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Programmkulisse des Aktionsprogramms Niedersächsische Gewässerlandschaften - Naturschutzfachlich besonders bedeutsame Gebiete mit Auenbezug (Punkt)

Die Feature-Class setzt sich aus den folgenden Themen zusammen: • Vorkommen Biber (Stand Dezember 2014)• Vorkommen Fischotter (Stand Dezember 2015) • Vorkommen Weißstorch (Stand Dezember 2014)• Vorkommen Schwarzstorch (Stand Dezember 2014)Bei der Erarbeitung der landesweiten Programmkulisse und deren Konkretisierung auf der regionalen Ebene sind bestimmte charakteristische Tier- und Pflanzenarten des Anhangs II FFH-RL mit Vorkommen in niedersächsischen Gewässerlandschaften zu berücksichtigen, für deren Schutz die Erhaltung oder Verbesserung des Wasserzustandes und des Wasserhaushaltes ein wichtiger Faktor ist. Beispielhaft zu nennen sind dabei insbesondere die Zielarten der bisherigen Naturschutzprogramme: Biber und Fischotter sind prioritäre und besonders schutzbedürftige Charakterarten großräumiger und vielgestaltiger naturnaher Flusslandschaften. Schutz und Entwicklung dieser wassergebundenen Arten sind Kernziele des Naturschutzes in Niedersachsen. Die Schwerpunkträume ihrer Verbreitung in Gewässerlandschaften einschließlich ihrer z. T. außerhalb der Aue oder in Auenrandbereichen gelegenen Nahrungsreviere und Aktionsräume spielen eine wesentliche Rolle bei der Festlegung und Konkretisierung der Programmkulisse und sind bei der Schwerpunktsetzung zu berücksichtigen. Beim Fischotter entsprechen diese Gewässerauen den Förderkulissen des (bisherigen) Fischotterprogramms. Weißstorch und Schwarzstorch sind ebenfalls prioritäre und schutzbedürftige Arten mit starker Bindung an Wasser und Feuchtigkeit geprägte Lebensräume. Der Weißstorch hat seine Verbreitungsschwerpunkte v. a. in den Stromtälern von Elbe, Weser und Aller. Hier ist in erster Linie die enge Verzahnung von Bruthabitaten und Grünland dominierten Nahrungshabitaten in den Auen, aber auch außerhalb, besonders hervorzuheben. Die Aktionsräume der Weißstörche, ihre Brutstandorte und ihre bekannten Nahrungsreviere auch außerhalb der Auen werden deshalb bei der Programmentwicklung mitberücksichtigt. Der Schwarzstorch ist v. a. hinsichtlich seiner Nahrungshabitate stärker auf Gewässerläufe angewiesen als der Weißstorch. Da der Schwarzstorch auch kleinere Bachtäler (u. a. im Bergland) als Nahrungshabitate nutzt, werden neben bekannten Bruthabitaten v. a. die Nahrungshabitate in die Kulisse mit einbezogen.

Wiesenvogelkulisse

Gebiete mit Grünlandumbruchverbot (Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 25. März 2019 (V 528 - 17266/2019))

Geschützte Landschaftsbestandteile Landkreis Lüneburg

Ein geschützter Landschaftsbestandteil ist ein nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 22 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzter Teil von Natur und Landschaft, dessen besonderer Schutz zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts erforderlich ist. Bestandteile der Landschaft wie z.B. Bäume, Hecken, Feldraine, Röhrichte, Brutstätten oder kleinere Wasserläufe können unter Schutz gestellt werden, wenn sie für den Naturhaushalt eine besondere Bedeutung haben oder das Landschaftsbild bereichern.

Vogel des Jahres 2018 ist der Star

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und sein bayerischer Partner LBV, Landesbund für Vogelschutz, haben den Star (Sturnus vulgaris) zum „Vogel des Jahres 2018“ gewählt. Auf den Waldkauz, Vogel des Jahres 2017, folgt damit ein Singvogel. Der Bestand des Stars in Deutschland schwankt jährlich zwischen 3 und 4,5 Millionen Paaren, je nach Nahrungsangebot und Bruterfolg im Vorjahr. Das sind zehn Prozent des europäischen Starenbestandes, der bei 23 bis 56 Millionen liegt. Trotzdem ist der schillernde Geselle ein typisches Beispiel für den stillen Rückgang der häufigen Vogelarten, denn sein Bestand nimmt stetig ab. In der aktuellen deutschlandweiten Roten Liste ist der Star sogar direkt von „ungefährdet“ (RL 2007) auf „gefährdet“ (RL 2015) hochgestuft worden, ohne auf der Vorwarnliste zu stehen. Gründe für seinen Rückgang sind der Verlust und die intensive Nutzung von Weiden, Wiesen und Feldern, auf denen der Star nicht mehr genug Würmer und Insekten zum Fressen findet. Werden Nutztiere nur im Stall gehalten, fehlt der Mist, der Insekten anlockt. Biozide und Agrochemikalien vernichten zudem weitere Nahrungstiere. Beerentragende Hecken zwischen den Feldern sucht man vielerorts ebenfalls vergebens. Geeignete Nistplätze fehlen dort, wo alte Bäume mit Bruthöhlen entfernt werden.

Seevogel des Jahres 2017 ist die Eisente

Die Eisente ist der Seevogel des Jahres 2017. Der Meeresvogel ist ein Wintergast aus dem Norden und rastet jedes Jahr in großen Gruppen vor allem in der Ostsee. Die einst häufige Tauchente wird jedoch seit einigen Jahren immer seltener, teilte der Verein Jordsand zum Schutz der Seevögel und der Natur am 18. November 2016 in Ahrensburg mit. Insbesondere die hierzulande überwinternde Population aus Nordosteuropa und Westsibirien weisen dramatische Bestandseinbrüche auf. Der Gesamtbestand in den Brutgebieten von Nordeuropa bis Westsibirien wird auf 1,6 Millionen Vögel geschätzt. Im Jahr 2002 waren es noch 4,6 Millionen. Der Weltbestand, zusätzlich mit Ostsibirien, Nordamerika, Grönland und Island, sank von über 7 Millionen auf jetzt etwa 3,5 Millionen. Internationale Fachgremien stufen die Art deshalb auch als in ihrem Bestand gefährdet und regional sogar als stark gefährdet ein.

Seevogel des Jahres 2017 geht im Bestand zurück

Am 22. Februar 2017 teilte das Bundesamt für Naturschutz mit, dass die Eisente (Clangula hyemalis), die zum Seevogel des Jahres 2017 erklärt wurde, zunehmend in Bedrängnis gerät. Die Entenart überwintert in großen Zahlen in der Ostsee. Durchschnittlich wurden im deutschen Teil der Ostsee große Winterbestände von 350.000 Eisenten ermittelt. Das sind 22 Prozent des westsibirischen-nordeuropäischen Gesamtbestands. Untersuchungen zeigen jedoch, dass in den letzten Jahrzehnten der Bestand der Meeresenten immer weiter zurückgeht. Vergleiche zwischen den Jahren 1992/1993 und 2007 bis 2009 belegten einen Rückgang der westsibirischen-nordeuropäischen Population um 65 Prozent von 4,1 Millionen auf 1,5 Millionen Individuen. Dieser Trend hat sich in den letzten Jahren fortgesetzt. Derzeit ist nicht bekannt, ob hierfür vor allem ein zu geringer Bruterfolg oder eine zu hohe Sterblichkeit verantwortlich sind. In den Brutgebieten werden zum Beispiel Altvögel bejagt und Gelege und Küken fallen Räubern zum Opfer. Doch auch in den Rast- und Durchzugsgebieten der Ostsee lauern Gefahren: So halten sich viele Eisenten insbesondere in Flachwasserbereichen auf, in denen teilweise auch intensive Stellnetzfischerei betrieben wird. Da sich Eisenten tauchend ernähren, können sie sich in Stellnetzen verfangen und ertrinken. Darüber hinaus reagieren Eisenten sehr sensibel auf Störungen, zum Beispiel durch Schiffsverkehr. Auch in Windparkgebieten konnten Meidungseffekte beobachtet werden. Darüber hinaus führen Verölungen insbesondere nahe der Schifffahrtswege zu weiteren hohen Verlusten.

UNESCO setzt US-Nationalpark Everglades auf die Liste gefährdeter Welterbestätten

Das UNESCO-Welterbekomitee hat auf seiner 34. Tagung im Juli 2010 in Brasilia den Nationalpark Everglades in den USA auf die Liste des Welterbes in Gefahr gesetzt. Als besonders gefährdet gelten die Everglades an der Südspitze Floridas, weil sich die Wasserqualität des Ökosystems fortlaufend verschlechtert. Der Wasserzufluss hat sich um fast 60 Prozent vermindert, während die Schadstoffbelastung stark angestiegen ist. Die zunehmende Eutrophierung bedroht das Wasserökosystem und stellt eine Gefahr für Tiere und Pflanzen dar. Die Everglades umfassen eines der größten Mangrovenwaldgebiete der westlichen Hemisphäre. Die Sumpflandschaft der Everglades ist eine der wichtigsten Brutstätten für Watvögel in Nordamerika.

Windenergie an Land: mehr Potenzial als benötigt

Über ein Zehntel der Landesfläche eignet sich prinzipiell für Windenergieanlagen In Deutschland bieten sich mehr Möglichkeiten für die Windenergie an Land als bisher angenommen. Bis zu 13,8 Prozent der deutschen Landesfläche lassen sich auf der Basis der getroffenen Annahmen und modernster Anlagen nach einer neuen Studie des Umweltbundesamtes (UBA) für die Windenergie nutzen – ohne sensible Schutzgebiete erheblich zu beeinträchtigen oder Abstriche beim gesetzlichen Lärmschutz zu machen. Theoretisch ließe sich auf dieser Fläche eine Strommenge erzeugen, die den in bisherigen Szenarien angenommen Bedarf an landseitiger Windenergie übersteigt. Das zeigt: „Grundsätzlich ist für den Ausbau der Windenergie an Land mehr Platz vorhanden als wir praktisch brauchen, selbst dann, wenn man innerhalb des Erneuerbaren-Energiemixes den Anteil der Windenergie an Land vergrößert. Wir müssen das Potenzial nur zu einem kleinen Teil ausschöpfen, um unsere Klimaziele zu erreichen. Bundesweit betrachtet besteht damit ein großer Gestaltungsspielraum für den Ausbau der Windenergie an Land und für den künftigen erneuerbaren Energiemix insgesamt,“ sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Die Ergebnisse stellen die Windkraft auf See und deren weitere Förderung nicht in Frage. Bis zur Mitte des Jahrhunderts müsse aber darüber nachgedacht werden, in welcher Größenordnung der Ausbau der Windkraft auf See erfolgen soll. Um eine vollständige Stromversorgung aus erneuerbaren Energiequellen zu erreichen, ist der Ausbau von Windenergieanlagen besonders wichtig. Die Windenergie an Land ist nach der Wasserkraft die günstigste erneuerbare Energieform. Schon heute produzieren diese Windenergieanlagen im Schnitt Strom zu acht Cent je Kilowattstunde, also zu einem Preis, der nur knapp über dem von Strom aus Kohle und Gas liegt. Derzeit sind an Land rund 30 Gigawatt Windenergie installiert, die bereits acht Prozent des deutschen Stroms liefern. Das Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) hat im Auftrag des ⁠ UBA ⁠ berechnet, welche Fläche in Deutschland sich prinzipiell für die Windenergienutzung eignet. Das Ergebnis: Es ließen sich theoretisch 13,8 Prozent der Landesfläche für Windenergieanlagen nutzen. Das entspricht einer Leistung von 1200 Gigawatt. Diese Menge übersteigt bei Weitem die Leistung an Windkraft, die das UBA im Jahr 2010 in einem ⁠ Szenario ⁠ zu Grunde gelegt hatte, um die Stromerzeugung zu 100 Prozent auf erneuerbare Energien umzustellen – zusammen mit Offshore-Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft und Geothermie. Demnach würde man im Jahr 2050 60 Gigawatt Windenergie an Land benötigen. Die Berechnungen in der Potenzialstudie basieren auf folgenden zwei Anlagentypen: eine Starkwindanlage, welche mit einer Nabenhöhe von 100 Metern und einem Rotordurchmesser von 104 Metern über eine Leistung von 3,4 Megawatt verfügt. Ferner eine Schwachwindanlage, die für niedrigere und mittlere Windgeschwindigkeiten unter 7,5 Metern pro Sekunde in Nabenhöhe von 140 Metern geeignet ist und mit einem Rotordurchmesser von 114 Metern eine Leistung von 3,2 Megawatt erbringt. Mit dieser modernen Anlagentechnik lässt sich im Bundesdurchschnitt eine hohe Auslastung erzielen, von ca. 2.400 Volllaststunden im Jahr. Heute liegt der Durchschnitt aller bestehenden Windenergieanlagen bei 1.700 Volllaststunden. Diese Technik ermöglicht – vorbehaltlich der Akzeptanz durch die Bevölkerung – einen verhältnismäßig geringen Abstand zwischen Windenergieanlage und Wohnbebauung. Aus den gesetzlichen und verwaltungsgerichtlichen Vorgaben ergibt sich für diese Windenergieanlagen ein Mindestabstand von 600 Metern. Damit lassen sich die geltenden Lärmrichtwerte auch in der Nacht einhalten. Legt man größere Abstände zu Siedlungsgebieten zugrunde, verringert sich das hier errechnete Flächenpotenzial. Verdoppelte man zum Beispiel den Abstand auf 1.200 Meter, läge es bei 3,4 Prozent der deutschen Landesfläche. Das errechnete Flächenpotenzial ist an detaillierte Annahmen geknüpft. Neben den Siedlungsbereichen wurden Nationalparke und andere Schutzgebiete, die für den Naturschutz relevant sind, ausgeschlossen sowie Straßen, Wasserflächen und Flughäfen. Nicht möglich war es, den Flächenbedarf durch Anforderungen des besonderen Artenschutzes in die Flächenmodellierung einzubeziehen. Das sind Naturschutzanforderungen für besonders gefährdete Arten, die man nicht auf konkrete Schutzgebiete beziehen kann. Dazu gehören beispielsweise Rast- und Brutstätten bedrohter Vogelarten – auch außerhalb von Schutzgebieten. Um diese Aspekte einzubeziehen, sind lokale Daten nötig, die bei der Planung von Windenergieanlagen konkret berücksichtigt werden müssen. In der Realität ergeben sich vor Ort noch weitere Einschränkungen des ermittelten Potenzials. „Eine bundesweite Studie kann natürlich nicht alle wichtigen Aspekte – vor allem Akzeptanz in der Bevölkerung vor Ort oder die Wirtschaftlichkeit eines konkreten Projektes –  berücksichtigen“, sagt Flasbarth. Die Genehmigung einer Windenergieanlage ist letztendlich immer eine Einzelfallentscheidung, die vor Ort zu treffen ist. UBA-Präsident Jochen Flasbarth warnte davor, die Ergebnisse so zu interpretieren, als ob die Windenergie an Land die anderen erneuerbaren Energietechniken in den Hintergrund dränge: „Trotz des hohen Windenergiepotenzials an Land ist die Kombination mit anderen regenerativen Energiequellen, wie Photovoltaik und Windenergie auf See, wichtig und sinnvoll.“ Verschiedene Studien zeigen, dass ein hoher Anteil an erneuerbaren Energien an der Stromversorgung nur mit einem geeigneten Technologiemix erreichbar ist, um die fluktuierende Verfügbarkeit unterschiedlicher erneuerbarer Energiequellen auszugleichen. Die Potenzialstudie zeigt aber, dass beim Ausbau der Windenergie an Land Spielraum besteht. Stand der Windkraft in 2012: Im Jahr 2012 gab es in Deutschland rund 23.000 Anlagen an Land mit einer Nennleistung von 31.000 Megawatt.

Biologische Vielfalt und menschliche Einfalt

Ironische Kunst: Ausstellung im Umweltbundesamt Berlin Am 19. Juni 2008 startet eine neue Ausstellung im Umweltbundesamt (UBA) Berlin. Unter dem Titel „BRUTSTÄTTEN - Künstlerische Positionen zur biologischen Vielfalt und menschlichen Einfalt” präsentieren drei Künstlerinnen Werke, die mit Witz und Hintersinn das gebrochene Verhältnis des Menschen zur Natur thematisieren. Alle Arbeiten der Ausstellung haben einen ironischen bis sarkastischen Unterton, mit dem die Künstlerinnen die Sorg- und Rücksichtslosigkeit menschlicher Eingriffe in die Natur und unzulängliche Reparaturversuche der Folgeschäden kommentieren. Dabei spielen bei allen künstlerischen Beiträgen auch textliche Elemente eine wichtige Rolle. Bärbel Rothhaar installiert ihre „Mustersiedlung” in den Bäumen des ⁠ UBA ⁠-Innenhofes - eine Serie bunt gemusterter keramischer Plastiken, die als Vogelhäuser fungieren. Die Mainzer Künstlerin Violetta Vollrath macht in ihrer detailreichen Bilderserie „Wirklich Rettende Maßnahmen” aberwitzige Vorschläge zur Umweltentlastung, die nicht zufällig an manchen misslungenen Versuch technischer oder politischer Umweltrettung erinnern. Renate Wiedemanns „Wunderkammern” schließlich enthalten biologische Scheinobjekte mit akribischen Artenbeschreibungen – phantasievolle Persiflagen auf die ⁠ Anpassungsfähigkeit ⁠ der Natur an unsere Umweltsünden. Die Eröffnung der Ausstellung, die den Besucherinnen und Besuchern vergnügliche und außergewöhnliche Impulse bietet, findet am Donnerstag, den 19. Juni 2008 um 18 Uhr im Umweltbundesamt, Bismarckplatz 1, 14193 Berlin statt. Einführende Worte spricht die Kunstbeauftragte des UBA, Martha Hölters-Freier. Eine Einführung in die Werke gibt die Kulturwissenschaftlerin Dr. Hildegard Kurt. Christiane Keppler zeigt - in Zusammenarbeit mit Bärbel Rothhaar - eine Performance. Die Ausstellung im Umweltbundesamt, Bismarckplatz 1, 14193 Berlin, ist zu sehen bis zum 29. August 2008, montags bis freitags von 9 bis 20 Uhr. Der Eintritt ist frei.

Wallhecken

Wallhecken im Landkreis Grafschaft Bentheim. Wallhecken sind gemäß § 22 Absatz 3 NAGBNatSchG geschützt. Unter Wallhecken sind historische Wälle mit Bäumen und Sträuchern zu verstehen. Sie dürfen nicht beschädigt oder beseitigt werden. Auf eine Wallhecke dürfen nur standortheimische Bäume und Sträucher gepflanzt werden. Zäune dürfen nicht errichtet werden. In der Regel dienen oder dienten die Wallhecken als Einfriedung von Grundstücken. Die Ausgestaltung einer Wallhecke kann sehr unterschiedlich sein. Die Ziele des Wallheckenschutzes sind im Wesentlichen auf folgende Punkte gerichtet: Lebensraum, Nistplatz, Nahrungsquelle, Verbesserung des Kleinklimas, Windschutz, Prägung, Belebung des typischen, historischen gewachsenen Landschaftsbildes

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