Im Rahmen der Mitarbeit in der Planungsgemeinschaft Technik wurden folgende Arbeiten durchgefuehrt: 1) Untersuchung von Effekten der freien Lueftung an Waenden und Fenstern 2) Probleme der natuerlichen Lueftung des Plenarsaals bei unterschiedlichen Fortluftfuehrungen und Wetterbedingungen 3) Numerische Berechnungen zu verschiedenen Lueftungsproblemen
Das Vorhaben umfasst zwei Berichtsjahre, 2018 und 2019.
In diesem Zeitraum hat der Gesetzgeber die Rechtsgrundlage über die Pfand- und Rücknahme-
pflichten für Einweggetränkeverpackungen geändert.
Für das Bezugsjahr 2018 war die Verpackungsverordnung (VerpackV) die Rechtsgrundlage. Nach der VerpackV sollte der Anteil der in Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen (MövE) abgefüllten Getränke gestärkt werden. Als Zielgröße wurde ein Anteil von 80 % genannt.
Zum 01.01.2019 ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz VerpackG) in Kraft getreten. Dementspre-
chend liegen für das Berichtsjahr 2019 die Festlegungen des VerpackG zugrunde. Die quantitati-
ven Zielvorgaben für Getränkeverpackungen beziehen sich im VerpackG ausschließlich auf den Anteil von Mehrwegverpackungen (MW) im Gegensatz zur VerpackV, die noch auf die MövE-Verpackungen abzielte. Als Zielgröße wird ein MW-Anteil von 70 % vorgeschrieben. Die Bundes-
regierung ist verpflichtet, die geforderte Zielgröße durch jährliche Erhebungen zu überprüfen und die Ergebnisse zu veröffentlichen.
Die vorliegende Studie bestimmt die in Deutschland abgesetzten Getränkevolumen für die ver-
schiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten. Dabei werden nur trinkfertig abgepackte und in Verkehr gebrachte Getränke bis zu einer Füllgröße von zehn Litern einbezogen.
Zur Bestimmung des Getränkeverbrauchs werden vielfältige Informationen und Daten zusam-
mengetragen und analysiert, insbesondere Daten des Statistischen Bundesamtes, der Getränke-
verbände und wichtiger Packmittelhersteller, wobei der Ausgangspunkt die im Rahmen des GVM-Getränkepanels ermittelten Abfüllmengen des jeweiligen Bezugsjahres darstellt.
Im Ergebnis wurden 2019 41,8 % der in Deutschland verbrauchten Getränke in Mehrwegverpa-
ckungen verpackt. Der Wert liegt 0,6 Prozentpunkte höher als der Anteil im Vorjahr. Der Anteil der Mehrwegverpackungen hat damit erstmals seit der Pfandeinführung in 2003 wieder zuge-
nommen.
Am 22. Juni 2017 beschloss der Bundestag die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes. Das Bundesumweltministerium teilt mit, dass es seine starke Stellung bei der Ausweisung von Meeresschutzgebieten in Nord- und Ostsee behält. Wie bisher schon bedarf es dabei nicht des Einvernehmens mit anderen Ressorts. Bei der Ausweisung der Gebiete können künftig nicht nur wie bislang Schweinswal, Seehund oder Kegelrobbe als Schutzgüter berücksichtigt werden, sondern auch weniger bekannte gefährdete Arten wie Sternrochen oder Islandmuschel. Die bisherigen Beschränkungen auf die europarechtlichen Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie entfallen. Außerdem sieht die Novelle vor, dass es für Eingriffe in der Ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee künftig die Möglichkeit sogenannter "bevorrateter Kompensationsmaßnahmen" geben wird. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen können im Interesse einer flexibleren Handhabung der Eingriffsregelung z. B. für Offshore-Windkraftanlagen (nach März 2018) oder Öl- und Gaspipelines damit bereits im Vorgriff auf einen künftigen Eingriff realisiert werden. Ein weiterer Beitrag zu mehr biologischer Vielfalt in Deutschland ist die Erweiterung der Liste der gesetzlich geschützten Biotope um Höhlen und naturnahe Stollen. Diese Regelung unterstützt zum Beispiel die Erhaltung des Lebensraums für Fledermäuse und andere hochspezialisierte Arten. Folge der Novellierung ist, dass Höhlen und naturnahe Stollen ab sofort einen höheren Schutz in Deutschland genießen, unabhängig davon, ob sie in einem Schutzgebiet liegen oder nicht.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) ist gemäß Artikel 36 Euratom-Vertrag verpflichtet, jährlich über die Aktivitätsableitungen mit der Fortluft und dem Abwasser kerntechnischer Anlagen der Europäischen Kommission Bericht zu erstatten. Zusätzlich fließen die Daten über diese Ableitungen in die Berechnung der Strahlenexposition der Bevölkerung ein, über die der Bundestag im Parlamentsbericht 'Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung' ebenfalls jährlich unterrichtet wird. Für die Berichterstattung an das OSPAR Gremium können jedoch die Ableitungen von radioaktiven Stoffen mit der Fortluft und dem Abwasser aus nachfolgenden Bereichen zusätzlich eine Rolle spielen: konventionelle Kraftwerke, Offshore-Sektor Öl und Gas, Medizinsektor, Universitäten, Phosphatindustrie, Titandioxidpigmentproduktion, Stahlerzeugung, Seltenerdmetallproduktion und weitere. Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens soll als Pilotprojekt ermittelt werden, ob und wie radioaktive Stoffe in den oben angeführten Sektoren in Deutschland gemessen und bilanziert werden und werden können, so noch nicht erfolgt.