Das Projekt "Rechtliche und technische Aspekte der Sicherheitskonzeption von Fern- und Verbindungsleitungen zum Transport brennbarer Flüssigkeiten einschließlich Bewertung von Schadensfällen" wird/wurde gefördert durch: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..
Das Projekt "Bauteilverhalten unter stoßartiger Beanspruchung durch aufprallende Behälter (Flugzeugtanks), Phase 2: Betrachtung eines gekoppelten Impaktereignisses auf Stahlbetonstrukturen durch klein- und großmaßstäbliche Experimente (TA_TUD)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Dresden, Institut für Massivbau.
Das Projekt "Nachhaltige Entwicklung der Bundeswasserstraßen, Entwicklung von Methoden zum Havariemanagement und zur Risikoabschätzung von transportierten Gefahrgütern" wird/wurde ausgeführt durch: Bundesanstalt für Gewässerkunde.Die Beförderungsmenge von Gefahrgut im Bereich der Binnenschifffahrt ist im Vergleich zu der anderer Verkehrsträger sehr hoch. Die Regelungen des Gefahrguttransportes sind in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und in dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) geregelt. Den Hauptanteil mit ca. 80% der in der Binnenschifffahrt transportierten Gefahrgüter bilden Güter der Gefahrklasse 3 'Entzündbare flüssige Stoffe', wie z.B. Mineralölerzeugnisse und Gase. Jedoch kann derzeit keine retrospektive und systematische Auswertung der aktuell transportierten meldepflichtigen Gefahrgüter erfolgen, da Transportdaten der Schiffe nach dem Erreichen des Zielortes innerhalb von 24 Stunden aus dem Meldesystemen (MIB) gelöscht werden. Wie bei allen Verkehrsträgern lässt sich ein potenziell vorhandenes Sicherheitsrisiko auch beim Gefahrguttransport im Binnenbereich nicht ausschließen. Im Falle einer Havarie können neben finanzielle Schäden in Millionenhöhe auch erhebliche Umweltschäden entstehen. Des Weiteren kann von einem havarierten Schiff eine direkte und indirekte Gefahr für Leib und Leben ausgehen. Für die bei einer Bergung beteiligten Personen stellen die transportierten Gefahrgüter eine zusätzliche Gefahrenquelle dar. Das Schiffsunglück der 'Waldhof' im Januar 2011 hat nach vorsichtigen Einschätzungen des Beratungsinstitut NEA einen finanziellen Schaden in Höhe von 50-60 Millionen Euro verursacht.
Das Projekt "Entwicklung und Bau eines mobilen gasdichten Decanters zum Einsatz im explosionsgefährdeten Bereich (z.B. in Raffinerien und Tanklagern)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: FILTRATEC Mobile Schlammentwässung GmbH.Die vorliegende verwirklichte Anlage stellt für den mobilen Dienstleistungsbereich eine große Weiterentwicklung dar. Mit Anlagen dieser Art können fortan gesundheitsschädliche und brennbare ölhaltige Schlämme und Suspensionen sicher und umweltschonend verarbeitet werden. Durch den Einsatz der Anlage kann das Transportaufkommen zu externen Verbrennungsanlagen oder chemisch physikalischen Behandlungsanlagen erheblich reduziert werden, was nachhaltig auch zu einer Reduzierung des CO2-Ausstoßes führt. Die Mobilität der Anlage, welche gekennzeichnet ist durch die Verwendung von Seecontainern zur Aufnahme der Anlagenkomponenten, der Bereitstellung (Selbsterzeugung) von Stickstoff zur Inertisierung und zum Schutz vor Explosionsgefahren, der geschlossenen Verarbeitung und Handhabung der Stoffe zur Reduzierung von Emissionen und Erhöhung der Anlagensicherheit ist einzigartig. Erstmals ist es gelungen, eine vollkommen ATEX-konforme Tricanter (R)-Anlage mit sämtlichen erforderlichen Nebenaggregaten für den mobilen Einsatz im Ölschlammbereich zu konzipieren und zu realisieren. Die Detaillösungen zur Erreichung der gesteckten Ziele und Realisierung der betriebsbereiten Anlage sind im vorliegenden Abschlussbericht, insbesondere unter Punkt 4 und 5 explizit erläutert. Die umweltschonende und entlastende Technologie der Anlage wirkt sich insbesondere auf die Minimierung entstehender Emissionen, Reduzierung möglicher Explosionsgefahren und Reduzierung des CO2-Ausstoßes aus.
Das Projekt "Experimentelle und theoretische Untersuchungen zur Freistrahl-Freisetzung brennbarer Stoffe" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Battelle Ingenieurtechnik Eschborn.Stoerfaelle, bei denen es zur Freisetzung verfluessigter brennbarer Stoffe aus einem Druckbehaelter oder einer Druckleitung kommt, lassen sich nicht voellig ausschliessen trotz des anerkannten hohen Sicherheitsstandards in der chemischen und petrochemischen Industrie. Das damit verbundene Gefahrenpotential laesst sich durch Risikoanalysen nur dann ausreichend genau beschreiben, wenn der Quellterm genau spezifiziert wird. Zur Charakterisierung des Freistrahls als Quellterm existieren nur sehr wenige verlaessliche experimentelle Daten. Uebergeordnetes Ziel der vorgeschlagenen Arbeiten ist es, den Kenntnisstand bzgl der Freistrahl-Freisetzung brennbarer Stoffe zu erweitern und dadurch einen Beitrag zur Verbesserung der Auslegung von Sicherheitsmassnahmen zu leisten. Der Nutzen dieser Arbeiten liegt in der Bereitstellung von verlaesslichen Datensaetzen fuer die Freistrahl-Freisetzung verschiedener brennbarer Stoffe, gewonnen unter gleichen Bedingungen im Labor-, Mittel- und Grossmassstab sowie in deren unmittelbaren Einsatz zur Vertiefung der mathematischen und physikalischen Modellierung.
Das Projekt "Dokumentation der Gefahrstoffe in den Laboratorien des IfW unter Berücksichtigung der Gefahrstoffverordnung" wird/wurde gefördert durch: Institut für Wasserforschung GmbH. Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Wasserforschung GmbH.Veranlassung: Nach Paragraph 16 der Gefahrstoffverordnung vom 26.10.1993 muss jeder Arbeitgeber, der mit einem Stoff, einer Zubereitung oder einem Erzeugnis umgeht, zunächst feststellen, ob es sich dabei um einen Gefahrstoff handelt. Weiter ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Verzeichnis der ermittelten Gefahrstoffe zu führen. Dies gilt nur für Gefahrstoffe, die hinsichtlich ihrer gefährlichen Eigenschaften und Menge eine Gefahr für die Beschäftigten darstellen. Im Bereich der Analytik des IfW werden zahlreiche Lösungsmittel und andere Stoffe mit unterschiedlichen Gefährlichkeitsmerkmalen verwendet. Daher wurde beschlossen, zuerst mit Hilfe einer bedienungsfreundlichen und einfach aufgebauten Datenbank ein Verzeichnis aller gefährlichen Chemikalien in den Laboratorien des IfW anzulegen, um die weiteren Anforderungen der Gefahrstoffverordnung in der Zukunft leichter erfüllen zu können. Dazu gehören auch die sorgfältigen schriftlichen und mündlichen Unterweisungen der Beschäftigten über den Umgang mit den Gefahrstoffen in Form von arbeitsbereichs- und stoffbezogenen Betriebsanweisungen nach Paragraph 20 der Gefahrstoffverordnung. Arbeitsprogramm: Bevor das Gefahrstoff-Verzeichnis auf elektronischen Datenträgern angelegt werden konnte, mussten zunächst folgende Angaben zu den gefährlichen Chemikalien schriftlich für jedes Labor des IfW festgehalten werden: - Bezeichnung und Formel des Gefahrstoffes, - Reinheit bzw. Konzentrationen bei Lösungen, - Hersteller und ggf. Bestell-Nr. des Stoffes - Einstufung des Gefahrstoffes nach Gefährlichkeitsmerkmalen oder Angabe der gefährlichen Eigenschaften, - Mengenbereiche des Gefahrstoffes im Labor bzw. Betrieb, - Arbeitsbereiche, in denen mit dem gefährlichen Stoff umgegangen wird. Zusätzlich mussten folgende Informationen der Fachliteratur entnommen werden: - Chemical Abstracts-Nummer (CAS-Nr.) - Hinweis auf die Art der Lagerung des Gefahrstoffes - Entsorgungshinweise nach dem Chemikalienkatalog der Firma Merck - Gefahrenhinweise (R-Sätze) und Sicherheitsratschläge (S-Sätze) - Angabe der Krebsgruppe bei krebserzeugenden Stoffen bzw. der Wassergefährdungsklasse bei wassergefährdenden Stoffen - Klassifizierung nach der Verordnung zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten (VbF-Klasse) - Angabe der MAK-Werte unter Berücksichtigung der aktuellen MAK-Liste der DFG - Physikalisch-chemische Daten wie molare Masse, Schmelzpunkt bzw. Siedepunkt und Dichte Da für zahlreiche Gefahrstoffe keine vollständigen Sicherheitsdaten aus der Literatur zugänglich waren, mussten daher nachträglich von einigen Firmen die zugehörigen Sicherheitsdatenblätter angefordert werden. Ein Hersteller gefährlicher Stoffe ist nach Paragraph 14 der Gefahrstoffverordnung dazu verpflichtet, bei der ersten Lieferung eines Stoffes ein Sicherheitsdatenblatt mitzuliefern, jedoch ist dies immer noch nicht selbstverständlich. Aus diesem Grunde wurden auch einige Disketten mit gespeicherten Sicherheitsdatenblättern von mehreren Herstellerfirmen beschafft....
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