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Wiesenvogelkulisse

Gebiete mit Grünlandumbruchverbot (Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 25. März 2019 (V 528 - 17266/2019))

Programm 'Schutz fuer Wiesenbrueter'. Programmbegleitendes Forschungsvorhaben Haarmoos (Landkreis Berchtesgadener-Land)

Untersuchungen ueber die Wirkung des Wiesenbrueterprogrammes auf Lebensraeume und Bestandsentwicklung wiesenbruetender Vogelarten unter besonderer Beruecksichtigung des Grossen Brachvogels. Untersuchungen der Gemeinschafts- und Populationsstrukturen wiesenbruetender Vogelarten. Untersuchungen zur Entomo- und Amphibienfauna. Vegetationskundliche Untersuchungen.

Entwicklung von zielorientierten und effizienten Verfahren und Maßnahmen zur Erhöhung der BioDIversität in AgrarlandschafTEn - MEDIATE - Nachbewilligung

Population trend of bird species: datasets from Article 12, Birds Directive 2009/147/EC reporting (2013-2018) - INTERNAL VERSION - Oct. 2020

All EU Member States are requested to monitor birds listed in the Birds Directive (2009/147/EC) and send a report about the progress made with the implementation of the Directive every 6 years following an agreed format. The assessment of breeding population short-term trend at the level of country is here presented. The spatial dataset contains gridded birds distribution data (10 km grid cells) as reported by EU Member States for the 2013-2018 period. The dataset is aggregated by species code and country in the attribute CO_MS. By use of the aggregated attribute [CO_MS], the tabular data can be joined to the spatial data to obtain e.g. the EU population status and trend. This metadata refers to the INTERNAL dataset as it includes species flagged as sensitive by Member States. Therefore, its access is restricted to only internal use by EEA.

Bilanzierung des Brutvogelbestandes 1994 (Umweltatlas)

Daten des Brutvogelartenbestandes (Ist-Wert), Anteil an den zu erwartenden Leitartengruppen (Soll-Wert), Bewertung der Lebensräume aus vogelkundlicher Sicht in einem 1.000 m x 1.000 m Raster, Bearbeitungsstand Juni 1994.

Das Wildschwein

Das mitteleuropäische Wildschwein ( Sus scrofa scrofa ) gehört zur Familie der nichtwiederkäuenden Paarhufer. Das dichte borstige Fell variiert stark von hellgrau bis zu tiefem Schwarz. Dieser Farbe verdanken die Tiere die weidmännische Bezeichnung „Schwarzwild“. Die Jungen, „Frischlinge“, haben bis zum 4. Monat charakteristische hellgelbe Längsstreifen. Das Wildschwein hat im Vergleich zum Hausschwein einen kräftigeren, gedrungenen Körper, längere Beine und einen hohen, keilförmig gestreckten Kopf mit kleinen Augen, und dreieckigen Ohren. Die Schnauze endet in einem kräftigen, kurzen Rüssel. Größe und Gewicht der Tiere können stark schwanken und sind von den jeweiligen Lebensbedingungen abhängig. Die Kopf-Rumpf-Länge kann beim männlichen Schwein, dem „Keiler“, 1,50 bis 1,80 m und die Schulterhöhe bis zu 1,10 m betragen. Keiler können ca. 100 bis 150 kg schwer werden; weibliche Tiere „Bachen“ genannt, erreichen etwa 50 bis 70 % des Keilergewichtes. Das Sehvermögen ist beim Wildschwein – außer für Bewegungen – relativ gering, Gehör- und Geruchssinn sind dagegen sehr gut entwickelt. Das Verbreitungsgebiet des Wildschweins umfasste ursprünglich ganz Europa, Nordafrika und weite Teile Asiens. Heute ist das Wildschwein aber auch in Nord-, Mittel- und Südamerika sowie in Australien und Neuseeland beheimatet. Am liebsten halten sich die Tiere in ausgedehnten Laubwäldern mit dichtem Unterwuchs und feuchten Böden auf. Auch gut strukturierte Feldlandschaften sowie Gebiete mit Gewässern und Röhrichtzonen sind bevorzugte Lebensräume. Die Nähe zum Wasser spielt immer eine große Rolle, da sich die Tiere zur Hautpflege gern im Schlamm suhlen. Auch transportieren feuchte Böden Gerüche besser, was die Nahrungssuche erleichtert. Offenes Gelände ohne jegliche Deckung und die Hochlagen der Gebirge werden gemieden. Wildschweine sind tag- und nachtaktive Tiere, die ihren Lebensrhythmus an die jeweiligen Lebensbedingungen anpassen. Werden sie durch den Menschen tagsüber gestört, verlagern sie den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten auf die Nachtzeit. Den Tag verschlafen sie dann im Schutz eines Dickichtes und beginnen erst in der Dämmerung mit der Nahrungssuche. Dabei können sie bis zu 20 km zurücklegen. Als echter Allesfresser ernährt sich das Wildschwein sowohl von pflanzlicher als auch von tierischer Nahrung. Eicheln und Bucheckern mit ihre hohen Nährwerten sind sehr beliebt. Wenn nicht genügend Waldfrüchte zur Verfügung stehen, werden auch gern Feldfrüchte wie Mais, Erbsen, Bohnen, Kartoffeln und Getreide angenommen. Neben Fall- und Wildobst sowie Grünfutter in Form von Klee, Gräsern und Kräutern stehen auch Wasserpflanzen und deren junge Sprossen und Wurzeln auf dem Speiseplan. Der Eiweißbedarf wird durch Insekten, Regenwürmer, Engerlinge, Reptilien, Kleinnager, Jungwild, Gelege von Bodenbrütern, Fischreste oder Aas gedeckt. Wenn erreichbar, werden auch Gartenabfälle, Obst- oder Brotreste gern gefressen. Die Paarungszeit „Rauschzeit“, dauert von Ende Oktober bis März, mit Schwerpunkt November bis Januar. Der Beginn wird von den Bachen bestimmt, da die Keiler das ganze Jahr über befruchtungsfähig sind. Wildschweine leben generell in Familienverbänden, „Rotten“, in denen eine straffe Rangfolge herrscht. Bei gut gegliederten Familienverbänden mit intakter Sozialordnung synchronisiert die älteste Bache (Leitbache) die Paarungsbereitschaft aller Bachen. Fehlt der steuernde Einfluss älterer Tiere auf das Paarungsgeschehen, können Bachen das ganze Jahr über „rauschig“ sein. Bei guter Nahrungsversorgung kann es dazu kommen, dass sich sogar Einjährige (Überläufer) oder noch jüngere Tiere an der Fortpflanzung beteiligen. Hierdurch entstehen so genannte „Kindergesellschaften“, die dann eine zahlenmäßig völlig unkontrollierte Vermehrung aufweisen. Die Tragzeit dauert beim Wildschwein 4 Monate. Will eine Bache gebären (frischen), sondert sie sich vom Familienverband ab und zieht sich in ein mit Gräsern ausgepolstertes Nest (Kessel) im Gestrüpp zurück. Hier bringt sie bis zu 12 Frischlinge zur Welt. Diese werden 3 Monate lang gesäugt und sind mit ca. 6 Monaten selbstständig. Fühlt eine Bache sich und ihren Nachwuchs bedroht, besteht die Gefahr, dass sie angreift. Im Berliner Raum halten sich Wildschweine bevorzugt in den Randbereichen der Stadt auf. Dabei werden Grünflächen oft als Wanderpfade und Trittsteine benutzt, um tiefer in die Stadt einzudringen. Besonders in der trockenen, warmen Jahreszeit zieht es die Tiere in die Stadt, weil dann in den innerstädtischen Grünanlagen, auf Friedhöfen und in Gärten viel leichter Nahrung zu finden ist als im Wald. Mit ihren kräftigen Rüsseln graben Wildschweine den Boden auf oder drücken Zäune hoch, um an die Nahrung in Komposthaufen, Papierkörben oder Abfalltonnen zu gelangen. Manche Tierliebhaber vermuten zu unrecht, dass die Tiere Hunger leiden und füttern deshalb. Dadurch werden die Wildschweine dauerhaft in die Wohngebiete hinein gelockt. Gartenbesitzer, die aus falsch verstandenem Ordnungssinn ihre Gartenabfälle, Kompost, Obst und altes Gemüse im Wald oder dessen Umgebung abladen, füttern unbewusst neben Ratten auch Wildschweine. Die Tiere gewöhnen sich schnell an diese Nahrungsquelle. Entsprechendes gilt für Parkanlagen, in denen oftmals Essenreste zurückgelassen werden. Für Wildschweine sind Gartenabfälle und liegen gelassene Picknickreste ein gefundenes Fressen. Ihr gutes Gedächtnis hilft ihnen die Orte wiederzufinden, wo der Tisch reich gedeckt ist. Einzelne Rotten, die sogenannten „Stadtschweine“, bleiben dadurch ganzjährig in den Siedlungsgebieten. Durch jede Art von Fütterung werden Wildschweine dauerhaft angelockt, sodass damit die Grundlage für die Zerstörung von Gärten und Parkanlagen gelegt wird. Die Verhaltensmuster der Stadtrandbewohner müssen sich dahingehend ändern, dass Komposthafen im umzäunten Garten angelegt werden, Abfalltonnen geschlossen innerhalb der Umzäunung stehen und keine Form von Fütterung erfolgt. Wildschweine verlieren sonst ihre Scheu vor Menschen. Selbst bis zu Spielplätzen dringen Bachen mit Frischlingen vor. Das Zusammentreffen zwischen Mensch und Wildtier ist die Folge. Für kleine Kinder, die die Lage nicht einschätzen können und nur die niedlichen Frischlinge sehen, könnte die Situation dann gefährlich werden. Das Füttern der Wildtiere ist generell verboten, nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldstrafe erhoben werden (§§ 34 / 50 LJagdG Bln). Beachtet man alle Vorsichtsmaßnahmen, kann es dennoch zu unliebsamen Besuchen kommen. Da Wildschweine ein hervorragendes Wahrnehmungsvermögen durch ihren Geruch haben, wittern sie Nahrung in Form von Zwiebeln, Knollen und Obstresten in den Gärten auch auf weite Entfernungen. Gärten müssen deshalb umfriedet sein, damit das Wild vom folgenreichen Spaziergang abgehalten wird. Hilfreich dabei ist ein Betonfundament mit einem Sockel in Verbindung mit einem stabilen Zaun. Da die Tiere sehr viel Kraft entfalten, muss der Zaun insbesondere in Sockelnähe sehr solide gebaut werden, um den Rüsseln stand zu halten. Wildschweine können im Bedarfsfall auch springen. Deshalb sollte die Umfriedung des Gartens eine gewisse Höhe (ca. 1,50 m) aufweisen. Will man keinen Sockel errichten, hindert auch ein stabiler Zaun, der ca. 40 cm tief in die Erde eingegraben und im Erdreich nach außen gebogen wird, die Tiere am Eindringen. Das Wildschwein steht dann mit seinem Gewicht auf dem Zaun, sodass ein Hochheben mit der Schnauze verhindert wird. Auch eine stabile Wühlstange am Boden befestigt oder an den Zaunpfosten, tut ein übriges zur Sicherung des Grundstückes. Begegnet man einem Wildschwein, sollte in jedem Falle Ruhe bewahrt werden. Das Tier spürt im ungünstigsten Fall genau so viel Angst und Unsicherheit, wie der Mensch, so dass das Ausstrahlen von Ruhe und Gelassenheit die Situation entschärfen hilft. Wildschweine greifen kaum Menschen an. Wichtig ist es, den Tieren immer eine Rückzugsmöglichkeit zu geben. Auf keinen Fall darf ein Wildschwein eingeengt oder in einen geschlossenen Raum, in eine Zaun- oder Hausecke gedrängt werden. Langsame Bewegungen und ausreichend Abstand sind wichtige Grundregeln. Durch Hektik, nervöses Wegrennen und Angstbewegungen kann jedem Tier eine Gefahr signalisiert werden, so dass es regelrecht zum Angriff gedrängt wird. Eine Bache mit Frischlingen muss in großem Abstand umgangen werden. Falls dennoch eine unverhoffte Begegnung erfolgt, sollte durch ruhiges Stehen bleiben oder langsames Zurückziehen ihr das Gefühl der Sicherheit und eine Fluchtmöglichkeit gegeben werden. Wildtiere müssen einen entsprechenden Lebensraum in unserer Nähe – aber nicht in unseren Gärten haben. Das Wissen über die Tiere und die Beobachtungen ihrer Verhaltenweisen bereichern unser Leben und legen die Grundlage zum Verständnis für die Natur und deren Schöpfungen. Stiftung Unternehmen Wald: Das Wildschwein Afrikanische Schweinepest Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung vom 22.01.2018: Gegen die Afrikanische Schweinepest vorbeugen

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 1): Landesweit bedeutsame Gebiete für Brut- und Gastvögel

Der Datensatz der Landesweit bedeutsamen Gebiete für Brut- und Gastvögel aus Karte 1 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms setzt sich aus den avifaunistisch wertvollen Bereichen für Brut- und Gastvögel mit landesweiter, nationaler und internationaler Bedeutung sowie den landesweit bedeutsamen Großvogellebensräumen (Schwarzstorch-Lebensräumen) zusammen, die im Rahmen der Bewertung der für Brutvögel wertvollen Bereiche als landesweit bedeutsam eingestuft wurden. Karte 1 „Schutzgut Biologische Vielfalt“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht für den Arten- und Biotopschutz bedeutsamen Bereiche dar. Zu den Flächen mit einer landesweiten Bedeutung für die Biologische Vielfalt gehören die nationalen und internationalen Schutzgebiete, landesweit bedeutsame Gebiete für den Biotopschutz, landesweit bedeutsame Gebiete für die Fauna und Flora sowie international, national und landesweit bedeutsame Gebiete für Brut- und Gastvögel. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:50.000 (DTK50) aussagekräftig. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 4a): Gebiete mit besonderer Bedeutung für Großvögel (Weißstorch, Wiesenweihe und Kornweihe)

Der Datensatz aus Karte 4a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält Gebiete mit besonderer Bedeutung für Großvögel (landesweit bedeutsame Bereiche für Weißstorch, Wiesenweihe und Kornweihe), die unter der Zielkategorie „Sicherung und Verbesserung“ dargestellt werden und bestehende naturschutzfachliche Werte aufweisen, die zu sichern sind und deren Zustand nach Bedarf für die langfristige Erhaltung der relevanten Werte zu verbessern ist. Die für diese Großvogelarten relevanten Gebiete sind so großräumig und so stark nutzungsgeprägt, dass sie im Grundsatz eher als potenzielle Landschaftsschutzgebiete denn als potenzielle Naturschutzgebiete angesehen werden. Karte 4a „Schutzgutübergreifendes Zielkonzept“ zeigt die landesweite Grüne Infrastruktur als integriertes Zielkonzept des Niedersächsischen Landschaftsprogramms. Die Grüne Infrastruktur des Landes Niedersachsen setzt sich aus sämtlichen für Naturschutz und Landschaftspflege landesweit bedeutsamen Bereichen zusammen (Inhalte aus den Karten 1 bis 3). Dazu gehören auch solche Bereiche, insbesondere Moore und Auen, deren Funktionen derzeit beeinträchtigt sind und bei denen darauf abgezielt wird, diese wiederherzustellen. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:50.000 (DTK50) aussagekräftig. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

LSG Floßgraben Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge Verschiedenes

Das LSG erfaßt die Landschaft westlich von Merseburg zwischen Bad Dürrenberg und Markranstädt in der Landschaftseinheit „Lützen-Hohenmölsener Platte“. Es grenzt südlich von Schladebach an das LSG „Kiesgruben Wallendorf/Schladebach“. Das LSG umfaßt die Grünlandflächen und Niederungen des Tales der beiden Fließgewässer Der Bach und Floßgraben. Hier hat sich inmitten einer anthropogen geprägten und genutzten Kulturlandschaft mit großen Städten, Chemiebetrieben sowie Bergbaufolgelandschaften ein Niederungsbereich erhalten, der sich von der umgebenden strukturarmen und intensiv genutzten Agrarlandschaft durch ein vielfältiges Lebensraummosaik abhebt. So bilden die salzbeeinflußten Stellen südlich von Kötzschau eine Besonderheit. Hier hat sich durch aufsteigendes Salzwasser eine typische Salzbodenvegetation herausgebildet. Am westlichen und südlichen Gebietsrand verläuft der seit dem Mittelalter bestehende künstliche Floßgraben, der fast auf ganzer Länge von galerieartigen Gehölzbeständen begleitet wird. Diese prägen in hohem Maße das Landschaftsbild des Gebietes. In den Talungen kommen südlich von Kötzschau und zwischen Schladebach und Witzschersdorf kleinflächige Reste des besonders schutzwürdigen Eschen-Ulmen-Auenwaldes vor. In der Niederung bei Kötzschau findet sich vernäßtes Grünland mit vereinzelten Kopfweiden als Zeugen früherer Nutzungsformen. Ein etwa 3 ha großes Schilfröhricht bildete sich bei Kötzschau durch Nutzungsaufgabe. Besonders landschaftsbildprägend sind die Ortsränder von Schladebach, Kötzschau und Rampitz zur Bachaue hin, wo extensiv genutzte Obstgärten und Wiesen sowie Kopfweiden und Weidenbüsche zwischen den Dörfern und der Aue vermitteln. Die Hochflächen zu beiden Seiten des LSG liegen in einem seit der Jungsteinzeit als Acker genutzten Gebiet, in dem als Böden Löß- beziehungsweise Sandlöß-Schwarzerden vorkommen. Diese Böden sind Steppenböden und durch die ackerbauliche Nutzung in naturnahem Zustand erhalten geblieben. Eine geschlossene Walddecke haben diese Böden nie getragen. Im Mittelalter wurde im Tal zwischen Schladebach und Kötzschau Der Bach großflächig zu Teichen für die Fischzucht angestaut. Der zum Holztransport angelegte, stellenweise mit Ton abgedichtete Floßgraben, der bei Schladebach auf einer Trogbrücke den Bach überquert, ist als kulturhistorisches Denkmal anzusehen. Die relativ ebene Landschaft zwischen Lützen, Bad Dürrenberg und Schladebach wird von Geschiebemergel und Schmelzwassersanden der Saalekaltzeit gebildet, denen in sehr dünner Decke weichselkaltzeitlicher Löß auflagert. In der Talaue treten humos-schluffige Bildungen des Holozäns auf. An den Hängen des von Bach und Floßgraben durchflossenen Tales treten ältere Schichten zutage: elsterkaltzeitlicher Geschiebemergel und darunter die vor der Elsterkaltzeit abgelagerten präglazialen Flußschotter beziehungsweise die Oberterrasse. Im Untergrund folgt braunkohlenführendes Tertiär, zum Beispiel das alte Kohlefeld zwischen Rampitz und Tollwitz. In Richtung Schladebach haben die frühsaalekaltzeitlichen Flußschotter, beziehungsweise die Hauptterrasse, die älteren Schichten abgetragen und lagern direkt auf dem Unteren Buntsandstein der Merseburger Buntsandstein-Platte. Im Gebiet von Bad Dürrenberg sind mächtige Anhydrit- beziehungsweise Gipsschichten des Zechsteins in der Tiefe vorhanden. Zechsteinsalze wurden dagegen nirgends mehr nachgewiesen. Die jetzigen Soleaustritte, wie in Bad Dürrenberg, können als Relikte der ehemaligen Auslaugung aufgefaßt werden. Von Kötzschau wird 1572 erstmalig ein Salinenbetrieb erwähnt, jedoch soll bereits im 14. Jahrhundert Sole gefördert worden sein. Das Landschaftsschutzgebiet umfasst ein Tal im Dürrenberger Sandlößplateau. Als dominierende Bodenform kommt hier Gley-Tschernosem aus Kolluvialsandlöß vor, ein schwarzer, durchgehend humoser, grundwasserbeeinflusster Kolluvialsandlösboden. Grundwasserbeeinflusst bedeutet, dass Wassermerkmale (Rostflecken) bereits ab 0,4 m unter Flur im Bodenprofil zu erkennen sind. Als natürliches Fließgewässer durchfließt nur Der Bach, von Nempitz kommend, in nordwestlicher Richtung das Gebiet, der im weiteren Verlauf durch das LSG „Kiesgruben Wallendorf/Schladebach“ der Luppe zufließt. Der fast parallel etwas südlicher fließende Floßgraben ist dagegen anthropogenen Ursprungs, er wurde im Mittelalter zum Transportieren von Brennholz für die früheren Salinen bei Kötzschau angelegt. In der Talaue tritt gespanntes Grundwasser teilweise an die Oberfläche und führt dort gemeinsam mit Schichtquellen zu Vernässungen. Südlich von Kötzschau ist dieses Grundwasser auch salzhaltig. Das LSG gehört zum Klimagebiet „Börde- und Mitteldeutsches Binnenlandklima/Saalebezirk“. Der Witterungsablauf wird von der natürlichen Lage im Elster-Saale-Winkel, aber auch von den Industrieanlagen Leuna, Buna, Geiseltal bestimmt. Es ist relativ trocken mit 480 bis 500 mm Jahresniederschlag und warm (8,5 - 9°C mittlere Jahrestemperatur). Die Pflanzenwelt wird durch die in der Bachniederung vorhandene Grünlandvegetation geprägt, die neben artenarmen intensiv bewirtschafteten Teilen auch kleinflächige naturnahe Grünlandgesellschaften nasser Standorte, zum Beispiel Sumpfdotterblumenwiesen, sowie Groß- und Kleinseggenwiesen aufweist. Hier finden sich auch gefährdete Pflanzenarten wie Großes Flohkraut, Wiesen-Silau, Wiesen-Schaumkraut und Schlangen-Knöterich, aber auch Kantiger Lauch, Zierliches Tausendgüldenkraut, Wasser-Ampfer, Großer Wiesenknopf und Echtes Eisenkraut. In den Auenwaldresten stocken Gemeine Esche, Feld- und Flatter-Ulme, Stiel-Eiche, Berg- und Spitz-Ahorn sowie Winter-Linde. Nitrophile Arten wie Große Brennessel, Giersch und Knoblauchsrauke, dominieren in der Krautschicht, in der jedoch mit Scharbockskraut, Wald-Goldstern und Busch-Windröschen auch typische Frühjahrsgeophyten vertreten sind. Die Gehölze entlang der Fließgewässer, insbesondere am Floßgraben, werden vorwiegend aus Gemeiner Esche, Schwarz-Erle, Feld-Ulme, aber auch aus Hybrid- und Silber-Pappel gebildet, während in der Strauchschicht Ein- und Zweigriffliger Weißdorn, Gewöhnliche Traubenkirsche und Schwarzer Holunder vorherrschen. In der durch salzhaltiges Wasser entstandenen Salzbodenvegetation südlich von Kötzschau finden sich seltene und geschützte Pflanzen wie Strand-Milchkraut, Entferntährige Segge, Großes Flohkraut, Strand-Wegerich, Strand-Dreizack und Erdbeer-Klee. Das eng begrenzte Röhricht wird aus Schilf, Breit- und Schmalblättrigem Rohrkolben, Großem Wasserschwaden, Strand-Simse und einigen Binsenarten gebildet, während vom Rand her Große Brennessel und Bittersüßer Nachtschatten eindringen. Die Tierwelt des Landschaftsschutzgebietes wird von typischen Wiesenbewohnern geprägt, vor allem Feldlerche und Feldmaus, vereinzelt auch Schafstelze und Feldhase. Das in Kötzschau brütende Weißstorchpaar sowie Mäusebussard und Turmfalke suchen hier Nahrung. Die Gehölze weisen durch ihre geringe Fläche hohe Randeffekte auf, wodurch sie einer recht artenreichen Vogelwelt geeigneten Lebensraum bieten. So brüten hier Rot- und Schwarzmilan, Waldohreule, Mönchs- und Gartengrasmücke, Gelbspötter, Zaunkönig, Zilpzalp, Nachtigall, Gartenrotschwanz, Stieglitz und Buchfink. In älteren Bäumen kommen auch Bunt-, Grün- und Kleinspecht vor. Das Röhricht wird unter anderem von Rohrweihe, Teich- und Sumpfrohrsänger, Rohrammer und Wasserralle bewohnt. (1) weitergehende Beschreibungen Das Gebiet bei Kötzschau war lange Zeit Exkursionsgebiet der Leipziger Botaniker und Zoologen. So finden sich viele Angaben insbesondere von Salzpflanzen schon in alten Florenwerken. Das Verschwinden einiger Artenkönnte mit der Aufgabe des Salinenbetriebes zusammenhängen. In der durch salzhaltiges Wasser entstandenen Salzbodenvegetation südlich von Kötzschau finden sich seltene und gefährdete Pflanzen wie Strand-Milchkraut, Entferntährige Segge, Strand- und Sumpf-Dreizack, Erdbeer-Klee, Salzbunge, Salz-Hornklee und Gewöhnlicher Salzschwaden. Die Tierwelt des Landschaftsschutzgebietes wird von Arten geprägt, welche halboffene und extensiv genutzte Lebensräume bevorzugen. Von den Vogelarten wären Goldammer, Neuntöter, Schafstelze und Sumpfrohrsänger zu nennen. Die Feucht- und Salzwiesen werden vonzahlreichen gefährdeten Heuschreckenarten besiedelt, so Große Goldschrecke, Sumpfschrecke und Sumpfgrashüpfer. Auf trockeneren Grünländern ist die Zauneidechse zu finden. Die zahlreichen Stillgewässer weisen einereiche Amphibienfauna auf. So sind mehrere Laichplätze des Gras- und Teichfrosches, der Erd- und Wechselkröte sowie des Teichmolchs bekannt. An den naturnahen Teichen kommt die Teichralle vor, im Schilfgebiet südlich Kötzschau zählt die Wasserralle zu den Brutvögeln. Die Schleiereule brütet regelmäßig in einem als Artenschutzturm hergerichteten Trafoturmbei Rampitz. Infolge der verbesserten Wasserqualität finden an Bach und Floßgraben zunehmend auch Tierarten der Fließgewässer entsprechende Lebensbedingungen. So konnten aktuelle Nachweise vom Eisvogel und der Gebänderten Prachtlibelle erbracht werden. Das LSG ist mit den Tier- und Pflanzenarten und seinem reich strukturierten Landschaftsbild sowie seinem hohen Erholungswert zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln. Die Lebensraumfunktion für eine Vielzahl geschützter Tier- und Pflanzenarten hat innerhalb einer stark anthropogen geprägten Umgebung eine große Bedeutung. Die Erhaltung der Reste des Hartholzauenwaldes bei Kötzschau und Witzschersdorf ist in Anbetracht der allgemeinen Waldarmut des Großraumes und der hier vorkommenden gefährdeten Waldgesellschaft besonders wichtig. Diese Ziele sind vorwiegend von einer umweltschonenden Land- und Forstwirtschaft abhängig, die auch den umfassenden Schutz des Bodens vor Erosion beinhalten muß. Ein wesentliches Entwicklungsziel ist die Freihaltung des Gebietes von Bebauung sowie die harmonische Einbindung von Ortsrändern, Anwesen und sonstigen baulichen Anlagen in die Landschaft. Insgesamt ist eine naturnahe Entwicklung des Gebietes auch für eine ungestörte Erholung in Natur und Landschaft anzustreben. Dazu sollte auch ein Wegesystem für Wanderungen beitragen. (1) weitergehende Beschreibungen Der Erhalt der artenreichen Feucht- und Salzwiesen ist in erster Linie von einer extensiven, kleinbäuerlichen Landwirtschaft abhängig. Nutzungsaufgabe führt mittelfristig zur Verbrachung und Entwicklung von Schilfröhrichten und somit zur Verdrängung konkurrenzschwacher Pflanzenarten. Für die salzbeeinflussten Grünländer sind aufgrund ihres hohen Gefährdungsgrades ein höherer Schutzstatus und eine spezielle Pflege anzustreben. Düngung, Pestizideinsatz und die weitere Absenkung des Grundwasserspiegels sind zu unterlassen. Aufverschilften ehemaligen Salzstandorten ist dieextensive Nutzung wieder einzuführen, ggf.mittels extensiver Rinderbeweidung. Nicht standortgerechte Anpflanzungen aus Hybrid-Pappeln sollten schrittweise umgewandelt werden. Ein wesentliches Entwicklungsziel ist die Freihaltung des Gebietes von Bebauung und einer weiteren Zerschneidung durch neue Wege oder Straßen. Die Erweiterung der Ortsbebauung von Kötzschau in Richtung Bach- und Floßgrabenaue hätte die dauerhafte Unterbrechung des Biotopverbundes zwischen Schladebach und Nempitz zur Folge. Das LSG ist auf Fußwanderungen von den angrenzenden Ortschaften aus zu erreichen, wenn auch das Wegesystem diesem Anliegen noch angepaßt werden muß. Die Besucher des Gebietes können auch das nahegelegene Bad Dürrenberg aufsuchen, wo ein viergeschossiger barocker Förderturm, der Borlachturm, das Borlach-Museum sowie das Gradierwerk einen Einblick in die Geschichte der Salzgewinnung im halleschen Raum ermöglichen. (1) weitergehende Beschreibungen Dort, wo Floßgraben und Bach sich kreuzen, steht an dem Rastplatz für Wanderer eine Zerr-Eiche. Der attraktive Baum ist südeuropäischen Ursprungs. Blickt man von hier nach Norden, schaut man über die Fläche des ehemaligen Oberteiches. In der Merseburger Bischofschronik ist zu lesen, dass Bischof Thilo„ ...mit großen Kosten drei Fischteiche ausgraben (ließ), zwei in Schladebach, den dritten ... in Merseburg“. Der Unterteich liegt westlichdes LSG. Die Agrargenossenschaft nutzt ihn zur Bewässerung. Ein Wanderweg, welcher einen guten Einblick in die Naturausstattung des Gebietes bietet, führt von der Westgrenze des LSG bei Schladebach entlang des Floßgrabens bis zur Schule Kötzschau. Dort gibt es eine Heimatstube, die man nach Absprache besuchen kann. Nach Südosten führt der Weg weiterüber die Mühle in Kötzschau, entlang von Salzwiesen und Auengehölzen bis zur Bahnlinie bei Rampitz. Das Gradierwerk Bad Dürrenberg Im frühen 19. Jahrhundert wurde das Gradierwerk Bad Dürrenberg erbaut. Hier wird unterirdisch geförderte Sole auf eine mehrere hundert Meter lange Anlage aus etwa 20 Meter hohen Reisigwänden gepumpt. Von oben tropft diese Sole an dem aus Schwarzdorn-Zweigen bestehenden Geäst herab. Dabei verdunstet das Wasser teilweise, so daß sich die Konzentration des Salzes in der verbleibenden Flüssigkeit erhöht, die Sole ”gradiert”. Unliebsame Beimischungen der Sole, wie Gips und anderes bleiben dabei an den Reisigwänden haften, die im Laufe der Zeit dadurch ein weißes Aussehen erhalten. Der feine Nebel, der beim Herabtröpfeln der Sole auf die Dornenwände versprüht wird, wirkt lindernd auf verschiedene Bronchialerkrankungen, insbesondere auf Asthma. Kurpatienten gehen zur Linderung ihrer Beschwerden täglich um dieses Gradierwerk. (1) weitergehende Beschreibungen Für die Saline in Kötzschau sollen 1599 die ersten „Leckhäuser“ (Gradierhäuser) angelegt worden sein, es wurde auf Stroh gradiert. Im 30jährigen Krieg wurden beide Salinenzerstört, erst 1696 konnte die Produktion wieder aufgenommen werden. 1697 wurden an Adam Friedrich von Pfuhl, fürstlich sächsischer Obrist und Kommandat zu Heldrungen, durch das Bergamt in Freiberg fast alle Salinen im Lande verliehen, darunter neun Salzbrunnen zu Teuditz und Kötzschau. 1698 überließ Pfuhl für eine entsprechende Summe seine Rechte auf Teuditz und Kötzschau an die Leipziger Kaufleute Hommel, Ernst und Werner. Bis 1741 stieg die Produktion auf 17 000 Stück Salz zu 128 Pfund jährlich, der Landesbedarf konnte jedoch nicht gedeckt werden. Von 1808 versuchte man bis zur Gründung der Gewerkschaft in Teuditz und Kötzschau 18 mal einen Solschacht niederzubringen. 1815 fielen die Salinen durch Gebietsverlust an Preußen und es drohte der Konkurs; die Kuxe sanken im Kurs, die Preußische Regierungtätigte Notkäufe zum Erhalt der Salinen. 1846 umfasste die Saline Kötzschau: 1 Solbrunnen, 2 Wasserräder, 2 große Windkünste, Gradierhäuser von einer Gesamtlänge von 1 105 Fuß mit (einseitiger) Gradierfläche von 31 900 Quadratfuß, 1 Kreiselrad zum Füllender Pfannen sowie 2 größere und 2 kleinere Pfannen (mit Kohlebefeuerung). Noch 1856 beschäftigten die Salzwerke 61 Arbeiter, die 661 Lasten Speisesalz á 4 000 Pfund im Werte von 19 944 Talern erzeugten. Die Auflösung der Salinen in Kötzschau und Teuditz erfolgte 1861. Der Salinenbetrieb zu Kötzschau funktionierte so, wie er noch heute in Bad Dürrenberg zu sehen ist. Aus diesem Grund lohnt sich die Besichtigung des dortigen Gradierwerkes. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X (1) Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 4a): Gebiete mit landesweiter Bedeutung für die Biologische Vielfalt

Bestandteile dieses Datensatzes aus Karte 4a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms sind die aus landesweiter Sicht für den Arten- und Biotopschutz bedeutsamen Bereiche, die unter der Zielkategorie „Sicherung und Verbesserung“ dargestellt werden und bestehende naturschutzfachliche Werte aufweisen, die zu sichern sind und deren Zustand nach Bedarf für die langfristige Erhaltung der relevanten Werte zu verbessern ist. Hierzu gehören FFH-Gebiete, EU-Vogelschutzgebiete, Streng geschützte Teile der Nationalparke und des Biosphärenreservates, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale, die zur Sicherung von Natura 2000 ausgewiesen wurden sowie weitere landesweit bedeutsame Gebiete für den Biotopschutz und den Tier- und Pflanzenartenschutz. Karte 4a „Schutzgutübergreifendes Zielkonzept“ zeigt die landesweite Grüne Infrastruktur als integriertes Zielkonzept des Niedersächsischen Landschaftsprogramms. Die Grüne Infrastruktur des Landes Niedersachsen setzt sich aus sämtlichen für Naturschutz und Landschaftspflege landesweit bedeutsamen Bereichen zusammen (Inhalte aus den Karten 1 bis 3). Dazu gehören auch solche Bereiche, insbesondere Moore und Auen, deren Funktionen derzeit beeinträchtigt sind und bei denen darauf abgezielt wird, diese wiederherzustellen. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

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