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Internationales Kompetenzzentrum für nachhaltige Chemie eröffnet

Am 17. Mai 2017 gaben das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt in Berlin den Startschuss für das neue International Sustainable Chemistry Collaborative Centre – ISC3 – mit Sitz am UN-Standort Bonn. Zur Eröffnung diskutierten Experten auf der internationalen Konferenz "Mainstreaming Sustainable Chemistry – Launch of ISC3" über eine nachhaltige und innovative Chemikalienpolitik. Auf der Konferenz überreicht Bundesumweltministerin Barbara Hendricks die Gründungsurkunde. Das ISC3 wird als Kompetenzzentrum Triebfeder für die Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele auch in Schwellen- und Entwicklungsländern sein. Mit zunächst 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird das ISC3 auch eng mit UNEP, dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen, zusammenarbeiten. Das ISC3 soll dazu beitragen, Nachhaltigkeit als grundlegende Leitstrategie in Politik und Industrie zu verankern. Für die Förderung des Kompetenzzentrums sind 2017 1,7 Millionen Euro und ab 2018 pro Jahr 2,4 Millionen Euro jährlich in den Bundeshaushalt eingestellt.

Bundesregierung reist klimaneutral

Am 3. Dezember 2015 kündiget das Bundesumweltministerium an, dass die Bundesregierung künftig klimaneutral reisen wird. Auf Initiative des Bundesumweltministerium wird die Bundesregierung die Treibhausgasemissionen ihrer Dienstreisen durch Investitionen in wirksame Klimaschutzprojekte ausgleichen. Bundesumweltministerin Hendricks beauftragte die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt, für diese Kompensation Emissionsgutschriften aus neuen und hochwertigen Klimaschutzprojekten anzukaufen. Die Klimawirkungen von Dienstreisen werden so durch Emissionseinsparungen an anderer Stelle neutralisiert. Dafür stehen 2015 zwei Millionen Euro im Bundeshaushalt zur Verfügung. Kompensiert werden die Dienstreisen der obersten Bundesbehörden der Bundesregierung rückwirkend zum Beginn der Legislaturperiode. Diese Maßnahme bezieht sich auf Pkw-Fahrten und Flugreisen. Über die Kompensation können Klimaschutzprojekte in den Entwicklungsländern gefördert werden. Die Bundesregierung will damit ein Zeichen setzen und andere Institutionen und Unternehmen ermutigen, ihre Emissionen zu auszugleichen.

Bundesregierung stellt 35 Millionen Euro für Waldklimafonds zur Verfügung

Die Bundesregierung hat mit dem Entwurf zum Bundeshaushalt 2012 die finanziellen Grundlagen für die Errichtung eines Waldklimafonds geschaffen. Für den Fonds, der zum 1. Januar 2013 unter gemeinsamer Federführung des Bundeslandwirtschafts- und des Bundesumweltministeriums errichtet werden soll, sind Mittel in Höhe von 35 Millionen Euro jährlich vorgesehen. Mit den Mitteln sollen unter anderem Maßnahmen zur Wiederherstellung eines ausgeglichenen Landschaftswasserhaushaltes, zur besseren Anpassung an Klimaänderungen, der Erhalt und die Sicherung von Waldmooren, die Neuanlage von kohlenstoffreichen Au- und Feuchtwäldern sowie die Einrichtung von Referenzflächen aber auch der Ausbau des CO2-Minderungspotenzials von Holz geplant werden. Vorgesehen sind ebenfalls Maßnahmen zur Prävention und Bewältigung von großflächigen Schadereignissen wie von Stürmen oder Waldbränden. Zusätzlich sollen Forschung, Monitoring, Kommunikation und Wissenstransfer unterstützt werden.

Nachhaltig aus der Corona-Krise

UBA legt 15-Punkte-Plan zur Konjunkturbelebung vor – Fokus auf Energie und Mobilität Das Umweltbundesamt (UBA) hat ein Konzept vorgelegt, wie die Corona-Konjunkturpakete gezielt am Umweltschutz ausgerichtet werden können. „Umwelt- und Klimaschutz standen in letzter Zeit weit oben auf der politischen Agenda. Beides bleibt auch nach Corona von übergeordneter Bedeutung. Wir sollten uns davor hüten, diese sehr gravierenden Probleme beim wirtschaftlichen Neustart aus dem Blick zu verlieren. Der Neustart ist nur zukunftsfähig, wenn wir die Finanzhilfen auch zum Umbau zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Gesellschaft nutzen. Falls wir in überholte Technologien und Strukturen investieren, verschärft dies die Umweltkrise, behindert Innovation, mindert unsere Wettbewerbsfähigkeit und lässt die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens in weite Ferne rücken“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Wichtig ist laut ⁠ UBA ⁠ eine Verschiebung der Steuer- und Abgabenlast vom Faktor Arbeit hin zu den Umweltschadenskosten. Dazu sollten umweltfreundliche Techniken wie die Nutzung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor oder ressourcensparendes Verhalten steuerlich entlastet werden. Perspektivisch sollte der Anteil der Umweltsteuern am Gesamtsteueraufkommen steigen, so dass die Kosten der Umweltschäden den Verursachern stärker angelastet werden und nicht der Gesellschaft. Das UBA rät auch zu einem schrittweisen Abbau umweltschädlicher Subventionen – zum Beispiel der zu geringen Dieselbesteuerung oder der Steuerbefreiung für Kerosin. Die Einnahmeverluste des Staates liegen allein durch den Verzicht auf die Kerosinbesteuerung bei 8,3 Milliarden Euro (Jahr 2018). Ein wesentlicher Treiber für grüne und nachhaltige Arbeitsplätze war in den vergangenen Jahren die Wind- und Solarbranche. Leider ist der Ausbau der Windkraft in Deutschland nahezu zum Erliegen gekommen; auch die Solarbranche lahmt. „Erneuerbare Energien werden aber zur wichtigsten Energiequelle für den Strom-, Wärme- und Transportsektor. Die installierte Leistung der Windenergie muss bis zum Jahr 2050 auf 150 bis 200 Gigawatt (GW) steigen, die Leistung der Photovoltaik auf 200 bis 300 GW, um unsere Treibhausgasreduktionsziele zu erreichen. Das bedeutet mitelfristig einen Bruttozubau von jährlich 7,7 bis 10 GW Wind- und Photovoltaikkapazitäten. Der gegenwärtig deutlich geringere Ausbau muss deutlich gesteigert werden.“, sagte Prof. Dr. Harald Bradke, Leiter des Competence Centers Energietechnologien und Energiesysteme am Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI), der das UBA-Papier zusammen mit UBA-Präsident Messner vorstellte. Auch das UBA schlägt ein Ausbaupaket für Windenergie und Photovoltaik vor, das die Ausbaupfade für Windenergie an Land und Photovoltaik auf jeweils 6 GW/Jahr anhebt und den 52 GW-Ausbaudeckel bei der Solarenergie streicht. Neuen Schub vor allem für das lokale Handwerk könnte eine Pflicht zum Einbau von Photovoltaikanlagen beim Neubau und bei der Dachsanierung geben. Im Bereich Mobilität schlägt das UBA vor, den Bundesanteil am „Umweltbonus“ für Elektro-Fahrzeuge zeitlich befristet zu verdoppeln. Auch eine dazugehörige Kaufprämie für private Ladepunkte sei sinnvoll. „Von einer Kaufprämie für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor halte ich dagegen wenig. Das kann ich mir nur bei ganz besonders effizienten Hybridfahrzeugen vorstellen. Öffentliche Gelder sollten besser genutzt werden, um Einnahmeausfälle bei Bus und Bahn als Folge der Coronakrise auszugleichen, den ÖPNV weiter auszubauen sowie den Rad- und Fußverkehr weiter zu stärken“, sagte Messner. „Die Krise als Chance zu nutzen hin zu nachhaltigem Wirtschaften ist fundamental wichtig, denn es stellt Deutschland gut auf, mittel- und langfristig Einkommen zu erwirtschaften“, kommentierte Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der Kreditanstalt für Wiederaufbau (⁠ KfW ⁠) das Papier des UBA. „Die Rückkehr auf einen Wachstumspfad und die Veränderung hin zu nachhaltigerem Wirtschaften ist gleichzeitig auch möglich. Dabei ist Planungssicherheit und ausreichend Zeit für die Anpassung entscheidend. Aus meiner Sicht müssen wir hierfür an folgenden 5 Punkten ansetzen: Krisenfestigkeit stärken, Klimaneutralität erreichen, Produktivitätssteigerungen durch Innovation und Digitalisierung steigern, internationale Vernetzung nutzen und Nationalisierung von Wertschöpfungsketten vermeiden sowie Europa stärken.“ Eine weitere Empfehlung des neuen UBA-Papieres ist eine sozial-ökologische Reform des Finanzsystems in Deutschland. Besonders in den Sektoren Energie und Mobilität will das UBA deutlich mehr finanzielle Anreize für umweltfreundliches Verhalten setzen – und gleichzeitig für mehr Gerechtigkeit sorgen: „Wir müssen umweltschädliche Subventionen abbauen und die Fairness unseres Finanzsystems stärker in den Blick nehmen. Eine ökologische Steuereform gelingt, wenn sie von den Menschen als gerecht empfunden wird. Nur dann bekommen wir Akzeptanz für einen grünen Neustart der Wirtschaft“, so Messner. Der Anfang für mehr Fairness könnte laut UBA eine deutliche Absenkung der Strompreise durch eine kurzfristig reduzierte EEG-Umlage machen. Bestandsanlagen, die vor dem 31. Dezember 2016 ans Netz gingen, würden laut UBA-Vorschlag über den Bundeshaushalt und ab 2021 zunehmend aus der ⁠ CO2 ⁠-Bepreisung finanziert. Die geringeren Stromkosten kämen vor allem ärmeren Haushalten sofort zugute und sollten mit einer kurzfristigen Anpassung der monatlichen Stromabschlagszahlungen einhergehen. Dies erhöht die Kaufkraft und belebt die Konjunktur. Profitieren würden von der Krise besonders betroffene Bereiche wie Gastronomie, Handel und Dienstleistungen. Die EEG-Differenzkosten bertragen derzeit jährlich rund 25 Mrd. Euro. Eine Verringerung der Umlage um 75 Prozent würde den nicht privilegierten Stromkunden eine Entlastung von 18,7 Mrd. Euro pro Jahr bringen. Das Dach aller nationalen Maßnahmen bildet Europa, vor allem der European Green Deal. „Der Green Deal muss bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise eine zentrale Rolle einnehmen. Deutschland sollte versuchen, die EU-Kommission im Rahmen seiner EU-Ratspräsidentschaft bis Ende 2020 dabei zu unterstützen. Darüber hinaus sollte sich die Bundesregierung für eine Anhebung des europäischen Klimaziels auf mindestens 55 Prozent bis 2030 einsetzen. Nur so kommen wir auf einen verlässlichen Pfad in Richtung Klimaneutralität bis zum Jahr 2050“, sagte UBA-Präsident Messner.

Umweltschädliche Subventionen kosten 48 Milliarden Euro

Haushalt entlasten, Umwelt schützen - Umweltbundesamt legt Subventionsbericht vor Umweltschädliche Subventionen kosten den Fiskus gut 48 Milliarden Euro pro Jahr; das entspricht rund einem Fünftel des Bundeshaushaltes. Und die Tendenz ist leider steigend. Fast die Hälfte der Subventionen begünstigt direkt den Verbrauch fossiler Energieträger und macht so Anstrengungen im Klimaschutz teilweise zunichte. „In Zeiten der Rekordverschuldung müssen alle Subventionen auf den Prüfstand. Der Abbau sollte allerdings nicht nach dem Rasenmäherprinzip erfolgen, sondern gezielt bei umweltschädlichen Subventionen ansetzen“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Mit der aktuellen Studie gibt das UBA der Finanzpolitik eine Entscheidungsgrundlage an die Hand: „In der Krise besteht die einmalige Chance zum ehrlichen Kassensturz. Umweltschädliche Subventionen belasten den Haushalt zweimal: Heute durch Mehrausgaben und Mindereinnahmen des Staates und morgen durch erhöhte Kosten für die Beseitigung von Schäden an Umwelt und Gesundheit.“, so Flasbarth. Die Untersuchung des ⁠ UBA ⁠ zeigt, dass es im Vergleich zum Jahr 2006 in der Gesamtschau keinen Fortschritt beim Abbau umweltschädlicher Subventionen gab: Die Summe der umweltschädlichen Subventionen stieg von knapp 42 Milliarden im Jahr 2006 auf gut 48 Milliarden im Jahr 2008. Besonders stark stiegen die Subventionen für die Sektoren Energie und Verkehr. Positives gibt es aber auch zu vermelden: Im Bau- und Wohnungswesen gab es einen leichten Rückgang, was auf das schrittweise Auslaufen der Eigenheimzulage zurückzuführen ist. Das tatsächliche Volumen umweltschädlicher Subventionen in Deutschland liegt sogar noch erheblich über den vom UBA ermittelten 48 Milliarden Euro, da die Studie fast ausschließlich Subventionen auf Bundesebene betrachtet. Förderprogramme auf Länder- und kommunaler Ebene sowie die über den EU-Haushalt laufenden Subventionen fließen nur ansatzweise ein. Die Palette der ökologisch schädlichen Förderungen belastet nahezu alle Umweltgüter: Von Schäden an Wasser, Boden oder Luft, bis hin zur Erhöhung der Flächeninanspruchnahme und dem Verlust der biologischen Vielfalt. Die Hälfte der umweltschädlichen Subventionen, gut 24 Milliarden Euro, begünstigt direkt fossile Energieträger und konterkariert damit Anstrengungen zum ⁠ Klimaschutz ⁠. Dazu zählen beispielsweise  die Strom- und Energiesteuer-Ermäßigungen für das Produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft, der Spitzenausgleich bei der Ökosteuer für das Produzierende Gewerbe und die Steuerentlastung für bestimmte energieintensive Prozesse und Verfahren, die zusammen zu Steuermindereinnahmen von über 5 Milliarden Euro führen. Diese Subventionen senken den Energiepreis und begünstigen dadurch den Energieverbrauch. Sie sollten aus Umwelt- und Klimaschutzsicht abgebaut werden, wobei es Härtefallregelungen für besonders energieintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen geben sollte. Kurzfristig sollten die Subventionen zumindest an striktere Bedingungen geknüpft werden, zum Beispiel an die Einführung eines Energiemanagementsystems. . Im Sektor Verkehr begünstigt die aktuelle Dienstwagenbesteuerung die private Nutzung eines Dienstwagens gegenüber der Nutzung eines Privatfahrzeugs. Das trägt zu den Umweltbelastungen des Straßenverkehrs bei. Bereits eine moderate Reform könnte jährlich Steuermehreinnahmen von einer halben Milliarde Euro generieren. Der gewerbliche Flugverkehr profitiert seit langem von der Energiesteuerbefreiung für Kerosin. Zudem fällt auf internationalen Flügen keine Mehrwertsteuer an. Insgesamt entgingen dem Staat dadurch im Jahr 2008 Steuereinnahmen von 11,5 Milliarden Euro. Die Subventionierung des Flugverkehrs verzerrt den Wettbewerb zu Lasten der Bahn und anderer, umweltfreundlicherer Verkehrsmittel. Mit den 11,5 Milliarden Euro entfiel knapp die Hälfte der umweltschädlichen Verkehrssubventionen auf den Flugverkehr. Hier hält das UBA eine möglichst weiträumige - zumindest EU-weite - Kerosinsteuer sowie mittelfristig die Erhebung einer EU-weiten Mehrwertsteuer für innergemeinschaftliche, grenzüberschreitende Flüge für zielführend. Eine nachhaltige Finanzpolitik sollte die Umweltverträglichkeit als ein zentrales Kriterium bei allen einnahmen- und ausgabenpolitischen Entscheidungen aufnehmen. „Ein systematischer Umwelt-Check bei Subventionen wäre daher sinnvoll“, so UBA-Präsident Flasbarth. Die eingesparten Gelder könnten dringend benötigte Spielräume zur Finanzierung wichtiger Zukunftsaufgaben schaffen, etwa für Bildung und den Klimaschutz, oder zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. Beim Subventionsabbau steht Deutschland auch international in der Pflicht. Das Kyoto-Protokoll fordert explizit die Abschaffung von Subventionen, welche die Minderung von Treibhausgasen behindern. Im Rahmen der G20-Beschlüsse in Pittsburgh im September 2009 hat sich auch Deutschland dazu verpflichtet, Subventionen für fossile Energieträger mittelfristig auslaufen zu lassen. Dennoch förderte allein der Bund den Steinkohlebergbau im Jahr 2008 direkt mit 1,9 Milliarden Euro. Erhaltungssubventionen für diesen Wirtschaftszweig sind schon aus ökonomischer Sicht nicht sinnvoll, zudem erzeugt der Bergbau gravierende Folgekosten. Dies alles spricht dafür, die Steinkohleförderung stärker und schneller abzubauen als bislang geplant. Die neue, umfassende Studie zu den umweltschädlichen Subventionen erscheint in Kürze. 04.06.2010

Untersuchung ökonomischer Instrumente auf Basis des EU-Eigenmittels für nicht recycelte Kunststoffverpackungsabfälle

Das EU-Eigenmittel auf nicht recycelte Verpackungen aus Kunststoff wird bislang aus dem Bundeshaushalt gezahlt. Verursachergerechtigkeit und ein Lenkungseffekt in Richtung einer verbesserten Kreislaufführung von Verpackungen sind jedoch nur zu erreichen, wenn die Akteure, die hierauf einen Einfluss haben, in die Pflicht genommen werden. Das Forschungsvorhaben untersucht daher ökonomische Instrumente, mit denen solche ökologischen Lenkungswirkungen angereizt werden können und entwickelt drei geeignete Vorschläge. Der Zwischenbericht ist Teil des Vorhabens „Untersuchung ökonomischer Instrumente zur Verringerung des Verpackungsverbrauches sowie zur Stärkung des Kunststoffrecyclings“. Veröffentlicht in Texte | 124/2023.

Newsletter Klimafolgen und Anpassung - Nr.: 58

Liebe Leserinnen und Leser, am 12. November 2018 drehte sich im Umweltbundesamt alles um Klimaanpassungsdienste: von Podiumsbeiträgen, einem Improtheater zur Klimavorsorge, über einen Marktplatz bis zu Diskussionen in Workshops. In unserem Schwerpunktartikel fassen wir nochmals wichtige Aspekte und Aktivitäten zu Klimaanpassungsdiensten zusammen. Für das neue Jahr haben wir bereits einen Veranstaltungshinweis für Sie: Am 19. März veranstaltet das Deutsche Institut für Normung einen Praxisworkshop zur „Anpassung von Normen an den Klimawandel“. Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr. Ihr KomPass-Team im Umweltbundesamt Klimaanpassungsdienste: eine Brücke vom Wissen zum Handeln Auf dem Markt der Klimaanpassungsdienste Quelle: Umweltbundesamt/Plischke Zwar sind Wissen und Erfahrungen zum Klimawandel und dem Umgang mit seinen Folgen in den letzten Jahren deutlich gewachsen, doch noch längst nicht alle relevanten Akteure verfügen über die nötigen Informationen. Insbesondere auf der lokalen und regionalen Ebene fehlt es oftmals noch an Unterstützung. Verschiedene Angebote sollen den Erfahrungsaustausch zwischen den lokalen Akteuren verbessern und bereits bestehende Hilfsinstrumente für die Klimawandelanpassung bekannter machen. Das Klimavorsorgeportal der Bundesregierung ist eines davon. Es bündelt insgesamt 86 qualitätsgeprüfte Instrumente zur Klimaanpassung – sogenannte Klimaanpassungsdienste – und ermöglicht Interessierten eine zielgruppenspezifische Suche. Unterstützung bei der Weiterentwicklung der Dienste erhält die Bundesregierung vom KlimAdapt-Netzwerk, welches das UBA koordiniert. Und bei der ersten nationalen Konferenz zu Klimaanpassungsdiensten sprachen Akteure in Dessau über ihre Erfahrungen bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen und stellten einzelne Klimaanpassungsdienste gemeinsam auf den Prüfstand. UBA-Studie zeigt, welche Herausforderungen der weltweite Klimawandel für den Außenhandel birgt Dass der Klimawandel die deutsche Wirtschaft und Gesellschaft in zahlreichen Bereichen direkt treffen und beeinträchtigen wird, hat das Umweltbundesamt in der Vulnerabilitätsanalyse 2015 eingehend dargestellt. Wie der Klimawandel über die internationalen Handelsverflechtungen auf die deutsche Wirtschaft wirkt, wurde jedoch bisher kaum untersucht. Im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel untersucht das Umweltbundesamt die Frage, ob und inwiefern die Bundesrepublik den Klimawandel zukünftig vor allem auch über den Außenhandel zu spüren bekommt. Für die deutsche Volkswirtschaft, die jährlich Ein- und Ausfuhren in der Größenordnung von einer Billion Euro tätigt, ist diese Frage besonders relevant. Erste Hinweise gibt die Fachbroschüre „Wie der Klimawandel den deutschen Außenhandel trifft“. Unterlassener Umweltschutz ist teuer: 180 Euro Schäden pro Tonne CO2 Zu viele Treibhausgase, Luftschadstoffe und andere Umweltbelastungen schädigen unsere Gesundheit, zerstören Ökosysteme und lassen Tiere und Pflanzen aussterben. Zudem führen sie oft zu Ernteverlusten, Produktionsausfällen oder Schäden an Gebäuden und Infrastruktur. In der Methodenkonvention 3.0 gibt das Umweltbundesamt Empfehlungen zur Ermittlung solcher Schäden und hat deren Kosten neu berechnet. Danach verursacht zum Beispiel die Emission einer Tonne CO2 Schäden in Höhe von rund 180 Euro. Umgerechnet auf die Treibhausgasemissionen Deutschlands 2016 entspricht dies Gesamtkosten von rund 164 Mrd. Euro – und damit mehr als der Hälfte des gesamten Bundeshaushalts 2016. Praxisworkshop am 19. März 2019: Anpassung von Normen an den Klimawandel Der Workshop des Deutschen Instituts für Normung geht der Frage nach, wie Normen die Anpassung an die Folgen des Klimawandels unterstützen können. Auf Basis von Informationen zum Klimawandel und dessen Folgen werden im Workshop für verschiedene Infrastrukturen mögliche Betroffenheiten und erste Lösungsansätze und Hilfestellung zur Anpassung von Normen aufgezeigt. Der Fokus der einzelnen Diskussionsrunden wird dabei auf dem Transportwesen, dem Bauwesen und dem Energiesektor liegen. Der Workshop am 19. März 2019 in Frankfurt/Main dient allen interessierten Kreisen der Normung als Plattform zum Erfahrungsaustausch und zur Bewusstseinsbildung, welche Herausforderungen der Klimawandel für unterschiedliche Infrastrukturen mit sich bringt. Das Umweltbundesamt und weitere Partner unterstützen die Veranstaltung. NABU-Projekt zur Flussrenaturierung erhält 13,6 Mio. Euro Bundesmittel Die Hochwasser der letzten Jahre haben in Deutschland verheerende Schäden angerichtet. Die Ursachen dafür liegen zum einen in häufiger auftretenden Starkregenereignissen, aber auch in einem Verlust natürlicher Überflutungsflächen. Mit dem Naturschutzgroßprojekt „Untere Havelniederung“ realisiert der Naturschutzbund Deutschland (NABU) die größte Flussrenaturierung in Europa. Um Überflutungsflächen wieder an den Fluss anzubinden, werden Deiche zurückgebaut und Uferbefestigungen beseitigt. Zudem werden Altarme wieder angeschlossen. Das Projekt wurde aktuell bis 2025 verlängert und erhält eine weitere Bundesförderung in Höhe von 13,6 Millionen Euro. Nordrhein-Westfalen: Erneuerung unterirdischer Infrastrukturen Starkregen und lange Trockenperioden erfordern Anpassungen – auch des Kanalnetzes. Unterstützung bei der Erneuerung der Kanalisation erhalten nordrhein-westfälische Städte und Gemeinden zukünftig vom Institut für Unterirdische Infrastruktur (IKT). Das Institut hat Ende November einen Förderbescheid in Höhe von 9,18 Millionen Euro erhalten und übernimmt für Kommunen die Prüfung von Konzepten und Technologien zur Sanierung und Erneuerung von Kanalnetzen. Die Mittel für die Förderung stammen aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) und zu 35 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen. Nordrhein-Westfalen: Klimawandel ist sichtbar und spürbar Auch in Nordrhein-Westfalen ist der Klimawandel bereits spürbar – das geht aus einem aktuellen Bericht des Umweltministeriums hervor: Zwischen 1881 und 2017 hat sich die mittlere Jahrestemperatur um 1,5 Grad Celsius erhöht. Schon heute sind in den Ballungsräumen insgesamt 5,3 Millionen Menschen von Hitzebelastung betroffen, in Zukunft werden es voraussichtlich bis zu neun Millionen. In fünf Regionalforen entwickelt das Umweltministerium derzeit gemeinsam mit Städten und Gemeinden Handlungsoptionen. Verschiedene Klimadienste stellen zudem Daten zum Klimawandel in NRW bereit. Bundesumweltministerin zeichnet zehn Kommunen für Projekte zu Klimaschutz & Anpassung aus Die Sieger des bundesweiten Wettbewerbs „Klimaaktive Kommune 2018“ stehen fest. In der Kategorie „Klimaanpassung in der Kommune“ konnten sich die Städte Solingen, Magdeburg und Köln mit ihren Projekten zum Umgang mit Hitze und Starkregen durchsetzen. Sie gewinnen jeweils ein Preisgeld in Höhe von 25.000 Euro. Bundesumweltministerin Svenja Schulze und Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, des Umweltbundesamtes und des Deutschen Instituts für Urbanistik überreichten die Preise während der 11. Kommunale Klimakonferenz „Klima- und Nachhaltigkeitsziele kommunal verankern“. Grünflächen in Städten neu entdecken: mit der App meinGrün Grünflächen spielen eine wichtige Rolle für die Lebensqualität in Städten. Sie verbessern das Stadtklima, die biologische Vielfalt und bieten Bürgern Raum für Erholung. Damit Interessierte schnell eine Grünfläche finden, die zu ihren Bedürfnissen passt, entwickelt das Projekt „meinGrün" bis 2021 eine App, die relevante Informationen bündelt – zum Beispiel zu Entfernung, Anfahrt und vor Ort vorhandener Infrastruktur. Nutzer sollen zudem die Möglichkeit erhalten, selbst Bewertungen abzugeben. Diese nutzergenerierten Daten können Stadtplanern dabei helfen, Grünflächen bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Fortbildung: Kommunales Energie- und Klimaschutzmanagement Von Januar bis Juli 2019 können künftige Klimaschutzmanagerinnen und -manager und andere regionale Akteure ihren Werkzeugkasten in 13 kompakten Modulen mit allem füllen, was es für die Umsetzung der Energiewende vor Ort braucht: ob Grundlagen zum kommunalen Klimaschutz, zu rechtliche Rahmenbedingungen, Förderprogrammen oder zur Finanzierung. Der Kurs beinhaltet ebenso Basiswissen zur Anpassung an den Klimawandel wie zu Erneuerbaren Energien, Kraft-Wärme-Kopplung sowie Informationen zu Energieeffizienz und Energiemanagement und wird vom Institut für Fortbildung und Projektmanagement gemeinsam mit dem fesa e.V. in Freiburg durchgeführt. Klimadoppel: So viel wärmer könnte es an Ihrem Ort werden Erhitzt sich die Erde um 4,2 Grad, wird es in Magdeburg im wärmsten Monat 2080 so heiß wie heute in Mexiko-Stadt. Im „Klimadoppel“ kann jeder testen, wie sich die Temperaturen an einem Ort bis 2080 entwickeln. Dabei kann man zwischen zwei Szenarien wählen: einem weltweiten Temperaturanstieg um 1,8 Grad oder um 4,2 Grad. Für jede Stadt und Gemeinde wurde ein Referenzort ermittelt, in dem die heutige Temperatur vergleichbar mit der Temperatur ist, die hierzulande im Jahr 2080 Realität werden könnte. Anzeigenserie des WWF: Künstlerinnen zeigen ihren Blick auf die Klimakrise Bei der Klimakommunikation wird oftmals auf Zahlen, Modelle und Szenarien gesetzt: Welche Temperaturen erwarten wir in den nächsten fünfzig Jahren? Welche Schäden könnten daraus resultieren? Mit der Anzeigenserie „Stimmen zur Klimakrise“ in der Zeitung Die Zeit lässt der World Wide Fund For Nature (WWF) neben Fakten zum Klimawandel Bilder und Geschichten sprechen und hat renommierte Künstlerinnen und Künstler gebeten, ihren Blick auf die Klimakrise darzustellen. 24. Weltklimakonferenz in Katowice Vom 2. bis 14. Dezember findet die 24. Weltklimakonferenz (COP) im polnischen Katowice statt. Ziel der Vertragsstaaten ist es, gemeinsam die Regeln zur Umsetzung des Pariser Übereinkommens zu verabschieden. Außerdem wird beim sogenannten Talanoa-Dialog diskutiert, wie die Staatengemeinschaft ihre Klimaschutzbemühungen verbessern kann. Eine wichtige Grundlage dafür stellt der 1,5-Grad-Bericht des Weltklimarats IPCC dar. Begleitet wird die COP24 von Diskussionen und Vorträgen renommierter Klima-Forscher und Forscherinnen. Wie jedes Jahr zur COP stellte Germanwatch den Klima-Risiko-Index vor: 2017 war ein neues Rekordjahr bei Wetterextremen, wobei Deutschland durch Orkan- und Starkregenschäden im Langfrist-Index Platz 25 belegt. UN warnt vor gesundheitlichen Folgen des Klimawandels Der Klimawandel hat teilweise schwerwiegende Folgen für die menschliche Gesundheit. Darauf weisen die Vereinten Nationen und 27 internationale Forschungsinstitute im Fachmagazin „The Lancet“ hin. Immer mehr Menschen weltweit leiden unter steigenden Temperaturen, insbesondere in Städten. Im Vergleich zu 2016 waren letztes Jahr 18 Millionen mehr Menschen betroffen, vor allem Ältere und Kranke. Durch den Temperaturanstieg breiten sich auch tropische Krankheiten stärker aus. Und auch wirtschaftliche Verluste nehmen zu: 153 Milliarden Arbeitsstunden fielen 2017 hitzebedingt aus – 62 Milliarden mehr als noch im Jahr 2000. Gericht verpflichtet Niederlande zu mehr Klimaschutz Die Niederlande müssen ihren Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen bis 2020 um mindestens 25 Prozent gegenüber den Werten von 1990 senken. Klimaschützer hatten den Staat verklagt. Das Zivilgericht von Den Haag bestätigte nun in einem Berufungsverfahren das Urteil von 2015 und verwies auf Risiken des Klimawandels für die Niederlande wie Überflutungen, Krankheiten, Dürren und Waldbrände. Von dem gesetzten Ziel sind die Niederlande bisher noch entfernt: 2017 war der Ausstoß der Treibhausgase gegenüber 1990 erst um 13 Prozent gesunken Großbritannien veröffentlicht Klimaprojektionen 2018 Die britische Regierung hat die UK Climate Projections 2018 veröffentlicht. Der Report, den das britische Umweltministerium gemeinsam mit dem nationalen meteorologischen Dienst erstellt hat, enthält Daten über die künftige Klimaentwicklung und mögliche Folgen des Klimawandels für Großbritannien bis zum Jahr 2100. Er ersetzt die 2009 erstellten Prognosen und ist damit die erste umfassende Datenanalyse Großbritanniens seit fast zehn Jahren. Erstmals enthält die Datensammlung auch Erhebungen zu internationalen Entwicklungen. Damit soll anderen Staaten die Nutzung der britischen Daten ermöglicht werden, um zum Beispiel Risiken für Lebensmittelketten zu evaluieren. Klimaszenarien CH2018: die Schweiz wird trockener und heißer Der Klimawandel macht auch vor der Schweiz nicht halt. Laut der aktuell veröffentlichten „Klimaszenarien CH2018“ wird es zukünftig trockener und heißer. Die Temperaturen an den heißesten Tagen steigen um 2 bis 5,5 Grad gegenüber heute. Auch die Winter werden deutlich wärmer. Temperaturanstiege von 2 bis 3,5 Grad sind möglich und lassen schneereiche Gebiete schrumpfen. Starkregen treten hingegen stärker und häufiger auf. Die Klimamodelle zeigen aber auch: Mit konsequentem Klimaschutz können zwei Drittel der Klimaänderungen vermieden werden. Neue Webplattform zu Klima & Anpassung in der Schweiz Informationen zum Klimawandel und seinen Auswirkungen für die Schweiz sowie zu möglichen Maßnahmen der Anpassung finden Interessierte seit November auf der neuen Webplattform des National Centre for Climate Services (NCCS). Neben Hintergrundwissen, Daten und Publikationen gibt es auch Hinweise zu Veranstaltungen und Neuigkeiten rund um Klima, Klimafolgen und Klimaanpassung. US-Bericht: Klimawandel gefährdet amerikanische Wirtschaft Der Klimawandel ist kein abstraktes Phänomen, sondern ist in den USA bereits angekommen – das ist die klare Botschaft des Berichts der US-Regierung zu den Folgen des Klimawandels. Hurrikane wie Maria und Harvey sowie die Waldbrände in Kalifornien haben seit 2015 Schäden in Höhe von 400 Milliarden US-Dollar verursacht. Und das sei nur der Anfang: Ohne entschiedenes Gegensteuern könnten die USA bis zum Ende des Jahrhunderts zehn Prozent ihres Bruttoinlandprodukts verlieren. Vor allem Küstengebiete seien vom Klimawandel bedroht. Studie untersucht Hitze- und Dürreanfälligkeit von Pflanzen Der Hitzesommer 2018 hat der Landwirtschaft in Deutschland erhebliche Ernteverluste beschert. Mit Fortschreiten des Klimawandels gewinnt der Umgang mit Hitze und Trockenheit für landwirtschaftliche Betriebe an Bedeutung. Doch welche Pflanzen sind besonders klimaresilient? Ein Forschungsteam hat unter der Leitung des Leibniz-Zentrums für Agrarlandschaftsforschung verschiedene Klimaszenarien aufgestellt. Dabei ergaben sich beispielsweise für Winterweizen bessere Prognosen als für Mais. Die Begründung: Winterweizen profitiert vom steigenden CO2-Gehalt in der Atmosphäre und wächst in der kalten Jahreszeit, wenn der Wassermangel geringer ist. Klimastatusbericht 2017 des DWD erschienen Der Klimastatusbericht des Deutschen Wetterdienstes (DWD) für das Jahr 2017 ist erschienen. Auf mehr als 50 Seiten informiert er über die klimatischen Verhältnisse und Veränderungen im vergangenen Jahr – vor allem in Deutschland, aber auch in Europa und global. Darüber hinaus beinhaltet die aktuelle Ausgabe einen Sonderbericht über „Limitierende Wettersituationen für die Landwirtschaft im Jahr 2017“. Die Klimastatusberichte des DWD erscheinen seit 1998 jährlich und sind kostenlos als Download verfügbar. EU-Kommission evaluiert europäische Anpassungsstrategie Die EU-Kommission hat die 2013 verabschiedete europäische Anpassungsstrategie auf den Prüfstand gestellt und kam zu positiven Ergebnissen: Die Ziele wurden weitestgehend erreicht. So konnte, unter anderem mit Hilfe des EU-Forschungsprogramms Horizon 2020, das Wissen zum Klimawandel und seinen Folgen für Europa ausgebaut werden. Die Online-Plattform Climate-ADAPT wurde aufgebaut und wichtige EU-finanzierte Infrastrukturprojekte seien deutlich klimaresilienter geworden. Gleichzeitig betont die Kommission, dass weitere Bemühungen nötig sind, um Europa für zukünftige Klimaänderungen zu wappnen. Eine wichtige Rolle spiele hierbei auch der Privatsektor. Studie: Winterliche Wetterextreme in den USA und Europa könnten zunehmen Immer wieder treffen winterliche Kälteextreme Millionen von Menschen und verursachen erhebliche Schäden. In einer Studie hat das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) nun das Zustandekommen solcher Wetterextreme untersucht. Dabei haben die Forscher herausgefunden, dass der Polarwirbel, ein Band sich schnell bewegender Winde, Kälteeinbrüche forciert. Der Klimawandel könnte nun dazu beitragen, dass die komplexe Dynamik in der Atmosphäre sogar noch weiter gestört wird und Kälteeinbrüche in den USA und Europa im Winter zunehmen. Bericht zur Klimakommunikation und Beteiligung in Großbritannien Wie kann die britische Öffentlichkeit für den Klimawandel sensibilisiert werden? Was motiviert zu persönlichem Engagement? Diesen Fragen versucht ein Team von Wissenschaftlern und Kommunikationsexpertinnen im Rahmen des Climate Communication Projects gemeinsam auf den Grund zu gehen. Die Ergebnisse einer Umfrage unter 178 Kommunikationsexperten sowie eines Workshops wurden in einem Bericht zusammengefasst, der Interessierten kostenlos zum Download zur Verfügung steht.

Mittelsteuerung Bundesstraßen

Geänderte Zahlen für Betrieb Probau ab Planjahr 2012 aufgrund Angebot Dataport 26.11.2010, Entscheidung der Lenkungsgruppe dazu steht bis Eingabeschluß aus. Projekt ABA-HKR der Zentralverwaltung (Automatisierte-Bewirtschafter-Anwendung ¿ Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes Mittelsteuerung und -bewirtschaftung Bundesfernstraßenhaushalt Die Mittelsteuerung und ¿bewirtschaftung im Bundesfernstraßen-Haushalt erfolgte bis 2003 mit einem eigens dafür entwickelten APL ¿ Programm. Eine laufende Fortschreibung und Anpassung durch den Hersteller/Programmierer entsprach nicht mehr dem Stand der Technik. Ersatzprogramme wurden vor diesem Zeitpunkt mehrfach untersucht; ein in Niedersachsen verwendetes Buchungsprogramm - HIS-MBS, sowie das durch die Finanzbehörde für den Landeshaushalt eingeführte MBV-PROKURA konnten nicht überzeugen, die Übernahme der SAP-Lösung wurde von der Finanzbehörde abgelehnt. Zur Sicherstellung der Haushalts- und Buchungsdaten für eine zuverlässige Mittelsteuerung und ¿bewirtschaftung wurden als ¿Notlösung¿ Exceltabellen entwickelt und seit 2003 laufend fortgeschrieben und gepflegt. Sie bieten allerdings keine für die Mittelbewirtschaftung unerlässliche Datensicherheit, da Exceltabellen jederzeit ohne Nachweis veränderbar sind. Die Excellösung war und ist somit auch weiterhin nur als Hamburg-interne Datenbank konzipiert. Bereits Ende 2004 wurde ein neues IuK-Vorhaben - ¿Einsatz automatisierter Verfahren im Bundeshaushalt¿ ¿ als Nachfolge-Vorhaben für das eingestellt APL-Verfahren initiiert, aber aufgrund der Umorganisation der beteiligten Ämter T, V und WS nicht weiter verfolgt. Beschaffung der Datenbankanwendung ProBau-Control (KSU-Tiefbau Bund im Land Berlin) zur Haushalts- und Mittelbewirtschaftung der Bundesfernstraßen von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung des Landes Berlin und damit die Nutzung von automatisierten Verfahren des Bundes (HKR-F15z-Schnittlstelle). Die Daten des Verfahrens sollen in Kooperation mit V und LSBG mittels Schnittstelle den Finanzmanagement-Systemen zur Verfügung gestellt werden. Die Buchungsdaten des BAB-Betriebes sollen per Datentransfer in das Informationssystem für den Straßen- und Betriebsdienst Pro-UI des LSBG-B übertragen werden. Es ist eine Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung des Landes Berlin beabsichtigt, die ein entsprechendes Verfahren (KSU -Tiefbau Bund) bereits in der Nutzung hat.

Normung und Umweltschutz

Normung und Umweltschutz Normung ist wichtig für den Umweltschutz. Viele nationale und europäische Rechtsregelungen verweisen auf Normen. Normung entlastet hier idealerweise die Umweltgesetzgebung. Normung ist wichtig für den Umweltschutz Die Festlegung von Normen hat sich deutlich auf die europäische Ebene verlagert und ersetzt die nationale Normung weitgehend. Das liegt an der europäischen Gesetzgebung, die ähnlich der deutschen Verfahrensweise zunehmend auf Normen des Europäischen Komitees für Normung (CEN) zurückgreift. Die Normen dienen als Instrument, um Rechtsvorschriften zu konkretisieren, wie beispielsweise beim Umweltrecht und bei Qualitätsanforderungen. Die CEN-Mitglieder müssen europäische Normen in ihre nationalen Regelwerke übernehmen und entgegenstehende Normen zurückziehen. Das ⁠ UBA ⁠ wirkt bei der europäischen Normung mit, um europaweit einen einheitlichen Vollzug der Rechtsvorschriften auf hohem Technikniveau zu erreichen. Ziel ist es auch, die Produktanforderungen so zu beeinflussen, dass Umwelt- und Gesundheitsaspekte berücksichtigt werden – beispielsweise bei den im Rahmen der Bauproduktenverordnung erarbeiteten Normen. Die enge Zusammenarbeit zwischen der europäischen Gesetzgebung und der Normung hat besonders bei den technischen produktbezogenen Richtlinien nach dem Neuen Ansatz weitreichende Konsequenzen. Die Normen der Internationalen Organisation für Normung (ISO) müssen nicht in das nationale Regelwerk übernommen werden. Es besteht jedoch eine enge technische Zusammenarbeit zwischen CEN und ISO, geregelt in der Wiener Vereinbarung . So nimmt die Bedeutung der internationalen Normungsarbeit seit etlichen Jahren zu. DIN – Nationale Normung Die Basis für die Mitwirkung des ⁠ UBA ⁠ in nationalen, europäischen und internationalen Normungsgremien ist der Kooperationsvertrag (Normenvertrag) von 1975 zwischen dem DIN Deutsches Institut für Normung e.V. und der Bundesrepublik Deutschland. Zum 30-jährigen Bestehen des Bündnisses veranstaltete das DIN ein Kolloquium. Die Würdigung des Vertrages aus politischer Sicht, Hintergründe zu seinem Entstehen sowie Bewertungen aus Sicht des Umwelt- und Verbraucherschutzes können der Festschrift aus dem Jahr 2005 entnommen werden. Auch wenn die Normung sich in den letzten Jahren weiterentwickelt hat sind die Beiträge in ihren Kernaussagen noch aktuell. Kooperationsvertrag Der Normenvertrag schafft die Voraussetzungen dafür, dass das Umweltrecht auf die Normen als Instrument zurückgreifen kann. Auf Seiten der Wirtschaft bestanden zunächst starke Vorbehalte gegen eine vertragliche Bindung mit der Bundesregierung, weil der Verlust der Selbstverwaltung an der Normung interessierten Kreise befürchtet wurde. Um diese Befürchtungen auszuräumen und die Bedeutung der Normung als Aufgabe der Selbstverwaltung der der an der Normung interessierten Kreise und das partnerschaftliche Verhältnis von Staat und Normung deutlich zu machen, wurde die Form des Kooperationsvertrages gewählt. Der Kooperationsvertrag regelt im Bereich der Normung die Zuständigkeits- und Kompetenzverteilung zwischen der Legislative und Exekutive einerseits und dem DIN andererseits. Mit dem Normenvertrag erkennt die Bundesrepublik das DIN als alleinige nationale Normungsorganisation für das Bundesgebiet an. Weil allein die nationalen Normungsorganisationen Mitglieder des Europäischen Komitees für Normung (CEN) sowie der Internationalen Organisation für Normung (ISO) sind, erhält die Bundesregierung durch die Anerkennung des DIN Zugang zur nationalen, europäischen und internationalen Normung. Die wesentlichen Passagen des Normenvertrages auch aus der Sicht des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sind: Die Bundesregierung erkennt das DIN als zuständige nationale Normenorganisation sowie als die nationale Normenorganisation in nichtstaatlichen internationalen Normenorganisationen an. Das DIN verpflichtet sich bei seinen Normungsarbeiten das öffentliche Interesse zu berücksichtigen. Das DIN sorgt dafür, dass die Normen bei der Gesetzgebung als Umschreibungen technischer Anforderungen herangezogen werden können. Das DIN verpflichtet sich, Anträge der Bundesregierung auf Durchführung von Normungsarbeiten, für die von der Bundesregierung ein öffentliches Interesse geltend gemacht wird, bevorzugt zu bearbeiten. Das DIN verpflichtet sich, Normen, die einer Regelung der Bundesregierung widersprechen, anzupassen, zurückzuziehen oder nicht herauszugeben. Die Bundesregierung hat die Absicht, das Normenwesen auch künftig im Rahmen der verfügbaren Mittel des Bundeshaushaltes zu fördern. Zum 30-jährigen Bestehen des Normenvertrages veranstaltete das DIN im Jahr 2005 ein Kolloquium. Die Würdigung des Vertrages aus politischer Sicht, Hintergründe zu seinem Entstehen sowie Bewertungen aus Sicht des Umwelt- und Verbraucherschutzes können der Festschrift entnommen werden. CEN - Europäische Normung Die Normung verlagert sich seit Jahren immer mehr von der nationalen auf die europäische Ebene. Umweltpolitisches Ziel des ⁠ UBA ⁠ ist es, in den europäischen Richtlinien eine noch konkretere Festlegung umwelt- und gesundheitsrelevanter Vorgaben zu erreichen. Europaweit geltende Normen erstellen das Europäische Komitee für Normung ( CEN ) und Europäische Komitee für Elektrotechnische Normung (CENELEC). CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sowie Island, Norwegen, Mazedonien, Türkei und die Schweiz. Außerdem gibt es eine größere Anzahl von sogenannten affilierten Mitgliedern und Partner-Normungsorganisationen. Die CEN-Arbeitsverfahren sind unter CEN-BOSS zusammengefasst. Die Grundsätze ihrer Zusammenarbeit sind als Allgemeine Leitlinien veröffentlicht. Die Kommission Arbeitsschutz und Normung ( KAN ) hat vor einigen Jahren zwei Berichte (KAN-Berichte  34 und 35) mit anschaulichen deutschsprachigen Übersichten über die Verfahrensabläufe bei der ISO und beim CEN herausgebracht. Die Politik des Neuen Ansatzes ( New Approach ) zur technischen Harmonisierung und Normung wurde 1985 eingeführt mit dem Ziel, den europäischen Binnenmarkt zu vereinheitlichen und zu beleben. Richtlinien nach diesem Konzept legen nur die grundlegenden Schutzanforderungen fest, denen die betroffenen Produkte genügen müssen, damit sie in allen Mitgliedsstaaten gehandelt werden dürfen. Die öffentlichen Belange – wie Umwelt- und Gesundheitsschutz – und wie diese technisch zu realisieren sind, legt CEN im Auftrag der EU-Kommission in europäischen Normen fest. Vor allem bei den europäischen Richtlinien nach dem Neuen Ansatz haben die darin festgelegten Anforderungen einen erheblichen Einfluss auf den inhaltlichen Spielraum der Normengestaltung. Umweltpolitisches Ziel des UBA ist es, in den europäischen Richtlinien nach dem Neuen Ansatz und in den Mandaten an CEN eine noch konkretere Festlegung von Umwelt- und gesundheitsrelevanten Vorgaben zu erreichen. Das UBA wird deshalb auch zukünftig auf allen Gestaltungsebenen mitarbeiten, damit Umwelt- und Gesundheitsaspekte in Richtlinien, Normungsaufträge der EU-Kommission an das CEN und in die Normen einfließen. Die EU-Verordnung zur Normung setzt unter anderem auf eine stärkere Beteiligung schon bei der Mandatserstellung und auf beschleunigte Prozesse in der Normung. Auch wenn es grundsätzlich zu begrüßen ist, wenn Normen zügig erarbeitet werden, muss man das aus Sicht des Umweltschutzes auch kritisch betrachten. Wo es oftmals sowieso schon schwer ist, Umweltgesichtspunkte adäquat in Normen einzubringen, könnte eine Beschleunigung der Arbeit dieses noch erschweren. Die Rolle der Europäischen Kommission für die Normung wird in dem „ Vademecum on European Standardisation “ erläutert. ISO - Internationale Normung Internationale Normen (ISO) werden durch die zunehmende Globalisierung auch für das ⁠ UBA ⁠ wichtiger. Die weltweit geltenden Maßstäbe werden bei der Internationalen Organisation für Normung (ISO) und der Internationalen elektrotechnischen Kommission (IEC) erarbeitet. Die Zahl der Mitglieder, Komitees und veröffentlichten Normen sowie die Finanzierung der ISO können für das jeweils aktuelle Berichtsjahr der Seite „ ISO in figures “ entnommen werden. Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) hat vor einigen Jahren zwei Berichte (KAN-Berichte 34 und 35) mit anschaulichen deutschsprachigen Übersichten über die Verfahrensabläufe bei der ISO und beim CEN herausgebracht. Neuer Ansatz - New Approach Die Politik des Neuen Ansatzes (New Approach) zur technischen Harmonisierung und Normung wurde 1985 in der EU mit dem Ziel eingeführt, den europäischen Binnenmarkt zu vereinheitlichen und zu beleben. Richtlinien nach diesem Konzept legen nur die grundlegenden Schutzanforderungen fest, denen die betroffenen Produkte genügen müssen, damit sie in allen Mitgliedsstaaten gehandelt werden dürfen. Die öffentlichen Belange – wie Umwelt- und Gesundheitsschutz – und wie diese technisch zu realisieren sind, legt CEN im Auftrag der EU-Kommission in europäischen Normen fest. Vor allem bei den europäischen Richtlinien nach dem Neuen Ansatz haben die darin festgelegten Anforderungen einen erheblichen Einfluss auf den inhaltlichen Spielraum der Normengestaltung. Umweltpolitisches Ziel des ⁠ UBA ⁠ ist es, in den europäischen Richtlinien nach dem Neuen Ansatz und in den Mandaten an CEN eine noch konkretere Festlegung umwelt- und gesundheitsrelevanter Vorgaben zu erreichen. Das UBA wird deshalb auch zukünftig auf allen Gestaltungsebenen mitarbeiten, damit Umwelt- und Gesundheitsaspekte in Richtlinien, Normungsaufträge der EU-Kommission an das CEN und in die Normen einfließen. Gemäß Richtlinie (EU) 2015/1535 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft übermitteln die Mitgliedsstaaten der Kommission jeden Entwurf einer technischen Vorschrift, sofern es sich nicht um eine vollständige Übertragung einer internationalen oder europäischen Norm handelt. In dem Fall reicht die Mitteilung aus, um welche Norm es sich handelt.

EEG-Umlage durch andere Finanzierung senken & Klimaschutz stärken

EEG-Umlage durch andere Finanzierung senken & Klimaschutz stärken Das UBA empfiehlt, die Finanzierung der Förderung erneuerbarer Energien zu reformieren und gerechter zu machen, und hat deshalb ein Gutachten beauftragt. Die Verfasser des Gutachtens empfehlen, künftig auch den Verbrauch von Öl, Kohle, Gas, Diesel und Benzin mit den Kosten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu belasten und diese Energieträger in Abhängigkeit ihrer CO2-Emissionen zu besteuern. Dadurch ist es möglich, die häufig als „Preisschild der Energiewende“ missverstandene EEG-Umlage zu senken. Gleichzeitig entstünden durch die CO 2 -Bepreisung mehr ökonomische Anreize für den ⁠ Klimaschutz ⁠. Im Rahmen des Gutachtens wurden zwei Reformoptionen untersucht, die die EEG-Kosten breiter als bisher verteilen. Die erste Reformoption besteht darin, die geltenden Energiesteuersätze für Kraft- und Heizstoffe durch einen CO 2 -Aufschlag zu ergänzen . Bei einem Aufschlag von 30 Euro pro Tonne emittiertem Kohlendioxid auf die geltenden Energiesteuersätze könnten nach ersten Schätzungen rund 10 Milliarden Euro mehr in die staatlichen Kassen fließen. Diese Einnahmen könnten aus dem Bundeshaushalt direkt und gesetzlich verankert auf das EEG-Konto der Netzbetreiber gezahlt werden und so die EEG Umlage senken. Statt 6,88 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2017 könnte die EEG-Umlage um 3 Cent pro Kilowattstunde sinken. Eine solche aufkommensneutrale Reform wäre kurzfristig umsetzbar und ein wichtiges Signal für eine erfolgreiche Energiewende und den Klimaschutz. Das ⁠ UBA ⁠ begrüßt daher diesen Vorschlag. Als zweite Reformoption schlägt das Gutachten vor, auch die fossile Stromerzeugung aus Kohle und Gas in die Energiebesteuerung einzubeziehen . So könnte ergänzend zum Emissionshandel eine weitere, am CO 2 -Gehalt orientierte Belastung für fossile Energieträger erreicht werden. Dies würde fossile Energieträger in der Stromerzeugung verteuern und tendenziell zu höheren Börsenstrompreisen führen. Auf diese Weise ließe sich der Förderbedarf bei den erneuerbaren Energien dämpfen und die EEG-Umlage reduzieren. Die steuerlichen Mehreinnahmen könnten außerdem direkt für eine weitere Senkung der EEG-Umlage genutzt werden. Allerdings kann aus Sicht des UBA ein CO 2 -Preis allein nicht garantieren, dass das Sektorziel für die Energiewirtschaft sicher eingehalten werden kann. Hierzu sind flankierende Instrumente notwendig. Vor der Umsetzung eines CO 2 -Preises im Stromsektor sollten aus Sicht des Umweltbundesamtes  die Wechselwirkungen zum Emissionshandel, zum Ordnungsrecht und zum Strommarkt weitergehend untersucht werden, um unerwünschte Wirkungen zu vermeiden. Die Erlöse, die mit Strom aus erneuerbaren Energien erzielt werden, reichen noch nicht aus, um den weiteren Ausbau zu finanzieren. Dies liegt unter anderem an einer unzureichenden Berücksichtigung von Umweltschäden konventioneller Energieträger im Rahmen der Stromerzeugung. Um den Ausbau von  Windkraftanlagen & Co. und damit die Produktion erneuerbaren Stroms sicherzustellen, werden diese Anlagen gefördert.  Die Differenz zwischen Förderhöhe und Markterlös wird aus dem EEG-Konto bezahlt, welches sich über die Einnahmen aus der EEG-Umlage finanziert.

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