Das Projekt "Handlungsmöglichkeiten einer umweltorientierten Energiepolitik der Bundesländer" wird/wurde gefördert durch: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V., Bundesgeschäftsstelle Berlin. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..
Im Fokus der Untersuchung standen rechtliche Vorgaben auf Landesebene (sowohl auf Gesetzes- und Verordnungsebene als auch verwaltungsinterne Vorschriften), die dazu beitragen, dass umweltfreundliche Waren und Dienstleistungen beschafft werden. Darüber hinaus waren Projekte und Initiativen, die von den Landesregierungen als wesentlicher Bestandteil einer Politik der umweltfreundlichen Beschaffung angesehen werden, von Interesse. Von einer Darstellung einzelner Beschaffungsvorgänge bzw. bestehender Rahmenvereinbarungen etc. wird in dieser Untersuchung abgesehen. Die Untersuchung konzentriert sich auf Maßnahmen, die aufgrund ihrer Steuerungswirkung zu einer Verstetigung einer umweltfreundlichen Beschaffungspraxis beitragen. Ziel der Untersuchung war nicht, die Landesregelungen rechtlich zu prüfen. Vielmehr ging es darum, mit der Übersicht einen Beitrag zur Beschreibung des Status quo der umweltfreundlichen Beschaffung in Deutschland zu leisten und gegebenenfalls die Identifizierung von guten Beispielen zu ermöglichen. Quelle: Forschungsbericht
Ein im Auftrag des UBA erarbeitetes Kurzgutachten skizziert, wie die Flächenbereitstellung für Windenergieanlagen klimagerecht und rechtssicherer gestaltet werden kann. So könnte der Bund durch Mengenvorgaben die Flächenbereitstellung auf einen klimagerechten Windenergieausbau ausrichten. Zudem könnte die Bereitstellung von Flächen auf kommunaler Ebene vereinfacht und gestärkt werden. Im Kurzgutachten „Bundesrechtliche Mengenvorgaben bei gleichzeitiger Stärkung der kommunalen Steuerung für einen klimagerechten Windenergieausbau“ wurde ein zweigleisiger Vorschlag für die zukünftige Festlegung von Flächen für die Windenergie erarbeitet: In Betracht kommen Mengenvorgaben im Rahmen einer Bundesraumordnung, die sich an die Länder richten. Der Bund könnte so beispielsweise anhand von Flächenpotenzialen und -restriktionen Mengen vorgeben und beließe den Ländern weiterhin Freiräume für die detaillierte Ausgestaltung. Möglich wäre zudem, die Verteilung der vom Bund vorgegebenen Mengen für die Länder stärker auf die kommunale Ebene zu verlagern. So würde Gemeinden ermöglicht, geeignete Standorte für Windkraftanlagen in einem Bebauungsplangebiet auszuweisen und andere Flächen auszuschließen. Wieso braucht es einen neuen Rechtsrahmen? Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss die Windenergie an Land weiterhin in erheblichem Umfang ausgebaut werden. Mittel- und langfristig ist dafür eine Bereitstellung von zusätzlichen Flächen erforderlich. Der derzeitige Rechtsrahmen kann dies allerdings nicht sicherstellen. Aktuell orientiert sich der Umfang der Flächenausweisung durch die Bundesländer maßgeblich an deren – zum Teil sehr unterschiedlichen – Zielen und ist nicht an die im Bundesrecht verankerten Klimaschutzziele und die dafür erforderlichen Flächen gekoppelt. Zudem erweist sich das derzeitige Vorgehen zur Flächenausweisung als höchst fehleranfällig und wird in großer Zahl gerichtlich aufgehoben.
Der Großteil der Bundesländer verfügt über Landesabfall- und Vergabegesetze sowie andere rechtliche Regelungen, die die Beachtung von Umweltaspekten in der öffentlichen Beschaffung aufgreifen. Der Verbindlichkeitsgrad ist jedoch unterschiedlich. Vor allem Berlin, Hamburg und Bremen haben weitreichende Vorgaben und Handlungshilfen. Im Fokus der neuen Publikation des Umweltbundesamtes „ Regelungen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Beschaffung “ stehen rechtliche Vorgaben, Initiativen und Projekte auf Landesebene, die zur Beschaffung umweltfreundlicher Waren und Dienstleistungen beitragen. In Berlin, Hamburg und Bremen bestehen verbindliche Regelungen für eine umweltfreundliche Beschaffung, die darüber hinaus in Verwaltungsvorschriften oder Leitfäden für relevante Produktgruppen und Dienstleistungen konkretisiert werden. Diese enthalten Kriterien und Datenblätter, die den öffentlichen Auftraggebern als praktische Arbeitshilfen für Ausschreibung, Bewertung und Zuschlagserteilung dienen. In vielen Bundesländern ist auch die fortschreitende Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) zu beobachten. Diese regelt das Verfahren zur Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (EU-Schwellenwerte). Die Länder verfügen das Inkrafttreten der UVgO in ihren haushaltsrechtlichen Vorschriften. In der UVgO ist die umweltfreundliche Beschaffung ausdrücklich als Grundsatz aufgenommen. Darüber hinaus beschreibt die UVgO die Einbeziehung von Umweltaspekten in allen Stufen des Vergabeverfahrens. Ziel des Umweltbundesamtes ist es, mit der Publikation einen Überblick über den Status Quo der umweltfreundlichen Beschaffung in den Bundesländern zu geben und gute Beispiele zu identifizieren.
Verwaltungsgrenzen Bundesländer; Ausdehnung Deutschland, Maßstab 1:2.500.000
Das Projekt "Beurteilung der Strategien der Bundesländer zur Einhaltung der geltenden Feinstaubgrenzwerte (PM10), Quellgruppenzuordnung, Auswirkungen der eingeleiteten Maßnahmen und der thematischen Strategie CAFE bis 2020" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: TNO Built Environment and Geosciences.Der Kurztitel des Projektes lautet 'Strategien zur Verminderung der Feinstaubbelastung'. A) Problemstellung: Die ab 1.1.2005 geltenden PM10-Grenzwerte der Richtlinie 1999/30/EG sind von den Bundesländern einzuhalten. Sie werden in Deutschland nach wie vor an zahlreichen Messorten überschritten. Die Ursachen sind aufzuklären und Vorschläge für die Grenzwerteinhaltung sind zu erarbeiten. Die Beurteilungsgrundlage bzgl. PM2,5 muss verbessert werden, da von der EU künftig stärkeres Gewicht auf PM2,5 gelegt wird. Zudem sind nationale Emissionshöchstmengen für Deutschland bei Feinstaub, erwachsend aus der Revision der NEC-Richtlinie, zu erwarten. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Die Bundesregierung ist gegenüber der EU für die Sicherstellung des Vollzugs der Richtlinien verantwortlich. Sie hat deshalb zu prüfen, weshalb die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen zur Einhaltung der PM10-Grenzwerte nicht ausreichen und muss gegebenenfalls weitergehende Maßnahmen vorschlagen. Darüber hinaus muss die Bundesregierung Vorsorge treffen, damit die sich bereits abzeichnenden Herausforderungen durch die neue 'Thematischen Strategie Luftqualität' mitgestalten und bewältigen. C) Ziel des Vorhabens ist es, u.a. aufbauend auf den Ergebnissen der Vorhaben 204 42 - 202/02,-222 und 205 42 221, die das Thema 'Feinstaubminderung' betreffen, Ursachen für die Grenzwertüberschreitung zu ermitteln. Für eine zielgerichtete Maßnahmenplanung ist es zudem erforderlich, weiter gehende Maßnahmen vorzuschlagen, ihre Kosten zu ermitteln sowie ihre immissionsseitigen Auswirkungen modellgestützt zu bewerten. Alle Maßnahmen werden auch hinsichtlich ihrer Potentiale zur Minderung der PM2,5-Emissionen untersucht. Es werden Feinstaub-Emissionsprognosen auf der Basis eingeleiteter Maßnahmen und weiter gehender Maßnahmen erstellt. Die Darstellung der flächenhaften Immissionsbelastung in Deutschland mit Hilfe der Methode der Optimalen Interpolation soll fortgeführt werden (20143250). Zusammenfassung Abschlussbericht: Im PAREST-Projekt wurden Emissionsreferenzszenarien bis 2020 für Feinstaub (PM10 und PM2.5) und die Aerosol-Vorläufersubstanzen SO2, NOx, NH3 und NMVOC für Deutschland und Europa erstellt. Mit Hilfe chemischer Transportberechnungen wurde gezeigt, dass die im Referenzszenario berücksichtigten gesetzlichen Maßnahmen nicht ausreichen werden, um bis zum Jahre 2020 überall in Deutschland eine Einhaltung der Grenzwerte für PM10 und NO2 und des Zielwertes für PM2.5 zu gewährleisten. In einem zweiten Schritt wurden für Deutschland weitere, in der bereits beschlossenen umweltpolitischen Gesetzgebung noch nicht berücksichtigte, emissionsmindernde Einzelmaßnahmen und deren Kosten identifiziert und zu Maßnahmenbündeln zusammengefasst. Die immissionsseitigen Auswirkungen der einzelnen Maßnahmenbündel wurden jeweils mit chemischen Transportberechnungen bestimmt. Auch mit diesen zusätzlichen Maßnahmenbündeln wird es aber kaum möglich sein, die PM10-, PM2.5-, usw.
Grenzlinien der Bundesländer von Deutschland
Origin | Count |
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Bund | 5 |
Land | 2 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 2 |
Text | 2 |
unbekannt | 3 |
License | Count |
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