ID: 5255 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der Trassenkorridor des Abschnitts wurde im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt D (Raum Borken/Scherm¬beck – Osterath) festgelegt. Der ca. 33,5 km lange Abschnitt NRW2 startet an der gemeinsamen Verwaltungsgrenze der Kreise Borken und Wesel zwischen Bocholt und Hamminkeln. Ab der Gemeindegrenze Bocholt/Hamminkeln verläuft die Trasse in südöstliche Richtung, südlich von Borken und nordwestlich von Hamminkeln vorbei. Auf dem Stadtgebiet von Rees quert sie die Autobahn 3. Nordwestlich der Wittenhorster Heide bei Rees knickt die Trasse dann in südwestlicher Richtung ab. Mit der Querung des Hagener Meeres, nördlich von Mehrhoog, verläuft die Trasse nach Westen. Im weiteren Verlauf quert sie zwischen Rees und Xanten-Obermörmter bei Rhein-km 834 den Rhein mittels eines Dükers. Sie verläuft linksrheinisch weiter, östlich an Kalkar-Appeldorn und westlich von Xanten-Marienbaum vorbei. Der Uedemer Hochwald wird unmittelbar westlich umgangen. Der Abschnitt endet an der gemeinsamen Gemeindegrenze von Uedem und Sonsbeck beziehungsweise der Kreisgrenze Kleve/Wesel. Der Antrag auf 3. Planänderung bezieht sich darauf im Bereich der SL211_0+570 eine neue Wasserableitung (Einleitstelle Nr. 5318A) als Ersatz für den Wegfall der Einleitstellen Nrn. 5262, 5282 und 5284 einzurichten. Weitere Informationen: nähere Informationen erhalten Sie unter https://www.netzausbau.de/vorhaben1-nrw2 Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Änderung gemäß § 18 Abs. 5 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) i. V. m. § 43d Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und § 76 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Abschlussdatum: 30.09.2025 UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Vorhabenträger Vorhabenträger Amprion GmbH Robert-Schuman-Straße 7 44263 Dortmund Deutschland Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben1-nrw2
ID: 5253 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der Trassenkorridor des Abschnitts wurde im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt D (Raum Borken/Scherm¬beck – Osterath) festgelegt. Der ca. 33,5 km lange Abschnitt NRW2 startet an der gemeinsamen Verwaltungsgrenze der Kreise Borken und Wesel zwischen Bocholt und Hamminkeln. Ab der Gemeindegrenze Bocholt/Hamminkeln verläuft die Trasse in südöstliche Richtung, südlich von Borken und nordwestlich von Hamminkeln vorbei. Auf dem Stadtgebiet von Rees quert sie die Autobahn 3. Nordwestlich der Wittenhorster Heide bei Rees knickt die Trasse dann in südwestlicher Richtung ab. Mit der Querung des Hagener Meeres, nördlich von Mehrhoog, verläuft die Trasse nach Westen. Im weiteren Verlauf quert sie zwischen Rees und Xanten-Obermörmter bei Rhein-km 834 den Rhein mittels eines Dükers. Sie verläuft linksrheinisch weiter, östlich an Kalkar-Appeldorn und westlich von Xanten-Marienbaum vorbei. Der Uedemer Hochwald wird unmittelbar westlich umgangen. Der Abschnitt endet an der gemeinsamen Gemeindegrenze von Uedem und Sonsbeck beziehungsweise der Kreisgrenze Kleve/Wesel. Der Antrag auf 2. Planänderung bezieht sich auf eine Anpassung des Leitungsverlaufs zwischen SL204_1+000 und SL205_0+200 zur kürzeren Querung des dortigen Waldes an. Innerhalb des Waldes verläuft die planfeststellte Trasse bislang entlang eines Waldweges (Beltinghof). Weitere Informationen: nähere Informationen erhalten Sie unter https://www.netzausbau.de/vorhaben1-nrw2 Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Änderung gemäß § 18 Abs. 5 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) i. V. m. § 43d Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und § 76 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Abschlussdatum: 30.09.2025 UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Vorhabenträger Vorhabenträger Amprion GmbH Robert-Schuman-Straße 7 44263 Dortmund Deutschland Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben1-nrw2
Gegenstand der Prüfung ist die Grundwasserentnahme durch Bauwasserhaltung, welche für die Errichtung der Landtrasse der Erdkabelleitung LanWin3 erforderlich ist. Die 50Hertz Transmission GmbH plant den Landkabelabschnitt des Offshore-Netzanbindungssystems LanWin3 (NOR-11-1) vom Netzverknüpfungspunkt (NVP), dem Multiterminal-Hub Heide (HeideHub) in der Gemeinde Wöhrden, südwestlich von Heide bis zum Anlandungspunkt bei Büsum. Das Netzanbindungssystem weist bei einer Spannungsebene von ± 525 Kilovolt eine Übertragungskapazität von rund 2000 Megawatt auf. Die gesamte Trassenlänge beträgt ca. 236 km. Dabei wird die Seekabeltrasse auf einer Länge von ca. 220 km durch die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) und das Küstenmeer der Nordsee bis zum Anlandepunkt nördlich von Büsum (Neuenkoog) geführt. Von dort verläuft eine ca. 16 km lange Trasse (sog. Landtrasse) als Erdkabel bis zum Netzverknüpfungspunkt, dem HeideHub. Das Gesamtvorhaben selbst fällt nicht unter den Anwendungsbereich des UVPG, da gem. Anlage 1 UVPG Nr. 19.11 ausschließlich Erdkabel, die im Bundesbedarfsplangesetz die Kennzeichnung E tragen, einer Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Dies trifft auf das vorliegende Vorhaben nicht zu. Gleichwohl ist das „Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser“ ist gemäß Anlage 1 Nr. 13.3. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) als Teilaspekt des Gesamtvorhabens auf eine UVP-Pflicht hin zu prüfen. Die dem betroffenen Grundwasserkörper „Miele-Marschen“ im Rahmen der Grundwasserhaltungsmaßnahmen insgesamt entnommene Menge an Grundwasser beträgt bis zum Abschluss der Bauarbeiten nach aktuellem Stand der Planung voraussichtlich rund 900.000 m³. Nach Anlage 1 Nr. 13.3.2 UVPG ist somit die Entnahme von Grundwasser im Rahmen der Errichtung von LanWin3 (Landtrasse) einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht zu unterziehen.
Gegenstand der Prüfung ist die Grundwasserentnahme durch Bauwasserhaltung, welche für die Errichtung der Landtrasse der Erdkabelleitung LanWin2 erforderlich ist. Die TenneT Offshore GmbH plant den Landkabelabschnitt des Offshore-Netzanbindungssystems LanWin2 (NOR-12-2) vom Netzverknüpfungspunkt (NVP), dem Multiterminal-Hub Heide (HeideHub) in der Gemeinde Wöhrden, südwestlich von Heide bis zum Anlandungspunkt bei Büsum. Das Netzanbindungssystem weist bei einer Spannungsebene von ± 525 Kilovolt eine Übertragungskapazität von rund 2000 Megawatt auf. Die gesamte Trassenlänge beträgt ca. 270 km. Dabei wird die Seekabeltrasse auf einer Länge von ca. 255 km durch die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) und das Küstenmeer der Nordsee bis zum Anlandepunkt nördlich von Büsum (Neuenkoog) geführt. Von dort verläuft eine ca. 16 km lange Trasse (sog. Landtrasse) als Erdkabel bis zum Netzverknüpfungspunkt, dem HeideHub. Das Gesamtvorhaben selbst fällt nicht unter den Anwendungsbereich des UVPG, da gem. Anlage 1 UVPG Nr. 19.11 ausschließlich Erdkabel, die im Bundesbedarfsplangesetz die Kennzeichnung E tragen, einer Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Dies trifft auf das vorliegende Vorhaben nicht zu. Gleichwohl ist das „Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser“ ist gemäß Anlage 1 Nr. 13.3. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) als Teilaspekt des Gesamtvorhabens auf eine UVP-Pflicht hin zu prüfen. Die dem betroffenen Grundwasserkörper „Miele-Marschen“ im Rahmen der Grundwasserhaltungsmaßnahmen insgesamt entnommene Menge an Grundwasser beträgt bis zum Abschluss der Bauarbeiten nach aktuellem Stand der Planung voraussichtlich rund 800.000 m³. Nach Anlage 1 Nr. 13.3.2 UVPG ist somit die Entnahme von Grundwasser im Rahmen der Errichtung von LanWin2 (Landtrasse) einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht zu unterziehen.
ID: 4863 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 1 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der rund 70 Kilometer lange Abschnitt NRW1 beginnt im Bereich der Städte Bad Bentheim im Landkreis Grafschaft Bentheim und Ochtrup im Kreis Steinfurt. Die planfestgestellte Trasse verläuft zunächst in Richtung Süden westlich der Autobahn 31 bis auf Höhe von Gronau-Epe. Nordwestlich von Heek verlässt sie diese Bündelung und schwenkt in Richtung Südwesten. Die Trasse umgeht Ahaus-Wessum westlich, Ahaus-Ottenstein östlich, führt anschließend östlich an Vreden vorbei und quert die Berkel. Östlich des Flugplatzes Stadtlohn-Vreden und nahe der Grenze zu den Niederlanden behält die Trasse die Richtung westlich von Südlohn bis in das Stadtgebiet von Borken bei. Dort passiert sie östlich Borken-Burlo sowie südöstlich Rhede und quert die Bocholter Aa. Anschließend zieht sich die Trasse weiter in Richtung Westen und südlich an Bocholt vorbei. Der Abschnitt endet nördlich von Hamminkeln-Dingden auf der Grenze der Kreise Borken und Wesel. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 16.10.2023 Datum der Entscheidung: 25.02.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. NABEG UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: elektronisch, vorzugsweise per Onlineformular (Link unter www.netzausbau.de/vorhaben1-nrw1) • per E-Mail an Beteiligung1@BNetzA.de (Betreff: Vorhaben 1, Abschnitt NRW1) • schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 802, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 1, Abschnitt NRW1). Vorhabenträger Amprion GmbH Robert-Schuman-Straße 7 44263 Dortmund Deutschland Homepage: https://www.amprion.net Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Online-Auslegung Deutschland Weitere Ortshinweise Die Auslegung der Unterlagen erfolgt zudem gemäß § 22 Abs. 3 NABEG ausschließlich in elektronischer Form durch eine Veröffentlichung im Internet in der Zeit vom 18.12.2023 bis einschließlich 17.01.2024 Eröffnungsdatum der Auslegung 18.12.2023 Enddatum der Auslegung 17.01.2024 Erörterung: Erörterungstermin in Wettringen Ort der Erörterung Bürgerhalle Wettringen Unter den Linden 6a 48493 Wettringen Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Hinweise / Ankündigungen / Erläuterungen: Erörterungstermin war am 2. und 3. Juli 2024 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 19.02.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 18.12.2023 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/Vorhaben/ansicht/de.html?cms_gruppe=bbplg&cms_nummer=1 Entscheidung über Zulassung
ID: 4767 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 5 und 5a des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Im als SuedOstLink bekannten Vorhaben 5 ist der Neubau einer Leitung zur Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) von Sachsen-Anhalt nach Bayern geplant. Die Verbindung zwischen den Umspannwerken Wolmirstedt und Isar soll als Erdkabel realisiert werden. Es handelt sich dabei um den sogenannten Korridor D des Netzentwicklungsplans. Mit dem Vorhaben 5a ist der Neubau einer Erdkabel-Leitung zur Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) geplant. Es verbindet Standorte mit hohen Einspeisungen aus Windenergie und Photovoltaik im Norden mit Lastschwerpunkten im Süden Deutschlands. Das Vorhaben besteht aus zwei Bestandteilen. Der nördliche führt von einem Netzverknüpfungspunkt im Bereich der Gemeinden Klein Rogahn, Stralendorf, Warsow, Holthusen und Schossin (Mecklenburg-Vorpommern) bis zum Landkreis Börde (Sachsen-Anhalt). In den entsprechenden Abschnitten wird es sowohl Bundesfachplanungs- als auch Planfeststellungsverfahren geben. Die Vorhabenträger bezeichnen diesen Teil als SuedOstLink+. Der südliche Bestandteil zwischen dem Landkreis Börde und dem Umspannwerk Isar (Bayern) gehört dagegen zum Erdkabel-Projekt SuedOstLink. Da die neue Leitung dort in einer gemeinsamen Trasse mit dem Vorhaben 5 verlaufen soll, wird wegen der besonderen Eilbedürftigkeit auf eine eigene Bundesfachplanung verzichtet. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 29.06.2023 Datum der Entscheidung: 22.11.2024 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Vorhabenträger TenneT TSO GmbH Bernecker Straße 70 95448 Bayreuth Deutschland Homepage: https://www.tennet.eu/de Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG (einschließlich der 1. Planänderung) Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unterlagen sind ausschließlich online abrufbar. Eröffnungsdatum der Auslegung 21.08.2023 Enddatum der Auslegung 20.09.2023 2. Planänderung Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Eröffnungsdatum der Auslegung 15.07.2024 Enddatum der Auslegung 14.08.2024 Erörterung: Planfeststellung: Erörterungstermin gemäß § 22 Abs. 5 i. V. m. § 10 Abs. 1 NABEG Ort der Erörterung Marinaforum Regensburg Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 29.08.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 15.07.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite www.netzausbau.de/vorhaben5-d2 bzw. www.netzausbau.de/vorhaben5a-d2
Die Amprion GmbH errichtet am bestehenden Netzverknüpfungspunkt Aach eine neue UA Aach, um unter anderem das Vorhaben Nr. 71 des Bundesbedarfsplangesetzes - mit Anbindung an das Luxemburger Stromnetz - mit dem deutschen Stromnetz zu verknüpfen. Mit Bescheid vom 24.09.2024 wurde die Umspannanlage genehmigt. Die 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Pkt. Sirzenich - Niederstedem, Bl. 4530, und die 110-/220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Niederstedem - Uchtelfangen, Bl. 4553 sind am Pkt. Aach in die UA Aach einzuführen. Die Bl. 4553 soll ausgehend vom vorhandenen Mast Nr. 1 mittels einer ca. 590 m langen neuen Verbindung über die geplanten Maste Nr. 1B und 1A an die westlich gelegene geplante UA Aach angebunden werden. Die über den geplanten Mast Nr. 1B der Bl. 4553 verlaufenden 110-kV-Stromkreise der Bl. 0143 wurden im Vorhaben Nr. 71 bei der BNetzA beantragt. Die auf der westlichen Seite des Trassenbandes verlaufende Bl. 4530 soll ca. 880 m nördlich vom Pkt. Aach den neu in der Leitungsachse zu errichtenden Mast Nr. 1014 erhalten. Ausgehend vom Mast Nr. 1014 erfolgt eine ca. 630 m lange Anbindung über die Maste 14B und 14A an die westlich gelegene geplante UA Aach. Die Errichtung der geplanten Maste mit den beiden neuen Leitungsverbindungen soll im Zeitraum ab Anfang 2027 erfolgen. Es ist mit einer Bauzeit von ca. 2 Jahren zu rechnen.
ID: 5423 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Vom Raum Schraplau/Obhausen westlich von Halle (Saale) über Wolkramshausen in Thüringen bis zum Erfurter Ortsteil Vieselbach ist eine neue 380-kV-Freileitung geplant. Diese soll in Teilen in der Trasse einer bestehenden 220-kV-Leitung verlaufen. Anschließend ist der Rückbau der alten Leitung geplant. Weitere Informationen: Nähere Informationen erhalten Sie unter www.netzausbau.de/vorhaben44s Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: 1. Planänderung gemäß § 18 Abs. 5 NABEG i. V. m. § 43d EnWG und § 76 Abs. 2 VwVfG Abschlussdatum: 19.12.2025 UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Vorhabenträger Vorhabenträger 50Hertz Transmission GmbH Heidestraße 2 10557 Berlin Deutschland Homepage: https://www.50hertz.com Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite www.netzausbau.de/vorhaben44-s
ID: 4242 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 2 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das von den Netzbetreibern auch Ultranet genannte Vorhaben ist ein Pilotprojekt (…) Der Abschnitt zwischen Koblenz und Marxheim ist ein etwa 78 km langes Teilstück des Vorhabens in den Ländern Rheinland-Pfalz und Hessen. Gesetzliche Grundlage für den Bau ist das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Nähere Informationen erhalten Sie unter www.netzausbau.de/vorhaben2-d1. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 31.05.2024 Datum der Entscheidung: 31.10.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. NABEG UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: • elektronisch, vorzugsweise per Onlineformular (https://www.netzausbau.de/Vorhaben2-d1) • schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 801, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 2, Abschnitt D1) Weitere Möglichkeiten, Einwendungen an die Bundesnetzagentur zu richten, finden Sie unter https://www.netzausbau.de/kontakt. Bitte lesen Sie auch unsere Bekanntmachung. Vorhabenträger Amprion GmbH Robert-Schuman-Straße 7 44263 Dortmund Deutschland Homepage: https://ultranet.amprion.net/ Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Eröffnungsdatum der Auslegung 17.06.2024 Enddatum der Auslegung 16.07.2024 Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Online-Auslegung Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Online-Auslegung Weitere Ortshinweise Die Unterlagen werden ausschließlich online abrufbar sein. Details entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung auf der Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben2-d1 Eröffnungsdatum der Auslegung 13.01.2025 Enddatum der Auslegung 12.02.2025 Erörterung: Erörterungstermin in der Planfeststellung gem. §§ 22, 10 NABEG Ort der Erörterung 65529 Waldems Deutschland Weitere Hinweise: 03.06.2025 und 04.06.2025 Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 12.03.2025 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 13.01.2025 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite www.netzausbau.de/vorhaben2-d1
Mit dem Vorhaben Nr. 67 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) wird eine Netzverstärkungsmaßnahme zwischen den Netzverknüpfungspunkten Bürstadt und BASF umgesetzt, um die steigenden Energiebedarfe des Werks BASF SE zu decken sowie die Übertragungskapazitäten in der Metropolregion Rhein-Neckar zu erhöhen und damit die Versorgungssicherheit zu stärken. Daher müssen entsprechende vorbereitende Maßnahmen (Änderung der Leitungsführung) an den jeweiligen Umspannanlagen erfolgen. Genauer Bestandteil der in Rede stehenden Änderung ist Folgendes: - Demontage der Masten Nr. 37 und 38 der Bl. 4542 (ohne Fundamentrückbau) - Demontage der bestehenden Leitungen zwischen den Masten Nr. 36, 37, 38 der Bl. 4542 und den Portalen P004, P005 und P006 der Anlage BASF W210 - Neue Leitungseinführung zwischen Mast Nr. 36 Bl. 4542 und den neuen Portalen P010 (130 m) und P011 (133 m)
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 44 |
| Land | 14 |
| Weitere | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 1 |
| Umweltprüfung | 57 |
| unbekannt | 1 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 58 |
| Offen | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 59 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 4 |
| Dokument | 14 |
| Keine | 4 |
| Multimedia | 1 |
| Webseite | 44 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 2 |
| Lebewesen und Lebensräume | 56 |
| Luft | 2 |
| Mensch und Umwelt | 59 |
| Wasser | 7 |
| Weitere | 59 |