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Errichtung und Betrieb von einer Windenergieanlage in der Gemeinde Möhnesee

Errichtung und Betrieb von einer Windenergieanlage in der Gemeinde Möhnesee – Arnsberger Wald Die Firma SchlotwegWind GbR, Triftweg 2a, 33142 Büren hat mit Antrag vom 28.04.2023, eingegangen am 08.05.2023 eine Genehmigung gem. § 4 BImSchG für eine Windenergieanlage auf dem nachstehend genannten Grundstück auf dem Gebiet der Gemeinde Möhnesee beantragt: Aktenzeichen / WEA-Nr. / Gemarkung / Flur / Flurstück 20230318 / 3 / Günne / 10 / 84 Gegenstand des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Nordex N149 / 5.X mit einem Rotordurchmesser von 149 m, einer Nennleistung von 5.700 kW, einer Nabenhöhe von 164 m und einer Gesamthöhe von 238,6 m. Gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit Ziffer 1.6.2 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Der Antragsteller hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Abs. 3 UVPG beantragt. Der Kreis Soest als zuständige Behörde erachtet dies aufgrund potentieller Umweltauswirkungen als zweckmäßig, daher wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit der 9. BImSchV (9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) öffentlich bekannt gemacht. Der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen, sowie die gem. § 16 UVPG erforderlichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens, liegen in der Zeit vom 11.07.2023 bis 11.08.2023 aus und können eingesehen werden. Etwaige Einwendungen nicht privatrechtlicher Natur gegen das Vorhaben können vom 11.07.2023 bis 11.09.2023 bei den vorgenannten Behörden vorgebracht werden. Mit Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dies gilt nicht für ein sich anschließendes Gerichtsverfahren. Ihre Einwendungen richten Sie an: - Über das Online-Formular: https://formular.kdz-ws.net:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/5fd89c12ad900a5b77acf7be - Per E-Mail an: immissionsschutz@kreis-soest.de - Kreis Soest, Immissionsschutz, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest Die Einwendungen müssen schriftlich oder elektronisch erhoben werden und Namen (Vor- und Zuname) sowie die volle leserliche Anschrift des Einwenders enthalten. Einwendungen, die Name und Adresse des Einwenders nicht eindeutig erkennen lassen, können im Verfahren nicht berücksichtigt werden. Aus den Einwendungen muss erkennbar sein, wieso das Vorhaben für unzulässig gehalten wird (substantiierte Einwendung).

Beurteilungsgebiete und Ballungsräume in Niedersachsen

Die Überwachung und Beurteilung der Luftqualität erfolgt hinsichtlich Art, Umfang und Qualität nach festen Vorgaben der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung. Bei der Beurteilung der Luftqualität wird im Hinblick auf den Schutz der menschlichen Gesundheit unterschieden zwischen Ballungsräumen (städtische Gebiete mit hoher Besiedlungsdichte) und sonstigen Beurteilungsgebieten (Niedersachsen Nord, Niedersachsen Mitte und Niedersachsen Süd). Die Beurteilung im Hinblick auf den besonderen Schutz der natürlichen Ökosysteme und der Vegetation erfolgt in den Ökosystem-Schutzgebieten Wattenmeer und Harz. Weiterführende Informationen, wie z.B. aktuelle Messwerte, Stationsinformationen und die Jahresberichte zur Luftqualitätsüberwachung finden Sie in unter www.luen-ni.de.

Luftreinhaltepläne im Land Brandenburg

Im Land Brandenburg sind nach § 47(1) Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Luftreinhaltepläne für die Städte erstellt worden, bei denen Grenzwertüberschreitungen nach der 22. bzw. 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) gemessen bzw. prognostiziert wurden. Im Dokument Luftreinhalteplanung unter mugv.brandenburg.de (im pdf-Format) sind die wesentlichsten Inhalte zusammengefasst. Hier wird die Bedeutung der Luftreinhaltepläne für das Land Brandenburg beschrieben. Es werden Aussagen über Planinhalte getroffen und Beispiele der Luftreinhalteplanung benannt. Eine kartografische Übersicht über die Städte im Land Brandenburg mit Luftreinhalteplanung wird in der Karte unter mluk.brandenburg.de (im pdf-Format) gegeben. Die einzelnen Pläne sind unter mluk.brandenburg.de als pdf-Dokument downloadbar. Dort wird für die jeweilige Stadt die Ist-Belastung durch Luftschadstoffe betrachtet. Es erfolgt die Entwicklung und Festlegung von Maßnahmen der Luftreinhalteplanung. In Prognoserechnungen wird die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft.

26. BImSchV Anlage

Umfasst Anlagen nach der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BImSchV) - Verordnung über elektromagnetische Felder, Niederfrequenzanlagen nach §3. Dabei handelt es sich überwiegend um Sendeanlagen im Hochfrequenzbereich (Fernseh-, Radio- und Mobilfunksendeanlagen) und um Anlagen im Niederfrequenzbereich mit 50 bzw. 16 2/3 Hz (z.B. Umspannanlagen, Stromleitungen).

InnoVent WP Nordwalde GmbH & Co. KG - Drei Windenergieanlagen in 48356 Nordwalde

Die Innovent WP Nordwalde GmbH & Co. KG, Oldenburger Straße 49, 26316 Varel, beantragt gemäß § 4 des BImSchG i.V.m. der Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) beim Kreis Steinfurt, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt, die Erteilung einer Genehmigung. Gegenstand des Antrages gemäß § 4 BImSchG ist ein Vorhaben, das die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen im Außenbereich der Gemeinde Nordwalde umfasst. Das Vorhaben soll auf dem Grundstück Gemarkung Nordwalde, Flur 5, Flurstück 7 umgesetzt werden. Geplant sind Anlagen vom Typ Nordex N149 mit einer Nennleistung von 5.700 kW, einem Rotordurchmesser von 149,1 m und einer Gesamthöhe von 238,60 m über Grund.

Antrag gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung und Betrieb von 9 Windkraftanlagen in Erndtebrück (ATE Windpark Erndtebrück GmbH & Co. KG)

Das Unternehmen ATE Windpark Erndtebrück GmbH & Co. KG, Kleinoberfeld 5 in 76135 Karlsruhe hat mit Datum vom 12.12.2023 letztmalig geändert am 11.03.2024, die Erteilung einer Genehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von neun Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern im Außenbereich der Gemeinde Erndtebrück an den Standorten WEA 1: Gemarkung: Benfe, Flur: 3, Flurstück: 27, WEA 2: Gemarkung: Benfe, Flur: 3, Flurstück: 27, WEA 3: Gemarkung: Benfe, Flur: 3, Flurstück: 27, WEA 4: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1 Flurstück: 51, WEA 5: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1, Flur-stück:6, WEA 6: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1, Flurstück: 4, WEA 7: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1, Flurstück: 20, WEA 8: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1, Flur-stück: 26, WEA 9: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1, Flurstück: 35, beantragt. Das beantragte Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Aspekte: 1. die Errichtung von neun Windkraftanlagen Fabrikat: Nordex Windenergieanlagen Typen: N133/4.8 (mit Stahlturm TS83 und Fundament sowie Säge-zahnhinterkante) für WEA 1, WEA 2, WEA 5, WEA 9, N149/5.X (mit Stahlturm TS105-01 und Fundament sowie Sä-gezahnhinterkante) für WEA 3, WEA 4, WEA 6, WEA 7 und N163/6.X (mit Stahlturm TS118-03 und Fundament sowie Sä-gezahnhinterkante) für WEA 8 im Außenbereich der Gemeinde Erndtebrück WEA 1: Gemarkung: Benfe, Flur: 3, Flurstück: 27, WEA 2: Gemarkung: Benfe, Flur: 3, Flurstück: 27, WEA 3: Gemarkung: Benfe, Flur: 3, Flurstück: 27, WEA 4: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1 Flurstück: 51, WEA 5: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1, Flurstück:6, WEA 6: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1, Flurstück: 4, WEA 7: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1, Flurstück: 20, WEA 8: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1, Flurstück: 26, WEA 9: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1, Flurstück: 35 an den Standorten mit folgenden Koordinaten: Koordinaten in ETRS89/UTM-32N: WEA 1 Ost: 8,2376 Nord: 50,9547 WEA 2 Ost: 8,2229 Nord: 50,9620 WEA 3 Ost: 8,2368 Nord: 50,9614 WEA 4 Ost: 8,2477 Nord: 50,9607 WEA 5 Ost: 8,2192 Nord: 50,9660 WEA 6 Ost: 8,2179 Nord: 50,9706 WEA 7 Ost: 8,2300 Nord: 50,9697 WEA 8 Ost: 8,2426 Nord: 50,9712 WEA 9 Ost: 8,2367 Nord: 50,9742 mit den jeweiligen Abmessungen Anlagennummer | Typ| Nabenhöhe [m]| Rotorradius [m] | Elektrische Nennleistung [kW] WEA 1 N133/4.8 82,5 66,60 4800 WEA 2 N133/4.8 82,5 66,60 4800 WEA 3 N149/5.X 104,7 74,55 5700 WEA 4 N149/5.X 104,7 74,55 5700 WEA 5 N133/4.8 82,5 66,60 4800 WEA 6 N149/5.X 104,7 74,55 5700 WEA 7 N149/5.X 104,7 74,55 5700 WEA 8 N163/6.X 118,0 81,50 6800 WEA 9 N133/4.8 82,5 66,60 4800 2. die Herrichtung von Fundamenten, Kranstellflächen, Turmzufahrten, Kranbetriebsflächen, interne Verkabelung im Windpark sowie Montage- und Lagerflächen an WEA 1, WEA 2, WEA 3, WEA 4, WEA 5, WEA 6, WEA 7, WEA 8 und WEA 9 zuzüglich Anbindungen an vorhandene sowie auszubauende Wege in dem in den Antragsunterlagen dargestellten Umfang. 3. den Betrieb der errichteten Anlagen in der Zeit von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Eingeschlossene Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen und Zustimmungen gemäß § 13 BImSchG: 1. die Baugenehmigung nach § 60 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 2018 (Landesbauordnung -BauO NRW 2018-) in der zurzeit gelten-den Fassung 2. die Zustimmung der Luftfahrtbehörde gemäß § 14 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) 3. die Waldumwandlungsgenehmigung nach § 39 Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesforstgesetz – LFoG) Das beantragte Vorhaben ist unter Nummer 1.6.2 (V) des Anhangs 1 zur Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) genannt und bedarf daher grundsätzlich einer Genehmigung gemäß § 4 i. V. m. § 19 BImSchG.

Antrag gem. § 9 BImSchG für 16 WEA in 48268 Greven

Die Firma Bürgerwind Greven GmbH & Co. KG, Flothdamm 15, 48268 Greven, beantragt gemäß § 9 des BImSchG i.V.m. der Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) beim Kreis Steinfurt, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt, die Erteilung eines Vorbescheids. Gegenstand des Antrages gemäß § 9 BImSchG ist ein Vorhaben, das die Errichtung und den Betrieb von 16 Windkraftanlagen im östlichen Außenbereich der Stadt Greven umfasst. Der Antrag auf Vorbescheid bezieht sich auf die abschließende Prüfung der planungsrechtlichen und luftverkehrsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens sowie die Vereinbarkeit mit ausgewiesenen Landschaftsschutzgebieten. Das Vorhaben umfasst im Einzelnen folgende Windkraftanlagen auf folgenden Grundstücken: • Gemarkung Greven, Flur 94, Flurstück 19: Anlagentyp Enercon E-175, Nennleistung: 6 MW, Rotordurchmesser: 175 m, Nabenhöhe: 162 m. • Gemarkung Greven, Flur 94, Flurstück 23: Anlagentyp Enercon E-175, Nennleistung: 6 MW, Rotordurchmesser: 175 m, Nabenhöhe: 162 m. • Gemarkung Greven, Flur 94, Flurstück 51: Anlagentyp Enercon E-175, Nennleistung: 6 MW, Rotordurchmesser: 175 m, Nabenhöhe: 162 m. • Gemarkung Greven, Flur 93, Flurstücke 42 und 43: Anlagentyp Enercon E-175, Nennleistung: 6 MW, Rotordurchmesser: 175 m, Nabenhöhe: 162 m. • Gemarkung Greven, Flur 93, Flurstück 32: Anlagentyp Enercon E-175, Nennleistung: 6 MW, Rotordurchmesser: 175 m, Nabenhöhe: 162 m. • Gemarkung Greven, Flur 84, Flurstück 101: Anlagentyp Enercon E-160, Nennleistung: 5,56 MW, Rotordurchmesser: 160 m, Nabenhöhe: 167 m. • Gemarkung Greven, Flur 84, Flurstück 11: Anlagentyp Enercon E-160, Nennleistung: 5,56 MW, Rotordurchmesser: 160 m, Nabenhöhe: 167 m. • Gemarkung Greven, Flur 84, Flurstück 41: Anlagentyp Enercon E-175, Nennleistung: 6 MW, Rotordurchmesser: 175 m, Nabenhöhe: 162 m. • Gemarkung Greven, Flur 87, Flurstück 12: Anlagentyp Enercon E-160, Nennleistung: 5,56 MW, Rotordurchmesser: 160 m, Nabenhöhe: 167 m. • Gemarkung Greven, Flur 85, Flurstück 33: Anlagentyp Enercon E-175, Nennleistung: 6 MW, Rotordurchmesser: 175 m, Nabenhöhe: 162 m. • Gemarkung Greven, Flur 87, Flurstück 5: Anlagentyp Enercon E-175, Nennleistung: 6 MW, Rotordurchmesser: 175 m, Nabenhöhe: 162 m. • Gemarkung Greven, Flur 85 und 78, Flurstücke 1 und 67: Anlagentyp Enercon E-175, Nennleistung: 6 MW, Rotordurchmesser: 175 m, Nabenhöhe: 162 m. • Gemarkung Greven, Flur 87, Flurstück 91: Anlagentyp Enercon E-175, Nennleistung: 6 MW, Rotordurchmesser: 175 m, Nabenhöhe: 162 m. • Gemarkung Greven, Flur 87, Flurstück 39: Anlagentyp Enercon E-175, Nennleistung: 6 MW, Rotordurchmesser: 175 m, Nabenhöhe: 162 m. • Gemarkung Greven, Flur 87, Flurstück 39: Anlagentyp Enercon E-175, Nennleistung: 6 MW, Rotordurchmesser: 175 m, Nabenhöhe: 162 m. • Gemarkung Greven, Flur 157, Flurstücke 39 und 88: Anlagentyp Enercon E-175, Nennleistung: 6 MW, Rotordurchmesser: 175 m, Nabenhöhe: 162 m. • Gemarkung Greven, Flur 156, Flurstück 39: Anlagentyp Enercon E-175, Nennleistung: 6 MW, Rotordurchmesser: 175 m, Nabenhöhe: 162 m. Die Inbetriebnahme der Windkraftanlagen soll im Laufe des Jahres 2025 erfolgen.

Konzeption und Pilotierung einer Gesundheitsstudie zu ultrafeinen Partikeln

Das Projekt "Konzeption und Pilotierung einer Gesundheitsstudie zu ultrafeinen Partikeln" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Umwelt & Energie, Technik & Analytik e.V..Feinstäube in der Außenluft stellen eine gesundheitliche Belastung dar und sind daher im Rahmen der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Form von Grenzwerten reglementiert. Es gibt Grenzwerte für Feinstäube mit einem Durchmesser von 10 und 2,5 Mikrometer, jedoch keine für ultrafeine Partikel (UFP) mit einer Größe kleiner als 0,1 Mikrometer. Aufgrund ihrer geringen Größe können UFP tief bis in die Lungenbläschen und von dort aus in das Herz-Kreislaufsystem gelangen. Im Herz-Kreislaufsystem sowie in anderen Organen können UFP Entzündungsreaktionen hervorrufen. Es wird angenommen, dass durch anhaltende Entzündungen Organschädigungen und chronische Erkrankungen wie zum Beispiel chronische Lungenerkrankungen, Herz-Kreislauferkrankungen oder eine Schwächung des Immunsystems begünstigt werden. Zu diesen gesundheitlichen Wirkungen insbesondere nach langfristiger Exposition gegenüber UFP gibt es derzeit kaum epidemiologische Studien. Dieses Vorhaben soll diesem Mangel begegnen, indem eine epidemiologische Studie konzipiert und pilotiert wird. Hierbei sollen die gesundheitlichen Auswirkungen einer langfristigen Exposition gegenüber UFP untersucht werden unter Berücksichtigung von Confoundern und anderen Luftschadstoffen. Die Pilotierung bezieht sich auf verschiedene UFP-Messungen und Metriken, um deren zeitliche und räumliche Variabilität abdecken zu können, denn Durchschnittswerte, welche in epidemiologischen Studien meist verwendet werden und repräsentativ für eine bestimmte Umgebung und einen Zeitraum sind, können für UFP nicht verwendet werden. Es sollen konkrete Vorschläge für eine umfassende epidemiologische Studie inklusive Expositionsschätzung, UFP Metrik, Fallzahl, möglicher zu untersuchender Gesundheitsendpunkte sowie deren Erfassung gemacht werden. Das Projekt wird von einem Konsortium bearbeitet, welches aus den folgenden Institutionen besteht: Institut für Energie- und Umwelttechnik e.V., TNO - Netherlands Organisation for Applied Scientific Research, Institut für Arbeits- Sozial- und Umweltmedizin, Heinrich-Heine-Universität, Hochschule Düsseldorf, Labor für Physik und Umweltmesstechnik, IVU Umwelt GmbH, Ing.-Büro Janicke.

Anlagenbezogener Immissionsschutz (StALU MS Neubrandenburg)

Immissionsschutzrechtlich relevante Daten der gemäß der Anhänge zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) genehmigungsbedürftigen Anlagen, die in den Landkreisen Demmin, Mecklenburg-Strelitz, Müritz und Uecker-Randow sowie der kreisfreien Stadt Neubrandenburg betrieben werden bzw. betrieben wurden oder deren Errichtung und Betrieb in den genannten Landkreisen und in der kreisfreien Stadt Neubrandenburg beantragt wurden.

Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) in Lüdenscheid und Kierspe

Die Firma Mark-E AG, Platz der Impulse, 58093 Hagen, beantragt gemäß §§ 4, 6 i.V.m. § 10 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S.1274) - in der zurzeit geltenden Fassung - in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) und Nr. 1.6.2 Buchstabe V des Anhanges 1 zu vorstehend genannter Verordnung, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei WEA vom Typ Enercon in Lüdenscheid und Kierspe.

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