Am 18. November 2013 began TEPCO mit der Bergung der Brennstäbe aus Block 4 des havarierten Atomkraftwerk Fukushima Daiichi.
Lecks in etwa 20 Brennelementen führten zu erhöhter Radioaktivität (Jod - 131) im Kühlwasser. Da sich nicht vorgesehene chemische Verbindungen bildeten, die ins Abgas gelangten, funktionierten die Jodfilter nur unzulänglich. Es kam zu Abgaben von Jod - 131 über dem zulässigen Grenzwert. (Quelle: Greenpeace)
Am 27. Juni 2017 startete der Castor-Transport mit Brennstäben aus dem stillgelegten Atomkraftwerk Obrigheim. Zum ersten Mal wurden Brennstäbe über ein deutsches Binnengewässer transportiert. Weil beide Atomkraftwerke, Obrigheim und Neckarwestheim in 50 Kilometer Entfernung am Neckar liegen, setzt die EnBW auf den Transport über den Fluss statt auf der Straße. Die Brennelemente lagen in drei Transportbehältern (den Castoren) , die auf jeweils einem Lkw gelagert und auf dem Schiff vertäut wurden. Der Transport ging mit dem Lkw direkt aufs Schiff. Von dort fuhren die Lkw weiter ins Zwischenlager. Für den Transport der 342 Brennstäbe ins Zwischenlager Neckarwestheim sind insgesamt fünf Fahrten geplant. Der erste Transport kam am 28. Juni gegen 19:10 Uhr nach 13 Stunden Fahrt an. Insgesamt sechs Schleusen musste der Transport passieren. Auf der Strecke gab es mehrere Zwischenfälle durch Atomkraftgegner. Vor dem Transport war die Gemeinde Neckarwestheim mit einem Antrag gegen die Verschiffung gescheitert. Im Eilverfahren wurde die Fahrt vom Verwaltungsgericht Berlin genehmigt.
Im russischen AKW erwiesen sich die Brennstäbe als schadhaft. Der Reaktor wurde abgeschaltet. (Quelle: Greenpeace)
Das Bundesumweltministerium stellte am 3. Novemver 2014 sein „Verzeichnis radioaktiver Abfälle zum Zeitpunkt 31. Dezember 2013" in der Endlager-Kommission des Bundestages vor. Das Verzeichnis umfasst alle Arten radioaktiver Abfälle einschließlich bestrahlter Brennelemente und rückgeführter Abfälle aus der Wiederaufarbeitung, die in der Bundesrepublik Deutschland endgelagert werden sollen. Auf das gesamte Bundesgebiet verteilt, lagern laut des Verzeichnis ca. 8.227 Tonnen hochradioaktiver, also wärmeentwickelnder Abfall (HAW). Das sind 29.595 Brennelemente, 2.143 Brennstäbe, 3.164 Kokillen und 907.629 Brennelementkugeln. Davon entfallen etwa elf Tonnen auf die Forschung. Den meisten hochradioaktiven Abfall lagert das Atomkraftwerk (AKW) Gundremmingen in Bayern mit 1.113 Tonnen HAW. Mit 1.025 Tonnen folgt das AKW Biblis in Hessen. Bayern hat als Bundesland die meisten hochradioaktiven Abfälle gelagert: In Bayern lagern rund 2.394 Tonnen wärmeentwickelnder Abfall. Das sind gut 29 Prozent des gesamten hochradioaktiven Abfalls in Deutschland. In Gorleben in Hessen, lagerten dem Bericht zufolge Ende 2013 rund 38 Tonnen HAW. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen lagern jeweils keine hochradioaktiven Abfälle.
Letztmalig ging ein Transport mit bestrahlten Brennelementen aus dem Berliner Forschungsreaktor BER II auf den Weg in die USA. Der Transport mit niedrig angereichertem Uran (LEU) der untersten Sicherungskategorie III verließ am Abend des 26. Juni 2017 die Reaktoranlage Richtung Hafen Nordenham für den Transport auf dem Seeweg in die USA. Die erforderliche Transportgenehmigung wurde vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit noch vor Inkrafttreten des neuen Standortauswahlgesetzes erteilt. Nach neuer Rechtslage, die seit dem 16. Mai 2017 gilt, ist eine Ausfuhr abgebrannter Brennelemente generell untersagt und nur noch in schwerwiegenden Ausnahmefällen möglich. Die Rückführung bestrahlter Brennelemente aus einem Forschungsreaktor entspricht einem Abkommen mit den USA zur Nichtverbreitung von waffenfähigem Uran. Das Abkommen gilt für Brennelemente, die bis Mai 2016 bestrahlt wurden. Insgesamt wurden 33 Brennelemente des Helmholtz-Zentrums Berlin mit niedrigangereichertem Uran (LEU) transportiert. Für die danach bis zum Betriebsende (Ende 2019) anfallenden Brennelemente ist die Zwischenlagerung in Ahaus vertraglich vereinbart.
Nach zweitägiger mündlicher Verhandlung hat der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts mit Urteil vom 19.6.2013 die atomrechtliche Genehmigung für das Standortzwischenlager des Kernkraftwerks Brunsbüttel wegen mehrerer Ermittlungs- und Bewertungsdefizite der Genehmigungsbehörde aufgehoben. Die Genehmigung war vom Bundesamt für Strahlenschutz im November 2003 erteilt und für sofort vollziehbar erklärt worden. Sie erlaubt die Aufbewahrung von bestrahlten Brennelementen ausschließlich aus dem Kernkraftwerk Brunsbüttel in maximal 80 Castor-Behältern des Typs V/52 zum Zwecke der Zwischenlagerung bis zur Einlagerung in ein Endlager für einen Zeitraum von bis zu 40 Jahren ab der Einlagerung des ersten Behälters.
Greenpeace kann im belgischen Hafen Dünkirchen 18 Stunden lang einen Transport mit Brennstäben aus dem deutschen Atomkraftwerk Unterweser blockieren, der in die britische Wiederaufarbeitungsanlage Sellafield gehen soll.
Am 27. März 2011 räumte die japanische Regierung erstmals ein, dass es im havarierten Atomkraftwerk Fukushima I bereits zu einer Kernschmelze gekommen ist. Die hohe Strahlenbelastung im Wasser des Reaktor 2 des Kraftwerks sei darauf zurückzuführen, dass Brennstäbe zum Teil geschmolzen seien und das hoch belastete Material mit Kühlwasser in Berührung gekommen sei, sagte Regierungssprecher Yukio Edano.
Bei Inspektionsarbeiten verkantet sich ein Brennelement. Nach Aussage des niedersächsischen Umweltministeriums wäre Radioaktivität freigesetzt worden, wenn das Brennelement beschädigt worden wäre. (Quelle: Greenpeace)
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