Das Projekt Grundwasser und Wasserbau bearbeitet die Thematik der Oberflächen-/Grundwasser-Interaktion im Rahmen von Revitalisierungs- und Hochwasserschutzmassnahmen. Dies beinhaltet insbesondere die Beantwortung aktuell offener Fragen verschiedener involvierter Fachrichtungen. Im Zentrum stehen dabei die räumliche und zeitliche Veränderung der Infiltrationsprozesse an Fliessgewässern und deren Auswirkungen auf die Wasserqualität, insbesondere im Hinblick auf ufernahe Trinkwasserfassungen sowie die Gewässerökologie. Die Arbeiten stehen im Kontext folgender Anforderungen der Bundesgesetzgebung: Art. 65 BV, Art. 6 und 44 USG, Art. 57 GSchG und Art. 4 WBG.
Projektziele:
Die Auswirkungen von Revitalisierung- und Hochwasserschutzmassnahmen auf das Grundwasser sind erfasst und systematisiert. Die erarbeiteten fachlichen Grundlagen erlauben, in der Interessensabwägung zwischen Hochwasserschutz, Gewässerökologie und Wasserversorgung eine vorausschauende Beurteilung verschiedener Lösungsvarianten. In diesem Zusammenhang wird insbesondere der Dynamik der Grundwasserfliessverhältnisse, des Retentions- und Abbauvermögens von Schadstoffen, und der Kolmatierung revitalisierten Gerinne Rechnung getragen. Damit soll die Sicherheit der Prognose von Auswirkungen solcher Projekte deutlich erhöht werden.
Mittels der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt stellen effiziente Luft-Wasser-Wärmepumpen (LWWP) für Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer eine Alternative zu herkömmlichen Heizanlagen dar. Die aufgrund dieser Förderung und aufgrund aggressiven Marketings seit einigen Jahren steigende Nachfrage hat zur Folge, dass LWWP und Klimageräte in zunehmendem Maße in Deutschland betrieben werden. Diese Entwicklung hat jedoch negative Auswirkungen auf den Schutz der Nachbarschaft vor störendem, insbesondere der von LWWP emittiertem niederfrequenten Lärm hervorgebracht. Da die aktuellen gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz keine umfassende Beurteilung bzw. Begrenzung des durch LWWP verursachten (niederfrequenten) Lärms bieten, wird der Großteil der LWWP ohne Lärmminderung betrieben. Daher weist der Betrieb solcher LWWP ein hohes Störpotenzial in der Nachbarschaft auf, was sich in zahllosen Beschwerden aus der Bevölkerung bei Immissionsschutzbehörden in Kommunen, Ländern und Bund äußert. Ziel des Vorhabens soll eine Strategie des Bundes zur Minderung des Lärms sein, der durch Wärmepumpen und andere, stationär im Freien von Wohngebieten betriebenen Geräten verursachten Lärms wird. Zu berücksichtigen sind dabei die Anforderungen, die bei der Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) an LWWP und Klimageräte gestellt werden können. Im Vorhaben sollen zunächst die Geräuschemissionen aktueller Geräte erfasst und hinsichtlich ihres Störpotenzials beurteilt werden. Aufgrund dieser Erhebungen sollen die Möglichkeiten zur Lärmminderung erörtert werden.
Der Gesetzgeber wird den gesetzlichen Rahmen für die Abscheidung, den Transport und die Speicherung von CO2, auch wegen der Verpflichtung zur Umsetzung der Vorgaben des EG-Rechts, voraussichtlich in der 17. Legislaturperiode schaffen. Der gesetzliche Rahmen wird wegen der komplexen Materie durch ein untergesetzliches Regelwerk, d. h. Rechtsverordnungen, konkretisiert werden müssen. Die Rechtsverordnungen werden sowohl technische Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von CO2-Speichern als auch Anforderungen an die Pflichten der Betreiber der CO2-Speicher näher regeln. Daneben werden - je nach gesetzlicher Regelungstiefe - vor allem die Anforderungen und Ausgestaltung der Haftungsregelungen, der Deckungsvorsorge und der Nachsorge durch Rechtsverordnungen näher zu bestimmen sein. Aufgrund der Zuständigkeitsverteilung in der Bundesregierung - wie auch bei den Vorarbeiten für den gesetzlichen Rahmen geplant - ist zu erwarten, dass das Umweltressort für den Erlass der meisten Rechtsverordnungen federführend sein wird. Ziel des Forschungsprojektes ist es, unter Beachtung der fachlichen Grundlagen die Entwicklung der untergesetzlichen Regelungen für die CO2-Speicherung vorzubereiten sowie BMU und UBA bei der Erarbeitung des untergesetzlichen Regelwerkes für die CO2-Speicherung zu beraten. Das Forschungsprojekt dient dazu, relevante Rechts- und Fachfragen zu identifizieren und u. a. für ausgewählte Rechtsfragen Lösungsvorschläge sowie technische Anforderungen an die Speicher oder an den CO2-Strom entwickeln. Hierbei stehen die rechtssichere, sachgerechte und anspruchsvolle Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben auf Grundlage der fachlichen Anforderungen im Mittelpunkt.
Im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung untersuchte die Forschungsstelle für Umweltpolitik Optionen zur Implementierung einer Nachhaltigkeitsprüfung im Rahmen der deutschen Bundesgesetzgebung. Eine solche Prüfung ist von der Bundesregierung im Fortschrittsbericht 2008 zur Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen worden. Das FFU-Gutachten soll die konkrete Ausgestaltung der Prüfung unterstützen. Auf der Basis eines umfassenden Vergleichs von Ländern mit Praxiserfahrungen bei Nachhaltigkeitsprüfungen, Literaturstudien und Gesprächen mit Praktikern in Deutschland wurden Optionen und Empfehlungen für die Gestaltung einer ebenso ambitionierten wie praktikablen Nachhaltigkeitsprüfung in Deutschland erarbeitet. In dem vorgeschlagenen Modell einer Nachhaltigkeitsprüfung wird diese nicht nur als Analyseinstrument, sondern auch als Kommunikationsinstrument zwischen den Ressorts und mit nicht staatlichen Organisationen und Experten konzipiert. Der Bundestag wird in die Bewertung von Nachhaltigkeitsfolgen einbezogen. Das wäre international beispiellos und könnte die Rolle von Nachhaltigkeit in der Gesetzesvorbereitung entscheidend stärken. Das Bundeskanzleramt oder ggf. auch der Normenkontrollrat sollte die Einhaltung von Prozessstandards unterstützen und das ganze Verfahren sollte gesetzlich verankert werden. Mit einer solchen Ausgestaltung könnte der Stellenwert von Nachhaltigkeitsaspekten in der Entscheidungsvorbereitung gestärkt werden.