Am stillgelegten Kernkraftwerk Obrigheim (KWO) werden noch Brennelemente gelagert, die für die weitere Zwischenlagerung in Castor-Behälter geladen werden sollen. Am Standort des KWO gibt es kein Zwischenlager für Castor-Behälter. Im Zwischenlager am nahegelegenen Standort des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN) ist dagegen noch Lagerplatz vorhanden, der für die dortigen Brennelemente nicht benötigt wird. Die Einlagerung der Castor-Behälter mit Brennelementen des KWO im Standortzwischenlager GKN wurde genehmigt. Die Gemeinde Neckarwestheim hat in diesem Zusammenhang das Öko-Institut mit verschiedenen Untersuchungen beauftragt. Es soll geprüft werden, ob für diese Genehmigung eine Umweltverträglichkeitsprüfung hätte durchgeführt werden müssen. Weiterhin soll geprüft werden, ob alle sicherheitsrelevanten Untersuchungen im Genehmigungsverfahren durchgeführt worden sind. Außerdem soll die Vollständigkeit der Auflagen des Genehmigungsbescheids geprüft werden.
Die einzige kerntechnische Anlage in Berlin gemäß § 7 Atomgesetz ist der Forschungsreaktor BER II am Helmholtz-Zentrum Berlin (HZB). Die staatliche Aufsicht überwacht kerntechnische Anlagen kontinuierlich während ihrer gesamten Lebensdauer, einschließlich der Errichtung, Stilllegung und Sicherung. Forschungsreaktor BER II Aufgaben der Atomrechtlichen Aufsichtsbehörde Der Betrieb des Forschungsreaktor BER II am Helmholtz-Zentrum Berlin (HZB) wurde im Dezember 2019 eingestellt. Der BER II diente zur Bereitstellung von Neutronen für die Forschung. Neutronenstrahlung wird von der Wissenschaft, neben Röntgen- und elektromagnetische Strahlung (Gammastrahlung), zur Erforschung der Eigenschaften von Materialien genutzt. Der Zweck des BER II war nicht die Herstellung von Energie, sondern die Bereitstellung von Neutronen. Er war nicht mit einem Kernkraftwerk vergleichbar, da er in einer Umgebung ohne hohe Drücke bei geringen Temperaturen und bei einer Wärmeleistung von gerade einmal 10 MW arbeitete. Andere kerntechnische Anlagen, wie z.B. Kernkraftwerke oder Brennelement-Fabriken, gibt es in Berlin nicht. Es gibt allerdings eine Vielzahl weiterer Einrichtungen, die radioaktive Stoffe in der Medizin, in der Forschung oder zu wirtschaftlichen Zwecken einsetzen bzw. handhaben. Soweit es sich bei diesen radioaktiven Stoffen nicht um Kernbrennstoffe handelt, sind diese Einrichtungen nicht Gegenstand der Atomaufsicht, sondern der für Strahlenschutz zuständigen Behörden. Am Abend des 26. Juni 2017 erfolgte der letzte Abtransport von bestrahlten Brennelementen aus dem BER II in die USA. Pressemitteilung des Bundesministeriums vom 28.06.2017 Informationen zur Stilllegung des BER II (Atomrechtliche Genehmigungsbehörde) Häufig gestellte Fragen zur Sicherheit des Forschungsreaktors BER II (HZB) Forschungsreaktor BER II (HZB) Höchstmögliche Sicherheitsanforderungen Die Atomaufsicht sorgt mit den hinzugezogenen Sachverständigen nach § 20 AtG, im Zusammenwirken mit der Betreiberin des BER II dafür, dass die kerntechnische Anlage BER II den höchstmöglichen Sicherheitsanforderungen gerecht wird. Hierzu gehört eine fortlaufende Anpassung bzw. Verbesserung der sicherheitstechnischen Maßnahmen. Dabei werden neue Erkenntnisse aus Forschung und Entwicklung ebenso berücksichtigt wie Erfahrungen aus dem Betrieb des BER II und dem Betrieb kerntechnischer Anlagen im In- und Ausland. Kerntechnisches Regelwerk Die Aufsichtsbehörde kontrolliert die Einhaltung von Rechtsvorschriften und Nebenbestimmungen, die in atomrechtlichen Genehmigungen festgelegt sind. Weiterhin überwacht sie die Erfüllung von Anordnungen oder Verfügungen nach dem kerntechnischen Regelwerk durch die Genehmigungsinhaber. Sie bearbeitet zustimmungspflichtige Vorhaben und überprüft die Einhaltung der Betriebsvorschriften, die Anforderungen an wiederkehrend zu prüfende sicherheitsrelevante Anlagenteile sowie die betriebsinternen Strahlenschutzmaßnahmen. Umgebungsüberwachung Für die Umgebungsüberwachung des BER II hat die Atomaufsicht jederzeit Zugriff auf ein Fernüberwachungssystem, welches wichtige Anlagenparameter, Emissionsdaten, Wetterparameter und Radioaktivitätsmesswerte erfasst. Erlass von Anordnungen bei Gefahr Darüber hinaus haben die Aufsichtsbehörde und ihre Sachverständigen jederzeit Zutritt zum BER II, falls dies erforderlich sein sollte. Im Bedarfsfall können Anordnungen erlassen, Genehmigungen widerrufen oder die Einstellung des Betriebs angeordnet werden. Dies würde in der Regel der Fall sein, wenn Abweichungen von gesetzlichen Bestimmungen bzw. Genehmigungsauflagen festgestellt würden, die eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder Sachgüter darstellen können. Rechtsgrundlagen Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz – AtG) Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz – StrSchG) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) Sollte es beim BER II zu einem für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignis kommen, wird dieses von der Betreiberin an die Atomaufsicht gemeldet. Grundlage für dieses Meldeverfahren ist die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung ( AtSMV ). Sinn und Zweck des behördlichen Meldeverfahrens ist es, den Sicherheitsstatus der kerntechnischen Anlagen zu überwachen und ihn mit den aus den gemeldeten Ereignissen gewonnenen Erkenntnissen im Rahmen des Aufsichtsverfahrens immer noch weiter zu verbessern. Gemeldet werden müssen auch Ereignisse, die nicht auf eine Sicherheitsgefährdung hindeuten, deren Auswertung aber einen Erkenntnisgewinn verspricht. Für den BER II werden die Meldekriterien für Ereignisse in Forschungsreaktoren in der Anlage 3 der AtSMV angewandt. Ergänzend zu dem gesetzlichen vorgeschriebenen deutschen Meldeverfahren werden meldepflichtige Ereignisse auch nach der internationalen Bewertungsskala INES der International Atomic Energy Agency – IAEA , um die Bedeutung des Ereignisses für die Sicherheit der Anlage und dessen radiologische Auswirkungen auf die Bevölkerung und Umgebung transparent darzustellen. Alle bisherigen Ereignisse beim BER II wurden mit der INES-Stufe 0, d.h.“keine oder sehr geringe unmittelbare sicherheitstechnische bzw. keine radiologische Bedeutung”, gemeldet. Insbesondere traten aufgrund keiner Ereignisse Ableitungen radioaktiver Stoffe oberhalb genehmigter Werte für Fortluft und Abwasser auf. Jedes meldepflichtige Ereignis beim BER II ist in den Monats- und Jahresberichten der Störfallmeldestelle des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit aufgeführt. Zu den routinemäßigen und anlassbezogenen Aufgaben der Aufsichtsbehörde gehören die technische Kontrolle und Überwachung des BER II, das Führen von regelmäßigen Aufsichts- und Fachgesprächen mit der Betreiberin und den hinzugezogenen Sachverständigen, die Abnahme von fachlichen Prüfungen am Reaktor zur Bestätigung der erforderlichen Fachkunde die Prüfung und Begleitung von eingereichten Änderungs- und Instandhaltungsanträgen; die Auswertung und Prüfung der Betreiberberichte wie etwa der technischen Monats- und Jahresberichte, die Auswertung und Prüfung der dazugehörenden Stellungnahmen der Sachverständigen. Gemäß Auflage 3.4.3 der Betriebsgenehmigung (dritte Teilgenehmigung zur Änderung des Forschungsreaktors BER II in Berlin Wannsee) ist die Betreiberin verpflichtet, der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde schriftlich über den bestimmungsgemäßen Betrieb zu berichten. Dabei wird dargestellt, wie der Betrieb seit der letzten Berichterstattung verlaufen ist, z.B. wann der Reaktor in Betrieb war und welche Störungen auftraten. Ferner enthält der Bericht auch eine Übersicht, welche Arbeiten durchgeführt worden sind. Weiterhin muss jede Bewegung von Kernbrennstoff angezeigt werden. Im Rahmen des Berichtes wird auch darüber informiert, welche Themen innerhalb des Fachkundeerhalts behandelt worden sind. Gemäß Auflage 3.4.4 ist die Betreiberin auch verpflichtet, die nach den Artikel 78 und 79 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom-Vertrag) zu führenden Aufstellungen über Kernmaterial betreffende Betriebsvorgänge der Atomaufsicht zuzuleiten. Mit der Auflage 3.4.5 ist die Betreiberin weiterhin verpflichtet, vierteljährlich über die Messergebnisse der Umgebungsüberwachung schriftlich zu berichten. Die Atomaufsicht hat über ein entsprechendes Computerprogramm jederzeit Zugriff auf die Daten des Reaktorfernüberwachungssystems (RFÜ) . Das RFÜ ist ein komplexes Mess- und Informationssystem, welches rund um die Uhr Messwerte zum aktuellen Betriebszustand des Forschungsreaktors einschließlich der Abgaben (Emissionen) in die Luft sowie den Radioaktivitätseintrag in die Umgebung (Immission) vollautomatisch erfasst und überwacht. Meteorologische Daten zum Standort des BER II in Wannsee und Messwerte aus dem integrierten Mess- und Informationssystem (IMIS) des BfS werden ebenfalls in das RFÜ übernommen. Das RFÜ bietet zahlreiche Möglichkeiten, die gemessenen Werte auszuwerten, darzustellen und auf die Einhaltung von Grenzwerten und Schutzzielen hin zu überprüfen, und dient somit als Instrument der atomrechtlichen Aufsicht. Die wichtigsten Betriebsparameter des BER II, wie z.B. Reaktorleistung, Temperatur und Füllstand im Reaktorbecken und Dosisleistung in verschiedenen Bereichen sowie Radioaktivität in Fortluft und Abwasser werden im RFÜ online überwacht. Die wichtigsten Daten werden regelmäßig durch die Atomaufsicht kontrolliert und bei Auffälligkeiten erfolgt sofort eine Ursachenermittlung. Damit relevante Vorfälle nicht unbemerkt bleiben, erfolgt bei Erreichen von im System eingestellten Schwellwerten eine automatische Alarmierung der Aufsichtsbehörde. Bezüglich der nuklearen Sicherheit steht die Aufsichtsbehörde im ständigen Austausch zu allen relevanten Aufsichtsthemen mit anderen Bundesländern und dem Bund. Hierfür sorgen die seit Jahrzehnten etablierten Bund-Länder-Gremien des Länderausschusses für Atomkernenergie. In diesen Bund-Länder-Gremien arbeitet sie mit an der Weiterentwicklung und Überarbeitung des kerntechnischen Regelwerks . Darüber hinaus arbeitet die Aufsicht auch mit anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union z.B. beim Erfahrungsaustausch im Rahmen themenbezogenen technischen Selbstbewertungen (gemäß AtG § 24b [1] Selbstbewertung und internationale Prüfung) zusammen. Weiterführende Informationen zum Länderausschuss für Atomkernenergie
Endlagersuche: Infobrief für Kommunen
Juli 2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Verfahren zur Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle
schreitet weiter voran. In diesem Infobrief informieren wir Sie als zuständiges
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) über wichtige
Entwicklungen und geben Ihnen einen Ausblick auf anstehende Ereignisse, wie zum
Beispiel die nächste Veröffentlichung vorläufiger Arbeitsstände oder die
Aktualisierung des Nationalen Entsorgungsprogramms (NaPro). Wie gewohnt möchten
wir Sie dabei besonders auf zentrale Beteiligungsmöglichkeiten für kommunale
Vertreter:innen aufmerksam machen.
Die Endlagersuche ist eine Aufgabe von generationenübergreifender Tragweite. Das
BASE ist davon überzeugt, dass ein Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für die
Endlagerung hochradioaktiver Abfälle aus sicherheits- und gesellschaftspolitischen
Gründen bis spätestens Mitte des Jahrhunderts gefunden werden muss.
Um dieses Ziel zu erreichen, hat das BASE dem Bundesumweltministerium im März
2025 konkrete Vorschläge zur Beschleunigung des Standortauswahlverfahrens
vorgelegt und sich dabei auch mit den Vorschlägen anderer Akteure und Institutionen
beschäftigt. Ziel ist es, den Auswahlprozess so zu optimieren, dass ein Standort mit
der bestmöglichen Sicherheit idealerweise bis 2050 festgelegt werden kann.
Vorgeschlagen werden u. a.:
Die am Ende der Phase I identifizierten Standortregionen sollten
idealerweise maximal sechs Standortregionen sein.
Vorbereitende Arbeiten zu bergrechtlichen Zulassungsverfahren sollten
stärker mit der Vorlage des Standortregionenvorschlags zeitlich verschränkt
werden.
Erkundungs- und Betretungsrechte für die Vorhabenträgerin, die
Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), sollten erleichtert werden.
Moderne Erkundungsverfahren und Bohrtechniken sollten zur untertägigen
Erkundung eingesetzt werden, anstatt wie im Gesetz vorgesehen, komplette
Erkundungsbergwerke aufzufahren. Darauf aufbauend könnten die Phasen II
und III des Standortauswahlverfahrens zusammengefasst werden.
Auch die BGE hält eine Standortfestlegung bis Mitte des Jahrhunderts durch
Beschleunigung für möglich.
Die Regionalkonferenzen werden ab Vorliegen des Vorschlags für Standortregionen
der BGE das zentrale gesetzliche Format zur Beteiligung der Öffentlichkeit vor Ort
sein. Sie sind damit ein zentraler Gelingensfaktor für das Endlagersuchverfahren
insgesamt. Das BASE arbeitet bereits intensiv an deren Vorbereitung, damit ein
zügiger und erfolgreicher Aufbau der Regionalkonferenzen in den zukünftigen
Standortregionen gelingen kann.
Geschäftszeichen
B 1 - BASE - BASE38101/005#0033
Bundesamt
für die Sicherheit
der nuklearen Entsorgung
Wegelystraße 8
10623 Berlin
kommunen@base.bund.de
www.base.bund.de
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Beteiligungskonzept bis zum Start der Regionalkonferenzen
Ein zentraler Baustein dieser Vorbereitung ist das Beteiligungskonzept des BASE. Am
24. März 2025 hat das BASE die überarbeitete Fassung des Konzepts in einer digitalen
Veranstaltung mit rund 250 Teilnehmenden vorgestellt. Das Konzept konkretisiert die
Strategie zur Öffentlichkeitsbeteiligung in der ersten Phase des
Standortauswahlverfahrens und beschreibt, wie Informations-, Dialog- und
Beteiligungsmaßnahmen bis zur Einrichtung der Regionalkonferenzen gestaltet
werden sollen.
Die Rückmeldungen aus der öffentlichen Konsultation wurden aufgenommen und
fließen in die Umsetzung konkreter Maßnahmen ein. Das Beteiligungskonzept folgt
dem Grundsatz eines lernenden Verfahrens: Alle Formate werden kontinuierlich
evaluiert und weiterentwickelt. Ziel ist ein gut vorbereiteter Start der gesetzlichen
Beteiligungsformate.
Erfahrungsaustausch zu den Regionalkonferenzen in der Schweiz
Die Regionalkonferenzen sind ein in Deutschland bislang einmaliges
Beteiligungsformat. Im Rahmen des Schweizer Endlagersuchverfahrens existieren
jedoch bereits seit 2011 Regionalkonferenzen, die in manchen Aspekten den
Vorgaben für die Regionalkonferenzen in Deutschland ähneln. Um die Erfahrungen aus
der Schweiz in die konzeptionellen Überlegungen einfließen zu lassen, hat sich das
BASE im Mai 2025 im Rahmen eines Besuchs mit dem verantwortlichen Schweizer
Bundesamt für Energie (BFE) sowie mit aktiven und ehemaligen Mitgliedern der
Schweizer Regionalkonferenzen ausgetauscht. Ein Ergebnis ist, dass die Kommunen
eine zentrale Rolle im Schweizer Verfahren spielten und deren frühzeitige und
umfassende Einbindung ganz wesentlich zum Erfolg der Regionalkonferenzen beitrug.
Veröffentlichung der Arbeitsstände der BGE am 3. November 2025
Damit der Auswahlprozess bis zum Standortregionenvorschlag der BGE im Jahr 2027
transparent und nachvollziehbar bleibt, hat die BGE am 4. November 2024 erstmals
Arbeitsstände veröffentlicht. Die nächste Veröffentlichungen hat die BGE für den
3. November 2025 angekündigt. Die Arbeitsstände sind als Blick in die Werkstatt von
vorläufiger Natur und rechtlich nicht verbindlich, geben jedoch Einblick in die
Methodik und Entscheidungswege der BGE.
Das BASE wird Sie im Vorfeld erneut zu einer digitalen Informationsveranstaltung
einladen, bei der die Bedeutung dieser Arbeitsstände erläutert und
Beteiligungsmöglichkeiten vorgestellt werden. Sie erhalten rechtzeitig weitere
Informationen dazu.
4. Forum Endlagersuche am 21. und 22. November 2025
Außerdem besteht beim Forum Endlagersuche für alle Interessierten erneut die
Gelegenheit, die aktuellen Arbeitsstände der BGE öffentlich zu diskutieren. Das
Forum bietet kommunalen Vertreter:innen, Fachöffentlichkeit und interessierten
Bürger:innen einen Raum für Austausch, Information und Vernetzung. Vorbereitet und
gestaltet wird die Veranstaltung vom Planungsteam Forum Endlagersuche.
Nach den erfolgreichen Veranstaltungen der Vorjahre wird das Forum in diesem Jahr
am 21. und 22. November 2025 in Hannover ausgerichtet.
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Im Mittelpunkt stehen folgende Themen:
die neuen Arbeitsstände der BGE
Fragen der Optimierung und Beschleunigung des Verfahrens
die Vorbereitung der Regionalkonferenzen
Themen der Aufsicht bei der Endlagersuche
Am Vorabend des Forums, am 20. November 2025, findet ein Vernetzungstreffen statt.
Zusätzlich bietet eine digitale Veranstaltungsreihe, die so genannten Forumstage vom
10. bis 14. November 2025, die Gelegenheit, sich vertiefend mit verschiedenen
Aspekten der Endlagersuche auseinanderzusetzen.
Eine Einladung zu allen Veranstaltungen erhalten Sie im Herbst.
Aktualisierung des Nationalen Entsorgungsprogramms (NaPro 2025)
Gemäß der Vorgabe der europäischen Richtlinie 2011/70/EurATOM aktualisiert die
Bundesregierung derzeit turnusgemäß das Nationale Entsorgungsprogramm (NaPro).
Das NaPro ist eine Strategie für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung
bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle. Im Zuge der Aktualisierung
wurde auch eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt, um potenzielle
Umweltauswirkungen zu identifizieren und darzustellen. Deren Ergebnisse sind in
einem Umweltbericht dargestellt.
Seit dem 5. Juni 2025 können Behörden sowie Bürger:innen für einen festgelegten
Zeitraum von zwei Monaten Stellungnahmen zum Entwurf des Nationalen
Entsorgungsprogramms und zum Umweltbericht einreichen. Alle Informationen zum
NaPro und zum Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie auf der Webseite des
Bundesumweltministeriums.
Hintergrund: Stand der Endlagersuche
Derzeit befindet sich die Endlagersuche in der ersten von drei Phasen. Der erste
Schritt der Phase I ist abgeschlossen: Die BGE hat geologische Daten der
Bundesrepublik gesammelt und ausgewertet. Den ersten Arbeitsstand hat die BGE in
Form eines Zwischenberichts im Jahr 2020 veröffentlicht. Die BGE hat im
Zwischenbericht 90 Teilgebiete ausgewiesen, die 54 Prozent des Bundesgebiets
umfassen. Das Ergebnis wurde in der vom BASE einberufenen Fachkonferenz
Teilgebiete öffentlich zur Diskussion gestellt.
Aktuell arbeitet die BGE im zweiten Schritt der Phase I daran, die 90 Teilgebiete durch
vertiefende Betrachtungen auf so genannte Standortregionen einzugrenzen und
diese in einem Vorschlag dem BASE zur Prüfung vorzulegen. Das BASE wird in allen
dann vorgeschlagenen Standortregionen Regionalkonferenzen gemäß § 10
Standortauswahlgesetz einrichten. Damit wird eine umfassende Beteiligung auch der
kommunalen Gebietskörperschaften vor weiteren Festlegungen ermöglicht. Nach der
Beteiligung der Öffentlichkeit und Prüfung der gesetzmäßigen Vorgehensweise endet
die Phase I mit einer Entscheidung des Bundestags, welche potenziellen
Standortregionen in der Phase II vertieft auf ihre Eignung für ein Endlager untersucht
werden sollen.
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Im weiträumigsten Gebiet um die militärischen 239Pu-Produktionsanlagen in Tscheljabinsk, Tomsk und Krasnojarsk und um das Testgebiet von Semipalatinsk wird mit Hilfe von Messungen des langlebigen 129I eine retrospektive Dosimetrie des kurzlebigen 131I durchgeführt. Unter Miteinbeziehung der 129I-Einträge durch die Kernwaffentests, die zivilen Aufbereitungsanlagen La Hague und Sellafield und den Reaktorunfall von Tschernobyl wird eine Datenbasis für die Verwendung von 129I als Tracer in der Umwelt erstellt. Wasserproben von Seen mit langen Abflusszeiten wie Khuvsugul Nuur, Uvs Nuur, Orog, Achit (alle Mongolei), Baikal, Balachasch, Issyk Kul und von kleineren Seen und Bodenproben aus dem Gebiet werden genommen. Mit Beschleunigungsmassenspektrometrie werden 129I /127I-Verhältnisse gemessen und 129I-Fluenzen abgeleitet. 129I-Immissionen und -Verteilungen werden mit atmosphärischen Transportrechnungen erhalten. In Abhängigkeit der Bestrahlungszeit der Brennelemente und der Wartezeit zwischen Bestrahlung und Aufbereitung werden mit atmosphärischen Transportmodellen 131I-Aktivitäten im Bereich der Anlagen und im Altai-Gebiet berechnet.