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Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften §  1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege §  2 Verwirklichung der Ziele §  3 Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse, vertragliche Vereinbarungen, Zusammenarbeit der Behörden §  4 Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke §  5 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft §  6 Beobachtung von Natur und Landschaft §  7 Begriffsbestimmungen Kapitel 2 Landschaftsplanung §  8 Allgemeiner Grundsatz §  9 Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 10 Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne § 11 Landschaftspläne und Grünordnungspläne § 12 Zusammenwirken der Länder bei der Planung Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft § 13 Allgemeiner Grundsatz § 14 Eingriffe in Natur und Landschaft § 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 16 Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 17 Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 18 Verhältnis zum Baurecht § 19 Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft § 20 Allgemeine Grundsätze § 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung § 22 Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft § 23 Naturschutzgebiete § 24 Nationalparke, Nationale Naturmonumente § 25 Biosphärenreservate § 26 Landschaftsschutzgebiete § 27 Naturparke § 28 Naturdenkmäler § 29 Geschützte Landschaftsbestandteile § 30 Gesetzlich geschützte Biotope § 30a Ausbringung von Biozidprodukten Abschnitt 2 Netz „Natura 2000“ § 31 Aufbau und Schutz des Netzes „Natura 2000“ § 32 Schutzgebiete § 33 Allgemeine Schutzvorschriften § 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen § 35 Gentechnisch veränderte Organismen § 36 Pläne Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 37 Aufgaben des Artenschutzes § 38 Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 40 Ausbringen von Pflanzen und Tieren § 40a Maßnahmen gegen invasive Arten § 40b Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten § 40c Genehmigungen § 40d Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten § 40e Managementmaßnahmen § 40f Beteiligung der Öffentlichkeit § 41 Vogelschutz an Energiefreileitungen § 41a (zukünftig in Kraft) § 42 Zoos § 43 Tiergehege Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten § 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 45a Umgang mit dem Wolf § 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land § 45c Repowering von Windenergieanlagen an Land § 45d Nationale Artenhilfsprogramme § 46 Nachweispflicht § 47 Einziehung und Beschlagnahme Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen § 48 Zuständige Behörden für den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels § 48a Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten § 49 Mitwirkung der Zollbehörden § 50 Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 51 Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden § 51a Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen § 52 Auskunfts- und Zutrittsrecht § 53 (weggefallen) Abschnitt 6 Ermächtigungen § 54 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen; Erlass von Verwaltungsvorschriften § 55 Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 6 Meeresnaturschutz § 56 Geltungs- und Anwendungsbereich § 56a Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 57 Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 58 Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft § 59 Betreten der freien Landschaft § 60 Haftung § 61 Freihaltung von Gewässern und Uferzonen § 62 Bereitstellen von Grundstücken Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen § 63 Mitwirkungsrechte § 64 Rechtsbehelfe Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen § 65 Duldungspflicht § 66 Vorkaufsrecht § 67 Befreiungen § 68 Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften § 69 Bußgeldvorschriften § 70 Verwaltungsbehörde § 71 Strafvorschriften § 71a Strafvorschriften § 72 Einziehung § 73 Befugnisse der Zollbehörden Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift § 74 Übergangs- und Überleitungsregelungen; Evaluierung Anlage 1 (zu § 45b Absatz 1 bis 5) Anlage 2 (zu § 45b Absatz 6 und 9, zu § 45d Absatz 2) Fußnote (+++ Änderung der Inhaltsübersicht durch Art. 1 Nr. 1 Buchst. b G v. 18.8.2021 I 3908 (Einfügung § 41a) tritt entgegen Art. 4 Abs. 1 gem. Art. 4 Abs. 3 G v. 18.8.2021 I 3908 zukünftig in Kraft +++)

Kartenlayer FFH-Gebiete NRW

Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer FFH-Gebiete (nach Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) des Web Map Service Lanschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) zeigt die Lage und räumliche Ausdehnung der FFH-Gebiete in Nordrhein-Westfalen. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie oder Habitatrichtlinie, ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. Sie dient damit der von den EU-Mitgliedstaaten 1992 eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversitätskonvention, CBD, Rio 1992).

Bundesamt für Naturschutz: Schutzgebiete in der Ausschliesslichen Wirtschaftszone (AWZ) (WFS)

WFS Downloaddienst der Schutzgebiete in der Ausschliesslichen Wirtschaftszone (AWZ). Gebietsmeldungen des Bundes gemäss der Vogelschutz- und der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie. Übersicht der in der Ausschliesslichen Wirtschaftzone ausgewiesenen Naturschutzgebiete.

Naturdenkmale (ND)

Naturdenkmale sind kleinere Flächen bis höchstens 5 Hektar oder sogenannte Einzelschöpfungen der Natur, das heißt besondere Bäume oder eiszeitliche Gesteinsblöcke (Findlinge), die für das Erleben durch den Menschen bewahrt werden sollen. Aufgrund ihrer Bedeutung für Wissenschaft, Naturgeschichte und Landeskunde oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit können sie gemäß § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes zum Naturdenkmal erklärt werden. In Berlin gibt es 24 Naturdenkmale, 6 flächenhafte Naturdenkmale sowie 708 Bäume und Findlinge, die als Naturdenkmale unter Schutz stehen. Naturdenkmale Naturdenkmale (Flächen) Naturdenkmale (Bäume und Findlinge) ND Glühwürmchengrund / Immenweide (Bezirk Spandau) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Düne Wedding (Bezirk Mitte) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Eichenpfuhl (Bezirk Neukölln) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Kalte-Grund-Pfuhl (Bezirk Neukölln) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Kattenpfuhl (Bezirk Neukölln) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Kienpfuhl (Bezirk Neukölln) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Klarpfuhl (Bezirk Neukölln) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Krugpfuhl (Bezirk Neukölln) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Krummer Katzenpfuhl (Bezirk Neukölln) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Lolopfuhl (Bezirk Neukölln) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Papenpfuhl (Bezirk Neukölln) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Priesterpfuhl (Bezirk Neukölln) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Roetepfuhl Britz (Bezirk Neukölln) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Rohrpfuhle (Bezirk Neukölln) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Blanke Helle (Bezirk Tempelhof-Schöneberg) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Dillgesteich / Kleiner Teich (Bezirk Tempelhof-Schöneberg) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Eckernpfuhl (Bezirk Tempelhof-Schöneberg) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Francketeich (Bezirk Tempelhof-Schöneberg) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Gänsepfuhl (Bezirk Tempelhof-Schöneberg) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Großer Karpfenpfuhl (Bezirk Tempelhof-Schöneberg) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Grüntenteich (Bezirk Tempelhof-Schöneberg) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Kleiner Karpfenpfuhl (Bezirk Tempelhof-Schöneberg) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Krummer Pfuhl (Bezirk Tempelhof-Schöneberg) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Wilhelmsteich (Bezirk Tempelhof-Schöneberg) Karte im Geoportal zur Verordnung FND Teich Britz (Bezirk Neukölln) Karte im Geoportal zur Verordnung FND Bumpfuhl (Bezirk Reinickendorf) Karte im Geoportal zur Verordnung FND Roedernallee (Bezirk Reinickendorf) Karte im Geoportal zur Verordnung FND Hüllenpfuhl (Bezirk Spandau) Karte im Geoportal zur Verordnung FND Mittelstreifen Berliner Straße (Bezirk Steglitz-Zehlendorf) Karte im Geoportal zur Verordnung FND Mittelstreifen Potsdamer Straße / Potsdamer Chaussee (Bezirk Steglitz-Zehlendorf) Karte im Geoportal zur Verordnung Einzelne Bäume und Findlinge, die als Naturdenkmale geschützt werden, erfüllen ein oder mehrere Kriterien für die Schutzwürdigkeit. Von Bedeutung für die Wissenschaft ist ein Baum beispielsweise, wenn er besondere Eigenschaften aufweist oder in außergewöhnlicher Form wächst. Auch Bäume, die sich durch ihre besondere Anpassungsfähigkeit an klimatische Veränderungen auszeichnen, sind für die Wissenschaft von Bedeutung. Ein Zeugnis der Naturgeschichte sind unter anderem Bäume, die ein bedeutsamer Restbestand der ursprünglichen Naturlandschaft sind, oder Findlinge, die während der Eiszeit nach Berlin verdriftet wurden. Von Bedeutung für die Landeskunde sind Bäume und Findlinge, wenn sie beispielsweise in Zusammenhang mit einem bestimmten historischen Ereignis stehen, besonders bekannt sind, z. B. wiederholt in Kunstwerken dargestellt wurden, oder weil dort regelmäßige Veranstaltungen abgehalten wurden. Gegenüber anderen Bäumen und Gesteinsbrocken können sich naturdenkmalwürdige Bäume und Findlinge auch durch ihre Seltenheit, Eigenart oder Schönheit auszeichnen. Als Naturdenkmal ausgewiesene Bäume werden über den Schutz der im Land Berlin geltenden sogenannten Baumschutzverordnung hinaus geschützt. Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen in Berlin Karte im Geoportal Die Naturdenkmalverordnung von 1993, zuletzt im Jahr 2001 geändert, wurde 2020 / 2021 umfassend überarbeitet. Notwendig war dies aufgrund zwischenzeitlicher natürlicher Prozesse und Eingriffe in den Bestand der Naturdenkmale. Zum Beispiel mussten einige Bäume gefällt werden, weil sie aufgrund eines Sturmschadens nicht mehr verkehrssicher waren. Andere wiesen inzwischen nicht mehr die Qualität eines Naturdenkmals auf. Mit der Neufassung der Verordnung vom 20. Mai 2021 sind auch die Kriterien für die Bewertung der Schutzwürdigkeit eines Baumes bzw. Findlings angepasst worden. Neben der Aktualisierung der Listen der geschützten Bäume und Findlinge wurden die Schutzvorschriften selbst (zum Beispiel der definierte Schutzbereich und die Ge- und Verbote) überarbeitet. Die neue Naturdenkmalverordnung ist das Ergebnis eines breiten Verfahrens, in das unter anderem die bezirklichen unteren Naturschutzbehörden, Naturschutzverbände und Bürgerinnen und Bürger eingebunden waren. Es stehen nun 708 Naturdenkmale unter besonderem Schutz, davon 638 Bäume und 70 Findlinge. Bezirk Mitte Bäume Findlinge Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Bäume Findlinge Bezirk Pankow Bäume Findlinge Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Bäume Findlinge Bezirk Spandau Bäume Findlinge Bezirk Steglitz-Zehlendorf Bäume Findlinge Bezirk Tempelhof-Schöneberg Bäume Findlinge Bezirk Neukölln Bäume Findlinge Bezirk Treptow-Köpenick Bäume Findlinge Bezirk Marzahn-Hellersdorf Bäume Findlinge Bezirk Lichtenberg Bäume Findlinge Bezirk Reinickendorf Bäume Findlinge Die Fotos zeigen eine kleine Auswahl der über 700 Berliner Naturdenkmale.

Nützlinge

<p>Mit Nützlingen naturnah gärtnern</p><p>Insbesondere nach der Winterruhe ist das ihre wichtigste Nahrungsquelle. Bieten Sie Marienkäfern geeignete Plätze für die Winterruhe an: Laubhaufen, Totholz, Steinhaufen, kleine trockene Hohlräume oder spezielle Nistkästen.</p><p>So gärtnern Sie nachhaltig mit Nützlingen</p><p><ul><li>Gestalten Sie Ihren Garten vielfältig und naturnah, so dass Nützlinge angelockt werden und darin Nahrung und Wohnraum finden.</li><li>Tolerieren Sie Schädlinge als Teil des Nahrungsnetzes, solange sie nicht massenhaft vorkommen.</li><li>Ein Verzicht auf chemisch-synthetische Dünger und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pestizide#alphabar">Pestizide</a>⁠ ist gut für die Umwelt und für Ihre Gartenmitbewohner.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p><strong>Respekt vor jedem Lebewesen:</strong>Alle Organismen sind Teil eines komplexen Nahrungsnetzes und erfüllen wichtige ökologische Funktionen. Nur aus der Perspektive des Menschen erscheint der eine als "nützlich" und der andere als "schädlich". Bedenken Sie, dass Lebewesen nicht nur "schlechte" oder nur "gute" Eigenschaften haben. Zum Beispiel verursachen nur wenige Arten der Gallmücke Schäden an Ihrer Ernte. Dagegen sind viele Gallmücken-Arten nützlich. Weil ihre Larven Blattläuse vertilgen, werden sie gezielt im biologischen Pflanzenschutz eingesetzt. Zudem bestäuben sie Pflanzen und dienen Vögeln als Futter. Reißt der Mensch ein kleines Loch in das komplexe Netz der Natur, hat das also weitreichende Auswirkungen.</p><p><strong>Jeder Quadratmeter zählt:</strong>Nützlinge können sich nur dann im Garten ansiedeln und vermehren, wenn sie langfristig Futter und Wohnraum finden. Selbst wenn Ihnen nur kleine Flächen zur Verfügung stehen, lohnt sich die Anlage eines Mini-Biotops. Da viele Arten nur einen relativ kleinen Bewegungsradius haben, können solche Trittsteine für die weitere Ausbreitung sehr wertvoll sein. Vielleicht können Sie auch Ihre Nachbarn von einer naturnahen Gartengestaltung überzeugen, so entsteht in der Summe ein vernetzter, artenreicher Lebensraum.</p><p>Tipps zur Bepflanzung</p><p>Eine Vielfalt an heimischen Stauden und Gehölzen bietet Vögeln, aber auch Fledermäusen und Kleinsäugern, Nahrung und Lebensraum. Insbesondere dichte Hecken und stachelige Sträucher bieten Vögeln Schutz vor Katzen und anderen Beutegreifern. Auch Vogelfutter sollte nicht gekauft, sondern selbst angepflanzt werden.</p><p>Bei gefüllten Blüten haben sich die Staub- und / oder Fruchtblätter zu Blütenblättern umgebildet. Dadurch produzieren diese Blüten weniger oder gar keinen Nektar und keinen Pollen mehr. Zudem können solche Blütenblätter den Tieren den Weg zu den Staubgefäßen und zum Nektar versperren.</p><p>Das sind zum Beispiel Frühblüher wie Schneeglöckchen, Winterlinge und Krokusse (siehe Foto), und Spätblüher wie Fette Henne, Sonnenblume und Ringelblume. Frühblüher bieten vielen Nützlingen, z.B. Schwebfliegen und Florfliegen, ein erstes Nahrungsangebot und sind somit entscheidend für deren weitere Entwicklung.</p><p>Das gleiche Prinzip gilt auch für Vögel. Im Winter fressen sie zum Beispiel gern Hagebutten sowie Früchte vom Holunder und Weißdorn. Besonders wertvoll ist der Efeu: er blüht im Herbst, wenn Insekten wenig andere Nahrung finden, und trägt Früchte im zeitigen Frühjahr, was Amseln, Drosseln und Stare anlockt. Um zu blühen und Früchte zu tragen muss der Efeu aber mindestens acht Jahre alt sein.</p><p>Mit der Wahl von ganz bestimmten Pflanzen können Sie ganz bestimmte Tiere anlocken, da diese sich über Jahrmillionen aneinander angepasst haben. Pflanzen Sie zum Beispiel ein Pfaffenhütchen (siehe Foto), dann können Sie bestimmt im Herbst Rotkehlchen an den rot leuchtenden Früchten beobachten. Pflanzen Sie einen Blasenstrauch, werden dessen große gelbe Blüten bald die Blauschwarze Holzbiene anlocken.</p><p>Solche Pflanzen öffnen ihre Blüten erst abends und verströmen einen besonderen Duft. Beispiele hierfür sind die Nachtkerze, Borretsch, Wegwarte und Schnittlauch (siehe Foto). Nahrungspflanzen für Nachtfalter oder deren Raupen sind zum Beispiel Himbeeren, Brombeeren, Berberitze und Hartriegel. Finden nachtaktive Insekten ausreichend Nahrungspflanzen, dann profitieren davon auch die Fledermäuse.</p><p>Viele Insekten, wie auch Eier und Puppen von Schmetterlingen, überwintern in oder an den Stängeln. Dagegen dürfen Hecken, Büsche und Bäume nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 28. Februar zurückgeschnitten werden. Diese Regelung dient dem Schutz brütender Vögel und ist im Bundesnaturschutzgesetz § 39 festgelegt.</p><p>Nutzen Sie dafür schneidende Werkzeuge (z.B. Balkenmäher, Sensen) statt rotierender Werkzeuge (z.B. Rasenmäher, Freischneider). So reduzieren Sie die Anzahl der getöteten Insekten um ein Vielfaches. Eine Schnitthöhe von 14 Zentimetern lässt auch Amphibien und Reptilien eine Überlebenschance. Mähen Sie nie alle Flächen gleichzeitig. Lassen Sie immer einige Rückzugsräume, indem Sie Flächen zeitlich oder räumlich versetzt mähen. Sie können beispielsweise um besonders nützliche Pflanzen drumherum mähen oder hübsche Muster in die Fläche hineinschneiden. Oder Sie mähen einfach nach dem Prinzip „Vokuhila (vorne kurz, hinten lang) statt Glatze“.</p><p>Besonders im Winter sind ungemähte Flächen wichtig, denn dort überdauern viele Insekten bzw. deren Larven, Eier oder Puppen. Wertvoll sind auch Altgrasstreifen, also Teilflächen, die ein Jahr lang gar nicht gemäht werden. Das Mähgut sollte nach zwei Tagen von der Fläche entfernt werden. Sie können es kompostieren, als Mulch auf Beeten, unter Gebüschen oder auf Baumscheiben ausbringen, oder als Tierfutter verwenden. Verzichten Sie auf eine Düngung Ihrer Wiese - je magerer desto artenreicher!</p><p>Laub dient Bäumen und Bodenlebewesen langfristig als Nahrung, trägt zur Humusbildung bei, schützt den Boden vor Austrocknung und bietet vielen Tieren einen Lebensraum. Soll Laub von bestimmten Flächen, wie z.B. Wegen und Einfahrten, entfernt werden, kann es an anderer Stelle wieder ausgebracht werden. Zum Beispiel als Mulch auf Beete, unter Hecken und Sträuchern, als Haufen zur Überwinterung von Igeln und Amphibien, oder auch als Einstreu und Winterfutter für Haustiere.</p><p>Insekten und Vögel finden hierin Futter und Wohnraum. Vertikales Gärtnern hat auch viele andere Vorteile. Es kann die Wärmedämmung von Gebäuden verbessern und als Lärmschutzbarriere dienen, es spart Platz und sorgt für Abkühlung im Sommer. Bei richtiger Pflanzenwahl und intaktem Mauerwerk sind keine Gebäudeschäden zu erwarten. Lassen Sie sich vorher von Experten beraten!</p><p>Mulch kann aus den verschiedensten Materialien bestehen und unterschiedlichen Zwecken dienen. Beispielweise als Düngung: durch Mist und Rasenschnitt wird viel Stickstoff zugeführt. Oder zum Pflanzenschutz: Schafwolle und Sägespäne halten Schnecken fern. Oder als Lebensraum: Holzhackschnitzel zur Befestigung der Wege zwischen den Beeten dienen als Brutstätte für Käfer.</p><p>Mit Rindenmulch oder Tannennadeln kann der pH-Wert des Bodens gesenkt werden, zum Beispiel für den Anbau von Heidelbeeren. Mulch dient außerdem als Verdunstungsschutz, reguliert die Bodentemperatur, schützt vor Erosion und hält unerwünschten Bewuchs fern.</p><p>Sie werden viele Vorteile entdecken, z.B. eine verbesserte Bodenfruchtbarkeit und eine erhöhte Widerstandsfähigkeit der Pflanzen. Der Begriff Permakultur leitet sich von "permanent agriculture" ab und steht für eine nachhaltige Landwirtschaft und Lebensweise. Diese Philosophie nimmt natürliche Ökosysteme als Vorbild und leitet daraus Bewirtschaftungsweisen ab, die zu langfristig stabilen, sich selbst erhaltenden Systemen führen.</p><p>Kaufen Sie nur solche Erden und Substrate, die als „torffrei“ oder „ohne Torf“ gekennzeichnet sind. Sogar Heidelbeeren, die in saurer Erde angebaut werden müssen, kann man torffrei anbauen. Im Gartenfachhandel finden Sie torffreie Erden speziell für Heidelbeeren und andere Moorbeetpflanzen.</p><p><strong>Weitere Informationen und Tipps zur Bepflanzung:</strong></p><p></p><p>Kleine Biotope gestalten</p><p>Integrieren Sie wertvolle Elemente in Ihren Naturgarten: Trockenmauern, viel Totholz, Steinhaufen, Laubhaufen, ein Sandarium, dichtes Gestrüpp und ein paar „ungepflegte“ Ecken. Diese Elemente bieten vielen Tierarten Nahrung und Wohnraum.</p><p>Hier entsteht nicht nur wertvolle Gartenerde, sondern auch ein Biotop für zahlreiche Kleinstlebewesen. Auch Igel, Ringelnattern und Erdkröten mögen Komposthaufen. Nicht nur wegen des reichen Nahrungsangebotes, sondern auch wegen der Wärme, die bei der Verrottung entsteht.</p><p>Dort finden z.B. Fledermäuse und Höhlenbrüter Nahrung und Wohnraum. Totholz ist auch für viele gefährdeten Insektenarten sehr wertvoll. Die wertvollsten ökologischen Nischen bietet besonntes, aufrechtstehendes Totholz (mit Rinde) von Laubbäumen. Abgestorbene Gehölze lassen sich auch mit Kletterpflanzen verschönern. Mit den richtigen Schnitttechniken können so über die Jahre kreative Figuren entstehen. Auch die Wurzelballen abgestorbener Bäume sind ein wertvoller Lebensraum, z.B. für Käfer. Als Ersatz dafür können Sie einen Käferkeller anlegen.</p><p>Verzichten Sie dabei auf den Besatz mit Fischen, denn die fressen den Laich von Amphibien sowie zahlreiche Insekten und deren Larven. Ein naturnah gestalteter Teich zieht auch Fledermäuse an: sie kommen in der Dämmerung, um Beute zu jagen und ihren Durst zu stillen.</p><p>So können Sie die Folgen extremer Wetterereignisse wie Starkregen und Dürre über das Jahr etwas abfedern. Außerdem mögen Pflanzen Regenwasser viel lieber als das Wasser aus dem Hahn.</p><p>Ein Waldgarten ist ein Garten, der, wie ein Wald, in mehreren Höhenstufen aufgebaut ist. Waldgärten dienen der Nahrungserzeugung, leisten aber auch einen großen Beitrag zum Klimaschutz und zum Schutz der Biodiversität. Durch die Vielfalt eines Waldgartens entwickelt sich ein stabiles System, in dem Nahrungsmittel auch unter zukünftigen schwierigen Bedingungen angebaut werden können.</p><p><strong>Weitere Informationen und Tipps zur klimafreundlichen Gartengestaltung:</strong></p><p></p><p>Hilfe für tierische Gartenbewohner</p><p>Eine größere Schale auf dem Boden dient Igeln als Tränke und Vögeln als Badestelle. Für Vögel besteht allerdings eine hohe Ansteckungsgefahr an stark frequentierten Wasserstellen. Deshalb muss das Wasser täglich gewechselt und das Gefäß gereinigt werden. Hängende Tränkeflaschen sind für Vögel eine keimarme Alternative. Und auch Insekten haben Durst! Legen Sie Steine, Muscheln oder Moos in eine kleine Wasserschale, damit die Insekten darin nicht ertrinken.</p><p>Beachten Sie dabei genau die Bauanleitungen und die Empfehlungen zum Aufhängen der Kästen. Laut Bundesnaturschutzgesetz sind alle heimischen Vogelarten „besonders geschützt“ und alle Fledermausarten „streng geschützt“. Der Schutz bezieht sich auch auf ihre Nester. Es ist also verboten, sie zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.</p><p>Katzen töten jährlich viele Millionen Vögel und andere Kleintiere wie z.B. Eidechsen. Insbesondere verwilderte Hauskatzen sind problematisch, weil sie ihren Nahrungsbedarf ausschließlich über die Jagd decken müssen. Lassen Sie Ihre Hauskatze kastrieren und unterstützen Sie Tierschutzverbände bei Kastrationsprogrammen für verwilderte Katzen. Eine unkontrollierte Vermehrung zu verhindern hilft nicht nur den Vögeln, sondern auch den Katzen.</p><p>Sorgen Sie dafür, dass sich Ihre Katze zumindest von Mitte Mai bis Mitte Juli in den Morgenstunden nicht im Freien aufhält, denn dann sind die meisten hilflosen Jungvögel unterwegs. Bäume mit Vogelnestern können durch katzenabweisende Manschettenringe gesichert werden.</p><p>Das sind z.B. Kellertreppen, Lichtschächte, Gruben, Gullys, Teiche und Swimmingpools. Verschließen Sie die Zugänge oder bauen Sie kleine Ausstiegshilfen für die Tiere. Auch Fledermäuse können in Regentonnen ertrinken oder sich durch angekippte Fenster in Räume verirren, aus denen sie nicht mehr herausfinden.</p><p>Manche Insekten werden davon magisch angezogen und umkreisen die Lichtquellen bis zur völligen Erschöpfung. Dabei werden sie von der Nahrungsaufnahme und Partnersuche abgehalten. Beispielsweise können Glühwürmchen bei künstlichem Licht ihre leuchtenden Partner nicht finden, stattdessen fliegen sie orientierungslos von Lampe zu Lampe. Nutzen Sie im Freiland auch keine UV-Insektenkillerlampen.</p><p>Auch nützliche Insekten, kleine Singvögel und Fledermäuse bleiben daran kleben und verenden. Wenn Sie nicht auf Klebefallen verzichten wollen, dann nutzen Sie diese nur kurzzeitig in der jeweiligen Aktivitätsphase des Schädlings. Entfernen Sie die Fallen danach umgehend. Mit dem Anbringen einer Gittermanschette über dem Leimring verhindern Sie, dass Vögel und Fledermäuse kleben bleiben. Im besten Fall verzichten Sie auf den Einsatz von Leimfallen.</p><p>Igel brauchen mehrere Sommerschlafplätze und einen geeigneten Platz für den Winterschlaf. Dafür nutzen sie gerne Komposthaufen, Reisighaufen, große Laubhaufen oder dichtes Gebüsch. Im Handel angebotene Igelhäuser sind dagegen nicht ohne Weiteres als Winterschlafplatz geeignet. Igel sind reine Insektenfresser, am liebsten fressen sie Käfer. Diese finden sie unter anderem im Totholz, unter Laub und unter Holzhackschnitzeln.</p><p>Schnecken werden von Igeln nur in Ermangelung von geeigneter Nahrung gefressen. Sie übertragen Innenparasiten auf den Igel, die in Verbindung mit weiteren Stressoren zum Tod führen können. Die Nahrungssuche gestaltet sich für den Igel immer schwieriger. Seit 2024 gilt der westeuropäische Igel laut der Internationalen Roten Liste erstmals als "potenziell gefährdet". Die Gründe sind vielfältig: Klimawandel, Insektensterben, Pestizideinsatz, naturferne Gartengestaltung und der Straßenverkehr.</p><p>In den letzten Jahren gab es auch sehr viele schwerstverletzte Igel durch Mähgeräte, insbesondere durch Mähroboter. Mähen Sie nicht unter dichten Hecken und Gebüschen, dort richten die Igel sich gern ihre Sommerschlafplätze ein und ziehen ihre Jungen auf. Schalten Sie Mähroboter unbedingt ab, sobald der Abend dämmert und Igel auf Futtersuche gehen.</p><p>Igel müssen weite Strecken zurücklegen um Nahrung und Partner zu finden. Gestalten Sie deshalb Ihre Grundstücksgrenzen so, dass Igel hindurchwandern können. In Zäune können Sie beispielsweise ein Igeltor einbauen.</p><p>Wichtig: Immer, wenn Sie tagsüber Igel finden, immer, wenn Sie verletzte Igel finden, und immer, wenn Sie im Herbst Igel finden, die weniger als 600 Gramm wiegen, brauchen diese fachkundige Hilfe! Wenden Sie sich an Igelstationen, Wildtierauffangstationen oder an einen auf Wildtiere spezialisierten Tierarzt!</p><p>Maulwürfe sind nach Bundesnaturschutzgesetz „besonders geschützt“ und dürfen somit weder gestört, gefangen noch getötet werden. Auch ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten dürfen nicht zerstört werden. Es können Geldstrafen bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Die Vergrämung von Maulwürfen ist rechtlich zwar noch erlaubt. Weil er aber in vielen Gärten vertrieben und illegal getötet wird, findet er inzwischen in Deutschland kaum noch Lebensraum. Experten gehen von einem starken Bestandsrückgang aus, verlässliche Daten werden durch ein bundesweites Monitoring erhoben.</p><p>Dabei sind Maulwürfe sehr nützlich. Sie belüften den Boden und fressen z.B. Schnecken, Engerlinge, Schnakenlarven und Wühlmausbabys. Dulden Sie das kleine Tier bei sich und freuen Sie sich, denn seine Anwesenheit zeigt, dass Ihr Boden gesund und lebendig ist.</p><p>Sie fressen keine Wurzeln oder Blumenzwiebeln, sondern Insekten, Spinnen, Würmer und Schnecken. Sie suchen den ganzen Tag über nach Nahrung, durch das ganze Jahr hinweg. Wenn sie nur zwei Stunden keine Nahrung finden, verhungern sie. Spitzmäuse leben in Stein- und Laubhaufen. Den Winter verbringen sie gern im warmen Kompost.</p><p>Errichten Sie Burgen aus Totholz oder Steinen an einer sonnigen, ruhigen, vegetationsarmen Stelle. Eidechsen brauchen diese zum Sonnenbaden. Katzen sind gefährliche Eidechsen-Jäger. Als Schutz dienen viele kleine Versteck-Nischen, Sie können auch Dornenäste oder notfalls Maschendraht verwenden. Zur Eiablage brauchen Eidechsen eine sonnige Sandstelle. Diese sollte ganz in der Nähe der Wohnstätte liegen, denn Eidechsen sind ortstreu und bewegen sich nur wenige Meter. Schaffen Sie Lebensraum für Insekten, denn davon ernähren sich Eidechsen.</p><p>Beim Mähen besteht eine hohe Verletzungsgefahr. Mähen Sie deshalb zu den Zeiten, in denen Eidechsen inaktiv sind und sich in ihren Verstecken aufhalten (morgens oder abends, nach Niederschlägen, an kalten Tagen). Reptilien und Amphibien reagieren aufgrund ihrer speziellen Haut besonders empfindlich auf Chemikalien in der Umwelt. Ein Verzicht auf chemisch-synthetische Dünger und Pestizide hilft den Tieren.</p><p>Viele im Handel angebotenen Insektenhotels sind aufgrund des verwendeten Materials oder der Bauweise ungeeignet. Informieren Sie sich deshalb vor dem Kauf oder Bau von Insektennisthilfen. Die Mehrheit der Wildbienenarten nistet übrigens gar nicht in Insektenhotels. Für Wildbienen können Sie ein Sandarium an einem sonnigen Platz anlegen.</p><p>Hummeln sind schon im zeitigen Frühjahr unterwegs. Sie brauchen deshalb von Februar bis September geeignete Nahrungspflanzen. Pflanzen Sie beispielsweise eine Kornelkirsche, denn sie blüht bereits im Februar. Klee und Taubnesseln bieten dagegen bis weit in den Herbst hinein Pollen und Nektar. Finden Sie im Februar oder März eine erschöpfte Hummel, dann ist das vielleicht eine Königin, die gerade aus dem Winterschlaf erwacht ist und noch kein Futter findet. Mit einem Löffel lauwarmen Zuckerwasser können Sie das Tier in so einem Notfall retten - und damit auch ihr ganzes Volk.</p><p>Insbesondere nach der Winterruhe ist das ihre wichtigste Nahrungsquelle. Bieten Sie Marienkäfern geeignete Plätze für die Winterruhe an: Laubhaufen, Totholz, Steinhaufen, kleine trockene Hohlräume oder spezielle Nistkästen.</p><p>Schmetterlinge locken Sie in Ihren Garten, wenn Sie nicht nur den erwachsenen Faltern geeignete Nahrungspflanzen anbieten, sondern vor allem auch deren Raupen. Die Falter ernähren sich hauptsächlich von Nektar und anderen süßen Flüssigkeiten. Sie saugen auch gern an fauligem Obst. Schmetterlingsfreundliche Pflanzen sind beispielsweise Löwenzahn, Fetthenne, Ampfer, Weiden, Schlehen und Heidelbeeren. Die wichtigste Futterpflanze für die Raupen vieler Schmetterlingsarten ist jedoch die Brennnessel. Einige Raupen sind aber auch Nahrungsspezialisten. So sind die Raupen des Schwalbenschwanzes beispielsweise auf Doldenblütler wie Wilde Möhre, Fenchel, Dill und Petersilie spezialisiert.</p><p>Sie lockern den Boden, sind an der Humusbildung beteiligt und vertilgen Aas. Außerdem dienen sie vielen Tieren als proteinreiche Nahrung. So ist beispielsweise der auf Obstwiesen vorkommende Grünspecht auf Ameisen spezialisiert. Einige Pflanzen sind sogar bei ihrer Vermehrung auf Ameisen angewiesen, zum Beispiel Schneeglöckchen. Die Ameisen tragen die Samen in ihr Nest und vertilgen dort deren fetthaltige Anhängsel, die sogenannten Elaiosome. Die Samen selbst werden danach von den Arbeiterinnen als Abfall in der Umgebung entsorgt – und so entstehen neue Schneeglöckchen.</p><p>Die geselligen Tiere lieben die Samen von Linden und Malven und sonnen sich gerne unter diesen Pflanzen. Auch das Paarungsritual, bei dem zwei Tiere an den Hinterteilen viele Stunden zusammenhängen, vollziehen sie gerne in großer Gesellschaft. Die Mütter kümmern sich intensiv um ihren Nachwuchs. Feuerwanzen ernähren sich von abgestorbenen Pflanzen und Tieren und kommunizieren über Duftstoffe. Laub, Totholz und Steinhaufen bieten ihnen Unterschlupf.</p><p><strong>Weitere Informationen und Tipps für mehr Artenvielfalt im Garten:</strong></p><p><u>Vogel, Igel, Maulwurf, Reptilien:</u></p><p><u>Wildbienen, Hummeln und Insekten im Allgemeinen:</u></p><p><br>Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln kann negative Auswirkungen auf Ihre Gartenmitbewohner haben. Insektizide können nicht nur Schädlinge, sondern auch Nützlinge töten. Zudem schaden sie Lebewesen auch indirekt, indem sie ihnen die Nahrungsgrundlage nehmen. Beispielsweise können Marienkäfer durch bestimmte Insektizide nicht nur direkt getötet werden, sondern sie werden auch durch den Nahrungsmangel gefährdet, wenn Blattläuse vernichtet werden. In der Folge fehlen die Marienkäfer als Schädlingsbekämpfer wieder an anderer Stelle, ein Teufelskreislauf.Deshalb sollten Sie grundsätzlich alternative pflanzenbauliche Maßnahmen bevorzugen, bevor Sie ⁠Pflanzenschutzmittel⁠ einsetzen.<p>Auch chemisch-synthetische Düngemittel können negative Auswirkungen haben, indem sie beispielsweise Bodenlebewesen beeinträchtigen. Zudem resultiert aus der Herstellung und dem Transport synthetischer Düngemittel eine schlechte Klimabilanz.<strong>Nutzen Sie stattdessen organischen Dünger, der Ihnen vor Ort zur Verfügung steht,</strong>z.B. Kompost, Mist, Grünschnitt oder Laub. Organisches Material "füttert" die Bodenlebewesen, welche wiederum an der Humusbildung beteiligt sind. Lebendiger, humoser Boden bietet Ihren Pflanzen wertvolle Nährstoffe und ist somit ein bedeutender Baustein für die Pflanzengesundheit.</p><p>Kommerzieller Einsatz von Nützlingen im Gewächshaus und Garten</p><p>Zusätzlich zu den Nützlingen, die sich von selbst im Garten ansiedeln, können Sie einige Arten auch im Fachhandel kaufen und gezielt zum Schutz der Pflanzen ausbringen. Viele Nützlinge lassen sich gegen mehrere Schädlingsarten einsetzen und vermehren sich oft selbst weiter, solange noch Schädlinge als Nahrungsgrundlage vorhanden sind. Fast 90 Nützlings-Arten (2016) stehen in Deutschland zum kommerziellen Einsatz im Pflanzenbau (insbesondere Obst, Gemüse und Zierpflanzen) zur Verfügung. Die meisten Arten werden im Gewächshaus eingesetzt. Der Einsatz im Freiland ist vergleichsweise dazu teurer und weniger effizient.</p><p><p><strong>Doch Vorsicht:</strong>Setzen Sie gekaufte Nützlinge nur ein, wenn Sie sicher sind, dass die jeweiligen Arten und Unterarten hier heimisch sind und wenn die Tiere frei von Krankheiten sind. Das ist wichtig, damit natürlich vorkommende Arten nicht beeinträchtigt oder verdrängt werden. Das gilt nicht nur für den Einsatz im Garten sondern auch für den Einsatz im Haus und im Gewächshaus, weil die Tiere unter Umständen daraus entweichen können.<strong>Bestenfalls verzichten Sie ganz auf den Kauf von Nützlingen.</strong>Fördern Sie stattdessen die natürlich vorkommenden Arten indem Sie Lebensraum schaffen. Das schont den Geldbeutel, verursacht weniger Aufwand und ist langfristig die sinnvollste Methode.</p></p><p><strong>Doch Vorsicht:</strong>Setzen Sie gekaufte Nützlinge nur ein, wenn Sie sicher sind, dass die jeweiligen Arten und Unterarten hier heimisch sind und wenn die Tiere frei von Krankheiten sind. Das ist wichtig, damit natürlich vorkommende Arten nicht beeinträchtigt oder verdrängt werden. Das gilt nicht nur für den Einsatz im Garten sondern auch für den Einsatz im Haus und im Gewächshaus, weil die Tiere unter Umständen daraus entweichen können.<strong>Bestenfalls verzichten Sie ganz auf den Kauf von Nützlingen.</strong>Fördern Sie stattdessen die natürlich vorkommenden Arten indem Sie Lebensraum schaffen. Das schont den Geldbeutel, verursacht weniger Aufwand und ist langfristig die sinnvollste Methode.</p><p>Am Beispiel des<strong>Asiatischen Marienkäfers</strong>(<em>Harmonia axyridis</em>, auch Harlekin-Marienkäfer) wird deutlich, wie gut gemeinter Nützlingseinsatz langfristig großen Schaden an der heimischen Tierwelt anrichten kann. In den 80er Jahren wurde er zur biologischen Schädlingsbekämpfung gegen Blattläuse in Gewächshäusern eingesetzt. Doch er konnte den Gewächshäusern entkommen und vermehrt sich seitdem rasant im Freiland – sowohl in den USA, wie auch in Europa und vor allem auch in Deutschland. In der USA ist er inzwischen die am häufigsten vorkommende Marienkäferart und auch in Deutschland hat er sich flächendeckend ausgebreitet. Dabei verdrängt er heimische Marienkäfer und andere Käferarten. Was macht ihn so "erfolgreich"? Wissenschaftler*innen haben herausgefunden,<a href="https://www.mpg.de/7245718/asiatische-Marienkaefer">dass die Hämolymphe (eine Flüssigkeit, welche die Käfer bei Bedrohung absondern) des Asiatischen Marienkäfers besondere Inhaltsstoffe enthält</a>. Diese machen ihn nicht nur resistent gegen Parasiten, sondern können zudem heimische Käferarten infizieren und zu deren Tod führen. Außerdem hat der Asiatische Marienkäfer eine viel höhere Vermehrungsrate als heimische Marienkäfer und kann zudem bei Blattlausmangel auf andere Beute umstellen.</p><p>Ein weiteres Beispiel für die Problematik des kommerziellen Nützlingseinsatzes sind<strong>Zuchthummeln</strong>. Diese werden im professionellen Obst- und Gemüsebau zur Bestäubung eingesetzt und sind inzwischen auch für Hobbygärtner*innen erhältlich. Die Vorfahren der Zuchthummeln stammen aus der Türkei und aus Griechenland (z.B. die Unterart<em>Bombus terrestris dalmatinus</em>). In der Natur können die speziell gezüchteten Tiere nachhaltig Schaden anrichten. Zum einen konkurrieren die Zuchthummeln mit heimischen Hummelarten und verdrängen diese langfristig.<a href="https://www.researchgate.net/publication/51422333_Does_Pathogen_Spillover_from_Commercially_Reared_Bumble_Bees_Threaten_Wild_Pollinators">Zum anderen können sie ihre wilden Verwandten mit Krankheitserregern infizieren.</a>In der kommerziellen Hummelzucht werden tausende Tiere auf engstem Raum gehalten, dadurch wird die Ausbreitung von Krankheitserregern begünstigt. Gelangen die Zuchthummeln dann ins Freiland, können sie auf ihre Artgenossen Krankheiten übertragen, gegen die letztere nicht gewappnet sind.</p><p>Hintergrund</p><p><strong>Gesetzeslage</strong></p><p>Das Ausbringen von Tieren wird in Deutschland im<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__40.html">Bundesnaturschutzgesetz § 40</a>geregelt. Grundsätzlich bedarf das Ausbringen von Tieren, mit einigen Ausnahmen, der Genehmigung der zuständigen Behörde. Werden Tiere zum Zweck des biologischen Pflanzenschutzes ausgebracht, ist keine Genehmigung notwendig, wenn die Arten "in dem betreffenden Gebiet in freier Natur in den letzten 100 Jahren vorkommen oder vorkamen". Für nicht-einheimische Arten ist eine Genehmigung des Bundesamtes für Naturschutz (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BfN#alphabar">BfN</a>⁠) notwendig. Die Genehmigung wird jedoch versagt, wenn durch die beantragte Art eine Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten nicht auszuschließen ist.</p><p>Eine Zulassungspflicht, so wie sie für ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a>⁠ besteht, gibt es für Nützlinge derzeit nicht. Auch besondere Auflagen oder Vorschriften für die Anwendung von Nützlingen bestehen nicht. Anbieter von Nützlingen sind auch nicht verpflichtet, ihre Absatzmengen zu melden. Somit fehlt den Behörden eine Übersicht über die tatsächlich eingesetzten Mengen und Arten von Nützlingen.</p><p>In regelmäßigen Abständen erhebt das Julius Kühn-Institut (JKI) in Zusammenarbeit mit den Pflanzenschutzdiensten der Länder Daten zur Anwendung biologischer Pflanzenschutzverfahren und veröffentlicht diese in einem Statusbericht. Darin enthalten sind auch Informationen zur kommerziellen Anwendung von Nützlingen. Aus den oben beschriebenen Gründen sind die Daten jedoch lückenhaft. Der aktuellste Statusbericht ist von 2018 und kann<a href="https://www.nap-pflanzenschutz.de/integrierter-pflanzenschutz/pflanzenschutzmassnahmen/biologischer-pflanzenschutz">HIER</a>eingesehen werden.</p>

Landschaftsschutzgebiete (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Landschaftsschutzgebiet § 26 Bundesnaturschutzgesetz und § 19 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Schutzintensität: weniger hoch. Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder besondere kulturhistorische Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. Verordnete Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Landkreis Göttingen sind: LSG "Buchenwälder und Kalkmagerrasen zwischen Dransfeld und Hedemünden" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 170; LSG "Fulda und Fuldaufer;" LSG "Fulda zwischen Wahnhausen und Bonaforth" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 372; LSG "Göttinger Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 138 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Harz"; LSG "Iberg bei Bad Grund" als Umsetzung des FFH-Gebiets 145 "Iberg"; LSG "Kaufunger Wald" Pufferzone für die Umsetzung eines Teils des FFH-Gebiets Nr. 143; "Bachtäler im Kaufunger Wald" als Pufferzone; LSG "Leine zwischen Friedland und Niedernjesa sowie Dramme" als Umsetzung der gleichnamigen FFH-Gebiete Nr. 407 und 454; LSG "Leinebergland" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Mausohr-Jagdgebiet Leinholz" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 447; LSG "Pipinsburg"; LSG "Reinhäuser Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 110 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Rhumequelle"; LSG "Schwülme und Auschnippe" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 402; LSG "Südharz bei Zorge"; LSG "Untereichsfeld" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Weiher am Kleinen Steinberg" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 408; LSG "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 132; LSG "Weserbergland-Kaufunger Wald"; LSG "Wolfsbachtal bei Zorge" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 150. Für die LSG, die der Umsetzung von FFH-Gebieten dienen, wurden teilweise Lebensraumtypen (LRT), Erhaltungszustände (EHZ) und Fortpflanzungs- und Ruhestätten (F+R) definiert, die Bestandteil des jeweiligen Schutzzwecks sind.

Geschützte Landschaftsbestandteile Landkreis Lüneburg

Ein geschützter Landschaftsbestandteil ist ein nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 22 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzter Teil von Natur und Landschaft, dessen besonderer Schutz zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts erforderlich ist. Bestandteile der Landschaft wie z.B. Bäume, Hecken, Feldraine, Röhrichte, Brutstätten oder kleinere Wasserläufe können unter Schutz gestellt werden, wenn sie für den Naturhaushalt eine besondere Bedeutung haben oder das Landschaftsbild bereichern.

Geschützte Landschaftsbestandteile (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Geschützter Landschaftsbestandteil § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 22 Niedersächsiches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) Schutzintensität: weniger hoch. Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, 2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, 3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder 4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Rechtsgrundlage: Geschützter Landschaftsbestandteil § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 22 Niedersächsiches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) Schutzintensität: weniger hoch. Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist: 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, 2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, 3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder 4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.

Landschaftsprogramm Hamburg

Bezugsmaßstab für die Darstellungen des Landschaftsprogramms: 1:20.000 Aktualität des Datenbestandes: Landschaftsprogramm Hamburg in der Fassung vom Juli 1997, einschließlich der 1.-172. Änderung, der 1.- 32. Berichtigung und aktualisierter Anpassungen - Stand 06/2025 - einschließlich der Anpassungen aufgrund des Konturenabgleichs (Bau-/Freiflächen) mit dem Flächennutzungsplan im September 2014 - Das Landschaftsprogramm mit der Karte Arten- und Biotopschutz legt die Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege für Hamburg fest. Es wurde am 12.6.1997 durch die Bürgerschaft beschlossen. Rechtliche Grundlage sind das Bundesnaturschutzgesetz und das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes. Mit dem Landschaftsprogramm werden bedeutsame Landschaftsbestandteile, wertvolle Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume gesichert und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft erhalten. Mit dem Schutz der Hamburger Kulturlandschaften, der natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft sowie der Sicherung von Freiräumen soll die Lebensqualität der Bewohner erhalten oder verbessert werden. Auch Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, die Versorgung mit Grünflächen und die Qualität von Grünflächen sind wichtige Themen im Landschaftsprogramm. Das Landschaftsprogramm ist neben dem Flächennutzungsplan maßgebliches Steuerungsinstrument für bodennutzungsrelevante gesamthamburgische Belange. Für die Politik und die Verwaltung ist das Landschaftsprogramm bindend. Seine Ziele und Inhalte sind in der gesamtstädtischen Entwicklungsplanung zu berücksichtigen. Bürger/innen können aus dem Landschaftsprogramm jedoch keinen Rechtsanspruch ableiten. Die Inhalte des Landschaftsprogramms werden für drei Themenschwerpunkte entwickelt und dargestellt: Erholung/Landschaftsbild - Stadtklima/Naturhaushalt und Arten- und Biotopschutz (i. d. Karte Arten- und Biotopschutz des Landschaftsprogramms). Für die Schutzgebietsinformationen werden die Originalquellen aus dem Datensatz „Arten- und Biotopschutz - AuBS (ehem. APRO)“ herangezogen. Weitere Informationen zu diesen Daten entnehmen Sie bitte der entsprechenden Datensatzbeschreibung. Die flächenbezogenen Planungsinhalte des Landschaftsprogramms werden in unterschiedlichen Planungskategorien, sog. 'Milieus' dargestellt. Das Milieu ist die zentrale flächenbezogene Planungskategorie, es umfasst Nutzung, Struktur und Entwicklungsziel der jeweiligen Flächeneinheit. Für jedes Milieu gibt es besondere Entwicklungsziele. In einer zweiten Darstellungsebene, den sog. 'Milieuübergreifenden Funktionen' werden Zielvorgaben aus den o.g. Themenschwerpunkten des Landschaftsprogramms dargestellt, die sich nicht in die Milieuebene integrieren lassen. Das Landschaftsprogramm kann durch formale Änderungsverfahren, über die die Bürgerschaft beschließt, geändert oder aktualisiert werden. Die Darstellung der Inhalte des Landschaftsprogramms erfolgt stets unter Beachtung der Planungsziele des Flächennutzungsplans. Das Landschaftsprogramm besteht aus einem Plan im Maßstab 1:20.000 (6 Blätter) und einem ausführlichen Erläuterungsbericht. Letzter Neudruck des Landschaftsprogramms im Maßstab 1:50.000 sowie 1:20.000 (6 Blätter) - April 2013 Hinweise: Die Geodaten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Download der Gesamtdatei z. Zt. nur als gml Datei möglich.

Naturdenkmale flächig (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Naturdenkmal § 28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 21 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGNNatSchG). Verordnung des Landkreises Göttingen, sowie Satzungen einzelner Gemeinden. Alle Einzelschöpfungen der Natur oder Flächen bis zu 5 Hektar im Kreisgebiet, die aufgrund ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erhalten werden sollen. Ausgewiesen wurden folgende flächenhafte Naturdenkmale: "Lindengruppe auf der Masch"; "Eibenwald"; "Forstbotanischer Garten"; "Fuchshaller Steinbruch"; "Frankenberg-Höhle bei Bad Grund (Harz); "Moostierchenriff bei Bartolfelde"; "Westersteine"; "Diabas-Aufschluss bei der Huttaler Widerwaage"; "Schulbergklippen bei Scharzfeld"; "Römerstein bei Nüxei"; "Kupferschiefer-Aufschluss bei Walkenried"; "Lonauwasserfall in Herzberg am Herz"; "Weißer Stein/Hellenberg"; "Gipsfelsen an der Pipinsburg bei Osterode am Harz"; "Priesterstein mit Höhle bei Neuhof"; "Hübichenstein bei Bad Grund (Harz)"; "Seilerklippe"; "Mönchskappenklippe"; "Der Stumpfestein"; "Geologischer Aufschluss am Gehöft Allershausen in Gittelde"; "Pfaffenholzschwinde"; "Kleine Trogsteinschwinde bei Tettenborn Kolonie"; Erdfälle am Moosberg bei Ührde"; "Erdfall unterm Hundeberg in Bartolfelde".

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