Das Projekt "Instrumente zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung - Integrierte Entwicklung ordnungsrechtlicher, prozess- und maßnahmenbezogener Lösungsansätze für die kommunale Wärmewende" wird/wurde ausgeführt durch: Stiftung Umweltenergierecht.Mit Blick auf das Ziel einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung des Gebäudebestands bestehen vielfältige Planungsbedarfe auf kommunaler Ebene. Strategien zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung durch Einbindung erneuerbarer Energien und Abwärme sind in Einklang zu bringen. Aufgrund der dringenden Handlungserfordernisse rückt die kommunale Wärmeplanung auch in Deutschland in den Mittelpunkt der Debatte. Die Implementierung innovativer Lösungen für die Wärmeversorgung wirft dabei nicht nur technische Fragen auf, sondern betrifft in erheblichem Maße auch die organisatorische Ausgestaltung und rechtliche Umsetzung. Vor dem Hintergrund der zeitlichen Erfordernisse des Klimaschutzes und nicht zuletzt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021 müssen die Wärmeplanungen konsequent auf das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 ausgerichtet werden. Bislang fehlt es jedoch nahezu vollständig an spezifischen Vorgaben für die Umsetzung der Wärmepläne. Die allgemeinen Regelungen des Baurechts können dies nur in Ansätzen leisten. Es sollen daher ergänzende ordnungsrechtliche sowie prozess- und maßnahmenbezogener Ansätze untersucht werden. Zudem gilt es die kommunalen Anwendungsfelder sowie notwendige Fortentwicklungen des Rechtsrahmens zu klären. Die Wärmeplanung ist zudem in die Governance-Architektur des Klimaschutzrechts einzuordnen. Da kleinere Gemeinden mit der Aufgabe der Aufstellung und Umsetzung einer Wärmeplanung häufig überfordert sein dürften, wird untersucht, welche Kooperationsmöglichkeiten der Rechtsrahmen bereits bietet und wie diese ggf. fortentwickelt werden müssen, um eine interkommunale Zusammenarbeit zu ermöglichen. Zusätzlich müssen für einen prozessorientierte Strategieentwicklung die planerischen Abläufe innerhalb der Kommune untersucht und mögliche Interessenkonflikte innerhalb der der Akteurslandschaft und regionalen Planungsaufgaben identifiziert und Lösungsvorschläge entwickelt werden.
Das Projekt "Instrumente zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung - Integrierte Entwicklung ordnungsrechtlicher, prozess- und maßnahmenbezogener Lösungsansätze für die kommunale Wärmewende, Teilvorhaben: Rechtswissenschaftliche Untersuchungen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Stiftung Umweltenergierecht.Mit Blick auf das Ziel einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung des Gebäudebestands bestehen vielfältige Planungsbedarfe auf kommunaler Ebene. Strategien zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung durch Einbindung erneuerbarer Energien und Abwärme sind in Einklang zu bringen. Aufgrund der dringenden Handlungserfordernisse rückt die kommunale Wärmeplanung auch in Deutschland in den Mittelpunkt der Debatte. Die Implementierung innovativer Lösungen für die Wärmeversorgung wirft dabei nicht nur technische Fragen auf, sondern betrifft in erheblichem Maße auch die organisatorische Ausgestaltung und rechtliche Umsetzung. Vor dem Hintergrund der zeitlichen Erfordernisse des Klimaschutzes und nicht zuletzt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021 müssen die Wärmeplanungen konsequent auf das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 ausgerichtet werden. Bislang fehlt es jedoch nahezu vollständig an spezifischen Vorgaben für die Umsetzung der Wärmepläne. Die allgemeinen Regelungen des Baurechts können dies nur in Ansätzen leisten. Es sollen daher ergänzende ordnungsrechtliche sowie prozess- und maßnahmenbezogener Ansätze untersucht werden. Zudem gilt es die kommunalen Anwendungsfelder sowie notwendige Fortentwicklungen des Rechtsrahmens zu klären. Die Wärmeplanung ist zudem in die Governance-Architektur des Klimaschutzrechts einzuordnen. Da kleinere Gemeinden mit der Aufgabe der Aufstellung und Umsetzung einer Wärmeplanung häufig überfordert sein dürften, wird untersucht, welche Kooperationsmöglichkeiten der Rechtsrahmen bereits bietet und wie diese ggf. fortentwickelt werden müssen, um eine interkommunale Zusammenarbeit zu ermöglichen. Zusätzlich müssen für einen prozessorientierte Strategieentwicklung die planerischen Abläufe innerhalb der Kommune untersucht und mögliche Interessenkonflikte innerhalb der der Akteurslandschaft und regionalen Planungsaufgaben identifiziert und Lösungsvorschläge entwickelt werden.
Das Projekt "Instrumente zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung - Integrierte Entwicklung ordnungsrechtlicher, prozess- und maßnahmenbezogener Lösungsansätze für die kommunale Wärmewende, Teilvorhaben: Sozialwissenschaftliche Untersuchungen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Adelphi Research gemeinnützige GmbH.Mit Blick auf das Ziel einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung des Gebäudebestands bestehen vielfältige Planungsbedarfe auf kommunaler Ebene. Strategien zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung durch Einbindung erneuerbarer Energien und Abwärme sind in Einklang zu bringen. Aufgrund der dringenden Handlungserfordernisse rückt die kommunale Wärmeplanung auch in Deutschland in den Mittelpunkt der Debatte. Die Implementierung innovativer Lösungen für die Wärmeversorgung wirft dabei nicht nur technische Fragen auf, sondern betrifft in erheblichem Maße auch die organisatorische Ausgestaltung und rechtliche Umsetzung. Vor dem Hintergrund der zeitlichen Erfordernisse des Klimaschutzes und nicht zuletzt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021 müssen die Wärmeplanungen konsequent auf das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 ausgerichtet werden. Bislang fehlt es jedoch nahezu vollständig an spezifischen Vorgaben für die Umsetzung der Wärmepläne. Die allgemeinen Regelungen des Baurechts können dies nur in Ansätzen leisten. Es sollen daher ergänzende ordnungsrechtliche sowie prozess- und maßnahmenbezogener Ansätze untersucht werden. Zudem gilt es die kommunalen Anwendungsfelder sowie notwendige Fortentwicklungen des Rechtsrahmens zu klären. Die Wärmeplanung ist zudem in die Governance-Architektur des Klimaschutzrechts einzuordnen. Da kleinere Gemeinden mit der Aufgabe der Aufstellung und Umsetzung einer Wärmeplanung häufig überfordert sein dürften, wird untersucht, welche Kooperationsmöglichkeiten der Rechtsrahmen bereits bietet und wie diese ggf. fortentwickelt werden müssen, um eine interkommunale Zusammenarbeit zu ermöglichen. Zusätzlich müssen für einen prozessorientierte Strategieentwicklung die planerischen Abläufe innerhalb der Kommune untersucht und mögliche Interessenkonflikte innerhalb der der Akteurslandschaft und regionalen Planungsaufgaben identifiziert und Lösungsvorschläge entwickelt werden.
Das sachsen-anhaltische Kabinett hat heute einen Entwurf des Ministeriums für Inneres und Sport zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen‑Anhalt (SOG LSA) beschlossen. Dazu Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Mit der Novelle nehmen wir eine Reihe wichtiger Anpassungen vor, um der Landespolizei einen modernen und zeitgemäßen Handlungsrahmen an die Hand zu geben. Dabei haben wir den Grundrechtsschutz der Bürger, den Datenschutz und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt.“ Es soll neue Regelegungen im Zusammenhang mit dem Präventivgewahrsam, der Durchführung automatisierter Kennzeichenerfassungen, automatisierten Datenanalysen und dem Opferschutz geben: Zur Abwehr einer terroristischen Straftat soll zukünftig für den Verhinderungs- bzw. Unterbindungsgewahrsam eine Höchstdauer von 14 Tagen mit Verlängerungsmöglichkeit um einmalig 14 Tage und nochmals einmalig um höchstens sieben Tage vorgesehen werden. „Bei der geplanten zeitlichen Ausweitung des Präventivgewahrsams geht es allein um die Verhinderung von terroristischen Straftaten, nicht um das Festsetzen von Klimaklebern.“, erläutert Innenministerin Dr. Tamara Zieschang. Derzeit darf die höchstzulässige Dauer des Verhinderungsgewahrsams auch zur Verhinderung von terroristischen Straftaten nicht mehr als vier Tage betragen. Zu präventiven Zwecken soll zukünftig auch in Sachsen-Anhalt die automatische Kennzeichenerfassung möglich sein. Die Landespolizei hat in der Vergangenheit bereits Fahndungsdaten in die Systeme anderer Bundesländer einpflegen lassen. Nunmehr soll es eine eigene gesetzliche Grundlage geben. Dazu Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Eine automatische Kennzeichenerfassung zur Gefahrenabwehr gibt es in zwölf Bundesländern, in Sachsen-Anhalt aber bislang nicht. Es geht zum Beispiel darum, die Anreise von gewaltbereiten, teilweise international agierenden Hooligans zu verhindern.“ Wegen des stetigen Anstiegs von vorhandenen und auszuwertenden Daten bedarf es auch in Sachsen-Anhalt der Möglichkeit, automatisierte Datenanalysen durchzuführen. Im Vergleich zum Datenabgleich zeichnen sich automatisierte Datenanalysen dadurch aus, dass sie darauf gerichtet sind, neues Wissen zu erzeugen. Zwischen dem Bund und den Ländern ist bereits die Beschaffung einer Software zur operativen und strategischen Datenanalyse abgestimmt. Mit der Novelle des SOG LSA sollen die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass sich Sachsen-Anhalt an dem bundesweiten Vorhaben beteiligen kann. „Mit der Novelle soll der Schutz von Opfern und potenziellen Opfern häuslicher Gewalt verbessert werden. So soll es zukünftig beispielsweise möglich sein, dass zum Schutz von Opfern umfassende Daten- und Übermittlungssperren eingerichtet werden. Zudem soll die Möglichkeit bestehen, vorübergehend eine Tarnidentität zu genehmigen“, so Innenministerin Dr. Tamara Zieschang. Darüber hinaus sollen Behörden und Organisationen zum Schutz von Opfern noch enger – auch im Rahmen von Fallkonferenzen – zusammenarbeiten können. Es werden Übermittlungspflichten für die Gerichte in Gewaltschutzsachen eingeführt. Außerdem wird es die Möglichkeit zur Verlängerung der Dauer polizeilicher Maßnahmen im Fall eines Antrags auf zivilrechtlichen Schutz geben. Mit der Aktualisierung werden ebenso Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts der letzten Jahre zum Polizeirecht im SOG LSA Berücksichtigung finden. Hierzu gehören: Mit dem Beschluss des Kabinetts ist der Weg für die Beratung der Novelle des SOG LSA im Landtag von Sachsen-Anhalt frei. Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , YouTube sowie LinkedIn . Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Nur die Originaltexte sind rechtsverbindlich! Tierschutzgesetz Tierschutz-Hundeverordnung Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Tierschutz-Transportverordnung EU - unmittelbar geltend Tierschutz-Transportverordnung Bund Tierschutz-Schlachtverordnung EU - unmittelbar geltend Tierschutz-Schlachtverordnung Bund Tierschutz-Versuchstierverordnung Fundtiererlass LSA (MBl. LSA 2015, 348) Gesetz zur Übertragung der Ermächtigung zur Festlegung von bestimmten Gebieten zum Schutz freilebender Katzen (GVBl. LSA 2019, 939) Im Auftrag des BMEL werden Gutachten (Leitlinien) über Mindestanforderungen an die Haltung von Tieren erarbeitet. Die Leitlinien sind nicht rechtsverbindlich. Sie unterstützen aber Tierhalter, zuständige Behörden und Gerichte bei der Entscheidung, ob eine Tierhaltung den Vorschriften des Gesetzes entspricht. Hier gelangen Sie direkt zu den Gutachten, Leitlinien und Europa-Ratsempfehlungen (Seite des Bundesministerium s für Ernährung und Landwirtschaft). Höchstrichterliche Rechtsprechung BVerfG 12.10.10 : Käfighaltung von Legehennen BVerwG 13.06.2019 3C29.16: Töten männlicher Küken Obergerichtliche Entscheidungen KG Berlin 24.07.2009 (4) 1 Ss 235/09: Kunstfreiheit VGH München 26.11.1999 CE 09.2903: Schächten VGH Kassel 01.09.2011 8 A 396/10: Stadttauben OVG Bremen 11.12.2012 1 A 180/10: Tierversuchsrecht OVG NRW 20.05.2016 20 A 530/15: Töten von Eintagsküken VG Berlin 23.09.2015 24 K 202.14: Qualzucht Nacktkatzen VG Berlin 15.02.2017 24 K 188.14: Hälterung von Hummern VG Hannover 12.01.2017 1 B 7215/16 : Kommunales Wildtierverbot für Zirkusaufführungen Gerichtliche Entscheidungen aus Sachsen-Anhalt OLG Naumburg 28.06.2011 2 Ss 82/11: Tötung überschüssiger Zootiere OVG Magdeburg 24.11.2015 3 L 386/14: Kastenstand AG Haldensleben 26.09.2016 3 Cs 224/15: Hausfriedensbruch Aktivisten „Zur Frage der Vereinbarkeit der Haltungsvorgaben für Mastschweine mit dem Tierschutzgesetz sowie zur Zulässigkeit einer Verschärfung der Haltungsvorgaben“ erstellt im Auftrag von Greenpeace e.V. Berlin, 2. Februar 2022 - Pressemitteilung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) Gutachten zur Reform des Tierschutzrechts veröffentlicht Im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen haben Christoph Maisack, Barbara Felde und Linda Gregori (Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht) ein Gutachten zur Reform des Tierschutzrechts erstellt. Das Gutachten enthält ebenfalls einen ausformulierten Vorschlag für ein Tierschutzgesetz, welches tierschutzgerechte Vorgaben enthält und wirksam und effektiv vollzogen werden kann. Neben einer umfassenden Reform des Tierversuchsrechts werden u. a. Vorschriften für Verbote von Transporten bestimmter lebender Tiere in Tierschutz-Hochrisikostaaten, Tierschutz-Kontrollen in VTN-Betrieben und eine verpflichtende Kameraüberwachung in Schlachthöfen vorgeschlagen. "Der von uns ausformulierte Gesetzentwurf enthält ehrliche und an wissenschaftliche Erkenntnisse angepasste Vorgaben für die Tierhaltung und ausdrückliche Verbote bestimmter, stark tierschädigender Praktiken. Unsere Vorschläge enthalten keine großflächigen Ausnahmen für die Tierindustrie, wie sie das aktuell geltende Tierschutzrecht vorsieht", so die Mitautorin des Gutachtens, Barbara Felde. Der Entwurf eines neuen Tierschutzgesetzes ist der zweite Teil einer durch die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beauftragten Begutachtung. Der erste Teil - ein Reformvorschlag für eine Neufassung der Strafnorm des § 17 Tierschutzgesetz - ist durch Professor Dr. Jens Bülte und Anna-Lena Dihlmann bereits als Gesetzentwurf ( Drucksache 19/27752 ) in den Deutschen Bundestag eingebracht worden. Renate Künast, die als zuständige Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion bei der Beauftragung der Gutachten mitwirkte und für diese Ausgabe ein Vorwort verfasste, erklärt: "Zwanzig Jahre nach der Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz ist die gesellschaftliche Betriebserlaubnis für einen Großteil der heutigen Nutztierhaltungen abgelaufen. Da wird es nicht ausreichen, wenn wir nur versuchen, den Aufwand für bessere Tierhaltung bei den landwirtschaftlichen Betrieben ordentlich zu honorieren. Das Tierschutzgesetz selbst muss dem Anspruch des Grundgesetzes entsprechen und deshalb sind die Ausnahmen endlich zu streichen und für alle Tierarten Mindeststandards zu normieren. Dank an die Autor:innen für die Vorlage eines ausformulierten Gesetzentwurfs, der bei der in dieser Legislaturperiode anstehenden Novelle des Tierschutzgesetzes sicher eine Richtschnur sein wird. Neben dem rechtlichen Änderungsbedarf ist es aber auch nötig, dem Tierschutzrecht in der juristischen Ausbildung künftig einen höheren Stellenwert beizumessen. Es geht um die Haltung von Millionen Tieren jedes Jahr. Ich bin sicher, mit diesem neuen Band werden Expertisen vorgelegt, die wegweisende Beiträge zur Weiterentwicklung des Tierschutzrechtes sind." Beide Gutachten wurden nun im NOMOS-Verlag als Band der Reihe "Das Recht der Tiere und der Landwirtschaft" als Buch sowie in einer elektronischen Open Access-Version veröffentlicht. Die Open Access-Version des Bandes "Reform des Tierschutzrechts" kann abgerufen werden. Thünen Working Paper 41 „Eine explorative Analyse der Zusammenarbeit zwischen Veterinärämtern und Staatsanwaltschaften bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz“
Das Projekt "Rechtsgutachten 'Finanzierungskompetenz des Bundes für Fördermaßnahmen im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz der Bundesregierung'" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Prof. Dr. Felix Ekardt, LL.M.,M.A..
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Umschichtung von Geldern in den Klima- und Transformationsfonds des Bundes (KTF) haben sich die Energie- und Wirtschaftsminister der Länder gemeinsam mit Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck heute in einer Sonderministerkonferenz darauf verständigt, dass an den milliardenschweren KTF-Projekten festgehalten werden soll. „Wir halten alle Projekte für maßgeblich“, erklärte der Vorsitzende der Energieministerkonferenz, Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann , am Montag bei der Pressekonferenz in Berlin. „Auch geplante Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger, etwa bei den Netzentgelten, sind für uns nicht disponibel.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte Mitte November die Umschichtung von 60 Milliarden Euro im Bundeshaushalt von 2021 für verfassungswidrig erklärt. Damit benötigt der Bund für die Investitionsvorhaben, die über den Klima- und Transformationsfonds unterstützt werden sollten, ein neues Finanzkonzept. „Ich halte es für zwingend, auch für das Haushaltsjahr 2024 Maßnahmen wie die Aussetzung der Schuldenbremse zu prüfen“, erklärte Willingmann dazu in Berlin. „Und ich halte es darüber hinaus für geboten, dass die Schuldenbremse generell reformiert wird. Sie wurde einst für eine andere Situation konzipiert, stellt uns nun aber aktuell im internationalen Wettbewerb vor Probleme, die wir im Interesse unserer Wirtschaft lösen müssen. Dies rechtfertigt jetzt eine tiefgreifende Diskussion.“ Der Minister kündigte an, dass sich die Ministerinnen und Minister gemeinsam mit Bundesminister Habeck bei Bedarf noch vor Weihnachten ein zweites Mal beraten wollen, um über mögliche Lösungsmodelle zu sprechen. Zu den in Sachsen-Anhalt vom Haushaltsurteil betroffenen Vorhaben zählen im Wesentlichen der Aufbau der Wasserstoffwirtschaft sowie die geplante Ansiedlung des Chip-Konzerns Intel in Magdeburg. Im Bereich Wasserstoff sind zwei Vorhaben zum Wasserstofftransport („doing hydrogen“ und „Green Octopus Mitteldeutschland“) und ein Vorhaben zur Wasserstoffspeicherung („Green Octopus Mitteldeutschland – Speicher“) betroffen. Für die drei Vorhaben zur Wasserstoff-Infrastruktur hatte das Energieministerium bislang 58 Millionen Euro eingeplant, weitere rund 130 Millionen Euro wollte der Bund aus dem Klima- und Transformationsfonds bereitstellen. Von den 9,9 Milliarden Euro an Subventionen, die von der Bundesregierung für die Intel-Ansiedlung in Aussicht gestellt wurden, sollten etwa 3 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds kommen. Betroffen vom Haushaltsurteil sind aber auch Entlastungs- und Transformationsmaßnahmen. Mit 5,5 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds wollte der Bund den Anstieg der Übertragungsnetzentgelte im kommenden Jahr dämpfen. „Hier geht es um Maßnahmen im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger wie auch der Unternehmen, die auf diese Kostendämpfung vertrauen“, so Willingmann. Hinzu kommen Milliardenvorhaben wie die Unterstützung der energetischen Sanierung von Gebäuden mit rund 18,8 Milliarden Euro allein im Jahr 2024 und die Förderung der Elektromobilität mit rund 5,2 Milliarden Euro, die für das kommende Jahr veranschlagt wurden. „Bei der heutigen Konferenz wurde deutlich, dass sich Bund und Länder jetzt gemeinsam und parteiübergreifend um Lösungen bemühen, damit wir die Finanzierung der Vorhaben sicherstellen können“, erklärte Willingmann im Anschluss. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X (ehemals Twitter ).
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am heutigen Mittwoch die Novelle des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt verabschiedet. Dazu Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Der Verfassungsschutz ist ein unverzichtbares Instrument zum Schutz unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Mit der Anpassung des Verfassungsschutzgesetzes werden Vorgaben der Rechtsprechung umgesetzt. Mit der Novellierung werden die Grundlagen für ein rechtssicheres Agieren des Verfassungsschutzes geschärft.“ Die Regelungsgegenstände sind insbesondere: 1. Der Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung Es wird sichergestellt, dass nur in engsten Grenzen in hochsensible private Bereiche eingegriffen werden darf. 2. Einsatz längerfristiger Observationen, verdeckte Mitarbeiter und Vertrauenspersonen Für den längerfristigen Einsatz von verdeckten Mitarbeitern und Vertrauenspersonen wird eine gerichtliche Vorabprüfung zur Pflicht, um einen Missbrauch und unverhältnismäßige Eingriffe zu verhindern. 3. Übermittlung personenbezogener Daten Es wird sichergestellt, dass Daten nur weitergeleitet werden, wenn dies zwingend erforderlich und absolut notwendig ist. Hierdurch werden die Privatsphäre und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger geschützt. 4. Einführung einer unabhängigen Vorabkontrolle Künftig werden bestimmte Maßnahmen von einem Gericht überprüft, bevor sie zum Einsatz kommen. Dies stellt sicher, dass die Verhältnismäßigkeit und die Rechtsstaatlichkeit dieser Maßnahme gewahrt bleiben. Mit der Aktualisierung werden insbesondere Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) umgesetzt. Das höchste deutsche Gericht hatte im April 2022 eine gegen das Bayerische Verfassungsschutzgesetz erhobene Verfassungsbeschwerde zum Anlass genommen, ein Grundsatzurteil zu den Befugnissen des Verfassungsschutzes zu treffen. Weiterer Anpassungsbedarf ergibt sich aus Entscheidungen des BVerfG vom September 2022 zum Bundesverfassungsschutzgesetz sowie vom Dezember 2022 zum Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern. Das BVerfG hat mit diesen Entscheidungen grundlegende Vorgaben für die Datenerhebung und ‑übermittlung von Verfassungsschutzbehörden sowie zum Einsatz von Verdeckten Mitarbeitern und Vertrauenspersonen formuliert. Zudem fand eine Entscheidung des BVerfG zum Hessischen Verfassungsschutzgesetz vom Juli 2024 Berücksichtigung. Mit dem überarbeiteten Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt werden sämtliche Vorgaben umfassend umgesetzt. Die novellierten Regelungen des Gesetzes treten zum 1. Januar 2026 in Kraft. Impressum: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Verantwortlich: Patricia Blei Pressesprecherin Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni" 39112 Magdeburg Telefon: 0391 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5542 Fax: 0391 567-5520 E-Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
Dieses Dokument beschreibt die Instrumente, die der Modellierung der Projektionsdaten 2024 zugrunde liegen. Dabei wird unterschieden zwischen Instrumenten im Mit-Maßnahmen- Szenario und im Mit-Weiteren-Maßnahmen-Szenario. Die Instrumente entsprechen dem Stand der deutschen Klimapolitik vom Oktober 2023 und beinhalten die Maßnahmen der Bundesregierung für zusätzliche Investitionen in den Bau von bezahlbarem und klimagerechtem Wohnraum und zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft, die im Rahmen des Baugipfels vorgestellt wurden. Seitdem eingetretene Änderungen, insbesondere Haushaltsentscheidungen im Rahmen des BVerfG Urteils zum Sondervermögen und den Auswirkungen auf den Klima - und Transformationsfond (KTF) sind nicht berücksichtigt. Dies betrifft u.a. die Rücknahme von Teilen der anlässlich des Baugipfels vorgestellten Maßnahmen. Aufgrund der Haushaltsentscheidung weg gefallene Baugipfel-Maßnahmen sind nicht Teil der Instrumentenbewertung im Projektionsbericht. Veröffentlicht in Treibhausgas-Projektionen für Deutschland.
Pressemitteilung: 308/2023 Magdeburg, den 04.07.2023 Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Ergebnisse des Sachsen-Anhalt-Monitors 2023 veröffentlicht Langzeitstudie liefert repräsentative Daten zu Einstellungen der Bevölkerung Sachsen-Anhalts zu Fragen von Landesidentität, Wirtschaftsentwicklung und Staatsordnung Insbesondere zu wiederkehrenden Themen wie der Identifikation mit dem Land Sachsen-Anhalt, der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage, dem Vertrauen in politische Institutionen und der Einstellung zur Demokratie liefert der Sachsen- Anhalt-Monitor Längsschnittdaten, die langfristige gesellschaftliche Entwicklungen abbilden und Erfolge der Landesentwicklung ebenso wie Probleme und Defizite identifizierbar machen. Wesentliche Ergebnisse (Anmerkung 1: Die Prozentwerte variieren im Hinblick auf Alter, Bildungsabschluss, verfügbarem Einkommen und Region Anmerkung 2: Prozentzahlen in Klammern = Wert 2020) Der Gesamtwert der Verbundenheit mit Sachsen-Anhalt liegt mit 67% deutlich unter dem Wert von 2020. Damals waren es noch 81%. Verschiebungen gab es auch – wie schon 2020 – bei der Intensität der Verbundenheit. Aktuell fühlen sich 28% (35%) der Befragten sehr stark und weitere 37% (46%) ziemlich stark mit Sachsen-Anhalt verbunden. Nach einem Anstieg des Verbundenheitsgefühls von 2014 auf 2018 war 2020 eine geringfügige Abnahme bei allen Gebietseinheiten (Wohnort, Ostdeutschland, Sachsen-Anhalt, Europa) festzustellen, welche sich mit dem SAM 2023 weiter verstetigt hat. Die eigene wirtschaftliche Situation bewertet die Bevölkerung in Sachsen-Anhalt, wie bereits in den Vorjahren, leicht optimistischer als die allgemeine ökonomische Lage im Land oder am Wohnort. Trotzdem nimmt nur noch die Hälfte der Befragten (-12 Prozentpunkte) ihre derzeitige persönliche Wirtschaftslage als gut wahr.17 Prozent sehen sie als schlecht oder sehr schlecht an. Das ist ein Anstieg um 6 Prozentpunkte im Vergleich zu 2020. Auch bei der eigenen Lebenszufriedenheit der Sachsen-Anhalter lässt sich ein deutlicher Rückgang im Vergleich zu 2020 beobachten. So sind gegenwärtig 10 Prozent der Bürger (-8 Prozentpunkte) sehr zufrieden mit ihrer Lebenssituation, und weitere 37 Prozent (-10 Prozentpunkte) geben an, eher zufrieden zu sein. Obwohl die Mittelkategorie „teils/teil“ einen deutlichen Zuwachs erfahren hat (+9 Prozentpunkte) und auch die Negativurteile auf 17 Prozent angestiegen sind (+9 Prozentpunkte), überwiegen noch die Positivurteile. Richtet man den Blick auf die Einschätzung der persönlichen Zukunft in Sachsen-Anhalt, zeigt sich abermals, dass die eigene Zukunft im Land von den Befragten positiver bewertet wird als die Zukunft des Landes allgemein, obwohl auch hier ein deutlicher Rückgang der Positivurteile um 13 Prozentpunkte zu beobachten ist. Damit sehen nur noch knapp die Hälfte der Sachsen-Anhalter ihre persönliche Zukunft im Land zuversichtlich. Analog dazu ist der Anteil derjenigen, die ihre persönliche Zukunft im Land negativ bewerten (15 Prozent), gegenüber 2020 um 7 Prozentpunkte angestiegen. Der Demokratie als Staatsidee stimmen 2023 „entschieden“ rund 49 Prozent und „eher“ weitere gut 43 Prozent der Sachsen-Anhalter zu – mithin fast alle wie bereits 2020 (97%). Sachsen-Anhalt liegt hier also eindeutig im gesamtdeutschen Trend. Der Anteil entschiedener Demokraten ist innerhalb der letzten drei Jahre damit nur minimal zurückgegangen (-1 Prozentpunkt), hatte er sich zwischen 2018 und 2020 doch um 11 Prozentpunkte verschlechtert. Am antidemokratischen Gegenpol hat sich die Zahl derer, die der Demokratie „eher“ ablehnend gegenüberstehen, von 5 auf 7 Prozentpunkte sowie der entschiedenen Systemgegner von 2 auf 1 Prozentpunkt verändert. Dagegen fällt, wie schon bei früheren Umfragen des SAM, die Zufriedenheit mit dem Funktionieren der Demokratie in Deutschland geringer aus. Insgesamt 36 Prozent der Befragten äußern sich sehr (4 Prozent) oder eher zufrieden (32 Prozent). Dies bedeutet einen deutlichen Rückgang der überwiegend Zufriedenen um 26 Prozent im Vergleich zu 2020. Sehr oder eher unzufrieden mit der Leistungsfähigkeit der Demokratie zeigen sich demgegenüber 64 Prozent – ein Zuwachs von 25 Prozent in den vergangenen drei Jahren. 48% (57%) der Sachsen-Anhalter gaben an, stark oder sehr stark an Politik interessiert zu sein, 17% (11%) haben wenig Interesse an Politik. Allerdings fühlen sich nur 35% (38%) politisch kompetent, 17% (20%) gaben an, politische Sachverhalte nicht zu verstehen. Lediglich 7 Prozent (8%) der Bevölkerung des Landes sind der Ansicht, dass sich die politische Elite responsiv gegenüber den Wünschen der Bürger verhält. Über die Hälfte der Sachsen-Anhalter vertritt stattdessen die Meinung, dass die politischen Entscheidungsträger die Präferenzen der Bevölkerung weitgehend ignorieren. Im Zeitverlauf betrachtet fällt das Responsivitätsgefühl der Bürger seit 2009, als es erstmals im Sachsen-Anhalt-Monitor erhoben wurde. Abgesehen von kleinen Erholungen 2014 und 2020 ist es aktuell auf einem Tiefpunkt seit Beginn seiner Erhebung in Sachsen-Anhalt. Die Bürgerinnen und Bürger fühlen sich also immer weniger von Politik und Regierung ernst genommen und beschreiben einen Rückgang in der Offenheit des politischen Systems. Vor die Auswahl gestellt, ob man den meisten Mitmenschen vertrauen kann oder nicht vorsichtig genug sein kann, vertreten nur noch 24 Prozent der Bürger in Sachsen-Anhalt die Meinung, dass man der Mehrheit der Mitmenschen vertrauen könne (-16 Prozentpunkte). 43 Prozent der Befragten ist demgegenüber der Ansicht, dass Skepsis gegenüber anderen Menschen durchaus angebracht ist. Im Vergleich zu 2020 auf 33 Prozent angewachsen ist die Gruppe der Befragten, die ihre Vertrauensbereitschaft vom Kontext bzw. der Situation abhängig macht. Folglich ist die Gesellschaft in Sachsen-Anhalt also etwas vorsichtiger und zurückhaltender geworden, wenn es um das zwischenmenschliche Vertrauen geht. Beim Vertrauen in verschiedene Institutionen variieren die Einstellungen. Am stärksten vertraut die Bevölkerung des Landes der Polizei. Über die Hälfte der Sachsen-Anhalter gibt an, der Polizei weitgehend oder voll und ganz zu vertrauen. Auf Platz zwei folgt allgemein die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung, welcher die Sachsen-Anhalter zu 41 Prozent weitgehend oder voll und ganz vertrauen. Danach folgt das Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit ebenfalls 41 Prozent der Befragten für die beiden positiven Antwortkategorien, jedoch mit weniger Befragten im teilweise-Segment und dafür leicht mehr ablehnende Urteile. Damit werden die ersten Plätze von rechtsstaatlichen Institutionen eingenommen. Knapp auf den vierten Platz abgerutscht sind die von jeweiligen Befragten präferierte Parteien (40 Prozent vertrauen weitgehend oder voll und ganz). Bemerkenswert hierbei ist das gespaltene Verhältnis der Sachsen-Anhalter beim Vertrauen in die politischen Parteien. Wird nach der Einstellung gegenüber den Parteien allgemein gefragt, fällt das Urteil der Befragten überwiegend negativ aus (47 Prozent vertrauen eher oder überhaupt nicht). Lediglich Politikern im Allgemeinen wird noch weniger Vertrauen entgegengebracht (54 Prozent vertrauen eher oder überhaupt nicht).
Origin | Count |
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Bund | 38 |
Land | 95 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
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Ereignis | 8 |
Förderprogramm | 14 |
Gesetzestext | 2 |
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Umweltprüfung | 1 |
unbekannt | 16 |
License | Count |
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geschlossen | 109 |
offen | 24 |
Language | Count |
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Deutsch | 133 |
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Resource type | Count |
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Keine | 107 |
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Topic | Count |
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Boden | 24 |
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Luft | 21 |
Mensch & Umwelt | 133 |
Wasser | 15 |
Weitere | 127 |