Kartierung der Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes als Bestandteil der forstlichen Rahmenplanung (§ 9 Landeswaldgesetz M-V) Die Wälder in Mecklenburg-Vorpommern erfüllen vielfältige Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen. Aufgabe der Waldfunktionenkartierung ist die flächenmäßige Darstellung besonderer Waldfunktionen. Sie erfasst die Funktionen der Wälder für den Umwelt- und Naturschutz, für Erholung und Kultur sowie für den Ressourcenschutz. Es werden sowohl rechtsförmlich ausgewiesene Flächen berücksichtigt als auch diejenigen Bereiche, die ohne formale Bindung besonders wichtige Funktionen erfüllen. Die Waldfunktionenkartierung informiert die Öffentlichkeit, Waldbesitzer, Verwaltungen und Planungsträger über Wälder mit hervorgehobenen Schutz- und Erholungsfunktionen. Sie stellt eine wichtige Arbeitsgrundlage der Forstbehörden dar, insbesondere: - bei forstbehördlichen Entscheidungen (z. B. bei der Genehmigung von Kahlschlägen, Waldumwandlungen und Neuaufforstungen), - bei Planungen für Waldflächen; Träger öffentlicher Vorhaben haben die Waldfunktionen angemessen zu berücksichtigen, - bei der Information aller Waldbesitzer über besondere Funktionen ihrer Wälder, damit diese bei der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung berücksichtigt werden können, - als wesentlicher Bestandteil der forstlichen Rahmenplanung, - bei der Ausweisung von Schutz- und Erholungswäldern nach § 21 bzw. § 22 Landeswaldgesetz M-V, - bei der Ausrichtung forstlicher Förderprogramme (z. B. Waldumbau). In den vergangenen Jahren haben sich die Ansprüche der Gesellschaft an den Wald stark gewandelt. Neue Erkenntnisse über seine Leistungen - insbesondere in den Bereichen Natur- und Artenschutz, Reinhaltung von Luft, Wasser und Boden, Tourismusentwicklung, Klimaschutz - sowie Fortschritte in der GIS -Technologie und ein verbesserter Datenbestand erforderten eine Neubearbeitung der bestehenden Waldfunktionenkartierung von 1995/96.
ID: 5429 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Auf dem Marinefliegerstützpunkt Nordholz der Bundeswehr ist eine Maßnahme zur Herstellung der Sichtfreiheit für die bestimmungsgemäße Nutzung des neu errichteten Flugsicherungsgebäudes erforderlich. Bei der Prüfung von Sichteinschränkungen wurde festgestellt, dass die Restfläche eines Waldbestands im dauerhaft freizuhaltenden Bereich liegt und daher aufgrund der Wuchshöhenbegrenzung dauerhaft in Offenland umgewandelt werden muss. Die Durchführung des Waldumwandlungsverfahrens nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) wurde seitens des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Hannover, mit Schreiben vom 04.08.2025 bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Bundesforstbetrieb Niedersachsen, beauftragt. Für das Vorhaben werden 1,39 ha Wald in Anspruch genommen. Die Waldrodung wird durch Ersatzaufforstung in der Region vollumfänglich kompensiert. Das Vorhaben fällt einzeln betrachtet unter die im UVPG in der Anlage 1 unter Nr. 17.2.3 als „Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart“ bezeichneten Vorhaben, für die eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen ist. Nach § 11 Abs. 3 UVPG ist darüber hinaus für hinzutretende Vorhaben, bei denen frühere Vorhaben ohne Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung abgeschlossen wurden, eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen, um festzustellen, ob für das hinzutretende, kumulierende Vorhaben eine UVP-Pflicht besteht. Die allgemeine Vorprüfung zur UVP kommt zu dem Ergebnis, dass durch das Vorhaben zur Herstellung der Sichtfreiheit für das Flugsicherungsgebäude keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Die wesentlichen Gründe für das Nicht-Bestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Abs. 2 UVPG, mit Bezug auf die jeweils einschlägigen Kriterien nach Anlage 3, sind der allgemeinen Vorprüfung vom 02.02.2026 zu entnehmen. Die Feststellung wird gemäß § 5 Abs. 2 des UVPG hiermit im zentralen Internetportal des Bundes beim Umweltbundesamt öffentlich bekanntgegeben. Sie ist gem. § 5 Abs. 3 S. 1 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Die Bekanntmachung der Feststellung für das Nicht-Bestehen der UVP-Pflicht erfolgt im Nachgang zur bereits umgesetzten Rodung. Diese wurde aufgrund der Gefahrensituation für die Flugverkehrssicherheit und militärischer Erfordernisse vor Abschluss des Waldumwandlungsverfahrens nach erfolgten positiven Vorabstimmungen mit den einzubindenden Landesdienststellen im März 2026 durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt lagen alle erforderlichen umwelt- und naturschutzfachlichen Unterlagen inklusive des Ergebnisses der UVP-Vorprüfung bereits vor. Somit ist festzustellen, dass die materiellen Voraussetzungen für die Waldumwandlung zum Zeitpunkt der Rodung vorgelegen haben. Jedoch war das Waldumwandlungsverfahren noch nicht formell abgeschlossen bzw. die Bekanntmachung der Feststellung des Nicht-Bestehens der UVP-Pflicht noch nicht erfolgt. Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Waldumwandlungsverfahren gemäß § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) Abschlussdatum: 20.04.2026 UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Ellerstraße 56 53119 Bonn Deutschland https://www.bundesimmobilien.de/ Dokument Dokument UVP_Allgemeine-VP_Nordholz_20260202.pdf
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 1 Gesetzeszweck Zweck dieses Gesetzes ist insbesondere, 1. den Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild, die Agrar- und Infrastruktur und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern, 2. die Forstwirtschaft zu fördern und 3. einen Ausgleich zwischen dem Interesse der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzer herbeizuführen.
Die Bürgerwindpark Hohenlohe GmbH, Braunsbergweg 5, 74676 Niedernhall, hat die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Windener-gieanlage des Herstellers / Typs Nordex N 175/6.X TCS 179 mit einer Nennleistung von 6.800 Kilowatt (kW), einer Nabenhöhe von 179 m, einem Rotordurchmesser von 175 m und einer Gesamthöhe von 267 m auf dem Grundstück Flst.-Nr. 1009 auf Gemarkung der Gemeinde Wüstenrot beantragt. Gegenständlich handelt es sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV), sowie um ein Vorhaben nach Nr. 17.2.3 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) – Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart von 1 ha bis weniger als 5 ha Wald. Damit ist aufgrund der Konzentrationswirkung der beantragten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die im Verfahren beantragte Waldumwandlungsgenehmigung eine standortbezogene Vorprüfung vorzunehmen. Im Rahmen des Verfahrens ist durch eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls zu ermitteln, ob für das Vorhaben eine Pflicht besteht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen (§ 7 und Nr. 17.2.3 Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG).
Die Ortsgemeinde Dernau hat einen Antrag auf Waldumwandlung beim Forstamt Adenau gestellt, um die beiden Bebauungspläne „Sportanlage Dernau“ und „Erweiterung der Lagerfläche an der K 35“ umsetzen zu können. Durch die Flutkatastrophe im Sommer 2021 wurden in Dernau insbesondere öffentliche Einrichtungen wie die Sportanlage mit Kunstrasenplatz, Vereinsheim, Laufbahn und Tennisplätze zerstört. Aufgrund der hochwassergefährdeten Lage am bisherigen Standort wird ein Wiederaufbau an gleicher Stelle jedoch ausgeschlossen. Stattdessen soll die Sportstätte auf einer hochwassersicheren Fläche außerhalb des Kernortes auf einer derzeit als Lagerplatz genutzten Fläche eines Gewerbebetriebes und einer angrenzenden Gemeindewaldfläche errichtet werden. Auf den beiden ausgewiesenen Sonderbauflächen stockt Wald. Es sollen insgesamt 1,6024 ha Wald gerodet werden. Die Zuständigkeit der Unteren Forstbehörde ergibt sich aus § 14 LWaldG, da es sich bei der Waldumwandlung um einen Genehmigungstatbestand nach LWaldG handelt. Gemäß Nr. 17.2.3 der Anlage 1 zum UVPG bedarf es für das vorliegende Vorhaben – Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart von 1 ha bis weniger als 5 ha Größe - einer standortbezogenen UVP-Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 des UVPG. Die standortbezogene Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt. In der ersten Stufe prüft die zuständige Behörde, ob bei dem Neuvorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, besteht keine UVP-Pflicht. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, so prüft die Behörde auf der zweiten Stufe unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien, ob das Neuvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Absatz 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wäre. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der Behörde solche Umweltauswirkungen haben kann. Stufe 1: Das Vorhaben liegt im Landschaftsschutzgebiet „Rhein-Ahr-Eifel“. Stufe 2: Das Vorhabengebiet tangiert keine älteren Waldbestände und keine ökologisch wertvollen Biotoptypen. Maßnahmen zur Eingliederung ins Landschaftsbild sind in der Bauleitplanung berücksichtigt. Erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter des Landschaftsschutzgebietes sind daher nicht festzustellen. Aufgrund der ermittelten Projektwirkungen aus der Dokumentation und den Fach-Stellungnahmen der berührten Behörden wird deutlich, dass durch das beantragte forstliche Vorhaben – der Rodung von Nadelwald bzw. Laubwald im Bereich der Gemarkung Dernau auf der Höhenlage keine erheblichen und nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG zu erwarten sind. Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse besteht kein Erfordernis, eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung für das Rodungsvorhaben des Antragstellers durchzuführen.
ID: 5419 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: 1. Bauabschnitt Neubau/Erschließung MLH Kurzbeschreibung des Vorhabens: Am Bundeswehrstandort Munitionslager Boostedt (MunLgr Boostedt) werden Erneuerungs- und Modernisierungsmaßnahmen geplant. Die geplanten Infrastrukturvorhaben beinhalten den Rückbau mehrerer Bestandsgebäude, darunter Lagerhäuser für Munition, und deren Versorgungseinrichtungen inkl. Zuwegungen, die neue verkehrs- und medientechnische Erschließung künftiger Baufelder sowie den Neubau von Lagerhäusern innerhalb der bestehenden Liegenschaftsgrenzen. Des Weiteren wird eine Baustellenzufahrt außerhalb des MunLgr Boostedt geplant. Die Maßnahmen erfordern ein Waldumwandlungsverfahren (WUV) für eine Waldumwandlung von 70,18 ha Wald. Damit fällt das Vorhaben unter den Punkt 17.2.1 des Anhangs 1 des UVPG "Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart mit 10 ha oder mehr Wald" und ist somit UVP-pflichtig. Im Rahmen der Waldumwandlung wird gem. § 9 (5) LWaldG eine Ersatzaufforstung erforderlich. Die erwartete Ersatzaufforstung fällt mit voraussichtlich 140,5 ha unter den Punkt 17.1.1 des Anhangs 1 des UVPG "Erstaufforstung im Sinne des Bundeswaldgesetzes mit 50 ha oder mehr Wald" und ist ebenfalls UVP-Pflichtig. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 26.03.2026 Art des Zulassungsverfahrens: UVP gem. UVPG aufgrund §45 Abs. 2 BWaldG i.V.m. §25 Abs. 2 UVPG UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr KompZ BauMgmt Kiel – K 4 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Feldstr. 234 24106 Kiel Deutschland E-Mailadresse der Kontaktperson: baiudbwkompzbaumgmtki@bundeswehr.org Zuständige Organisationseinheit: BAIUDBw KompZ BauMgmt KI K1 Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Hinweis: Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 18 UVPG wird zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt. Die Fristen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr - Abteilung Infrastruktur, Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel, Feldstraße 234, 24106 Kiel baiudbwkompzbaumgmtki@bundeswehr.org Anhörungsbehörde: BAIUDBw KompZ BauMgmt KI K6 BAIUDbw KompZ BauMgmt KI K6 Feldstraße 234 24106 Kiel Deutschland 0431-384-5600 baiudbwkompzbaumgmtkik6@bundeswehr.org Zuständige Abteilung der Behörde: BAIUDBw KompZ BauMgmt KI K6 Vorhabenträger BAIUDBw KompZ BauMgmt KI K1 BAIUDBw KompZ BauMgmt KI K1 Feldstraße 234 24106 Kiel Deutschland Organisationseinheit: BAIUDBw KompZ BauMgmt KI K1 Öffentlichkeitsbeteiligung Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: Die Fristen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: Die Fristen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. Verfahrensinformationen und -unterlagen Dokumente Scoping-Unterlage "Bauvorhaben Umbau des MunLgr Boostedt"
ID: 5204 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Auf dem Standortübungsplatz (StOÜbPl) Luttmersen der Bundeswehr ist eine Maßnahme zur nutzungsgerechten Umgestaltung bzw. Neuerschließung erforderlich. Für den Zweck von Geländefahrübungen sollen sechs Trassen mit einer Gesamtlänge von ca. 3500 m durch Wald- und Offenlandbiotope angelegt werden. Diese werden entweder entlang von bestehenden Schneisen oder Forstwegen geplant oder neu angelegt. Für das Vorhaben werden 3,925 ha Wald in Anspruch genommen, daher wurde ein Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz durchgeführt. Der Eingriff wird durch Ersatzaufforstungen eingriffsnah in der Region sowohl waldrechtlich als auch naturschutzrechtlich vollumfänglich kompensiert. Das Vorhaben fällt unter die im UVPG in der Anlage 1 unter Nr. 17.2.3 als „Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart“ bezeichneten Vorhaben, für die eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen war. Nach § 7 Abs. 2 UVPG war nach der standortbezogenen Vorprüfung darüber hinaus eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen, da durch die Lage im FFH-Gebiet „Helstorfer, Otternhagener und Schwarzes Moor“ sowie im Naturschutzgebiet „Hohe Heide“ besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen. Die allgemeine Vorprüfung zur UVP kommt zu dem Ergebnis, dass durch das Vorhaben zur nutzungsgerechten Umgestaltung bzw. Neuerschließung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Die Feststellung wird gemäß § 5 Abs. 2 des UVPG hiermit im zentralen Internetportal des Bundes beim Umweltbundesamt öffentlich Bekanntgegeben. Sie ist gem. § 5 Abs. 3 S. 1 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Ort des Vorhabens: Standortübungsplatz Luttmersen, Region Hannover Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Waldumwandlungsverfahren gemäß § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) Abschlussdatum: 08.10.2025 UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Ellerstraße 56 53119 Bonn Deutschland https://www.bundesimmobilien.de/ Dokument Dokument Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls StOÜbPl Luttmersen
ID: 5219 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Auf dem Gelände der Generalfeldmarschall-Rommel-Kaserne in Augustdorf sollen mehr als 1 ha bis weniger als 5 ha Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart gerodet werden. Auf den gerodeten Flächen sollen Gebäude errichtet werden. Ort des Vorhabens: Generalfeldmarschall-Rommel-Kaserne, Augustdorf Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: sonstige behördliche Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens Abschlussdatum: 29.10.2025 UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr KompZ BauMgmt - Standort Düsseldorf Wilhelm-Raabe-Str. 46 40470 Düsseldorf Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger BAIUDBw KompZ BauMgmt D Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Düsseldorf Wilhelm-Raabe-Straße 46 40470 Düsseldorf Deutschland Homepage: https://www.bundeswehr.de/de/organisation/infrastruktur-umweltschutz-und-dienst… Organisationseinheit: Referat K2 Dokument Dokument 20250718 Anlage 3 UVP_stVP_GFM-Rommel-Kaserne.pdf 20251017 Fachbeitrag_UVP_stVP_GFM-Rommel-Kaserne.pdf BAIUDBw KompZ BauMgmt D Prüfbericht standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls GFM-Rommel-Kaserne.pdf
Der Vitalitätszustand des Waldes wird jährlich im Rahmen der Waldzustandserhebung (WZE) erfasst. Hierbei dient der Kronenzustand als Weiser für die Vitalität von Waldbäumen. Die WZE wird in den alten Bundesländern seit 1984 und in den neuen Bundesländern seit 1990 durchgeführt. Seit dem 01.01.2014 erfolgt sie auf Basis der Bundesverordnung ForUmV, welche im Bundeswaldgesetz verankert ist (§41a Absatz 6BWaldG). Die bundesweite Erhebung erfolgt jeweils im Juli und August auf einem systematischen 16 km x 16 km Stichprobennetz (Level-I-Netz) an ca. 10.000 Bäumen und ermöglicht auf Bundesebene repräsentative Ergebnisse für die wichtigsten Baumarten.
Die im 10 jährigen Turnus durchzuführende Bundeswaldinventur ist ein auf dem Bundeswaldgesetz beruhender Auftrag. Die 4. BWI ist in den Jahren 2021 und 2022 durchzuführen. Eine entsprechende Durchführungsverordnung wird in 2016/17 erarbeitet und auf Bund-Länder-Ebene abgestimmt. In einem weiteren Schritt (2018/19) werden gegebenenfalls vorzunehmende Modifikationen der Informationsgewinnung und die Option landesspezifischer Sonderhebungen abgestimmt und in einer Aufnahmeanweisung festgelegt. Die Felddatenerhebung ist vorzubereiten und umfasst folgende Punkte (2020): ggf. Beschaffung von Spezialgeräten (voraussichtlich modernes GNSS), Ausschreibung der Felddatenerhebung durch freiberufliche Spezialisten; Schulung der Aufnahmetrupps. Die Durchführung der Felddatenerhebungen in den Jahren 2021 und 22 umfasst Qualitätssicherung (Kontrollaufnahmen) und Datenmanagement (Prüfung, Korrekturen). Die Auswertungsphase (2023-24) beinhaltet in Kooperation mit dem bundesweit zuständigen Thünen-Institut insbesondere die Interpretation der Ergebnisse; darüber hinaus erfolgen landespezifische Auswertungen und Analysen. Diese werden in Abstimmung mit dem MLR in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt (BWI-Kolloquium) Die Daten werden für weitere Forschungsvorhaben in einer FVA-Datenbank vorgehalten.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 19 |
| Kommune | 1 |
| Land | 46 |
| Weitere | 19 |
| Wissenschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 10 |
| Gesetzestext | 2 |
| Text | 6 |
| Umweltprüfung | 55 |
| unbekannt | 5 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 64 |
| Offen | 14 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 79 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 1 |
| Datei | 1 |
| Dokument | 43 |
| Keine | 24 |
| Unbekannt | 2 |
| Webseite | 12 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 69 |
| Lebewesen und Lebensräume | 79 |
| Luft | 64 |
| Mensch und Umwelt | 79 |
| Wasser | 61 |
| Weitere | 79 |