Hinweise zum Abstand von Wohngebäuden zu Freileitungen und Erdkabeln Es gibt kein deutschlandweit gültiges Gesetz, das einen Mindestabstand von Hochspannungsleitungen zu Wohngebäuden vorschreibt. Seit dem Jahr 2013 gibt es ein Überspannungsverbot von Gebäuden und Gebäudeteilen, die zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. Mindestabstände zu Hochspannungsleitungen sind aus Sicht des Strahlenschutzes nicht notwendig. Relevant ist die Einhaltung der Grenzwerte. Diese werden in Deutschland nach aktuellem Kenntnisstand an allen Orten des dauerhaften Aufenthalts eingehalten und sogar deutlich unterschritten. Es gibt kein deutschlandweit gültiges Gesetz, das einen Mindestabstand von Hochspannungsleitungen zu Wohngebäuden vorschreibt. Es gibt jedoch seit dem Jahr 2013 ein Überspannungsverbot von Gebäuden und Gebäudeteilen, die zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. Dies betrifft den Neubau von Freileitungstrassen mit Wechselstrom, die eine Frequenz von 50 Hertz ( Hz ) und eine Nennspannung von 220 Kilovolt ( kV ) oder mehr aufweisen. Es gibt jedoch Ausnahmen, für die eine Stichtagsregelung gilt. Nicht betroffen von dem Überspannungsverbot sind bestehende Freileitungstrassen sowie entsprechende Planfeststellungsbeschlüsse, Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren, die bis zum 22. August 2013 eingereicht wurden ( § 4 Abs. 3 26. BImSchV ). Leitungen zur Höchstspannungs-Wechselstrom-Übertragung ( HWÜ ), die in den allermeisten Fällen zum Transport von elektrischer Energie in Deutschland verwendet werden, können im Falle eines Neubaus als Freileitung oder im Rahmen von Pilotprojekten als Erdkabel errichtet werden ( § 4 Bundesbedarfsplangesetz, BBPlG ). Demgegenüber sind bei der Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung ( HGÜ ) bei einem Abstand zu Wohngebäuden von weniger als 400 Metern im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder im unbeplanten Innenbereich bzw. weniger als 200 Metern im Außenbereich Erdkabelleitungen vorgesehen und Freileitungen – mit wenigen Ausnahmen – verboten ( § 3 Abs. 4 BBPlG ). Manche Bundesländer legen bei neuen Hochspannungsleitungen Mindestabstände fest. Diese Regelungen dienen nicht dem Gesundheitsschutz. Das heißt sie sind nicht mit nachgewiesenen gesundheitsrelevanten Wirkungen begründet. Vielmehr geht es darum, Ziele der Raumordnung zu erreichen und Raumnutzungskonflikte zwischen Hochspannungsleitungen und Wohnbebauung zu verhindern. Teilweise werden die Mindestabstände auch mit dem Orts- und Landschaftsbild begründet. Grenzwerte schützen Mindestabstände zu Hochspannungsleitungen sind aus Sicht des Strahlenschutzes nicht notwendig. Dies gilt auch für verschiedene Faustformeln ("Ein Meter Abstand je kV Spannung"). Relevant ist die Einhaltung der Grenzwerte. Nach aktuellem Stand der Forschung schützt die Einhaltung der Grenzwerte Erwachsene und Kinder selbst bei einer geringen Entfernung vom Wohngebäude zur Hochspannungsleitung vor allen nachgewiesenen gesundheitlichen Wirkungen . Mit jedem Meter Abstand zu den Hochspannungsleitungen werden die dazugehörigen elektrischen und magnetischen Felder sehr schnell deutlich schwächer. Auch im Haushalt erzeugen Leitungen und Geräte elektrische und magnetische Felder. Diese können üblicherweise einen deutlich größeren Anteil an der Gesamtexposition ( d. h. der Art und Weise, wie Menschen elektrischen und magnetischen Feldern ausgesetzt sind) eines Menschen haben. Das gilt umso mehr, je weiter die Hochspannungsleitungen von den Häusern entfernt sind. Die Bundesnetzagentur oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden genehmigen neue Hochspannungsleitungen und kontrollieren, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Minimierung der Felder Die gesetzlichen Grenzwerte für die elektrischen und magnetischen Felder müssen an allen Orten des dauerhaften Aufenthalts nicht nur eingehalten werden, es besteht darüber hinaus noch ein Minimierungsgebot: Bei der Errichtung neuer oder der wesentlichen Änderung bestehender Hochspannungsleitungen müssen die nach dem Stand der Technik bestehenden Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die von der jeweiligen Anlage ausgehenden Felder zu minimieren. Was bei Messungen zu beachten ist Da die Grenzwerte in Deutschland an allen Orten des dauerhaften Aufenthalts eingehalten werden müssen, ist davon auszugehen, dass eine Messung vor Ort nur Werte deutlich unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte liefert. Unterhalb der Grenzwerte treten nach derzeitigem Kenntnisstand keine gesundheitsgefährdenden Wirkungen auf. Wenn man trotzdem wissen möchte, wie stark die niederfrequenten Felder an einem bestimmten Ort sind, kann dies über eine Messung gezeigt werden. Diese sollte stets von Fachleuten durchgeführt werden und mindestens 24 Stunden dauern, um auch Schwankungen im Tagesverlauf zu erfassen. Für die fachgerechte Messung gibt es mehrere Möglichkeiten: Die zuständige untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt ist eine passende Anlaufstelle. Sie ist meistens Teil des Umweltamtes. Ebenso der Leitungsbetreiber, der vielleicht bereits entsprechende Messungen durchgeführt hat. Eine Kontaktaufnahme zu Technischen Universitäten oder Hochschulen könnte sich ebenfalls lohnen. Nicht zuletzt gibt es freie Anbieter am Markt. Bei diesen sollte stets auf eine geeignete Qualifikation geachtet werden. So ist zum Beispiel die Bezeichnung "Baubiologe" nicht gesetzlich geschützt, da sich jeder so nennen kann. Skeptisch sollten Auftraggeber auch werden, wenn ein Anbieter andere Grenzwerte als die gesetzlichen Werte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung ( 26. BImSchV ) als Maßstab heranzieht und darauf aufbauend zum Teil sehr kostspielige Abschirmmaßnahmen empfiehlt. Stand: 17.12.2025
ID: 3882 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 3 und 4 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die beiden Vorhaben BBPlG 3 und 4 bilden gemeinsam einen der zentralen Transportkorridore von Nord- nach Süddeutschland. Die zuständigen Netzbetreiber fassen sie unter dem Projektnamen SuedLink zusammen und betrachten sie bei den Planungen gemeinsam. Die Leitungen sind als Erdkabel geplant. Der Abschnitt C2 ist ein etwa 65 km langes Teilstück des Vorhabens. Er beginnt an der Landesgrenze zwischen Niedersachsen und Hessen westlich Friedland und endet wenige Meter südlich der Landesgrenze Hessen/Thüringen. Gesetzliche Grundlage für den Bau ist das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Nähere Informationen erhalten Sie unter www.netzausbau.de/vorhaben3-c2 und www.netzausbau.de/vorhaben4-c2. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 23.12.2020 Datum der Entscheidung: 10.07.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: • schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 802, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 1, Abschnitt NRW3a). Vorhabenträger TransnetBW GmbH Osloer Straße 15-17 70173 Stuttgart Deutschland Homepage: https://www.transnetbw.de/de/netzentwicklung/projekte/suedlink Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unterlagen sind ausschließlich online abrufbar. Details entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung auf der Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben3-c2 bzw. https://www.netzausbau.de/vorhaben4-c2 . Eröffnungsdatum der Auslegung 05.02.2024 Enddatum der Auslegung 04.03.2024 Erörterung: Erörterungstermin in Eschwege Ort der Erörterung Stadthalle Eschwege Wiesenstr. 9 37269 Eschwege Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 04.04.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 05.02.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben3-c2 bzw. https://www.netzausbau.de/vorhaben4…
Die Amprion GmbH errichtet am bestehenden Netzverknüpfungspunkt Aach eine neue UA Aach, um unter anderem das Vorhaben Nr. 71 des Bundesbedarfsplangesetzes - mit Anbindung an das Luxemburger Stromnetz - mit dem deutschen Stromnetz zu verknüpfen. Mit Bescheid vom 24.09.2024 wurde die Umspannanlage genehmigt. Die 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Pkt. Sirzenich - Niederstedem, Bl. 4530, und die 110-/220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Niederstedem - Uchtelfangen, Bl. 4553 sind am Pkt. Aach in die UA Aach einzuführen. Die Bl. 4553 soll ausgehend vom vorhandenen Mast Nr. 1 mittels einer ca. 590 m langen neuen Verbindung über die geplanten Maste Nr. 1B und 1A an die westlich gelegene geplante UA Aach angebunden werden. Die über den geplanten Mast Nr. 1B der Bl. 4553 verlaufenden 110-kV-Stromkreise der Bl. 0143 wurden im Vorhaben Nr. 71 bei der BNetzA beantragt. Die auf der westlichen Seite des Trassenbandes verlaufende Bl. 4530 soll ca. 880 m nördlich vom Pkt. Aach den neu in der Leitungsachse zu errichtenden Mast Nr. 1014 erhalten. Ausgehend vom Mast Nr. 1014 erfolgt eine ca. 630 m lange Anbindung über die Maste 14B und 14A an die westlich gelegene geplante UA Aach. Die Errichtung der geplanten Maste mit den beiden neuen Leitungsverbindungen soll im Zeitraum ab Anfang 2027 erfolgen. Es ist mit einer Bauzeit von ca. 2 Jahren zu rechnen.
Mit dem Vorhaben Nr. 67 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) wird eine Netzverstärkungsmaßnahme zwischen den Netzverknüpfungspunkten Bürstadt und BASF umgesetzt, um die steigenden Energiebedarfe des Werks BASF SE zu decken sowie die Übertragungskapazitäten in der Metropolregion Rhein-Neckar zu erhöhen und damit die Versorgungssicherheit zu stärken. Daher müssen entsprechende vorbereitende Maßnahmen (Änderung der Leitungsführung) an den jeweiligen Umspannanlagen erfolgen. Genauer Bestandteil der in Rede stehenden Änderung ist Folgendes: - Demontage der Masten Nr. 37 und 38 der Bl. 4542 (ohne Fundamentrückbau) - Demontage der bestehenden Leitungen zwischen den Masten Nr. 36, 37, 38 der Bl. 4542 und den Portalen P004, P005 und P006 der Anlage BASF W210 - Neue Leitungseinführung zwischen Mast Nr. 36 Bl. 4542 und den neuen Portalen P010 (130 m) und P011 (133 m)
ID: 4242 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 2 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das von den Netzbetreibern auch Ultranet genannte Vorhaben ist ein Pilotprojekt (…) Der Abschnitt zwischen Koblenz und Marxheim ist ein etwa 78 km langes Teilstück des Vorhabens in den Ländern Rheinland-Pfalz und Hessen. Gesetzliche Grundlage für den Bau ist das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Nähere Informationen erhalten Sie unter www.netzausbau.de/vorhaben2-d1. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 31.05.2024 Datum der Entscheidung: 31.10.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. NABEG UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: • elektronisch, vorzugsweise per Onlineformular (https://www.netzausbau.de/Vorhaben2-d1) • schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 801, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 2, Abschnitt D1) Weitere Möglichkeiten, Einwendungen an die Bundesnetzagentur zu richten, finden Sie unter https://www.netzausbau.de/kontakt. Bitte lesen Sie auch unsere Bekanntmachung. Vorhabenträger Amprion GmbH Robert-Schuman-Straße 7 44263 Dortmund Deutschland Homepage: https://ultranet.amprion.net/ Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Eröffnungsdatum der Auslegung 17.06.2024 Enddatum der Auslegung 16.07.2024 Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Online-Auslegung Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Online-Auslegung Weitere Ortshinweise Die Unterlagen werden ausschließlich online abrufbar sein. Details entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung auf der Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben2-d1 Eröffnungsdatum der Auslegung 13.01.2025 Enddatum der Auslegung 12.02.2025 Erörterung: Erörterungstermin in der Planfeststellung gem. §§ 22, 10 NABEG Ort der Erörterung 65529 Waldems Deutschland Weitere Hinweise: 03.06.2025 und 04.06.2025 Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 12.03.2025 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 13.01.2025 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite www.netzausbau.de/vorhaben2-d1
ID: 5255 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der Trassenkorridor des Abschnitts wurde im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt D (Raum Borken/Scherm¬beck – Osterath) festgelegt. Der ca. 33,5 km lange Abschnitt NRW2 startet an der gemeinsamen Verwaltungsgrenze der Kreise Borken und Wesel zwischen Bocholt und Hamminkeln. Ab der Gemeindegrenze Bocholt/Hamminkeln verläuft die Trasse in südöstliche Richtung, südlich von Borken und nordwestlich von Hamminkeln vorbei. Auf dem Stadtgebiet von Rees quert sie die Autobahn 3. Nordwestlich der Wittenhorster Heide bei Rees knickt die Trasse dann in südwestlicher Richtung ab. Mit der Querung des Hagener Meeres, nördlich von Mehrhoog, verläuft die Trasse nach Westen. Im weiteren Verlauf quert sie zwischen Rees und Xanten-Obermörmter bei Rhein-km 834 den Rhein mittels eines Dükers. Sie verläuft linksrheinisch weiter, östlich an Kalkar-Appeldorn und westlich von Xanten-Marienbaum vorbei. Der Uedemer Hochwald wird unmittelbar westlich umgangen. Der Abschnitt endet an der gemeinsamen Gemeindegrenze von Uedem und Sonsbeck beziehungsweise der Kreisgrenze Kleve/Wesel. Der Antrag auf 3. Planänderung bezieht sich darauf im Bereich der SL211_0+570 eine neue Wasserableitung (Einleitstelle Nr. 5318A) als Ersatz für den Wegfall der Einleitstellen Nrn. 5262, 5282 und 5284 einzurichten. Weitere Informationen: nähere Informationen erhalten Sie unter https://www.netzausbau.de/vorhaben1-nrw2 Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Änderung gemäß § 18 Abs. 5 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) i. V. m. § 43d Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und § 76 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Abschlussdatum: 30.09.2025 UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Vorhabenträger Vorhabenträger Amprion GmbH Robert-Schuman-Straße 7 44263 Dortmund Deutschland Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben1-nrw2
ID: 4209 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 2 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das von den Netzbetreibern auch Ultranet genannte Vorhaben ist ein Pilotprojekt (…) Der Abschnitt zwischen Rommerskirchen und der Landesgrenze NRW/RLP ist ein etwa 63 km langes Teilstück des Vorhabens in den Ländern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Gesetzliche Grundlage für den Bau ist das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Nähere Informationen erhalten Sie unter www.netzausbau.de/vorhaben2-e1 . Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 25.04.2024 Datum der Entscheidung: 28.08.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. NABEG UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: elektronisch, vorzugsweise per Onlineformular ( https://www.netzausbau.de/vorhaben2-e1 ) schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 801, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 2, Abschnitt E1) Weitere Möglichkeiten, Einwendungen an die Bundesnetzagentur zu richten, finden Sie unter https://www.netzausbau.de/kontakt . Bitte lesen Sie auch unsere Bekanntmachung. Vorhabenträger Amprion GmbH Robert-Schuman-Straße 7 44263 Dortmund Deutschland Homepage: https://ultranet.amprion.net/ Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unterlagen werden ausschließlich online abrufbar sein. Details entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung auf der Vorhabendetailseite http://www.netzausbau.de/beteiligung2-e1 Eröffnungsdatum der Auslegung 13.05.2024 Enddatum der Auslegung 12.06.2024 Erörterung: Planfeststellung: Erörterungstermin gemäß § 22 Abs. 5 i.V.m. § 10 Abs. 1 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) Ort der Erörterung Bergheim Deutschland Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 12.07.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 13.05.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben2-e1 Öffentliche Auslegung
ID: 4747 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 3 & 4 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Vorschlagstrasse beginnt im Landkreis Hildesheim nordwestlich von Elze. Sie verläuft dann südöstlich in Richtung Alfeld (Leine), passiert die Ortschaft Brunkensen östlich sowie die Ortschaften Warzen und Gerzen westlich. Der Trassenvorschlag verläuft ab Delligsen in Richtung Freden (Leine), umgeht die Siedlungsbereiche von Freden südwestlich und tritt in den Landkreis Northeim ein. Die vorgeschlagene Trasse verläuft dann in der Leineaue. Sie passiert Einbeck-Erzhausen, verläuft dann zwischen Einbeck-Greene und Einbeck-Kreiensen und verschwenkt dann weiter entlang der Leine nach Süden und schließlich in südwestlicher Richtung. Die Vorschlagstrasse verläuft zwischen der Kernstadt von Einbeck und dem Ortsteil Salzderhelden, wo auch eine kleinräumige alternative Trassierung beantragt wurde. Zwischen Einbeck-Odagsen und Einbeck-Immensen ist von dem Vorhabenträger ebenfalls eine alternative Trassierungsmöglichkeit aufgezeigt worden. Der Abschnitt endet zwischen Einbeck-Edemissen und Einbeck-Strodthagen. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 15.02.2024 Datum der Entscheidung: 31.07.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. NABEG UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: elektronisch vorzugsweise per Onlineformular (Link unter www.netzausbau.de/vorhaben3-b3 oder www.netzausbau.de/vorhaben4-b3) • per E-Mail an v3v4b3@bnetza.de • schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 804, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 3 und 4, Abschnitt B3) Vorhabenträger TransnetBW GmbH Pariser Platz Osloer Straße 15 - 17 70173 Stuttgart Deutschland Homepage: https://www.transnetbw.de/de/netzentwicklung/projekte/suedlink Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Online-Auslegung Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unterlagen sind ausschließlich online abrufbar. Details entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung auf der Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben3-b3 bzw. https://www.netzausbau.de/vorhaben4-b3 Eröffnungsdatum der Auslegung 15.04.2024 Enddatum der Auslegung 14.05.2024 Erörterung: Erörterungstermin in Einbeck Ort der Erörterung PS.SPEICHER Tiedexer Tor 3 37574 Einbeck Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 14.06.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 15.04.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben3-b3 bzw. https://www.netzausbau.de/vorhaben4… Erörterungstermin Entfall Erörterungstermin
ID: 3881 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 3 und 4 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der Trassenverlauf beginnt südlich der Bundeslandgrenze zwischen Thüringen und Bayern nördlich Eußenhausen im Landkreis Rhön-Grabfeld. Die Trasse verläuft in südlicher Richtung östlich an Mellrichstadt vorbei. Ab Oberstreu verläuft sie parallel zur Autobahn 71 bis nach Oerlenbach im Landkreis Bad Kissingen. Hier teilt sich der Verlauf der Vorhaben 3 und 4 auf. Vorhaben 3 unterquert die Autobahn 71 in westlicher Richtung bis zur Grenze der Landkreise Bad Kissingen und Schweinfurt. Hier endet der Abschnitt D2 des Vorhabens 3, westlich schließt der Abschnitt E1 des Vorhabens 3 an. Vorhaben 4 folgt weiterhin der Autobahn 71 südwärts an Poppenhausen, Oberwerrn, Euerbach und Geldersheim im Landkreis Schweinfurt vorbei. Nordwestlich des Dreiecks Werntal verschwenkt die Autobahn 71 Richtung Südosten, während die Trasse weiter südwärts verläuft an Schnackenwerth vorbei bis zum Endpunkt am geplanten Konverterstandort Bergrheinfeld/West. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 11.12.2020 Datum der Entscheidung: 27.06.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: • elektronisch vorzugsweise per Onlineformular (Link unter www.netzausbau.de/vorhaben3-d2 oder www.netzausbau.de/vorhaben4-d2 ) • per E-Mail an v3v4d2@bnetza.de • schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 804, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 3 und 4 Abschnitte D2) Vorhabenträger TransnetBW GmbH Osloer Straße 15-17 Pariser Platz 70173 Stuttgart Deutschland Homepage: https://www.transnetbw.de/de/netzentwicklung/projekte/suedlink Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unterlagen sind ausschließlich online abrufbar. Details entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung auf der Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben3-d2 bzw. https://www.netzausbau.de/vorhaben4-d2 Eröffnungsdatum der Auslegung 29.01.2024 Enddatum der Auslegung 28.02.2024 Erörterung: Erörterungstermin in Bad Neustadt a. d. Saale Ort der Erörterung Stadthalle Bad Neustadt An der Stadthalle 4 97616 Bad Neustadt a. d. Saale Deutschland Weitere Hinweise: 8.+9.10.24 Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 28.03.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 29.01.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben3-d2 bzw. https://www.netzausbau.de/vorhaben4… Erörterungstermin
ID: 4437 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 3 und 4 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der Trassenverlauf beginnt im südlichen Niedersachsen auf dem Gebiet der Stadt Einbeck zwischen den Ortslagen Edemissen und Strodthagen. Die beantragte Trasse verläuft dann in südlicher Richtung östlich an Moringen und westlich an Nörten-Hardenberg vorbei und quert das Gebiet der Stadt Göttingen westlich der Ortslagen Hasenwinkel, Hetjershausen und Groß Ellershausen. Bei Rosdorf wird die Autobahn 7 gequert. In der Folge verläuft die Trasse in südlicher Richtung zunächst parallel zur Autobahn 7 und ab Sieboldshausen in südöstlicher Richtung bis zur Landesgrenze zwischen Niedersachsen und Hessen, welche westlich Friedland erreicht wird. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 23.12.2020 Datum der Entscheidung: 28.05.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. NABEG UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: • elektronisch vorzugsweise per Onlineformular (Link unter www.netzausbau.de/vorhaben3-c1 oder www.netzausbau.de/vorhaben4-c1 ) • per E-Mail an v3v4c1@bnetza.de • schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 804, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 3 und 4 Abschnitt C1) Vorhabenträger TransnetBW GmbH Osloer Straße 15-17 Pariser Platz 70173 Stuttgart Deutschland Homepage: https://www.transnetbw.de/de/netzentwicklung/projekte/suedlink Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unterlagen sind ausschließlich online abrufbar. Details entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung auf der Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben3-c1 bzw. https://www.netzausbau.de/vorhaben4-c1 Eröffnungsdatum der Auslegung 15.01.2024 Enddatum der Auslegung 14.02.2024 Erörterung: Erörterungstermin in Einbeck Ort der Erörterung P.S. Halle Einbeck Tiedexer Tor 3 37574 Einbeck Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 14.03.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 15.01.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite www.netzausbau.de/vorhaben3-c1 bzw. www.netzausbau.de/vorhaben4-c1
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|---|---|
| Bund | 43 |
| Land | 12 |
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| Förderprogramm | 1 |
| Umweltprüfung | 53 |
| unbekannt | 1 |
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|---|---|
| geschlossen | 54 |
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| Deutsch | 55 |
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| Boden | 2 |
| Lebewesen und Lebensräume | 22 |
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