Kriterien für die Beurteilung der Luftqualität werden, wie große Teile des Umweltrechts nicht auf nationaler Ebene, sondern europaweit festgelegt. Ende 2024 hat die EU die Richtline (EU) 2024/2881 über Luftqualität und saubere Luft für Europa verabschiedet. Sie löst die bisherigen Richtlinien 2008/50/EG und 2004/107/EG ab und muss von den EU-Mitgliedsstaaten bis zum 12. Dezember 2026 in nationales Recht umsetzen werden. Die in der Richtlinie festgelegten verschärften Grenz- und Zielwerte bzw. Immissionswerte müssen zwar erst im Jahr 2030 eingehalten werden, dennoch haben sie bereits jetzt Relevanz. Denn schon ab dem Kalenderjahr 2026 wird überprüft, ob die gemessenen Konzentrationen über den ab 2030 einzuhaltenden Immissionswerten liegen. Nachfolgend sind die aktuell geltenden Immissionswerte ( Tabelle 1 ) und die ab 2030 einzuhaltenden Grenz- und Zielwerte ( Tabelle 2 ) zusammengestellt. Tabelle 2 enthält zusätzlich Hinweise auf Änderungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage. Neben Grenz- und Zielwerten, die eingehalten werden müssen bzw. sollen, gibt es auch Informations- und Alarmschwellenwerte, die in Tabelle 3 zusammengefasst werden. Während eine Überschreitung der Informationsschwelle dazu führt, dass der Bevölkerung umgehend entsprechende Hinweise zur Verfügung gestellt werden müssen, sind bei Konzentrationen oberhalb der Alarmschwellenwerte unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den jeweiligen Schwellenwert einzuhalten. Weiterführende Informationen finden Sie unter den Tabellen. Bei Partikeln unterscheidet man zwischen PM 10 (PM = particulate matter), das sind Teilchen mit einem aerodynamischen Durchmesser bis zu 10 µm, und PM 2,5 , also Teilchen mit einem aerodynamischen Durchmesser bis 2,5 µm. PM 10 und PM 2,5 sind gesundheitlich besonders problematisch, da diese feinen Teilchen in die oberen Atemwege und Bronchien (PM 10 ) oder sogar bis in die Lunge (PM 2,5 ) gelangen können. Ein Grenzwert wird aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse mit dem Ziel festgelegt, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt insgesamt zu vermeiden, zu verhüten oder zu verringern. Dieser Grenzwert muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums erreicht werden und darf danach nicht mehr überschritten werden. Werden die EU-weit geltenden Grenzwerte eines Schadstoffes überschritten, müssen in den betroffenen Regionen Luftreinhaltepläne erstellt werden, die geeignete Maßnahmen enthalten müssen, um den Zeitraum der Überschreitung so kurz wie möglich zu halten. Bereits vor deren Inkrafttreten ab dem Jahr 2030 wird zwischen 2026 und 2029 geprüft, ob die gemessenen Konzentrationen oberhalb der künftigen Grenz- oder Zielwerte liegen. Ist dies der Fall, sind Luftqualitätsfahrpläne aufzustellen, die Maßnahmen enthalten, um eine Grenzwerteinhaltung bis 2030 zu erreichen. Sie sind auch erforderlich, um eine Fristverlängerung zur Einhaltung der Grenzwerte zu beantragen. Von der Aufstellung eines Luftqualitätsfahrplans kann abgesehen werden, wenn Szenarienrechnungen aufzeigen, dass eine Einhaltung ohne zusätzliche Maßnahmen ab dem Jahr 2030 möglich ist, oder die Überschreitung durch temporäre Ursachen bedingt ist. Der Zielwert ist mit dem Ziel festgelegt, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt insgesamt in größerem Maße langfristig zu vermeiden. Er soll soweit wie möglich in einem bestimmten Zeitraum erreicht werden. Das Langfristziel beschreibt die langfristig zu erreichende Konzentration in der Luft, unterhalb der eine direkte schädliche Auswirkung auf menschliche Gesundheit und/oder Umwelt insgesamt nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen unwahrscheinlich ist. Die dazu erforderlichen Maßnahmen sollen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg stehen. Es besteht zudem für NO 2 und PM 2,5 die Verpflichtung zur Verringerung der durchschnittlichen Exposition, deren Erfüllung anhand des AEI überprüft wird. Der Indikator für die durchschnittliche Exposition (AEI – Average Exposure Indicator) wird an allen Probenahmestellen an Standorten für den städtischen Hintergrund für die durchschnittliche Exposition ermittelt. Er wird als gleitender Jahresmittelwert der Konzentration für drei Kalenderjahre berechnet, indem der Durchschnittswert aller Hintergrundstationen jeweils für NO 2 und PM 2,5 ermittelt wird. Der AEI eines bestimmten Jahres ist der Mittelwert des entsprechenden Jahres und der beiden Vorjahre. Die Luftschadstoffkonzentrationen sind in Berlin inzwischen so stark zurück gegangen, dass eine Gefahr der Überschreitung der bis 11. Dezember 2026 gültigen Alarmschwellen gemäß Richtlinie 2008/50/EG nicht mehr besteht. Im Sommer kommt es gelegentlich zu Ozonkonzentrationen oberhalb der Informationsschwelle von 180 µg/m 3 . In diesen Fällen werden in einem standardisierten Verfahren mittels Pressemitteilungen und Warntexten über die Internetseite luftdaten.berlin.de umgehend geeignete Informationen zu Schutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Die neuen Alarmschwellen der Richtlinie (EU) 2024/2881 können jedoch künftig vereinzelt überschritten werden, wie eine Analyse der jüngsten Messdaten zeigt.
Im beantragten Forschungsvorhaben sollen Kurzzeit- sowie Langzeitwirkungen von Luftschadstoffen auf gesunde Kinder und Erwachsene sowie auf Patienten mit Asthma bronchiale untersucht werden. Schwerpunkt der Forschungsaktivitaeten soll der suedliche Teil der ehemaligen DDR sein. Die Ergebnisse sollen mit abgeschlossenen bzw laufenden, vergleichbaren Erhebungen aus Nordrhein-Westfalen, Bayern und dem Grenzgebiet der CSFR verglichen werden.
Ziel: Vielerlei nahezu ubiquitär eingesetzte Duftstoffe haben ein relevantes Potential als dermatologisch relevanten Typ IV-Allergene. Obwohl aufgrund von Symptomen an den Atemwegen, die von Patienten in der klinischen Praxis geschildert und auch bei bronchialen Provokationstestungen beobachtet werden, immer wieder eine Wirkung an den Atemwegen diskutiert wird, und die gelegentlich durch Duftstoffe hervorgerufene Kontakturtikaria (bis hin zur anaphylaktischen Reaktion) auch an ein inhärentes Typ I-Potential denken lässt, ist der Nachweis eines Typ I-Wirkungsmechanismus bislang nicht erfolgt. Es soll geprüft werden, ob bei Patienten mit einer Duftstoffallergie die anamnestisch angegebenen subjektiven bzw. objektiven Beschwerden der Atemwege und der Haut gegenüber häufig in der Umwelt eingesetzten Duftsstoffe reproduziert werden können. Methodik: In verbindeten Expositionsstudien in einer Klimakammer werden bei einstellbaren Temperatur- und Feuchtebedingungen Patienten mit und ohne Duftsstoffallergie etwa 60 Minuten umweltüblichen Duftstoffkonzentrationen bis zu 2.000 my/m3 ausgesetzt. Direkt nach der Duftstoffexposition erfolgt die Erfassung des subjektiven Befindens, die Bestimmung des Blutspiegels der eingeatmeten Duftstoffe, Lungenfunktionsuntersuchungen (Spirometrie, Bodyplethysmographie) und eine Prüfung des Hautzustandes, um Aussagen über einen möglichen Typ I-allergischen Mechanismus nach inhalativer Exposition zu treffen. Die Studie ist im Abschluss der Vorversuche und der Probandenrekrutierung.
'- Ist die Luftkonzentration an Tochterprodukten des Radons mindestens teilweise verantwortlich fuer die Entstehung der Atemwegskarzinome? Umweltbezug: 1. Berechnung der von den Radon-Tochterprodukten in den Bronchien erzeugten Strahlendosen. 2. Wenn in einer bestimmten Region die Bronchialdosis zu hoch resultiert, muessen die bestehenden Gebaeude ev. saniert oder fuer neue Gebaeude spezifische Baureglemente (Lueftung der Keller) erlassen werden.
<p>Gegenüber den 1990er Jahren konnte die Feinstaubbelastung erheblich reduziert werden. Zukünftig ist zu erwarten, dass die Belastung eher langsam abnehmen wird. Großräumig treten heute PM10-Jahresmittelwerte unter 20 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) auf.</p><p>Feinstaubkonzentrationen in Deutschland</p><p>Die Ländermessnetze führen seit dem Jahr 2000 flächendeckende Messungen von Feinstaub der Partikelgröße <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM10#alphabar">PM10</a> (Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von 10 Mikrometer oder kleiner) und seit 2008 auch der Partikelgröße <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM25#alphabar">PM2,5</a> durch. Besonders hoch ist die Messnetzdichte in Ballungsräumen. Die hohe Zahl und Dichte an Emittenten – beispielsweise Hausfeuerungsanlagen, Gewerbebetriebe, industrielle Anlagen und der Straßenverkehr – führen zu einer erhöhten Feinstaubkonzentration in Ballungsräumen gegenüber dem Umland. Besonders hohe Feinstaubkonzentrationen werden unter anderem wegen der starken verkehrsbedingten Emissionen wie (Diesel-)Ruß, Reifenabrieb sowie aufgewirbeltem Staub an verkehrsnahen Messstationen registriert. Während zu Beginn der 1990er Jahre im Jahresmittel großräumig Werte um 50 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) gemessen wurden, treten heute PM10-Jahresmittelwerte zwischen 10 und 20 µg/m³ auf. Die im ländlichen Raum gelegenen Stationen des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>-Messnetzes verzeichnen geringere Werte.</p><p>Die Feinstaub-Immissionsbelastung wird nicht nur durch direkte Emissionen von Feinstaub verursacht, sondern zu erheblichen Teilen auch durch die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Emission#alphabar">Emission</a> von gasförmigen Schadstoffen wie Ammoniak, Schwefeldioxid und Stickstoffoxiden. Diese reagieren in der Luft miteinander und bilden sogenannten „sekundären“ Feinstaub. Einhergehend mit einer starken Abnahme der Schwefeldioxid (SO2)-Emissionen und dem Rückgang der primären PM10-Emissionen im Zeitraum von 1995 bis 2000 sanken im gleichen Zeitraum auch die PM10-Konzentrationen deutlich (siehe Abb. „Trend der PM10-Jahresmittelwerte“). Der Trend der Konzentrationsabnahme setzt sich seitdem fort. Die zeitliche Entwicklung der PM10-Konzentrationen wird von witterungsbedingten Schwankungen zwischen den einzelnen Jahren – besonders deutlich in den Jahren 2003 und 2006 erkennbar – überlagert. Erhöhte Jahresmittelwerte wurden auch 2018 gemessen, die auf die besonders langanhaltende, zehnmonatige Trockenheit von Februar bis November zurückzuführen sind.</p><p>Überschreitungssituation</p><p>Lokal und ausschließlich an vom Verkehr beeinflussten Stationen in Ballungsräumen traten in der Vergangenheit gelegentlich Überschreitungen des für das Kalenderjahr festgelegten Grenzwerts von 40 µg/m³ auf. Seit 2012 wurden keine Überschreitungen dieses Grenzwertes mehr festgestellt.</p><p>Seit 2005 darf auch eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM10#alphabar">PM10</a>-Konzentration von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) im Tagesmittel nur an höchstens 35 Tagen im Kalenderjahr überschritten werden. Überschreitungen des Tageswertes von 50 µg/m³ werden vor allem in Ballungsräumen an verkehrsnahen Stationen festgestellt. Die zulässige Zahl von 35 Überschreitungstagen im Kalenderjahr wurde hier in der Vergangenheit zum Teil deutlich überschritten (siehe Karten „Feinstaub (PM10) - Tagesmittelwerte Zahl von Überschreitungen von 50 mg/m³“ und Abb. „Prozentualer Anteil der Messstationen mit mehr als 35 Überschreitungen des 24-h-Grenzwertes“). Vor allem das Jahr 2006 fiel durch erhebliche Überschreitungen der zulässigen Überschreitungstage auf, was auf lang anhaltende und intensive „Feinstaubepisoden“ zurückzuführen war. In den unmittelbar zurückliegenden Jahren traten nicht zuletzt durch umfangreiche Maßnahmen der mit Luftreinhaltung befassten Behörden keine Überschreitungen des Grenzwerts mehr auf. Auch 2024 wurde der Grenzwert somit an allen Messstationen in Deutschland eingehalten.</p><p>Witterungsabhängigkeit</p><p>Vor allem in trockenen Wintern, teils auch in heißen Sommern, können wiederholt hohe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM10#alphabar">PM10</a>-Konzentrationen in ganz Deutschland auftreten. Dann kann der Wert von 50 µg/m³ großflächig erheblich überschritten werden. Ein Beispiel für eine solche Belastungssituation zeigt die Karte „Tagesmittelwerte der Partikelkonzentration PM10“. Zum Belastungsschwerpunkt am 23. Januar 2017 wurden an etwa 56 % der in Deutschland vorhandenen PM10-Messstellen Tagesmittelwerte von über 50 µg/m³ gemessen. Die höchste festgestellte Konzentration betrug an diesem Tag 176 µg/m³ im Tagesmittel.</p><p>Wie stark die PM10-Belastung während solcher Witterungsverhältnisse ansteigt, hängt entscheidend davon ab, wie schnell ein Austausch mit der Umgebungsluft erfolgen kann. Winterliche Hochdruckwetterlagen mit geringen Windgeschwindigkeiten führen – wie früher auch beim Wintersmog – dazu, dass die Schadstoffe nicht abtransportiert werden können. Sie sammeln sich in den unteren Luftschichten (bis etwa 1.000 Meter) wie unter einer Glocke. Der Wechsel zu einer Wettersituation mit stärkerem Wind führt zu einer raschen Abnahme der PM10-Belastung. Auch wenn die letzten Jahre eher gering belastet waren, können auch zukünftig meteorologische Bedingungen auftreten, die zu einer deutlich erhöhten Feinstaubbelastung führen können.</p><p>Bürgerinnen und Bürger können laufend <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/luftbelastung/aktuelle-luftdaten">aktualisierte Feinstaubmessdaten und Informationen zu Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte</a> in Deutschland im Internet und mobil über die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftqualitaet/app-luftqualitaet">UBA-App "Luftqualität"</a> erhalten.</p><p>Bestandteile des Feinstaubs</p><p>Die Feinstaubbestandteile <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM10#alphabar">PM10</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM25#alphabar">PM2,5</a> sind Mitte der 1990er Jahre wegen neuer Erkenntnisse über ihre Wirkungen auf die menschliche Gesundheit in den Vordergrund der Luftreinhaltepolitik getreten. Mit der <a href="https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2008/50/oj?locale=de">EU-Richtlinie 2008/50/EG</a> (in deutsches Recht umgesetzt mit der <a href="https://www.bmuv.de/gesetz/39-verordnung-zur-durchfuehrung-des-bundes-immissionsschutzgesetzes/">39. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung</a> (39. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BImSchV#alphabar">BImSchV</a>)), welche die bereits seit 2005 geltenden Grenzwerte für PM10 bestätigt und neue Luftqualitätsstandards für PM2,5 festlegt (siehe Tab. „Grenzwerte für den Schadstoff Feinstaub“), wurde dem Rechnung getragen. Als PM10 beziehungsweise PM2,5 (PM = particulate matter) wird dabei die Massenkonzentration aller Schwebstaubpartikel mit aerodynamischen Durchmessern unter 10 Mikrometer (µm) beziehungsweise 2,5 µm bezeichnet.</p><p>Herkunft</p><p>Feinstaub kann natürlichen Ursprungs sein oder durch menschliches Handeln erzeugt werden. Stammen die Staubpartikel direkt aus der Quelle - zum Beispiel durch einen Verbrennungsprozess - nennt man sie primäre Feinstäube. Als sekundäre Feinstäube bezeichnet man hingegen Partikel, die durch komplexe chemische Reaktionen in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a> erst aus gasförmigen Substanzen, wie Schwefel- und Stickstoffoxiden, Ammoniak oder Kohlenwasserstoffen, entstehen. Wichtige vom Menschen verursachte Feinstaubquellen sind Kraftfahrzeuge, Kraft- und Fernheizwerke, Abfallverbrennungsanlagen, Öfen und Heizungen in Wohnhäusern, der Schüttgutumschlag, die Tierhaltung sowie bestimmte Industrieprozesse. In Ballungsgebieten ist vor allem der Straßenverkehr eine bedeutende Feinstaubquelle. Dabei gelangt Feinstaub nicht nur aus Motoren in die Luft, sondern auch durch Bremsen- und Reifenabrieb sowie durch die Aufwirbelung des Staubes auf der Straßenoberfläche. Eine weitere wichtige Quelle ist die Landwirtschaft: Vor allem die Emissionen gasförmiger Vorläuferstoffe aus der Tierhaltung tragen zur Sekundärstaubbelastung bei. Als natürliche Quellen für Feinstaub sind Emissionen aus Vulkanen und Meeren, die Bodenerosion, Wald- und Buschfeuer sowie bestimmte biogene <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Aerosole#alphabar">Aerosole</a>, zum Beispiel Viren, Sporen von Bakterien und Pilzen zu nennen.</p><p>Während im letzten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts die Gesamt- und Feinstaubemissionen in Deutschland drastisch reduziert werden konnten, verlangsamte sich seither die Abnahme (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/luft/luftschadstoff-emissionen-in-deutschland/emission-von-feinstaub-der-partikelgroesse-pm10">„Emission von Feinstaub der Partikelgröße PM10“</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/luft/luftschadstoff-emissionen-in-deutschland/emission-von-feinstaub-der-partikelgroesse-pm25">„Emission von Feinstaub der Partikelgröße PM2,5“</a>). Für die nächsten Jahre ist zu erwarten, dass die Staubkonzentrationen in der Luft weiterhin nur noch langsam abnehmen werden. Zur Senkung der PM-Belastung sind deshalb weitere Maßnahmen erforderlich.</p><p>Gesundheitliche Wirkungen</p><p>Feinstaub der Partikelgröße <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM10#alphabar">PM10</a> kann beim Menschen durch die Nasenhöhle in tiefere Bereiche der Bronchien eindringen. Die kleineren Partikel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM25#alphabar">PM2,5</a> können bis in die Bronchiolen und Lungenbläschen vordringen und die ultrafeinen Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 0,1 µm sogar bis in das Lungengewebe und den Blutkreislauf. Je nach Größe und Eindringtiefe der Teilchen sind die gesundheitlichen Wirkungen von Feinstaub verschieden. Sie reichen von Schleimhautreizungen und lokalen Entzündungen im Rachen, der Luftröhre und den Bronchien oder Schädigungen des Epithels der Lungenalveolen bis zu verstärkter Plaquebildung in den Blutgefäßen, einer erhöhten Thromboseneigung oder Veränderungen der Regulierungsfunktion des vegetativen Nervensystems (zum Beispiel mit Auswirkungen auf die Herzfrequenzvariabilität). Eine langfristige Feinstaubbelastung kann zu Herz-Kreislauferkrankungen und Lungenkrebs führen, eine bestehende COPD (Chronisch Obstruktive Lungenerkrankung) verschlimmern, sowie das Sterblichkeitsrisiko erhöhen.</p><p>Messdaten</p><p>Mitte der 1990er Jahre wurde zunächst in einzelnen Ländermessnetzen mit der Messung von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM10#alphabar">PM10</a> begonnen. Seit dem Jahr 2000 wird PM10 deutschlandweit gemessen. Für die Jahre, in denen noch nicht ausreichend Messergebnisse für die Darstellung der bundesweiten PM10-Belastung vorlagen, wurden PM10-Konzentrationen näherungsweise aus den Daten der Gesamtschwebstaubkonzentration (TSP) berechnet. Seit dem Jahr 2001 basieren alle Auswertungen ausschließlich auf gemessenen PM10-Daten. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM25#alphabar">PM2,5</a> wird seit dem Jahr 2008 deutschlandweit an rund 200 Messstationen überwacht.</p>
<p> Verkehrssektor emittiert relevante Mengen Ultrafeiner Partikel</p><p>Ultrafeine Partikel (UFP) in der Atemluft gefährden Mensch und Umwelt, da sie bis in die Bronchien und Lungenbläschen gelangen können. Solche Partikel entstehen etwa bei Verbrennungsprozessen in Motoren. Die Weiterentwicklung von Messgeräten macht es seit einiger Zeit möglich, UFP im Abgas zu identifizieren. Eine Daten- und Literaturanalyse zeigt den Wissenstand von UFP im Verkehr auf.</p><p>Wie hoch sind die Emissionen Ultrafeiner Partikel im Verkehr und woher stammen sie?</p><p>Zum Verkehrssektor zählen der straßengebundene Verkehr, der Luftverkehr, der Schiffsverkehr, der schienengebundene Verkehr und auch mobile Maschinen und Geräte (non-road). Die Kenntnisse über UFP-Emissionen aus Messungen sind in verschiedenen Bereichen des Verkehrs unterschiedlich stark ausgeprägt. Im Straßen- und Luftverkehr wird die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Emission#alphabar">Emission</a> der Partikelanzahl (PN) über Grenzwerte gesetzlich begrenzt. Hier liegen mehr Messdaten zu UFP-Emissionen im Abgas als für andere Verkehrsbereich vor. Diese gemessenen Emissionen stellten eine solide Basis für die Ermittlung von UFP-Emissionsfaktoren im abgeschlossenen Forschungsvorhaben dar. Bei mobilen Maschinen, Binnenschiffen und Schienenfahrzeugen bestehen zwar auch teilweise PN-Grenzwerte, aber vor allem für ältere Motoren liegen kaum Messdaten zur Partikelanzahl vor. Auch die Literaturrecherche lieferte dazu nur unzureichend Informationen. Daher mussten die UFP-Emissionen dieser Bereiche mithilfe von Analogieschlüssen zum Straßenverkehr abgeschätzt werden.</p><p>Demnach verursachten im Jahr 2022 mobile Maschinen und Geräte (NRMM), zu denen beispielsweise Baumaschinen, Traktoren oder Rasenmäher gehören, den größten Anteil an den UFP-Emissionen, gefolgt vom Straßenverkehr und dem Luftverkehr. Bahn (Dieselloks) und Binnenschifffahrt hatten einen deutlich geringeren Anteil am gesamten UFP-Ausstoß und werden deshalb bei der weiteren Betrachtung vernachlässigt.</p><p>Wie wird sich der Ausstoß in Zukunft entwickeln?</p><p>Die Modellrechnung in Form von Szenarien zeigt für das Jahr 2030 gegenüber 2022 eine Reduktion der UFP-Emissionen des Verkehrs um 36 Prozent, da sich die Emissionen vor allem im Straßenverkehr, und in geringerem Maße auch bei NRMM, infolge der strengeren Abgasnormen und der Flottenerneuerung reduzieren. Der Anstieg von Flugbewegungen und damit des Kraftstoffverbrauchs hat im Luftverkehr einen Anstieg der UFP-Emissionen zur Folge.</p><p>Wie können die Emissionen gesenkt werden?</p><p>Die Studie liefert auf Basis der Ergebnisse Vorschläge für Maßnahmen und Instrumente für die einzelnen Verkehrsbereiche, um die UFP-Emissionen in Zukunft weiter zu senken:</p><p>Im <strong>Straßenverkehr</strong> können Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung sowie (als neues Instrument) die Ausweisung von Zero-Emission-Zones in die nur Fahrzeuge ohne schädliche Abgasemissionen, wie beispielsweise E-Autos, einfahren dürfen, die Emissionen von UFP reduzieren. Zudem spielt die periodische technische Inspektion (PTI) / Hauptuntersuchung eine wichtige Rolle, da Fahrzeuge mit unentdeckten Schäden oder Manipulationen am Partikelfilter je Kilometer etwa hundert Mal mehr UFP emittieren als Fahrzeuge mit funktionierendem Filter. Eine verlässliche und preiswerte On-Board-Sensorik für die kontinuierliche Messung der Partikelanzahl im Fahrbetrieb ist bislang nicht verfügbar, so dass die Überprüfung als Teil der Hauptuntersuchung sehr wesentlich für eine erfolgreiche Identifizierung von defekten und manipulierten Partikelfiltern ist und bleiben wird.</p><p>Für <strong>mobile Maschine und Geräte</strong> sind Maßnahmen am effektivsten, die dazu führen, dass mehrheitlich Fahrzeuge mit Partikelfiltern in den Bestand kommen (Partikelfilternachrüstung, Stilllegung von Altfahrzeugen).</p><p>Im <strong>Luftverkehr</strong> wurden vor allem die Verwendung von synthetischen Kraftstoffen und strenge Emissionsgrenzwerte für neue Triebwerke als zielführende Maßnahmen identifiziert.</p><p>Der Einfluss von <strong>Binnenschiffen und Schienenfahrzeugen</strong> am Gesamt-UFP-Aufkommen aus Abgasen spielen nach Einschätzung der Autorinnen*Autoren nur eine untergeordnete Rolle, so dass keine Maßnahmen vorgeschlagen werden.</p><p>Welchen weiteren Forschungsbedarf gibt es?</p><p>Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ultrafeine-partikel-aus-abgasemissionen-aller">Studie</a> zeigt großen Bedarf an Messdaten von UFP, um anstelle von wissenschaftlich fundierten Annahmen mit gesicherten Daten rechnen zu können. Sie weist auch darauf hin, dass diese Studie sich nicht mit den Sekundärpartikeln oder mit Abriebemissionen von Bremsen und Reifen beschäftigt hat. Sekundärpartikel entstehen durch Nukleation (Bildung neuer Partikel) aus kondensierbaren Gasen. Dies geschieht zum Beispiel. beim Abkühlen des heißen Abgases nach dem Verlassen des Endrohrs in die kältere Umgebungsluft. Die emittierten leichtflüchtigen Kohlenwasserstoffe kondensieren dann an Tröpfchen und bilden sehr kleine Partikel in der Luft.</p><p>Ebenso bedarf es noch einem Vergleich mit anderen Sektoren, um die Menge an UFP aus dem Verkehr gegenüber anderen Quellen konkret einordnen zu können. Denn überall, wo Verbrennungsprozesse auftreten (Verkehr, Kraftwerke, Heizungs- und Industrieanlagen, Holz- und Biomasseverbrennung) entstehen auch ultrafeine Partikel.</p>
Radon-Biobank soll Wissen über Wirkung von Radon erweitern Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesamtes für Strahlenschutz und der Universitätsmedizin Göttingen Ausgabejahr 2025 Datum 07.01.2025 Sammlung von Bioproben für eine Radon Biobank Das radioaktive Gas Radon ist eine der Hauptursachen von Lungenkrebs. Doch welche zugrundeliegenden biologischen Wirkungen hat es, etwa auf das blutbildende System? Um Forschung zu dieser Frage zu ermöglichen, bauen das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) und die Universitätsmedizin Göttingen (UMG) eine Radon-Biobank auf. Die UMG sammelt Bioproben wie Blut und Speichel von Personen, die einer bekannten Radon - Aktivität ausgesetzt waren. Die Biobank selbst wird beim BfS angesiedelt sein. Das dreijährige Projekt läuft seit November 2023 und wird mit knapp 700.000 Euro aus dem Ressortforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ) finanziert. Radon ist ein radioaktives Gas, das im Boden entsteht. Von dort aus kann es zum Beispiel durch Risse im Fundament oder durch undichte Kabel- und Rohrdurchführungen in Gebäude eindringen und sich in der Raumluft anreichern. Dass Radon das Lungenkrebs- Risiko erhöht, ist aus epidemiologischen Studien wissenschaftlich gut belegt. Weit weniger gut erforscht sind zugrundeliegende biologische Wirkungen von Radon . In den wenigen bisherigen biologischen Studien am Menschen wurde vor allem biologisches Material von Männern untersucht. Alter und Geschlecht in der Radon -Forschung berücksichtigen Automatische mikroskopische Analyse von DNA-Schadensmarkern Die Radon -Biobank nimmt nun die gesamte Bevölkerung in den Blick. Sie ermöglicht spätere Projekte, die die biologischen Wirkmechanismen von Radon erforschen. Dabei soll auch der Einfluss von Alter und Geschlecht untersucht werden. Die in der Zukunft gewonnenen Erkenntnisse sollen zu einem verbesserten Schutz vor Radon beitragen. Eine vergleichbare Radon -Biobank gibt es bisher weder in Deutschland noch im Ausland. Nach Abschluss des Projektes soll die Radon -Biobank Daten und Bioproben von etwa 600 Personen aus zirka 200 Haushalten enthalten, darunter auch Proben von Kindern. Hierfür hat das BfS damit begonnen, Teilnehmer*innen einer früheren Studie zu kontaktieren, in deren Wohnungen Radon -Messungen durchgeführt wurden. Um eine Probennahme gebeten werden Haushalte mit höheren Radon -Werten (über 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft) sowie Haushalte mit sehr niedrigen Radon -Werten (unter 40 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft). Mehr als 100 Haushalte haben bereits zugesagt. UMG sammelt Bioproben, BfS lagert und analysiert Geplante Bioproben und Analysen Ein Studienteam unter der Leitung von Rami El Shafie, Stellvertreter des Direktors der Klinik für Strahlentherapie und Radioonkologie der Universitätsmedizin Göttingen (UMG), und Sara Nußbeck, Leiterin der Zentralen Biobank der UMG, startete im November 2024 die Sammlung von Daten und Bioproben. Das speziell qualifizierte Team sucht die Studienteilnehmer*innen zu Hause auf und entnimmt Blut, Speichel und abgehustetes Sekret aus den Bronchien, auch Sputum genannt, sowie Abstriche aus Mund und Nase. Neben den Bioproben werden mit einem Fragebogen Daten zur Gesundheit und zum Lebensstil erhoben. Daten und Bioproben gehen im Anschluss an den BfS -Standort München (Neuherberg), wo sie im Fachgebiet Strahlenbiologie aufbereitet, gelagert, verwaltet und analysiert werden. Die Proben- und Datensammlung ist auf Anfrage und nach positiver Begutachtung auch für andere Forscher*innen aus europäischen Ländern, für die entweder die Datenschutz-Grundverordnung ( DSGVO ) oder ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission gilt, verfügbar. Rückschlüsse auf die Personen, die die Bioproben und Daten gespendet haben, sind dabei nicht möglich. Die Studie ist im Deutschen Register Klinischer Studien (DRKS) und im WHO Register für klinische Studien offiziell registriert. Stand: 07.01.2025
<p>Wie gut ist die Luft, die wir atmen? Verlässliche und aktuelle Informationen dazu gibt es in der kostenlosen und werbefreien Android- und iPhone-App „Luftqualität“ des Umweltbundesamtes (UBA). Die App Luftqualität berücksichtigt nun einen weiteren, gesundheitsgefährdenden Schadstoff (Feinstaub PM2.5) und ist jetzt auch für die Apple Watch verfügbar.</p><p>Neben stündlich aktualisierte Daten für die Schadstoffe Feinstaub (PM10), Stickstoffdioxid und Ozon stellt die App ab sofort auch die Belastung durch den noch gesundheitsrelevanteren Feinstaub PM2.5 dar. Dabei handelt es sich um die Feinstaubfraktion der kleineren Partikel (Durchmesser kleiner als 2.5 µm), die aufgrund ihrer geringeren Größe bis in die Bronchien und Lungenbläschen gelangen können. Weil die Zahl der von PM2.5-Messungen in den letzten Jahren stetig gestiegen ist, können diese jetzt in der App dargestellt werden.</p><p>Mit dem Luftqualitätsindex, der ab damit ab sofort auf vier kritischen Schadstoffen basiert, sehen Sie auf einen Blick, wie gut die Luft an einer Messstation ist. Je nach Indexwert bekommen Sie Verhaltensstipps für Aktivitäten im Freien.</p><p>In bewährter Weise gibt die App einen Überblick über die aktuelle Luftqualität von über 400 Luftmessstationen in ganz Deutschland, zeigt aber auch vergangene Werte an und umfasst für Ozon und nun auch für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM10#alphabar">PM10</a> Vorhersagen.</p><p>Neu ist auch, dass Luftqualitätsindex und Konzentrationen für favorisierte Stationen auf der Apple Watch angezeigt werden können. So behalten Sie aktuellste Informationen zur Luftqualität noch leichter im Blick.</p><p><p>Die App ist kostenlos und werbefrei und für die Betriebssysteme iOS, Android und für die Apple Watch erhältlich.</p></p><p>Die App ist kostenlos und werbefrei und für die Betriebssysteme iOS, Android und für die Apple Watch erhältlich.</p>
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 74 |
| Europa | 1 |
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|---|---|
| Förderprogramm | 66 |
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| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 16 |
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|---|---|
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