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Found 24 results.

Financement de l'unité 'Green Economy' (FRA)

Das Projekt "Financement de l'unité 'Green Economy' (FRA)" wird/wurde gefördert durch: Bundesamt für Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesamt für Umwelt.

Hochwasserschutzgesetz II passiert den Bundesrat

Das von der Bundesregierung vorgelegte Hochwasserschutzgesetz II hat am 2. Juni 2017 den Bundesrat passiert. Zuvor hatte der Bundestag dem Gesetz zugestimmt.

HADES 2.0 Weiterentwicklung und Produktionsphase

Das Projekt "HADES 2.0 Weiterentwicklung und Produktionsphase" wird/wurde gefördert durch: Bundesamt für Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesamt für Umwelt.Der 'Hydrologische Atlas der Schweiz' HADES ist ein Gemeinschaftswerk der Schweizer Hydrologie und stellt seit mehr als 20 Jahren hydrologische Grundlageninformationen, Spezialwissen und didaktische Medien einem breiten Kreis von Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung. Neben dem ursprünglichen Kartenwerk mit 63 gedruckten Tafeln umfasst der Hydrologische Atlas eine breite Palette von Produkten: - Ein Archiv mit digitalen Raster-, Tabellen- und Vektor-Daten zu den Atlas-Tafeln sowie alle Begleittexte - Die Reihe der Exkursionsführer mit 21 Exkursionen in sechs Regionen der Schweiz. - Das moderne Lernmedium 'WASSERverstehen' für die Sekundarstufe II. - Ab 2016 eine neue digitale interaktive Atlas-Plattform zu hydrologischen Themen. Die interaktive Atlas-Plattform ist als Pilot entstanden. Es geht hier nun um die konkrete Umsetzung der Plattform, sowie um die Weiterentwicklung der Themen und anderer Produkte des HADES. Projektziele: Der Hydrologische Atlas der Schweiz HADES macht das durch Beobachtung, Analyse, Synthesen und Forschung erarbeitete hydrologische Fachwissen dem Bund, den Kantonen, der Praxis in Ingenieur- und Umweltbüros, der Lehre in Mittelschule und Hochschule, der Forschung sowie einem breiteren interessierten Publikum zugänglich. Im Sinne der vom Bundesrat im April 2014 verabschiedeten Open Government Data-Strategie Schweiz (OGD) leistet der HADES einen wichtigen Beitrag, indem er für alle interessierten Zielgruppen wichtige Informationen bereitstellt. Je nach Anspruch an die Daten können die verschiedenen HADES-Produkte zielgerichtet eingesetzt werden. Der HADES positioniert sich damit auch als Teil der Anpassungsstrategie Klimawandel mit den dafür vorgesehenen Plattformen (NCCS, GEO/GEOSS etc.). Er ist Teil der vom BAFU zur Verfügung gestellten Dienstleistungen im Bereich Klima/Hydrologie. Dieser angestrebte Service Public mit integrativem Anspruch muss auf sorgfältig erarbeiteten, wissenschaftlichen Grundlagen beruhen, wie es das HADESportal zur Verfügung stellt. Die entwickelte Architektur gewährleistet die Offenheit gegenüber zukünftigen weiteren thematischen Angeboten. Die Phase 2015-2018 hat als Ziel die konkrete Umsetzung der Plattform und es geht um die Weiterentwicklung der Themen und anderer Produkte des HADES. Die Synergien mit anderen Werkzeugen und Plattformen sollen genutzt werden (NCCS, Atlas der Schweiz, etc.).

Grüne Wirtschaft - Grundlagen

Das Projekt "Grüne Wirtschaft - Grundlagen" wird/wurde gefördert durch: Bundesamt für Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesamt für Umwelt.Der Übergang zu einer Grünen Wirtschaft ist eine Generationenaufgabe und wird die Schweiz und die internationale Gemeinschaft über Jahrzehnte hinaus beschäftigen. Umso wichtiger ist eine umfassende wissenschaftliche Fundierung. Zur besseren Fundierung der Grünen Wirtschaft und deren Weiterentwicklung gilt es deshalb die wissenschaftlichen Grundlagen gemäss dem BAFU-Forschungskonzept Umwelt für die Jahre 2013-2016 zu verbessern. Verschiedene vom BAFU lancierten Forschungsprojekte dazu laufen bereits (im Bereich Abfall und Rohstoffe, Konsum, Messung und Zielsetzung). Im Rahmen des Projekts 'Grüne Wirtschaft- Grundlagen' sollen weitere wichtige Fragestellungen analysiert werden. Projektziele: Wissenschaftliche Fundierung der Grünen Wirtschaft als Grundlage zur Weiterentwicklung von Rahmenbedingungen und Instrumenten zur Verbesserung der Ressourceneffizienz und -schonung auf dem Weg zu einer Grünen Wirtschaft. Beschreibung der Resultate: Die wissenschaftlichen Grundlagen wurden punktuell verbessert um die Rahmenbedingungen und Instrumente hin zu einer Grünen Wirtschaft weiter zu entwickeln. Es wurden beispielsweise aus der Vernehmlassung zur Botschaft zur Volksinitiative 'Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)' und zum indirekten Gegenvorschlag (Änderung des Umweltschutzgesetzes) vorgeschlagene Massnahmen analysiert und bewertet, u.a. mögliche Regelungen zu Ökodesign. Des Weiteren wurde einen Übersicht über den grünen Finanzmarkt Schweiz erstellt und die Stakeholderlandschaft im Bereich Grüne Wirtschaft erforscht und ein Stakeholder-Management-Tool erarbeitet. Umsetzung und Anwendungen: Die Resultate dieser Arbeiten sind in den vom Bundesrat am 20. April 2016 verabschiedeten Bericht 'Grüne Wirtschaft - Massnahmen des Bundes für eine ressourcenschonende, zukunftsfähige Schweiz' eingeflossen. Konkret wird der Bund aufgrund der Analysen die Anstrengungen für 2016-2019 in den Bereichen nachhaltige öffentliche Beschaffung, Abfallvermeidung, nachhaltiger Finanzmarkt und höhere Berufsbildung verstärken.

Auswirkungen des Klimawandels: Modellierung der Kosten

Das Projekt "Auswirkungen des Klimawandels: Modellierung der Kosten" wird/wurde gefördert durch: Bundesamt für Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesamt für Umwelt.Die Kosten des Klimawandels in der Schweiz sind eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung des CO2-Gesetzes (Revision post 2020) und der Anpassungsstrategie. Diesbzüglich besteht aber eine grosse Wissenslücke. Die letzte Untersuchung liegt schon über 8 Jahre zurück. Damals wurde der durchschnittlich jährlich zu erwartende Schaden über die Gesamtperiode 2005 bis 2100 auf rund 1 Mrd. CHF geschätzt (heutige Preisen, Diskontrate 2%). Seither wurden zahlreiche neue Studien zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die Schweiz veröffentlicht. U.a. wurden neue regionale Klimaszenarien berechnet und die sektoralen Auswirkungen quantitativ modelliert. Zudem wurden und werden die klimabedingten Risiken und Chancen des Klimawandels in Fallstudien in den Kantonen Aargau, Uri, Graubünden, Basel Stadt, Genf, Fribourg, Tessin und Jura integral analysiert. Basierend auf dieser neuen, verbesserten Wissensgrundlage sollen die Kosten des Klimawandels neu analysiert werden. Projektziele: Monetäre Abschätzung der Auswirkungen des Klimawandels in der Schweiz Aufdatierung der Studie aus dem Jahre 2007. Umsetzung und Anwendungen: Im Rahmen des Projekts wurde die Studie 'Volkswirtschaftliche Auswirkungen des Klimawandels auf die Schweiz' aus dem Jahr 2007 aktualisiert. Dabei wurden die seither durchgeführten Impactanalysen berücksichtigt. Die Erkenntnisse aus dem Projekt sind Grundlagen für die Weiterentwicklung der Anpassungsstrategie und die Revision des CO2-Gesetzes. Sie wurden zudem in die Berichterstattung an den Bundesrat zu den erzielten Fortschritten bei der Anpassung an den Klimawandel berücksichtigt.

Bodenstrategie Schweiz (Phase 3)

Das Projekt "Bodenstrategie Schweiz (Phase 3)" wird/wurde gefördert durch: Bundesamt für Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesamt für Umwelt.Boden ist eine limitierte, ökologisch und ökonomisch wertvolle, nicht erneuerbare Ressource. Zusammen mit Wasser und Luft stellt der Boden die zentrale Grundlage für das Leben dar. Boden erfüllt im Kreislauf der Natur eine Reihe essentieller Funktionen und leistet einen wesentlichen Beitrag an der Erbringung von vielen Ökosystemleistungen und damit an das menschliche Wohlergehen. Die Nutzungsansprüche an den Boden sind deshalb auch sehr heterogen und betreffen verschiedenste Bereiche: Der Landwirtschaft dient der Boden als Produktionsgrundlage; für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und die Erhaltung der Biodiversität ist ein gesunder Boden ebenfalls Voraussetzung. Der Boden als Kohlenstoffspeicher, Wasserfilter und Wasserspeicher spielt eine wichtige Rolle für Klima, Hydrologie und Naturgefahrenprävention. Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat bis Ende 2015 den Entwurf einer Bodenstrategie Schweiz zuhanden des Generalsekretariat des Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK erarbeitet, bei der die Vision im Zentrum steht, die Funktionen des Bodens langfristig zu erhalten, damit auch zukünftige Generationen die limitierte, nicht erneuerbare Ressource Boden für ihre Bedürfnisse nutzen können. Die Ziele und strategischen Stossrichtungen der Bodenstrategie wurden mit den betroffenen Bundesämtern abgestimmt, aber noch nicht mit den Kantonen und weiteren interessierten Kreisen bereinigt. Diese Abstimmung ist für eine nationale Strategie aber unverzichtbar und soll in der 3. Phase der Bodenstrategie an die Hand genommen werden. Projektziele: Bereinigung der in Phase 2 der Bodenstrategie (8T20/13.0093.PJ) erarbeiteten Ziele und Stossrichtungen mit den Kantonen und weiteren interessierten Kreisen. Anschliessend soll die Strategie vom Bundesrat verabschiedet werden.

Elf Eckpunkte für einen Kohlekonsens. Konzept zur schrittweisen Dekarbonisierung des deutschen Stromsektors

Das Projekt "Elf Eckpunkte für einen Kohlekonsens. Konzept zur schrittweisen Dekarbonisierung des deutschen Stromsektors" wird/wurde ausgeführt durch: Agora Energiewende gGmbH.Nach dem historischen Klimaschutzabkommen von Paris steht Deutschland wie alle anderen Länder in der Pflicht, sein Energiesystem von Treibhausgasen zu befreien ( Dekarbonisierung ). Agora Energiewende hat deshalb einen konsensorientierten Vorschlag für einen geordneten Rückzug aus der klimaschädlichen Verstromung von Braun- und Steinkohle bis zum Jahr 2040 ausgearbeitet. Wir schlagen der Bundesregierung vor, zeitnah einen Runden Tisch Nationaler Kohlekonsens einzuberufen , sagt Dr. Patrick Graichen, Direktor von Agora Energiewende. Hierbei geht es um einen vertrauensvollen Dialogprozess unter allen Beteiligten, in dem ausgewogene und faire Kernelemente des Abschieds von der Kohleverstromung ausgehandelt werden. Der Vorschlag von Agora Energiewende benennt dazu elf wesentliche Eckpunkte. Die Energiewirtschaft hat ein Recht auf Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Wenn die Politik aber beim Thema Dekarbonisierung des Stromsystems weiter den Kopf in den Sand steckt, dann schafft das die größtmögliche Verunsicherung für alle Beteiligten , warnt Graichen. Ziel des Runden Tisches Nationaler Kohlekonsens sollte es sein, noch 2016 zu einer politisch und gesellschaftlich breit getragenen Vereinbarung zu kommen. Diese Vereinbarung sollte - analog zum Atomkonsens - in ein Kohleausstiegs-Gesetz münden, das mit breiter Mehrheit von Bundestag und Bundesrat beschlossen wird , sagt Graichen. Damit Deutschland einerseits seine Klimaschutzziele einhalten kann und andererseits Sicherheit und Bezahlbarkeit der Stromversorgung erhalten bleiben, schlägt Agora Energiewende vor, die Kohlekraftwerke in Schritten von zunächst maximal drei Gigawatt Leistung pro Jahr (das entspricht drei bis vier großen Kraftwerken) stillzulegen und damit 2018 zu beginnen. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, sollte 2040 das letzte Kohlekraftwerk vom Markt gehen , sagt Graichen. Zudem ist es unumgänglich, dass künftig keine neuen Braunkohletagebaue mehr aufgeschlossen werden. Das Eckpunkte-Papier von Agora Energiewende sieht vor, die Abschaltung der Kohlekraftwerke so kostengünstig wie möglich zu gestalten. Das bedeutet im Wesentlichen, analog zum Atomausstieg die jeweils ältesten Kraftwerke nach Erreichen einer bestimmten Altersgrenze abzuschalten, wobei diese Altersgrenze im Laufe der Jahre gesenkt würde. Im Gegenzug müsse sich die nationale Politik verpflichten, künftig keine weiteren einseitigen Belastungen der Kohle einzuführen. Geboten seien lediglich die endgültige Stilllegung der im Zuge des Kohleausstiegs frei werdenden CO2-Zertifikate im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems und eine Stärkung des Emissionshandels insgesamt

SVHC-Stoffe: Vorkommen in der Umwelt und in Produkten

Das Projekt "SVHC-Stoffe: Vorkommen in der Umwelt und in Produkten" wird/wurde gefördert durch: Bundesamt für Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesamt für Umwelt.Mit der vierten Revision der Chemikalienverordnung (ChemV, SR 813.11), die am 1.12.2012 in Kraft getreten ist, hat der Bundesrat die rechtliche Grundlage für die Identifikation von Stoffen mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (substances of very high concern, SVHC) und deren Aufnahme in Anhang 7 ChemV geschaffen. SVHC werden nach Artikel 57 der REACH-Verordnung identifiziert. Diese Stoffe können schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen oder auf die Umwelt haben. In der EU ist die Auflistung eines Stoffes als SVHC in der 'Kandidatenliste' durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) der erste Schritt für die Unterstellung unter eine Zulassungspflicht. Stoffe, die von der Europäischen Kommission in den Anhang XIV der REACH-Verordnung (zulassungspflichtige Stoffe) aufgenommen wurden, können vom BAFU im Einvernehmen mit dem BAG und dem SECO in den Anhang 1.17 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, SR 814.81) aufgenommen werden. Das Inverkehrbringen zur Verwendung der in Ziffer 5 des Anhangs 1.17 ChemRRV aufgelisteten Stoffe und von Zubereitungen, die solche Stoffe enthalten, sowie deren berufliche und gewerbliche Verwendung sind verboten, sofern in der EU keine Zulassung oder in der Schweiz keine Ausnahmebewilligung erteilt wird. Für viele Stoffe, die in der EU als SVHC in die Kandidatenliste bzw. von den Schweizer Behörden in Anhang 7 ChemV aufgenommen worden sind, sind derzeit nur wenige oder sogar keine Daten über das Vorkommen in Umweltkompartimenten und in Produkten vorhanden. Um den Handlungsbedarf für regulatorische Massnahmen (Zulassungspflicht, Beschränkungen) einschätzen zu können, bedarf es einer Datengrundlage über die Exposition der Umwelt und des Menschen. Hierfür sollen Messungen von ausgewählten SVHC in der Umwelt (Sedimente, Wasser, Klärschlamm, Boden, oder Luft) und in bestimmten Produkten durchgeführt werden. Die dafür erforderlichen Methoden zur Aufarbeitung von Proben und zur analytischen Bestimmung müssen entwickelt bzw. bestehende Methoden für diese Stoffe angepasst werden. Aus der Kandidatenliste sollen diejenigen SVHC ausgewählt werden, für die aufgrund der Produktionsmenge und Anwendungsbereiche eine relevante Expositon der Umwelt und des Menschen erwartet wird. Dabei sollen insbesondere Stoffe mit PBT- und vPvB-Eigenschaften, die in grossen Mengen hergestellt und verwendet werden, untersucht werden.

Maßnahmen zur Reduzierung von Feinstaub und Stickstoffdioxid

Das Projekt "Maßnahmen zur Reduzierung von Feinstaub und Stickstoffdioxid" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: IVU Umwelt GmbH.1. Die bis Oktober 2005 in Deutschland veröffentlichten Luftreinhalte- und Aktionspläne werden vergleichend analysiert. Diese Pläne stellen in der Zusammenschau eine umfangreiche Darstellung der aktuellen Luftschadstoffsituation, der verschiedenen Methoden der Prognose und der diskutierten Maßnahmen dar. Als wichtiges Hilfsmittel der vergleichenden Auswertung dient die Darstellung der Daten der Luftreinhaltepläne als thematische Karte. Der Vergleich zeigt unter anderem bundesländerspezifische Unterschiede in den verwendeten Methoden. 2. Ein Maßnahmenschema zur Recherche und Analyse der in den Plänen genannten Maßnahmen zur Reduktion von PM10 und NO2 wird entwickelt und mit Daten gefüllt. Zur Klassifizierung der Maßnahmen dienen Quellgruppen, Handlungsfelder, Typen und Zielgrößen. Der Schwerpunkt der im Projekt analysierten Maßnahmen zur Minderung der PM10-Emissionen liegt mit rund 79 Prozent bei Maßnahmen der Quellgruppe Kfz-Verkehr. Auswertungen von Veröffentlichungen aus anderen europäischen Ländern zeigen, dass bei den Maßnahmen auch außerhalb von Deutschland der Kfz-Verkehr im Vordergrund steht. 3. Minderungspotenziale von Maßnahmen zur Reduktion der PM10-Emissionen im Kfz-Verkehr werden bestimmt. Ausgewählte Maßnahmen werden hinsichtlich ihres Wirkungsrahmens und der behördlichen Umsetzungsebene analysiert. Das Emissions- und Immissionsminderungspotenzial wird für verschiedene Ausgestaltungen berechnet. Abschließend wird, sofern möglich, eine Abschätzung der Kosteneffizienz durchgeführt und es werden Umsetzungsvoraussetzungen und -hindernisse diskutiert. 4. In einem separaten Kurzbericht Verkehrliche Maßnahmen zur Reduzierung von Feinstaub - Möglichkeiten und Minderungspotenziale' werden die wichtigsten Ergebnisse aus Punkt 3 zusammengefasst.

Technisch/wissenschaftliche Unterstützung bei der Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie - Workshop 'Lärmminderung'

Das Projekt "Technisch/wissenschaftliche Unterstützung bei der Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie - Workshop 'Lärmminderung'" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutscher Arbeitsring für Lärmbekämpfung.a) Problemstellung: Die EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm muss in nationales Recht umgesetzt werden. Dies soll durch ein Änderungsgesetz des BImSchG und zwei Verordnungen geschehen. Das Gesetz zu Änderung des BImSchG und eine Verordnung zur Lärmkartierung befinden sich im Gesetzgebungsverfahren. Eine weitere Verordnung zur Lärmminderungsminderungsplanung ist in Vorbereitung. Die Vorschriften der Richtlinie hinsichtlich der Lärmminderungsplanung sind genereller Art, die Verordnung muss die technischen Details für den Vollzug (z.B. Auslöseschwellen/Kriterien, Ziele/Zielwerte, Kosten/Nutzen-Aspekte) festlegen, um einen einheitlichen Vollzug in Deutschland zu gewährleisten. Hierzu gibt die Richtlinie nur aller erste Lösungsansätze. Da den Ländern der Vollzug der nationalen Umsetzung obliegt, müssen die Vorstellungen der Länder frühzeitig abgefragt, diskutiert und bei der Erarbeitung der Verordnung berücksichtigt werden. Andernfalls steht zu befürchten, dass die Länder auch die Verordnung zur Lärmminderungsplanung im Bundesrat blockieren und die längst überfällige Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht weiter verzögern werden. Wichtig ist es deshalb, die Länder stärker ins Boot zu holen, um den letzten formalen Schritt zur Umsetzung der Umgebungsrichtlinie einfacher zu gestalten und zügig abschließen zu können. b) Handlungsbedarf: Im Rahmen der Umsetzung der EG-Richtlinie müssen eine frühzeitige Beteiligung der Länder und damit eine Lösung der Probleme erreicht werden, damit den Vorschriften der Richtlinie genüge getan werden kann. c) Ziel des Vorhabens insgesamt: Für die Umsetzung der Richtlinie sollen dem nationalen Gesetzgeber die notwendigen Grundlagen für die mit den Ländern abgestimmte Erarbeitung einer Verordnung zur Lärmminderungsplanung und Lösungen für die oben angesprochenen Probleme zur Verfügung gestellt werden.

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