Endlagersuche: Infobrief für Kommunen
Juli 2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Verfahren zur Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle
schreitet weiter voran. In diesem Infobrief informieren wir Sie als zuständiges
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) über wichtige
Entwicklungen und geben Ihnen einen Ausblick auf anstehende Ereignisse, wie zum
Beispiel die nächste Veröffentlichung vorläufiger Arbeitsstände oder die
Aktualisierung des Nationalen Entsorgungsprogramms (NaPro). Wie gewohnt möchten
wir Sie dabei besonders auf zentrale Beteiligungsmöglichkeiten für kommunale
Vertreter:innen aufmerksam machen.
Die Endlagersuche ist eine Aufgabe von generationenübergreifender Tragweite. Das
BASE ist davon überzeugt, dass ein Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für die
Endlagerung hochradioaktiver Abfälle aus sicherheits- und gesellschaftspolitischen
Gründen bis spätestens Mitte des Jahrhunderts gefunden werden muss.
Um dieses Ziel zu erreichen, hat das BASE dem Bundesumweltministerium im März
2025 konkrete Vorschläge zur Beschleunigung des Standortauswahlverfahrens
vorgelegt und sich dabei auch mit den Vorschlägen anderer Akteure und Institutionen
beschäftigt. Ziel ist es, den Auswahlprozess so zu optimieren, dass ein Standort mit
der bestmöglichen Sicherheit idealerweise bis 2050 festgelegt werden kann.
Vorgeschlagen werden u. a.:
Die am Ende der Phase I identifizierten Standortregionen sollten
idealerweise maximal sechs Standortregionen sein.
Vorbereitende Arbeiten zu bergrechtlichen Zulassungsverfahren sollten
stärker mit der Vorlage des Standortregionenvorschlags zeitlich verschränkt
werden.
Erkundungs- und Betretungsrechte für die Vorhabenträgerin, die
Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), sollten erleichtert werden.
Moderne Erkundungsverfahren und Bohrtechniken sollten zur untertägigen
Erkundung eingesetzt werden, anstatt wie im Gesetz vorgesehen, komplette
Erkundungsbergwerke aufzufahren. Darauf aufbauend könnten die Phasen II
und III des Standortauswahlverfahrens zusammengefasst werden.
Auch die BGE hält eine Standortfestlegung bis Mitte des Jahrhunderts durch
Beschleunigung für möglich.
Die Regionalkonferenzen werden ab Vorliegen des Vorschlags für Standortregionen
der BGE das zentrale gesetzliche Format zur Beteiligung der Öffentlichkeit vor Ort
sein. Sie sind damit ein zentraler Gelingensfaktor für das Endlagersuchverfahren
insgesamt. Das BASE arbeitet bereits intensiv an deren Vorbereitung, damit ein
zügiger und erfolgreicher Aufbau der Regionalkonferenzen in den zukünftigen
Standortregionen gelingen kann.
Geschäftszeichen
B 1 - BASE - BASE38101/005#0033
Bundesamt
für die Sicherheit
der nuklearen Entsorgung
Wegelystraße 8
10623 Berlin
kommunen@base.bund.de
www.base.bund.de
Seite 1 von 4
Beteiligungskonzept bis zum Start der Regionalkonferenzen
Ein zentraler Baustein dieser Vorbereitung ist das Beteiligungskonzept des BASE. Am
24. März 2025 hat das BASE die überarbeitete Fassung des Konzepts in einer digitalen
Veranstaltung mit rund 250 Teilnehmenden vorgestellt. Das Konzept konkretisiert die
Strategie zur Öffentlichkeitsbeteiligung in der ersten Phase des
Standortauswahlverfahrens und beschreibt, wie Informations-, Dialog- und
Beteiligungsmaßnahmen bis zur Einrichtung der Regionalkonferenzen gestaltet
werden sollen.
Die Rückmeldungen aus der öffentlichen Konsultation wurden aufgenommen und
fließen in die Umsetzung konkreter Maßnahmen ein. Das Beteiligungskonzept folgt
dem Grundsatz eines lernenden Verfahrens: Alle Formate werden kontinuierlich
evaluiert und weiterentwickelt. Ziel ist ein gut vorbereiteter Start der gesetzlichen
Beteiligungsformate.
Erfahrungsaustausch zu den Regionalkonferenzen in der Schweiz
Die Regionalkonferenzen sind ein in Deutschland bislang einmaliges
Beteiligungsformat. Im Rahmen des Schweizer Endlagersuchverfahrens existieren
jedoch bereits seit 2011 Regionalkonferenzen, die in manchen Aspekten den
Vorgaben für die Regionalkonferenzen in Deutschland ähneln. Um die Erfahrungen aus
der Schweiz in die konzeptionellen Überlegungen einfließen zu lassen, hat sich das
BASE im Mai 2025 im Rahmen eines Besuchs mit dem verantwortlichen Schweizer
Bundesamt für Energie (BFE) sowie mit aktiven und ehemaligen Mitgliedern der
Schweizer Regionalkonferenzen ausgetauscht. Ein Ergebnis ist, dass die Kommunen
eine zentrale Rolle im Schweizer Verfahren spielten und deren frühzeitige und
umfassende Einbindung ganz wesentlich zum Erfolg der Regionalkonferenzen beitrug.
Veröffentlichung der Arbeitsstände der BGE am 3. November 2025
Damit der Auswahlprozess bis zum Standortregionenvorschlag der BGE im Jahr 2027
transparent und nachvollziehbar bleibt, hat die BGE am 4. November 2024 erstmals
Arbeitsstände veröffentlicht. Die nächste Veröffentlichungen hat die BGE für den
3. November 2025 angekündigt. Die Arbeitsstände sind als Blick in die Werkstatt von
vorläufiger Natur und rechtlich nicht verbindlich, geben jedoch Einblick in die
Methodik und Entscheidungswege der BGE.
Das BASE wird Sie im Vorfeld erneut zu einer digitalen Informationsveranstaltung
einladen, bei der die Bedeutung dieser Arbeitsstände erläutert und
Beteiligungsmöglichkeiten vorgestellt werden. Sie erhalten rechtzeitig weitere
Informationen dazu.
4. Forum Endlagersuche am 21. und 22. November 2025
Außerdem besteht beim Forum Endlagersuche für alle Interessierten erneut die
Gelegenheit, die aktuellen Arbeitsstände der BGE öffentlich zu diskutieren. Das
Forum bietet kommunalen Vertreter:innen, Fachöffentlichkeit und interessierten
Bürger:innen einen Raum für Austausch, Information und Vernetzung. Vorbereitet und
gestaltet wird die Veranstaltung vom Planungsteam Forum Endlagersuche.
Nach den erfolgreichen Veranstaltungen der Vorjahre wird das Forum in diesem Jahr
am 21. und 22. November 2025 in Hannover ausgerichtet.
Seite 2 von 4
Im Mittelpunkt stehen folgende Themen:
die neuen Arbeitsstände der BGE
Fragen der Optimierung und Beschleunigung des Verfahrens
die Vorbereitung der Regionalkonferenzen
Themen der Aufsicht bei der Endlagersuche
Am Vorabend des Forums, am 20. November 2025, findet ein Vernetzungstreffen statt.
Zusätzlich bietet eine digitale Veranstaltungsreihe, die so genannten Forumstage vom
10. bis 14. November 2025, die Gelegenheit, sich vertiefend mit verschiedenen
Aspekten der Endlagersuche auseinanderzusetzen.
Eine Einladung zu allen Veranstaltungen erhalten Sie im Herbst.
Aktualisierung des Nationalen Entsorgungsprogramms (NaPro 2025)
Gemäß der Vorgabe der europäischen Richtlinie 2011/70/EurATOM aktualisiert die
Bundesregierung derzeit turnusgemäß das Nationale Entsorgungsprogramm (NaPro).
Das NaPro ist eine Strategie für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung
bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle. Im Zuge der Aktualisierung
wurde auch eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt, um potenzielle
Umweltauswirkungen zu identifizieren und darzustellen. Deren Ergebnisse sind in
einem Umweltbericht dargestellt.
Seit dem 5. Juni 2025 können Behörden sowie Bürger:innen für einen festgelegten
Zeitraum von zwei Monaten Stellungnahmen zum Entwurf des Nationalen
Entsorgungsprogramms und zum Umweltbericht einreichen. Alle Informationen zum
NaPro und zum Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie auf der Webseite des
Bundesumweltministeriums.
Hintergrund: Stand der Endlagersuche
Derzeit befindet sich die Endlagersuche in der ersten von drei Phasen. Der erste
Schritt der Phase I ist abgeschlossen: Die BGE hat geologische Daten der
Bundesrepublik gesammelt und ausgewertet. Den ersten Arbeitsstand hat die BGE in
Form eines Zwischenberichts im Jahr 2020 veröffentlicht. Die BGE hat im
Zwischenbericht 90 Teilgebiete ausgewiesen, die 54 Prozent des Bundesgebiets
umfassen. Das Ergebnis wurde in der vom BASE einberufenen Fachkonferenz
Teilgebiete öffentlich zur Diskussion gestellt.
Aktuell arbeitet die BGE im zweiten Schritt der Phase I daran, die 90 Teilgebiete durch
vertiefende Betrachtungen auf so genannte Standortregionen einzugrenzen und
diese in einem Vorschlag dem BASE zur Prüfung vorzulegen. Das BASE wird in allen
dann vorgeschlagenen Standortregionen Regionalkonferenzen gemäß § 10
Standortauswahlgesetz einrichten. Damit wird eine umfassende Beteiligung auch der
kommunalen Gebietskörperschaften vor weiteren Festlegungen ermöglicht. Nach der
Beteiligung der Öffentlichkeit und Prüfung der gesetzmäßigen Vorgehensweise endet
die Phase I mit einer Entscheidung des Bundestags, welche potenziellen
Standortregionen in der Phase II vertieft auf ihre Eignung für ein Endlager untersucht
werden sollen.
Seite 3 von 4
Seit zwei Jahren ist die Nutzung der Atomenergie beendet, große Aufgaben stehen aber weiterhin an: Die herunter gefahrenen Atomkraftwerke müssen von den Energieversorgungsunternehmen zurückgebaut werden. „Der mit breiter politischer Mehrheit auf den Weg gebrachte und vor nunmehr zwei Jahren vollendete Ausstieg aus der Atomkraft hat Deutschland sicherer gemacht und auch der Suche nach einem sicheren Endlager ein gutes Fundament gegeben“, sagt BASE -Präsident Christian Kühn. „Weil die Menge der Abfälle berechenbar ist, nämlich rund 1750 Behälter, kann die Suche nach dem wissenschaftlich bestmöglich geeigneten Ort fair, transparent und ohne Streit um mögliche neue Abfälle geführt werden - diesen Konsens braucht es auch weiterhin, damit künftige Generationen sicher und geschützt vor den gefährlichen Hinterlassenschaften der Atomkraftnutzung leben können.“ Auch wenn seit zwei Jahren kein AKW mehr Strom produziert, so stehen in den Anlagen noch viele Arbeiten an. Wie ist der Stand des Rückbaus bei den zuletzt abgeschalteten AKW ? Ein Überblick. Am Atomkraftwerk Isar 2 wurde im Jahr 2024 eine Dekontamination des Primärkreislaufs durchgeführt – häufig ein erster Schritt zum Rückbau der Anlage. Dabei werden spezielle Chemikalien, z.B. Säure, eingesetzt, um radioaktive Schichten von den Anlageteilen zu entfernen. Im Brennelementlagerbecken von Isar 2 klingen noch alle Brennelemente ab. Zum Rückbau des Reaktordruckbehälters und Biologischen Schilds ist der Antrag gestellt. Am Atomkraftwerk Neckarwestheim 2 wurde der Primärkreislauf im Sommer 2023 dekontaminiert. Die Brennelemente befinden sich noch im Brennelementlagerbecken. Erste Arbeiten zum Rückbau haben begonnen, u.a. die Trennung der Leitungen des Reaktorkühlkreislaufs. Am Atomkraftwerk Emsland fand die Primärkreislaufdekontamination im März 2024 statt. Auch hier klingen die Brennelemente noch im Brennelementlagerbecken ab. Bei den drei am 31. Dezember 2021 abgeschalteten Anlagen gibt es folgenden Stand des Rückbaus: Am Atomkraftwerk Gundremmingen befinden sich alle noch vorhandenen Brennelemente im Brennelementlagerbecken von Block C. Die Blöcke B und C werden derzeit zurückgebaut. In den Atomkraftwerken Grohnde und Brokdorf sind die Primärkreisläufe dekontaminiert. Im Atomkraftwerk Brokdorf wurde der Reaktorkern bereits entladen, die Brennelemente aus dem Brennelementlagerbecken werden nun sukzessive ins Zwischenlager gebracht. Hierbei kommen spezielle Transport- und Lagerbehälter zur Anwendung. 11.04.2025
In Ahaus (Nordrhein-Westfalen) wird seit einigen Jahren ein Lager betrieben, in dem die Zwischenlagerung von abgebrannten Brennelementen aus Kernkraftwerken genehmigt ist. Die vorhandenen Stellplätze sind bisher nur zu einem sehr geringen Teil belegt worden. Der Betreiber hat nun beantragt, einen Teil des Lagers für eine auf 10 Jahre befristete Zwischenlagerung von sonstigen radioaktiven Betriebsabfällen aus Kernkraftwerken zu nutzen, da sich für die Zwischenlagerung dieser Abfälle in Deutschland Engpässe abzeichnen. Zuständige Behörde ist in diesem Fall das Regierungspräsidium Münster, während für die Genehmigung der Lagerung abgebrannter Brennelemente das Bundesamt für Strahlenschutz zuständig ist. Das Regierungspräsidium Münster hat das Öko-Institut mit der Beurteilung möglicher Umweltauswirkungen im Rahmen der Vorprüfung der Umweltverträglichkeit der geänderten Nutzung des Lagers beauftragt.
Das Gemeinsame Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und die Sicherheit der Entsorgung der radioaktiven Abfälle (Joint Convention) dient der Überprüfung der Maßnahmen der Vertragsstaaten zur Gewährleistung der Sicherheit in der nuklearen Entsorgung. Dazu werden alle drei Jahre Überprüfungskonferenzen mit allen Vertragsstaaten durchgeführt, in deren Vorfeld jedes Land einen nationalen Bericht zur Beschreibung der Situation, aktueller Entwicklungen und geplanter Aktivitäten erstellt. Das Vorhaben setzt die Arbeiten zur ersten und zweiten Überprüfungskonferenz fort. Es umfasst die Erarbeitung von Beiträgen für den deutschen Staatenbericht sowie Bearbeitung von Fragen und Kommentaren dazu, die Prüfung und Kommentierung von Berichten der anderen Vertragsstaaten und die Teilnahme an der Überprüfungskonferenz im Mai 2009 als Mitglied der deutschen Delegation. Die Projektgruppe setzt sich aus Mitarbeitern des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Brenk Systemplanung, Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und Öko-Institut zusammen unter Leitung des BMU.
Am stillgelegten Kernkraftwerk Obrigheim (KWO) werden noch Brennelemente gelagert, die für die weitere Zwischenlagerung in Castor-Behälter geladen werden sollen. Am Standort des KWO gibt es kein Zwischenlager für Castor-Behälter. Im Zwischenlager am nahegelegenen Standort des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN) ist dagegen noch Lagerplatz vorhanden, der für die dortigen Brennelemente nicht benötigt wird. Die Einlagerung der Castor-Behälter mit Brennelementen des KWO im Standortzwischenlager GKN wurde genehmigt. Die Gemeinde Neckarwestheim hat in diesem Zusammenhang das Öko-Institut mit verschiedenen Untersuchungen beauftragt. Es soll geprüft werden, ob für diese Genehmigung eine Umweltverträglichkeitsprüfung hätte durchgeführt werden müssen. Weiterhin soll geprüft werden, ob alle sicherheitsrelevanten Untersuchungen im Genehmigungsverfahren durchgeführt worden sind. Außerdem soll die Vollständigkeit der Auflagen des Genehmigungsbescheids geprüft werden.
1
2
3
4
5
…
49
50
51