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Bundestag beschließt Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes

Am 22. Juni 2017 beschloss der Bundestag die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes. Das Bundesumweltministerium teilt mit, dass es seine starke Stellung bei der Ausweisung von Meeresschutzgebieten in Nord- und Ostsee behält. Wie bisher schon bedarf es dabei nicht des Einvernehmens mit anderen Ressorts. Bei der Ausweisung der Gebiete können künftig nicht nur wie bislang Schweinswal, Seehund oder Kegelrobbe als Schutzgüter berücksichtigt werden, sondern auch weniger bekannte gefährdete Arten wie Sternrochen oder Islandmuschel. Die bisherigen Beschränkungen auf die europarechtlichen Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie entfallen. Außerdem sieht die Novelle vor, dass es für Eingriffe in der Ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee künftig die Möglichkeit sogenannter "bevorrateter Kompensationsmaßnahmen" geben wird. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen können im Interesse einer flexibleren Handhabung der Eingriffsregelung z. B. für Offshore-Windkraftanlagen (nach März 2018) oder Öl- und Gaspipelines damit bereits im Vorgriff auf einen künftigen Eingriff realisiert werden. Ein weiterer Beitrag zu mehr biologischer Vielfalt in Deutschland ist die Erweiterung der Liste der gesetzlich geschützten Biotope um Höhlen und naturnahe Stollen. Diese Regelung unterstützt zum Beispiel die Erhaltung des Lebensraums für Fledermäuse und andere hochspezialisierte Arten. Folge der Novellierung ist, dass Höhlen und naturnahe Stollen ab sofort einen höheren Schutz in Deutschland genießen, unabhängig davon, ob sie in einem Schutzgebiet liegen oder nicht.

Unterstützung bei der Prüfung von Einzelfragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Strahlenschutzgesetzes, zum Notfallschutz und zum Recht der nichtionisierenden Strahlung

Das Projekt "Unterstützung bei der Prüfung von Einzelfragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Strahlenschutzgesetzes, zum Notfallschutz und zum Recht der nichtionisierenden Strahlung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH durchgeführt. 1. Mit dem neuen Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) ist das Recht zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung umfassend überarbeitet worden. Um das StrlSchG vollzugsfähig zu machen, bedarf es der ergänzenden Regelung auf VO-Ebene. Es gilt sowohl ergänzende Vorschriften zu den in der Folge der Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom zum Teil erstmals geregelten Sachverhalten zu erarbeiten, als auch weitere Elemente des bestehenden Rechts zu überführen. 2. Das StrlSchG ist u. a. durch eine VO zur Entsorgung kontaminierter Abfälle bei radiologischen Notfällen zu konkretisieren. Vorgesehen ist u. a. die Aufstellung aufeinander abgestimmter Notfallpläne des Bundes und der Länder. Der allgemeine Notfallplan ist durch besondere Notfallpläne für betroffene Bereiche (z.B. Katastrophenschutz, kontaminierte Produkte, Verkehr) zu ergänzen. Bundespläne sind von der Bundesregierung als allgemeine Verwaltungsvorschriften zu beschließen. Eine ressortübergreifende Klärung rechtlicher Grundsatzfragen und Koordinierung der allgemeinen und besonderen Notfallpläne durch BMU ist erforderlich. Die Bundesregierung muss dem Bundestag bis zum 30.09.2022 einen Evaluierungsbericht vorlegen. 3.Die Digitalisierung ist mit einer Zunahme von drahtloser Kommunikation verbunden. Die künftige Einhaltung bestehender Standards zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern (26. BImSchV) bei einer sich fortentwickelnden Mobilfunktechnik (sog. Kleinzellen und 5G) soll durch Erweiterung der bestehenden Selbstverpflichtung oder Anpassung der Verordnung gewährleistet werden. Durch eine VO auf Grundlage des NiSG soll der Schutz vor nichtionisierender Strahlung in neuen Anwendungsfeldern, z.B. Laser und Ultraschall in der Kosmetik, verbessert werden. Die Einführung dieser Neuregelungen in einem jungen Rechtsgebiet ohne etablierte Strukturen wird eine intensive juristische Begleitung erfordern. 4. Kurzfristig ist in den o. g. Bereichen weiterer juristischer Unterstützungsbedarf zu erwarten.

Elf Eckpunkte für einen Kohlekonsens. Konzept zur schrittweisen Dekarbonisierung des deutschen Stromsektors

Das Projekt "Elf Eckpunkte für einen Kohlekonsens. Konzept zur schrittweisen Dekarbonisierung des deutschen Stromsektors" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Agora Energiewende gGmbH durchgeführt. Nach dem historischen Klimaschutzabkommen von Paris steht Deutschland wie alle anderen Länder in der Pflicht, sein Energiesystem von Treibhausgasen zu befreien ( Dekarbonisierung ). Agora Energiewende hat deshalb einen konsensorientierten Vorschlag für einen geordneten Rückzug aus der klimaschädlichen Verstromung von Braun- und Steinkohle bis zum Jahr 2040 ausgearbeitet. Wir schlagen der Bundesregierung vor, zeitnah einen Runden Tisch Nationaler Kohlekonsens einzuberufen , sagt Dr. Patrick Graichen, Direktor von Agora Energiewende. Hierbei geht es um einen vertrauensvollen Dialogprozess unter allen Beteiligten, in dem ausgewogene und faire Kernelemente des Abschieds von der Kohleverstromung ausgehandelt werden. Der Vorschlag von Agora Energiewende benennt dazu elf wesentliche Eckpunkte. Die Energiewirtschaft hat ein Recht auf Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Wenn die Politik aber beim Thema Dekarbonisierung des Stromsystems weiter den Kopf in den Sand steckt, dann schafft das die größtmögliche Verunsicherung für alle Beteiligten , warnt Graichen. Ziel des Runden Tisches Nationaler Kohlekonsens sollte es sein, noch 2016 zu einer politisch und gesellschaftlich breit getragenen Vereinbarung zu kommen. Diese Vereinbarung sollte - analog zum Atomkonsens - in ein Kohleausstiegs-Gesetz münden, das mit breiter Mehrheit von Bundestag und Bundesrat beschlossen wird , sagt Graichen. Damit Deutschland einerseits seine Klimaschutzziele einhalten kann und andererseits Sicherheit und Bezahlbarkeit der Stromversorgung erhalten bleiben, schlägt Agora Energiewende vor, die Kohlekraftwerke in Schritten von zunächst maximal drei Gigawatt Leistung pro Jahr (das entspricht drei bis vier großen Kraftwerken) stillzulegen und damit 2018 zu beginnen. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, sollte 2040 das letzte Kohlekraftwerk vom Markt gehen , sagt Graichen. Zudem ist es unumgänglich, dass künftig keine neuen Braunkohletagebaue mehr aufgeschlossen werden. Das Eckpunkte-Papier von Agora Energiewende sieht vor, die Abschaltung der Kohlekraftwerke so kostengünstig wie möglich zu gestalten. Das bedeutet im Wesentlichen, analog zum Atomausstieg die jeweils ältesten Kraftwerke nach Erreichen einer bestimmten Altersgrenze abzuschalten, wobei diese Altersgrenze im Laufe der Jahre gesenkt würde. Im Gegenzug müsse sich die nationale Politik verpflichten, künftig keine weiteren einseitigen Belastungen der Kohle einzuführen. Geboten seien lediglich die endgültige Stilllegung der im Zuge des Kohleausstiegs frei werdenden CO2-Zertifikate im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems und eine Stärkung des Emissionshandels insgesamt

Gutachten zur Evaluation der 2. Fluglärmschutzverordnung

Das Projekt "Gutachten zur Evaluation der 2. Fluglärmschutzverordnung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Mit der Gesetzesnovelle von 2007 wurde das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG), das in seiner bis dahin geltenden Fassung aus dem Jahr 1971 stammte, in verschiedenen wichtigen Punkten geändert und gestiegenen Anforderungen des Lärmschutzes angepasst. Um eine Weiterentwicklung und Anpassung an sich verändernde Rahmenbedingungen zu ermöglichen, wurde in § 2 Abs. 3 FluLärmG die Pflicht zur Evaluation festgelegt. Demzufolge erstattet die Bundesregierung spätestens im Jahre 2017 (und spätestens nach Ablauf von jeweils weiteren zehn Jahren) dem Deutschen Bundestag Bericht über die Überprüfung der in § 2 Abs. 2 FluLärmG genannten Schallpegel-Werte unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik. Im Zuge der Berichterstattung durch die Bundesregierung soll ebenfalls die Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (2. FlugLSV) einer Bewertung unterzogen werden. Diese Verordnung ist Gegenstand des vorliegenden Gutachtens.

Evaluierung des aktuellen Standes bei der Überwachung der Ableitung von radioaktiven Stoffen mit der Fortluft und dem Abwasser in Medizin und Industrie

Das Projekt "Evaluierung des aktuellen Standes bei der Überwachung der Ableitung von radioaktiven Stoffen mit der Fortluft und dem Abwasser in Medizin und Industrie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG durchgeführt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) ist gemäß Artikel 36 Euratom-Vertrag verpflichtet, jährlich über die Aktivitätsableitungen mit der Fortluft und dem Abwasser kerntechnischer Anlagen der Europäischen Kommission Bericht zu erstatten. Zusätzlich fließen die Daten über diese Ableitungen in die Berechnung der Strahlenexposition der Bevölkerung ein, über die der Bundestag im Parlamentsbericht 'Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung' ebenfalls jährlich unterrichtet wird. Für die Berichterstattung an das OSPAR Gremium können jedoch die Ableitungen von radioaktiven Stoffen mit der Fortluft und dem Abwasser aus nachfolgenden Bereichen zusätzlich eine Rolle spielen: konventionelle Kraftwerke, Offshore-Sektor Öl und Gas, Medizinsektor, Universitäten, Phosphatindustrie, Titandioxidpigmentproduktion, Stahlerzeugung, Seltenerdmetallproduktion und weitere. Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens soll als Pilotprojekt ermittelt werden, ob und wie radioaktive Stoffe in den oben angeführten Sektoren in Deutschland gemessen und bilanziert werden und werden können, so noch nicht erfolgt.

Studien zur freien Lueftung des Plenarsaals im Deutschen Bundestag zu Berlin

Das Projekt "Studien zur freien Lueftung des Plenarsaals im Deutschen Bundestag zu Berlin" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Institut für Strömungsmechanik durchgeführt. Im Rahmen der Mitarbeit in der Planungsgemeinschaft Technik wurden folgende Arbeiten durchgefuehrt: 1) Untersuchung von Effekten der freien Lueftung an Waenden und Fenstern 2) Probleme der natuerlichen Lueftung des Plenarsaals bei unterschiedlichen Fortluftfuehrungen und Wetterbedingungen 3) Numerische Berechnungen zu verschiedenen Lueftungsproblemen

Neue energiesparende Pumpenantriebe für Solaranlagen und Heizungstechnik - Phase B

Das Projekt "Neue energiesparende Pumpenantriebe für Solaranlagen und Heizungstechnik - Phase B" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wilo AG durchgeführt. Teil eines zukunftsorientierten Energie- und ökologischem Gesamtkonzeptes ist die Reduzierung des Verbrauchs elektrischer Energie in der Wärmeversorgung von Wohngebäuden. In der energiepolitischen Diskussion werden zur Zeit zahlreiche Maßnahmen erwogen und beschlossen. Ein wesentliches Ziel der Bundesregierung ist es, Energie im Bereich von privaten Haushalten und kommerziellen Gebäuden einzusparen, d.h. die Nettoheizenergie zu verringern. So soll der Vorschlag der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages, den CO2-Ausstoß drastisch zu reduzieren, umgesetzt werden. Neben der weiteren Verbesserung des Verbrennungsprozesses im Heizungskessel und der Steigerung des Wirkungsgrades der kompletten Heizung ist die Begrenzung des notwendigen Betriebsstromverbrauches durch die Umwälzpumpen in den Solar- und Heizungsanlagen ein wichtiges Thema für Versorgungsunternehmer und Verbraucher. Durch das Vorhaben soll gezeigt werden, dass durch den Einsatz innovativer neuartiger Pumpenantriebe künftig die klassischen Antriebstechniken ersetzt werden können. Speziell für Anwendungen in Solaranlagen gilt es ein neues Pumpenkonzept zu entwickeln. Mit der reduzierten Leistungsaufnahme im typischen Leistungsbereich von 100 W bis 1.100 W kann eine Verbesserung bei den 'kleinen Pumpen' von 40 Prozent erreicht werden. Speziell für die kleinsten Leistungen bei den Solaranlagen kann eine Anhebung des Wirkungsgrades von derzeit 2 - 8 Prozent auf ca. 30 - 35 Prozent als Ziel definiert werden.

Klärung rechtswissenschaftlicher Einzelfragen bei der Anwendung und Fortschreibung des Rechts der ionisierenden Strahlung, des Notfallschutzes und der nichtionisierenden Strahlung

Das Projekt "Klärung rechtswissenschaftlicher Einzelfragen bei der Anwendung und Fortschreibung des Rechts der ionisierenden Strahlung, des Notfallschutzes und der nichtionisierenden Strahlung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH durchgeführt. 1. Das neue StrlSchG und die neue StrlSchV sind seit dem 31.12.2018 vollständig in Kraft. Bund und Länder haben zwischenzeitlich erste Vollzugserfahrungen gesammelt. Im Hinblick darauf ist zum einen mit verschiedensten Fragen zur Auslegung des Strahlenschutzrechts zu rechnen. Die gewonnenen Erkenntnisse machen Anpassungen einiger vollzugsrelevanter Regelungen erforderlich. Des Weiteren gibt es neue technische Entwicklungen, die bei der Erarbeitung des neuen Strahlenschutzrechts noch keine Berücksichtigung finden konnten. Unterstützungsbedarf kann sich deshalb zum einen bei Auslegungsfragen, zum anderen bei der Erarbeitung der anstehenden Novelle ergeben. Des weiteren besteht Unterstützungsbedarf ggf. bei der Durchführung und Nachbereitung des Fachausschusses Strahlenschutz. 2. Das Notfallschutzvorschriften sind u.a. durch eine Verordnung nach § 95 Abs. 1 StrlSchG für die konventionelle Entsorgung kontaminierter Abfälle zu konkretisieren. Das StrlSchG sieht die Aufstellung allgemeiner und besonderer Notfallpläne vor. Eine ressortübergreifende Klärung rechtlicher Grundsatzfragen und Koordinierung der Notfallpläne durch BMU ist erforderlich und dem Bundestag in 2022 ein Evaluierungsbericht vorlegen. Die Klärung rechtlicher Einzelfragen im Vorhaben kann diese Fortentwicklungen des Notfallmanagementsystems unterstützen. 3. Neben der juristischen Begleitung der zum 31.12.2020 in Kraft tretenden Neuregelungen der NiSV bedarf es u.a. der Unterstützung bei der Prüfung verwaltungs-, verfassungs- und europarechtlicher Fragen im Zusammenhang mit möglichen Regelungen zur Verbesserung des Schutzes vor UV-Strahlung (Solarien). Dieser Aufgabenschwerpunkt soll aufgrund der dafür erforderlichen spezifischen Fachkompetenz gegebenenfalls als Unterauftrag extern vergeben werden.

Erarbeitung und Umsetzung der Instrumente und der Strategie zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland mit Ausblick auf Europa vor dem Hintergrund der Integration hoher Anteile erneuerbarer Energien in das Stromsystem

Das Projekt "Erarbeitung und Umsetzung der Instrumente und der Strategie zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland mit Ausblick auf Europa vor dem Hintergrund der Integration hoher Anteile erneuerbarer Energien in das Stromsystem" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Adelphi Consult GmbH durchgeführt. Das BMU sieht sich mit einer wachsenden Aufgabenfülle im Aufgabenbereich der erneuerbaren Energien konfrontiert. Vor diesem Hintergrund zielt das Vorhaben auf eine fundierte wissenschaftliche Unterstützung bei den zahlreichen zu bewältigenden Aufgaben ab. Im Rahmen des Vorhabens sollen insbesondere die Instrumente und die Strategie zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland und Europa kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt werden. Dies gilt insbesondere für die wissenschaftliche Unterstützung bei der Umsetzung der Arbeits- und Prüfaufträge des Energiekonzeptes sowie die wissenschaftliche Unterstützung bei der Integration der erneuerbaren Energien in das Stromsystem und den Markt. Es wird besonderer Wert darauf gelegt, einen ständigen Informationsfluss zum Ausbau der erneuerbaren Energien innerhalb des BMU und hin zu anderen Ressorts, dem Bundestag, der Europäischen Union, der Öffentlichkeit und anderen relevanten Akteuren zu gewährleisten. Im Rahmen dieses Vorhabens leistet der Auftragnehmer kontinuierliche Unterstützung vor Ort bzw. in unmittelbarer räumlicher Nähe zum BMU. Der Anbieter wird zur Bearbeitung des Vorhabens mit Herrn Aike Müller einen Mitarbeiter beauftragen, der über einschlägige Fachkenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen erneuerbare Energien und der Energiepolitik in Deutschland und der Europäischen Union verfügt und zu Beginn der Ausführungsphase des Vorhabens promoviert sein wird. Aufgrund der vielen Themen wird besonderer Wert darauf gelegt, kurzfristig und fachlich fundiert auf Anforderungen des Auftraggebers und abhängig vom anfallendem Arbeits- und Beratungsbedarf reagieren zu können. Die jeweiligen Arbeitsprioritäten und das Arbeitsprogramm können nach Bedarf flexibel festgelegt und kurzfristig geändert werden. Aus diesem Grund wird über die gesamte Projektlaufzeit eine Arbeitskapazität in einem Umfang von 40 Stunden je Woche vorgehalten.

Kosten verschiedener Klimaschutzpfade - Modellvergleich Langfristszenarien

Das Projekt "Kosten verschiedener Klimaschutzpfade - Modellvergleich Langfristszenarien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH durchgeführt. A) Problemstellung: 1. Die Bundesregierung hat das Ziel, die deutschen THG-Emissionen Deutschlands bis 2020 um 40 Prozent ggü. 1990 zu mindern. Um dieses Ziel zu erreichen sind Klimaschutzinstrumente zu implementieren, die in ihrer Gesamtheit einen Klimaschutzpfad ergeben. Derzeit werden die Auswirkungen verschiedener Klimaschutzpfade vor allem bis zum Jahr 2020 analysiert, da dies das Zieljahr des nächsten internationale Klimaschutzabkommen sein wird. Gleichzeitig unterstützt die Bundesregierung das Langfristziel, die Emissionen bis 2050 um 80Prozent gegenüber 1990 zu mindern. Es besteht die Möglichkeit, dass bei der aktuellen Diskussion ein bis zum Jahr 2020 optimaler Klimaschutzpfad gewählt wird, der zwischen 2020 und 2050 zu unnötigen Kosten führt. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass Klimaschutzmaßnahmen wie z.B. CCS im Jahr 2020 als preisgünstig erscheinen, in langfristiger Perspektive jedoch Mehrkosten gegenüber anderen Maßnahmen aufweisen. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Um zu verhindern, dass die langfristige Kosteneffizienz eines Klimaschutzpfades bis 2050 durch mittelfristige Optimierung bis 2020 gefährdet wird, müssen Klimaschutzstrategien bis zum Jahr 2050 entwickelt und analysiert werden. Solche Analysen bestehen bereits, beispielsweise die Analysen der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags aus den Jahren 2000-2002. Allerdings haben sich seitdem die Erkenntnisse über viele Techniken verdichtet, z.B. über CCS, über Wasserstoffwirtschaft, etc. Es ist daher notwendig, diese Berechnungen mit aktualisierten Daten noch einmal durchzuführen. C) Ziel des Vorhabens ist es, verschiedene Langfristszenarien des Klimaschutzes bis 2050 zu entwickeln, zu analysieren und ökonomisch zu bewerten. Die Identifikation mehr oder weniger kosteneffizienter langfristiger Klimaschutzpfade kann dann der Bewertung aktuell diskutierter Klimaschutzpfade dienen.

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