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Pilz des Jahres 2012 ist der Graue Leistling

Die Deutsche Gesellschaft für Mykologie hat den Grauen Leistling (Cantharellus cinereus) zum Pilz des Jahres 2012 gewählt. Sie macht damit auch auf nahe verwandte Arten des weitbekannten Markt-Pfifferlings aufmerksam. In Deutschland kann der Graue Leistling in jedem Bundesland gefunden werden. Er ist nicht selten unter Rotbuchen zu finden. Der Graue Leistling ist, wie alle anderen Pfifferlingsarten der Gattung Cantharellus, durch die Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt.

Moos des Jahres 2016 ist das Mittlere Torfmoos

Das Mittlere Torfmoos oder Magellans Torfmoos (Sphagnum magellanicum) wurde von der Bryologisch-lichenologische Arbeitsgemeinschaft für Mitteleuropa zum Moos des Jahres 2016 gewählt. Das Mittlere oder Magellans Torfmoos ist mit seinen großen, tief purpurroten Bulten in Mitteleuropa weit verbreitet, jedoch auf Hochmoore, Hochmoorheiden und -wälder beschränkt. Die Art ist circumpolar in beiden Hemisphären verbreitet und kommt von der borealen Region bis in die Subtropen vor. In Mitteleuropa ist sie weit verbreitet und kommt von der Ebene bis ins Hochgebirge vor. Wegen ihrer engen Bindung an die Hochmoore kommt sie im Norden in den Resten der ehemals großen Hochmoorgebiete der Norddeutschen Tiefebene vor, im Süden vor allem in den Gebirgslagen und im regen- und moorreichen Alpenvorland. Das Mittlere Torfmoos wird in der Roten Liste Deutschlands als "gefährdet" eingestuft, wobei in den einzelnen Bundesländern große Unterschiede bestehen. In der Bundesartenschutzverordnung ist es wie alle Torfmoose unter den "besonders geschützten Arten" aufgeführt. EU-weit ist es im Anhang V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie verzeichnet.

Flechte des Jahres 2007 ist das Isländische Moos

Flechte des Jahres 2007 ist das Isländische Moos (Cetraria islandica). Sie gehört zu den gesetzlich geschützten Arten (Bundesartenschutzverordnung und Washingtoner Artenschutzübereinkommen). In Deutschland und in einigen Nachbarländern ist ihr Bestand nicht nur durch das Sammeln, sondern auch durch den Rückgang geeigneter Standorte gefährdet.

Flechte des Jahres 2012 ist die Echte Lungenflechte

Die bryologisch-lichenologische Arbeitsgemeinschaft für Mitteleuropa BLAM wählte die Echte Lungenflechte (Lobaria pulmonaria) zur Flechte des Jahres 2012. Die Echte Lungenflechte ist eine sehr der seltensten Flechtenarten. In Mitteleuropa hat sie sich seit der Industrialisierung fast vollständig in die Gebirge zurückgezogen, wo sie in den Bergwäldern an den Stämmen alter Laubbäume hin und wieder anzutreffen ist. Die Lungenflechte ist ausgesprochen anfällig gegenüber Luftverunreinigungen, wobei offenbar schon Einzelereignisse ganze Bestände vernichten oder zumindest stark schädigen können. In den Roten Listen gefährdeter Flechten wird sie in Deutschland und in der Bundesartenschutzverordnung wird sie als einzige Flechtenart mit dem Status "streng geschützt" geführt.

Bundesartenschutzverordnung

§ 1(1) Unter besonderen Schutz gestellt werden die (...) aufgeführten wildlebenden Tier- und Pflanzenarten.

Nachweis, Kennzeichnung, Vermarktung, Buchführung 10. Nachweispflicht 11. Kennzeichnung 12. Vermarktung 13. Buchführungspflicht

Wer besonders und streng geschützte tote Tiere besitzt, in Kommission hat oder für andere auf-bewahrt, hat auf Verlangen der zuständigen Behörde den Nachweis zu erbringen, dass die Exemplare in Übereinstimmung mit dem geltenden Artenschutzrecht erworben wurden [§ 46 BNatSchG]. Unter dem Punkt 9 sind Hinweise zur Nachweisführung enthalten. Weitere Informationen sind unter „ Nachweispflicht und Vermarktungsbescheinigungen “ zu finden. Für Präparate, die den Herkunftsdokumenten wegen fehlender Kennzeichen oder Nummerierungen nicht eindeutig zuzuordnen sind, droht die Beschlagnahme. An den Frostexemplaren und an den Präparaten sind vorhandene Ringe und Transponder zu belassen. Exemplare ohne Kennzeichen sind durch Transponder, Etikett, Stempel oder Gravuren zu nummerieren. Das Kennzeichen bzw. die Nummer ist Voraussetzung für eine eindeutige Nachweisführung [§ 46 BNatSchG, § 15 (7) BArtSchV] und für die Buchführungspflicht (s. Punkt 13 ). Es dürfen nur Frostexemplare und Präparate der Fallgruppen der Punkte 9d) und 9e) zum Verkauf vorrätig gehalten, angeboten oder verkauft werden, wenn die erforderlichen Nachweisdokumente und Kennzeichen vorhanden sind. Bei den Fallgruppen der Punkte 9a) bis 9c) ist nur eine Präparation für einen bestimmten Auftraggeber möglich. Eine freie Vermarktung ist hier nicht zulässig. Bei den Fallgruppen der Punkte 9f) bis 9h) und in anderen Sonderfällen wenden Sie sich bitte an die jeweilige untere Naturschutzbehörde oder das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt / CITES-Büro. Wer gewerbsmäßig Tiere der besonders geschützten Arten be- oder verarbeitet, hat ein tagesaktuelles Ein- und Auslieferungsbuch nach folgendem Muster zu führen [§ 6 BArtSchV]. Diesem Buch ist ein Ordner mit den entsprechend laufend nummerierten Herkunftsbelegen beizufügen, wie z. B.: schriftliche Präparationsaufträge, behördliche Ausnahmegenehmigungen, EU-Bescheinigungen (nach erfolgter Präparation die Kopien der EU-Bescheinigungen), Herkunftsnachweise und Eigentumsabtrittserklärungen der Jagdausübungsberechtigten mit Kopien vom Jagdschein. zurück zu "Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 16.07.2019

Ausnahmegenehmigung Wolfsabschuss Entnahme GW1896m

Ausnahmegenehmigung von artenschutzrechtlichen Verboten zur letalen Entnahme von Wölfen des Leuscheider Rudels in den Gemarkungen Limbach und Schöneberg sowie Maulsbach nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie)

Internationaler Artenschutz

Grundlage des internationalen Artenschutzes ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen von 1973, welches durch entsprechende Verordnungen in EU-Recht und damit auch in das bundesdeutsche Recht überführt wurde. Für die dort aufgeführten Arten gelten je nach Gefährdungsgrad besondere Vorschriften hinsichtlich Haltung, Vermarktung usw. Hierzu werden die geschützten Arten in Schutzkategorien (Anhänge A, B, C und D) eingeteilt. Welcher Schutzkategorie eine bestimmte Art zuzuordnen ist, können Sie auf einer Informationsseite des Bundesamtes für Naturschutz zum internationalen Artenschutz erfahren. In Deutschland wird das Washingtoner Artenschutzübereinkommen durch die Bundesartenschutzverordnung und das Bundesnaturschutzgesetz ergänzt. Dort werden weitere Arten als streng geschützt bzw. besonders geschützt eingeordnet. Für alle geschützten Arten gelten besondere Vorschriften bezüglich Erwerb, Haltung, Vermarktung usw. Für alle Fragen zum Artenschutz, beispielsweise Meldung geschützter Arten, Vermarktungsgenehmigungen, sonstige artenschutzrechtliche Genehmigungen, Beratungen zum Artenschutz usw. steht Ihnen im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) ein „Team Artenschutz“ zur Verfügung.

Nationalparkwacht

Gemäß VwV-NpVw vom 04.07.1996 umfassen die Aufgaben der Nationalparkwacht folgende Schwerpunkte: 1. Besucher der freien Landschaft über die Vorschriften zum Schutz von Natur und Landschaft zu informieren 2. die Einhaltung und Durchsetzung der in Nr. 1 genannten Vorschriften zu überwachen, 3. Zuwiderhandlungen gegen mit Strafe oder Geldbußen bedrohte Rechtsvorschriften zu unterbinden und bei der Verfolgung von Verstößen mitzuwirken, Damit sind im wesentlichen folgende Befugnisse der Naturschutzwacht verbunden: - Naturschutzgebiete und sonstige geschützte Flächen und Objekte auch außerhalb von Wegen zu betreten, - eine Person zur Feststellung ihrer Personalien anzuhalten, wenn sie bei Rechtsverstößen angetroffen wird oder solcher Verstöße verdächtig ist bzw. Personen vorübergehend von einem Ort zu verweisen oder das Betreten eines Ortes vorübergehend zu verbieten, - besonders geschützte Tiere und Pflanzen im Sinne von §1 der Bundesartenschutzverordnung oder Teile davon, die unbefugt entnommen wurden, sicherzustellen. Den Naturschutzwarten können ehrenamtliche Helfer zur Erfüllung ihrer Aufgaben beigeordnet werden. Weitere Informationen zur Nationalparkwacht finden Sie unter https://www.nationalpark-saechsische-schweiz.de/wir-ueber-uns/nationalparkwacht/.

BfS-Unterlage zu "Umweltverträglichkeitsstudie zum Planfeststellungsverfahren | Anlage Nr. 13 - Textteil" (PDF, nicht barrierefrei)

!" $ # ( # ! % &' )**+ , ' -. / 0 UVS ERAM Herbstreit Landschaftsarchitekten, Hildesheim/Bochum: Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben Ergebnisse der floristischen und faunistischen Kartierung und Fotodokumentation für die Umweltverträglichkeitsstudie zum Planfeststellungsverfahren n ERAM, Fauna, Flora, Fotodokumentation, Heuschrecken, Kartierungen, Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), Vegetation, Vögel Zusammenfassung E R Mo A rsl ebe Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie wurde eine selektive pflanzensoziologische Kartierung auf den Schachtanlagen Bartensleben und Marie sowie in ihrer näheren Umgebung durchgeführt. Darüber hinaus erfolgte auf den Anlagengeländen die Erfassung von Heuschreckenarten und der Avifauna. Letztere Tierartengruppe wurde auch in der Umgebung der Schachtanlagen kartiert. Die Gewässer Aller und Salzbach wurden an zwölf Untersuchungsstellen hinsichtlich des Makrozoobenthos und der Pflanzengesellschaften untersucht. Die floristische Artenvielfalt ist auf der Schachtanlage Bartensleben und ihrer näheren Umgebung relativ hoch. Im Vordergrund stehen Pflanzenarten der Grünländer und Grasfluren (Glatthafer-Wiesen, Land-Reitgras-Dominanz-Gesellschaft, seltener auch Schafschwingel-Rasen) sowie der Pionier-, Tritt-, Ackerwildkraut- und Ruderalfluren (Pfeilkressen-Quecken-Rasen, Windhalm-Gesellschaften, Rainfarn- Beifuß-Gesellschaft und Wildmöhren-Bitterkraut-Flur). Im Norden der Schachtanlage Bartensleben wurde eine Binnenlandsalzstelle (FFH-Lebensraumtyp 1340) mit Binnenland-Kurzährenqueller-Flur (Puccinellio distantis-Salicornietum ramosissimae) und Schuppenmieren-Salzschwadenrasen (Puccinellietum distantis) nachgewiesen. Sie gehört als Quellsumpf und auch als Binnenlandsalzstelle zu den nach § 37 NatSchG LSA besonders geschützten Biotopen Sachsen-Anhalts. An Pflanzenarten der Roten Listen wurden auf der Schachtanlage Bartensleben und ihrer näheren Umgebung der Dickblättrige Gänsefuß (Chenopodium botryodes, ST RL 3), das Wiesen-Habichtskraut (Hieracium caespitosum, ST RL 3), die Salz-Binse (Juncus gerardii, ST RL 3), der Gewöhnliche Kurzähren-Queller (Salicornia europaea ssp. brachystachya, ST RL 3), die Bruch-Weide (Salix fragilis, ST RL 1), der Steppen-Salbei (Salvia nemorosa, ST RL 3), der Strand-Dreizack (Triglochin maritimum, ST RL 3), der Berg-Ehrenpreis (Veronica montana, ST RL 3) und der Salzwiesen-Breit-Wegerich (Plantago major ssp. winteri, D RL 2) nachgewiesen. Bemerkenswert sind die Nachweise des Sumpf- Salzschwaden (Puccinellia limosa, ST RL 0) und des Strand-Beifuß (Artemisia maritima, ST RL 0), da beide Arten bislang in Sachsen-Anhalt als ausgestorben gelten. Der Sumpf-Salzschwaden wurde jedoch bereits erstmals 2001 an der Salzhalde Beendorf enddeckt. Der vor etwa zehn Jahren nur stellenweise auf der Schachtanlage Bartensleben vorkommende Salz-Hornklee (Lotus tenuis, D RL 3) hat sich mittlerweile auf beiden Schachtanlagen nahezu flächendeckend ausgebreitet. Die floristische Artenvielfalt ist auf der Schachtanlage Marie trotz der Kleinflächigkeit der vorhandenen Vegetationsstrukturen relativ hoch. Es dominieren Pionier-, Ackerwildkraut- und Ruderalfluren (Stellarietea und Artemisietea). An gefährdeten Pflanzenarten wurden auf dem Anlagengelände das Wiesen-Kammgras (Cynosurus cristatus, ST RL 3), der Salz-Hornklee (Lotus tenuis, D RL 3) und der Sumpf-Salzschwaden (Puccinellia limosa, ST RL 0) nachgewiesen. Ein nach § 37 NatSchG LSA besonders geschützter Biotop ist in Form einer sumpfigen Binnenlandsalzstelle (FFH-Lebensraumtyp 1340) am östlichen Böschungsfuß der Salzhalde Beendorf nördlich der Schachtanlage Marie vorhanden. Hier und an einer kleineren Salzstelle am westlichen Böschungsfuß der Salzhalde Beendorf wurden an gefährdeten Pflanzenarten die Stielfrüchtige Salzmelde (Atriplex pedunculata, ST RL 3), der Dickblättrige Gänsefuß (Chenopodium botryodes, ST Zusammenfassung Seite 2 UVS ERAM RL 3), die nach BArtSchV besonders geschützte Raue Nelke (Dianthus armeria ssp. armeria, ST RL 3), die Salz-Binse (Juncus gerardii, ST RL 3), der Strand-Wegerich (Plantago maritima ssp. maritima, ST RL 2), der Kurzähren-Queller (Salicornia europaea ssp. brachystachya, ST RL 3), der Schlitzblättrige Stielsame (Scorzonera laciniata, ST RL 3), die Strand-Sode (Suaeda maritima ssp. maritima, ST RL 3), der Strand-Dreizack (Triglochin maritimum, ST RL 3), der Salzwiesen-Breit- Wegerich (Plantago major ssp. winteri, D RL 2) und wie bereits erwähnt der Sumpf-Salzschwaden (Puccinellia limosa, ST RL 0) gefunden. E R Mo A rsl ebe n Am Salzbach und am Salzwassergraben kommen nur an einigen Stellen salztolerante Pflanzenarten vor. Dazu gehören der Dickblättrige Gänsefuß (Chenopodium botryodes, ST RL 3) und der Gift- Hahnenfuß (Ranunculus sceleratus). Innerhalb der Einfriedung der Schachtanlage Bartensleben kommen die Flügelsamige Schuppenmiere (Spergularia media) und die Salz-Binse (Juncus gerardii, ST RL 3) hinzu. Im Verlauf des Salzbaches sind stellenweise fragmentarisch Teich-Röhrichte (Phragmition) ausgebildet. Die Böschungen sind vorwiegend gehölzfrei und steil. Dort dominieren Grünlandarten der Glatthafer-Wiesen neben Vertretern der Ruderal-, Pionier- und Ackerwildkrautfluren. Als besonders geschützter Biotop (§ 37 NatSchG LSA) ist der teilweise naturnahe Quellbereich des Salzbaches im Nordwesten der Schachtanlage Bartensleben zu berücksichtigen. Am nördlichen Rand des dortigen Gehölzes befindet sich ein Waldquellbereich, der durch das Vorkommen der Winkel-Segge (Carex remota), der Bach-Sternmiere (Stellaria alsine) und des Berg-Ehrenpreis (Veronica montana, ST RL 3) gekennzeichnet ist. Zusammen bilden sie die Winkel-Seggen-Quellflurgesellschaft (Caricietum remotae). Das den Bereich umgebende Gehölz wurde im Sommer 2007 entfernt. Dabei wurde die Krautvegetation stellenweise stark beeinträchtigt. Die Aller zeichnet sich über weite Strecken durch einen ein- bis beidseitigen naturnahen Gehölzsaum aus Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) und Gewöhnlicher Esche (Fraxinus excelsior) aus. Die Böschungen und das Gewässerbett werden jedoch durch die angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen stark beeinflusst. So dominieren im meist steilen Böschungsbereich Stickstoff- Krautfluren. Sie gehen am Böschungsfuß in Gesellschaften der Bach- und Teichröhrichte (Glycerio- Sparganion und Phragmition) über. Über dem überwiegend sandig-schlammigen Gewässergrund treiben Polster des Wassersterns (Callitriche spec.), des Kamm-Laichkrauts (Potamogeton pectinatus) und des Einfachen Igelkolbens (Sparganium emersum). In allen neun kartierten Gewässerstrecken traten im Sommer 2007 fädige Grünalgen auf, die teilweise mehr als ein Viertel des Gewässerbettes bedeckten und eine hohe Nährstoffkonzentration im Wasserkörper dokumentieren. Auf der Schachtanlage Bartensleben ist mit insgesamt 33 Brutvogelarten eine mäßig hohe avifaunistische Vielfalt festzustellen. Darunter ist der Feldsperling (Passer montanus) in Sachsen- Anhalt gefährdet. Außerdem wurden mehrere Arten der deutschen und sachsen-anhaltinischen Vorwarnlisten nachgewiesen. So nutzt eine Mauersegler-Kolonie (Apus apus) das Verwaltungs- gebäude als Brutplatz. Hinzu treten 14 Vogelarten als regelmäßige Nahrungsgäste. Die avifaunistische Lebensraumbedeutung des Geländes ist dennoch überwiegend nur gering bis mittel. Der nördliche Böschungsbereich wird in seiner Funktion als Bruthabitat von Gebüschbrütern und als Nahrungshabitat für Rastvögel hoch eingestuft. Auf der Schachtanlage Marie brüten nur fünf Vogelarten. Hier wurde mit der Rauchschwalbe (Hirundo rustica) ebenfalls eine in Sachsen-Anhalt gefährdete Art vorgefunden. Durch das Vorkommen dieser und weiterer in bzw. an Gebäude brütenden Arten haben die Gebäude teilweise eine hohe avifaunistische Lebensraumbedeutung, während das übrige Gelände insgesamt eine geringe Bedeutung besitzt. Die weitere Umgebung der Schachtanlagen Bartensleben und Marie zeichnet sich durch eine artenreiche Avifauna aus. Von den insgesamt 59 im Jahr 2007 nachgewiesenen Vogelarten sind vier Arten in Sachsen-Anhalt gefährdet (Rotmilan, Feldsperling, Rebhuhn, Braunkehlchen), ein Art stark gefährdet (Kiebitz). Von den erfassten Arten sind auch deutschlandweit zwei Arten gefährdet (Feldlerche, Braunkehlchen) bzw. zwei Arten stark gefährdet (Rebhuhn, Kiebitz). Zudem wurden viele Zusammenfassung Seite 3

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