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Bauabfall

Als Bauabfall werden Abfälle bezeichnet, die bei Baumaßnahmen wie Sanierung, Abriss, Neu- und Umbau von Wohn- und Nichtwohnungsbauten, Straßen, Brücken, Bahntrassen, Wasserstraßen, Ver- und Entsorgungsleitungen etc. anfallen. Hinweis: Bilanzdaten sowie weitere Informationen zu gefährlichen Bauabfällen sind unter Gefährliche Abfälle – Sonderabfall enthalten. Video: Nachhaltigkeit in der Berliner Bauwirtschaft Ersatzbaustoffverordnung Wichtige Anpassungen / Hinweise zur Umsetzung der ErsatzbaustoffV im Land Berlin Anzeigen nach § 22 ErsatzbaustoffV Gleichwertigkeitsregelung für Betreiber von RC-Anlagen für mineralische Abfälle Einstufung von Bauabfällen durch die Behörde Merkblätter zur Entsorgung zum Leitfaden zur Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes Seit dem Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung am 01.08.2023 gelten erstmals bundeseinheitliche Regelungen für die Herstellung, Untersuchung und den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen. Im Bestreben eines bundeseinheitlichen Vollzugs erfolgt die Umsetzung in Berlin in Anlehnung an den durch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft veröffentlichten Fragen- und Antwort-Katalog (FAQ). Am 26.05.2023 wurde durch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall die erste Version eines Fragen- und Antwortenkatalogs (FAQ) zur Ersatzbaustoffverordnung veröffentlicht. Die Aktualisierung mit weiterführenden Fragen und Antworten ist als Version 2 unter folgendem Download abrufbar: Geänderte Einstufungspraxis bzgl. Fußnote 3 Anlage 1 Tabelle 3 ErsatzbaustoffV für BM-0 und BG-0 Im Land Berlin erfolgte bisher die Einstufung von Bodenmaterial BM-0 bzw. Baggergut BG-0 unter Berücksichtigung der Fußnote 3 angelehnt an die LAGA FAQ Version 2 Stand: 13.07.2023 (siehe S. 63 Rd.-Nr. 2). Im Rahmen der weiteren Diskussion auf Länderebene zur Erarbeitung der LAGA FAQ Version 3 wird hinsichtlich der Auslegung der Fußnote 3 aus Anlage 1 Tabelle 3 ErsatzbaustoffV die Einschränkung zur Höhe des betreffenden Eluatwerts auf max. BM-F0* bzw. BG-F0* in der Version 3 gestrichen. Ab sofort gelten bei der Einstufung von Bodenmaterial und Baggergut mit bis zu zehn Volumenprozent mineralischer Fremdbestandteile (BM und BG) in eine Materialklasse nach ErsatzbaustoffV die Eluatwerte der Anlage 1 Tabelle 3 (ErsatzbaustoffV) nur dann, wenn die korrespondierenden Feststoffwerte für BM-0 bzw. BG-0 überschritten sind. Sofern für einen Parameter kein korrespondierender Feststoffwert vorliegt (Beispiel Sulfat) ist der betreffende Eluatwert zur Bewertung heranzuziehen. Schwellenwertüberschreitungen gemäß Vollzugshinweise (s. unten) führen weiterhin zur Einstufung als gefährlicher Abfall (Ausnahmen bestehen zu Parameter pH-Wert bzw. elektrische Leitfähigkeit). Im Land Berlin wird die entsprechende Anpassung zu Fußnote 3 im Gleichklang mit Brandenburg umgesetzt, da die Veröffentlichung der derzeit erarbeiteten FAQ Version 3 erst im 1. Halbjahr 2025 vorgesehen ist. Information zum Umgang mit Abweichungen bei Parameter pH-Wert bzw. elektrische Leitfähigkeit (eLF) Im Regelungsbereich der ErsatzbaustoffV handelt es sich bei den Parametern pH-Wert und eLF um „Stoffspezifische Orientierungswerte“ (vgl. Anlage 1 Tab. 1 Fußnote 1+2 bzw. Tab. 3 Fußnote 4) und nicht um Grenzwerte, so dass diese Parameter bei der Festlegung einer Materialklasse auch bei Bodenmaterial bzw. Baggergut mit bis zu zehn Volumenprozent mineralischer Fremdbestandteile (BM und BG) keine Berücksichtigung finden. Daraus erfolgt keine Umstufung der Materialklasse gemäß ErsatzbaustoffV. Da im Anwendungsbereich der Bundesbodenschutzverordnung niedrige pH-Werte je nach Standortbedingungen zu berücksichtigen sind (vgl. Anlage 1 Tabelle 1 Fußnote 3 bis 6 BBodSchV), ist in diesen Fällen im Vorfeld eines beabsichtigten Einbaus eine Abstimmung mit der zuständigen Bodenschutzbehörde/Wasserbehörde notwendig. In diesem Zusammenhang wird auf die Anzeigepflicht gemäß § 6 Absatz 8 BBodSchV für das Auf- und Einbringen von Materialien nach § 7 oder § 8 BBodSchV hingewiesen. Dazu ist im Land Berlin das Formblatt „Vollzugshilfe Musterformular BBodSchV § 6 Abs. 7 und 8“ zur Anwendung empfohlen. Gemäß § 22 ErsatzbaustoffV gelten ab dem 01.08.2023 unter bestimmten Bedingungen Anzeigepflichten für den Einbau der folgenden Ersatzbaustoffe: Sofern das Gesamtvolumen des Einbaus mehr als 250 m³ beträgt, gilt die Anzeigepflicht für Ersatzbaustoffe, für die gemäß § 20 Absatz 1 ErsatzbaustoffV Mindesteinbaumengen vorgegeben sind sowie für Baggergut, Bodenmaterial und Recycling-Baustoffe der Klasse 3 (BG-F3, BM-F3 und RC-3) Unabhängig vom Einbauvolumen gilt die Anzeigepflicht für die Verwendungen von mineralischen Ersatzbaustoffen in festgesetzten Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten (mit Ausnahme der Materialklassen BM-0, BG-0, SKG und GS-0). Bis zur Verfügbarkeit eines neuen bundesweiten, digitalen Ersatzbaustoffkatasters ist der vorgesehene Einbau der Abfallbehörde als katasterführende Behörde vier Wochen vor Beginn des Einbaus elektronisch mittels Voranzeige anzuzeigen. Die tatsächlich eingebauten Mengen und Materialklassen der verwendeten Ersatzbaustoffe sind innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Baumaßnahmen mittels Abschlussanzeige mitzuteilen. Um eine einheitliche Datenstruktur zu gewährleisten, können Verwender für die Erstellung der Anzeigen nach § 22 ErsatzbaustoffV die hier bereitgestellten Formulare im Excel-Format verwenden. Das ausgefüllte Formular ist anschließend der katasterführenden Behörde schriftlich oder digital zu übermitteln. Die Formulare wurden vom Land NRW bereitgestellt. Im Rahmen eines Pilotlaufs bietet die Abfallbehörde als digitale Lösung die Nutzung über den Provider ZEDAL an. ZEDAL-Teilnehmende können die Anzeigen – alternativ zur Verwendung der Excel-Formate – innerhalb der ZEDAL-internen Kommunikation direkt an die katasterführende Behörde übermitteln. ZEDAL-Behördenadresse: 007357@21 Zur Einreichung von Unterlagen ist das allgemeine E-Mail-Postfach der Abfallbehörde Abt. I B 2 bauabfall@senmvku.berlin.de zu nutzen. Am 1. August 2023 tritt die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) in Kraft. Mit der Verordnung werden die Bewertungsansätze für eine schadlose Verwertung mineralischer Abfälle in Technischen Bauwerken neu geregelt, womit die bisherigen Technischen Regeln der LAGA abgelöst werden. Die ErsatzbaustoffV trifft hinsichtlich der Gefährlichkeit von Abfällen keine Regelungen. Die zwischen den obersten Abfallwirtschaftsbehörden der Länder Brandenburg und Berlin abgestimmten Vollzugshinweise setzen die Regelungen der Abfallverzeichnisverordnung um, welche auch nach Inkrafttreten der ErsatzbaustoffV weiterhin maßgeblich für die Einstufung von mineralischen Abfällen als nicht gefährlicher oder gefährlicher Abfall ist. Die „Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung“ wurden zum 1. Januar 2023 neu gefasst ( siehe unten ). In Anlage V wurde eine Tabelle zum verdachtsunabhängigen Mindestuntersuchungsumfang für die mineralischen Bauabfälle Boden, Baggergut, Bauschutt und Gleisschotter ergänzt. Seit Inkrafttreten der ErsatzbaustoffV am 01.08.2023 besteht für Betreiber von Recycling-Anlagen für mineralische Abfälle durch die erfolgte Ablösung der Technischen Regeln der LAGA in vielen Fällen durch nicht vergleichbare Elutions-Verfahren eine Diskrepanz zwischen im Genehmigungsbescheid für Inputmaterial festgelegten LAGA-Werten (10:1 Eluat) zu den nach Anlage V Tab. 1 der Vollzugshinweise bei der Annahme vorzulegenden Deklarationsuntersuchungen (2:1 Eluat). Die zuständige Immissionsschutzbehörde Abt. I C strebt gegebenenfalls erforderliche Anpassungen von Genehmigungsbescheiden an die neuen Anforderungen im Einvernehmen mit dem Anlagenbetreiber an. Um kostenintensive Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden, sollte der Anlagenbetreiber bis zur erfolgten Umstellung auf die nachfolgende Gleichwertigkeitstabelle zurückgreifen. Diese ermöglicht einen Abgleich der vor einer beabsichtigten Annahme vorzulegenden Deklarationsuntersuchungen mit den gemäß Anlagengenehmigung bestehenden Anforderungen. Mit der Darstellung der Gleichwertigkeit gemäß nachfolgender Tabelle werden die entsprechenden Materialklassen jeweils einer Zeile als gleichwertig angesehen. Auf die Vorlage zusätzlicher LAGA-Untersuchungen sollte weitestgehend verzichtet werden. Zur Erfüllung der Anforderungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AwSW als „nicht wassergefährdend“ (nwg) sollte – in Ermangelung einer an die ErsatzbaustoffV angepassten AwSV – die nachfolgende „Vollzugshilfe zur Umsetzung von § 10 Abs. 1 AwSW in Bezug auf die ErsatzbaustoffV“ der Wasserbehörde Anwendung finden. Bei Vorlage von Deklarationsuntersuchungen gemäß der im Land Berlin geltenden Vollzugshinweise kann so bei Einhaltung der auf S. 2/3 der Vollzugshilfe formulierten Anforderungen für Recycling-Baustoffe der Nachweis „nicht wassergefährdend“ (ehemals Z 1.1. nach LAGA) erbracht werden. Die Förderung des Recyclings und der stofflichen Verwertung stellen für den in Berlin dominierenden Bauabfallbereich eine zentrale Anforderung dar. In der Gewerbeabfallverordnung sind entsprechende Regelungen der Abfalltrennung rechtsverbindlich festgelegt; die abfallbehördlichen Verfahren wurden daran angepasst. Zu den aktuellen Anforderungen geben wir nachfolgend einen Überblick. Veränderungen gegenüber früheren Berliner Regelungen werden damit transparent dargestellt. Verbindlich gültig sind jeweils die in den Merkblättern dargestellten Verfahrensweisen. Die verbindlichen Abfalleinstufungen erfolgen durch die Abfallwirtschaftsbehörde nur in zu begründenden Einzelfällen bzw. auf vorherige Anforderung der Behörde. Außerdem kann die Abfallwirtschaftsbehörde bei speziellen Abfallfragen bzw. in Streitfällen für eine abfallbehördliche Einstufung oder zur sonstigen Klärung hinzugezogen werden. Gemäß Merkblatt 1 sind Bauherren verpflichtet bereits im Vorfeld einer Baumaßnahme ein unabhängiges, fachkundiges Ingenieurbüro einzubinden , welches den Bauherrn/ Abfallerzeuger bei seinen Aufgaben gemäß KrWG, insbesondere bei der Untersuchung und Bewertung der anfallenden Abfälle unterstützt. Aktuelle Hinweise zur Beantragung und Durchführung von Rasterfelduntersuchungen sind dem überarbeiteten Merkblatt 7 zu entnehmen. Eine wesentliche Änderung der Verfahrensweise gegenüber früheren Regelungen ist, dass Abfalleinstufungen nun durch das mit der Planung der Rasterfeldbeprobung zu beauftragende, fachkundige Ingenieurbüro erfolgen und der Abfallbehörde relevante, damit verbundene, Unterlagen zur Kenntnis vorzulegen sind. Abfalltechnische Untersuchungen sind dabei unter Einhaltung der Anforderungen des im Land Berlin geltenden Leitfaden zur Probenahme und Untersuchung von mineralischen Abfällen im Hoch- und Tiefbau (Runder Tisch Abfallbeprobung Brandenburg-Berlin sowie der Merkblätter in der jeweils aktuellen Fassung durchzuführen. Die Probenahmen haben durch einen akkreditierten Probenehmer zu erfolgen . Der Abfallwirtschaftsbehörde ist vier Wochen vor Beginn einer Baumaßnahme unaufgefordert das Anzeigeformular (siehe Merkblatt 4 ) ausgefüllt und vom Bauherrn unterzeichnet einzureichen. Anfragen und Anträge sind über das allgemeine Postfach bauabfall@senmvku.berlin.de einzureichen. Von der für die Bauabfälle zuständigen Abfallbehörde werden nachfolgende Merkblätter zur Entsorgung von Bauabfällen im Land Berlin bereitgestellt:

MSRL-Bewertung der Weichböden mit dem BQI für die Ostsee 2024 (WMS)

Im Rahmen der MSRL-Bewertung 2024 - Bewertung der Weichböden mit dem BQI wurden folgende Datensätze für die Ostsee erstellt: Die Berechneten BQI-Werte aus den Rohdaten sowie die Finale BHT-Bewertung. Diese Daten (sowie die Datengrundlage) werden über diesen WFS-Dienst zum Download bereitgestellt. Hintergrunddokument zur BHT-Bewertung und der BQI-Schwellenwerte: BMUV. 2024. Zustand der deutschen Ostseegewässer 2024. Aktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO), 7. Oktober 2024. Anlage 1 Ergänzende nationale Indikatorblätter. https://mitglieder.meeresschutz.info/de/berichte/zustandsbewertungen-art8-10.html?file=files/meeresschutz/berichte/art8910/zyklus2024/Anlage_1_Ergaenzende_nationale_Indikatorblaetter_Ostsee.pdf Für BHT-Karte siehe: Marx, D., Feldens, A., Papenmeier, S., Feldens, P., Darr, A., Zettler, M. L., & Heinicke, K. (2024). Habitats and Biotopes in the German Baltic Sea. Biology, 13(1), 6. https://doi.org/10.3390/biology13010006 Für EIG-Karte siehe: Schaub, I., Friedland, R., & Zettler, M. L. (2024). Good-Moderate boundary setting for the environmental status assessment of the macrozoobenthos communities with the Benthic Quality Index (BQI) in the south-western Baltic Sea. Marine Pollution Bulletin, 201, 116150. https://doi.org/10.1016/j.marpolbul.2024.116150

MSRL-Bewertung der Weichböden mit dem BQI für die Ostsee 2024 (WFS)

Im Rahmen der MSRL-Bewertung 2024 - Bewertung der Weichböden mit dem BQI wurden folgende Datensätze für die Ostsee erstellt: Die Berechneten BQI-Werte aus den Rohdaten sowie die Finale BHT-Bewertung. Diese Daten (sowie die Datengrundlage) werden über diesen WFS-Dienst zum Download bereitgestellt. Hintergrunddokument zur BHT-Bewertung und der BQI-Schwellenwerte: BMUV. 2024. Zustand der deutschen Ostseegewässer 2024. Aktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO), 7. Oktober 2024. Anlage 1 Ergänzende nationale Indikatorblätter. https://mitglieder.meeresschutz.info/de/berichte/zustandsbewertungen-art8-10.html?file=files/meeresschutz/berichte/art8910/zyklus2024/Anlage_1_Ergaenzende_nationale_Indikatorblaetter_Ostsee.pdf Für BHT-Karte siehe: Marx, D., Feldens, A., Papenmeier, S., Feldens, P., Darr, A., Zettler, M. L., & Heinicke, K. (2024). Habitats and Biotopes in the German Baltic Sea. Biology, 13(1), 6. https://doi.org/10.3390/biology13010006 Für EIG-Karte siehe: Schaub, I., Friedland, R., & Zettler, M. L. (2024). Good-Moderate boundary setting for the environmental status assessment of the macrozoobenthos communities with the Benthic Quality Index (BQI) in the south-western Baltic Sea. Marine Pollution Bulletin, 201, 116150. https://doi.org/10.1016/j.marpolbul.2024.116150

MSRL-Bewertung der Weichböden mit M-AMBI und Margalef-Diversität (OSPAR-Indikator BH2b) für die Nordsee 2024 (WFS)

Im Rahmen der MSRL-Bewertung 2024 zur Bewertung der Weichböden mit M-AMBI und Margalef-Diversität (OSPAR-Indikator BH2b) für das Kriterium „Zustand des Lebensraums“ (D6C5) wurden folgende Datensätze für die Nordsee erstellt: Die aufbereiteten Rohdaten (MZB-Daten, Einzelgreifer) sowie die Bewertungsergebnisse der Stationen nach M-AMBI und Margalef-Diversität. Für den M-AMBI wurden die für die WRRL festgelegten Schwellenwerte verwendet und die Ergebnisse als „Schwellenwert eingehalten“ oder „Schwellenwert verfehlt“ klassifiziert. Die Daten werden über diesen WFS-Dienst zum Download bereitgestellt. Daten der Eigentümer AWI, BfN, NLWKN, HPA, Amprion und Tennet stehen zur freien Verfügung, bei Verwendung der Daten ist die Quelle zu zitieren. Bei Nutzung der Daten des LKN-SH ist Rücksprache mit Ulrike Schückel (Ulrike.Schueckel@lkn.landsh.de) zu halten. Erläuterungen zur Bewertungsmethodik und den verwendeten Daten finden sich im Hintergrunddokument zur D6-Bewertung: https://mitglieder.meeresschutz.info/de/berichte/zustandsbewertungen-art8-10.html?file=files/downloads/dokumente2024/Zyklus2024Hintergrunddokumente/Hintergrunddokument-zur%20Bewertung-von-D6_2024.pdf Die Ergebnisse werden zusammenfassend im aktuellen Zustandsbericht der Nordseegewässer dargestellt: BMUV. 2024. Zustand der deutschen Nordseegewässer 2024. Aktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO), 7. Oktober 2024.

LURCH - IsoGW: Grundwasser-Isoscapes für Deutschland - Wasserisotope als innovatives Werkzeug für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Teilprojekt 3

Veranlassung Die Ziele des Verbundprojektes Grundwasser-Isoscapes für Deutschland (IsoGW) reihen sich direkt in die BMBF Strategie ‚Forschung für Nachhaltigkeit (FONA)‘ und das Forschungsprogramm 4 „Wasser: N – Forschung und Innovation für Nachhaltigkeit“ ein. Der Einfluss des Klimawandels ist heute bereits in den Isotopenverhältnissen des Niederschlags, der Lysimetersickerwässer und der Oberflächengewässer nachweisbar. Im Rahmen des Projektes können nun erstmalig Isotopendaten des Wassers verschiedener Kompartimente flächendeckend und systematisch ausgewertet werden, um diese Signale für den Klimawandel sichtbar zu machen. Zusammen stellt das Erfassen von Tritium und den stabilen Wasserisotopen ein innovatives Werkzeug dar, auf Grundlage dessen sich eine nachhaltige Grundwasserentnahme in Angesicht des sich verändernden Klimas und sich ändernder Landnutzung regional gezielt gestalten lässt. Denn anhand der ermittelten Isotopenverhältnisse lässt sich unter anderem das Grundwasseralter bestimmen, das Ausmaß der Uferfiltration quantifizieren, oder eine Abschätzung der Mischungen von Oberflächenwasser und Grundwasser, Fließwegen und Verweilzeiten vornehmen. Daraus folgt dann eine Einschätzung, wie viel Grundwasser vorhanden ist und wie schnell es sich erneuert. Daraus ergibt sich wiederum, wieviel Grundwasser entnommen werden kann, ohne das es negative Folgen auf den Grundwasserleiter hat. Weiterhin wird erstmalig eine überregionale Bewertung der Grundwässer im Hinblick auf ökohydrologische Fließwege und Verweilzeiten möglich sein. Vor allem für Anwender ohne Erfahrung im Bereich der Wasserisotope spielen die veröffentlichten Anwendungsbeispiele eine entscheidende Rolle, um einen Einstieg in die standardisierte und fachgerechte Auswertung zu ermöglichen. Langfristig ist eine Einbindung von stabilen Isotopen in die Grundwassermodellierung erstrebenswert, um eine erhöhte Modellverlässlichkeit durch die Abbildung weiterer Prozesse zu erzielen. Ziele - erstmalige Erstellung einer flächendeckenden Verteilungsübersicht (mittels Grundwasser-Isoscapes) der stabilen Wasserisotopenverhältnisse sowie der Tritiumkonzentrationen im Grundwasser - interaktive, langfristige und ausbaufähige Bereitstellung der Daten an potentielle Nutzer, die kostenlos über die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) erfolgt - Erarbeitung eines innovativen Werkzeuges für eine nachhaltige Grundwasserbewirtschaftung (z. B. Bestimmung von Grundwasseralter, Quantifizierung der Uferfiltration, Abschätzung der Mischungen von Grundwasserstockwerken, Einschätzung langfristiger klimabedingter Veränderungen der Fließwege und Verweilzeiten) - Präsentation praktischer Anwendungsbeispiele der Projektpartner im Bereich Lysimeterversuche, Uferfiltrationsuntersuchungen und Oberflächenwasser-Grundwasserinteraktionsanalysen für die standardisierte und fachgerechte Auswertung von Wasserisotopendatensätzen Das Ziel des Verbundprojektes ist es, für Deutschland erstmalig eine bundesweite Karte der stabilen Wasserisotopenverhältnisse sowie der Tritumkonzentrationen im Grundwasser zu generieren. Dies geschieht auf der Grundlage von vorhanden Daten einzelner Landesämter, Informationen aus der Literatur, von Firmen bereitgestellten Daten sowie über neue Messkampagnen im Rahmen des Projektantrages. Kontakte zu den jeweiligen Ländern kamen über das Umweltbundesamt (UBA), die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und dem Bund/Länder-Ausschuss Bodenforschung (BLA-GEO) zustande. Die Bereitstellung aller Daten sowie deren Visualisierung wird über eine Internetanwendung an der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) erfolgen, auf die alle Nutzer kostenlos zugreifen können. Die Daten und die daraus generierten Karten stehen den potentiellen Nutzern daher interaktiv, langfristig und erweiterbar zur Verfügung. Das System soll außerdem über historische Daten sowie zukünftige Messungen nach Laufzeitende erweiterbar bleiben. (Text gekürzt)

DAM Schutz und Nutzen-2: Konzepte zur Reduzierung der Auswirkungen anthropogener Drücke und Nutzungen auf marine Ökosysteme und die Artenvielfalt, Vorhaben: Ansätze zur Verbesserung des Umweltzustands der Eckernförder Bucht

Sulfat-Hintergrundwerte im Grundwasser von Niedersachsen 1 : 500.000

Die natürliche Grundwasserbeschaffenheit ist maßgeblich durch die Wechselwirkung zwischen Grundwasser und der durchströmten Gesteinsmatrix geprägt. In Deutschland sind die Grundwässer jedoch durch anthropogene Handlungen wie z.B. Ackerbau, Rodung und Maßnahmen zur Grundwasserentnahme ubiquitär überprägt. Einflüsse einer Jahrhunderte alten Kulturlandschaft können dennoch als natürlich betrachtet werden (Funkel et al. 2004). Zur Erfüllung der Aufgaben aus der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) wurden für die hydrogeologischen Teilräume Niedersachsens (Elbracht et al., 2016) Hintergrundwerte u.a. für gelöstes Sulfat im Grundwasser ermittelt. Die Hintergrundwerte von gelöstem Sulfat umfassen die Gehalte, welche sich unter natürlichen Bedingungen durch den Kontakt des Grundwassers mit der umgebenden Gesteinsmatrix des Grundwasserleiters sowie in Kontakt mit einer Jahrhunderte alten Kulturlandschaft einstellen. Die Karte zeigt farblich differenziert Klassen der Sulfat-Hintergrundwerte der hydrogeologischen Teilräume Niedersachsens. Durch das Auswählen eines Teilraumes gelangt man zu weiterführenden Informationen (z.B. Probenanzahl, zusammengefasste Teilräume, etc.). Der Geringfügigkeitsschwellenwert (GFS) für Sulfat liegt bei 250 mg/L (LAWA, 2017) Informationen zu den Daten: Die genutzten Grundwasseranalysen stammen aus der Datenbank des Niedersächsischen Bodeninformationssystems (NIBIS). Hintergrundwerte sind definiert als das 90.-Perzentil der Normalpopulation der geogenen Konzentration des analysierten Parameters. Zur Bestimmung der Hintergrundwerte wurde die jeweils aktuellste Analyse einer Grundwassermessstelle verwendet. Bei zu geringer Probenzahl (n < 10) wurden, soweit möglich, lithologisch ähnliche Teilräume zu einem gemeinsamen Hintergrundwert zusammengefasst. Die Ermittlung der Hintergrundwerte folgte dem Verfahren zur statistischen Auswertung der Daten mittels Wahrscheinlichkeitsnetz der Staatlichen Geologischen Dienste (Wagner et al., 2011). Quellen: ELBRACHT, J., MEYER, R. & REUTTER, E. (2016): Hydrogeologische Räume und Teilräume in Niedersachsen. – GeoBerichte 3, LBEG, Hannover. DOI: 10.48476/geober_3_2016. Funkel R., Voigt H.-J., Wendland F., Hannappel S. (2004): Die natürliche ubiquitär überprägte Grundwasserbeschaffenheit in Deutschland, Forschungszentrum Jülich GmbH (47), ISBN: 3-89336-353-X. LAWA: Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (2017): Ableitung von Geringfügigkeitsschwellenwerten für das Grundwasser – Aktualisierte und überarbeitete Fassung 2016. Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Stuttgart. WAGNER, B., WALTER, T., HIMMELSBACH, T., CLOS, P., BEER, A., BUDZIAK, D., DREHER, T., FRITSCHE, H.-G., HÜBSCHMANN, M., MARCZINEK, S., PETERS, A., POESER, H., SCHUSTER, H., STEINEL, A., WAGNER, F. & WIRSING, G. (2011): Hydrogeochemische Hintergrundwerte der Grundwässer Deutschlands als Web Map Service. – Grundwasser 16(3): 155-162; Springer, Berlin / Heidelberg.

Sulfat-Hintergrundwerte im Grundwasser von Niedersachsen 1 : 500.000 (WMS Dienst)

Die natürliche Grundwasserbeschaffenheit ist maßgeblich durch die Wechselwirkung zwischen Grundwasser und der durchströmten Gesteinsmatrix geprägt. In Deutschland sind die Grundwässer jedoch durch anthropogene Handlungen wie z.B. Ackerbau, Rodung und Maßnahmen zur Grundwasserentnahme ubiquitär überprägt. Einflüsse einer Jahrhunderte alten Kulturlandschaft können dennoch als natürlich betrachtet werden (Funkel et al. 2004). Zur Erfüllung der Aufgaben aus der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) wurden für die hydrogeologischen Teilräume Niedersachsens (Elbracht et al., 2016) Hintergrundwerte u.a. für gelöstes Sulfat im Grundwasser ermittelt. Die Hintergrundwerte von gelöstem Sulfat umfassen die Gehalte, welche sich unter natürlichen Bedingungen durch den Kontakt des Grundwassers mit der umgebenden Gesteinsmatrix des Grundwasserleiters sowie in Kontakt mit einer Jahrhunderte alten Kulturlandschaft einstellen. Die Karte zeigt farblich differenziert Klassen der Sulfat-Hintergrundwerte der hydrogeologischen Teilräume Niedersachsens. Durch das Auswählen eines Teilraumes gelangt man zu weiterführenden Informationen (z.B. Probenanzahl, zusammengefasste Teilräume, etc.). Der Geringfügigkeitsschwellenwert (GFS) für Sulfat liegt bei 250 mg/L (LAWA, 2017) Informationen zu den Daten: Die genutzten Grundwasseranalysen stammen aus der Datenbank des Niedersächsischen Bodeninformationssystems (NIBIS). Hintergrundwerte sind definiert als das 90.-Perzentil der Normalpopulation der geogenen Konzentration des analysierten Parameters. Zur Bestimmung der Hintergrundwerte wurde die jeweils aktuellste Analyse einer Grundwassermessstelle verwendet. Bei zu geringer Probenzahl (n < 10) wurden, soweit möglich, lithologisch ähnliche Teilräume zu einem gemeinsamen Hintergrundwert zusammengefasst. Die Ermittlung der Hintergrundwerte folgte dem Verfahren zur statistischen Auswertung der Daten mittels Wahrscheinlichkeitsnetz der Staatlichen Geologischen Dienste (Wagner et al., 2011). Quellen: ELBRACHT, J., MEYER, R. & REUTTER, E. (2016): Hydrogeologische Räume und Teilräume in Niedersachsen. – GeoBerichte 3, LBEG, Hannover. DOI: 10.48476/geober_3_2016. Funkel R., Voigt H.-J., Wendland F., Hannappel S. (2004): Die natürliche ubiquitär überprägte Grundwasserbeschaffenheit in Deutschland, Forschungszentrum Jülich GmbH (47), ISBN: 3-89336-353-X. LAWA: Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (2017): Ableitung von Geringfügigkeitsschwellenwerten für das Grundwasser – Aktualisierte und überarbeitete Fassung 2016. Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Stuttgart. WAGNER, B., WALTER, T., HIMMELSBACH, T., CLOS, P., BEER, A., BUDZIAK, D., DREHER, T., FRITSCHE, H.-G., HÜBSCHMANN, M., MARCZINEK, S., PETERS, A., POESER, H., SCHUSTER, H., STEINEL, A., WAGNER, F. & WIRSING, G. (2011): Hydrogeochemische Hintergrundwerte der Grundwässer Deutschlands als Web Map Service. – Grundwasser 16(3): 155-162; Springer, Berlin / Heidelberg.

Luftreinhaltung, Atomrechtliche Aufgaben

Zu den Aufgaben des Referats Luftreinhaltung/ Atomrechtliche Aufgaben gehören: im Bereich Luftreinhaltung > die Bearbeitung von planerischen und grundsätzlichen Fragen der Luftreinhaltung, > die Zuständigkeit für - die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV), - die Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren (28. BImSchV), - das Hamburgisches Gesetz zur Umsetzung der europäischen Schwefel-Richtlinie 2005/33/EG, > die Steuerung der Luftqualitätsüberwachung (Luftmessnetz), > die Bewertung der Luftqualität, > die Aufstellung und Fortschreibung von Luftreinhalteplänen, > die Entwicklung und Begleitung von Luftreinhaltemaßnahmen, > die Bewertung von Luftreinhaltungsaspekten im Rahmen der Bauleitplanung, > die Mitwirkung an Rechtsetzungsverfahren, > die Vertretung Hamburger Interessen in Bund-Länder-Gremien, im Bereich Atomrechtlicher Aufgaben > die Wahrnehmung atomrechtlicher Aufgaben für das Land Hamburg in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, > die Risikovorsorge und Gefahrenabwehr beim legalen und illegalen Umgang mit Kernbrennstoffen, > die Bearbeitung von Grundsatzfragen beim Schutz der Bevölkerung vor der schädlichen Einwirkung ionisierender Strahlung, > die Optimierung der nuklearen Katastrophenschutzvorsorge für die hamburgische Bevölkerung, im Bereich Emissionskataster > das Führung des Emissionskatasters Luft und die Erteilung von Auskünften, > die Organisation und Durchführung der Datenerhebungen in Hamburg für das Emissionskataster sowie für das nationale und das europäische PRTR (Pollutant Release and Transfer Register, Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister), > die Erfüllung weiterer nationaler und europäischer Berichtspflichten, > das Verfassen von Stellungnahmen zur Bauleitplanung > die Aufbereitung und Bereitstellung der Informationen für diese Aufgaben in GIS-Systemen, sowie der Immissionsschutz vor elektromagnetischen Feldern bei Anlagen der Energie- und Kommunikationstechnik.

Landwirtschaftliche Transformation und oekologische Nachhaltigkeit in einem Distrikt des westlichen Himalaya: Mandi (Himachal Pradesh, Indien)

Ziel der Untersuchung ist es, Empfehlungen fuer eine wirtschaftlich, sozial und oekologisch nachhaltige landwirtschaftliche Entwicklung im westlichen Himalaya im generellen und in Himachal Pradesh insbesondere zu entwickeln. Dies bedeutet im einzelnen 1. die hauptsaechlichen wirtschaftlichen, sozialen und oekologischen Charakteristika der Landwirtschaft im westlichen Himalaya herauszuarbeiten, 2. die wichtigsten Massnahmen und Programme der landwirtschaftlichen Transformation und der laendlichen Entwicklung im Hinblick auf die Stabilitaet des Oekosystems, die Beseitigung der Armut und die Self-Reliance zu untersuchen und 3. Schluesse fuer die Formulierung auf zukuenftige Strategien und Instrumente fuer eine nachhaltige Entwicklung in den Berggebieten zu ziehen. Erste Ergebnisse deuten darauf hin, dass der Bundesstaat Himachal Pradesh eine im indischen Kontext ueberdurchschnittliche wirtschaftliche Entwicklung vorzuweisen hat, und das weitgehend ohne Industrialisierung und Urbanisierung. Dazu haben offensichtlich eine erfolgreiche Bildungspolitik und eine den regionalen Gegebenheiten angepasste Agrar- und Forstpolitik beigetragen, dazu Einnahmen aus dem Tourismus und der Wanderarbeit und generell hohe Transfereinkommen. Dies erlaubt auch einen schonenderen Umgang mit den natuerlichen Ressourcen, ohne dass jedoch schon von einer erfolgreichen Nachhaltigkeit gesprochen werden kann. Vorgehensweise: Untersuchungsdesign: Querschnitt -Fragebogen-; ausfuehrliche Interviews.

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