API src

Found 303 results.

Berechtsamskarte: Konzessionen für Bodenschätze 1:5.000

Für bergfreie Bodenschätze im Sinne von § 3 Abs. 3 des Bundesberggesetzes vom 13.08.1980 (BGBl. I S. 1310) erteilt das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) öffentlich-rechtliche Bergbauberechtigungen (Konzessionen) zur Aufsuchung (bergrechtliche Erlaubnis) und zur Gewinnung (bergrechtliche Bewilligung und Bergwerkseigentum). Daneben bestehen alte Bergbaurechte aus der Zeit vor Inkrafttreten des Bundesberggesetzes in Form von Bergwerkseigentum und grundstücksbezogenen Bergbaurechten fort. In Baden-Württemberg gibt es Bergbauberechtigungen für Kohlenwasserstoffe (Erdöl, Erdgas, Ölschiefer), Salze und Sole, Erze, Erdwärme und andere Bodenschätze. Erloschene Bergbauberechtigungen geben Hinweise auf mögliche bergbaubedingte Gefahren und Altlasten (bspw. Hohlräume, Altbohrungen, Halden). - Das Thema zeigt die bestehenden und die erloschenen Bergbauberechtigungen. - Weitere Informationen: https://www.lgrb-bw.de/landesbergdirektion/bergbau

Bergbauberechtigungen

Der Geodatensatz „Bergbauberechtigungen“ stellt einen aktuellen Auszug aus der Berechtsamsdatenbank mit den räumlichen Abgrenzungen der gültigen Bergbauberechtigungen in Sachsen-Anhalt dar. Er enthält Sachinformationen zur Art und Rechtsgrundlage der Bergbauberechtigung, zu Feldesname und Feldesnummer, Berechtigungsnummer, Erteilungs- und Ablaufdatum sowie zu den aktuellen Inhabern der Bergbauberechtigung. Berücksichtigt werden bereits erteilte, noch nicht abgelaufene Bergbauberechtigungen mit einer gültigen Rechteinhaberzuordnung. Bergrechte für grundeigene Bodenschätze nach § 3 Abs. 4 des Bundesberggesetzes (BBergG) sind nicht enthalten. Die Geodaten besitzen keinen rechtsverbindlichen Charakter im Sinne einer bergbehördlich ausgestellten Auskunft aus dem Berechtsamswesen.

Bewilligungen (WMS Dienst)

Die Suche nach volkswirtschaftlich bedeutenden Bodenschätzen wie z.B. Kohlenwasserstoffe, Stein- und Braunkohle oder Kali- und Steinsalze und deren Gewinnung unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland den Vorschriften des Bundesberggesetzes (BBergG). Unterschieden werden dabei „bergfreie“ und „grundeigene“ Bodenschätze. Grundeigene Bodenschätze stehen im Eigentum des Grundeigentümers. Auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich das Eigentum an einem Grundstück nicht. Wer bergfreie Bodenschätze gewinnen (abbauen) will, benötigt dazu eine Bewilligung gemäß § 8 BBergG oder das Bergwerkseigentum gemäß § 9 BBergG. Die Erteilung erfolgt durch die zuständige Behörde. Für die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und den Festlandsockel der Nordsee ist dies das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Sowohl Bewilligungen als auch Bergwerkseigentum gewähren das Recht, innerhalb eines bestimmten Feldes Bodenschätze zu gewinnen. Das Bergwerkseigentum ist darüber hinaus ein „grundstücksgleiches“ Recht, das heißt es ist grundbuch- und beleihungsfähig. Das Feld der Bewilligung oder des Bergwerkseigentums ist über Tage flächenmäßig begrenzt und erstreckt sich bis in die „ewige Teufe“, also theoretisch bis zum Erdmittelpunkt. Die Themenkarten „Bewilligungen“ zeige die aktuell vom LBEG vergebenen Bewilligungsgebiete sowohl offshore in der Nordsee als auch onshore auf dem Festlandsockel.

Bergbau und Rohstoffe Sachsen-Anhalt (WFS-Downloaddienst)

Auswertung und Darstellung der Daten der verliehenen gültigen Bergbauberechtigungen sowie der oberflächennahen mineralischen Rohstoffe. Die Bergbauberechtigungen enthalten einen aktuellen Auszug aus der Berechtsamsdatenbank bezüglich der gültigen Bergbau-Berechtigungen nach §3 Bundesberggesetz (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310) in der jeweils gültigen Fassung. Der Datensatz enthält Sachinformationen zu Art der Bergbauberechtigung, Feldesname, Berechtigungsnummer, Laufzeit, Bodenschatz und Inhaber der Bergbauberechtigung. Die Geodaten der Bergbauberechtigungen besitzen keinen rechtsverbindlichen Charakter im Sinne einer bergbehördlich ausgestellten Auskunft aus dem Berechtsamswesen. Zum Thema der gültigen Bergbauberechtigungen von Sachsen-Anhalt gehören die folgenden Ebenen: - Bergbauberechtigungen Bodenschatz mit Angabe der potenziell abbaubaren Bodenschätze nach Bundesberggesetz, - Bergbauberechtigungen aktuell als Auszug der Berechtsamsdaten. Eine Beschreibung der Inhalte der einzelnen Datenebenen erfolgt in den Metadaten der jeweiligen Geodaten unter Bergbauberechtigungen Sachsen-Anhalt. Das Thema Oberflächennahe mineralische Rohstoffe Sachsen-Anhalts enthält landesweit den aktuellen lagerstättengeologischen Kenntnisstand aller Flächen auf denen derzeit wirtschaftlich gewinnbare Bodenschätze vorhanden sind oder unter lagerstättenkundlichen Gesichtspunkten erwartet werden können, sowie Informationen zu Art des Rohstoffs und den Erkundungsgrad der Potenzialflächen. Zum Thema der oberflächennahen Rohstoffe in Sachsen-Anhalt werden folgende Ebenen ausgehalten: - Bergbau Aktivität, übertage, - Bergbau Bodenschatz, übertage, - Oberflächennahe mineralische Rohstoffe. Eine Beschreibung der Sachinformationen erfolgt in den Metadaten der jeweiligen Geodaten unter Oberflächennahe mineralische Rohstoffe Sachsen-Anhalt. Maßstab: 1:25000, 1:50000

Bergbauberechtigungen Bodenschatz

Der Geodatensatz „Bergbauberechtigungen Bodenschatz“ stellt einen aktuellen Auszug aus der Berechtsamsdatenbank dar. Ergänzend zum Geodatensatz „Bergbauberechtigungen“ enthält er Angaben zu den Haupt- und Nebenbodenschätzen, auf die sich die jeweiligen gültigen Bergbauberechtigungen nach dem Bundesberggesetz (BBergG) beziehen. Enthalten sind insbesondere Feldesnummer, Feldesname, Bodenschatzgruppe, Hauptbodenschatz, weitere zugeordnete Bodenschätze und die Bezeichnung des Hauptbodenschatzes. Jede Bergbauberechtigung wird durch einen automatisch innerhalb ihrer Berechtsamsfläche erzeugten Punkt repräsentiert. Die Punktposition dient ausschließlich der kartografischen Zuordnung der Bodenschatzinformationen zur jeweiligen Berechtsamsfläche und stellt keinen konkreten Lagerstätten-, Abbau- oder Betriebsstandort dar. Der Datensatz kann auch Berechtigungen umfassen, in deren Bereich gegenwärtig kein aktiver Abbau stattfindet. Die Geodaten besitzen keinen rechtsverbindlichen Charakter im Sinne einer bergbehördlich ausgestellten Auskunft aus dem Berechtsamswesen.

Bergbauberechtigungen Bodenschatz

Der Geodatensatz „Bergbauberechtigungen Bodenschatz“ stellt einen aktuellen Auszug aus der Berechtsamsdatenbank dar. Ergänzend zum Geodatensatz „Bergbauberechtigungen“ enthält er Angaben zu den Haupt- und Nebenbodenschätzen, auf die sich die jeweiligen gültigen Bergbauberechtigungen nach dem Bundesberggesetz (BBergG) beziehen. Enthalten sind insbesondere Feldesnummer, Feldesname, Bodenschatzgruppe, Hauptbodenschatz, weitere zugeordnete Bodenschätze und die Bezeichnung des Hauptbodenschatzes. Jede Bergbauberechtigung wird durch einen automatisch innerhalb ihrer Berechtsamsfläche erzeugten Punkt repräsentiert. Die Punktposition dient ausschließlich der kartografischen Zuordnung der Bodenschatzinformationen zur jeweiligen Berechtsamsfläche und stellt keinen konkreten Lagerstätten-, Abbau- oder Betriebsstandort dar. Der Datensatz kann auch Berechtigungen umfassen, in deren Bereich gegenwärtig kein aktiver Abbau stattfindet. Die Geodaten besitzen keinen rechtsverbindlichen Charakter im Sinne einer bergbehördlich ausgestellten Auskunft aus dem Berechtsamswesen.

Betriebe unter Bergaufsicht im Saarland, Standorte, Gasmotoren

Betriebe unter Bergaufsicht im Saarland, Standorte, Gasmotoren, Bundesberggesetz (BBergG)

Betriebe unter Bergaufsicht im Saarland, Steinkohle, Betriebsflächen, Bergehalden

Betriebe unter Bergaufsicht im Saarland, Steinkohle, Betriebsflächen, Bergehalden, Bundesberggesetz (BBergG)

Erlaubnisse

Die Suche nach volkswirtschaftlich bedeutenden Bodenschätzen wie z.B. Kohlenwasserstoffe, Stein- und Braunkohle oder Kali- und Steinsalze und deren Gewinnung unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland den Vorschriften des Bundesberggesetzes (BBergG). Unterschieden werden dabei „bergfreie“ und „grundeigene“ Bodenschätze. Grundeigene Bodenschätze stehen im Eigentum des Grundeigentümers. Auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich das Eigentum an einem Grundstück nicht. Wer bergfreie Bodenschätze aufsuchen will (Aufsuchung = Suche nach oder Feststellung der Ausdehnung von Bodenschätzen), benötigt dazu eine Erlaubnis gemäß § 7 BBergG. Die Erteilung erfolgt durch die zuständige Behörde. Für die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und den Festlandsockel der Nordsee ist dies das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Die Erlaubnis gewährt das Recht, innerhalb eines bestimmten Feldes (Erlaubnisfeld) Bodenschätze aufzusuchen. Das Erlaubnisfeld ist über Tage flächenmäßig begrenzt und erstreckt sich bis in die „ewige Teufe“, also theoretisch bis zum Erdmittelpunkt. Die Themenkarten „Erlaubnisse“ zeigt die aktuell vom LBEG vergebenen Erlaubnisgebiete sowohl offshore in der Nordsee als auch onshore auf dem Festlandsockel.

Erlaubnisse (WFS Dienst)

Die Suche nach volkswirtschaftlich bedeutenden Bodenschätzen wie z.B. Kohlenwasserstoffe, Stein- und Braunkohle oder Kali- und Steinsalze und deren Gewinnung unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland den Vorschriften des Bundesberggesetzes (BBergG). Unterschieden werden dabei „bergfreie“ und „grundeigene“ Bodenschätze. Grundeigene Bodenschätze stehen im Eigentum des Grundeigentümers. Auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich das Eigentum an einem Grundstück nicht. Wer bergfreie Bodenschätze aufsuchen will (Aufsuchung = Suche nach oder Feststellung der Ausdehnung von Bodenschätzen), benötigt dazu eine Erlaubnis gemäß § 7 BBergG. Die Erteilung erfolgt durch die zuständige Behörde. Für die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und den Festlandsockel der Nordsee ist dies das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Die Erlaubnis gewährt das Recht, innerhalb eines bestimmten Feldes (Erlaubnisfeld) Bodenschätze aufzusuchen. Das Erlaubnisfeld ist über Tage flächenmäßig begrenzt und erstreckt sich bis in die „ewige Teufe“, also theoretisch bis zum Erdmittelpunkt. Die Themenkarten „Erlaubnisse“ zeigt die aktuell vom LBEG vergebenen Erlaubnisgebiete sowohl offshore in der Nordsee als auch onshore auf dem Festlandsockel.

1 2 3 4 5 … 29 30 31