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INSPIRE-WFS Area Management / Restriction / Regulation Zones and Reporting Units / Ruhige Gebiete BB

Der interoperable INSPIRE-WFS ist ein Downloaddienst, der Daten im INSPIRE-Zielschema Bewirtschaftungsgebiete / Schutzgebiete / geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (abgeleitet aus dem originären Datensatz: Ruhige Gebiete im Rahmen der Lärmaktionsplanung 4. Stufe im Land Brandenburg) bereitstellt. Er gibt einen Überblick über die ruhigen Gebiete gemäß EU – Umgebungslärmrichtlinie, welche von den Kommunen und Städten im Rahmen der Lärmaktionsplanung festgesetzt und an das Landesamt für Umwelt gemeldet wurden. Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation für Area Management / Restriction / Regulation Zones and Reporting Units liegen die Inhalte INSPIRE-konform vor. Der WFS beinhaltet den folgenden FeatureType: 'Bewirtschaftungsgebiet, Schutzgebiet oder geregeltes Gebiet' (am:ManagementRestrictionOrRegulationZone): Ein nach einer verbindlichen Vorgabe im Zusammenhang mit der Umweltpolitik oder einer möglicherweise umweltrelevanten Politik oder Tätigkeit auf einer beliebigen Verwaltungsebene (international, Europa, national, regional oder kommunal) bewirtschaftetes, geschütztes oder geregeltes Gebiet.

26. BImSchV Anlage

Umfasst Anlagen nach der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BImSchV) - Verordnung über elektromagnetische Felder, Niederfrequenzanlagen nach §3. Dabei handelt es sich überwiegend um Sendeanlagen im Hochfrequenzbereich (Fernseh-, Radio- und Mobilfunksendeanlagen) und um Anlagen im Niederfrequenzbereich mit 50 bzw. 16 2/3 Hz (z.B. Umspannanlagen, Stromleitungen).

Vorbescheid (§ 9 Abs. 1a BImSchG) der Fa. meridian Neue Energien GmbH (Standort Großenstein)

Die Firma meridian Neue Energien GmbH, Johann-Wendel-Straße 22, 98529 Suhl hat mit Datum vom 30.10.2025 beim Landratsamt Greiz einen Antrag auf Vorbescheid gemäß § 9 Abs. 1a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern und weniger als 20 Windkraftanlagen im Sinne der Nr. 1.6.2 des Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) gestellt. Das Vorhaben umfasst konkret fünf Windenergieanlagen vom Typ: Vestas V162 6.2 mit einer Nabenhöhe von 169 m, einem Rotordurchmesser 162 m und einer Gesamthöhe von 250 am Standort der Gemarkung Großenstein, Flur 5, Flurstücke 285/2 und 288/2 sowie Flur 7, Flurstücke 340/3, 341 und 339/2.

Beschreibung des Messnetzes

Die Luftverunreinigung Berlins wird seit 1975 durch das Berliner Luftgüte-Messnetz (BLUME) kontinuierlich gemessen. Dabei lag der Schwerpunkt der Messungen ursprünglich bei Schwefeldioxid. Im Laufe der Zeit wurde die Messung weiterer Schadstoffe aufgenommen. Derzeit besteht das Messnetz aus 15 ortsfesten Messstationen für Luftschadstoffe, einer Sondermessstelle und einer meteorologischen Station. Von den einzelnen Stationen werden die 5-Minuten-Werte jedes Schadstoffes zur Messzentrale in der Brückenstraße (Mitte) übertragen und daraus die Stunden- und Tageswerte als Basis für die weitere Auswertung berechnet. Die ermittelten Daten dienen der Berechnung von Kennwerten der Luftverschmutzung zur Beurteilung der Luftqualität anhand von Grenz- und Zielwerten der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) , der Ermittlung der Schadstoffbelastung für Genehmigungsverfahren (nach Technischer Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft), der Ursachenermittlung der Luftverunreinigung, der Verfolgung der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Luftreinhaltung und der Informationen der Öffentlichkeit. Derzeit betreibt das Berliner Luftgütemessnetz 15 Messcontainer zur Überwachung der Luftqualität gemäß der 39. BImSchV, von denen sieben verkehrsnah und jeweils fünf in innerstädtischen Wohngebieten und am Stadtrand platziert sind. An allen Messcontainern wurden Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid (NO x als Summe von NO und NO 2 mit dem Chemolumineszenzverfahren), an zwölf Stationen Partikel-PM 10 (Partikel mit einem Teilchendurchmesser bis zu 10 Mikrometer durch Streulichtmessung), an acht Stationen Ozon (O 3 durch Absorption von UV-Strahlung), an zwei Stationen Kohlenmonoxid (CO durch Absorption von Infrarotstrahlung) und an zwei Stationen Benzol (C 6 H 6 durch Gaschromatographie) gemessen. Neben dem automatischen Messverfahren zur PM 10 -Messung werden in sechs Messcontainern auch Probenahmegeräte zur Bestimmung von PM 10 und/oder PM 2,5 mit dem gravimetrischen Referenzverfahren gemäß EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG betrieben. In einem Teil dieser Partikelproben werden Benzo(a)pyren, Blei, Arsen, Cadmium und Nickel analysiert und mit den jeweiligen Grenz- bzw. Zielwerten verglichen. Außerdem erfolgen Kohlenstoff- und Ionenanalysen. Das Containermessnetz wird in Berlin bereits seit Mitte der 1990er Jahre durch kleine, an Straßenlaternen befestigte aktive Probenahmegeräte (RUBIS) und Passivsammler ergänzt. Sie sind insbesondere für die Erfassung der Belastung aus dem Straßenverkehr eine wichtige Ergänzung der Datengrundlage, weil Emissionen aus dem Verkehrssektor für die meisten Schadstoffe einen erheblichen Teil zur Immissionsbelastung beitragen, in engeren Straßen der Innenstadt aber schon aus Platzgründen keine großen Messcontainer betrieben werden können. Mit “Ruß- und Benzol-Immissionssammlern” (RUBIS) und Passivsammlern für Stickstoffdioxid und Stickoxide derzeit an 23 zusätzlichen Stellen im Berliner Stadtgebiet die Belastung mit EC und OC und an 42 zusätzlichen Stellen die Belastung mit Stickoxiden in zweiwöchiger Auflösung ermittelt. Insbesondere für Stickstoffdioxid sind die an diesen Stellen ermittelten Jahresmittelwerte eine wichtige zusätzliche Beurteilungsgrundlage. Die Messungen werden durch Modellrechnungen für alle Straßenabschnitte ergänzt, um die Belastung im gesamten Berliner Stadtgebiet einzuschätzen. 13 der 36 Stickstoffdioxid-Passivsammler wurden Ende 2018 in Betrieb genommen und lieferten 2019 erstmals gültige Jahresmittelwerte. Werktäglich werden gegen 12 Uhr die Messwerte des Vortags an einige Zeitungen, Radio- und Fernsehstationen zur Veröffentlichung übermittelt. Parallel dazu werden die Daten auch ins Internet eingespeist und können im Luftdatenportal abgerufen werden. Monats- und Jahresberichte im PDF-Format bieten wir zum Download an. Diese können in Papierform auch unter blume@senmvku.berlin.de angefordert werden.

Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz in Brandenburg - Download-Service (WFS-LFU-BIMSCHG)

Der Download Service ermöglicht das Herunterladen von Geodaten zu Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3) Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden.

Immissionen

Die Immissions-Konzentrationsmessungen geben einen Überblick über die Luftbelastung in Stuttgart. Erfasst werden die Schadstoffe CO, NO₂, NO, O₃ sowie Feinstaub (PM10). Als Orientierung dienen die nach der 22. Bundesimmissionsschutzverordnung (22. BImSchV) ab 2005 bzw. 2010 einzuhaltenden Grenzwerte. Die Daten umfassen Messungen an den Stationen Stuttgart-Zuffenhausen, Stuttgart-Bad Cannstatt, Stuttgart-Hafen (bis 2003), Stuttgart-Schwabenzentrum sowie Stuttgart-Arnulf-Klett-Platz (ab 1995). Grundlage der Statistik sind Auswertungen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg, des Amts für Umweltschutz der Landeshauptstadt Stuttgart sowie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg. Rechtsgrundlagen sind die 22. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft, 2002) sowie das Gesetz über Umweltstatistiken (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446).

Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz in Brandenburg - View-Service (WMS-LFU-BIMSCHG)

Der View Service stellt Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg dar. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3). Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden. Windkraftanlagen werden nicht dargestellt! Maßstab: 1:500000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null

INSPIRE-WMS Area Management / Restriction / Regulation Zones and Reporting Units / Ruhige Gebiete BB

Der interoperable INSPIRE-WMS ist ein Darstellungsdienst, der Daten im INSPIRE-Zielschema Bewirtschaftungsgebiete / Schutzgebiete / geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (abgeleitet aus dem originären Datensatz: Ruhige Gebiete im Rahmen der Lärmaktionsplanung 4. Stufe im Land Brandenburg). Er gibt einen Überblick über die ruhigen Gebiete gemäß EU – Umgebungslärmrichtlinie, welche von den Kommunen und Städten im Rahmen der Lärmaktionsplanung festgesetzt und an das Landesamt für Umwelt gemeldet wurden. Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation für Area Management/Restriction/Regulation Zones and Reporting Units liegen die Inhalte INSPIRE-konform vor. Der WMS beinhaltet den folgenden Layer: - AM.NoiseRestrictionZone: Ruhige

Beurteilungsgebiete und Ballungsräume in Niedersachsen

Die Überwachung und Beurteilung der Luftqualität erfolgt hinsichtlich Art, Umfang und Qualität nach festen Vorgaben der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung. Bei der Beurteilung der Luftqualität wird im Hinblick auf den Schutz der menschlichen Gesundheit unterschieden zwischen Ballungsräumen (städtische Gebiete mit hoher Besiedlungsdichte) und sonstigen Beurteilungsgebieten (Niedersachsen Nord, Niedersachsen Mitte und Niedersachsen Süd). Die Beurteilung im Hinblick auf den besonderen Schutz der natürlichen Ökosysteme und der Vegetation erfolgt in den Ökosystem-Schutzgebieten Wattenmeer und Harz. Weiterführende Informationen, wie z.B. aktuelle Messwerte, Stationsinformationen und die Jahresberichte zur Luftqualitätsüberwachung finden Sie in unter www.luen-ni.de.

4. BImSchV Windenergieanlage

Windenergieanlagen sind genehmigungspflichtige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz i.V.m. der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung Nr. 1.6 "Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern" und 1.6.1 "20 oder mehr Windkraftanlagen" und 1.6.2 "weniger als 20 Windkraftanlagen". Daten zu Windenergieanlagen werden in Baden-Württemberg im Zuge des immissi-onsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens durch die unteren Verwaltungsbehörden (uVB) in den Stadt- und Landkreisen erfasst. Die Daten umfassen u. a. den Anlagenstatus und die wichtigsten Anlagenparameter wie Hersteller, Typ, Leistung und Standort. Ab dem Jahr 2025 werden die Daten der uVB außerdem mit dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR - https://www.marktstammdatenregister.de) abgeglichen. Sofern Anlagen im MaStR mit dem Status in Betrieb geführt werden noch bevor seitens der uVB ein Datum einer immissionsschutzrechtlichen Inbetriebnahme erfasst wurde, wird der Status und das Inbetriebnahmedatum aus dem MaStR übernommen. Rechtsgrundlage für die Erfassung der MaStR-Daten bildet die Marktstammdatenregisterverordnung.

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