API src

Found 1151 results.

Related terms

Wasserbuch anlagenbezogen

Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)

Wasserbuch Flächengebiet Festsetzung

Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG

INSPIRE SN Bodenbedeckung

Der Darstellungsdienst präsentiert Informationen zur physischen und biologischen Bedeckung der Erdoberfläche (künstliche Flächen, landwirtschaftliche Flächen, Wälder, natürliche und naturnahe Gebiete, Feuchtgebiete und Wasserkörper) im Freistaat Sachsen. Dargestellt werden die Komponenten Gebäude, Konstruktionen, Fließgewässer, Stehendes Gewässer, Gemischte Landbedeckung, Ackerland, Büsche und Sträucher, Feste natürliche Oberflächen, Fels, Grasartige und krautige Pflanzen, Holzige Dauerkulturpflanzen, Laubbäume, Nadelbäume, Nicht-feste Oberfläche, Lockergestein und Organische Ablagerungen (Torf). Die Datenbasis für die Bodenbedeckung ist das Amtlich topographisch-kartographische Informationssystem Digitales Landschaftsmodell 1:25.000 (ATKIS Basis-DLM).

INSPIRE SN Bodenbedeckung

Der Downloaddienst stellt Informationen zur physischen und biologischen Bedeckung der Erdoberfläche (künstliche Flächen, landwirtschaftliche Flächen, Wälder, natürliche und naturnahe Gebiete, Feuchtgebiete und Wasserkörper) im Freistaat Sachsen bereit. Die Informationen beinhalten die Komponenten Gebäude, Konstruktionen, Fließgewässer, Stehendes Gewässer, Gemischte Landbedeckung, Ackerland, Büsche und Sträucher, Feste natürliche Oberflächen, Fels, Grasartige und krautige Pflanzen, Holzige Dauerkulturpflanzen, Laubbäume, Nadelbäume, Nicht-feste Oberfläche, Lockergestein und Organische Ablagerungen (Torf). Die Datenbasis für die Bodenbedeckung ist das Amtlich topographisch-kartographische Informationssystem Digitales Landschaftsmodell 1:25.000 (ATKIS Basis-DLM).

INSPIRE SN Bodenbedeckung

Der Datensatz beinhaltet Informationen zur physischen und biologischen Bedeckung der Erdoberfläche (künstliche Flächen, landwirtschaftliche Flächen, Wälder, natürliche und naturnahe Gebiete, Feuchtgebiete und Wasserkörper) im Freistaat Sachsen. Dargestellt werden die Komponenten Gebäude, Konstruktionen, Fließgewässer, Stehendes Gewässer, Gemischte Landbedeckung, Ackerland, Büsche und Sträucher, Feste natürliche Oberflächen, Fels, Grasartige und krautige Pflanzen, Holzige Dauerkulturpflanzen, Laubbäume, Nadelbäume, Nicht-feste Oberfläche, Lockergestein und Organische Ablagerungen (Torf). Die Datenbasis für die Bodenbedeckung ist das Amtlich topographisch-kartographische Informationssystem Digitales Landschaftsmodell 1:25.000 (ATKIS Basis-DLM).

Wasserentnahme Landkreis Lüneburg

Jede Entnahme von Wasser aus öffentlichen Gewässern stellt eine Benutzung dar. Der Entscheid über eine rechtmäßige Nutzung bspw. für die Trinkwasserversorgung, Feldberegnung oder gewerbliche bzw. industrielle Nutzung obliegt der Unteren Wasserbehörde und muss per Antrag eingeholt werden.

Gesundes Trinkwasser aus eigenen Brunnen und Quellen

Trinkwasser schmeckt und ist gesund! Natürlich nur, wenn es eine gute Qualität hat. Daher ist es gut, wenn Sie sich regelmäßig um Ihren Hausbrunnen kümmern. Die Untersuchung Ihres Trinkwassers zeigt Ihnen die Zusammensetzung des Lebensmittels Nummer 1. Lassen Sie regelmäßig Analysen durchführen um festzustellen, ob Schadstoffe oder gar Krankheitserreger in Ihrem Brunnen- oder Quellwasser vorkommen. Das Gesundheitsamt ist die erste Anlaufstelle bei Fragen rund um Ihren Brunnen oder Ihre Quelle. Hier erfahren Sie, ob es Bedenken bezüglich der Trinkwasserqualität gibt, worauf Sie bei Ihrem Brunnen oder Ihrer Quelle achten sollten und was Sie verbessern können. >> Sollten Sie beim Download der PDF-Datei Probleme haben, versuchen Sie es bitte mit einem anderen Internetbrowser. << Veröffentlicht in Ratgeber.

Für gesundes Wasser aus Hausbrunnen

Umweltbundesamt unterstützt Betreiber mit neuem Leitfaden Rund ein Prozent der deutschen Bevölkerung bezieht ihr Trinkwasser aus Hausbrunnen. Auch an Trinkwasser aus diesen sehr kleinen Wasserversorgungsanlagen stellt die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) klare Qualitätsanforderungen. Typischerweise findet man diese Anlagen eher im ländlichen Bereich. Wie das Wasser aus eigenen Brunnen und Quellen ein gesunder, sicherer Genuss bleibt, zeigt jetzt die neue Broschüre des Umweltbundesamtes (UBA): „Gesundes Trinkwasser aus eigenen Brunnen und Quellen - Empfehlungen für Betrieb und Nutzung“. Ab sofort ist sie kostenlos erhältlich. Die Broschüre informiert über rechtliche Pflichten bei Nutzung und Betrieb von eigenen Brunnen und Quellen, benennt mögliche Gefährdungen für die Trinkwasserqualität und gibt Hinweise auf Gegenmaßnahmen. „Nur der sichere Betrieb von Brunnen oder Quellfassungen sorgt für Trinkwasser, das schmeckt und gesund ist“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des UBA. Über 700.000 Menschen in Deutschland beziehen ihr Trinkwasser aus eigenen Brunnen oder Quellfassungen. Das entspricht in etwa der Einwohnerzahl von Frankfurt am Main und etwa einem Prozent der deutschen Bevölkerung. In ländlichen Gebieten sind Hausbrunnen vielerorts ein wichtiger Bestandteil der Wasserversorgung. Das Problem: Im Gegensatz zu zentralen Wasserversorgungen entspricht die  Trinkwasserqualität dieser Anlagen nicht immer den mikrobiologischen und chemischen Qualitätsanforderungen der Trinkwasserverordnung. Das belegen die dem ⁠ UBA ⁠ vorliegenden Daten. „Alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland haben Anspruch auf Wasser, das schmeckt und gesund ist“, so der UBA-Chef. Um dieses Ziel zu erreichen, unterstützt der Ratgeber die Betreiberinnen und Betreiber von Hausbrunnen und Quellfassungen. Mit vielen praktischen Tipps erklärt die Broschüre unter anderem wie das Wassereinzugsgebiet geschützt werden kann und die Anlage sicher und funktionsfähig bleibt. Außerdem enthält die neue Broschüre Kopiervorlagen, beispielsweise für Begehungsprotokolle, mit denen sich der laufende Betrieb dokumentieren lässt. Für weiterführende Fragen benennt der Ratgeber wichtige Anlaufstellen. Weitere Informationen und Links Das UBA gibt diesen Ratgeber in Zusammenarbeit mit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kleinanlagen der Trinkwasserversorgung“ (BLAG) heraus. Nach „Rund um das Trinkwasser“ ist dieser Ratgeber die zweite Broschüre in einer Reihe, mit der das UBA die Öffentlichkeit ausführlich über das Thema Trinkwasser informiert. Den neuen UBA-Ratgeber „Gesundes Trinkwasser aus eigenen Brunnen und Quellen - Empfehlungen für Betrieb und Nutzung“ erhalten Sie kostenlos beim Umweltbundesamt, c/o GVP, PF 3303 61, 53183 Bonn oder per E-Mail Dessau-Roßlau, 08.03.2012

Umweltbundesamt gibt Entwarnung vor EHEC im Trinkwasser

Trinkwasserkommission verneint EHEC-Ausbreitung Für Trinkwasser kann eine Gefahr durch den EHEC-Ausbruchsstamm ausgeschlossen werden. In größeren Wasserversorgungen mit täglicher mikrobiologischer Überwachung kommen Darmbakterien fast nie vor. Auch bei sehr kleinen öffentlichen Wasserwerken und Hausbrunnen, die weniger überwacht werden, ist das Auftreten des aktuellen EHEC-Ausbruchsstammes äußerst unwahrscheinlich. UBA-Präsident Jochen Flasbarth warnte vor unbegründeter Panikmache: „Die mit unabhängigen Wissenschaftlern besetzte Trinkwasserkommission beim Umweltbundesamt hat eine Gefahr für das Trinkwasser durch den aktuellen EHEC-Ausbruchsstamm verneint.“ EHEC-Bakterien des Ausbruchsstamms kommen im Abwasser und in Gewässern äußerst selten vor. Da Anteil an EHEC-Kranken in der Bevölkerung sehr gering ist, gibt es unter den im Abwasser vorkommenden Darmbakterien nur in Ausnahmen EHEC. Dies bestätigen die vorliegenden Daten: in den vielen inzwischen untersuchten Wasserproben wurde der Ausbruchsstamm bislang nur ein einziges Mal gefunden - in den Nachuntersuchungen bereits nicht mehr. Bislang gibt es keinerlei Hinweise darauf, dass der EHEC-Stamm, der die aktuelle Erkrankungswelle auslöste, sich in Gewässern vermehren kann. Der aktuelle EHEC-Ausbruchsstamm zählt zu den E. coli. Das Trinkwasser wird täglich nach diesen Bakterien untersucht. Alle Wasserwerke mit mehr als 5000 angeschlossenen Einwohnern müssen E. coli-Befunde an das Umweltbundesamt melden. Diese Daten zeigen, dass dort E. coli fast nie vorkommen. In sehr kleinen öffentlichen Wasserwerken und in bestimmten Gegenden mit Hausbrunnen sind in der Vergangenheit zeitweilig E. coli gefunden worden. Bei E. coli handelt es sich aber oft um harmlose Darmbewohner. Im Trinkwasser zeigen sie an, dass möglicherweise auch andere Krankheitserreger vorkommen könnten. Deshalb ist eine Verbesserung der Überwachung in diesem Bereich mittelfristig notwendig. Eine Gefahr durch den aktuellen EHEC-Ausbruchsstamm hat die Trinkwasserkommission in ihrer intensiven Beratung am 22.6.2011 jedoch ausgeschlossen. Dazu müsste ein Brunnen in einer Gegend mit vielen Erkrankten direkt mit Abwasser in Kontakt stehen - angesichts der abebbenden Erkrankungswelle ist das nicht zu erwarten. 26.06.2011

Umweltkatastrophe im mexikanischen Bergbau

Am 7. August 2014 liefen aus einem Auffangbehälter der Buenavista-Mine im Norden Mexikos rund 40'000 Kubikmeter Schwefelsäure in den angrenzenden Bacanuchi-Fluss, einen Nebenfluss des Sonora. Wegen des Chemieunfalls mussten die Brunnen in der Region geschlossen werden, zeitweise waren über 20 000 Menschen in sieben Gemeiden ohne Wasser.

1 2 3 4 5114 115 116