Im Landschaftsprogramm Saarland werden großflächige strukturarme Landschaften gesondert behandelt. Diese sollen durch mit der Land- und Forstwirtschaft abgestimmte Maßnahmen in ihrer Strukturierung verbessert werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Teilbereiche strukturarmer Agrarlandschaften (Saar-Nied-Gau, Moselgau, Wahlener Platte) gerade auf Grund ihrer Strukturarmut eine hohe Bedeutung als Rast-, zum Teil auch Brutplatz gefährdeter Vogelarten des Offenlandes (Kiebitz, Goldregenpfeifer, Mornellregenpfeifer) haben. In diesen Bereichen sind die Maßnahmen zur Strukturanreicherung sorgfältig mit den Belangen des Vogelschutzes abzustimmen, um diese nicht zu beeinträchtigen. Strukturaufwertungen in Agrarlandschaften sollen überwiegend entlang von Hauptwirtschaftswegen bevorzugt in Form von Hoch grün als Verbindungsachsen zwischen Siedlungsbereichen angelegt werden. Die dazu erforderlichen Maßnahmen sind in der kommunalen Landschaftsplanung zu konkretisieren und darzustellen. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 6.5.3 und Kapitel 10.3.2 (Stand:2009)
Bei den globalen Veränderungen und deren Mitigation durch Umstellung auf erneuerbare Energiequellen (z. B. Offshore-Wind- und Solarparks) müssen nachteilige Auswirkungen auf die Lebensräume im Meer besser erkannt und vermieden werden. So hat die internationale Fischereipolitik in letzter Zeit der marinen Aquakultur Vorrang eingeräumt, um die globale Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit vieler Staaten zu gewährleisten, ohne deren tatsächliche Auswirkungen auf die Meeresumwelt zu kennen. Das Verständnis der räumlichen Ökologie freilebender Tiere, einschließlich ihrer Verbreitung, Bewegungen und Wanderungen, ihrer Phänologie und ihrer Ernährung, führt zu einer besseren Bewirtschaftung und Erhaltung. So können beispielsweise Bemühungen zur Erhaltung wandernder Populationen, die sich ausschließlich auf Brutgebiete konzentrieren, diese Populationen nicht vor Bedrohungen entlang der Wanderrouten oder in Nicht-Brutgebieten schützen. Tierbewegungen und Wanderungen sind auch deshalb wichtig, weil sie das Verhalten, die Lebensweise und sogar die Anatomie vieler Arten beeinflussen. Darüber hinaus kann sich das Wander- und Ernährungsverhalten innerhalb und zwischen den Arten und Populationen unterscheiden. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, die auf jeder dieser Ebenen genutzten Routen und Nichtbrutgebiete zu ermitteln, zumal sie auch mit unterschiedlichen Bedrohungen verbunden sein können. Darüber hinaus kann die Untersuchung verschiedener Populationen auch dazu beitragen, zu verstehen, ob die räumliche Ökologie der Art durch genetischen und/oder Umweltvariablen bestimmt wird. Eine Möglichkeit, die Bewegungen und die Verteilung außerhalb der Fortpflanzungszeit bei wandernden Arten zu bestimmen, und zwar neuerdings auch bei den kleinsten Arten, ist der Einsatz von Geolokatoren auf Lichtniveau. Darüber hinaus können feinräumige Bewegungen mit dem kleinsten GPS-Gerät von nur 0,95 g verfolgt werden. Sturmschwalben (Familien Hydrobatidae und Oceanitidae) sind die kleinsten Seevögel und für die Forscher normalerweise nur zugänglich, wenn sie während der Brutzeit in den Kolonien an Land sind. Daher ist es besonders schwierig, sie außerhalb dieses Zeitraums zu untersuchen, wenn sie sich irgendwo auf dem Meer aufhalten und während dieser Zeit wandern und normalerweise ihr Gefieder mausern. Von den meisten Arten ist bekannt, dass sie sich während der Brutzeit bevorzugt von Ichthyoplankton und Zooplankton ernähren, und oft wird diese Beute zusammen mit einem relevanten Anteil an Mikroplastik verzehrt. Obwohl die Interaktion von Sturmschwalben mit anthropogenen Offshore-Aktivitäten teilweise untersucht wurde, zielt der vorliegende Vorschlag darauf ab, wichtige Erkenntnisse über die globale räumliche Ökologie dieser wenig erforschten Taxa zu sammeln und dazu beizutragen, Wissenslücken in Bezug auf die biologische Vielfalt der Meere und die anthropogenen Einflüsse auf sie entlang der europäischen Meere zu bewerten.
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland dar-Themenkarte_Arten-Biotope und Lebensraumverbund:Im Landschaftsprogramm Saarland werden großflächige strukturarme Landschaften gesondert behandelt. Diese sollen durch mit der Land- und Forstwirtschaft abgestimmte Maßnahmen in ihrer Strukturierung verbessert werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Teilbereiche strukturarmer Agrarlandschaften (Saar-Nied-Gau, Moselgau, Wahlener Platte) gerade auf Grund ihrer Strukturarmut eine hohe Bedeutung als Rast-, zum Teil auch Brutplatz gefährdeter Vogelarten des Offenlan-des (Kiebitz, Goldregenpfeifer, Mornellregenpfeifer) haben. In diesen Bereichen sind die Maßnahmen zur Strukturanreicherung sorgfältig mit den Belangen des Vogelschutzes abzustimmen, um diese nicht zu beeinträchtigen. Strukturaufwertungen in Agrarlandschaften sollen überwiegend entlang von Hauptwirtschaftswegen bevorzugt in Form von Hochgrün als Verbindungsachsen zwischen Siedlungsbereichen angelegt werden. Die dazu erforderlichen Maßnahmen sind in der kommunalen Landschaftsplanung zu konkretisieren und darzustellen. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 6.5.3 und Kapitel 10.3.2
Der Grunewaldsee ist Teil einer Schmelzwasserrinne. Seine Ufer sind heute nur noch von lichten Röhrichtbeständen gesäumt, auch die Schwimmblattzone ist kaum noch erhalten. Dafür wachsen in den feuchten Ufer- und Moorbereichen einige nach der Berliner Roten Liste gefährdete Pflanzenarten wie Gemeine Strandsimse, Flügel-Braunwurz, Nickender Zweizahn, Wasserschierling oder Europäische Seide. Die Uferzonen sind zudem Brutgebiet verschiedener Wasservogelarten und auch als Amphibienlaichplatz ist das Gebiet vor allem für Erdkröten, Teich- und Seefrösche wichtig. Auffällig ist der artenreiche Bestand heimischer Laubgehölze. Im grundwassernahen Bereich stehen Schwarz-Erlen, Berg- und Feldahorn, Flatterulmen , Silber- und Bruchweiden. Im oberen Bereich wachsen Rot- und Hainbuchen sowie Kiefern. Einer der wertvollsten Eichenbestände Berlins ist an der Südwestseite des Grunewaldsees am Hang zu finden. Das südliche Ende des Grunewaldsees ist vom Hüttenweg gut zu erreichen. Hier liegt das Forsthaus Paulsborn, eine historische Gaststätte, in der im Sommer ein Biergarten Wanderer und Spaziergänger anlockt. Von dort führen Wanderwege zu beiden Seiten des Sees am Schutzgebiet entlang. Während der höher gelegene westliche Weg interessante Einblicke in das NSG und einen schönen Überblick über See und Schloss gewährt, führt der östliche an der kleinen Wiese vorbei zum sehenswerten Jagdschloss , das direkt am Seeufer liegt. Der ehemals von einem Wassergraben umgebene Renaissance-Bau wurde 1542 im Auftrag des Kurfürsten Joachim II. erbaut. Dieser nannte das Schloss “Haus zum gruenen Walde”. Der heutige Name “Grunewald” für das umliegende Waldgebiet geht auf diese Benennung zurück. Neben einer Gemäldegalerie lädt ein Jagdzeugmagazin den historisch Interessierten zum Besuch ein. Bei Spaziergängen in der Umgebung des Grunewaldsees und des Jagdschlosses Grunewald ist mit einer großen Zahl freilaufender Hunde zu rechnen, da sich hier das größte Berliner Hundeauslaufgebiet befindet. Ausflugstipps – Auf Försters Wegen
Ein geschützter Landschaftsbestandteil ist ein nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 22 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzter Teil von Natur und Landschaft, dessen besonderer Schutz zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts erforderlich ist. Bestandteile der Landschaft wie z.B. Bäume, Hecken, Feldraine, Röhrichte, Brutstätten oder kleinere Wasserläufe können unter Schutz gestellt werden, wenn sie für den Naturhaushalt eine besondere Bedeutung haben oder das Landschaftsbild bereichern.
Gebiete mit Grünlandumbruchverbot (Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 25. März 2019 (V 528 - 17266/2019))
Die durch ehrenamtliche Mitarbeiter gemeldeten Nistplätze von Weißstörchen im Landkreis Stade.
Ein geschützter Landschaftsbestandteil ist ein nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzter Teil von Natur und Landschaft, dessen besonderer Schutz für die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts erforderlich ist. Bestandteile der Landschaft wie z.B. Bäume, Hecken, Feldraine, Röhrichte, Brutstätten oder kleinere Wasserläufe können unter Schutz gestellt werden, wenn sie für den Naturhaushalt eine besondere Bedeutung haben oder das Landschaftsbild bereichern.
<p>Im Datensatz aufgeführt sind gesetzlich geschützte Wallhecken gemäß § 22 Absatz 3 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG).</p> <p>Die Ziele des Wallheckenschutzes sind im Wesentlichen auf folgende Punkte gerichtet:</p> <ul> <li>Lebensraum, Nistplatz, Nahrungsquelle</li> <li>Verbesserung des Kleinklimas, Windschutz</li> <li>Prägung, Belebung des typischen, historisch gewachsenen Landschaftsbildes</li> </ul> <p>Weitere Informationen erhalten Sie über die Untere Naturschutzbehörde.</p>
Zu Karten 1 und 3 Es werden Gebiete mit besondere Bedeutung für den Vogel- und Fledermaus- schutz dargestellt. Verzichtet wurde auf die Darstellung der Prüfbereiche im Umfeld der Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Vogelschutz. Die Prüfbereiche ergeben sich aus dem Textteil und der Tabelle II-1 der "Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in Schleswig-Holstein". Nicht dargestellt wurden auch einige Gebiete, die zum Teil bereits durch die bestehenden Erlasse von der Windenergienutzung ausgeschlossen werden oder die erst durch eine Erfassung identifieziert werden können. Welche Gebiete nicht dargestellt wurden, kann aus den Tabellen II-1 (S. 44) und III-10 (S. 81, 82) entnommen werden. Zu Karte 2 Es sind die bekannten Brutplätze von Greif- und Großvögeln sowie Brutkolonien empfindlicher Arten außerhalb von Schutzgebieten artbezogen mit Stand 2000-2005 dokumentiert worden. Für Planungen sind diese Daten eine erste Informationsgrundlage. Sie müssen aber durch Datenabfrage bei den in Tabelle II-2 (S. 45) angegebenen Institutionen und durch Datenermittlung auf Vorhabensebene aktualisiert werden. Traditionelle Brutgebiete des Wachtelkönigs und die Brutverbreitungs- schwerpunkte für die Rohr-, Wiesen- und Kornweihe sind auf Vorhabensebene zu ermittlen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 211 |
| Europa | 8 |
| Kommune | 50 |
| Land | 293 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 79 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 53 |
| Zivilgesellschaft | 12 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 41 |
| Ereignis | 7 |
| Förderprogramm | 143 |
| Hochwertiger Datensatz | 8 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Taxon | 45 |
| Text | 240 |
| Umweltprüfung | 24 |
| unbekannt | 60 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 285 |
| Offen | 167 |
| Unbekannt | 76 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 503 |
| Englisch | 54 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 8 |
| Bild | 86 |
| Datei | 55 |
| Dokument | 159 |
| Keine | 195 |
| Multimedia | 2 |
| Unbekannt | 7 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 207 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 311 |
| Lebewesen und Lebensräume | 528 |
| Luft | 186 |
| Mensch und Umwelt | 518 |
| Wasser | 279 |
| Weitere | 490 |