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Geologische Bohrdaten

Der Datenbestand der geologischen Bohrungen umfasst die Ergebnisse von nahezu 160.000 Bohrungen. Die Bohrergebnisse stammen aus 150 Jahren geologischer Erkundung. Die Endteufe der tiefsten Bohrung erreicht 1.888 Meter. Der größte Teil der Bohrdaten geht jedoch aus Bohrungen hydrogeologischer und geotechnischer Erkundungen hervor, die meist eine Tiefe von weniger als 100 Metern erreichen. In jüngster Zeit werden auch viele Bohrungen bis max. 100 m zur Nutzung der oberflächennahen Geothermie abgeteuft. Bohrungen sind nach dem Lagerstättengesetz beim jeweiligen geologischen Landesamt und nach dem Bundesberggesetz (BBergG) ab einer Endteufe von mehr als 100 m bei der zuständigen Bergbehörde anzeigepflichtig. Daneben unterliegen sie der Anzeigepflicht nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Seit den 1980er Jahren erfolgte eine Digitalisierung der analogen Angaben der Bohrdaten zur Lage und Tiefe, den sog. Stamm- und Titeldaten sowie eine Codierung der geologischen Schichtenbeschreibungen. Die Bohrdaten werden aktuell im GeODin-Format zentral in einer Datenbank verwaltet. Die Standardisierung für die Beschreibung und Dokumentation der Bohrungsdaten basiert auf dem Symbolschlüssel Geologie (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Hannover, 4. Auflage). Die logische Strukturierung der Daten ist im Aufschlusstyp SEP3 definiert, der sich auch zur Implementierung in die Datenerfassungs-Software verschiedener Hersteller eignet.

Betriebe unter Bergaufsicht im Saarland, Standorte, Wasserhaltung

Betriebe unter Bergaufsicht im Saarland, Standorte, Wasserhaltung, Bundesberggesetz (BBergG)

INSPIRE ST AM, Bergbauberechtigungen

Auszug aus der Berechtsamsdatenbank bezüglich der gültigen Bergbau-Berechtigungen nach §3 Bundesberggesetz (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310) in der jeweils gültigen Fassung. Der Datensatz enthält Sachinformationen zu Art der Bergbauberechtigung, Feldesname, Berechtigungsnummer, Laufzeit, Bodenschatz und Inhaber. Die Geodaten der Bergbauberechtigungen besitzen keinen rechtsverbindlichen Charakter im Sinne einer bergbehördlich ausgestellten Auskunft aus dem Berechtsamswesen.

Rhein-Kreis Neuss: Bergbauberechtigungen

Für die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen (z.B. Steinkohle, Kohlenwasserstoffe, Erdwärme etc.) erteilt die Landesverwaltung NRW Bergbauberechtigungen.Das Thema zeigt sämtliche Bergbauberechtigungen, die nach Bundesberggesetz neu erteilt oder nach §149 aufrechterhalten worden sind und deren weitere Entwicklung. Folgende Angaben werden angezeigt: Berechtigungsart, Feldesname, Bodenschatz, Lage, Feldesgröße, Rechtsinhaber (bei Erlaubnissen und Bewilligungen den zuletzt bekannten Rechtsinhaber, bei Bergwerkseigentum den zuletzt im Berggrundbuch eingetragenen Eigentümer), sowie ggf. eine zeitliche Befristung. Komplexe Rechtsverhältnisse werden auf Anfrage bei der Bezirksregierung Arnsberg (siehe Kontakt) beauskunftet.

Bergbauberechtigung im Saarland, Bergwerkseigentum - Eisen (Fe) Mangan (Mn)

Bergbauberechtigung im Saarland, Bergwerkseigentum - Eisen (Fe) Mangan (Mn) Bundesberggesetz (BBergG)

Bergbauberechtigung im Saarland, Bergwerkseigentum - Schwefel (S)

Bergbauberechtigung im Saarland, Bergwerkseigentum - Schwefel (S), Bundesberggesetz (BBergG)

Bergbauberechtigung im Saarland, Bewilligungen - Kohlenwasserstoffe

Bergbauberechtigung im Saarland, Bewilligungen - Kohlenwasserstoffe, Bundesberggesetz (BBergG)

Bergbauberechtigung im Saarland, Bergwerkseigentum - Steinkohle

Bergbauberechtigung im Saarland, Bergwerkseigentum - Steinkohle Bundesberggesetz (BBergG)

Bergbauberechtigung im Saarland, Bergwerkseigentum - Erlaubnisse - Kohlenwasserstoffe

Bergbauberechtigung im Saarland, Erlaubnisse - Kohlenwasserstoffe, Bundesberggesetz (BBergG)

Bergbauberechtigung im Saarland, Bergwerkseigentum - Sole

Bergbauberechtigung im Saarland, Bergwerkseigentum - Bergwerkseigentum - Sole, Bundesberggesetz (BBergG)

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