Im Rahmen des Forschungsvorhabens soll aufbauend auf den Handlungsempfehlungen zur Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit (2017) untersucht werden, ob eine Implementierung eines nationalen Hitzeaktionsplans auf Bundesebene möglich wäre und wie dieser inhaltlich und rechtlich ausgestaltet werden sollte. Dazu wird untersucht, welche Aspekte aus wissenschaftlichen Erwägungen auf nationaler Ebene umwelthygienisch sinnvoll und erforderlich sind sowie welche Aspekte des gesundheitsbezogenen Umweltschutzes in die Zuständigkeit des Bundes fallen oder vom Bund vorgegeben werden können. Die Analyse bezieht die Bundesländer sowie weitere Interessensgruppen und Bundesbehörden ein, um eine inhaltliche Abstimmung für eine vorzuschlagende nationale Regelung bestmöglich unter Berücksichtigung der Verantwortlichkeiten der Länder hinsichtlich der Anpassungserfordernisse und Möglichkeiten zu sondieren und vorzuschlagen. Hierzu dienen Fachthemenkonferenzen mit der Ebene des Bundes, der Länder und Kommunen sowie mit weiteren Interessenvertretungen, um die Grundlagen einer nationalen Regelung zu erörtern. Während zu Beginn fachliche Aspekte des hitzebezogenen Gesundheitsschutzes im Vordergrund stehen, sollen im Weiteren politische und rechtliche Umsetzungsaspekte behandelt werden. Eine abschließende Synthesekonferenz erstellt eine Synopsis, fasst die Einzelergebnisse, Empfehlungen und Teilschlussfolgerungen zusammen, diskutiert und sondiert daraus abgeleitete Empfehlungen für ausgestaltbare Maßnahmen, die für einen nationalen Hitzeaktionsplan auf Bundesebene umgesetzt werden könnten.
Im Sommer 2011 wurde ein umfangreiches Gesetzespaket zur Umsetzung der Energiewende beschlossen. Ein Kernelement ist der beschleunigte Ausbau des Stromnetzes durch ein koordiniertes Vorgehen in der gesamten Prozesskette von der Bedarfsfeststellung bis zur abschließenden Inbetriebnahme. Die ersten Schritte zur Bedarfsfeststellung sind getan (Szenarien, gemeinsamer Netzentwicklungsplan der vier Übertragungsnetzbetreiber). Den Entwurf für den vom Bundesgesetzgeber zu beschließenden verbindlichen Bedarfsplan will die Bundesnetzagentur noch in diesem Jahr der Bundesregierung vorlegen. Der Bedarfsplan wird die erforderlichen Ausbaumaßnahmen für das Übertragungsnetz mit den jeweiligen Anfangs- und Endpunkten festlegen, aber noch nicht die für die Neubaumaßnahmen zu ermittelnden Trassenkorridore. Dies ist gemäß § 4 NABEG Aufgabe der Bundesfachplanung, einer Raumverträglichkeitsprüfung, die dem Raumordnungsverfahren nach § 15 ROG nachgebildet ist, aber (anders als ein Raumordnungsverfahren) mit verbindlichen Vorgaben für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren endet. Ziele und Adressaten der Bausteine: Die Akademie will praxisorientierte Hilfestellungen für eine raumverträgliche Planung der Ausbaumaßnahmen für das Übertragungsnetz geben. Das Augenmerk liegt dabei auf der Bundesfachplanung nach dem NABEG. Die zu gewinnenden Erkenntnisse werden in Teilen aber auch für das Verteilernetz anwendbar sein. Mit den Bausteinen wird folgendes Ziel verfolgt: - Erarbeitung von konkreten, praxisorientierten Empfehlungen zu einer allseitigen Akzeptanzverbesserung bei gleichzeitiger Straffung des Planungsprozesses auf der Grundlage bisheriger Erfahrungen bei der Planung für trassengebundene Vorhaben. Die Bausteine richten sich hauptsächlich an die verfahrensleitende Behörde (BNetzA), sollen aber auch die Perspektive der Antragsteller (etwa im Hinblick auf Abschnittsbildung und Ausgestaltung der Antragsunterlagen) einbeziehen. Vorgehensweise zur Erstellung der Bausteine: Praxisorientierte Empfehlungen können am ehesten anschauliche Hilfestellungen liefern, wenn aus einem Bestand von auszuwertenden Best-Practise-Beispielen geschöpft oder aus früheren Fehlern gelernt wird. Auf die Ableitung theoriebasierten Wissens wird hier verzichtet. Die Erarbeitung der Bausteine basiert auf drei Leistungssäulen: - Auswertung der positiven sowie auch negativen Erfahrungen der zuständigen verfahrensleitenden Behörden mit raumbedeutsamen Trassenplanungen für Infrastrukturgroßprojekte (z.B. Fernstraßen, Hochspannungsfreileitungen). - Der Bearbeiter wird eigene Erfahrungen aus dem Themenbereich und solche von Vorhabenträgern mit einbringen. - Auswertung relevanter Literatur. Die Bausteine werden durch die Fichtner-Gruppe erarbeitet. Dem Bearbeitungsteam steht eine Lenkungsgruppe der Akademie zur Seite, die den Arbeitsprozess in enger Abstimmung begleitet, an dem Entwurf der Bausteine mitwirkt und die inhaltliche Letztverantwortung trägt. (Text gekürzt)
Die bestehenden Freigaberegelungen nach § 29 Strahlenschutzverordnung werden nach Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom im Rahmen einer neuen Strahlenschutzverordnung derzeit fortgeschrieben und modernisiert. Für die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) ergibt sich als Sachverständigenorganisation des Bundes der Bedarf, ihre Kompetenz für BMUB bei der Wahrnehmung seiner Ressortaufgaben auf einer fortentwickelten Rechtslage und Praxis zu erhalten. Für Freigaben insbesondere bei der Stilllegung mehrerer Kernkraftwerke wird die GRS dazu, um auf aktuellem Stand zu bleiben, eine generische Bestandsaufnahme und Bewertung der Praxis vornehmen, in wie weit die den Regelungen der neuen Verordnung zugrunde liegenden Freigabekonzepte in der Anwendung zum Ausdruck kommen (Erfahrungsrückfluss). Es wird eine Evaluation der Praxis auf Basis standardisierter Kriterien und rechnerischer Methoden für Bewertungen von Expositionsszenarien erfolgen. Kriterien und Methoden als Werkzeuge der GRS werden im Rahmen des Vorhabens entwickelt werden. Relevant sind die bei verschiedenen Freigabepfaden auftretenden Stoff- und Massenströme nicht jedoch der konkrete Vollzug und einzelne Freigabeverfahren. Hinsichtlich Kompetenzerhalts der GRS ergeben sich somit folgende Arbeitsschwerpunkte: 1. Bestandsaufnahme und Bewertung der deutschen Freigabepraxis, 2. Abgleich von Stoff- und Massenströmen mit Freigabepfaden, 3. Entwicklung und Auswahl von standardisierten Kriterien zur Bewertung radiologischer Expositionsszenarien für allgemeine, generische Zwecke, 4. Fortentwicklung rechnerbasierter Methoden zur Bestimmung von Freigabewerten, sowie Vergleich aktuell eingesetzter Berechnungsprogramme (Benchmarking).
Ziel des Vorhabens ist es aufzuzeigen, wie die soziotechnischen Herausforderungen bei der Endlagerung analytisch sinnvoll erfasst, beschrieben und bewertet werden können und wie sich die Wechselwirkungen zwischen Technik und Sozialem gestalten. Dazu wird ein differenziertes, systematisiertes Verständnis soziotechnischer Zusammenhänge und Herausforderungen entwickelt und fortgeschrieben. Darauf aufbauend werden als wichtiges Orientierungswissen wissenschaftliche Konzepte für die Analyse der soziotechnischen Herausforderungen erarbeitet. Im Ergebnis werden außerdem Handlungsempfehlungen für die Politik zum Umgang mit soziotechnischen Herausforderungen in Governance- und Management-Strukturen entwickelt. Durch verschiedene Disseminations- und Schulungsmaßnahmen trägt das Projekt auch zum Kompetenzerhalt, zur Nachwuchsförderung und zur Pflege internationaler Kooperationen bei. Das ITAS befasst sich weiter mit der Frage, wie über die sehr langen Zeiträume, über die ein Zwischenlager betrieben sowie ein Tiefenlager gebaut, gefüllt und geschlossen wird, Entscheidungsfähigkeit erhalten bleiben kann. Diese so genannte 'Long-term Governance' umfasst sowohl die Frage des technischen Kompetenzerhalts als auch die Frage, wie sich die zuständigen Institutionen an wandelnde Rahmenbedingungen anpassen können, damit auch in mehreren Jahrhunderten bei Entscheidungen noch das Gemeinwohl im Vordergrund steht. Dabei werden die Rollen und das Zusammenwirken von Behörden, politischen Entscheidungsträgern, der Industrie und der interessierten Öffentlichkeit untersucht.
Ziel des Vorhabens ist es, aufzeigen, wie die soziotechnischen Herausforderungen bei der Endlagerung analytisch sinnvoll erfasst, beschrieben und bewertet werden können und wie sich die Wechselwirkungen zwischen Technik und Sozialem gestalten. Dazu wird ein differenziertes, systematisiertes Verständnis soziotechnischer Zusammenhänge und Herausforderungen entwickelt und fortgeschrieben. Darauf aufbauend werden als wichtiges Orientierungswissen wissenschaftliche Konzepte für die Analyse der soziotechnischen Herausforderungen erarbeitet. Im Ergebnis werden außerdem Handlungsempfehlungen für die Politik zum Umgang mit soziotechnischen Herausforderungen in Governance- und Managementstrukturen entwickelt. Durch verschiedene Disseminationsmaßnahmen trägt das Projekt zudem zum Kompetenzerhalt, zur Nachwuchsförderung und Pflege internationaler Kooperationen bei. In dem Forschungsverbund fokussiert das Forschungszentrum für Umweltpolitik / Freie Universität Berlin insbesondere die Themenfelder 'Regulierung und Interdependenzen'. In diesem Kontext werden die Einflüsse, Pfadabhängigkeiten, Konflikte sowie politischen Veränderungen bei der Zwischen- und Endlagerung analysiert. Des Weiteren werden die Wechselwirkungen zwischen den Institutionen auf den unterschiedlichen politisch-territorialen Ebenen (Kommunen, Bundesländer, Bund, EU und internationale Ebene) ebenso wie die Wechselwirkungen verschiedener Politikinstrumente untersucht.
Ziel des Forschungsauftrags 'Programme des Bundes für die nachhaltige Stadtentwicklung und die Soziale Stadt' war es vor allem, Programme des Bundes aller Ressorts für die nachhaltige Stadtentwicklung und die Soziale Stadt zu recherchieren und Potenziale für eine bessere Bündelung dieser Programme zu identifizieren. Damit sollten die Ergebnisse des Forschungsprojektes einen Beitrag leisten, um die häufig aufwändige und schwierige Bündelung der verschiedenen Förderaktivitäten vor Ort zu erleichtern. Hintergrund des Projektes waren die Arbeiten des Bundes im Rahmen der Nationalen Stadtentwicklungspolitik, die - neben anderen Zielen - anstreben, Politikbereiche, die Auswirkungen auf die Stadtentwicklung haben, zukünftig stärker miteinander zu verzahnen und zu integrieren. Betrachtet werden dabei sechs Handlungsfelder: - Bürger für ihre Stadt aktivieren - Zivilgesellschaft, - Chancen schaffen und Zusammenhalt bewahren - soziale Stadt, - Innovative Stadt - Motor der wirtschaftlichen Entwicklung, - Städte besser gestalten - Baukultur, - Die Zukunft der Stadt ist die Region. Die Ende 2009 abgeschlossene Studie 'Der Beitrag des Bundes zur nachhaltigen Stadtentwicklung' des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) im Auftrag des BBSR hatte erstmalig einen systematischen Überblick über die vielfältigen Aktivitäten der Bundesressorts erarbeitet. Sie zeigte zugleich, dass eine Vielzahl von Bundesprogrammen der unterschiedlichsten Ressorts bereits jetzt einen Beitrag zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung leistet. Die verschiedenen Fördermaßnahmen des Bundes können teilweise vor Ort gebündelt und kombiniert eingesetzt werden. Die Möglichkeiten zur Kombination der Programme können allerdings noch verbessert werden. Dies gilt sowohl für die Abstimmung auf der Bundesebene zwischen den verschiedenen Ressorts als auch zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Vor diesem Hintergrund ergaben sich folgende zentrale Fragestellungen: - Welche verschiedenen Programme stehen derzeit für die Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung zur Verfügung? - Welche Synergiepotenziale resultieren hieraus? - Welche Ansatzpunkte gibt es auf der Ebene des jeweiligen Ressorts und bei der Gestaltung zentraler förderrechtlicher Vorgaben, um eine Bündelung der verschiedenen Förderaktivitäten vor Ort zu erleichtern? Diese Fragestellungen wurden mit einem besonderen Augenmerk auf das Handlungsfeld 'Chancen schaffen und Zusammenhalt bewahren - soziale Stadt' der Nationalen Stadtent-wicklungspolitik betrachtet, um so auch Synergieeffekte für die Programmgestaltung mit Blick auf die Entwicklung der Soziale Stadt-Gebiete zu identifizieren.
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