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Landschaftsprogramm Hamburg

Bezugsmaßstab für die Darstellungen des Landschaftsprogramms: 1:20.000 Aktualität des Datenbestandes: Landschaftsprogramm Hamburg in der Fassung vom Juli 1997, einschließlich der 1.-173. Änderung, der 1.- 32. Berichtigung und aktualisierter Anpassungen - Stand 03/2026 - einschließlich der Anpassungen aufgrund des Konturenabgleichs (Bau-/Freiflächen) mit dem Flächennutzungsplan im September 2014 - Das Landschaftsprogramm mit der Karte Arten- und Biotopschutz legt die Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege für Hamburg fest. Es wurde am 12.6.1997 durch die Bürgerschaft beschlossen. Rechtliche Grundlage sind das Bundesnaturschutzgesetz und das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes. Mit dem Landschaftsprogramm werden bedeutsame Landschaftsbestandteile, wertvolle Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume gesichert und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft erhalten. Mit dem Schutz der Hamburger Kulturlandschaften, der natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft sowie der Sicherung von Freiräumen soll die Lebensqualität der Bewohner erhalten oder verbessert werden. Auch Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, die Versorgung mit Grünflächen und die Qualität von Grünflächen sind wichtige Themen im Landschaftsprogramm. Das Landschaftsprogramm ist neben dem Flächennutzungsplan maßgebliches Steuerungsinstrument für bodennutzungsrelevante gesamthamburgische Belange. Für die Politik und die Verwaltung ist das Landschaftsprogramm bindend. Seine Ziele und Inhalte sind in der gesamtstädtischen Entwicklungsplanung zu berücksichtigen. Bürger/innen können aus dem Landschaftsprogramm jedoch keinen Rechtsanspruch ableiten. Die Inhalte des Landschaftsprogramms werden für drei Themenschwerpunkte entwickelt und dargestellt: Erholung/Landschaftsbild - Stadtklima/Naturhaushalt und Arten- und Biotopschutz (i. d. Karte Arten- und Biotopschutz des Landschaftsprogramms). Für die Schutzgebietsinformationen werden die Originalquellen aus dem Datensatz „Arten- und Biotopschutz - AuBS (ehem. APRO)“ herangezogen. Weitere Informationen zu diesen Daten entnehmen Sie bitte der entsprechenden Datensatzbeschreibung. Die flächenbezogenen Planungsinhalte des Landschaftsprogramms werden in unterschiedlichen Planungskategorien, sog. 'Milieus' dargestellt. Das Milieu ist die zentrale flächenbezogene Planungskategorie, es umfasst Nutzung, Struktur und Entwicklungsziel der jeweiligen Flächeneinheit. Für jedes Milieu gibt es besondere Entwicklungsziele. In einer zweiten Darstellungsebene, den sog. 'Milieuübergreifenden Funktionen' werden Zielvorgaben aus den o.g. Themenschwerpunkten des Landschaftsprogramms dargestellt, die sich nicht in die Milieuebene integrieren lassen. Das Landschaftsprogramm kann durch formale Änderungsverfahren, über die die Bürgerschaft beschließt, geändert oder aktualisiert werden. Die Darstellung der Inhalte des Landschaftsprogramms erfolgt stets unter Beachtung der Planungsziele des Flächennutzungsplans. Das Landschaftsprogramm besteht aus einem Plan im Maßstab 1:20.000 (6 Blätter) und einem ausführlichen Erläuterungsbericht. Letzter Neudruck des Landschaftsprogramms im Maßstab 1:50.000 sowie 1:20.000 (6 Blätter) - April 2013 Hinweise: Die Geodaten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Download der Gesamtdatei z. Zt. nur als gml Datei möglich.

Ausgleichsflächen gemäß Bundesnaturschutzgesetz (Kompensationsverzeichnis) Hamburg

Das Kompensationsverzeichnis basiert auf der Rechtsgrundlage des Bundesnaturschutzgesetzes. Nach § 17 Abs. 6 BNatSchG werden die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die dafür in Anspruch genommenen Flächen in diesem Verzeichnis erfasst. Darüber hinaus werden Angaben zum jeweiligen Eingriff gespeichert. In der Datenbank sind Eingriffsart, Eingriffsbeschreibung sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beschrieben. Diese Daten sind mit einem GIS-Programm verknüpft, in dem die entsprechenden Flächen kartografisch dargestellt sind. Diese Daten enthalten alle Ausgleichs- und Ersatzflächen aus Eingriffsvorhaben, aus der Bauleitleitplanung sowie Ökokontoflächen gemäß §16 BNatSchG in Verbindung mit der Hamburger Ökokontoverordnung. Zusätzlich werden Maßnahmenflächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (SPE-Flächen) gem. §9 (1) Nr. 20 BauGB dargestellt. Daten, die Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulassen würden, werden nicht dargestellt.

Ausgleichsflächen (Kompensationsverzeichnis) Land Bremen

Dieser Datensatz enthält alle im Kompensationsverzeichnis von Bremen erfassten Flächen. Die gesetzliche Pflicht zur Führung des Kompensationsverzeichnisses ergibt sich aus § 17 (6) Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 8 (4) Bremisches Naturschutzgesetz. Nach § 8 (4) BremNatG sind auch Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz im Sinne des § 18 Abs. 1 BNatschG (Ausgleich in der Bauleitplanung) zu erfassen. Die zuständige Behörde für die Führung des Kompensationsverzeichnisses ist in Bremen die oberste Naturschutzbehörde. In der Attributtabelle sind neben der Maßnahmenbezeichnung auch der Vorhabensträger und der Umsetzungsstatus dargestellt. Das Verzeichnis umfasst alle Maßnahmen aus Fachplänen/Genehmigungen, über die Kenntnisse vorliegen, sowie alle Maßnahmen aus Bebauungsplänen nach 01.05.1993. Es beinhaltet neben den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch Vermeidungsmaßnahmen, kohäherenzsichernde Maßnahmen für das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 und Artenschutzmaßnahmen (CEF).

Umweltverträglichkeitsstudie Neuregulierung hydrologisches System "Polder- Sophienhof"

Das Ziel der Neuregulierung des hydrologischen Systems im Polder Sophienhof besteht darin, den Schöpfwerksbetrieb im Polder aufzugeben und die natürlichen Vorflutverhältnisse zur Peene wieder herzustellen, um somit ein moorschonende Nutzung zu ermöglichen. Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung untersuchte die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach UVPG mittels vier Varianten.

Landschaftsrahmenplanung (Region Leipzig)

AUFGABEN und gesetzliche GRUNDLAGEN Das Aufgabenspektrum der Landschaftsrahmenplanung leitet sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz ab. Demnach gilt es, die Erfordernisse zur nachhaltigen Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, der Pflanzen- und Tierwelt sowie der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft aufzuzeigen - und dies entsprechend der Planungshierarchie auf regionaler Ebene. In Sachsen übernehmen die Regionalpläne zugleich die Funktion der Landschaftsrahmenpläne nach § 4 Abs. 2 SächsLPlG und § 5 Abs. 2 SächsNatSchG. Der Regionalplan ist damit ein Instrument, mit dem gezielt auch landschaftsrahmenplanerische Erfordernisse Verbindlichkeit erlangen. Vor einer Integration landschaftsrahmenplanerischer Erfordernisse müssen zunächst fundierte und in sich schlüssige, unabgewogene Grundlagen der Landschaftsrahmenplanung erarbeitet werden. INHALTE Betrachtungsgegenstand der Landschaftsrahmenplanung sind Natur und Landschaft im unbesiedelten wie im besiedelten Bereich. Um die Komplexität der Landschaft planerisch behandeln zu können, wird untergliedert in * Boden * Klima/Luft * Grund- und Oberflächenwasser * Arten und Biotope * Landschaftserleben/Erholung * Entwicklung der Kulturlandschaft. Auf Grundlage einer Analyse und Bewertung des vorhandenen und zu erwartenden Zustands von Natur und Landschaft erfolgt die Erarbeitung der Ziele und der für ihre Verwirklichung erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Planungsraum. Darüber hinaus sind Leitbilder für Naturräume und Landschaftseinheiten zu entwickeln. Die Grundlagen und Inhalte der Landschaftsrahmenplanung sind für das Gebiet jeder Planungsregion als Fachbeitrag zusammenhängend darzustellen. Der "Fachbeitrag Naturschutz und Landschaftspflege zum Landschaftsrahmenplan Planungsregion Westsachsen" liegt nunmehr vor. Er kann als CD durch alle Interessierten bei der Regionalen Planungsstelle bezogen werden.

Privat- und Körperschaftswald

Nach Abschluss der Privatisierung des Treuhandwaldes wird fast die Hälfte (46 %) des sächsischen Waldes privaten Waldeigentümern gehören. Sachsen kann somit durchaus als Land des Privatwaldes bezeichnet werden. Demgegenüber sind 39 % der Waldfläche im Eigentum des Freistaates Sachsen, die übrigen Flächenanteile entfallen auf Körperschaften, darunter auch Kirchen, und den Bund. Der Freistaat Sachsen unterstützt private und körperschaftliche Waldbesitzer entsprechend Sächsischem Waldgesetz.

Naturschutz, Landschaftspflege

- Fachstellungnahmen zur Bewertung naturschutzrelevanter Vorhaben (Eingriffsbeurteilung), - Berichte und Beratung zum Arten- und Biotopschutz, zur Landschaftspflege sowie zu Schutzgebieten, - Fachplanungen des Naturschutzes, - Überwachung und Effizienzkontrollen im Zusammenhang mit Fördermittelvergaben, Schutzgebieten sowie im Arten- und Biotopschutz, - Publikationen zum Arbeitsstand.

Umweltverträglichkeitsstudie zur Erdgasleitung Bernau - Lubmin

Die VASA Kraftwerke GmbH & Co. Lubmin KG plant den Bau eines GuD-Kraftwerkes am Standort des ehemaligen KKW in Lubmin. Zur bedarfsgerechten Versorgung des Kraftwerkes mit einer geplanten Leistung von 1200 MW ist der Neubau einer Edgasleitung erforderlich. Der veranschlagte Brennstoffbedarf beläuft sich auf ca. 1,5 Mrd. m³. Im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens wurde die Trasse zur Verlegung geprüft. Mit der Umweltverträglichkeitsprüfung wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach UPVG ermittelt. Die Verlegetrasse DN 800 kommt aus dem Raum Bernau und durchquert die Landkreise Mecklenburg Strelitz und Demmin. In der Linie Rühlow - Neubrandenburg - Altentreptow - Jarmen wird die Erdgastrasse trassennah zur Bundesautobahn A 20 geführt. Die Verlegung der Erdgasleitung quert bei Jarmen das FFH- Gebiet "Peenetal vom Kummerower See bis Schadefähre", das EG-Vogelschutzgebiet sowie ein Landschaftsschutzgebiet "Peenetal".

Umweltverträglichkeitsstudie zur Peenequerung- L 261 bei Loitz

Mit dem Vorhaben wird beabsichtigt, eine neue Brückenquerung über die Peene zu bauen. Die vorhandene Drehbrücke im Zuge der L 261 ist nicht mehr zu sanieren. Um den Fahrzeugverkehr aus Richtung Jarmen in die Stadt Loitz zu gewährleisten, ist ein Neubau einer Peenebrücke erforderlich. Mit der Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach UVPG ermittelt. Die neue Straßen-, Brückenführung durchquert hochwertige Landschaftsteile, z.B das FFH- Gebiet " Peenetal von Kummerower See bis Schadefähre", EG Vogelschutzgebiet von "Kummerower See bis Anklamer Stadtbrücke" und das Landschaftsschutzgebiet "Peenetal".

Umweltverträglichkeitsstudie Errichtung Solarpark Lärz

Die Umweltverträglichkeitsstudie stellt die Empfindlichkeit der Landschaft gegenüber dem beantragten Vorhaben dar. Der Solarpark Lärz soll unmittelbar auf der Fläche eines exentierenden Regionalflugplatz errichtet werden. Um den wirtschaftlichen Betrieb dieser Anlagen zu sichern ist eine Anlagenkapazität von mindestens 5 MW elektrischer Leistung erforderlich für die Errichtung des Solarparkes wird ein Nettoflächenbedarf von ca. 50 ha notwendig.

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