bestehen in der Waldmehrung (naturnahe, standort- und funktionsgerechte Aufforstungen vorrangig auf Kippenflächen) sowie im waldökologischen Umbau forstlicher Reinbestände (Kippenflächen Bereich Borna-Ost). * Für Natur und Landschaft bestehen durch das Vorhandensein differenzierter Landschaftsstrukturen (Trocken- und Feuchtstandorte, Steilböschungsbereiche und Abbruchkanten, Wasserflächen, Wald, Offenland) vielfältige Entwicklungsbedingungen. Bedeutsame Landschaftselemente bilden Fließ- und Stillgewässer (Bürschgraben, Schenkenteiche, Restsee Feuchtbiotop, Blauer See, Grüner See), naturnahe Areale und Sukzessionsbereiche (Restsee Hauptwasserhaltung, Restsee Südkippe, Südbereich des Bockwitzer Sees und des Harthsees, Bereich der ehemaligen Kompostieranlage, Kippenflächen Bereich Südkippe und Südbereich Bockwitzer See, Bereich Feuchtbiotop, ehemelige Innenkippenzufahrt) und markante Oberflächenformen (Lerchenberg, Ringwall, Ostböschung des Bockwitzer Sees). Im August 2003 wurden wesentliche Teile der entstandenen Bergbaufolgelandschaft als Naturschutzgebiete (NSG) ausgewiesen. * Freizeit und Erholung konzentrieren sich sowohl beim Bockwitzer See als auch beim Harthsee auf den Norduferbereich. Während am Harthsee bereits seit 1995 wassergebundene Erholungsnutzung (Badebetrieb) etabliert ist, bestehen am Bockwitzer See die Voraussetzungen dazu mit Erreichen der konzipierten Einstauhöhe von + 146 m NN (' Badestrand, Bootsanlegestelle). Es sollen Erholungsnutzungen eingeordnet werden, die den Charakter der Naturverbundenheit berücksichtigen. * Die Verkehrserschließung (Anschluss an B 176, K 7933) wird künftig durch die Ortsumgehung Borna der B 95 zwischen Zedtlitz und Kesselshain und die vorgesehene Trasse der A 72 deutlich verbessert. Damit werden neben der Verbesserung der regionalen Verkehrsinfrastruktur Voraussetzungen zur weiteren Erschließung der Bergbaufolgelandschaft geschaffen. Das Sanierungsgebiet wird durch ein Netz von Rad-, Wander- und Reitwegen sowie Aussichtspunkten erschlossen.

Sanierungsrahmenplan Tagebau Espenhain

Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Espenhain Planungsstand: fortgeschriebene Fassung wurde am 25.09.2003 durch das Sächsische Staatsministerium des Innern genehmigt, verbindlich seit 15.04.2004 Inhalt: * Die bergbauliche Sanierung mit Tagebau-Großgeräten (Kippenrückgewinnung und Verkippung des Randschlauches) wurde im Mai 2001 abgeschlossen. Arbeiten an den Nord- und Nordostböschungen von Markkleeberger und Störmthaler See, die Ostböschung der ehemaligen Tagebauausfahrt, die Bereiche Göhrener und Getzelauer Insel sowie am Dammbauwerk zwischen den Restseen bildeten die verbliebenen Handlungsschwerpunkte. * Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung konzentrieren sich auf die Nordböschung des am 15.07.2006 in öffentliche Nutzung übergebenen Markkleeberger Sees (Uferpromenade im Bereich Bornaische Straße mit archäologischer Fundstätte), das Dammbauwerk zwischen den Seen (Wildwasserstrecke "Kanu-Park", Gewässerverbund), das Steilufer im Bereich Störmthal-Güldengossa (Erhalt "geologischer" und "ökologischer Fenster) sowie das Umfeld des künftigen Wassersportzentrums Gruna (Regattastrecke, Hafen, Strand). * Schwerpunkte bei der Sanierung von Altlasten bilden die Altablagerungen an der B 2/95 (Schutz des Grundwassers, Fassung und Behandlung von Deponiegasen, niveaugleiche Verfüllung) sowie die industrielle Absetzanlage zur Ascheverspülung im östlichen Teil der Halde Trages (Begrünung, Sukzession). Der Betrieb der Zentraldeponie Cröbern soll so erfolgen, dass Grundwasserschutz (Basisabdichtung) und Sichtschutz (Schutzwaldgürtel) gewährleistet werden. * Im Zuge der Restlochflutung unter Einleitung von Sümpfungswässern aus dem aktiven Bergbau entstehen der 2,5 km² große Markkleeberger See (Flutung 1999-2006) sowie der 7,3 km² große Störmthaler See (2003-2011). Die Vorflutgestaltung schließt einen Verbund zwischen beiden Seen, die Anbindung des Markkleeberg Sees über die Kleine Pleiße an die Pleiße, die Bespannung des Gösel-Altlaufes zwischen Pötzschau und Dreiskau-Muckern sowie die Renaturierung der Pleiße ein. * Die in den Altkippenbereichen etablierte Landwirtschaft verfügt über einen Bestandsschutz (Anlage von Alleen und Flurgehölzen zur Landschaftsaufwertung). Prioritäre Handlungsfelder der Forstwirtschaft bestehen in der Waldmehrung (naturnahe, standort- und funktionsgerechte Aufforstungen mit Schwerpunkt Alt- und Neukippenbereiche) sowie im Umbau von Pappel-Reinbeständen (Altkippen und Halde Trages). * Die Entwicklung von Natur und Landschaft schließt die gezielte Belassung von Sukzessionsflächen mit Beschränkung von Sanierungsmaßnahmen auf den Abbau örtlicher Gefährdungspotenziale (Südufer Markkleeberger See mit Getzelauer Insel, Westufer Störmthaler See mit Göhrener Insel), den Erhalt bestehender Formen und Lebensräume (Erosionsformen Halde Trages, Göselaue, Steilufer Störmthal-Güldengossa) sowie gezielte Vernetzungen mit dem Tagebauumfeld (Oberholz) ein. * Freizeit und Erholung werden sich am Markkleeberger See auf das Nord- und Ostufer (Uferpromenade, Wachauer und Auenhainer Strand, Wildwasserstrecke, Segelstützpunkt) und am Störmthaler See auf das Wassersportzentrum Gruna auf der Magdeborner Halbinsel (Kanuregattastrecke, Segelhafen, Strand) konzentrieren. Beide Seen werden untereinander mit einem auch für Segelboote befahrbaren, mit einer Schleuse versehenen Kanal verknüpft und mittelfristig in einen "Gewässerverbund Region Leipzig" eingebunden. * Das Verkehrsnetz wird mit dem im August 2006 fertig gestellten Neubau der Autobahn A 38, der A 72 (Leipzig-Chemnitz) und der K 7924 (Dreiskau-Muckern - Störmthal) schrittweise ausgebaut. Damit werden neben der Verbesserung der regionalen Verkehrsinfrastruktur Voraussetzungen zur Erschließung der Bergbaufolgelandschaft geschaffen. Bei der Herstellung des Wegenetzes bilden Querungen von Pleiße und B 2/95 im Bereich Gaschwitz/Großdeuben Schwerpunkte. * Die Revitalisierung der bis 1993 vom Abbau bedrohten Ortslage Dreiskau-Muckern (EXPO-Dorf 2000) ist weit fortgeschritten (1993 50, 2001 300 Einwohner). Im Sanierungsgebiet entstanden im Rahmen der Initiative "Kunst statt Kohle" mehrere Landschaftskunstwerke (Butterfly am Südufer des künftigen Störmthaler Sees), die in Zukunft ergänzt werden sollen. Der Dispatcherturm (Magdeborner Halbinsel) und der Aussichtsturm (Rundwanderweg Halde Trages) bieten markante Ausblicke.

Sanierungsrahmenplan Tagebaubereich Zwenkau/Cospuden

Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für die stillgelegten Tagebaue Zwenkau und Cospuden Planungsstand: verbindlicher Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan seit 08.06.2006 Inhalt: * Am 28.02.1997 wurde durch die Verbandsversammlung mit Beschluss Nr. II/VV 10/04d/ 1997 die gemeinsame Fortschreibung des verbindlichen Braunkohlenplans Tagebau Zwenkau und des Braunkohlenplans als Sanierungsrahmenplan Tagebau Cospuden beschlossen. * Die Tagebaue Cospuden und Zwenkau selbst wurden während ihrer Betriebszeit als unabhängig voneinander laufende und räumlich getrennte Abbaubereiche betrieben. Es bestanden jedoch bedeutsame und enge Nachbarschaftsbeziehungen mit einigen technologischen Schnittstellen. Diese Schnittstellen lagen insbesondere in der Überlagerung der Grundwasserabsenkungsbereiche sowie des Verkippungs- und Förderregimes. So wurden die gesamten Abraummassen des Tagebaus Cospuden im Tagebaubereich Zwenkau verkippt bzw. zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche eingesetzt. Im Rahmen der Sanierung beider Tagebaue wurden weitere technologische Verknüpfungen notwendig. * Eine gemeinsame Fortschreibung beseitigte die bestehende, vielfältige räumliche und sachliche Abgrenzungs- und Schnittstellenproblematik. * Mit Beschluss Nr. IV/VV 06/02b/2006 wurde der fortgeschriebene Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan Tagebaubereich Zwenkau/Cospuden als Satzung durch die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands Westsachsen am 16.03.2006 festgestellt. Nach Einreichung des Braunkohlenplans zur Genehmigung mit Schreiben vom 22.03.2006 wurde mit Datum vom 05.05.2006 durch die oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde die Genehmigung erteilt. * Das Sanierungsgebiet soll als Bestandteil des "Leipziger Neuseenlands" nachhaltig zu einem wertvollen und vielfältig nutzbaren Lebens- und Landschaftsraum mit den Kernbereichen Zwenkauer und Cospudener See entwickelt werden. * Im Bereich Cospuden sind die bergbaulichen Sanierungsarbeiten und die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche nahezu abgeschlossen. Das Restloch ist wassergefüllt, hat bereits seit dem Jahr 2000 den konzipierten Endwasserspiegel von + 110,0 m NN erreicht und wird bereits öffentlich genutzt. Der Endwasserspiegel und die bereits erreichten limnologischen Verhältnisse im Seewasserkörper werden derzeit durch die Einleitung von Wasser aus dem Entwässerungsbetrieb des aktiven Braunkohlentagebaus Profen der MIBRAG mbH gestützt. Schwerpunkte der Wiedernutzbarmachung bilden die Komplettierung des Wegesystems, die Wiederherstellung eines ausgeglichenen, sich weitgehend selbst regulierenden Gebietswasserhaushalts mit dem natürlichen Wiederanstieg des Grundwassers und die Ableitung zukünftig anfallenden Überschusswassers des Cospudener Sees sowie der Ertüchtigung bzw. Herstellung dafür notwendiger Fließgewässer. * Der Tagebau Zwenkau wurde als letzter Sanierungstagebau der LMBV mbH im mitteldeutschen Revier im Jahr 1999 außer Betrieb genommen. Bis zum Zeitpunkt der Außerbetriebnahme wurde der Tagebau zur Braunkohlengewinnung zur Sicherung der Kohlelieferungen zum Kraftwerk Lippendorf (alt) durch die MIBRAG mbH auf Basis eines Pachtverhältnisses betrieben. Noch im Zuge der Restauskohlung des Tagebaus wurde das Betriebsregime an Erfordernisse der nachfolgenden Sanierungsarbeiten angepasst. Aufgrund des Förderbrückeneinsatzes entstanden während des Betriebs erhebliche Wiedernutzbarmachungsdefizite, insbesondere in Form von Brückenkippenarealen und offenen Hohlformen. Am 30.09.1999 verließ der letzte Kohlezug den Tagebau Zwenkau. * Die notwendigen Sanierungsarbeiten werden in Verantwortung der LMBV mbH durchgeführt. Der Rückbau der bergtechnischen Anlagen und Tagebaugroßgeräte und die Wiedernutzbarmachung der Kippenflächen sind nahezu abgeschlossen. Die regionalen Anstrengungen um den Erhalt der Abraumförderbrücke F 45 als technisches Denkmal und Zeitzeuge des mitteldeutschen Braunkohlenbergbaus waren nicht erfolgreich. Lediglich ein technisches Modell im Aussichtspavillon am Kap Zwenkau/Stadt Zwenkau erinnert an das technische Denkmal. * Die im Plangebiet aufgestellten raumordnerischen Ziele und Grundsätze sollen die Entwicklung einer vielfältig nutzbaren, gestalterisch akzeptanzfähigen und weitgehend nachsorgefreien Bergbaufolgelandschaft als einen eigenständigen Landschaftsraum mit überregionaler touristischer Bedeutung gewährleisten und eine miteinander verträgliche Gestaltung der Belange von Hochwasserschutz, Freizeit und Erholung, Natur und Landschaft und Waldmehrung mit klarer Funktionstrennung zwischen intensiv genutzten und störempfindlichen Bereichen sicherstellen. * Im Einzelnen sind folgende Entwicklungsschwerpunkte zu benennen: o Nutzung des Zwenkauer Sees als Speicherbecken als Bestandteil der Gesamtkonzeption des vorbeugenden Hochwasserschutzes an der Weißen Elster, o Gewährleistung eines wirksamen Landschafts-, Natur- und Artenschutzes in den besonders wertvollen Auenbereichen der Weißen Elster und in den Sukzessionsarealen sowie deren räumliche und funktionale Vernetzung mit Landschaftselementen im Sanierungsgebiet und im übrigen unverritzten Umfeld unter besonderer Beachtung der im Plangebiet befindlichen FHH-Gebiete Nr. 50E "Leipziger Auensystem" und Nr. 218 "Elsteraue südlich Zwenkau" sowie der SPA-Gebiete "Leipziger Auwald" und "Elsteraue bei Groitzsch", o Schaffung eines zusammenhängenden, reich strukturierten Waldgebiets durch die systematische Erhöhung des Waldanteils und den Schutz des vorhandenen Waldes, o Sicherung der vorhandenen Sport-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen in den Bereichen Cospudener See (Landschaftspark Nordufer, Zöbigker Winkel) und am Standort des Freizeitparks Belantis sowie die Entwicklung entsprechender Angebote am Zwenkauer See (' Nordufer und Kap Zwenkau), o Schaffung eines touristischen Gewässerverbunds zwischen dem Zwenkauer und dem Cospudener See mit Anbindung an das Stadtgebiet Leipzig über die bestehende Schleuse am Nordstrand des Cospudener Sees, o Verkehrsanbindung und innere Erschließung des Sanierungsgebiets durch die Realisierung großräumiger Verbindungen (A 72), die bedarfsgerechte verkehrstechnische Erschließung der Erholungsbereiche, die Wiederherstellung devastierter bzw. unterbrochener historischer Wegebeziehungen sowie die Schaffung eines vielseitig nutzbaren Rad- und Wanderwegenetzes mit Einbindung in das überregionale und regionale Verkehrs- und -wegenetz.

Sanierungsrahmenplan Tagebau Haselbach

Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Haselbach Planungsstand: verbindlicher Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan seit 14.06.2006, zur Zeit laufenden Teilfortschreibung Inhalt: * Zur Entwicklung des länderübergreifenden Sanierungsgebietes entstand in Zusammenarbeit zwischen dem Regionalen Planungsverband Westsachsen und der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen eine gemeinsame raumordnungsplanerische Grundlage, deren Verbindlichkeit im Zuge der jeweils geltenden Landesgesetze (Freistaat Sachsen - Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan, Freistaat Thüringen - Bestandteil des Regionalen Raumordnungsplanes) hergestellt wurde. * Nach dem Abschluss der bergbaulichen Sanierung mit Tagebau-Großgeräten (Außenverkippung mit Massen aus dem Tagebau Schleenhain) im März 1995 bildeten der Abbruch der Tagesanlagen einschließlich Rekultivierung und Aufforstung der Flächen, Böschungssanierungen und die Herstellung einer regelbaren Vorflutanbindung an die Schnauder verbliebene Handlungsschwerpunkte. Ohne Beeinträchtigungen der Wiedernutzbarmachung im östlichen Teil des Sanierungsgebietes sollen in den nächsten ca. 25 Jahren die südöstlich des Haselbacher Sees auf Thüringer Gebiet aufgehaldeten Tone abtransportiert werden. * Bereits 1974 erfolgte die Ausweisung des Restloches Haselbach III als künftiges Naherholungsgebiet (weitentwickelten Kippenforstbeständen). Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung konzentrierten sich u.a. auf die Besandung von Strandbereichen. Künftige Schwerpunkte bilden die zu renaturierenden Fliegewässerabschnitte der Schnauder westlich des Haselbacher Sees und des Saalgrabens einschließlich wiederherzustellender Teiche im Kammerforst (Thüringen). Schwerpunkte bei der Sanierung von Altlasten bilden kontaminierte Flächen im Gelände der ehemaligen Tagesanlagen Haselbach, die Haus-Industriemüll- bzw. Bauschuttdeponie Restloch -Haselbach I (Thüringen) sowie die Altablagerungen Restloch Regis IV und Brücke Heuersdorf. * Im Zuge der Restlochflutung unter Einleitung von Sümpfungswässern aus dem aktiven Bergbau (Tagebau Vereinigtes Schleenhain) entstand der 3,3 km² große Haselbacher See (Flutung 1993...2000; Ausgleich von Abström- und Verdunstungsverlusten infolge des benachbarten aktiven Tagebaues Vereinigtes Schleenhain weiter erforderlich). Die Vorflutgestaltung erfolgte durch eine regelbare Anbindung an die Schnauder. * Schwerpunkt der in den Kippenbereichen etablierten Forstwirtschaft besteht mittelfristig im waldökologischen Umbau forstlicher Reinbestände. Durch Sukzession entstandene Waldzellen insbesondere in den Böschungssystemen des Haselbacher Sees (Nord-, Ostböschung) sollen erhalten und der weiteren natürlichen Entwicklung überlassen werden. * Die Entwicklung von Natur und Landschaft schließt die gezielte Belassung von Sukzessionsflächen (südöstliche Randzone des Haselbacher Sees, ehemalige Ausfahrt des Tagebaues am Kammerforst [Thüringen]) sowie länderübergreifende Vernetzungen durch Landschaftsverbünde ein (Integration von Kippenflächen des Tagebaues Vereinigtes Schleenhain; Flächen der Tonhalde Haselbach nach abgeschlossener Rohstoffrückgewinnung; Restloch Haselbach I nach Sanierung). * Freizeit- und Erholungsnutzungen werden sich auf das Nordwest-, Nord-, und Ost- (Sachsen) sowie das Südwestufer mit Badestränden einschließlich angrenzender Liegewiesen und zweckentsprechender Infrastruktur konzentrieren (landschaftsverträgliche wassergebundene Freizeit-, Erholungs- und Sportnutzungen (Baden, Kanu, Rudern, Segeln [kleine Bootsklassen], Angeln und Tauchen). Der aktuelle Erschließungsschwerpunkt auf sächsischer Seite biegt beim Nordwestufer (' Zuwegungen, Parkmöglichkeiten, Strand). Im Hinterland des Ostufers bestehen Möglichkeiten zur baulichen Einordnung von Sport- und Freizeiteinrichtungen auf 12 ha Fläche. * Das Verkehrsnetz wird mit dem Neubau der K 7932 Regis-Breitingen - B 93 und der K 7931 Neukieritzsch - Deutzen (Fertigstellung 2002/03) schrittweise ausgebaut (zugleich Erschließung der Bergbaufolgelandschaft). Hinzu kommt eine "innere Erschließung" durch ein Rad- und Wanderwegenetz (Anschluss an das regionale Radwegenetz) sowie die Anlage von Parkmöglichkeiten.

Sanierungsrahmenpläne (Region Oberlausitz/Niederschlesien)

Übersicht über die Sanierungsrahmenpläne Bisher sind folgende Titel erschienen: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Bärwalde (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 19.09.1996 und des Genehmigungsbescheides vom 04.02.1998) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Berzdorf (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 19.09.1996 und des Genehmigungsbescheides vom 30.04.1998) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Burghammer (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 06.07.2000 und des Genehmigungsbescheides vom 02.05.2001) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Heide (sächsischer Teil) (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 21.06.2001 und des Genehmigungsbescheides vom 21.05.2002) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Laubusch/Kortitzmühle (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 21.11.1996 und des Genehmigungsbescheides vom 26.02.1999) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Lohsa, Teil 1 (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 25.07.1996 und des Genehmigungsbescheides vom 09.06.1997) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Lohsa, Teil 2 (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 10.11.2000 und des Genehmigungsbescheides vom 27.06.2001) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Olbersdorf (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 29.03.1995 und des Genehmigungsbescheides vom 29.08.1995) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Scheibe (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 29.03.2001 und des Genehmigungsbescheides vom 10.01.2002) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für die stillgelegten Tagebaue Skado und Koschen (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 25.07.1996 und des Genehmigungsbescheides vom 09.06.1997) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Spreetal (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 12.09.2002 und des Genehmigungsbescheides vom 23.04.2003) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Trebendorfer Felder (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 26.02.2004 und des Genehmigungsbescheides vom 23.09.2004) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau I Werminghoff (Knappenrode) (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 05.06.2003 und des Genehmigungsbescheides vom 15.03.2004) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für die stillgelegten Tagebaue im Raum Zeißholz (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 12.12.2002 und des Genehmigungsbescheides vom 27.10.2003)

Antrag der RWE Power AG auf „Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Inden im Zeitraum 2025-2031“

Die RWE Power AG (RWE Platz 2, 45141 Essen) hat im Zuge der Fortführung der Braunkohlengewinnung im Tagebau Inden den Antrag auf „Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Inden im Zeitraum 2025-2031“ gemäß § 8 Abs. 1, 9 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Die derzeitige wasserrechtliche Erlaubnis für die Sümpfung des Tagebaus Inden vom 30.07.2004 (Az.: 86 i 5-7-200-1) ist bis zum 31.12.2031 befristet. Diese sieht ab dem 01.01.2025 eine reduzierte Entnahme von Grundwasser auf 40 Mio. m³/a vor. Aktuelle Erkenntnisse zeigen, dass die Reduzierung der notwendigen Hebungsmengen langsamer erfolgen wird, als bei Erteilung des Wasserrechts angenommen. Die RWE Power AG beantragt, für das im Braunkohlenplan Inden räumlicher Teilabschnitt I vom 05.10.1984 sowie im Braunkohlenplan Inden räumlicher Teilabschnitt II vom 08.03.1990 und im geänderten Braunkohlenplan Inden räumlicher Teilabschnitt II vom 19.06.2009 angezeigte Abbauvorhaben unter Berücksichtigung der Leitentscheidungen der Landesregierung NRW vom 05.07.2016 (LE2016), 23.03.2021 (LE2021) und 19.09.2023 (LE2023) eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Inden. Daraus resultierend ist eine Anpassung der genehmigten Hebungsmengen für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2031 notwendig, so dass ab 2025 eine neue wasserrechtliche Erlaubnis mit Hebungsmengen in Höhe von rd. 67 Mio. m³/a erforderlich wird. Für die Gewinnung von Braunkohle im Tagebau muss der Grundwasserspiegel in den oberen bzw. der Grundwasserdruck in den tieferen Grundwasserleitern fortlaufend abgesenkt werden, um somit einen sicheren Tagebaubetrieb zu ermöglichen. Die Entnahme und Ableitung von Grundwasser bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Zuständig für das Verfahren ist gemäß § 19 Abs. 2 WHG die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde in Nordrhein-Westfalen.

Braunkohlenplan Tagebau Vereinigtes Schleenhain

Titel: Braunkohlenplan Tagebaubereich Vereinigtes Schleenhain für das Vorhaben Weiterführung des Tagebaues Vereinigtes Schleenhain bis zum Auslauf Verfahrensstand: Neuaufstellung Aufstellungsbeschluss: 12.12.2003 Satzungsbeschluss: 17.12.2010 Genehmigungsbescheid: 15.06.2011 Verbindlichkeit: 25.08.2011 Inhalt: Im Dezember 2003 wurde die Neuaufstellung des Braunkohlenplans für den aktiven Tagebau mit den Teilfeldern Schleenhain, Peres und Groitzscher Dreieck und einer Laufzeit bis ca. 2040 eingeleitet, die 2011 abgeschlossen werden konnte. Zugleich wurden die Grundzüge der Wiedernutzbarmachung für Tagebauseen sowie Alt- und Neukippenflächen festgelegt. Im Zuge des Planverfahrens erfolgte erstmals in Deutschland für einen Braunkohlenplan eine Strategische Umweltprüfung (SUP) mit integrierter NATURA 2000-Erheblichkeitsprüfung und einem Fachgutachten Artenschutz. Verfahrensbegleitende Aktivitäten dienten der Ausgestaltung der Nachbarschaft zwischen Tagebau und Siedlungen, dem Management des Wasserhaushalts sowie der Moderation zu den Zukunftsszenarien für die Ortslage Pödelwitz.

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