Betriebe unter Bergaufsicht im Saarland, Steinkohle, Betriebsflächen, Bergehalden, Bundesberggesetz (BBergG)
Betriebe unter Bergaufsicht im Saarland, Steinkohle, weitere Betriebsflächen,Bundesberggesetz (BBergG)
Bergbauberechtigung im Saarland, Bergwerkseigentum - Bergwerkseigentum - Sole, Bundesberggesetz (BBergG)
Für die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen (z.B. Steinkohle, Kohlenwasserstoffe, Erdwärme etc.) erteilt die Landesverwaltung NRW Bergbauberechtigungen. Das Thema zeigt sämtliche Bergbauberechtigungen, die nach Bundesberggesetz neu erteilt oder nach §149 aufrechterhalten worden sind und deren weitere Entwicklung. Folgende Angaben werden angezeigt: Berechtigungsart, Feldesname, Bodenschatz, Lage, Feldesgröße, Rechtsinhaber (bei Erlaubnissen und Bewilligungen den zuletzt bekannten Rechtsinhaber, bei Bergwerkseigentum den zuletzt im Berggrundbuch eingetragenen Eigentümer), sowie ggf. eine zeitliche Befristung. Komplexe Rechtsverhältnisse werden auf Anfrage bei der Bezirksregierung Arnsberg (siehe Kontakt) beauskunftet.
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Bereich Bergbau bereit.:Betriebe unter Bergaufsicht im Saarland, Steinkohle, Betriebsflächen, Bergehalden, Bundesberggesetz (BBergG)
Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Betriebe unter Bergaufsicht im Saarland, Standorte, Kraftwerke, Bundesberggesetz (BBergG) - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert
Die Suche nach volkswirtschaftlich bedeutenden Bodenschätzen wie z.B. Kohlenwasserstoffe, Stein- und Braunkohle oder Kali- und Steinsalze und deren Gewinnung unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland den Vorschriften des Bundesberggesetzes (BBergG). Unterschieden werden dabei „bergfreie“ und „grundeigene“ Bodenschätze. Grundeigene Bodenschätze stehen im Eigentum des Grundeigentümers. Auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich das Eigentum an einem Grundstück nicht. Wer bergfreie Bodenschätze aufsuchen will (Aufsuchung = Suche nach oder Feststellung der Ausdehnung von Bodenschätzen), benötigt dazu eine Erlaubnis gemäß § 7 BBergG. Die Erteilung erfolgt durch die zuständige Behörde. Für die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und den Festlandsockel der Nordsee ist dies das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Die Erlaubnis gewährt das Recht, innerhalb eines bestimmten Feldes (Erlaubnisfeld) Bodenschätze aufzusuchen. Das Erlaubnisfeld ist über Tage flächenmäßig begrenzt und erstreckt sich bis in die „ewige Teufe“, also theoretisch bis zum Erdmittelpunkt. Die Themenkarten „Erlaubnisse“ zeigt die aktuell vom LBEG vergebenen Erlaubnisgebiete sowohl offshore in der Nordsee als auch onshore auf dem Festlandsockel.
Mit Schreiben vom 12.03.2025 hat die LE-B die ergänzten Antragsunterlagen für die wasserrechtliche Erlaubnis für Gewässerbenutzungen im Zusammenhang mit dem Tagebau Jänschwalde 2023 – 2044 beim LBGR eingereicht. Antragsgegenstand ist das Entnehmen und Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser in einer Höhe von max. 121 Mio. m³/a (229 m³/min), das Einleiten des gehobenen Grundwassers in die Tranitz, Malxe, Neiße und Eilenzfließ sowie in das Grabensystem der Jänschwalder Laßzinswiesen und das Absenken und Umleiten von Grundwasser im Zusammenhang mit der Dichtwand. Die Gewässerbenutzungen dienen der Wiedernutzbarmachung der Bergbaufolgelandschaft des Tagebaues Jänschwalde. Demnach ist für die Wiedernutzbarmachung der Bergbaufolgelandschaft ein Zeitraum bis voraussichtlich 2044 angesetzt. Aus insbesondere geotechnischen Gründen ist während der Zeit der Wiedernutzbarmachung einschließlich der Flutung der Bergbaufolgeseen auch nach Ablauf der zeitlichen Befristung der derzeit gültigen Wasserrechtlichen Erlaubnis die Entnahme von Grundwasser, Fortleitung und Einleitung von Grubenwässern bei gleichzeitiger kontinuierlicher Reduzierung der Fördermengen notwendig. Da bislang keine behördliche Entscheidung über die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis getroffen werden konnte, wurde zur Gewährleistung der geotechnischen Sicherheit des Tagebaues Jänschwalde am 20.12.2022 sowie am 12.12.2024 gemäß § 71 Abs. 1 und 3 Bundesberggesetz (BBergG) die Gewässerbenutzung seit dem 01.01.2023 angeordnet. Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt dazu im Amt Peitz in der Zeit vom 05. Juni bis einschließlich 04. Juli 2025 die öffentliche Auslegung der ergänzten Antragsunterlagen. Die Bekanntmachung dazu erfolgt im Amtsblatt im Amt Peitz am 28.05.2025.
Der Datenbestand der geologischen Bohrungen umfasst die Ergebnisse von nahezu 160.000 Bohrungen. Die Bohrergebnisse stammen aus 150 Jahren geologischer Erkundung. Die Endteufe der tiefsten Bohrung erreicht 1.888 Meter. Der größte Teil der Bohrdaten geht jedoch aus Bohrungen hydrogeologischer und geotechnischer Erkundungen hervor, die meist eine Tiefe von weniger als 100 Metern erreichen. In jüngster Zeit werden auch viele Bohrungen bis max. 100 m zur Nutzung der oberflächennahen Geothermie abgeteuft. Bohrungen sind nach dem Lagerstättengesetz beim jeweiligen geologischen Landesamt und nach dem Bundesberggesetz (BBergG) ab einer Endteufe von mehr als 100 m bei der zuständigen Bergbehörde anzeigepflichtig. Daneben unterliegen sie der Anzeigepflicht nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Seit den 1980er Jahren erfolgte eine Digitalisierung der analogen Angaben der Bohrdaten zur Lage und Tiefe, den sog. Stamm- und Titeldaten sowie eine Codierung der geologischen Schichtenbeschreibungen. Die Bohrdaten werden aktuell im GeODin-Format zentral in einer Datenbank verwaltet. Die Standardisierung für die Beschreibung und Dokumentation der Bohrungsdaten basiert auf dem Symbolschlüssel Geologie (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Hannover, 4. Auflage). Die logische Strukturierung der Daten ist im Aufschlusstyp SEP3 definiert, der sich auch zur Implementierung in die Datenerfassungs-Software verschiedener Hersteller eignet.
Für die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen (z.B. Steinkohle, Kohlenwasserstoffe, Erdwärme etc.) erteilt die Landesverwaltung NRW Bergbauberechtigungen.Das Thema zeigt sämtliche Bergbauberechtigungen, die nach Bundesberggesetz neu erteilt oder nach §149 aufrechterhalten worden sind und deren weitere Entwicklung. Folgende Angaben werden angezeigt: Berechtigungsart, Feldesname, Bodenschatz, Lage, Feldesgröße, Rechtsinhaber (bei Erlaubnissen und Bewilligungen den zuletzt bekannten Rechtsinhaber, bei Bergwerkseigentum den zuletzt im Berggrundbuch eingetragenen Eigentümer), sowie ggf. eine zeitliche Befristung. Komplexe Rechtsverhältnisse werden auf Anfrage bei der Bezirksregierung Arnsberg (siehe Kontakt) beauskunftet.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 84 |
Kommune | 1 |
Land | 255 |
Wirtschaft | 2 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 4 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 42 |
Umweltprüfung | 52 |
unbekannt | 207 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 125 |
offen | 155 |
unbekannt | 26 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 301 |
Englisch | 5 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 3 |
Bild | 1 |
Datei | 2 |
Dokument | 74 |
Keine | 45 |
Multimedia | 1 |
Unbekannt | 3 |
Webdienst | 106 |
Webseite | 131 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 195 |
Lebewesen und Lebensräume | 95 |
Luft | 45 |
Mensch und Umwelt | 306 |
Wasser | 60 |
Weitere | 277 |