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Wasserstandsvorhersage Nordsee des BSH

Aktuelle Vorhersage: Am Sonntag werden das Morgen-Hochwasser an der deutschen Nordseeküste und in Emden sowie das Vormittag-Hochwasser in Bremen und Hamburg <b>1 bis 3 dm </b><b>niedriger</b> als das mittlere Hochwasser eintreten.

BfG INSPIRE Download Service Hydrography

Der Metadatensatz beschreibt den Atom Feed zum Download Service des INSPIRE Annex- Thema III "Hydrography". Die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) verwaltet im Auftrag der Wasserwirtschaftsverwaltungen in Deutschland im nationalen Berichtsportal Wasser (WasserBLIcK) die Daten der Berichterstattung zu diversen wasserbezogenen EG-Umweltrichtlinien. Auf Basis dieser Datengrundlage stellt die BfG in Abstimmung mit der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) ausgewählte Karten- und Datendienste bereit. Die hier bereitgestellten Dienste basieren auf national flächendeckend homogenisierten Datenbeständen. Andere administrative Ebenen in Deutschland (Land, Bezirk, Kreis, Kommune) stellen gegebenenfalls zu diesem Thema Dienste in einer höheren räumlichen und zeitlichen Auflösung bereit.

Monitoring Grundwasser (WRRL) Niedersachsen und Bremen

Nach Artikel 8 der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll ein zusammenhängender und umfassender Überblick über den Zustand der Gewässer erzielt werden, in dem regelmäßige Untersuchungen durch Messprogramme (Monitoring) stattfinden.Für diesen Zweck wurden Überwachungsprogramme (Monitoring) nach EG-Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen / Bremen der Flussgebiete Elbe, Weser, Ems und Rhein entwickelt:Überblicksmonitoring des Gesamtzustandes:Erkennung von langfristigen Trends, hervorgerufen durch natürliche Gegebenheiten oder ausgedehnte menschliche Tätigkeiten. Auf überregionale Umwelt- bzw. Bewirtschaftungsziele und entsprechende Berichtspflichten ausgerichtet.Operatives Monitoring an belasteten Gewässern:Dokumentation der Veränderungen der Wasserkörper, die die Umweltziele möglicherweise nicht erreichen und für die entsprechende Maßnahmenprogramme aufzustellen sind. Dient der Überwachung von regionalen Zielen für einzelne Wasserkörper, Wasserkörpergruppen oder Bearbeitungsgebiete..

Ausbau der Seehafenzufahrten - Die Rolle der BAW als Gutachter in der Planungs- und Genehmigungsphase

Die weltweiten Warentransporte werden zu über 90 Prozent auf dem Seeweg abgewickelt. Die Seehäfen dienen den Warenströmen als Anlaufstelle und haben daher eine besondere Bedeutung für den gesamten Welthandel. Auch die deutsche Volkswirtschaft ist auf eine leistungsfähige Infrastruktur der Seehäfen angewiesen, um das Außenhandelsvolumen von jährlich rund zwei Billionen Euro effizient umsetzen zu können. Um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Seehäfen international zu sichern, wurden sie, wie auch ihre Zufahrten, in der Vergangenheit immer wieder an die Anforderungen der modernen Seeschifffahrt angepasst. So wurden seit dem Ende des 19. Jahrhunderts viele Fahrrinnen verändert, beispielsweise an Ems, Jade, Weser und Elbe. Zusätzlich haben umfangreiche Küstenschutzmaßnahmen, wie etwa Eindeichungen, die ursprünglich natürlichen Tideflusssysteme nachhaltig verändert. Auch heute sind noch weitere Fahrrinnenanpassungen für die Unter- und Außenelbe, die Unter- und Außenweser und die Außenems geplant. Die Pläne werden auf Antrag eines Bundeslandes (überwiegend Niedersachsen, Hamburg, Bremen) von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes durchgeführt und der Planfeststellungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Die BAW ist im Auftrag der WSV als Sonderfachgutachter an den Planungen beteiligt. Da Seehafenzufahrten wie beim Hamburger Hafen leicht 100 Kilometer lang sein können, ergeben sich großflächige zusammenhängende Eingriffsflächen. Die geplanten Fahrrinnenanpassungen zählen entsprechend zu den größten Infrastrukturprojekten Deutschlands, bei denen zahlreiche Nutzungskonflikte beachtet werden müssen. Dazu gehört, dass die Seeschifffahrt auf den Tideflüssen in einem besonders schützenswerten Ökosystem stattfindet. Darüber hinaus schließen sich meist Schutzgebiete von nationaler und europäischer Bedeutung an. Fahrrinnenanpassungen können daher komplexe Auswirkungen auf die biotischen und abiotischen Systemparameter eines Tideflusses haben. Im Rahmen der für die Planungen nach nationaler und europäischer Gesetzgebung erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung besteht somit eine hohe Verantwortung der Gutachter bei der Ermittlung und Prognose der ausbaubedingten Auswirkungen auf das Ökosystem. Hieraus ergibt sich die besondere Bedeutung der BAW-Gutachten: Die von der BAW prognostizierten Auswirkungen auf die abiotischen Systemparameter sind Grundlage für die ökologische Bewertung. So werden durch einen Ausbau der Wasserstand (z. B. Tidehochwasser, Tideniedrigwasser, Sturmflutscheitelwasserstände), die Strömungen und der Salzgehalt beeinflusst. Auch müssen die Auswirkungen auf den Sedimenttransport und das Gewässerbett (Morphodynamik) der von Gezeiten geprägten Flüsse ermittelt werden. (Text gekürzt)

Sicherheitstechnische Überprüfung aus Anlass der beantragten Übertragung von Reststrommengen

Im Rahmen des Atomausstiegs sind Reststrommengen für die in Deutschland betriebenen Kernkraftwerke festgelegt worden. Das Kernkraftwerk Biblis, Block A, wird die vereinbarte Reststrommenge in absehbarer Zeit erreichen. Die RWE Power AG hat die Übertragung von Strommengen aus dem Kernkraftwerk Emsland (KKE) auf KWB-A beantragt, um einen gemeinsamen Weiterbetrieb der beiden Kraftwerksblöcke am Standort Biblis zu ermöglichen. KWB-A gehört zu den ältesten in Deutschland betriebenen Kernkraftwerken. KKE gehört zu den modernsten Anlagen. Im Zusammenhang mit der Prüfung des Antrags durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) wird auch eine sicherheitstechnische Prüfung durchgeführt. Anhand ausgewählter Themen sollen sicherheitstechnisch bedeutsame Unterschiede zwischen den beiden Anlagen identifiziert und vergleichend bewertet werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer Gegenüberstellung unterschiedlicher Sicherheitsreserven der beiden Anlagen. Diese Aufgabenstellung weicht von der für übliche Sicherheitsanalysen ab. Eine geeignete Methodik muss daher begleitend zur Prüfung entwickelt und abgestimmt werden. Der Auftrag wird in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH und dem Physikerbüro Bremen sowie in enger Abstimmung mit der zuständigen Fachabteilung im BMU durchgeführt. Ein zweiter Abschnitt des Projektes ergibt sich aus dem Antrag der EnBW Kernkraft GmbH, Reststrommengen vom Kernkraftwerk Neckarwestheim 2 - einem der modernsten Kernkraftwerke in Deutschland - auf das wesentlich ältere Kernkraftwerk Neckarwestheim 1 zu übertragen. Auch hier wird mit der gleichen Methodik wie im ersten Abschnitt eine sicherheitstechnische Überprüfung durchgeführt.

Besseres Energieverständnis durch Schaffung eines Tiny-House VILLagE, Besseres Energieverständnis durch Schaffung eines Tiny-House VILLagE

Wärmewende Nordwest - Digitalisierung zur Umsetzung von Wärmewende- und Mehrwertanwendungen für Gebäude, Campus, Quartiere und Kommunen im Nordwesten, Teilprojekt: Mehrwertdienste Wohnen - Empfang, Überwachung und Verarbeitung der von den Mehrwertdiensten erzeugten Alarme und Meldungen.

Erlaubnisse

Die Suche nach volkswirtschaftlich bedeutenden Bodenschätzen wie z.B. Kohlenwasserstoffe, Stein- und Braunkohle oder Kali- und Steinsalze und deren Gewinnung unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland den Vorschriften des Bundesberggesetzes (BBergG). Unterschieden werden dabei „bergfreie“ und „grundeigene“ Bodenschätze. Grundeigene Bodenschätze stehen im Eigentum des Grundeigentümers. Auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich das Eigentum an einem Grundstück nicht. Wer bergfreie Bodenschätze aufsuchen will (Aufsuchung = Suche nach oder Feststellung der Ausdehnung von Bodenschätzen), benötigt dazu eine Erlaubnis gemäß § 7 BBergG. Die Erteilung erfolgt durch die zuständige Behörde. Für die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und den Festlandsockel der Nordsee ist dies das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Die Erlaubnis gewährt das Recht, innerhalb eines bestimmten Feldes (Erlaubnisfeld) Bodenschätze aufzusuchen. Das Erlaubnisfeld ist über Tage flächenmäßig begrenzt und erstreckt sich bis in die „ewige Teufe“, also theoretisch bis zum Erdmittelpunkt. Die Themenkarten „Erlaubnisse“ zeigt die aktuell vom LBEG vergebenen Erlaubnisgebiete sowohl offshore in der Nordsee als auch onshore auf dem Festlandsockel.

Geologische Karte 1:25.000 des Landes Bremen

Geologische Grundkarte im Maßstab 1:25:000. Es werden die geologischen Verhältnisse im Landesgebiet Bremen wiedergegeben auf Grundlage der TK 25. Sie vermittelt ein flächendeckendes Bild der abgegrenzten geologischen Einheiten an der Oberfläche. Einbezogen sind Genese, Alter und Beschaffenheit der geologischen Einheiten. Diese Karte wird derzeit überarbeitet

Biotoptypen im Land Bremen

Biotoptypen im Land Bremen Für die Neuaufstellung des Landschaftsprogramms Bremen, Teil Bremen, wurde ein flächendeckender Datensatz der Biotope für die Stadtgemeinde Bremen erzeugt, unter Verwendung vorliegender Daten unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Kartiermethoden. Im Außenbereich werden im Rahmen des Integrierten Erfassungsprogramms (IEP) der senatorischen Umweltbehörde Bremen seit 2004 nach einer einheitlichen Methodik u.a. flächige Biotoptypenkartierungen in regelmäßigen Intervallen und jeweils für definierte Teilräume im Land Bremen durchgeführt. Im Innenbereich wurden die Daten durch die Realnutzungskartierung der bebauten Bereiche im Stadtgebiet Bremen (GFL 2009, Polygonis 2010) ergänzt. Für die Neuaufstellung der Landschaftsprogramme Bremerhaven wurde ebenfalls ein flächendeckender Datensatz erzeugt (SKUMS 2020). Die Biotope werden nach dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Bremen (SKUMS 2022) klassifiziert. Der Kartierschlüssel ist inhaltlich weitgehend mit dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (DRACHENFELS 2021) identisch. Eine detaillierte Untergliederung wurde in Bremen für die Grabenbiotope vorgenommen, die in den Marschenlandschaften für den Naturschutz von besonderer Bedeutung sind. Bei den Marschengräben (Biotoptyp FGM) sind hier 11 Subtypen differenziert. Die Erhebungen erfolgen auf der Maßstabsebene 1:5000 auf Basis der topographischen Karte DGK 5/AB 5. Es werden zudem FFH-Lebensraumtypen gemäß den "Hinweisen zur Definition und Kartierung der Lebensraumtypen von Anhang 1 der FFH-Richtlinie in Niedersachsen" (DRACHENFELS 2007) und geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz erfasst.

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