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Europas größtes Batteriespeicherprojekt geht in Großbritannien in Betrieb

Die britische Ministerin für Energie und Klimawandel, Amber Rudd, eröffnete am 15. Dezember 2014 Europas größtes Batteriespeicher-Projekt in Leighton Buzzard (Bedfordshire), Großbritannien, eröffnet. S&C Electric Europe, Samsung SDI und Younicos haben das voll automatisierte 6 MW/10 MWh-Speichersystem gemeinsam an einem Umspannwerk von UK Power Networks errichtet. Das Smarter Network Storage (SNS)-Projekt soll untersuchen, inwieweit Batterien zur Senkung der CO2-Emmissionen im Rahmen des „UK Carbon Plan“ der britischen Regierung beitragen können. Das Projekt spart zudem mehr als 6 Millionen Pfund an sonst notwendigen, konventionellen Netzverstärkungsmaßnahmen ein.

The importance of in-year seasonal fluctuations for biomonitoring of apex predators: A case study of 14 essential and non-essential elements in the liver of the common buzzard (Buteo buteo) in the United Kingdom

Trace elements are chemical contaminants spread in the environment by anthropogenic activities and threaten wildlife and human health. Many studies have investigated this contamination in apex raptors as sentinel birds. However, there is limited data for long-term biomonitoring of multiple trace elements in raptors. In the present study, we measured the concentrations of 14 essential and non-essential trace elements in the livers of the common buzzard (Buteo buteo) collected in the United Kingdom from 2001 to 2019 and investigated whether concentrations have changed during this period. In addition, we estimated the importance of selected variables for modelling element accumulations in tissues. Except for cadmium, hepatic concentrations of harmful elements in most buzzards were lower than the biological significance level of each element. Hepatic concentrations of certain elements, including lead, cadmium, and arsenic, varied markedly seasonally within years. Their peak was in late winter and trough in late summer, except copper which showed an opposite seasonal pattern. In addition, lead in the liver consistently increased over time, whereas strontium showed a decreasing trend. Hepatic concentrations of cadmium, mercury, and chromium increased with age, whereas selenium and chromium were influenced by sex. Hepatic concentrations of arsenic and chromium also differed between different regions. Overall, our samples showed a low risk of harmful effects of most elements compared to the thresholds reported in the literature. Seasonal fluctuation was an important descriptor of exposure, which might be related to the diet of the buzzard, the ecology of their prey, and human activities such as the use of lead shot for hunting. However, elucidating reasons for these observed trends needs further examination, and biomonitoring studies exploring the effects of variables such as age, sex, and seasonality are required. © 2023 The Authors.

Spatial variation of rodenticides and emerging contaminants in blood of raptor nestlings from Germany

Wildlife exposures to pest controlling substances have resulted in population declines of many predatory species during the past decades. Many pesticides were subsequently classifed as persistent, bioaccumulative, and toxic (PBT) and banned on national or global scales. However, despite their risks for non-target vertebrate wildlife, PBT substances such as anticoagulant rodenticides (ARs) are still permitted for use in Europe and have shown to threaten raptors. Whereas risks of ARs are known, much less information is available on emerging agrochemicals such as currently used PPPs and medicinal products (MPs) in higher trophic level species. We expect that currently used PPPs are relatively mobile (vs. lipophilic) as a consequence of the PBT criteria and thus more likely to be present in aqueous matrices. We therefore analyzed blood of 204 raptor nestlings of three terrestrial (red kite, common buzzard, Montagu's harrier) and two aquatic species (white-tailed sea eagle, osprey) from Germany. In total, we detected ARs in 22.6% of the red kites and 8.6% of the buzzards, whereas no Montagu's harriers or aquatic species were exposed prior to sampling. Sigma AR concentration tended to be higher in North Rhine-Westphalia (vs. North-Eastern Germany) where population density is higher and intense livestock farming more frequent. Among the 90 targeted and currently used PPPs, we detected six substances from which bromoxynil (14.2%) was most frequent. Especially Montagu's harrier (31%) and red kites (22.6%) were exposed and concentrations were higher in North Rhine-Westphalia as well. Among seven MPs, we detected ciprofoxacin (3.4%), which indicates that risk mitigation measures may be needed as resistance genes were already detected in wildlife from Germany. Taken together, our study demonstrates that raptors are exposed to various chemicals during an early life stage depending on their sampling location and underpins that red kites are at particular risk for multiple pesticide exposures in Germany. © The Author(s) 2022

Der Star unter den Singvögeln

Ein Lernangebot für Kinder. Stare können kreischen wir ein Bussard, zirpen wie eine Meise, klingeln wie ein Handy oder bellen wie ein Hund. Sie brüten bei uns in Baumhöhlen oder Nistkästen. Doch eine aktuelle Zählung hat ergeben: Die schrägen Vögel werden seltener. Der Star ist Vogel des Jahres 2018.

Habicht - Vogel des Jahres 2015

Ein Lernangebot für Kinder. Der Habicht ist Vogel des Jahres 2015. Die Jungvögel sind braun gefärbt und haben keine Bänder, sondern Flecken auf der Bauchseite. "Hühnerhabicht" wurde er früher genannt, denn frei laufende Hühner waren für den schnellen Greifvogel eine leichte Beute. Der schlechte Ruf, den er bei den Hühnerhaltern hatte, ist ihm zum Verhängnis geworden: Viele machten Jagd auf den Vogel und fast wäre er ausgestorben. Heute dürfen Habichte nicht mehr gejagt werden und seine Bestände haben sich erholt. Versteckter Jäger Einen Habicht bei der Jagd zu entdecken, ist ziemliches Glück. Denn statt wie ein Bussard über offenem Gelände zu kreisen, wartet der Habicht auf seinem Ansitz im Baum darauf, dass ihm eine unvorsichtige Taube oder Krähe zu nahe kommt. Dann kann er blitzschnell starten. Bei der Verfolgung ziehen die Beutetiere meist den Kürzeren, denn Habichte sind sehr geschickt und umfliegen in rasender Geschwindigkeit jedes Hindernis. Vom Landei zum Städter Sein Revier ist der Wald oder offene Landschaften mit vielen alten Bäumen. Doch auch in Städten leben immer mehr Habichte. Berlin hat sogar deutschlandweit die größte Habichtdichte: 100 Brutpaare leben im Stadtgebiet! Das Stadtleben hat für die Vögel einige Vorteile: Krähen, Elstern und Tauben gibt es genug und in Stadtparks oder auf Friedhöfen stehen auch geeignete Bäume, in denen die Habichte ihren Horst bauen können. Außerdem haben die pfiffigen Vögel gemerkt, dass in der Stadt niemand Jagd auf sie macht.

spa15_ffh163_Massnahmentabelle_2016-11-14.pdf

SPA 0015 „Wulfener Bruch und Teichgebiet Osternienburg“ und FFH-Gebiet 0163 „Diebziger Busch und Wulfener Bruchwiesen“ Gesamt-Maßnahmentabelle Maßnahme- IDBIO- LRT- Nr. 001-001-a1001 001-002-a1001 001-003-a1001 001-004-a1001 001-005-a1001 001-006-a1001 002-001-a1002 naturschutz- fachliche Priorisie- rung der Schutzgüter Maßnahmen- nummer gem. Liste BfN alle Schutzgüter (bei Habitaten mit ID)Fläche (ha)Zielarten/ Ziel-LRT9160, Mittelspecht: 30049, Schwarzspecht: 30048, Schwarzstorch: 40002, Wespenbussard: 30019, Mopsfledermaus: 30006, 50001, Fischotter: 30020 9160, Mittelspecht: 30049, Schwarzspecht: 30048, Schwarzstorch: 40002, Wespenbussard: 30019, Mopsfledermaus: 30006, 50001, Fischotter: 3002019,793916019,79391602.2.1.2 9160, Mittelspecht: 30049, Schwarzspecht: 30048, Schwarzstorch: 40002, Wespenbussard: 30019, Mopsfledermaus: 30006, 50001, Fischotter: 30020 9160, Mittelspecht: 30049, Schwarzspecht: 30048, Schwarzstorch: 40002, Wespenbussard: 30019, Mopsfledermaus: 30006, 50001, Fischotter: 30020 9160, Mittelspecht: 30049, Schwarzspecht: 30048, Schwarzstorch: 40002, Wespenbussard: 30019, Mopsfledermaus: 30006, 50001, Fischotter: 30020 9160, Mittelspecht: 30049, Schwarzspecht: 30048, Schwarzstorch: 40002, Wespenbussard: 30019, Mopsfledermaus: 30006, 50001, Fischotter: 30020 XAS (E-9160), Schwarz- storch: 40002, Wespen- bussard: 30019, Schwarz- specht: 30048, Mit- telspecht: 30049, Mopsfle- dermaus: 30006, 50001, Fischotter: 30020,19,79391602.2.1.1 19,793916019,793Schwarz- storch, Seeadler19,793Seeadler0,7403E-9160Dringlichkeit des Beginns der Umset- zungVerant- wort- lichkeit Erhaltungs- maßnahmemF Erhaltungs- maßnahmemF Erhaltungs- maßnahmemF Allgemeine Behandlungsgrundsätze (BGS) Wald und spezielle BGS für den LRT 9160 beachten, Zaunabbau nördlich des KiefernbestandesErhaltungs- maßnahmemF Schonung aller potentiell als Horstbaum geeigneten StarkbäumeEntwick- lungsmaß- nahmekF Keine forstlichen Aktivitäten in einem 100 m breiten Streifen am Waldrand in der Zeit von Januar bis AugustEntwick- lungsmaß- nahmekF Nesterpflanzung von Stieleiche (sich bilden- de Lücken bei Ausfall der Esche nutzen)Entwick- lungsmaß- nahmemF Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Maß- nahme/VarianteArt der Maßnahme* Allgemeine Behandlungsgrundsätze (BGS) Wald und spezielle BGS für den LRT 9160 beachten, Erhalt und Erhöhung des Reifephasenanteils der Eiche bis auf Gebietsebene die Schwelle von 30% erreicht ist Allgemeine Behandlungsgrundsätze (BGS) Wald und spezielle BGS für den LRT 9160 beachten, Förderung der Naturverjüngung LR- typischer heimischer Baumarten (Lücken in B1 durch Eingriff in B2 und B3 zu Verjün- gungslöchern ausnutzen) Allgemeine Behandlungsgrundsätze (BGS) Wald und spezielle BGS für den LRT 9160 beachten, Nesterpflanzung von Stieleiche (mind. 10% der Fläche, z.B. Femel-löcher: 10 x 0,2 ha)9.2.42.4.3. 2.2.2.1 Rangfolge der Vari- anten Bemerkungen Gesamt-Maßnahmentabelle, Seite 1 SPA 0015 „Wulfener Bruch und Teichgebiet Osternienburg“ und FFH-Gebiet 0163 „Diebziger Busch und Wulfener Bruchwiesen“ Maßnahme- IDBIO- LRT- Nr. 003-001-a1004 004-001-a0262 004-001-balle Schutzgüter (bei Habitaten mit ID)Fläche (ha)Zielarten/ Ziel-LRT XXS (E-9160), Schwarz- storch: 40002, Wespen- bussard: 30019, Schwarz- specht: 30048, Mit- telspecht: 30049, Mopsfle- dermaus: 30006, 50001, Fischotter: 30020 6440, Mittelspecht: 30049, Schwarzspecht: 30048, Schwarzstorch: 40002, Wespenbussard: 30019, Mopsfledermaus: 30006, 50001, Fischotter: 300200,3271E-9160 1,37202626440, Mittelspecht: 30049, Schwarzspecht: 30048, Schwarzstorch: 40002, Wespenbussard: 30019, Mopsfledermaus: 30006, 50001, Fischotter: 30020005-001-a1005005-002-a1005006-001-a1010007-001-a1150 (nördl. Teil) naturschutz- fachliche Priorisie- rung der Schutzgüter Maßnahmen- nummer gem. Liste BfN Dringlichkeit des Beginns der Umset- zungVerant- wort- lichkeit mF 1sLb 2sL Erhaltungs- maßnahmemF Allgemeine Behandlungsgrundsätze (BGS) Wald und spezielle BGS für den LRT 9160 beachten, Belassen von mind. 3 Stk. Totholz (stehen- des und liegendes Totholz mit mind. 30 cm Stammdurchmesser) Allgemeine Behandlungsgrundsätze (BGS) Wald und spezielle BGS für den LRT 91F0 beachten, Einzelne Vorwüchse freistellenErhaltungs- maßnahmemN Erhaltungs- maßnahmemF Allgemeine Behandlungsgrundsätze (BGS) Wald und spezielle BGS für den LRT 91F0 beachten, Erhalt und Erhöhung des Reifephasenanteils der Eiche bis auf Gebietsebene die Schwelle von 30% erreicht istErhaltungs- maßnahmemF Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Maß- nahme/VarianteArt der Maßnahme* 2.2.1.1Voranbau der Stiel-Eiche bei Ausfall der EscheEntwick- lungsmaß- nahme 6440, Schwarz- storch1.2.1.2 1.2.1.6Erhaltungs- maßnahme 1,3726440, Schwarz- storch1.2.2Erhaltungs- maßnahme 9160, Mittelspecht: 30049, Schwarzspecht: 30048, Schwarzstorch: 40002, Wespenbussard: 30019, Mopsfledermaus: 30006, 50001, Fischotter: 300200,49791602.2.2.1Allgemeine Behandlungsgrundsätze (BGS) Grünland und spezielle BGS für den LRT 6440 beachten, Zweischürige Mahd mit Terminvorgabe (1. Mahd bis spätestens Mitte Juni, 2. Mahd mit mind. 8-wöchigem Abstand zum Erstschnitt) Allgemeine Behandlungsgrundsätze (BGS) Grünland und spezielle BGS für den LRT 6440 beachten, alternativ Mähweide als Umtriebs-weide mit Rinder oder Schafen und Besatzdichte von 1-2 GVE/ha (1. Nutzung bis spätestens 15.06, 2. Nutzung etwa 8 Wochen später) Allgemeine Behandlungsgrundsätze (BGS) Wald und spezielle BGS für den LRT 9160 beachten, Förderung der LR-typischen Mischbaumar- ten, Freistellung einzelner Vorwüchse im Rahmen der Bewirtschaftung9160, Mittelspecht: 30049, Schwarzspecht: 30048, Schwarzstorch: 40002, Wespenbussard: 30019, Mopsfledermaus: 30006, 50001, Fischotter: 30020 91F0, Mittelspecht: 30049, Schwarzspecht: 30048, Schwarzstorch: 40002, Wespenbussard: 30019, Mopsfledermaus: 30006, 50001, Fischotter: 30020 91F0, Mittelspecht: 30049, Rotmilan: 30032, Schwarzspecht: 30048, Schwarzstorch: 40002, Wespenbussard: 30019, Mopsfledermaus: 30006, 50001, Fischotter: 300200,49791602.4.20,67091F02.2.2.11,40591F0 Rangfolge der Vari- anten Bemerkungen Gesamt-Maßnahmentabelle, Seite 2 SPA 0015 „Wulfener Bruch und Teichgebiet Osternienburg“ und FFH-Gebiet 0163 „Diebziger Busch und Wulfener Bruchwiesen“ Maßnahme- ID BIO- LRT- Nr. 007-002-a1150 (nördl. Teil) 008-001-a1009 009-001-a1152 009-002-a1152 009-003-a1152 010-001-a1008 011-001-a1011 011-002-a1011 naturschutz- fachliche Priorisie- rung der Schutzgüter Maßnahmen- nummer gem. Liste BfN alle Schutzgüter (bei Habitaten mit ID)Fläche (ha)Zielarten/ Ziel-LRT91F0, Mittelspecht: 30049, Rotmilan: 30032, Schwarzspecht: 30048, Schwarzstorch: 40002, Wespenbussard: 30019, Mopsfledermaus: 30006, 50001, Fischotter: 30020 XXS (E-91F0), Schwarz- storch: 40002, Wespen- bussard: 30019, Schwarz- specht: 30048, Mit- telspecht: 30049, Mopsfle- dermaus: 30006, 50001, Fischotter: 30020 91F0, Mittelspecht: 30049, Schwarzspecht: 30048, Schwarzstorch: 40002, Wespenbussard: 30019, Mopsfledermaus: 30006, 50001, Fischotter: 30020 91F0, Mittelspecht: 30049, Schwarzspecht: 30048, Schwarzstorch: 40002, Wespenbussard: 30019, Mopsfledermaus: 30006, 50001, Fischotter: 30020 91F0, Mittelspecht: 30049, Schwarzspecht: 30048, Schwarzstorch: 40002, Wespenbussard: 300191,40591F01,0758E-91F00,77291F00,77291F02.2.2.1 0,77291F02.2.1.3 91F0, Mittelspecht: 30049, Schwarzspecht: 30048, Wespenbussard: 30019, Mopsfledermaus: 30006, 50001, Fischotter: 30020 91F0, Mittelspecht: 30049, Schwarzspecht: 30048, Wespenbussard: 30019, Mopsfledermaus: 30006, 50001, Fischotter: 30020 91F0, Mittelspecht: 30049, Schwarzspecht: 30048, Wespenbussard: 30019, Mopsfledermaus: 30006, 50001, Fischotter: 300202,79591F02.2.2.1 2,06291F02.2.2.1 2,06291F02.2.1.1 Dringlichkeit des Beginns der Umset- zungVerant- wort- lichkeit Erhaltungs- maßnahmemF Voranbau der Stiel-Eiche bei Ausfall der EscheEntwick- lungsmaß- nahmemF Allgemeine Behandlungsgrundsätze (BGS) Wald und spezielle BGS für den LRT 91F0 beachten, Erhalt und Erhöhung des Reifephasenanteils der Eiche bis auf Gebietsebene die Schwelle von 30% erreicht ist Allgemeine Behandlungsgrundsätze (BGS) Wald und spezielle BGS für den LRT 91F0 beachten, Förderung SEI zu Lasten der Esche (vor- rangige Nutzung von absterbenden Eschen)Erhaltungs- maßnahmemF Erhaltungs- maßnahmemF Allgemeine Behandlungsgrundsätze (BGS) Wald und spezielle BGS für den LRT 91F0 beachten, Entnahme nicht LR-typischer Gehölze (Hybrid-Pappel) im Rahmen der Durchfors- tung Allgemeine Behandlungsgrundsätze (BGS) Wald und spezielle BGS für den LRT 91F0 beachten, Einzelne Vorwüchse freistellenErhaltungs- maßnahmemF Erhaltungs- maßnahmemF Allgemeine Behandlungsgrundsätze (BGS) Wald und spezielle BGS für den LRT 91F0 beachten, BAH und WLI reduzieren zu Gunsten von SEI Allgemeine Behandlungsgrundsätze (BGS) Wald und spezielle BGS für den LRT 91F0 beachten, Nesterpflanzung von Stieleiche (mind. 20 % der Fläche z.B. Femellöcher: 2 x 0,2 ha)Erhaltungs- maßnahmemF Erhaltungs- maßnahmemN Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Maß- nahme/VarianteArt der Maßnahme* 2.2.1.2Allgemeine Behandlungsgrundsätze (BGS) Wald und spezielle BGS für den LRT 91F0 beachten, Förderung der Naturverjüngung LR- typischer Baumarten und Mischungsregulie- rung2.2.1.1 Rangfolge der Vari- anten Bemerkungen Gesamt-Maßnahmentabelle, Seite 3

Maßnahmentabelle F45/S27LSA

Behandlungsgrundsätze für Arten/LRT Ziel-LRT/ Ziel- Bezeichnung/Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination Art alle LRT, Gewährleistung der ökologischen Erfordernisse und erforderlichen Lebensraumbestandteile für einen günstigen Erhaltungszustand der FFH-LRT, der Vogelarten sowie der Tier- und Pflanzenarten Anhang 2-Arten nach Anhang 2 der FFH-Richtlinie gemäß Anlage 2 §§1 und 2 LVO N2000 Sachsen-Anhalt und Vogelarten Erhalt der LRT keine Veränderung des bestehenden Wasserhaushalts, insbesondere ohne zusätzliche Absenkung des Grundwassers sowie ohne verstärkten Abfluss des Oberflächenwassers keine Veränderungen der Oberflächengestalt durch Abgrabungen, Aufschüttungen, Auffüllungen, Planierungsarbeiten oder auf andere Weise kein Ausbringung von Düngemitteln bzw. von Pflanzenschutzmitteln entlang angrenzender oberirdischer Gewässer im Abstand von 4 m zwischen dem Rand der durch die Ausbringungstechnik bestimmten Aufbringungsfläche und der Böschungsoberkante; bzw. im Abstand von 5 m auf stark geneigten Flächen; freigestellt ist die Kaliumdüngung bis zur Versorgungsstufe B alle LRT keine Neuanlage von Wildäckern oder Wildwiesen innerhalb von LRT und keine Neuanlage von Kirrungen oder Salzlecken innerhalb von Offenland-LRT Jagdausübung nur als Bewegungs-, Ansitz-, Pirsch-, Fallen- oder Baujagd keine Baujagd in der Zeit vom 01. März bis 31. August keine Bewegungsjagd in der Zeit vom 01. Februar bis 30. September Fallenjagd nur mit Lebendfallen und unter täglicher Kontrolle kein Lagern sowie Auf- oder Ausbringen von Abwasser oder organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln mit Ausnahmen von Gülle, Jauche, Festmist von Huf- oder Klauentieren sowie Gärresten kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln keine Anwendung von Schlegelmähwerken; außer zur Nachmahd von Weideresten oder von sonstigem Restaufwuchs nach mindestens jährlich einer Hauptnutzung in der Zeit vom 01. September bis 20. März keine aktive Nutzungsartenänderung oder Neuansaat keine Düngung über die Nährstoffabfuhr i. S. d. DüV hinaus, jedoch mit maximal 60 kg Stickstoff je Hektar je Jahr im Mittel der vom jeweiligen Betrieb im jeweiligen besonderen Schutzgebiet Offenland-LRT bewirtschafteten Grünlandfläche; freigestellt ist die Phosphor- sowie die Kaliumdüngung unterversorgter Flächen bis zur Versorgungsstufe C kein Lagern von Düngemitteln sowie ohne dauerhaftes Lagern von Futtermitteln oder Erntegut keine Zufütterung bei Beweidung von Schlägen mit LRT keine Nach- oder Einsaat keine Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung von Habitaten oder Lebensraumelementen wie Einzelbäume mit einem Brusthöhendurchmesser von mehr als 35 cm, Feldraine, Findlinge, alte Lesesteinhaufen oder Trockenmauern Keine Beseitigung von Höhlen- oder Horstbäumen Erhaltung oder Wiederherstellung der lebensraumtypischen Strukturen und Standortbedingungen (insbesondere nährstoffarme, trockene Standorte) Erhaltung oder Wiederherstellung eines lebensraumtypischesn Arteninventars mit hohem Anteil krautiger Blütenpflanzen bzw. konkurrenzschwacher Arten, insbesondere auch Kryptogamen Erhaltung oder Wiederherstellung lückiger, niedrigwüchsiger, besonnter Rasenstrukturen mit partiell vegetationsfreien Offenbodenstellen, mit höchstens geringen Streuauflagen und ggf. randlich LRT 6210, thermophilen Saumstrukturen und. anstehendem Festgestein, mit einem lebensraumtypischen Arteninventar, in Kombination mit in Folge von Erosionsprozessen partiell vegetationsfreien Bereichen 6240* Nutzung von Nachtpferchen auf den LRT 6110*, 6210 und 6240* nur nach mindestens 2 Wochen zuvor erfolgter Anzeige Beweidung oder Mahd sowie Maßnahmen zur Grünlandpflege (z. B. Walzen oder Schleppen) auf den LRT 6210* und 8160* nur nach mindestens 2 Wochen zuvor erfolgter Anzeige keine Düngung mit stickstoff- oder kalkhaltigen Düngemitteln auf dem LRT 6210 sowie ohne jedwede Düngung auf den LRT 6110*, 6210*, 6240* und 8160* Erhaltung oder Wiederherstellung eines hinreichend hohen Anteils weitgehend störungsfreier oder störungsarmer Bestände Erhaltung oder Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher, lebensraumtypischer Standortbedingungen in Bezug auf den Wasserhaushalt (insbesondere für die hydromorph geprägten LRT 9160 und 91E0* hinreichend hohe Wasserstände), auf das Bestandsinnenklima, auf das Lichtregime und auf den Humuszustand Anwendung geeigneter Waldbewirtschaftungsmaßnahmen, welche Bodenschäden auf ein Mindestmaß reduzieren; der Einsatz der Technik ist auf die Erfordernisse des Waldes auszurichten; dabei sind die Bodenstrukturen und der Bestand weitgehend zu schonen und die Standort- und Witterungsverhältnisse zu beachten Kein flächiges Befahren; Anlage von Rückegassen unter Beachtung der örtlichen ökologischen Gegebenheiten, insbesondere unter Aussparung bzw. Berücksichtigung wichtiger Habitatstrukturen Nutzung von Rückegassen zur Holzernte in Wald-LRT mit einem mittleren Brusthöhendurchmesser (BHD) über 35 cm in einem Abstand von mindestens 40 m bzw. bei einem BHD unter 35 cm in einem Abstand von mindestens 20 m Keine Beseitigung von Horst- und Höhlenbäumen sowie von Quartierbäumen, insbesondere Bäume mit Höhlen und Spaltenquartieren, Stammanrissen, stehendem Totholz und Totholz im Kronenbereich) Keine Holzernte und Holzrückung in der Zeit vom 15. März bis 31. August Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf ein Mindestmaß unter Berücksichtigung geeigneter waldbaulicher Alternativen sowie sonstiger biologischer Maßnahmen kein flächiges Ausbringen von Düngemitteln keine Kalkung natürlich saurer Standorte kein Entzug von LRT-Flächen durch Bewirtschaftung von Nicht-LRT-Flächen keine Neuanlage oder Ausbau von Wirtschaftswegen unter Inanspruchnahme von LRT-Flächen keine Beeinträchtigung von LRT oder Habitaten der Arten gemäß Anhang II FFHRL durch Holzpolterung flächige Bodenbearbeitung zur Bestandesbegründung nur nach Erlaubnis bzw. Einvernehmensherstellung durch die/mit der zuständigen Naturschutzbehörde Wald-LRT Vorrang der natürlichen vor künstlicher Verjüngung unter Duldung von Lebensraum-typischen Pionier- und Weichholzarten Verjüngungsmaßnahmen möglichst ohne Bodenbearbeitung Wald-LRT Ziel-LRT/ Ziel- Bezeichnung/Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination Art keine Aufforstung von Flächen mit Offenland-LRT Erhaltung oder Wiederherstellung eines lebensraumtypischens Arteninventars Erhaltung eines ein hinreichend hohen Anteils an Alt- und Biotopbäumen Erhaltung oder Wiederherstellung eines Mosaiks unterschiedlicher Waldentwicklungsphasen mit einem hinreichend hohen Anteil von Reife- und Zerfallsphase sowie Naturverjüngung Erhaltung oder Wiederherstellung eines hinreichend hohen Anteils an jeweils lebensraumtypischen Strukturen (z. B. stehendes und liegendes Totholz, Horst- und Höhlenbäume, Waldinnen- und außenränder, Stockwerkaufbau, Geländestrukturen) Abkehr von schlagweisen Endnutzungsverfahren und Umstellung auf Einzelbaum- bzw. femelweise Nutzung, Kahlhiebflächen dürfen in den LRT 9130, 9150 und 9180* nicht größer als 0,2 ha und in den LRT 9170 und 91E0* nicht größer als 0,5 ha sein, in isolierten Beständen des LRT 91E0* mit einer Gesamtfläche kleiner 1 ha nur einzelstammweise Nutzung, zeitlich gestaffelt und vorrangig zur Förderung der standorttypischen Gehölzzusammensetzung keine Ganzbaum- und Vollbaumnutzung unterhalb der Derbholzgrenze Erhaltung und Entwicklung von strukturierten, naturnahen und artenreichen Waldaußenrändern Erhaltung Solitäreichen; bevorzugte Freistellung von starken Eichen mit Habitatpotential in den Beständen im Rahmen forstwirtschaftlicher Maßnahmen Erhaltung bzw. Förderung lebensraumtypischer Gehölze keine Beimischung nicht lebensraumtypischer oder neophytischer Gehölze Überwachung und Bekämpfung relevanter Neophyten Erhaltung strukturreicher Laub(misch)wälder oder sonstiger artspezifisch geeigneter Wald- bzw. Gehölzbestände (z. B. Hallenwälder, Streuobstwiesen) mit hohem Alt- und Totholzanteil Erhaltung von geeigneten Leitstrukturen und von Jagdhabitaten, die lediglich einer extensiven Nutzung unterliegen Erhaltung von Quartierbäumen in hinreichendem Umfang (insbesondere (Alt-)Bäume mit Höhlen und Spaltenquartieren, Stammanrissen, stehendem Totholz und Totholz im Kronenbereich) Großes Erhaltung störungsarmer bzw. –freier natürlicher und anthropogener Quartiere mit geeigneten Strukturen und mikroklimatischen Bedingungen zur Nutzung als Wochenstuben-, Schwärm-, Zwischen-, Mausohr, Ausweich- oder Winterquartier Mopsfleder- kein Betreten von und keine Veränderungen an anthropogenen, nicht mehr in Nutzung befindlichen Objekten, die ein Zwischen-, Winter- oder Sommerquartier für Fledermäuse darstellen, maus insbesondere Bunker, Stollen, Keller, Schächte oder Eingänge in Steinbruchwände; wenig zersiedelte oder zerschnittene Landschaften zwischen den Habitaten Zutrittsicherer Verschluss geeigneter Winterquartiere Kammmolch Luchs Erhaltung natürlicher oder naturnaher, nicht hypertropher, schadstoff- und fischfreier Habitatgewässer mit artspezifisch geeignet ausgeprägten Gewässer-, Ufer-und Vegetationsstrukturen Gewährleistung von störungsarmen Wanderkorridoren zwischen den Teillebensräumen, Erhaltung geeigneter Winterquartiere im Umfeld der Reproduktionsgewässer sowie nicht bzw. extensiv genutzter Landlebensräume Erhaltung von wenig zersiedelte oder zerschnittene Landschaften mit natürlichen oder naturnahen, größeren zusammenhängenden, strukturreichen Waldkomplexen Erhaltung geeignete Wanderkorridore Erhaltung von lichten, naturnahen Wäldern (insbesondere im Hinblick auf Gehölzarten zusammensetzung und Altersstruktur) mit störungsfreien Bereichen, natürlicher Dynamik und strukturreichen Waldrändern in engem Verbund mit offenen und halboffenen Bereichen Mittelspecht, Rotmilan, Wespen- bussard Schwarzspecht, Erhaltung von naturnahen Wälder mit natürlicher Dynamik (insbesondere im Hinblick auf Gehölzartenzusammensetzung und Altersstruktur) und störungsfreien Bereichen, Altbäumen und Totholz Grauspecht, Zwerg- schnäpper Maßnahme- ID neu 745-01-a 559-001-a Bezugs- fläche BioLRT Art der Maßnahme (Erhalts-, Wiederherstellungs-, Entwicklungs-maßnahme) Bemerkungen Rangfolge der Maßnahme- varianten Verantwortlichkeit EH11,206210 Mopsfledermaus, Großes Mausohr, Wespenbussard, Luchs,administrative RegelungBeachtung der Behandlungsgrundsätze für FFH-LRT, insbesondere LRT der Kalkmagerrasen (LRT 6210) (Kap. 7.1.2, 7.1.3)die Fledermausarten, den Luchs und die genannten VogelartenEH11,206210Ersteinrichtungzweischürige Mahd mit Beräumung, erster Schnitt zwischen Ährenschieben und Blütezeit von Bromus erectus, Nutzungspause mind. 8 WochenEH31,206210Dauerpflegeeinschürige Mahd nach 15.6. mit BeräumungEH31Naturschutz 1,206210DauerpflegeHütebeweidung mit Schafen und Ziegen, dabei jahresweise wechselnde Reihenfolge der Beweidung,EH32Landwirtschaft 3HRB Mopsfledermaus: ID 50002, Großes Mausohr: ID 50003, Wespenbussard: ID 30005, Luchs: ID 30002,0,19Mopsfledermaus, Großes Mausohr, Wespenbussard, Luchs,administrative RegelungBeachtung der Behandlungsgrundsätze für die Fledermausarten, den Luchs und die genannten VogelartenEH14VWB, Mopsfledermaus: ID 50002, Großes Mausohr: ID 50003, Wespenbussard: ID 30005, Luchs: ID 30002,0,11Mopsfledermaus, Großes Mausohr, Wespenbussard, Luchs,administrative RegelungBeachtung der Behandlungsgrundsätze für die Fledermausarten, den Luchs und die genannten VogelartenEH11,186210 Mopsfledermaus, Großes Mausohr, Wespenbussard, Luchs, Schwarzspecht,administrative RegelungBeachtung der Behandlungsgrundsätze für FFH-LRT, insbesondere LRT der Kalkmagerrasen (LRT 6210) (Kap. 7.1.2, 7.1.3)die Fledermausarten, den Luchs und die genannten VogelartenEH11,186210DauerpflegeHütebeweidung mit Schafen und Ziegen, dabei jahresweise wechselnde Reihenfolge der Beweidung,EH3Landwirtschaft EH3Naturschutz 2 559-003-b2 558-003-a Bezeichnung/Kurzerläuterung der Maßnahme/Variante neuBeachtung der Behandlungsgrundsätze für die Fledermausarten, den Luchs und die genannten Vogelarten2 558-002-a Maßnahme- Kategorieadministrative Regelung559-003-a 558-001-a Zielarten/Ziel-LRT Mopsfledermaus, Großes Mausohr, Wespenbussard, Luchs,2 747-01-a HTA Mopsfledermaus: ID 50002, Großes Mausohr: ID 50003, Wespenbussard: ID 30005, Luchs: ID 30002, Fläche [ha] NEU 0,82 1 559-002-a 746-01-a alle Schutzgüter (bei Habitaten mit ID) 6210 Mopsfledermaus: ID 50002, Großes Mausohr: ID 50003, Wespenbussard: ID 30005, Luchs: ID 30002, 5 5 6210 Mopsfledermaus: ID 50002, Großes Mausohr: ID 50003, Wespenbussard: ID 30005, Luchs: ID 30002, Schwarzspecht: ID 30009, 5 557-001-a6 557-002-a6 557-003-a6 748-01-a7 556-001-a8 6210 Mopsfledermaus: ID 50002, Großes Mausohr: ID 50003, Wespenbussard: ID 30005, Luchs: ID 30002, BIY, Mopsfledermaus: ID 50002, Großes Mausohr: ID 50003, Wespenbussard: ID 30005, Luchs: ID 30002, RHY Mopsfledermaus: ID 50002, Großes Mausohr: ID 50003, Wespenbussard: ID 30005, Luchs: ID 30002, Schwarzspecht: ID 30009, periodische Entbuschung (außer geschlossene Gebüschgruppen, ab Deckung Sträucher > 25%, entspricht Grenze für A-Bewertung gemäß Kartieranleitung Lebensraumtypen LSA) Landwirtschaft, Naturschutz 1,186210periodische Pflege1,226210 Mopsfledermaus, Großes Mausohr, Wespenbussard, Luchs,administrative RegelungBeachtung der Behandlungsgrundsätze für FFH-LRT, insbesondere LRT der Kalkmagerrasen (LRT 6210) (Kap. 7.1.2, 7.1.3)die Fledermausarten, den Luchs und die genannten VogelartenEH11,226210DauerpflegeHütebeweidung mit Schafen und Ziegen, dabei jahresweise wechselnde Reihenfolge der Beweidung,EH3Landwirtschaft 1,226210periodische Pflegeperiodische Entbuschung (außer geschlossene Gebüschgruppen)EH3Naturschutz 1,04Mopsfledermaus, Großes Mausohr, Wespenbussard, Luchs,administrative RegelungBeachtung der Behandlungsgrundsätze für die Fledermausarten, den Luchs und die genannten VogelartenEH12,06Mopsfledermaus, Großes Mausohr, Wespenbussard, Luchs, Schwarzspecht,administrative RegelungBeachtung der Behandlungsgrundsätze für die Fledermausarten, den Luchs und die genannten VogelartenEH1

Elbaue Beuster-Wahrenberg

LAU 01/10 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung Elbaue Beuster-Wahrenberg (DE 3036-301) Natura 2000 – Gebiet: FFH0008 Das FFH-Gebiet „Elbaue Beuster-Wahrenberg“ (DE 3036-301) ist Teil des als NSG verordneten Natura 2000-Gebietes „Aland-Elbe-Niederung nördlich Seehausen“ (DE 2935-301) Für das FFH-Gebiet „Elbaue Beuster-Wahrenberg“ (DE 3036-301) gelten im Besonderen die für die hier vorkommenden Arten und Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie formulierten Schutz- und Erhaltungsziele des Gesamtgebietes. Die Formulierung der Schutz- und Erhaltungsziele ist als §3 (Schutzzweck) Bestandteil der Verordnung für das Natura 2000-Gebiet „Aland-Elbe-Niederung nördlich Seehausen“ (DE 2935-301), das als NSG „Aland-Elbe-Niederung“ (NSG0388_) unter Schutz gestellt wurde [VO v. 16.06.2009 (Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt) - 7(2009)]. (1) … Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt insbesondere zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und eines günstigen Erhaltungszustandes der im Gebiet vorhandenen Lebensraumtypen und Arten. (2) Der gebietsspezifische Schutzzweck besteht insbesondere in der Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes: 1. der Habitat- und Strukturfunktionen der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFHRichtlinie sowie der Lebensräume der im Gebiet vorkommenden Tier- und Pflanzenarten, insbesondere Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie sowie der Vogelarten nach der Vogelschutzrichtlinie (VSch-RL), 2. der für Elbe und Aland typischen Gewässerdynamik, die Vorlandüberschwemmungen beinhaltet, sowie der durch die Hydrodynamik bedingten Erosions- und Sedimentationsprozesse mit unbefestigten Uferbereichen und sich verändernden Sand- und Schlammbänken, 3. der Strukturvielfalt im Bereich des Flussbettes der Elbe und ihrer Nebengewässer als Lebensraum für Fisch- und Libellenarten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie einschließlich der Sicherung einer dauerhaft für alle wasserbewohnenden Organismen passierbaren Verbindung von Aland und Elbe, 4. der Retentionsflächen mit der damit verbundenen Altauenreaktivierung sowie der Begründung von Hart- und Weichholzauenwäldern, 5. des bewegten Auenreliefs mit naturnahen, teils temporären Gewässern wie Altarmen, Altwassern, Auenkolken und Flutrinnen, 6. der natürlichen Grundwasserdynamik der Auen unter Vermeidung der weiteren Eintiefung der Sohle der Elbe, 7. einer schutzzweckkonformen Gewässergüte durch die Minimierung der Einleitung von Abwässern und Fremdstoffen aller Art zur Entwicklung einer standorttypischen Tier- und Pflanzenwelt, insbesondere Flussneunauge, Meerneunauge, Lachs, Rapfen, Steinbeißer, Fischotter und Biber. (3) Ferner erfolgt die Festsetzung zur Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von Lebensgemeinschaften und Lebensräumen einer vielfältigen Fauna und Flora einschließlich zahlreicher seltener und bestandsbedrohter Arten und zwar: 1. der durch extensive Grünlandbereiche und Ackerflächen im Wechsel mit feuchten Wäldern, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt LAU 01/10 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung Hecken- und Gehölzstrukturen sowie Fließ- und Stillgewässern geprägten Landschaft als Zug-, Rast- und Überwinterungsgebiet für die Vogelarten nach der Vogelschutzrichtlinie (VSch-RL), 2. naturnaher, strukturreicher und aus standortheimischen Arten aufgebauter Waldgesellschaften, wie Erlen-Bruch-, Erlen-Eschenwälder oder Hartholzauenwäldern mit einem annähernd naturnahen Wasserhaushalt, allen Altersphasen in mosaikartigem Wechsel und einem angemessenen Anteil an Alt- und Totholz insbesondere als Lebensraum von Seeadler, Rotmilan, Mittelspecht, Schwarzspecht, Kranich und Schwarzstorch, 3. der halboffenen Kulturlandschaft, insbesondere von Offenlandflächen mit stellenweise vegetationsarmen Bereichen (z.B. Trockenrasen) in Verbindung mit reich strukturierten extensiv genutzten Landschaftsräumen, bestehend aus gestuften Hecken, Dornstrauchgebüschen, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, höhlenreichen Einzelbäumen und gebüschreichen Waldrändern insbesondere als Lebensraum für Neuntöter und Sperbergrasmücke, 4. des offenen Kulturlandes mit extensiv genutzten Wiesen, insbesondere Feucht- und Nasswiesen sowie Brenndolden-Auenwiesen und Mageren Flachland-Mähwiesen, die vor allem als Weißstorch-Nahrungshabitat und Wiesenvogel-Lebensraum, insbesondere für Bekassine, Braunkehlchen, Großen Brachvogel, Kampfläufer, Kiebitz, Rotschenkel, Uferschnepfe, Wachtelkönig, Wiesenpieper und Wiesenschafstelze bedeutsam sind, 5. der Riede und Röhrichtbestände sowie der naturnahen vegetationsreichen Stillgewässer, der typischen uferbegleitenden Vegetation, insbesondere von feuchten Hochstaudenfluren, als Lebensraum insbesondere für Rohrweihe, Rohrdommel und Zwergdommel sowie Löffelente, Knäkente und Graugans und der Zugvogelarten Drosselrohrsänger und Schilfrohrsänger, 6. der Vogelgemeinschaft naturnaher Fließgewässer, insbesondere von Eisvogel, Flussseeschwalbe und Flussuferläufer, 7. der Greifvogelbestände, insbesondere für Fischadler, Wespenbussard, Rot- und Schwarzmilan sowie See- und Schreiadler durch Erhaltung bzw. Wiederherstellung des Offenlands, insbesondere der Grünlandflächen und der Gewässer als Nahrungsraum im Wechsel mit teilweise nicht forstwirtschaftlich genutzten oder zumindest große ungestörte Altholzblöcke enthaltenden Wäldern, insbesondere Auenwäldern sowie Feldgehölzen, 8. des Lebensraumes von Fischotter und Biber durch die Förderung der krautigen Vegetationsgürtel und der Baumbestände an den Wohnstätten sowie durch die Sicherung zusammenhängender, weitgehend ungestörter Bereiche, 9. der Weichholzaue unter Sicherung des autochthonen Schwarzpappelbestandes, 10. der Altwasserbereiche und ihrer Verlandungszonen mit hohem Weichholzanteil als Lebensraum insbesondere für besonders geschützte Arten wie Schlammpeitzger, Bitterling und Steinbeißer, 11. der in die dynamische Aue eingebundenen Gewässer, der z. T. fischfreien Kleingewässer der eingedeichten Aue und der Qualmwasserzonen, insbesondere als Lebensraum von Rotbauchunke und Kammmolch, 12. der Lebensräume für holzbewohnende Insekten, gebüsch- und baumhöhlenbewohnende Vögel sowie von Fledermäusen, 13. der natürlichen Regeneration der Waldgesellschaften. (4) Der Schutzzweck umfasst die Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Aland-Elbe-Niederung als Teil des kohärenten europäischen ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete mit dem Namen „Natura 2000“ durch schutzverträgliche Nutzungsregelungen und gezielte Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt LAU 01/10 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung Pflegemaßnahmen als Vorkommensgebiet zahlreicher Vogelarten sowie Lebensraumtypen, Tieren und Pflanzen nach der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie, insbesondere: 1. Arten nach Artikel 4 Absatz 1 (Anhang I - Arten) der VSch-RL, hierzu zählen insbesondere: Bruchwasserläufer (Tringa glareola, Code A166), Eisvogel (Alcedo atthis, Code A229), Fischadler (Pandion haliaetus, Code A094), Flussseeschwalbe (Sterna hirundo, Code A193), Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria, Code A140), Heidelerche (Lullula arborea, Code A246), Kampfläufer (Philomachus pugnax, Code A151), Kleines Sumpfhuhn (Porzana parva, Code A120), Kornweihe (Circus cyaneus, Code A082), Kranich (Grus grus, Code A127), Merlin (Falco columbarius, Code A098), Mittelspecht (Dendrocopos medius, Code A238), Moorente (Aythya nyroca, Code A060), Neuntöter (Lanius collurio, Code A338), Ortolan (Emberiza hortulana, Code A379), Rohrdommel (Botaurus stellaris, Code A021), Rohrweihe (Circus aeroginosus, Code A081), Rotmilan (Milvus milvus, Code A074), Schreiadler (Aquila pomarina, Code A089), Schwarzmilan (Milvus migrans, Code A073), Schwarzspecht (Dryocopus martius, Code A236), Schwarzstorch (Ciconia nigra, Code A030), Seeadler (Haliaeetus albicilla, Code A075), Singschwan (Cygnus cygnus, Code A038), Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria, Code A307), Sumpfohreule (Asio flammeus, Code A222), Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger, Code A197), Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana, Code A119), Wachtelkönig (Crex crex, Code A122), Weißstorch (Ciconia ciconia, Code A031), Weißwangengans (Branta leucopsis, Code A045), Wespenbussard (Pernis apivorus, Code A072), Wiesenweihe (Circus pygargus, Code A084), Zwergdommel (Ixobrychus minutus, Code A022), Zwergsäger (Mergus albellus, Code A068), Zwergschwan (Cygnus columbianus, Code A037). 2. Arten nach Artikel 4 Absatz 2 der VSch-RL, hierzu zählen insbesondere: Bekassine (Gallinago gallinago, Code A153), Beutelmeise (Remiz pendulinus, Code A336), Bläßgans (Anser albifrons, Code A041), Blässhuhn (Fulica atra, Code A125), Brandgans (Tadorna tadorna, Code A048), Braunkehlchen (Saxicola rubetra, Code A275), Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus, Code A298), Flussuferläufer (Actitis hypoleucos, Code A168), Gänsesäger (Mergus merganser, Code A070), Graugans (Anser anser, Code A043), Graureiher (Ardea cinerea, Code A028), Großer Brachvogel (Numenius arquata, Code A160), Kiebitz (Vanellus vanellus, Code A142), Knäkente (Anas querquedula, Code A055), Löffelente (Anas clypeata, Code A056), Raubwürger (Lanus excubitor, Code A340), Rauhfußbussard (Buteo lagopus, Code A088), Rothalstaucher (Podiceps grisegena, Code A006), Rotschenkel (Tringa totanus, Code A162), Saatgans (Anser fabalis, Code A039), Schafstelze (Motacilla flava, Code A260), Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus, Code A295), Schnatterente (Anas strepera, Code A051), Spießente (Anas acuta, Code A054), Uferschnepfe (Limosa limosa, Code A156), Wiesenpieper (Anthus pratensis, Code A257). 3. natürliche Lebensräume und Lebensraumtypen (LRT) von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang I der FFH-Richtlinie, hierzu zählen insbesondere: − LRT 91E0*: Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder (Alno-Padion, Salicion albae), − LRT 2330: Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis, − LRT 3150: Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions, − LRT 3260: Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Betrachion, − LRT 3270: Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p., − LRT 6430: Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe, − LRT 6440: Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii), − LRT 6510: Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis), − LRT 91F0: Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Querco-Ulmetum minoris). Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

Seid Ihr auch Natura-verbunden? Natura 2000 - Urlaubsaktion Sommer, Sonne, Strand kann jeder! ? Stellen Sie sich einer echten Herausforderung!

Sommer, Sonne, Strand kann jeder - Natura2000-Gebiete erobern und entdecken- das ist was für wirklich neugierige Entdecker, Abenteurer und Naturliebhaber. Wer sich dazu zählt, der ist bei unserer diesjährigen Fotoaktion genau richtig!Mit dem Beginn der Sommerferien startet für viele auch die Urlaubssaison und damit die Zeit der Langeweile an weißen Stränden und türkisfarbenem Wasser, die Zeit der Handtuchkämpfe an den Hotelpools oder Essensschlachten am All-Inclusive-Buffet.  Wer allein schon bei diesen Gedanken von Schweißausbrüchen und Panikattacken heimgesucht wird, für den haben wir die Rettung! Schnappen Sie sich Ihr Handy oder Ihre Kamera und begeben Sie sich auf eine spannende Reise durch die Flora und Fauna Europas und gewinnen Sie am Ende nicht nur neue Erkenntnisse, sondern auch einen unserer tollen Preise. Worum geht?s? Aus Deutschland kennt man sie schon, doch auch viele andere europäische Länder besitzen sie ? die Natura 2000-Schutzgebiete. Sie sind unter anderem Heimat für zahlreiche seltene Tier- und Pflanzenarten. Darunter finden sich bemerkenswerte Arten wie der Adlerbussard (Buteo rufinus), die Mittelmeer-Mönchsrobbe (Monachus monachus) oder auch das Stachelschwein (Hystrix cristata), welches nicht nur im nördlichen Afrika, sondern auch in Südeuropa zu Hause ist. Viele der Lebensräume, die man beispielsweise in Spanien, Schweden oder Ungarn entdecken kann, wird man in Deutschland niemals antreffen. Daher sollte man als Urlauber die Gelegenheit nutzen und die Natur im Urlaubsland fotografisch festhalten. In Finnland oder Schweden stellen die Aapa- und Palsa-Moore eine Besonderheit dar. In Ungarn kann man das großflächigste Gebiet mit Pannonischen Salzsteppen und Salzwiesen besuchen, das Hortobágy. Es ist eine der größten zusammenhängenden natürlichen Wiesenlandschaften Europas. Auch das Feuchtgebiet ?S´Albufera? an der Nordostküste Mallorcas gehört als Vogelschutz- und FFH-Gebiet zum Natura 2000-Netzwerk. Etwa 80 % der auf den Balearen bekannten Vogelarten brüten dort.Das Entdecken und Bewundern dieser besonderen und seltenen Lebensräume ist ein Erlebnis, dass Sie gerne mit uns und den Menschen in Sachsen-Anhalt teilen können.Unter https://natura2000.eea.europa.eu/ kann jeder schauen, ob sich in der Nähe seines Urlaubsortes ein FFH- oder Vogelschutzgebiet befindet.  Wenn Sie das Natura 2000-Logo (rechte Abbildung) entdecken, befinden Sie sich ganz sicher in einem der Schutzgebiete.Neben einem Foto des Gebietes, möglichst mit markanten Elementen oder dem Schild des Schutzgebietes, eignen sich auch die Lebensräume sowie Tier- und Pflanzenarten der beiden europäischen Richtlinien als Fotomotiv.Auf unserer Webseite www.natura2000-lsa.de befindet sich eine Liste ausgewählter Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräume und Hinweise zu den Ländern, in denen diese zu finden sind.Die Fotos können entweder direkt auf die Facebook-Seite ?Sachsen-Anhalt ist Natura verbunden? gepostet oder uns per Mail zugeschickt werden. Als Information zu den Fotos wird neben dem Aufnahmedatum auch der Aufnahmeort (u. a. Natura 2000-Gebiet, Land, Ortschaft) benötigt. Und vielleicht haben Sie ja auch Lust, uns etwas über das entdeckte Gebiet, die Tiere oder Pflanzen mitzuteilen oder auch das, was sie erlebt haben.Bitte senden Sie uns nur Fotos, zu denen die Bildrechte vorliegen. Die Einsender behalten die Rechte am Bild und stimmen mit ihrer Einsendung der Verwendung bei Facebook zu.Nach Ablauf der Urlaubsaktion werden die Gewinner ermittelt und benachrichtigt. Und hier noch einmal die wichtigsten Informationen in Kürze:?    Aktionszeitraum: 25. Juni bis 14. August 2016?    Kontaktadressen/Zusendungsmöglichkeiten:www.facebook.com/natura2000lsa oder pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de ?    Fotomotiv: Landschaftsaufnahmen, die einen Eindruck vom Gebiet vermitteln, oder Aufnahmen der Schutzgüter der Natura 2000-Richtlinien (Lebensraumtypen, Tier- und Pflanzenarten) sowie das Schild des Natura 2000-Gebietes?    Gewinne für Abenteurer, für Sonnenanbeter und für Entdecker?    Bedingungen:o    Bildeinsender verfügt auch über die Bildrechteo    Fotomotiv steht im Zusammenhang mit Natura 2000Weitere Informationen: https://www.natura2000-lsa.de/natura-2000/aktuelles/urlaubsaktion-2016.html?page=1&date_from=&date_to=&volltextsuche= HintergrundWarum Naturschutz, warum Natura 2000?Warum verwenden wir weltweit viel Kraft, Emotionen und auch Geld, um unsere Natur zu schützen? Weil der Naturschutz nicht selbstverständlich ist. Natürlich zerstört niemand mutwillig seine Umwelt, dennoch unterliegen wir oftmals Entscheidungszwängen und auch -notwendigkeiten, die dazu beitragen, dass unsere Umwelt sich verändert ? auch zum Negativen. Wir brauchen Industrieansiedlungen, wir wollen ein modernes Straßennetz, um unsere Flexibilität zu gewährleisten, wir brauchen Arbeitsplätze ? all das sind nachvollziehbare und richtige Willensbekundungen, aus deren Umsetzung sich oftmals heftige Naturschutzkonflikte ergeben. Im Ringen um die Schaffung von Arbeitsplätzen o. ä. sind wir dann schnell bereit, auf Kosten der Natur Kompromisse einzugehen, zumal sich die negativen Auswirkungen erst viele Jahre später zeigen. Deshalb braucht es gewisse Regularien, gesetzliche Vorschriften und Richtlinien, die auch in Zukunft eine Artenvielfalt und Schutz der Umwelt mit Augenmaß gewährleisten. Natura 2000 schützt Arten und LebensräumeVor diesem Hintergrund haben sich alle europäischen Länder zusammengetan und ein Netz an Schutzgebieten geschaffen, das sich durch ganz Europa zieht und die Schönheit und Vielfalt unserer Natur sichern soll. Das Projekt trägt den Namen ?Natura 2000? und kann als weltweit einmalig bezeichnet werden. Dabei haben sich viele Mitgliedsländer darauf verständigt, eine bestimmte Anzahl von Gebieten, die besondere Biotope darstellen oder besonders schützenswerten Arten eine Heimat bieten, als Natura 2000-Gebiete zu melden und auszuweisen. In diesen Gebieten besteht das so genannte ?Verschlechterungsverbot?. Das heißt, der gegenwärtige Zustand des Gebietes ist zu erhalten und darf sich nicht verschlechtern. Das Betreiben von Landwirtschaft, Fischerei oder Forstwirtschaft bleibt selbstverständlich weiterhin möglich. Grundlage für die Entscheidung, welche Gebiete als Natura 2000-Gebiete ausgewiesen werden, sind die Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH-Richtlinie), die schützenswerte Lebensraumtypen und die darin enthaltenen Tiere und Pflanzen bezeichnet. Auch Sachsen-Anhalt ist in dieses Netzwerk eingebunden und hat bisher 298 Natura 2000-Gebiete gemeldet. Derzeit sind 10 Vogelschutzgebiete und 47 FFH-Gebiete vollständig sichergestellt. Das Ausweisungsverfahren für die bislang noch nicht nationalrechtlich gesicherten Natura 2000-Gebiete mittels einer landesweit gültigen Verordnung ist derzeit in Arbeit. Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Seid Ihr auch Natura-verbunden? Natura 2000-Urlaubsaktion beendet ? Umweltministerin Dalbert lost Gewinner aus Hauptgewinn geht nach Egeln ? Zweitplatzierter kommt aus Wanzleben

Via Webcam und für die facebook-community hat die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Prof. Dr. Claudia Dalbert in den Lostopf gegriffen und die drei Gewinner unserer diesjährigen Natura 2000 ? Urlaubsaktion gezogen.Der Hauptgewinn geht nach Egeln. Die Gewinnerin Sabrina Grunst hat am Ufer des Heidesees in Brandenburg (Prieros) einen Kaisermantel entdeckt und fotografiert. Als Zweiter Gewinner kann sich Ulf Denecke über ein hochwertiges Taschenmesser freuen. Sein Fotomotiv von dem Schutzgebiet S´Albufera (Mallorca) ist ein Fernwehgarant. Der drittplatzierte kommt aus Schönebeck und hat uns mit einem wunderschönen Fotomotiv von der Elbaue erfreut. Das Video mit der Losziehung ist auf facebook und unter https://www.facebook.com/natura2000lsa zu sehen. Dort finden Sie ebenso ausgewählte Fotobeiträge der Gewinnspielteilnehmer. Sommer, Sonne, Strand kann jeder - Natura 2000-Gebiete erobern und entdecken - das ist was für wirklich neugierige Entdecker, Abenteurer und Naturliebhaber. Wer sich dazu zählt, der ist bei unserer diesjährigen Fotoaktion genau richtig!So riefen wir zu Beginn der großen Ferien am 25. Juni auf, sich an unserer Urlaubsaktion zu beteiligen und tolle Preise zu gewinnen. Davon haben viele Natur(a) ? Verbundene im Land Gebrauch gemacht und ihre Entdeckungen fotografisch festgehalten. Erreicht haben uns Bilder von nah, so zb. aus dem Schutzgebiet ?Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg? und fern wie zb. aus Irland. Die ?Klippen von Moher? an der Südwestküste Irlands sind seit 1986 als Vogelschutzgebiet geschützt und beherbergen eine der wichtigsten Seevögelkolonien in Irland. An den Klippen brüten u. a. Papageientaucher, Dreizehenmöwe, Eissturmvogel und Tordalk. ZU gewinnen waren ein Fernglas von NIKON, ein Taschenmesser von VICTORINOX und einen MARCO POLO-Reiseführer für das Land der Wahl. Alle Teilnehmer erhalten darüber hinaus eine Überraschung, die bei keinem Strandbesuch fehlen darf.Worum ging es? Aus Deutschland kennt man sie schon, doch auch viele andere europäische Länder besitzen sie ? die Natura 2000-Schutzgebiete. Sie sind unter anderem Heimat für zahlreiche seltene Tier- und Pflanzenarten. Darunter finden sich bemerkenswerte Arten wie der Adlerbussard (Buteo rufinus), die Mittelmeer-Mönchsrobbe (Monachus monachus) oder auch das Stachelschwein (Hystrix cristata), welches nicht nur im nördlichen Afrika, sondern auch in Südeuropa zu Hause ist. Viele der Lebensräume, die man beispielsweise in Spanien, Schweden oder Ungarn entdecken kann, wird man in Deutschland niemals antreffen. Daher sollte man als Urlauber die Gelegenheit nutzen und die Natur im Urlaubsland fotografisch festhalten. In Finnland oder Schweden stellen die Aapa- und Palsa-Moore eine Besonderheit dar. In Ungarn kann man das großflächigste Gebiet mit Pannonischen Salzsteppen und Salzwiesen besuchen, das Hortobágy. Es ist eine der größten zusammenhängenden natürlichen Wiesenlandschaften Europas. Auch das Feuchtgebiet ?S´Albufera? an der Nordostküste Mallorcas gehört als Vogelschutz- und FFH-Gebiet zum Natura 2000-Netzwerk. Etwa 80 % der auf den Balearen bekannten Vogelarten brüten dort.Das Entdecken und Bewundern dieser besonderen und seltenen Lebensräume ist ein Erlebnis, dass Sie mit uns und den Menschen in Sachsen-Anhalt teilen konnten.Unter https://natura2000.eea.europa.eu/ kann jeder schauen, ob sich in der Nähe seines Urlaubsortes ein FFH- oder Vogelschutzgebiet befindet. Wenn Sie das Natura 2000-Logo entdecken, befinden Sie sich ganz sicher in einem der Schutzgebiete.     Auf unserer Webseite ?www.natura2000-lsa.de? befindet sich eine Liste ausgewählter Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräume und Hinweise zu den Ländern, in denen diese zu finden sind.Die Fotos konnten entweder direkt auf die Facebook-Seite ?Sachsen-Anhalt ist Natura verbunden? gepostet oder uns per Mail zugeschickt werden. Weitere Informationen: https://www.natura2000-lsa.de/natura_2000//natura-2000/aktuelles/urlaubsaktion-2016.htmlHintergrundWarum Naturschutz, warum Natura 2000?Warum verwenden wir weltweit viel Kraft, Emotionen und auch Geld, um unsere Natur zu schützen? Weil der Naturschutz nicht selbstverständlich ist. Natürlich zerstört niemand mutwillig seine Umwelt, dennoch unterliegen wir oftmals Entscheidungszwängen und auch -notwendigkeiten, die dazu beitragen, dass unsere Umwelt sich verändert ? auch zum Negativen. Wir brauchen Industrieansiedlungen, wir wollen ein modernes Straßennetz, um unsere Flexibilität zu gewährleisten, wir brauchen Arbeitsplätze ? all das sind nachvollziehbare und richtige Willensbekundungen, aus deren Umsetzung sich oftmals heftige Naturschutzkonflikte ergeben. Im Ringen um die Schaffung von Arbeitsplätzen o. ä. sind wir dann schnell bereit, auf Kosten der Natur Kompromisse einzugehen, zumal sich die negativen Auswirkungen erst viele Jahre später zeigen. Deshalb braucht es gewisse Regularien, gesetzliche Vorschriften und Richtlinien, die auch in Zukunft eine Artenvielfalt und Schutz der Umwelt mit Augenmaß gewährleisten. Natura 2000 schützt Arten und LebensräumeVor diesem Hintergrund haben sich alle europäischen Länder zusammengetan und ein Netz an Schutzgebieten geschaffen, das sich durch ganz Europa zieht und die Schönheit und Vielfalt unserer Natur sichern soll. Das Projekt trägt den Namen ?Natura 2000? und kann als  bisher weltweit einmalig bezeichnet werden. Dabei haben sich viele Mitgliedsländer darauf verständigt, eine bestimmte Anzahl von Gebieten, die besondere Biotope darstellen oder besonders schützenswerten Arten eine Heimat bieten, als Natura 2000-Gebiete zu melden und auszuweisen. In diesen Gebieten besteht das so genannte ?Verschlechterungsverbot?. Das heißt, der gegenwärtige Zustand des Gebietes ist zu erhalten und darf sich nicht verschlechtern. Das Betreiben von Landwirtschaft, Fischerei oder Forstwirtschaft bleibt selbstverständlich weiterhin möglich. Grundlage für die Entscheidung, welche Gebiete als Natura 2000-Gebiete ausgewiesen werden, sind die Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH-Richtlinie), die schützenswerte Lebensraumtypen und die darin enthaltenen Tiere und Pflanzen bezeichnet. Auch Sachsen-Anhalt ist in dieses Netzwerk eingebunden und hat bisher 298 Natura 2000-Gebiete gemeldet. Derzeit sind 10 Vogelschutzgebiete und 47 FFH-Gebiete vollständig sichergestellt. Das Ausweisungsverfahren für die bislang noch nicht nationalrechtlich gesicherten Natura 2000-Gebiete mittels einer landesweit gültigen Verordnung ist derzeit in Arbeit. Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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