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Die für ca. 85 % der landwirtschaftlichen Nutzflächen vorliegende Bodenfunktionsbewertung erfolgt in Baden-Württemberg nach Leitfaden "Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit" (LUBW, 2010) und umfasst die nach Bundes-Bodenschutzgesetz § 2 Abs. 2 (Nr. 1 a - c) genannten und von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft (1998) präzisierten natürlichen Bodenfunktionen: Natürliche Bodenfruchtbarkeit, Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, Filter und Puffer für Schadstoffe, Sonderstandort für naturnahe Vegetation und darüber hinaus deren Gesamtbewertung. Bei der Bodenschätzung wird die Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen aufgrund der natürlichen Ertragsbedingungen (Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung und klimatische Verhältnisse) festgestellt. Alle nicht natürlich bedingten Einflüsse (z. B. betriebswirtschaftliche Aspekte, Verkehrsanbindung, etc.) bleiben unberücksichtigt. Die angebotenen und auf Flurstücksebene aggregierten Bodenschätzungsdaten sowie daraus abgeleiteten Bodenfunktionsbewertungen basieren auf ALK und ALB mit Stand 2010. Inzwischen sind neu digitalisierte Bodenschätzungsdaten der Finanz- sowie Vermessungsverwaltung, entsprechend dem aktuellsten Datenstand, verfügbar. Diese sind den bisherigen Daten auf Basis von ALK und ALB vorzuziehen. Bitte prüfen Sie daher, ob für die von Ihnen gewünschte Fläche die Bodenfunktionsbewertung auf Grundlage der neu digitalisierten Bodenschätzungsdaten "Bodenfunktionsbewertung auf Grundlage der digitalen Bodenschätzungsdaten (FESCH und ALKIS)" vorliegt und nutzen Sie ggf. diese. Für forstwirtschaftliche Flächen ist die Bodenkarte 1 : 50 000 (BK50 GeoLa) heranzuziehen. Die Bodenfunktionsbewertung ist im Datensatz enthalten (Methode: LUBW 2010). Im UIS sind die folgenden Themen gem. Heft Bodenschutz 23 - LUBW 2010 visualisiert: - Bodenfunktion: Ausgleichskörper im Wasserkreislauf (Klassen: 1 = gering, 2 = mittel, 3 = hoch, 4 = sehr hoch, 9 = keine Angabe) - Bodenfunktion: Filter und Puffer für Schadstoffe (Klassen: 1 = gering, 2 = mittel, 3 = hoch, 4 = sehr hoch, 9 = keine Angabe) - Bodenfunktion: Natürliche Bodenfruchtbarkeit (Klassen: 1 = gering, 2 = mittel, 3 = hoch, 4 = sehr hoch, 9 = keine Angabe) - Bodenfunktion: Sonderstandort für naturnahe Vegetation (Klassen: 3 = hoch, 4 = sehr hoch, 8 = keine hohen oder sehr hohen Bewertungen, 9 = keine Angabe) - Flächenanteil des Flurstücks mit Bodenschätzungsinformation (Für den Restteil liegt keine Bodenschätzungsinformation vor oder es gibt keine Bodenschätzung z.B. Wald.) - Gesamtbewertung der Bodenfunktionen - Mittlere Boden- oder Grünlandgrundzahl (in Klassen eingeteilter flächengewichteter Mittelwert ohne jegliche Nutzungsdifferenzierung)
Quellen des Gutachtens Berechnungsmethoden für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) (BUB-D) 2021: bekanntgemacht im Bundesanzeiger, BAnz AT 05.10.2021 B4. Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (BEB) 2021: bekanntgemacht im Bundesanzeiger, BAnz AT 05.10.2021 B4 Internet: www.bundesanzeiger.de/pub/publication/teyTn4WxHbuoizURwIz?0 (Zugriff am 23.02.2023) Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298) geändert worden ist. Download: www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bimschg/gesamt.pdf (Zugriff am 23.02.2023) Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz LAI 2022: Hinweise zur Lärmkartierung – Dritte Aktualisierung -, Fassung vom 27.01.2022, Beschlussfassung durch die 143. Sitzung am 29. und 30 März 2022. Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates: vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 189/12 vom 18.07.2002. Internet: eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex:32002L0049 (Zugriff am 23.02.2023) Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates: vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung vom 06.01.2011). Internet: eur-lex.europa.eu/legal-content/AUTO/?uri=CELEX:32010L0075&qid=1541686811384&rid=1 (Zugriff am 23.02.2023) Richtlinie (EU) 2015/996 der Kommission: vom 19. Mai 2015 zur Festlegung gemeinsamer Lärmbewertungsmethoden gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates i. V. m. Anhang der Delegierten Richtlinie der Kommission zur Änderung des Anhangs II der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich gemeinsamer Methoden zur Lärmbewertung zwecks Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt, C(2020) 9101 final, 21.12.2020. Internet: eur-lex.europa.eu/legal-content/de/ALL/?uri=CELEX%3A32015L0996 (Zugriff am 23.02.2023) Sachverständigenrat für Umweltfragen: Umweltgutachten 2004, S. 471 – 506 Internet: www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/01_Umweltgutachten/2004_2008/2004_Umweltgutachten_BTD.html (Zugriff am 13.03.2023) Sächsisches Landesamt für Umwelt Landwirtschaft und Geologie (LfULG) 2022: Erarbeitung von Methoden und Strategien zur Optimierung der Lärmkartierung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie, Bearbeitung durch Wölfel Engineering GmbH + Co. 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KG 2023: Umgebungslärmkartierung Ballungsraum Berlin 2022 gemäß EG-ULR, 30.06.2022 im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz Berlin. Internet: www.berlin.de/umweltatlas/_assets/literatur/laermkartierung_berlin_2022_projektbericht.pdf (Zugriff: 02.04.2022) Wölfel Engineering GmbH + Co. KG 2023a: IMMI 30: „IMMI“ Release 20221111, Programm zur Schallimmissionsprognose, geprüft auf Konformität gemäß den QSI-Formblättern zu VDI 2714:1988-01, VDI 2720 Blatt1:1997-03, DIN ISO 9613-2:1999-10, Schall 03:1990/2015, RLS 90:1990 und gemäß TEST-20 der BAST für RLS-19:201 Internet: www.immi.eu/ (Zugriff am 09.03.2023) Eisenbahn-Bundesamt (EBA): Internet: www.eba.bund.de/DE/home_node.html (Zugriff am 23.02.2023) Umweltbundesamt (UBA): Internet: www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/umgebungslaermrichtlinie (Zugriff am 23.02.2023) SenSBW (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin) (Hrsg.) 2022: Umweltatlas Berlin, Karte 07.01 Verkehrsmengen DTV 2019, 1 : 50.000, Berlin. Internet: www.berlin.de/umweltatlas/verkehr-laerm/verkehrsmengen/2019/zusammenfassung/ SenSW (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) (Hrsg.) 2017: Umweltatlas Berlin, Karte 07.05. Strategische Lärmkarten 2017, 1:50.000, Berlin. Internet: www.berlin.de/umweltatlas/verkehr-laerm/laermbelastung/2017/zusammenfassung/ SenSBW (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen) (o. J.): Geoportal Berlin / ATKIS® DGM – Digitales Geländemodell -. SenUMVK (Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz) (o. J.): Geoportal Berlin / Detailnetz Berlin.
Quellen des Gutachtens Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. Juni 2012 (BGBl. I S. 1421) geändert worden ist. Download: www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bimschg/gesamt.pdf ” (Zugriff am 21.08.2017) Datenerfassungssystem 2017_01_23_QSI_TXL_2015_VBUF: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH. LAI, Bund/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz: Hinweise zur Lärmkartierung in der Fassung des Beschlusses der 121. Sitzung der LAI vom 2. bis 3. März 2011. Personenbeförderungsgesetz (PBefG): neugefasst durch Bekanntmachung vom 08.08.1990, zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 14 G v. 20.7.2017 I 2808. Download: www.gesetze-im-internet.de/pbefg/PBefG.pdf (Zugriff 11.09.2017) Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates: vom 25. 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Download: www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bimschv_34/gesamt.pdf (Zugriff am 21.08.2017) Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS): bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen (VBUSch): bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB): vom 9. Februar 2007 (Bekanntmachung der Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm-VBEB im Bundesanzeiger vom 20. April 2007; S. 4.137). Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe (VBUI): bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF-DES) bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF-AzB) bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Wölfel Monitoring Systems: IMMI 2016 Software für die Lärmkartierung. Internet: www.woelfel.de/produkte/immissionsprognose-immi.html (Zugriff am 21.08.2017) Wölfel Monitoring Systems GmbH + Co. KG 2011: Strategische Lärmkartierung gemäß Richtlinie 2002/49/EG im Land Brandenburg, Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld (2010). Wölfel Monitoring Systems GmbH + Co. KG 2012: Strategische Lärmkartierung gemäß Richtlinie 2002/49/EG im Land Brandenburg, Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld (vorhersehbare Lärmsituation 2015 – Flughafen BER). Wölfel Monitoring Systems GmbH + Co. KG 2017: Lärmkartierung für den Ballungsraum Berlin, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, I C – Immissionsschutz Berlin. 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Internet: /umweltatlas/nutzung/einwohnerdichte/2016/karten/artikel.1010446.php SenStadtWohn (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) (Hrsg.) 2017a: Digitaler Umweltatlas Berlin, Aktualisierte Ausgabe 2017, Karte 07.01. Verkehrsmengen, 1:50.000, Berlin. Internet: /umweltatlas/verkehr-laerm/verkehrsmengen/2014/karten/artikel.978250.php SenStadtWohn (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) (o. J.): ATKIS® DGM – Digitales Geländemodell -, Geoportal Berlin. Internet: fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=zoomStart&mapId=k_dgm1@senstadt (Zugriff am: 11.09.2017) SenStadtWohn (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) (o. J.): Liegenschaftskataster, Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS), Geoportal Berlin. Internet: fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=zoomStart&mapId=wmsk_alkis@senstadt (Zugriff am: 11.09.2017) SenStadtWohn (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) (o. J.): Detailnetz Berlin, Geoportal Berlin. Internet: fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=zoomStart&mapId=k_vms_detailnetz_wms_spatial@senstadt (Zugriff am: 11.09.2017)
Die Versiegelung von natürlichen Böden durch Überbauung und Bedeckung mit undurchlässigem Material hat eine Vielzahl von negativen Auswirkungen auf den Naturhaushalt, das Mikroklima in der Stadt und den Lebensraum des Menschen. Die Auswirkungen der Versiegelung sind vor allem in den Großstädten und Ballungsräumen zu spüren, wo ein hoher Anteil der gesamten Fläche versiegelt ist. Definition Unter Versiegelung wird die Bedeckung des Bodens mit festen Materialien verstanden. Dabei lassen sich versiegelte Flächen in bebaut versiegelte Flächen , also Gebäude aller Art, und unbebaut versiegelte Flächen , also Fahrbahnen, Parkplätze, befestigte Wege usw., trennen. Neben baulichen Anlagen und mit Asphalt oder Beton vollständig versiegelten Oberflächen werden auch durchlässigere Beläge als versiegelt betrachtet, obwohl diese zum Teil sehr unterschiedliche ökologische Eigenschaften aufweisen. Rasengittersteine oder breitfugiges Pflaster z. B. erlauben noch ein reduziertes Pflanzenwachstum, sind teilweise wasserdurchlässig oder weisen ein wesentlich günstigeres Mikroklima auf. Die vorkommenden Arten von Oberflächenbelägen der unbebaut versiegelten Flächen werden zu vier Belagsklassen mit unterschiedlichen Auswirkungen auf den Naturhaushalt zusammengefasst (vgl. Tab. 1). Die vollständige Versiegelung von Böden führt zum unumkehrbaren Verlust der natürlichen Bodenfunktionen. Durch Versiegelung und Verdichtung werden außerdem die pflanzenverfügbare Wasserspeicherleistung des Bodens sowie seine Puffer- und Filterleistung stark beeinträchtigt. Mit der Unterbindung der Wasser- und Sauerstoffversorgung werden die meisten Bodenorganismen zerstört. Da kein Wasser mehr versickern kann, werden die über Luft und Niederschläge eingetragenen Schadstoffe nicht mehr im Boden gehalten und zum Teil in die Oberflächengewässer gespült. Die Grundwasserneubildung wird verhindert bzw. reduziert. Mit der Versiegelung des Bodens gehen durch den Verlust von Verdunstungs- und Versickerungsflächen für Niederschläge auch Veränderungen im Wasserhaushalt und der Wasserbeschaffenheit einher. Das u. a. mit Reifenabrieb, Staub und Hundekot stark verunreinigte Regenwasser von versiegelten Flächen wird über die Kanalisation entweder direkt in die Vorfluter oder über die Klärwerke abgeleitet (vgl. Umweltatlaskarte Entsorgung von Regen und Abwasser (02.09)). Der Abfluss schadstoffbelasteten Regenwassers nach Starkregenereignissen führt immer wieder zur Eutrophierung der Gewässer. Die vollständige Versiegelung des Bodens bewirkt in der Folge den gänzlichen Verlust von Flora und Fauna . Aber auch die Versiegelung von Teilbereichen verursacht immer einen Lebensraumverlust. Biotope werden zerschnitten oder isoliert; empfindliche Arten werden zugunsten einiger anpassungsfähiger Arten verdrängt. Unversiegelte Böden haben dank ihrer Wasserspeicherfähigkeit und als Wasserlieferanten für Pflanzen einen wichtigen Einfluss auf das Stadtklima. Die Verdunstung durch die Pflanzen und von der (unversiegelten) Bodenoberfläche führen zur Abkühlung der Luft. Das hohe Wärmespeichervermögen von Gebäuden, versiegelten Flächen und asphaltierten Straßen verursacht im Gegenzug eine Aufheizung der Luft und führt zur Ausprägung eines speziellen Stadtklimas. Vor allem im Sommer wird dadurch die nächtliche Abkühlung deutlich verringert (vgl. Abb. 1 und Umweltatlaskarte „Nächtliche Abkühlung zwischen 22:00 Uhr und 04:00 Uhr“ (04.10.4)). Gleichzeitig wird auch die Luftfeuchtigkeit vermindert , da Vegetationsflächen und die davon ausgehende Verdunstung fehlen. Dies kann zum Auftreten von Extremwerten führen, die das menschliche Wohlbefinden erheblich beeinträchtigen können. In diesem Zusammenhang spielen nicht-versiegelte Flächen wie z. B. Parkanlagen eine große Rolle; schon ab 1 ha Größe sind positive klimatische Auswirkungen auf das menschliche Wohlbefinden nachweisbar. Auch auf die Staub- und Schadstoffgehalte der Luft haben vegetationsbestandene Flächen Einfluss, da sie durch ihre großen Blattoberflächen in der Lage sind, Stäube und andere Luftschadstoffe zu binden . Die Auswirkungen der Versiegelung auf das Berliner Stadtklima sind ausführlich in verschiedenen Karten des Bereiches Klima beschrieben. Neben den oben beschriebenen Folgen auf den Naturhaushalt hat der Grad der Versiegelung eines Stadtgebietes auch eine unmittelbare Auswirkung auf den Lebensraum des Menschen . So ist eine hohe Versiegelung meist gepaart mit einem Missverhältnis zwischen Einwohnerzahl und Freiflächenangebot. Die Aneinanderreihung von Gebäuden, häufig nur durch Asphalt- oder Betonflächen unterbrochen, kann auf die Bewohner eine bedrückende, monotone Wirkung haben. Natur, wie z. B. der Wechsel der Jahreszeiten, kann in der direkten Wohnumgebung nicht mehr erlebt werden. Naherholung am Stadtrand erzeugt wiederum Verkehr mit ebenfalls negativen Umweltauswirkungen. Versiegelungsdaten werden in zahlreichen für den Umweltschutz sowie die Stadt- und Landschaftsplanung wichtigen Zusammenhängen regelmäßig genutzt. Dabei ist die Nutzung und Verarbeitung in verschiedenen Modellen (Stadtklima, Wasserhaushalt) oder Bewertungsverfahren – wie z. B. im Bodenschutz – ein Anwendungsschwerpunkt. Aber auch der Dokumentation des Zustandes der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft durch Versiegelung kommt eine wichtige Bedeutung zu. Nicht zuletzt wird im politischen Raum zunehmend nach zeitlich hoch aufgelösten und regelmäßig erhobenen Versiegelungsdaten verlangt, um im Rahmen eines Monitorings den Verlauf umweltpolitischer oder stadtplanerischer Strategien messen zu können (vgl. Reusswig et al. 2016, SenStadtUm 2016a, SenUVK 2019, AfS 2021). Instrumente zur Reduzierung von Versiegelung und Flächenneuinanspruchnahme Für empirische Untersuchungen und Risikoabschätzungen zur Folge des Flächenverbrauchs im Rahmen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wurde der Indikator “ Flächenneuinanspruchnahme ” entwickelt. Die Flächenneuinanspruchnahme errechnet sich aus der täglichen Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) . Diese ist nicht mit der versiegelten Fläche gleichzusetzen. In der SuV sind auch Flächen enthalten, die nur wenig versiegelt sind (Hausgärten, Kleingärten, Parkanlagen, Verkehrsgrün etc.). Ziel der Bundesregierung ist es, die durchschnittliche Flächenneuinanspruchnahme bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha pro Tag zu begrenzen. Bis 2050 wird eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, in der durch Flächenrecycling und eine Reduktion der Flächenneuinanspruchnahme die Summe des Flächenverbrauchs auf Netto-Null reduziert wird (vgl. Statistisches Bundesamt 2021). In den Jahren 2004 bis 2019 hat die tägliche Flächenneuinanspruchnahme kontinuierlich von 131 ha auf 45 ha abgenommen. Im Jahr 2020 stieg sie jedoch wieder auf 58 ha pro Tag an. Das ursprünglich bereits für das Jahr 2020 gesteckte 30-ha-Ziel der Bundesregierung wurde damit trotz Verlangsamung der Flächenneuinanspruchnahme verfehlt (Umweltbundesamt 2020). Im September 2015 wurde auf dem UN-Gipfel in New York die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Die darauf aufbauende Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2021 (Die Bundesregierung 2021) berücksichtigt die besondere Notwendigkeit des nachhaltigen Schutzes der Ressource Boden vor dem Hintergrund zunehmender Urbanisierung und Klimaveränderungen (Sustainable Development Goal – SDG 15). Bei der Umsetzung des Ziels einer land- und bodendegradationsneutralen Welt der Agenda 2030 wird die Bedeutung des Bodens für Artenvielfalt, Klimaschutz und als Kohlenstoffspeicher besonders hervorgehoben (Die Bundesregierung 2021). In einem Ballungsraum wie Berlin ist die oben beschriebene Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche nur ein wenig geeigneter Indikator für die Inanspruchnahme von Böden (vgl. Umweltatlaskarte „Freiflächenentwicklung (06.03) . Aus diesem Grund wurde in Berlin für das Monitoring von 17 Nachhaltigkeitszielen der Indikator Nr. 15.1 „Flächenversiegelung“ festgelegt, um unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit den sparsamen Umgang mit der Ressource Boden zu dokumentieren. Zur Darstellung der zeitlichen Entwicklung des Versiegelungsgrades werden auch die Daten des Umweltatlas genutzt (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2021). Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat im Jahr 2005 eine Expertengruppe aus Bund und Ländern eingesetzt, um ein geeignetes Schätzverfahren zur Ermittlung der Bodenversiegelung auf Bundesländerebene zu entwickeln, das den Nachhaltigkeitsindikator “Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen” um die Komponente Versiegelung erweitern sollte. Die Ergebnisse der Expertengruppe fließen in die Umweltökonomische Gesamtrechnung der Länder (UGRdL) ein und wurden im Bericht “Indikator Versiegelung” dokumentiert (Frie & Hensel 2007). Bereits ab dem Jahr 2010 hat die LABO im Auftrag der Umweltministerkonferenz (UMK) einen Bericht zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme sowie zwei Statusberichte erarbeitet und veröffentlicht. Der im Jahr 2020 erarbeitete LABO-Statusbericht 2020 „Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und der Versiegelung“ knüpft an diese vorhergehenden Dokumente an. Neben dem Status Quo bei der Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und Versiegelung, zeigt der Bericht Lösungsansätze zum nachhaltigen Schutz der Ressource Boden auf (LABO 2020). Laut Umweltökonomischer Gesamtrechnungen der Länder nehmen versiegelte Flächen in Deutschland 2021 einen Flächenanteil von 6,4 % ein. Das entspricht einer versiegelten Fläche von 2,2 Mio. ha. In Berlin beträgt der Flächenanteil der versiegelten Fläche 2021 34,7 % (rund 30.931 ha) (Statistische Ämter der Länder 2022). Siehe dazu den Exkurs: Versiegelungsdaten 2005, 2011, 2016 und 2021 im Vergleich zum Indikator “Versiegelung” der Umweltökonomischen Gesamtrechnung der Länder (UGRdL, Statistische Ämter der Länder 2022). Die mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie angestrebte Reduzierung des Flächenverbrauchs soll durch flächensparendes und kompaktes Bauen, Verdichtung der Innenstädte, Bündelung von Infrastruktur, Bereitstellung von Ausgleichsflächen und Wiedernutzbarmachung von nicht mehr genutzten Flächen (Flächenrecycling) erreicht werden. Mit der Steigerung der Qualität des Wohnumfeldes in den Siedlungen soll das verdichtete Wohnen in der Stadt wieder als Alternative zum Haus im Grünen etabliert werden (Die Bundesregierung 2021). Länder und Kommunen sollen diese Ziele im Rahmen ihrer Raumordnungs- und Bauleitpläne umsetzen. Mit der Anpassung des Städtebaurechts an die UVP-Änderungs-Richtlinie wurde im März 2017 die Novellierung des Baugesetzbuches beschlossen. Die Novelle hat u.a. den Schwerpunkt der Einführung einer neuen Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“, die eine stärkere Verdichtung gemischter Nutzungen unter Reduzierung des Flächenverbrauchs ermöglichen soll (Deutscher Bundestag 2017). Mit Inkrafttreten der Bundes-Bodenschutz-Gesetzgebung im Jahr 1999 wurde der Boden mit seinen Bodenfunktionen erstmals durch bundeseinheitliche Regelungen unter Schutz gestellt. Das Bodenschutzrecht bietet im Hinblick auf Nutzungsänderungen oder bauliche Inanspruchnahme von Böden allerdings keine unmittelbare materiell-rechtliche Handhabe. Die Entsiegelungspflicht nach § 5 des Bundes-Bodenschutzgesetzes stellt zwar grundsätzlich ein Instrumentarium dar, dauerhaft nicht mehr genutzte Flächen zu entsiegeln und so die natürlichen Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BBodSchG zurückzugewinnen. Diese Regelung hat sich in der Praxis bisher nicht bewährt (Pannicke-Prochnow et al. 2021). Zusätzlich umfassen das Baurecht (BauGB 2022) und z. T. das Naturschutzrecht einschlägige Regelungen, die das Schutzgut Boden betreffen. Dazu zählen u. a. die sogenannte Bodenschutzklausel nach § 1a Abs. 2 BauGB und das Rückbau- und Entsiegelungsgebot nach § 179 BauGB. Seit der Einführung der Strategischen Umweltprüfung 2004 ist u. a. eine Bestandsaufnahme und Beschreibung der Bodenfunktionen vorzunehmen. Im Ergebnis sind Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen zu beschreiben und zu bewerten sowie Planungsalternativen aufzuzeigen. Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG 2022) sind Böden so zu erhalten, dass sie ihre Funktionen im Naturhaushalt erfüllen können. Unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft sind gem. § 15 Abs. 1 und Abs. 2 BNatSchG auszugleichen oder zu kompensieren. Um bei der Planung von Bauvorhaben und somit bei zunehmender Versiegelung im Land Berlin die hochwertigen, funktional besonders wertvollen und schützenswerten Böden zu erhalten, sollte insbesondere eine qualitative Betrachtung dahingehend erfolgen, welche Böden beansprucht oder besonders geschützt werden sollten. Dazu dienen die aktuellste Fassung der Umweltatlaskarte der „Planungshinweise zum Bodenschutz“ und die zusammenfassende Darstellung „Leitbild und Maßnahmenkatalog für den vorsorgenden Bodenschutz in Berlin“ (SenUVK 2021, SenStadtUm 2015). Der Rat der Sachverständigen für Umweltfragen fordert in seinem Umweltgutachten 2020 unter anderem die Einführung einer Prüfpflicht, ob für eine Neuversiegelung an anderer Stelle entsiegelt werden kann (SRU 2020). Hervorgehoben wird dabei das im Land Berlin entwickelte Projekt der systematischen Erfassung von Flächen mit Entsiegelungspotenzial, die im Rahmen der naturschutzfachlichen Ausgleichsregelung nach einer Entsiegelung und der Wiederherstellung der Bodenfunktionen dem Naturhaushalt dauerhaft zur Verfügung gestellt werden können (Umweltatlaskarte „Entsiegelungspotenziale“ , Projekt „Entsiegelungspotenziale in Berlin“ , SenSW 2021b). Flächenentsiegelungen werden im Land Berlin im Rahmen unterschiedlichster Maßnahmen auf Senats- und Bezirksebene in unterschiedlichen Zuständigkeiten umgesetzt. Dazu zählen Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen von Stadtentwicklungsprojekten ( Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption, GAK ), des Berliner Ökokontos , des Berliner Energie- und Klimaschutzprogrammes (BEK), des Berliner Programms für nachhaltige Entwicklung mit EU-Fördergeldern und des Berliner Förderprogramms Stadtverschönerung und Klimaanpassung für die Berliner Bezirke. Im Rahmen des Programms „Grün macht Schule“ werden in einer Kooperation der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit dem Freilandlabor Britz e.V. Schulhöfe als kindgerechte, naturnahe Lebensräume und ökologische Lernorte klimaangepasst umgestaltet. Finanzielle Anreize auf privater Ebene können ebenfalls zur Reduzierung bestehender Versiegelungen führen. So gibt es z. B. seit dem 1. Januar 2000 in Berlin eine getrennte Abrechnung des Niederschlagswasserentgeltes. Die Einführung dieses sogenannten Entgeltsplittings geht auf Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 12.06.1972) und des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Urt. v. 14.06.1968 und 10.04.1980) zurück. Danach müssen Kommunen, in denen der Anteil der Kosten für die Ableitung des Niederschlagswassers mehr als 15 % der Gesamtkosten der Abwasserentsorgung beträgt, die Entgelte getrennt abrechnen. So ist das Niederschlagswasserentgelt nicht mehr proportional an das Abwasserentgelt gekoppelt. Es wird gemäß dem Anteil der versiegelten Fläche des Grundstücks berechnet, von dem aus in die Kanalisation eingeleitet wird (BWB 1998). Seit 2000 sind Eigentümer deshalb darauf bedacht, die versiegelte Fläche ihres Grundstücks möglichst gering zu halten und damit Abwasserkosten zu sparen. Seit Inkrafttreten der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (Verordnung über die Erlaubnisfreiheit für das schadlose Versickern von Niederschlagswasser – NWFreiV vom 24. August 2001) ist es möglich, erlaubnisfrei durch die Regenwasserversickerung auf dem eigenen Grundstück eine anteilige oder vollständige Befreiung des Niederschlagswasserentgeltes zu erreichen (SenStadt 2001). Seit 2018 ist die Regenwasserbewirtschaftung bei Bauvorhaben gemäß § 29 (1) BauGB auf dem Grundstück durch planerische Vorsorge sicher zu stellen. Lässt sich eine Einleitung von Regenwasser in die Kanalisation oder direkt ins Gewässer nicht vermeiden, ist die Menge zu drosseln (BReWa-BE, SenUVK 2021).
<p> <p>Menschengemachte Chemikalien finden sich überall in der Umwelt. Keine Stoffgruppe wird dabei so gezielt und großflächig ausgebracht wie Pflanzenschutzmittel. Sie dienen dem Schutz der Kulturpflanzen, schädigen aber weitere Pflanzen und Tiere. Während der Absatz von Pflanzenschutzmitteln auf hohem Niveau bleibt, nimmt die Biodiversität in der Agrarlandschaft weiter ab.</p> </p><p>Menschengemachte Chemikalien finden sich überall in der Umwelt. Keine Stoffgruppe wird dabei so gezielt und großflächig ausgebracht wie Pflanzenschutzmittel. Sie dienen dem Schutz der Kulturpflanzen, schädigen aber weitere Pflanzen und Tiere. Während der Absatz von Pflanzenschutzmitteln auf hohem Niveau bleibt, nimmt die Biodiversität in der Agrarlandschaft weiter ab.</p><p> Anzahl zugelassener Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe <p>2024 waren in Deutschland 1.112 Pflanzenschutzmittel mit 278 verschiedenen Wirkstoffen zugelassen (siehe Abb. "Anzahl zugelassener Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe“). Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt in zwei Stufen. Zuerst müssen die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/wissenswertes-ueber-pflanzenschutzmittel/europaeisches-genehmigungsverfahren-fuer-wirkstoffe#undefined">Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel auf EU-Ebene genehmigt</a> werden. Danach entscheiden die einzelnen Mitgliedsstaaten über eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/wissenswertes-ueber-pflanzenschutzmittel/zonales-zulassungsverfahren-fuer">nationale Zulassung der Pflanzenschutzmittel</a> mit den genehmigten Wirkstoffen und eventuellen Beistoffen. An diesem Verfahren sind verschiedene Behörden beteiligt. Aufgabe des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> ist, die Risiken dieser Stoffe für die Umwelt zu bewerten.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Zahl-zugel-PM-Wirkstoffe_2026-03-12.png"> </a> <strong> Anzahl zugelassener Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe </strong> Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Zahl-zugel-PM-Wirkstoffe_2026-03-12.pdf">Diagramm als PDF (135,89 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Zahl-zugel-PM-Wirkstoffe_2026-03-12.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (35,24 kB)</a></li> </ul> </p><p> Absatz von Pflanzenschutzmitteln und Wirkstoffen <p>2024 wurden 87.022 Tonnen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> verkauft (ohne die ausschließlich im Vorratsschutz eingesetzten inerten Gase). Die Menge der darin enthaltenen Wirkstoffe lag bei 28.639 Tonnen. Das ist ein Anstieg um 13,2 % im Vergleich zum Vorjahr. Nachdem 2021/2022 erhebliche Preisanstiege und global eingeschränkte Verfügbarkeiten für Agrochemikalien zu einer stark erhöhten Nachfrage geführt hatten, war der Inlandsabsatz 2023 im Vergleich zum Drei-Jahres-Mittelwert (2020-2022) um 15 % gesunken. 2024 glich sich der Inlandsabsatz dann wieder an das vorherige Niveau an (siehe Abb. „Inlandsabsatz einzelner Wirkstoffgruppen in Pflanzenschutzmitteln“). </p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/herbizide">Herbizide</a> sind die am meisten verkauften Pflanzenschutzmittel. 2024 betrug ihr Anteil an der verkauften Wirkstoffmenge 32 %. Insbesondere der Absatz von <em>Glyphosat</em> erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 75 %. Der Anteil von Fungiziden an der verkauften Wirkstoffmenge betrug 24 %. Die Menge der verkauften Insektizide ist relativ dazu eher gering, dafür sind diese Stoffe oftmals schon in geringer Konzentration hochgiftig. Der Absatz des Insektizides <em>Acetamiprid</em> hat sich seit 2018 verdoppelt. Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/stoff">Stoff</a> wird als Ersatz für die seit 2018 verbotenen Neonicotinoide <em>Imidacloprid</em>, <em>Clothianidin</em> und <em>Thiamethoxam</em> verwendet. Diese Stoffe sind toxisch für Hummeln und Wildbienen. Der Ersatzstoff hat jedoch ähnliche Eigenschaften und steht im Verdacht, ebenfalls Wildbienen zu schädigen.</p> <p>Das Säulendiagramm zeigt den Inlandsabsatz einzelner Wirkstoffgruppen. Im Jahr 2024 lag der Absatz aller Wirkstoffe (ohne die im Vorratsschutz verwendeten inerten Gase) bei 28.639 Tonnen.</p> <strong> Inlandsabsatz einzelner Wirkstoffgruppen in Pflanzenschutzmitteln </strong> <p>___<br> * zum Beispiel Kohlendioxid; inert = wenig reaktionsfreudig; Einsatz in geschlossenen Räumen/Lagerungsbehältern</p> Quelle: <p>Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Absatz an Pflanzenschutzmitteln in der Bundesrepublik Deutschland. Ergebnisse der Meldungen gemäß § 64 (früher § 19) Pflanzenschutzgesetz</p> Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Inlandsabsatz-einz-WSG-PSM_2026-03-12.pdf">Diagramm als PDF (139,05 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Inlandsabsatz-einz-WSG-PSM_2026-03-12.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (36,99 kB)</a></li> </ul> </p><p> Einsatz von Pflanzenschutzmitteln <p>Am intensivsten werden <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> in Dauerkulturen wie zum Beispiel Obst, Wein und Hopfen eingesetzt. Aber auch im Ackerbau kommen viele Pflanzenschutzmittel zur Anwendung. Im Grünland werden sie dagegen selten eingesetzt.</p> <p>Die Absatzdaten zeigen nur die Summe der verkauften Menge. Welche und wie viele Pflanzenschutzmittel in den einzelnen Kulturen und Regionen tatsächlich eingesetzt werden, wird bisher weder in Deutschland noch in der EU systematisch erfasst. Landwirt*innen müssen den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zwar dokumentieren und ihre Aufzeichnungen bei Vor-Ort-Kontrollen vorlegen. Die Daten verbleiben aber in den Betrieben und sind bisher nicht für Behörden und Wissenschaftler*innen zugänglich. Welche Angaben Landwirt*innen dokumentieren müssen, konkretisiert die europäische Verordnung zu Statistiken von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32022R2379">SAIO</a>), zuletzt geändert 2022. Neu ist unter anderem, dass die Aufzeichnung künftig in digitaler Form erfolgen muss. Landwirt*innen in Deutschland müssen diese Maßgabe ab 2027 umsetzen.</p> <p>Das Julius Kühn-Institut (JKI) erhebt seit 2011 beispielhaft Daten zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Dies erfolgt in wenigen ausgewählten Betrieben für die neun wichtigsten Kulturarten (Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen, Mais, Kartoffeln, Zuckerrüben, Tafelapfel, Hopfen und Wein). Zusammenfassungen dieser Auswertungen werden über das „Panel Pflanzenschutzmittel-Anwendungen“ (<a href="https://papa.julius-kuehn.de/">PAPA</a>) veröffentlicht. </p> </p><p> Funde von Pflanzenschutzwirkstoffen in der Umwelt <p>Kaum ein Wirkstoff wird sofort in der Umwelt abgebaut. Einige Stoffe werden durch die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/pflanzenschutzmittel-vom-winde-verweht">Luft</a> über weite Strecken transportiert. Rückstände verbleiben zum Teil langfristig im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/bodenlebewesen-werden-durch-pflanzenschutzmittel">Boden</a>, in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/auswirkungen-von-pflanzenschutzmitteln-auf">Gewässern</a> und im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/auswirkungen-von-pflanzenschutzmitteln-auf-grund">Grundwasser</a>. Während für Grundwasser und Oberflächengewässer bereits Daten zur Verfügung stehen, fehlen bisher Monitoringdaten für den Boden und die Luft. </p> </p><p> Wirkstoffe und deren Abbauprodukte im Grundwasser <p>Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und deren Abbauprodukte (Metaboliten) werden, trotz inzwischen abnehmender Tendenzen, immer noch häufig im Grundwasser gefunden. Die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) gibt in mehrjährigen Abständen Berichte zur Grundwasserbeschaffenheit und der Belastung mit Wirkstoffen und Metaboliten heraus (siehe Abb. „Häufigkeitsverteilung der Funde von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und ihren relevanten Metaboliten“).</p> <p>Der aktuelle Bericht <a href="https://www.lawa.de/documents/psm-bericht-2023-12-22-barrierearm-final_2_1728974845.pdf">(LAWA 2024)</a> zeichnet folgendes Bild: </p> <ul> <li>Zwischen 2017 und 2021 überschritten noch etwa 3,6 % der Proben im oberflächennahen Grundwasser den jeweiligen gesetzlichen Grenzwert (0,1 Mikrogramm pro Liter) für Wirkstoffe und relevante Metaboliten. Der Rückgang der Grundwasserbelastungen ist dabei wesentlich auf abnehmende Fundhäufigkeiten von <em>Atrazin</em>, <em>Desethylatrazin</em> und einigen wenigen anderen Wirkstoffen sowie deren Metaboliten zurückzuführen, deren Anwendung bereits seit vielen Jahren verboten ist.</li> <li>Zu den am häufigsten gefundenen Substanzen gehören neun Pflanzenschutzmittelwirkstoffe, die im Berichtszeitraum Bestandteil von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln waren.</li> <li>Bei den Abbauprodukten wird in relevante und nicht relevante Metaboliten unterteilt. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/362/dokumente/uba_factsheet_nrm.pdf">Nicht relevante Metaboliten</a> (nrM) wurden in den letzten Jahren immer häufiger im Grundwasser gefunden. Trotz dieser Bezeichnung können sie sich schädlich auf Ökosysteme auswirken. Zwischen 2017 und 2021 wurden an 72 % aller Grundwassermessstellen solche Metaboliten nachgewiesen (im vorherigen Berichtszeitraum 2013 bis 2016 waren es 58 %). Dabei lagen die Konzentrationen teilweise oberhalb der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/80570">gesundheitlichen Orientierungswerte</a>. Vor allem die nrM der Wirkstoffe <em>Metazachlor</em>, <em>S-Metolachlor</em>, <em>Chlorthalonil</em> und <em>Dimethachlor</em> sind aufgrund ihrer relativ hohen Fundhäufigkeit für das Grundwasser von Bedeutung.</li> <li>Zudem wurde der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/stoff">Stoff</a> <em>Trifluoracetat</em> (TFA), der seit 2024 aufgrund seiner fortpflanzungsschädigenden Eigenschaften als relevanter Metabolit bewertet wird, nahezu flächendeckend im Grundwasser von Deutschland nachgewiesen.</li> </ul> <p>Die Entwicklung zeigt, dass die Anstrengungen zum Grundwasserschutz fortgeführt werden müssen. Insbesondere viele der nicht relevanten Metaboliten werden bisher nicht standardmäßig bestimmt, da verbindliche Regelungen fehlen. </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_Haeufigkeitsverteilung-psm_2026-03-12.png"> </a> <strong> Häufigkeitsverteilung der Funde von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und ihren relevanten Metaboliten </strong> Quelle: Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Haeufigkeitsverteilung-psm_2026-03-12.pdf">Diagramm als PDF (126,41 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Haeufigkeitsverteilung-psm_2026-03-12.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (33,51 kB)</a></li> </ul> </p><p> Rückstände von Wirkstoffen in oberirdischen Gewässern <p>Normalerweise wird die Belastung der Oberflächengewässer mit Chemikalien im Rahmen des Monitorings der Bundesländer zur Umsetzung der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE">Wasserrahmenrichtline</a> erfasst. Dieses <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/monitoring">Monitoring</a> findet jedoch überwiegend an größeren Gewässern statt. Die zahlreichen Kleingewässer, die oftmals inmitten landwirtschaftlicher Nutzflächen liegen und Pflanzenschutzmitteln besonders ausgesetzt sind, werden dabei nicht ausreichend berücksichtigt. Zudem werden beim Monitoring der Bundesländer nur wenige <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> erfasst. Die Bundesländer sind zwar gemäß <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ogewv_2016/BJNR137310016.html">Oberflächengewässerverordnung</a> verpflichtet, bestimmte Pflanzenschutzmittel in Gewässern zu untersuchen. Doch viele der zu untersuchenden Stoffe sind aktuell gar nicht mehr zugelassen. Dagegen werden viele der tatsächlich oft verwendeten Stoffe nicht untersucht. </p> <p>Am Beispiel der für Wasserorganismen hochtoxischen Stoffgruppe der <a href="https://link.springer.com/article/10.1186/s12302-025-01249-9">Pyrethroide</a> wird die Problematik eines unzureichenden Monitorings deutlich: die routinemäßig angewendeten Analysemethoden der Bundesländer sind nicht sensitiv genug für diese Wirkstoffe. Bei Anwendung geeigneter Analysemethoden (wie z.B. in der Schweiz) könnten jedoch mehrere Stoffe aus der Pyrethroid-Gruppe nachgewiesen werden. Dabei zeigen sich häufig Überschreitungen der zulässigen Werte.</p> <p>Im Forschungsprojekt „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/auswirkungen-von-pflanzenschutzmitteln-auf/kleingewaessermonitoring">Kleingewässermonitoring</a>“ des Umweltbundesamtes (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) und des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) wurden 2018/19 gezielt kleine Gewässer untersucht. Es zeigte sich, dass die, nach heutigem Wissensstand im Zulassungsverfahren als akzeptabel eingeschätzten Konzentrationen (Regulatorisch Akzeptable Konzentration, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/rak">RAK</a>) in kleinen Gewässern vielfach überschritten werden. Insbesondere nach Regenfällen werden Pflanzenschutzmittel in hohen Konzentrationen in angrenzende Bäche gespült. An über 80 % aller untersuchten Gewässerabschnitte wurden die RAK-Werte von mindestens einem Wirkstoff überschritten, an gut zwei Dritteln der Standorte sogar von mehreren Stoffen. Die Ergebnisse zeigen auch, dass in über 60 % aller Proben, die nach Regenfällen entnommen wurden, die RAK-Werte überschritten wurden. Bei den üblichen Messungen durch die Behörden werden wetterunabhängige, sogenannte Schöpfproben, genommen. Das Kleingewässermonitoring zeigt jedoch, dass mit dieser Methode lediglich in 25 % aller Proben Überschreitungen nachweisbar sind. Belastungsspitzen nach Regenereignissen werden demnach bei der wetterunabhängigen Probennahme übersehen (siehe Abb. “Kleingewässermonitoring: Häufigkeit der RAK-Überschreitungen in Kleingewässern“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3662/bilder/abb1_kgm_final.jpg"> </a> <strong> Kleingewässermonitoring: Häufigkeit der RAK-Überschreitungen in Kleingewässern </strong> Quelle: Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung / Umweltbundesamt </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Im Rahmen der MSRL-Bewertung 2024 - Bewertung der Weichböden mit dem BQI wurden folgende Datensätze für die Ostsee erstellt: Die Berechneten BQI-Werte aus den Rohdaten sowie die Finale BHT-Bewertung. Diese Daten (sowie die Datengrundlage) werden über diesen WFS-Dienst zum Download bereitgestellt. Hintergrunddokument zur BHT-Bewertung und der BQI-Schwellenwerte: BMUV. 2024. Zustand der deutschen Ostseegewässer 2024. Aktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO), 7. Oktober 2024. Anlage 1 Ergänzende nationale Indikatorblätter. https://mitglieder.meeresschutz.info/de/berichte/zustandsbewertungen-art8-10.html?file=files/meeresschutz/berichte/art8910/zyklus2024/Anlage_1_Ergaenzende_nationale_Indikatorblaetter_Ostsee.pdf Für BHT-Karte siehe: Marx, D., Feldens, A., Papenmeier, S., Feldens, P., Darr, A., Zettler, M. L., & Heinicke, K. (2024). Habitats and Biotopes in the German Baltic Sea. Biology, 13(1), 6. https://doi.org/10.3390/biology13010006 Für EIG-Karte siehe: Schaub, I., Friedland, R., & Zettler, M. L. (2024). Good-Moderate boundary setting for the environmental status assessment of the macrozoobenthos communities with the Benthic Quality Index (BQI) in the south-western Baltic Sea. Marine Pollution Bulletin, 201, 116150. https://doi.org/10.1016/j.marpolbul.2024.116150
Im Rahmen der MSRL-Bewertung 2024 - Bewertung der Weichböden mit dem BQI wurden folgende Datensätze für die Ostsee erstellt: Die Berechneten BQI-Werte aus den Rohdaten sowie die Finale BHT-Bewertung. Diese Daten (sowie die Datengrundlage) werden über diesen WFS-Dienst zum Download bereitgestellt. Hintergrunddokument zur BHT-Bewertung und der BQI-Schwellenwerte: BMUV. 2024. Zustand der deutschen Ostseegewässer 2024. Aktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO), 7. Oktober 2024. Anlage 1 Ergänzende nationale Indikatorblätter. https://mitglieder.meeresschutz.info/de/berichte/zustandsbewertungen-art8-10.html?file=files/meeresschutz/berichte/art8910/zyklus2024/Anlage_1_Ergaenzende_nationale_Indikatorblaetter_Ostsee.pdf Für BHT-Karte siehe: Marx, D., Feldens, A., Papenmeier, S., Feldens, P., Darr, A., Zettler, M. L., & Heinicke, K. (2024). Habitats and Biotopes in the German Baltic Sea. Biology, 13(1), 6. https://doi.org/10.3390/biology13010006 Für EIG-Karte siehe: Schaub, I., Friedland, R., & Zettler, M. L. (2024). Good-Moderate boundary setting for the environmental status assessment of the macrozoobenthos communities with the Benthic Quality Index (BQI) in the south-western Baltic Sea. Marine Pollution Bulletin, 201, 116150. https://doi.org/10.1016/j.marpolbul.2024.116150
Im Rahmen der MSRL-Bewertung 2024 zur Bewertung der Weichböden mit M-AMBI und Margalef-Diversität (OSPAR-Indikator BH2b) für das Kriterium „Zustand des Lebensraums“ (D6C5) wurden folgende Datensätze für die Nordsee erstellt: Die aufbereiteten Rohdaten (MZB-Daten, Einzelgreifer) sowie die Bewertungsergebnisse der Stationen nach M-AMBI und Margalef-Diversität. Für den M-AMBI wurden die für die WRRL festgelegten Schwellenwerte verwendet und die Ergebnisse als „Schwellenwert eingehalten“ oder „Schwellenwert verfehlt“ klassifiziert. Die Daten werden über diesen WFS-Dienst zum Download bereitgestellt. Daten der Eigentümer AWI, BfN, NLWKN, HPA, Amprion und Tennet stehen zur freien Verfügung, bei Verwendung der Daten ist die Quelle zu zitieren. Bei Nutzung der Daten des LKN-SH ist Rücksprache mit Ulrike Schückel (Ulrike.Schueckel@lkn.landsh.de) zu halten. Erläuterungen zur Bewertungsmethodik und den verwendeten Daten finden sich im Hintergrunddokument zur D6-Bewertung: https://mitglieder.meeresschutz.info/de/berichte/zustandsbewertungen-art8-10.html?file=files/downloads/dokumente2024/Zyklus2024Hintergrunddokumente/Hintergrunddokument-zur%20Bewertung-von-D6_2024.pdf Die Ergebnisse werden zusammenfassend im aktuellen Zustandsbericht der Nordseegewässer dargestellt: BMUV. 2024. Zustand der deutschen Nordseegewässer 2024. Aktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO), 7. Oktober 2024.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 147 |
| Kommune | 2 |
| Land | 207 |
| Weitere | 48 |
| Wissenschaft | 18 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 105 |
| Gesetzestext | 2 |
| Kartendienst | 1 |
| Text | 138 |
| Umweltprüfung | 2 |
| unbekannt | 141 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 230 |
| Offen | 129 |
| Unbekannt | 30 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 389 |
| Englisch | 9 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 23 |
| Datei | 14 |
| Dokument | 212 |
| Keine | 87 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 14 |
| Webdienst | 6 |
| Webseite | 172 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 288 |
| Lebewesen und Lebensräume | 360 |
| Luft | 251 |
| Mensch und Umwelt | 389 |
| Wasser | 286 |
| Weitere | 382 |