Geänderte Zahlen für Betrieb Probau ab Planjahr 2012 aufgrund Angebot Dataport 26.11.2010, Entscheidung der Lenkungsgruppe dazu steht bis Eingabeschluß aus. Projekt ABA-HKR der Zentralverwaltung (Automatisierte-Bewirtschafter-Anwendung ¿ Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes Mittelsteuerung und -bewirtschaftung Bundesfernstraßenhaushalt Die Mittelsteuerung und ¿bewirtschaftung im Bundesfernstraßen-Haushalt erfolgte bis 2003 mit einem eigens dafür entwickelten APL ¿ Programm. Eine laufende Fortschreibung und Anpassung durch den Hersteller/Programmierer entsprach nicht mehr dem Stand der Technik. Ersatzprogramme wurden vor diesem Zeitpunkt mehrfach untersucht; ein in Niedersachsen verwendetes Buchungsprogramm - HIS-MBS, sowie das durch die Finanzbehörde für den Landeshaushalt eingeführte MBV-PROKURA konnten nicht überzeugen, die Übernahme der SAP-Lösung wurde von der Finanzbehörde abgelehnt. Zur Sicherstellung der Haushalts- und Buchungsdaten für eine zuverlässige Mittelsteuerung und ¿bewirtschaftung wurden als ¿Notlösung¿ Exceltabellen entwickelt und seit 2003 laufend fortgeschrieben und gepflegt. Sie bieten allerdings keine für die Mittelbewirtschaftung unerlässliche Datensicherheit, da Exceltabellen jederzeit ohne Nachweis veränderbar sind. Die Excellösung war und ist somit auch weiterhin nur als Hamburg-interne Datenbank konzipiert. Bereits Ende 2004 wurde ein neues IuK-Vorhaben - ¿Einsatz automatisierter Verfahren im Bundeshaushalt¿ ¿ als Nachfolge-Vorhaben für das eingestellt APL-Verfahren initiiert, aber aufgrund der Umorganisation der beteiligten Ämter T, V und WS nicht weiter verfolgt. Beschaffung der Datenbankanwendung ProBau-Control (KSU-Tiefbau Bund im Land Berlin) zur Haushalts- und Mittelbewirtschaftung der Bundesfernstraßen von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung des Landes Berlin und damit die Nutzung von automatisierten Verfahren des Bundes (HKR-F15z-Schnittlstelle). Die Daten des Verfahrens sollen in Kooperation mit V und LSBG mittels Schnittstelle den Finanzmanagement-Systemen zur Verfügung gestellt werden. Die Buchungsdaten des BAB-Betriebes sollen per Datentransfer in das Informationssystem für den Straßen- und Betriebsdienst Pro-UI des LSBG-B übertragen werden. Es ist eine Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung des Landes Berlin beabsichtigt, die ein entsprechendes Verfahren (KSU -Tiefbau Bund) bereits in der Nutzung hat.
Bei dem vorliegende Datensatz handelt es sich um eine vollständig maschinenlesbare Version der Haushaltspläne des Bundes. Er dient als interne Arbeitsgrundlage in den Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) des Bundes zur Klassifikation und Berechnung verschiedener Ausgaben des Staates, z.B. für die Rechnungen zu den umweltbezogenen Subventionen und ähnlichen Transfers. Der Datensatz wird von den Umweltökonomischen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes automatisiert aus den offiziellen PDF-Dokumenten der Haushaltspläne erzeugt, die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht werden. Dadurch enthält er neben den Zweckbestimmungen von Haushaltstitel und Titelgruppen zusätzlich die Texte zu den Verpflichtungsermächtigungen, Haushaltsvermerken und insbesondere den Erläuterungen, wie sie in den PDF-Dokumenten – nicht aber in den vom BMF bereitgestellten maschinenlesbaren Haushalten – aufgeführt sind. Die maschinell erfassten Texte werden stichprobenartig überprüft. Jedoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass es für einzelne Haushaltstitel bzw. Titelgruppen bei der Erfassung der Texte zu Fehlern kommt. Rechtlich verbindlich ist das jeweilige, offizielle Dokument zum Bundeshaushalt. Der Datensatz wird an dieser Stelle jährlich um das aktuelle Haushaltsjahr ergänzt.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat heute dem Vorstandsvorsitzenden der Salzgitter AG, Prof. H.J. Fuhrmann, einen Förderbescheid in Höhe von über 5 Mio. Euro für ein Projekt zur Herstellung klimafreundlichen Stahls übergeben. Im Beisein des Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen, Stephan Weil, fiel damit auch der offizielle Startschuss des BMU-Förderprogramms 'Dekarbonisierung in der Industrie'. Mit diesem Programm sollen schwer vermeidbare, prozessbedingte Treibhausgasemissionen in den energieintensiven Branchen wie Stahl, Zement, Kalk und Chemie durch den Einsatz innovativer Techniken möglichst weitgehend und dauerhaft reduziert werden. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: 'Für ein klimaneutrales Deutschland brauchen wir eine Industrie, die ohne fossile Energie- und Rohstoffe auskommt. Mit unserem neuen Dekarbonisierungsprogramm fördern wir eine grundlegende Neuausrichtung der Produktionsprozesse. Der Klimaschutz wird so zum Innovationstreiber für die Wirtschaft, macht den Industriestandort Deutschland zukunftsfähig und erhält hochqualifizierte Arbeitsplätze. Das Projekt in Salzgitter ist ein wichtiger, erster Schritt in diese Richtung, dem weitere folgen werden. Es zeigt auch, dass wir den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Markthochlauf von grünem Wasserstoff beschleunigen müssen, damit wir unsere anspruchsvollen Ziele erreichen können.' Die Anlage der Salzgitter Flachstahl GmbH mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 13 Mio. Euro soll innerhalb der nächsten zwei Jahre in Betrieb gehen und zeigen, wie die sukzessive Umstellung eines integrierten Hochofenwerks auf die CO2-arme Stahlerzeugung erfolgen kann. Mit dem von der Salzgitter AG entwickelten Verfahren wird die konventionelle Roheisengewinnung im Hochofen auf die emissionsarme Direktreduktion umgestellt. Beim Einsatz von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien wird so die Herstellung von grünem Stahl ermöglicht. Innovative Projekte wie dieses sollen auch als Vorbilder dienen und als Multiplikatoren auf die ganze Branche ausstrahlen. Im Projekt ProDRI soll der flexible Betrieb mit Wasserstoff und Erdgas demonstriert und optimiert werden. Langfristiges Ziel von Salzgitter ist die ausschließliche Nutzung erneuerbaren Wasserstoffs zur Herstellung von grünem Stahl. Steht erneuerbarer Wasserstoff noch nicht in ausreichenden Mengen zur Verfügung, kann auch Erdgas zur Reduktion eingesetzt werden und dabei bereits erhebliche Mengen CO2 gegenüber der herkömmlichen Hochofen-Route einsparen. Die Stahlindustrie war 2019 mit über 36 Mio. Tonnen für etwa 30% der direkten Industrieemissionen in Deutschland verantwortlich. Mit dem Förderprogramm Dekarbonisierung im Industriesektor wird eine Maßnahme des Klimaschutzplans 2050 sowie des Klimaschutzprogramms 2030 umgesetzt. Das BMU wird - vorbehaltlich der Verabschiedung des Bundeshaushalts in der kommenden Woche - über den Energie- und Klimafonds in den kommenden Jahren rund 2 Mrd. Euro zur Verfügung stellen. Text gekürzt
<p> <p>Wie lassen sich Klima- und Umweltziele systematisch in die Haushaltspolitik integrieren? Ein neuer Forschungsbericht, der im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellt wurde, zeigt, wie sich durch Green Budgeting und wirkungsorientierte Steuerung die Verwendung öffentlicher Mittel nachhaltiger, transparenter und strategischer ausrichten lässt – und welche Chancen sich daraus für Deutschland ergeben.</p> </p><p>Wie lassen sich Klima- und Umweltziele systematisch in die Haushaltspolitik integrieren? Ein neuer Forschungsbericht, der im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellt wurde, zeigt, wie sich durch Green Budgeting und wirkungsorientierte Steuerung die Verwendung öffentlicher Mittel nachhaltiger, transparenter und strategischer ausrichten lässt – und welche Chancen sich daraus für Deutschland ergeben.</p><p> <p>Der vorliegende Forschungsbericht zeigt, dass Green Budgeting, das heißt eine systematische Ausrichtung staatlicher Haushaltsplanung auf Umwelt- und Klimaziele, ein Baustein einer umfassenden Reform hin zu einer nachhaltigen und wirkungsorientierten Haushaltspolitik ist. Der Bericht stellt umfangreich die Grundlagen für ein Green Budgeting dar und leitet Empfehlungen für die Weiterentwicklung der deutschen Finanzpolitik ab. Adressiert werden Finanzpolitiker und die Fachöffentlichkeit, die sich mit der Zukunft öffentlicher Finanzarchitekturen befasst.</p> <strong>Die Verwirklichung von Umweltzielen erfordert ein Green Budgeting</strong> <p>Die Haushaltspolitik prägt maßgeblich die gesellschaftliche Entwicklung. Neben den klassischen Zielen staatlicher Handlungsfähigkeit, sozialem Ausgleich und wirtschaftlicher Stabilisierung, gewinnen ökologische <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> und langfristige Wirkungsperspektiven zunehmend an Bedeutung. Angesichts von Umweltproblemen, wachsender Ressourcenknappheit und der sich zuspitzenden Klimakrise geraten bestehende Steuerungslogiken zunehmend unter Druck. Bislang sind Umwelt- und Klimaziele jedoch nur punktuell und oft unsystematisch im Haushaltsprozess verankert. Der Forschungsbericht setzt an diesem Punkt an und analysiert, wie Nachhaltigkeit systematisch in die Steuerung der öffentlichen Haushalte integriert werden kann.</p> <strong>Wirkungsorientierte Haushaltsführung durch Green Budgeting</strong> <p>Green Budgeting zielt darauf ab, ökologische Wirkungen öffentlicher Ausgaben und Einnahmen zu identifizieren, zu bewerten und schrittweise in Haushaltsentscheidungen zu integrieren. Ziel ist es, umweltschädliche Fehlanreize sichtbar zu machen und perspektivisch abzubauen, nachhaltige Investitionen zu stärken und ökologische Zielsetzungen als festen Bestandteil fiskalischer Entscheidungen zu etablieren. Der Bericht zeigt, dass Green Budgeting kein isoliertes Instrument sein darf, sondern als integrativer Bestandteil einer wirkungsorientierten Haushaltsführung verstanden werden muss, die ökologische, soziale und ökonomische Zielsetzungen miteinander verbindet. Als Transparenzinstrument kann es dazu beitragen, ökologische Wirkungen offenzulegen. Als Steuerungsinstrument eröffnet es die Möglichkeit, Prioritäten im Haushalt gezielt an Umwelt- und Klimazielen auszurichten. Der Bericht plädiert für einen stufenweisen Ansatz: zunächst Transparenz schaffen, Daten und Prozesse erproben und darauf aufbauend eine stärkere Steuerungsfunktion entwickeln.</p> <strong>Internationale Erfahrungen und deutsche Perspektiven</strong> <p>Anhand internationaler Fallbeispiele zeigt der Bericht, dass Green Budgeting auch in unterschiedlichen institutionellen Kontexten erfolgreich umgesetzt werden kann. Für Deutschland identifiziert der Bericht sowohl besondere Herausforderungen als auch erhebliche Potenziale: Die föderale Struktur und die institutionelle Vielfalt erschweren zwar einheitliche Lösungen, bieten aber zugleich zahlreiche Anknüpfungspunkte für Pilotprojekte und skalierbare Ansätze. Bestehende Berichtspflichten, Datenverfügbarkeiten und Reforminstrumente – etwa Spending Reviews oder Nachhaltigkeitsberichte – können genutzt werden, um Green Budgeting mit vergleichsweise geringem Zusatzaufwand einzuführen. Entscheidend sind klare Zuständigkeiten, ressortübergreifende Koordination und ein inkrementeller Ausbau der Instrumente.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 1 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Ausgaben für Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln (1) In der Datenbank zum Bundeshaushalt (http://www.bundeshaushalt-info.de/#) sind Ein- zelpläne abrufbar (http://www.bundeshaushalt-info.de/#/2016/soll/ausgaben/einzelplan.html) (a) Unter der Rubrik „Funktionen“ ist es möglich, Ausgaben im Bereich „Bil- dungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten“ abzurufen. Beispiels- weise werden für 2016 Ausgaben in Höhe von 244.205 Tausend Euro im Bereich „Gesund- heitsforschung und Gesundheitswirtschaft“ (unter: Wissenschaft, Forschung und Entwick- lung außerhalb der Hochschule) veranschlagt. (b) Sucht man in der angegebenen Datenbank global nach dem Stichwort "Arz- neimittel“, ergeben sich 64 Einträge (nicht nur 2016, die Jahreszahl ist nicht gleichzeitig einzuschränken): Ein Beispiel: „Maßnahmen im Zusammenhang mit der Zulassung von Arzneimitteln sowie der Risikobewertung von Arzneimitteln und Medizinprodukten: 786 Tausend Euro“ (http://www.bundeshaushalt-info.de/#/2016/soll/ausga- ben/gruppe/151668502.html). (2) Der Bundesforschungsbericht findet sich unter: https://www.bmbf.de/pub/bufi_2014.pdf. Arzneimittelforschung ist zwar mehrfach Thema, aber globale Finanzierungsdaten wurden nicht gefunden. (3) Über die Datenbank „statista“ (kostenpflichtiger Abruf, Lizenz des Deutschen Bundesta- ges) ist statistisches Material zur „Verteilung der Forschungs- und Entwicklungsausgaben von neuen Arzneimitteln nach Entwicklungsphasen im Jahr 2015“ abrufbar: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/372097/umfrage/verteilung-der-funde-ausgaben-fuer- neue-arzneimittel-nach-entwicklungsphasen/ Ende der Bearbeitung WD 8 - 3000 - 021/16 (2. März 2016) © 2016 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.
Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann hat sich am heutigen Dienstag mit einem Schreiben an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gewandt. Darin bedauert Willingmann, dass die wiederholt in Aussicht gestellte Stromsteuersenkung durch den Bund wegen knapper Kassen vorerst nicht für alle Unternehmen und private Verbraucher kommen soll. Der Minister appelliert zugleich an die Bundesminister, gemeinsam mit den Parlamentariern im Bundestag in den anstehenden Haushaltsverhandlungen weiter nach vertretbaren Lösungen zu suchen. „Gerade private Haushalte mit geringerem Einkommen hatten in den letzten Jahren eine deutliche Steigerung der Strompreise zu verkraften“, betonte Willingmann in seinem Schreiben. Weiter erklärte er: „Die Senkung staatlich induzierter Preisbestandteile stellt daher gerade für diese Gruppe eine wichtige Entlastung dar. Der Blick auf das Lohnniveau zeigt, dass Ostdeutschland hier in besonderer Weise betroffen ist. Die nun nicht vollzogene Umsetzung der gebotenen Steuersenkung mit ihrer unmittelbaren Auswirkung auf den Strompreis wird daher auch als unangemessene Benachteiligung wahrgenommen. Nun ist aber heute mehr denn je Vertrauen in Aussagen politisch Verantwortlicher eines der wichtigsten Instrumente, um Politikverdrossenheit und Hinwendung zu extremen politischen Akteuren entgegenzuwirken.“ Für die angespannte Haushaltslage des Bundes zeigte Willingmann durchaus Verständnis. Er sei dennoch davon überzeugt, dass „der Weg Deutschlands aus der Wirtschaftskrise noch schneller mit verlässlicher Politik und klarer Prioritätensetzung zu erreichen ist. Der Bundeshaushalt mit einem Volumen von 503 Milliarden Euro sollte hierfür eine solide Grundlage sein.“ Willingmann schlägt den Ministern deshalb statt des Verzichts auf unbestimmte Zeit eine gestaffelte Senkung der Stromsteuer vor. „Der erste Schritt könnte aus einer Senkung der Stromsteuer um einen Cent pro Kilowattstunde zum 1. Januar 2026 bestehen, um hier auch den Stellenwert des Themas für beide Koalitionspartner zu verdeutlichen und mit der Senkung auch den in Aussicht gestellten Charakter als Sofortmaßnahme Rechnung zu tragen. Eine weitere Reduktion könnte zum 1. Januar 2027 erfolgen“, so Willingmann. Die Entlastungsschritte würden dann jeweils 2,7 Milliarden Euro ausmachen. Ziel der Senkung müsse ein Steuersatz auf dem europäischen Mindestniveau von 0,05 Cent pro Kilowattstunde bleiben. Aktuell zahlen Verbraucher 2,05 Cent pro Kilowattstunde Stromsteuer. Willingmann hat sich in den vergangenen Jahren – auch als Vorsitzender der Energieministerkonferenz im Jahr 2023 - wiederholt für eine Senkung staatlich induzierter Preisbestandteile stark gemacht und politische Initiativen seitens der Länder dazu initiiert. So forderten die Energieministerinnen und Minister der Länder bereits 2023 bei ihren Konferenzen in Merseburg und Wernigerode entsprechende Entlastungen. Angesichts anhaltend hoher Energiepreise verständigten sich Union und SPD auch im Berliner Koalitionsvertrag darauf, die Stromsteuer zu senken. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Threads, Bluesky, Mastodon und X (ehemals Twitter). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X
Weiterer Baustein zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Jerichower Land: Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann und die Direktorin des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW), Martina Große-Sudhues, haben am heutigen Donnerstag am Ortsrand von Niegripp den ersten Spatenstich zur Beseitigung von Hochwasserschäden gesetzt. Das Umweltministerium investiert am Niegripper Deich insgesamt ca. 2,8 Millionen Euro, um die rechtsseitig der Elbe gelegenen Anrainergemeinden im Landkreis besser vor Hochwasser zu schützen. Die Finanzierung erfolgt über den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), mit Eigenmitteln aus dem Landes- und Bundeshaushalt. Willingmann sagte: „Das Jahrhunderthochwasser von 2013 hat gezeigt, dass der Deich am rechten Elbeufer bei Niegripp zu niedrig ist und dass fehlende Deichverteidigungswege im Hochwasserfall ein großes Risiko darstellen. Daher investieren Umweltministerium und LHW gemeinsam in die Sicherheit der Menschen vor Ort. Die Arbeiten an einem der letzten sanierungsbedürftigen Teilstücke des rechtsseitigen Elbedeichs im Jerichower Land sollen bis Ende 2026 umgesetzt werden. Davon werden Bevölkerung, Unternehmen und viele weitere Einrichtungen in der Region profitieren.“ Der Elbedeich wird auf einer Länge von rund 870 Metern DIN-gerecht saniert und erhöht. Dabei sind aufgrund des Salzabbaus in der Region mögliche künftige Senkungen von bis zu 60 Zentimetern einkalkuliert. Darüber hinaus werden die Deichkontroll- und Deichverteidigungswege ausgebaut, um die Erreichbarkeit im Hochwasserfall zu verbessern. Zuletzt hatte das Elbe-Hochwasser im Jahr 2013 gezeigt, dass dies von existentieller Bedeutung ist. LHW-Direktorin Martina Große-Sudhues bedankte sich bei Ihrem Team für die zielstrebige Arbeit und wünschte den mit der Umsetzung beauftragten Baufirmen eine erfolgreiche und unfallfreie Bauphase. Sie hob hervor, dass mit rund 16.300 Kubikmetern mehr als die Hälfte des Stützkörper-Materials vor Ort gewonnen werden könne. „Dies schont nicht nur die Umwelt, sondern verringert auch die mögliche Belastung der Bevölkerung durch Lieferverkehr.“ Die Deichbaumaßnahme bei Niegripp fügt sich in die Anstrengungen des Umweltministeriums ein, den Hochwasserschutz im Land stetig zu verbessern. Seit 2002 wurden in Sachsen-Anhalt mehr als 1,5 Milliarden Euro in einen nachhaltigen und effektiven Hochwasserschutz investiert, davon rund 129 Millionen Euro im Landkreis Jerichower Land. Gerade mit Blick auf den fortschreitenden Klimawandel und zunehmende Extremwetter-Ereignisse sind auch künftig umfangreiche Investitionen in den Hochwasserschutz notwendig. Als Handlungsleitfaden zur Umsetzung dient die Landesstrategie „Stabil im Klimawandel“ . Bei deren Erarbeitung wurde besonderes Augenmerk auch auf Hochwasser, Starkregen und Trockenphasen gelegt, die durch den Klimawandel vermehrt und verstärkt auftreten dürften. Der Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt wird an diese sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst, damit die Maßnahmen nicht nur heute wirken, sondern auch künftigen Generationen zugutekommen. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X
Anpassung an die Folgen des Klimawandels betrifft viele Politikfelder. Doch wie viel der Bund für Anpassungsaktivitäten vorsieht, war bisher unbekannt. Mit einer neuen Methodik des Umweltbundesamts lassen sich die Ausgaben schätzen. Eine erste Auswertung zum Bundeshaushaltsplan 2022 zeigt: In 255 Haushaltstiteln waren zwischen 2,1 Mrd. Euro und 3,4 Mrd. Euro für die Anpassung eingestellt.
<p> <p>Anpassung an die Folgen des Klimawandels betrifft viele Politikfelder. Doch wie viel der Bund für Anpassungsaktivitäten vorsieht, war bisher unbekannt. Mit einer neuen Methodik des Umweltbundesamts lassen sich die Ausgaben schätzen. Eine erste Auswertung zum Bundeshaushaltsplan 2022 zeigt: In 255 Haushaltstiteln waren zwischen 2,1 Mrd. Euro und 3,4 Mrd. Euro für die Anpassung eingestellt.</p> </p><p>Anpassung an die Folgen des Klimawandels betrifft viele Politikfelder. Doch wie viel der Bund für Anpassungsaktivitäten vorsieht, war bisher unbekannt. Mit einer neuen Methodik des Umweltbundesamts lassen sich die Ausgaben schätzen. Eine erste Auswertung zum Bundeshaushaltsplan 2022 zeigt: In 255 Haushaltstiteln waren zwischen 2,1 Mrd. Euro und 3,4 Mrd. Euro für die Anpassung eingestellt.</p><p> <p>Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/anpassung-an-den-klimawandel">Anpassung an den Klimawandel</a> wird für Deutschland immer wichtiger – und sie kostet Geld. Wie viel der Bund als einer der wesentlichen Akteure in Deutschland für Klimawandelanpassung ausgibt, war bisher allerdings nicht bekannt. Lediglich die Höhe der finanziellen Mittel, die der Bund als internationale Zahlungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit für Aktivitäten zur Klimaanpassung aufwendet, ist bekannt. Inländische Ausgaben wurden bislang nicht betrachtet und es gab keine Schätzungen zu den Gesamtausgaben. Doch der Bedarf danach nimmt zu – insbesondere durch Anforderungen seitens der Europäischen Union sowie durch die laufenden Debatte zur Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen zwischen Bund und Ländern. Auch das zum 1. Juli 2024 in Kraft getretene Klimaanpassungsgesetz sowie die neue vorsorgende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/anpassungsstrategie">Anpassungsstrategie</a> des Bundes vom Dezember 2024 verpflichten die Bundesregierung, zukünftig regelmäßig Daten zu den Ausgaben des Bundes für Klimaanpassung zu erheben und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.<br>Um diese Informationslücke zu schließen, hat das Umweltbundesamt im Projekt „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/adaptation">Adaptation</a> Framework“ eine Methodik zur Erfassung der Anpassungsausgaben entwickelt und mit Haushaltsexperten abgestimmt. Exemplarisch liegt für den Bundeshaushaltsplan 2022 nun erstmals eine Bestandsaufnahme der Ausgaben für Klimaanpassung auf Bundesebene vor. Die Methodik soll zukünftig weiterentwickelt und regelmäßig angewendet werden, um ein kontinuierliches <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/monitoring">Monitoring</a> der Anpassungsausgaben zu gewährleisten.</p> Methodik <p>Um die Methodik zu entwickeln, führte das Forschungsteam eine umfangreiche Literaturanalyse durch und interviewte internationale Expert*innen. Ein erster Entwurf wurde in Workshops mit Vertreter*innen der Bundesressorts sowie internationalen Fachleuten diskutiert und anschließend überarbeitet. <br>Die Methodik kombiniert eine Top-Down- mit einer Bottom-Up-Analyse. Der Top-Down-Ansatz bewertet den Bundeshaushaltsplan als Ganzes, er unterscheidet Ausgaben nach der Relevanz für die Klimaanpassung und unterteilt sie in verschiedene Anpassungskoeffizienten. Um die Ausgaben zu erfassen, müssen alle Haushaltstitel nach Klimaanpassungsanteilen klassifiziert werden. Da wenige Ausgaben allein der Anpassung dienen, wurden vier Kategorien von Anpassungsanteilen mit prozentualen Spannbreiten definiert, um Anpassungsausgaben grob zu schätzen: hoch, mittel, niedrig, marginal. Sind genauere Schätzungen innerhalb der jeweiligen Kategorie nicht möglich, wird jeweils ein Default-Koeffizient eingesetzt (siehe Abbildung 1). Der Bottom-Up-Ansatz ergänzt dies, indem er spezifische Maßnahmen aus Anpassungsstrategien und deren Umsetzungskosten betrachtet.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/12326/bilder/bestimmung_anpassungsanteile_bundeshaushalt_1545x775.png"> </a> <strong> Abbildung 1: Wie die Anpassungsanteile eines Haushaltstitels bestimmt werden </strong> Quelle: Adelphi </p><p> Ergebnisse der Pilotanwendung auf den Bundeshaushaltsplan 2022 <p>In der Analyse wurde untersucht, welche Bereiche des Bundeshaushaltsplan 2022 Ausgaben für Klimaanpassung beinhalten und daher genauer zu analysieren sind. Insgesamt wurden 255 Titel identifiziert. Die Summe dieser Haushaltstitel beträgt 45,6 Mrd. Euro – das entspricht 9,2 Prozent des Gesamtvolumens des Bundeshaushalts. Für diese anpassungsrelevanten Ausgaben wurde in der Studie der jeweilige Anteil der Anpassungsausgaben eingeschätzt. Auf diese Weise wurde ermittelt, dass der Bund im Jahr 2022 zwischen <strong>2,07 Mrd. Euro und 3,41 Mrd. Euro</strong> für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels auszugeben plante. Dies entspricht etwa 0,42 Prozent bis 0,69 Prozent des Gesamtvolumens des Bundeshaushaltsplans. Diese Spannbreite ergibt sich aus der methodischen Herangehensweise – überall dort, wo keine Festlegung eines einzelnen Koeffizienten für Anpassungsausgaben möglich war, wurde der Default-Koeffizient um einen "oberen" und "unteren" Default-Koeffizienten ergänzt, um eine realistische Spannbreite des Anpassungsanteils abzubilden. Auf diese Weise wurde vermieden, eine Genauigkeit zu suggerieren, die die vorhandenen Daten nicht hergaben.<br>Die große Mehrheit der relevanten Ausgabenposten in der Analyse beinhaltet nur geringe Anteile für Klimaanpassung: In 122 der identifizierten Haushaltstitel, also fast der Hälfte, hat die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/anpassung-an-den-klimawandel">Anpassung an den Klimawandel</a> einen marginalen Anteil, in 88 Titeln ist der Anteil niedrig. Lediglich in neun Titeln liegt ein hoher Anpassungsanteil vor (Abbildung 2). Dies zeigt, dass die wenigsten Ausgabenposten direkt und primär auf den Zweck der Anpassung an den Klimawandel ausgerichtet sind.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/12326/bilder/haushaltstitel_im_bundeshaushalt_2022_mit_anpassungsanteil_1545x775.jpeg"> </a> <strong> Abbildung 2: Haushaltstitel im Bundeshaushalt 2022 mit Anpassungsanteil </strong> Quelle: Adelphi </p><p> <p>Bei einer differenzierten Betrachtung der einzelnen Cluster der Deutschen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/anpassungsstrategie">Anpassungsstrategie</a> wurde deutlich, dass die meisten Ausgaben in den Clustern Land und Infrastruktur sowie im übergreifenden Cluster getätigt wurden. Das übergreifende Cluster umfasste dabei die größte Summe von Anpassungsausgaben in Höhe von 861 Mio. Euro bis 1.325 Mio. Euro. Diese Höhe ergibt sich unter anderem durch die Zuordnung von Ausgaben für Grundlagenforschung sowie die Subsummierung von Titeln ohne spezifischen Zuordnungsbereich. <br>Im Cluster Infrastruktur beliefen sich die Ausgaben auf 399,57 Mio. Euro bis 725,13 Mio. Euro, welche überwiegend im Bereich der investiven Ausgaben erbracht wurden. Die hohe Summe ergibt sich hier vor allem durch große Infrastrukturprojekte, insbesondere im Bereich Verkehr. Auch die Ausgaben im Cluster Land in Höhe von 442,72 Mio. Euro bis 619,23 Mio. Euro wurden vor allem im investiven Bereich getätigt. Wichtige Schwerpunkte der Klimaanpassungsausgaben in diesem Cluster sind etwa der Waldklimafonds sowie verschiedene Bereiche der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz. Wichtig bei dieser Analyse ist zu beachten, dass sich diese Ergebnisse nicht direkt einzelnen Ressorts zuordnen lassen und somit keine Rückschlüsse auf hohe oder niedrige Anpassungsausgaben eines bestimmten Ressorts möglich sind.</p> Reflexion der Ergebnisse <p>Die Analyse hat eine erste Annäherung an die Höhe und Anteile der Klimaanpassungsausgaben im deutschen Bundeshaushaltsplan für das Jahr 2022 vorgelegt. Es ist jedoch zu betonen, dass die Ergebnisse als Einschätzung und nicht als exakte Zahlen zu verstehen sind. <br>Der Top-Down-Ansatz zur Analyse des Bundeshaushalts erwies sich als effektiv, während der Bottom-Up-Ansatz sich nur beschränkt als ergänzende Informationsquelle eignete. Eine regelmäßige Anwendung des Top-Down-Ansatzes wird empfohlen, um die weitere Entwicklung der Anpassungsausgaben zu verfolgen. <br>Die Ergebnisse dieses Vorhabens bieten vielfältige Anwendungsmöglichkeiten. So kann die Methodik genutzt werden, um regelmäßig die Daten zu den Ausgaben des Bundes im Sinne der neuen vorsorgenden Anpassungsstrategie und des Klimaanpassungsgesetzes zu erheben. Die Methodik ermöglicht außerdem ein fortlaufendes <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/monitoring">Monitoring</a> der Klimaanpassungsausgaben, dessen genaue Ausgestaltung je nach Turnus flexibel angepasst werden kann. Durch eine regelmäßige Anwendung können Zeitreihen erstellt werden, die aufzeigen, wie sich die Anpassungsausgaben in den verschiedenen Bereichen der Klimaanpassung entwickeln. Die Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten zur Berichterstattung über nationale Anpassungspläne und -strategien alle zwei Jahre fordert auch eine Auskunft zur Finanzierung. Mit der Methodik könnten diese Berichterstattungspflichten erfüllt werden. Somit eignen sich die Analyseergebnisse zusätzlich für die Berichterstattung Deutschlands im Rahmen der EU-Verordnung über das Governance-System für die Energieunion und den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>.</p> Fazit <p>Die Pilotanalyse des Bundeshaushaltsplans 2022 stellt einen wichtigen ersten Schritt dar, um die Klimaanpassungsausgaben des Bundes künftig zu erfassen. Für das Jahr 2022 plante der Bund 2,07 Mrd. Euro bis 3,41 Mrd. Euro für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Deutschland auszugeben. <br>Laut einer Studie der Bundesregierung sind allein zwischen den Jahren 2000 und 2021 mindestens 145 Mrd. Euro klimawandelbezogene Schäden entstanden, insbesondere durch Überschwemmungen und Hochwasser. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Schadenssumme von 6,6 Mrd. Euro1. Angesichts dieser schon heute hohen und perspektivisch weiter steigenden Schadenskosten zeigt die Analyse der Bundesausgaben, dass es bereits vielfältige Anstrengungen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Deutschland gibt. Die Methode macht die Ausgaben erstmals sichtbar. <br>Vor dem Hintergrund künftig zunehmender Klimarisiken resultiert die Notwendigkeit, neben dem Klimaschutz verstärkt in Anpassung und Klimaresilienz zu investieren. Für eine umfangreiche Finanzierung von Klimaanpassungsaktivitäten müssten nicht unbedingt neue Haushaltsposten für die Klimaanpassung etabliert werden. In vielen Fällen kann in bereits bestehenden Förderprogrammen, etwa der Städtebauförderung, die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/anpassung-an-den-klimawandel">Anpassung an den Klimawandel</a> stärker und expliziter als bisher verankert werden. Dabei ist zu beachten, dass der Bundeshaushalt nur einen Teil der notwendigen Ausgaben abbildet. Auch Bundesländer und Kommunen investieren zunehmend in Anpassungsmaßnahmen.<br>Das Umweltbundesamt wird weiterhin daran arbeiten, die Methodik zu verfeinern und die Ergebnisse für die Klimaanpassungspolitik nutzbar zu machen.</p> <p><br>Autor*innen: Linda Hölscher (Adelphi), Anik Kohli (Infras) und Clemens Hasse (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>)</p> <p>Den vollständigen Abschlussbericht des Projekts "<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/adaptation">Adaptation</a> Framework" finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ausgaben-des-bundes-fuer-die-anpassung-an-den">hier</a>.</p> <p> </p> <p>1<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmwk">BMWK</a> (2023): Was uns die Folgen des Klimawandels kosten – Zusammenfassung. Online abrufbar unter: <a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/Merkblaetter/merkblatt-klimawandelfolgen-in-deutschland-zusammenfassung.pdf?__blob=publicationFile&v=14">Was uns die Folgen des Klimawandels kosten – Zusammenfassung</a>, letzter Zugriff 13.02.2025.</p> <p><br><em>Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimafolgen">Klimafolgen</a> und Anpassung Nr. 94 veröffentlicht. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/newsletter">Hier</a> können Sie den Newsletter abonnieren.</em></p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 32 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 4 |
| Land | 4 |
| Weitere | 5 |
| Wissenschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 14 |
| Text | 22 |
| unbekannt | 2 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 17 |
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| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 40 |
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| Resource type | Count |
|---|---|
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| Datei | 5 |
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| Topic | Count |
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| Boden | 24 |
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