Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 1 Gesetzeszweck Zweck dieses Gesetzes ist insbesondere, 1. den Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild, die Agrar- und Infrastruktur und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern, 2. die Forstwirtschaft zu fördern und 3. einen Ausgleich zwischen dem Interesse der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzer herbeizuführen.
ID: 5204 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Auf dem Standortübungsplatz (StOÜbPl) Luttmersen der Bundeswehr ist eine Maßnahme zur nutzungsgerechten Umgestaltung bzw. Neuerschließung erforderlich. Für den Zweck von Geländefahrübungen sollen sechs Trassen mit einer Gesamtlänge von ca. 3500 m durch Wald- und Offenlandbiotope angelegt werden. Diese werden entweder entlang von bestehenden Schneisen oder Forstwegen geplant oder neu angelegt. Für das Vorhaben werden 3,925 ha Wald in Anspruch genommen, daher wurde ein Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz durchgeführt. Der Eingriff wird durch Ersatzaufforstungen eingriffsnah in der Region sowohl waldrechtlich als auch naturschutzrechtlich vollumfänglich kompensiert. Das Vorhaben fällt unter die im UVPG in der Anlage 1 unter Nr. 17.2.3 als „Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart“ bezeichneten Vorhaben, für die eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen war. Nach § 7 Abs. 2 UVPG war nach der standortbezogenen Vorprüfung darüber hinaus eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen, da durch die Lage im FFH-Gebiet „Helstorfer, Otternhagener und Schwarzes Moor“ sowie im Naturschutzgebiet „Hohe Heide“ besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen. Die allgemeine Vorprüfung zur UVP kommt zu dem Ergebnis, dass durch das Vorhaben zur nutzungsgerechten Umgestaltung bzw. Neuerschließung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Die Feststellung wird gemäß § 5 Abs. 2 des UVPG hiermit im zentralen Internetportal des Bundes beim Umweltbundesamt öffentlich Bekanntgegeben. Sie ist gem. § 5 Abs. 3 S. 1 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Ort des Vorhabens: Standortübungsplatz Luttmersen, Region Hannover Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Waldumwandlungsverfahren gemäß § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) Abschlussdatum: 08.10.2025 UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Ellerstraße 56 53119 Bonn Deutschland https://www.bundesimmobilien.de/ Dokument Dokument Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls StOÜbPl Luttmersen
ID: 4910 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Auf der Liegenschaft der Bundespolizei am Standort St. Augustin/Hangelar ist zum Ausbau der Infrastruktur und als vorbereitende Maßnahme für Baumaßnahmen die Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart erforderlich. Die Vorbereitung und Durchführung des Waldumwandlungsverfahrens nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) wurde seitens der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte Facility Management mit Schreiben vom 07.06.2024 bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bundesforstbetrieb Rhein-Weser, beauftragt. Für das Vorhaben werden 9.627 m² Wald in der Gemeinde St. Augustin, Gemarkung Hangelar, Flur 17, Teilfläche Flurstück 55 in Anspruch genommen. Das Vorhaben fällt einzeln betrachtet aufgrund der Unterschreitung der Prüfwerte nicht unter die im UVPG in der Anlage 1 unter Nr. 17.2 als „Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart“ bezeichneten Vorhaben. Jedoch ist gemäß § 5 i.V.m. § 11 Abs. 3 und 4 UVPG für hinzutretende Vorhaben, bei denen frühere Vorhaben ohne eine Umweltverträglichkeitsprüfung abgeschlossen wurden, eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen, um festzustellen, ob für das hinzutretende, kumulierende Vorhaben eine UVP-Pflicht besteht, auch wenn für das hinzutretende Vorhaben der Prüfwert für die allgemeine Vorprüfung nicht erreicht oder überschritten wird. Die allgemeine Vorprüfung zur UVP kommt zu dem Ergebnis, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Die wesentlichen Gründe für das Nicht-Bestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Abs. 2 UVPG, mit Bezug auf die jeweils einschlägigen Kriterien nach Anlage 3, sind der Gesamteinschätzung zur allgemeinen Vorprüfung vom 17.01.2025 zu entnehmen. Zusammenfassend wird festgestellt, dass die betroffene Waldfläche nach den vorliegenden naturschutzfachlichen Gutachten und Erhebungen lediglich ein geringes Biotop- und Habitatpotential aufweist. Durch die Rodung der Waldfläche sind weder Schutzgebiete im Sinne des BNatSchG noch gesetzlich geschützte Biotope betroffen. Unter Beachtung der in der vertiefenden Artenschutzprüfung vorgegebenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ergeben sich aufgrund der Waldumwandlung nach § 45 Abs. 2 BWaldG für keines der in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen. Die mit den Infrastrukturmaßnahmen auf dem Bundespolizeigelände in St. Augustin/Hangelar einhergehende unvermeidbare Waldumwandlung wird durch fachgerechte Ersatzaufforstungen mit standortheimischen Gehölzen im Verhältnis 1:1 kompensiert. Die Feststellung wird gemäß § 5 Abs. 2 des UVPG hiermit im zentralen Internetportal des Bundes beim Umweltbundesamt öffentlich bekanntgegeben. Sie ist gem. § 5 Abs. 3 S. 1 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Die Bekanntmachung der Feststellung für das Nicht-Bestehen der UVP-Pflicht erfolgt im Nachgang zur bereits umgesetzten Rodung. Diese wurde vor Abschluss des Waldumwandlungsverfahrens nach erfolgten positiven Vorabstimmungen mit den einzubindenden Landesdienststellen im Februar 2025 durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt lagen alle erforderlichen umwelt- und naturschutzfachlichen Unterlagen inklusive des Ergebnisses der UVP-Vorprüfung bereits vor. Somit ist festzustellen, dass die materiellen Voraussetzungen für die Waldumwandlung zum Zeitpunkt der Rodung vorgelegen haben, jedoch war das Waldumwandlungsverfahren noch nicht formell abgeschlossen bzw. die Bekanntmachung der Feststellung des Nicht-Bestehens der UVP-Pflicht erfolgt. Troisdorf, den 26.05.2025 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesforstbetrieb Rhein-Weser Im Auftrag, Achim Urmes Ort des Vorhabens: 53757 St. Augustin/Hangelar Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Waldumwandlungsverfahren gemäß § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) Abschlussdatum: 26.05.2025 UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Ellerstraße 56 53119 Bonn Deutschland https://www.bundesimmobilien.de/ Vorhabenträger Vorhabenträger Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Domstraße 55-73 50668 Köln Deutschland Dokument Dokument Allgemeine Vorprüfung des Einzellfalls WUV III-2025_01_17.pdf
ID: 5151 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Vor dem Hintergrund geplanter künftiger Bauvorhaben von mehreren Gebäuden am militärischen Standort Albkaserne Stetten a.k.M. ist der Bereich West herzurichten und zu erschließen. Das Grundstück ist hierfür baureif zu machen und durch eine Umzäunung in den bestehenden militärischen Sicherheitsbereich einzubinden, um das unbefugte Betreten zu verhindern und die sicherheitsrechtlichen Anforderungen zu gewährleisten. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 27.10.2025 Datum der Vorprüfung: 02.10.2024 Art des Zulassungsverfahrens: Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs.2 Bundeswaldgesetz UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr KompZ BauMgmt - Standort Stuttgart Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr KompZ BauMgmt S K6 Nürnberger Str. 184 70374 Stuttgart Deutschland Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart, Postfach 10 52 61, 70045 Stuttgart Vorhabenträger Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart Nürnbergerstr. 184 70374 Stuttgart Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung UVP-Bericht Baufeld West am Truppenübungsplatz Stetten am kalten Markt Kontaktdaten des Auslegungsortes Gemeindeverwaltung Stetten am kalten Markt Schlosshof 1 72510 Stetten am kalten Markt Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag bis Mittwoch 8:15 Uhr bis 12:15 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr Freitag 8:15 Uhr bis 12:15 Uhr Weitere Ortshinweise Gemeindeverwaltung Stetten a.k.M., Rathaus, EG-Zimmer 001 Eröffnungsdatum der Auslegung 20.11.2025 Enddatum der Auslegung 19.12.2025 Erörterung: Erörterungstermin Ort der Erörterung Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart Nürnberger Str. 184 in Gebäude 4n, Raum 231/232 der Theodor-Heuss-Kaserne 70374 Stuttgart Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Hinweise / Ankündigungen / Erläuterungen: In dem vorgenannten Verfahren findet der nach §§ 18 Abs. 1 S. 4 UVPG, 73 Abs. 6 S. 1 VwVfG vorgeschriebene Erörterungstermin am Montag, den 02.03.2026 um 10:30 Uhr in Gebäude 4n, Raum 231/232 der Theodor-Heuss-Kaserne, Nürnberger Str. 184, 70374 Stuttgart statt. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind der Träger des Vorhabens, die Behörden, die Betroffenen sowie diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 19.01.2026 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 20.11.2025 Verfahrensinformationen und -unterlagen Dokumente Öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung der Unterlagen Baufeld West_2.pdf Projektinformation Baufeld West .pdf Öffentliche Auslegung 251015 UVP-Bericht Albkaserne Stetten.pdf Anlage 1_251015 EA-Bilanz Baufeld West.pdf Anlage 2_251015 UVP-VP_Ausklinkung Baufeld West.pdf Anlage 3_251015 Formblatt_Natura2000_VorpruefungAusklinkung Baufeld West.pdf Anlage 4_251015 Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung zum Baufeld West StOÜbPl Stetten a. k. Markt.pdf Anlage 5_251015 Antrag_Ausnahme-Befreiung_§33NatschG_Albkaserne_Stetten.pdf Anlage 6_HB-WU-15_Forstlicher Fachbeitrag_0.pdf Anlage 7_220124 Faunistische Kartierung Alb-Kaserne Stetten.pdf Anlage zur Anlage 6_KB-SG-01_Maßnahmenblatt_neu_0.pdf Öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung der Unterlagen Baufeld West_3.pdf Projektinformation Baufeld West _0.pdf Erörterungstermin In dem vorgenannten Verfahren findet der nach §§ 18 Abs. 1 S. 4 UVPG, 73 Abs. 6 S. 1 VwVfG vorgeschriebene Erörterungstermin am Montag, den 02.03.2026 um 10:30 Uhr in Gebäude 4n, Raum 231/232 der Theodor-Heuss-Kaserne, Nürnberger Str. 184, 70374 Stuttgart statt. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind der Träger des Vorhabens, die Behörden, die Betroffenen sowie diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben.
Kartierung der Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes als Bestandteil der forstlichen Rahmenplanung (§ 9 Landeswaldgesetz M-V) Die Wälder in Mecklenburg-Vorpommern erfüllen vielfältige Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen. Aufgabe der Waldfunktionenkartierung ist die flächenmäßige Darstellung besonderer Waldfunktionen. Sie erfasst die Funktionen der Wälder für den Umwelt- und Naturschutz, für Erholung und Kultur sowie für den Ressourcenschutz. Es werden sowohl rechtsförmlich ausgewiesene Flächen berücksichtigt als auch diejenigen Bereiche, die ohne formale Bindung besonders wichtige Funktionen erfüllen. Die Waldfunktionenkartierung informiert die Öffentlichkeit, Waldbesitzer, Verwaltungen und Planungsträger über Wälder mit hervorgehobenen Schutz- und Erholungsfunktionen. Sie stellt eine wichtige Arbeitsgrundlage der Forstbehörden dar, insbesondere: - bei forstbehördlichen Entscheidungen (z. B. bei der Genehmigung von Kahlschlägen, Waldumwandlungen und Neuaufforstungen), - bei Planungen für Waldflächen; Träger öffentlicher Vorhaben haben die Waldfunktionen angemessen zu berücksichtigen, - bei der Information aller Waldbesitzer über besondere Funktionen ihrer Wälder, damit diese bei der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung berücksichtigt werden können, - als wesentlicher Bestandteil der forstlichen Rahmenplanung, - bei der Ausweisung von Schutz- und Erholungswäldern nach § 21 bzw. § 22 Landeswaldgesetz M-V, - bei der Ausrichtung forstlicher Förderprogramme (z. B. Waldumbau). In den vergangenen Jahren haben sich die Ansprüche der Gesellschaft an den Wald stark gewandelt. Neue Erkenntnisse über seine Leistungen - insbesondere in den Bereichen Natur- und Artenschutz, Reinhaltung von Luft, Wasser und Boden, Tourismusentwicklung, Klimaschutz - sowie Fortschritte in der GIS -Technologie und ein verbesserter Datenbestand erforderten eine Neubearbeitung der bestehenden Waldfunktionenkartierung von 1995/96.
Die Ortsgemeinde Dernau hat einen Antrag auf Waldumwandlung beim Forstamt Adenau gestellt, um die beiden Bebauungspläne „Sportanlage Dernau“ und „Erweiterung der Lagerfläche an der K 35“ umsetzen zu können. Durch die Flutkatastrophe im Sommer 2021 wurden in Dernau insbesondere öffentliche Einrichtungen wie die Sportanlage mit Kunstrasenplatz, Vereinsheim, Laufbahn und Tennisplätze zerstört. Aufgrund der hochwassergefährdeten Lage am bisherigen Standort wird ein Wiederaufbau an gleicher Stelle jedoch ausgeschlossen. Stattdessen soll die Sportstätte auf einer hochwassersicheren Fläche außerhalb des Kernortes auf einer derzeit als Lagerplatz genutzten Fläche eines Gewerbebetriebes und einer angrenzenden Gemeindewaldfläche errichtet werden. Auf den beiden ausgewiesenen Sonderbauflächen stockt Wald. Es sollen insgesamt 1,6024 ha Wald gerodet werden. Die Zuständigkeit der Unteren Forstbehörde ergibt sich aus § 14 LWaldG, da es sich bei der Waldumwandlung um einen Genehmigungstatbestand nach LWaldG handelt. Gemäß Nr. 17.2.3 der Anlage 1 zum UVPG bedarf es für das vorliegende Vorhaben – Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart von 1 ha bis weniger als 5 ha Größe - einer standortbezogenen UVP-Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 des UVPG. Die standortbezogene Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt. In der ersten Stufe prüft die zuständige Behörde, ob bei dem Neuvorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, besteht keine UVP-Pflicht. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, so prüft die Behörde auf der zweiten Stufe unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien, ob das Neuvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Absatz 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wäre. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der Behörde solche Umweltauswirkungen haben kann. Stufe 1: Das Vorhaben liegt im Landschaftsschutzgebiet „Rhein-Ahr-Eifel“. Stufe 2: Das Vorhabengebiet tangiert keine älteren Waldbestände und keine ökologisch wertvollen Biotoptypen. Maßnahmen zur Eingliederung ins Landschaftsbild sind in der Bauleitplanung berücksichtigt. Erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter des Landschaftsschutzgebietes sind daher nicht festzustellen. Aufgrund der ermittelten Projektwirkungen aus der Dokumentation und den Fach-Stellungnahmen der berührten Behörden wird deutlich, dass durch das beantragte forstliche Vorhaben – der Rodung von Nadelwald bzw. Laubwald im Bereich der Gemarkung Dernau auf der Höhenlage keine erheblichen und nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG zu erwarten sind. Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse besteht kein Erfordernis, eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung für das Rodungsvorhaben des Antragstellers durchzuführen.
ID: 5219 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Auf dem Gelände der Generalfeldmarschall-Rommel-Kaserne in Augustdorf sollen mehr als 1 ha bis weniger als 5 ha Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart gerodet werden. Auf den gerodeten Flächen sollen Gebäude errichtet werden. Ort des Vorhabens: Generalfeldmarschall-Rommel-Kaserne, Augustdorf Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: sonstige behördliche Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens Abschlussdatum: 29.10.2025 UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr KompZ BauMgmt - Standort Düsseldorf Wilhelm-Raabe-Str. 46 40470 Düsseldorf Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger BAIUDBw KompZ BauMgmt D Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Düsseldorf Wilhelm-Raabe-Straße 46 40470 Düsseldorf Deutschland Homepage: https://www.bundeswehr.de/de/organisation/infrastruktur-umweltschutz-und-dienst… Organisationseinheit: Referat K2 Dokument Dokument 20250718 Anlage 3 UVP_stVP_GFM-Rommel-Kaserne.pdf 20251017 Fachbeitrag_UVP_stVP_GFM-Rommel-Kaserne.pdf BAIUDBw KompZ BauMgmt D Prüfbericht standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls GFM-Rommel-Kaserne.pdf
Der Vitalitätszustand des Waldes wird jährlich im Rahmen der Waldzustandserhebung (WZE) erfasst. Hierbei dient der Kronenzustand als Weiser für die Vitalität von Waldbäumen. Die WZE wird in den alten Bundesländern seit 1984 und in den neuen Bundesländern seit 1990 durchgeführt. Seit dem 01.01.2014 erfolgt sie auf Basis der Bundesverordnung ForUmV, welche im Bundeswaldgesetz verankert ist (§41a Absatz 6BWaldG). Die bundesweite Erhebung erfolgt jeweils im Juli und August auf einem systematischen 16 km x 16 km Stichprobennetz (Level-I-Netz) an ca. 10.000 Bäumen und ermöglicht auf Bundesebene repräsentative Ergebnisse für die wichtigsten Baumarten.
Erläuterung des Vorhabens Die Gemeinde Bischofsmais plant i.R.d. Gesamtprojekts „Trailpark Bischofsmais mit Brücke über die Kreisstraße REG 5 – Unterbreitenau, Gem. Bischofsmais/ Lkr. Regen“ am Geißkopf einen Trailpark im Anschluss an den dortigen Bikepark „MTB Zone“ bzw. das Skigebiet bestehend aus fünf E-Bike Trails sowie eine Fußgängerbrücke über die Kreisstraße REG 5. Parallel zum gemeindlichen Trailpark plant die Geißkopfbahn (GKB) im direkten Anschluss an die gemeindliche Brücke die Errichtung eines Parkplatzes östlich der REG 5. Das Parkplatz-Vorhaben wird in einzelne Bauabschnitte (BA) bzw. Ausbaustufen unterteilt und fungiert als wesentliches, kumulierendes Vorhaben zum Trailpark mit Trails und Brücke (siehe Kap. 2). Derzeit ist der Flächennutzungs- (FNP) und Landschaftsplan der Gemeinde Bischofsmais in der Fassung vom 26.04.2018 rechtskräftig. Parallel zu den Genehmigungsverfahren/Bauanträgen für den Trailpark erfolgt die 7. Flächennutzungsplanänderung unter Ausweisung eines „Sondergebietes Infrastruktur“ (Gemeinde Bischofsmais/ NRT 2022). Das Untersuchungsgebiet (UG) liegt in der Gemeinde Bischofsmais im Landkreis Regen im Regierungsbezirk Niederbayern und beschreibt die brücken-, trail- und parkplatznahen Flächen. Das großflächige Gebiet, sowohl in den Waldarealen östlich der Kreisstraße REG 5 als auch in den Wäldern westlich der Kreisstraße, zieht hinauf zum dortigen Höhenzug mit Geißkopf (1.097 m ü. NN), Einödriegel (1.121 m ü. NN) und Bocksruck (1.016 m ü. NN). Gemäß den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für die einzelnen bzw. kumulierenden (Einzel-) Vorhaben gemäß Anlage 1 UVPG, Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ grundlegend eine standortbezogene Vorprüfung (UVP-VP) nach Nummer 17.2.3 „Rodung von Wald i.S.d. Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart mit 1 ha bis weniger als 5 ha Wald“ durchzuführen. Bei der Feststellung der UVP-Pflicht sind nach den §§ 11 und 12 UVPG jedoch auch hinzutretende kumulierende Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist oder das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist, zu berücksichtigen. Kumulierende Vorhaben i.S.d. §§ 10 bis 12 UVPG liegen vor, wenn mehrere Vorhaben derselben Art von einem oder mehreren Vorhabenträgern durchgeführt werden und in einem engen Zusammenhang stehen. Ein enger Zusammenhang liegt vor, wenn sich der Einwirkungsbereich der Vorhaben überschneidet und die Vorhaben funktional und wirtschaftlich aufeinander bezogen sind. Technische und sonstige Anlagen müssen zusätzlich mit gemeinsamen betrieblichen oder baulichen Einrichtungen verbunden sein. Demnach ist neben den fünf Trails, der Brücke sowie dem Parkplatz auch der Neubau der Geißkopfbahn (GKB. Neubau einer kuppelbaren 6 - CLD Sesselbahn. 2019, Genehmigungsbescheid LRA Regen/ Az. 23-8504-207) kumulierend zu betrachtender Gegenstand vorliegender UVP-VP (LRA Regen 11.07.2024). Aufgrund dessen und der damit einhergehenden Rodungsgröße von 5,62 ha wird eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 S. 1 UVPG anhand der Kriterien der Ziffern 1, 2 und 3 der Anlage 3 zum UVPG durchgeführt. Des Weiteren liegen sowohl ein Großteil der Teilvorhaben des Trailparks (Gemeinde) als auch des Parkplatzes (GKB, Poschinger-Bray) v.a. innerhalb bzw. randlich des Landschaftsschutzgebiets gemäß § 26 BNatSchG „Bayerischer Wald“ und daneben randlich eines Wasserschutzgebietes nach § 51 WHG. Die allgemeine UVP-VP erfolgt in Anlehnung an das Formblatt „Prüfkatalog zur Prüfung der UVP-Pflicht im Einzelfall nach § 7 Abs. 1 Satz 2 UVPG für Bauvorhaben an Bundesfernstraßen (UVP-Vorprüfung)“, Anlage 1 zum IMS vom 25.08.2017 Gz.: IIB2/IIZ7-4382- 002/16.
Die im 10 jährigen Turnus durchzuführende Bundeswaldinventur ist ein auf dem Bundeswaldgesetz beruhender Auftrag. Die 4. BWI ist in den Jahren 2021 und 2022 durchzuführen. Eine entsprechende Durchführungsverordnung wird in 2016/17 erarbeitet und auf Bund-Länder-Ebene abgestimmt. In einem weiteren Schritt (2018/19) werden gegebenenfalls vorzunehmende Modifikationen der Informationsgewinnung und die Option landesspezifischer Sonderhebungen abgestimmt und in einer Aufnahmeanweisung festgelegt. Die Felddatenerhebung ist vorzubereiten und umfasst folgende Punkte (2020): ggf. Beschaffung von Spezialgeräten (voraussichtlich modernes GNSS), Ausschreibung der Felddatenerhebung durch freiberufliche Spezialisten; Schulung der Aufnahmetrupps. Die Durchführung der Felddatenerhebungen in den Jahren 2021 und 22 umfasst Qualitätssicherung (Kontrollaufnahmen) und Datenmanagement (Prüfung, Korrekturen). Die Auswertungsphase (2023-24) beinhaltet in Kooperation mit dem bundesweit zuständigen Thünen-Institut insbesondere die Interpretation der Ergebnisse; darüber hinaus erfolgen landespezifische Auswertungen und Analysen. Diese werden in Abstimmung mit dem MLR in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt (BWI-Kolloquium) Die Daten werden für weitere Forschungsvorhaben in einer FVA-Datenbank vorgehalten.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 19 |
| Land | 45 |
| Weitere | 17 |
| Wissenschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 10 |
| Gesetzestext | 2 |
| Text | 6 |
| Umweltprüfung | 52 |
| unbekannt | 5 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 61 |
| Offen | 14 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 76 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 1 |
| Dokument | 42 |
| Keine | 22 |
| Unbekannt | 2 |
| Webseite | 12 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 66 |
| Lebewesen und Lebensräume | 76 |
| Luft | 61 |
| Mensch und Umwelt | 76 |
| Wasser | 58 |
| Weitere | 76 |