Übersicht über die Braunkohlenpläne und deren Fortschreibungen Bisher sind folgende Titel erschienen: Braunkohlenplan Tagebau Nochten (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 26.11.1993 und des Genehmigungsbescheides vom 07.02.1994) Braunkohlenplan Tagebau Reichwalde (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 21.11.1993 und des Genehmigungsbescheides vom 31.01.1994) Fortschreibung des Braunkohlenplans Tagebau Nochten (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 01.10.2013 und des Genehmigungsbescheides vom 05.03.2015) Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd, Weiterführung in den räumlichen Teilabschnitt II und Änderung im räumlichen Teilabschnitt I (sächsischer Teil) (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 07.07.2014 und des Genehmigungsbescheides vom 30.04.2015) Regionalpläne Braunkohlenpläne Sanierungsrahmenpläne Landschaftsrahmenpläne Schriftenreihe zur Regionalplanung Schriftenreihe zur Regionalentwicklung Bulletin des niederschlesisch-sächsischen Grenzgebietes Sonstige Veröffentlichungen Bestellcenter Ihr Ansprechpartner Herr Fröde Telefon: 03591 / 67966 130 Telefax: 03591 / 67966 69 E-Mail: tino.froede(at)rpv-oberlausitz-niederschlesien.de
Flächenhafte Darstellung der kartierten Bodensubstrate von Braunkohlentagebaukippen (32 Tagebaue). Kartierergebnisse nach der technischen Rekultivierung (Planierung) seit 1956 fortlaufend. Bodensystematische Ansprache nach Bodenkundlicher Kartieranleitung, 5. Auflage (KA5).
Flächenhafte Darstellung der kartierten Bodensubstrate von Braunkohlentagebaukippen (32 Tagebaue). Kartierergebnisse nach der technischen Rekultivierung (Planierung) seit 1956 fortlaufend. Bodensystematische Ansprache nach Bodenkundlicher Kartieranleitung, 5. Auflage (KA5).
Die RWE Power AG (RWE Platz 2, 45141 Essen) hat im Zuge der Fortführung der Braunkohlengewinnung im Tagebau Inden den Antrag auf „Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Inden im Zeitraum 2025-2031“ gemäß § 8 Abs. 1, 9 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Die derzeitige wasserrechtliche Erlaubnis für die Sümpfung des Tagebaus Inden vom 30.07.2004 (Az.: 86 i 5-7-200-1) ist bis zum 31.12.2031 befristet. Diese sieht ab dem 01.01.2025 eine reduzierte Entnahme von Grundwasser auf 40 Mio. m³/a vor. Aktuelle Erkenntnisse zeigen, dass die Reduzierung der notwendigen Hebungsmengen langsamer erfolgen wird, als bei Erteilung des Wasserrechts angenommen. Die RWE Power AG beantragt, für das im Braunkohlenplan Inden räumlicher Teilabschnitt I vom 05.10.1984 sowie im Braunkohlenplan Inden räumlicher Teilabschnitt II vom 08.03.1990 und im geänderten Braunkohlenplan Inden räumlicher Teilabschnitt II vom 19.06.2009 angezeigte Abbauvorhaben unter Berücksichtigung der Leitentscheidungen der Landesregierung NRW vom 05.07.2016 (LE2016), 23.03.2021 (LE2021) und 19.09.2023 (LE2023) eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Inden. Daraus resultierend ist eine Anpassung der genehmigten Hebungsmengen für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2031 notwendig, so dass ab 2025 eine neue wasserrechtliche Erlaubnis mit Hebungsmengen in Höhe von rd. 67 Mio. m³/a erforderlich wird. Für die Gewinnung von Braunkohle im Tagebau muss der Grundwasserspiegel in den oberen bzw. der Grundwasserdruck in den tieferen Grundwasserleitern fortlaufend abgesenkt werden, um somit einen sicheren Tagebaubetrieb zu ermöglichen. Die Entnahme und Ableitung von Grundwasser bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Zuständig für das Verfahren ist gemäß § 19 Abs. 2 WHG die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde in Nordrhein-Westfalen.
Durch den Braunkohletagebau entstanden bzw. entstehen geogen extrem versauerte Restseen (pH 2-4), die auch hinsichtlich weiterer abiotischer Parameter ein Extremhabitat darstellen. Wir untersuchen die Konsequenzen, die dies fuer die Struktur und Funktionsweise der planktischen Nahrungsnetze hat.
Rekultivierte Flächen ehemaliger Braunkohletagebaue sind für die Errichtung von Windparks aus verschiedenen Gründen attraktiv, setzt jedoch bisher eine Wartezeit von 10 bis 15 Jahren voraus. Ziel des Projekts ist es, die Gründung von WEA auf rekultivierten Flächen von Tagebaukippen deutlich früher als bisher zu ermöglichen. Auf der Basis eines Feldversuchs und numerischer Simulationen wird ein Konzept entwickelt, mit Hilfe dessen die Eignung eines Standortes für eine frühzeitige WEA-Gründung zuverlässig eingeschätzt werden kann. Kern dieses Konzepts ist eine zielführende optimierte Erkundung des Kippenuntergrundes sowie dessen Abbildung in einem adäquaten numerischen Modell, welches Prognosen der zeitlichen Entwicklung der Setzungen und Schiefstellungen unter Berücksichtigung aller relevanten Prozesse im Kippenkörper erlaubt. Neben den Konsolidierungs- und Kriechverformungen ist insbesondere die aus der dynamischen Windeinwirkung resultierende akkumulierte Verdichtung des Bodens im Nahbereich der Gründung zu nennen, die nur durch spezielle Akkumulationsmodelle abgebildet werden kann. Des Weiteren wird im Rahmen des Projekts numerisch untersucht, inwiefern Monopile-Gründungskonzepte aus dem Offshore-Bereich herangezogen werden können. JBO beteiligt sich an dem Vorhaben mit seinen Kompetenzen im Bereich der Offshore-Tragwerksplanung (z.B. Monopiles). JBO untersucht die Möglichkeit einer Gründung (z.B. Monopfahl) auf jungen Tagebaukippen unter den Gesichtspunkten der Standsicherheit, der Schiefstellungsbegrenzung und Aspekten der Umsetzbarkeit. Zuden bereitet JBO generische Markov-Matrizen von einer Windenergieanlage für die speziellen Standortbedingungen auf.
Geochemische Fixierung von Schadstoffen in Speichermineralen. Untersuchung der Bildungsbedingungen und Struktur von Erdalkalisilikaten, die als Speichermineral geeignet sein koennen: Synthese und Strukturmodell, das die Ableitung thermodynamischer Daten erlaubt. Ermittlung der Mineralneubildungen bei Verwitterung schadstoffhaltiger Rueckstaende zur Identifikation potentieller Speicherminerale fuer Schadstoffe: Zeitrafferexperimente der Verwitterung von Hochtemperatur-Muellverbrennungsschlacken und Untersuchung der Mineralneubildungen aus schwefelhaltigen Rueckstaenden. Untersuchung der Verwendung von Natriumkarbonatsodalith als technische Base zur Inertisierung.
Der Erftverband ist ein wasserwirtschaftliches Dienstleistungsunternehmen mit einem, im südwestlichen Nordrhein-Westfalen gelegenen, Gesamtgebiet von über 4.000 km2 und rund 2,7 Millionen Einwohnern. Dieses dicht besiedelte Gebiet umfasst mehrere größere Städte als auch Europas größten Braunkohletagebau. Da das Grundwasser nicht nur durch mehrere örtliche Wasserversorger, sondern auch durch die Wasserhaltungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Braunkohletagebau stark beeinflusst wird, ist die Überwachung der Grundwasserentwicklung in dieser Region von größter Wichtigkeit. ribeka ist verantwortlich für das regelmäßige hydraulische Monitoring der über 2.400 GW-Messstellen des gesamten Verbandsgebietes. Die Daten werden mit modernen PDAs und GW-Mobil im Feld erfasst, die automatischen Datenlogger ausgelesen. Mit Hilfe der Grundwasser Management Software GW-Base werden die Daten auf Plausibilität überprüft, ausgewertet und bereitgestellt.
Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd, Weiterführung in den räumlichen Teilabschnitt II und Änderung im räumlichen Teilabschnitt I (sächsischer Teil) Verfahrensstand Abbildung des Titelblatts des Braunkohlenplans Tagebau Welzow-Süd Aufstellungsbeschluss am 07.05.2009 Freigabe der Verbandsversammlung zur Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG (a. F.) am 07.05.2009 Freigabe der Verbandsversammlung zur Beteiligung nach § 6 Abs. 2 SächsLPlG (a. F.) am 01.04.2011 / 28.07.2011 Beteiligungsverfahren gemäß § 6 Abs. 2 SächsLPlG (a. F.) vom 01.09.2011 bis 30.11.2011 Erörterung vom 11. bis 14.09.2012 in Cottbus Satzungsbeschluss am 07.07.2014 Genehmigung der Satzung durch die oberste Landesplanungs- und Raumordnungsbehörde (Sächsisches Staatsministerium des Innern) am 30.03.2015 Beschluss über den Beitritt zum Genehmigungsbescheid vom 30.04.2015 In Kraft getreten am 16.07.2015 (öffentliche Bekanntmachung im Amtlicher Anzeiger Nr. 29 des Sächsischen Amtsblattes vom 16.07.2015, S. A383) Hinweis zum länderübergreifenden Verfahren Unter Beachtung der Planungshoheit beider Länder wurden zwei abgestimmte und koordinierte Braunkohlenplanverfahren mit integrierter Strategischer Umweltprüfung auf der Grundlage der §§ 12 bis 20 des Gesetzes zur Regional- und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung in Brandenburg bzw. gemäß § 4 Abs. 4 und 5 sowie § 6 und § 11 des Sächsischen Landesplanungsgesetzes im Freistaat Sachsen durchgeführt. Im Interesse einer engen Abstimmung und Verzahnung der beiden selbstständigen Planverfahren wurde am 6. Juli 2009 eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin und Brandenburg und dem Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien geschlossen. Damit wurde dem in § 8 Abs. 2 und § 9 Abs. 3 ROG festgeschriebenen Gebot der Landes- bzw. Regionsgrenzen übergreifenden Abstimmung von Raumordnungsplänen entsprochen.
Die Flora und Vegetation von ökologisch oder aus Sicht des Artenschutzes bedeutsamen Biotopen wird vergleichend untersucht. Aus der Analyse der aktuellen Verhältnisse werden Empfehlungen zur Biotoppflege und Prognosen zur Vegetationsentwicklung abgeleitet. Sukzessionforschungen, z. B. auf ehemaligen Flächen des Braunkohlebergbaus, wird große Beachtung geschenkt.
Origin | Count |
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Bund | 479 |
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Wirtschaft | 3 |
Wissenschaft | 5 |
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