Dieser Datensatz enthält alle im Kompensationsverzeichnis von Bremen erfassten Flächen. Die gesetzliche Pflicht zur Führung des Kompensationsverzeichnisses ergibt sich aus § 17 (6) Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 8 (4) Bremisches Naturschutzgesetz. Nach § 8 (4) BremNatG sind auch Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz im Sinne des § 18 Abs. 1 BNatschG (Ausgleich in der Bauleitplanung) zu erfassen. Die zuständige Behörde für die Führung des Kompensationsverzeichnisses ist in Bremen die oberste Naturschutzbehörde. In der Attributtabelle sind neben der Maßnahmenbezeichnung auch der Vorhabensträger und der Umsetzungsstatus dargestellt. Das Verzeichnis umfasst alle Maßnahmen aus Fachplänen/Genehmigungen, über die Kenntnisse vorliegen, sowie alle Maßnahmen aus Bebauungsplänen nach 01.05.1993. Es beinhaltet neben den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch Vermeidungsmaßnahmen, kohäherenzsichernde Maßnahmen für das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 und Artenschutzmaßnahmen (CEF).
Bezugsmaßstab für die Darstellungen des Landschaftsprogramms: 1:20.000 Aktualität des Datenbestandes: Landschaftsprogramm Hamburg in der Fassung vom Juli 1997, einschließlich der 1.-173. Änderung, der 1.- 32. Berichtigung und aktualisierter Anpassungen - Stand 03/2026 - einschließlich der Anpassungen aufgrund des Konturenabgleichs (Bau-/Freiflächen) mit dem Flächennutzungsplan im September 2014 - Das Landschaftsprogramm mit der Karte Arten- und Biotopschutz legt die Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege für Hamburg fest. Es wurde am 12.6.1997 durch die Bürgerschaft beschlossen. Rechtliche Grundlage sind das Bundesnaturschutzgesetz und das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes. Mit dem Landschaftsprogramm werden bedeutsame Landschaftsbestandteile, wertvolle Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume gesichert und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft erhalten. Mit dem Schutz der Hamburger Kulturlandschaften, der natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft sowie der Sicherung von Freiräumen soll die Lebensqualität der Bewohner erhalten oder verbessert werden. Auch Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, die Versorgung mit Grünflächen und die Qualität von Grünflächen sind wichtige Themen im Landschaftsprogramm. Das Landschaftsprogramm ist neben dem Flächennutzungsplan maßgebliches Steuerungsinstrument für bodennutzungsrelevante gesamthamburgische Belange. Für die Politik und die Verwaltung ist das Landschaftsprogramm bindend. Seine Ziele und Inhalte sind in der gesamtstädtischen Entwicklungsplanung zu berücksichtigen. Bürger/innen können aus dem Landschaftsprogramm jedoch keinen Rechtsanspruch ableiten. Die Inhalte des Landschaftsprogramms werden für drei Themenschwerpunkte entwickelt und dargestellt: Erholung/Landschaftsbild - Stadtklima/Naturhaushalt und Arten- und Biotopschutz (i. d. Karte Arten- und Biotopschutz des Landschaftsprogramms). Für die Schutzgebietsinformationen werden die Originalquellen aus dem Datensatz „Arten- und Biotopschutz - AuBS (ehem. APRO)“ herangezogen. Weitere Informationen zu diesen Daten entnehmen Sie bitte der entsprechenden Datensatzbeschreibung. Die flächenbezogenen Planungsinhalte des Landschaftsprogramms werden in unterschiedlichen Planungskategorien, sog. 'Milieus' dargestellt. Das Milieu ist die zentrale flächenbezogene Planungskategorie, es umfasst Nutzung, Struktur und Entwicklungsziel der jeweiligen Flächeneinheit. Für jedes Milieu gibt es besondere Entwicklungsziele. In einer zweiten Darstellungsebene, den sog. 'Milieuübergreifenden Funktionen' werden Zielvorgaben aus den o.g. Themenschwerpunkten des Landschaftsprogramms dargestellt, die sich nicht in die Milieuebene integrieren lassen. Das Landschaftsprogramm kann durch formale Änderungsverfahren, über die die Bürgerschaft beschließt, geändert oder aktualisiert werden. Die Darstellung der Inhalte des Landschaftsprogramms erfolgt stets unter Beachtung der Planungsziele des Flächennutzungsplans. Das Landschaftsprogramm besteht aus einem Plan im Maßstab 1:20.000 (6 Blätter) und einem ausführlichen Erläuterungsbericht. Letzter Neudruck des Landschaftsprogramms im Maßstab 1:50.000 sowie 1:20.000 (6 Blätter) - April 2013 Hinweise: Die Geodaten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Download der Gesamtdatei z. Zt. nur als gml Datei möglich.
WMS-Dienst mit dem Inhalt des Plan 1 "Ziel- und Maßnahmenkonzept" (Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung von Zielbiotopkomplexen). Die Darstellungen des Landschaftsprogramms sind in der Regel nicht grundstücksgenau zu verstehen. Um die Planansicht in der von der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) am 22.04.2015 beschlossenen Fassung zu erhalten, müssen alle Layer und Gruppenlayer des WMS-Dienstes sichtbar geschaltet werden. Landschaftsprogramm Bremen, Teil Stadtgemeinde Bremen: Das Landschaftsprogramm konkretisiert die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und die ihrer Verwirklichung dienenden Erfordernisse und Maßnahmen für den Planungsraum (§ 9 (2) BNatSchG). Die Darstellung erfolgt in Text und Karten. Sie gibt gemäß der vom Gesetzgeber vorgesehenen Rolle der Landschaftsplanung die naturschutzfachliche Sicht wieder, unter Beachtung behördenverbindlicher Vorgaben, u.a. der Flächennutzungsplanung. Der programmatische Teil (Darstellungen) besteht aus den Plänen 1 bis 4 (mit tabellarischen Erläuterungen im Anhang B) sowie den textlichen Zielen, Maßnahmen und Erfordernissen (Kapitel 4 und 5). Die übrigen Kapitel und der Kartensatz "Zustandsanalyse" haben begründende Funktion.
WMS-Dienst mit dem Inhalt des Plan 2 "Maßnahmen Erholung und Landschaftserleben". Die Darstellungen des Landschaftsprogramms sind in der Regel nicht grundstücksgenau zu verstehen. Um die Planansicht in der von der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) am 22.04.2015 beschlossenen Fassung zu erhalten, müssen alle Layer und Gruppenlayer des WMS-Dienstes sichtbar geschaltet werden. Landschaftsprogramm Bremen, Teil Stadtgemeinde Bremen: Das Landschaftsprogramm konkretisiert die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und die ihrer Verwirklichung dienenden Erfordernisse und Maßnahmen für den Planungsraum (§ 9 (2) BNatSchG). Die Darstellung erfolgt in Text und Karten. Sie gibt gemäß der vom Gesetzgeber vorgesehenen Rolle der Landschaftsplanung die naturschutzfachliche Sicht wieder, unter Beachtung behördenverbindlicher Vorgaben, u.a. der Flächennutzungsplanung. Der programmatische Teil (Darstellungen) besteht aus den Plänen 1 bis 4 (mit tabellarischen Erläuterungen im Anhang B) sowie den textlichen Zielen, Maßnahmen und Erfordernissen (Kapitel 4 und 5). Die übrigen Kapitel und der Kartensatz "Zustandsanalyse" haben begründende Funktion. Die aus Naturschutzsicht erforderlichen Maßnahmenbereiche gehen aus Plan 1 und für die Erholungsplanung aus Plan 2 hervor. Die Darstellungen des Landschaftsprogramms sind in der Regel nicht grundstücksgenau zu verstehen. Es handelt sich um Zieldarstellungen.
Naturräumliche Gliederung (1:280.000) Flächennutzung (1:280.000) Potenzielle Natürliche Vegetation (1:280.000) Gebiete mit besonderer avifaunistischer Bedeutung (1:280.000) Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz (1:280.000) Biotoppotenzial (1:280.000) Natürliche Bodenfunktionen (1:280.000) Archivfunktion (1:280.000) Erosionsgefährdung (1:280.000) Stoffliche Belastungen (1:280.000) Rohstoffpotenzial (1:280.000) Fließgewässernetz und Einzugsgebiete (1:280.000) Zustandsbewertung Fischfauna und Querbauwerke (1:280.000) Beurteilung der Zielerreichung von Oberflächenwasserkörpern (1:280.000) Trinkwasser- und Heilwasserschutzgebiete (1:280.000) Beurteilung der Zielerreichung von Grundwasserkörpern (1:280.000) Grundwasserabhängige Biotope und Ökosysteme (1:280.000) Mittlere jährliche Windgeschwindigkeit (1:280.000) Erholungseignung (1:280.000) Bodennahe Durchlüftungsverhältnisse (1:280.000) Freiflächensicherungsbedarf (1:280.000) Waldflächenentwicklung (1:280.000) Ausgewählte kulturlandschaftlich bedeutsame Bereiche und Elemente (1:280.000) Bereiche mit besonderer Sichtexposition (1:280.000) Landschaftliche Erlebniswirksamkeit (1:280.000) Unzerschnittene Räume (1:280.000) Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen (1:200.000) Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft (1:200.000) Freiraumsicherung (1:100.000) Regionale Grünzüge - Begründung (1:200.000) Schutzgebiete nach Naturschutzrecht (1:100.000) Ökologischer Verbund und regionale Maßnahmenschwerpunkte (1:200.000)
Sachsenforst ist zuständig für: -die Bewirtschaftung und Verwaltung des Staatswaldes des Freistaates Sachsen, -die forsttechnische Betriebsleitung und den Revierdienst im Körperschaftswald, Beratung, Betreuung und forsttechnische Hilfe im Privatwald, -die Durchführung forstlicher Förderungsmaßnahmen, -die forstliche Rahmenplanung und sonstige Fachplanungen für die Forstwirtschaft, -die Durchführung von Standorterkundungen, Waldfunktionskartierungen u. a., -die Durchführung praxisbezogener Versuchs- und Forschungsaufgaben auf dem Gebiet der Forstwirtschaft, -die Erarbeitung und laufende Fortschreibung der Waldbiotopkartierung im Zusammenwirken mit dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, -die Waldpädagogik, -die Aufgaben eines Amtes für Großschutzgebiete nach dem Sächsischen Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege mit der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz, Biosphärenreservatsverwaltung Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft und Naturschutzgebietsverwaltung Königsbrücker Heide/ Gohrischheide, Elbniederterrasse Zeithain, -die Fachaufsicht über die unteren Forstbehörden als obere Forstbehörde.
Mit dem Vorhaben wird beabsichtigt, eine neue Brückenquerung über die Peene zu bauen. Die vorhandene Drehbrücke im Zuge der L 261 ist nicht mehr zu sanieren. Um den Fahrzeugverkehr aus Richtung Jarmen in die Stadt Loitz zu gewährleisten, ist ein Neubau einer Peenebrücke erforderlich. Mit der Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach UVPG ermittelt. Die neue Straßen-, Brückenführung durchquert hochwertige Landschaftsteile, z.B das FFH- Gebiet " Peenetal von Kummerower See bis Schadefähre", EG Vogelschutzgebiet von "Kummerower See bis Anklamer Stadtbrücke" und das Landschaftsschutzgebiet "Peenetal".
Ziel des B-Planes ist die Regelung der baulichen Nutzung und der Gestaltung des Wohnungsbaustandortes Steep auf einer ca. 55 ha großen Fläche. Mit der Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurden die Auswirkungen des B-Planes auf die Schutzgüter nach UVPG ermittelt. Ausgewiesene Schutzgebiete sind durch den B-Plan nicht betroffen.
Mit der Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach UVPG ermittelt. Die Stadt Mirow ist über eine geführte ortsnahe Umgehungsstraße vom Durchgangsverkehr zu entlasten, das heißt, Verkehrsströme der Bundesstraßen 198 sollen weitgehend um die Stadt geführt werden. Für die ortsnahe Umgehungsstraße wurden mehrere Varianten untersucht.
Die Deutsche Bahn beabsichtigt die Gleiserneuerung zwischen Neddemin und Altentreptow. Der jetzige Zustand der Gleisanlagen entspricht nicht mehr den Erfordernissen des Bahnverkehrs auf dieser Strecke. Die vorgesehene Gleiserneuerung dient der Erhaltung, der Verfügbarkeit des Gleises, der Erhöhung, der Betriebssicherheit des Gleises sowie der Wiedererlangung einer Streckengeschwindigkeit von 120 km/h für Personenzüge. Die Beeinträchtigungen der Schutzgüter nach UVPG wurden mittels einer Umweltverträglichkeitsstudie ermittelt. Das Vorhaben befindet sich in einem ökologisch sensiblen Landschaftsraum des Landschaftsschutzgebietes "Tollensetal".
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 7 |
| Kommune | 3 |
| Land | 107 |
| Type | Count |
|---|---|
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| unbekannt | 106 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 1 |
| Offen | 6 |
| Unbekannt | 100 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 107 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 6 |
| Dokument | 2 |
| Keine | 93 |
| Webdienst | 5 |
| Webseite | 13 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 25 |
| Lebewesen und Lebensräume | 104 |
| Luft | 3 |
| Mensch und Umwelt | 102 |
| Wasser | 9 |
| Weitere | 107 |