Berlin ist eine grüne Stadt, die zahlreichen Wildtieren ein Zuhause bietet. Viele Vereine, Pflegestellen und Privatpersonen engagieren sich ehrenamtlich für die Wildtiere. Heute startet Andreas Kraus, Staatssekretär für Klimaschutz und Umwelt, das Netzwerk „Wildtiernah Berlin“, das künftig zentraler Ansprechpartner für alle Berlinerinnen und Berliner sein wird. Andreas Kraus : „Mit dem Wildtier-Netzwerk wird Berlin erstmals eine zentrale Anlaufstelle für Berlinerinnen und Berliner, Verbände, Vereine und Verwaltungen bei Fragen, Problemen oder Sorgen im Umgang mit Wildtieren anbieten. Das ist ein großer Meilenstein im Hinblick auf die Vielzahl der in Berlin mit großem Engagement ehrenamtlich Tätigen und auch ein Vorzeigeprojekt für andere Städte und Gemeinden.“ Gefördert von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt unterstützt künftig das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) den Einsatz der Aktiven mit Telefon-, Online- und Vorort-Beratungen. Darüber hinaus bietet das IZW auch Informations- und Qualifizierungsangebote an und berät bezirkliche Einrichtungen im Umgang mit Wildtieren. Mit einem mobilen Fahrzeug (Wildtiermobil) werden außerdem vor Ort verletzte oder in Not geratene Wildtiere versorgt. Die Gründung des Netzwerkes geht auf eine Initiative mehrerer Abgeordneter unterschiedlicher Fraktionen zurück. Ziel ist es, die engagierte Arbeit aller Berlinerinnen und Berliner, die sich für Wildtiere einsetzten, zu unterstützen und Berlin zu einer Modellstadt für ein urbanes Wildtiermanagement unter der Bewahrung und Sicherung der biologischen Vielfalt zu machen. Dieser Auftrag der Politik wird in enger Kooperation zwischen der SenMVKU und dem IZW umgesetzt. Das IZW in Berlin-Friedrichsfelde ist ein renommiertes Forschungsinstitut, das Forschung für den Artenschutz durchführt – weltweit, aber auch vor der eigenen Haustür. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler untersuchen, wie Wildtiere mit verändernden Umweltbedingungen umgehen, sich anpassen und wie sie langfristig überleben können. Auch in Berlin ist das Institut mit Forschungsprojekten zu Berliner Füchsen, Eichhörnchen, Wildschweinen, Igeln, Bussarden oder Fledermäusen aktiv, wobei auch Mensch-Wildtier-Konflikte im Fokus stehen. Ziel ist es, tragfähige forschungsbasierte Lösungsansätze zu finden und Konflikte mit Wildtieren in gelebte Ko-Existenz zu überführen. Die neue Initiative wird in mehreren Bereichen bestehende Strukturen ergänzen: In Abstimmung mit dem NABU Landesverband Berlin wird deren telefonische Beratung für Berlinerinnen und Berliner durch das Team von Wildtiernah ausgeweitet: Das neue Beratungstelefon ist künftig auch frühmorgens und abends erreichbar. Auch die Telefon- Online- und Vorortberatungen, die die Senatsverwaltung oder die Berliner Forsten anbieten, werden künftig vom IZW komplettiert.
"Wir gegen die Erweiterung des Steinbruchs St. Wendel" ist eine Bürgerinitiative von Wohngebieten um Oberlinxweiler/St. Wendel, Saarland. Einer Erweiterung des Steinbruchs würde ein ökologisch wertvoller Hochwald mit zwei Quellen, einem Biotop (Geburtshelferkröten leben dort) und vielen u.a. bedrohten oder auf der roten Liste stehenden Tierarten (z.B. Uhus, Waldkauze, Feldlerchen, Pirole, Bachstelzen, Stare, Raben, Schwalben, Feldsperlinge, Hohltauben, Fledermäuse, Rotmilane, Bussarde, schwarz-blaue Ölkäfer, Dornhalskäfer, Scheinbockkäfer) zum Opfer fallen. Außerdem würde die Wohnqualität der Anwohner und Erholungsuchenden (Krankenhaus/Psychiatrie/Psychotherapie direkt angrenzend) massiv beeinträchtigt bzw. Wanderwege und Radfahrwege zerstört. Vertraglich festgelegte Renaturierungs-/Rekultivierungsmaßnahmen (u.a. zerstörter Waldlehrpfad) und ein Sicht-/Immissionsschutzwall wurden nie umgesetzt. Die nachträglich errichtete Benebelungsanlage gegen die Staubbelästigungen war ununterbrochen defekt. Fast täglich finden z.T. heftige Sprengungen statt, welche zu Häuserschäden führten/führen. Ab kurz vor 6 Uhr bis oft in den Abend hinein "rattert" mittlerweile lärmend laut die Steinezerkleinerungsmaschine. Im Vertrag stand, dass landschaftsschonend vorgegangen werden muss, so dass der Erholungswert nicht verloren geht. Leider wurde dies nicht eingehalten. So wurde auch nie der vorgeschriebene, sechswöchige Abbaustopp während der Laichzeit eingehalten.
Begründung
Ein ausgeschriebenes Naherholungs- und Landschaftsschutzgebiet im Naturpark Saar Hunsrück mit einem alten, ökologisch wertvollen Hochbuchenwald und vielen bedrohten Tierarten ist in Gefahr.
Wir bitten von der Erweiterung abzusehen und das Wohl von Mensch und Natur in den Vordergrund zu stellen.
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-Bilanz
Tiergesundheit & Tierseuchen
Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2017
© rcvs / Pixabay
Tierseuchenbilanz 2017:
Geflügelpest in Rheinland-Pfalz
Die Tierseuchensituation in Rheinland-Pfalz war
im Jahr 2017 angespannter als in den Jahren da-
vor. Zu Beginn des Jahres bereitete die Geflügel-
pest die größten Sorgen. Die hochpathogene Va-
riante des Subtyps H5N8 war zum ersten Mal in
Rheinland-Pfalz Ende 2016 bei zwei Enten aus
dem Kreis Ahrweiler und dem Stadtgebiet von Ko-
blenz nachgewiesen worden.
In den Wochen danach hat das LUA 2.226 Proben
von Wildvögeln (ca. 350 Enten, Schwäne, Wild-
gänse, Bussarde, Kraniche, Reiher, Tauben, u.a.)
sowie von Haus-, Zoo- und Ziergeflügel (ca. 1650
Hühner, Hausgänse, Tauben, Strauße, Wellensitti-
che u.a.) auf Vogelgrippe untersucht.
Die hochpathogene Variante von H5N8 wurde
dabei in 20 weiteren Proben von Wildvögeln aus
den Landkreisen Ahrweiler, Mayen-Koblenz, Co-
chem-Zell, Trier-Saarburg sowie dem Rhein-Huns-
rück-Kreis nachgewiesen. Infiziert waren vor al-
lem Schwäne, aber auch Enten und Möwen. Um
eine Ausbreitung des Virus auf die Hausgeflügel-
bestände im Land zu verhindern, galt über Wo-
chen hinweg in besonders gefährdeten Regionen
Stallpflicht für sämtliches Geflügel.
grassierende Afrikanische Schweinepest. Dane-
ben gab es eine Reihe von Erregernachweisen, die
in der Tierpopulation immer wieder vorkommen
können und auf die die Tierseuchenüberwachung
ein genaues Auge haben muss.
Insgesamt hat das LUA 2017 mehr als 286.000
Proben von Nutz-, Heim-, Zoo- und Wildtieren
aus ganz Rheinland-Pfalz untersucht. Das waren
zum einen Proben zur Feststellung von Erkran-
kungs- und Todesursachen zum anderen solche,
die im Rahmen von staatlichen Sanierungs- oder
Monitoring-Programmen eingesandt wurden.
Von den derzeit 54 anzeigepflichtigen und staat-
lich zu bekämpfenden Tierseuchen wurden 2017
im LUA 8 nachgewiesen, darunter neben der Ge-
flügelpest auch das Rinderherpesvirus (BHV1).
Nach Jahren intensiver Bekämpfung hatte die EU
Deutschland Anfang Juni 2017 als offiziell frei von
BHV1 anerkannt. Voraussetzung dafür war gewe-
sen, dass alle Reagenten aus den Beständen ent-
fernt wurden. Die Symptome einer Infektion kön-
nen von grippeartigen Erscheinungen bis hin zu
Milchrückgang und Erkrankungen der Fortpflan-
zungsorgane reichen. Die Rinderhalter können ih-
ren Bestand am besten dadurch schützen, dass sie
die Biosicherheitsvorgaben einhalten und beim Zu-
kauf die Herkunftsbetriebe sorgfältig auswählen.
Trotz dieser Vorkehrungen wurde das hoch an-
steckende Virus Anfang März 2017 auch bei zwei
verendeten Gänsen in einem privaten Kleinst-
bestand im Landkreis Bad Dürkheim festge-
stellt. Nach der Geflügelpest-Verordnung muss-
ten die restlichen vier Tiere des Bestandes sowie
vier Tiere eines unmittelbar angrenzenden Nach-
barbestands getötet werden. Danach gab es in
Rheinland-Pfalz keine Nachweise der hoch an-
steckenden Variante der Geflügelpest mehr. Die
Stallpflicht konnte nach und nach wieder aufge-
hoben werden.
Im weiteren Verlauf des Jahres verlagerte sich
der Fokus der Veterinärbehörden auf andere Tier-
seuchen. Mit hohem Aufwand wappnete sich
das Land unter anderem gegen die in Osteuropa
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Erfolg der Tierseuchenbekämpfung: Deutschland ist frei
vom Rinderherpesvirus (BHV1). © franzl34 / Pixabay
Verdacht auf Geflügelpest: 2.226 Proben von Wildvögeln hat das LUA im Jahr 2017 im Labor untersucht. © LUA
Wie schwierig es ist, den Status „frei von BHV1“
aufrecht zu erhalten, zeigen zwei Fälle im nördli-
chen Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr. In ei-
nem Bestand mit rund 50 Milchkühen mussten
nach BHV1-Untersuchungen insgesamt sieben
Tiere umgehend aus dem Bestand entfernt wer-
den, weil sie als mögliche Überträger des Virus
identifiziert worden waren. Im zweiten Fall wurden
von 652 Tieren rund zwei Drittel positiv getestet.
Alle Rinder des Bestandes mussten getötet werden,
um die Ausbreitung des Erregers zu verhindern.übertragbar, weshalb der Nachweis bei 7 veren-
det aufgefunden Feldhasen vor allem die Jäger im
Land hellhörig gemacht hat. Sie müssen besonde-
re Vorsicht beim Umgang mit Fallwild und beim
Zerlegen walten lassen. Tularämie äußert sich
beim Menschen durch Geschwüre an der Eintritts-
stelle des Erregers, es folgen grippeähnliche Sym-
ptome wie Fieber, Lymphknotenschwellungen,
Schüttelfrost sowie Kopf- und Gliederschmerzen.
Die Erkrankung kann mit Antibiotika erfolgreich
behandelt werden.
Von den derzeit 23 meldepflichtigen Tierkrank-
heiten sind im vergangenen Jahr 16 nachgewie-
sen worden, unter anderem die Ansteckende Ge-
bärmutterentzündung bei Stuten, die zu Aborten
führt und gegen die es keine Impfung gibt. Fest-
gestellt wurde auch das Schmallenberg-Virus, das
vor Jahren einmal die Landwirte und die Veteri-
närverwaltung in Atem gehalten hatte und nach
wie vor in der Wiederkäuer-Population kursiert.
Im Jahr 2017 wurde es bei einer Ziege sowie zwei
Ziegen-Feten festgestellt, mitsamt den typischen
Missbildungen an Gliedmaßen, Kopf und Gehirn.Afrikanische Schweinepest:
Auf den Ernstfall vorbereitet
Anders als das Schmallenberg-Virus ist die Ha-
senpest (Tularämie) durchaus auf den MenschenFür den Menschen ist der Erreger ungefährlich,
bei infizierten Haus- und Wildschweinen führt die
Das Land rüstet sich für einen möglichen Aus-
bruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP).
Denn die Tierseuche breitet sich in vielen Ländern
Osteuropas (unter anderem in Estland, Lettland,
Litauen, Polen, Tschechien und neu in Ungarn) un-
ter Wildschweinen, aber auch in Hausschweinebe-
ständen immer weiter aus. So besteht die Gefahr,
dass das Virus seinen Weg auch nach Deutschland
und Rheinland-Pfalz findet.
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Seuche dagegen innerhalb weniger Tage unwei-
gerlich zum Tod. Einen Impfstoff gibt es nicht.
Bricht die hochansteckende Seuche unter Wild-
schweinen in Rheinland-Pfalz aus, würden die Tie-
re im sogenannten Gefährdeten Gebiet verstärkt
bejagt und beprobt. Infiziertes Fallwild müsste in
Wald und Feld verstärkt gesucht werden, um die
potentiellen Infektionsherde zu beseitigen.
Ein Ausbruch bei Wildschweinen hätte auch ver-
heerende Folgen für die Hausschweinbestän-
de und den Markt für Schweinefleisch. Beim Aus-
bruch in einem Hausschweinebestand müssten
alle Tiere des Betriebes getötet werden, um die
Ausbreitung des Erregers einzudämmen. Auch für
die Landwirte im Umkreis wären die Folgen gravie-
rend, denn es dürfte grundsätzlich weder mit Tieren
noch mit Schweinefleischprodukten aus der Umge-
bung des Ausbruchs gehandelt werden.
amt. Dort kann der Erreger labordiagnostisch
nachgewiesen werden. Allein von Januar 2018
bis Mitte Mai 2018 hat das LUA 289 Proben von
Wildschweinen auf Afrikanische Schweinepest un-
tersucht, davon 115 Proben von so genanntem
Fallwild (tot aufgefundene Tiere). Im Vorjahres-
zeitraum waren es ganze 36 Proben gewesen, da-
von 10 Proben von Fallwild. Im gesamten Jahr
2017 wurden 304 Proben untersucht, davon 71
Proben Fallwild. Glücklicherweise wurde in keiner
Probe das ASP-Virus festgestellt.
Darüber hinaus, gibt es in Rheinland-Pfalz ein
„Handlungsprogramm Schwarzwild“, das darauf
abzielt, die Wildschweinpopulation vorsorglich zu
reduzieren. Eine Abfrage bei den Forstämtern hat
ergeben: In den nicht verpachteten Staatswaldre-
vieren war die Jagdstrecke – also die Zahl der er-
legten Tiere – beim Schwarzwild zum Stichtag
31. Dezember 2017 rund ein Drittel höher als im
Vergleichszeitraum des Vorjahres. Zu dieser Ent-
wicklung hat auch der Verzicht auf die Erhebung
von Jagdbetriebskosten für private Jägerinnen
und Jäger im Staatswald sowie die Möglichkeit
der ganzjährigen Bejagung von Wildschweinen –
mit Ausnahme von Muttertieren, die abhängige
Frischlinge führen – beigetragen.
Mehrere Infektionswege
Wildschwein im Wald. © Wikimedia Commons
Hausschweine stecken sich an, wenn der Erre-
ger in den Stall eingetragen wird. Neben der Bio-
sicherheit im Schweinestall ist deshalb die Früh-
erkennung in der Wildschweinpopulation von
besonderer Bedeutung. Das Land Rheinland-Pfalz
unterstützt die Jägerschaft mit einer Prämie: Für
die Beprobung von tot aufgefundenen Tiereen er-
halten Jägerinnen und Jäger jeweils 50 Euro. Ge-
sund erlegte Tiere sind mit hoher Wahrscheinlich-
keit nicht infiziert, da die Seuche sehr schnell tötet.
Außerdem trägt das Land künftig die Kosten für
den Versand der Probe ins Landesuntersuchungs-
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Neben der natürlichen Ausbreitung des Erregers
von Schwein zu Schwein besteht ein hohes Risiko,
dass er über infizierte Lebensmittel in die rhein-
land-pfälzische Wildschweinpopulation eingetra-
gen wird. Das Virus hält sich sowohl in gekühltem
als auch in gefrorenem, gepökeltem und geräu-
chertem Fleisch oder in Wurst bis zu 400 Tage.
Werden kontaminierte Speisereste in frei zugäng-
lichen Mülleimern an Autobahnraststätten ent-
sorgt oder unterwegs achtlos weggeworfen, be-
steht die Gefahr, dass die hochinfektiöse Seuche
eingeschleppt wird. Im ungünstigen Fall reicht ein
Wurstbrot aus, um die hiesigen Wild- und Haus-
schweine anzustecken. Vor allem an Autobahn-
raststätten wird auf Plakaten in mehreren Spra-
chen auf die Gefahr hingewiesen. Für Essensreste
Aufmerksam: Die Veterinärbehörden rüsten sich für einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest. Ein Nachweis
bei Hausschweinen hätte gravierende Folgen für Tiere, Landwirte und den Handel. © Federico Rostagno / Fotolia
stehen geschlossene Container bereit, die Wild-
schweine weder öffnen noch umwerfen können.
Die Jäger wiederum wurden darauf hingewie-
sen, dass sie mit unbehandelten Trophäen aus in-
fizierten Gebieten den Erreger der Afrikanischen
Schweinepest von ihrer Jagdreise mit nachhau-
se bringen können. Bei der Jagd in Osteuropa oder
Russland benutzte Gegenstände wie Schuhe, Klei-
dung und Messer müssen unbedingt sehr gründ-
lich gereinigt und desinfiziert werden. Ein einziger
getrockneter Blutstropfen von einem infizierten
Wildschwein kann ausreichen, um die hiesigen
Tiere zu infizieren.
Um ihre Schweineställe vor der Afrikanischen
Schweinepest zu schützen, müssen Tierhalter au-
ßerdem konsequent auf Hygiene achten. Dazu ge-
hört unter anderem, dass keine fremden Personen
den Stall betreten, vor dem Betreten die Kleidung
gewechselt wird, dass keine Speiseabfälle verfüt-
tert werden und dass das Futter so gelagert wird,
dass es nicht durch Wildschweine mit dem Erreger
kontaminiert werden kann.
Veterinärverwaltungen vorbereitet
In Theorie und Praxis tut das Land alles, um für ei-
nen Ausbruch der ASP gewappnet zu sein. In den
beiden Jahren 2017 und 2018 wurden die Veteri-
närämter der Kreisverwaltungen bei gemeinsa-
men Dienstversammlungen mit allen wichtigen
Informationen rund um die Afrikanische Schwei-
nepest versorgt. Außerdem ist im Herbst 2018
eine behördenübergreifende Krisenübung zur Be-
kämpfung der Seuche geplant. Denn nur wenn im
Fall der Fälle alle Rädchen ineinandergreifen, be-
steht eine Chance, diese verheerende Seuche ein-
zudämmen.
Aujeszkysche Krankheit
gefährdet Jagdhunde
Die hohe Schwarzwildpopulation in Rhein-
land-Pfalz erschwert nicht nur die Bekämpfung
der Afrikanischen Schweinepest im Falle eines
Ausbruchs, sondern birgt auch das Risiko für Jagd-
hunde, sich mit der Aujeszkyschen Krankheit zu
infizieren. Allein im Jahr 2017 wurde die Erkran-
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Die im Rahmen des Mehrjahresprogrammes 1996 - 1999 fuer den Artenschutz verfuegbaren, begrenzten Mittel wurden eingesetzt, um nicht nur das Grundlagenwissen ueber verschiedene gefaehrdete Tierarten entscheidend zu vergroessern und die Vollzugssicherheit zu verbessern, sondern es wurde auch ein Beitrag geleistet, um dem Prinzip der nachhaltigen Nutzung natuerlicher Ressourcen international Nachachtung zu verleihen., Erkennungshilfen Das Uebereinkommen ueber den internationalen Handel mit gefaehrdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES ) kann nur vollzogen werden, wenn die Kontrollorgane in der Lage sind, geschuetzte Tiere und Pflanzen als solche zu erkennen. Zu diesem Zweck gibt das Bundesamt fuer Veterinaerwesen seit 1975 eine Instruktion fuer den Grenztieraerztlichen Dienst heraus, die einen umfangreichen diagnostischen Teil enthaelt. Auch fuer den Pflanzenschutzdienst des Bundesamtes fuer Landwirtschaft, der im Bereich der Flora die Einfuhrkontrollen wahrnimmt, wurden Erkennungshilfen verfasst. Ferner hat die schweizerische Delegation bei der CITES- Vertragsstaatenkonferenz bereits 1981 auf internationaler Ebene die Erstellung eines CITES Identification Manuals initiiert. Dieses Manual ist eine, mittlerweile neun Ordner umfassende, Dokumentation im Loseblattformat, die als Informationsquelle fuer die nationalen Vollzugsbehoerden und als Grundlage fuer die Erarbeitung nationaler Vollzugshilfen von grossem Nutzen ist. Die Ergebnisse der vom Bundesamt fuer Veterinaerwesen in Auftrag gegebenen Erkennungshilfen dienen somit nicht nur dem Grenztieraerztlichen Dienst und dem Pflanzenschutzdienst, sondern sind von weltweiter Bedeutung. Nachdem sich neben der Schweiz nur wenige andere Vertragsstaaten aktiv darum bemuehen, den Vollzugsorganen geeignete Arbeitsinstrumente zur Verfuegung zu stellen, ist ein Engagement der Schweiz in diesem Teilbereich auch in Zukunft von grossem Nutzen. Im Berichtszeitraum hat das Bundesamt fuer Veterinaerwesen Datenblaetter fuer die folgenden Tier- und Pflanzenarten in Auftrag gegeben: 01.09.1998: die verbleibenden 27 Bussard-Arten 24.09.1998: 26 Kakteenarten Entscheidungshilfen fuer die CITES-Vertragsstaatenkonferenz Im Hinblick auf die 10. und 11. Tagung der CITES-Vertragsstaatenkonferenz (Harare 1997, Nairobi 2000) hat das Amt durch die Welt-Naturschutzorganisation IUCN geleistete Recherchen finanziell unterstuetzt Diese resultierten in den 'IUCN Analyses of Proposals to amend the CITES Appendices', sowie in einer revidierten Fassung der Veroeffentlichung 'CITES: Conservation Tool, Guide to amending the Appendices to CITES'. Beide Veroeffentlichungen sind wichtige Entscheidungshilfen fuer die Vorbereitung sowie fuer die Annahme oder Ablehnung von - bisweilen politisch brisanten - Antraegen zur Aenderung der Anhangslisten des Uebereinkommens. Sie trugen wesentlich dazu bei, dass die schweizerische Delegation sachlich fundiert in die Verhandlungen eingreifen konnte. Daneben erbrachte die IUCN im Rah...